Aus HILFS- wird FACHKRAFT

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1 Aus HILFS- wird FACHKRAFT Beratungsleitfaden zur modularen Nachqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Weiterbildungsberatung in KMU / Umsetzung von modularer Nachqualifizierung An- und Ungelernter / Handbuch für Beraterinnen & Berater SAG&AN! Serviceagentur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

2 Checkliste der Handlungsabläufe Abklären der wesentlichen betrieblichen Rahmenbedingungen wie Freistellungszeiten, Schichtzeiten, Ersatzarbeitskräfte, finanzielle Belastungen Dokumentation der beruflichen und fachlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Fachwissen, Berufserfahrung usw) Erstellung eines beruflichen Erfahrungsprofils durch den Betrieb, z. B. Stellenbeschreibung, Tätigkeitsberichte, Arbeitsproben, Nachweise über berufliche Weiterbildung Dokumentation der persönlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigten, z. B. Kinderbetreuung Unterstützung seitens des Betriebes beim Kompetenzfeststellungsverfahren Freistellung durch den Betrieb für die theoretische und fachliche Qualifizierung Freistellung für eventuell erforderliche Kurzpraktika in anderen Betrieben Nachqualifizierung durch betriebseigenes Fachpersonal Auswahl eines geeigneten, möglichst regionalen Bildungsanbieters (Suche z. B. über KURSNET) Erstellung des individuellen Qualifizierungsplans in Rücksprache mit dem jeweiligen Bildungsträger Festlegung von Kursinhalten, Kurszeiten, Leistungsnachweisen usw Klärung aller zulassungsrelevanten Voraussetzungen mit den zuständigen Stellen, z. B. Kammern, Innungen Finanzierungsplanung und Beantragung von Fördermitteln Fristgerechte Prüfungsanmeldung Externenprüfung

3 Aus Hilfs- wird Fachkraft Unsere Serviceagentur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer SAG&AN! ist ein Projekt des Zweckverbands Region Aachen in Zusammenarbeit mit dem Sozialwerk Aachener Christen e.v., dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.v. Alsdorf und der IHK Aachen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Fachkräfteentwicklung und -sicherung in der Region zu fördern. SAG&AN! ist noch bis Ende August 2013 im Programm Perspektive Berufsabschluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), unter der 2. Förderinitiative Abschlussorientierte Modulare Nachqualifizierung, verankert. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union. Als enge Kooperationspartner für die Beratung von Unternehmen und ihren Beschäftigten stehen die Kammern, Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger, die Bildungsbüros der StädteRegion Aachen und der Kreise Heinsberg und Düren sowie die Stabsstelle Integration zur Seite. Eine wichtige Zielgruppe in Bezug auf den Fachkräftemangel sind Menschen, die ohne Berufsausbildung oder ohne Berufsabschluss als Hilfskräfte in Unternehmen langjährig beschäftigt sind. Der Anteil der Beschäftigten ohne Berufsausbildung lag 2011 in der StädteRegion und im Kreis Heinsberg bei rund einem Fünftel der Erwerbstätigen, bei den erwerbstätigen Ausländern bei rund einem Drittel. Der Handlungsbedarf zur Nachqualifizierung ungelernter Erwachsener wird zudem besonders deutlich an den stets hohen Zahlen der arbeitslosen Menschen ohne Berufsausbildung. Diese verlieren in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oftmals sehr viel schneller ihre Stelle als Hilfskraft als die in einem Unternehmen beschäftigte Fachkraft. Ebenso wird bundesweit der sich zunehmend verschärfende Fachkräftemangel in Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung am Arbeitsmarkt beklagt. In allen Branchen finden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, als Quereinsteiger mit einer fachfremden Ausbildung oder als angelernte Kräfte. Diesen kann durch modulare Nachqualifizierungen und die Externenprüfung ein Berufsabschluss zunehmend Beschäftigungssicherheit und gute Chancen zur weiteren beruflichen Entwicklung geboten werden. Zum Nutzen der Unternehmen wirkt die berufliche Nachqualifizierung Un- und Angelernter dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen. Hausintern bekannte und zuverlässige aber ungelernte Arbeitskräfte können schließlich doch noch zur Fachkraft aufsteigen und freie Schlüsselpositionen besetzen. Durch die Qualifizierung der angelernten Beschäftigten binden die Betriebe Mitarbeitende an ihr Unternehmen, die sich bereits bewährt haben und denen die Unternehmensstruktur vertraut ist. Durch die Qualifizierung sind diese flexibler und effektiver einsetzbar als in der Rolle der anzuleitenden Hilfskraft, die nicht selbstständig arbeiten darf. Die Qualifizierung An- und Ungelernter stellt also ein Potenzial zur Vermeidung des Fachkräftemangels dar. Hier hat das Projekt SAG&AN! mit seiner individuellen Beratung sowohl von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Beschäftigten angesetzt, erste Erfolge gefeiert sowie Handlungsansätze definiert. Eine Unterstützung bei der Umsetzung von Nachqualifizierung und die Beratung hinsichtlich der Finanzierung, wie es Bildungsberaterinnen und -berater täglich leisten, kann die Entscheidung der Betroffenen zur Beteiligung an diesem Angebot erleichtern. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Fördergebern, die dieses Projekt erst möglich gemacht haben, den Projektpartnern sowie insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Projekt SAG&AN!, die das Thema in der Region vorangebracht und diesen Beratungsleitfaden zur Sicherung der Nachhaltigkeit erstellt haben. 1

4 Inhalt Aus Hilfs- wird Fachkraft.... Seite 1 Der Weg zur modularen Nachqualifizierung....Seite 3 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung An- und Ungelernter zum Berufsabschluss.... Seite 4 Modularisierung der Weiterbildung....Seite 4 Kompetenzfeststellungsverfahren....Seite 6 Zielgruppen....Seite 7 Beispiel einer erfolgreichen Nachqualifizierung....Seite 8 Die Auswahl des richtigen Bildungsdienstleisters....Seite 9 Der Weg zur Externenprüfung....Seite 10 Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse....Seite 11 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer....Seite 13 Beratungsangebote zur Nachqualifizierung....Seite 16 Interessante Links....Seite 16 Eine Checkliste zu den Handlungsabläufen finden Sie in der vorderen Umschlagklappe Die Reihenfolge der zu prüfenden und durchzuführenden Handlungen finden Sie im hinteren Umschlagteil 2

5 Der Weg zur modularen Nachqualifizierung BESCHÄFTIGTE UNTERNEHMEN ERSTGESPRÄCH MIT DEM BILDUNGSBERATER Zulassungsvoraussetzungen klären Fachwissen feststellen Rahmenbedingungen klären Qualifizierungsverlauf planen ABSTIMMUNG KAMMERN zuständige Stellen BILDUNGS- DIENSTLEISTER UNTERNEHMEN > > Finanzierung klären/evtl. Antrag auf Fördermittel Durchführung der modularen Nachqualifizierung > Anmeldung zur Externenprüfung EXTERNENPRÜFUNG BESTEHEN BERUFSABSCHLUSS 3

6 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung An- und Ungelernter zum Berufsabschluss Die abschlussbezogene modulare Nachqualifizierung richtet sich an diejenigen Beschäftigten, für die eine Erstausbildung aus verschiedenen Gründen nicht mehr in Frage kommt. Dies sind in erster Linie Gründe des fortgeschrittenen Alters und der bestehenden familiären Strukturen sowie vor allem der gewünschte Fortbestand des laufenden Beschäftigungsverhältnisses. Insofern soll die Nachqualifizierung berufsbegleitend, passgenau in Bezug auf den Umfang der zu erwerbenden Kenntnisse und unter Fortzahlung der bestehenden Bezüge organisiert werden. Sie muss daher den individuellen Bedürfnissen des Teilnehmenden angepasst sein, die zeitlichen Anforderungen des Unternehmens berücksichtigen und sogar wenn möglich die betrieblichen Abläufe in den praktischen Qualifizierungsanteilen berücksichtigen. Auf der anderen Seite muss der zu qualifizierende Beschäftigte alle Ausbildungsinhalte nach jeweiligem Rahmenplan beherrschen, über die notwendige Berufserfahrung verfügen, um letztlich die Externenprüfung im Wunschberuf absolvieren zu dürfen und auch bestehen zu können. Modularisierung der Weiterbildung Um dieser vielfältigen Bedarfslage gerecht zu werden, ist Nachqualifizierung modular aufgebaut, d.h. die Qualifizierung wird in sich abgeschlossene Module unterteilt. Diese Module sind zeitlich abgeschlossene Abschnitte einer berufsbegleitenden Qualifizierung. Jedes Modul orientiert sich an der betrieblichen Praxis und ist für sich genommen arbeitsmarktverwertbar. Die Module beinhalten entweder alle Elemente des jeweiligen Ausbildungsrahmenplanes oder bilden die bekannten Ausbildungsbausteine direkt ab. Ein Modul ist weiter in verschiedene Lern- und Arbeitsaufträge untergliedert. Die Lern- und Arbeitsaufträge orientieren sich stets an den realen Abläufen in einem Betrieb. Die Gesamtheit der Lern- und Arbeitsaufträge bildet alle Kompetenzen ab, die in diesem Modul erlernt werden sollen. Die Modularisierung ermöglicht das Absolvieren der Bausteine nach individuellen Bedarf, bietet zeitliche Flexibilität und spiegelt der Zielgruppe außerdem die Erreichbarkeit des angestrebten Ausbildungsabschlusses wieder. Die Anzahl der Module bewegt sich in der Regel in einem überschaubaren Rahmen von ca dieser Einheiten. Folgende Merkmale sind bei der Modularisierung einer Nachqualifizierung für den Bildungsträger zu beachten und mit diesem zu thematisieren: 4

7 Merkmale einer professionellen Modularisierung in der Nachqualifizierung Jedes Modul ist in verschiedenen Lern- und Arbeitsaufträge untergliedert. Die Lern- und Arbeitsaufträge orientieren sich an den Abläufen im Betrieb. Es handelt sich um Aufträge, die so auch in der betrieblichen Praxis vorkommen können. Die Gesamtheit der Lern- und Arbeitsaufträge bildet alle Kompetenzen ab, die in diesem Modul erlernt werden sollen. An- und ungelernte Beschäftigte werden Modul für Modul bis zum Berufsabschluss weitergebildet. Dabei muss keine bestimmte Reihenfolge der Module eingehalten werden! Jeder Lernende benötigt eine unterschiedliche Anzahl von Modulen je nach Vorkenntnissen und Vorerfahrungen. Hier wird nach dem Motto vorgegangen: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Weiterbildungsmodule sind betriebsnah gestaltet und ermöglichen im Idealfall eine sofortige Anwendung im betrieblichen Arbeitsprozess. Die Modulgestaltung berücksichtigt die indibiduellen Lernvoraussetzungen, beruflichen Erfahrungen und die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden. Die Module sind zeitlich flexibel, z.b. in Abend- und Wochenendform zu absolvieren, in Weiterbildungsblöcken oder in Teilzeit; eine Verknüpfung mit E-learning am Computer zu Hause ist wünschenswert. Praxisanteile werden im eigenen Betrieb durchgeführt. Bildungscoaching und individuelle Lernbegleitung sind begleitende Bestandteile des Angebotes. Jedes Modul schließt mit einer Leistungsprüfung ab. In dieser zeigt der Qualifizierungsteilnehmende, dass alle in diesem Modul erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Kompetenzen beherrscht werden. Im Idealfall hat der Bildungsdienstleister seine Module mit der jeweiligen Kammer im Vorfeld abgestimmt. Die Modulzertifikate können auch ggf. als Beleg für die Arbeitserfahrung und somit als Voraussetzung für die Zulassung zur Externenprüfung dienen. Dies gilt dann, wenn die notwendige Zeit der beruflichen Erfahrungen noch nicht vollständig erfüllt werden konnte. Die Modularisierung ermöglicht letztlich die flexible Gestaltung der Nachqualifizierung. Die Qualifizierungsteilnehmenden absolvieren lediglich die Module, die sie für das Erreichen des Berufsabschlusses wirklich benötigen. Für die Auswahl der Module ist eine Kompetenzfeststellung erforderlich. 5

8 Kompetenzfeststellungsverfahren Welche Module der Nachqualifizierung im Einzelfall benötigt werden, wird in einer Kompetenzfeststellung, die vor Start des ersten Moduls stattfinden muss, erfasst. Das Verfahren muss sowohl theoretische und praktische Fertigkeiten abprüfen, was vielfach über Arbeitsproben in festgelegten Beobachtungsprozessen erfolgt sowie mit Hilfe von Selbst- und Fremdeinschätzungsverfahren möglich wird. Die Überprüfung wird von den zuständigen Ausbildern des gewählten Bildungsdienstleisters übernommen und dauert zwischen ein bis zwei Tagen. Aus den gewonnenen Ergebnissen wird der individuelle Qualifizierungsverlauf gemeinsam vereinbart und so auf die konkreten Bedürfnisse der heterogenen Zielgruppe eingegangen. Zu beachten ist, dass das Kompetenzfeststellungsverfahren meist vom Arbeitgeber selber finanziert werden muss, da Förderungen häufig nicht greifen. Dies muss im Vorfeld mit dem jeweiligen Unternehmen und Beschäftigten erörtert werden. Die Qualifizierung zum Berufsabschluss muss flexibel gestaltet werden. Bei beschäftigten An- und Ungelernten geschieht diese in Verbindung mit einem Arbeitsverhältnis in einem Betrieb. So können die Lernenden ihren Arbeitsplatz behalten, erreichen gleichzeitig einen anerkannten Berufsabschluss und haben somit in Zukunft die Möglichkeit, beruflich im eigenen Unternehmen aufzusteigen. 6

9 Zielgruppen Die abschlussorientierte Modulare Nachqualifizierung richtet sich an diejenigen an- und ungelernten Erwachsenen, die zwar in einem Arbeitsverhältnis als Hilfs- oder Aushilfskraft stehen, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können oder die eine Ausbildung abgebrochen haben. Ebenso sind Menschen betroffen, deren Berufsabschluss nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist. Ein Berufsabschluss gilt in Deutschland als nicht mehr verwertbar, wenn man im eigentlich erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr gearbeitet hat. Diese Definition wird in der Praxis nicht immer angewendet, da sie abhängig ist vom Arbeitsmarkt und der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung. Tatsache aber ist, dass die Dauer der erworbenen Berufserfahrung in einem erlernten Berufsfeld entscheidend ist für eine erfolgreiche Einstellung als Fachkraft in einem Unternehmen. Weiterhin sind Menschen mit Migrationshintergrund betroffen, deren im Ausland oder im Herkunftsland absolvierte Ausbildung in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist. Hier gibt es durch das neue Anerkennungsgesetz geordneter Strukturen und definierte Zeiträume für die Verfahren der Anerkennung. Werden nur Teile einer im Ausland erworbenen Ausbildung anerkannt, ist die Modulare Nachqualifizierung und das Ablegen der Externenprüfung für die Betroffenen interessant. Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) wurde neu und eigens für alle bundesweiten Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, die über die deutschen Industrie- und Handelskammern geprüft werden müssen, eingerichtet. Die IHK Fosa nimmt Anträge auf Anerkennung von Migrantinnen und Migranten entgegen und prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen mit entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichbar sind. Alle Zielgruppen müssen zur Anmeldung für die Externenprüfung die Voraussetzung erfüllen, in ihrem angestrebten Beruf mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit praktisch und in Vollzeit gearbeitet zu haben. Solche Arbeitserfahrungen lassen sich auf unterschiedliche Weise belegen, wie an späterer Stelle erläutert wird. 7

10 Beispiel einer erfolgreich organisierten modularen Nachqualifizierung zum Maschinen- und Anlagenführer Nachfolgend wird der zeitliche und inhaltliche Ablauf einer erfolgreichen modularen Nachqualifizierung beschrieben. Die Firma CMC Consumer Medical Care GmbH in Düren, ein industrieller Produktionsbetrieb aus dem Bereich Hygiene und Kosmetikprodukte für Private Label Lösungen nahm Mitte Juni 2012 Kontakt zu SAG&AN! auf. In einer wirtschaftlich schwierigen Situation sollte die Effektivität im Produktionsablauf verbessert werden auch durch Weiterqualifizierung von erfahrenen, aber leider ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Modulare Nachqualifizierung gestaltete sich für diesen Betrieb schwierig, da im Schichtbetrieb produziert wird. Von den rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten zunächst nur zwei nachqualifiziert werden, da sie für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren als versierte Kräfte in der Produktion ausfallen könnten. Zum Zeitpunkt der Beratung durch SAG&AN! sind die beiden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch als Leiharbeitnehmer bei CMC eingesetzt. Bei CMC herrscht die Prämisse, dass nur mit einer entsprechenden abgeschlossenen gewerblich/technischen Ausbildung eingestellt wird. Durch die langjährig gute Zusammenarbeit mit den beiden Leiharbeitnehmern sollte die Nachqualifizierung ermöglicht werden. Beide Leiharbeitnehmer haben zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung, jedoch nicht in einem gewerblich-technischen Beruf. Nach der Beratung durch SAG&AN! wurde seitens CMC erst einmal hausintern eine Kompetenzfeststellung mit den infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Hier wurde deutlich, dass eine Weiterbildung in Theorie und Praxis notwendig ist. Durch die detaillierten Ergebnisse der Kompetenzfeststellung sind die Rahmenbedingungen für die erforderliche Schulung konkret geworden. SAG&AN! nahm daraufhin Kontakt mit Bildungsdienstleistern auf, zuerst mit dem Bildungszentrum Euskirchen, das Qualifizierungen zum Maschinen- und Anlagenführer im regulären Angebotsportfolio bietet und außerdem von Düren aus am besten zu erreichen ist. Es wurden zwar weitere Kontakte zu anderen Bildungsträgern an CMC vermittelt, die aber aufgrund von der Entfernung oder ungünstigen Schulungszeiten für CMC nicht in Frage kamen. CMC und die betroffenen zwei Mitarbeiter (eine weibliche Mitarbeiterin und ein männlicher Mitarbeiter) entschieden sich schließlich konkret für die Nachqualifizierung in Euskirchen. In der Folge wurde nun der Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur hergestellt. Nach eingehender Prüfung der Fördervoraussetzungen, wie z.b. der Betriebsgröße und der individuellen Mitarbeitervoraussetzungen sowie der ausgewählten Qualifizierung, wurde ein positives Ergebnis bezüglich der möglichen Qualifizierungsförderung mittels Bildungsgutschein für alle zwei Mitarbeiter erreicht. Als dann kurze Zeit später auch die schriftliche Zusage für die Übernahme der ausfallenden Lohnkosten von 80% durch die Arbeitsagentur erfolgte, muss CMC lediglich 20% der Kosten selber tragen. Das Ziel, mit bald qualifizierten und gleichzeitig langjährig bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma zu einem weiteren Aufschwung zu verhelfen, rückte mit dieser staatlichen Unterstützung in greifbare Nähe. Bereits zum 1. Oktober, also gut drei Monate nach der ersten Kontaktaufnahme, begann die Nachqualifizierung am Bildungszentrum Euskirchen. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die beiden Leiharbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis bei der CMC übernommen. Die zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seitens CMC komplett freigestellt, damit sie Zeit haben, sich vollständig auf das neue Lernpensum zu konzentrieren. Die begleitenden Praktika werden beim eigenen Arbeitgeber durchgeführt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird der Verlauf der Ausbildung von allen Seiten als durchweg positiv bewertet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulung sind glücklich, dass ihr Arbeitgeber ihnen diese große Chance zum Erwerb eines nachträglichen Ausbildungsabschlusses ermöglicht. Zwischen den Kolleginnen und Kollegen von CMC sprechen sich das Engagement der Personalabteilung und das positive Ergebnis dieser Mitarbeiterentwicklung schnell herum. Dementsprechend kommt es hausintern zu weiteren Nachfragen zur Nachqualifizierung von anderen ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. SAG&AN! bleibt weiterhin mit CMC im Gespräch, hört auch gerne, dass die zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Schulung am BZE Euskirchen begeistert sind. Und für die Zukunft steht fest: Es werden weitere nachqualifizierende Angebote für andere motivierte Kolleginnen und Kollegen stattfinden! 8

11 Die Auswahl des richtigen Bildungsdienstleisters Um eine passende individuelle modulare Nachqualifizierung für Beschäftigte zu finden, die auch die Voraussetzungen für Förderungen der Agentur für Arbeit erfüllen, sollten gewisse Faktoren berücksichtigt werden. 1. Die modulare Nachqualifizierung als Vorbereitung zur Externenprüfung muss nach der Anerkennungsund Zulassungsverordnung Weiterbildung zertifiziert sein, damit die Vorrausetzungen für Förderungen über die Agentur für Arbeit gegeben sind. 2. Die räumliche Ansiedlung des Bildungsdienstleisters sollte nach Möglichkeit in Nähe des Arbeitsortes/ Wohnortes des Qualifizierungsteilnehmenden liegen. Zu lange Anfahrtswege erschweren die Durchführung. 3. Die Art der Erfassung und Dokumentation der fachlichen Vorkenntnisse des Qualifizierungsteilnehmers für die Kompetenzfeststellungen muss gegeben sein, damit die Qualifizierung individuell an den Bedürfnissen des Teilnehmenden angepasst werden kann. 4. Die betrieblichen Bedarfe und Bedingungen müssen bei der Planung und der Durchführung der Qualifizierung berücksichtigt werden. 5. Während der gesamten Zeit müssen die Zusammenarbeit und der Austausch mit dem Unternehmen des Teilnehmenden gesichert werden. Zur Suche nach geeigneten Bildungsdienstleistern eignen sich u.a. die Seite KURSNET (Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung) der Bundesagentur für Arbeit ( sowie die Seiten der HWK Aachen und der IHK Aachen. 9

12 Der Weg zur Externenprüfung Die modulare Nachqualifizierung schließt in den meisten Fällen mit der an der Abschlussprüfung in dem jeweiligen Beruf als Externer ab. Die Externenprüfung bietet Menschen mit langjähriger Berufserfahrung eine Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erlangen ohne vorab eine Ausbildung absolvieren zu müssen. Damit die jeweilige Person an der Prüfung teilnehmen darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss eine längere Berufstätigkeit in dem Ausbildungsberuf nachgewiesen werden, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Die Berufstätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Das bedeutet bei einer Ausbildungszeit von 3 Jahren eine Berufstätigkeit von viereinhalb Jahren in Vollzeit. In Teilzeit verlängert sich der Zeitraum dementsprechend. Zeiten in anderen einschlägigen Ausbildungsberufen und Berufstätigkeiten im Ausland können hinzugerechnet weden. Wenn die notwendigen Zeiten an Berufstätigkeit nicht nachgewiesen werden können, muss die berufliche Handlungsfähigkeit auf andere Weise nachgewiesen werden. Die benötigte berufliche Handlungsfähigkeit kann beispielsweise durch entsprechende Zertifikate von Modularen Nachqualifizierungen nachgewiesen werden. Jedoch bleibt die endgültige Entscheidung zur Zulassung zur Externenprüfung bei der jeweiligen zuständigen Kammer. Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung kann gestellt werden, wenn mindestens die Hälfte der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Dabei sind auch Auflagen möglich, wie zum Beispiel dem Erwerb zusätzlicher Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld bis zum Zeitpunkt der Prüfung. Für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten bis spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung zusätzlich zum entsprechenden Antragsformular folgende notwendigen Unterlagen eingereicht werden: Formloser Brief mit Angabe des gewünschten Ausbildungsberufes sowie ggf. Fachrichtung, Einsatzgebiet bzw. Schwerpunkt Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto) Schulabschlusszeugnis Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben Bei beruflicher Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen Nachweise spezieller Seminare/Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufes entsprechen Termine der Abschlussprüfungen Die Abschlussprüfungen finden zumeist im Sommer und Winter statt. Eine Übersicht der Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf den Internet-Seiten der jeweiligen zuständigen Kammer (bspw. IHK, Handwerkskammer etc.). Kosten Die Überprüfung der Zulassung durch die zuständige Stelle ist kostenfrei. Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der aktuellen Gebührenordnung der jeweiligen Stelle. 10

13 Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Unter vielen Beschäftigten, die als an- und ungelernte Hilfskräfte arbeiten, befinden sich Migrantinnen und Migranten, die einen Berufsabschluss besitzen, der aber (noch) nicht in Deutschland anerkannt wurde. Diese Personen bieten den Unternehmen ein großes Potenzial an Fachkräften. Seit April 2012 gibt es nun das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen regelt. In dem Verfahren wird überprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation dem deutschen Standard entspricht und vergleichbar ist. Auf diese Prüfung haben alle Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt oder studiert haben, einen Rechtsanspruch unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf automatische Anerkennung der Qualifikationen. Wichtig ist auch, dass auch die Berufserfahrungen berücksichtigt werden und als Qualifikation mit in das Prüfverfahren einfließen. Zuerst muss geklärt werden, wer für das Verfahren für den jeweiligen Berufsabschluss zuständig ist: Kaufmännische und gewerblich-technische Berufe (zum Beispiel Kaufmann, Industriemechaniker) sind den Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Für die Anerkennung dieser Berufe gibt es eine zentrale Stelle in Nürnberg, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval). Die Antragstellung erfolgt über die IHK Aachen. Für Handwerksberufe (zum Beispiel Bäcker, Friseur, Maler) sind die jeweiligen regionalen Handwerkskammern zuständig. Bei Agrarberufen führt die Landwirtschaftskammern die Gleichwertigkeitsprüfung durch. Bei den Ausbildungsberufen der sogenannten freien Berufe (beispielsweise Fachangestellte Medizin, Fachangestellte Zahnmedizin, juristische Fachangestellte) sind die jeweiligen Berufskammern zuständig, so unter anderem Ärzte- und Zahnärztekammern, Apothekerkammern, Rechtsanwaltsund Notarkammern sowie Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern. Bei den reglementierten Berufen richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer. Während des Verfahrens wird die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Dabei werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt. Zusätzlich wird die im In- und Ausland erworbene Berufserfahrung berücksichtigt. Durch verschiedene Gegebenheiten ist es möglich, dass die Personen nicht alle Zeugnisse und Nachweise vorlegen können, in diesen Fällen ist es möglich, eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung der beruflichen Kompetenzen durchführen zu lassen. Werden durch den Vergleich Unterschiede und Lücken festgestellt, so können diese durch die Modulare Nachqualifizierung aufgeholt werden. Folgende Unterlagen sind für die Durchführung des Verfahrens notwendig: Tabellarische Übersicht in deutscher Sprache über die Ausbildungsgänge und gegebenenfalls über die bisherige Erwerbstätigkeit Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) Nachweis des Ausbildungsabschlusses 11

14 Nachweise der einschlägigen Berufserfahrungen Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel zu beruflichen Weiterbildungen) Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und für Personen mit Wohnort in der EU/EWR/Schweiz) Das Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern. Die Frist beginnt mit der Vorlage aller notwendigen Unterlagen. Für die Durchführung des Verfahrens werden von jeweiligen zuständigen Stellen Gebühren erhoben, die durch Kosten für beispielsweise Übersetzungen von fremdsprachlichen Zeugnissen und Zertifikaten noch erhöht werden können. Die Höhe der Gebühren können bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Für bestimmte Berufsabschlüsse existieren spezielle Regelungen. Diese Gruppen werden im Folgenden aufgeführt: Anerkennung landesrechtlich reglementierter Berufe; Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, sowie die akademischer Anerkennung für die Hochschulzulassung oder die Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen Anerkennung von Schulabschlüssen Das Portal Anerkennung in Deutschland ( weist den Weg zur jeweiligen zuständigen Stelle. Für eine Erstberatung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen kann zusätzlich das Förderangebot Beratung zur Beruflichen Entwicklung des Landes NRW in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist auf zu finden. 12

15 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die einzelnen möglichen Förderprogramme mit den jeweiligen Rahmenbedingungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Übersicht Förderprogramme beruflicher Weiterbildung* PROGRAMM WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Zielgruppen Förderinhalte Förderkonditionen Förderhöhe 1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. 2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Förderung der beruflichen Weiterbildung 235 c SGB III Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach 77.2 SGB III Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach 417 (1) SGB III Zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: die Erstattung der Weiterbildungskosten, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die 1.) zu einem anerkannten Berufsabschluss oder 2.) zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Weiterbildungen für Beschäftigte in KMU müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. bei Beschäftigten in KMU (max. 249 Mitarbeiter), die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen. Die Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein erhalten. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind. Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %. Eigenanteil Bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen für Arbeit ab dem die Lehrgangskosten nur noch teilweise: Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt. Fördergeber Antragsteller Antragsverfahren Weitere Informationen Agentur für Arbeit Unternehmen Beantragung bei Agentur für Arbeit * Quelle: Download-Dokument der G.I.B. ( 13

16 PROGRAMM Zielgruppen Förderinhalte Förderhöhe Eigenanteil Fördergeber Antragsteller Antragsverfahren Weitere Informationen BILDUNGSSCHECK NORDRHEIN-WESTFALEN Beschäftigte (betrieblicher Zugang nur für KMU, max. 249 Beschäftigte) Berufsrückkehrende, Beschäftigte in Elternzeit Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten 5 Jahren) Berufliche Weiterbildung Obligatorische Beratung Anerkannter Weiterbildungsanbieter 1 Gutschein pro Beschäftigten im Berechtigungsjahr Nicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Für Unternehmen max. 20 Bildungsschecks/Jahr (Regelung 50 % für besondere Beschäftigtengruppen, Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten) 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500, Euro Beschäftigte oder Unternehmen Für Beschäftigte ist die Finanzierung über Spargutschein (siehe Bildungsprämie) möglich Land NRW, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Beschäftigte, Berufsrückkehrende oder Unternehmen Beantragung bei einer Bildungsscheck-Beratungsstelle PROGRAMM Zielgruppen Förderinhalte Förderkonditionen Förderkonditionen Förderhöhe Eigenanteil Fördergeber Antragsteller Antragsverfahren Weitere Informationen BILDUNGSPRÄMIE BUND (+ KOMPONENTE SPARGUTSCHEIN) Beschäftigte (mind. 15 Stunden Wochenarbeitszeit) Beschäftigte in Elternzeit Beschäftigte u. Selbständige mit mind. 15 Stunden Wochenarbeitszeit, die aufstockende Leistungen nach SGB II erhalten Berufliche Weiterbildung Obligatorische Beratung Anerkannter Weiterbildungsanbieter 1 Gutschein pro Beschäftigten/Jahr Einkommensgrenze bei der Bildungsprämie: zu versteuerndes Einkommen bis , Euro bzw , Euro bei gemeinsamer Veranlagung Spargutschein: Entnahme aus einem Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vor Sperrfristablauf zur Weiterbildungsfinanzierung, ohne Einkommensgrenze 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500, Euro Beschäftigte, dieser Anteil kann aus einem Sparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz finanziert werden Bundesministerium für Bildung und Forschung Beschäftigte Beantragung bei einer Beratungsstelle für die Bildungsprämie Informationen zum Weiterbildungssparen 14

17 PROGRAMM Zielgruppen Förderinhalte Förderhöhe Eigenanteil Fördergeber Antragsteller Antragsverfahren Weitere Informationen BILDUNGSGUTSCHEIN DER AGENTUR FÜR ARBEIT FÜR BESCHÄFTIGTE Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte Beschäftigte über 45 in KMU (max. 249 Vollzeitbeschäftigte) deren Qualifizierung veraltet ist oder ohne Berufsausbildung Beschäftigte unter 45 in KMU, bei 50 % Beteiligung des Arbeitgebers (ab ) Förderung einer beruflichen Weiterbildung In den letzten 4 Jahren an- bzw. ungelernt beschäftigt oder Pflege-/Erziehungszeiten Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts 82 und 131a SGB III Weiterbildungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung/ Evtl. Zuschuss für Arbeitgeber Ohne Eigenanteil bzw. 50 % Förderung durch Arbeitgeber (je nach Fallgestaltung) Agentur für Arbeit, Grundsicherungsträger Beschäftigte Antragstellung bei zuständiger Agentur für Arbeit oder dem Grundsicherungsträger Merkblatt Nr. 6 der Agentur für Arbeit, Stand Januar 2011 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ( ) PROGRAMM Zielgruppen Förderinhalte Förderkonditionen Förderkonditionen Förderhöhe Eigenanteil Fördergeber Antragsteller Antragsverfahren Weitere Informationen BILDUNGSURLAUB Beschäftigte Politische oder berufliche Weiterbildung Weiterbildungsveranstaltung muss für Bildungsurlaub zugelassen sein Beschäftigungsverhältnis Schwerpunkt in NRW Unternehmen mit min. 10 Beschäftigten Beschäftigungsverhältnis seit min. 6 Monaten Nachweis der Teilnahme einreichen Max. 5 Tage Bildungsurlaub/Jahr bei Weiterzahlung der Arbeitsvergütung Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten Arbeitgeber (Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während des Bildungsurlaubs) Beschäftigte Antrag beim Arbeitgeber 15

18 Beratungsangebote zur Nachqualifizierung Industrie- und Handelskammer Aachen Ausbildung und Weiterbildung Theaterstraße 6 10, Aachen Telefon: , Fax: info@aachen.ihk.de Handwerkskammer Aachen Ausbildung Sandkaulbach 21, Aachen Telefon: , Fax: info@hwk-aachen.de Kreishandwerkerschaft Aachen Ausbildung Heinrichsallee 72, Aachen Telefon: , Fax: info@kh-aachen.de Agentur für Arbeit Aachen Fördermöglichkeiten Postanschrift: Agentur für Arbeit Aachen-Düren Aachen Besucheradresse: Roermonder Staße. 51, Aachen Telefon: (Arbeitnehmer) Telefon: (Arbeitgeber) IHK FOSA Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen Ulmenstr. 52g, Nürnberg Telefon: Kreishandwerkerschaft Rureifel Innungen Euskirchen und Düren Hauptstraße 15, Kreuzau Telefon: , Fax: info@handwerk-rureifel.de Zweckverband Region Aachen Bildungsberatung Dennewartstraße 25 27, Aachen Telefon: , Fax: info@regionalagentur-aachen.de Kreishandwerkerschaft Heinsberg Innungen / Geschäftsstelle Geilenkirchen Nikolaus-Becker-Straße 18, Geilenkirchen Telefon: , Fax: info.gk@kreishandwerkerschaft-heinsberg.de Interessante Links bildungsscheck-nrw.html

19 Reihenfolge der zu prüfenden und durchzuführenden Handlungen 7 PRÜFUNG 6 EVTL. TEILNAHME AN VORBEREITUNGSKURS 5 ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG 4 FÖRDERMÖGLICHKEITEN PRÜFEN 3 ÜBER VORBEREITUNGSMÖGLICHKEITEN, ABLÄUFE, TERMINE UND KOSTEN INFORMIEREN 2 ZUSTÄNDIGE STELLE ERMITTELN (GENEHMIGUNG/ANTRAGSTELLUNG/FÖRDERUNG) 1 ERFÜLLT ER/SIE DIE VORAUSSETZUNG NACH ZIELGRUPPENEINTEILUNG

20 Dieser Leitfaden richtet sich allgemein an Beratungsfachkräfte, die in der Qualifizierungsberatung von Unternehmen und/oder in der Beratung für Weiterbildungsinteressenten tätig sind. Der Schwerpunkt dieser Broschüre liegt darin, den Beraterinnen und Beratern die besonderen Beratungsleistungen hinsichtlich einer Nachqualifizierung an- und ungelernter Beschäftigter bis zum ersehnten Berufsabschluss darzustellen und in der Folge den Beratungsprozess in seinen einzelnen Schritten zu veranschaulichen und zu erleichtern. Der Leitfaden basiert auf den Vorgehensweisen und Erfahrungen der Serviceagentur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kurz SAG&AN!, einer über zwei Jahre für die StädteRegion Aachen und die Kreise Düren und Heinsberg angebotenen einschlägigen Beratungsagentur. Herausgeber: Zweckverband Region Aachen Dennewartstr / Aachen / Telefon: / Fax: Geschäftsführer: Ulrich Schirowski / Verbandsvorsteher: Landrat Wolfgang Spelthahn / Vorsitzender der Verbandsversammlung: Josef Stiel / Verbandspräsidentin: Regierungspräsidentin Gisela Walsken Das Projekt SAG&AN! (Serviceagentur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ist ein Vorhaben der Förderinitiative 2 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung des Programms Perspektive Berufsabschluss im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in Humanressourcen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums Für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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