Richtlinien der Stadt Zell am See zur Förderung von wiederkehrenden Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen

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1 Richtlinien der Stadt Zell am See zur Förderung von wiederkehrenden Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen Seite 1

2 Richtlinien der Stadt Zell am See zur Förderung von wiederkehrenden Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen Die Gemeindevorstehung der Stadt Zell am See hat in der Sitzung am die nachstehenden Richtlinien zur Förderung von wiederkehrenden Veranstaltungen in Form von Wirtschaftsleistungen beschlossen, geändert mit Beschluss der Gemeindevorstehung vom und : Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Zielsetzungen 2. Arten von Veranstaltungen (Begriffsdefinitionen) 3. Geltungsbereich und Voraussetzungen der Förderung 4. Art und Höhe der Förderung 5. Verfahren 6. Inkrafttreten 7. Übergangsbestimmungen Anlagen 1-3 Seite 2

3 1. Grundsätze und Zielsetzungen Die Durchführung von Veranstaltungen ist fester Bestandteil des kulturellen und touristischen Angebotes von Zell am See. Die Bedeutung für das kulturelle Leben und für den Fremdenverkehr ist unbestritten. Das erkennt die Stadtgemeinde Zell am See mit diesen Richtlinien an. Es ist Ziel, Veranstaltungen durch Leistungen des Wirtschaftshofes zu fördern und zu unterstützen. 2. Arten von Veranstaltungen (Begriffsdefinitionen) 2.1. Wiederkehrende Veranstaltungen: Sind Veranstaltungen, welche zumindest einmal jährlich über mehrere Jahre hindurch veranstaltet werden bzw. veranstaltet wurden. Bei erstmaliger Veranstaltung muss zumindest die Absicht bestehen, diese Veranstaltung über mehrere Jahren hindurch abzuhalten Einmalige Veranstaltungen: Sind Veranstaltungen, welche nicht jährlich durchgeführt werden bzw. bei welchen nicht die Absicht besteht, diese jährlich durchzuführen. Veranstaltungen, welche nur im mehrjährigen Rhythmus durchgeführt werden, gelten ebenfalls nicht als wiederkehrende Veranstaltungen im Sinne dieser Richtlinien Veranstaltungsfolgen: Veranstaltungsfolge ist eine Reihe (zumindest zwei) gleichartiger Veranstaltungen innerhalb eines Jahres. Eine Veranstaltungsfolge gilt als eine Veranstaltung im Sinne dieser Richtlinien. Demnach kann es sich bei einer Veranstaltungsfolge um eine wiederkehrende oder um eine einmalige Veranstaltung handeln. 3. Geltungsbereich und Voraussetzungen der Förderung: 3.1. Die Richtlinien gelten für alle wiederkehrenden Veranstaltungen des Tourismusverbandes Zell am See, der Europa Sportregion Marketing GmbH, der Zeller Kulturvereine und der Zeller Sportvereine, sofern diese Veranstaltungen im Veranstaltungskatalog laut Anlage 1 zu diesen Richtlinien enthalten und namentlich aufgelistet sind Gefördert werden Veranstaltungen: des Tourismusverbandes Zell am See und der Europa Sportregion Marketing GmbH, sofern diese Veranstaltungen für Zell am See touristisch von Bedeutung oder Interesse sind der Zeller Kulturvereine, sofern dadurch das Brauchtum gefördert und gestärkt wird oder diese Veranstaltungen für Zell am See in kultureller oder touristischer Hinsicht von Bedeutung sind der Zeller Sportvereine, sofern dadurch das Brauchtum gefördert und gestärkt wird oder diese Veranstaltungen in kultureller oder touristischer Hinsicht von Bedeutung oder Interesse sind oder der Reinerlös der Veranstaltung der Nachwuchsförderung des Vereines zugute kommt Die Förderung im Sinne dieser Richtlinien ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Zell am See. Sie wird auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Seite 3

4 4. Art und Höhe der Förderung: 4.1. Die Förderung besteht in der kostenlosen Zurverfügungstellung von Personal und Material durch den Wirtschaftshof. Unter Material sind sämtliche im Wirtschaftshof vorrätige Gerätschaften, wie Bühnen, Podeste, Flösse udgl. zu verstehen. Sollte Material zugekauft werden müssen, geht dies jedenfalls zu Lasten des Veranstalters Die Höhe der Förderung errechnet sich aus den von der Gemeindevertretung jährlich beschlossenen Richtsätzen und Tarifen für die erbrachten Leistungen. Eine Barablöse der Wirtschaftshofleistungen ist nicht möglich Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Einteilung der jeweiligen Veranstaltung in die einzelnen Kategorien gemäß Veranstaltungskatalog laut Anlage 1. Kategorie A) bis ,-- Kategorie B) bis ,-- Kategorie C) bis ,-- Kategorie D) bis ,-- Kategorie E) bis ,-- Kategorie F) bis 5.000,-- Kategorie G) bis 1.000, Werden bei Veranstaltungen die aufgrund der Kategorisierung festgelegten Höchstgrenzen für die gewährten Wirtschaftsleistungen überschritten, so hat der Veranstalter die Kosten der Überschreitungen zu tragen Auf Anfrage sind dem Veranstalter die Kosten jedenfalls bekannt zu geben. 5. Verfahren: 5.1. Die erstmalige Aufnahme von wiederkehrenden Veranstaltungen in den Veranstaltungskatalog laut Anlage 1 und die Kategorisierung erfolgt von Amts wegen durch Beschluss der Gemeindevorstehung aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte Förderungen für wiederkehrende Veranstaltungen, welche im Veranstaltungskatalog (Anlage 1) nicht enthalten sind, sind bei der Stadtgemeinde Zell am See unter Verwendung eines Formblattes, welches der Anlage 2 zu entsprechen hat, zu beantragen. Die Gemeindevorstehung entscheidet einmalig über die Aufnahme dieser Veranstaltungen in den Veranstaltungskatalog Förderungen für Veranstaltungen welche im Veranstaltungskatalog (Anlage 1) enthalten sind werden nur dann gewährt, wenn diese Veranstaltungen bis spätestens des Vorjahres mittels Formblatt, welches der Anlage 3 zu entsprechen hat, beim Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Zell am See angezeigt werden Veranstaltungen welche im Veranstaltungskatalog enthalten sind, aber durch zwei hintereinander folgende Jahre nicht abgehalten werden, werden von Amts wegen aus dem Veranstaltungskatalog (Anlage 1) gestrichen Förderungen für wiederkehrende Veranstaltungen, deren Höhe den unter der Kategorie A) in Punkt 4.3. der Richtlinien festgelegten Höchstbetrag überschreiten, sind durch Beschluss der Gemeindevorstehung jährlich gesondert zu genehmigen. Seite 4

5 5.6. Förderungen im Sinne dieser Richtlinien werden nur dann gewährt, wenn die Veranstaltung gemäß den Bestimmungen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997 idgf genehmigt wurde. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit in Kraft. 7. Übergangsbestimmungen Für das Jahr 2005 gelten alle wiederkehrenden Veranstaltungen, welche im Veranstaltungskatalog enthalten sind als angemeldet. Für die Gemeindevorstehung der Stadt Zell am See: Der Bürgermeister: Dr. Georg Maltschnig Seite 5

6 Anlage 1 Veranstaltungskatalog gemäß Punkt 3.1. der Richtlinien der Stadtgemeinde Zell am See zur Förderung von Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen Veranstaltung Veranstalter Kategorie Bauernherbst ESR Marketing GmbH E Christbaumtauchen Wasserrettung Zell am See F Dorffest Thumersbach Verkehrsverein Thumersbach F Fasching Schüttdorf Schüttdorfer Vereine F Fasching Zell am See ESR Marketing GmbH E Gasslsingen Liedertafel Zell am See F Hockey World OK Hockey World Tournament, G Tournament Hockey World Ges.n.b.R. Jazz on Ice ESR Marketing GmbH E Kirchweihtanzl Zeller Tresterer, Stadtpfarrer G Konzert Bürgermusik Bürgermusik Zell am See F Krampuslauf Verkehrsverein Thumersbach G Thumersbach Krampuslauf Zell Krampusgilde F Maifest SPÖ Zell am See F Nacht der Ballone ESR Marketing GmbH F Reitturnier Porsche Reitclub G Schmitten Mountainbike ARBÖ Ortsklub Zell am See F Uphill Schönperchtentanz Zeller Tresterer G Schützenfest Schüttdorf Zeller Trachtenschützen G Seefest Zell am See OK Zeller Seefeste (Zeller A Sportvereine, TVB und Gemeinde) Silvesterparty ESR Marketing GmbH F Ski & Golf WM Pinsport Sportagentur Golf F Snowboardnight ESR Marketing GmbH F Strandfest Wasserrettung Zell am See G Wasserrettung Straßenfest Schüttdorf OK Schüttdorfer Straßenfest F (Vereine und Gastronomie) Volksfest Freiwillige Feuerwehr Zell am See F Weihnachtsbeleuchtung Ring Zentrum und ESR Marketing B GmbH Weihnachtsmarkt Ring Zentrum F ZellSommerNacht ESR Marketing GmbH F Seite 6

7 An die Gemeindevorstehung der Stadt Zell am See Brucker Bundesstraße Zell am See (Eingangsstempel) Anlage 2 Antrag auf Aufnahme* einer Veranstaltung in den Katalog der wiederkehrenden Veranstaltungen gemäß den Richtlinien der Stadtgemeinde Zell am See zur Förderung von Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen I. Daten zur Veranstaltung Veranstalter: (Name und Anschrift) Bei juristischen Personen (Vereinen, Gesellschaften udgl.) Name des zuständigen Vertreters: (Name und Anschrift) Telefon: Fax: Datum und Uhrzeit der Veranstaltung/Veranstaltungsfolge: Ort der Veranstaltung: Art der Veranstaltung: (Name und Ablauf der Veranstaltung) Seite 7

8 II. Benötigte Wirtschaftshofleistungen Anzahl/ Stück Leistungen Wirtschaftshof Einzelpreis Gesamtpreis Gesamtkosten Der Veranstalter/Für den Veranstalter:... (Datum und Unterschrift) Vermerke Gemeinde: Genehmigt mit Beschluss der Gemeindevorstehung vom... Höhe der Förderung pro Jahr:... Einteilung in Kategorie: Datum/Unterschrift Seite 8

9 An die a) Stadtgemeinde Zell am See-Wirtschaftshof b) Stadtgemeinde Zell am See-Allgemeine Verwaltung Brucker Bundesstraße Zell am See (Eingangsstempel) Anlage 3 Anzeige einer Veranstaltung* gemäß den Richtlinien der Stadtgemeinde Zell am See zur Förderung von Veranstaltungen in Form von Wirtschaftshofleistungen I. Daten zur Veranstaltung Veranstalter: (Name und Anschrift) Bei juristischen Personen (Vereinen, Gesellschaften udgl.) Name des zuständigen Vertreters: (Name und Anschrift) Telefon: Fax: Datum und Uhrzeit der Veranstaltung/Veranstaltungsfolge: Ort der Veranstaltung: Art der Veranstaltung: (Name und Ablauf der Veranstaltung) Seite 9

10 II. Benötigte Wirtschaftshofleistungen Anzahl/ Stück Leistungen Wirtschaftshof Einzelpreis Gesamtpreis Gesamtkosten Der Veranstalter/Für den Veranstalter:... (Datum und Unterschrift) Vermerke Wirtschaftshof: Seite 10

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