Die Debatte im Einzelnen

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1 Jugendparlament: Heftige Diskussionen um Schülerbeihilfe Einigkeit bei sozialen Grundrechten für Kinder und Jugendliche Nach Beendigung der Debatte im Ausschuss setzten die Abgeordneten des Jugendparlaments ihre Diskussion über soziale Grundrechte für Kinder und Jugendliche sowie über eine Ausweitung des Schülerbeihilfengesetzes fort. Die im Ausschuss vertretenen Standpunkte wurden von den RednerInnen der einzelnen Fraktionen auch im Plenum bekräftigt. Dabei entfaltete sich, wie auch oft im realen Parlament, ein Streit darüber, wer denn nun die BürgerInnen besser vertritt und deren Bedürfnissen mehr Rechnung trägt. Über die Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz wurde eine namentliche Abstimmung verlangt. Von den abgegebenen 82 Stimmen, gab es nur eine Nein-Stimme, 81 votierten für die Änderungen. Das Gesetz passierte somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit das Plenum. Der Entschließungsantrag betreffend die Verankerung des Rechts auf Bildung in der Verfassung sowie betreffend eine umfassende Reform des Schulsystems wurde einstimmig angenommen. Zum Schülerbeihilfengesetz wurde seitens des Klubs der Weißen ein Abänderungsantrag zum Ausschussbericht eingebracht. Darin erneuerten die Weißen ihren Vorschlag aus dem Ausschuss. Der Antrag wurde jedoch von den anderen Parteien nicht unterstützt und blieb somit auch im Plenum in der Minderheit. Die Novelle zum Schülerbeihilfengesetz passierte somit in der Fassung des Ausschussberichts das Jugendparlament mit den Stimmen der Türkisen, Gelben und Violetten mehrheitlich. Damit kann die Förderung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung bereits ab der ersten Schulstufe in der Höhe von 25 bis 500 erfolgen. Sie ist jedoch an einen Notendurchschnitt von 3,5 gebunden. Die Debatte im Einzelnen Zum Tagesordnungspunkt 1, Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes, mit dem Ziel, soziale Grundrechte für Kinder und Jugendliche zu verankern, ergriff zunächst Julia Beck (W) das Wort. Sie wies darauf hin, dass in Österreich ca Kinder und Jugendliche unter der Armutsgrenze leben. Diese hätten ein Anrecht auf einen angemessenen Lebensstandard, gute Ernährung und gesundheitliche Versorgung, sagte sie. Selbstverständlich könne man den Eltern die Verantwortung nicht nehmen, der Staat müsse aber die erforderliche Unterstützung geben. Mathias Metzler (G) bezeichnete die Aufnahme von Kinderrechten im Bundes-Verfassungsgesetz als einen längst überfälligen Akt der Gerechtigkeit. Kinder bedürften des Schutzes der Gesellschaft, bemerkte er, und mit dem verbrieften Grundrecht werde die Chancengleichheit benachteiligter Kinder erhöht. Auch er unterstrich, damit würden die Eltern nicht ihrer Verpflichtungen gegenüber Kindern enthoben, es gehe aber darum, in schwierigen Situationen von staatlicher Seite Hilfe zu gewähren. Am Ende seiner Ausführungen begrüßte er den Entschließungsantrag. Anja Schmid (T) betonte das Engagement der Türkisen für die Kinderrechte. Schließlich sei jedes fünfte Kind in Österreich von Armut betroffen, weshalb die vorliegende Novellierung von besonderer Bedeutung sei. Da der Entschließungsantrag auf die Initiative des türkisen Klubs zurückzuführen sei, zeigte sich die Jungabgeordnete stolz auf den heutigen Tag. Ramona Rudigier (V) stellte fest, Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf Chancengleichheit. Sie brauchen daher jene Unterstützung, die ihren körperlichen und seelischen Bedürfnissen gerecht

2 wird. Rudigier hob weiters die besondere Bedeutung der Bildung für einen guten Start ins Erwachsenenleben hervor. David Kühne (W) befürwortete die Verfassungsänderung uneingeschränkt, da sich Kinder selbst nicht wehren können, wie er sagte. Maximilian Hefel (G) machte darauf aufmerksam, dass Kinderrechte Menschenrechte sind. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen müssten daher in angemessener Weise beachtet werden, wofür die gelbe Partei seit langem kämpfe. Auch das Recht auf Bildung habe grundlegende Bedeutung, ergänzte er und unterstrich insbesondere die Chancengleichheit für behinderte Kinder. Mario Amann (T) bezeichnete es als unglaublich, dass in einem reichen Land wie Österreich Kinder in manifester Armut leben und weitere Kinder armutsgefährdet sind. Er persönlich bedauerte es, dass der Antrag auf kostenlose Nachhilfe im Ausschuss abgelehnt wurde. Mathias Rinderer (W) unterstützte ebenfalls die Verfassungsänderung, da Kinder nichts dafür könnten, arm zu sein. Alexander Zumtobel (G) meinte, Kinderrechte sollten eine besondere Bedeutung in einer Gesellschaft genießen und wies insbesondere auf die UNO-Kinderrechtskonvention hin. Ihm sei es immer ein Anliegen gewesen, Kindern und Jugendlichen den Weg für eine bessere und sichere Zukunft zu ebnen. Ruben Schertler (T) unterstrich den Wert der Bildung hinsichtlich der Chancengleichheit. Kinder seien die Zukunft des Staates, merkte er an. Ingo Maghörndl (W) begründete seine Zustimmung zur Novelle des B-VG wie zum Entschließungsantrag mit dem Hinweis darauf, dass die Kinderarmut in Österreich bei 15 % liegt. Niemand könne etwas dafür, in Armut geboren worden zu sein, weshalb soziale Grundrechte für Kinder notwendig seien. Martina Lins (G) hielt die vorliegende Novelle für einen wichtigen Schritt zur Herstellung der Chancengleichheit bei Kindern und Jugendlichen. Damit seien die Kinderrechte auch einklagbar, erläuterte sie. Auch Lins wies darauf hin, dass es nur um eine staatliche Unterstützung bei vorhandenen Problemen gehe, den Eltern die Erziehung aber nicht abgenommen werden könne. Die Situation benachteiligter Kinder werde durch die Regierungsvorlage entscheidend verbessert, sagte sie. Lins begrüßte darüber hinaus den vorliegenden Entschließungsantrag. Florian Bernhart (W) brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass dieses Gesetz lediglich als eine Unterstützung in schwierigen Situationen gedacht sei. Er regte an, für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu schaffen, mit einem Arzt oder einer anderen Beziehungsperson über eine problematische Situation reden zu können. Nina Kavas (G) vertrat die Auffassung, mit der vorliegenden Novelle und dem Entschließungsantrag würden Kinder- und Jugendrechte in besonderer Weise unterstützt. Ein nächster Schritt sollte ihrer Meinung nach die Aufnahme des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung in der Verfassung sein. Kavas stellte abschließend fest, Eltern seien für ihre Kinder verantwortlich, der Staat könne die Erziehung nicht übernehmen. Der Staat könne aber die Basis für eine gute Erziehung legen.

3 Anja Wachter (W) begrüßte ihrerseits die Neuregelungen, da Kinder unverschuldet in arme Verhältnisse hineingeboren werden. Vor allem Kleinkinder seien nicht in der Lage, selbst die Hilfe anzufordern. Die Verfassungsänderung wurde mit großer Mehrheit (eine Gegenstimme) angenommen, die Entschließung passierte das Plenum einstimmig. Die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 2 betreffend das Schülerbeihilfengesetz wurde von Suzana Bibulovic (W) eingeleitet. Sie kritisierte, dass sowohl die Regierungsvorlage als auch die im Ausschuss angenommenen Änderungen zu wenig auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Sie brachte daher abermals jenen Abänderungsantrag ein, den der weiße Klub bereits dem Ausschuss vorgelegt hat. Das Faktum Armut sei oft ein wesentlicher Auslöser familiärer Krisen, sagte sie. Deshalb habe man möglichst großzügig vorzugehen. Den Weißen gehe es in erster Linie um ein soziales Österreich, so Bibulovic. Mathias Metzler (G) betonte, Schulveranstaltungen dienten einer guten Ausbildung, weshalb alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der familiären Situation daran teilnehmen sollten. Er erläuterte daraufhin die von den Gelben, Violetten und Türkisen im Ausschuss durchgesetzten Änderungen der Regierungsvorlage und verteidigte den geforderten Notendurchschnitt von 3,5 als keine allzu große Anforderung. Maximilian Fritz (T) ging ebenfalls auf die an der Regierungsvorlage vorgenommenen Änderungen ein und stellte fest, dass 25 für viele Eltern einen sehr hohen Betrag bedeuten. Julia Spiegel (V) machte darauf aufmerksam, dass kinderreiche Familien oft Schwierigkeiten hätten, den nötigen Betrag sogar für kleine Schulveranstaltungen aufzubringen. Mit der nun gefundenen Lösung würden sich nun auch Familien mit vielen Kindern die Teilnahme an Schulveranstaltungen leisten können. Valentina Kaufmann ((W) sprach sich gegen die nun vorliegende geplante Änderung des Schülerbeihilfengesetzes aus, da diese ihrer Meinung nach die Bedürfnisse der Menschen nicht berücksichtige. Offensichtlich sei den anderen Parteien die Bevölkerung egal, merkte sie an. Luca Ortner (G) warf den Weißen vor, ihr Antrag sei lediglich eine billige Kopie der im Ausschuss angenommenen Änderungen. Durch die von den drei anderen Fraktionen durchgesetzten Änderungen werde Chancengleichheit hergestellt. Tatjana Katalenic (T) schloss sich dem an und hielt aus ihrer Sicht fest, man wolle alles tun, um Armut zu bekämpfen. Dies werde nur dann gelingen, wenn man allen Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung ermöglicht. Schulveranstaltungen seien ein wesentliches Element einer guten Bildung. Sie verteidigte auch den Notendurchschnitt von 3,5 und meinte, dieser sei leicht zu erreichen. Katalenic zeigte sich auch enttäuscht darüber, dass der Antrag zu einer kostenlosen Nachhilfe im Ausschuss nicht die nötige Mehrheit gefunden hat. Vivane Silber (V) wies ebenfalls darauf hin, dass Schulveranstaltungen eine unverzichtbare Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts darstellen. Jedes Kind sollte daher die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen.

4 David Kühne (W) sagte, die Weißen seien im Gegensatz zu anderen Parteien an den BürgerInnen interessiert. Er plädierte daher dafür, die Beihilfen nicht von der Leistung der SchülerInnen abhängig zu machen. Bianca Paulitsch (G) meinte dem gegenüber, dass mit der beabsichtigten Novelle alle die Möglichkeit bekämen, an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Auch sie wies darauf hin, dass es Kinder und Jugendliche oft schwer haben. Melanie Gantner (V) trat grundsätzlich dafür ein, die finanzielle Hilfe unabhängig vom Notendurchschnitt zu gewähren. Dennoch stimme sie dem Kompromiss zu. Alexander Müller (W) sprach sich seitens der Weißen gegen den Notendurchschnitt als Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung aus. Die Weißen seien eben für die Menschen da, so sein Resümee. Jana Kyburz (G) führte ins Treffen, mit dieser Novelle setze man einen konkreten Schritt gegen die Kinderarmut und man baue damit viele Diskriminierungen ab. Derzeit würden sich zahlreiche Kinder und Jugendliche wegen ihrer Armut schämen und sich bei Schulveranstaltungen krank melden. Adrian Vögel (W) plädierte für die Herausnahme des Notendurchschnitts aus dem Gesetzestext. Er rief die anderen Parteien, die sich gegen die Weißen zusammengeschlossen hätten, zu einer konstruktiven Diskussion auf. Der nun vorliegende Gesetzestext sei nämlich widersprüchlich. Ein Notendurchschnitt verhindere, dass alle Kinder und Jugendlichen an Schulveranstaltungen teilnehmen können. Florian Mähr (W) schloss sich dem an und appellierte, sich an den Bedürfnissen der österreichischen Jugend zu orientieren. Im Gegensatz zu den anderen Parteien würden die Weißen mit der Kinderarmut Schluss machen. Julian Erhart (W) meinte in Anlehnung an seinen Vorredner, nur die Weißen stünden hinter dem Volk, hinter den ÖsterreicherInnen und hinter ihren Kindern. Die anderen Parteien betrieben nur Parteipolitik. Er forderte, die Unterstützung unabhängig von der schulischen Unterstützung zu gewähren. Dagmar Wohlfahrt (W) nahm in ähnlicher Weise Stellung und unterstrich das ernsthaft Bemühen der Weißen, die Kinderarmut zu bekämpfen. Florian Bernhart (W) erläuterte ebenfalls den Standpunkt der Weißen und merkte an, seine Partei wolle nur das Beste für die österreichische Bevölkerung. Felix Kopf (W) rief dazu auf, sozial schwachen SchülerInnen unter die Arme zu greifen, nicht aber Eliten zu fördern. Patrick Peletti (W) meinte, SchülerInnen mit schlechtem Notendurchschnitt auszuschließen, sei keine Armutsbekämpfung. Außerdem hinterfragte er, ob man in Zukunft vor jeder Schulveranstaltung den Notendurchschnitt berechnen müsse. Das Ganze sei lächerlich, so sein Urteil.

5 Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesvorlage mit dem im Ausschuss angenommenen Änderungen mehrheitlich von den Abgeordneten der Türkisen, Gelben und Violetten angenommen. Der von den Weißen eingebrachte Abänderungsantrag wurde auch im Plenum mehrheitlich abgelehnt. (Schluss)

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