Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)

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1 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege) Theoretischer und fachpraktischer Unterricht September 2007

2 Die Lehrplanrichtlinien wurden mit Verfügung vom (Nr. VII.5-5 S ) für verbindlich erklärt und gelten zur Erprobung mit Beginn des Schuljahres 2007/2008. Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, München, Tel , Fax Internet: Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastr. 5, München, Telefon , Telefax office@hintermaier-druck.de

3 Inhaltsverzeichnis Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege) INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG SEITE 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe 1 2 Organisatorische Rahmenbedingungen und Stundentafeln 2 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsfachschulen 3 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien 4 5 Übersicht über die Fächer und Lernfelder 4 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen 5 LEHRPLANRICHTLINIEN Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde 6 Deutsch und Kommunikation 8 Grundlagen der Pflege 10 Pflege und Betreuung 13 ANHANG: Mitglieder der Lehrplankommission 20

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5 Einführung Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) EINFÜHRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Die Berufsfachschule ist gemäß Art. 13 BayEUG eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den en, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten methodischer, sozialer und ethisch-religiöser Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser e muss die Berufsfachschule den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont, unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufsspezifische und berufsübergreifende Qualifikationen vermitteln, ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und der Gesellschaft gerecht zu werden, auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsfachschule soll darüber hinaus im allgemein bildenden Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf die Kernfragen unserer Zeit eingehen, wie Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Gewährleistung der Menschenrechte. Seite 1

6 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Einführung 2 Organisatorische Rahmenbedingungen und Stundentafeln Den Lehrplanrichtlinien liegt die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe (BFSO Pflege) in der jeweils geltenden Fassung zugrunde. Stundentafel Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde 120 Deutsch und Kommunikation 80 Grundlagen der Pflege 200 Pflege und Betreuung 400 Gesamt 800 Pflegerische Praxis 700 davon in der Krankenpflege mind. 160 Summe 1500 Seite 2

7 Einführung Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsfachschulen Lernen hat die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit zum Inhalt und zum. Geplantes schulisches Lernen erstreckt sich dabei auf vier Bereiche: Aneignen von bildungsrelevantem Wissen, Einüben von manuellen bzw. instrumentellen Fertigkeiten und Anwenden einzelner Arbeitstechniken, aber auch gedanklicher Konzepte, produktives Denken und Gestalten, d. h. vor allem selbstständiges Bewältigen berufstypischer Aufgabenstellungen, Entwickeln einer Wertorientierung unter besonderer Berücksichtigung berufsethischer Aspekte. Diese vier Bereiche stellen Schwerpunkte dar, die einen Rahmen für didaktische und methodische Entscheidungen geben. Im konkreten Unterricht werden sie oft ineinander fließen. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist das grundsätzliche didaktische Anliegen der Berufsausbildung. Für die Berufsfachschule heißt das: Theoretische Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und der Einübung von Fertigkeiten sind im Unterricht verstärkt überfachliche Qualifikationen anzubahnen und zu fördern. Lernen wird erleichtert, wenn der Zusammenhang zur Berufs- und Lebenspraxis deutlich zu erkennen ist. Dabei spielen konkrete Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle. Methoden, die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsplanung angemessen berücksichtigt werden. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Dieses Konzept lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Die Auswahl der Unterrichtsmethoden orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der Unterrichtswissenschaften. Im Unterricht ist zu achten auf eine sorgfältige und rationelle Arbeitsweise, Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz, die gewissenhafte Beachtung aller Maßnahmen, die der Unfallverhütung und dem Umweltschutz dienen, sorgfältigen Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Hinblick auf die Fähigkeit, Arbeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, sind vor allem die bewusste didaktische und methodische Planung des Unterrichts, die fortlaufende Absprache der Lehrer für die einzelnen Fächer bis hin zur gemeinsamen Planung fächerübergreifender Unterrichtseinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist im Sinne einer bedarfsgerechten Berufsausbildung eine kontinuierliche personelle, organisatorische und didaktisch-methodische Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung beteiligten Lernorten sicherzustellen. Seite 3

8 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Einführung 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien Die e der Lehrplanrichtlinien bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Im Rahmen dieser Bindung trifft der Lehrer seine Entscheidungen in pädagogischer Verantwortung. Die e der Lehrplanrichtlinien werden innerhalb einer Jahrgangsstufe in der Reihenfolge behandelt, die sich aus der gegenseitigen Absprache der Lehrkräfte zur Abstimmung des Unterrichts ergibt. Sind mehrere Lernfelder in einem Fach gebündelt, so ist deren Reihenfolge nicht verbindlich. Ebenso sind dann die Zeitrichtwerte der Lernfelder als Anregung gedacht. 5 Übersicht über die Fächer und Lernfelder Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde Lernfeld 1: Berufliches Selbstverständnis entwickeln Lernfeld 2: Alte Menschen im Kontext ihrer Zeitgeschichte begleiten Deutsch und Kommunikation Lernfeld 1: Informationen gewinnen, zusammenfassen und weitergeben Lernfeld 2: Situationsgerecht kommunizieren Grundlagen der Pflege Lernfeld 1: Dem Alter begegnen Lernfeld 2: Erste Hilfe leisten Lernfeld 3: Bei Diagnose und Therapie mitwirken Pflege und Betreuung Lernfeld 1: Menschen bei der Körperpflege unterstützen Lernfeld 2: Menschen in ihrer Mobilität unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes unterstützen Lernfeld 3: Menschen bei der Ernährung und Ausscheidung unterstützen Lernfeld 4: Hauswirtschaftliche Versorgung durch gemeinsames Handeln sichern Lernfeld 5: Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen und begleiten Lernfeld 6: Menschen in besonderen Lebenssituationen unterstützen und begleiten Lernfeld 7: Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen unterstützen und begleiten 80 Std. 120 Std. 80 Std. 120 Std. 200 Std. 60 Std. 60 Std. 60 Std. 80 Std. 60 Std. 400 Std. Seite 4

9 Einführung Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen Lernfelder können zeitlich nacheinander oder parallel angeboten werden. Dies erfordert enge Abstimmungen zwischen den Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei der Entwicklung von Lernsituationen. Hohe Innovationsgeschwindigkeiten im pflegerischen sowie im medizinisch-technischen Bereich verlangen grundsätzlich Kooperation zwischen Schule und Betrieb. Projektbezogen können lernortübergreifend Betriebserkundungen und Schulungen mit Klassen durchgeführt werden. Die Lehrplanrichtlinien enthalten keine methodische Festlegung. Die ganze Bandbreite der Unterrichtsmethoden ist einsetzbar, sollte aber möglichst abwechslungsreich im Sinne von ganzheitlichen Handlungen/Geschäftsprozessen angewendet werden. Die Lernfelder mit ihren en orientieren sich an betrieblichen Handlungsfeldern. Sie sind methodisch didaktisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen. Die e sind verbindlich und beschreiben die Kompetenzen, die Pflegefachhelfer/-innen (Altenpflege) nach Abschluss eines Lernfeldes erworben haben müssen. In den einzelnen Lernfeldern sollen fachtheoretische, praktische und allgemeinbildende Aspekte eines Arbeitsprozesses verknüpft werden. Grundsätzlich sind geschlechtsspezifische Fragen einzubeziehen. Lernfelder zielen zudem darauf ab, Aspekte der Persönlichkeitsbildung, vor allem aber auch ethische und religiöse Aspekte sowie gesellschaftlich relevante Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz zu fördern. Um der geforderten Handlungsorientierung gerecht zu werden, sind für den Unterricht integrierte Fachräume anzustreben. Sachgerechte Dokumentation und mediale Aufbereitung sind Unterrichtsprinzip; ebenso die richtige Aussprache und korrekte Verwendung von Fachbegriffen. In diesem Zusammenhang sollte der sprachliche Aspekt über das Unterrichtsfach Deutsch und Kommunikation hinaus in die Erarbeitung der beruflichen Handlungskompetenz einbezogen werden. Lebens- und Entwicklungsphasen schließen Altersstufen sowie Entwicklungsaufgaben aber auch individuelle, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte mit ein. Seite 5

10 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien LEHRPLANRICHTLINIEN THEORETISCHER UND FACHPRAKTISCHER UNTERRICHT BERUFSKUNDE, RECHTSKUNDE, SOZIALKUNDE Lernfeld 1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln 80 Std. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der historischen Entwicklung der Pflege und mit aktuellen berufspolitischen Fragestellungen auseinander. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für ihre eigene physische und psychische Gesunderhaltung. Sie erkennen die Notwendigkeit der ständigen beruflichen Weiterentwicklung und nutzen Angebote für die berufliche Weiterentwicklung. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung ethisch-religiöser setzungen für ihr pflegerisches Handeln. Die Schülerinnen und Schüler beachten Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Struktur des Pflegeprozesses und leiten ihre Aufgaben daraus ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen und berücksichtigen ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in der Altenhilfe. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Kommunikationsabläufe in Einrichtungen aus Erfahrungen ihrer praktischen Einsätze. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nach den Qualitätsvorgaben der Einrichtungen. Seite 6

11 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) BERUFSKUNDE, RECHTSKUNDE, SOZIALKUNDE Lernfeld 2 Alte Menschen im Kontext ihrer Zeitgeschichte begleiten Die Schülerinnen und Schüler kennen die geschichtliche Entwicklung Deutschlands im 20. Jahrhundert und wesentliche Aspekte der europäischen Einigung. Sie beschreiben Möglichkeiten zur Mitwirkung in der Demokratie. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen ihre Kenntnisse der Zeitgeschichte in ihrer alltäglichen pflegerischen Arbeit. Seite 7

12 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Lernfeld 1 Informationen gewinnen, zusammenfassen und weitergeben Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Informationsquellen, erfassen deren Inhalte und geben diese korrekt und adäquat in mündlicher und schriftlicher Form weiter. Sie erweitern ihre sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren fachgerecht und erstellen berufsbezogene Texte. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Lerntechniken. Sie reflektieren ihr Lernverhalten und ihren Lernfortschritt. Seite 8

13 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Lernfeld 2 Situationsgerecht kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren mit Hilfebedürftigen und Angehörigen angemessen. Sie kennen Modelle von Kommunikationsformen und entwickeln eine wertschätzende Gesprächshaltung. Die Schülerinnen und Schüler informieren sachbezogen und vollständig. Sie nehmen Kritik an und äußern diese. Seite 9

14 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 1 Dem Alter begegnen 120 Std. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wesentliche psychische und physische Veränderungen im Alterungsprozess. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutsamkeit der Erhaltung und Förderung der Gesundheit im Alter. Sie beschreiben beispielhaft Maßnahmen der Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation. Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende Konzepte der Wahrnehmungspsychologie und der Entwicklungspsychologie. Die Schülerinnen und Schüler verstehen Biografien vor dem generationsspezifischen und individuellen Hintergrund. Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich am humanistischen Menschenbild und entwickeln eine ethische Grundhaltung. Seite 10

15 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 2 Erste Hilfe leisten Die Schülerinnen und Schüler erkennen häufig auftretende akute lebensbedrohliche Zustände, führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch und organisieren weiterführende Hilfe. Sie kennen die Elemente einer Standardnotfallausrüstung in Pflegeeinrichtungen und leisten Assistenz bei deren Anwendung in einer Notfallsituation. Die Schülerinnen und Schüler leisten Erste Hilfe bei häufig auftretenden nicht lebensbedrohlichen Notfällen und organisieren weitergehende Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit einer der Situation angemessenen Kommunikation mit den auf Erste Hilfe angewiesenen Menschen und leisten die notwendige psychische Betreuung sowie entsprechenden Beistand. Die Schülerinnen und Schüler ergreifen geeignete Maßnahmen zum Selbstschutz. Seite 11

16 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 3 Bei Diagnose und Therapie mitwirken formulierung Die Schülerinnen und Schüler führen fachgerecht diagnostische und therapeutische Maßnahmen nach schriftlicher ärztlicher Verordnung und Delegation durch Pflegefachkräfte fachrecht durch. Sie begleiten Patienten entsprechend in Absprache mit Pflegefachkräften und Ärzten, beobachten ob Komplikationen und Schmerzen auftreten und geben ihre Wahrnehmungen entsprechend weiter. Seite 12

17 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 1 Menschen bei der Körperpflege unterstützen 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Menschen biographieorientiert, situationsgerecht und kultursensibel bei der Körperpflege. Sie beachten die persönlichen Rechte zu pflegender Menschen. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Behinderungen der zu pflegenden Menschen angemessen. Die Schülerinnen und Schüler führen geeignete Prophylaxen durch. Die Schülerinnen und Schüler kennen Anatomie und Physiologie sowie alterstypische Veränderungen der Haut und Hautanhangsgebilde. Die Schülerinnen und Schüler führen hygienische Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz durch und beachten umwelthygienische Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler achten auf einen wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialeinsatz. Seite 13

18 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 2 60 Std. Menschen in ihrer Mobilität unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes unterstützen Die Schülerinnen und Schüler unterstützen zu pflegende Menschen bei der Erhaltung und Förderung ihrer Mobilität. Sie kennen geeignete Hilfsmittel, Anpassungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Gestaltung eines sicheren und gesundheitsförderlichen Lebens- und Wohnraumes und setzen diese adäquat und fachgerecht ein. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben in Grundzügen die Anatomie und Physiologie und kennen altersspezifische Erkrankungen des Herzkreislaufsystems, des Bewegungssystems und des Nervensystems. Die Schülerinnen und Schüler wenden geeignete Hebe- und Stützgriffe bei Lagerung und Transfer an. Die Schülerinnen und Schüler führen geeignete Prophylaxen durch. Die Schülerinnen und Schüler beachten die persönlichen Rechte zu pflegender Menschen. Seite 14

19 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 3 Menschen bei der Ernährung und Ausscheidung unterstützen 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Menschen bei der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit und bei ernährungsbewusstem Verhalten. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Menschen individuell bei der Ausscheidung. Sie setzen übliche Inkontinenzhilfsmittel korrekt ein. Die Schülerinnen und Schüler kennen wesentliche Grundlagen der Ernährungslehre und beschreiben in Grundzügen Anatomie und Physiologie des Verdauungsapparates und des Urogenitaltraktes. Sie kennen grundlegende alterspezifische Erkrankungen des Verdauungsapparates, des Urogenitaltraktes und des Stoffwechsels. Die Schülerinnen und Schüler beobachten den Ernährungszustand, das Ernährungsverhalten und Ausscheidungsverhalten zu pflegender Menschen, erkennen Veränderungen, geben diese weiter und leiten geeignete Maßnahmen ab. Die Schülerinnen und Schüler führen geeignete Prophylaxen durch. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen, um die Gesundheit alter Menschen durch Ernährung zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler beachten ethische und rechtliche Grundlagen. Sie gehen sicher mit Gefühlen wie Scham und Ekel um. Seite 15

20 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 4 Hauswirtschaftliche Versorgung durch gemeinsames Handeln sichern Die Schülerinnen und Schüler stellen die hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam mit zu betreuenden Menschen und Angehörigen unter Beachtung der Ressourcen sicher. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen zu betreuende Menschen individuell beim Einkauf von Lebensmitteln und Getränken und bei der Zubereitung von Nahrung unter Berücksichtigung der Gesundheitsförderung. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen zu betreuenden Menschen beim Einkauf von Pflegemitteln und bei der Reinigung und Einrichtung des unmittelbaren Umfeldes; ebenso bei der Beschaffung und Pflege von Kleidung und Wäsche. Die Schülerinnen und Schüler achten auf die Privatsphäre beim Umgang mit persönlichen Gegenständen. Seite 16

21 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 5 Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen und begleiten 80 Std. Die Schülerinnen und Schüler gestalten die Lebensumgebung der zu betreuenden Menschen mit. Unter Anleitung von Fachkräften entwickeln sie eine Tagesstruktur mit den pflegedürftigen Menschen und unterstützen Menschen bei der Aufrechterhaltung ihrer Tagesstruktur in der privaten, teilstationären und stationären Lebenswelt. Sie beziehen die Lebensgewohnheiten der zu betreuenden Menschen in ihr Handeln mit ein. Die Schülerinnen und Schüler geben für die Pflegeplanung relevante Beobachtungen an Fachkräfte weiter und begleiten und fördern Menschen entsprechend den Pflegeplänen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen unter Anleitung von Fachkräften individuelle und biografieorientierte Beschäftigungsangebote und orientieren sich bei der Unterstützung an den Ressourcen der Menschen. Seite 17

22 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 6 Menschen in besonderen Lebenssituationen unterstützen und begleiten Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Menschen in besonderen Lebenssituationen. Dabei berücksichtigen sie grundlegende Kenntnisse aus der Psychologie über das Erleben und Verhalten von Menschen in kritischen Lebenssituationen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Thema Sterben und Tod auseinander und begleiten sterbende Menschen und deren Angehörige angemessen. Sie befassen sich mit den moralischen Fragestellungen zum Suizid. Die Schülerinnen und Schüler gehen mit dem Thema Sexualität im Heimalltag und in der Pflegebeziehung aufgeschlossen und einfühlsam um. Die Schülerinnen und Schüler kennen Hilfsangebote und Netzwerke für Menschen in besonderen Lebenssituationen. Seite 18

23 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 7 Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen unterstützen und begleiten 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die häufigsten gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Sie erkennen typisches Verhalten, das auf dementielle Prozesse, Depressionen, Wahnerkrankungen oder Ängste zurückzuführen ist. Die Schülerinnen und Schüler nehmen eine validierende Grundhaltung ein und begleiten Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen situationsgerecht unter Anleitung der Fachkräfte. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen biografische Kenntnisse und die soziale Situation der gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen bei der Alttagsgestaltung, Betreuung und Pflege. Sie beachten die individuellen Kompetenzen von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und vermeiden Über- und Unterforderung in der Begleitung. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Wohn- und Lebensformen für alte Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Seite 19

24 Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) Anhang ANHANG Mitglieder der Lehrplankommission: Ute Braun Ulrich Brenner Dr. Claudia Erhart-Wandschneider Anita Götzer Dr. Franz Hartmann Thomas Keller Ute Kick Marcus Rasim Gabriele Urban Volker Weber Hans-Weinberger-Akadamie der AWO e. V. München BFS f. Altenpflegehilfe Miesbach BFS f. Altenpflegehilfe Augsburg BFS f. Altenpflegehilfe München BFS f. Altenpflegehilfe Landshut Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, München Schulzentrum d. gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste, Coburg BFS f. Altenpflegehilfe Scheinfeld BFS f. Altenpflegehilfe Kötzting BFS f. Altenpflegehilfe d. Vereins HALMA e. V. Würzburg Vorsitzender der Lehrplankommission: Johann Bux ISB, München Seite 20

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS. Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflege. 1. 3.

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