Die Prüfungen der/des Medizinischen Fachangestellten (MFA)

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1 Die Prüfungen der/des Medizinischen Fachangestellten (MFA) Zwischenprüfung Schriftliche Prüfung Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung

2 Die Zwischenprüfung Schriftliche Prüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres max. 120 Minuten Multiple Choice-Aufgaben berufsbezogene (schulische und betriebliche) Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate Prüfungsbereiche: 1. Arbeits- und Praxishygiene 2. Schutz vor Infektionskrankheiten 3. Verwaltungsarbeiten 4. Datenschutz und Datensicherheit 5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten 2

3 Die Zwischenprüfung März 2008: Auszubildende aus den Klassen M 06/Zahlen (im Aug eingeschult) am Mittwoch, den von Uhr bis max Uhr Inhalte der Lernfelder 1-6 September 2008: Auszubildende aus den Klassen M 07/Buchstaben (im Feb eingeschult) voraussichtlich voraussichtlich an einem Dienstagnachmittag (Klassen haben dienstags Unterricht) Ende September von Uhr bis max Uhr 3

4 Zwei Prüfungsteile Schriftliche Prüfung (50 %) Praktische Prüfung (50 %) 4

5 Die Schriftliche Prüfung Behandlungsassistenz 120 Min 40 % Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Min. 40 % Wi So 60 Min. 20 % insgesamt 50 % der Abschlussprüfung 5

6 Die Schriftliche Prüfung Wann? am Dienstagnachmittag, 27. Mai 08 Behandlungsassistenz und am Mittwochvormittag, 28. Mai 08 Betriebsorganisation und -verwaltung; WiSo 6

7 Die Schriftliche Prüfung Prüfungsbereich Behandlungsassistenz Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er im Bereich Diagnostik und Therapie Arbeitsabläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz beschreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Zusammenhänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten, vom 26. April 2006, 9, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 22 7

8 Die Schriftliche Prüfung Prüfungsbereich Behandlungsassistenz Qualitätssicherung Zeitmanagement Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und Hilfsmittel Patientenbetreuung und beratung Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Laborarbeiten Datenschutz und Datensicherheit Dokumentation Handeln in Notfällen Abrechnung erbrachter Leistungen 8

9 Die Schriftliche Prüfung Prüfungsbereich Betriebsorganisation und verwaltung Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er Betriebsabläufe beschreiben, Arbeitsabläufe systematisch planen sowie interne und externe Koordinierungsaufgaben darstellen kann. Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/ zur Medizinischen Fachangestellten, vom 26. April 2006, 9, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 22 9

10 Die Schriftliche Prüfung Prüfungsbereich Betriebsorganisation und verwaltung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung Arbeiten im Team Verwaltungsarbeiten Dokumentation Marketing Zeitmanagement Datenschutz und Datensicherheit Organisation der Leistungsabrechnung Materialbeschaffung und verwaltung 10

11 Die Praktische Prüfung Wann? Mittwochs oder sonnabends zwischen dem und Vorbereitungszeit ca. 15 Minuten Prüfungszeit 60 Minuten (+ Fachgespräch 15 Minuten) Ort in der Praxis eines Prüfarztes Bewertung durch den Prüfungsausschuss drittelparitätisch besetzt ArbeitgeberIn ArbeitnehmerIn LehrerIn 11

12 Die Praktische Prüfung Durch die Durchführung der Prüfungsaufgabe und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er mit den Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommunizieren, sie sachgerecht informieren und zur Kooperation motivieren kann. Er soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Belange des Umweltschutzes berücksichtigen sowie die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüfungsaufgabe begründen kann. Darüber hinaus soll er nachweisen, dass er erste Hilfe-Hilfe-Maßnahmen am Patienten oder an der Patientin durchführen kann. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten, vom 26. April 2006, 9, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr

13 Das Kolloquium Vorbereitung für VerkürzerInnen ab Beginn des Prüfungshalbjahres (Aug. bzw. Feb.) VorzieherInnen ab Mitte des Prüfungshalbjahres (Okt. bzw. März/April) 13

14 Das Kolloquium Wie? Was? mittwochs nachmittags von bis Uhr prüfungsrelevante Inhalte des Rahmenlehrplans ersetzt nicht den Unterricht, es gibt Arbeitsmaterialien und Literaturhinweise zur selbstständigen Erarbeitung des Prüfungsstoffes freiwillig (ggf. Freistellung von der Praxis erforderlich) 14

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