"Möglichkeiten und Grenzen der forensischen Unfallrekonstruktion. Oder: Warum wir ein Event Data Recording brauchen"

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1 Dipl.-Ing. Axel Tenzer von der IHK Hannover öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle "Möglichkeiten und Grenzen der forensischen Unfallrekonstruktion. Oder: Warum wir ein Event Data Recording brauchen"

2 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

3 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

4 1. Vorstellung und Einführung in das Thema Tätigkeitsfeld des

5 1. Vorstellung und Einführung in das Thema Unfälle mit mechanisch technischem Gerät Wissenschaftliche Begleitung von Forschungsprojekten, z.b. Projekt Sichere A2 Unfallforschung Year Forschung auf dem Gebiet der forensischen Unfallrekonstruktion Fatalities (1980=100%) 2 50% B DK D FIN 2 00% F GR IRL 1 50% I LUX NL 1 00% A PL P S 50% E CZ H 0% UK

6 1. Vorstellung und Einführung in das Thema Schulenburger Landstraße Hannover Tel: 0511/ Fax: 0511/ im TechnologieZentrumDresden Gostritzer Straße Dresden Tel: 0351/ Fax: 0351/

7 Wie sind wir vernetzt? OFI Münster Oldenburg Lüdenscheid Lübeck Schwerin Düsseldorf S C H I M M E L P F E N N I G + B E C K E etc forum für unfallrekonstruktion

8 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

9 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik Judikative Zivilprozess (ZPO) Strafprozess (StPO) andere

10 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik Zivilprozess Der Beibringungsgrundsatz oder "Verhandlungsgrundsatz" ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess vorherrscht. Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt. Die Bezeichnung "Verhandlungsgrundsatz" erklärt sich damit, dass nur berücksichtigt wird, was die Parteien vortragen. Von sich aus kann das Gericht die Tatsachen nicht verlangen. Beweis wird nur erhoben, wenn Tatsachen vorgetragen und vom Gegner bestritten wurden. Auch die Beschaffung der Beweismittel obliegt grundsätzlich den Parteien.

11 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik Strafprozess Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz) begründet die Verpflichtung der Gerichte und Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen zu untersuchen (Prinzip der materiellen Wahrheit). Er gilt im Strafprozess, wo er eine Prozessmaxime des Strafprozessrechts darstellt. Im deutschen Recht ergibt er sich aus der Regelung in 244 Absatz 2 StPO, wonach das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

12 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik Allgemein gilt: Wer vorträgt, muss auch beweisen können!

13 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik Beweismittel Die Prozessordnungen lassen als Beweismittel zu: den Zeugen, den Augenschein, die Parteivernehmung (ZPO), die Einlassung des Angeklagten (StPO) die Urkunde und den Sachverständigen. Es gilt allerdings die freie Beweiswürdigung durch das Gericht!.

14 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

15 Unfallanalyse bedeutet: Retrospektive Ermittlungen von Kausalitäten, Weg-Zeit-Abhängigkeiten und Vermeidbarkeitsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze

16 Unfallanalyse bedeutet: Retrospektive Ermittlungen von Kausalitäten, Weg-Zeit-Abhängigkeiten und Vermeidbarkeitsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze alles andere ist Kaffeesatzleserei!

17 Grundsätzliches Vorgehen bei der Unfallanalyse Zusammentragung und Evaluation der Anknüpfungstatsachen (ZPO / StPO) Kombination der Anknüpfungstatsachen unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze Didaktische Aufarbeitung der Ergebnisse nach Aufgabe des Beweisbeschlusses

18 Grundsätzliches Vorgehen bei der Unfallanalyse Zusammentragung und Evaluation der Anknüpfungstatsachen (ZPO / StPO)

19 Anknüpfungstatsachen: Qualität und Quantität der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen Toleranzbandbreite des Ergebnisses

20 Anknüpfungstatsachen: Unfallskizze Spurenknick

21 Anknüpfungstatsachen: Unfallörtlichkeit und Situation am Unfallort

22 Anknüpfungstatsachen: Spurenbild Spurunstetigkeiten Spurenknick

23 Anknüpfungstatsachen: Lichtbilder im Allgemeinen Totalverlust der Information!

24 Anknüpfungstatsachen: Schadenlichtbilder

25 Anknüpfungstatsachen: Schadenlichtbilder SV: Digitalfotografie MP SV/Versicherung:.pdf Datei mit 150 dpi Parteivertreter: s/w- oder Farbausdruck

26 Anknüpfungstatsachen: Schadenlichtbilder 5,6 MP ca. 1,5 bis 2 MB Dateigröße BITTE nicht auf 100 kb KOMPRIMIEREN!!!

27 Anknüpfungstatsachen: Schadenlichtbilder

28 Anknüpfungstatsachen: Reparaturkostenkalkulationen

29 Grundsätzliches Vorgehen bei der Unfallanalyse Zusammentragung und Evaluation der Anknüpfungstatsachen (ZPO / StPO) Kombination der Anknüpfungstatsachen unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze Didaktische Aufarbeitung der Ergebnisse nach Aufgabe des Beweisbeschlusses

30 Grundsätzliches Vorgehen bei der Unfallanalyse Kombination der Anknüpfungstatsachen unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze

31 Analyse: Handwerkszeug Kombination der Anknüpfungstatsachen unter Zuhilfenahme mathematischer und physikalischer Gesetze Energieerhaltungs -satz: Die Summe aller Energien vor und nach der Kollision ist konstant Impulserhaltungs -satz: Die Summe aller Impulse vor und nach der Kollision ist konstant Drehimpulserhaltung: Der Drehimpuls eines geschlossenen physikalischen Systems bleibt unverändert Versuch

32 Analyse: Kraft- vs. Stoßrechnung Kraftrechnung Kollisionsanalyse berücksichtigt Stoffgesetze Rechnung mit Kräften (Beschleunigungen) Stoßrechnung Vereinfachtes Modell einer Kollision Stoffgesetze werden durch k- Faktor angenähert Rechnung mit Impulsen

33 Analyse: Kraft- vs. Stoßrechnung Vergleich realer Stoß mechanisches Modell

34 Analyse: Phasen Unfallablaufes Ein Unfall besteht aus drei Phasen: Einlauf Stoß Auslauf Zeit t Weg-Zeit-Analyse Kollisionsanalyse Auslaufanalyse

35 Aus der Praxis Ca. 66% aller Fälle, die in unserem Büro bearbeitet werden, haben im Ergebnis eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung v 10 km/h Ca. 60% sind zivile Rechtsstreite auf Amtsgerichtsebene (Streitwert 5.000,-) Ca. 20% sind Owi-Verfahren

36 Aus der Praxis: Fallbeispiel 1 Fahrtrichtung Hyundai Fahrtrichtung Honda

37 Aus der Praxis: Fallbeispiel 1

38 Aus der Praxis: Fallbeispiel 1

39 Aus der Praxis: Fallbeispiel 1

40 Aus der Praxis: Fallbeispiel 1 0 m1 m2 m 3 m4 m 5 m 6 m 7 m 0 m 1 m 2 m 7 s 7 s Anfahrbeginn Hyundai 6 s ca.4.0m ca.7.0m ca.1.7m 6 s ca.0.8m 2,2 s 5 s 3,2 s 5 s 0.3 m/s² Anfahrentschluss Honda 4 s "4 -m-gre n ze " te = 1 s 4 s 3 s ca.1.7m Anfahrbeginn Honda 3 s 2 s 1 s 0.3 m/s² 2 s 1 s 0.6 m/s² 0 s 0 s -10 m 0 m 10 m

41 Aus der Praxis: Fallbeispiel m 0.33 m

42 Aus der Praxis: Fallbeispiel 2 SV B: SV A:

43 Aus der Praxis: Fallbeispiel 2

44 Aus der Praxis: Fallbeispiel 3 ca. 55

45 Aus der Praxis: Fallbeispiel 3

46 Aus der 3 Praxis: Fallbeispiel 3 Versuch : Stoßender Audi A4 UDS im Beifahrerfußraum 2 1 Beschleunigung [m/s²] Längsbeschleunigung Querbeschleunigung Zeit [s]

47 Aus der Praxis: Fallbeispiel 4

48 R= m L ä n g e = 8 6 m R= m L ä n g e = 5 5 m R= m L ä n g e = m L ä n g e = m Foto 11 R= 4 1 m L ä n g e = 4 0 m L ä n g e = 6 6 m Foto 10 Tatsächliche Geschwindigkeit zur Tatzeit: v = 42 km/h L ä n g e = m R= m L ä n g e = m Foto 09 L ä n g e = m Foto 08 L ä n g e = m L ä n g e = m Lä nge = m Lä nge = m Am pel R= m L ä n g e = 4 8 m R= m Lä nge = 8 5 m R= m Lä nge = 6 2 m Foto 07 R= m Lä nge = m Foto 06 R= m Foto 05 L ä n g e = m Foto 04 Lä nge = m Geschwindigkeitskontr olle Lä nge = m Foto Lä nge = m Foto R= m Lä nge = 4 0 m Am pel

49 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5

50 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5

51 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5

52 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5

53 Aus der Praxis: Fallbeispiel B 3 Richtung Alfeld

54 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5 Testfahrzeug: Audi 100 Überdeckungsgrad 100% 0 Barriere Vergleichsfahrzeug EES 56 km/h

55 Aus der Praxis: Fallbeispiel 5

56 Vergleich der Einzelenergiebeträge Post-Crash Deformationsenergie Ford Deformationsenergie Audi Kinetische Energie Ford Kinetische Energie Audi Rotatorische Energie Ford Rotatorische Energie Audi Energie [Nm] PC- Crash Rhomboid-Schnitt Untergrenze Rhomboid-Schnitt Obergrenze PC- Crash Rhomboid-Schnitt Untergrenze Rhomboid-Schnitt Obergrenze PC- Crash Gutachten SV Pahl vom Gutachten SV Tenzer vom Stellungnahme SV Pahl vom Stellungnahme SV Tenzer vom Stellungnahme SV Tenzer zum Termin

57 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

58 Fahrzeugsicherheit früher 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Sicherheit früher Dreipunktgurt Scheibenbremse Kopfstütze Diagonal- vs. Gürtelreifen

59 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik und heute ESP ABS Airbagging ACC Stabile Fahrgastzelle

60 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Zunahme der Elektronik im Fahrzeug 4160 in 2009

61 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Regelkreis Fahrerassistenzsysteme Eine Sensorik misst Kenngrößen von Fahrzeug-, Fahrer- und Verkehrszuständen Ein Steuergerät vergleicht die gemessenen Kenngrößen mit den Sollwerten Das Steuergerät sendet Steuerbefehle, die Aktuatoren (Lenkung, Bremse, ) stellen

62 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik ESP/BAS Übersteuern Untersteuern

63 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik ESP/BAS

64 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik ACC/Adaptive Cruise Control Permanente Abstandsmessung zum Vordermann Abstand oder Geschwindigkeit werden konstant gehalten (i.e. es wird auch beschleunigt!) Geschwindigkeitsbereich i.d.r 30 km/h bis 200 km/h Abstand 1 s bis 3 s

65 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Parklenkassistent

66 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Ausblick

67 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik auf technisch machbares Caroline: Forschungsfahrzeug der TU BS Stanley: autonomer PKW des Stanford Racing Teams der Stanford University Gewinner DARPA Grand Challenge 2005

68 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Fazit ESP und abgeleitete Funktionen wie Bremsassistent BAS sind technisch grundsätzlich geeignet, zu Selbstbremsern zu führen. Eine EPS (electronic power steering = elektronisch Servolenkung) ermöglicht Lenkmanöver ohne Fahrereinfluss. (Abstands-) Tempomaten wie das ACC sind in der Lage, das Fahrzeug zu beschleunigen, ohne das der Fahrer das Gaspedal betätigt.

69 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik Leitfragen zur Detektion von Fehlfunktionen oder Misuse In welcher Fahrsituation (Geschwindigkeit, Lenk-, Brems- oder Beschleunigungsverhalten) ist der Fehler aufgetreten und wie oft? An welchem geographischen Ort trat der Fehler auf? Wie ist der Fehler bemerkt worden (Kontrollleuchte, Fahrzeugverhalten)? Ist das Fahrzeug nach Auftreten des Fehlers noch bewegt/genutzt worden, wenn ja, wie oft/lange? Ist es im Rahmen der Fehlfunktion zu einem Unfallereignis gekommen? Welche Spuren (auf der Fahrbahn/an anderen Fahrzeugen oder Objekten) konnten dabei gesichert werden?

70 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

71 5. Event Data Recording These EDR verstößt gegen das Selbstbelastungsverbot!

72 5. Event Data Recording Status quo: Fahrtschreiberdiagramme und EG-Kontrollgerät

73 5. Event Data Recording Status quo: Fehlerspeicher Fehlerspeicherauslesung über OBD-Schnittstelle

74 5. Event Data Recording Status quo: EDR light

75 5. Event Data Recording Status quo: Unfallanalyse Fahrzeugsimulation bei kurzzeitigem, unerlaubtem ESP-Eingriff

76 5. Event Data Recording Status quo: UDS Unfalldatenspeicher Quelle: Unfallanalyse Berlin

77 5. Event Data Recording Status quo: Hardware/Software in the Loop

78 5. Event Data Recording Empfehlung des Arbeitskreis VII "Die Auswertung von Fahrzeugdaten bei der Unfallanalyse" auf dem 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2007: In der Betriebsanleitung des Kraftfahrzeugs sollte darüber aufgeklärt werden, welche relevanten Daten gespeichert werden und unter welchen Voraussetzungen die Speicherung erfolgt. Daten, die anlässlich eines Verkehrsunfalls gespeichert werden, müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden, so dass eine standardisierte Auswertung möglich ist. Eingriffe der Fahrerassistenzsysteme und Auslösen von Rückhaltesystemen sind zu protokollieren. Die Datenauswertung setzt nach geltendem Recht die Einwilligung des Fahrzeugeigentümers/Fahrers oder eine richterliche Anordnung voraus. Der Serieneinbau eines Speichermoduls für unfallrelevante Daten ( Unfallrekorder ), das die vorhandene Sensorik des Fahrzeugs nutzt und deshalb außerordentlich preiswert sein kann (unter 10 Euro in einfacher Ausführung), sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.[1] [1] Quelle:

79 5. Event Data Recording Empfehlung des Arbeitskreis VII "Die Auswertung von Fahrzeugdaten bei der Unfallanalyse" auf dem 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2007: Dem wäre von mir aus technischer Sicht noch hinzuzufügen: Neben einer automatischen, last- und eventbasierten Triggerung soll das EDR auch die Möglichkeit einer manuellen Auslösung bieten. Es sollen zeitkohärent alle CAN-Daten über einen Zeitraum etwa 5 s vor bis etwa 3 s nach dem Triggerereignis eingefroren werden. Eine Fahrzeugüberwachung soll im Parkmodus erfolgen

80 Inhalt 1. Vorstellung und Einführung in das Thema 2. Der Prozess als Schnittstelle von Justiz und Technik 4. Neue Herausforderungen durch Einsatz von Elektronik 5. Event Data Recording 6. Zusammenfassung

81 6. Zusammenfassung Die forensische Unfallrekonstruktion bietet eine große Analysetiefe, die jedoch stark abhängig von der Güte der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen und außerdem toleranzbehaftet ist. EDR wird auch in Zukunft den Unfallanalytiker nicht ersetzen, der Unfallanalytiker jedoch auch kein EDR. EDR bietet insbesondere auch bei Produkthaftpflichtprozessen die Möglichkeit, die Analysetiefe weiter zu erhöhen. Dies ist nicht notwendigerweise zu Lasten des Herstellers! EDR wird in unterschiedlichen Formen bereits in dem deutschen Rechtsraum angewandt und von Verkehrsjuristen empfohlen. Fazit: EDR kann man (emotionsfrei) als einen Beitrag zur Rechtssicherheit betrachten

82 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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