01. INFORMATIONSBLATT MOORLAND HALL SOMMER CAMP 2015
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- Victoria Bach
- vor 8 Jahren
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1 Liebe Vereinsmitglieder und alle, die es noch werden wollen! In noch berufstätigen Jahren hat eines unserer Mitglieder viele Sprachcamps mit Schulkindern in Moorland-Hall erlebt. Moorland Hall bedeutet die englische Sprache vor Ort in England, mit Herz unter Einsatz aller Sinne zu lernen. Die Begeisterung und Freude, mit der Kinder und Jugendliche bei Jo Farrington und seinem Team Lernen erleben, hat uns - getreu unserem Vereinszweck angeregt unsern Mitgliedern dieses Lernerlebnis zugänglich zu machen. Es freut uns daher, dass Jo Farrington unseren Mitgliedern Sonderkonditionen für die Teilnahme an einem geschlossenen Sommerkurs in Moorland Hall einräumt. REISEDATEN FÜR SOMMER 2015: ZEITPUNKT: 16. August- 29.August 2015 TEILNEHMERZAHL: Minimum 20, Maximum 40 ALTERSGRUPPE: Jahre I. ORGANISATORISCHES: Der Verein Gelebtes Lernen übernimmt für seine Mitglieder die Organisation der Anmeldung zum Sprachcamp sowie die Kommunikation mit dem Veranstalter Moorland Hall Ltd., Jo Farrington und die Organisation der An- und Abreise. Weiters stellt der Verein in diesem Fall mind. ein erwachsenes, ordentliches Mitglied als Aufsichtsperson bei der An- und Abreise (Hin: ab VIE Schwechat-Heathrow/ Rück: ab Heathrow -VIE Schwechat). Während des Sprachcamps (dieses beginnt ab Übernahme der Kinder durch einen Mitarbeiter der Moorland Hall Ldt.) hat die Moorlandhall Ltd. die Aufsichtspflicht, nicht das begleitende Vereinsmitglied. II. GRUNDSÄTZLICHES ZUR TEILNAHME AN DER GRUPPENREISE: Die Teilnahme ist nur Vereinsmitgliedern möglich. Die Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen und Veranstaltungen, die vollständig oder teilweise vom Verein unterstützt oder organisiert werden, erfolgt auf eigene Gefahr. Es steht dem Verein frei ein Mitglied, auch ohne Angabe von Gründen, nicht zur Gruppenreise zuzulassen. Es besteht kein Anspruch eines Mitglieds auf Teilnahme an der Gruppenreise. Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen, bei denen potentiell Unfallgefahr besteht (u.a. Reisen, Outdooraktivitäten, etc...), müssen bei Reiseantritt über eine die gesamte Reisedauer aufrechte und ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen. Nicht-EU-Bürger müssen sich bei Teilnahme an Reisen selbständig nach den Einreisebedingungen erkundigen und selbst ihr Visum organisieren. Bitte entsprechende Vorlaufzeiten beachten! Seite 1/6
2 An der Gruppenreise können ausschließlich Mitglieder teilnehmen, die über die nötige körperliche und psychische Gesundheit verfügen. Die begleitenden Vereinsmitglieder sind nicht befugt Medikamente zu verabreichen. Erforderliche Dauermedikationen müssen im Vorfeld bekanntgegeben und besprochen werden. Aus Gründen der Fairness ist das rechtzeitige Überweisen der Kosten für das Sprachcamp an den Veranstalter Moorland Hall Ltd. eine Voraussetzung an der Teilnahme der Gruppenreise. Teilnehmer, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden ausnahmslos nicht mitgenommen und haben 100% der Kosten zu tragen. III. AUFSICHTSPFLICHT*: * Quelle: Kinder und Jugendanwaltschaft Österreicht Abruf Allgemeine Information: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen der Aufsichtspflicht durch ihre Eltern. Aufsichtspflicht = die Kinder und Jugendlichen sind so zu betreuen, dass sie selbst keinen Schaden erleiden und dass sie keinen Schaden an fremden Personen oder Sachen anrichten. Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht sind abhängig vom Alter des Kindes/Jugendlichen; von der Persönlichkeit und Reife eines bestimmten Kindes/Jugendlichen und von der konkreten Gefahrensituation. Als Maßstab gilt, wie sich ein durchschnittlich sorgfältiger Mensch in dieser Situation verhalten hätte. Zur Aufsichtspflicht gehören: Die Betreuungspflicht: Die Person, die das Kind betreut, muss für die gesamte Dauer der Betreuung anwesend bzw. erreichbar sein. Sie hat eine Anleitungs- und eine Kontrollpflicht und muss die Kinder/Jugendlichen in einer ihnen verständlichen Weise auf Gefahren hinweisen, vor falschem Verhalten warnen und kontrollieren, dass sich die Kinder/Jugendlichen auch daran halten. Die Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder stillschweigend an andere Personen weitergegeben werden. Mit der Teilnahme ihres Kindes an der Gruppenreise bestätigen Sie: - dass Sie den Verein Gelebtes Lernen für geeignet erachten der Aufsichtspflicht im oben angeführten Rahmen nachzukommen. - dass Sie das von Ihnen angemeldete Kind für ausreichend reif erachten, an einer solchen Reise teilzunehmen und es in der Lage ist Anordnungen zu verstehen und diesen Folge zu leisten. - dass Sie ausreichend darüber informiert wurden, was mit dem Kind/Jugendlichen auf der Reise/ dem Sprachcamp unternommen wird. Mit Anwesenheit der Erziehungsberechtigten oder einer ihrer Vertreter endet jedenfalls die Aufsichtspflicht des Vereins und/oder seiner Vertreter. Seite 2/6
3 IV. KOSTENINFORMATION: Die Gesamtkosten ergeben sich aus zwei verschiedenen Teilen. Einerseits den Kosten für das Sprachcamp in England selbst, andererseits dem Aufwand für An- und Abreise. Sprachcamp Mulitactivity Camp Moorland Hall Inkludiert: Transfer Heathrow-Moorland Hall-Heathrow Unterkunft (Mehrbettzimmer) Vollpension inkl. Getränke und Jausen Aktivitäten: Ausflüge + Sport (lt. Kursprogramm) samt Ausrüstung Sprachunterricht Kosten: für beide Wochen. BITTE ACHTUNG! Der Preis ist in britischen Pfund angegeben und ist an Moorland Hall Ldt. direkt in britischen Pfund zu bezahlen. An-/Abreise: Gruppenreise mit dem Verein Inkludiert: Hin-und Rückflug Reiseversicherung lt. beigelegten Unterlagen. Anwesenheit von mindestens einem erwachsenen ordentlichen Mitglied bei der An-und Abreise und auch vor Ort (Details sh. Ablaufblatt - folgt mit der Anmeldebestätigung) Spesen und Organisationsaufwand Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder Kosten: An den Verein bei Anmeldung zu bezahlen Teilnehmer: Teilnehmer: Teilnehmer: Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Kosten für die Mindestteilnehmerzahl. Zur Anmeldung gehört die Einzahlung dieser Kosten. Für den Fall, dass die Gruppe mehr Teilnehmer hat, werden überzahlte Beträge nach Reiseantritt zurück überwiesen. V. ERGÄNZENDE INFORMATION ZUM WÄHRUNGSWECHSELKURS: Aktuell steht der Wert des Pfund zum Euro auf dem höchsten Stand seit So zahlte man im Februar 2015 ca. 1,30 für 1,00 britisches Pfund. Im März 2014 waren es nur 1,19 für ein britisches Pfund und im Dezember ,24. Die tagespolitischen Gegebenheiten haben den Kurs (aus Sicht der Teilnehmer) nachteilig beeinflusst. Es Seite 3/6
4 sind in den nächsten Wochen Schwankungen im Wert sehr wahrscheinlich. Die Schwankungen können für die Teilnehmer sowohl negativ, als auch positiv z.b. durch einen besseren Wechselkurs auswirken. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Sprachcamp unabhängig vom Währungswechselkurs zum Zeitpunkt der Überweisung jedenfalls in Pfund an Moorland Hall Ltd. zu überweisen. VI. ZUSTANDEKOMMEN DER GRUPPENREISE: Aufgrund des ausreichenden Interesses kommt 2015 eine vom Verein organisierte Gruppenreise zustande. Mit der Anmeldung zur Gruppenreise verpflichten sich die angemeldeten Mitglieder die Sonderkonditionen des Sommercamps zu nutzen und dieses ebenfalls verbindlich zu buchen. Erfolgt keine Buchung, so entsteht dem Verein und auch den anderen angemeldeten Mitgliedern eventuell Schaden. Das verursachende Mitglied (bzw. seine Erziehungsberechtigten) verpflichten sich in diesem Fall für alle Schäden vollständig aufzukommen. VII. ABLAUF DER ANMELDUNG: Schritt 1: Beitritt zum Verein - Mitgliederanmeldung Anmeldeformular Gruppenreise Letzte Seite dieses Informationsblattes unterschreiben Teilnehmerblatt ausfüllen und um erforderliche Dokumente erweitern: Passkopie des Teilnehmers (der Name muss bei Flugbuchung ident mit dem Reisedokument angegeben werden) Schritt 2: an oder Schritt 3: Vollständige Unterlagen senden Gelebtes Lernen Verein für ergebnisorientiertes Lernen Josef Haydn Platz 4, 2471 Rohrau Scannen und als PDF an anmeldung@gelebteslernen.at Überweisen der Kosten für die Gruppenreise (für 20 Teilnehmer!) an: Gelebtes Lernen Verein für erlebnisorientiertes Lernen IBAN: AT BIC: BKAUATWW Bitte immer den vollständigen Teilnehmernamen im Verwendungszweck angeben! Die Vergabe der freien Plätze richtet sich nach Eingang der Anmeldungen und Eingang der Einzahlung der Kosten für die Gruppenreise. Die Anmeldung ist seitens des Teilnehmers verbindlich. Seite 4/6
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6 VIII. RÜCKTRITT, STORNO, NICHT ANTRITT, ETC...: Die Anmeldung zur Gruppenreise nach dem ist verbindlich nicht kostenlos storniert werden. Mit der Anmeldung zur Gruppenreise verpflichtet sich das Mitglied, auch das entsprechende Sprachcampangebot von Moorland Hall Ldt. zu nutzen und dem Verein die Organisation der Anmeldung durch Beibringen der erforderlichen Unterschriften und Dokumente zu ermöglichen. Im Preis für die Gruppenreise ist eine Basisversicherung enthalten, die Ausfälle gemäß ihren Richtlinien versichert. Diese übernimmt bis zum Reiseantritt jedoch nur die Stornokosten für den Flug, erst wenn die Reise angetreten wurde greift ein erweiterter Versicherungsschutz. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie von Ihren bestehenden Versicherungen (z.b. Automobilclubs, sonst. Versicherungen, ) im Falle eines begründeten Ausfalls vor Reiseantritt die Stornokosten des Sprachcamp Veranstalters refundiert bekommen. Wenn nicht kann eine solche Versicherung im Einzelfall bis dazu gebucht werden. Details sh. Anmeldeformular. Nimmt ein angemeldetes Mitglied aus nicht versicherten Gründen an der Reise nicht teil oder kommt seinen Verpflichtungen nicht zeitgerecht nach und kann deswegen nicht mitfahren, so werden die bereits bezahlten Kosten für die Gruppenreise nicht zurück erstattet. Weiters greifen abhängig vom Zeitpunkt, zu dem dieser Umstand eintritt und bekannt gegeben wird, die Stornobedingungen der Moorland Hall Ldt. Nimmt ein Teilnehmer aus einem versicherten Grund nicht an der Gruppenreise teil, so gelten die beigelegten Versicherungsbedingungen. Die Teilnehmer verpflichten sich den Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Anordnung der Aufsichtspersonen (oder der Hausordnung der Moorland Hall Ldt.) und/oder Gefährdung der eigenen Sicherheit oder anderer Personen kann das Mitglied von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt die Rückreise auf eigene Kosten. Erziehungsberechtigte haben für eine entsprechende Begleitung zu sorgen, sollte das Mitglied gesetzlich nicht auch unbegleitet reisen dürfen. Datum/Ort: Unterschrift: Seite 6/6
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