Bestens leben am Rhein. Unser Ratgeber für ältere Menschen in Meerbusch

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1 Bestens leben am Rhein Unser Ratgeber für ältere Menschen in Meerbusch

2 Wohnen im Alter Leben aktiv gestalten. Caritashaus Hildegundis von Meer Das 1988 vom Kreis Neuss errichtete Alten- und Pflegeheim liegt in reizvoller Umgebung im Meerbuscher Ortsteil Osterath. Stationäre Altenhilfe-Einrichtungen 138 Plätze incl. 2 Kurzzeitpflegeplätze Gerontopsychiatrisches Angebot Ergänzend verfügt das Haus über einen geschlossenen Wohnbereich. Dieser Wohnbereich bietet 10 Plätze für gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen an, die aufgrund ihrer psychischen Veränderungen unter einer Hinlauftendenz leiden. Bommershöfer Weg Meerbusch Tel.: / Fax: / hildegundis@caritas-neuss.de Tagesstätte für Senioren 14 Plätze Zur Erweiterung der Angebote des Seniorenzentrums bieten wir eine Tagespflegeeinrichtung an. Die Tagespflege mit 14 Plätzen wurde 2002 eröffnet und schließt sich unmittelbar an das bestehende Alten- und Pflegeheim an. Sie richtet sich an ältere, pflegebedürftige und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen aus der Umgebung von Meerbusch und bietet tagsüber Betreuung und Pflege an. Darüber hinaus bietet die Tagespflege eine zeitweise Entlastung für pflegende Angehörige an, die es ihnen ermöglicht, eigene Freiräume zu schaffen und für die eigene Erholung zu nutzen. Die Angehörigen erhalten Informationen zu weiteren Hilfemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der tagespflegerischen Versorgung. Garanten dieser Ziele sind speziell ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen, die die Angebote aufgrund biografischer Methoden professionell planen, gestalten und durchführen. Das Wohnen mit Service Mit unserem Wohnen mit Service bieten wir, die Caritas im Rhein-Kreis Neuss, Ihnen als selbstständigem älteren Menschen einen modernen Lebensraum in sehr schöner und ruhiger Lage. Aber nicht nur das: Sie kommen in den Genuss von umfangreichen freiwilligen Service- und Dienstleistungen, die Ihre Sicherheit, Gemeinsamkeit und Lebensqualität fördern und erhalten. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Schnuppertages.

3 VORWORT Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, vor Ihnen liegt der neue Senioren-Wegweiser der Stadt Meerbusch. Dieses Heft soll Ihnen eine nützliche Orientierungshilfe auf dem Weg durch Behörden, Institutionen und Verbände sein. Der Anteil älterer Menschen in unserer Stadt steigt. Damit steigt auch die Nachfrage nach Informationen, Tipps und passenden Ansprechpartnern in individuellen Lebenslagen. Wohin muss ich mich wenden, wenn...? Auf den folgenden Seiten finden Sie dazu viele praktische Hinweise und Anregungen. Sie erhalten einen Überblick über die vielfältigen Beratungs- und Hilfsdienste der Stadt Meerbusch, aber auch des Kreises Neuss und der freien Träger wie Kirchen, Vereine und Verbände. Außerdem gibt der Senioren-Wegweiser Anregungen zur Pflege, zum seniorengerechten Wohnen, zu Kultur, Sport und zu Bildungsangeboten. Sie benötigen finan zielle Hilfen? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen auf, wie und bei wem Sie Unterstützung beantragen können. Ihr Dieter Spindler Bürgermeister Viele Menschen arbeiten in Meerbusch dafür, dass Sie, liebe Seniorinnen und Senioren, sich auch im Alter in Ihrer Heimatstadt wohlfühlen können. Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen gerne der Seniorenbeirat sowie die Mitarbeiter der Stadt und der Freien Träger als kompetente Ansprechpartner zur Seite. 1

4 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 1 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN 5 Fachbereich Soziale Hilfen (Sozialamt) und Jugend...5 Der Seniorenbeirat...5 Der Behindertenbeauftragte...6 Ehrenamt-Forum Meerbusch...7 Das Bürgerbüro...7 Die Gleichstellungsbeauftragte...8 Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss...8 Beratung über Hilfen bei Demenzerkrankungen...10 Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege...11 Rechtsberatung Prozesskostenhilfe...14 Verbraucherberatung...14 Schuldnerberatung/Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit)...15 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen...15 Lebensqualität für Ihr Alter. Bresges Apotheke. Mit Herz. Und Verstand. Düsseldorfer Str Meerbusch Telefon: Fax: info@bresges-apo.de PhotoSG Fotolia 2

5 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN 16 Pflegedienste/Mobile Soziale Hilfsdienste...16 Ambulant betreutes Wohnen...17 Fußpflegedienst...18 Haus-Notruf-Dienst...19 Mahlzeitendienst...20 Ärztliche Notdienste...22 Apotheken-Notdienste...23 Behindertenfahrdienst...23 Sterbebegleitung/Hospiz Finanzielle Hilfen 25 Rente...25 Wohngeld...25 Krankenversicherung...26 Pflegeversicherung...29 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Sozialhilfe...33 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung...34 Ermäßigung von Telefonkosten bei der Deutschen Telekom...35 Fortsetzung auf Seite 4 Ihr Hörgeräteakustiker seit über 20 Jahren in Meerbusch Dorfstr Meerbusch, Inhabergeführtes Familienunternehmen, Meisterbetrieb, neueste Technik und angenehme Räume mit mediterranem Ambiente w w w. h o e r - s t u d i o - b r o d b e c k. d e Hauptstr Meerbusch,

6 INHALTSVERZEICHNIS Vergünstigungen im Reiseverkehr...35 Schwerbehindertenausweis...36 Hilfen für Blinde und Gehörlose WOHNEN IM ALTER 40 Schwachstellen der eigenen Wohnung barrierefreies Wohnen...40 Altenwohnungen...41 Betreutes Wohnen...42 Alten- und Pflegeheime...44 Heimaufsicht...46 Kurzzeit- und Tagespflege...47 Wohnberechtigungsschein...49 Mieterschutz...49 Drohender Verlust der Wohnung FREIZEIT UNTERHALTUNG KULTUR SPORT 51 Senioren-Messe...51 Büchereien...52 Seniorenfreizeiten...52 Urlaub ohne Koffer...52 Kulturprogramm des Rhein-Kreises Neuss für Seniorinnen und Senioren...53 Sport...53 Theater und Konzerte...54 Volkshochschule (VHS)...54 Ehrenamtskarte des Landes NRW...54 Heiligabend-Feier...55 ZWAR-Gruppen und Netzwerke...55 Altentagesstätten/Altenstuben SONSTIGE TIPPS UND HILFEN 59 Hilfen nach dem Betreuungsgesetz...59 Ihr Selbstbestimmungsrecht im Alter Patientenverfügung...59 Betreuungsverfügung...60 Vorsorgevollmacht...61 Testament...61 Dokumentenmappe...62 Alters- und Ehejubiläen...62 Sicherheit/Haustürgeschäfte...62 Verkehrssicherheit...63 Verkaufsveranstaltungen, Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften...64 Schiedsmann/Schiedsfrau...65 WAS IST IM STERBEFALL ZU TUN? 66 BRANCHENVERZEICHNIS 68 IMPRESSUM U 3 U = Umschlagseite 4

7 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN Beratung und persönliche Hilfen werden von verschiedenen Trägern, Kirchengemeinden, Institutionen, aber auch im privaten Bereich angeboten. Dabei kann es sich um reine Sachinformationen zu Themen oder Problemen bis hin zu helfenden Gesprächen handeln. Eine Rechtsberatung darf jedoch ausschließlich durch Rechtsanwälte, Notare und die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes erfolgen. Fachbereich Soziale Hilfen (Sozialamt) und Jugend Menschen, die in Not oder in Situationen geraten sind, die sie nicht aus eigener Kraft überwinden können und die eine erforderliche Hilfe nicht von anderen, z. B. Angehörigen, erhalten, haben ein Recht auf Leistungen nach dem SGB XII. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Soziale Hilfen und Jugend beraten Sie gerne in den Bereichen Sozialhilfe Blindenhilfe Fahrbarer Mittagstisch Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Heimpflegekosten Schwerbehinderung Sozialhilfe kann als Geldleistung, als Sachleistung oder als persönliche Hilfe und Beratung in schwierigen Lebenslagen gewährt werden. Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen, Jugend Bommershöfer Weg 2 8, Meerbusch-Osterath Telefon: oder -564 oder -556 Telefax: petra.birgels-peters@meerbusch.de stefanie.mertens@meerbusch.de norbert.lickes@meerbusch.de Der Seniorenbeirat Der Seniorenbeirat der Stadt Meerbusch vertritt die besonderen Interessen und Belange älterer Mitbürger/-innen gegenüber dem Rat der Stadt Meerbusch, seinen Ausschüssen und der Verwaltung. Er wirkt beratend mit bei allen Interessen, gesellschaftspolitischen Belangen und Bedürfnissen älterer Menschen. Ziele und Aufgaben der Arbeit des Seniorenbeirates sind vorrangig: die soziale Teilhabe der älteren und älter werdenden Menschen zu verbessern, eine breite Beteiligung Älterer in allen kommunalpolitischen Bereichen anzustreben und auf die Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse älterer Menschen bei der kommunalen Sozial- und Stadtentwicklungspolitik und im Kultur- und Bildungsbereich hinzuwirken. Der Seniorenbeirat ist dabei parteilich und konfessionell unabhängig. Die Mitglieder des Seniorenbeirates wurden durch die Wohlfahrtsverbände und Seniorengruppierungen nominiert und vom Rat der Stadt Meerbusch berufen. 5

8 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN Sprechstunden: Osterath Verwaltungsgebäude Bommershöfer Weg 2 8, Zimmer 162 jeden 1. und 3. Montag im Monat 10:00 12:00 Uhr Büderich Verwaltungsgebäude Moerser Straße 28, Zimmer 2 jeden 4. Montag im Monat 10:00 12:00 Uhr Lank Verwaltungsgebäude Wittenberger Straße 21, Zimmer 30 jeden 2. Montag im Monat 10:00 12:00 Uhr Telefonisch außerhalb der Sprechstunde Geschäftsstelle des Seniorenbeirates Telefon: Telefax: Mobiltelefon des Vorsitzenden Herrn Albert Güllmann: Der Behindertenbeauftragte Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für behinderte Menschen in Meerbusch und deren Angehörige. Als Mittler vertritt er die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rat der Stadt sowie in der Verwaltung. Er berät Sie bei individuellen Problemen, die sich aus Ihrer Lebenssituation ergeben, gibt Praxistipps und stellt, falls es erforderlich ist, Kontakte zu anderen Institutionen, Einrichtungen oder Verbänden her. Der Behindertenbeauftragte gestaltet die politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen in Meerbusch mit und wirbt um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse Behinderter in allen Teilen der Gesellschaft. Durch seine Initiativen sollen Barrieren und Benachteiligungen abgebaut werden und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Er achtet auf die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderungen tangieren, und informiert über Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung in Gesellschaft und 6

9 Beruf. Als Behindertenbeauftragter hat der Rat der Stadt Meerbusch Herrn Dr. Lothar Chailliè berufen. Die Sprechzeiten: Behindertenbeauftragter Herr Dr. Lothar Chaillié Verwaltungsgebäude Bommershöfer Weg 2 8 Zimmer 162 (der Zugang ist barrierefrei) jeden 2. und 4. Montag 10:30 12:00 Uhr Telefon: (Das Telefon ist nur während der Sprechzeiten besetzt) dr.chaillie@googl .com Telefon außerhalb der Sprechzeiten: Ehrenamt-Forum Meerbusch Das Ehrenamt-Forum Meerbusch ist eine Vermittlungsstelle zwischen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, und gemeinnützigen Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten. Träger des Ehrenamt-Forums Meerbusch ist die Diakonie Meerbusch. Für alle Fragen rund um ehrenamtliche Tätigkeiten in Meerbusch ist die Dipl.-Sozialpädagogin Frau Brigitte Erwig ansprechbar. Sie berät Interessierte und geht auf Wünsche und persönliche Vorstellungen ein, knüpft notwendige Kontakte zu den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Institutionen, die ehrenamtliche Unterstützung wünschen. Sprechzeiten bietet das Ehrenamt-Forum nach telefonischer Vereinbarung in den Räumen der Diakonie Meerbusch, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 9, Meerbusch an. Ehrenamt-Forum Meerbusch Dietrich-Bonhoeffer-Straße Meerbusch Frau Brigitte Erwig Telefon: berwig-diakonie@web.de Internet: Das Bürgerbüro In den Bürgerbüros können Sie ohne lange Wege und Wartezeiten eine Vielzahl unterschiedlicher Anliegen an zentraler Stelle erledigen, wie z. B. alle Einwohnermeldeangelegenheiten. Ferner erhalten Sie dort auch allgemeine Auskünfte rund um die Verwaltung. Die Öffnungszeiten sind so gestaltet, dass auch Berufstätige ohne Probleme den Service der Bürgerbüros in Anspruch nehmen können. So bieten alle Büros einen langen Wochentag mit Öffnungszeiten bis in die frühen Abendstunden an. Die Mitarbeiterinnen des Büdericher Bürgerbüros sind auch am Samstagmorgen für Sie da. Bürgerbüros finden Sie in allen drei großen Stadtteilen: 7

10 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN am Dr.-Franz-Schütz-Platz 1 in Büderich montags freitags 8:00 12:30 Uhr und zusätzlich mittwochs 13:30 18:00 Uhr und samstags 10:00 12:00 Uhr an der Gonellastraße in Lank-Latum montags freitags 8:00 12:30 Uhr und zusätzlich donnerstags 13:30 18:00 Uhr und an der Hochstraße 14 in Osterath montags freitags 8:00 12:30 Uhr und zusätzlich montags 13:30 18:00 Uhr Alle drei Bürgerbüros erreichen Sie unter Telefon: buergerbuero@meerbusch.de Internet: Die Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meerbusch bietet ratsuchenden Frauen in besonders schwierigen Lebenssituationen Hilfe an. Sie hält Kontakt (z. B. zu Frauengruppen, Beratungsstellen, kirchlichen Institutionen) und organisiert selbst Veranstaltungen zu Frauenthemen aller Art. Seniorinnen haben zum Teil andere Probleme und Fragen als junge Frauen, z. B. zur Sicherung des eigenen Rentenanspruches, oder benötigen Rat bei finanziellen Notlagen oder bei Einsamkeit. Nähere Informationen und aktuelle Veranstaltungshinweise der Gleichstellungsbeauftragten können Sie auch auf der Web-Seite der Stadt Meerbusch unter der Rubrik Familie & Gesellschaft & Bildung & Soziales/Gleichstellung nachlesen. Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meerbusch Frau Gabriele Parschau Wittenberger Straße 21, Meerbusch Lank Zimmer: B 154 Telefon: Telefax: gabriele.parschau@meerbusch.de Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss Nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen 8

11 zu informieren. Der Rhein-Kreis Neuss hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und mit in Fragen der Pflege kompetenten Vereinen ein Beratungsangebot geschaffen. Das Pflegeberatungsbüro gibt einen Überblick über die vielfältigen Angebote im Rhein-Kreis Neuss. Rhein-Kreis Neuss Pflegeberatungsbüro Im Senioren-Forum der Stadt Neuss Meererhof Neuss Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Frau Yvonne Kilian Telefon: Internet: Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss sowie die Seniorenberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege informieren zudem über Hilfen im Alter von montags bis freitags 9:00 16:00 Uhr unter der Hotline: (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Neben dem Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss sind auch die gesetzlichen Pflegekassen verpflichtet, Pflegeberatungen anzubieten. PFLEGEBEDARF WAS TUN? Bei uns erhalten Sie eine umfangreiche und neutrale Beratung wir bieten unter anderem: Begleitung bei der Pflegeeinstufung Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten Kostenfreie Beratungseinsätze nach 37 Abs. 3 SGB XI KoBeMa Rita Kessels Nierster Str. 73, Meerbusch-Lank Tel.: 02150/ , Wussten Sie schon, dass im Jahr 2030 fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein werden? 9

12 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN Für Privatversicherte wird ein solches Angebot über COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 c Köln Telefon: info@compass-pflegeberatung.de Internet: vorgehalten. Die Beratung durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH ist ebenso wie die Beratung der gesetzlichen Pflegekassen kostenlos. Beratung über Hilfen bei Demenzerkrankungen Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungen, die mit dem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung (bei Zeit, Ort und Situation) und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen. Dieser Verlust Melanie S. J. Haag Häuslicher Senioren-Service & Betreuung Meerbuscher Str Meerbusch Telefon 02159/ Hilfe bei Demenz der Fähigkeiten führt dazu, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Aus einer solchen Erkrankung können weitere psychische Auffälligkeiten resultieren und das Verhalten der Betroffenen verändert sich. Nicht nur für die Erkrankten selber, sondern auch für die Familien und Angehörigen stellt die Bewältigung des Krankheitsprozesses eine große Belastung dar. Hilfen und Beratung erhalten Betroffene bei: BEKO Demenz-Beratung und -Koordination Stresemannallee Neuss Herr Manfred Steiner Telefon: Telefax: beko@ak-neuss.de Internet: Demenz-Servicezentrum für die Region Düsseldorf in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Soziale Sicherung und Integration (50/30-02) Willi-Becker-Allee Düsseldorf Frau Birgit Meyer Telefon: Telefax: info@demenz-service-duesseldorf.de 10

13 Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e. V. Mohnstraße 48, Neuss Frau Karin Kalina Telefon: Telefax: Internet: Weitere Angebote für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und Hilfen und Entlastung für die pflegenden Angehörigen bieten: Angehörigen-Gesprächskreis der Alzheimer-Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein Jeden zweiten Montag im Monat 19:00 21:00 Uhr AWO-Begegnungsstätte Am Kapittelsbusch 29 Meerbusch-Büderich Demenzcafé Café Malta Malteserhilfsdienst Meerbusch Herr Horst Tophoven Telefon: Telefax: Internet: jeden 1. Dienstag im Monat 15:00 17:30 Uhr im Pfarrzentrum der kath. Pfarre St. Mauritius Dorfstraße 1, Meerbusch Büderich Senioren-Café Gute Zeit Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. Haus Hildegundis von Meer Bommershöfer Weg 50, Meerbusch-Osterath jeden Montag 14:00 17:00 Uhr Frau Andrea Leger Telefon: Weitere Informationsveranstaltungen für Angehörige werden auch von anderen Verbänden der Wohlfahrtspflege in unregelmäßigen Abständen angeboten. Näheres entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Auskunft erteilt auch die: Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen, Jugend Bommershöfer Weg 2 8 Herr Norbert Lickes Telefon: Telefax: norbert.lickes@meerbusch.de Internet: Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind auf allen Gebieten der sozialen Arbeit tätig und halten ein vielfältiges Angebot für ältere Menschen bereit. In Meerbusch sind folgende Wohlfahrtsverbände tätig: 11

14 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN AWO Kreisverband Mönchengladbach e. V. Brandenberger Straße Mönchengladbach Herr Uwe Bohlen Telefon: Begegnungsstätte Am Kapittelsbusch Meerbusch-Büderich Frau Renate Kox Telefon: Renate.kox@kv.awomg.de Internet: AWO Rhein-Kreis Neuss e. V. Platz der Republik Grevenbroich Frau Bettina Forsch Telefon: bettina.forsch@awo-niederrhein.de Internet: Präsenz in Vorbereitung Ortsverband Büderich Am Kapittelsbusch Meerbusch-Büderich Herr Dr. Norbert Friedrich Telefon: awo-buederich@web.de Internet: Ortsverband Lank Gonellastraße 32, Meerbusch Herr Wolfgang Schwarz Telefon: siegfriedlau@gmx.de und matthias.mueller@mb-lank.de Internet: Ortsverband Osterath Herr Bergert Telefon: jbergert@t-online.de Caritasverband für die Region Krefeld e. V. Am Hauptbahnhof 2, Krefeld Telefon: info@caritas-krefeld.de Internet: Angebote für alle Stadtteile Caritas-Pflegestation Meerbusch Krefelder Straße 1, Meerbusch-Osterath Telefon: cps-meerbusch@caritas-krefeld.de Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. Montanusstraße 40, Grevenbroich Telefon: info@caritas-neuss.de Internet: 12

15 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Grevenbroich e. V. Am Flutgraben Grevenbroich Telefon: Internet: Ortsverein Meerbusch Herr Ralf Cremer Am Meerkamp 28, Meerbusch Telefon: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) Herr Karl Boland Meererhof Neuss Telefon: Internet: Außenstelle Xantener Straße Meerbusch-Strümp Herr Cord Wellhausen Telefon: Telefax: Internet: Diakonisches Werk Krefeld Viersen für den evangelischen Kirchenkreis Krefeld Viersen in den Stadtteilen Büderich, Osterath und Lank Westwall 40, Krefeld Telefon: Internet: Diakonie in Meerbusch Dietrich-Bonhoeffer-Straße 9, Meerbusch-Büderich Herr Pfarrer Wilfried Pahlke Telefon: Johanniter-Unfallhilfe e. V. Hellersbergstraße 7, Neuss Telefon: Internet: Außenstelle Meerbusch Büderich Am Meerkamp 30, Meerbusch-Büderich Malteser-Hilfsdienst e. V. Diözesangeschäftsstelle Köln Siegburger Straße 229 c, Köln Telefon: Telefax: Internet: 13

16 1. BERATUNG UND PERSÖNLICHE HILFEN Ortsverein Meerbusch Uerdinger Straße 85, Meerbusch Herr Horst Tophoven Telefon: Telefax: Internet: Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss e. V. Salzstraße Neuss Herr Ernst Balsmeier Telefon: Internet: Rechtsberatung Prozesskostenhilfe Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu kostenlose Rechtsberatung. Den hierzu notwendigen Beratungsschein können Sie bei einem Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht beantragen. Wenn ein Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und das Amtsgericht Neuss Breite Straße 48, Neuss Telefon: Internet: Verbraucherberatung Die Verbraucherberatung berät sowohl vor Vertragsabschlüssen als auch danach, z. B. bei Reklamationen. Darüber hinaus erhalten Sie Ratschläge und Tipps zu vielen Bereichen des täglichen Lebens. Verbraucherzentrale NRW Heinz-Schmöle-Straße 17, Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: 14

17 Schuldnerberatung/Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) Sollten Sie Probleme mit hohen Ratenzahlungen oder Verpflichtungen haben, können Sie sich an die Schuldnerberatung wenden. Das neue Insolvenzrecht eröffnet auch bei privaten Schulden die Möglichkeit, Konkurs anzumelden. Auch in diesem Fall können Sie sich an die Schuldnerberatung wenden. Entschuldungshilfe des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss e. V. (SKM) Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung Hammer Landstraße Neuss Herr Uwe Simons Telefon: schuldnerberatung@skm-neuss.de Internet: Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen betroffen sind und ihre Lebensumstände verändern wollen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten sich gegen seitig und planen gemeinsame Aktivitäten. Ein Verzeichnis aller im Kreis Neuss tätigen Selbsthilfegruppen erhalten Sie beim Rhein-Kreis Neuss Gesundheitsamt Frau Renate Gähl Auf der Schanze Grevenbroich Telefon: renate.gaehl@rhein-kreis-neuss.de oder beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Büro des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Meererhof Neuss Herr Andreas Boos Telefon: selbsthilfe-neuss@paritaet-nrw.de Internet:

18 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN Alltagshilfen Häusliche Alten- und Krankenpflege Zusätzliche Betreuungsleistungen Gesprächskreis Xantener Straße Meerbusch Tel Fax post@mhm-ev.info Öffnungszeiten Mo Fr Uhr Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke und Angehörige Betreutes Wohnen Einzel-, Paar- und Familiengespräche Gruppenarbeit Xantener Straße Meerbusch Telefon Pflegedienste/Mobile Soziale Hilfsdienste Die Sozial-/Pflegestationen bieten durch ihre ausgebildeten Fachkräfte Hilfe für pflegerische Dienste in der Wohnung des Hilfebedürftigen an. Hilfestellung wird gegeben beim Waschen, Baden, Anziehen, bei Besorgungen, bei der Pflege, beim Einnehmen der Medikamente, bei der Wund- und Heilversorgung und der Pflege. Der Mobile Soziale Dienst ist ein weiterer wichtiger Helfer, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Von Kräften des Bundesfreiwilligendienstes und hauswirtschaftlichen Kräften erfolgt Hilfe zum Beispiel bei der Begleitung zum Arzt, der Haushaltsführung, beim Einkaufen und bei Boten- und Behördengängen. Caritasverband für die Region Krefeld e. V. Caritas-Pflegestation Meerbusch Krefelder Straße Meerbusch Telefon: cps-meerbusch@caritas-krefeld.de Mobiler Hilfsdienst Meerbusch e. V. Xantener Straße Meerbusch Telefon: info@mhm-ev.info Internet: Diakonie in Meerbusch Dietrich-Boenhoeffer-Straße Meerbusch Telefon: diakonie.meerbusch@web.de 16

19 Die Pflegedienste bieten in der Regel auch Betreuungsleistungen für Menschen an, bei denen ein erhöhter Betreuungsbedarf im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes festgestellt wurde. Darüber hinaus werden pflegerische Hilfen auch von gewerblichen Diensten angeboten. Informationen zu weiteren Pflege- und Betreuungsdiensten erhalten Sie auch bei Ihrer Pflegekasse. Betreutes Wohnen zu Hause Service in den eigenen vier Wänden c/o TZG GmbH Hauptstraße Korschenbroich Frau Ulrike Groth Telefon: Telefax: Ambulant betreutes Wohnen Mit dem Alter eines Menschen steigt auch das Risiko, von Hilfe und Pflege abhängig zu werden. Gleichzeitig geht aber die traditionelle Unterstützung durch Angehörige aufgrund von berufsbedingter räumlicher Distanz und der Singularisierung der Gesellschaft stark zurück. Sind keine Verwandten oder fürsorglichen Nachbarn vorhanden, sorgen häufig schon kleine Einschränkungen für akute Probleme in der Alltagsversorgung. Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens soll Ihnen helfen, die kleinen Alltagsprobleme, die im Alter zur großen Herausforderung werden können, zu bewältigen. Mit Gesprächen, kleinen Hilfen im Haushalt, Hilfen bei Telefonaten und Briefen, Unterstützung bei der Begleitung zum Arzt, zu Behörden und beim Einkauf sowie bei Botengängen und vielem mehr soll Ihnen die Sicherheit geboten werden, noch lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Ambulanter Pflegedienst Behandlungspflege Häusliche Altenpflege Hauswirtschaftliche Hilfe Beratung in der Pflege Qualitätssicherungsbesuche Ehrenamt-Forum Meerbusch Diakonie Meerbusch Dietrich-Bonhoeffer-Str Meerbusch Mit Herz und Hand. Telefon: / Telefax: / diakonie.meerbusch@web.de 17

20 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN Sozialpsychiatrisches Zentrum Kreis Neuss Nord (SPZ) Ziel des SPZ ist es, die stationäre Behandlung psychisch kranker Menschen durch eine ambulante Betreuung wo immer dies möglich ist zu ersetzen oder zu verkürzen und den Personen den weiteren Verbleib in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld zu ermöglichen. Das Angebot des SPZ steht allen Altersgruppen offen und ist kein spezielles Hilfsangebot für ältere Menschen. Dennoch können auch ältere Menschen an einer psychischen Erkrankung leiden und den Dienst des SPZ in Anspruch nehmen. Träger des SPZ ist der Mobile Hilfsdienst Meerbusch e. V. Sozialpsychiatrisches Zentrum Kreis Neuss Nord (SPZ) Xantener Straße Meerbusch-Strümp Herr Günther Steinbach Telefon: Können Sie nicht zu uns, kommen wir zu Ihnen! Podologenpraxis Kunze Kassenzulassungen und Privat Am Wasserturm Meerbusch Telefon: (02150) info@podologenpraxis-kunze.de Fußpflegedienst In den Seniorenheimen und Stiften, im Einzelfall auch zu Hause, können Sie Fußpflegedienste in Anspruch nehmen, die von Freien Wohlfahrtsverbänden vermittelt oder selbst angeboten werden. Private Pflegedienste leisten oder vermitteln auch ein solches Angebot. Bei bestimmten Krankheitsbildern, wie z. B. Diabetes, können die Kosten für eine medizinische Fußpflege auch von den Krankenkassen übernommen werden. 18

21 Haus-Notruf-Dienst Der Haus-Notruf-Dienst wird für Alleinstehende angeboten, um auch in plötzlich auftretenden Notsituationen Hilfe schnell herbeiholen zu können. Das System besteht aus einem Grundgerät für die Telefonleitung und einem transportablen Sender (Funkfinger), der ständig am Körper getragen werden muss. In Notfällen kann über den Funkfinger ein Signal an die Notrufzentrale gesandt werden. Die Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist und Ihre notwendigen persönlichen Daten vorliegen hat, leitet dann sofort Hilfe ein. Voraussetzungen sind ein Telefonanschluss und mindestens drei Personen in Ihrer Nähe, denen Sie die Haus- und Wohnungsschlüssel anvertrauen können. Anbieter für Haus-Notruf-Dienste in Meerbusch sind der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss Rheydter Straße 176, Neuss Telefon: Internet: Caritasverband für die Region Krefeld e. V. Am Hauptbahnhof Krefeld Telefon: hausnotruf@caritas-krefeld. de Internet: Deutsches Rotes Kreuz DRK Kreisverband Neuss e. V. DRK HausNotruf Am Südpark Neuss Telefon: hausnotruf@drk-neuss.d Internet: Malteser-Hilfsdienst Düsseldorf Fürstenwall Düsseldorf Telefon: hausnotruf.duesseldorf@malteser.org Internet: Ihre Caritas: Service, Hilfe, Sicherheit! Vielfältige Dienste für den Menschen. Häuslicher Pflegedienst, Fahrbarer Mittagstisch, HausNotRuf: Wir sehen den Menschen im Mittelpunkt. Qualität, Fachkompetenz und Verlässlichkeit zeichnen uns aus. Wir helfen, versorgen und pflegen, auf Wunsch auch an 365 Tagen im Jahr. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern: - Häusliche Pflege, Tel / Fahrbarer Mittagstisch, Tel / HausNotRuf, Tel / Caritas Pflegestation Meerbusch Krefelder Str Meerbusch Caritasverband für die Region Krefeld e.v. Not sehen und handeln C a r i t a s 19

22 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN Johanniter-Unfallhilfe Hellersbergstraße Neuss Telefon: info@juh-niederrhein.de Internet: Außerdem können die jeweiligen Kranken- oder Pflegekassen weitere Anbieter nennen. Mahlzeitendienst Zu den wichtigsten Diensten, die im Rahmen der Altenhilfe angeboten werden, gehören die Mahlzeitendienste: der stationäre Mittagstisch und der fahrbare Mittagstisch (Essen auf Rädern). Mit Hilfe der Mahlzeitendienste können alte Menschen, die ihre Wohnung nicht verlassen oder nicht mehr selbst kochen können, ihr Leben weitgehend selbstständig, Zur Sicherheit! Der Johanniter-Hausnotruf. Heiß geliebt! Der Johanniter-Menüservice. Zu Hause in vertrauter Umgebung leben und im Falle eines Falles rund um die Uhr schnelle Hilfe bekommen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Servicenummer: (gebührenfrei) Wir liefern Ihnen 250 Menüs ins Haus. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich. Servicenummer: (gebührenfrei) Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Niederrhein Hellersbergstraße Neuss 20

23 rianten zur Verfügung. Bei der ersten Variante werden die Mahlzeiten einmal in der Woche tiefgekühlt ins Haus gebracht und müssen dann im Wasserbad oder in der Mikrowelle erhitzt werden. Ein Tiefkühlgerät zur Aufbewahrung kann kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sie haben freie Auswahl unter mehreren Wochenzusammenstellungen, es wird auch Diätkost geliefert. Bei der zweiten Variante wird das Essen täglich ins Haus gebracht. Für mich gekocht. Für mich gebracht. Von Landfrische, köstliche Gerichte, mit dem Liefer-Service ins Haus nämlich in den eigenen vier Wänden, führen. Die Mahlzeitendienste sorgen übrigens auch für eine gesunde Ernährung, denn die Menüs werden nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereitet. Es gibt verschiedene Schonkostformen, Vollwert- oder vegetarische Kost und Desserts. Der stationäre Mittagstisch wird z. B. in Altentagesstätten/Altenstuben oder in Seniorenheimen angeboten, der fahrbare Mittagstisch kommt direkt zu Ihnen ins Haus. Dabei stehen grundsätzlich zwei Va- PROBIER- Jetzt ANGEBOT bestellen und überzeugen! selbst überzeugen! Rufen Sie uns an!

24 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN Mahlzeitendienste werden in Meerbusch angeboten: als stationärer Mittagstisch Seniorenwohnheim Hildegundis von Meer Bommershöfer Weg 50, Meerbusch-Osterath Telefon: Malteser Stift Am Wasserturm 8 14, Meerbusch-Lank Telefon: altenhilfe.meerbusch@malteser.de Altenstube Nussschale durch die Caritas Krefeld e. V. Bommershöfer Weg Meerbusch-Osterath Telefon: mittagstisch-meerbusch@caritas-krefeld.de (Jeden Donnerstag ab 12:00 Uhr) als fahrbarer Mittagstisch (Essen auf Rädern) Erste Variante = Tiefkühlkost Johanniter-Unfallhilfe Hellersbergstraße 7, Neuss Telefon: info@juh-niederrhein.de Malteser-Hilfsdienst Düsseldorf Fürstenwall Düsseldorf Telefon: hausnotruf.duesseldorf@malteser.org Internet: Zweite Variante = tägliche warme Mahlzeit Caritas Krefeld e. V. Fahrbarer Mittagstisch Krefelder Straße Meerbusch Telefon: mittagstisch-meerbusch@caritas-krefeld.de Das Beratungsbüro des Fachbereichs Soziale Hilfen/ Jugend, Telefon: , petra.birgelspeters@meerbusch.de erteilt Auskünfte, unter welchen Bedingungen ein finanzieller Zuschuss gewährt werden kann. Ärztliche Notdienste Unter der Telefonnummer: (12 Cent pro Minute) können Sie zu jeder Zeit erfahren, wer Ihnen bei gesundheitlichen Problemen ärztliche Hilfe leisten kann. 22

25 Apotheken-Notdienste Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker Telefon: (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Handy: (max. 69 Cent/Min.) Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Sie auch im Aushang Ihrer Apotheke. Behindertenfahrdienst Der Behindertenfahrdienst soll Schwerbehinderten, insbesondere Rollstuhlfahrern, die Teilnahme am Gemeinschaftsleben erleichtern. Berechtigt sind Personen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal ag (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (Blind) ausweist. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist bei Merkmalen B oder BN möglich. Für Meerbusch wird der Behindertenfahrdienst angeboten durch den Rhein-Kreis Neuss und ausgeführt durch die Firma MediCare GmbH Telefon: Telefax: Mail: zentrale@medicare-team.de Internet: Schriftlich angefragte Fahrten sind erst nach der Bestätigung durch die Firma MediCare GmbH verbindlich gebucht. Die Fahrtenmeldung ist montags bis samstags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Der Fahrdienst ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr, freitags bis sonntags, an Feiertagen und dem Tag vor einem Feiertag von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr nutzbar. Außerhalb dieser Zeiten ist eine freie Vereinbarung möglich. Für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes ist ein Berechtigungsschein bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss Lindenstraße 4 6, Grevenbroich Frau Marion Mauß Telefon: marion.mauss@rhein-kreis-neuss.de Internet: PRAXIS SABINE PÜSCHING KRANKENGYMNASTIK PHYSIOTHERAPIE AM WASSERTURM MEERBUSCH - LANK TEL.: / Krankengymnastik (KG) KG Neuro nach Bobath, PNF, Rückenschule Beckenbodengymnastik Triggerpunkt-/ Schmerztherapie Kinesio-Taping Kiefergelenksbehandlung (CMD) cranio-sacrale Therapie Lymphdrainage 23

26 2. SOZIALE DIENSTE AMBULANTE HILFEN zu beantragen. Entsprechende Anträge können aber auch im Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend (siehe Beratung und persönliche Hilfen) oder über die Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfen) gestellt werden. Sterbebegleitung/Hospiz Hospizbewegung Meerbusch e. V. Ambulanter Hospizdienst Die Hospizbewegung hat sich zum Ziel gesetzt, das Thema Sterben, Tod und Trauer neu ins Blickfeld zu rücken. Schwerstkranke und sterbende Menschen werden in der letzten Lebensphase von hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern der Hospizbewegung begleitet, so dass ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Die Hospizbewegung Meerbusch e. V. bietet Ihnen Hilfe und Beratung in den nachfolgenden Bereichen an: Sterbebegleitung zu Hause, im Alten- und Wohnheim sowie im Krankenhaus/ auf der Palliativstation Telefonische und persönliche Beratung für Angehörige schwerstkranker Menschen wenn gewünscht Vermittlung von Palliativärzten (Palliativnetzwerk-WIN im Rhein-Kreis Neuss) Kontakt zu Pflegediensten/Palliativpflegediensten/Altenpflegeheimen im Bereich Meerbusch Beratung und Unterstützung bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Vermittlung von Unterbringung in einem stationären Hospiz Vermittlung zu Seelsorgebegleitung Trauerbegleitung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Einzel- und Gruppengesprächen Ein zusätzliches Angebot in der Trauerarbeit findet im Trauercafé SONNENSTRAHL der Hospizbewegung Meerbusch e. V. statt. Das Trauercafé können Sie jeden ersten Montag und dritten Sonntag im Monat 15:00 17:00 Uhr im Alten Küsterhaus der kath. Kirche St. Mauritius, Dorfstraße 6 in Meerbusch besuchen. Kontakt: Hospizbewegung Meerbusch e. V. Geschäftsstelle: Necklenbroicher Straße Meerbusch Frau Gudrun Fuß Telefon: Telefax: info@hospizbewegung-meerbusch.de Internet: 24

27 3. FINANZIELLE HILFEN Auskommen mit dem Einkommen ist auch ein Aspekt im Alter, der eine wichtige Rolle spielt. Seniorinnen und Senioren können im Alter, je nach den persönlichen Voraussetzungen, Ansprüche auf finanzielle Hilfen haben. Rente Die Rente oder Pension ist die wichtigste Form der finanziellen Absicherung für das Alter. Sie wird jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt. Bereits frühzeitig sollten Sie Auskunft über Ihren Versicherungsverlauf einholen bzw. den Antrag auf Gewährung der Rente stellen. Für Auskünfte, Beratung und Antragstellung stehen die Mitarbeiter der Rentenberatung zur Verfügung. Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend Rentenangelegenheiten Bommershöfer Weg Meerbusch-Osterath Frau Stefanie Mowinski, Telefon: stefanie.mowinski@meerbusch.de Frau Angelika Decknatel, Telefon: angelika.decknatel@meerbusch.de Außerdem erfahren Sie durch die örtliche Presse, wann und wo zusätzliche Beratungen durch die Versicherungsämter oder die Krankenkassen erfolgen. Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der nur auf Antrag gewährt wird. Auch wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann Anspruch in Form eines Lastenzuschusses haben. Wohngeld wird auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss haben, ist abhängig von der Familiengröße, der Höhe des Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten. Antragsvordrucke auf Wohngeld erhalten Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend (siehe Sozialhilfe) und bei den Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfen). Die Anträge sind zu stellen bei der: Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend Wohngeldstelle Bommershöfer Weg Meerbusch Frau Kornelia Kalinke Telefon: kornelia.kallienke@meerbusch.de Frau Martina Bruysten Telefon: martina.bruysten@meerbusch.de Internet: 25

28 3. FINANZIELLE HILFEN Krankenversicherung Nicht alle Leistungen werden automatisch von der Krankenkasse übernommen. Einige Leistungen muss man auch beantragen oder müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden und bedürfen der vorherigen Genehmigung der Krankenkassen. Informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse und beraten Sie sich mit Ihrem Arzt, welche medizinischen Maßnahmen verordnet und beantragt werden können. Häusliche Krankenpflege Die Krankenkassen übernehmen Leistungen für eine ambulante Krankenpflege, sofern diese notwendig und vom Arzt verordnet wurde. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel: die Wundversorgung, die Medikamentengabe, die Verabreichung von Insulin etc. Die Leistungen Beratung und Behandlung von Menschen jeden Alters mit Sprach-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen Hausbesuche Dorfstraße Meerbusch Telefon / Telefax / logowurm@t-online.de der häuslichen Krankenpflege werden durch geeignete Pflegekräfte der Pflegedienste erbracht. Leistungen für eine ambulante Krankenpflege können gewährt werden, wenn eine an sich gebotene Krankenhausbehandlung nicht ausführbar ist oder wenn durch die ambulante Leistung ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung ist, dass kein anderer Haushaltsangehöriger die Krankenpflege und Versorgung sicherstellen kann. Die häusliche Krankenpflege umfasst im Einzelfall die erforderliche Grund- (z. B. Waschen, Baden) und Krankenpflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe). Auch eine hauswirtschaftliche Versorgung ist daneben möglich. Die ambulante Krankenpflege wird längstens für die Dauer von vier Wochen gewährt. In Ausnahmefällen kann die Leistung auch länger gewährt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Rehabilitationsmaßnahmen Die Krankenkassen können auch notwendige Leistungen für eine medizinische Rehabilitation erbringen. Ziel ist es, durch geeignete medizinische Maßnahmen, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vorzubeugen oder diese sofern sie schon eingetreten ist zu lindern. Die Maßnahmen sollen helfen eine mögliche Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu vermeiden. Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. 26

29 Praxis für Logopädie und Ergotherapie Heilmittel Unter Heilmitteln versteht man medizinische Dienstleistungen: Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie oder Bestrahlungen sind Beispiele für Heilmittel. Die Krankenkassen dürfen nicht mehr die vollständigen Kosten übernehmen. Bei Heilmitteln müssen Patienten daher zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept. Das heißt: Wer vom Arzt sechs Therapieeinheiten verordnet bekommt, der zahlt zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten plus einmalig 10,. Hilfsmittel Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Wenn sich Ihr Leben plötzlich verändert und Sie beispielsweise einen Rollstuhl, Prothesen oder ein Hörgerät brauchen, kann die Krankenkasse die Kosten für Dinge, die Sie zur Bewältigung Ihres Alltags benötigen, übernehmen. Der gesetzliche Eigenanteil des Patienten beträgt zehn Prozent der Kosten für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens fünf und höchstens 10,. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10, im Monat beschränkt. Krankenfahrten Die Krankenkasse kann die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernehmen, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Die Kostenübernahme für eine Krankenfahrt ist nach Möglichkeit vor der Fahrt bei der Krankenkasse unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung zu beantragen. Nur in dringenden Notfällen kann der Arzt die Krankenfahrt nachträglich verordnen. Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen 27

30 3. FINANZIELLE HILFEN Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Sie fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an. Die Zuzahlungspflicht besteht z. B. bei ärztlichen Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Arznei- und Verbandmitteln, Zahnersatz, Haushaltshilfen und häuslicher Krankenpflege. ALLGEMEINE ZAHNHEILKUNDE KINDERZAHNHEILKUNDE IM KINDGERECHTEN GESAMTKONZEPT IMPLANTOLOGIE AUCH MIT SOFORTVERSORGUNG EINFÜHLSAME BEHANDLUNGSMETHODEN FÜR ANGSTPATIENTEN ALL-ON-4-KONZEPT FESTE ZÄHNE DURCH IMPLANTATE AN NUR EINEM TAG Wussten Sie schon, dass ein Mensch täglich mindestens eineinhalb Liter Flüssigkeit zu sich nehmen sollte? Die Zuzahlung beträgt generell zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5, und höchstens 10,, jedoch nicht mehr als die Kosten der jeweiligen Leistung (z. B. bei Arzneimitteln, die weniger als 5, kosten). Bei einigen Leistungen, wie etwa der Physiotherapie, fällt zusätzlich eine Verordnungsgebühr von 10, pro Rezept an. Die Zuzahlungen für Klinikaufenthalte liegen bei 10, pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahr. Die Summe aller jährlichen Zuzahlungen wird durch die individuelle Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent (Chronikerregelung). Sollte die Zuzahlung bei Ihnen die Belastungsgrenze von zwei bzw. einem Prozent Ihres Bruttojahres Einkommens erreichen, dann beantragen Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse. 28

31 Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung leistet finanzielle Unterstützung unabhängig von Einkommen und Vermögen, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Alle privat krankenversicherten Personen müssen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Pflegeversicherungsvertrag abschließen. Die Leistungen der Pflegekasse sind antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige bzw. ein Bevollmächtigter. Fragen Sie Ihre Pflege-/Krankenkasse nach Antragsformularen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK) mit der Prüfung Ihres Antrages. Im MDK, der ein Gutachten erstellt, sind Ärzte und Pflegekräfte, die in der Regel Hausbesuche durchführen. Bei Pflegebedürftigkeit ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen den Sie ein Widerspruchsrecht haben. Die Pflegeversicherung umfasst Leistungen bei häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege: Leistungen der häuslichen Pflege Gewährt werden Sachleistungen bzw. Pflegegeld oder eine Kombination beider Leistungen sowie Pflegehilfsmittel. Die von der Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen orientieren sich an drei Pflegestufen. Die Pflegestufen unterscheiden sich im Wesentlichen durch den zeitlichen Pflegebedarf des Pflegebedürftigen: Pflegestufe I Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen Hilfebedarf. Zudem sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss pro Tag eineinhalb Stunden betragen. Dabei muss der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand überwiegen. Pflegestufe II Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf. Auch hier sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss mindestens drei Stunden täglich betragen, davon mindestens zwei Stunden für pflegerische Hilfe. Pflegestufe III Es besteht ein ständiger Hilfebedarf rund um die Uhr. Der Zeitaufwand für die Hilfeleistungen muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, davon mindestens vier Stunden für pflegerische Hilfe. Pflegebedürftige, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, erhalten zusätzliche Leistungen. Es sind oftmals Pflegebedürftige, die an einer Demenz leiden. Sie haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, auch wenn der Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt. Man spricht hier von der sogenannten Pflegestufe 0. 29

32 3. FINANZIELLE HILFEN Selbstverständlich ist auch eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld möglich. Je nachdem, wie das Verhältnis von Pflegegeld und häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst gewählt wird, verändern sich auch die Leistungen der Pflegekasse für Sachleistungen und Pflegegeld. Dieser Personenkreis mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (z. B. altersverwirrte, demenzkranke, geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige) hat Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 100, (Grundbetrag) und bei einem erhöhten Betreuungsbedarf von bis zu 200, je Monat. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel sind zweckgebunden, für bestimmte im Gesetz aufgelistete Betreuungsangebote, einzusetzen. Die Leistungen werden zusätzlich zu den in den Tabellen aufgelisteten Pflegeleistungen erbracht. Bei Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige Helfer kann ein Pflegegeld gewährt werden: Pflegehilfsmittel/Wohnumfeldverbesserung Die Pflegekassen übernehmen für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (Einmalhandschuhe, Betteinlagen etc.), monatliche Kosten bis zu einer Höhe von 31,. Zu den Kosten für technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Hebevorrichtungen, Wannenlifter etc.) muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25,, zuzahlen. Daneben können für notwendige bauliche Veränderungen (z. B. Umbau des Bades) Zuschüsse bis zu einer Höhe von 2.557, gezahlt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung ist der Zuschussbetrag auf einen Gesamtbetrag von , begrenzt. Förderung von Wohngemeinschaften Damit Pflegebedürftige möglichst lange in einer häuslichen Umgebung bleiben können, wird die Gründung Pflegestufe 0 I II III Härtefall Pflegegeld 235, 440, 700, Pflegegeld bei erhöhtem Betreuungsbedarf 120, 305, 525, 700, Wird die Pflege durch einen Pflegedienst erbracht, erbringt die Pflegekasse Pflegesachleistungen: Pflegestufe 0 I II III Härtefall Pflegesachleistung 450, 1100, 1550, 1918, Pflegesachleistung bei erhöhtem Betreuungsbedarf 225, 665, 1250, 1550, 30

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