Tour d horizon der Rechtsschutzversicherungslandschaft

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1 ASA/ SVV Fachtagung Rechtsschutzversicherung Tour d horizon der Rechtsschutzversicherungslandschaft in Europa Antje Fedderke (RIAD Generalsekretärin) Roland Fahrner (Badische Rechtsschutzversicherung AG) Bernexpo, 17. November 2015

2 Inhalt 1. RIAD 2. Der Rechtsschutzversicherungsmarkt 3. Vereinigtes Königreich: Alternative Business Structures 4. Österreich: Der Fall Eschig und folgende 5. Niederlande: Der Fall Sneller 6. Italien: der Vorreiter in Sachen Mediation? 7. Unterschiedliche Ausgangspunkte für Rechtsschutz 2

3 RIAD Mitglieder RIAD Mitglieder: France: 13 members Germany: 6 members UK: 5 members Switzerland: 4 members Belgium: 3 members Canada: 3 members Gibraltar: 2 members Italy: 2 members Poland: 2 members Austria, Czech Republic, Estonia, Greece, Hungary, Ireland, Japan, Luxembourg, Netherlands, Norway, Slovakia, South Africa, Spain: 1 member each

4 RIAD Aufgaben Interessenvertretung Unkomplizierter, bezahlbarer und qualitativ hochwertiger Zugang zum Recht Vernetzung und Informationsaustausch Veranstaltungen für Mitglieder Workshops Vorausdenken und Innovationen fördern Konferenzen LEGAL PROTECTION GOING GLOBAL: Montreal vom 5. bis 7. Oktober

5 Rechtsdienstleistungsmarkt Volumen 2013 Europa: USA: Japan: $184,5bn (Einwohner 507,01m: 364$/Einw.) $287,8bn (Einwohner 325,818m: 883$/Einw.) $3,7bn (Einwohner 126,23m: 29$/Einw.) Anwälte pro Einwohner in 2013* Österreich: 94,3 Germany: 201,4 Frankreich: 91,5 Netherlands: 102,8 UK: 207,17 USA: 400,6 (EU: 206) Japan: 26,4 Italien: 379,0 *Sources: American Bar Association, CEPEJ Study, Japanese Bar Associationi 5

6 Europäischer Markt Marktanteile Quelle: Insurance Europe 6

7 RSV und RIAD weltweit 7

8 Vereinigtes Königreich ABS Was ist Alternative Business Structure? Nicht-Anwalt bzw. Unternehmen kann Eigentümer der Kanzlei sein (bis zu 100%) und/ oder diese managen Rechtsgrundlage: Legal Services Act von 2007 Zulassung und Aufsicht: SRA (Solicitors Regulation Authority und CLC (Council for Licensed Conveyancers - Eigentumsübertragungen und Nachlassverwaltung 8

9 Vereinigtes Königreich ABS Was ist bisher passiert? Erste Lizenz: Frühjahr 2012 Heute: 387 SRA Lizenzen, 47 CLC Lizenzen Beteiligung von Nicht-Anwälten an bestehenden Kanzleien (Irwin Mitchell; Gateley Weightmans, and Knights) Unternehmen, die ihre Spezialisierung nutzen (British Telecoms, Admiral Insurance) Rechnungsprüfer (PricewaterhouseCoopers) 23 notierte Unternehmen (Slater & Gordon, DAS) 9

10 Österreich Eschig und folgende EuGH Entscheidung vom 10. September 2009 (Eschig): C- 199/08 (unzulässige Beschränkung der freien Anwaltswahl durch Massenschadenklausel) EuGH Entscheidung vom 26. Mai 2011 (Stark): C-293/10 (zulässige Beschränkung der freien Anwaltswahl auf ortsansässige Kanzleien) Entscheidung des OGH vom 10. Mai 2011 (Steiermärkische Rechtsanwaltskammer): 4 Ob 57/11b-2 (zulässige Selbstregulierung) Entscheidung des OGH vom 11. Dezember 2013 (Melkowitsch): 7 Ob 50/13y (kein Aushöhlen der freien Anwaltswahl durch Beschränkung der Kostenübernahme/ Selbstbehalt) 10

11 Niederlande Sneller und andere EuGH Entscheidung vom 7. November 2013 (Sneller): C- 442/12 (unzulässige Beschränkung der freien Anwaltswahl) Vorabentscheidungsersuchen vom 6. Oktober 2014 (Massar): C-460/14 Vorliegen eines Verwaltungsverfahren im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 87/344/EWG (damit indirekt die Fragen, ob die Umstände für die freie Anwaltswahl vorliegen?) 11

12 Italien Mediation (1) Einzelheiten Pflichtmediation: seit September 2013 Prozessvoraussetzung für bestimmte Streitgegenstände: u.a. Familienvertrag, Unternehmenserbrecht, Schadenersatz bei der Arzthaftung, Banken-, Finanz- und Versicherungsvertrag (Richter kann in 1. und 2. Instanz auch für andere Rechtsgebiete die Mediation verfügen Rechtsanwälte: aufgrund Berufsstands Mediator, stellen ca. 60% der Mediatoren, Verpflichtung Mandanten auf Möglichkeit der Mediation schriftlich hinzuweisen (Sanktionen!) Anwaltspflicht : Antrag auf Durchführung der Pflichtmediation, Anwesenheitspflicht bei allen Sitzungen 12

13 Italien Mediation (2) Das Verfahren Fristen: 30 Tage zwischen Antragsstellung und erstem Treffen 3 Monate Maximaldauer des Verfahrens Vollstreckungstitel: Unterschrift der Anwälte Überprüfung durch Präsident des zuständigen Gerichts Sanktionen: Geldstrafe falls eine Partei ohne nähere Begründung dem Mediationsverfahren nicht zustimmt oder einer Sitzung fernbleibt Kostentragung falls eine Partei den Vorschlag des Mediators ablehnt und das gerichtliche Verfahren zu demselben Ergebnis kommt 13

14 Rechtsdienstleistungsmarkt Wie wird der Zugang zum Recht bezahlt? Anwälte Anwälte Rechtsschutzversicherer Gewerkschaften, Verbraucherverbände etc. Neue Trends (z.b. IT gebunden) Eigenmittel, Eigenvertretung Prozeßkostenhilfe 14

15 RIAD - Rechtsschutz und Zugang zum Recht Zugang zum Recht sollte nicht darauf reduziert werden, wie wir Anwälte bezahlen zukunftsorientierte Lösungen für unsere Kunden 15

16 Was zeigt die Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen in einem Land? I. Prozentzahl der versicherten Bevölkerung II. Penetrationsrate III.Prämien per Capita 16

17 Welche Indikatoren sind bestimmend für die Unterschiede zwichen den Ländern? I. Effizienz des Justizsystems A. Dauer von Verfahren B. Aufklärungsquoten der Gerichte II. Vorhersehbarkeit der Kosten A. Loser-pays Prinzip B. Anwaltshonorare Gebühren oder Entgeltzahlung C. Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten III.Anwaltsmonopole IV.Evtl. weitere? 17

18 Nationale Unterschiede Effizienz des Justizsystems: Verfahrensdauer No data available 18

19 Nationale Unterschiede Vorhersehbarkeit der Kosten Loser-pays principle Decision of the judge Court entrance fees Expert costs* The judge appoints the expert Lawyers** A CH DE FR NL England & Wales *Clear rules determine how experts are appointed and their prices **The predictability depends on: existence of tariffs, possibility to negotiate fees applicable/ easy to predict not applicable or only partially applicable/ not predictable 19

20 RIAD The International Association of Legal Protection Insurance Rue de l Industrie 4 B-1000 Brussels Antje Fedderke (Secretary General) antje.fedderke@riad-online.eu, Tel Roland Fahrner (Badische Rechtsschutzversicherung AG) fahrner.roland@bgv.de, Tel

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