Technische Anschlussbedingungen
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- Felix Glöckner
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1 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein Technische Anschlussbedingungen (TAB ILS) für die Installation und den Betrieb von Brandmeldungen im ILS-Bereich Traunstein, bestehend aus den LKR Altötting LKR Berchtesgadener Land LKR Mühldorf a. Inn LKR Traunstein (Version 1.3) Stand Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Gewerbepark Kaserne 15 a Traunstein Telefon Fax [email protected]
2 TAB Vorwort Die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) wurden auf der Grundlage der gültigen DIN sowie der VDE erstellt. Des weiteren wurden Anregungen und Belange der zugeordneten Kreisverwaltungsbehörden und Kreisbrandinspektionen eingearbeitet. Dabei musste berücksichtigt werden, dass in einer Muster TAB nicht die Belange jedes einzelnen Landkreises/Kreisbrandinspektion/Feuerwehr dargestellt werden können. Die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen präzisieren nur die anerkannten Regeln der Technik auf die Belange der Feuerwehren zu. Diese TAB der Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein sind Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen, die Alarmorganisation der Feuerwehren sowie den Anschluss an die (ILS Traunstein). Diese TAB gilt für den Neuanschluss von Brandmeldeanlagen an die ILS Traunstein. Für Brandmeldeanlagen, die bereits bei einer Polizeiinspektion oder Einsatzzentrale aufgeschaltet waren und nicht den Ausführungen dieser TAB entsprechen, gilt Bestandsschutz bis aufgrund von umfangreichen Änderungen oder Erweiterungen der Brandmeldeanlage eine erneute Abnahme nach Punkt 1 / 2.3 der TAB bzw. eines Sachverständigen nötig ist. Herausgeber: in Zusammenarbeit mit den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein Landkreisen Altötting Berchtesgadener Land Mühldorf a. Inn Traunstein Städten Bad Reichenhall Burghausen Traunstein Waldkraiburg Seite 2
3 TAB Technische Anschlussbestimmungen für Installation und Betrieb von Brandmeldeanlagen im Bereich der Integrierten Leitstelle Traunstein Inhaltsverzeichnis 1. Konzessionär/ Aufschaltung... Seite 4 2. Allgemeine Betriebsbedingungen... Seite 5 3. Konzept und Ausführungsplanung... Seite 7 4. Übertragungseinrichtung (ÜE)... Seite 8 5. Beschilderung nach DIN Seite 9 6. Brandmeldezentrale (BMZ)... Seite Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)... Seite Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT)... Seite Feuerwehr-Laufkarten / Feuerwehreinsatzpläne... Seite Meldereinbau und Beschriftung... Seite Selbsttätige Löschanlagen... Seite Brandmelder-Tableau für Doppelböden/Zwischendecken... Seite Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)... Seite Instandhaltung von Brandmeldeanlagen... Seite Übergangsfristen... Seite Allgemeine Hinweise... Seite 24 Anhang: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Ansprechpartner für fachliche Rückfragen zu Brandmeldeanlagen Zuständige untere Bauaufsichtsbehörden Formblatt zur Abnahme/Aufschaltung einer Brandmeldung zur ILS Traunstein Anlage zur TAB Muster einer Errichterbestätigung Antrag zur Freigabe der Feuerwehr-Schließung Muster einer Meldergruppenübersicht Gemeinden/Städte im Einzugsbereich der ILS Traunstein Abkürzungsverzeichnis Symbole und Muster für Feuerwehrlaufkarten Seite 3
4 TAB EINLEITUNG Die nachfolgend dargestellten Technischen Anschlussbedingungen für das Errichten und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sind Grundlage für eine einheitliche Alarmorganisation der Feuerwehren im Landkreis Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein. Sie orientieren sich an der DIN sowie der DIN/EN/VDE , wobei verschiedene Punkte präzisiert worden sind. Für die Einrichtung der örtlichen Brandmeldeanlagen sowie deren Betrieb gelten die Technischen Anschlussbedingungen für die Bereiche der Integrierten Leitstelle Traunstein, bestehend aus den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein. 1. KONZESSIONÄR / AUFSCHALTUNG AUF DIE INTRIERTE LEITSTELLE TRAUNSTEIN Zuständiger Konzessionär für die Aufschaltung der Übertragungseinrichtung und beauftragter Betreiber durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein ist: Siemens AG Industry Sector GER I BT BAY MCH FS S Rosenheimer Str Raubling Ansprechpartner ist Herr Gruber Wein Telefon Telefax [email protected] [email protected] Die Anforderung der Vertragsunterlagen erfolgt formlos. Der formlose Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage zur Integrierten Leitstelle Traunstein ist rechtzeitig (mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin) schriftlich vom Betreiber der Brandmeldeanlage an die Firma Siemens zu stellen. Der Termin zur Aufschaltung und einer anschließenden Abnahme einer Übertragungseinrichtung zur Aufschaltung auf die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen der Integrierten Leitstelle Traunstein ist mindestens 2 Wochen vor der vorgesehenen Aufschaltung festzusetzen. Der Termin ist im Einzelnen durch die Firma Siemens zu koordinieren. Die Abnahme der Brandmeldeanlage muss durch je einen in Anlage 1 genannten Vertreter der Brandschutzdienststelle, Vertreter der örtlichen Feuerwehr, Vertreter des Konzessionärs und einen Vertreter der Integrierten Leitstelle Traunstein erfolgen. Für den Abnahmetermin werden durch den Konzessionär gesonderte Kosten in Rechnung gestellt, die über die Ansprechpartner des Konzessionärs zu erfragen sind. Einzelheiten und Besonderheiten zur Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen sind in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Integrierten Leitstelle Traunstein festgeschrieben. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Integrierten Leitstelle Traunstein werden über die Internetseite zum Download bereitgestellt. Seite 4
5 TAB ALLGEMEINE BETRIEBSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUFSCHALTUNG AUF DIE ALARMÜBERTRAGUNGSANLAGE FÜR BRANDMELDUNGEN Brandmeldeanlagen müssen den jeweils gültigen, einschlägigen Bestimmungen und Anforderungen entsprechen. Insbesondere sind dies: VDE 0800: Bestimmungen für Fernmeldeanlagen* DIN 57833, VDE 0833: Gefahrenmeldeanlagen* Teil 1 Allgemeine Festlegungen Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) Teil 4 Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall DIN EN 54: Brandmeldeanlagen (Europanorm)* DIN 14675: Brandmeldeanlagen; Aufbau* DIN 14661: Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen* DIN 14662: Feuerwehr-Anzeige-Tableau * DIN 4066: Hinweisschilder für die Feuerwehr* DIN : Gefahrensignale für Arbeitsstätten* VdS-Richtlinie 2095: Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen* VdS-Richtlinie 2105: Feuerwehr-Schlüssel-Depot (FSD)* VdS-Richtlinie 2350: Schlüsseldepots (SD); Planung, Einbau und Instandhaltung* Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen* Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Integrierten Leitstelle Traunstein * in der jeweils gültigen Fassung 2.1 Brandmeldeanlagen müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher gehalten werden. Entsprechende schriftliche Bestätigungen (Wartungsvertrag, Errichterbestätigung der BMZ und des Leitungsnetzes nach DIN und VDE 0833) müssen spätestens bei der Abnahme den entsprechenden Stellen vorgelegt werden. Auf diesbezügliche spezielle Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist zu achten (z.b. Sachverständigen-Bescheinigung nach SPrüfV). Baurechtlich notwendige BMA müssen gemäß Sicherheitsanlagen- Prüfverordnung (SPrüfV) vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch Sachverständige und anschließend wiederkehrend alle drei Jahre durch Sachverständige oder Sachkundige i. S. d. SPrüfV geprüft und abgenommen werden sowie ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit bescheinigt bzw. bestätigt werden. Zur Abnahme bzw. zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage durch die ILS hat der beauftragte Prüfsachverständige zunächst der ILS einen Prüfbescheinigung (ohne Aufschaltung) vorzulegen, aus dem die technisch einwandfreie Funktion der Brandmeldeanlage hervorgeht. Wird die Brandmeldeanlage nach der Abnahme erfolgreich zur Integrierten Leitstelle Traunstein aufgeschaltet, erhält der Prüfsachverständige eine entsprechende Mitteilung, damit er der Unteren Bauaufsichtsbehörde die endgültige SPrüfV-Bescheinigung vorlegen kann. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Brandmeldeanlage wirksam in Betrieb genommen wird. Seite 5
6 TAB Brandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche Brandmeldenetz setzen sich grundsätzlich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Übertragungseinrichtung (ÜE) Brandmelderzentrale (BMZ) mit Notstromversorgung Meldergruppen-Anzeige oder Feuerwehr-Anzeige-Tableau Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) mit Revisionstaster, Brandfallsteuerung AB Brandmeldern bzw. Löschanlagen Feuerwehr-Laufkarten Beschilderung nach DIN 4066 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) Feuerwehreinsatzpläne nach DIN Freischaltelement (FSE) Sollten die genannten Bestandteile bei der Abnahme nicht oder unvollständig vorliegen, behält sich die vor, eine Aufschaltung zu untersagen und es muss ein erneuter Abnahmetermin vereinbart werden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden werden hiervon in Kenntnis gesetzt. Unverzüglich nach erfolgter Aufschaltung der BMA erhält die Untere Bauaufsicht eine entsprechende Mitteilung. 2.3 Im Falle einer umfangreichen Änderung, muss die Brandmeldeanlage erneut durch einen Sachverständigen i. S. d. SPrüV geprüft und abgenommen werde, sowie ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit bescheinigt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine erneute Abnahme durch die zuständigen Stellen nach Punkt 1 der TAB erforderlich. 2.4 Auf Verlangen ist der Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage verpflichtet, auf seine Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit, Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der Brandmeldeanlagen erforderlich sind. Nach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit für Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen angefallene Einsatzkosten in Rechnung zu stellen. 2.5 Wenn sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen der Brandmeldeanlagen zeigen, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behalten sich die zugeordneten Landratsämter und Städte die Abschaltung der Übertragungseinrichtung in Verbindung mit der ILS Traunstein bei gleichzeitiger Nutzungsuntersagung vor. Die Wiederaufschaltung der Übertragungseinrichtung kann von Funktionsprüfungen einzelner Melder, einer Überprüfung der gesamten Anlage oder einer unverzüglichen Durchführung notwendiger Änderungen abhängig gemacht werden. 2.6 Bei Störungen und Revisionsarbeiten an Brandmeldeanlagen sind die Handfeuermelder mittels Sperrschilder Außer Betrieb zu setzen. Das hauseigene Personal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung der Feuerwehr über das öffentliche Fernsprechnetz mit der Feuerwehr-Notrufnummer 112 erfolgen muss. 2.7 Der gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen Brandmeldern bzw. mit selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen ist mit einem Feuerwehr-Schlüsseldepot sicherzustellen. Ist der Zugang nur über sog. Automatiktüren (elektrische Schiebetüren) möglich, so ist ein eigener Schlüsselschalter mit der Beschriftung Feuerwehr-Schlüsselschalter (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Türe so lange geöffnet bleibt, bis der Kontakt des Schalters ein zweites Mal betätigt wird. Die Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein. Seite 6
7 TAB Spätestens bei der Antragstellung sind vom Betreiber mindestens drei Personen mit Namen und Telefonnummer (beruflich und privat) zu benennen, die im Bedarfsfall (z.b. bei Störung auch außerhalb der Betriebszeit) als verantwortliche Gesprächspartner der Feuerwehr und der ILS Traunstein zur Verfügung stehen. Diese Personen sollten schlüsselberechtigt sowie entscheidungsberechtigt sein um Meldergruppen außer Betrieb nehmen zu können. Änderungen sind der ILS Traunstein unverzüglich mitzuteilen. Das Formblatt zur Datenaktualisierung wird auf der Internetseite: Traunstein.de zum Download bereitgestellt. 3. KONZEPT UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG 3.1 Die Ausführung der Brandmeldeanlage sowie die Art / Standorte der Melder sind in Abstimmung mit dem Fachplaner festzulegen, ferner sind die Vorgaben der Baugenehmigung (BSNW) zur berücksichtigen. Eine zusätzliche rechtzeitige Abstimmung der Ausführungsplanungen mit einem Prüfsachverständigen gem. SPrüfV wird empfohlen. 3.2 Brandmeldeanlagen nach 16 Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung beschrieben wurde, ist folgendes zu beachten: Für Brandmeldeanlagen in Tiefgaragen wird nur eine flächendeckende Überwachung aller Stellplatzflächen mit einem fehlalarmsicheren Brandmeldesystem gefordert. Bei Punktmeldern müssen Wärmedifferenzialmelder verwendet werden. Durch den Fachplaner der Brandmeldeanlage ist zu gewährleisten, dass bei Doppelund Dreifach-Parkanlagen, wenn notwendig (vgl. VDE Pkt ), auch die unteren Parkebenen mit überwacht werden. Sind für die unteren Parkebenen Brandmelder erforderlich, so ist für jede Ebene eine eigene Meldergruppe vorzusehen. In Absprache mit den in Anlage 1 genannten Brandschutzdienststellen sind für die unteren Parkebenen Parallelanzeigen nach DIN anzubringen. 3.3 Brandfallsteuerung (Evakuierungsfahrt) für Aufzüge Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung beschrieben wurde, ist folgendes zu beachten: Sind Aufzüge vorhanden, so müssen diese bei Feueralarm durch die Brandmeldeanlage so angesteuert werden, dass sie ohne Zwischenhalt in die Ebene mit einem direkten Ausgang ins Freie fahren und dort mit offenen Türen stehen bleiben, bis am Feuerwehr-Bedienfeld die Brandmeldeanlage durch die Feuerwehr wieder zurückgestellt wurde. Mit dem Taster Brandfallsteuerung ab im Feuerwehr-Bedienfeld muss diese Funktion abgeschaltet werden können. Im Wartebereich, vor dem Aufzug, ist an jeder Zusteigstelle ein Hinweisschild nach DIN mit derm Aufschrift Aufzug im Brandfall nicht benutzen anzubringen. Dies gilt nicht für Feuerwehraufzüge. 3.4 Akustischer Räumungsalarm Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung beschrieben wurde, ist folgendes zu beachten: Seite 7
8 TAB Für jede bauaufsichtlich geforderte oder notwendige Brandmeldeanlage ist ein akustischer Räumungsalarm nach DIN (vgl. DIN und DIN VDE 0833) vorzusehen. Ggf. muss hierbei auch die DIN VDE beachtet werden. Die Farbe der verwendeten Sirenen kann beliebig ausgeführt werden. Jede Sirene ist jedoch mit dem Schriftzug BRANDALARM lesbar zu kennzeichnen. 4. ÜBERTRAGUNGSEINRICHTUNG (ÜE) 4.1 Die Art der Übertragungseinrichtung wird von der Integrierten Leitstelle Traunstein in Abstimmung mit dem beauftragten Konzessionär festgelegt. Wenn der Hauptmelder (ÜE) in der Erstinformationsstelle der Feuerwehr verbaut wird, darf diese von außen nicht sichtbar sein. Es soll damit vorgebeugt werden, dass die ÜE nicht mit einem Handfeuermelder (HF-Melder) verwechselt werden kann. 4.2 Die technische Anschaltung der Übertragungseinrichtung an die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen ist mit dem Betreiber für die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS-Bereich Traunstein abzustimmen. 4.3 Das Zurückstellen der Übertragungseinrichtung kann über das Feuerwehr-Bedienfeld der BMA erfolgen. Im Alarmfall ist eine Rückstellung der BMA nur durch die Feuerwehr zulässig. 4.4 Sind diese Einrichtungen in einem Schrank untergebracht, so ist der Schrank mit einem Schloss des Typs DOM CL 1 oder der Feuerwehr-Schließung (Halbzylinder) zu versehen. An der Schranktür ist ein Schild BMZ nach DIN 4066, Größe 0 (74 x 210 mm) an-zubringen. 4.5 Baulich bedingte Abweichungen von Punkt 4.4 müssen vor Baubeginn mit den in Anlage 1 genannten Brandschutzdienststellen abgeklärt werden. Ein möglicher Fernalarm muss über eine überwachte Datenprozedur an die Integrierte Leitstelle Traunstein übertragen werden. 4.6 Im Störungsfalle der Übertragungseinrichtung, der Übertragungsleitungen oder der Alarmübertragungsanlage wird der Teilnehmer einer Übertragungseinrichtung unverzüglich vom Betreiber der Alarmübertragungsanlage informiert. Für die Information des Teilnehmers der Alarmübertragungsanlage sind vom Teilnehmer mit dem Antrag zur Aufschaltung auf die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen in der Integrierten Leitstelle Traunstein Bezugspersonen zu benennen. Der Teilnehmer hat eine ständig erreichbare Bezugsperson sowie mindestens zwei Vertreter zu benennen. Die Kommunikationsverbindung der Bezugspersonen sind ständig zu aktualisieren. Die Kommunikationsverbindung umfasst mindestens eine ständig erreichbare Telefonrufnummer. Kann die die benannten Bezugspersonen eines Teilnehmers einer Übertragungseinrichtung nicht erreichen, übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung für weitere Maßnahmen. Im Falle einer Störung der sicheren Übertragungseinrichtung auf die Integrierte Leitstelle Traunstein hat der Teilnehmer geeignete Ersatzmaßnahmen durchzuführen, z. B. Gestellung einer Sicherheitswache mit einem telefonischen Bereitschaftsdienst zum Anruf der Feuerwehr über die Notrufnummer 112 oder Bereitstellung einer ständigen Sicherheitswache vor Ort. Der Betreiber der Übertragungseinrichtungen für die Alarmübertragungsanlage wird auflaufende Störungen, soweit dies möglich ist, innerhalb von 4 Stunden beseitigen. Seite 8
9 TAB Melderrevision Für Melderrevisionen oder Melderprüfungen muss der Teilnehmer einer Übertragungseinrichtung den Betreiber der Alarmübertragungseinrichtung (Fa. Siemens Clearingstelle) informieren, dass die Übertragungseinrichtung abgeschaltet wird oder die auflaufenden Meldungen Revisionsmeldungen darstellen. In Revision geschaltete Melder werden bei Auflaufen der Meldung von der Integrierten Leitstelle Traunstein nicht alarmiert. Die Verantwortung für die Schaltung einer Melderrevision verbleibt beim Teilnehmer der Übertragungseinrichtung. Der Abschluss der Revision oder Prüfung ist vom Teilnehmer der Fa. Siemens Clearingstelle (Betreiber der Alarmübertragungseinrichtung) ebenfalls mitzuteilen. 4.8 Melderabschaltung Verlangt ein Teilnehmer die vorübergehende Abschaltung einer Übertragungseinrichtung, so hat er diese Information schriftlich der Fa. Siemens Clearingstelle mitzuteilen. Die Verantwortung bei einer Abschaltung einer Übertragungseinrichtung verbleibt beim Teilnehmer der Übertragungseinrichtung. Der Teilnehmer hat für die Abschaltung den Zeitpunkt der Abschaltung und den Zeitpunkt der Wiedereinschaltung bekannt zu geben. Wird die Wiedereinschaltung nicht mitgeteilt, erfolgt automatisch eine Wiedereinschaltung einer Übertragungseinrichtung um 23:59 Uhr eines ablaufenden Tages mit Abschaltung der Übertragungseinrichtung. 4.9 Auf die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen sind ausschließlich Brandmeldungen aufzuschalten Die Verzögerungszeit für automatische Melder kann nur umgesetzt werden, wenn die Vorschriften der VDE 0833 Teil 2 hierzu eingehalten werden. 5. BESCHILDERUNG NACH DIN Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur Brandmeldezentrale und ggf. weiter zur Sprinklerzentrale ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift BMZ bzw. SPZ im Bedarfsfall mit rechts- oder linksweisendem Richtungspfeil zu kennzeichnen. Die Größe und der Anbringungsort der Schilder sind mit den in Anlage 1 der TAB genannten Brandschutzdienststellen festzulegen. Je nach Baumaßnahme ist hierfür eine Vorabnahme der Brandmeldeanlage zu vereinbaren. Das erste straßenseitige BMZ-Schild (Größe 3) ist grundsätzlich mit der Alarmadresse (entspricht Objektanschrift) zu versehen. Dabei ist die Anfahrt aus verschiedenen Richtungen zu berücksichtigen In sämtlichen Treppenhäusern sind Stockwerksbeschilderungen (z. B. UG,, 1. OG usw.), analog den entsprechenden Beschreibungen der Feuerwehrlaufkarten, anzubringen. 5.3 Schildergrößen (DIN 825) für Schilder nach DIN 4066: Größe 0 = 74 x 210 mm Größe 1= 105 x 297 mm Größe 2 = 148 x 420 mm Größe 3 = 210 x 594 mm Seite 9
10 TAB BRANDMELDERZENTRALE 6.1 Die an das öffentliche Brandmeldenetz aufgeschalteten Übertragungseinrichtungen sind als bauliche Einheit zusammen mit der angeschalteten Brandmelderzentrale sowie dem Feuerwehrbedienfeld in einem leicht auffindbaren und für die Feuerwehr jederzeit zugänglichen und ausreichend beleuchteten sowie trockenen Raum beim Zugang für die Feuerwehr, in der Regel im Erdgeschoss, unterzubringen. Wird die Brandmeldezentrale aus sicherheitstechnischen Gründen nicht an der Feuerwehranfahrt angebracht, kann ausnahmsweise im Einvernehmen mit den in Anlage 1 aufgeführten Brandschutzdienststellen die hierzu erforderliche Erstinformationsstelle der Feuerwehr, die Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Bedienfeld abgesetzt von der Brandmeldezentrale montiert werden. 6.2 Bedienteile und optische Anzeigen der Brandmelderzentrale sind nicht tiefer als 500 mm und nicht höher als 1800 mm - bei Wandschränken zwischen 800 mm und mm - über der Standfläche des Betätigenden anzuordnen. 6.3 Sind mehrere Brandmelderzentralen an gleicher Stelle vorhanden, muss jede Zentrale direkt die Übertragungseinrichtung auslösen. Eine gegenseitige Beeinflussung ist auszuschließen. Eine stufenweise Aufschaltung mehrerer Brandmelderzentralen an gleichen oder verschiedenen Standorten als sog. Unterzentralen ist aus einsatztaktischen Gründen nicht zulässig. 6.4 Ist eine Brandmelderzentrale personell nicht ständig überwacht, sind insbesondere die DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 zu beachten. 6.5 Die ausgelöste Meldergruppe muss mittels einer Meldergruppenanzeige mit roten Meldergruppenlampen (Leuchtdioden) oder mittels eines angeschlossenen Feuerwehr- Anzeige-Tableaus angezeigt werden. Dabei muss der Text für die Beschriftung der Meldergruppenlampen (LED) oder der Text im Feuerwehr-Anzeige-Tableau immer so lauten, dass die Meldergruppennummer, die Meldernummer und die Art der Brandmelder sowie der jeweilige Gebäudeteil enthalten sind. z.b. Meldergruppe 1 Meldergruppe 5 Meldergruppe 10 Sprinklergruppe 1 3 HF-Melder 8 autom. Melder Tiefgarage Treppe Süd Lager II 2.UG bis 2.OG 2.OG Eine Wiederholung der Meldergruppennummer ist unzulässig. Grundsätzlich sind die Meldergruppen zuerst mit Sprinklergruppen bzw. Löschanlagen, darauf folgend mit Handfeuermeldern und zum Abschluss mit automatischen Brandmeldern in Blockbildung zusammenzufassen. Technische oder interne Alarme sind hinter den automatischen Brandmeldergruppen anzuordnen. Wird eine Gefahrenmeldezentrale mit mehreren Gefahrenmeldungen beschaltet (Brandmeldung, Einbruchmeldung, Aufzugsalarm usw.), ist eine Vermischung von Brandmeldergruppen mit übrigen Gefahrenmeldegruppen unzulässig. Eine differenzierte Blockbildung muss hier sichergestellt sein. Klartextanzeigen an Brandmelderzentralen sind aus Gründen der Einheitlichkeit und einsatztaktischen Grundsätzen nicht ersetzend für die vorgenannten geforderten technischen Einrichtungen/Anzeigen der Meldergruppen. Seite 10
11 TAB Ist die eigentliche Brandmelderzentrale räumlich von der Bedieneinheit für die Feuerwehr getrennt (wie z. B. Erstinformationsstelle im, Brandmelderzentrale aber im Elektroraum / UG), dann ist eine Feuerwehr-Laufkarte mit dem Weg von der Erstinformationsstelle für die Feuerwehr bis zum Einbauort der Brandmelderzentrale zur erstellen. Diese Feuerwehr-Laufkarte ist mit einem grün/weißen Planreiter (Hintergrund grün/schrift weiß) mit der Aufschrift BMZ-Standort zu kennzeichnen. Die Bedieneinheit für die Feuerwehr besteht mindestens aus dem Feuerwehr-Bedienfeld, der Meldergruppen-Anzeige oder dem Feuerwehr-Anzeigen-Tableau, den Feuerwehr- Laufkarten und ggf. der Übertragungseinrichtung. 6.7 Rechnergesteuerte Brandmelderzentralen sind mit Klartext oder einer Meldergruppen- Anzeige (pro Meldergruppe eine rote Lampe oder Leuchtdiode) zu ergänzen. Von dieser Forderung kann nur bei Vorhandensein gleichwertiger Informationsmittel in Abstimmung mit den in Anlage 1 genannten Brandschutzdienststellen abgewichen werden. 6.8 Nach DIN Punkt ist der Standort der Brandmelderzentrale zu überwachen. Ist die Brandmelderzentrale in einem rauchdichten Schrank untergebracht, so ist dieser mit einem automatischen Brandmelder (Rauchmelder eigene Meldergruppe) zu überwachen. Ist die Brandmelderzentrale offen in einem Raum (z.b. in einem Elektroraum) installiert, so ist der Raum mit einem automatischen Brandmelder (Rauchmelder eigene Meldergruppe) zu überwachen. 6.9 In begründeten Ausnahmefällen ist zum besseren Auffinden der Brandmeldezentrale eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte in Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 der TAB anzubringen Im Interesse einer optimalen Einsatzdurchführung der Feuerwehren soll eine Erstinformationsstelle für die Feuerwehr (FIBS) installiert werden. Der Standort der Erstinformationsstelle, muss im Vorfeld mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Falls die Erstinformationsstelle in einem Windfang mit Automatiktüren installiert werden soll, ist der gewaltlose Zutritt zum FIBS auch bei Stromausfall jederzeit sicherzustellen. 7. FEUERWEHR-BEDIENFELD (FBF) 7.1 Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 der TAB im selben Raum in unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale oder an der Erstinformationsstelle der Feuerwehr in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm) angebracht und einsehbar sein (gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld), wobei die Bedienteile der BMZ und des FBF ohne Standortänderung des Bedienenden einsehbar, gut bedienbar und frei zugänglich sein müssen. 7.2 Für das Feuerwehr-Bedienfeld ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schließung gemäß Vorgabe der jeweiligen Kreisbrandinspektion/Stadtbrandinspektion (siehe hierzu Anlage 5 der TAB) vorzusehen. Seite 11
12 TAB Beim Drücken der Taste ÜE-prüfen (Feld 8) muss die ÜE auslösen und darf erst beim Loslassen der Taste wieder scharf werden. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss dabei öffnen. 7.4 Durch den Taster Brandfallsteuerung ab darf die Anschaltung der Brandmeldezentrale an die Übertragungseinrichtung sowie von stationären Löschanlagen in keinem Fall unterbrochen werden. 8. FEUERWEHR-ANZEIGE-TABLEAU (FAT) Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) kann verwendet werden, wenn der Standort der Brandmelderzentrale aufgrund der Größe der gesamten Brandmeldeanlage nicht am Standort der Bedieneinheit für die Feuerwehr sein kann. Die Erstinformationsstelle für die Feuerwehr besteht dabei mindestens aus: 1. das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN , 2. die Feuerwehr-Laufkarten gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) 3. eine Meldergruppenanzeige (z.b. Leuchtdioden rot / gelb oder das Feuerwehr- Anzeige-Tableau) Außerdem kann das FAT auch verwendet werden, wenn aufgrund einer größeren Anzahl von Meldergruppen (in der Regel 100) eine Meldergruppenanzeige mit Leuchtdioden wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Beschreibung des Feuerwehr-Anzeige-Tableaus (FAT): Mit Hilfe einer Software, wird zweizeilig (a 20 Zeichen) die ausgelöste Meldergruppe beschrieben z.b. Meldergruppennummer / Meldernummer / Melderart / 0 1 H F - M e l d e r T r e p p e, B T B, E G - 4. O G Es können auf einmal zwei ausgelöste Meldergruppen (erster und letzter Alarm) angezeigt werden. Haben mehr als zwei Meldergruppen ausgelöst, blinkt eine der beiden Pfeiltasten vorwärts / rückwärts. Beim Betätigen dieser Tasten blättert die Anzeige vor oder zurück und alle weiteren ausgelösten Meldergruppen können abgelesen werden Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) kann einzeln aber auch zusammen mit dem Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) untergebracht sein. In jedem Fall ist ein Halbzylinder der Feuerwehr-Schließung der jeweiligen Kreisbrandinspektion/Stadtbrandinspektion (siehe hierzu Anlage 5 der TAB) vorzusehen. Als Abkürzungen für die Melderart sind folgende Kürzel zu verwenden: Sprinkleranlagen/ Löschanlagen = Sprinkler/ Löschanlag; Handfeuermelder = HF- Melder; automatischer Melder = aut. Melder Die Bedienung der Brandmelderzentrale erfolgt aber weiterhin ausschließlich über das Feuerwehr-Bedienfeld. Seite 12
13 TAB FEUERWEHR-LAUFKARTEN / FEUERWEHREINSATZPLÄNE Feuerwehr-Laufkarten dienen den Einsatzkräften zum raschen und sicheren Auffinden der Auslösestelle. Sie geben in übersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb verschiedener Meldergruppen angeordneten Melder sowie die Anmarschwege dorthin an. Es ist ausreichend wenn ein Satz Feuerwehrlaufkarten am FIBS/Laufkartengehäuse hinterlegt wird. 9.1 Für jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte (Lage- und Grundrissplan) gut sichtbar und stets griffbereit an der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. Die Feuerwehr-Laufkarten sind in formstabiler Folie oder mit Karton in geschützter Folie (laminiert) unterzubringen und mit nummerierten Planreitern (bleibend befestigt) in entsprechender Farbgebung zu kennzeichnen. Sprinkler-/Löschanlagenschleifen Hintergrund blau / Schrift schwarz - HF-Meldergruppen Hintergrund rot / Schrift schwarz - automatische Meldergruppen Hintergrund gelb / Schrift schwarz - technische oder interne Alarme Hintergrund grün / Schrift schwarz Besonders sind folgende Kennzeichnungen zu beachten: FSE (Meldergruppe 999) Hintergrund rot / Schrift schwarz Standort BMZ (wenn Standort abgesetzt von der Erstinformationsstelle der Feuerwehr) mit Beschriftung Meldergruppe BMZ Hintergrund grün / Schrift weiß - Siehe auch Anhang Feuerwehr-Laufkarte und Symbole. 9.2 Für Eintragungen in die Feuerwehr-Laufkarten, die grundsätzlich im Format DIN A 3 (waagerecht) auszuführen sind, sind die von den zuständigen Kreisbrandinspektionen/Stadtbrandinspektionen vorgegebenen Symbole zu verwenden (siehe hierzu Anlage 9 der TAB). Die Feuerwehr-Laufkarten müssen so aufgebaut sein, dass die seitenrichtig angrenzende Verkehrsfläche für die Anfahrt (Alarmadresse) am unteren Rand des Planes eingetragen ist. 9.3 Die Feuerwehr-Laufkarte ist grundsätzlich zweiseitig auszuführen, wobei die Vorderseite die Gesamtübersicht mit den Standorten von Erstinformationsstelle (mit Symbol: BMZ), Übertragungseinrichtung, Feuerwehrschlüsseldepot und ggf. Sprinklerzentrale zeigt, die Rückseite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe, die als Grundrissplan auszubilden ist. Der Weg zum Auslösebereich (Überwachungsbereich / Wirkungsbereich) der Meldergruppe ist vom Standort der Erstinformation (BMZ oder Erstinformationsstelle) eindeutig durch grüne Linien und bei Zugängen mit grünen Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Wenn der Weg zum auslösenden Melder (Auslöseeinrichtung) abweichend vom Weg zum Auslösebereich ist, ist dieser vom Standort der Erstinformation (BMZ oder Erstinformationsstelle) eindeutig durch eine unterbrochene grüne Linien mit grünen Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Die Auslöseeinrichtung kann in diesem Fall, wenn sie sich im Darstellungsbereich der Vorderseite befindet, auch auf der Vorderseite dargestellt werden. Seite 13
14 TAB Jede Feuerwehr-Laufkarte ist oben links grundsätzlich mindestens vierzeilig zu beschriften. z.b. Meldergruppe 1 Meldergruppe 5 Meldergruppe 10 Meldergruppe 20 Sprinklergruppe 1 4 HF-Melder6 autom. Melder 3 autom. Melder Garage Treppe Süd Haus A Zwischendecke 1. UG bis 3.OG Lager II Flur 2.OG 3.OG Meldergruppe 22 Meldergruppe 24 Meldergruppe 26 Meldergruppe 28 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder Doppelboden Sensorkabel Rauchansaugsystem Wärmefühlerrohr EDV-Raum Tiefgarage EX-Bereich Tiefgarage 1.OG 1.UG Labor 1.UG (Ebene 00) Hiervon abweichende objektübliche Bezeichnungen wie z.b. Flur, Etage oder Basement, sind in Klammer neben den üblichen Geschossangaben zu vermerken. Dabei müssen diese mit den vor Ort angebrachten Bezeichnungen für Treppenräume oder Geschoßbezeichnungen übereinstimmen. Auch die Bezeichnung DG darf nur in Klammern neben einer genauen Geschossangabe verwendet werden z.b.: 5.OG (DG). Wenn sich die Brandmeldeanlage über mehrere Gebäude erstreckt so ist in der Laufkartenbeschriftung eine zusätzlichen Zeile (vor der Zeile Raum) mit der objektüblichen Gebäudebezeichnung einzufügen. Zusätzlich sind auf der Vorderseite diese Gebäudebezeichnungen im Grundriss einzutragen. Die bei rechner- bzw. prozessorgesteuerten Brandmeldeanlagen angebotenen Feuerwehr-Laufkartenausdrucke entsprechen noch nicht in allen Punkten den Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle. Die Ausführung und Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarten ist deshalb stets vor dem Erstellen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle des jeweiligen Landkreises/Stadt in Anlage 1 der TAB abzustimmen. Feuerwehr-Laufkarten sind keine Feuerwehreinsatzpläne! 9.4 Die Feuerwehr-Laufkarten sind in einem Feuerwehr-Laufkartenkasten mit DOM CL 1 Schloss (in allgemein zugänglichen Bereichen) oder in einer Feuerwehr- Laufkartentasche (in abgeschlossenen Räumen oder Schränken) neben der Bedieneinheit für die Feuerwehr zu hinterlegen. Der Hinterlegungsort muss mit einem Schild mit der Aufschrift Feuerwehr-Laufkarten (Schild nach DIN 4066) versehen sein. 9.5 Die Lage des Gebäudes zur Anfahrtstrasse entscheidet über die Darstellung im Hochoder Querformat (in jedem Fall im Format DIN A 3, zweiseitig). Diese ist aber unabhängig von der Lagerung der Feuerwehr-Laufkarten im Feuerwehr-Laufkartenkasten/ - tasche. 9.6 Führt der Weg vom Eingangsgeschoss über eine Treppe in ein anderes Geschoss, so ist auf der Vorderseite ein grüner Pfeil in den entsprechenden Treppenabsatz (nach oben bzw. nach unten) zu führen. In dem auf der Rückseite dargestellten Geschoss, wird dann der Weg mit einem Strich aus dem entsprechenden Treppenabsatz heraus, weitergeführt. Führt der Weg vom Eingangsgeschoss in einen auf der Rückseite vergrößert dargestellten Bereich des gleichen Geschosses, so endet der Weg auf der Vorderseite mit Seite 14
15 TAB einem grünen Punkt. Auf der Rückseite wird dann an der gleichen Stelle der Weg, beginnend mit einem grünen Punkt, weitergeführt Um bei einem größeren Gebäude den Bauabschnitt, in dem sich die Brandmeldeeinrichtung befindet, auf der Rückseite übersichtlicher darstellen zu können, kann ein orangefarbiger Rand verwendet werden. Der Bereich der dann auf der Rückseite (ebenfalls orange umrandet) vergrößert dargestellt wird, muss dem orange umrandeten Bereich auf der Vorderseite entsprechen Um über einen Bereich in einen anderen Bereich zu gelangen, z.b. vom ins OG und weiter über eine versetzte Treppe ins DG, kann ein Teilausschnitt verwendet werden. Dieser Teilausschnitt wird durch eine unterbrochene orangefarbige Umrandung gekennzeichnet. Die unterbrochene Umrandung ist auf der Vorder- und Rückseite darzustellen Werden für den Zugang zum jeweiligen Auslösebereich bzw. Melder weitere Hilfsmittel wie Leiter, Plattenheber, Leiterhacken usw. benötigt so ist deren Standort darzustellen. Hierzu ist ein schwarzumrandetes gelbes Rechteck mit Klartext in schwarzer Schrift zu verwenden das mit einer roten Linie und rotem Punkt auf den jeweiligen Standort zeigt. Der Weg zu diesen Hilfsmitteln ist vom Standort der Erstinformation (BMZ oder Erstinformationsstelle) eindeutig durch eine unterbrochene grüne Linie mit grünen Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Diese Hilfsmittel können in diesem Fall, wenn sie sich im Darstellungsbereich der Vorderseite befinden, auch auf der Vorderseite dargestellt werden Sollten sich im jeweiligen Auslösebereich ganz besonderer Gefahren wie z.b. Spannungen über 1000 V, EX-Bereiche, Strahler, befinden, so ist in der Laufkartenbeschriftung in einer zusätzlichen Zeile (nach Melder / Melderart) im Klartext darauf hinzuweisen. Des Weiteren ist auf der Feuerwehr-Laufkartenrückseite im Grundriss das zugehörige Warnzeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 im Gefahrenbereich zu platzieren Wenn eine abweichende Darstellung (insbesondere Aufgrund der Objektgröße oder der Komplexität des darzustellenden Bereiches) nötig ist, so ist dies mit den zuständigen Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 der TAB abzuklären. Bei einer abweichende Darstellung ist immer darauf zu achten, das auch ein im Planlesen unerfahrener Feuerwehrmann alle benötigten Informationen zum schnellen Erreichen und Kontrollieren des Auslösebereiches / der Auslöseeinheit aus den Feuerwehr- Laufkarten herauslesen kann. 9.7 Muster für Feuerwehr-Laufkarten (verkleinert) befinden sich in Anlage 9 dieser TAB. Seite 15
16 TAB Feuerwehreinsatzpläne nach DIN Feuerwehreinsatzpläne dienen den Einsatzkräften zur raschen und sicheren Orientierung am jeweiligen Objekt. Sie weisen außerdem auf besondere Gefahren hin und fördern die Erreichung der Schutzziele des abwehrenden Brandschutzes nach Art. 12 der BayBO. Hiermit werden den Feuerwehren optimale Voraussetzungen bei einem möglichen Brandfall ermöglicht. Folgende Regelung gilt für die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land und Traunstein: Feuerwehreinsatzpläne gemäß DIN sind in 6-facher Papierausfertigung zu erstellen (3 x laminiert und 3 x unlaminiert) und der örtlich zuständigen Feuerwehr vor der Aufschaltung zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen in Datenform (in pdf z. B. auf CD, usw.) vor der Aufschaltung an die örtlich zuständige Feuerwehr und an den Ansprechpartner der Brandschutzdienststelle in der Anlage 1, sowie an die ILS Traunstein zu übermitteln. Folgende Regelung gilt für den Landkreis Mühldorf a. Inn: Feuerwehreinsatzpläne gemäß DIN sind in 6-facher Papierausfertigung zu erstellen (3 x laminiert und 3 x unlaminiert) und dem Kreisbrandrat oder einem von ihm Beauftragten zur Weiterleitung an die örtlich zuständige Feuerwehr vor der Aufschaltung zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen in Datenform (in pdf z. B. auf CD, usw.) vor der Aufschaltung an den Kreisbrandrat oder einem von ihm Beauftragte, sowie an die ILS Traunstein zu übermitteln. 10. MELDEREINBAU UND BESCHRIFTUNG 10.1 Handfeuermelder Handfeuermelder (HF-Melder) sind grundsätzlich in einer Höhe (bis Mitte Handfeuermelder gemessen) von 1400 mm über dem Fertigfußboden anzuordnen. In Ausnahmefällen kann von diesem Maß +/- 200 mm abgewichen werden. Dieses Einbaumaß gilt auch bei der Unterbringung der HF-Melder in Wandhydrantenschränken oder in Einbauschränken für Feuerlöscher. Die HF-Melder sind nicht auf der Tür, sondern auf einem festen unbeweglichen Untergrund zu befestigen. Die rote Meldervorderseite muss mit dem nachfolgenden Symbole gekennzeichnet werden und voll sichtbar bleiben. Die Meldertür muss hierbei mindestens noch im rechten Winkel zu öffnen sein. Die Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschriften (z.b. 4/1, 4/2). Diese Beschriftung ist auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe rechts unterhalb der oberen Beschriftung (Farbe weiß/ schwarz; Schrifthöhe 8 mm) anzubringen. An der Brandmelderzentrale sind mindestens 10 Ersatzgläser und für jeden HF-Melder ein Sperrschild Außer Betrieb vorzuhalten. Seite 16
17 TAB Zusammenschaltung von Handfeuermeldern In Treppenräumen sind die einzelnen HF-Melder jeweils vom aufwärts und vom UG abwärts zusammenzuschalten. Ist mehr als ein Untergeschoss vorhanden, sind die Handfeuermelder vom nach unten bzw. vom nach oben zusammenzuschalten. Werden die Melder in waagerechten Ebenen zusammengeschaltet, sind die einzelnen Meldergruppen auf Brandabschnitte zu beschränken. Grundsätzlich sind maximal fünf Handfeuermelder pro Meldergruppe zulässig Rote Meldergehäuse mit der Aufschrift Feuerwehr dürfen nur dann verwendet werden, wenn bei Betätigung dieses Melders unmittelbar die Feuerwehr verständigt wird. Für hausinterne Alarmmeldungen sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift Hausalarm zu verwenden. Steuertaster wie z.b. Handauslösung für Inergen-/CO ² - Löschanlagen, Austaster für Stromversorgungen, Austaster für Lüftungsanlagen Öffnungsmöglichkeiten für RWA-Anlagen usw. sind in gelber Farbe (RAL 1004) auszuführen und im Klartext (z.b. Rauchabzug) zu beschriften Automatische Brandmelder Automatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschriften (z.b. 10/1, 10/2, 10/3). Die Größe dieser Melderbeschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe (siehe Tabelle 1) sowie Deckengestaltung anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Grundsätzlich sind diese gelb/ schwarz (Hintergrund gelb / Schrift schwarz) zu beschriften. Raumhöhe Schildergröße Zifferngröße bis 4 m Mind. 60 x 20 mm mind. 14 mm bis 6 m Mind. 80 x 25 mm mind. 16 mm bis 8 m Mind. 100 x 30 mm mind. 20 mm bis 12 m Mind. 150 x 50 mm mind. 30 mm über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung Sondergröße nach Vereinbarung Alle automatischen Brandmelder sind so anzubringen, dass die optische Anzeige und Beschriftung vom Raumzugang aus zu sehen sind Die Standorte von nicht sichtbar installierten automatischen Brandmeldern, z.b. in Doppelböden DB, Zwischendecken ZD oder Lüftungskanälen LK, sind mit roten Punkten ( mm Durchmesser) fest und dauerhaft zu markieren. Außerdem müssen die jeweiligen Meldergruppen- und Meldernummern neben, oder auf dem roten Punkt nach Nr der TAB gekennzeichnet werden. Kann der rote Punkt nicht direkt in unmittelbarer Nähe des Melders angebracht werden, so ist eine Parallelanzeige zu installieren. Seite 17
18 TAB Bei Brandmeldern in Doppelböden ist der Melder so zu montieren, dass durch Umklappen des Brandmelders die Funktionsanzeige sichtbar wird. Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Sie müssen mit einem Saug- /Krallenheber abgehoben werden können und mit einer Kette, einem Seil o. ä. dauerhaft gegen Vertauschen gesichert sein. Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von automatischen Brandmeldern durch Einbauten ist der Melderstandort z.b. durch abgehängte Schilder zu kennzeichnen. In jedem Fall ist die Bezeichnung, wie z.b. Zwischendecke, in den Feuerwehr-Laufkartenkopf aufzunehmen. Jeder nicht sichtbare Brandmelder in Zwischendecken ZD muss leicht und ohne Hilfsmittel über Revisionsklappen zugänglich sein. Die tatsächliche Ausführung (Größe und Lage) ist in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle (Anlage 1) abzustimmen. Diese Revisionsklappen müssen mindestens ein Maß von 400 x 400 mm aufweisen. Die Revisionsklappe ist gegen Herabfallen und Vertauschen (z.b. mit einer Kette) zu sichern. Die herausnehmbare Revisionsklappe ist mit einem rechteckigen Schild mit der Aufschrift z. B. ZD 20/1 und der Brandmelder sind zu beschriften Alle in Doppelböden, Zwischendecken sowie in Lüftungskanälen verdeckt eingebauten Melder müssen auf einem Brandmelder-Tableau (siehe auch Punkt 12) dargestellt werden. Dieses Tableau ist unmittelbar vor dem Feuerwehrzugang zum betreffenden Schutzbereich seitenrichtig anzubringen. Bei bis zu drei nicht sichtbaren Meldern in einem Raum vom maximal 75 m² ist ein vereinfachtes Tableau möglich Die zum Anheben von Bodenplatten erforderlichen Saug-/Krallenheber sind unmittelbar beim Tableau zu hinterlegen, gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung zu sichern (DOM CL 1 Schloss) und mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift Nur für Feuerwehr zu beschriften. Ebenso ist an geeigneter Stelle (Dies muss mit den Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 der TAB im Vorfeld festgelegt werden) eine Bockleiter zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in der Zwischendecke bereitzuhalten, die gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung gesichert (DOM CL 1 Schloss) und mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift Nur für Feuerwehr zu versehen ist. Sollte die Leiter in einem Raum untergebracht werden, muss die Tür des Raumes zum besseren Auffinden der Leiter durch die Feuerwehr mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden. Der Standort ist auch in der jeweilig betreffenden Feuerwehr-Laufkarte darzustellen. Seite 18
19 TAB Zusammenschaltung von automatischen Brandmeldern Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte eigene Bereiche je Meldergruppe zu schalten. Bei Zusammenschaltung dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden: Die Zahl von 32 automatischen Brandmeldern je Meldergruppe, wenn diese Meldergruppe innerhalb eines Raumes verläuft und dieser vom Zugang her sofort überschaubar ist. Die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Meldergruppe, wenn diese Melder in mehreren, jedoch zusammenhängenden Räumen verlegt sind. Werden automatische Brandmelder in einer Meldergruppe (maximal 10) in einem Flur bzw. Gebäudeabschnitt auf mehr als fünf zusammenhängende Räume verteilt, sind an den Zugangstüren zu jedem dieser Räume Einzelanzeigen nach DIN erforderlich, wenn diese Räume nur von einem Flur/Gang aus zu betreten sind Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination von automatischen und Handfeuermeldern unzulässig. Bei Meldergruppen, in denen nur automatische Brandmelder angeschaltet sind, ist eine Kombination von Meldern mit unterschiedlichen physikalischen Ansprechwellen (z.b. Rauchmelder, Flammenmelder, Wärmemelder, Mehrkriterienmelder) zulässig Werden automatische Brandmelder im Bereich von automatischen Objekt- bzw. Raumschutzmeldern ausschließlich als Steuermelder verwendet (z.b. Rauchabschluss-, Inergen-, CO 2 -Steuerung), sind diese funktionsbezogen (- Hintergrund grün / Schrift schwarz -) zu kennzeichnen (z.b. Rauchabschluss-, Inergen-, CO 2 -Steuerung). Diese Brandmelder dürfen die Übertragungseinrichtung nicht auslösen Automatische Brandmelder, bei deren Standorten betriebsmäßig Täuschungskriterien erzeugt werden, müssen durch geeignete Maßnahmen, wie z.b. Zweimelder-, Zweischleifenabhängigkeit oder Einbau anderer geeigneter Melder, den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Andernfalls darf die Übertragungseinrichtung nicht auslösen. 11. SELBSTTÄTIGE LÖSCHANLAGEN 11.1 Bei selbsttätigen Löschanlagen (z.b. Sprinkleranlagen) ist für jede Löschgruppe eine eigene Meldegruppe vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen ist darauf zu achten, dass die Sprinklergruppennummer der Meldegruppennummer entspricht (Sprinklergruppe 1 = Meldergruppe 1) Die Übertragungseinrichtung wird bei Löschanlagen über einen Druckschalter oder einer VdS-zugelassenen Schnittstelle (spricht beim Ausströmen des Löschmittels an), der an einer Meldergruppe der Objekt-Brandmelderzentrale angeschaltet ist, ausgelöst Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Wirkbereichen von Sprinklergruppen über ein Geschoss hinaus, kann der Einbau von sog. Strömungswächtern notwendig werden. Diese Strömungswächter sind pro Geschoss einzeln auf einem Anzeigetableau darzustellen und im ausgelösten Zustand jeweils durch eine optische Anzeige (rot, z. B. nach Seite 19
20 TAB DIN ) zu signalisieren sowie mit je einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen. Beim Einbau von Strömungswächtern ist anzustreben, dass alle Sprinklerauslöseleitungen damit überwacht werden und innerhalb einer Anlage jede Sprinklerauslösung auch mittels Strömungswächter angezeigt wird. Strömungswächter dürfen nur technische Meldergruppen auslösen! 11.4 Sprinklergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen sind wie folgt zu beschriften: Meldergruppennummer, Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichnummer und Wirkbereich bzw. Schutzbereich z.b. Meldergruppe 1 Meldergruppe 2 Sprinklergruppe 1 CO-Löschbereich Garage EDV-Raum 1.UG 1.OG 11.5 Der ausgelöste Zustand einer selbsttätigen Löschanlage ist im Feuerwehr-Bedienfeld auf dem dafür vorgesehenen Feld 3 (Löschanlage ausgelöst) optisch anzuzeigen Der Absperrschieber ist mit dem gleichen Text wie im Feuerwehr-Laufkartenkopf zu versehen. Zusätzlich ist am Absperrschieber ein Schild nach DIN 4066, Größe 2 mit der Aufschrift Achtung! Sprinkleranlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet! in Augenhöhe anzubringen, um Fehlalarme bei der Sprinklerprobe zu verhindern. 12. BRANDMELDER-TABLEAU FÜR DOPPELBÖDEN/ ZWISCHENDECKEN Ein Brandmelder-Tableau ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn in einem oder mehreren zusammenhängenden Räumen (z.b. EDV-Anlagen), in Doppelböden DB oder Zwischendecken ZD automatische Brandmelder nicht sichtbar eingebaut sind. Es stellt den vereinfachten Grundriss des Bereiches dar, in dem sich die automatischen Brandmeldereinrichtungen im Doppelboden oder in der Zwischendecke befinden Das Brandmelder-Tableau ist vor dem Zugang in den dargestellten bzw. überwachten Bereich (lagerichtig; mit eigenem Standort) in einer Höhe von mindestens mm und höchstens mm über der Oberkante des Fußbodens zu installieren. Es ist mit dem Schriftzug Brandmelder-Tableau mit mind. 12 mm großen Buchstaben an der oberen Seite zu beschriften. Die Anbringungsorte der Melder sind auf dem Brandmelder-Tableau mit je einer optischen Anzeige (rote Schleifenlampe/ Leuchtdiode) zu signalisieren. Diese Anzeigen sind mit Meldergruppen- und Meldernummern sowie dem Anbringungsort zu beschriften z.b. - ZD 10/4 - DB 18/2 Für die Funktionsprüfung der Lampen/LED ist eine Prüftaste mit der Aufschrift Test vorzusehen. Seite 20
21 TAB Ebenfalls ist ein akustisches Alarmsignal, z.b. Summer, vorzusehen und mit einer Rückstell-Taste Summer aus auszustatten Die Notwendigkeit und die Ausführung eines Brandmelde-Tableaus ist im Vorfeld mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 der TAB abzustimmen. 13. FEUERWEHR-SCHLÜSSELDEPOT (FSD) Um für die Feuerwehr im Alarmfall einen gewaltlosen Zugang sicherzustellen, ist ein Feuerwehrschlüsseldepot am Zugang anzubringen. Vor dem Einbau sollte zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und den dafür zuständigen Sachversicherern geklärt werden, ob ein: eingebaut werden soll. - FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) oder ein - FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) Um die einwandfreie Funktion des FSD sicherzustellen, sind die Einbauhinweise der FSD-Hersteller sowie die im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) Der FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesichert in einer Höhe von mindestens 800 mm (Unterkante) und höchsten 1400 mm (Oberkante), gemessen über der Standfläche, unmittelbar neben dem Zugang für die Feuerwehr angebracht werden. Der FSD-Standort ist vor dem Einbau mit den zuständigen Brandschutzdienststellen der Anlage 1 der TAB und der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen Eine Beschilderung des FSD auf dem Deckel des FSD ist erforderlich (Aufkleber FSD mit roter Umrandung)! Der ÜE-Auslösekontakt des FSD I ist an eine eigene (letztmögliche) Meldergruppe der Brandmelderzentrale zu schalten. Der FSD darf bei elektrischer Verriegelung ausschließlich nur bei ausgelöster ÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein Eine elektrische Verriegelung wird bei Brandmeldeanlagen in reinen Tiefgaragen ( 16 GaStellV) von der Brandschutzdienststelle nicht gefordert, ist aber zulässig 13.2 FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) Unmittelbar über dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte in einer Größe von mindestens 150 x 65 mm anzubringen. Diese Informationsleuchte wird mit von der Stromversorgung der Brandmeldeanlage betrieben und ist prinzipgemäß der Signalanzeige Übertragungseinrichtung ausgelöst an der Brandmelderzentrale parallel zu schalten. Das heißt, dass die Leuchte (Spannung 12 und 24 V oder 24 und 36 Volt) nur eingeschaltet sein darf, wenn die ÜE tatsächlich ausgelöst ist. Der FSD darf auch hier ausschließlich nur bei ausgelöster ÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein. Seite 21
22 TAB Die Leuchte darf erst wieder ausgehen, wenn die BMA zurückgestellt, der Generalschlüssel hinterlegt und die äußere Klappe des FSD verriegelt ist. Die unter Nr beschriebenen grundsätzlichen Anforderungen gelten für den FSD Typ 2 und 3 sinngemäß. Eine eigene Meldergruppe ist hier jedoch nicht erforderlich Aufgrund einsatztaktischer Gesichtspunkte können maximal drei Schlüssel, jedoch vorzugsweise ein Haupt- bzw. Generalschlüssel, in den dafür vorzusehenden Halbzylinder im Schlüsseldepot hinterlegt werden. Dieser Halbzylinder muss aus der Objektschließanlage sein und ist spätestens bei der Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage vom Betreiber bereitzustellen. Muss mehr als ein Objektschlüssel im Feuerwehr-Schlüsseldepot vorgehalten werden, sind die Schlüssel mit einem eindeutig beschriebenen Schlüsselanhänger oder die jeweils zugehörigen Schlösser farblich zu kennzeichnen. Die Schlüssel sind an einem verschweißten Schlüsselring zusammenzufassen. Ist das Gebäude mit einer Alarmanlage mit eigener Schließung gesichert, ist der zugehörige Schlüssel gelb zu kennzeichnen. Anmerkung: Dem Einbruchversicherer ist die Hinterlegung des Objektschlüssels im FSD anzuzeigen. Bei elektronischen Schließsystemen (z. B. Karten oder Transponder) ist eine schriftliche Bestätigung des Einbruchdiebstahlversicherers / Gebäudeversicherers über die ordnungsgemäße (VdS) Hinterlegung im FSD vorzulegen. Werden elektronische Schließsysteme im FSD hinterlegt, müssen diese hierfür speziell geeignet sein (z. B. kälteunempfindlich usw.) 13.4 Es ist nicht zulässig, dass bei Sabotage- bzw. Einbruchalarm die ÜE ausgelöst wird Außerdem ist es erforderlich ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) anzubringen. Das FSE muss so programmiert werden, dass bei Alarmauslösung die akustischen Objektalarme nicht ausgelöst werden. 14. INSTANDHALTUNG VON BRANDMELDEANLAGEN 14.1 Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft (VDE 0833) regelmäßig instandgehalten werden. Als Nachweis werden Instandhaltungsverträge mit einer Fachfirma oder Instandhaltung durch eigenes geschultes und eingewiesenes Personal des Betreibers z.b. durch einen Betriebselektriker, der die Schulung beim Brandmelderzentralen-Hersteller nachzuweisen hat, anerkannt. Ein Betriebsbuch ist an der Brandmelderzentrale oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Baurechtlich notwendige BMA müssen gemäß Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch Sachverständige und anschließend wiederkehrend alle drei Jahre durch Sachverständige oder Sachkundige i. S. d. SPrüfV geprüft und abgenommen werden sowie ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit bescheinigt bzw. bestätigt werden Es ist sicherzustellen, dass eine Störungsbeseitigung rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung durch die Wartungsfirma Seite 22
23 TAB der Brandmeldeanlage durchgeführt werden kann (siehe auch VDE 0833 Teil 2, Punkt 9.1). Erforderliche Ersatzmaßnahmen sind vom Betreiber der BMA selbstständig und in eigener Verantwortung vorzusehen Existiert kein Wartungsvertrag (z. B. wegen fehlendem Vertragsabschluss oder Kündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses), ist dies vom Prüfsachverständigen bzw. Sachkundigen (Widerholungsprüfungen) nach SPrüfV der Integrierten Leitstelle Traunstein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese wiederum wird in Absprache mit den Unteren Bauaufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen Bei Probealarmen ist grundsätzlich vorher die Servicestelle der Fa. Siemens (sog. Clearingstelle ) zu informieren, um Fehlalarmierungen vorzubeugen. 15. ÜBERGANGSFRISTEN 15.1 Diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB) gelten mit Wirkung vom Alle ab diesem Zeitpunkt noch nicht von den in Anlage 1 der TAB genannten zuständigen Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen freigegebenen Ausführungsplanungen von Brandmeldeanlagen, müssen ab diesem Zeitpunkt dieser gültigen TAB entsprechen. Für die bis zur Einführung dieser TAB bereits vorhandenen BMA gilt Bestandsschutz, sofern sie der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen TAB entsprochen haben. Seite 23
24 TAB ALLGEMEINE HINWEISE 16.1 Technische Änderungen bzw. Neuerungen, die von diesen Anschlussbedingungen abweichen, sind mit den in der Anlage 1 der TAB genannten Ansprechpartnern der Brandschutzdienststellen abzustimmen und diesen ggf. zur Genehmigung vorzulegen Für Auskünfte und etwaige Rückfragen stehen die Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 zur Verfügung. In der Anlage 2 sind die jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden aufgeführt. Traunstein, Josef Gschwendner Geschäftsführer Zertifikat Registrier-Nr QM08 ZWECKVERBAND FÜR RETTUNGSDIENST- UND FEUERWEHRALARMIERUNG TRAUNSTEIN Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein Gewerbepark Kaserne 15 a Traunstein Tel Fax Web [email protected] Geschäftsführer Josef Gschwendner Verbandsvorsitzender Landrat Hermann Steinmaßl Seite 24
25 TAB Anlage 1 Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen und der ILS Herrn Jürgen Richter Telefon: 0861/ Fachkraft für Brandmeldeanlagen Telefax: 0861/ [email protected] Landkreis Altötting (außer Stadt Burghausen) Kreisbrandinspektion Altötting Telefon: / KBR Werner Huber Dienstl.: / Haberfeldstraße 5 Telefax: / Töging [email protected] Landkreis Altötting (außer Stadt Burghausen) Kreisbrandinspektion Altötting Telefon: / 3580 KBI Josef Fellner Dienstl.: / Bruckerstraße 17a Telefax: / Emmerting [email protected] Stadt Burghausen Feuerwehr Burghausen 1. Kommandant Franz-Xaver Haringer Handy: 0152 / Röntgenstr. 26 Telefax: / Burghausen [email protected] Landkreis Berchtesgadener Land (außer Stadt Bad Reichenhall) Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land Telefon: / 6648 KBM Stefan Ufertinger Handy: 0173 / Höflergasse 14 Telefax: / Teisendorf [email protected] Stadt Bad Reichenhall Telefon: / Stadtbrandinspektion Bad Reichenhall Dienstl.: / SBI Andreas Gabriel Handy: 0171 / Reichenbachstr. 15 Telefax: / Bad Reichenhall [email protected] Landkreis MÜ (außer Stadt Waldkraiburg) Kreisbrandinspektion Mühldorf Telefon: / KBR Karl Neulinger Handy: 0171 / Carl-Riedl-Str. 13 Telefax: / Kraiburg a. Inn [email protected] Stadt Waldkraiburg Kreisbrandinspektion Mühldorf Telefon: / KBI Franz Oberpaul Handy: 0151 / Bruckhäuslnstr.2 Telefax: / Kraiburg a. Inn [email protected] Landkreis Traunstein ( außer Stadt Traunstein) Kreisbrandinspektion Traunstein KBI Manfred Unterstein Handy: 0170 / Humboldtstraße 20 Telefax: / Traunreut [email protected] Stadt Traunstein Stadtbrandinspektion Traunstein SBI Manfred Dandl Handy: 0177 / Scheibenstr. 21 Telefax: 0861 / Traunstein [email protected] Seite 25
26 TAB Anlage 2 Zuständige untere Bauaufsichtsbehörden Landratsamt Altötting (außer Stadt Burghausen) Bahnhofstraße Altötting Telefon: / Telefax:08671 / [email protected] Stadt Burghausen Stadtplatz Burghausen Telefon: / Telefax: / [email protected] Landratsamt Berchtesgadener Land (außer Stadt Bad Reichenhall) Salzburgerstraße Bad Reichenhall Telefon: / Telefax: / [email protected] Stadt Bad Reichenhall Rathausplatz Bad Reichenhall Telefon: / Telefax: / [email protected] Landratsamt Mühldorf a. Inn (außer Stadt Waldkraiburg) Tögingerstr Mühldorf a. Inn Telefon: / Telefax: / [email protected] Stadt Waldkraiburg Stadtplatz Waldkraiburg Telefon: / Telefax: / [email protected] Landratsamt Traunstein (außer Stadt Traunstein) Ludwig-Thoma-Straße Traunstein Telefon: 0861 / 58-0 Telefax: 0861 / [email protected] Stadt Traunstein Stadtplatz Traunstein Telefon: 0861 / 65-0 Telefax: 0861 / [email protected] Seite 26
27 TAB Bemerkungen: Seite 27
28 TAB Anlage 3 Formblatt zur Abnahme/Aufschaltung einer Brandmeldung bei der Integrierten Leitstelle Traunstein KUNDE: Objektanschrift: Per Telefax: / an Herrn Giglinger Firma Siemens Folgende Voraussetzungen müssen spätestens am Tag der Abnahme/Aufschaltung für Brandmeldungen auf die Integrierte Leitstelle Traunstein erfüllt sein bzw. vorliegen und sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abnahme: Eine Errichterbestätigung, aus der die DIN und VDE gerechte Errichtung der Brandmeldeanlage hervorgeht, muss vorgelegt werden. Eine Errichterbestätigung über das nach den derzeit gültigen VDE-Vorschriften verlegte Leitungsnetz der Brandmeldeanlage muss vorgelegt werden. Ein abgeschlossener Wartungsvertrag oder ein Nachweis der Eigenwartung mit geeigneten Fachkräften (Umfang nach VDE 0833) über die Brandmeldeanlage und soweit erforderlich - über die eingerichtete akustische Alarmierungsanlage. Eine Bestätigung über die vorhandene Störungsweiterleitung (Störung BMZ nach VDE 0833) muss vorgelegt werden. Der Generalschlüssel (mit Schlüsselanhänger und Schlüsselring) für das Gebäude zur Hinterlegung im Feuerwehrschlüsseldepot (FSD 1) oder der Generalschlüssel (mit Schlüsselanhänger und Schlüsselring) sowie der im Feuerwehrschlüsseldepot (FSD 3) einzubauende Profilhalbzylinder (Länge mm) und das Freischaltelement (FSE) müssen vorhanden sein. Die Schließzylinder für das Feuerwehrbedienfeld, Freischaltelement und das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD 1 oder FSD 3) müssen bestellt worden sein (siehe Anlage 5 TAB, Antrag auf Freigabe der FW Schließung. Eine Meldergruppenübersicht aus der die Meldergruppennummer, der Raum, das Geschoss, die Melderanzahl sowie die Gesamtanzahl der Meldergruppen und Melder hervorgehen, ist an oder neben der Brandmelderzentrale anzubringen. Es müssen alle Feuerwehr-Laufkarten im Format DIN A 3 (waagerecht) entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen vorhanden sein. Der Behälter oder die Tasche für die Feuerwehr-Laufkarten muss mit der Aufschrift Feuerwehr-Laufkarten (Schild nach DIN 4066) versehen sein. Feuerwehreinsatzpläne müssen gemäß Punkt 9.4. der TAB vorliegen. Es müssen Schilder mit der Aufschrift Außer Betrieb sowie Ersatzscheiben für die Druckknopfmelder an der Brandmelderzentrale hinterlegt sein. Auf Anforderung muss im Behälter bzw. in der Tasche für die Feuerwehr-Laufkarten eine Kurzbeschreibung (DIN A 4) über das Ab- bzw. Einschalten einer Meldergruppe vorhanden sein. Auf Anforderung muss im Feuerwehrbedienfeld ein Schlüssel bzw. der Benutzercode zur Bedienung der Brandmeldezentrale für die Feuerwehr hinterlegt werden. Zur Abnahme bzw. Aufschaltung der Brandmeldeanlage, ist vom beauftragten Sachverständigen nach SPrüfV ein Prüfbericht über die technisch einwandfreie Funktion der Brandmeldeanlage (ohne Aufschaltung) vorzulegen. Zur Abnahme bzw. Aufschaltung der Brandmeldeanlage, muss eine Auflistung der vorhandenen Brandfallsteuerungen vorgelegt werden. Der Termin zur Abnahme/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage muss mindestens zwei Wochen vorher bekannt sein. Ort: Datum: Unterschrift / Firmenstempel Rückfragen sind an die Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen in Anlage 1 (TAB) oder an die Integrierte Leitstelle Traunstein zu stellen. Seite 28
29 TAB Anlage 4 Muster einer Errichterbestätigung Herrn Groschack / Herrn Richter Gewerbepark Kaserne 15 a Traunstein (Diese Bestätigung wird bei der ILS Traunstein archiviert) Telefax: 0861 / [email protected] Errichterbestätigung für Brandmeldeanlagen KUNDE: Objektanschrift: BMZ-TYP: Umfang der Brandmeldeanlage: Sprinkleranlage Sprinkler-Gruppen Löschanlage (z.b. CO 2, Inergen) Löschbereichen HF-Meldergruppen mit Handfeuermeldern Aut. Meldergruppen mit Aut. Meldern Feuerwehrschlüsseldepot Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die von uns beim o.g. Kunden in Betrieb genommene Brandmeldeanlage den einschlägigen VDE - Bestimmungen 0800, Teil 1 und 2, den Anforderungen der DIN und DIN , der EN 54, der DIN sowie den Technischen Anschlussbestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen des ILS-Bereiches Traunstein entspricht. Entsprechend dieser Richtlinien wurden von uns, ordnungsgemäß montiert. die Apparatur (BMZ), das Leitungsnetz, das Leitungsnetz (Bestand), entspricht nicht der VDE, Ein Instandhaltungsvertrag ist abgeschlossen (Kopie liegt bei), wird nachgereicht, noch nicht abgeschlossen. Ort: Datum: Unterschrift / Firmenstempel Seite 29
30 TAB Anlage 5 Antrag auf Freigabe der Feuerwehr Schließung Landkreis Altötting (außer Stadt Burghausen) Stadt Burghausen Kreisbrandinspektion Altötting Feuerwehr Burghausen KBI Josef Fellner 1. Kommandant Franz-Xaver Haringer Bruckerstraße 17a Röntgenstr Emmerting Burghausen Telefax: / Telefax: / Landkreis Berchtesgadener Land (außer Stadt Bad Reichenhall) Stadt Bad Reichenhall Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land Stadtbrandinspektion Bad Reichenhall KBM Stefan Ufertinger SBI Andreas Gabriel Höflergasse 14 Reichenbachstr Teisendorf Bad Reichenhall Telefax: / Telefax: / Landkreis MÜ (außer Stadt Waldkraiburg) Stadt Waldkraiburg Kreisbrandinspektion Mühldorf Kreisbrandinspektion Mühldorf KBR Karl Neulinger KBI Franz Oberpaul Carl-Riedl-Str. 13 Bruckhäuslnstr Kraiburg a. Inn Kraiburg a. Inn Telefax: / Telefax: / Landkreis Traunstein ( außer Stadt Traunstein) Stadt Traunstein Kreisbrandinspektion Traunstein Stadtbrandinspektion Traunstein KBI Manfred Unterstein SBI Manfred Dandl Humboldtstraße 20 Scheibenstr Traunreut Traunstein Telefax: / Telefax: 0861 / per Fax an den jeweils zuständigen Ansprechpartner: Hiermit beantragen wir die Freigabe für die Feuerwehr-Schließung des Landkreises/Stadt (zutreffendes bitte ankreuzen) Firmenname: Faxnr: LK AÖ Stadt Burghausen LK BGL Stadt Bad Reichenhall LK MÜ Stadt Waldkraiburg LK TS Stadt Traunstein Erstinformationsstelle der Feuerwehr Feuerwehr-Bedienfeld (Profilzylinder) Feuerwehr-Anzeigentableau Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 1 Feuerwehr-Schlüsseldepot Typ 3 (VdS) Feuerwehr-Freischaltelement (Profilzylinder) Feuerwehr-Schlüsselrohr (Profilhalbzylinder) Erstanlage Schlüssel für FSD u. FBF Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück für das Objekt: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bauantragsnummer Diese vollständig ausgefüllte Bestätigung ist bei der Bestellung der Zylinder / Schlösser der Fa. Gunnebo Deutschland GmbH, Siemensstr. 1, Unterschleißheim in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Beschaffung des erforderlichen Adapters (falls erforderlich) für den FSD ist im Benehmen mit der Herstellerfirma der BMZ vorzunehmen. Ort Datum Unterschrift / Firmenstempel Freigabenummer Datum Unterschrift / Stempel Seite 30
31 TAB Anlage 6 Muster einer Meldergruppenübersicht für Brandmeldeanlagen im ILS-Bereich Traunstein Betreiber der Anlage: PRIVATE FEUERMELDEANLAGE Fa. Mustermann, Huberstraße 5, Balsen Wartungsfirma: Fa. Mustermann Meldergruppenübersicht FEUERWEHR 112 Melder- Geschoss Raum Lösch - HF-Melder aut. Bemerkung gruppe anlage Melder 1 2.UG Tiefgarage 1 Sprinkler 2 1.UG Lager 1 CO-Löschanl. 3 Reserve 4 1.UG Flur UG-2.UG Treppe OG Treppe 4 7 Flur OG Flur 3 9 Lager UG Lager UG Notausgang 1 12 Reserve 13 Reserve 14 Reserve 15 2.UG Lagerraum UG Hausmeisterraum 2 Zwischendeckenmelder 17 Eingangshalle 6 Doppelbodenmelder 18 1.OG Empfang Gesamt Seite 31
32 TAB Eigene Notizen: Seite 32
33 TAB Anlage 7 Gemeinden/Städte im Einzugsbereich der ILS Traunstein Landkreis Altötting Altötting Burghausen Burgkirchen an der Alz Emmerting Erlbach Feichten an der Alz Garching an der Alz Haiming Halsbach Kastl Kirchweidach Marktl Mehring Neuötting Perach Pleiskirchen Reischach Stammham Teising Töging am Inn Tüßling Tyrlaching Unterneukirchen Winhöring Landkreis Berchtesgadener Land Ainring Anger Bad Reichenhall Bayerisch Gmain Berchtesgaden Bischofswiesen Freilassing Laufen Marktschellenberg Piding Ramsau b.berchtesgaden Saaldorf-Surheim Schneizlreuth Schönau am Königssee Teisendorf Landkreis Mühldorf a. Inn Ampfing Aschau a. Inn Buchbach Egglkofen Erharting Gars a. Inn Haag i. OB Heldenstein Jettenbach Kirchdorf Kraiburg a. Inn Lohkirchen Maitenbeth Mettenheim Mühldorf a. Inn Neumarkt-Sankt Veit Niederbergkirchen Niedertaufkirchen Oberbergkirchen Oberneukirchen Obertaufkirchen Polling Rattenkirchen Rechtmehring Reichertsheim Schönberg Schwindegg Taufkirchen Unterreit Waldkraiburg Zangberg Landkreis Traunstein Altenmarkt a.d.alz Bergen Chieming Engelsberg Fridolfing Grabenstätt Grassau Inzell Kienberg Kirchanschöring Marquartstein Nußdorf Obing Palling Petting Pittenhart Reit im Winkl Ruhpolding Schleching Schnaitsee Seeon-Seebruck Siegsdorf Staudach-Egerndach Surberg Tacherting Taching a.see Tittmoning Traunreut Traunstein Trostberg Übersee Unterwössen Vachendorf Waging a.see Wonneberg Seite 33
34 TAB Anlage 8 Abkürzungsverzeichnis AÜA AÜA-BM AÖ BGL BMA BMZ CO2 DB DIN DOM-CL1 EDV Alarmübertragungsanlage Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen Altötting Berchtesgadener Land Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Kohlendioxid Doppelboden Deutsche Institut für Normung e. V. bzw. Norm dieses Instituts Schlüsseltyp der Firma DOM Elektronische Datenverarbeitungsanlage Erdgeschoss FAT FBF FSD FSE FSK FW HF-Melder ILS ILS-TS KBI LK LKR MÜ OG RAL RWA SPrüfV SPZ TAB TS Feuerwehranzeigetableau Feuerwehrbedienfeld Feuerwehrschlüsseldepot (entspricht dem Feuerwehrschlüsselkasten) Freischaltelement Feuerwehrschlüsselkasten Feuerwehr Handfeuermelder Integrierte Leitstelle Kreisbrandinspektion Lüftungskanal Landkreis Mühldorf Obergeschoss Normung für Farben Rauch- und Wärmeabzugsanlage Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung Sprinklerzentrale Technische Anschlussbedingungen Traunstein ÜE Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (Hauptmelder) UG Untergeschoss ÜG Übertragungsgerät ( Hauptmelder ) VDE VDS ZD ZRF Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V. bzw. Bestimmungen dieses Verbandes Verband der Sachversicherer e. V. bzw. Richtlinien dieses Verbandes Zwischendecke Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Seite 34
35 TAB Anlage 9 Symbole und Muster für Feuerwehrlaufkarten Erstinformationsstelle Feuerwehr bzw. tatsächliche Brandmeldezentrale (BMZ-Standort) Brandmeldeunterzentrale (BMUZ-Standort) Übertragungseinrichtung Feuerwehr-Schlüsseldepot /1 Freischaltelement Sprinklerzentrale / Löschzentrale /1 27/5 27/5 Nichtautomatischer Melder (Handfeuermelder = HF-Melder) Automatischer Melder (z.b. Rauchmelder = Autom. Melder) Abweichende Darstellung eines Melder mit Positionslinie (rot) (Raum zu klein um Meldersymbol in diesem zu Platzieren) Brandmeldetableaus Anfahrt / Eingang Einsatzweg vom Standort zum Auslösebereich Leiter III - 1.OG 10/1-10/2 Einsatzweg vom Standort zum Auslöseelement (wenn dieser Weg abweichend vom Weg zum Auslösebereich) Hilfsmittel mit Kennzeichnung der genauen Lage (Art des Hilfmittels in Klartext - z.b. Leiter, Plattenheber o. Leiterhaken) Kennzeichnung des Darstellungsbereichs der Rückseite (Darstellung auf der Vorder- und Rückseite notwendig) Kennzeichnung eines Detailausschnittes (Darstellung auf der Vorder- und Rückseite notwendig) Überwachungsfläche (Auslösebereich) eines linearen Brandmelders (z.b. Wärmemeldekabel, Rauchansaugsystem) Wirkbereich (Auslösebereich) einer selbsttätigen/automatischen bzw. vorgesteuerten Löschanlage (z.b. Sprinkler) Ganz besondere Gefahren im Auslösebereich (Verwendung von Warnzeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010) Stockwerkskennzeichnung (im Grundriss) Darstellung von Meldern die sich über mehrere Stockwerke erstrecken
36 1 Meldergruppe 1 Sprinklergruppe 1 Produktion Produktionshalle, Büro Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
37 1 Meldergruppe 1 Sprinklergruppe 1 Produktion Produktionshalle, Büro Druckschalter Anschaltmodul 1/1
38 2 Meldergruppe 2 Sprinklergruppe 2 Büros, Flure - 1.OG Entwicklung Produktion Druckschalter Anschaltmodul 2/1 F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
39 2 Meldergruppe 2 Sprinklergruppe 2 Büros, Flure - 1.OG 1.OG
40 15 Meldergruppe 15 3 HF-Melder Produktion Produktionshalle Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
41 15 Meldergruppe 15 3 HF-Melder Produktion Produktionshalle 15/2 15/3 15/1
42 16 Meldergruppe 16 3 HF-Melder Treppenhaus - 2.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
43 16 Meldergruppe 16 3 HF-Melder Treppenhaus - 2.OG 16/1-2.OG 16/1-16/3
44 28 Meldergruppe 28 4 Autom. Melder Treppenhaus - 2.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
45 28 Meldergruppe 28 4 Autom. Melder Treppenhaus - 2.OG 1.OG - 2.OG 28/3-28/4 28/1 28/2
46 45 Meldergruppe 45 5 Autom. Melder Büro, Kantine 1.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
47 45 Meldergruppe 45 5 Autom. Melder Büro, Kantine 1.OG 1.OG 45/5 45/4 45/3 45/2 45/1
48 46 Meldergruppe 46 5 Autom. Melder Zwischendecke Büro, Kantine 1.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
49 46 Meldergruppe 46 5 Autom. Melder Zwischendecke Büro, Kantine 1.OG ZD 46/5 1.OG Leiter mitnehmen! ZD 46/4 ZD 46/3 ZD 46/2 ZD 46/1
50 47 Meldergruppe 47 2 Autom. Melder Doppelboden Serverraum 1.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
51 47 Meldergruppe 47 2 Autom. Melder Doppelboden Serverraum 1.OG DB 47/2 Plattenheber 1.OG DB 47/1
52 56 Meldergruppe 56 2 Autom. Melder EX-Bereich Labor Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
53 Meldergruppe 56 2 Autom. Melder EX-Bereich Labor 56/2 56/1 56
54 57 Meldergruppe 57 1 Autom. Melder 20 kv Trafo Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
55 57 Meldergruppe 57 1 Autom. Melder 20 kv Trafo 57/1
56 66 Meldergruppe 66 5 Autom. Melder Speicher 3.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
57 66 Meldergruppe 66 5 Autom. Melder Speicher 3.OG 66/1 Klapptreppe Treppenhacken 2.OG 66/2 Klapptreppe 3.OG 66/3 66/4 66/5
58 72 Meldergruppe 72 1 Autom. Melder Wärmemelderkabel Produktion Produktionshalle Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
59 72 Meldergruppe 72 1 Autom. Melder Wärmemelderkabel Produktion Produktionshalle 72/1
60 73 Meldergruppe 73 1 Autom. Melder Rauchansaugsystem Entwicklung EDV 1.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
61 73 Meldergruppe 73 1 Autom. Melder Rauchansaugsystem Entwicklung EDV 1.OG 73/1 1.OG
62 80 Meldergruppe 80 1 Autom. Melder Lüftungskanalmelder Büros 2.OG Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
63 80 Meldergruppe 80 1 Autom. Melder Lüftungskanalmelder Büros 2.OG 2.OG LKM 80/1
64 110 Meldergruppe Autom. Melder Feststellanlage Entwicklung Flur Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
65 110 Meldergruppe Autom. Melder Feststellanlage Entwicklung Flur 110/2 110/1
66 115 Meldergruppe 115 Sprinklergruppe 2 Strömungswächter 115/1 Büro, Flure Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
67 115 Meldergruppe 115 Sprinklergruppe 2 Strömungswächter 115/1 Büro, Flure Strömungswächter 115/1
68 999 Meldergruppe Freischaltelement Entwicklung Aussen Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
69 999 Meldergruppe Freischaltelement Entwicklung Aussen 999/1
70 BMZ Standort Brandmeldezentrale BMZ-Standort Produktion Technik Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
71 Brandmeldezentrale BMZ-Standort Produktion Technik BMZ Standort
72 BMUZ Standort Brandmeldeunterzentrale BMUZ-Standort Elektro Entwicklung Produktion F:\Daten\Zeichnungen\CADES\Muster\Muster Feuerwehrlaufkarten TAB Traunstein Vorderseiten.tcd Musterstraße ES Stand:
73 Brandmeldeunterzentrale BMUZ-Standort Elektro BMUZ Standort BMUZ
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