E-Nummern in Lebensmittel
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- Gregor Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 E-Nummern in Lebensmittel Quelle aus Hinter diesem Begriff verbergen sich die Zusatzstoffe für Lebensmittel nach den europäischen Vorschriften. Sie sind in normaler Verwendung für den menschlichen Organismus nicht toxisch. Allergische Reaktionen sind aber möglich. Patienten, die unter Allergien leiden sollten sich immer die Zusatzstoffliste bei den fertig verpackten Lebensmitteln betrachten. Die Stoffe sind nach ihrem Gehalt aufgelistet. Bei Aromen, alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 % Alkoholanteil, Honig, Kaffee-Extrakten, Kakaoprodukten und Zucker müssen die Zusatzstoffe nicht angezeigt werden. Die Zusatzstoffe werden unterteilt in Farbstoffe Konservierungsstoffe Antioxydantien Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Gelier- und Verdickungsmittel Verschiedene Lebensmittel-Zusatzstoffe, Überzugsmittel Sonstige Zusatzstoffe Kennzeichnung Aus Wie wird die Verwendung von Zusatzstoffen gekennzeichnet? Zutaten: Weizenmehl, Zucker, Schokolade[16%], Fruktose, Backpulver, (Backtriebmittel, Glucono-delta-lacton, Natriumhydrogencarbonat, Dinatriumdiphosphat) Magermilchpulver, Stabilisator (E 466) Kochsalz,Emulgator (E 472b, E 475) Glokosesirup, Aroma In der Zutatenliste müssen alle verwendeten Zusatzstoffe genannt werden. Als meist recht wirksame Substanzen, von denen nur wenig benötigt wird, stehen sie in der Regel ganz am Ende der Zutaten. Oft haben sie komplizierte chemische Namen oder E-Nummern, über die nach wie vor bei vielen Unkenntnis besteht. E stand ursprünglich für Europa. Heute steht es für EG/EU bzw. für edible/essbar und ist ein internationaler Code, der darauf hinweist, dass dieser Zusatzstoff die vorgeschriebenen wissenschaftlichen Tests durchlaufen hat. Die E-Nummern sind Zahlen zwischen E 100 bis E Sie gelten in allen EU-Ländern einheitlich und kennzeichnen einen Zusatzstoff somit eindeutig und unverwechselbar über alle Sprachgrenzen hinweg.
2 Zulassung der Zusatzstoffe in Lebensmittel Bevor ein Zusatzstoff zugelassen wird, erfolgt eine EU-weit gültige Prüfung. Dafür zuständig ist die Europäische Sicherheitsbehörde (EFSA). Die Wissenschaftler prüfen, welches die sichere Verzehrsmenge eines potenziellen Zusatzstoffes ist. Das ist die Menge, die ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. In gezielten Versuchen am Tier und mit Zellkulturen werden folgende Fragen sorgfältig geprüft: Das Verhalten dieser Stoffe im Organismus werden sie verändert, angereichert, oder unverändert ausgeschieden? Führt dies zu akuten Folgen, sind diese dauerhaft oder reversibel, also rückgängig zu machen? Gibt es Hinweise auf zellverändernde, krebserregende oder erbgutverändernde Eigenschaften? Diese Tests ergeben die Verzehrsmenge eines Zusatzstoffes, die in keiner Versuchsreihe irgendeine Wirkung zeigte, also auch nach langfristiger Fütterung ohne negative Folgen für die Gesundheit der Versuchstiere bleibt. Diese Menge wird nun zur Erhöhung der Sicherheit durch 100 geteilt. So erhält man den ADI-Wert (acceptable daily intake = akzeptable tägliche Dosis), also die sichere Tagesdosis, die auch bei lebenslanger Aufnahme keine Gesundheitsbeeinträchtigungen verursacht. Dieser Wert berücksichtigt die Tatsache, dass bestimmte Menschen besonders geschützt werden müssen, zum Beispiel Kranke, ältere Menschen und Kinder. Die Zulassungen werden so vorgenommen, dass der ADI-Wert bei normaler gemischter Kost nicht überschritten wird. Autorin: Claudia Dirschauer, Lübbecke Quelle: aid-heft "Die Zutatenliste - Kleines Lexikon der Zusatzstoffe", Bestell-Nr Gentechnik bei Zusatzstoffen Herstellung und Verwendung Auch bei Zusatzstoffen kann Gentechnik eine Rolle spielen. Die Rohstoffe, aus denen Zusatzstoffe hergestellt werden, können aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Möglich ist aber auch der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen. Nur in wenigen Fällen ist eine besondere Kennzeichnung vorgeschrieben. Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Einige Zusatzstoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt, etwa Soja, Mais oder Baumwolle. Bei diesen Pflanzenarten werden weltweit gentechnisch veränderte Sorten großflächig angebaut. Je nach Herkunft der Rohstoffe können die jeweiligen Zusatzstoffe vollständig oder zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch veränderte Pflanzen bestehen. Beispiele: Lecithin (E 322) und Tocopherol (E 306) aus gentechnisch verändertem Soja Cellulose (E 460) aus gentechnisch veränderter Baumwolle
3 Kennzeichnung: Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, müssen gekennzeichnet werden. Auf der Zutatenliste muss der betreffende Zusatzstoff mit dem Hinweis "aus genetisch veränderten... (etwa: Sojabohnen)" versehen werden. Verarbeitete Zusatzstoffe der "zweiten Generation". Eine Reihe von Zusatzstoffen werden nicht direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen. Man erhält sie, indem die pflanzlichen Rohstoffe weiteren chemischen oder anderen Verarbeitungsschritten unterzogen werden. Dabei werden die ursprünglichen pflanzlichen Rohstoffe chemisch verändert. Beispiele: Mono- und Diglyceride (E 471)werden aus Fettsäuren gewonnen. Rohstoff dafür können gentechnisch veränderte Sojabohnen sein. Maltit (E 965) wird aus Stärke hergestellt, die von gentechnisch verändertem Mais stammen könnte. Kennzeichnung: Es ist in der EU-Verordnung nicht eindeutig festgelegt, ob auch solche Zusatzstoffe zu kennzeichnen sind, die sich indirekt aus GVO-Grundstoffen ableiten und diese nur in abgewandelter Form enthalten. In der Praxis werden solche Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet. Zusatzstoffe hergestellt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Eine ganze Reihe von Zusatzstoffen kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Die Mikroorganismen geben die Substanzen in die Kulturlösung ab, in der sie leben. Daraus werden die Zusatzstoffe zunächst isoliert und anschließend aufgereinigt. Überreste der Mikroorganismen dürfen in den Zusatzstoffen nicht vorhanden sein. Beispiele: Riboflavin (E 101), Ascorbinsäure (E 300) oder Glutamat (E 621) Kennzeichnung: Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, werden nicht gekennzeichnet. Ähnliches gilt, wenn konventionelle Mikroorganismen mit Nährstoffen "gefüttert" werden, die ihrerseits aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden: Werden etwa Bakterien, die einen bestimmten Zusatzstoff produzieren, mit Glucose aus gentechnisch verändertem Mais ernährt, ist der betreffende Zusatzstoff nicht kennzeichnungspflichtig. Enzyme. Verbreiteter ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen bei der Herstellung von Enzymen. Da die allermeisten Enzyme jedoch rechtlich nicht als Lebensmittel, sondern als technische Hilfsstoffe gelten, werden sie nicht auf der Zutatenliste von Lebensmitteln aufgeführt. Daher ist eine Kennzeichnung im Hinblick auf den Einsatz von gv-mikroorganismen nicht vorgeschrieben. Die Enzyme Invertase (E 1103) und Lysozym (E 1105) entfalten auch im Endprodukt noch Wirkung und haben daher den Status von Lebensmittelzusatzstoffen. Sie müssen entsprechend in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dennoch ist keine besondere Kennzeichnung erforderlich, wenn diese Enzyme mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.
4 Zusatzstoffe in Lebensmitteln Nicht nur für Allergiker ein Problem von Dr. Andrea Flemmer aus Naturheilkunde Februar 08 Seite 62/64 Zutaten / Zusatzstoffe
5 Informationen über mögliche Anwendungen der Gentechnik bei Lebensmittelzutaten und zusatzstoffen unter Acetylierte Stärke Aminosäuren Annatto Aroma Ascorbinsäure Aspartam Baumwollsaatöl Beta-Carotin Biotin Carotinoide Cellulose Cobalamin Cystein Cystin Lactoflavin Laktose Lecithin Leinöl Leinsamen Leucin Lysin Lysozym Maisgrieß Maiskeimöl Nisin Oxydierte Stärke Paniermehl Persipan Pflanzeneiweißerzeugnis Pflanzenfett Pflanzenöl Pflanzliche Sterole (Phytosterole) Phenylalanin Phosphatstärke Polenta Polydextrose Rapsöl Riboflavin Sojaeiweiß Sojagrieß Sojaisolat Sojalecithin Dextrine Diacetyl Ethylmaltol Fettglasur Fettsäuren Fondant Fruchtzucker Fruktose Fruktosesirup Glucono-delta-lacton Gluconsäure Glukose Glukosesirup Glutamat Maismehl Maltit Maltodextrine Maltol Maltose Maltosesirup Malzzucker Mannit Mehl Methionin Sojamehl Sojaöl Sojaprotein Sonnenblumenöl Sorbit Sorbitsirup Speisefettsäuren Stärke Stärkehydrolysate Stärkenatriumoctenylsuccinat Strukturiertes Sojaeiweiß Tapioka Texturiertes Sojaeiweiß Thaumatin Threonin Tocopherol Traubenzucker Trehalose Glutaminsäure Guanylat Guanylsäure Hefe Hefeextrakt Hefeflocken Hydroxypropylstärke Inosinat Inosinsäure Invertase Invertzuckersirup Isomalt Karamell Karamellzucker Methylcellulose Milcheiweiß Milchsäure Milchzucker Modifizierte Stärke Molkenerzeugnis Molkenpulver Mono- und Diglyceride Nährhefe Natamycin Trockeneigelb Trockeneiklar Trockeneiweiß Tryptophan Vanillearoma Vanillin Vitamin B12 Vitamin B2 Vitamin C Vitamin E Vitamine Xanthan Xylit Zitronensäure Zucker Zuckerkulör Zuckerstoffe
6 Gefahren der Lebensmittelzusätze Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Einsatz von Lebensmittelzusätzen die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Auch sind nicht alle Lebensmittelzusatzstoffe gefährlich. Einige sind in der Natur vorhanden und völlig bedenkenlos. Trotzdem ist der Einsatz von Lebensmittelzusätzen nicht unbedenklich. Die Industrie kann damit Lebensmittel 'aufpeppen' und farblich, geschmacklich und in ihrer Konsistenz verändern. Außerdem können bspw. mit Geschmacksverstärkern Geschmacksfehler unterdrückt werden und minderwertige Zutaten 'versteckt' werden. Auch könnnen insbesondere Geschmacksverstärker fast schon 'süchtig' machen, was zu übermäßigem Genuss des entsprechenden Lebensmittels und evtl. zu Übergewicht führen kann. Auch für Allergiker sind Lebensmittelzusätze alles andere als ungefährlich. Einige der Stoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen bzw. zu verstärken. Allergiker sollten daher die Zutatenliste der Lebensmittel besonders gut im Auge behalten. Unschädliche Zusätze E 100, 101, 103, 104, 105, 111, 121, 122, 126, 130, 132, 140, 151, 152, 160, 162, 163, 170, 174, 175, 180, 181 E 200, 201, 202, 203, 236, 237, 238, 260, 261, 262, 263, 270, 280, 281, 282, 290, E 300, 301, 303, 305, 306, 307, 308, 309, 322, 325, 326, 327, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 382 E 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 408, 410, 411, 413, 414, 420, 421, 422, 440, 471, 472, 473, 474, 475, 480 Verdächtige Zusätze E 125, 141, 150, 153, 171, 172, 173, 240, 244, 477 Gefährliche Zusätze E 102, 110, 124 Störungen der Gesundheit Darmstörungen: E 220, 221, 222, 223, 224 Verdauungsstörungen: E 338, 339, 340, 341, 450, 461, 463, 465, 466, 407 (Eiscreme) Hauterkrankungen: E 230, 231, 232, 233 Zerstörung von Vitamin B12: E 200 Cholesterin: E 320, 321 Empfindlichkeit der Nerven: E 311, 312 Mundfäule: E 330 Krebs erregende Zusätze E 123 (gilt im Tierversuch als Krebs erregend, in den USA verboten und durch E 129 ersetzt), 131, 142, 210, 211, 213, 214, 215, 216, 217, 239 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lebensmittelzusatzstoff aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.
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