Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil

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1 Ausgabe November 2007 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil Batzlower wieder vorn Weltkindertagsfest in Neuhardenberg Feuerwehrball 2007 Was ist sonst so los? Amtspokal FFW Seite 5 Seite 6 Auszeichnungen und Beförderungen Seite 10 Veranstaltungen Seite 8 Inhalt Unter uns gesagt... 1 Kleine Trophäenschau... 1 Schulprojekt Raumfahrt und Flugzeuge... 1 Rentnernachmittag... 2 Bürgermeistersprechstunde.. 2 Firmenjubiläen... 2 Geburtstage im November... 3 Jubiläen im November... 3 In der Chronik geblättert... 4 Amtspokal der FFW... 5 Jagdgenossenschaft Was man sonst noch wissen sollte Amtfeuerwehrball Karateverein Seelow... 8 Martinstag... 8 Kunstspeicher Friedersdorf - November... 9 Weihnachten im Schukarton.. 10 Buchtipp Anzeigen Vorschläge für die nächsten Monate und zur künftigen Gestaltung aus allen Orten des Amtsbereiches Neuhardenberg bitte an die Redaktion des Amtsblattes Unter uns gesagt Auch das gibt es in Neuhardenberg 3 Harken im Frühjahr auf dem Friedhof zur Verfügung gestellt. Aufschrift Stiel: FRIED- HOF Wo sind sie? Wer kann mit diesem Gewissen leben? Margret Heinz Schulprojekt Raumfahrt & Flugzeuge Kleine Trophäenschau an unserer Grundschule Am 26. September erlebten die Schüler der Klassen 4a und 4b zwei interessante und lehrreiche Unterrichtsstunden zum Thema Lebensgemeinschaft Wald. Herr Lange aus Wulkow konnte als Jäger und Naturschützer sehr viel darüber erzählen und die vielen neugierigen Fragen der Kinder beantworten. Besonderes Interesse weckten die vielen mitgebrachten Anschauungsmaterialien. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Herrn Lange! A. Kreisel Grundschule Am Windmühlenberg Neuhardenberg Aus Anlass des 50. Jahrestages des Starts von Sputnik 1 und des 70. Jahrestages des ersten Starts eines Raketenflugzeuges auf dem Neuhardenberger Flugplatz führten wir am 4. Oktober ein Schulprojekt durch, zu dem wir auch Mädchen und Jungen unserer polnischen Partnerschule begrüßen konnten. In den einzelnen Klassen fanden viele Aktivitäten statt. So wurde u. a. geforscht, gezeichnet, gerätselt, gebastelt und kleine Buchausstellungen organisiert. Ein Höhepunkt dieses Tages war die Eröffnung des Sonderpostamtes an unserer Schule, das von vielen Philatelisten und von unseren Schülern im Laufe des Tages besucht wurde. Gemeinsam mit den polnischen Schülern führten die 4. Klassen einen sportlichen Wettbewerb unter dem Motto Weltraumflug durch, der allen viel Freude bereitete und von unserem Sportlehrer Herrn Fuhrmann mit viel Einfallsreichtum vorbereitet worden war. Zur gleichen Zeit nahmen die Schüler der 5. und 6. Klassen an einem Vortrag zur Raketengeschichte teil, den Herr Grempler aus Peenemünde hielt. Nach dem Mittagessen fuhren Schüler der Klassen 4 bis 6 mit den polnischen Gästen auf den Flugplatz. Dort besichtigten wir die Ausstellung zur Geschichte des Flugplatzes. Mit großem Interesse verfolgten wir dann die Kunstflugvorführungen mit einem Flugzeug vom Typ Vako und

2 Seite dem einstigen Neuhardenberger Piloten Jean-Paul Häusler. Ebenso begeistert waren wir von der kleinen Modellrakete, die Herr Becker, Mitglied des Heimatvereins, mit einer Funksteuerung startete. Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Dezember 2007) ist der Nach unserem Besuch auf dem Flugplatz ging für unsere polnischen Gäste und uns ein schöner, erlebnisreicher Tag zu Ende. Ein großes Dankeschön dafür dem Heimatverein Neuhardenberg e. V., ganz besonders dem Vorsitzenden Herrn Zimmermann. A. Kreisel Grundschule Am Windmühlenberg Neuhardenberg Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am Dienstag, dem 13. November 2007, um Uhr im Sportlerheim. Die Ortsgruppe der VS Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg An jedem ersten Sonnabend im Monat, von Uhr, im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: 0173/ ( Uhr) neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Verbraucherinsolvenzberatung Jeden 1. Dienstag im Monat, von bis Uhr Information und Beratung über die Möglichkeiten der privaten Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren und die Organisation der privaten Insolvenz Mario Eska, ehrenamtlicher Bürgermeister

3 Seite 3 Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat November verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow- Platkow OT Gusow Manfred Nörenberg zum 65. Annelies Wehpke zum 78. Walter Wunderlich zum 80. Ursula Lange zum 69. Ursula Kinzel zum 71. Christel Sonnwald zum 72. Gertrud Pagel zum 86. Petra Lorenz zum 64. Edith Schmidt zum 76. Eberhard Wegen zum 74. Marga Melchert zum 70. Kurt Rutter zum 67. Gusow- Platkow OT Platkow Günter Bartel zum 78. Alma Becker zum 77. Karl-Heinz Käbermannzum 77. Irmgard Metzler zum 65. Egon Runkowske zum 74. Günther Schüler zum 69. Hannelore Tismer zum 72. Märkische Höhe OT Batzlow Werner Senst zum 72. Brigitte Kühle zum 69. Gisela Pfützner zum 67. Märkische Höhe OT Reichenberg Dr. Laurits Lauritsen zum 69. Erika Lange zum 69. Margarete Theel zum 79. Renate Behne zum 70. Günter Bohnefeld zum 69. Gerda Wollenberg zum 77. Edward Ostrycharz zum 68. Margarete Janke zum 86. Märkische Höhe OT Ringenwalde Gerhard Heilenz zum 69. Eva Dobbermann zum 75. Neuhardenberg Ingrid Adamczyk zum 66. Peter Schmutzler zum 68. Arno Friedrich zum 61. Christel Schmidt zum 69. Neuhardenberg Wolfgang Heinrich zum 72. Werner Klöhn zum 78. Kurt Krebs zum 67. Gerhard Michalak zum 67. Regina Fischer zum 60. Erika Völker zum 68. Ingeborg Kästner zum 76. Helga Ulm zum 64. Helga Gieseler zum 62. Asta Grey zum 79. Günter Werth zum 68. Paul-Helmut Kühn zum 87. Martha Haarbach zum 88. Manfred Ludewig zum 79. Barbara Bettac zum 65. Werner Dumke zum 73. Lutz Richter zum 61. Marianne Schinkel zum 78. Walter Weinhauer zum 73. Horst Günther zum 76. Werner Siewert zum 74. Hildegard Wersig zum 88. Inge Luitz zum 69. Hildegard Michalak zum 67. Ursula Roese zum 69. Michael Cernyh zum 66. Eckhard Beelitz zum 63. Ursula Nestroy zum 68. Erna Förster zum 80. Gerda Haring zum 76. Frieda Uhrich zum 80. Christa Leistner zum 84. Ingeburg Spreenberg zum 72. Lothar Banse zum 68. Ingrid Schulz zum 65. Neuhardenberg OT Altfriedland Inge Burkhardt zum 64. Manfred Raeke zum 69. Gerda Skilandat zum 76. Jürgen Moßdorf zum 71. Neuhardenberg OT Altfriedland Ruth Baumgarten zum 60. Ruth Hohmann zum 75. Friedrich Kieling zum 72. Werner Baumgarten zum 66. Friedrich Hanke zum 72. Edith Knaak zum 66. Martha Kischkel zum 85. Herbert Mohr zum 74. Neuhardenberg OT Quappendorf Lydia Thiemert zum 79. Max Janello zum 91. Ingeborg Gareis zum 73. Rudolf Luger zum 60. Edith Krüger zum 85. Neuhardenberg OT Wulkow Klaus Strehlow zum 67. Inge Meyerhöfer zum 68. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek

4 Seite Aus der Dorfchronik vor 10 Jahren Die neue Turnhalle in Neuhardenberg wird übergeben. Die Gemeinden Batzlow, Ringenwalde und Reichenberg gehen zusammen. In Seelow wird richtfest des neuen Kirchturmes gefeiert. Dr. Werner Otto ist ebenfalls anwesend (Otto-Versand). vor 25 Jahren Das letzte Teilstück der neuen Transit-Autobahn Hamburg - Berlin wird freigegeben. Die BRD zahlte dafür 1,2 Milliarden DM. vor 35 Jahren die DDR wird Mitglied in der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). vor 50 Jahren Die Sowjetunion startet Sputnik II ins All. An Bord befand sich die Polarhündin Laika, damit das erste Lebewesen der Erde im Weltall. vor 70 Jahren Flugkapitän Hanna Reitsch fliegt in Berlin-Tempelhof erstmals einen Hubschrauber in der Öffentlichkeit. vor 90 Jahren Einen Tag nach dem bewaffneten Aufstand in Petrograd hält Lenin eine Rede vor dem II. Gesamtrussischen Sowjetkongreß und schlägt einen dreimonatigen Waffenstillstand und Verhandlungen über einen demokratischen Frieden vor. vor 100 Jahren Claus Graf Schenk von Stauffenberg wird in Jettingen geboren. Seit 1926 Dienst in der Reichswehr, 1943 im Allgemeinen Heeresamt und Führung des Ersatzheeres. Vorbereitung und Planung des Staatsstreiches gegen Hitler. Mehrfacher Besuch bei Graf von Hardenberg. Stauffenberg führte das Bombenattentat des 20. Juli gegen Adolf Hitler durch und wurde nach dem Scheitern noch am selben Tag hingerichtet. vor 146 Jahre November 1861 Neu- Hardenberg erhält ein Postamt, das 1903 ein neues Gebäude erhält (heute Neudorf 45) und später in eine Postagentur (Neudorf 44) umgewandelt wird. erarbeitet: Lothar Banse, Heimatverein Neuhardenberg e.v.

5 Wettkampfbüro Seite 5 Batzlower verteidigten den Amtspokal Die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg ermittelten am 22. September 2007 am Windmühlenberg in Neuhardenberg die besten Mannschaften im Löschangriff und bei Dank gilt allen, die Aktiv mit geholfen haben, bei der Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe. Besonders danken Wettkampfbüro Vorbereitung zum Löschangriff den Jugendfeuerwehren im Löschangriff sowie Gruppenstafette. Die Neuhardenberger Ortswehr war Gastgeber für die Wettbewerbe um den Amtspokal. Hundertstel Sekunden entschieden letztendlich bei den aktiven Einsatzkräften, wer den Pokal mit nach Hause nehmen konnte. Mit diesem hauchdünnen Vorsprung verteidigte die Ortswehr aus Batzlow den Amtspokal aus dem Vorjahr, vor der starken Ortswehr aus Altfriedland. Die Frauen von Altfriedland gewannen vor den einzigen Mitkonkurrentinnen aus Reichenberg-Ringenwalde. Bei der Jugend dominierte die Jugendfeuerwehr aus Gusow-Platkow. Dass die Kreis- und Landesmeister auch zu schlagen sind, bewiesen die Batzlower im Löschangriff in der AK männlich. JFW Gusow-Platkow dankte Michael Wendland mit einem Superpokal wir dem Partyservice Thom für die Gewährleistung der Versorgung, dem Autohaus Minnich für die notwendige Stromversorgung sowie dem Eigentümer und Pächter für die Bereitstellung des Platzes. Ergebnisse: Löschangriff Männer 1. Batzlow 0:38,43 min 2. Altfriedland 0:38,45 min 3. Reichenberg 0:41,55 min 4. Neuhardenberg 0:44,63 min 5. Gusow-Platkow 0:55,04 min 6. Ringenwalde 0:55,49 min Löschangriff Frauen 1. Altfriedland 0.45,99 min 2. Reichenberg-Ringenwalde 0:46,45 min Gruppenstafette Jugend weiblich 1. Gusow-Platkow 2:09,01 min 2. Neuhardenberg 3:59,21 min Löschangriff Jugend weiblich 1. Gusow-Platkow 0:56,11 min 2. Neuhardenberg 1:48,15 min Gruppenstafette Jugend männlich 1. Gusow-Platkow 1:51,38 min 2. Batzlow 2:04,50 min 3. Reichenberg 2:22,58 min Löschangriff Jugend männlich 1. Gusow-Platkow 0:35,16 min 2. Reichenberg 0:40,52 min 3. Batzlow 0:44,38 min Gruppenstafette Jugend männlich 1. Gusow-Platkow 1:45,23 min 2. Batzlow 1:49,74 min 3. Neuhardenberg 2:30,23 min Löschangriff Jugend männlich 1. Batzlow 0:33,96 min 2. Gusow-Platkow 0:37,49 min 3. Neuhardenberg 0:54,51 min Gruppenstafette U Gusow-Platkow 3:07,38 min Fotos: Amt Neuhardenberg

6 Seite WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Neuhardenberg Tel.: / Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee Neuhardenberg Tel.: / Öffnungszeiten: Mo bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee Neuhardenberg Öffnungszeiten: Di bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochennde u. Feiertage bis Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße Buckow Das Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus bleibt aus technischen Gründen vorübergehend geschlossen. Die Naturparkverwaltung ist in dieser Zeit unter der angegebenen Adresse und Telefonnummer erreichbar. Naturpark Märkische Schweiz Naturparkverwaltung Eberswalder Chaussee 3, Waldsieversdorf Herr Dr. Ott / Herr Dr. Lorenzen -108 Frau Grützmacher -114 Frau Dybek -105 FÖRDERVEREIN ZUR REKON- STRUKTION DER KIRCHE WULKOW BEI TREBNITZ E.V. Vorsitzender: Ansprech- partner: FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / tagsüber / SCHULDNERBERATUNG Tel.: / S U C H T B E R A T U N G Tel.: / SENIORENTELEFON Tel.: / TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / Tel.: 0800 / (kostenlos) BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg Neuhardenberg Tel.: / Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag Jürgen Jander OT Wulkow Hauptstraße Neuhardenberg Tel Margot Krebs OT Wulkow Hermersdorfer Straße Neuhardenberg Tel DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr Uhr Di und Do Uhr Tel.: / Diensthandy Uhr Uhr Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Videos etc. Internetnutzung: 30 min./ 0,50 EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Pfarrer Thomas Krüger Karl-Marx-Allee 26 Tel Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Neuhardenberg Tel.: / Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee Neuhardenberg Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Sa, So, Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Do Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonnatg Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Birkenweg 2 Telefon: Uhr Uhr Öffnungszeiten Mo Do Uhr Fr Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee Neuhardenberg Öffnungszeiten Mo Fr 8.30 bis Uhr Angebot Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe

7 Nummer 10 Neuhardenberg, den 1.November Jahrgang Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe vom S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow vom S.1 Bekanntmachung Themen der Sitzung des Ortsbeirates des OT Quappendorf der Gemeinde Neuhardenberg v S.1 B E S C H L Ü S S E aus den Gemeindevertretungen Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 109/07 - Regelung der Aufgabenerledigung im kommunalen Bereich des OT Reichenberg Gusow-Platkow Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 118/07 - Straßenbeleuchtung in Gusow Aus dem Ortsbeirat Quappendorf Der Ortsbeirat Quappendorf befasste sich in seiner Sitzung am mit folgenden Themen: Vorlage-Nr.: 222/07 - Hauptsatzung der Gemeinde Neuhardenberg Vorlage-Nr.: 230/07 - Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 2008 ff. Öffentliche Bekanntmachung Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren Eigenheim in Reichenberg... S.1 Öffentliche Bekanntmachung Hinzuziehung zum Bodenordnungsgebiet...S.2/3 Öffentliche Bekanntmachung Lohnsteuerkarten S.3-6 Nichtamtliche Bekanntmachungen Veranstaltungen...S.7/8 Weltkindertagsfest...S.9 Jagdversammlung in Quappendorf.. S.9 Polizeibericht September... S.9 Information der Amtsverwaltung.. S.9 Weihnachtsmarkt in Neuhardenberg. S.10 Telefonverzeichnis des Amtes Neuhardenberg... S.11 Information vom Fundbüro...S.12 Sprechzeiten Amtsverwaltung...S.12 Sprechstunde der Amtsdirektorin... S.12 Internetinformation...S.12 LAND BRANDENBURG Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landentwicklung und Flurneuordnung Referat 53 Bodenordnungsverfahren Eigenheim in Reichenberg AZ: /25,28 Verf.-Nr.:3112 J Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung Im Bodenordnungsverfahren Eigenheim in Reichenberg wird gemäß 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in sinngemäßer Anwendung von 149 Flurbereinigungsgesetz für das im Verfahren befindliche Flurstück 80 der Flur 3 in der Gemarkung Reichenberg die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt: 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigen werden müssen. 3. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Abteilung 5 Landentwicklung und Flurneuordnung Rathhausstraße Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Fürstenwalde, den 17. September 2007 Im Auftrag Ulrike Friedrichs Regionalteamleiterin Bodenordnung

8 Seite LAND BRANDENBURG Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landentwicklung und Flurneuordnung Öffentliche Bekanntmachung Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Fürstenwalde hat als Flurneuordnungsbehörde beschlossen: Das durch den Anordnungsbeschluss vom 26.Oktober 1999 festgestellte Bodenordnungsgebiet wird gemäß 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz¹ in Verbindung mit 53 ff. Landwirtschaftsanpassungsgesetz und 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz ² wie folgt geändert: Hinzuziehung zum Bodenordnungsgebiet Zum Bodenordnungsgebiet werden nachstehen aufgeführte Flurstücke hinzugezogen: Land Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Gemeinde Märkische Höhe Gemarkung Reichenberg Flur 5 Flurstück 10/1 und 11 Die Größe der zum Bodenordnungsgebiet hinzugezogenen Flurstücke beträgt m² Das jetzt geänderte Bodenordnungsgebiet hat nunmehr laut Liegenschaftskataster eine Größe von 8.814m² und umfasst die Flurstücke 9, 10/ 1 und 11 der Flur 5 in der Gemarkung Reichenberg. Rechte die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind entsprechend 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz nach 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz, innerhalb der Frist von 3 Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Fürstenwalde Landentwicklung und Flurneuordnung Rathausstraße Fürstenwalde anzumelden. Auf Ersuchen der Flurneuordnungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurneuordnungsbehörde zu setzenden First nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen entsprechend 63 Abs.2 LwAnpG nach 14 Abs.2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Rechte im Sinne des 14 Abs. 1 FlurbG sind z.b.: - nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken - Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken - Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden nach den Vermögensgesetz ³ - Nutzungs- und Besitzrechte nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch 4 - Pachtrechte - Rechte, die sich aus anderen öffentlichen Büchern, Planung und Satzungen ergeben. Der vollständige Änderungsbeschluss liegt für die Beteiligten 2 Wochen lang während der Geschäftszeiten im Amt Neuhardenberg Karl-Marx-Alle Neuhardenberg zur Einsichtnahme aus. Amtliche Bekanntmachungen

9 Seite 3 5. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Änderungsbeschluss innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Widerspruch erhoben werden kann. Der Wiederspruch ist beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Fürstenwalde Landentwicklung und Flurneuordnung Rathausstraße Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Fürstenwalde, den 17 September 2007 Im Auftrag Ulrike Friedrichs Regionalleiterin Bodenordnung ¹ LwAnpG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1990 (BGBI I S.1418). zuletzt geändert duch Gesetz vom 19 Juni 2001 (BGBI. I S. 1149) ² FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16 März 1976 (BGBI I S. 546). zuletzt geändert durch Gesetz vom 12 August 2005 (BGBI I S. 2354) ³ Vermögensgesetz in der Neufassung vom 4. August 1997 (BGBI I S. 1974). zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2005 (BGBI I S. 2809) 4 EGBGB in der Neufassung vom 21. September 1994 (BGBI I S. 2494). zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2005 (BGBI I S. 2809) Öffentliche Bekanntmachung Lohnsteuerkarten Die Lohnsteuerkarten 2008 sind bis zum ausgehändigt bzw. durch die Post übermittelt worden. 2. Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte erhalten, kann er diese bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. bei der für ihn zuständigen Gemeinde beantragen. 3. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen. 4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 2008 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen. 5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2008 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse VI zu ermitteln, einzubehalten und abzuführen. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen. 6. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. 7. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegtworden ist. 8. Anträge auf a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre, b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahre in besonderen Fällen (z.b. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann), c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter, d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrags in Sonderfällen, e) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind, f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen usw. sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich. 9. Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z.b. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) sowie auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sind bei dem Einwohnermeldeamt einzureichen. 10. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2008 sind an das Einwohnermeldeamt zurückzusenden, das die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Einwohnermeldeamt Neuhardenberg Neuhardenberg, Amtliche Bekanntmachungen

10 Seite Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2008 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18 Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 1. Januar Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2008 voraussichtlich nicht benötigen, senden Sie die Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück. Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus. Welche Gemeinde ist zuständig? Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie am 20. September 2007 mit Ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren. Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen? Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend von der Gemeinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2008 abweichen. Die Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte zwecks Berichtigung zu verlangen. Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen oder Änderungen vornehmen. Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem 1. Januar 2008 ändern? Bei Heirat im Laufe des Jahres 2008 oder wenn nach dem 1. Januar 2008 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30. November 2008 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2008 ist eine Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht erforderlich. Steuerklassen Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders wichtig. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie den nachstehenden Erläuterungen entnehmen: Steuerklasse I - Ledige oder Geschiedene; - Verwitwete, deren Ehegatte vor 2007 verstorben ist; - Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben oder deren Ehegatte im Ausland wohnt. Steuerklasse II In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster für die schriftliche Versicherung steht im Internet unter zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse II) wird einem allein stehenden Steuerpflichtigen gewährt, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach 64 Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnahme des Kindes) erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein Anspruch auf ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG besteht). Als allein stehend gelten Steuerpflichtige, die a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting- Verfahrens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind und b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, - für diese steht ihnen ein Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zu oder - es handelt sich um ein Kind i. S. d. des 63 Abs. 1 EStG (leibliches Kind / Adoptivkind, Pflegekind oder ein zum Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet, sich für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und damit eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Diese Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel wird eine zweifelsfreie Versicherung ausreichen. Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen. Steuerklasse III - Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte a) keinen Arbeitslohn bezieht oder b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird. - Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2005 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Steuerklasse IV Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Steuerklasse V tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird. Steuerklasse VI ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen, Amtliche Bekanntmachungen

11 Seite 5 wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird. Steuerklassenwahl Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Beim Lohnsteuerabzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt und die zutreffende Jahressteuer ermittelt werden. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl: Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig dann zu einer Steuerüberzahlung, wenn die Arbeitslöhne der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v.h., der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v.h. des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Überprüfung der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend vorgeschrieben (Pflichtveranlagung); zu wenig gezahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel gezahlte Steuer wird erstattet. Steuerklassenwechsel bei Ehegatten Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten 2007 bescheinigt war. Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2008 von der Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, ändern lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2008 können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2008, beantragen. In Fällen, in denen im Laufe des Jahres 2008 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2008 bei der Gemeinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit wieder ein Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben. Der Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) oder die Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit beeinflussen kann. Beziehen Sie bereits derartige Leistungen oder rechnen Sie in absehbarer Zeit mit deren Inanspruchnahme, informieren Sie sich beim zuständigen Träger der Lohnersatzleistungen (Agentur für Arbeit, Krankenkasse) oder bei Ihrem Arbeitgeber über die Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels. Durch Freibeträge Steuern sparen Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z.b. wegen erhöhter Werbungsko sten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, eingetragen werden kann. Geändert haben sich einige materielle lohnsteuerliche Vorschriften gegenüber dem Kalenderjahr Hier die Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte von Bedeutung sind: - Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden - Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten mehr; ab dem 21. Entfernungskilometer können die Aufwendungen wie Werbungskosten berücksichtigt werden - der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist neu geregelt worden, und zwar bereits ab dem Kalenderjahr die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind erweitert worden, ebenfalls bereits seit dem Kalenderjahr Beachten Sie aber hierbei die sogenannte Antragsgrenze von jährlich 600 Euro. Zur Eintragung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen diese Grenze übersteigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme: Kinderbetreuungskosten) oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen von 102 Euro übersteigt. Diese Antragsgrenze gilt nicht für die Eintragung der Pauschbeträge aufgrund einer Behinderung, des Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigungen / Dienstleistungen, der Freibeträge wegen negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten oder zur Förderung des Wohneigentums, des Freibetrages bei Steuerklasse VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen. Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste Dienstverhältnis (Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen ist. Wer einen Freibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lässt, ist verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist. Wie stellt man einen Ermäßigungsantrag? Zur Eintragung von Freibeträgen müssen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Verwenden Sie die beim Finanzamt oder im Internet unter erhältlichen Vordrucke. Der Freibetrag wird grundsätzlich mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens bis zum 30. November 2008 gestellt sein muss, danach kann eine Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2008 berücksichtigt werden. Welches Finanzamt ist zuständig? Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu 400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job) unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der Pauschalversteuerung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Wegen der abgeltenden Wirkung bleibt der pauschal versteuerte Arbeitslohn Amtliche Bekanntmachungen

12 Seite aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer) anhand der hierauf eingetragenen Merkmale ermitteln. Nähere Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen erhalten Sie in der vonm Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone sowie im Internet unter: und Kinder auf der Lohnsteuerkarte Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge sowie der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Kinderfreibeträge wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt. Kinder unter 18 Jahren Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2008 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem 1. Januar 1990 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Beantragen Sie die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18 Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist. Kinder über 18 Jahre Kinder, die am 1. Januar 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kinder, die vor dem 2. Januar 1990 geboren sind), werden nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Kirchensteuer Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter Kirchensteuerabzug eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche - - eingetragen. Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen, wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört. Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2008 abgelaufen ist? Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet, bestimmte Eintragungen aus dem Lohnkonto durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung). Damit Sie wissen, welche Beträge an Ihr Finanzamt übermittelt wurden, erhalten Sie einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe Ihres lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals der sogenannten etin. Die Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres erhalten Sie in diesen Fällen nicht zurück. Sie wird Ihnen nur dann ausgehändigt, wenn sie bereits eine Lohnsteuerbescheinigung eines früheren Arbeitgebers enthält und Sie die Aushändigung verlangen, weil Sie die Lohnsteuerkarte für die Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung) benötigen. Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten, die keine manuellen Lohnsteuerbescheinigungen bzw. Aufkleber des früheren Arbeitgebers enthalten, unter Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, zu vernichten. Wenn sich die abgelaufene Lohnsteuerkarte bereits in Ihrem Besitz befindet, z.b. weil Sie am Ende des Kalenderjahres nicht in einem Dienstverhältnis standen, so senden Sie die Lohnsteuerkarte - falls sie nicht ohnehin Ihrer Einkommensteuererklärung beizufüge ist - bis zum 31. Dezember 2009 dem Finanzamt zu. Antragsveranlagung Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z.b. nicht das ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder weil Sie Aufwendungen hatten, die Sie im Ermäßigungsverfahren nicht vorab geltend machen konnten, dann beantragen Sie für das abgelaufene Jahr 2008 bei Ihrem Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen Anleitung sind nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt erhältlich. Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben. Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die Software auch unter zum Download bereitgestellt. Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag für die Einkommensteuerveranlagung 2008 nur bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden kann. Die Frist kann nicht verlängert werden. Pflichtveranlagung In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer auch verpflichtet, eine Einkommensteuerklärung abzugeben. Hier gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2009, die allerdings verlängert werden kann. Hier nun einige Beispiele für die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung: - Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z.b. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten; - das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen (verwitwete Alleinerziehende mit Steuerklasse III) eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist; - Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten mit der Steuerklassenkombination III/V ausgestellt; - Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach der Steuerklasse VI besteuert wurde. Noch Fragen? Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und - soweit zuständig - Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen behilflich sein können. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen. Sprechzeiten der Finanzämter: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag Uhr Uhr Uhr Amtliche Bekanntmachungen

13 Seite 7 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2007 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner November Neuhardenberg Martinstour Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Abschluss der Wandersaison 2007 o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel /50957 ( ca. 10 km) Seniorennachmittag (gemein- ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr sames Kaffeetrinken) Mitgliederversammlung des Café am Anger Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.v Uhr Heimatvereins Neuhardenberg Gemeinde Gusow-Platkow Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am und Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 14./21. und Seniorenrunde-Bastelstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Diavortrag Salzkammergut Reichenberg Seniorennachmittag Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Halloween-Party in der Kita Reichenberg Kita Reichenberg Uhr Kita Reichenberg Seniorennachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Dezember Neuhardenberg Weihnachtsfeier für die Turnhalle Neuhardenberg Seniorenbeirat, Projektgruppe Aktivbausteine Uhr Senioren des Amtes und Arbeitsinitiative Letschin Adventfeier Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkow Seniorennachmittag (Weihanchts- ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr feier / Jahresrückblick)) Mitgliederversammlung des Café am Anger Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.v Uhr Heimatvereins Neuhardenberg Gemeinde Gusow-Platkow Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder

14 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2007 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am und Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 12./19. und Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Seniorenrunde-Weihnachtsfeier Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow Silvesterball Schloss Gusow-Festsaal Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Gemeinde Märkische Höhe Weihnachtsfeier in Batzlow Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Weihnachtsfeier/ Jahresrückblick Reichenberg Seniorennachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Hackfleisch im Kürbisfeld Man nehme: 500 Gramm Hackfleisch vom Rind 1 Kürbis (Hokaido oder Muskatkürbis) 2 große Kartoffeln, mehlig kochend 2 Tomaten 500 ml Rinderbrühe 1 rote Peperoni (mild, oder wer es schärfer verträgt, eben eine scharfe Peperoni) 1 Zwiebel 1 Mozzarella 1 Glas Weißwein (wenn man keinen Alkohol verwenden will, dann eben ein Glas Traubensaft verwenden, geht auch) Chilipulver, Muskat, Salz, Pfeffer Olivenöl Zubereitung: Zuerst das Rinderhack mit der klein gehackten Peperoni mischen, mit Salz, Pfeffer, Chili würzen und in einer Pfanne kräftig anbraten. Erst zum Schluss die Zwiebel mit anschwitzen. Eine Auflaufform mit etwas Olivenöl einfetten, den geschälten und gewürfelten Kürbis einschichten, mit Weißwein (Oder Traubensaft) und etwas Brühe übergießen (der Kübis sollte etwa halb bedeckt sein), würzen und im Ofen bei ca. 180 angaren. Etwas später die gewürfelten Kartoffel dazugeben, evtl. nachwürzen und mit dem Kürbis mischen. Etwa 40 Min. im Ofen weitergaren. Dabei immer die Flüssigkeit kontrollieren, und bei Bedarf Brühe nachgießen. Dann das Hackfleisch darauf verteilen, mit Tomatenscheiben belegen und bei 210 (am besten mit Umluftgrill) überbakken. Mit Mozzarella-Scheiben belegen und weiterbacken. Wenn der Käse zerflossen ist, ist der Auflauf fertig! Guten Appetit wünscht Ihre Fortuna Werbung

15 Seite 9 Weltkindertagsfest 2007 Herzlichen Dank allen Sponsoren und freiwilligen Helfern Das Weltkindertagsfest 2007 war sehr gelungen, denn zahlreiche Kinder und Jugendliche aus Neuhardenberg und den amtszugehörigen Gemeinden haben bei sehr schönem Wetter die Angebote des Kinderrings Neuhardenberg und der Freiwilligen Feuerwehr Neuhardenberg mit großer Begeisterung angenommen. Auch die zahlreichen Begegnungen mit den Eltern waren sehr interessant. Dicht umlagert waren die Angebote mit Kaffee und Kuchen, Popcorn, Zuckerwatte, Grillwurst und Getränken und Eis. Als besonderen Service konnte jeder Besucher sein persönliches Foto auf einem Button wiederfinden. Der Glücksradstand und das Enten angeln waren stark frequentiert. Die Hüpfburg wurde ohne Unterbrechung rege genutzt. Clown Rolli begeisterte die Kinder aus Nah und Fern mit zahlreichen Sketchen und Spielen. Die Asphaltmalerei, Kinderschminken und Bastelstand wurden gut angenommen. Simone und Steffi am Schminkstand arbeiteten ohne Pause, um alle Kinder zu verschönern. Besonderen Dank auch dem Team der Feuerwehr mit dem Vorführen der Technik, als besonderen Highlight für die Kinder aus dem gesamten Amtsbereich. Am zum traditionellen Weltkindertagsfest unterstützten uns auch wieder zahlreich unsere langjährigen Sponsoren: Wir möchten uns ganz herzlich bedanken bei: REWE-Kaufhalle Neuhardenberg Herrn Dietmar Palm Bäckerei Hennig Bäckerei Rösicke Freiwillige Feuerwehr Neuhardenberg Michael Dembowski Kinderring Neuhardenberg POLIZEINOTIZEN Kriminalität Im September 2007 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 13 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Anzeigen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung, Nötigung und Nachstellens. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 90 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Berichtszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 8 Verkehrsunfälle. Dabei wurden keine Personen verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte war in diesem Monat an 5 Unfällen beteiligt. Ein Unfall mit Fahrerflucht wurde in diesem Monat registriert. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 71 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Sellow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 7 Personen verletzt und 3 Personen getötet. In 9 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 26 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol/Drogen waren insgesamt einmal im Spiel. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden 1 Fahrzeugführer festgestellt, welcher eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen haben. Hierbei nutzte der Kraftfahrer sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 6 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und um Trunkenheit im Verkehr. Die höchste festgestellte alkoholische Beeinflussung lag bei 2,17. i.a. Trölenberg, PHM Werte Bürgerinnen und Bürger, Bitte beachten: am bleibt die Amtsverwaltung Neuhardenberg ab 12:00 Uhr geschlossen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Grit Brinkmann -Amtsdirektorin-

16 Seite

17 Seite 11 Amtsverwaltung Neuhardenberg Zentrale: / Fax: / Internet: Amtsdirektor/Vorzimmer Frau Brinkmann Amtsdirektor@Amt-Neuhardenberg.de Frau Kanehl Zi M.Kanehl@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich I (Zentrale Dienste) Frau Wagner, Leiterin Zi K.Wagner@Amt-Neuhardenberg.de Satzungsrecht/Sitzungsdienst/EDV/ Versicherungen/Öffentlichkeitsarbeit/Schule Herr Schubring Zi H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Vollstreckung/Allg. Verwaltung Frau Hohensee Zi J.Hohensee@Amt-Neuhardenberg.de Personal/Kita/Allg. Verwaltung Frau Meister Zi R.Meister@Amt-Neuhardenberg.de Kämmerin/Doppik Frau Neumann Zi P.Neumann@Amt-Neuhardenberg.de Steuern/Haushaltsüberwachung Frau Gesche Zi V.Gesche@Amt-Neuhardenberg.de Kasse/Buchhaltung/Doppik Frau Dittrich Zi B.Dittrich@Amt-Neuhardenberg.de Frau Lehmann Zi M.Lehmann@Amt-Neuhardenberg.de Gebäudemanagement/Liegenschaften Frau Bittelmann Zi K.Bittelmann@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich II (Bürgerdienste) Herr Müller, Leiter Zi D.Mueller@Amt-Neuhardenberg.de Jugend/Sport/Soziales/Kultur/Tourismus Städtepartnerschaft/Archiv Frau Qualmann Zi E.Qualmann@Amt-Neuhardenberg.de Bauwesen/Wohnungsförderung/Grünflächen Frau Weise Zi C.Weise@Amt-Neuhardenberg.de Frau Albrecht Zi S.Albrecht@Amt-Neuhardenberg.de Allg. Ordnungsangelegenheiten/ Straßenverkehr/Brandschutz/ Umweltschutz/ruhend. Verkehr Frau Lutter Zi J.Lutter@Amt-Neuhardenberg.de Frau Salokat Zi B.Salokat@Amt-Neuhardenberg.de Einwohner- u. Gewerbewesen Frau Korbanek Zi C.Korbanek@Amt-Neuhardenberg.de Standesamt-Personenstand/Friedhof Frau Uebel Zi M.Uebel@Amt-Neuhardenberg.de Wirtschaftförderung/ Fördermittelbeschaffung/Doppik Herr Buchwaldt Zi B.Buchwaldt@Amt-Neuhardenberg.de Ehrenamtliche Bürgermeister Gemeinde Gusow-Platkow Herr Klein Gemeinde Märkische Höhe Herr Derwis Gemeinde Neuhardenberg Herr Eska Neuhardenberg@Eska-M.de

18 Seite SPRECHSTUNDE DER AMTSDIREKTORIN An jedem 1. Dienstag im Monat, von 16:00-18:00 Uhr im Amt Neuhardenberg, Zimmer 19. Außerhalb dieser Sprechstunde bitte ich um Terminabsprache im Sekretariat unter der / Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektorin INFORMATION vom FUNDBÜRO Entsprechend Runderlass des Ministeriums für Inneres vom veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1 vom , zur Behandlung von Fundsachen wird bekannt gegeben, dass im Fundbüro der Amtsverwaltung Neuhardenberg 1 Schlüsselring mit 4 Schlüssel und Flaschenöffner am gefunden wurde. Fundort: Waldgelände zwischen Neuhardenberg und Märkische Höhe, OT Ringenwalde Dieser ist beim Amt Neuhardenberg, Bürgerdienste, Fachbereich II, Zimmer 03 abzuholen. Salokat Bürgerdienste, Fachbereich II Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung Dienstag Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Nach vorheriger Terminabsprache stehen wir Ihnen auch gern außerhalb dieser Sprechzeiten zur Verfügung. Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Dezember 2007) ist der Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee Neuhardenberg Tel.: /5950 Fax: / H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg und Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Neuhardenberg. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

19 Seite 7 3. Amts-Feuerwehrball (06.Oktober 2007, 18:00 Uhr Neuhardenberg) Der 3. Feuerwehrball des Amtes Neuhardenberg wurde am 6. Oktober 2007 in der Turnhalle der Gemeinde Neuhardenberg durchgeführt. 180 Feuerwehrkameraden und ihre Ehepartner, Freunde und Gäste feierten in gemütlicher Runde. Nicht nur die Vielzahl der Brand- und Hilfeeinsätze im Jahr 2007 sind das Erkennungsmerkmal einer Feuerwehr, sondern auch wie sie sich in das Gemeinwohl einer Gemeinde einbringen. Die Feuerwehr ist nicht nur Helfer in der Not, sie hilft auch dort, wo sie gebraucht wird. Dazu zählen die Dorffeste in den Gemeinden. Auch die Neuhardenberger Nacht und andere Großveranstaltungen zeigten das Zusammenwirken der amtsangehörigen Ortsfeuerwehren. Herr Müller in Vertretung von Amtsdirektorin, Frau Dr. Grit Brinkmann und Kamerad Lars Knaack, amt. Amtswehrführer nutzten den Abend, um einigen Kameraden für ihre langjährige aktive Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Dank zu sagen. Sie nahmen Beförderungen vor und auch die jährliche Auszeichnung mit der Medaille für Treue Dienste ist schon zu einer guten Tradition geworden. (siehe Anlage) Kamerad Harald Mehls vom Kreisfeuerwehrverband ehrte den Kameraden Franz Lehmphul, FFw Quappendorf mit der Ehrennadel des KFV Märkisch-Oderland in Silber. Der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.v. Kamerad Bernd Falkenthal ehrte die Kameraden Paul Rohrmann und Paul Renz für 60 Jahre aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr. Beide Kameraden sind in der Alters- und Ehrenabteilung der FFw Reichenberg-Ringenwalde. Noch heute helfen sie dort, wo sie gebraucht werden, ob es bei der Pflege des FF-Grundstückes ist oder bei der Wartung der Feuerwehrtechnik. Gerne geben sie Ihre Erfahrungen mit Hinweisen und Ratschlägen an die Jugend weiter. Die Leistungsfähigkeit und der Ausbildungsstand in der Feuerwehr kommen aber nicht von ungefähr. Jedes einzelne Mitglied trägt dazu bei, dass dieser Standard erreicht werden konnte und erhalten bleibt. Erinnert wurde auch an das Deutsch-Polnische Zeltlager der Jugendfeuerwehren am Baggersee in Gusow und an die 100 Jahrfeier der FF Gusow-Platkow. Dies waren unzweifelhaft erlebnisreiche und tolle Veranstaltungen unserer Feuerwehren In Anerkennung Treuer Pflichterfüllung in der Freiwilligen Feuerwehr wurden geehrt 1. Verleihung der Medaille für Treue Dienste in Kupfer (10 Jahre) Dienstgrad: Name: Vorname: Feuerwehr: OFF Camnitzer Ramona FF Altfriedland OFM MocziaFabian FF Altfriedland OFM Schulz Tobias FF Neuhardenberg OFM Ostrycharz Paul FF Reichenberg- Ringenwalde OFM Wintzler Daniel FF Reichenberg Ringenwalde OFM Eska Mario FF Quappendorf 2. Verleihung der Medaille für Treue Dienste in Bronze (20 Jahre) Stellv. KBM Knaack Lars FF Altfriedland 3. Verleihung der Medaille für Treue Dienste in Gold (40 Jahre) BM Schirrmeister Klaus FF Reichenberg- Ringenwalde LM in Zachert Rosemarie LM in Borm Hannelore LM in Borm Ingelore OLM Gürgen Walter FF Quappendorf Beförderungen zum 06. Oktober 2007 Name, Vorname Feuerwehr Von Zum Fabian Lier Neuhardenberg Anwärter Feuerwehrmann Chris Lange Neuhardenberg Anwärter Feuerwehrmann Martin Kästner Neuhardenberg Anwärter Feuerwehrmann Christiane Streichan Neuhardenberg Anwärterin Feuerwehrfrau Torsten Elsholz Altfriedland Oberfeuer- Hauptfeuerwehrmann wehrmann Ehrung durch den Landesfeuerwehrverband für 60 Jahre Mitglied in der Feuerwehr Renz und Rohrmann (Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes in Silber) und durch den Kreisfeuerwehrverband Kamerad Lehmphul - Ehrennadel des KV in Silber Foto v.l. Kamerad H. Mehls, P. Rohrmann, P. Renz, B. Falkenthal, Lehmphul, amt. Amtswehrführer L. Knaack Jutta Lutter SB

20 Seite Der Karateverein Seelow bietet ab Oktober wieder neue Kurse für Anfänger (Kinder ab 8 Jahre und Erwachsene) an. Es gibt keine Voraussetzungen, die man dazu mitbringen muss, lediglich Interesse und normale Sportkleidung sind nötig. Das Training findet jeweils in der Turnhalle der Förderschule Seelow statt für Kinder jeden Dienstag und Freitag vom 16:30 bis 18:00 Uhr für Erwachsene jeden Dienstag ab 20:15 Uhr. Die Teilnahme am Kurs ist für einen Monat kostenfrei zur Probe möglich. Weitere gibt es unter oder unter Tel Dem Seelower Karateverein, der seit 10 Jahren besteht, gehören 30, etwa zur Hälfte weibliche, Mitglieder aus dem gesamten Altkreis Seelow an. Martinstag am 11. November Der Martinstag am 11. November war in der bäuerlichen Gesellschaft ein wichtiger Tag: In der Landwirtschaft hat an diesem Tag die Wintersaison begonnen. Es war der Zahltag für das abgelaufene Pachtjahr, Tag für Hausschlachtungen, Tag der ersten Weinprobe und die Mägde und Knechte mussten sich vielerorts nach der Arbeit im Sommer und Herbst eine neue Bleibe oder einen anderen Arbeitsplatz suchen. An diesem Tag wurde gesungen, getanzt, der Martiniwein gekostet und der Martinibraten gegessen. Bis zum heutigen Tag kommt am Martinstag oft die Martinsgans auf den Teller. Und viele Restaurants werben mit dem Gänsebraten, der ab dem Martinstag angeboten wird. Die Gans war im Altertum ein Orakeltier, aus dessen Knochen das bevorstehende Winterwetter vorhergesagt wurde : Ist das Brustbein der Martinsgans braun, wirst du warmes Winterwetter schaun, ist es aber weiss, gibt es Schnee und Eis. In allen Kindergärten und Schulen werden im deutschsprachigen Raum Martinsfeste gefeiert mit Lampionumzügen am Abend. Und dann tritt häufug der Heilige Martin auf. Er tritt auf einem Pferd reitend auf, teilt seinen Mantel mit einem Schwert und schenkt die eine Hälfte einem Bettler. Die Legende geht zurück auf einen Offizier, der um 316 n.chr. im ungarischen Steinamanger geboren wurde, als Anführer eines römisches Reiter-Regiments im Winter vor dem Stadttor vor Amiens auf einen frierenden Bettler stiess und ihm die Hälfte seines Mantels gab. Er liess sich später taufen und wurde schliesslich zum Bischof von Tours gewählt. Nach einer anderen Legende wollte Martin lieber Mönch bleiben als Bischof werden und versuchte vor seiner Wahl zum Bischof zu fliehen und versteckte sich in einem Gänsestall. Doch die Gänse machten ein schreckliches Geschnatter und verrieten den Flüchtling. Und so wurde die Martinsgans geboren und ist bis zum heutigen Tag das Symbol für den Martinstag geblieben. Die Tradition mit den Lampions hat mit der Vertreibung der Winterdämonen (Verbindung zu Halloween) zu tun. Man hoffte früher, durch Martinsfeuer auf Feldern und Bergen den Angriff der bösen Wintergeister wenigstens für die Zeit des Martinstages verhindern zu können. Mit dieser Tradition hängt wiederum zusammen, dass am 11. November um Uhr in den Fastnachts- und Karnevalshochburgen offiziell der Karneval beginnt, der ursprünglich mit der Austreibung der Wintergeister im Frühjahr zu tun hat. Heute verkaufen die Bäckereien am Martinstag traditionelles Martinsgebäck aus Hefeteig: Martiniwecken, Martiniringe und Martinsküchlein. Wetterregeln zu Martini: Martini trüb: Winter gar nicht lieb. Martini nass und kalt, wird die Frucht gar teuer bald.

21 Seite 9 Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Kunstspeicher an der B 167 Frankfurter Straße 39, Friedersdorf Tel.:03346/ FAX 03346/ November 2007 Tel.: Wirtshaus: info@kunstspeicher-friedersdorf.de Öffnungszeiten ganzjährig: Speicher und Laden Mi So Uhr Wirtshaus im Speicher ab 12 (bis Uhr warme Küche)

22 Seite Weihnachten im Schuhkarton Vom 15. Oktober bis zum 17. November können Sie aus einem einfachen Schuhkarton ein Geschenk der Hoffnung machen: Gefüllt mit Dingen, die Kindern Freude bereiten, werden persönlich gepackte Schuhkarton-Geschenke in den Empfängerländern zu wahren Schatzkisten. Durch Armut und fehlende Lebensperspektiven sind viele Menschen jeglicher Hoffnung beraubt. Durch die Aktion»Weihnachten im Schuhkarton möchten wir mit Ihnen Kindern, die auf der Schattenseite des Lebens aufwachsen, Hoffnung schenken. Für viele Kinder in Osteuropa ist Ihr persönlich gepackter Schuhkarton das erste Weihnachtsgeschenk ihres Lebens. Im Jahr 2007 werden sich Mädchen und Jungen in folgenden Empfängerländern über Ihr persönlich gepacktes Geschenk freuen: Armenien Albanien Bulgarien Georgien Kasachstan Kosovo Kroatien Litauen Moldawien Polen Rumänien Serbien Slowakei Südafrika Ukraine Weißrussland West-Bank Packen Sie in Ihrer Familie, Ihrem Verein, Ihrer Firma oder Gemeinde Schuhkartons für Kinder in Not. Lassen Sie Kinderaugen strahlen So einfach ist das Päckchenpacken: Ein handelsüblicher Schuhkarton wird mit Geschenkpapier beklebt, mit Dingen des täglichen Bedarfs und dem, was Kindern Freude macht, gefüllt: Schulsachen wie Hefte, Buntstifte und Lineal oder Hygieneartikel wie Zahnbürste, Zahnpasta und Kamm sind in den Empfängerländern wahre Schätze. Kleidung, Spielsachen und Süßigkeiten all das, was Kinderherzen höher schlagen lässt machen das Päckchen komplett. Mit einem Aufkleber zeigen Päckchenpacker an, für welche Altersgruppe (2-4, 5-9, Jahre) die Geschenke geeignet sind und ob sich ein Junge oder ein Mädchen über den weit gereisten Schuhkarton freuen darf. Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen der Empfängerlände dürfen nur neue Waren und keine gelatinehaltigen Süßigkeiten wie Gummibärchen importiert werden. Ist der Schuhkarton gepackt, kann er in einer geschulten und registrierten Sammelstelle abgegeben werden. In der Nähe sind das: CVJM Seelow e.v., Kirchstr. 7, Seelow Familie Enkelmann, Hauptstr. 3, Gusow Familie Gerasch, Kirschweg 7a, Seelow Nähere unter: Zum Beispiel Dschungelkind von Sabine Kuegler Was uns unvorstellbar erscheint - Sabine Kuegler hat es erlebt: Als Tochter deutscher Forscher verbrachte sie ihre Kindheit mitten im Dschungel von West-Papua, bei einem vergessenen Stamm von Kannibalen. Bis sie siebzehn war, kannte sie keine Autos, kein Fernsehen und keine Geschäfte. Sie spielte nicht mit Puppen, sondern schwamm mit Krokodilen im Fluss - und erlebte schon früh die alten Rituale des Tötens. Die Natur war ihr Spielplatz, der Dschungel ihre Heimat, der Himmel ihr Dach. Heute, nach Jahren in Europa, ist ihre Seele gefangen zwischen zwei Kulturen. Sabine Kuegler weiß, dass sie zurückkehren muss - zurück in eine Welt, die für viele nicht mehr existiert.

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24 Danksagungen für Hochzeiten und Jubiläen werden im Amtsblatt von Freunden und Verwandten gelesen!! Wir gestalten sie nach Ihren Wünschen. Rufen Sie uns an Ihre Fortuna Werbung Kleintierschau in Müncheberg/Mark Vom bis lädt der Züchterverein D782 Müncheberg u.u.e.v. zur 24. Vereinsschau in das ehemalige Pluta-Gelände Müncheberg, Marienfelde 18 (Richtung Obersdorf/Hermersdorf) ein. Gezeigt werden ca. 500 Tierre (Kaninchen und Geflügel). Öffnungszeiten: Freitag,15.00 Uhr Uhr Samstag, Uhr Uhr Sonntag, Uhr Uhr. Es bestehen gute Kaufgelegenheiten in der Tierbörse, für das leibliche Wohl in der Ausstellungshalle wird gesorgt. Vor Ort besteht die Möglichkeit, Futtermittel und Dinge für den Ausstellungs- und Zuchtbedarf zu erwerben. Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee Neuhardenberg Tel.: /5950 Fax: / Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg und Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Neuhardenberg. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

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