Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg

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1 Service-Mappe

2 Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Haus. Mit der vorliegenden Service-Mappe wollen wir Ihnen eine Planungshilfe sowie verschiedene Informationen an die Hand geben, damit Ihre Veranstaltung im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg ein Erfolg wird. Das Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg ist eine in der Bundesrepublik einmalige Dienstleistungseinrichtung für die Wirtschaft. Neben dem Veranstaltungsbereich haben hier ihren Sitz: Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit (bw-i), die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung (StW) mit dem Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, das Steinbeis-Europa- Zentrum (SEZ), die ClusterAgentur Baden-Württemberg sowie das Design Center und das Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart. Der Name Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg ist gleichzeitig auch Programm: Veranstaltungen und Ausstellungen mit wirtschaftsrelevanten Themen können das Haus als Plattform nutzen. Das Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zur Wirtschaftsförderung. Der Inhalt dieser Mappe wird im wesentlichen Bestandteil eines Mietvertrages sein, den Sie gegebenenfalls mit uns abschließen. Deshalb bitten wir Sie, unserer Service-Mappe sorgfältig zu lesen. Nutzen Sie diese als Checkliste, mit deren Hilfe Sie überprüfen können, ob Sie auch an alles gedacht haben. Aus dem Verzeichnis der Räume können Sie ersehen, ob die für Ihr Vorhaben geeigneten Räume vorhanden sind. Ob wir Ihnen diese zum gewünschten Zeitpunkt und im passenden Umfang zur Verfügung stellen können, erfahren Sie bei unserem Veranstaltungsmanagement. Die Kontaktangaben finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Ihr Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg - Veranstaltungsmanagement Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg -

3 Inhaltsverzeichnis I Ansprechpartner II Verzeichnis und Lage der Räume III Verzeichnis der Möblierungsvarianten IV Mietbedingungen für Veranstaltungs- und Ausstellungsräume, Hausordnung, Sicherheitsmerkblatt V Informationen für Veranstalter VI Informationen über das Bewirtungsangebot VII Benutzungsentgelte

4 Ansprechpartner im HdW Erwin Müller Leiter "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Rainer Presser Stv. Leiter "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Samija Bas Veranstaltungsmanagement "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Antje Jüngling Veranstaltungsmanagement "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Marion Topp Veranstaltungsmanagement "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Bettina Augustin Petra Ziemann Geschäftsstelle "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711) Fax: (0711) Karin Grau Öffentlichkeitsarbeit "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" Tel.: (0711)

5 Restaurant Logo Erdgeschoss II Empfangshalle und Information 03 Personenaufzug 02 Anlieferung Rampe und Lastenaufzug Garderobe Haupteingang Empfangshalle Treffpunkt, Garderobe, Sitzgruppe 01 Restaurant Logo (verpachtet) ca. 40 Plätze. 02 Raum Tübingen Nutzung nach Absprache. 03 Erdgeschoss links (117 m 2 ) Präsentationsfläche, Ausstellungen. Nutzung nach Absprache. 04 Bistro/Cafeteria (verpachtet) ca. 60 Plätze. Erfrischungen, kleine Gerichte, Unterhaltung unter Palmen. TH4 Konferenzraum Stuttgart (im Gebäude Theodor-Heuss-Str.4) an Tischen bis 48 Plätze Seminare, Workshops, Konferenztechnik.

6 Steinbeis-Saal 1. Obergeschoss II Steinbeis-Saal Raum 157 / Turm A (620 m 2 ) Ausstellungen, max. 413 Personen. Barrierefreier Zugang über Rollstuhllift. (75 m 2 ) Stehempfang bis 60 Personen. Lobbyausstellungen in Verbindung mit Veranstaltungen im Bertha-Benz-Saal oder Steinbeis-Saal. Raum ist nicht barrierefrei. 12 Baden-Baden (75 m 2 ) Rundtisch bis 16 Plätze. Raum ist nicht barrierefrei. 13 Foyer Bertha-Benz-Saal (173 m 2 ) Stehempfänge bis 150 Personen, Lobby-Ausstellungen in Verbindung mit Veranstaltungen im Bertha-Benz-Saal. 14 Bertha-Benz-Saal an Tischen bis 120 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 196 Plätze, Vorträge, Tagungen, Workshops, internationale Konferenzen, Videovorführungen, 4 Dolmetscher- und Kommentatorenkabinen, fest eingebautes Podium und Leinwand. 15 Konferenzraum Karlsruhe an Tischen bis 56 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 110 Plätze; Vorträge, Konferenzen, Workshops, mobile Konferenztechnik. 17 Konferenzraum Mannheim an Tischen bis 48 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 90 Plätze; Vorträge, Konferenzen, Workshops, mobile Konferenztechnik. 18 Meidinger Saal (670 m²) Ausstellungen, max. 457 Personen. Bankett, Stehempfang, Präsentationen in Reihenbestuhlung bis 448 Plätze, mobile Konferenztechnik. 19 Foyer Meidinger-Saal (128 m 2 ) Ausstellungen, Stehempfänge bis 140 Personen.

7 König-Karl-Halle 2. Obergeschoss II List-Saal mit Galerie (1080 m 2 ) Ausstellungen, max. 703 Personen. Galerie ist nicht barrierefrei. 21 Turm A (75 m 2 ) Ausstellungen i.v.m. List- oder Eyth-Saal, max. 53 Personen. 22 Turm B (75 m 2 ) Ausstellungen i.v.m. List-Saal, max. 55 Personen. 23 Eyth-Saal (500 m 2 ) Ausstellungen, max. 318 Personen Banketts, Stehempfänge,Präsentationen, mobile Konferenztechnik. 24 Konferenzraum Reutlingen an Tischen bis 56 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 110 Plätze; Vorträge, Konferenzen, Workshops, mobile Konferenztechnik. 25 Konferenzbüro Konferenz- oder Tagungssekretariat, Blocktisch bis 10 Plätze. 26 Konferenzraum Ulm an Tischen bis 28 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 50 Plätze; Vorträge, Konferenzen, Workshops, mobile Konferenztechnik. 27 Konferenzraum Heilbronn wie Konferenzraum Ulm. 28 König-Karl-Halle an Tischen bis 300 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 666 Plätze; Kongresse, Tagungen, Hauptversammlungen, Vortragsveranstaltungen, Festakte, internationale Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Videovorführungen, 4 Dolmetscher- und Kommentatorenkabinen. 29 Foyer König-Karl-Halle (128 m 2 ) Stehempfänge bis 140 Personen, Lobby-Ausstellungen in Verbindung mit Veranstaltungen in der König-Karl-Halle.

8 Kepler-Saal 3. Obergeschoss II Kepler-Saal (604 m 2 ) Stehempfänge bis 354 Personen, Lobbyausstellungen in Verbindung mit Veranstaltungen in Studios A und B. 31 Konferenzraum Studio A an Tischen bis 32 Plätze, in Reihenbestuhlung bis 60 Plätze; Vorträge, Konferenzen, Workshops, mobile Konferenztechnik. 32 Konferenzraum Studio B wie Studio A. 33 Seminarräume Konstanz, Esslingen, Pforzheim, Heidelberg an Blocktischen für jeweils bis zu 10 Personen mit Nebenraum. Monitor 55 für Präsentationen.

9 Mia-Seeger-Saal II 4. Obergeschoss Mia-Seeger-Saal (820 m 2 ) Ausstellungen, max. 576 Personen Präsentationen, Stehempfänge bis 670 Personen, Banketts bis 525 Personen.

10 I. Verzeichnis der Bestuhlungsvarianten Möblierungsvarianten III A Fläche in m² Parlamentarische Bestuhlung U-Form Block Rechteck Bankett Klimaanlage Bodenbelag Reihenbestuhlung Raum- Nr. Konferenz-/ Ausstellungsraum A 80 cm 50 cm EG 02 Tübingen 75 Teppich 1. OG Raum 157 / Turm A Turmraum Baden-Baden für Bewirtungen bis zu 60 Personen und für Lobby-Ausstellungen 16 2.) Teppich Teppich 13 Foyer Bertha-Benz-Saal 173 für Bewirtungen bis zu 150 Personen und für Lobby-Ausstellungen Granit 14 Bertha-Benz-Saal Parkett ja 15 Karlsruhe ) 42 Parkett ja 17 Mannheim ) 34 Parkett ja 19 Foyer Meidinger-Saal 128 für Bewirtungen bis zu 140 Personen und für Lobby-Ausstellungen Granit 2. OG Reutlingen Konferenzbüro ) Teppich Teppich 26 Ulm ) 22 Teppich 27 Heilbronn ) 22 Teppich 28 König-Karl-Halle Parkett ja 29 Foyer König-Karl-Halle 128 für Bewirtungen bis zu 140 Personen und für Lobby-Ausstellungen Granit 3. OG Kepler-Saal Studio A für Bewirtungen bis zu 180 Personen und für Lobby-Ausstellungen ) 23 Estrich Teppich 32 Studio B ) 23 Teppich ja Heidelberg (Raum 365) Teppich 33 Pforzheim (Raum 363) Esslingen (Raum 361) Teppich Teppich Konstanz (Raum 359) Teppich 4. OG 34 Mia-Seeger-Saal 820 für Bewirtungen bis zu 670 Personen und für Lobby-Ausstellungen Estrich TH 4 TH 4 Stuttgart Estrich A 1) Bestuhlung nur außen. Bei Innenbestuhlung zusätzliche Sitzplätze auf Anfrage ; 2.) Rundtisch

11 II. Geschossübersichten mit Fluchtwegen III Möblierungsvarianten In Bearbeitung. Bitte beachten Sie die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne.

12 I. Mietbedingungen IV Mietbedingungen für Veranstaltungs- und Ausstellungsräume im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) 1 Begründung des Vertragsverhältnisses 1) Die mietweise Überlassung der Räume und Einrichtungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) im Haus der Wirtschaft Baden- Württemberg (HdW) bedarf eines schriftlichen Vertrages, dessen Bestandteile die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen und diese Mietbedingungen sind. 2) Eine Terminvormerkung ist für das MFW bis zur schriftlichen Bestätigung durch das MFW unverbindlich. 2 Mieträume und Mietzeit (Vertragsgegenstand) 1) Die im Mietvertrag näher bestimmten Räume und Gegenstände werden dem Mieter zu dem dort vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Zeit überlassen. Die Räume werden mit der im Mietvertrag genannten Bestuhlung vermietet. 2) Die vorgenannten Räumlichkeiten werden vor Beginn jeglicher Arbeiten durch Beauftragte des MFW an den Mieter übergeben. 3) Nach Ablauf der Mietzeit und nach Beendigung jeglicher Arbeiten werden die Räumlichkeiten in gleicher Weise zurückgegeben. Es ist hierzu ein Abnahmetermin mit dem Vermieter zu vereinbaren. 4) Der Mieter muss durch die Bereitstellung von Aufsichtspersonal und durch geeignete, mit dem Vermieter abgestimmte Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass weitere Räumlichkeiten im HdW während der Veranstaltung durch Besucher, Personal und sonstige Personen weder in Anspruch genommen noch betreten werden. 3 Zustand und Nutzung des Vertragsgegenstandes 1) Der Vertragsgegenstand wird in dem bestehenden (dem Mieter bekannten) Zustand überlassen. Er gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Mieter Mängel nicht unverzüglich bei Übergabe beim MFW geltend macht. 2) Die generellen Öffnungszeiten des HdW sind Montag bis Freitag jeweils von 6-20 Uhr. Falls die Räumlichkeiten vom Mieter außerhalb dieser Öffnungszeiten benötigt werden, bedarf dies der gesonderten Zustimmung des MFW. Soweit durch diese Nutzung Mehrkosten entstehen, hat diese der Mieter zu tragen. 3) Der Vertragsgegenstand darf vom Mieter nur zu im Mietvertrag genannten Zweck genutzt werden. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. 4) Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen in oder an dem Vertragsgegenstand sind dem MFW unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5) Beginn und Ende der Mietdauer und der Veranstaltung richten sich nach den im Mietvertrag festgesetzten Zeiten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird und die gemieteten Räume innerhalb einer halben Stunde nach Veranstaltungsende geräumt werden. Das Gebäude wird eine Stunde, die Mieträume werden eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung geöffnet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind Bestandteil des Mietvertrages. 6) Zum Mietobjekt gehört auch - soweit benötigt - die Garderoberichtung. Die Besorgung (Betreuung, personelle Besetzung) der Garderoberichtung erfolgt durch das MFW soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist. 7) Die technischen Anlagen im HdW dürfen nur von Beauftragten des MFW bedient werden. 8) Den Beauftragten des MFW ist auf Verlangen Zutritt zu den Veranstaltungen zu gewähren. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. 9) Die Hausordnung für den Veranstaltungsbereich des HdW ist Bestandteil der Mietbedingungen und vom Mieter zu beachten. 4 Änderungen am Vertragsgegenstand, Dekoration 1) Das HdW ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Deshalb ist das Bekleben jeglicher Oberflächen (Wände, Säulen, Böden etc.) untersagt. Änderungen in und am Vertragsgegenstand, dazu gehören auch alle Einrichtungsgegenstände, sind grundsätzlich nicht gestattet. Befestigungen von Dekorationen und sonstigen Halterungen im HdW sowie das Verlegen von Bodenbelägen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch das MFW und nur mit rückstandsfreiem, leicht klebendem Klebeband erfolgen. 2) Präsentationen, Dekorationen, Mobiliar und sonstige Aufbauten im HdW bedürfen der frühzeitigen Zustimmung des MFW. Diesem ist hierüber spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein detaillierter Plan vorzulegen. Der Mieter hat den ursprünglichen Zustand der Mietsache unmittelbar nach Veranstaltungsende auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko wieder herstellen zu lassen. 3) Die Werbung für die Veranstaltung ist Sache des Mieters. Das MFW kann verlangen, dass hierfür verwendetes Werbematerial (Plakate usw.) rechtzeitig vor der Veröffentlichung vorgelegt wird. Das MFW ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, insbesondere wenn die Veröffentlichung nicht mit dem Rahmen der üblichen Werbung des MFW oder den Interessen und dem Ansehen des MFW zu vereinbaren ist. 4) Werbe- und Präsentationsflächen außerhalb des HdW stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Amt für öffentliche Ord-

13 I. Mietbedingungen IV Mietbedingungen für Veranstaltungs- und Ausstellungsräume im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) nung der Landeshauptstadt Stuttgart eine Genehmigung zur Aufstellung von Objekten, Fahrzeugen usw. eingeholt werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Das MFW ist über die Genehmigung zu unterrichten. 5) Eine Außenbeflaggung ist nach vorheriger Absprache mit dem MFW möglich, es sei denn übergeordnete Beflaggungsbestimmungen stünden dem entgegen. 5 Personal 1) Soweit nicht vereinbart ist, dass der Mieter Personal des MFW in Anspruch nimmt, hat er auf eigene Rechnung für geeignete Kräfte in erforderlichem Umfang Sorge zu tragen. 2) Anweisungen der Beauftragten des MFW ist Folge zu leisten. 6 Pflichten des Mieters 1) Der Mieter hat bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung sämtliche Leistungen, organisatorischen und technischen Details, den Beginn und das Ende der Veranstaltung, die Aufplanung der Versammlungsstätte, - räume und flächen, dem MFW mitzuteilen. Zu den organisatorischen und technischen Details gehören insbesondere: der Name seines Veranstaltungsleiters, die Größe und die Anordnung von ggf. aufzubauenden Bühnen, Podien oder vergleichbaren Aufbauten, die erwartete Besucheranzahl und die Bestuhlungsart, ob bühnen-, beleuchtungstechnische oder sonstige technische Einrichtungen eingebracht werden, ob Ausschmückungen, Dekorationen, Ausstattungen eingebracht werden (Brandschutzklassen nachweisen). 2) Der Mieter ist verpflichtet, soweit erforderlich, seine Veranstaltung steuerlich anzumelden, sich notwendige behördliche Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen und anlässlich der Veranstaltung öffentliche Abgaben und GEMA-Gebühren pünktlich zu entrichten. 3) Der Mieter ist für die Erfüllung aller anlässlich der Benutzung zu treffenden bau-, feuer-, sicherheits-, gesundheits-, sowie ordnungspolizeilichen Maßnahmen verantwortlich. Die festgesetzten Besucherhöchstzahlen dürfen nicht überschritten werden. 4) Bei bewirtschafteten Veranstaltungen am Wochenende hat auf Verlangen des Vermieters in Absprache mit den Beauftragten des MFW eine Sonderreinigung zu erfolgen. Die Kosten hierfür hat der Mieter zu tragen. 5) Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht; nicht zwischen Besuchern, Dritten und dem Vermieter. 6) Der Mieter hat wegen der mit der Veranstaltung verbundenen Risiken für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und auf Verlangen des Vermieters dessen Bestehen durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachzuweisen. 7) Der Mieter hat bei Ausstellungen und Fachmessen im HdW koordinierende Maßnahmen (Zeitvorgaben, Einsatz eines Koordinators u. ä. m.) zu treffen, um die An - und Abfahrzeiten an der Laderampe und dem Lastenaufzug Einfahrt Schlossstraße so zu regeln, dass Wartezeiten und Staus vermieden werden. Er hat für eine geordnete Zwischenlagerung und/oder Entsorgung von Verpackungs- und Transportmaterial und anderen Hilfsmitteln, sowie für die ausreichende Bereitstellung von Abfallbehältern für die Abfälle der Besucher zu sorgen. Soweit Lagerflächen vom HdW bereitgestellt werden können, hat der Mieter diese zu beaufsichtigen. Werkzeuge, Leitern, Transportfahrzeuge und sonstige Hilfsmittel können nicht vom MFW bereitgestellt oder ausgeliehen werden und sind deshalb im erforderlichen Umfang vom Mieter zu besorgen. 7 Benutzungsentgelt 1) Der Mieter hat für die Überlassung von Räumlichkeiten und die Nutzung von Einrichtungen im HdW ein Benutzungsentgelt zu entrichten. Dieses setzt sich zusammen aus: a) den Benutzungsentgelten und den Personalkosten nach dem jeweils geltenden Entgeltverzeichnis (Preisliste) und b) dem vertraglich vereinbarten Entgelt für Dienstleistungen und sonstige Nebenleistungen des MFW oder Dritter. 2) Das Entgelt wird mit Rechnungserteilung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem in 247 Abs. 1 BGB festgelegten Basiszinssatz erhoben. In Fällen, in denen ein Verbraucher (nach 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) nicht beteiligt ist, erhöht sich der Verzugssatz auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

14 I. Mietbedingungen IV Mietbedingungen für Veranstaltungs- und Ausstellungsräume im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) 8 Bewirtschaftung, Verkauf 1) Bei der Bewirtung ist das Alleinbewirtschaftungsrecht des Restaurants LOGO zu beachten. 2) Der Verkauf von Schallplatten, Büchern und sonstigen Gegenständen bei Veranstaltungen im HdW ist nur mit vorheriger Zustimmung des MFW zulässig. 3) Im Rahmen vereinbarter Messen ist der Verkauf der Ware in den Messeräumen zulässig. 9 Rücktritt vom Vertrag 1) Der Mieter ist bis eine Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts hat der Mieter - bei Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 10% des vereinbarten Preises; - bei Rücktritt von weniger als 8 Wochen bis 4 Wochen vor dem Mietbeginn 30% des vereinbarten Mietpreises; - bei Rücktritt in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen bis zu einer Woche vor dem Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises - bei Rücktritt von weniger als einer Woche vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises zu erstatten. Tatsächlich entstandene bzw. entstehende Kosten des Vermieters für Nebenleistungen bis zur Geltendmachung des Rücktrittsrechtes sind vom Mieter in jedem Falle in voller Höhe zu erstatten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem MFW geltend zu machen. 2) Das MFW ist berechtigt, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten, wenn: a) vom Mieter zu erbringende Zahlungen und gegebenenfalls die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft nicht rechzeitig entrichtet bzw. vorgelegt werden; b) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des MFW zu befürchten ist; c) das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann oder d) den Mieter treffende vertragliche Verpflichtungen von diesem nicht beachtet werden, insbesondere wenn die Anzeigepflicht nach 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird. Der Mieter kann in diesen Fällen keinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem MFW geltend machen. Die beim MFW bis zur Erklärung der fristlosen Kündigung für die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten sind vom Mieter zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das MFW bleibt hiervon unberührt. 10 Haftung 1) Der Mieter haftet dem MFW für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und, soweit dies im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht, an den sonstigen Einrichtungen im HdW, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn, seine Beauftragten oder durch Teilnehmer an der Veranstaltung entstanden ist. 2) Die Beauftragten des MFW üben gegenüber dem Mieter das Hausrecht aus. Im Übrigen überträgt das MFW dem Mieter während der Mietzeit das Hausrecht in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Umfang. 3) Die vom Mieter zu vertretenden Schäden werden vom MFW auf Kosten des Mieters behoben. Das MFW kann den Nachweis des Abschlusses einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen. 4) Für Personenschäden und für Sachschäden an den vom Mieter, von den von ihm Beauftragten oder Dritten aus Anlass dieser Veranstaltung eingebrachten Gegenständen übernimmt das MFW keine Haftung. Die Sicherung und Versicherung der eingebrachten Gegenstände ist Sache des Mieters und geht zu seinen Lasten. 5) Der Mieter hat für Schadenersatzansprüche einzustehen, die aus Anlass seiner Veranstaltung gegen das MFW geltend gemacht werden; einschließlich entstehender Mehrkosten und Einnahmeausfälle für nachfolgende Veranstaltungen, die durch die Veranstaltung des Mieters verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit diese Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Beauftragten des MFW zurückzuführen sind. Sofern das MFW wegen dieser Schadenersatzansprüche in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, das MFW einschließlich entstehender Prozessund Nebenkosten freizustellen. 6) Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen im HdW, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet das MFW lediglich, wenn diese Ereignisse von Beauftragten des MFW vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. 7) Bei Veranstaltungen mit besonderem Aufbau und Präsentation hat der Mieter auf Verlangen des MFW eine eigene Haftpflichtversicherung nachzuweisen. 11 Herausgabe der Mietsache Der Mieter hat die Mietsache zu der im Mietvertrag festgesetzten Zeit zu räumen und die Mietsache herauszugeben.

15 I. Mietbedingungen IV Mietbedingungen für Veranstaltungs- und Ausstellungsräume im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann das MFW auf Kosten und Gefahr des Mieters räumen lassen. Der Mieter haftet für alle sich hieraus für das MFW und Dritte ergebenden Schäden. 12 Nebenabmachungen 1) Andere als im Mietvertrag und dessen Anlagen niedergelegte Vereinbarungen wurden nicht getroffen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 2) Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als rechtsunwirksam erweisen, wird die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmungen sinn- und zweckentsprechende Vereinbarungen zu treffen. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1) Erfüllungsort für die Vertragsparteien ist Stuttgart. 2) Gerichtsstand ist Stuttgart. Gehört der Mieter nicht zu dem in 38 Abs. 1 und 2 ZPO aufgeführten Personenkreis, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur für den Fall, dass der Mieter nach Vertragsabschluß seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg - Veranstaltungsmanagement -

16 II. Hausordnung IV Hausordnung für den Veranstaltungsbereich im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) Diese Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts im HdW. Die Weisungen der Beauftragten des HdW sind zu befolgen. Öffnungszeiten Das HdW ist von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung können andere Zeiten festgelegt werden. Allgemeines Verhalten Das HdW steht unter Denkmalschutz. Das Bekleben jeglicher Oberflächen (Wände, Säulen, Böden) ist deshalb verboten. Alle Einrichtungen im HdW sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des HdW hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Haftung Für Kleidungsstücke und andere Gegenstände wie Schirme, Stöcke, Gepäck usw. der Besucher des HdW wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände Fundgegenstände sind am Empfang abzugeben. Speisen und Getränke Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Alkohol und Drogewirkung Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogewirkung stehen, können von den Veranstaltungen im HdW ausgeschlossen werden. Rauchen Im gesamten HdW besteht Rauchverbot. Tiere Das Mitbringen von Tieren ist nur gestattet, wenn es sich um ausgebildete Blinden- oder vergleichbare Begleittiere handelt. Fotografieren und Filmen Das Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken im Haus der Wirtschaft bedarf einer Anmietung der Räumlichkeiten. Sonstige Foto- / Filmaufnahmen müssen vom Veranstaltungsmanagement vorab genehmigt werden. Feuer / Pyrotechnik Die Verwendung von Feuer, offenem Licht oder pyrotechnischem Material im HdW ist untersagt. Anlieferung Die Anlieferung von Material erfolgt über die Schlossstr. 23 / Lastenaufzug. Der Anlieferer ist gehalten, die Be- und Entladezeit so kurz wie möglich zu halten. Ein Verantwortlicher hat sich während der Anlieferung in der Nähe des Anlieferfahrzeugs aufzuhalten. Anlieferungszeiten: Montags bis donnerstags von 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 06:45 Uhr bis 14:00 Uhr.

17 III. Merkblatt zur Sicherheit IV Merkblatt zur Sicherheit von Veranstaltungen im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg (HdW) Mit dem Merkblatt zur Sicherheit werden die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg, Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart umgesetzt. Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass diese Sicherheitsbestimmungen von ihm und von allen weiteren mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen und Firmen eingehalten werden. 1. Die mit dem Vermieter vereinbarte Belegung (Anzahl der Besucher, Anordnung der Bestuhlung und der Aufbauten, Flucht- und Rettungswege) darf nicht verändert werden. 2. Alle gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege in den gemieteten Veranstaltungsräumen und den dazugehörigen Verkehrsflächen müssen ständig freigehalten werden und alle Türen von Flucht- und Rettungswegen müssen unverschlossen sein. 3. Ausschmückungen (z.b. Fahnen) in gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen (Klasse A2 - s1 d0 nach DIN EN ). Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen Abstand von mindestens 2,50 m zum Fußboden haben 4. Durch Beauftragte des Veranstalters verlegte Leitungen und Kabel müssen so verlegt bzw. abgedeckt werden, dass sie gefahrlos überquert werden können und die ungehinderte Benutzbarkeit der Fluchtund Rettungswege nicht beeinträchtigt wird. 5. Die Standsicherheit aller durch Beauftragte des Veranstalters errichteten Ein- und Aufbauten muss unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften und statischen Erfordernisse gewährleistet sein. 6. Die Betriebssicherheit und ordnungsgemäße Ausführung der durch Beauftragte des Veranstalters eingebrachten technischen Anlagen und elektrischen Einrichtungen muss gewährleistet sein. 7. Sämtliche in Veranstaltungsräumen zur Einrichtung, Ausstattung und Ausschmückung verwendeten Materialien müssen mindestens schwerentflammbar (Klasse A2; B, C - s1 d0 nach DIN EN ) sein. 8. Offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten und Gase, pyrotechnische Gegenstände und Anzündmittel und andere explosionsgefährliche Stoffe dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. 9. Feuerlöschanlagen, Feuerlöscher und Feuermelder in den gemieteten Veranstaltungsräumen und dazu gehörigen Verkehrsflächen dürfen nicht verdeckt oder verbaut werden. 10. Ein Sicherheitskonzept muss aufgestellt, ein Ordnungsdienst und/oder ein Sanitätsdienst muss eingerichtet wird, wenn es aufgrund der Art oder der Größe der Veranstaltung vom Vermieter verlangt wird.

18 I. Anlieferung und Kundenauf- und -abbau V Informationen für Veranstalter Für einen reibungslosen und sicheren Ablauf Ihrer Veranstaltung einschließlich Anlieferung sowie Auf- und Abbau weisen wir auf folgenden Mietbedingungen und Sicherheitsbestimmungen besonders hin und bitten diese zu beachten: 1. Wegweiser zur Anlieferung Zufahrt zur Anlieferung ist 4,15m hoch und 3,15m breit. 2. Anlieferungszeiten Unsere Logistik ist besetzt von Montag bis Donnerstag Freitags 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr 06:45 Uhr bis 14:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten können Lieferungen grundsätzlich weder angenommen noch abgeholt werden. 3. Kennzeichnung von Lieferungen für Veranstaltungen Damit Ihre Lieferungen richtig zugeordnet werden können, sind Pakete wie folgt zu beschriften: Veranstaltungstag Veranstalter Veranstaltung Veranstaltungsraum Lieferadresse TT.MM.JJJ genaue Bezeichnung des Veranstalters Name der Veranstaltung (z.b. Messe ) Bezeichnung des Veranstaltungsraums im HdW (z.b. List-Saal) Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg Schlossstraße Stuttgart (Mitte)

19 I. Anlieferung und Kundenauf- und -abbau V Informationen für Veranstalter 4. Lastenaufzug Das HdW verfügt über einen Lastenaufzug mit folgenden technischen Angaben: Tragkraft Türhöhe Türbreite Maße max kg 2,20 m 4,00 m 6,00 m breit, 1,97 m (tief) und 2,38 m (hoch). 5. Anlieferungen von Ausstellern: Bei Ausstellungen und Fachmessen im HdW muss der Veranstalter koordinierende Maßnahmen (Zeitvorgaben, Einsatz eines Koordinators u.ä.m.) treffen, um die An - und Abfahrzeiten an der Laderampe und dem Lastenaufzug Einfahrt Schlossstraße so zu regeln, dass Wartezeiten und Staus vermieden werden. 6. Beginn und Ende der Mietdauer und der Veranstaltung richten sich nach den im Mietvertrag festgesetzten Zeiten. Die Mieträume werden frühestens eine halbe Stunde vor der vereinbarten Mietzeit geöffnet. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird und die Mieträume innerhalb einer halben Stunde nach Veranstaltungsende geräumt werden. 7. Grundsätzlich sind keine Änderungen in und an den Mieträumen sowie im Gebäude gestattet. Das heißt, dass die vereinbarte Belegung (Anzahl der Besucher, Anordnung der Bestuhlung und der Aufbauten) nicht verändert werden darf. Auch dürfen Einrichtungsgegenstände nicht aus dem Mietraum oder anderen Räumen entfernt werden. 8. Das HdW ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Deshalb ist das Bekleben jeglicher Oberflächen (Wände, Säulen, Böden etc.) im gesamten Gebäude grundsätzlich untersagt. 9. Befestigungen von Dekorationen und sonstigen Halterungen im Mietraum oder im Gebäude sowie das Verlegen von Bodenbelägen dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch das Veranstaltungsmanagement HdW und nur mit rückstandsfreiem, leicht klebendem Klebeband erfolgen. 10. Für die Ausschilderung von Mieträumen und Veranstaltungen sind die Plakatflächen des Leitsystems im HdW vorgesehen. Das Aufstellen zusätzlicher Wegweiser oder Veranstaltungshinweise in Treppenhäusern und Fluren in Form von zum Beispiel Roll-Ups ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch das Veranstaltungsmanagement HdW gestattet. 11. Alle gekennzeichneten Rettungswege in den Mieträumen und im Gebäude müssen ständig frei gehalten werden. Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen sowie technische Einrichtungen wie z.b. Elektroverteiler in den Veranstaltungsräumen und im Gebäude dürfen nicht verdeckt, verstellt oder verbaut werden. 12. Präsentationen, Dekorationen, Mobiliar und sonstige Aufbauten - dazu gehören auch Roll-Ups - in den Mieträumen oder im Gebäude bedürfen der frühzeitigen Zustimmung des Veranstaltungsmanagements HdW. Diesem ist hierüber spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein detaillierter Plan vorzulegen. 13. Der ursprüngliche Zustand der Mieträume ist unmittelbar nach Veranstaltungsende wieder herzustellen. 14. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen im Mietraum oder im Gebäude sind dem Veranstaltungsmanagement HdW unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 15. Für eine geordnete Zwischenlagerung und/oder Entsorgung von Verpackungs- und Transportmaterial und anderen Hilfsmitteln ist zu sorgen. 16. Werkzeuge, Leitern, Transportfahrzeuge und sonstige Hilfsmittel können nicht vom MFW bereitgestellt oder ausgeliehen werden und sind deshalb im erforderlichen Umfang vom Veranstalter / Aussteller selbst zu besorgen. Bitte geben Sie diese Informationen auch an alle von Ihnen mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen und Unternehmen sowie an Ihre etwaigen Aussteller weiter.

20 II. Beauftragte des MFW V Informationen für Veranstalter Aufgaben der Beauftragten des MFW zur Sicherheit im HdW Neben der Zufriedenheit unserer Kunden ist uns die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter/innen im Haus der Wirtschaft sowie der pflegliche Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäude ein großes Anliegen. Hierzu sind in unseren Mietbedingungen und Sicherheitsbestimmungen, die Bestandteil des Mietvertrages sind, verschiedene Regelungen zu beachten. Nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sind für die Sicherheit einer Versammlungsstätte ganz wesentlich das Einhalten der zulässigen Besucherzahlen der Veranstaltungsräume sowie das Freihalten der gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege im Gebäude. Nach 38 Abs. 4 VStättVO sind wir als Betreiber verpflichtet, die Betriebsvorschriften einzuhalten. Nach unseren Mietbedingungen ist den Anweisungen der Beauftragten des MFW zu folgen. Die Beauftragten des MFW sind angehalten, Kunden auf die Einhaltung unserer Sicherbestimmungen hinzuweisen und unsere Betreiberpflichten durchzusetzen notfalls bis zum Abbruch der Veranstaltung. Beauftragte des MFW im Sinne unserer Mietbedingungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veranstaltungsmanagements unseres Hauses, die Veranstaltungstechniker, der Verantwortliche für den Gebäudebetrieb, die Haustechniker, Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsdienstes sowie der/die Hallenmeister/in Im Interesse eines sicheren und reibungslosen Veranstaltungsverlaufs bitten wir unsere Mietbedingungen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

21 III. Sanitäts- und Ordnungsdienst V Informationen für Veranstalter Sanitäts- und ordnungsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen im HdW Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Sicherheit Ihrer Veranstaltung im Haus der Wirtschaft liegt bei Ihnen als Veranstalter. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept, ein Sanitäts- und/oder Ordnungsdienst für Ihre Veranstaltung notwendig ist, liegt somit in Ihrer Verantwortung und hängt im Einzelfall von Art, Größe und Publikum Ihrer Veranstaltung ab. Das Veranstaltungsmanagement des Hauses der Wirtschaft legt bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitskonzept, ein Sanitäts- und/oder Ordnungsdienst verlangt wird, folgende Kriterien zu Grunde: Besucher von bis 1) Sanitätskräfte 2) 3) Ordnungsdienst 3) Sicherheitskonzept 3) ) Anzahl: Anzahl: 3 Ja - 1) Die Besucherzahl bezieht sich nicht auf die erwartete Gesamtzahl, sondern nur auf die Zahl der jeweils (innerhalb einer Stunde) vorhandenen Personen. 2) Kontaktangaben zu Anbietern von Sanitätsdiensten stellen wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. 3) Im Einzelfall führen besondere Risikofaktoren wie zum Beispiel die Teilnahme politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Prominenz, ausländischer Staatsgäste, jugendlichem Publikum, die Art der Ausstellungsexponate, der Inhalt Ihrer Veranstaltung oder Ähnliches zu einer anderen Beurteilung. 4) Bis Besucher gelten die aushängenden Notfallinformationen des Hauses der Wirtschaft. Bitte stimmen Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig mit uns ab.

22 IV. Hinweismöglichkeiten V Informationen für Veranstalter Plakatflächen im HdW Folgende Möglichkeiten zur Anbringung von Kundenplakaten gibt es im HdW: Leitsystem: Für größere Veranstaltungen und Ausstellungen gibt es in der Nische im EG bei den Glasaufzügen 4 Flächen und im 1.OG auf der Treppe der Steinbeisebene 4 Flächen im Format DIN A1 hoch. Die Flächen sind magnetisch. Magnete sind mitzubringen. Möglich ist auch eine Anbringung selbsthaftender (adhäsiver) Plakatfolien. Für die jeweilige Veranstaltung gibt es vor den Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen Steinbeis-Saal A und B, Meidinger-Saal, Bertha-Benz-Saal, König-Karl- Halle, List-Saal, Eyth-Saal jeweils 1 Fläche im Format DIN A1 hoch. Vor dem Kepler-Saal und Mia-Seeger- Saal jeweils 2 Flächen im Format DIN A1 hoch. Die Flächen sind magnetisch. Magnete sind mitzubringen. Möglich ist auch eine Anbringung selbsthaftender (adhäsiver) Plakatfolien. Vor den Konferenzräumen gibt es jeweils 1 Fläche im Format DIN A3 quer mit Klemmvorrichtung. Anmeldecounter Vor der König-Karl-Halle, dem Bertha-Benz-Saal und den Nischen im Haupttreppenhaus 1.OG können Frontund Stelenflächen dort eingesetzter Anmeldecounter mit selbsthaftender (adhäsiver) Plakatfolie genutzt werden. Die Maße der nutzbaren Frontflächen: 1560mm breit, 950mm hoch. Stelenflächen bis DIN A1 hoch. Rednerpulte: In der König-Karl-Halle und im Bertha-Benz-Saal kann 1 Plakat im Format DIN A1 hoch angebracht werden. Befestigung mit Magneten. Maße der Rednerpulte: 1030mm breit, 1009mm hoch, Plakatfläche 895mm hoch. Die Flächen sind magnetisch. Magnete sind mitzubringen. Beflaggung / Fahnen Eine Beflaggung ist nach vorheriger Absprache mit dem Veranstaltungsmanagement HdW möglich. Standort, Maße und Befestigung der Fahnen sind nachfolgend dargestellt. Sonstige Hinweis-, Präsentations-, Werbeaufbauten Das Aufstellen sonstiger, zusätzlicher Wegweiser, Veranstaltungshinweise, Werbemittel, insbesondere auch in Form von Roll-Ups ist in Rettungswegen (in Fluren und Treppenhäusern) aus Brandschutzgründen nicht zulässig und ansonsten nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch das Veranstaltungsmanagement HdW gestattet. Das Befestigen von Plakaten oder Hinweisschildern jeglicher Art auf sonstigen Oberflächen (Wände, Säulen, Türen) oder auf den Stelen des Leitsystem außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen ist untersagt.

23 V. Stuttgart Convention Bureau V Informationen für Veranstalter Stuttgart Convention Bureau Das Stuttgart Convention Bureau unterstützt Sie als kompetenter Ansprechpartner bei Planung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung in der Region Stuttgart mit folgenden Serviceleistungen: Umfassende Beratung Kostenfreie Broschüren für Tagungsplaner Vermittlung geeigneter Veranstaltungsräumlichkeiten Kostenfreie Organisation und Verwaltung von Hotel-Kontingenten Kostenfreie Zimmervermittlung für Tagungsteilnehmer Maßgeschneiderte Rahmenprogramme Vermittlung von Stadtführern und Gästebetreuern Vermittlung und Organisation von Transfers Vermittlung professioneller Dienstleistungspartner Kongressticket für den öffentlichen Nahverkehr (VVS-3-Tage-Ticket) Umwelt-Plus-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn StuttCard Erlebnisticket für die Region Stuttgart Touristische Broschüren für Kongressteilnehmer Text- und Fotoservice für Ihre Kongresswerbung Educational Tours und Site Inspections. Ansprechpartner: Heike Ade Marketing & Sales Tel.: +49 (711) heike.ade@congress-stuttgart.de Anne Demuth Leitung Tel.: +49 (711) anne.demuth@congress-stuttgart.de Business Development Karina Grützner Tel.: +49 (711) karina.gruetzner@congress-stuttgart.de Stuttgart Convention Bureau Stuttgart-Marketing GmbH Postfach Stuttgart Internet:

24 VI. Informationen über Anreise und Parken V Anreise und Parken PKW Autobahn München, Ausfahrt Degerloch/B 27 Autobahn Karlsruhe, Ausfahrt Vaihingen/B 14 Autobahn Heilbronn, Ausfahrt Zuffenhausen/B 10/B 27 Parkmöglichkeiten Parkhaus Hofdienergarage, 655 Stellplätze, Zufahrt über Schellingstraße, durchgehend geöffnet. Parkplatz Theodor-Heuss-Straße, 78 Stellplätze, Zufahrt über Kienestraße, durchgehend geöffnet. Parkberechtigungen über landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbh (PBW). Tel.: (0711) , pbw@pbw.de, Internet: Anlieferung Zum Haus der Wirtschaft über Schlossstraße, keine Parkmöglichkeiten. Anlieferungen nur über Hofeinfahrt an der Schlossstraße. Weg vom Hauptbahnhof Sie gehen etwa 500 Meter auf der Königstraße, biegen nach dem Buchhaus Wittwer rechts ein und gelangen durch einen Fußgängertunnel in die Willi-Bleicher- Straße. Für Veranstalter bietet der Verkehrs- und Tarifverband Stuttgart (VVS) folgende Serviceangebote, die individuell in Anspruch genommen werden können: Für Kongress- und Tagungsteilnehmer kann ein preisgünstiges 3-Tage-Ticket erworben werden. Kostenlos erhalten Sie: Info-Prospekte in übersichtlicher Form mit den wichtigsten Aussagen zum VVS-Angebot (Tarifangebote, Schienennetzplan, Innenstadtplan). Individuelle persönliche EDV-Fahrpläne für alle gewünschten VVS- Verbindungen mit allen Abfahrtszeiten. Vorschlage und Empfehlungen zur Aufnahme von VVS-Hinweisen in Einladungen, Prospekten und anderen Druckvorlagen der Veranstalter, wie man das Haus der Wirtschaft am günstigsten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Es werden reprofähige Vorlagen der Piktogramme oder eine Umgebungsskizze zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen über die genannten Serviceangebote erhalten Sie vom: Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) Stabsstelle Presse/Werbung Rotebühlstraße 133 D Stuttgart Informationen über Busse und Bahnen Schnell, pünktlich und ohne Parkplatzsorgen kommen Besucher und Gäste mit den modernen Verkehrsmitteln der DB und des VVS zu den Veranstaltungen ins Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Haltestellen: Tel.: 0711/ Internet: Stadtmitte mit den S-Bahn-Lininen S1 - S6 Friedrichsbau mit den Stadtbahnlinien U9 und U14

25 Informationen über das Bewirtungsangebot VI Bewirtungsangebot LOGO BANQUET & CATERING Ob Konferenzen, Firmenfeiern, Galadinners oder Staatsempfänge. Das Logo Banquet & Catering bietet Ihnen den passenden Service zu Ihrem Event. Ob 20 oder 1000 Personen, wir garantieren höchste Qualität. Das Team von Alexander Laub besticht mit einer frischen und vielseitigen Küche: regional, französisch, asiatisch, italienisch, etc. Es spricht für sich, dass das italienische Generalkonsulat ihre jährliche Feier vom Logo catern lässt. Für Planung und Menüvorschläge kontaktieren Sie bitte unser Bankettbüro unter der Telefonnummer 0711/ Die Rotisserie In der eleganten Rotisserie Logo bieten wir unseren Gästen neben regionalen und internationalen Spezialitäten eine hochkarätige Weinkarte und erstklassigen Service. Die Rotisserie eignet sich hervorragend für romantische Dinner zu zweit, aber auch für Geschäftsessen im besonderen Rahmen, sowie für private Feierlichkeiten bis zu 50 Personen. Das Bistro Entspannen Sie sich im Bistro Logo unter Palmen im Lichthof des Haus der Wirtschaft bei einer Tasse Cappucino oder stärken Sie sich mit einem leichten Snack. Diese einzigartige Location ist oft auch der Schauplatz großer Feiern bis zu 200 Personen. Musikliebhaber kommen jeden 1. Dienstag im Monat auf ihre Kosten. Mit Jazz und American Standards verwöhnt seit Jahren der Sänger und Entertainer Georg Bailey unser Publikum. L O G O im Haus der Wirtschaft Willi-Bleicher-Str Stuttgart (Mitte) Tel.: 0711/ Fax: 0711/ laub-logo@t-online.de Homepage: Septemberg 2015

26 I. Benutzungsentgelte für Räume (alle Preise in Euro) Preisliste VII Bezeichnung der Räume Ausstattung Ausstellungsraum/Tag Konferenzraum/4 Std. Verl.-Std. Stuttgart Parlamentarisch 300,00 30,00 Erdgeschoss links Ausstellungen 250,00 Tübingen ² U-Form 170,00 17,00 Steinbeis-Saal Ausstellungen 2.000,00 Baden-Baden Rundtisch 200,00 20,00 Bertha-Benz-Saal Reihenbestuhlung 380,00 40,00 Bertha-Benz-Saal Parlamentarisch / U-Form / Bankett-Bestuhlung 550,00 40,00 Foyer Bertha-Benz-Saal für Begleitausstellungen 150,00 Foyer Bertha-Benz-Saal mit 15 Stehtischen 300,00 Raum 157 / Turm A Ausstellungen 240,00 Raum 157 / Turm A für Bewirtungen 60,00 Karlsruhe 1 Reihenbestuhlung / Parlamentarisch / U-Form 230,00 23,00 Mannheim 1 Reihenbestuhlung / Parlamentarisch / U-Form 200,00 20,00 Meidinger-Saal Ausstellungen 2.200,00 Meidinger-Saal Bankettbestuhlung 1.100,00 Foyer Meidinger-Saal für Begleitausstellungen / Bewirtungen 150,00 List-Saal mit Galerie Ausstellungen 3.600,00 List-Saal ohne Galerie Ausstellungen 2.600,00 Turm-A (List-Saal) Ausstellungen 240,00 Turm-B (List-Saal) Ausstellungen 240,00 Eyth-Saal Ausstellungen 1.900,00 Eyth-Saal für Bewirtungen 475,00 Reutlingen 1 Reihenbestuhlung / Parlamentarisch / U-Form 230,00 23,00 Konferenzbüro 80,00 Ulm 1 Reihenbestuhlung / Parlamentarisch / U-Form 170,00 17,00 Heilbronn 1 Reihenbestuhlung / Parlamentarisch / U-Form 170,00 17,00 König-Karl-Halle Reihenbestuhlung 900,00 100,00 König-Karl-Halle Parlamentarisch / U-Form / Bankettbestuhlung 1.300,00 100,00 Foyer König-Karl-Halle 150,00 Foyer König-Karl-Halle mit 17 Stehtischen 300,00 Kepler-Saal Ausstellungen 1.400,00 Kepler-Saal für Studiobewirtungen mit je 5 Stehtischen 60,00 Kepler-Saal für Seminarraumbewirtungen mit 2 Stehtischen 30,00 Studio A ² Reihenbestuhlung / U-Form / Parlamentarisch 200,00 20,00 Studio B ² Reihenbestuhlung / U-Form / Parlamentarisch 200,00 20,00 Raum 365 (Heidelberg) Blockbestuhlung 100,00 10,00 Raum 363 (Pforzheim) Blockbestuhlung 100,00 10,00 Raum 361 (Esslingen) Blockbestuhlung 100,00 10,00 Raum 359 (Konstanz) Blockbestuhlung 100,00 10,00 Mia-Seeger-Saal Ausstellungen 2.800,00 Mia-Seeger-Saal Bankettbestuhlung 1.400,00 Mia-Seeger-Saal für Bewirtungen mit 40 Stehtischen 700,00 Treppenhaus (Foyer 1. OG) für Anmeldung / Information 150,00 Treppenhaus/Flur für gewerbliche Film- / Fotoaufnahmen 300,00 1 incl. Flipchart, Pinnwand ² incl. Flipchart, Pinnwand und Leinwand

27 II. Benutzungsentgelte für technische Geräte und Einrichtungen (alle Preise in Euro) Preisliste VII Bezeichnung Miete pro Tag PODESTE Podium-Element 1 x 2 m, 40 cm Höhe 20,00 Podium 32 m² (8 m x 4 m, 40 cm Höhe), standardmäßig 1 220,00 STATIONÄRE TECHNIK Rednerpult KKH mit Mikrofonierung, höhenverstellbar, mobil 50,00 Rednerpult BBS mit Mikrofonierung, höhenverstellbar, fest eingebaut 50,00 Saalmikrofon mit Stativ 20,00 Tischmikrofon 10,00 Handmikrofon drahtlos 30,00 Kopfbügelmikrofon (Headset), drahtlos 30,00 Konferenzanlage tastengesteuert, Grundausstattung mit 4 Tischmikrofonen 180,00 Konferenzanlage Zusatzmikrofon tastengesteuert 20,00 Dolmetscherkabine in KKH / BBS, pro Kabine mit Sprechstelle ausgestattet (nicht EU-Norm) 50,00 Ton-Mitschnitt incl. CD 25,00 Bühnenbeleuchtung KKH pauschal 60,00 Bühnenbeleuchtung BBS pauschal 40,00 Mobiler Lichtspot (Verfolger-Scheinwerfer ohne Bedienungspersonal) 25,00 Leinwand 5,80 x 2,90 m (BBS) 50,00 Leinwand 11,80 x 5,00 m (KKH) 75,00 MOBILE TECHNIK Mobile Beschallungsanlage für Ausstellungssäle (1000W) mit 8 Eingängen (bis ca. 200 Personen) 250,00 Tischmikrofon 10,00 Rednerpult mobil mit integriertem Lautsprecher 110,00 erweiterbar durch 1 drahtloses Handmikrofon 30,00 erweiterbar mit bis zu 4 Tischmikrofonen, je Mikro 15,00 Rednerpult mobil 20,00 Aktiv-Lautsprecher (für externe Tonquellen) 50,00 CD-Player 15,00 Leinwand, 2,00 x 2,00 m 40,00 Leinwand 4,00 x 3,00 m 60,00 Pointer (grün) BBS / KKH 10,00 Flipchart-Ständer mit Papier und Stiften 20,00 Ersatzblock Flipchart 20 Blatt 5,00 Pinnwand blanko 10,00 Pinnwand Papierbogen (je Bogen) 2,00 1 Preis für abweichende Podiumsgrößen auf Anfrage

28 II. Benutzungsentgelte für technische Geräte und Einrichtungen (alle Preise in Euro) Preisliste VII VIDEO- UND DATENTECHNIK HD-Beamer Panasonic PT-DZ21K (KKH) 450,00 HD-Beamer Panasonic PT-DZ13K (BBS) 300,00 Beamer ANSI-Lumen (Konferenzräume), Deckenmontage 80,00 Monitor 55'' VGA/HDMI (Seminarräume KN, PF, ES, HD), Wandmontage 40,00 Monitor 15 VGA 30,00 DVD-Player 25,00 VGA-Switch (Umschalter bei mehreren Signalquellen) 10,00 KLEINAUFBAUTEN FÜR LOBBY-AUSSTELLUNGEN, PRÄSENTATIONEN U.Ä. Counter- und Anmeldetresen Flure 30,00 Klemm-Stellwand weiß (2,25 x 1,00 m) lfd.m (bis 20 m) 30,00 Stehtisch mit 2 Barhocker 20,00 Ledersessel (drehbar) 10,00 Beistelltisch 10,00 Flügel (KKH) 350,00 TELEKOMMUNIKATIONSMITTEL Freischaltung eines hauseigenen Telefonanschlusses mit Endgerät, zzgl. Gebühreheiten 50,00 DSL-LAN 30,00 DSL-WLAN 30,00 Diese Preise gelten für Gegenstände aus dem Bestand des Hauses der Wirtschaft. Falls weitere Geräte benötigt werden, muss deren Einsatz mit dem Veranstaltungsmanagement des Hauses der Wirtschaft abgestimmt werden. Ggf. zusätzlich angemietete technische Geräte und Einrichtungen werden direkt in Rechnung gestellt oder weiterberechnet.

29 III. Personalkosten (alle Preise in Euro/Stunde) Preisliste VII Bezeichnung Euro/Stunde Veranstaltungstechniker an Werktagen 40,00 Veranstaltungstechniker an Sonn- und Feiertagen 60,00 Hallenmeister an Werktagen 35,00 Hallenmeister an Sonn- und Feiertagen 52,00 Sonstige Mitarbeiter (Saalbau etc.) an Werktagen 30,00 Sonstige Mitarbeiter (Saalbau etc.) an Sonn- und Feiertagen 45,00 Zuschlag für Abend- und Wochenendstunden pauschal 25,00 Allgemeine Hinweise: Die Vermietung der König-Karl-Halle und des Bertha-Benz- Saals kann nur in Verbindung mit der Betreuung durch einen Veranstaltungstechniker unseres Hauses erfolgen. Bei Veranstaltungen in der König-Karl-Halle und im Bertha- Benz-Saal am Wochenende wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale in der Höhe von 1 Std. berechnet. Bei Sonderaufbauten bzw. Umbauten innerhalb einer Veranstaltung (Technik bzw. Bestuhlung) erfolgt je nach Aufwand ein Zuschlag über die Personalkosten. Die zusätzliche entgeltliche Betreuung durch einen Hallenmeister des Hauses der Wirtschaft ist bei allen Veranstaltungen in der König-Karl-Halle, im Bertha-Benz-Saal und in den Ausstellungsräumen erforderlich, die an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen stattfinden. An Wochentagen ist eine Betreuung durch einen Hallenmeister erforderlich, wenn es Art, Beginn und Dauer oder Größe der Veranstaltung erfordern. III. Bestimmungen für die Berechnung der Benutzungsentgelte VII 1. Die Veranstaltungsdauer bemisst sich nach der Zeit vom Öffnen (auch zum Aufbau durch den Veranstalter) bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung im Haus der Wirtschaft. Angefangene Stunden werden voll berechnet. 2. Für die Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen wird auf die Benutzungsentgelte für Räume ein Aufschlag von 30% erhoben. 3. Für die Überlassung von Ausstellungsräumen an Dritte zur Durchführung von mehrtägigen Veranstaltungen gelten folgende besonderen Entgelte. Dauer der Veranstaltung (einschließlich Auf- und Abbautage) bis zu 1 Woche 100% des Tagessatzes, mehr als 1 bis zu 2 Wochen 80% des Tagessatzes, mehr als 2 bis zu 4 Wochen 70% des Tagessatzes, mehr als 4 bis zu 8 Wochen 60% des Tagessatzes, mehr als 8 Wochen 50% des Tagessatzes. 4. Raumbelegungen für Auf- und Abbauarbeiten bei größeren/mehrtägigen Veranstaltungen werden pauschal mit dem 4- Stundensatz berechnet, auch wenn der Auf/Abbau länger als 4 Stunden dauert. Auf- und Abbautage bei Ausstellungen und Fachmessen werden mit 50% des Tagessatzes berechnet. 5. Für die Überlassung von Ausstellungsräumen an Dritte zur Durchführung von Begleitveranstaltungen mit Bewirtung gilt ein besonderes Entgelt von 50% des Tagessatzes, bei reinen Bewirtungen von 25% des Tagessatzes. 6. Strom- und Heizungskosten sind in den Mietpreisen bereits enthalten. 7. Für Veranstaltungen kann eine Ermäßigung der Beträge nach Abschnitt I. (Benutzungsentgelt für Räume) in Höhe von 30% gewährt werden, wenn der Veranstalter zum Kreis der Träger von Mittelstandsfördermaßnahmen gehört ( 8 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung) und die Veranstaltung den Mittelstandsfördergrundsätzen entspricht ( 4 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung). 8. Von der Erhebung der Entgelte kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden. a) bei der Vermietung an Landesbehörden im Rahmen der Bagatellgrenze von 500 Euro nach den VV zu 61 LHO, b) wenn das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Mitveranstalter ist. 9. Dieses Verzeichnis gilt mit Wirkung vom

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