LebensRaum Angebote für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Ambulant Unterstütztes Wohnen
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- Emil Kopp
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1 LebensRaum Angebote für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung Ambulant Unterstütztes Wohnen Einsteinstraße Herzogenaurach Telefon: / Telefax: / info@lebensraum-herzogenaurach.de Internet:
2 Inhaltsverzeichnis 1. Definition Seite 3 2. Träger Seite 3 3. Auftrag und Ziele Seite 3 4. Personenkreis Seite 4 5. Aufnahmeverfahren Seite 5 6. Aufnahmevoraussetzungen Seite 6 7. Kostenträger und Rechtsgrundlagen Seite 6 8. Vernetzung Seite 7 9. Leistungsbeschreibung Seite Besonderheiten Wohngemeinschaften Seite Besonderheiten Systemischer Ansatz Seite Dauer der Unterstützung Seite Struktureller Rahmen Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seite Räumlichkeiten und Ausstattung Seite Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Seite 12 Seite 2 von 12
3 1. Definition Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Das Leben in einer eigenen Wohnung bedeutet Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung, persönliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit. Eigener Wohnraum bietet Schutz, Geborgenheit und Raum für Intimität. Mit dem Ausbruch einer seelischen Erkrankung sind die Betroffenen mit einer Vielzahl von Veränderungen konfrontiert: die Veränderung der gesundheitlichen Verfassung, Rollen- und Identitätsverlust, Verlust von Kontinuität und Selbstvertrauen, Verlust von Freunden und Bekannten und oftmals der Verlust des eigenen Wohnraums und damit der Verlust der privaten Existenz. Viele Menschen haben aufgrund der psychischen Beeinträchtigung Erfahrung mit langen Klinikaufenthalten oder Heimunterbringungen machen müssen. Die massiven Lebenseinschnitte, die durch eine psychische Beeinträchtigung entstehen können, müssen bewältigt werden. Der Verbleib oder die Rückkehr in eine eigene Wohnung leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur Bewältigung dieser. Die vertraute Umgebung, das vertraute soziale Umfeld, der vertraute Blick auf das Leben an sich, das alles trägt zur psychischen Stabilität und zum Erhalt der eigenen Identität bei. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden gibt den Betroffenen die Möglichkeit, verlorene Autonomie, Intimität, Identität und Kontinuität wieder zu erfahren. Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist als ein Baustein eines flexiblen Systems von Wohn- und Lebensformen anzusehen, das sowohl die Entwicklungspotenziale als auch die Einschränkungen von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung berücksichtigt. Mit dem Ambulant Unterstützten Wohnen wird sowohl die selbstständige Lebensführung von psychisch beeinträchtigten Menschen in der eigenen Wohnung unterstützt, als auch der Verbleib im bzw. die Integration in das soziale/n Umfeld gefördert. Durch diese Form der Begleitung und Hilfestellung soll den Betroffenen ein möglichst normales und autonomes Leben außerhalb stationärer Einrichtungen ermöglicht werden. 2. Träger Die Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt hat es sich - entsprechend ihrer Satzung - zur Aufgabe gemacht, sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die eine Betreuung und Integration von Menschen mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung wirksam fördern. 3. Auftrag und Ziele Im Zuge der Verselbstständigungsbestrebungen von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft werden Einrichtungen für diesen Personenkreis immer häufiger dazu aufgefordert, die bestehenden Wohn- und Unterstützungsangebote zu flexibilisieren und zu erweitern. Es sollen Angebotsstrukturen entstehen, die jedem Menschen mit Behinderung adäquate Möglichkeiten bieten, um entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu wohnen und zu leben. Seite 3 von 12
4 Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht deshalb die Differenzierung der Wohnund Lebensformen für Menschen mit Beeinträchtigung, sowie dem Streben jedes Menschen nach Autonomie und Selbstständigkeit entgegen zu kommen. Das Ziel des Ambulant Unterstützten Wohnens ist es, Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung in ihrer Lebensgestaltung dahingehend zu unterstützen, dass sie entsprechend ihrer individuellen Wünsche und Fähigkeiten so eigenständig wie möglich in einer eigenen Wohnung leben können. Die Unterstützung soll sich an den individuellen Bedürfnissen orientieren und helfen, Identitäten und Lebensperspektiven zu entwickeln, die es möglich machen, ein eigenverantwortliches und eigenständiges Leben zu führen, den Alltag weitestgehend selbstständig zu bewältigen und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Der psychisch beeinträchtigte Mensch wird als ganze Persönlichkeit - mit seiner Lebensgeschichte, seinen Ressourcen und seinen Selbsthilfepotentialen - gesehen. 4. Personenkreis Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist ein Angebot für erwachsene und junge erwachsene psychisch beeinträchtigte Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung benötigen, nicht, noch nicht oder nicht mehr vollstationär oder teilstationär versorgt werden müssen. In den Bereich psychischer Beeinträchtigungen fallen u.a. Diagnosen aus folgenden Formenkreisen Schizophrenie (ICD 10 F 20 ff), Affektive Störungen (ICD 10 F 30 ff), Schwere neurotische Störungen (ICD 10 F 40 ff), Essstörungen (ICD 10 F 50 ff), Persönlichkeitsstörungen (ICD 10 F 60 ff). Menschen mit einer Zweitdiagnose können, je nach Ausprägung dieser, ebenfalls aufgenommen werden. Diese Zweitdiagnose kann sowohl aus dem Bereich der Abhängigkeitserkrankungen als auch der Teilleistungsstörungen kommen. Das Ambulant Unterstützte Wohnen möchte psychisch beeinträchtigte Menschen befähigen, weitestgehend ohne stationäre Hilfen leben zu können. Es ist auf kontinuierliche Unterstützung und Begleitung, jedoch nicht auf eine ständige Anwesenheit des Betreuungspersonals ausgerichtet. Da der spezifische Status der psychischen Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ist, sind auch die Unterstützungsund Hilfsangebote unterschiedlich und werden individuell erarbeitet und mit den Klienten/innen umgesetzt. Seite 4 von 12
5 5. Aufnahmeverfahren Die Vermittlung in das Ambulant Unterstützte Wohnen kann durch Fachkliniken, Bezirkskliniken, soziotherapeutische Einrichtungen, ambulante Dienste, gesetzliche Betreuer/innen oder Angehörige erfolgen. Interessierte können sich natürlich auch selbstständig mit dem Ambulant Unterstützten Wohnen in Verbindung setzen. Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch. In diesem Rahmen kann sich der/die Interessent/in grundsätzlich über das Angebot, die Leistungen und die Vorraussetzungen für das Ambulant Unterstützte Wohnen informieren. Bei bestehendem Interesse wird ein persönlicher Kennenlerntermin vereinbart. Während dieses ausführlichen Gespräches wird die aktuelle Situation des/der Bewerbers/in erörtert, seine/ihre Wünsche und Ziele und seine/ihre Erwartungen an die ambulante Unterstützung abgeklärt. Zu diesem Termin sollten dann auch Unterlagen wie z.b. Lebenslauf/Krankheitsgeschichte, aktuelle Behandlungspläne, Arztberichte etc. mitgebracht werden, um ein ganzheitliches Bild zur Lebensgeschichte und dem aktuellen Hilfebedarf zu entwickeln und so mit dem/der Bewerber/in eine realistische weitere Planung und Vorgehensweise besprechen zu können. Bewerber/innen für einen Platz in einer Wohngemeinschaft bekommen bei weiterhin bestehendem gegenseitigem Interesse die Möglichkeit, sich bei einem erneuten Termin die Wohngemeinschaft anzusehen und die potentiellen Mitbewohner/innen kennen zu lernen. Fällt die Entscheidung im gegenseitigen Einvernehmen für das Ambulant Unterstützte Wohnen, muss der/die Bewerber/in den Antrag auf Übernahme der Kosten nach 53 SGB XII beim zuständigen Sozialhilfeträger einreichen. Es muss hierzu eine wesentliche oder drohende Behinderung vorliegen und gegenüber dem Sozialhilfeträger nachgewiesen werden. Gemeinsam mit dem Antrag muss ein aktueller Ärztlicher Bericht zur Einleitung von Maßnahmen/Hilfen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Sozialbericht mit Maßnahmeempfehlung eingereicht werden. Der Sozialbericht mit Maßnahmeempfehlung ist ein - gemeinsam mit dem/der Bewerber/in - erstellter Hilfeplan, der Auskunft über Inhalt und Umfang der benötigten Unterstützung gibt. Den Antrag und den Hilfeplan kann der/die Interessent/in gemeinsam mit Heim, Klinik, seinem/seiner gesetzlichen Betreuer/in oder sonstigem vorher betreuenden Dienst erstellen. Die zuständigen Mitarbeiter/innen des Ambulant Unterstützten Wohnens sind bei Bedarf gerne bei der Vermittlung bezüglich der Antragstellung behilflich. Junge Erwachsene, die nach 35a SGB VIII i.v.m. 41 SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, müssen vorab Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen. Seite 5 von 12
6 6. Aufnahmevoraussetzungen Grundsätzlich müssen Menschen, die an ambulanter Unterstützung im Bereich Wohnen interessiert sind, volljährig sein und die Kriterien für den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach 53 ff. SGB XII, bzw. 35a SGB VIII erfüllen. Grundlegende Bedingungen für eine Aufnahme sind weiterhin der eigene Wunsch des/der Einzelnen nach einer weitgehend selbstständigen Lebensweise, die Unterstützung muss freiwillig und auf Basis der eigenen Motivation in Anspruch genommen werden, Bereitschaft zur Kooperation, beim Ambulant Unterstützen Einzelwohnen eine eigene Wohnmöglichkeit, Grundkompetenzen im häuslichen Bereich und in der Selbstversorgung müssen erkennbar sein, eine vorliegende schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers, beim Ambulant Unterstützten Wohnen in einer Wohnform der Lebenshilfe ERH eine Auskunft über die Finanzierung der Mietkosten. 7. Kostenträger und Rechtsgrundlagen Die Finanzierung der Unterstützung im Rahmen des Ambulant Unterstützen Wohnens erfolgt entweder ganz oder teilweise durch den Menschen mit psychischer Beeinträchtigung selbst oder -im Rahmen der Eingliederungshilfe nach 53 ff. SGB XII- über den zuständigen Leistungsträger. Generell erfolgt eine Prüfung der Ansprüche auf Eingliederungshilfe durch den zuständigen Leistungsträger. Liegt das Einkommen oder Vermögen des/der Bewerbers/in unter der gesetzlich festgelegten Grenze nach SGB XII, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten des Ambulant Unterstützten Wohnens. Liegt das Einkommen und/oder Vermögen des/der Bewerbers/in über der Grenze nach SGB XII, erfolgt eine Heranziehung des Einkommens oder des Vermögens durch den Sozialhilfeträger. Der/die Bewerber/in muss dann - je nach Höhe seiner/ihrer finanziellen Mittel - teilweise oder vollständig die Kosten für das Ambulant Unterstützte Wohnen übernehmen. Das Ambulant Unterstützte Wohnen berechnet dem/der Hilfeempfänger/in für seine Leistungen ein Entgelt, welches sich nach den mit dem Bezirk Mittelfranken verhandelten Tagessätzen gemäß den Bezirksrahmenvergütungsvereinbarungen nach 53 SGB XII - und nach der aktuell vereinbarten Hilfeempfängergruppe (HEG), richtet. Aufwendungen für Miete und den Lebensunterhalt bestreitet jede/jeder Einzelne aus Einkommen oder Sozialleistungen (wie z.b. Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung, Rente, Wohngeld) selbst. Seite 6 von 12
7 8. Vernetzung Um die bestmögliche Betreuung und Unterstützung für unsere Klienten/innen zu gewährleisten, arbeitet LebensRaum mit den verschiedensten Institutionen und Diensten zusammen. Eine enge Kooperation besteht mit dem Bezirksklinikum in Erlangen und der dort ansässigen Institutsambulanz. Für unsere Klienten/innen gibt es dort die Möglichkeit einer Anbindung in Form von Beratung, Therapie, Gesprächen oder Teilnahme an Gruppenangeboten. Zur Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt gehört auch eine Werkstatt für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung / Doppeldiagnosen. Dort kann eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchlaufen werden, in deren Anschluss der erste Arbeitsmarkt oder eine Weiterbeschäftigung in der Werkstatt angestrebt wird. Ebenfalls gehört zur Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt eine Integrationsfirma mit den Bereichen industrielle Fertigung und Montage. Darüber hinaus haben Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung innerhalb des LebensRaum die Möglichkeit, an Tagesstrukturierenden Maßnahmen oder der Arbeitstherapie teilzunehmen. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach 53 SGB XII. Gute Zusammenarbeit besteht mit allen Institutionen in der näheren Umgebung. 9. Leistungsbeschreibung Die Unterstützungsleistungen orientieren sich individuell an den persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen - unter Berücksichtigung der aktuellen Lebensumstände - jedes/r Einzelnen. Sie bestimmen die Inhalte sowie das Maß der Unterstützung. Das Ambulant Unterstützte Wohnen bietet gezielte Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Hilfestellung kann erfolgen bei: dem Umgang mit den Auswirkungen der eigenen psychischen Beeinträchtigung, der Aufnahme und der Gestaltung von persönlichen und sozialen Beziehungen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den Bereichen Wohnen und Finanzen (u.a. Finden und Halten geeigneten Wohnraums, Organisation der eigenen Finanzen), der Selbstversorgung ((Wieder-)Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten), dem Umgang mit Ämtern und Behörden, der Orientierung in den Bereichen Ausbildung, Arbeit oder arbeitsähnliche Tätigkeiten, der Tagesgestaltung, Organisation der Freizeit und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, der Bewältigung von Krisen, der Kommunikation mit Angehörigen, der Kommunikation mit behandelnden Ärzten und gesetzlichen Betreuern. Seite 7 von 12
8 Das Angebot an Unterstützung umfasst direkte und indirekte Leistungen. Direkte Leistungen Diese Leistungen erfolgen im unmittelbaren Kontakt mit dem/der Einzelnen. Orientiert am individuellen Bedarf umfassen sie Unterstützung, Beratung, Begleitung, Entlastung und Anleitung. Die Betreuungsleistungen finden zum einen in regelmäßigen Einzelkontakten statt. Hier wird jedem/r Einzelnen konkrete Hilfestellungen in den oben aufgeführten Bereichen gegeben. Zum anderen können Hilfsangebote in Form von Gruppenangeboten erfolgen. Im Bereich Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung werden nach Bedarf folgende Hilfen angeboten: Aufklärung über die jeweilige psychische Beeinträchtigung, Förderung eines angemessenen Umgangs mit den Auswirkungen der Beeinträchtigung und einer realistischen Selbsteinschätzung, Förderung einer positiven Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung, Unterstützung beim Erkennen und Benennen krankheitsfördernder Faktoren sowie kritischer Situationen und Frühwarnzeichen, Erarbeiten von Bewältigungsstrategien und angemessenen Verhaltensweisen, Krisenmanagement, Unterstützung und Begleitung bei Aufnahme einer ärztlichen/psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung, Schaffen von Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit. Im Bereich Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen kann dies sein: Unterstützung bei der realistischen Einschätzung von aktuellen Beziehungen, Schaffen von Angeboten zur Aufnahme und zum Einüben von sozialen und persönlichen Kontakten, Beobachtung von und Rückmeldung über Kontakt- und/oder Beziehungsgestaltung, Beratung und Einübung von Verhaltensalternativen, Hilfe im Umgang mit Konflikten und Stärkung von Konfliktfähigkeit, Einüben sozialer Kompetenzen und Fertigkeiten. Für den Bereich Selbstversorgung und Wohnen erfolgt Beratung und Unterstützung unter anderem bei: der Suche nach geeignetem Wohnraum, der Pflege der Wohnung, der Planung des persönlichen finanziellen Budgets und des Haushaltes, dem Einüben von gesundheitsfördernden Faktoren im Bereich Ernährung. Seite 8 von 12
9 Im Bereich Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten und Ausbildung können Unterstützungsmaßnahmen vereinbart werden wie: Hilfe beim Erhalt des Arbeitsplatzes, Entwickeln einer realistischen Einschätzung der Leistungsfähigkeit, Information und Beratung über Arbeits-, Beschäftigungs- und/oder Ausbildungsangebote, Hilfen bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Anbietern, Vermittlung in weiterführende Angebote (externe Arbeitstherapie). Für den Bereich Tagesgestaltung, Freizeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben können folgende Hilfen in Anspruch genommen werden: Beratung und gemeinsame Erarbeitung einer geeigneten Tagesstruktur, Vermittlung in weiterführende Angebote (Tagesstätte), Beratung und Anregung zur Gestaltung von Freizeit, Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu nichtpsychiatrischen Angeboten, Möglichkeit der Teilnahme an einrichtungsinternen Angeboten, Fördern persönlicher Interessen und Hobbys. Indirekte Leistungen sind Leistungen zur Organisation des Dienstes und seiner Arbeitsabläufe sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Koordination der erforderlichen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten, Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten, Einzelfalldokumentation, Fallbesprechungen, kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung, Facharbeitskreise, Telefonate, Schriftverkehr, Kooperationskontakte mit gesetzlichen Betreuern/innen, Fahrten und Wegezeiten, Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Unterstützung und im Rahmen der Nachbetreuung, Freihalten des Betreuungsplatzes bei kurzzeitiger Abwesenheit des/der Leistungsempfängers/in von bis zu maximal 90 Tagen Besonderheiten Wohngemeinschaften Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung sind auf dem Wohnungsmarkt oftmals schwer benachteiligt. Die Lebenshilfe hat deshalb mehrere Wohnungen angemietet, die sie als Vermieter den Klienten/innen zur Verfügung stellt. Die Wohnungen bzw. Häuser sind zentral in der Innenstadt oder leicht erreichbar im näheren Umfeld der Stadt Herzogenaurach. Alle Wohnungen haben geräumige Einzelzimmer sowie Küche, Bad und Wohnzimmer zur gemeinsamen Nutzung. Seite 9 von 12
10 Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl für eine betreute Wohngemeinschaft ist der höhere Unterstützungsfaktor durch die Betreuer/innen von LebensRaum. Der Alltag wird meist in WG-Sitzungen mit den Betreuer/innen zusammen organisiert und koordiniert, die Aufgaben gerecht verteilt und die Verantwortungen besprochen. Das hilft, den gemeinsamen Alltag aufzubauen und zu strukturieren, aber auch den Bereich Selbstversorgung und Wohnen besser zu bewältigen oder einzuüben. Ebenso sind die Übungs- und Lernfelder für soziale Kontakte und Beziehungen in erheblichem Maße gesteigert. Der sozialen Isolation und die Vereinsamung, unter der viele Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung leiden, kann besser vorgebeugt und diese vermieden werden weil, sich ein soziales Beziehungsgefüge alleine aus der WG-Konstellation heraus ergibt. Trotz der Vorteile einer Wohngemeinschaft und der Sicherheit, welche diese Strukturen für den/die Einzelne/n bedeuten kann, bleiben Autonomie und Selbstständigkeit jedes/r Einzelnen erhalten und können auch weiter ausgebaut werden, bis zum Einzelwohnen oder der vollständiger Rehabilitation. Wohngemeinschaften bilden so einen wichtigen Zwischenschritt zwischen Betreutem Einzelwohnen und vollstationären oder intensiv betreuten Einrichtungen Besonderheiten Systemischer Ansatz Der Systemische Ansatz besagt, dass der/die Klient/in nicht nur Individuum, sondern auch immer Teil eines Systems (z.b. Familie, Beruf, Freundeskreis) ist. Systeme bestehen aus Teilen, die miteinander in Verbindung stehen und aufeinander einwirken. Sie bilden im Laufe der Zeit erkennbare Verhaltensmuster und Regeln heraus, dennoch ist ihr Verhalten nicht immer voraussagbar. Jedes Individuum hat seine eigene Methode, die Welt um sich herum wahrzunehmen. Dies ist abhängig von der Funktion der Sinne, der Selektion der zahllosen Sinneseindrücke, den Rastern der Sprache, Assoziationen mit bereits Erlebtem sowie der Bewertung des Wahrgenommenen es gibt keine allgemein gültige Wahrheit. Jede/r Klient/in ist Experte bei der Problemlösung. Die Mitarbeiter/innen geben keine Lösungswege vor, sondern unterstützen bei der (Wieder)-Entdeckung der individuellen Ressourcen, die bei der Problemlösung benötigt werden. Wir nehmen gegenüber der zu beratenden Person eine wertschätzende und aufmerksame Rolle ein. Handlungsoptionen in der Systemischen Beratung: - Zukunft fokussieren - Rahmenbedingungen schaffen für Veränderungsprozesse - Wahlmöglichkeiten schaffen - Ressourcen identifizieren und aktivieren - Erste Schritte bei der Veränderung begleiten - Erfolge verstärken - Selbstwirksamkeit unterstützen - Ermutigen Seite 10 von 12
11 10. Dauer der Unterstützung Die Dauer der Unterstützung ist grundsätzlich unbegrenzt, richtet sich aber nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelfalls. Sie umfasst die Verselbstständigung des/der Einzelnen wie auch eine dauerhafte Unterstützung zur Vermeidung einer Heimunterbringung. Die jeweilige Form der Unterstützung wird regelmäßig anhand der individuellen Hilfeplanung zwischen der zuständigen Bezugsperson und dem/der Hilfeempfänger/in reflektiert und veränderten Bedingungen angepasst. Die Notwendigkeit und die Intensität der Betreuung werden regelmäßig vom zuständigen Kostenträger überprüft. 11. Struktureller Rahmen Das Ambulant Unterstützte Wohnen findet in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und im Zusammenleben mit Familienangehörigen statt. Es wird auf der Grundlage des Personenbezugssystems gearbeitet. Im Urlaubsund/oder Krankheitsfall wird eine Vertretung durch eine/n andere/n Mitarbeiter/in gewährleistet. Der zeitliche Rahmen wird durch den individuellen Unterstützungsbedarf bestimmt. Die Unterstützungsleistung kann z.b. durchgeführt werden in Form von Hausbesuchen, Kontakten in der Dienststelle, Begleitungen außerhalb der Wohnung, wie z.b. zu Ämtern und Behörden, Freizeit- und Gruppenkontakten, telefonischen Kontakten, Besuchen in Kliniken. Um Kontinuität in der Unterstützung zu gewährleisten, können bei stationären Aufenthalten Besuche durch das Fachpersonal erfolgen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Arbeit im Ambulant Unterstützten Wohnen umfasst Unterstützungsleistungen in sämtlichen Lebensbereichen und bedarf von daher fachlich ausgebildeter und qualifizierter Mitarbeiter/innen. Eingesetzt werden vor allem Dipl. Sozialpädagogen/innen oder Pädagogen/innen mit entsprechenden Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Durch Inhouse-Fortbildungen für alle Betreuer/innen, Supervisionen oder externe Weiterqualifikationen werden alle Kollegen/innen in einer Systemischen Grundhaltung oder sonstigen Methodenkompetenz geschult. Seite 11 von 12
12 11.2. Räumlichkeiten und Ausstattung Zur räumlichen und sachlichen Ausstattung des Ambulant Unterstützten Wohnens gehören insbesondere Dienst-, Verwaltungs- und Besprechungsräume, Räume für Gruppenaktivitäten (einschließlich des notwendigen Mobiliars und weiterer Ausstattung), zeitgemäße Kommunikations- und Bürotechnik, Einsatz von Fahrzeugen. 12. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sollen im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens sicherstellen, dass individuelle Hilfe in qualifizierter Form erbracht wird. Strukturqualität Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist in die Versorgungsstruktur für psychisch beeinträchtigte Menschen im Bezirk Mittelfranken eingebunden. Das Unterstützungsverhältnis wird in einer rechtsverbindlichen Leistungsvereinbarung festgelegt. Mitarbeiter/innen verfügen über hohe fachliche Qualifikation. Die Kontinuität der Unterstützung wird sichergestellt. Die Organisation der Arbeit orientiert sich an den vereinbarten Zielen. Mitarbeiter/innen qualifizieren sich entsprechend den Anforderungen weiter. Es finden regelmäßige Dienst- und Fallbesprechungen statt. Es erfolgt Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Einrichtungen und Diensten. Prozessqualität Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf des/der Klienten/in. Die Unterstützung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung, welche die Mitarbeiter/innen gemeinsam mit dem/der Klienten/in erarbeiten. Die Hilfeplanung wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und angepasst. Soweit erforderlich und gewünscht, werden Angehörige, gesetzliche Betreuer/innen und andere Bezugspersonen in die Arbeit einbezogen. Es erfolgt eine kontinuierliche Dokumentation der Unterstützungsleistungen. Die Arbeit wird durch Supervision reflektiert. Das Konzept wird wiederkehrend kontrolliert und angepasst. Es wird in Fachgremien und Arbeitskreisen in der Region mitgearbeitet. Bei Bedarf findet interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten statt. Ergebnisqualität Die Qualität der erbrachten Leistungen wird stetig reflektiert und mit den vereinbarten Ausgangszielen abgeglichen. Seite 12 von 12
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