Kurzfassung der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit verbundene Anweisungen - Stand Februar 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kurzfassung der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit verbundene Anweisungen - Stand Februar 2013"

Transkript

1 Und ihre Anwendbarkeit auf Produkte von SUN Im Folgenden finden Sie eine zweckmäßige Zusammenfassung der Europäischen Maschinenrichtlinien für hydraulische Komponenten. SUN Hydraulik verkauft größtenteils Komponenten (Ausnahmen werden in den Abschnitten weiter unten beschrieben). Diese hydraulischen Komponenten haben als Einzelgerät keine komplette Funktion im Sinne der Maschinenrichtlinie und tragen daher auch keine CE-Kennzeichnung. Zusätzliche Informationen bezüglich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Anwendungen, bei denen hydraulische Komponenten zum Einsatz kommen, finden Sie unter: [Wählen Sie Publications, dann Position Papers PP07]. Geschichtlicher Rückblick 1989 hat die Europäische Union (EU) ein Gesetz erlassen, das die Harmonisierung verschiedener Standards (Richtlinien) bezüglich Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Geräten und Anlagen innerhalb der Mitgliedsländer zum Ziel hat. Die erste Maschinenrichtlinie 89/392/EEC wurde im Laufe der Jahre modifiziert, um ein einheitliches Vorgehen bei der Kennzeichnung, der Dokumentation und der Durchführung zu erreichen. Von den Änderungen im Jahr 1991 (91/368/EEC) und im Jahr 1993 (93/44/EEC, 93/68/EEC) hatte die letztgenannte den größten Einfluss auf hydraulische Anlagen führte die Europäische Union dann ohne weitere Änderungen die Maschinenrichtlinie 98/37/EG als Zusammenführung der früheren Richtlinien ein, um bestehende technische Handelsschranken abzubauen und einen freien, gemeinsamen Markt zu schaffen. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die neueste Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29. Dezember 2009 in Kraft. Die Philosophie, die hinter der neuen Richtlinie bezüglich Konstruktion, Fertigung, Bau und sicherem Betrieb einer Maschine steht, fasst der Absatz a) der Richtlinie zusammen: Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. Die getroffenen Maßnahmen müssen darauf abzielen, Risiken während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine zu beseitigen, einschließlich der Zeit, in der die Maschine transportiert, montiert, demontiert, außer Betrieb gesetzt und entsorgt wird. Die neue Maschinenrichtlinie enthält auch Änderungen, die eine breitere Anwendbarkeit in mehr europäischen Ländern ermöglicht und so die Harmonisierung der technischen Standards in einem einheitlichen europäischen Markt fortsetzt. Die neue Richtlinie ersetzt weiterhin die Herstellererklärung durch eine Einbauerklärung. In der neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird Maschine folgendermaßen definiert: Eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Seite 1

2 Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Die Richtlinie 2006/42/EG gilt nicht nur für Maschinen, sondern für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen, b) Auswechselbare Ausrüstungen, c) Sicherheitsbauteile, d) Lastaufnahmemittel, e) Ketten, Seile und Gurte, f) Abnehmbare Gelenkwellen, und g) "Unvollständige Maschinen". Der Hersteller einer unvollständigen Maschine muss vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass eine Einbauerklärung gemäß 2006/42/EG ausgestellt wurde, falls sie nicht bereits CE zertifiziert ist. Paragraph 35 der Maschinen-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission besagt, dass Hydraulikkomponenten für sich allein, die nicht CE zertifiziert sind, nicht als unvollständige Maschinen betrachtet werden, und daher nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Auslegung, Konstruktion und Eigenschaften dieser Hydraulikkomponenten müssen die endgültige Maschine, in die sie eingebaut werden, dazu befähigen, Funktionen, Gesundheit und Sicherheit im Sinne der Maschinenrichtlinie zu gewährleisten. Für bestimmte Bereiche müssen andere Richtlinien für Hydraulikkomponenten beachtet werden, wie die Richtlinie über einfache Druckbehälter (2009/105/EG), die EMV-Richtlinie (2004/108/EG), die Richtlinie für persönlichen Schutzausrüstung (89/686/EWG), die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG), die Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (202/96/EG). Im Sinne der Maschinenrichtlinie ist ein Sicherheitsbauteil definiert als ein Bauteil, das separat verkauft wird und das vom Hersteller oder seinem in der EG niedergelassenen Bevollmächtigtem mit dem Verwendungszweck der Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion in den Verkehr gebracht wird. Standardbauteile der Hydraulik, die in einer Sicherheitseinrichtung verwendet werden, werden selbst nicht als Sicherheitsbauteile eingestuft. CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung wird nicht generell für jedes einzelne Bauteil vergeben, aber für die gesamten Maschinen und Systeme, für die die Richtlinien gelten. Mit der CE-Kennzeichnung der Gesamtmaschine wird die Beachtung aller geltenden Richtlinien angezeigt. Maschinenhersteller führen die Zertifikation in den meisten Fällen selbständig durch, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Der Maschinenhersteller muss eine Technische Beschreibung des Produkts und eine allgemeine Konformitätserklärung vorweisen können. Gemäß der Maschinenrichtlinie wird die CE-Kennzeichnung nicht für einzelne Bauteile der Hydraulik vergeben (zu den Ausnahmen zählen Sicherheitsbauteile und integrierte Elektronikkomponenten), da diese Bauteile keine Funktion im Sinne der Maschinenrichtlinie erfüllen können, wenn sie nicht in eine unvollständige Maschine oder eine komplette Maschine eingebaut sind. Seite 2

3 Um eine Technische Beschreibung anzufertigen, muss für jedes Bauteil, das zur Montage einer Maschine benötigt wird, entweder eine CE-Kennzeichnung oder eine Einbauerklärung vorliegen, die bestätigt, dass das Bauteil oder die unvollständige Maschine für den Einbau in eine Maschine im Sinne der Richtlinie geeignet ist. Wie weiter oben beschrieben, benötigen die meisten Hydraulikkomponenten und Ventilkombinationen, bestehend aus verschiedenen Hydraulikventilen und Standardmagnetventilen (ausschließlich Spulen mit integrierter Elektronik), keine Einbauerklärung. Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Druckgeräte und Baugruppen von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar über dem Atmosphärendruck müssen speziellen Anforderungen genügen, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Richtlinie bestimmt basierend auf der Art des Druckmediums und des Druckvolumens, welche Schutzkategorie erforderlich ist. Der Hersteller der Gesamtmaschine ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um zu ermitteln, welche Risiken auf seine Geräte zutreffen. Er ist verpflichtet, die Gerätesicherheit bei der Benutzung zu gewährleisten, soweit sie unter Bedingungen erfolgt, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, und dann die Konformität mit der Maschinenrichtlinie zu erklären. Hydraulikkomponenten, die speziell gekennzeichnet und geprüft sind, einen Druck zu begrenzen, werden als sicherheitsrelevant eingestuft und können mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. SUN Hydraulik bietet bestimmte, direktgesteuerte Druckbegrenzungsventile an, welche die Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile der Kategorie IV der Druckgeräterichtlinie erfüllen. Diese Ventile haben eine CE-Kennzeichnung und eine TÜV-Zertifizierung. Der Modellkode dieser Druckbegrenzungsventile ist: RDDT-Q** und RDFT-Q**. Besuchen Sie auch die Webseite von SUN unter EMV-Richtlinie 2004/108/EG Produkte für den allgemeinen Markt, die keine direkte Maschinenfunktion im Sinne der EMV-Richtlinie haben, fallen NICHT unter diese Richtlinie und müssen auch nicht zertifiziert werden. Ein Beispiel für diese Art von Produkten sind schaltende Magnetventile (Wechselstrom und Gleichstrom). Wenn bei einem Produkt mögliche Bedenken bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit bestehen - sei es eine Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischer Strahlung oder deren Erzeugung oder wenn es selbst eine Funktion im Sinne der Maschinenrichtlinie ausführt, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Übereinstimmung mit den Schutzvorgaben der Richtlinie zu gewährleisten. Typische elektrohydraulische Produkte müssen der Richtlinie EN und EN , (Schwerindustrie) oder EN und EN (Konsumgüter-Industrie) entsprechen. Falls diese Maßnahmen direkt an der Komponente selbst durchgeführt werden, kann die Komponente mit der CE-Kennzeichnung oder der Konformitätserklärung Seite 3

4 des Herstellers, versehen werden, wodurch bestätigt wird, dass die Anforderungen der EMV- Richtlinie an die Abschirmung erfüllt sind (Beispiel: Spulen mit integrierter Elektronik für Proportionalventile). Wenn jedoch die Komponente in einer kompletten Maschine installiert ist, hat auch die Verdrahtung einen Einfluss auf die elektromagnetische Abstrahlung und überlagert die Zertifizierung der Einzelkomponente. Geeignete Messungen müssen an der kompletten "Maschine" durchgeführt werden, und diese komplette Maschine wird dann gemäß der Richtlinie zertifiziert. Die EMV-Richtlinie erlaubt keine Selbstzertifizierung der Komponenten. Die elektro-hydraulischen Produkte von SUN, die Spulen mit integrierter Elektronik beinhalten, sind zertifiziert gemäß EMC Richtlinie 2004/108/EG. Sie entsprechen den Anforderungen der Richtlinie EN und EN für den Einsatz in der Schwerindustrie (Das bedeutet Immunität gegen elektromagnetische Felder > 10 V/m). Die Spulen mit integriertem Proportionalverstärker haben den Modellkode 790-****. Die Hydraulikventile von SUN mit Stellungsabfrage des Kolbens haben einen elektronischen Positionsschalter und sind zu erkennen an einem Z an der fünften Stelle im Modellkode. Sie entsprechenden Anforderungen der Richtlinie EN und EN für den Einsatz in der Schwerindustrie. (Das bedeutet Immunität gegen elektromagnetische Felder > 10 V/m). Beispiele hierfür sind die Logikelemente mit Positionsüberwachung LO**-Z** und LK**-Z** und die Magnetventile mit Positionsüberwachung DAAL-Z**, DBAL-Z**, DTCA-Z**, DLDA-Z**, DMDA-Z** und DNCA-Z**. Beachten Sie bitte, dass die Ventile mit elektronischer Positionsüberwachung NICHT als Sicherheitsbauteil CE-zertifiziert sind. Informieren Sie sich ausführlich bei über die oben beschriebenen Produkte und die CE- Zertifizierung. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG Diese Richtlinie gilt für alle elektrischen Produkte, die in einem Nennspannungsbereich von 50 bis 1000 VAC und 75 bis 1000 VDC eingesetzt werden. Die Richtlinie fordert Schutz vor elektrischem Schlag und hohen Oberflächentemperaturen. Produkte der Fluidtechnik fallen unter diese Richtlinie. Oberflächentemperaturen von Magnetspulen können Werte annehmen, die Hautverletzungen verursachen. Daher kann ein Schutz erforderlich sein. In der Richtlinie wird eine "redundante Schutzmaßnahme" gegen elektrischen Schlag gefordert. Eine einfache Isolierung ist als Schutz gegen elektrischen Schlag nicht akzeptabel. Eine Erdung wird am häufigsten verwendet. Daher müssen alle Produkte mit Eingangsspannungen im angegebenen Bereich ein drittes Kabel und/oder einen DIN/ISO Stecker haben, über den eine direkte Erdung möglich ist. Weiterhin fordert EN :2006 Abschnitt FELV (Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung vom Netz) dass alle elektrischen Geräte unter 25 VAC und 80 VDC eine Schutzschaltung mit Berührungsschutz haben müssen, wenn das Gerät normalerweise nur in Seite 4

5 trockenen Räumen betrieben wird und kein großflächiger Kontakt mit Lebewesen und dem menschlichen Körper zu erwarten ist. In allen anderen Fällen darf die Nennspannung 6 VAC und 15 VDC nicht überschreiten. SUNs Spulen mit der elektrischen Steckverbindung ISO/DIN und einem dritten Anschluss zur Erdung entsprechen 2006/95/EG und EN :2006. Es handelt sich um folgende Spulen: ; 24VDC: ; 28VDC: ; 36VDC: ; 48VDC: ; 24 VAC: ; 115 VAC: , ; 230 VAC: , ; 127 VDC: ; 220 VDC: Die folgenden Spulen sind CEzertifiziert: [12VDC], [14VDC], [24VDC], [36VDC], [48VDC], [24VAC], [115VAC], [230 VAC], [127 VDC] and [220 VDC]., [24VAC], [115VAC], [230 VAC], [127 VDC] and [220 VDC]. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten 2011/65/EG Nach dieser Richtlinie (ROHS) ist es verboten, Elektro- und Elektronikgeräte im Spannungsbereich unter 1000 VAC und 1500 VDC in Verkehr zu bringen, die mehr als eine bestimmte Menge Quecksilber, Cadmium, Blei, 6-wertiges Chrom, PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenylether) enthalten, Wobei die letzten beiden als flammhemmende Stoffe eingesetzt werden. Der Grund für diese Richtlinie ist, den Einsatz von Schwermetallen in elektrischen und elektronischen Geräten im Interesse des Umweltschutzes und der Gesunderhaltung der Menschen zu reduzieren. Die ursprüngliche Richtlinie (2002/95/EG) trat am 1. Juli 2006 in Kraft, und die letzte Änderung (2011/65/EG) gilt seit dem 3. Januar Die Verfügung 2005/618/EG erlaubt eine maximale Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent für Blei, Quecksilber, 6-wertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Biphenylether und 0.01 Gewichtsprozent für Cadmium. Der Gewichtsprozentsatz bezieht sich auf Feststoffe, die mechanisch nicht weiter in verschiedene Komponenten zerlegt werden können. Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Richtlinie, die in Anhang III und IV aufgelistet sind: zum Beispiel ist Quecksilber in Gasentladungslampen zugelassen, um die Zündung zu beschleunigen, Blei in Lötmitteln für besondere Anwendungen und Cadmium in Röntgenstrahlen-Messfiltern und LEDs. Alle Produkte, die von SUN Hydraulik produziert werden, entsprechen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vom 1. Juli Bill Zoller Sun Hydraulics Corporation Druckversion (PDF) Seite 5

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Mehr Informationen zum Titel 5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Im Folgenden wird eine vereinfachte mögliche Durchführung einer CE-Kennzeichnung bei Produkten dargestellt. Ziel der einzelnen Schritte

Mehr

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen. CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Das Umrüstungs-Prozedere von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren ist abhängig vom Typ des Vorschaltgerätes und der Schaltung der Leuchte. Lesen Sie deshalb dieses

Mehr

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott 19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott Zur Rechtsauffassung die Entwicklung der Rahmenbedingungen Vortrag von Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst,

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Reinigung... 2. Normale Reingung der CheckStab Leitfähigkeitselektrode... 2. Gründliche Reinigung der Leitfähigkeitselektrode... 2

Reinigung... 2. Normale Reingung der CheckStab Leitfähigkeitselektrode... 2. Gründliche Reinigung der Leitfähigkeitselektrode... 2 Diese Anleitung fasst einige Punkte zusammen, die für eine gute Funktion der CheckStab Geräte wichtig sind. Sie ist nicht als Ersatz für das Handbuch, sondern als Ergänzung zum Handbuch gedacht. Bitte

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Beschaffenheit beim erstmaligen Inverkehrbringen Beschaffenheit bei Bereitstellung, Benutzung und Umbau EU-Binnenmarkt Inverkehrbringen EU-Vertrag

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Übergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1

Übergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1 DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 mail: Ostermann@maschinenrichtlinie.de Internet: www.maschinenrichtlinie.de Co-Autoren DIPL.-ING.

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden. Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen

Mehr

KEYSTONE. OM4 - EPI 2 Bluetooth Interface Modul Einbau- und Einstellanleitungen. www.pentair.com/valves

KEYSTONE. OM4 - EPI 2 Bluetooth Interface Modul Einbau- und Einstellanleitungen. www.pentair.com/valves KEYSTONE Inhalt 1 Optionsmodul 4: Bluetooth Modul 1 2 Einbau 2 3 Beschreibung des OM4 Bluetooth Moduls 4 4 OM4 Schaltplan 5 1. Optionsmodul 4: Bluetooth Interface Modul 1.1 OM4 Bluetooth Interface Modul

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

TM-87235. Ampelsteuerung Benutzerhandbuch

TM-87235. Ampelsteuerung Benutzerhandbuch TM-87235 Ampelsteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Es ist verboten, den Inhalt des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich in elektronischer und mechanischer

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Dokumentenverwaltung im Internet

Dokumentenverwaltung im Internet Dokumentenverwaltung im Internet WS 09/10 mit: Thema: Workflow und Rollenverteilung im Backend Gruppe: DVI 10 Patrick Plaum und Kay Hofmann Inhalt 1. Benutzer und Benutzergruppen erstellen...2 1.1. Benutzergruppen...2

Mehr

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall

Mehr

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015. Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen. 12.11.2015-Lüneburg

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015. Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen. 12.11.2015-Lüneburg Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015 Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen 12.11.2015-Lüneburg Inhalt Was ist Manipulation (Definition) Was sagen die Vorschriften? Ergebnisse einer

Mehr

Die CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

HBTS Temperatursensor Für die Temperaturmessung in Kälteanlagen

HBTS Temperatursensor Für die Temperaturmessung in Kälteanlagen Bedienungsanleitung HBTS Temperatursensor Für die Temperaturmessung in Kälteanlagen Bedienungsanleitung HBTS Temperatursensor (001-UK) 1 / 6 Inhalt Sicherheitshinweise... 3 Einführung... 4 Technische Daten...

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden? Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein

Mehr

A.D.J. Supply Europe B.V. Junostraat 2 6468 EW Kerkrade Niederlande www.americandj.eu

A.D.J. Supply Europe B.V. Junostraat 2 6468 EW Kerkrade Niederlande www.americandj.eu A.D.J. Supply Europe B.V. Junostraat 2 6468 EW Kerkrade Niederlande www.americandj.eu Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE INFORMATIONEN... 3 BETRIEB MIT RFC VON ADJ... 4 RoHS ein großer Beitrag zur Erhaltung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

10.3.1.8 Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall

10.3.1.8 Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall 5.0 10.3.1.8 Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie erfahren, wie man die Windows 7-Firewall konfiguriert und einige

Mehr

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 - Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Erstellung von Reports mit Anwender-Dokumentation und System-Dokumentation in der ArtemiS SUITE (ab Version 5.0)

Erstellung von Reports mit Anwender-Dokumentation und System-Dokumentation in der ArtemiS SUITE (ab Version 5.0) Erstellung von und System-Dokumentation in der ArtemiS SUITE (ab Version 5.0) In der ArtemiS SUITE steht eine neue, sehr flexible Reporting-Funktion zur Verfügung, die mit der Version 5.0 noch einmal verbessert

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Schriftliche Abschlussprüfung Physik Realschulbildungsgang

Schriftliche Abschlussprüfung Physik Realschulbildungsgang Sächsisches Staatsministerium für Kultus Schuljahr 1992/93 Geltungsbereich: für Klassen 10 an - Mittelschulen - Förderschulen - Abendmittelschulen Schriftliche Abschlussprüfung Physik Realschulbildungsgang

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

USB-ZU-SERIELL-KONVERTER

USB-ZU-SERIELL-KONVERTER USB-ZU-SERIELL-KONVERTER Kurzanleitung zur Installation Windows 7/8/8.1 DA-70159 Schritt 1: Schritt 2: Legen Sie die Treiber-CD des Produkts in das CD-ROM Laufwerk ein. Schließen Sie das Gerät an einem

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Energieeffizienz Labeling gemäß ErP-Richtlinie. Viessmann unterstützt Marktpartner mit Servicepaket

Energieeffizienz Labeling gemäß ErP-Richtlinie. Viessmann unterstützt Marktpartner mit Servicepaket Energieeffizienz Labeling gemäß ErP-Richtlinie Viessmann unterstützt Marktpartner mit Servicepaket Ab dem 26. September 2015 wird es zur Pflicht dann müssen Fachhandwerker in ihren Angeboten für Wärmeerzeuger,

Mehr

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Umsetzung der BetrSichV aus Sicht einer zugelassenen Überwachungsstelle

Umsetzung der BetrSichV aus Sicht einer zugelassenen Überwachungsstelle Umsetzung der BetrSichV aus Sicht einer zugelassenen Überwachungsstelle Einflüsse auf das Unternehmen mehr Verantwortung mehr Dokumentationspflichten 1 Anwendungsbereich Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

mit Statusanzeige P R B Push-Pull Drehentriegelung Schlüsselentriegelung 5 7 gelb mit 4 grünen gelb Kennzeichnungslinie

mit Statusanzeige P R B Push-Pull Drehentriegelung Schlüsselentriegelung 5 7 gelb mit 4 grünen gelb Kennzeichnungslinie Not-Aus-Schalter Selektionsdiagramm ART DER SIGNALKENNZEICHNUNG Z keine F mit Statusanzeige ENTRIEGELUNGS- ART P R B Push-Pull Drehentriegelung Schlüsselentriegelung FARBE PILZ- DRUCK- TASTE 3 1 (NOTFALL

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1 Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der

Mehr

Word 2010 Schnellbausteine

Word 2010 Schnellbausteine WO.001, Version 1.0 02.04.2013 Kurzanleitung Word 2010 Schnellbausteine Word 2010 enthält eine umfangreiche Sammlung vordefinierter Bausteine, die sogenannten "Schnellbausteine". Neben den aus den früheren

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

iphone- und ipad-praxis: Kalender optimal synchronisieren

iphone- und ipad-praxis: Kalender optimal synchronisieren 42 iphone- und ipad-praxis: Kalender optimal synchronisieren Die Synchronisierung von ios mit anderen Kalendern ist eine elementare Funktion. Die Standard-App bildet eine gute Basis, für eine optimale

Mehr

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum

Mehr

Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011

Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Installation... 4 2.1 Voraussetzungen... 4 2.2 Installation... 4 3 Einstellungen und Funktionen... 5 3.1 ankommende

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk Allgemeines Grundsätzlich kann das GiS BasePac Programm in allen Netzwerken eingesetzt werden, die Verbindungen als Laufwerk zu lassen (alle WINDOWS Versionen). Die GiS Software unterstützt nur den Zugriff

Mehr

UMSETZUNG DER ROHS-RL IN ÖSTERREICHISCHES RECHT (NOVELLE EAG-VO)

UMSETZUNG DER ROHS-RL IN ÖSTERREICHISCHES RECHT (NOVELLE EAG-VO) UMSETZUNG DER ROHS-RL IN ÖSTERREICHISCHES RECHT (NOVELLE EAG-VO) Mit 1. Juli 2011 wurde die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL)

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr