Saale-Wipper-Bote. Untermühle - genannt Rusche-Mühle der Wipper zwischen Amesdorf und Güsten

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und der Städte Alsleben (Saale), Güsten und der Gemeinden Giersleben, Ilberstedt und Plötzkau Jahrgang 2 Freitag, den 4. März 2011 Nr. 3 Untermühle - genannt Rusche-Mühle der Wipper zwischen Amesdorf und Güsten Julia Bannasch

2 2 Nummer 3 Verbandsgemeinde Öffnungszeiten von Behörden und Institutionen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Sitz Güsten und Bürgerbüro Alsleben Montag 9.00 bis Uhr bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 bis Uhr bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Öffnungszeiten der Bürgerbüros in den Gemeinden Giersleben, llberstedt und Plötzkau Montag 9.00 bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr bis Uhr Mittwoch, Freitag geschlossen Rufnummern Güsten ( ) , Fax: ( ) Alsleben ( ) , Fax: ( ) Giersleben ( ) 2 01, Fax: ( ) llberstedt ( ) Plötzkau Tel./Fax: ( ) Sprechzeiten des Verbandsgemeindebürgermeisters Güsten AIsleben Montag bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat bis Uhr Öffnungszeiten der Gemeinden Sprechzeiten des s Alsleben Dienstag bis Uhr Güsten Dienstag 9.00 bis Uhr sonst nach Vereinbarung OT Amesdorf Montag siehe Schaukasten Giersleben Dienstag bis Uhr llberstedt Dienstag bis Uhr Plötzkau Dienstag bis Uhr Sprechstunden der Bernburger Bau- und Wohnungsgesellschaft mbh (Außenstellen Güsten und Alsleben) Bürozeiten Güsten - Bahnhofstraße 15 Dienstag bis Uhr Herr Grutzke ( ) 3 64 Bürozeiten Alsleben - Pulverhof 6 Donnerstag bis Uhr Herr Weile ( ) Ansprechpartner für Vermietung außerhalb der Bürozeiten Herr Grutzke ( ) Frau Aehle ( ) Reparaturannahme Frau Bergen ( ) (auch Bereitschaftsservice) Herr Weile ( ) Sprechzeiten des Jobcenters Salzlandkreis Regionalstelle Bernburg in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Alsleben, Markt 1 montags Güsten, Kirchplatz 27 donnerstags 8.00 bis Uhr 8.00 bis Uhr Öffnungszeiten der Bibliotheken Stadt Alsleben - Tel. ( ) Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 bis Uhr bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr Stadt Güsten - Tel. ( ) Montag und Dienstag bis Uhr Ansprechpartnerin: Frau Reher Gemeinde llberstedt 2. und 4. Dienstag im Monat bis Uhr Ansprechpartner: Frau Czeczor, Frau Dobberstein Gemeinde Plötzkau Dienstag und Freitag bis Uhr Notrufnummern der Verbandsgemeinde Polizei 110 Polizeirevier Bernburg ( ) Polizeistation Güsten ( ) Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Kreiseinsatzleitstelle Salzland ( ) und ( ) Bereitschaftsdienste für Güsten Trinkwasser (01 72) Abwasser (01 71) Gas - EMS Schönebeck ( ) ( ) Strom - AVACON ( ) Bereitschaftsdienste für Alsleben, llberstedt, Plötzkau Wasserverband Saale-Fuhne-Ziethe ( ) Gas-Mitgas Halle ( ) Strom - enviam ( ) Sprechzeiten der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Saale-Wipper jeden 1. Montag im Monat im Rathaus der Stadt Güsten Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 8. April bis Uhr Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 28. März 2011

3 Nummer 3 3

4 Amtliche Bekanntmachungen Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat in seiner Sitzung am nachstehende Beschlüsse gefasst Öffentliche Sitzung 1. Beschluss-Nr. 01/2011 Berufung zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Alsleben (Saale) 2. Beschluss-Nr. 02/2011 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Pusteblume llberstedt 3. Beschluss-Nr. 03/2011 Gebührensatzung der Kindertagesstätte Pusteblume llberstedt Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung besteht zu den Öffnungszeiten in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Zimmer 9, Platz der Freundschaft 1, Güsten. gez. Globig Verbandsgemeindebürgermeister Amt für Landwirtschaft, Dessau, den Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferd.-v.-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Alsleben Verf.-Nr BB5026 Landkreis: Salzlandkreis Ladung zum Anhörungstermin nach 32 Flurbereinigungsgesetz Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen - der Wertermittlungsrahmen sowie - die Wertermittlungskarten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 14. März bis 25. März 2011 Montag - Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis Uhr und Uhr und Freitag von 8.30 bis Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse, Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 sowie am 28. März 2011 in der Zeit von 9.00 bis Uhr und bis Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Montag, den 28. März 2011 um Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wird die Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. 4 Nummer 3 Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Seidel Stadt Alsleben (DS) Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Alsleben (Saale) ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt. 001 Alsleben (Saale), Stadtgemeinschaftshaus, Mühlstraße 1a, Alsleben (Saale) 002 Alsleben (Saale), Stadtwirtschaft, Pulverhof 6a, Alsleben (Saale) 003 Alsleben (Saale) OT Gnölbzig, Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 59, Alsleben (Saale) OT Gnölbzig In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Salzlandkreis Bernburg, Karlsplatz 37 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlberechtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlberechtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

5 Nummer 3 5 a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landesvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. Der Wahlberechtigte gibt 5.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung vom Umstehenden nicht erkannt werden kann. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1 in Güsten, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Landesamt für Vermessung Dessau-Rosslau, den und Geoinformation Sachsen-Anhalt - Sonderungsbehörde - Elisabethstraße Dessau-Roßlau Bekanntmachung zur Einstellung von einem Bodensonderungsverfahren Das Bodensonderungsverfahren nach 11 des Gesetzes zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom (BGBl. I S. 2716) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom (BGBl I S.2617), im Bereich Am Wasserturm in Alsleben (Aktenzeichen V ) wurde eingestellt. Im Auftrag Jochen Hausen Übersicht zum Bodensonderungsverfahren in Verbindung mit VerkFIBerG V Am Wasserturm Gemeinde: Alsleben (Saale), Stadt Gemarkung: Alsleben Flur: 10 Flurstück: 1068 Alsleben (Saale), den gez. Schinke

6 Amt für Landwirtschaft, Dessau, den Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferd.-v.-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Alsleben Verf.-Nr BB5026 Landkreis: Salzlandkreis Ladung zum Anhörungstermin nach 32 Flurbereinigungsgesetz Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen - der Wertermittlungsrahmen sowie - die Wertermittlungskarten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 14. März bis 25. März 2011 Montag - Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis Uhr und Uhr und Freitag von 8.30 bis Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse, Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 sowie am 28. März 2011 in der Zeit von 9.00 bis Uhr und bis Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Montag, den 28. März 2011 um Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wird die Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Seidel (DS) 6 Nummer 3 Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Alsleben (Saale) Aufgrund der 3, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08,2009 (GVBL LSA S. 383) in der zurgeit gültigen Fassung, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom (GVBl. LSA. S. 334), in der zurzeit gültigen Fassung und der 5 und 13a des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBL LSA S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für die Stadt Alsleben (Saale) beschlossen: 1 Allgemeines 1. Die Stadt Alsleben (Saale) führt die Reinigung der in den nachfolgend genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gemäß 2 Abs. 4 Straßenreinigungssatzung vom in der zur Zeit gültigen Fassung durch. a. Ascherslebener Straße b. Sanderslebener Straße c. Saaleplatz d. Fischerstraße e. Mühlstraße f. Bernburger Straße 2. Die Stadt Alsleben (Saale) erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Fahrbahnen, Fahrbahnrinnen und Parkspuren) Gebühren nach 5 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in Verbindung mit dem 47 und dem 50 Abs. 1 Nr. 3 des StrG LSA. 2 Gebührenpflichtige 1. Gebührenpflichtige sind die Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung) aufgeführten Straßen erschlossen sind. Als erschlossene Grundstücke gelten auch solche Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind; das gilt jedoch nicht, wenn die genannten Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße sind. 2. Den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke werden Nießbraucher ( 1030 BGB), Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten ( 1093 BGB) und Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten ( 31 des Wohnungseigentumsgesetzes) gleichgestellt. 3. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Bei Wohnungseigentümern wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter zugestellt. 4. Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Verpflichteten über. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung hierüber versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Stadt Alsleben (Saale) entfallen, neben dem neuen Verpflichteten. 3 Gebührenmaßstab 1. Die Straßenreinigungsgebühren sollen die Kosten der Straßenreinigung decken. Die Stadt Alsleben (Saale) trägt den nicht umlagefähigen Teil der Kosten. Dieser Anteil wird auf mindestens 20 v. H. der gesamten Straßenreinigung festgesetzt. Der auf die Stadt Alsleben (Saale) entfallende Teil umfasst die Kosten für die Reinigung der öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen sowie für Straßenkreuzungen und

7 Nummer 3 7 -einmündungen, Verkehrsinseln und ähnliche dem Verkehr dienende Anlagen. Der auf die Stadt Alsleben (Saale) entfallende Anteil umfasst auch die Kostenteile für die Billigkeitserlasse nach 13a KAG LSA. 2. Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Frontlänge des Grundstücks, auf volle Meter abgerundet. Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Grundstücks mit dem Straßengrundstück. 3. Bei Grundstücken, die nicht an den von der Stadt Alsleben (Saale) zu reinigenden Straßen liegen, durch sie aber erschlossen werden (Hinterliegergrundstücke), gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der zu reinigenden Straße zugewandt ist. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die zu der Straßengrenze parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. 4 Höhe der Gebühren Die Gebühr je Meter Grundstücksseite (s. 3 Abs. 2) beträgt jährlich 0,39 EUR. 5 Einschränkung oder Unterbrechung der Straßenreinigung Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Benutzungsgebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Kalkulationszeitraumes. Falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen vorübergehend und zwar weniger als einen Monat eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Bei witterungsbedingter Einstellung der Straßenreinigung besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht 1. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu erteilen. Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer und Erwerber der Stadt Alsleben (Saale) innerhalb eines Monats schriftlich zu erklären. 2. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten nach 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA. 7 Beginn und Ende der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Anschluss an die Straßenreinigung. Erfolgt der Anschluss an die Straßenreinigung nach dem ersten Tag des Monats, so entsteht die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Straßenreinigung folgt; sie erlischt mit dem Beginn des Monats, in welchem die Straßenreinigung eingestellt wird. Änderungen im Umfang der Straßenreinigung bewirken eine Gebührenänderung vom ersten Tag des auf die Änderung folgenden Monats. 8 Entstehung der Gebührenschuld 1. Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes. 2. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr und bei Entstehung der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres. 9 Fälligkeit Die Gebühren werden mit den Grundstücksabgaben erhoben. Sie werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages fällig. Entsteht oder ändert sich die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so ist die für dieses Kalendervierteljahr zu entrichtende Gebühr innerhalb eines Monats nach Heranziehung zu entrichten. 10 Billigkeitsmaßnahmen Gemäß 13a KAG LSA können Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einbeziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Alsleben (Saale), den Reinhard Schinke Straße Länge zu kehrende Kreuzungen und Meter Verkehrsinseln Ascherslebener Straße Feldstraße bis Kreisel 180 Sanderslebener Straße Kreisel bis Saalebrücke 128 Saaleplatz Sanderslebener Straße bis Fischerstraße 182 Fischerstraße Saaleplatz bis Mühlstraße 161 Markt Fischerstraße bis Mühlstraße 60 Mühlstraße Markt bis Bernburger Straße 24 Bernburger Straße Mühlstraße bis L Bernburger Straße Kreuzung L74 bis Ende Saalemühle gesamt ,00 18,80 %

8 Sanderslebener Straße Länge Zufahrt EDEKA 10 Neue Siedlung 8 Alte Siedlung 12 Seilerweg 4 Poststraße 28 Karl-Trimpler-Straße 14 Kleine Gartenstraße 14 Pulverhofstraße 8 Sonnenstraße 18 Schäferberg 12 gesamt 128 Saaleplatz Brückenauffahrt 165 Sonnenstraße 17 gesamt 182 Fischerstraße Uferpromenade 150 Weg zur Burgstraße 7 Treppe 4 gesamt 161 Mühlstraße An der Kirche 10 Am Stadthaus 2 An der Kirche 3 Th.-Siebert-Platz 9 gesamt 24 Bernburger Straße Lehmstraße 5 Th.-Siebert-Platz 15 Rosental 8 Weg neben Hs-Nr Weg neben Hs-Nr Hs-Nr Weg neben Hs-Nr. 38a 5 Weg zur Kleingärten 10 Am gelben Berg 11 gesamt 303 Vereine und Verbände Schalmeienkapelle der FFw Alsleben Interessente, ehemalige Spielleute und Neueinsteiger Achtung aufgepasst - Spiel mit uns!!! Ab sofort können sich wieder Interessenten, ehemalige Spielleute und Neueinsteiger bei uns melden, die zusammen mit uns über die Bühnen des Landes ziehen wollen. Wer also Lust auf stimmungsvolle Musik, interessante Vereinsarbeit und erlebnisreiche Ausfahrten hat, wer endlich einmal auf der anderen Seite der Bühne stehen will und eine ganz andere Art der Begeisterung erleben möchte, dem wollen wir gerne die Gelegenheit dazu geben. Jeden Freitag ab Uhr im Aufenthaltsraum der Stadtwirtschaft Alsleben werden wir euch zu einem lockeren Kennenlernen einladen, und euch eure Fragen beantworten. Meldet euch bitte bei Sven Kürschner ( / , ) oder bei Roger Schaare ( / ). Mit Ihnen könnt ihr alle wichtigen Einzelheiten klären, bevor Ihr dann zu einer ersten Probe eingeladen werdet. Hier schauen wir gemeinsam ob und für welches Instrument Ihr geeignet seid. Musikalische Vorkenntnisse sind eine gute Voraussetzung, wir bilden allerdings auch alle Musikanfänger von der ersten Note an aus. Wichtig ist, dass ihr genügend Zeit und Einsatzbereitschaft für dieses Hobby bereithaltet, dann versprechen wir euch, dass ihr mit uns eine Menge Spaß haben werdet. Wir freuen uns auf euch!!! Termine: Schützenverein Alsleben 1847 e. V. 8 Nummer Uhr Übungsschießen (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Übungsschießen (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Vorstandssitzung (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Mitgliederversammlung (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Damenpokal in Güsten Uhr Vereinsmeisterschaften alle Kaliber Schnur und Eichel Uhr Vereinsmeisterschaften alle Kaliber Schnur und Eichel Schießanlage am Hasenberg Uhr KM Zentralfeuerpistole Schießanlage in Baalberge Uhr Pokal Autohaus Ressel (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Vorstandssitzung (Schießanlage am Hasenberg) Uhr Mitgliederversammlung (Schießanlage am Hasenberg) Zur Mitgliederversammlung am 11. März 2011 ist der letzte Termin zur Abgabe der Stundenzettel für das Jahr 2010, danach erfolgt die Abrechnung durch den Vorstand. Der Vorstand Kultur- und Schulnachrichten Am um 8.30 Uhr begann für uns Kinder der Grundschule Alsleben der Schulfasching. Alle waren ganz toll kostümiert. In unserer Turnhalle erwarteten uns die Mitarbeiter des Mansfelder Kinderschlosses. Frau Wedekind machte mit uns wahnsinnsviele lustige Spiele und Tänze. Für jeden war etwas dabei und eine Menge schöne Preise gab es auch. Als Zwischendurchsnack haben sie uns Pfannkuchen mitgebracht. Aber besonders lecker schmeckten uns zur Mittagszeit selbst gebackene Pizzen, Partyspieße und Wackelpudding in allen Farben. Und davon war reichlich vorhanden. Eine zünftige Polonaise und eine große Tanzrunde beendeten unsere Faschingsparty.

9 Nummer 3 9 Kirchennachrichten Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth Alsleben, Wörthe 9 Verwaltungsgemeinschaft Saale-Wipper Güsten, Platz der Freundschaft Gottesdienstordnung März/April 2011 Mi., Uhr Aschermittwochsliturgie Fr., Uhr Hl. Messe So., Uhr 1. Fastensonntag Fr., Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzweg So., Uhr 2. Fastensonntag Mi., Uhr Rentner-Treff Fr., Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzweg So., Uhr 3. Fastensonntag Fr., Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzweg So., Uhr 4. Fastensonntag Fr., Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzweg Eine gesegnete vorösterliche Zeit wünscht Ihnen allen Pfr. Baum Kath. Pfarrei Aschersleben St. Michael Kto-Nr.: BLZ: bei der Salzlandsparkasse Familienanzeigen Vielen Dank an das Mansfelder Kinderschloss und an alle Vorbereiter und Unterstützer dieser Feier sagen die Kinder der Grundschule Alsleben. Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer - teilen Sie es mit einer Familienanzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt mit.

10 10 Nummer 3 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch am Frau Elisabeth Mierswa zum 76. Geburtstag am Herrn Joachim Zinke zum 74. Geburtstag am Herrn Joachim Giesecke zum 73. Geburtstag am Frau Elsbeth Wasner zum 90. Geburtstag am Frau Ursula Jungmann zum 78. Geburtstag am Herrn Ernst Voigt zum 74. Geburtstag am Frau Ingeborg Krause zum 73. Geburtstag am Herrn Ulrich Pfannenschmidt zum 76. Geburtstag am Frau Ruth Winkler zum 82. Geburtstag am Herrn Günter Lühr zum 72. Geburtstag am Frau Gerda Mogck zum 72. Geburtstag am Frau Luise Leitmann zum 88. Geburtstag am Herrn Willi Mocny zum 73. Geburtstag am Frau Ilse Westphal zum 88. Geburtstag am Herrn Hans-Martin Keitel zum 76. Geburtstag am Frau Ursula Nolte zum 73. Geburtstag am Herrn Dieter Bringezu zum 72. Geburtstag am Frau Leondine Breitbarth zum 72. Geburtstag am Frau Rosemarie Henning zum 71. Geburtstag am Herrn Erhard Stüber zum 70. Geburtstag am Frau Christel Helbig zum 73. Geburtstag am Herrn Johannes Müller zum 79. Geburtstag am Frau Marlene Schmidt zum 76. Geburtstag am Herrn Günter Winterfeld zum 76. Geburtstag am Frau Gertraud Ortmann zum 80. Geburtstag am Frau Gerda Biedermann zum 90. Geburtstag am Frau Maria Brinkmann zum 76. Geburtstag am Frau Anneliese Reimann zum 76. Geburtstag am Frau Liselotte Hellmich zum 78. Geburtstag am Frau Gertrud Knauth zum 92. Geburtstag am Frau Hella Möck zum 78. Geburtstag am Herrn Gerhard Stellfeld zum 79. Geburtstag am Herrn Helmut Edler zum 73. Geburtstag am Herrn Horst Gramenz zum 73. Geburtstag am Frau Charlotte Ruß zum 88. Geburtstag am Frau Ursula Stüber zum 73. Geburtstag am Frau Brigitte Hesse zum 70. Geburtstag am Frau Elisabeth Gabriel zum 76. Geburtstag am Herrn Roland Gabriel zum 72. Geburtstag am Frau Karla Westphal zum 71. Geburtstag am Frau Hannelore Wiebach zum 73. Geburtstag am Herrn Fritz Seiffe zum 71. Geburtstag am Herrn Ernst Apel zum 79. Geburtstag am Herrn Albert Buchholz zum 85. Geburtstag am Herrn Wolfgang Ellrich zum 75. Geburtstag am Fra Gisela Otto zum 78. Geburtstag am Frau Gertrud Herrmann zum 81. Geburtstag OT Gnölbzig am Herrn Otto Edner zum 74. Geburtstag OT Gnölbzig am Frau Margot Linke zum 80. Geburtstag OT Gnölbzig am Herrn Gerhard Jersch zum 82. Geburtstag OT Gnölbzig am Frau Ingrid Kaufmann zum 75. Geburtstag OT Gnölbzig am Frau Gertraud Funke zum 72. Geburtstag OT Gnölbzig am Frau Helga Stephan zum 75. Geburtstag OT Gnölbzig am Herrn Otto Bielert zum 74. Geburtstag OT Gnölbzig Stadt Güsten Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Güsten ist in 5 Wahlbezirke eingeteilt. 001 Güsten, Bürgerhaus-Gelber Saal, Ratsteich 8, Güsten 002 Güsten, Grundschule Güsten Raum 4, Platz der Freundschaft 13, Güsten 003 Güsten, Kaninchenvereinsheim, LPG-Hof II Nr. 1, Güsten 004 Güsten, Gemeindebüro Amesdorf, Kirchstraße 9, Güsten OT Amesdorf 005 Güsten, Kindertagesstätte Warmsdorf, Oberland 68, Güsten OT Warmsdorf In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Salzlandkreis Bernburg, Karlsplatz 37 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlberechtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlberechtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landesvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. der Wahlberechtigte gibt 5.1 Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer

11 Nummer 3 11 Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung vom Umstehenden nicht erkannt werden kann. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1 in Güsten, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Güsten, den gez. Zander Öffentliche Ausschreibung für die Stadt Güsten Die Stadt Güsten schreibt das in Güsten OT Osmarsleben, Bauernsiedlung 6, gelegene Grundstück meistbietend zum Verkauf aus. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Flur 19, Flurstück 7 eingetragen im Grundbuch von Güsten Grundbuchblatt Nr Die Grundstücksgröße beträgt 788 m 2 Gebäude- und Freifläche sowie 1537 m 2 Grünanlage. Das Mindestgebot liegt bei ,00. Interessenten richten Ihr Angebot schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf diesem gut sichtbar angebrachten Kennwort Grundstücksverkauf an die Verbandsgemeinde Saale-Wipper Kämmerei/Liegenschaften Platz der Freundschaft Güsten. Ende der Ausschreibungsfrist ist am 31. März Zusätzliche Informationen erhalten Sie über die Mitarbeiterin für Liegenschaften, Frau Salewski, Tel / Zander Öffentliche Ausschreibung der Stadt Güsten Die Stadt Güsten schreibt das in Güsten in der Auguststraße gelegene Grundstück meistbietend zum Verkauf aus. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Flur 8, Flurstück 915/2 eingetragen im Grundbuch von Güsten Grundbuchblatt Nr Die Grundstücksgröße beträgt 494 m 2 Gebäude- und Freifläche. Das Mindestgebot liegt bei Interessenten richten Ihr Angebot schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf diesem gut sichtbar angebrachten Kennwort Grundstücksverkauf an die Verbandsgemeinde Saale-Wipper für die Stadt Güsten Kämmerei/Liegenschaften Platz der Freundschaft Güsten. Ende der Ausschreibungsfrist ist am 31. März Zusätzliche Informationen erhalten Sie über die Mitarbeiterin für Liegenschaften, Frau Salewski, Tel / Zander Öffentliche Ausschreibung für die Stadt Güsten Die Stadt Güsten schreibt das in Güsten OT Amesdorf, Kirchstraße 7, gelegene Grundstück meistbietend zum Verkauf aus. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Flur 1, Flurstück 10 eingetragen im Grundbuch von Amesdorf Grundbuchblatt Nr Die Grundstücksgröße beträgt m 2. Das Mindestgebot liegt bei 8.043,00. Interessenten richten Ihr Angebot schriftlich im verschlossenen Umschlag mit dem auf diesem gut sichtbar angebrachten Kennwort Grundstücksverkauf an die Verbandsgemeinde Saale-Wipper Kämmerei/Liegenschaften Platz der Freundschaft Güsten. Ende der Ausschreibungsfrist ist am 31. März Zusätzliche Informationen erhalten Sie über die Mitarbeiterin für Liegenschaften, Frau Salewski, Tel / Zander

12 Der Stadtrat der Stadt Güsten hat in seiner Sitzung am nachstehende Beschlüsse gefasst Öffentliche Sitzung 12 Nummer 3 1. Beschluss-Nr. 01/2011 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Gemeinde Amesdorf und Entlastung des s 2. Beschluss-Nr. 02/2011 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Güsten 3. Beschluss-Nr. 03/2011 Haushaltssatzung der Stadt Güsten für das Haushaltsjahr 2011 Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung besteht zu den Öffnungszeiten in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Zimmer 9, Platz der Freundschaft 1, Güsten. gez. Zander Vereine und Verbände ESV Lokomotive Güsten e. V Gasten, Sportbüro Kiesschacht Einladung Die diesjährige Jahreshauptversammlung des ESV Lok Güsten findet am Samstag, um Uhr im Mehrzweckgebäude am Kiesschacht statt. Wir bitten alle aktiven und passiven Mitglieder um rege Teilnahme. Der Vorstand 3. Platz beim WEC-Cup in Calbe Hinten: Martin Schuhmann, Jonas Krause, Michel Krause, Sebastian Wolff, Jonathan Schmidt, Constantin Döltz, Martin Pockrandt Mitte: Maximilian Kaufmann, Daniel Dittmar, Eric Schmidt, Pascal Große Vorn: Sebastiano Vitaj (Bester Torhüter des Turniers) Beim WEC-Cup der TSG Calbe am belegte die SG Güsten/Plötzkau den 3. Platz. Hier startete die Mannschaft sehr gut in das Turnier, im ersten Spiel konnte man den 1. FSV Nienburg mit 6:0 bezwingen und auch das zweite Turnierspiel gegen den Gastgeber der TSG Calbe ging klar mit 5:1 an unser Team. Im dritten Spiel musste man sich dem Landesligisten des Schönebecker SC nur denkbar knapp geschlagen geben. Nachdem Eric Schmidt die SG Güsten/Plötzkau in Führung brachte, konnte der SSC das Spiel in der letzten Sekunde aber doch noch mit 2:1 zu seinen Gunsten drehen. Dann verlor die Mannschaft im nächsten Spiel gegen den Egelner SV nicht nur den Faden, sondern auch gleichzeitig das zweite Spiel hintereinander. Doch die letzten zwei Turnierspiele gegen Einheit Bernburg und Groß Rosenburg haben die Jungs dann wieder gewonnen, sodass am Ende mit 12 Punkten und 18:8 Toren ein ordentliches Ergebnis verbucht werden konnte. Zudem wurde Sebastiano Vitaj beim WEC-Cup aufgrund seiner guten Paraden und seiner insgesamt starken Leistung zum besten Torhüter des Turniers gewählt. Fußball: C-Junioren der SG Güsten/Plötzkau Rückblick Hallensaison Vitaj bester Torhüter Neuzugang Müller Die C-Junioren der SG Güsten/Plötzkau haben ihre gute Leistung aus der Hinrunde auch in der Hallensaison bestätigt. Bei den Hallenkreismeisterschaften konnte sich die Mannschaft in der Vorrunde gegen die Vertretungen aus Schneidlingen und Schwarz-Gelb Bernburg klar durchsetzen und erreichte somit hinter dem Schönebecker SC als Tabellenzweiter die Endrunde. In der Endrunde, welche mit 6 Mannschaften gespielt wurde und mit der SG Güsten/Plötzkau sowie dem TV Askania Bernburg nur 2 Kreisliga-Mannschaften die Qualifikation schafften, mussten sich die Schützlinge des Trainertrios Wolff/Schuhmann/ Pockrandt dann den übrigen vier Landesligateams geschlagen geben. Allerdings wurde der TV Askania Bernburg recht deutlich mit 4:1 besiegt, sodass die Jungs am Ende der Hallenkreismeisterschaften von 14 teilnehmenden Mannschaften einen ordentlichen 5. Platz belegten und somit das stärkste Team der Kreisligavertretungen war. 1. Platz beim Turnier in Egeln Hinten: Martin Schuhmann, Jonas Krause, Maximilian Kaufmann, Constantin Döltz, Christian Müller, Philipp Bartel Mitte: William Schneider, Daniel Dittmar, Eric Schmidt Vorn: Sebastiano Vitaj Eine Woche später, am , fand das traditionelle Hallenturnier des Egelner SV in der dortigen Waldsporthalle statt. Die SG Güsten/Plötzkau hat das Turnier durch eine engagierte und spielerisch gute Leistung souverän gewonnen, dabei konnten alle Turnierspiele siegreich gestaltet werden.

13 Nummer 3 13 Gleich im ersten Spiel hatte sich die Mannschaft gegen den gastgebenden Egelner SV für die Niederlage eine Woche zuvor beim Turnier in Calbe revanchiert. Es war eigentlich das vorgezogene Spitzenspiel, denn beide Mannschaften kennen sich schon gut aus der Freiluftsaison. In der Halle stand man sich nun zum zweiten Mal gegenüber. Am Ende hieß es in einem umkämpften aber sehr fairen Spiel 4:3 für die SG Güsten/Plötzkau. Einziger Wermutstropfen bei diesem Sieg war, dass sich Torhüter Sebastiano Vitaj an der Hand verletzte, zwar noch beim nächsten Spiel gegen Schneidlingen auf die Zähne biss, aber die restlichen zwei Turnierspiele dann als Feldspieler auflief und noch einige Tore beisteuerte. Für Sebastiano Vitaj rückte Feldspieler William Schneider zwischen die Pfosten, welcher allerdings auch Erfahrungen als Kleinfeld-Torhüter mitbringt. So war William Schneider ein guter Vertreter und sicherte mit sehenswerten Reflexen und guten Paraden den Sieg im dritten Turnierspiel gegen die Mannschaft aus Gröningen. Im letzten Spiel ließen die Jungs dann nichts mehr anbrennen und setzten sich klar gegen die Vertretung aus Wanzleben durch. Ungeschlagen mit 12 Punkten und 16 erzielten Treffern konnte die Mannschaft um Kapitän Jonas Krause den Siegerpokal entgegen nehmen. Die SG Güsten/Plötzkau präsentierte beim Turnier in Egeln auch ihren Neuzugang für die Rückrunde. Christian Müller wird die Defensive der Mannschaft verstärken und zeigte bereits in den ersten Trainingseinheiten sowie in Egeln mit seiner Übersicht und Schnelligkeit was für Qualitäten in ihm stecken. Am starten die C-Junioren der SG Güsten/Plötzkau wieder in die Rückrunde, zu Gast ist die Mannschaft des SV Lok Aschersleben. Anpfiff der Partie ist Uhr im Stadion in Güsten. Güstener Volleyball-Nachwuchs ist Vize-Landesmeister Für viele überraschend geht der Titel des Vize-Landesmeisters in der Altersklasse U14 weiblich an das Team des FZV Eintracht 91 Güsten. Mit diesen Worten leitete der Hallensprecher die Ehrung der Güstener Mädchen ein, die ihre Spiele zum Landesfinale am vergangenen Samstag in Braunsbedra mit einem hervorragenden zweiten Platz beendeten. Als Drittplazierter nach den Vorrunden-Spieltagen fuhren die Güstener selbstbewusst zum Landesfinale. Bis dato besser platziert waren nur die Teams des USV Halle und des SV Braunsbedra. Gespielt wurde in zwei Gruppen mit jeweils 3 Mannschaften. Vorrundengegner des Güstener Nachwuchses waren der VC 97 Staßfurt und der SV Braunsbedra. Konzentriert, sicher in der Annahme und offensiv im Angriff - das war die taktische Marschroute im ersten Spiel gegen den VC 97 Staßfurt. Und man merkte den Güstener Mädchen an, dass sie dieses Spiel unbedingt gewinnen wollten; hieß doch ein Sieg fast schon das Erreichen des Halbfinales. Daher war der Druck enorm und das spiegelte sich im Spiel wider. Nach einer etwas nervösen Anfangsphase stabilisierten sich die Mädchen des FZV Eintracht und setzen die Vorgaben des Trainers konsequent um. Letztendlich sicher und nie gefährdet wurde Staßfurt mit 2:0 Sätzen geschlagen. (-15, -20) Gegen das Team aus Braunsbedra, das sich im Winter mit zwei zusätzlichen Spielerinnen aus Halle und Zörbig personell noch einmal extrem verstärkt hatte, gab es für Güsten keine Chance. Recht deutlich wurden beide Sätze abgegeben. Das Halbfinale war dennoch erreicht und Platz 4 somit schon sicher. Im Halbfinale hieß der Gegner USV Halle - das einzige Team, das in der Vorrunde nicht ein Spiel verloren hatte und somit als ganz klarer Favorit auf den Titel des Landesmeisters ins Rennen ging. Und was der Güstener Nachwuchs in diesem Spiel zeigte, war Volleyball auf extrem hohem Niveau. Nahezu fehlerfrei spielten die 4 Güst`nerinnen in beiden Sätzen. Druckvolle Angaben, schöne Spielkombinationen, gute Blockarbeit und Aggressivität im Angriff waren die Basis für einen überzeugend herausgespielten Zwei-Satz-Sieg. (-15, -15) Mit überschwänglicher Freude feierten die Güstener damit den Einzug ins Landesfinale - das Team stand somit als zweitbestes Team der Altersklasse U14w im Bundesland Sachsen-Anhalt fest. Verbunden damit ist auch die Qualifikation für die Teilnahme an den Nord-Ostdeutschen- Meisterschaften am 02. April 2011 in Braunsbedra. Auch das wird sicher noch einmal ein Highlight für das Team von Coach Thomas Kinne und Sven Gleisberg. Im Finale traf man erneut auf den SV Braunsbedra. Auch hier verkauften sich die Güstener Mädchen hervorragend, spielten befreit und mutig auf und hatten sichtlich Spaß. Die Finalniederlage (-12, -11) tat nicht wirklich weh, denn die Freude über den Titel des Vize-Landesmeisters war enorm. Ganz nebenbei ist das Güstener Team in seiner Alterklasse damit die beste Mannschaft des Salzlandkreises. Auch das ist ein Ergebnis, das zu Saisonbeginn sicher nur von wenigen erwartet wurde und Ausdruck der hervorragenden Nachwuchsarbeit des FZV Eintracht 391 Güsten ist. Das Spiel um Platz 3 entschied der USV Halle für sich. Mit 2:0 Sätzen wurde der SV Zörbig geschlagen. Am 05. März steigt das Landesfinale der Altersklasse U16 weiblich. Auch hier hat die Spiel-gemeinschaft SG Saale-Wipper als Zweiter nach den Vorrunden-Spieltagen durchaus Chancen auf einen Podestplatz. Das Wunder von Braunsbedra Heimatverein Ränzelstecher Güsten/Osmarsleben e. V. Kirchplatz Güsten Tel.: Der Vorsitzende Öffnungszeiten des Heimatvereins Ränzelstecher Güsten/Osmarsleben für den Monat März 2011 dienstags von Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten können andere Termine individuell vereinbart werden. Ansprechpartner dafür sind: Wolfgang Tschirner Telefon Marlis Bey Telefon Die Arbeitskreise treffen sich zu folgenden Zeiten Eisenbahn, Verkehr, Handwerk am 02. und um Uhr Kultur/Architektur am um Uhr Geschichte am um Uhr Gäste sind zu den Öffnungszeiten und zu den Beratungen der Arbeitskreise recht herzlich eingeladen. Der Vorstand

14 Ein Südseeabenteuer der anderen Art Es gab in der Amesdorf-Warmsdorfer Bildungsszene eine Reihe bemerkenswerter Ereignisse und Persönlichkeiten. Es sei nur an den legendären Jakob Brandt erinnert, der 1690 den Schulchor dirigierte, der die Hinrichtung der Luise Siraum auf dem Warmsdorfer Hügel singend begleitete. An nächster Stelle (allerdings nicht an einziger, doch davon ein anderes Mal) sollte der Lehrer Franz Pfeil erwähnt werden, der von September 1906 bis März 1910 an der Amesdorfer Schule 2. Lehrer war. Dieser Franz Pfeil hatte ein gewisses Faible für den Sport und dafür auch allerhand Geräte angeschafft. Erich Baumann sen., Schuljahrgang 1904, war ein begeisterter Reckturner und es entstand vermutlich auf dieser Schiene ein engeres Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer wurde Franz Pfeil versetzt. Damals rückten die 2. Lehrer selten, auch nach vielen Dienstjahren, an die Stelle des 1. Lehrers, in der Regel gingen sie nach zwei bis fünf Jahren an eine andere Schule. Der bis dahin unauffällige Lehrer Franz Pfeil hatte die Weichen seiner Laufbahn völlig neu gestellt und wurde Regierungslehrer - man beachte den Zusatz Regierung - in der Kolonie Deutsch- Samoa. Am 9. Februar 1912 erhielt Erich Baumann sen. eine Karte aus Deutsch-Samoa - eine kleine Sensation für Amesdorf, zumal es die Antwort auf einen bereits erfolgten Kartengruß von Erich Baumann sen. war. Nach dem Kriegsausbruch 1914 besetzten die Engländer diese Kolonie und wollten die deutschen Gefangenen nach Neuseeland bringen, um sie dort zu internieren. Bevor es soweit kommt, so dachte sich der Lehrer Franz Pfeil, zeige ich denen die Hacken und setze mich ins (noch) neutrale Amerikanisch-Samoa ab. Doch die Engländer erwischten ihn schon beim ersten Ansatz der Flucht und verurteilten ihn daraufhin zu fünf Jahren Zuchthaus. Ob und wie er sie überlebte, ist nicht bekannt. Insider meinten, dass man fünf Jahre Z in den Tropen nicht überleben könne. Es ist unbekannt, ob sie Recht behielten. Aber bekannt ist, dass solche Helden eben auch in Amesdorf geformt wurden. P. Mempel, Warmsdorf Kirchennachrichten 14 Nummer 3 Mitteilungen aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Vitus und St. Johannis Güsten/Osmarsleben Monatsspruch: Bei Gott allein kommt meine Seele zur Ruhe; denn von ihm kommt meine Hoffnung. Psalm 62, 6 Gottesdienste: Sonntag, 06. März Uhr Gottesdienst mit anschließendem Kirchenkaffee Sonntag, 20. März Uhr Gottesdienst Sonntag, 27. März Uhr Gottesdienst im DRK-Seniorenheim Sonntag, 03. April Uhr Gottesdienst mit anschließendem Kirchenkaffee Sonstige Gemeindeveranstaltungen: Freitag, 04. März Uhr Weltgebetstag in der Winterkirche, die Anregungen dazu kommen in diesem Jahr vom Frauenhilfskomitee aus Chile. Mittwoch, 23. März Uhr Sitzung des Gemeindekirchenrates Güsten - Osmarsleben im Pfarrhaus Donnerstag, 24. März Uhr Frauenhilfe im Pfarrhaus Freitag, 25. März Uhr Ökumenischer Frauenkreis im ev.pfarramt Samstag, 26. März Uhr Fortbildung der Gemeindekirchenräte der Parochie Güsten - Osmarsleben im Pfarramt Güsten Dienstag, 29. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Mittwoch, 30. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Donnerstag, 31. März Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Freitag, 01. April Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Gemeindekreise: Frauenkreis: Dienstags, Uhr bei Frau Conrad Konfirmanden: Mittwochs, Uhr im Pfarrhaus Theatergruppe: Mittwochs, Uhr im Pfarrhaus. Mitteilungen aus der Evangelischen Kirchengemeinde Amesdorf - Warmsdorf Monatsspruch: Bei Gott allein kommt meine Seele zur Ruhe; denn von ihm kommt meine Hoffnung. Psalm 62, 6 Gottesdienste: Sonntag, 06. März Uhr Gottesdienst Sonntag, 20. März Uhr Gottesdienst Sonntag, 03. April Uhr Gottesdienst Sonstige Gemeindeveranstaltungen: Freitag, 04. März Uhr Weltgebetstag in der Winterkirche Güsten. Die Anregungen dazu kommen in diesem Jahr vom Frauenhilfskomitee aus Chile Mittwoch, 23. März Uhr Frauenhilfe Amesdorf/Osmarsleben in der Winterkirche Freitag, 25. März Uhr Ökumenischer Frauenkreis im ev. Pfarramt Güsten

15 Nummer 3 15 Samstag, 26. März Uhr Fortbildung der Gemeindekirchenräte der Parochie Güsten - Osmarsleben im Pfarramt Güsten Dienstag, 29. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Mittwoch, 30. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Donnerstag, 31. März Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Freitag, 01. April Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Christenlehre: Die Christenlehrekinder treffen sich Montags um Uhr in der Kirche. Kath. Kirchengemeinde St. Marien Güsten, Rosenthal 1 Gottesdienstordnung 2011 März/April Mi., Uhr Aschermittwochsliturgie Do., Uhr Krankenkommunion Fr., Uhr Kreuzweg So., Uhr Hl. Messe Mi., Uhr Lektorenkreis Fr., Uhr Kreuzweg So., Uhr Hl. Messe Do., Uhr Senioren-Treff Fr., Uhr ökumenischer Frauenkreis , So Uhr Gottesdienst Fr., Uhr Kreuzweg-Andacht So., Uhr Eucharistiefeier Laetare Do., Uhr Krankenkommunion Eine gesegnete vorösterliche Zeit wünscht Ihnen allen Pfr. Baum Kath. Pfarrei Aschersleben St. Michael Kto: BLZ bei der Salzlandsparkasse Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch am Frau Ellinor Fricke zum 79. Geburtstag am Frau Margarete Krüger zum 75. Geburtstag am Herrn Hans Schnabel zum 73. Geburtstag am Frau Renate Baumgart zum 71. Geburtstag am Herrn Werner Huhnstock zum 84. Geburtstag am Frau Erika Conrad zum 71. Geburtstag am Frau Wally Schlief zum 87. Geburtstag am Frau Anni Stört zum 82. Geburtstag am Herrn Harald Eichholz zum 70. Geburtstag am Herrn Willi Kubitza zum 70. Geburtstag am Frau Anna Möbius zum 94. Geburtstag am Frau Hanna Weber zum 86. Geburtstag am Herrn Hans-Joachim Siebert zum 75. Geburtstag am Herrn Herbert Thiemann zum 84. Geburtstag am Frau Karin Wenzel zum 70. Geburtstag am Frau Helene Dietze zum 86. Geburtstag am Frau Ingeborg Michalewicz zum 79. Geburtstag am Herrn Werner Bethmann zum 78. Geburtstag am Herrn Manfred Thorun zum 76. Geburtstag am Frau Karla Wehe zum 73. Geburtstag am Frau Hannelore Böttcher zum 79. Geburtstag am Frau Erna Glockenmeier zum 73. Geburtstag am Frau Gerda Heinemann zum 70. Geburtstag am Frau Brigitte Oleynik zum 70. Geburtstag am Frau Hildegard Bilke zum 85. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Heinemann zum 70. Geburtstag am Frau Hildegard Kurze zum 89. Geburtstag am Frau Irmgard Schrödter zum 72. Geburtstag am Frau Christa Ulrich zum 88. Geburtstag am Frau Ursula Wolf zum 83. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Bergmann zum 72. Geburtstag am Herrn Willy Oehm zum 74. Geburtstag am Frau Ursel Schirrmeister zum 72. Geburtstag am Herrn Rudi Hetzer zum 71. Geburtstag am Herrn Hermann Hussak zum 72. Geburtstag am Frau Gertrud Golms zum 74. Geburtstag am Frau Anna Elisabeth Reibe zum 74. Geburtstag am Frau Elfriede Kerger zum 84. Geburtstag am Herrn Rolf Weckwerth zum 70. Geburtstag am Frau Maria Käding zum 76. Geburtstag am Herrn Willi Landgräbe zum 79. Geburtstag am Frau Edeltraut Reimer zum 74. Geburtstag am Herrn Kurt Balzer zum 77. Geburtstag am Frau Waltraut Hinsdorf zum 75. Geburtstag am Herrn Joachim Ihlo zum 76. Geburtstag am Frau Margarete Kegel zum 79. Geburtstag am Herrn Heinz Kunze zum 82. Geburtstag am Herrn Wolfgang Tschirner zum 81. Geburtstag am Frau Elvira Fischer zum 73. Geburtstag am Frau Eveline Kupfer zum 73. Geburtstag am Frau Hildegard Sadlowski zum 72. Geburtstag am Frau Annemarie Junge zum 74. Geburtstag am Frau Christel Sladczyk zum 77. Geburtstag am Herrn Otto Thiele zum 76. Geburtstag am Herrn Gerhard Gurschke zum 74. Geburtstag am Herrn Klaus Schindelbauer zum 73. Geburtstag am Frau Sieglinde Seidel zum 71. Geburtstag am Herrn Manfred Stolper zum 72. Geburtstag am Frau Anna Wendt zum 91. Geburtstag am Frau Anneliese Faber zum 72. Geburtstag am Herrn Horst Wohlgebohren zum 78. Geburtstag am Frau Liane Brösicke zum 80. Geburtstag am Frau Ursula Fritz zum 85. Geburtstag am Herrn Erhard Krause zum 73. Geburtstag am Herrn Werner Lehmann zum 83. Geburtstag am Herrn Friedrich Sadlowski zum 74. Geburtstag am Herrn Willi Brodowski zum 71. Geburtstag am Herrn Walter Eichler zum 76. Geburtstag am Frau Martha Wenzel zum 97. Geburtstag am Frau Christel Pawletko zum 85. Geburtstag am Herrn Erwin Rasch zum 72. Geburtstag am Herrn Horst Schirrmeister zum 72. Geburtstag am Herrn Günter Büttner zum 73. Geburtstag am Herrn Hans Glas zum 78. Geburtstag am Frau Ruth Kuleßa zum 84. Geburtstag am Herrn Paul Mittelstraß zum 74. Geburtstag am Frau Siegrid Berger zum 72. Geburtstag OT Amesdorf am Frau Edith Herrmann zum 72. Geburtstag OT Amesdorf am Herrn Günter Kurze zum 76. Geburtstag OT Amesdorf am Frau Ruth Neumann zum 76. Geburtstag OT Warmsdorf am Herrn Franz Zöllner zum 88. Geburtstag OT Warmsdorf am Frau Elfriede Gräger zum 89. Geburtstag OT Warmsdorf am Herrn Ernstdieter Globig zum 71. Geburtstag OT Warmsdorf ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN:

16 Gemeinde Giersleben Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Giersleben ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. 001 Giersleben, Grundschule, Siedlung 225c, Giersleben In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Salzlandkreis Bernburg, Karlsplatz 37 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlberechtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlberechtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landesvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. der Wahlberechtigte gibt 5.1 Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung vom Umstehenden nicht erkannt werden kann. 16 Nummer 3 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1 in Güsten, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Giersleben, den gez. Rietsch Gemeinde Giersleben Beschluss-Nr. 03/2011 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Giersleben nach 25 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 i. V. m. 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehren vom Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Giersleben beschließt in seiner Sitzung am : Das Bürgerbegehren vom Sind Sie mit der Herauslösung (Ausscheiden) der Gemeinde Giersleben aus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und der Eingemeindung in die Stadt Aschersleben einverstanden? ist unzulässig; die Gemeinde Giersleben behält ihre Eigenständigkeit und verbleibt als Mitglied in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper. Begründung Ein Bürgerbegehren ist nur zulässig, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß 25 GO LSA vorliegen.

17 Nummer 3 17 Dies ist nicht der Fall, a) Das Bürgerbegehren enthält keinen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme. Bei den anzugebenden Kosten sind nicht nur die Kosten der offensichtlich als Maßnahme angesehenen Bürgerentscheid anzugeben, sondern auch die Kosten, die für die Gemeinde anstehen würden, wenn die verlangte Maßnahme - nämlich die Ausgliederung der Gemeinde Giersleben aus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und deren Eingliederung in die Stadt Aschersleben - entstehen würden. Es handelt sich dabei um sogenannte Folgekosten, die zwingend zu einem vom Gesetz verlangten Kostendeckungsvorschlag gehören. Das Bürgerbegehren enthält dazu keine Angaben. Hinsichtlich der Folgekosten wird zunächst unberücksichtigt gelassen, dass Kosten für Namensänderungen (Gemeindenamen/ ggf. Straßennamen), Änderungen von Behördenbezeichnungen, Einführung neuer bzw. geänderter Personaldokumente, ggf. zu ersetzende Folgekosten für Unternehmen (Anschriftenänderung) entstehen. Darüber hinaus entstehen Folgekosten (auf der Einnahmeseite) bspw. auch daraus dass bei einer Eingemeindung in die Stadt Aschersleben die (dann frühere) Gemeinde Giersleben den Status einer Ortschaft erhalten würde und die Einnahmen einer Ortschaft regelmäßig geringer sind als die Einnahmen einer eigenständigen Gemeinde als Mitglied der Verbandsgemeinde. Soweit die Initiatoren darlegen, dass das Ergebnis des Bürgerentscheides kostenneutral ist, ist dies aus den genannten Gründen unzutreffend. Darüber hinaus wird ausdrücklich erwähnt, dass eine angebliche Kostenneutralität auch nicht mit der Begründung gegeben ist, dass Kosten einer Aus- und Eingliederung von den jeweiligen Verwaltungen (der Verbandsgemeinde Saale-Wipper bzw. Stadt Aschersleben) zu tragen wären. Solche Kosten würden auch die Gemeinde Giersleben anteilig treffen, so dass von einer Kostenneutralität keine Rede sein kann. b) Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Giersleben, ohne einen Beschluss ausdrücklich zu erwähnen. Ein solches Bürgerbegehren muss innerhalb von 6 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Dies ist nicht der Fall. Der Gemeinderat der Gemeinde Giersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am die Verbandsgemeindevereinbarung (Beschluss-Nr. 320/11709) beschlossen. Zum Vollzug dieses Beschlusses hat der der Gemeinde Giersleben die Verbandsgemeindevereinbarung unterzeichnet und somit den Beitritt der Gemeinde zur Verbandsgemeinde Saale- Wipper im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt realisiert. Die Verbandsgemeindevereinbarung vom sowie die Genehmigung des Salzlandkreises vom wurden im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 49 vom amtlich bekannt gemacht. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper wurde zum gegründet, seit dem ist die Gemeinde Giersleben Mitglied in der Verbandsgemeinde. Das Bürgerbegehren ist also auf die Korrektur des Gemeinderatsbeschlusses und dessen späteren Vollzug gerichtet. Das Bürgerbegehren ist nicht fristgerecht eingereicht und deshalb auch daher unzulässig. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 9 Anwesende Gemeinderäte: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Datum der Ausfertigung: Benno Rietsch Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises (Anschrift: Salzlandkreis - Kommunalaufsichtsbehörde Bernburg (Saale)) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gemeinde Giersleben Beschluss-Nr. 01/2011 Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 03/2009 Windpark Blaue Warthe Giersleben Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Giersleben beschließt in seiner Sitzung am die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 03/2009 Windpark Blaue Warthe Giersleben (Beschl.-Nr. 77/2010) vom und die damit verbundene Rücknahme des Antrages auf Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 03/2009 Windpark Blaue Warthe Giersleben bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 9 anwesende Gemeinderäte: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenheit gern. 31 GmO LSA: 0 Datum der Ausfertigung: Benno Rietsch Gemeinde Giersleben Beschluss-Nr. 02/2011 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2011 Windpark Blaue Warthe Giersleben Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Giersleben beschließt in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2011 Windpark Blaue Warthe Giersleben Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurbereiche und Flurstücke: Flur 8 Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31 32, 33, 34, 35/1, 35/2, 36, 37/1, 37/2, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 60, 61, 62, 63, 65, 66, Flur 9: Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68

18 Flur 10: Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6/1, 6/2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, Teilfläche der Flurstücke 49, 50, 51, 52, 53, Flur 11: Flurstücke 1, 2, 3, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, Teilflächen der Flurstücke 103, 104, 105 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 9 anwesende Gemeinderäte: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangenheit: 0 Datum der Ausfertigung: Nummer 3 Benno Rietsch Vereine und Verbände Wir laden ein zum Faschingsball mit Tollheit, Jux und Korkenknall, es braust ein Ruf wie Donnerknall Seid närrisch liebe Leute, denn Karneval ist heute! Unter diesem Motto traten sich am , die Senioren der Volkssolidarität Giersleben und ihre Gäste zur traditionellen Faschingsfeier in der Gaststätte Weidmannsheil. Gute Stimmung hatten alle mitgebracht, einige erschienen in Kostümen, als Eiermann, Nonne, Spanierin verkleidet, aber auch die vielen sckicken Hüte waren ein Hingucker wert. Nach einer kurzen Begrüßung ließen sich alle den Kaffee und Spritzkuchen schmecken. Die Senioren hatten sich Herrn Struwe, genannt ATTA eingeladen. Er führte den ganzen Nachmittag durch das Programm. Ob als Gitte und Erika, als Dirndl, Schlagerstar der 60./70. Jahre, Diskoqueen oder als Andrea Berg, es war einfach faszinierend die vielen Facetten dieses Programms zu erleben Zu jedem einzelnen Programmteil kam er in anderen Outfits und dieses gefiel unseren Senioren sehr - es passte einfach alles. ATTA gelang es die Senioren zum Mitsingen, Mitschunkeln zu animieren. Zum guten Gelingen dieses Nachmittages trugen auch die Wipperperlen - unsere Seniorentanzgruppe mit bei. Mit den Tänzen, wie Antonia aus Tirol, die lustigen Holzhackerbuam oder der neuste Hit von Andrea Berg Du kannst ja nicht mal richtig lügen brachten sie den Saal zum Kochen. Bei der Polonäse - Blankenese hielt es fast niemanden mehr auf dem Stuhl. Aber auch ein kleines Tänzchen zwischendurch war immer wieder angesagt. Zum Schluss waren sich alle einig, es war ein schöner, gelungener Nachmittag. Vielen Dank an alle, die dies ermöglicht haben. Volkssolidarität Giersleben Ingeborg Meißner Die Eisenbahnkatastrophe in Giersleben Im letzten Jahr des 1. Weltkrieges, am 6. Februar 1913 kam es im Bereich Giersleben auf der Kanonenbahn, Streckenabschnitt Güsten - Sandersleben zu einem schweren Unglück. In der Nacht gegen 2.00 Uhr war ein Militärtransportzug auf dem stark ansteigenden Abschnitt nach Sandersleben unterwegs. Oberhalb von Groß Schierstedt an der Blockstelle Heidelberg passierte es, eine Kupplung brach und mehrere Waggons rollten zurück, erreichten ungebremst große Geschwindigkeit und prallten am Stellwerk GO am Hopfenberg auf einen dort vor dem Signal haltenden Güterzug. Die aus dem Schlaf gerissenen Soldaten hatten keine Chance. Die Waggons verkeilten sich und stürzten um. Es gab 16 Tote, 14 Soldaten des Reserve-Füsilier-Regiment 35 Brandenburg und zwei Eisenbahner, darunter Karl Steinbrück aus Güsten, Des Weiteren wurden 36 Soldaten größtenteils schwer verletzt, sie wurden in Lazarette nach Bernburg gebracht. Die Toten wurden im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Giersleben aufgebahrt und Kameraden der Feuerwehr hielten die Totenwacht. Nach 5 Tagen wurden die Todesopfer vom Bahnhof Giersleben aus in ihre Heimat überführt nach einer Einsegnung durch den Ortsgeistlichen Herrmann und einem katholischen Geistlichen aus Güsten. Der Großteil der Gierslebener Einwohner hatte den Toten das letzte Geleit gegeben und drei Gewehrsalven hallten als letzter Gruß durch das Wippertal. Der Truppentransport war wie viele zu dieser Zeit unterwegs zum Kriegsschauplatz in Frankreich. Die Kanonenbahn war während der 4 Kriegsjahre eine der wichtigsten Transportstrecken von Ost nach West und gewährleistete schnelle, taktische Truppenverschiebungen und Kriegsmaterialtransporte in beiden Richtungen. Sie war durchgehend befahrbar von Posen (Poznan) über Berlin, Kassel nach Metz an der französischen Grenze. Daher wohl ihre besondere Bezeichnung, die sich bis heute für diese Bahnstrecke erhalten hat. G. Bochnig

19 Nummer 3 19 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch am Frau Erna Schützendübel zum 74. Geburtstag am Frau Ingrid Kaiser zum 80. Geburtstag am Herr Gerd Reichenbach zum 73. Geburtstag am Frau Ursel Walter zum 76. Geburtstag am Frau Marta Hoffmann zum 87. Geburtstag am Frau Editha Heise zum 91. Geburtstag am Frau Annemarie Rogosch zum 76. Geburtstag am Frau Gerda Heinze zum 75. Geburtstag am Frau Elisabeth Moye zum 84. Geburtstag am Frau Erika Schulze zum 86. Geburtstag am Frau Elfriede Pekrul zum 78. Geburtstag am Frau Lotti Albrecht zum 87. Geburtstag am Frau Anni Hartung zum 81. Geburtstag am Frau Karin Hausknecht zum 70. Geburtstag am Herr Manfred Hoffmann zum 75. Geburtstag am Frau Ilse Pickel zum 90. Geburtstag am Frau Lisa Sturm zum 71. Geburtstag am Frau Tilla Strelow zum 84. Geburtstag am Frau Irmgard Fritz zum 83. Geburtstag Gemeinde Ilberstedt Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Ilberstedt ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. 001 Ilberstedt, Gemeindewahlraum, Schulstraße 10, Ilberstedt In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Salzlandkreis Bernburg, Karlsplatz 37 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlberechtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlberechtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landesvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. Der Wahlberechtigte gibt 5.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung vom Umstehenden nicht erkannt werden kann. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1 in Güsten, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ilberstedt, den gez. Jähnsch

20 Mitteilungen Seniorenweihnachtsfeier in llberstedt Am 15. Dezember 2010 fand die Weihnachtsfeier der Gemeinde für die Seniorinnen und Senioren unseres Ortes wieder in der Turnhalle statt. Die ca. 45 anwesenden Personen, welche der Einladung des s gefolgt waren, konnten sich für ein paar Stunden auf Weihnachten einstimmen lassen. Das Ambiente der Turnhalle war dafür entsprechend geschmückt. Der Lothar Jänsch und der stellvertretenden Dr. Harald Lütkemeier begrüßten alle Senioren. In ihren kurz gehaltenen Reden gaben sie eine kleine Zusammenfassung vom Erreichten und welche Aufgaben die Gemeinde sich im nächsten Jahr vorgenommen hat. Für die kulturelle Umrahmung sorgten die Kinder der Kindertagesstätte Pusteblume. Die Kostüme passten zum dargebotenen Programm. Die Anwesenden sangen oder summten bei den Liedern mit. Diese Darbringungen fanden viel Beifall. Dank gilt allen Erzieherinnen und dem Erzieher für die Einstudierung im Vorfeld. Während des Kaffeetrinkens spielten die Geschwister Grosser auf der Geige und der Blockflöte weihnachtliche Lieder. Sehr gern wurden auch Zugabenwünsche erfüllt. Die musikalische Umrahmung übernahm wie immer Günter Hoffmann. Es wurde zum Tanz aufgespielt und dieses Angebot wurde auch gut genutzt. Erstmals wurde auch ein Fahrservice angeboten. Dieser wurde bei den herrschenden schlechten Witterungsbedingungen rege in Anspruch genommen. Danken möchte ich an dieser Stelle all denjenigen, welche bei der Vorbereitung und bei der Veranstaltung selbst, mit zum Gelingen beigetragen haben. Es war die richtige Entscheidung diese Veranstaltung in der Turnhalle durchzuführen. Lothar Jänsch Vereine und Verbände Veranstaltungen in der Gemeinde llberstedt Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter Fasching Jugendclub, Schulstraße 10 Jugendclub Kits e. V Faschingsparty Breite Straße 17 Kindertagesstätte Pusteblume :00 Uhr Frauentagsfeier Schulstraße 10, ehem. Hortraum Heimatverein llberstedt e. V. Nähere Angaben zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Veröffentlichungen bzw. der Presse. Gemeinde llberstedt Besuchen Sie uns im Internet Heimatverein Ilberstedt e. V. Schulstraße 10/06408 Ilberstedt 20 Nummer 3 Einladung zur Frauentagsfeier im Heimatverein llberstedt e. V. Der Heimatverein llberstedt e. V. veranstaltet auch in diesem Jahr für alle Frauen und Mädchen eine Frauentagsfeier. Zu dieser gemütlichen Veranstaltung laden wir Sie alle recht herzlich ein. Sie findet am 8. März 2011 ab 15:00 Uhr im Hortraum der Gemeinde llberstedt, Schulstraße 10 statt. Bei Kaffee, Kuchen und einem kleinen Imbiß werden wir gemeinsam ein paar gemütliche Stunden verbringen. Wir werden Sie auch mit einem kleinen Unterhaltungsprogramm erfreuen. Wir bieten Ihnen auch einen Fahrdienst an. Falls Sie zur Veranstaltung abgeholt werden möchten, bitten wir Sie unter den Telefonnummern / oder / anzurufen. Ihr Heimatverein llberstedt V. i. S. d. P.: Heimatverein llberstedt e. V., Vorsitzender: Herr Roland Halang, Schulstraße 10, llberstedt VfL Ilberstedt Sektion Wandern Wanderung durch das schöne Selketal Meisdorf - Falken - Eselsstieg - Burg Falkenstein - Selketal - Mettenberg - Langes Tal - Hohe Warte - Rehköpfe - Grenzweg - Meisdorf Termin: , Uhr Streckenlänge: ca. 15 km Treffpunkt: Bürgerplatz in Ilberstedt (Fahrgemeinschaft) Schwierigkeitsgrad: bis auf Eselsstieg nicht beschwerlich Mindestteilnehmeranzahl: 10 Personen Es ist auf Rucksackverpflegung zu achten, da es an der Strecke keine Einkehrmöglichkeit gibt. Es ist ebenfalls ratsam, die Wanderung nur mit festem Schuhwerk anzutreten. Der Witterungslage angepasst sollte auch ein Regencape für alle Fälle eingepackt werden. Voranmeldungen bitte bis spätestens an Sportfreund Kurt Kuchinke unter / Anmerkung: Bis zur Gründung einer eigenständigen Sektion Wandern/Radsport innerhalb des VfL Ilberstedt wandert jeder Teilnehmer aus versicherungstechnischen Gründen auf eigene Gefahr. Der VfL Ilberstedt haftet daher weder für körperliche Schäden noch für Schäden an persönlichen Dingen der Teilnehmer. Für die Wanderung selbst entstehen den Teilnehmern keine Kosten, eventuell anfallende Kosten für Eintritte o. Ä. jeder Teilnehmer selbst. Jedoch ist der VfL Ilberstedt für Spenden, die freiwillig entrichtet werden, dankbar. Der RKZV G 78 llberstedt e. V. gratuliert am Thomas Korn herzlich zum Geburtstag.

21 Nummer 3 21 Von Herrn Helmut Zander, der Stadt Güsten, erhielt die Gemeinde llberstedt folgenden alten Zeitungsausschnitt, welcher lt. vorhandenen Daten im Jahr 1933 veröffentlicht wurde. Ein konkretes Datum konnte aber leider nicht ermittelt werden. Dafür herzlichen Dank. Haben Sie das gewusst? Erinnerung an Deutschlands erste Schmiedemeisterin Bullenstedt, 17. Oktober. Wenn in dieser Woche im ganzen Deutschen Reich des ehrbaren Handwerks gedacht wird, sei eine Frau in unserer engsten Heimat nicht vergessen. Es handelt sich um Frau Pauline Füllert aus Bullenstedt, die damals als Fräulein Pauline Sonntag im Jahre 1909 im Schmiedhandwerk ihre Meisterprüfung ablegte und damit der erste weibliche Schmiedemeister Deutschlands wurde. Im Jahr 1908 bestand Frau Füllert ihre Gesellensprüfung und brachte es in Jahresfrist zum Meister. Der weibliche Schmiedemeister war schon seit dem 10. Lebensjahre für das Schmiedehandwerk interessiert. Der Vater, Schmiedemeister Leopold Sonntag, war in Bullenstedt seit dem Jahre 1871 als selbstständiger Handwerker tätig und wirkte dort genau 50 Jahre. Auch die Mutter der Meisterin entstammte einer uralten Handwerkerfamilie Binnebößel aus llberstedt, die nachweislich die älteste Familie des Ortes ist. Die 1. Meisterprüfung einer Frau erregte damals vor nun fast 25 Jahren im ganzen Deutschen Reiche großes Aufsehen. Pressemeldungen, teilweise mit Bildern, ließen die wackere Bullenstedterin berühmt werden, sogar das Ausland berichtete darüber. Eine Fülle von Gratulationen und Anerkennungen häuften sich bei der weiblichen Meisterin, die von der Bernburger Schmiedeinnung und der Handwerkskammer Dessau geprüft wurde und das Prädikat recht gut erhielt. Dem damaligen Prüfungsausschuß gehörten u. a. der spätere Handwerkskammerpräsident Wagner, Dessau, und Klempnermeister Möker an. Unser Bildt zeigt Frau Füllert nach der s. Zt. bestandenen Prüfung. Die Meisterin arbeitete tüchtig in der Werkstätte ihres Vaters weiter und ist auch jetzt im 55. Lebensjahre noch des Öfteren am Amboss anzutreffen und verrichtet körperlich schwere Arbeiten, vor denen sich mancher Schmied scheut. Im nächsten Jahre kann der weibliche Schmied sein 25-jähriges Meisterjubiläum feiern und eine zufriedene Rückschau halten auf sein arbeitsreiches Leben, denn weibliche Schmiedmeister sind auch heute noch nur wenig im Lande anzutreffen. Falls Sie, Liebe Leser des n noch alte Dokumente über unseren Ort finden oder im Besitz haben, stellen Sie diese der Gemeinde llberstedt bitte zur Verfügung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer / an. Lothar Jänsch Gemeinde llberstedt Im Monat März gratuliert die Ortsfeuerwehr llberstedt Andreas Wilke am Michael Malchow am Danny Kruse am Alicia Robitzsch am und nachträglich Angelika Pfeiffer am Anna Respondek am Tausche Golf gegen Porsche Jeder hat Dinge, die bei anderen besser aufgehoben wären und jeder braucht mal etwas Gebrauchtes. Private Kleinanzeigen sind da genau das Richtige.

22 22 Nummer 3 Kirchennachrichten Mitteilungen aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Severin Ilberstedt Monatsspruch: Bei Gott allein kommt meine Seele zur Ruhe; denn von ihm kommt meine Hoffnung. Psalm 62, 6 Gottesdienste: Samstag 5. März Uhr Gottesdienst Samstag 19. März Uhr Gottesdienst Samstag 2. April Uhr Gottesdienst Sonstige Gemeindeveranstaltungen Freitag, 4. März Uhr Weltgebetstag in der Winterkirche. Die Anregungen dazu kommen in diesem Jahr vom Frauenhilfskomitee aus Chile. Donnerstag, 10. März Uhr Frauenhilfe im Pfarrhaus Freitag, 25. März Uhr Ökumenischer Frauenkreis im ev. Pfarramt in Güsten Samstag, 26. März Uhr Fortbildung der Gemeindekirchenräte der Parochie Güsten - Osmarsleben im Pfarramt Güsten Dienstag, 29. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Mittwoch, 30. März Uhr Bibelwoche in Hecklingen im Pfarrhaus Donnerstag, 31. März Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Freitag, 1. April Uhr Bibelwoche in der St. Vitus-Winterkirche in Güsten Kirchenchor: Der Kirchenchor trifft sich donnerstags um Uhr im Pfarrhaus mit Herrn Embach. Wir gratulieren Wir gratulieren am Herrn Hubert Mewald am Frau Maria Melswich am Frau Anneliese Markgraf am Frau Gertrud Riekenberg am Frau Ruth Hahndorf am Herrn Werner Eissing am Herrn Ernst Pommer am Frau Inge Steinhorst am Herrn Kurt Dietrich am Herrn Karl Müller am Frau Johanna Cerny am Frau Gisela Biermordt am Frau Else Meller am Herrn Rudi Schwieger am Frau Lisa Marscheider am Frau Lieselotte Herrmann am Frau Gisela Schorm am Frau Erika Nordmann am Herrn Günter Knauft am Herrn Karl-Heinz Fickert am Frau Marianne Demidenko zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag Gemeinde Plötzkau Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde Plötzkau ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt. 001 Plötzkau, Grundschule-Versammlungsraum, Schloßstraße 15, Plötzkau 002 Plötzkau, Schützenhaus, Olga-Benario-Straße 4a, Plötzkau OT Bründel 003 Plötzkau, Ehemalige Bücherei, Schulstraße 4, Plötzkau OT Großwirschleben In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Salzlandkreis Bernburg, Karlsplatz 37 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlberechtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlberechtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landesvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. Der Wahlberechtigte gibt 5.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefalte-

23 Nummer 3 23 tem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung vom Umstehenden nicht erkannt werden kann. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1 in Güsten, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 376 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Plötzkau, den 15. Februar 2011 Peter Rosenhagen Siegel 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde wurde am gefertigt. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde Ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 94 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in Güsten, Platz der Freundschaft 1 Zimmer 4 werktags zu den bestehenden Sprechzeiten öffentlich aus. Plötzkau, den 15. Feb Plötzkau, den gez. Rosenhagen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 158 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vom (GVBl. LSA S. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Plötzkau in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro in der Ausgabe auf Euro festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Peter Rosenhagen Amt für Landwirtschaft, Dessau, den Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferd.-v.-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Alsleben Verf.-Nr BB5026 Landkreis: Salzlandkreis Ladung zum Anhörungstermin nach 32 Flurbereinigungsgesetz Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen - der Wertermittlungsrahmen sowie - die Wertermittlungskarten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 14. März bis 25. März 2011 Montag - Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis Uhr und Uhr und Freitag von 8.30 bis Uhr

24 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse, Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 sowie am 28. März 2011 in der Zeit von 9.00 bis Uhr und bis Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Montag, den 28. März 2011 um Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Alsleben Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wird die Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Seidel (DS) Vereine und Verbände 24 Nummer 3 Jahreshauptversammlung des AV Plötzkau 1959 e. V. Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Angelvereins findet am um Uhr in der Gaststätte Zur Laube statt. Die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung wurde entsprechend unserer Satzung am im Schaukasten des Vereins veröffentlicht. Änderungsanträge sind bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand trifft sich bereits um Uhr. Wir bitten darum, dass alle Mitglieder diesen Termin wahrnehmen. Der Vorstand Termine: Vereinsfeier im Spittel Beginn Uhr Unkostenbeitrag 10,-. Bei Spfrd. Dolge oder Lisock melden Arbeitseinsatz für Mitglieder und der Jugendgruppe in Lesewitz, Beginn 9.00 Uhr Treff: vor Ort; Arbeitshandschuhe und Werkzeug bitte mitbringen Anglerfest in Lesewitz - Informationen bei der nächsten Versammlung Die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag Döltz, Constantin Skoniecny, Andre Meyer, Andreas Schützenverein Bründel 1991 e. V. Jubel, Trubel, Heiterkeit in allen Straßen und Gassen. Vom Fasching sind jetzt infiziert, trotz Schnee und Eis, die Massen. von Annegret Kronenberg Das die Massen schon seit mehreren Wochen infiziert sind, spürt man am regen Treiben im Schützenhaus, wo 22 Mitglieder des Schützenverein Bründel für unsere Faschingsveranstaltung, die ja wie bekannt, den Samstag nach Rosenmontag statt findet, proben. Humorvoll und witzig wollen wir auch in diesem Jahr unsere Zuschauer wieder einmal unterhalten - getreu nach dem Motto: TV - verwirrt! Genaueres kann erst in der nächsten Ausgabe berichtet werden. Entflieht dem Alltag! Kommt ins Schützenhaus nach Bründel Karnevalsverein Grün-Gelb Plötzkau 1956 e. V. Wir gratulieren im Monat März 2011 folgenden Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag: * Johanna Weber * Silvia Stolze * Ivo Holzhäuser * Margrit Sauer Jung sind alle die noch lachen, leben, lieben, weitermachen. Alter fängt mit hundert an! Am Sonntag, dem zeigen die Mitglieder vom Schützenverein Bründel ihr diesjähriges Programm zur Faschingszeit. Dazu möchten wir alle, die mal einen Nachmittag lachen wollen, recht herzlich einladen. Einlass Uhr Kaffeetrinken Uhr Programmbeginn Uhr Zieht euch schick an, packt gute Laune in die Tasche, steckt auch ein paar Cent ein. Wir freuen uns auf euren Besuch und versprechen ein paar angenehme und lustige Stunden. Kinder Eintritt frei.

25 Nummer 3 25 Unser so genannter Klimawandel zeigt sich in diesem Jahr so ziemlich hartnäckig und unser Frühjahrsputz muss leider etwas warten. Dafür gab und gibt es innerhalb des Schützenhauses viel zu tun. So wurde in mühsamer Arbeit unser Vereinsraum renoviert und erstrahlt wieder im neuen Glanz. Allen fleißigen Helfern sagen wir hiermit herzlich Dank! Am fand unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Themen waren u. a. - Rechenschaftsbericht - Delegiertenversammlung - Arbeitseinsätze - organisatorische Fragen und Termine Am 22./ organisierte der SV Güsten die Kreismeisterschaft im Luftgewehr schießen. (Luftdruckwaffen) Unsere Frauen und Männer konnten einmal wieder ihr Können unter Beweis stellen und einige Platzierungen abräumen. Disziplin Luftgewehr Jugend m 2. Platz Jonas Palatini Damenklasse 1. Platz Karin Hunger DAK 3. Platz Gudrun Reichelt 5. Platz Manuela Palatini Senioren A m 4. Platz Rainer Hunger 14. Platz Alfred Knüttel Senioren B w 1. Platz Renate Käding Senioren C w 1. Platz Sigrid Palatini Disziplin Luftpistole DAK w 2. Platz Manuela Palatini Senioren A m 5. Platz Alfred Knüttel Disziplin Mannschaft Platz 5 SV Bründel Allen nochmals Herzlichen Glückwunsch. Üben lohnt sich halt immer. Termine: Uhr Arbeitseinsatz Uhr Vorstandssitzung Uhr Mitgliederversammlung Uhr Vorstandssitzung Uhr Mitgliederversammlung Geburtstage: Klaus Kaehlert Daniel Wenzel Henri Palatini Gudrun Bewersdorf Ute Held Änderungen vorbehalten und weiterhin Gut Schuss! Manuela Palatini 5 Jahre Verein Heimatfreunde Plötzkau e. V. Fünf Jahre sind vergangen, seit wir damals angefangen, uns Heimatfreunde zu nennen. Doch wir müssen hier bekennen: Angefangen hatte es noch viel eher, uns gibt es schon einige Jahre mehr. Ich möchte nur Frau Schnell erwähnen. Sie könnte uns heute viel Näheres erzählen. Sie war Mitbegründerin des Vereins zu jener Zeit, und auch zu jeder Mitarbeit damals bereit. Von unserem Schloßcafé aus war die Idee gekommen, und Herr Schmieder hatte den Vorsitz übernommen. Es war alles im Zusammenhang mit dem Schloss propagiert, entsprechend wurden Veranstaltungen organisiert. Protokolle haben wir nicht aus dieser Zeit, und so waren wir zu einem neuen Anfang bereit. Mit dem Weggang von Schmieders war alles zum Stillstand gekommen. Später hat Frau Renate Lisock die Regie übernommen. Als Verein Heimatfreunde warb sie neue Mitglieder, und der Verein arbeitete nun bald wieder. Eine Zusammenarbeit mit dem Schloss hatten wir im Sinn, trotz unserer Bemühungen führte kein Weg dorthin. Zunächst gab es für alle eine Eingewöhnungszeit, doch mit Eifer und Organsiation war es dann so weit. Es wurde eine entsprechende Satzung aufgestellt, und bei der Notarin zur Einsicht ein Termin bestellt. Vier Mitglieder haben hier ihre Unterschrift getätigt, seit dem sind wir als eingetragener Verein bestätigt. Frau Lisock wollte etwas Abstand bekommen, daher hat Frau Inge Freimann den Vorsitz übernommen. Ein kleines Zimmer im Haus der Vereine reichte uns aus, doch einige Zeit später wurde dann mehr daraus. Zu unserer Sammlung alter Sachen hat sich eines zum anderen gesellt. So hat man uns erst einen, dann einen zweiten Raum zur Verfügung gestellt. Wir sind bemüht, entsprechend unserer Satzung uns zu engagieren, und dabei den Zusammenhalt der Mitglieder nicht verlieren. Dazu dient auch eine zeitweise gemütliche Geselligkeit, auf die sich jedes Mitglied unseres Vereins besonders freut. Doch wir Heimatfreunde sind ganz schön in die Jahre gekommen, deshalb sind uns neue Mitglieder immer herzlich willkommen. Mitglieder des Vereines Heimatfreunde Plötzkau e. V. Januar 2011 W. Schönemann Raik Schuhmacher Prinzeßgasse Plötzkau Plötzkau, den Unfall überlebt Für die Darstellung der Schienenbefestigung an Holzschwellen hat das Eisenbahnmuseum eine Rippenunterlagsplatte mit Klemmbefestigungen und Schwellenschrauben beschafft. Bei der Entrostung und Aufarbeitung haben unsere AG-Mitglieder festgestellt, dass wir hier einen kleinen Schatz gefunden hatten. Diese Rippenplatte hatte bereits eine schwere Zugentgleisung erlebt und überlebt. Die massive Stahlplatte war erheblich verzogen. Eine Hakenschraube und ihre Aufnahme sowie Teile der Klemmplatte und der Mutter wurden durch die Wucht des entgleisten Schienenfahrzeugrades kräftig verformt. Auf Grund der Rost- und Schmutzanhaftungen können wir davon ausgehen, dass diese defekte Schienenbefestigung noch lange Jahre nach dem Unfall unerkannt im Gleis ihre Aufgabe erfüllte und erst jetzt durch die Rückbaumaßnahmen zufällig gefunden wurde. Immerhin: Eine interessante Bereicherung unserer Ausstellung!

26 Ein weiteres Exponat mit spezieller Geschichte ist die seit Februar im Museum befindliche H-Tafel (So 8). Sie war im Bahnhof einer nunmehr stillgelegten Gebirgsstrecke aufgestellt und seinerzeit durch Übermalen des linken weißen Streifens mit schwarzer Farbe als Schiebelok-Haltsignal (Sp 1) verwendet. Der bereits stark verwitterte Anstrich konnte nach dem Abbau leicht von der lierten Tafel entfernt werden. Die Fotos zeigen den Zustand unmittelbar vor der Demontage im meterhoch zugewachsenen Gleis und nach der Restaurierung. Herr Andreas Backhaus aus Plötzkau rettete einige Reichsbahn- Signale vor der Verschrottung, unter anderem auch eine Pfeiftafel (Pf 2), die er im Januar unserem Museum übergab. Bisher hatten wir nur eine einzelne Tafel des eigentlich zweiteiligen Signales in der Ausstellung. Letztere stammte von der Kleinbahn Bebitz-Alsleben und stand an einem Bahnübergang in Beesenlaublingen. Es handelt sich hier also nicht, wie von einigen Museumsbesuchern bisher angenommen, um ein Signal Pf 1, sondern ebenfalls um ein Signal Pf 2. Leider war zum Zeitpunkt der Rettung durch unsere AG-Mitglieder im März 2009 nur noch diese eine Tafel am Mast vorhanden. Ergänzend zum Bericht der letzten Ausgabe, haben die Güstener Eisenbahner Siegfried Kleiß und Lothar Schalkowski uns noch weitere Museumsexponate zur Verfügung gestellt, darunter Fahrzeugmodelle, Bilder, Uhren, Uniformen und Schuhe. Wir danken recht herzlich. am am am SV Plötzkau 1921 e. V. Geburtstage im März 2011 Constantin Dölz Stefan Langner Alfred Vitaj Der Vorstand des SV Plötzkau gratuliert den o. g. Sportfreunden recht herzlich zu ihrem Ehrentag und alles Gute im weiteren Leben. Historische Ereignisse des SV Plötzkau Am Ende der 40er Jahre wurden im ganzen Land politische und wirtschaftliche Umstrukturierungen vorgenommen. Der FC Plötzkau erhielt den Namen BSG Traktor Plötzkau. Dies war für uns von Vorteil, da uns die LPG zu den Auswärtsspielen Lkws und Traktoren mit Hänger zur Verfügung stellte. Auch wurden von diesem Betrieb Spielkleidung und Schuhe sowie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. 26 Nummer 3 Im Jahre 1952 traten neue Kreisgrenzen in Kraft. Zum ersten Mal erhielt die Tabelle der I. Fußballkreisklasse das Aussehen, wie sie es heute in etwa hat. Zwischenzeitlich wurde auch bei der BSG Traktor Plötzkau Tischtennis und Frauenhandball gespielt. Dazu mehr in der nächsten Ausgabe des n. Günther Eisenblatt Hebamme - ein auf den Dörfern fast vergessener Beruf Der Beruf der Hebamme hat sich im Mittelalter herausgebildet. Vorher war es die Gemeinschaft der Frauen, die sich um die Wöchnerin kümmerte. Eine Frau, die sich besonders bei der Geburt mit ihren Kenntnissen hervortat, wurde oftmals von den verheirateten Frauen des Dorfes zur Gemeindehebamme gewählt. Die Männer hatten keinen Einfluß auf diese Wahl. Das war Frauensache! Die ersten Hebammenschulen entstanden Mitte des 18. Jahrhunderts. Die theoretische und praktische Ausbildung dauerte bis zu 4 Monaten. Es war damals schon üblich, die Frauen vor und nach der Geburt zu betreuen. In Großwirschleben war es Lisette Hoppe, die 1867 als Hebamme eingestellt wurde. Sie wurde 1835 in Unterpeißen als Marie Elisabeth Kramer geboren, und heiratete 1856 Karl Friedrich Hoppe. Die Ehe dauerte nur sieben Jahre, da ihr Mann 1863 im Alter von knapp 30 Jahren an Auszehrung verstarb. Frau Hoppe war 28 Jahre alt und hatte allein 4 Kinder zu versorgen. Um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu bestreiten, bewarb sie sich erfolgreich um eine Ausbildung als Hebamme, wie das folgende Schreiben belegt. An die Hebammenschülerin Wittwe Lisette Hoppe aus Großwirschleben Der Wittwe Lisette Hoppe wird hierdurch eröffnet, dass sie 1. den vorschriftsmäßigen Beitrag von 1 M. 3 Pf. für jedes unter ihrem Beistand lebend geborene Kind an die Hebammen-Unterstützungskasse durch die Vermittlung desjenigen Geistlichen, zu dessen Gemeinde das Kind gehört, zu entrichten, 2. ein Verzeichnis der von ihnen besorgten Entbindungen halbjährlich bei dem Kreisphysikus in Bernburg einzureichen haben, sowie 3. zur Verrichtung von Berufsgeschäften außerhalb ihres Distrikts insoweit berechtigt sind, als es mit der Erfüllung ihrer Obliegenheiten innerhalb ihres Distrikts sich verträgt, dagegen 4. zur Verrichtung des Schröpfens innerhalb ihres Distrikts und unter den in unserer abschriftlich beiliegenden Verfügung vom 28. Dezember 1857 aufgestellten Bedingungen befugt sind. Dessau, den 2. Mai 1867 Herzogliche Regierung, Abteilung des Innern und der Polizei gez. v. Albert An den Gemeinde-Vorstand zu Großwirschleben Nachdem die Herzogliche Regierung, Abteilung des Inneren und der Polizei zu Dessau der Wittwe Hoppe, Lisette, geb. Crämer in Großwirschleben nach recht gut bestandener Prüfung die Niederlassung als Hebamme daselbst gestattet hat, dieselbe hiernach auch unterm heutigen Tage auf ihr Amt eidlich verpflichtet ist, so wird solches dem Gemeinde-Vorstande zu Großwirschleben nachrichtlich hierdurch mitgeteilt. Bernburg, den 25 ten Mai 1867 Herzogl. Anhalt. Kreisdirektion (Unterschrift) Aus alten Akten ist bekannt, dass Frau Hoppe ihren Dienst sofort antrat und einen Vertrag für 5 Jahre erhielt, der dann verlängert wurde. Leider ist nur noch der Vertrag von 1891 vorhanden. V e r t r a g Zwischen dem Gemeindevorstande zu Großwirschleben einerseits, und der Hebamme Frau Hoppe andererseits, ist der nachstehende Vertrag verabredet und abgeschlossen worden. 1. Die Hebamme Frau Hoppe verpflichtet sich, die Stelle einer Bezirkshebamme für die Gemeinde Großwirschleben von jetzt ab mindestens auf die Dauer von fünf Jahren zu versehen.

27 Nummer An Gehalt wird der Frau Hoppe jährlich 60 Mark, buchstäblich : Sechzig Mark aus der Gemeindekasse in vierteljährlichen Raten postnumerando zahlbar gewährt. 3. Für den Fall der eintretenden Dienstunfähigkeit oder Kündigung seitens des Gemeindevorstandes erhält dieselbe, nach einer zurückgelegten Dienstzeit von zwanzig Jahren von der Gemeinde Großwirschleben eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 3 Mark, buchstäblich: Drei Mark, insofern aber dieselbe im stande ist, eine anderweite gleiche Stellung zu übernehmen und übernimmt, kommt die Unterstützung in Wegfall. 4. Die erforderlichen Instrumente, Geräte, Bücher und Desinfektionsmittel werden auf Kosten der Gemeinde beschafft, dieselben bleiben jedoch Eigentum der Gemeinde. 5. Für die regelmäßigen Nachprüfungen erhält die Frau Hoppe an Tagegeldern und Reisekosten 2 Mark. 6. Dagegen verpflichtet sich die g. Frau Hoppe, die Entbindung zahlungsunfähiger Personen im Gemeindebezirk Großwirschleben, sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neugeborenen Kinder unentgeltlich zu besorgen. 7. Beiden Teilen steht eine halbjährliche Kündigung dieses Vertrages zu, Contrahenten haben diesen Vertrag, welcher in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt ist, auf Vorlesen genehmigt und eigenhändig unterschrieben Artfremde Arbeiten dürfen von der p.p. Hoppe nicht verrichtet werden. den 29. Juli 1891 Der Gemeindevorstand Die Bezirkshebamme In einem Lehrbuch für Hebammen fasst Elias von Siebold ( ), Gynäkologe und Hochschullehrer, die Ansprüche an eine Hebamme zusammen: Für die Ausübung der Hebammenkunst wird von Seiten des Körpers erfordert, dass die Hebamme eine dauerhafte Gesundheit, einen geraden, starken, nicht zu dicken und fleischigen Körperbau habe, dann Reinlichkeit und Nüchternheit beobachte; vor allem muss sie schmale, weiche, hinreichend lange, und nicht durch Verwachsungen, Auswüchse und Warzen an den Fingern missgestaltete Hände haben, und damit sie an den Fingern feines Gefühl erhalte, die Nägel fleißig abschneiden und abrunden, sich öfters mit lauwarmen Wasser und Kleie waschen, und harte und schwere Arbeit meiden, wodurch ihre Hände rau und ungeschickt werden. Von Geistes - und Gemütseigenschaften muß eine Hebamme für die Ausübung ihrer Kunst Aufmerksamkeit, Überlegung, Bedachtsamkeit, aber auch da, wo es nötig ist, Entschlossenheit, Geistesgegenwart, Muth und Beharrlichkeit in ihren Geschäften besitzen, und sich durch Gewissenhaftigkeit, Rechtschaffenheit, Bescheidenheit, Sanftmut, Geduld, Verschwiegenheit, Gesprächigkeit mit Vermeidung aller Klatscherei und Geschwätzigkeit durch Unverdrossenheit, Uneigennützigkeit, Schonung und Mitleiden mit Armen sowohl als Reichen und Gehorsam, Ehrerbietung und Dankbarkeit gegen Ärzte, Geburtshelfer und ihre Lehrer auszeichnen. Lisette Hoppe starb 1912 im Alter von 76 Jahren. In ihrer Dienstzeit half sie in Großwirschleben 839 Kindern auf die Welt! Ihre Nachfolgerin wurde die Hebamme Füllert. Erkenntnisstand Februar 2011 Zusammengestellt von Harald Wieschke. Geschäftserfolg Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. Kultur- und Schulnachrichten Grundschule Johann Wolfgang von Goethe Hauptstraße 23a, Plötzkau Tel / , Fax Schul-Nr Wie bringt man Vögel dazu, dass sie brüten? Die Kinder der AG Angeln unter Leitung von Herrn Helmut Lisock lernen vieles über die Natur - nicht nur über Fische, wie man vielleicht vermuten würde. Gerade während der kalten Wintermonate haben sie sich etwas Nützliches und Spannendes vorgenommen: den Bau von Nistkästen! Denn Angler sind nicht nur einfach Angler, sondern auch Heger und Pfleger der Natur - Schützer der Umwelt eben. Um Kleinvögel und Fledermäuse zu erhalten, begeisterte Herr Lisock seine AG-Schüler mit der Idee, selber einmal Nistkästen zu bauen. Die Nistkästen wurden aus Schnittholz hergestellt. Ein Dankeschön an die Jäger des staatlichen Forstbetriebes, die den Schülern dieses Material zur Verfügung stellten. Unter der fachkundigen Anleitung des AG-Leiters wurden die Kinder ermutigt, Vertrauen in ihre handwerklichen Fähigkeiten zu bekommen und einen guten Weg zu beschreiten, Umweltschutz zu lernen. Schon Sir Peter Scott, der Sohn des britischen Polarforschers Robert Scott, sagte: Wenn Naturschutz erfolgreich sein soll, muss er auf Taten beruhen. Die Zukunft der Erde liegt in den Händen der jungen Generation. Sie wird sie in die Hände der nächsten Generation weitergeben, wenn bis dahin nicht vieles zerstört ist. Danke, Herr Lisock, dass Sie als AG-Leiter ökologisch orientiertes Engagement zeigen und den Kindern neben der Vermittlung von Wissen einen Ausgleich zum schulischen Lernen bieten. Die Lehrer und Schüler der Grundschule Plötzkau Kirchennachrichten Evangelische Kirchengemeinden Plötzkau mit Bründel u. Großwirschleben, Aderstedt, Klein Schierstedt, Giersleben Pfarramt Plötzkau Neue Schulgasse 01, Plötzkau; Tel./Fax: / renate.lisock@gmx.de Gottesdienste um Uhr in Leopoldshall um Uhr in Giersleben um Uhr in Klein Schierstedt um Uhr in Leopoldshall um Uhr in Aderstedt um Uhr in Leopoldshall um Uhr in Plötzkau

28 Veranstaltungen in Plötzkau im Hospital dienstags um Uhr - 14-täglich Bibelstunde (am Gelbe-Tonne-Tag) mittwochs um Uhr - Chorprobe donnerstags um 15 Uhr - Kinderstunde donnerstags um 17 Uhr - Konfirmanden Kaffeekreis in Plötzkau im Hospital! Mittwoch, den 30. März um Uhr Neu - Kaffeekreis in Bründel im Schützenhaus! Mittwoch, um Uhr Sprechstunden im Pfarramt Plötzkau ( / ) dienstags von Uhr und freitags von 9-11 Uhr Hinweis für alle Grabpächter der Friedhöfe Plötzkau und Großwirschleben! Noch in diesem Jahr wird es eine veränderte Friedhofsordnung geben. Bitte prüfen Sie die Laufzeit ihrer Gräber! Diese wurden bis jetzt für 20 Jahre vergeben und müssen danach verlängert werden. Sie haben jetzt noch Gelegenheit dies nach der alten Friedhofsordnung zu tun. Die Friedhofsverwaltung ALLE sind zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen eingeladen! (Pfarrerin Lisock ( / ) nimmt Sie auch gern in einen anderen Ort mit!) Wir wünschen ALLEN eine gesegnete Frühlingszeit! IMPRESSUM 28 Nummer 3 Amtliches Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Das Amtliches Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saale- Wipper und der Städte Alsleben (Saale), Güsten und der Gemeinden Giersleben, Ilberstedt und Plötzkau erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10 Telefon ( ) , Telefax: ( ) , Geschäftsführer: Marco Müller Verantwortlich für den amtlichen Teil: Steffen Globig, Verbandsgemeindebürgermeister Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Conny Schiemann Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10 Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Anzeigenberater: Frau Jacqueline Becksmann, Funk: (01 70) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch am Frau Charlotte Wittig am Herrn Adalbert Stehning am Frau Inge Bartel am Herrn Hans Horn am Frau Anneliese Krüger am Frau Elfriede Schönecker am Frau Regina Duxa am Frau Elfriede Keller am Frau Vera Zober am Frau Irmgard Kaluza am Herrn Walter Schadly am Frau Traute Osterland am Frau Marga Ludwig am Frau Rosa Brendel am Frau Lieselotte Martin am Herrn Karl-Heinz Czarnecki OT Bründel am Frau Hildegard Arendt OT Bründel am Frau Hermine Polarczyk OT Bründel am Frau Waltraud Kegel OT Bründel am Herrn Wilhelm Broneske OT Großwirschleben am Frau Margot Focke OT Großwirschleben am Frau Karin Wieschke OT Großwirschleben am Frau Ruth Wurg OT Großwirschleben am Frau Waltraud Renkowski OT Großwirschleben Branche [direkt] zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag Jetzt als ebook online lesen AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Jacqueline Becksmann berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 70/ jacqueline.becksmann@wittich-herzberg.de. Anzeige - Mit exotischer Papaya-Kraft Wohlbefinden für Ihre Haut UV-Strahlung der Sonne, freie Radikale (aggressive Sauerstoffteilchen aus der Luft), frischer Wind oder trockene Heizungsluft: für unsere Haut Stress pur. Doch es gibt Hilfe. Die Paya Bodylotion (neu, in Apotheken) gleicht dank dem Extrakt aus der vitamin- und enzymreichen Papaya-Frucht Zellschäden aus, versorgt die Haut gleichzeitig mit Feuchtigkeit. Weitere Inhaltsstoffe wie Panthenol und Urea verbessern die Hautstruktur sichtbar. Die zarte Kombination ist ideal als Basispflege für jeden Tag, prima nach dem Duschen und Baden, zieht schnell ein und fettet nicht.

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