55. Lehrgang zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur

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1 Aus- und Weiterbildung A 8 Inhalte Zielgruppe Termine Hinweis 55. Lehrgang zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen erforderlich sind und bereitet auf die Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur vor. Der Unterricht umfasst insgesamt 720 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Lehrgebiete: Allgemeine Rechtskunde einschließlich Verwaltungsrecht und Verwaltungstechnik Spezielle Rechtskunde, Warenkunde Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie Lebensmittel- und Betriebshygiene Betriebliche Eigenkontrollsysteme Psychologische Grundlagen, insbesondere Kommunikationsund Konfliktlösungstechniken. Der theoretische Lehrgang gliedert sich in drei Module, die von einer praktischen Unterweisung unterbrochen werden. Innerhalb des Lehrganges werden Leistungskontrollen in Form von Klausuren zur Überprüfung des Wissensstandes durchgeführt. Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einem in ihrem Bundesland eingesetzten Prüfungsausschuss ab. Angehende Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure 55. Lehrgang zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur Modul 1: 16. April bis 15. Juni 2012 Modul 2: 3. September bis 31. Oktober 2012 Modul 3: 7. Januar bis 8. März 2013 Anmeldeschluss für den 55. Lehrgang: 31. Januar

2 Aus- und Weiterbildung A 8 Veranstaltungsort Veranstaltungsleitung Kontakt Hinweis Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Kanzlerstr. 4, Düsseldorf Holger Kretschmar Christine Göhner Tel.: 02 11/ Der 55. Lehrgang ist bereits ausgebucht! A Vorankündigung 56. Lehrgang zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur in Düsseldorf Modul 1: 28. Januar bis 22. März 2013 Modul 2: 27. Mai bis 19. Juli 2013 Modul 3: 7. Oktober bis 29. November 2013 Anmeldeschluss für den 56. Lehrgang: 30. September

3 Die einzelnen Lehrgangsmodule beinhalten folgende Lehrinhalte: Modul I enthält die Grundlagen der allgemeinen und speziellen Rechts- und Verwaltungskunde, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, der Verwaltungstechnik sowie der automatisierten Datenverarbeitung, Ernährungslehre, Warenkunde mit den unter das Lebensmittel- und Futtermittelrecht fallenden Erzeugnissen, mit Ausnahme der Lebensmittel tierischer und nichttierischer Herkunft. Modul II vermittelt weitere Kenntnisse in der Warenkunde (Lebensmittel nichttierischer Herkunft) einschließlich der Technologie und des Umganges mit den unter das Lebensmittelrecht fallenden Erzeugnissen, Umwelthygiene, Mikrobiologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Grundlagen der Reinigung und Desinfektion, Schädlingsprophylaxe und Praxis der Schädlingsbekämpfung sowie Inhalte zur speziellen Rechtskunde. Des Weiteren werden in diesem Modul Lehrinhalte zu den psychologischen Grundlagen bei der Überwachungstätigkeit vermittelt. Modul III beschäftigt sich mit der Warenkunde (Lebensmittel tierischer Herkunft) einschließlich der Technologie und des Umgangs mit den unter das Lebensmittelrecht fallenden Erzeugnissen. Im Rahmen der Lebensmittel- und Betriebshygiene liegt u.a. der Schwerpunkt in der Bearbeitung von Fallstudien, die die Kontrollschwerpunkte und die Einleitung von Maßnahmen zum Gegenstand haben. Des Weiteren werden Lehrinhalte zu den betrieblichen Eigenkontrollsystemen sowie zu den Kommunikationsund Konfliktlösungstechniken vermittelt. Ihre Ansprechpartner: Für Auskünfte über Lehrinhalte oder andere fachliche Angelegenheiten: Ausbildungsleiter Herr: Holger Kretschmar (Tel / ). Für den organisatorisch-technischen Ablauf des Lehrganges: Frau Christine Göhner, goehner@akademie-oegw.de, (Tel / ). Flughafen Flughafen Duisburg Essen Dortmund Zentrum D-Derendorf Linie S 1, S 6, S 7 Richtung Hauptbahnhof S A 52 Münsterstraße Essen Ratingen Ausfahrt 21 Düsseldorf Rath Autobahnkreuz Düsseldorf-Nord A 44 Theodorstraße Westfalenstraße Lilie ncrons D-Rath Linie S 6 Endstation D-Rath Linie 701 H S D-Rath Mitte Linie S 6 S traß e Kanzlerstraße Straße St.-Franziskus-Straße Oberrather Velbert Reichswaldallee Informationen zur theoretischen Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Stand: Juli 2007 Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Kanzlerstraße 4, Düsseldorf Telefon / , Telefax / Internet:

4 Berufsbild Die Tätigkeiten der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure umfasst außer der Beratung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden die Überprüfung der Hygiene und Qualitätsstandards in den Betrieben. Des Weiteren wird die korrekte Kennzeichnung der im Handel angebotenen Produkte überprüft und regelmäßig Probenahmen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakwaren und Futtermitteln durchgeführt. Ziel und Inhalt der theoretischen Ausbildung Im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontrollverordnung) ist das Kontrollpersonal durch eine angemessene Ausbildung zu befähigen, die Aufgaben der amtlichen Kontrollen fachkundig und sachgerecht durchzuführen. Im nationalen Bereich wird die Durchführung der Überwachung im 42 ff des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geregelt. Gemäß dieser Vorschrift ist für die Überwachung ausschließlich fachlich ausgebildetes Personal einzusetzen. In der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LkonV) vom 17. August 2001 (Bundesgesetzblatt 2001, Teil 1, Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2001) werden die Tätigkeitsfelder der Lebensmittelkontrolleurin/des Lebensmittelkontrolleurs beschrieben, die Anforderungen fachlicher Art festgelegt, Inhalt und Dauer der Lehrgänge abgegrenzt. Zugangsvoraussetzungen gem. 2 LkonV Für die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur in der amtlichen Lebensmittelüberwachung kann eingestellt werden, 1. wer einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt 2. Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes 3. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mind. drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren; 4. wer einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt. (Sind dem Personenkreis in Nr. 1 gleichgestellt. Die Bewerbung um eine Ausbildungsstelle Interessenten bewerben sich bei einer Behörde der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Städte und Kreise, um eine Ausbildungsstelle zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur. Diese führt die praktische Ausbildung in 18 Monaten durch. Die Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Lehrgangsdurchführung Der theoretische Lehrgang dauert 6 Monate und gliedert sich in drei Module, die von einer praktischen Unterweisung unterbrochen werden. Innerhalb des Lehrganges werden Leistungskontrollen in Form von Klausuren zur Überprüfung des Wissensstandes durchgeführt. Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einem in ihrem Bundesland eingesetzten Prüfungsausschuss ab. Der theoretische Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen erforderlich sind und bereitet auf die Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur vor. Der Unterricht umfasst insgesamt 720 Unterrichtsstunden. Der theoretische Lehrgang auf der Grundlage der Kontrollverordnung sowie der Lebensmittelkontrolleurverordnung vermittelt folgende Lehrinhalte: Allgemeine Rechtskunde einschl. Verwaltungsrecht und Verwaltungstechnik Spezielle Rechtskunde, Warenkunde Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie Lebensmittel- und Betriebshygiene Betriebliche Eigenkontrollsysteme Psychologische Grundlagen, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken.

5 Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur Anschrift Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Kanzlerstraße 4, Düsseldorf, Telefon: 02 11/ Auskunft Lehrgangsorganisation: Christine Göhner, Telefon 02 11/ , Fachbereich: Holger Kretschmar, Telefon 02 11/ , Dauer der 24 Monate Gesamtausbildung in Theorie und Praxis Ausbildung 6 Monate theoretischer Lehrgang, gegliedert in drei Abschnitten, 18 Monate praktische Ausbildung durch die Einstellungsbehörden. Termine Auskunft erteilt die Lehrgangsorganisation Kosten Träger Keine für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus den Trägerländern der Akademie. Ansonsten wird ein Teilnahmeentgelt in Höhe von EUR erhoben. Für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial (Skripte der Dozenten / Sonderdrucke) ist ein Entgelt in Höhe von 200 EUR zu entrichten. Darüber hinaus entstehen Kosten für Lehr- und Lernmittel. Weitere Kosten wie Unterbringung und Verpflegung sowie Fahrtkosten sind selbst zu übernehmen. Bundesländer: Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein. Anmeldung über die Stadt- und Kreisverwaltungen als Einstellungsbehörde (z.b. Ordnungsamt, Veterinäramt, Lebensmittelüberwachungsamt), Voraussetzung: s. hierzu Bundesgesetzblatt Nr. 45 vom 17. August 2001 Anforderungsnachweis nach 2 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung. Förderung Möglich bei Umschulungs- (Reha) Maßnahme durch das zuständige Arbeitsamt, den Versicherungsträger, die Berufsgenossenschaft oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

6 Zielsetzung Der theoretische Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen erforderlich sind. Zur Überprüfung des Wissensstandes der Teilnehmer führt die Akademie während des Lehrganges Leistungskontrollen in Form von Klausuren durch. Fächer Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschl. der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, Weinrecht, Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht Fleisch und Geflügelfleischhygienerecht Warenkunde Lebensmittel nichttierischer Herkunft, Lebensmittel tierischer Herkunft Lebensmittel- und Betriebshygiene, Betriebliche Eigenkontrollsysteme Umwelthygiene einschl. Abfallbeseitigung, Ernährungslehre einschl. ihrer biologischen Grundlagen, Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konflikttechniken. Abschluss Staatlich geprüfte Lebensmittelkontrolleurin/staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur. Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vor einem in ihrem Bundesland eingesetzten Prüfungsausschuss ab. Die Prüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

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