PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
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- Hajo Förstner
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1 PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 10 Übungsleiter AKTUELL 2009 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon ( ) , Fax: ( ) Internet: Info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: ( ) Rolf-Berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) , Fax: (07 31) kopierland_ulm@t-online.de
2 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATION Seite 2 Mitgliederstatistik des Landessportverbandes 2009 Seminar für Vorstandsmitglieder in Reitvereinen Neue Vereine in Baden-Württemberg "Besser sitzen" mit Christoph Hess und Eckart Meyners FN Online Community: Wir-lieben-Pferde.de FN-Warenkorbsystem im Internet Halbfinaltermine PM-Schulpferde-Cup 2009/2010 Handy-Ortung im Notfall Monty Roberts in Balingen AUS- UND WEITERBILDUNG Seite 4 Neu in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2010 Fortbildungslehrgänge für Trainer in Marbach Lehrgang für Ausbilder, Nachwuchsausbilder und Richter im Voltigieren für Sportler mit Handicaps Seminarreihe "Montag ist Schultag" für Ausbilder, Reiter und Richter Fortbildung der Landeskommission Seminare und Lehrgänge auf einen Blick Na so was! BREITENSPORT Seite 6 Breitensport-Veranstaltungen in Baden-Württemberg PFERD UND UMWELT Seite 6 Reiten im Straßenverkehr Reiten auf Feld- und Waldwegen Einsatz von Arbeitspferden im Wald und im Naturschutz EU-Verfahren gegen Deutschland wegen des ermäßigten Steuersatzes für Pferde VEREINSMANAGEMENT Seite 8 Neues Merkblatt zur Sportversicherung zum Nächster Redaktionsschluss: 15. November Titelseite: Die rechtlichen Risiken beim gebisslosen Führen von Pferden im Straßenverkehr sind vielen Pferdehaltern gar nicht bewusst. Nach Gutachtermeinung ermöglicht das Halfter zu wenig Einwirkung. Ebenfalls rechtlich prekär: zwei ungekoppelte Pferde zu führen, auf jeder Seite eines. Foto: Nicola Fersing, "Pferd & Freizeit" (Redaktion@vfd-press.de) Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift für Übungsleiter, Trainer und Vereinsmanager in Vereinen und Betrieben, herausgegeben vom Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.v. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen und ausdrucken oder sich den Übungsleiter AKTUELL kostenlos per vom Pferdesportverband Baden-Württemberg zusenden lassen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an. Redaktionsschluss ist am 15. des jeweiligen Ausgabemonats.
3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2009 TIPPS UND INFORMATIONEN Mitgliederstatistik des Landessportverbandes 2009 Der Landessportverband (LSV) Baden-Württemberg ist mit Mitgliedschaften der drittgrößte Landessportbund nach Nordrhein-Westfalen ( ) und Bayern ( ). In den drei Landessportbünden bestehen beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) Mitgliedschaften, im Badischen Sportbund Nord (BSB) in Karlsruhe sind und im Badischen Sportbund Freiburg Mitglieder organisiert. Für den Sportfachverband "Pferdesport" stellt sich die Mitgliederzahlen nach den A und B-Meldungen folgendermaßen dar: Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. Vereine 860 bis 6 Jahre 7-14 Jahre Jahre Jahre Jahre m w m w m w m w m w Jahre 61 und älter Gesamtmitglieder m w m w m w gesamt Seminar für Vorstandsmitglieder in Reitvereinen Der Württembergische Sportbund (WLSB) und die Württembergische Sportjugend (WSJ) veranstaltet vom 11. bis 12. November für Vorstandsmitglieder und Vereinsmanager ein Seminar zum Thema "Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerlasten für den Verein". Beginn (Mi.) 9.30 Uhr, Ende (Do.) gegen 16 Uhr. Das Seminar (LG-Nr. 09/121) findet statt in der Ausbildungsstätte Hotel Waltersbühl in Wangen im Allgäu. Die Teilnahmegebühren betragen 40 Euro. Infos unter SPORT in BW 10/2009 Neue Vereine in Baden-Württemberg Den Aufnahmeantrag zur Aufnahme in den Württembergischen Landessportbund (WLSB) hat folgender Verein gestellt: Reitsportgemeinschaft Achstetten e.v. mit Sitz in Achstetten, Pferdesportkreis Biberach. SPOTR in BW 10/2009 "Besser sitzen" mit Christoph Hess und Eckart Meyners "Gutes Sitzen ist praktizierter Tierschutz". Mit dieser Kernaussage legen die beiden Referenten Christoph Hess, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung, und Eckart Meyners, Sportdozent an der Universität Lüneburg, den Schwerpunkt auf die Zusammenhänge von Körperkonstruktion und Muskelaufbau des Reiters. Bei dem Seminar in Baden-Württemberg am Mittwoch, den 18. November auf dem Stockfelderhof in Orsingen-Nenzingen zeigen sie auf, welche Konsequenzen der falsche Sitz für den Bewegungsablauf des Pferdes hat. Eckart Meyners gibt in der Praxis umsetzbare Tipps, zur Verbesserung des Sitzes und Korrektur von Sitzfehlern. Christoph Hess erläutert die aus dem Sitz resultierende richtige oder falsche Einwirkung der Reiter. Die Teilnahme kann Inhabern von Ausbilderlizenzen als Fortbildung mit vier Lerneinheiten anerkannt werden. Die Seminare beginnen um 17 Uhr. Die Seminargebühr beträgt 20 Euro pro Person, für PM 15 Euro. Nähere Information und Anmeldung: Deutsche Akademie des Pferdes, Claudia Gehlich, Freiherr-von-Langen- Straße 13-15, Warendorf, Telefon ( ) , cgehlich@fn-dokr.de. PM Forum 10/2009
4 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ FN Online Community: "Wir-lieben-Pferde.de" Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ist mit der neuen Community "Wir-Lieben-Pferde.de" seit dem 1. Oktober online und innerhalb der ersten zwei Wochen registrierten sich bereits Pferdefreunde. "Wir- Lieben-Pferde.de" ist das neue Netzwerk der FN im Internet, das sich an alle richtet, die Spaß am Reiten und an Pferden haben. Ein eigenes Profil anlegen, Fotoalben erstellen, in Gruppen und im Chat mit anderen Mitgliedern diskutieren. Einfach einloggen, mitmachen und Freunde und Vereinskollegen zu "Wir-Lieben-Pferde.de" einladen. Mehr unter FN-Warenkorbsystem im Internet Die Abteilung FN-Service hat den Vertriebsbereich der Broschüren und Merkblätter zeitgemäß modernisiert und den Service verbessert. Vorbei ist es mit dem Mindestbestellwert, der umständlichen Vorkasse und dem lästigen Versand von Bargeld. Alle Vertragsmuster, Broschüren und Merkblätter können bequem und schnell über ein modernes und kundenfreundliches Warenkorbsystem im Internet bestellt und gekauft oder zum Teil auch kostenlos herunter geladen werden. Infos unter Halbfinaltermine PM-Schulpferde-Cup 2009/2010 Die Termine für das Halbfinale im PM-Schulpferde-Cup 2009/2010 stehen fest. Insgesamt wird es in diesem Jahr wieder vier Halbfinals geben, die bundesweit an verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Folgende Termine und Standorte wurden festgelegt: : Fachschule Hof Schulze Niehues; Freckenhorst : Hannoversche Reit- und Fahrschule, Verden : Haupt- und Landgestüt Marbach, Gomadingen-Marbach : Westfälische Reit- und Fahrschule, Münster-Handorf. Die Serie umfasst 30 Qualifikationen bundesweit, der Sieger einer Qualifikation hat einen der begehrten Startplätze im Halbfinale sicher und kann sich für die acht besten Teams im Finale qualifizieren. Ziel des PM- Schulpferde-Cup ist es, den Zugang zum Reitsport langfristig zu sichern, d. h. neue Kapazitäten zu schaffen und den vorhandenen Schulpferdebestand zu sichern, um Interessierten Menschen des Erlernen des Pferdesports zu ermöglichen Newsletter aus Warendorf Handy-Ortung im Notfall Die Björn Steiger Stiftung initiierte im Jahre 2006 die erste kostenlose Handy-Ortung im Notfall. Damit wurde endlich eine wichtige Sicherheitslücke geschlossen. Durch die Verbreitung des Handys wurde der Notruf zwar schneller, doch diese Entwicklung hatte einen gravierenden Nachteil: Viele der Notrufenden konnten die eigene Position nicht genau nennen, schon gar nicht unterwegs auf freiem Feld. Hilfskräfte mussten den Unfallort dann erst mühsam suchen, lebenswichtige Zeit verstrich. Unter dem Strich ist die Zeit zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Hilfskräfte in den letzten Jahren sogar gestiegen. Deshalb hat die Björn Steiger Stiftung die Handy-Ortung ins Leben gerufen. Dahinter steckt eine Internet- Ortungsplattform, über die die Notrufleitstellen Handys im Notfall orten können. Die Rettungskräfte werden dann zum entsprechenden Einsatzort geschickt. Aufgrund der neuen Notrufverordnung vom und der technischen Optimierung der Internet-Ortungsplattform ist eine Registrierung nicht mehr erforderlich. Die Notrufleitstellen können Handys im Notfall ohne Registrierung orten. Weitere Infos unter: Ablauf der Ortung: Notruf wird über 112 abgesetzt Leitstelle nimmt den Notruf entgegen Ortung des Handys über die Mobilfunkzelle Rettungskräfte werden zum Einsatzort geschickt Monty Roberts in Balingen Am Freitag, den 20. November präsentiert der FN-Partnerbetrieb Ludwig Quarter Horse (LQH) aus Bitz den "Pferdeflüsterer" von der Flag Is Up Farms in Santa Ynez Valley in Kalifornien, Monty Roberts. Der 74-jährige anerkannte Pferdekenner aus Übersee wird in Balingen in der Volksbankmesse auftreten. Am Samstagnachmittag kommt Monty Roberts ab 13 Uhr zu einer Autogrammstunde ins Pferdesporthaus Loesdau in der Hechinger Straße in Bisingen. Weitere Infos unter: H. P. Viemann STUTTGART GERMAN MASTERS 25. Internationales Reitturnier November 2009 Schleyer-Halle Stuttgart
5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2009 AUS- UND WEITERBILDUNG Neu in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) 2010 Trainer C-Basissport und Trainer C-Leistungssport: Mit der neuen APO werden die Zugangsvoraussetzungen für den Trainer C-Basissport angehoben. Wie die Trainer C-Leistungssport müssen auch sie künftig das Bronzene Reitabzeichen (DRA III) nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Damit wird noch einmal deutlich, dass es sich beim Trainer Basissport nicht um einen Trainer "zweiter Klasse" handelt, sondern um einen gleichwertigen Trainer - nur mit anderen Aufgabenschwerpunkten. So müssen "Basisausbilder" auch künftig den Deutschen Reitpass (DRP) abgelegt haben, während die "Leistungssportausbilder" Turniererfolge vorweisen müssen. FN-Sportabzeichen: Ganz neu in der APO verankert ist ab kommendem Jahr das "FN-Sportabzeichen", eine Kombination aus reiterlichem Lehrgang mit Ausgleichssport und Fitness-Test. Das FN-Sportabzeichen bestätigt die Teilnahme an einem solchen Lehrgang, der den Teilnehmern helfen soll, ihre reiterlichen Fertigkeiten und körperliche Fitness zu überprüfen. Gleichzeitig sollen sie lernen, was sie - später auch zuhause - tun können, um diese unter Zuhilfenahme von Ausgleichssport zu verbessern. Derzeit wird ein Merkblatt erstellt, das in Kürze bei der FN bezogen werden kann. FN...aktuell 20/ Fortbildungslehrgänge für Trainer in Marbach Für Trainer C, B, A "Reiten" und "Fahren" finden im Herbst wieder Fortbildungs-Wochenenden am Haupt- und Landgestüt Marbach statt. Nähere Informationen bei der Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Baden- Württemberg bei Frau Claudia Eiser, Telefon ( ) , eiser@pferdesport-bw.de. Lehrgang für Ausbilder, Nachwuchsausbilder und Richter im Voltigieren für Sportler mit Handicaps Am 14. November findet ab 9 Uhr in den Johannes-Anstalten Mosbach-Schwarzacher Hof Therapeutisches Reiten in Schwarzachein ein ganztägiger Lehrgang für Ausbilder, Nachwuchsausbilder und Richter im Voltigieren für Sportler mit Handicaps statt. Voltigierrichter und Trainer A-Voltigieren Harald Grimm referiert über Ausrüstung des Pferdes, Basisübungen und WBO-Wettbewerbe. Die Teilnahmekosten betragen 20 Euro, Anmeldeschluss ist der 1. November. Anmeldung bei Ursula Besch, Ortinstraße 27, Königsfeld. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Gerhard Zank Seminarreihe "Montag ist Schultag" für Ausbilder, Reiter und Richter Die Seminarreihe "Montag ist Schultag" geht in die zweite Runde. Dieses Mal im Großraum Stuttgart. Die Abendseminare richten sich an Ausbilder, Reiter und Richter und können mit je drei Lerneinheiten zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt werden. Beginn jeweils um 18 Uhr, Ende zirka gegen Uhr. Die Teilnahmegebühr für alle vier Seminare beträgt pauschal 25 Euro. Für Turnierrichter wird die Teilnahme an den Seminaren am 2. November und 21. Dezember von der Landeskommission als Fortbildung anerkannt. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Montag, : "Infektionskrankheiten beim Pferd. Prophylaxe, Maßnahmen und Impfungen". Referent: Dr. Ulrich Walliser, Fachtierarzt für Pferde. Ort: Hotel Glemseck, Leonberg-Glemseck. Montag, : "Ein Blick für Pferde - Beurteilung von Exterieur, Grundgangarten und Bewegungsabläufen beim Pferd". Referent: Reitmeister Martin Plewa. Ort: Reitanlage des RV Kornwestheim, Im Moldengraben 28, Kornwestheim. Montag, : "Abwechslungsreiches Wintertraining für Springpferde". Referenten: Joachim Jung und Rüdiger Rau, Pferdewirtschaftsmeister Reiten. Ort: Reitanlage des RFV Leonberg, Tilgshäusle, Leonberg. Informationen und Anmeldung beim Pferdesportverband Baden-Württemberg, Frau Eiser, Telefon ( ) , eiser@pferdesport-bw.de Fortbildung der Landeskommission Die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Baden-Württemberg (LK) veranstaltet am Montag, 30. November in Münchingen eine Fortbildung für Richter und Richteranwärter der LK-BAW. Reitmeister Martin Plewa referiert zum Thema "Anwendung der Reitlehre auf die Richterpraxis". Beginn um 19 Uhr, Ende zirka Uhr. Diese Veranstaltung ist auch zur Vorbereitung auf die Richter-Grundprüfung zu empfehlen. Anmeldung bei der LK, Frau Eiser, Telefon ( ) oder -10. Weitere Fortbildungs-Termine für Turnierfachleute werden in Kürze unter veröffentlicht. Claudia Eiser
6 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ Seminare und Lehrgänge auf einen Blick 2. November "Infektionskrankheiten beim Pferd mit Dr. Ulrich Walliser (es werden 3 LE anerkannt) Ort: Hotel Glemseck, Leonberg-Glemseck Infos bei: Landesverband BAW Frau Eiser, Telefon ( ) , eiser@pferdesport-w.de 7. November "Unfallverhütung im Pferdesport" mit Thomas Litzinger (es werden 7 LE anerkannt) Ort: FN-Partnerbetrieb Schloss Sindlingen bei Herrenberg Infos bei: Württembergischer Pferdesportverband, Telefon ( ) November Bodenschule und entspanntes Reiten mit Ursula Tewes (3 Tage) Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof gev. in Rot an der Rot-Haslach Infos bei: Pfeifferhof gev. Haslach Manfred Laib, Telefon ( ) November Vorbereitungslehrgang Trainer C mit Marina Perner und Ursula Tewes (2 Tage) Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof gev. in Rot an der Rot-Haslach Infos bei: Pfeifferhof gev. Haslach Manfred Laib, Telefon ( ) November Lehrgang Voltigieren für Ausbilder und Richter für Sportler mit Handicaps Ort: Johannes-Anstalten Mosbach, Schwarzach Infos bei: Ursula Besch, Ortinstraße 27, Königsfeld 14. November WPSV-Lehrgang für Volti-Nachwuchsausbilder ( 2Tage) Ort: Haus Sommerhof in Sindelfingen Infos bei: Cordula Scharr, Karlstraße 8, Nufringen 18. November DAP-Seminarreihe "Besser Sitzen" mit Christph Hess und Eckard Meyners (es werden 4 LE anerkannt) Ort: FN-Partnerbetrieb Stockfelderhof bei Orsingen-Nenzingen Infos bei: Deutsche Akadem. des Pferdes Frau Gehlich, Telefon ( ) November Lehrgang Trainer C-Voltigieren (Teil 3 bis ) Ort: FN-Partnerbetrieb STS GmbH Neubulach Infos bei: STS Neubulach, Telefon ( ) November Lehrgang Trainer C-Reiten Leistungssport (Teil 2 vom )** Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Landesreitschule Infos bei: HuL Frau Faller, Telefon ( ) November Fortbildungslehrgang mit Michael Putz (4 Tage, es werden 30 LE anerkannt) Ort: FN-Partnerbetrieb Schloss Sindlingen bei Herrenberg Infos bei: Württembergischer Pferdesportverband, Telefon ( ) Dezember "Ein Blick für Pferde - Beurteilung von Exterieur, Grundgangarten und Bewegungsabläufen beim Pferd" mit Reitmeister Martin Plewa (es werden 3 LE anerkannt) Ort: Reitanlage des RV Kornwestheim, Im Moldengraben 28, Kornwestheim Infos bei: Landesverband BAW Frau Eiser, Telefon ( ) , eiser@pferdesport-bw.de 18. Jan "Abwechslungsreiches Wintertraining für Springpferde" mit Joachim Jung und Rüdiger Rau Ort: Reitanlage des RFV Leonberg, Tilgshäusle, Leonberg Infos bei: Landesverband BAW Frau Eiser, Telefon ( ) , eiser@pferdesport-bw.de Schöckemöhle: Geld für Pferde statt für Personal Ehemaliger Weltklassereiter fordert Stellenabbau beim Verband Besonders zimperlich war Paul Schockemöhle noch nie, doch jetzt hat der ehemalige Weltklassereiter eine höchst provokante Forderung aufgestellt. Schockemöhle verlangte vom deutschen Verband FN den Abbau von Personal, um mit dem eingesparten Geld Beteiligungen an Top-Pferden zu erwerben, die andernfalls ins Ausland verkauft würden. Der Pferdehändler attackierte die FN am Dienstag in Hannover wegen ihres "schlechten Managements" im Spitzensport und kritisierte die zu hohe Zahl an Beschäftigten. "Da wurden in den letzten Jahren Leute eingestellt, ich weiß nicht wofür." "Durch die Reduzierung der Angestelltenzahl gebe es dann Mittel, um Pferde im Land zu halten", sagte der Unternehmer aus Mühlen. "Interessanter Ansatz", entgegnete FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und konterte: "Selbst eine Massenentlassung bei der FN würde nicht für ein halbes Olympiapferd bei Herrn Schockemöhle reichen. Im Übrigen sind die FN und ihre Mitarbeiter nicht dazu da, die Einkommen und Gewinne von Pferdehändlern zu fördern." In der Verbandszentrale in Warendorf sind bei der FN, dem Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei (DOKR) und dem FN-Verlag etwa 160 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Der Jahresumsatz beträgt rund 19 Millionen Euro. Waiblinger Kreiszeitung vom
7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2009 BREITENSPORT Breitensport-Veranstaltungen in Baden-Württemberg Datum: Tage: PLZ/Ort: Kontakt: BV/Disziplin: Esslingen Fr. Rossbach Reiten Markgröningen Hr. Hörer Fahren Neuried-Ichenheim Hr. Hürster reithof-trinie@t-online.de Fahren Göppingen Hr. Riesner Reiten Rottweil Hr. Hertkorn Reiten Königsbronn-Zang Hr. Roske Reiten * * * Information für die Durchführung von Breitensport-Veranstaltungen Breitensportliche Veranstaltungen (BV) nach WBO sind von den veranstaltenden Vereinen und Mitgliedsbetrieben mit Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift) des zuständigen Pferdesportkreises bzw. Reiterrings 6 Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin unter Vorlage der Ausschreibung oder des vorgesehenen Programms bei der Landeskommission (LK) Baden-Württemberg zur Genehmigung vorzulegen. Postanschrift der LK: Murrstraße 1/2, Kornwestheim, Telefon ( ) , Fax ( ) , info@pferdesport-bw.de Quelle: Veranstaltungen Stand PERD UND UMWELT Reiten im Straßenverkehr Das Straßenverkehrsrecht berührt jeden Bürger, der sich im Straßenverkehr beteiligt, sei es als Fußgänger, Radfahrer, Reiter oder Führer eines Fahrzeugs. Danach sind auch Reiter Verkehrsteilnehmer im rechtlichen Sinne. Für sie ist wichtig zu wissen, unter welchen Umständen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, eingeschränkt oder gar verboten ist, wie man sich dort zu verhalten hat und welche Folgen ein etwaiges Fehlverhalten in zivil-, bußgeld- oder vielleicht sogar auch in strafrechtlicher Hinsicht haben kann, zumal die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Reiter Verhaltensregeln aufstellt. Die Aussagen im 28 der StVO, der sich mit Tieren im Straßenverkehr befasst, gilt auch für das "Haus- und Stalltier" Pferd. "Haus und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können." Reiter oder Führer von Pferden müssen also die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen, um als Verkehrsteilnehmer ausreichen auf das Pferd einwirken zu können. Sie müssen demzufolge die Führhilfen bzw. reiterlichen Hilfen zum Führen oder Reiten eines Pferdes beherrschen, besser noch im Besitz des Deutschen Reitpasses der FN sein. "Für Reiter und Führer von Pferden gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehendenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß." Beim Reiten und Führen eines Pferdes finden nur die Regeln, Zeichen und Einrichtungen sinngemäß Anwendung, die sich auf den gesamten Fahrverkehr beziehen. Infolgedessen darf dort nicht geritten werden, wo Regelungen ausschließlich für den Kfz-Verkehr gelten, z. B. auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen. Verkehrsungewohnte Pferde dürfen im Straßenverkehr nur geführt, nicht geritten werden (OLG Hamm, Verk.Mitt Nr. 63). "Zur Beleuchtung muss beim Führen eines Pferdes mindestens verwendet werden, eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist." Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sollten sich Reiter mindestens mit einer sog. Stiefelleuchte mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten kenntlich machen. Zusätzliches geeignetes Reflexmaterial an der Kleidung, reflektierende Sicherheitswesten für Reiter, reflektierende Pferdedecken und reflektierende Gamaschen für Pferde erhöhen die Sicherheit. Geschlossen reitende Verbände müssen nach vorn mit weißen, nach hinten mit roten oder gelb blinkenden Leuchten abgesichert werden.
8 Übungsleiter AKTUELL - Heft 10/ Reiten auf Feld- und Waldwegen Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft, jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Landschaft. So steht es im Landeswaldgesetz und im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg vom Januar Der Pferdesport ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung und erfordert daher einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. In der offenen Landschaft (allgemein auch als Feldflur bezeichnet) und im Wald ist das Reiten nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen gestattet, also auf privaten und öffentlichen Feld-, Wald- und Wanderwegen. Letztere müssen aber mindestens drei Meter breit sein, damit sich Reiter, Fußgänger, Radfahrer, Jogger, Nordic Walker und Wandergruppen im Schritt gefahrlos begegnen können. Das Reiten auf Sport-, Fuß- und Lehrpfaden ist nicht erlaubt, ebenso nicht das Reiten auf Liegewiesen, Äcker, Wiesen, Stoppelfelder und in Feucht- und Trockenbiotope. Wenn aufgrund schlechter Bodenverhältnisse ein Weg für das Reiten nicht geeignet ist, sollte man den Weg meiden oder einen Umweg in Kauf nehmen. Naturschutzgebiete sind an dem dreieckigen Schild mit grünem Rand, weißes Feld mit dem Adlersymbol und dem Schriftzug "Naturschutzgebiet" zu erkennen. Hier ist das Reiten nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet. In einzelnen Naturschutzgebieten gibt es aber abweichende Regelungen. Dieses kann auch für die geschützten Schon- und Bannwälder zutreffen. Die zuständigen Naturschutzbehörden oder Forstämter geben hier Auskunft. Das Biosphärengebiet "Schwäbische Alb" besteht aus Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen. In den Kernzonen ist das Reiten verboten. Dagegen ist in den Pflegezonen das Reiten auf Straßen und den hierfür ausgewiesenen Wegen zulässig. Alle geeignete Wirtschaftswege gelten hier als zum Reiten ausgewiesen. Die Entwicklungszonen bilden den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die Bevölkerung. Hier ist das Reiten unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung, des Naturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes erlaubt. Einsatz von Arbeitspferden im Wald und im Naturschutz Arbeitspferde - gehört das nicht schon lange der Vergangenheit an? Der Einsatz von Arbeitspferden im Wald ist aus ökologischer und in vielen Fällen auch aus ökonomischer Sicht wünschenswert. Oft fehlt es jedoch an den notwendigen Kontakten zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzer auf der einen und den Betrieben, die Pferdearbeit im Wald anbieten, auf der anderen Seite. Die Interessengemeinschaft Zugpferde e.v. (IGZ) hat daher eine "Adressenliste Pferderücker in Deutschland" veröffentlicht, in der bundesweit 67 Betriebe gelistet sind, die Pferdearbeit im Wald anbieten. Diese im September erschienene Liste der "Pferderücker in Deutschland" stieß auf unerwartet großes Interesse. Nach Bundesländern geordnet, werden in tabellarischer Form die einzelnen Betriebe aufgeführt mitsamt ihrem Leistungsspektrum. Somit können interessierte Waldbesitzer mühelos feststellen, wo sie den nächsten Pferderücker finden können. Die vorliegende Rückerliste ist eine Momentaufnahme, die regelmäßig ergänzt werden soll; sicherlich werden weitere Betriebe hinzukommen. Mit der Publikation der Pferderücker in Deutschland verfolgt die IGZ zwei wesentliche Ziele: Den Pferde einsetzenden Forstbetrieben Aufträge zu vermitteln ist das eine, dem Boden- und Bestandesschutz deutlich mehr Gewicht beizumessen das andere. Denn bei konsequenten Pferdeeinsatz nach dem Motto "Pferd im Bestand, Maschinen auf Gasse oder Weg" lässt sich problemlos ein den Wald schonender Rückegassenabstand von 40 Metern einhalten, zum Wohle des grünen Drittels Deutschlands. Die Rückerliste kann kostenlos bezogen werden bei der Interessengemeinschaft Zugpferde, Bundesgeschäftsstelle, Uferstraße 29 in Urbach, Telefon ( ) , Fax ( ) , info@ig-zugpferde.de. Im August hat das Bundesamtes für Naturschutz (BfN) das BfN-Skript 256 "Arbeitspferde im Naturschutz" herausgegeben. Diese Schrift enthält zahlreiche Fallbeispiele und gibt umfassend Auskunft zum Beispiel über die Vor- und Nachteile des Einsatzes von Arbeitspferden, die Einsatzbereiche für Arbeitspferde im Naturschutz, moderne Technik für Arbeitspferde und die Kosten der Pferdearbeit in Naturschutz und Landschaftspflege. Das reich bebilderte BfN-Skript kann kostenlos bezogen werden beim Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110 in Bonn, Telefon (02 28) oder als kostenloser Download unter: oder bei der Bundesgeschäftsstelle der IGZ. EU-Verfahren gegen Deutschland wegen des ermäßigten Steuersatzes für Pferde Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Österreich, Frankreich und Luxemburg zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Es geht bei diesem Verfahren um den ermäßigten Steuersatz für Pferde. Deutschland soll die Rechtsvorschriften betreffend den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für bestimmte lebende Tiere und insbesondere Pferde ändern. Nach Auffassung der Kommission sollte für den Verkauf lebender Tiere der Normalsatz von 19 Prozent gelten. Zurzeit gilt ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird sich intensiv dafür einsetzen, dass die Erhöhung nicht umgesetzt wird. Sie steht in engem Kontakt mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) und darüber hinaus auch mit den zuständigen Bundesministerien, die den ermäßigten Steuersatz für Pferde voll unterstützen. Die FN wird jetzt gemeinsam mit den Zuchtverbänden und Interessenvertretern national wie auch international für den Erhalt des ermäßigten Steuersatzes für Pferde kämpfen. Von den zuständigen Ministerien erwartet die FN dabei die volle Unterstützung wie schon in der Vergangenheit. FN...aktuell 22/
9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2009 VEREINSMANAGEMENT Information der ARAG Sportversicherung Neues Merkblatt zur Sportversicherung zum (Umsetzung der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes) Der Deutsche Bundestag hat das inzwischen 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reformiert. Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen kundenfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen für alle Versicherungsverträge, gleichgültig wann die Verträge geschlossen worden sind. Die Umsetzung der Reform erfolgte in allen bei der ARAG bestehenden Sportversicherungsverträgen der Landessportverbände/Landessportbünde (in Baden-Württemberg: BSB-Nord, BSB Freiburg und WLSB). Für die versicherten Verbände, Vereine und Mitglieder sind die Verbesserungen daher inzwischen schon gelebte Praxis. Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen VVG in erster Linie den Verbraucherschutz stärken, und zwar im Hinblick auf - eine Verbesserung der Rechte von Versicherten nach einem Schadenfall, und - einen Ausbau der Informationspflichten des Versicherers Dazu folgende allgemeingültige Beispiele, die aber auch die Sportversicherung betreffen: Die Versicherer konnten bisher z. B. bei grob fahrlässiger Verletzung einer Verhaltensanforderung (sog. Obliegenheitsverletzung, z. B. rechtzeitige Meldung eines Schadenfalls) des Versicherten eine Leistung verweigern. Künftig ist zu ermitteln, ob und in welchem Maße das grob fahrlässige Verhalten tatsächlich Einfluss auf den Schadenfall gehabt hat. Eine Leistung kann in einem derartigen Fall vom Versicherer grundsätzlich nicht mehr vollständig abgelehnt werden, sondern es erfolgt eine anteilige Leistung, je nach Verschuldensmaß. Ferner musste bislang gegen eine Schadenablehnung innerhalb von 6 Monaten Klage erhoben werden. Künftig gelten auch hier die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Versicherte hat also 3 Jahre Zeit gegen eine Ablehnung des Versicherers zu klagen. Auch die Hinweis- und Aufklärungspflicht des Versicherers nach einem Schadenfall oder der Wegfall des so genannten Anerkenntnisverbots in der Haftpflichtversicherung sind neu. Unter dem Anerkenntnisverbot ist zu verstehen, dass es dem Versicherten nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bisher nicht erlaubt war, ohne Einverständnis des Versicherers eine Haftung anzuerkennen oder selbst Schadenersatz zu leisten. In diesen Fällen waren Versicherer nach altem Recht von der Verpflichtung zur Leistung gänzlich befreit. Nun besteht eine Leistungspflicht, wenn ein solches Anerkenntnis vom Versicherten abgegeben wird; allerdings nur insoweit, als der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach auch berechtigt ist. Um die Information für die Sportorganisationen weiter zu verbessern, sind im neuen Merkblatt 2009 der Sportversicherung der Vertragstext und die relevanten, allgemeinen Versicherungsbedingungen vollständig zusammengeführt worden. So haben die Verbände und Vereine ein umfassendes Nachschlagewerk. Das neue Merkblatt 2009 erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsbüro oder unter ARAG-Sport24, dem Versicherungsbüro online ( Das neue Merkblatt (für die Bereiche des BSB-Nord, des BSB Freiburg und des WLSB) kann auch als Datei bei der Redaktion des Übungsleiter AKTUELL, rolf-berndt@t-online.de, angefordert werden. ARAG
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