Entwicklungspolitischer Rundbrief Nr. 18/11

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1 Entwicklungspolitischer Rundbrief Nr. 18/11 Heike Hänsel MdB DIE LINKE, entwicklungspolitische Sprecherin, Vorsitzende des Unterausschusses Vereinte Nationen, Internationale Organisationen und Globalisierung im Auswärtigen Ausschuss Niema Movassat MdB DIE LINKE, Sprecher für Welternährung und Obmann im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Berlin, den Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, wir wünschen Ihnen und euch ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2015 und uns allen viel Kraft und Fortschritte im Kampf für eine friedliche, gerechte und solidarische Welt. Die Herausforderungen sind über den Jahreswechsel nicht kleiner geworden, wenn wir an das Attentat von Paris, die Massaker im Norden von Nigeria, an Krieg und Vertreibung in Syrien und Irak denken. Krieg, Terror und Flucht entstehen im Kontext von schreiender Ungerechtigkeit und struktureller Gewalt. Die Linksfraktion nimmt die deutsche G7-Präsidentschaft und den Gipfel auf Schloß Elmau zum Anlass, diese Zusammenhänge auch im Jahr 2015 immer wieder zu thematisieren und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung einzufordern. Laut Umfragen sprechen sich zwei Drittel der Europäer für mehr Entwicklungshilfe aus. Gerade in diesem viel zitierten Entwicklungsjahr muss hier erheblich mehr passieren: Armut und Perspektivlosigkeit bekämpfen und dadurch Fluchtursachen bekämpfen! Soziale Ungleichheit beenden im Weltmaßstab und zuhause in Deutschland! Wir wollen Gewalt nicht mit Gewalt beantworten sondern Instrumente der zivilen Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung stärken und weiterentwickeln. Das und noch viel mehr haben wir uns vorgenommen. Wir setzen dabei voll auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen/mit euch und möglichst vielen engagierten Menschen im Norden wie im Süden. Heike Hänsel, Niema Movassat, Alexander King, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1

2 Inhalt dieser Ausgabe: Entwicklungsjahr 2015 (ab S. 3) Rede von Heike Hänsel ( ): Klimaschutz und globale Gerechtigkeit Antrag der Linksfraktion ( ): Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren Mexiko (ab S. 7) Rede von Heike Hänsel ( ): Verhandlungen für Sicherheitsabkommen mit Mexiko aussetzen! Antrag der Linksfraktion ( ): Menschenrechte in Mexiko schützen, Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen aussetzen Mündliche Fragen von Heike Hänsel ( ): Kein Sicherheitsabkommen mit Mexiko Menschenrechte schützen Afrika (ab S. 14) Kleine Anfrage der Linksfraktion und Antwort der Bundesregierung ( ): Burkina Faso nach dem Sturz von Blaise Compaoré Grüne Woche (ab S. 28) Kommentar von Niema Movassat ( ): Gefährliches Revival der Agrartreibstoffe Kommentar von Niema Movassat ( ): Keine Entwicklungshilfe für Agrarkonzerne! 2

3 Entwicklungsjahr 2015 Rede, Klimaschutz und globale Gerechtigkeit Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, in der Plenardebatte über das Gipfeljahr 2015: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Jahr ist ein Gipfeljahr, in Bayern der G-7-Gipfel. Wir haben die Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Äthiopien, die große Nachhaltigkeitskonferenz in der UNO in New York und den Klimagipfel Ende des Jahres in Paris. Die großen Themen stehen also auf der Agenda: globale Gerechtigkeit und Klimaschutz. Herr Stein, ich denke, es lohnt sich schon, über diese Themen so oft wie möglich zu diskutieren; denn nach wie vor sind Armut und Perspektivlosigkeit auch Ursachen für Krisen und Kriege, und sie sind unter anderem auch ein Nährboden für Terror. Das haben wir in den letzten Tagen leidvoll erleben müssen. Deswegen, finde ich, ist es überfällig, auch über die Ursachen von Terrorismus viel grundsätzlicher und weniger oberflächlich zu diskutieren. Diese Diskussion hat mir leider heute doch sehr gefehlt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Weltweite soziale Ungleichheit und die Zerstörung des Planeten sind die zentralen Herausforderungen, die im Rahmen einer neuen, nachhaltigen Politik für mehr globale Gerechtigkeit thematisiert werden sollen. Es zeigt sich aber schon, dass sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Während die UNO zum Beispiel und viele Länder des Südens sehr stark auf die weltweite soziale Ungleichheit zwischen Staaten und innerhalb von Staaten fokussieren, ist das beispielsweise für die Bundesregierung überhaupt kein Thema. Das kommt in dem Papier als Schwerpunkt überhaupt nicht vor. Das halte ich schlichtweg für einen entwicklungspolitischen und politischen Skandal. (Beifall bei der LINKEN) Wenn 86 Personen weltweit so viel besitzen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, dann zeigt sich doch, dass diese Reichtumskonzentration massiv zerstörerisch wirkt und dass wenige nach wie vor auf Kosten der Mehrheit leben - und das trotz jahrzehntelanger Entwicklungszusammenarbeit -, weshalb wir eine weltweite Politik der Umverteilung dringend benötigen, die wir auch schon seit Jahren fordern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es fehlt wieder ein weiteres ganz großes Thema in diesen Textentwürfen - das haben wir schon bei den MDGs massiv kritisiert -, nämlich die Überwindung von Krieg als Mittel der Politik. Das wäre der größte Beitrag, den wir für Entwicklung leisten können. (Beifall bei der LINKEN) Die Ausgaben für die weltweite Rüstung könnten wir umwidmen - wir sind bei Rüstungsausgaben von über 1 Billion Euro weltweit pro Jahr -, um endlich Entwicklung und Klimaschutz zu finanzieren. Das ist ein Bereich, der mir im Antrag der Grünen fehlt. Das wäre nämlich eine sehr innovative Entwicklungsfinanzierung, die wir seit Jahren fordern: Umwidmung der Rüstungsgelder zur Erreichung von Entwicklungszielen. (Beifall bei der LINKEN) 3

4 Wir haben viel über die SDGs diskutiert, auch schon im Zusammenhang mit anderen Anträgen. Deshalb möchte ich mich jetzt auf einen Punkt in Ihrem Antrag konzentrieren. Es gibt viele Dinge in dem Antrag, die auch wir unterstützen. Wir finden zum Beispiel den Ansatz, dass wir bei uns beginnen müssen, sehr gut. Es ist ganz klar: Wir müssen bei uns anfangen. Auch was verbindliche Zusagen zur Klimaschutzfinanzierung und Entwicklungsfinanzierung angeht, sind wir einverstanden. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die große Fokussierung auf den G-7-Gipfel; denn viele von uns sind schon gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm auf die Straße gegangen. Das sind völlig überholte Gipfel, die eine Politik des 19. Jahrhunderts darstellen. Die reichsten und mächtigsten Staaten der Erde, die gerade einmal 10 Prozent der Weltbevölkerung repräsentieren, treffen sich, um ihre Interessen zu formulieren. Meistens werden Entwicklungsthemen instrumentalisiert, um dem Ganzen einen wohltätigen Anstrich zu geben. Gleichzeitig geht es doch um die Frage des Zugangs zu Ressourcen, um den Kampf um diese Ressourcen, der oft militärisch ausgetragen wird. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, dass es ein großes Bild geben wird, wie der G-7-Gipfel sich gemeinsam gegen den Terror ausspricht, währenddessen auch diese Staaten für Terror verantwortlich sind. Schauen wir uns die Drohnenkriege an oder die CIA-Foltergefängnisse in Europa. Hier sind viele G7-Regierungen für den existierenden Terror verantwortlich. Wenn wir diese Doppelmoral nicht überwinden, dann kommen wir auch zu keiner neuen Politik. Genau deshalb werden wir gemeinsam mit vielen anderen auch wieder im schönen Bayern gegen den G-7-Gipfel auf die Straße gehen. Danke. (Beifall bei der LINKEN) 4

5 Antrag, Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Wolfgang Gehrcke, Klaus Ernst, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 18/3743) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Am 9. September 2014 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Mehrheit von 124 Ländern gegen 11 Nein-Stimmen und bei 41 Enthaltungen eine Resolution, in der sie sich auf die Einrichtung eines Insolvenzverfahrens für überschuldete Staaten festlegt (Resolution A/RES/68/304). Die Resolution der Generalversammlung trägt dem Problem Rechnung, dass die Überschuldung von Staaten ein entscheidendes Hindernis für ihre selbstbestimmte wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist. Im Schuldendienst werden Mittel gebunden, die für Investitionen in Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur dringend benötigt würden. Hinzu kommt, dass die Struktur der Gläubiger in den letzten Jahrzehnten komplexer und die Schulden von Schuldnerländern Gegenstand von verantwortungsloser Spekulation privater Anleger wurden. Die Resolution war vom Plurinationalen Staat Bolivien, namens der Gruppe der 77 und der VR China, eingebracht worden. Die Anregung dazu gab die Regierung Argentiniens. Argentinien sieht sich, im Nachgang des Umschuldungsverfahrens nach der Staatspleite von 2001, mit Forderungen von Hedgefonds konfrontiert, die sich nicht am Umschuldungsverfahren beteiligt hatten. Deren Forderungen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro stammen aus dem spekulativen Aufkauf von ausfallbedrohten Staatsanleihen nach der Staatspleite. Hätte Argentinien die Forderungen bedient, hätten die Fonds eine Rendite von 1600 Prozent erzielt (Deutschlandfunk, ), doch Argentinien weigert sich bislang, der entsprechenden Zahlungsaufforderung eines US-amerikanischen Schiedsgerichts nachzukommen. Dieser Vorgang verdeutlicht die Notwendigkeit, ein, wie es in der Resolution heißt, multilaterales Rahmenwerk für die Restrukturierung von Staatsschulden zu schaffen. Die Resolution greift bisherige Initiativen in diesem Sinne auf und verlagert sie weg von den gläubigerdominierten Foren wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) oder dem Pariser Club hin zu den Vereinten Nationen. Ziel der Resolution ist es, ein verlässliches und effizientes Verfahren zu entwickeln, das alle Gläubiger bindet und die Bedürfnisse des Schuldnerstaats angemessen berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass Fortschritte in der Erreichung der Entwicklungsziele nicht gefährdet werden, soll allen Verfahren die Ermittlung der tatsächlichen Zahlungskapazitäten des Schuldners vorangehen. Der Bundestag unterstützt ein solches Vorgehen. Von der bisherigen Praxis, durch die üblichen Konditionierungen in Umschuldungsprozessen die Wirtschaft des Schuldnerstaates abzuwürgen, ist dabei Abstand zu nehmen. Im Vorfeld der Abstimmung in der Generalversammlung wandten sich angesehene Wirtschaftswissenschaftler, darunter die Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz und Robert Solow, an die Regierungen, um für die Unterstützung der Resolution zu werben und ihre Expertise bei der weiteren Ausgestaltung des Prozesses anzubieten. Die Resolution gibt nicht nur einem berechtigten Anliegen vieler Staaten des Südens Ausdruck, sondern entspricht auch den Forderungen, die in der entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft seit vielen Jahren erhoben wurden. Entsprechend wurde sie von vielen entwicklungspolitischen Organisationen und Bündnissen, auch in Deutschland, begrüßt. Diese Organisationen drückten ihre 5

6 Enttäuschung darüber aus, dass Deutschland zu den 11 Staaten gehört, die die Resolution abgelehnt haben. Der Bundestag gibt der Hoffnung Ausdruck, dass Deutschland dennoch im weiteren Prozess der Umsetzung der Resolution eine konstruktive Rolle spielen wird. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den weiteren Prozess in den Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Staateninsolvenzverfahrens konstruktiv zu unterstützen; 2. aktiv die Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft in den Diskussionsprozess zu gewährleisten und zu fördern; 3. sich für ein faires, partizipatives und transparentes Verfahren einzusetzen, - das alle Ausstände des jeweiligen Schuldnerlandes einbezieht und mit einem für alle Beteiligten, also auch alle Gläubiger, bindenden Schiedsspruch endet, - das die Schuldenlast auf ein tragfähiges Niveau senkt, - das den Grundbedürfnissen der Bevölkerungen in den Schuldnerstaaten den Vorrang vor den Ansprüchen der Gläubiger gibt, - das in diesem Sinne die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte schützt, - das ein öffentliches Audit enthält, in welchem unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit über die Legitimität von Forderungen befunden wird; 4. die eigenen Forderungen an Entwicklungsländer einem entwicklungspolitischen Audit im Rahmen der UNCTAD-Prinzipien für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe zu unterziehen und auf dieser Grundlage als illegitim bewertete Forderungen zu erlassen. 6

7 Mexiko Rede, Verhandlungen für Sicherheitsabkommen mit Mexiko aussetzen! Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, die Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen mit Mexiko auszusetzen. Heike Hänsel stellt bei der Einbringung im Plenum fest: Ayotzinapa ist nur die Spitze des Eisbergs (Rede zu Protokoll): Mexiko befindet sich seit Bekanntwerden der 43 verschwundenen Studenten von Ayotzinapa im Ausnahmezustand. Diese Studenten wurde von der Polizei des Bundesstaates Guerrero festgenommen und nach eigenen Angaben einer kriminellen Bande übergeben, die diese getötet und verbrannt haben soll. Seitdem finden fast täglich Demonstrationen und Proteste statt, die sich gegen diese Gewalt des Staates richten und eine umfassende Aufklärung fordern. Ich selbst bin vor wenigen Wochen nach Ayotzinapa gefahren und habe mit den Angehörigen der verschwundenen Studenten gesprochen, die verzweifelt sind und kein Vertrauen in die staatlichen Ermittlungen haben, die eher vertuschen als ernsthafte Aufklärung betreiben. Sie fordern internationale Hilfe bei der Aufklärung und Schutz, denn sie fühlen sich selbst mittlerweile durch Aussagen der Regierung kriminalisiert. Die mexikanische Regierung und die Staatsanwaltschaft, mit der ich ebenfalls gesprochen habe, wollen diesen Fall als lokales Problem korrupter Polizeieinheiten darstellen. Dabei sagen alle Menschenrechtsorganisationen in Mexiko, dass auch die Bundesebene verantwortlich ist, so waren auch Bundespolizei und Armee vor Ort und haben nicht eingegriffen bzw. haben sogar ebenfalls die Studenten bedroht. Ayotzinapa ist nämlich nur die Spitze des Eisbergs brutaler Menschenrechtsverletzungen in Mexiko, die offizielle Zahl gewaltsam Verschwundener liegt bei Menschen und zwischen Menschen, die seit 2006 ermordet wurden. Die Straflosigkeit liegt bei 98%! Angesichts dieser Zahlen kann man nicht davon sprechen, dass es ein Interesse der bisherigen Regierungen gab, Aufklärung zu betreiben, im Gegenteil, diese Gewalt dient auch dazu, Ausbeutung, Vertreibung etc. in den ländlichen Regionen zu zementieren. Denn in Mexiko ist seit Abschluss zahlreicher neoliberaler Freihandelsabkommen, u.a. von NAFTA, die Armutsquote von 45 auf 51% gestiegen, die allgemeine soziale Unsicherheit angestiegen, die auch zur Entwicklung dieser Gewaltstrukturen, Bandenbildung beigetragen hat. Die Gewalt in Mexiko richtet sich mittlerweile gezielt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen, kritische JournalistInnen, soziale Bewegungen etc. und erhält somit auch das neoliberale Regime aufrecht. Angesichts der Tatsache dieser systematischen, jahrelangen Menschenrechtsverletzungen ist es eine Schande, dass die Bundesregierung sich mit Kritik an der mexikanische Regierung derart zurück hält! Was sagt denn zum Beispiel der Menschrechtsbeauftragte der Bundesregierung dazu? Ich habe von ihm bisher nichts gehört! Mexiko ist strategischer Partner, das heißt nichts anderes als: es geht hier um deutsche Wirtschaftsinteressen statt Menschenrechte! Nun gibt es aktuell neue Informationen zu den Geschehnissen. Nach einem Bericht der mexikanischen Zeitung PROCESO, war die Bundespolizei und der mexikanische Geheimdienst an jenem 26. September zu jeder Zeit informiert, was mit den Studenten passiert, das sagt ein interner Bericht des Innenministeriums. Wenn sich dies bestätigt, dann ist das besonders brisant, denn die Bundesregierung plant ja ein Sicherheitsabkommen ausgerechnet mit dieser Bundespolizei. Alle Menschenrechtsorganisationen fordern den Stopp der Verhandlungen über diese bilaterale Sicherheitsabkommen zwischen deutscher und mexikanischer Polizei, denn zu diesem Zeitpunkt würde dies nur der Unterstützung und Legitimation der korrupten Polizei dienen, dieser Forderung schließen wir uns an! Setzen Sie die Verhandlungen zu dem geplanten Sicherheitsabkommen aus! Zudem sind die Verhandlungen über dieses Abkommen völlig intransparent, deshalb fordern wir als ersten Schritt, den Text zu veröffentlichen, und die Parlamente beider Länder sowie Menschenrechtsorganisationen zu beteiligen. Dieses Abkommen darf nicht durch den möglichen Austausch von Personendaten zu weiteren Menschenrechtsverletzungen beitragen! 7

8 Auch sehen wir das Bemühen des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit der deutschmexikanischen Handelskammer CAMEXA, den wachsenden Markt für Sicherheitstechnologie in Mexiko zu erschließen mit Befremden. Hier wird aus dem allgemeinen Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes Kapital geschlagen statt ernsthafte Aufklärung einzufordern. Zivil-militärische Sicherheitstechnologie ist kein Ersatz für Rechtsstaatlichkeit und Kampf gegen Straflosigkeit und Korruption, im Gegenteil! Und wir fordern ein Stopp sämtlicher Rüstungsexporte nach Mexiko! Es waren bereits in den letzten Jahren durch genehmigte Rüstungsexporte der Firma Heckler&Koch Waffen auch in den Bundesstaat Guerrero gelangt. Bereits letztes Jahr wurden dort zwei Studenten von Ayptzinapa durch G36-Gewehre ermordet, nun wurden erneut im Zusammenhang mit dem Verschwinden lassen der 43 Studenten G36-Gewehre bei den örtlichen Sicherheitskräften beschlagnahmt, die in das Verbrechen verwickelt sein sollen. Die Bundesregierung trägt hier eine Mitverantwortung durch die Genehmigungen an Heckler&Koch! Wir setzen uns ein für den umfassenden Schutz von MeschenrechtsverteidigerInnen, gegen die Kriminalisierung der Proteste und DemonstrantInnen und für eine umfassende Aufklärung dieser Verbrechen von Ayotzinapa! Die Bundesregierung und die EU können nach Ayotzinapa nicht einfach zur Tagesordnung übergehen! Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die mexikanische Bevölkerung braucht unsere Solidarität in ihrem Kampf um soziale Rechte und Menschenrechte, Ayotzinapa somos todos Ayotzinapa sind wir alle! 8

9 Antrag, Menschenrechte in Mexiko schützen, Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen aussetzen Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Michael Leutert, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 18/3549) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Am 26. September 2014 wurden 43 Lehramtsstudenten in Iguala, im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero verschleppt und mutmaßlich ermordet. Die jungen Menschen waren auf dem Weg zu einer Spendensammlung, um die Teilnahme an einer Demonstration zum Gedenken an ein Massaker an Studierenden 1968 in Mexiko-Stadt zu finanzieren. Nach den bislang bekannt gewordenen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden waren an dem mutmaßlichen Verbrechen bewaffnete staatliche Kräfte, politische Funktionäre und kriminelle Banden beteiligt. Inzwischen sind Massengräber mit verscharrten Körpern sowie verbrannte Leichen gefunden worden. Der Generalstaatsanwalt Mexikos geht davon aus, dass es sich bei den verbrannten Leichen um die Überreste der Studenten handelt, bisher ist erst die Identität eines Studenten nachgewiesen worden. 2. Das mutmaßliche Massaker von Iguala reiht sich in eine Serie von schweren Gewalttaten unter maßgeblicher Beteiligung von Polizei- und Militärkräften ein, die sich auch gegen Aktivisten und Aktivistinnen sozialer Bewegungen, gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie kritische Journalistinnen und Journalisten richten. Drei Monate zuvor hatte die Polizei 21 Jugendliche in der Ortschaft Tlatlaya, im Bundesstat México, erschossen. Die Recherchen von US- Medien und die Aussage eines Augenzeugen enthüllten, dass es sich um extralegale Hinrichtungen gehandelt hatte und die Opfer nicht, wie Vertreter des Landes und der Stadt erklärt hatten, Kriminelle waren. Am 12. Oktober 2014 wurde ein deutscher Austauschstudent von der Polizei angeschossen und verletzt. Am 17. Oktober wurde im Norden des Landes ein führender Twitter- Aktivist ermordet, der die Öffentlichkeit über die Gewalt und über die Komplizenschaft zwischen Regierungsverantwortlichen und organisiertem Verbrechen informiert hatte. 3. Nach Angaben international renommierter Menschenrechtsorganisationen unter anderem Amnesty International (AI) wendet die mexikanische Polizei nachweislich Foltermethoden an. Ein Bericht von AI von Anfang September 2014 verweist darauf, dass die mexikanische Menschenrechtskommission im Jahr 2013 einen Anstieg von Folterfällen um 600 Prozent verzeichnet hat, dass nur sieben Urteile gegen Folterer aus Polizei oder Militär gefällt wurden und weitreichende Straflosigkeit herrscht und dass 64 Prozent der Mexikanerinnen und Mexikaner Angst vor Folter in Polizeigewahrsam haben. 4. In dieser Situation treten die Verhandlungen der Bundesregierung mit der mexikanischen Staatsführung über ein Sicherheitsabkommen in die Endphase. Die bilaterale sicherheitspolitische Vereinbarung soll voraussichtlich bis Ende 2014 von den beiden beteiligten Regierungen unterzeichnet und im Jahr 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Spätestens angesichts der jüngsten Entwicklungen in Mexiko ist dieses Abkommen neu zu bewerten, da sich die Pflicht für bundesdeutsche Behörden ergibt, unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten an mexikanische Behörden weiterzureichen. Aus diesem Grund fordern zahlreiche mexikanische und deutsche Menschenrechtsgruppen von der Bundesregierung, zu diesem Zeitpunkt kein solches Sicherheitsabkommen mit Mexiko abzuschließen. 5. Die überbordende Gewalt in Mexiko steht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes während der letzten 20 Jahre. Dieser Zeitraum war maßgeblich geprägt von der Implementierung der Freihandelsabkommen mit den USA (NAFTA) und der Europäi- 9

10 schen Union (EU). Sie richtete die mexikanische Volkswirtschaft auf eine einseitige Exportorientierung aus und machte sie dadurch in hohem Maße verwundbar. So wurde Mexiko wie kaum ein anderes Land des Südens von der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in den USA und in der EU getroffen. Die Armutsquote blieb selbst in Jahren des Wirtschaftswachstums konstant hoch und stieg sogar von 45 auf über 50 Prozent. Im Verhältnis zur EU wuchs das Handelsdefizit Mexikos bis 2013 auf rund 10 Mrd. Euro jährlich an. Hinzu kommt eine Zunahme von Arbeitskämpfen, bei denen die beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter staatlicher Repression ausgesetzt sind. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, - die Verhandlungen über das geplante Sicherheitsabkommen mit Mexiko vorerst auszusetzen; - den bisherigen Stand des Verhandlungstextes zu veröffentlichen und weitere Schritte unter der Einbeziehung des mexikanischen und des deutschen Parlamentes und von Menschenrechtsorganisationen transparent zu gestalten; - Mexiko bei der Aufklärung der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung der 43 Studenten in Guerrero jede Unterstützung anzubieten; - Menschenrechtsverteidiger zu schützen und die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (2008) umzusetzen; - zur Verbesserungen der organisatorischen Ausstattung von Menschenrechtsverteidigern einen Koordinator für Menschenrechte in der deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt durch Haushaltsmittel (Einzelplan 05) ihv. 126 T zu schaffen; - sich bei Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei Vereinbarungen und Verträgen, darunter bei der aktuellen Neufassung des Freihandelsabkommens, die menschenrechtliche und soziale Situation in Mexiko verbindliche und sanktionsbewehrte Berücksichtigung findet. 10

11 Kein Sicherheitsabkommen mit Mexiko - Menschenrechte schützen Mündliche Frage, Die Linksfraktion machte das Schicksal der 43 Studenten in Mexiko zum Thema in der Mündlichen Fragestunde des Bundestags: Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich rufe die Frage 33 der Kollegin Heike Hänsel auf: Welches gemeinsame Wertefundament sprach der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, bei seinem letzten Besuch im Juli 2014 in Mexiko an, das Mexiko und Deutschland verbindet, angesichts der offensichtlichen Verstrickungen der politisch Verantwortlichen auf bundesstaatlicher Ebene und den Sicherheits-, Polizei- und Militärinstanzen mit der organisierten Kriminalität beim Verschwindenlassen der 43 Studenten von Ayotzinapa im Bundesstaat Guerrero, das den Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko rechtfertigt ( Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Die Kollegin Hänsel hat auf das Wertefundament abgehoben. Darauf darf ich zuerst eingehen. Wenn die Bundesregierung von einem gemeinsamen Wertefundament mit Mexiko spricht, so ist damit nicht nur ein gemeinsames Wertefundament der beiden Regierungen, sondern grundsätzlich ein gemeinsames Werteverständnis der beiden Gesellschaften gemeint. Mexiko ist ein Land mit einer pluralistischen Gesellschaft, freien Medien, freier Meinungsäußerung und einer vom mexikanischen Volk frei gewählten demokratischen Regierung. Wir haben es dort mit sehr engagierten Menschenrechtsorganisationen zu tun und, wie wir derzeit angesichts der Demonstrationen sehen, mit einer sehr gut funktionierenden Zivilgesellschaft. Die Vorfälle von Iguala, die mutmaßliche Ermordung der 43 Studenten im Bundesstaat Guerrero das habe ich schon bei der letzten Fragestunde, in der wir das Thema gemeinsam erörtert hatten, erwähnt, haben mich sehr erschüttert. Sie wissen, ich war vor Ort. Die Vorfälle haben in Mexiko, aber auch international eine außerordentlich breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Präsident Peña Nieto hat in Reaktion auf diese Debatte vor wenigen Tagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reform des Sicherheitsapparates, insbesondere der kommunalen Polizeien, angekündigt. Er hat unterstrichen, dass sich Mexiko nach den Vorfällen von Iguala verändern müsse. Sie haben sicherlich genauso wie ich in großen deutschen Tageszeitungen gelesen, dass Mexiko an einem Wendepunkt steht. Wir sehen Mexiko als wichtigen Partner. Es geht jetzt darum, den Staat, insbesondere den Rechtsstaat, zu stärken, damit die Menschen in Sicherheit leben können. Wir haben Mexiko daher eine Zusammenarbeit im Bereich der Opferidentifizierung und der forensischen Ausbildung angeboten. An diesem Punkt bedarf Mexiko dringender Unterstützung. Die mexikanische Regierung hat das Angebot angenommen. In den nächsten Wochen werden wir besprechen, wie diese Zusammenarbeit ausgestaltet werden soll. Ich will noch ein Wort zum Sicherheitsabkommen sagen; auch darüber hatten wir uns in der Fragestunde am 15. Oktober ausgetauscht. Bei dem Sicherheitsabkommen, das noch nicht abgeschlossen ist, über das also noch verhandelt wird, müssen wir die vorgebrachten Argumente und die Situation vor Ort genau bedenken; das wird vonseiten der Bundesregierung sehr ernst genommen. Wir werden die Verhandlungen verantwortungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage führen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Ihre Nachfrage, bitte. 11

12 Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Frau Staatsministerin. Sie waren in Mexiko. Auch ich war vor circa drei Wochen in Mexiko. Sie werden sicher auch von unterschiedlichsten Stellen die Information bekommen haben das sagt selbst die Generalstaatsanwaltschaft, dass es zwar sehr viele Reformen in Mexiko gibt die Gesetzesgrundlage ist in vielen Punkten sehr fortschrittlich, aber so gut wie keine Umsetzung. Das ist auch das große Problem bei dieser fast hundertprozentigen Straflosigkeit. Es gibt sehr viele Reformen im Justizbereich. Man könnte auch sehr viel machen; aber es passiert nichts. Sie sprachen von Meinungsfreiheit. Mexiko ist eines der Länder mit den meisten ermordeten Journalisten weltweit. Man kann zwar formal von Meinungsfreiheit sprechen. Wenn die Menschen diese aber real in Anspruch nehmen wollen, gefährden sie teilweise ihr Leben. Ich möchte deshalb auf das Wertefundament und auf die vom Präsidenten angekündigten Reformen zurückkommen. Wie will die Bundesregierung darauf reagieren? Es gab schon so viele Reformen, die nicht in die Praxis umgesetzt wurden. Wie kommen Sie zu der Hoffnung, dass sich jetzt etwas ändern wird, dass es jetzt zu einer fundamentalen Veränderung in Mexiko kommt? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich habe zitiert, was vonseiten mexikanischer Vertreter gesagt worden ist. Ich muss Ihnen auch sagen: Die Einschätzung hinsichtlich der Umsetzung von Reformen und der Umsetzung geltender Gesetze haben mir die Menschenrechtsorganisationen keinen Deut anders geschildert, als sie Ihnen offensichtlich geschildert worden ist. Angesichts einer 98-prozentigen Straffreiheit bei angezeigten Strafanzeigen darf man sich nicht zufriedengeben mit beschlossenen Gesetzen oder einer Strafrechtsreform, die in Gang gesetzt worden ist, aber nicht so weit gekommen ist. Jetzt sind konkrete Umsetzungen erforderlich. Das wird auch der Maßstab sein, an dem sich das Maßnahmenpaket des Präsidenten messen lassen muss. Nicht allein das, was auf dem Papier steht, sondern die Umsetzung ist das Entscheidende. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben die Möglichkeit einer zweiten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. Ich möchte noch auf das Sicherheitsabkommen zu sprechen kommen, das Sie erwähnt haben. Es gibt viele Gerüchte. Es gibt die Aussage, das Abkommen sei auf Eis gelegt worden. Sie hingegen sagen, es werde daran gearbeitet. Deshalb möchte ich noch einmal nachfragen: Kann ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung dieses Sicherheitsabkommen in nächster Zeit abschließen möchte? Wird bei einzelnen Punkten nachverhandelt? Wird zum Beispiel wir kennen den Text leider nicht über eine umfassende Menschenrechtsklausel diskutiert? Die Menschenrechtsorganisationen fordern, dass, wenn es ein Abkommen gibt, dieses gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen und einer sehr breiten Beteiligung erarbeitet wird, um neue Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen einer solchen Kooperation stattfinden könnten, weitgehend auszuschließen. Gibt es die Bereitschaft der Bundesregierung dazu? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, als ich in Mexiko war, habe ich natürlich sehr lange und ausführliche Gespräche mit den Menschenrechtsorganisationen geführt. Ich habe aber auch mit Vertretern der Bundesregierung und der einzelnen Länder gesprochen. Ich habe die Menschenrechtsorganisationen gefragt, wie sie zum Gedanken eines Sicherheitsabkommens stehen. Dazu haben sie sich grundsätzlich bejahend geäußert. Das habe ich mit großer Aufmerksamkeit registriert. Es wird aber sicherlich auch darauf ankommen, was in einem solchen Sicherheitsabkommen niedergeschrieben wird. Deshalb ist es für uns ganz wesentlich, zu sehen, was sich im Menschenrechtsbereich tut. Ich halte es für richtig, dass diese Gedanken und Forderungen mit einfließen.wir sind hier in Verhandlungen. Ich habe aber nicht von einem baldigen Abschluss gesprochen. Vielmehr wird es entscheidend darauf ankommen, was hier miteinander verhandelt wird. 12

13 Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Ströbele hat eine weitere Zusatzfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Böhmer, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie nach der letzten Diskussion, die wir im Bundestag darüber geführt haben, versucht haben, das in Mexiko zur Geltung zu bringen, was hier diskutiert worden ist. Sie wissen, dass die Debatte in der Fragestunde, die wir hier geführt haben, in Mexiko durchaus wahrgenommen wird. Das Video ist mal angeklickt worden. Das heißt, es wird durchaus wahrgenommen, wie wir in Europa und in Deutschland darüber diskutieren. Meine Frage ist: Haben Sie mit den Menschenrechtsorganisationen auch diskutiert und zur Kenntnis genommen, dass der Verdacht besteht, dass nicht nur einzelne Bürgermeister und Behörden in das organisierte Verbrechen, insbesondere in die Drogenmafiageschäfte, -morde und - Straftaten, verstrickt sind, sondern auch die Staatenregierungen Mexiko besteht aus vielen Bundesstaaten und die Zentralregierung? Gehen Sie mit mir in der Auffassung konform, dass ein Sicherheitsabkommen, das unter anderem mit der Unterstützung von Sicherheitskräften verbunden ist, erst dann abgeschlossen werden kann, wenn die Korruption und die Verstrickung aufgeklärt sind und sichergestellt ist, dass solche Leistungen aus Deutschland dort nicht für die Kriegsführung genutzt werden? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Lassen Sie mich zuerst den letzten Punkt aufgreifen. Das Entscheidende ist, Herr Ströbele, dass Informationen und Daten darum geht es Ihnen nicht in falsche Hände geraten. Das ist auch für uns ein ganz zentraler Punkt. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Reaktionen, auf die ich in Mexiko traf, waren sehr unterschiedlich. Ich fand es außerordentlich wichtig, ein sehr intensives und, wie gesagt, sehr langes Gespräch mit den Menschenrechtsorganisationen zu führen. Ich habe darüber hinaus nicht nur auf Bundesebene mit dem dortigen Staatssekretär für Menschenrechte gesprochen, sondern auch die Gelegenheit genutzt, in zwei Bundesstaaten Gespräche zu führen. Ich habe dabei gemerkt das ist auch Ihnen bekannt, dass die Unterschiede von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr groß sind. Ich betone noch einmal: Die Aufmerksamkeit, die wir in Deutschland der Menschenrechtssituation in Mexiko widmen, führt, glaube ich, in der Tat auch dazu, dass man dort jetzt anders reagiert. Aber zweifellos ist die Tatsache, dass die Menschen in Mexiko auf die Straße gegangen sind und das auch weiterhin tun, von entscheidender Bedeutung. Ich habe selbst vor Ort die Proteste der Studenten gesehen und verfolge sie weiter. Das alles mag auch dazu geführt haben, dass Staatssekretär Gómez Robledo, mit dem ich in Mexiko gesprochen habe, Ende letzter Woche in Berlin war, um persönlich die zehn Punkte zu erläutern. Aber ich habe mich nicht zurückgehalten; ich habe ihm gesagt: Es kommt jetzt darauf an, dass umgesetzt wird, was angekündigt worden ist. 13

14 Afrika Kleine Anfrage, Burkina Faso nach dem Sturz von Blaise Compaoré Demokratische Entwicklung und internationaler Kampf gegen Straflosigkeit Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/3365 Vorbemerkung der Fragesteller In Burkina Faso wurde am 30. und 31. Oktober 2014 dem Regime des Präsidenten Blaise Compaoré nach 27 Jahre durch einen Volksaufstand ein Ende bereitet. Der Aufstand wurde angeführt von den zivilgesellschaftlichen Bewegungen Balai Citoyen ( Bürgerbesen ), dem Kollektiv Anti-Referendum (CAR) und einigen Oppositionsparteien. Anlass war der Versuch Compaorés, sich am 30. Oktober 2014 mittels einer Verfassungsänderung eine Kandidatur für eine weitere Amtszeit über das Jahr 2015 hinaus zu sichern. Compaoré und Premierminister Luc-Adolphe Tiao ließen durch Polizei und Armee scharf auf die Menge schießen und setzten mutmaßlich das nach dem Genfer Protokoll verbotene Tränengas PLMP 7B der französischen Firma Nobel Sport Sécurité ein ( Burkina Faso Scandale ). Auch sollen Soldaten aus Togo gegen die Aufständischen eingesetzt worden sein. Insgesamt wird von etwa 40 Todesopfern berichtet. Trotz der deutlichen Forderung nach einem sofortigen Rücktritt versuchte sich Compaoré als Präsident einer Übergangsregierung noch an die Macht zu klammern. Im Angesicht eines drohenden Blutbads und zunehmendem Chaos durch Plünderungen wurde die Armee von den Aufständischen aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen und Compaoré abzusetzen. Schließlich trat Compaoré am 31. Oktober 2014 unter dem Druck zurück und floh mithilfe Frankreichs in die Elfenbeinküste, woraufhin das Militär die Macht übernahm, die Verfassung von 1991 suspendierte und sich die Nummer 2 der Präsidentengarde, Oberstleutnant Isaac Yacouba Zida, zum Übergangspräsidenten erklärte und daraufhin breite Gespräche mit allen treibenden Kräften (Parteien, Zivilgesellschaft, Religions- und Brauchtumsgemeinschaften, Militär) sowie Diplomaten und Vertretern der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen Union (AU) führte. Die Verfassung wurde am 16. November 2014 wieder in Kraft gesetzt, eine Charta der Transition verabschiedet, daraufhin Michel Kafando als ziviler Übergangspräsident ausgewählt, der wiederum Zida zum Premierminister ernannte. Innerhalb eines Jahres sollen reguläre Wahlen stattfinden. Die geplante Verfassungsänderung war der Anlass für den populären Umsturz, die Ursachen liegen tiefer. Seit Jahren wuchs der Wiederstand gegen das diktatorische Regime von Blaise Compaoré, das seine Macht auf Verrat, Mord, Repression und Verbrechen im eigenen Land sowie in vielen afrikanischen Nachbarländern aufbaute. Darüber hinaus ist Compaoré für zahlreiche Wirtschaftsverbrechen verantwortlich. Er hinterlässt ein vollständig verarmtes Land (Platz 181 von 187 des Human Development Index), in dem zuletzt insbesondere die Jugend keinerlei Zukunftsperspektiven mehr hatte. Diese war es dann auch, die den Aufstand unter Einsatz ihres Lebens anführte. Ihr Misstrauen gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft ist groß. Bisher hat diese keinen Protest bei den diversen Verbrechen des Compaoré-Regimes eingelegt. Als dieser nun die Verfassung ändern wollte, gab es auch hier trotz vieler Hilferufe aus der Bevölkerung nur verhaltenen Protest, wie beispielsweise seitens der EU-Außenbeauftragen Catherine Ashton. Eine Androhung von Sanktionen, so wie gegenüber der derzeitigen Militärregierung, gab es gegenüber diesem Versuch eines institutionellen Staatsstreichs nie. Am 15. Oktober 1987 ließ Blaise Compaoré den populären Präsidenten Thomas Sankara ermorden und übernahm in einem Putsch die Macht ( vom 12. Oktober 2012 La patrie ou la mort ). Sankara leitete das Land seit 1983 überaus erfolgreich und führte 14

15 Burkina Faso in die Ernährungssouveränität, also die Unabhängigkeit von Nahrungsmittelimporten. Durch die Machtübernahme von Blaise Compaoré wurden all diese Errungenschaften wieder zunichte gemacht und das Land zurück in die alten kolonialen Abhängigkeitsverhältnisse des französischen Interessensnetzwerkes Françafrique geführt. Es gibt viele Indizien und Zeugenaussagen, die eine direkte Beteiligung bzw. Beihilfe Frankreichs und des US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA an der Ermordung Sankaras nahelegen ( Zwischen 2003 und 2007 wurde der Mord an Sankara auf Antrag der Witwe Marianne Sankara vor dem UN-Menschenrechtsausschuss besprochen, jedoch wurden plötzlich alle weiteren Nachforschungen eingestellt und der Fall für abgeschlossen erklärt. Neben der Witwe kämpfen in internationalen Netzwerken und Kampagnen seit der Ermordung Sankaras Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwälte gegen die Straflosigkeit. Sie fordern nach dem Sturz von Compaoré lauter denn je Gerechtigkeit für Thomas Sankara, Gerechtigkeit für Afrika insbesondere durch die Öffnung der historischen Archive der USA und Frankreichs, aber ebenso fordern sie parlamentarische Untersuchungsausschüsse in beiden Ländern zum Fall der Ermordung Sankaras und der Beteiligung beider Länder (Erklärung vom 2. November 2014, Nach dem Putsch 1987 folgte eine Serie an politischen Morden, mit denen sich Compaoré seine Macht absicherte. Die prominentesten Opfer waren 1989 die zwei Militärführer Jean-Babtiste Boukary Lingani und Henri Zongo wurde der systemkritische Musiker Black So Man in einem mysteriösen Autounfall schwer verletzt und erlag den Folgen im Jahr wurden der Investigativjournalist Norbert Zongo und drei Begleiter erschossen in seinem ausgebrannten Auto aufgefunden. Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte nachgewiesen, dass er aufgrund seiner Recherchen ermordet wurde, später wurden drei Mitglieder der Präsidentengarde hierfür verurteilt, wobei der Auftrag mutmaßlich von Präsidentenbruder François Compaoré kam. Blaise Compaoré war als Präsident nach zahlreichen Zeugenaussagen und Expertenberichten ein notorischer Brandstifter in Afrika. So war er in unzählige Kriege und Bürgerkriege als Strippenzieher und Waffenlieferant verstrickt häufig dabei gezielt UN-Embargos unterlaufend. So unterstreicht ein 2000 veröffentlichter UN-Sicherheitsratsbericht zur Situation in Angola die direkte Unterstützung der UNITA-Rebellen unter Jonas Savimbi mittels durch Burkina Faso durchgeleitete Waffenlieferungen und eine umgekehrte Ermöglichung des illegalen Diamantenhandels beides damals durch UN-Embargos untersagt ( Ankläger Nicholas Koumijan legte 2011 dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia im Prozess gegen den ehemaligen CIA-Mitarbeiter und späteren Präsidenten von Liberia, Charles Taylor, umfangreiche Beweise für die direkte Unterstützung bei Aufbau von und Nachschub für dessen Rebellen-Armee RUF durch Muammar Gaddafi und Blaise Compaoré und ihre Regierungen vor (s. Sitzungsprotokolle vom 9. und 11. März 2011 auf rubrique32&lang=fr). So leitete das Compaoré-Regime u. a Waffen aus der Ukraine über Burkina Faso nach Liberia weiter. Unmittelbar vor Sankaras Ermordung 1987 lehnte dieser eine Unterstützung für Taylors Umsturzpläne in Liberia ab beschrieb John Tarnue, der ehemalige Chef der liberianischen Armee unter Taylor, vor dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia, wie Compaoré und Taylor 1987 dann einen Pakt zur Ermordung Sankaras schlossen, um von Burkina aus Unterstützung für Taylors Rebellion organisieren zu können ( Am 26. August 2014 machte der heutige liberianische Senator und Ex-Söldner in Diensten Taylors Prince Yormie Johnson, der bei der Ermordung Sankaras persönlich anwesend war, vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission Liberias dieselbe Aussage ( Den Bürgerkriegen in Angola, Liberia und Sierra Leone sind hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen. Auch die Rebellion im Jahr 2002 unter Guillaume Soro in der Elfenbeinküste gegen Präsident Laurent Gbagbo wurde aktiv von Compaoré und seinem Regime, auch unter Umgehung eines UN-Embargos, durch Waffenlieferungen unterstützt, bis 2011 nach umstrittenen Wahlen 15

16 Alassane Ouattara unter Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft und v. a. Frankreichs auf den Präsidentenstuhl gekämpft wurde ( Am 31. Oktober 2014 wurde Compaoré unter Beihilfe des in Burkina Faso stationierten französischen Militärs in die Elfenbeinküste exfiltriert und damit vorerst der Justiz in Burkina Faso entzogen ( Mit dem Eyadema-Clan in Togo pflegte das Compaoré-Regime stets beste Beziehungen. Zur Niederschlagung des Volksaufstands von Ende Oktober 2014 sollen auch togolesische Soldaten in Burkina Faso zum Einsatz gekommen sein ( Schließlich liegen zahlreiche Indizien vor, dass Compaoré aktiv die separatistische Nationale Bewegung für die Befreiung des Azawad (MNLA) unterstützte, die 2013 das Nachbarland Mali ins Chaos stürzte. Die MNLA-Führer hatten ihr Hauptquartier in einem Luxushotel von Ouagadougou ( Als rechte Hand stand General Gilbert Diendéré, Chef der Präsidentengarde, Compaoré bei all diesen Aktivitäten zur Seite. Trotz der erdrückenden Beweislast gegen Compaoré wurde er systematisch von der internationalen Staatengemeinschaft als Anker des Friedens und der Stabilität in Westafrika aufgebaut und hofiert. Als neutraler Mediator, vermittelte er in zahlreichen Konflikten Westafrikas, die er selbst mit angezettelt oder unterstützt hatte empfingen Bundespräsident Joachim Gauck und der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, Compaoré trotz Protesten ( df) ehrenvoll in Deutschland, und er wurde als Garant des Friedens präsentiert. Im Jahr 2008 wurde General Gilbert Diendéré durch den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy in die französische Ehrenlegion aufgenommen. Für Frankreich und die USA wurde Burkina Faso zuletzt immer wichtiger als tragende Säule in ihrer Anti-Terror-Strategie in der Sahelzone. Seit Mitte 2014 rief Frankreich die Operation Berkhane als breitangelegte militärische Nachfolgemission der Mali-Operation Serval ins Leben. Diese umfasst an die in Tschad, Niger, Burkina Faso, Mali und Mauretanien stationierte Soldaten ( Die USA begründeten schon 2005 die Trans-Sahara Counterterrorism Partnership mit Trainingskomponenten und stationierten US-Soldaten und geheimen Militärbasen inklusive Drohnen in Mauritanien, Mali, Tschad, Niger, Nigeria, Senegal und Burkina Faso ( Wie alle militärischen Aktivitäten der USA in Afrika werden auch diese Operationen vom US-AFRICOM Hauptquartier bei Stuttgart aus gesteuert. Auch der jetzige Übergangspräsident und vormalige zweite Mann der Präsidentengarde RSP unter General Gilbert Diendéré, Oberstleutnant Isaac Zida, wurde von den USA im Antiterror-Kampf ausgebildet ( ). 1. Wie hat die Bundesregierung vor dem 30. Oktober 2014 den Versuch einer Verfassungsänderung zwecks Ermöglichung einer weiteren Amtszeit des seit 27 Jahren regierenden und selbst durch einen Putsch an die Macht gekommenen ehemaligen Präsidenten Burkina Fasos, Compaoré, bewertet? 2. Inwiefern hat die Bundesregierung auf das Compaoré-Regime eingewirkt, diese Verfassungsänderung zurückzuziehen, insbesondere als die Spannungen im Land seit Mitte 2014 zunahmen und ein mögliches Blutbad abzusehen war? 3. Inwiefern hat sich die Bundesregierung in internationalen Gremien (GSVP der EU und UNO) für Maßnahmen bis hin zu Sanktionen gegen das Compaoré-Regime im Falle einer Änderung des Artikels 37 der Verfassung Burkina Fasos eingesetzt? 16

17 Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Frage einer weiteren Amtszeit des burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré dominierte die innenpolitische Diskussion in Burkina Faso vor den Ereignissen im Oktober 2014 seit längerem. Die Debatte wurde sehr offen geführt. Unbestritten war, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre, sofern Präsident Blaise Compaoré eine weitere Amtszeit anstreben würde. Politische Gegner des Staatspräsidenten waren in der Lage, ihre Ablehnung einer möglichen Verfassungsänderung öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Bis die Regierung am 21. Oktober 2014 verkündete, ein Gesetzesvorhaben zu einer entsprechenden Verfassungsänderung ins Parlament einzubringen, bestand Unklarheit darüber, ob und wie der Weg einer Verfassungsänderung gegangen werden sollte. Die Bundesregierung hat der burkinischen Seite im EU-Rahmen wiederholt dazu geraten, von der geplanten Verfassungsänderung Abstand zu nehmen und auf die Prinzipien der Afrikanischen Union hingewiesen, denen zufolge Verfassungsänderungen illegal sind, die die Prinzipien demokratischer Regierungswechsel verletzen. 4. Welche Positionen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die französische Regierung allein sowie innerhalb der EU im Vorfeld der in Burkina Faso am 30. Oktober 2014 aufgesetzten Verfassungsänderung vertreten? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die französische Regierung wie auch die EU insgesamt in ihren Kontakten vor der geplanten Verfassungsänderung bei Präsident Blaise Compaoré dafür eingesetzt, auf diese Änderung zu verzichten und rasch demokratische Wahlen durchzuführen. Auch die französische Regierung hat wiederholt auf die Prinzipien der Afrikanischen Union hingewiesen, denen zufolge Verfassungsänderungen, die die Prinzipien demokratischer Regierungswechsel verletzen, illegal sind. 5. Inwiefern stand die Bundesregierung im Vorfeld der sich seit über einem Jahr anbahnenden Krise in Burkina Faso mit der politischen Opposition und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen in Kontakt? Die Bundesregierung hat über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche Botschaft in Ouagadougou, einen stetigen und engen Kontakt zur Zivilgesellschaft und Vertretern aller politischen Lager in Burkina Faso unterhalten. Kontakte wurden sowohl bilateral wie im EU-Rahmen gepflegt. Insbesondere im Umfeld der Krise erfolgte ein enger Dialog und Meinungsaustausch. 6. Inwiefern stuft die Bundesregierung die Regierungsübernahme des Militärs als Putsch ein? Nach den Ereignissen vom 30. Oktober 2014 hat es keine umfassende Machtübernahme durch das Militär gegeben, sondern es erfolgte die baldige Ernennung eines zivilen Übergangspräsidenten. 7. Wie sieht die Bundesregierung den abgeschlossenen Prozess in Burkina Faso hin zu einer möglichst konsensual beschlossenen zivilen Übergangsregierung, die innerhalb eines Jahres demokratische Wahlen vorbereiten soll? Die Bundesregierung begrüßt es, dass nach den Ereignissen um den 30. Oktober 2014 in Ouagadougou und der daraus entstandenen Verfassungskrise eine Übergangsregierung die Führung eines Transitionsprozesses übernommen hat, der zu demokratischen Wahlen führen soll. Die rasche Beruhigung der Lage nach der Bildung der Übergangsregierung zeigt, dass wesentliche gesellschaftliche Gruppen diesen Prozess und die Regierungsbildung positiv bewerten. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Haltung der Aufständischen in Burkina Faso, nicht länger eine Einflussnahme von außen dulden zu wollen, und die von ihnen erhobenen Vorwürfe (Einträge auf rund um den 5. November 2014) gegen die internationale Staatengemeinschaft in Form der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und Afrikanischen Union (AU), sich zu sehr 17

18 in den Transitionsprozess in Burkina Faso bis hin zu einer offenen Einflussnahme auf die Festlegung des künftigen Übergangspräsidenten und mittels Fristen, einzumischen? Burkina Faso ist Mitglied der Economic Community of West African States (ECOWAS) und der Afrikanischen Union. Beide Organisationen verpflichten ihre Mitglieder dazu, demokratische Institutionen zu stärken und sich an die Vorgaben der jeweiligen Verfassung zu halten. So haben sich die Mitgliedstaaten der ECOWAS im Protokoll zu Demokratie und guter Regierungsführung von 2001 auf konstitutionelle Grundsätze geeinigt. Diese sehen unter anderem die strikte Wahrung demokratischer Prinzipien vor. Machtwechsel dürfen nur infolge freier, fairer und transparenter Wahlen erfolgen. Eine Machtergreifung durch nichtverfassungsgemäße Mittel ist nicht zulässig. Burkina Faso ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, sich an diese Prinzipien zu halten. Die einvernehmliche Einigung auf die Transitionscharta und der Prozess zur Bildung der Übergangsregierung zeigen, dass wesentliche burkinische Akteure einen inklusiven und demokratischen Transitionsprozess wollen. 9. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Charta der Transition, die Änderungen und Ergänzungen zur bestehenden Verfassung und den Prozess und die ad hoc geschaffenen Institutionen und Verfahren, die zu ihr führten? Wie auch die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die Regionalorganisation ECOWAS begrüßt die Bundesregierung die Unterzeichnung der Transitionscharta, die von Vertretern politischer Parteien, zivilgesellschaftlicher Organisationen, des Militärs sowie religiösen und traditionellen Autoritäten in einem inklusiven Dialogprozess erarbeitet wurde. 10. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in internationalen Gremien dafür ein, dass Vermögenswerte des erweiterten Compaoré-Clans schnellstmöglich eingefroren und sichergestellt werden, um diese der Bevölkerung und dem Staat Burkina Faso für seine weitere Entwicklung zurückzugeben, bzw. plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen in die Richtung (vgl. Antwort von Staatsminister Michael Roth auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niema Movassat, Protokoll der 62. Sitzung, Seite 5748 f.)? Wenn nein, warum nicht bzw. welche Staaten in Europa blockieren ein solches Vorgehen innerhalb der EU, und aus welchen Gründen? Die oberste Priorität der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit ihren EU-Partnern, der Afrikanischen Union, der ECOWAS und der internationalen Gemeinschaft den demokratischen Transitionsprozess in Burkina Faso zu unterstützen. Anträge der burkinischen Seite zur Sicherstellung von Geldmitteln und Vermögenswerten der Familie Compaoré liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse vom 30. Oktober bis 2. November 2014 in Burkina Faso und eine Dingfestmachung der Verantwortlichen für den Tod von zahlreichen Demonstranten und den unter dem Genfer Protokoll illegalen Import und Einsatz des Tränengases PLMP 7B der französischen Firma Nobel Sport Sécurité ein? Eine juristische Aufarbeitung der Ereignisse müsste zunächst in Burkina Faso eingeleitet werden. Die ersten politischen Ankündigungen in diese Richtung sind erfolgt, Übergangspräsident Michel Kafando hat eine Aufarbeitung der Vergangenheit angekündigt. Eine Unterkommission der in der Transitionscharta vorgesehenen Versöhnungskommission soll sich mit der Aufarbeitung der Vergangenheit auseinander setzen. Anträge auf eine Unterstützung im Rahmen der Aufarbeitung der Ereignisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei der Aufstandsbekämpfung in Burkina Faso am 30. und 31. Oktober 2014 neben burkinischer Polizei, Gendarmerie und Militär auch ausländische Sicherheitskräfte, wie etwa aus Togo, eingesetzt wurden? 18

19 Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Sicherheitskräfte vor. 13. Wer sind in Burkina Faso die derzeitigen Ansprechpartner der Bundesregierung? Derzeitige Ansprechpartner der Bundesregierung sind die amtierende Regierung von Burkina Faso bzw. ihre Organe und Vertreter. Darüber hinaus pflegt die Bundesregierung über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche Botschaft in Ouagadougou, auch weiterhin einen stetigen und engen Kontakt zur Zivilgesellschaft. 14. Welche Interessen haben Bundesregierung und Europäische Union in Burkina Faso? Es ist im Interesse Deutschlands und der EU-Partner, dass in Burkina Faso eine demokratisch legitimierte Regierung durch gute Regierungsführung die Grundlage für einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung dieses im Zentrum Westafrikas gelegenen Landes schafft und damit zur weiteren Stabilisierung der Region beiträgt. 15. Inwiefern wird sich die Bundesregierung für ein unabhängiges Audit der Regierungsführung und Transparent-Machung der Verwendung insbesondere der durch internationale Kreditaufnahme verwendeten Finanzmittel des Compaoré-Regimes einsetzen? Die Verwendung von Kreditmitteln internationaler Finanzinstitutionen wird grundsätzlich anhand der in diesen Institutionen üblichen Standards von diesen geprüft und nachgehalten. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung eines unabhängigen Rechnungshofs und die Verbesserung seiner Berichterstattung ein und unterstützt ein zivilgesellschaftliches Netzwerk zur transparenten Haushaltsführung und zur Bekämpfung der Korruption. Im Rahmen des politischen Dialogs beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den jährlichen Überprüfungen der burkinischen Entwicklungsstrategie (Stratégie de Croissance Accélérée et de Développement Durable, SCADD), im Zuge derer die burkinische Regierung gegenüber den Gebern zu den Fortschritten in der Armutsbekämpfung und den dafür zentralen Reformvorhaben der Regierung Rechenschaft ablegt. 16. Inwiefern wird die Bundesregierung die künftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung Burkina Fasos unterstützen, beispielsweise durch Schuldenerlasse? Burkina Faso hat die HIPC-Entschuldungsinitiative (Initiative zur Entschuldung von hochverschuldeten armen Ländern Heavily Indebted Poor Countries) erfolgreich absolviert. Weitere Erlasse für Burkina Faso sind derzeit nicht vorgesehen.bezüglich der zukünftig vorgesehenen Unterstützung Burkina Fasos im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 17. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Schulden Burkina Fasos als illegitime Schulden insgesamt oder doch zu einem großen Teil einzustufen sind, da sie nach Auffassung der Fragesteller einem bekanntermaßen korrupten und verbrecherischen Regime gegeben wurden bzw. keinen oder kaum einen Beitrag zur sozialen Entwicklung des Landes und im Kampf gegen die Armut geleistet haben? Eine anerkannte Rechtsfigur und unstreitig in der Praxis anwendbare Kriterien, welche Schulden als illegitim eingestuft werden könnten und welche Konsequenz eine derartige Einstufung nach sich ziehen sollte, gibt es nicht. Insofern erstellt die Bundesregierung keine Einstufung der Schulden Burkina Fasos im obigen Sinne. 18. In welchem Umfang und in welchen Sektoren hat die Bundesregierung in den letzten Jahren mit Burkina Faso im Bereich von Entwicklungsmaßnahmen zusammengearbeitet (bitte über die letzten zehn Jahre sektorale Entwicklungszusammenarbeit der technischen Zusammenarbeit und finanziellen Zusammenarbeit und Einzelprojekte sowie die jeweiligen Finanzvolumina auflisten)? 19

20 Sektor Ländliche Entwicklung, Ernährungssicherung TZ Programm Landwirtschaftliche Entwicklung ( ) TZ Programm Landwirtschaftliche Entwicklung ( ) TZ Programm Landwirtschaftliche Entwicklung ( ) TZ Programm Landwirtschaftliche Entwicklung ( ) TZ Programm Landwirtschaftliche Entwicklung ( ) TZ Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung ( ) TZ Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung ( ) TZ Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung ( ) FZ Inwertsetzung von Talauen ( ) FZ Inwertsetzung von Talauen ( ) FZ Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung ( ) FZ Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung ( ) FZ Kleinbewässerung im Großraum West ( ) FZ Kleinbewässerung im Großraum West ( ) 3,5 Mio. EUR 0,5 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR 6,0 Mio. EUR 4,0 Mio. EUR 6,0 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR EUR 6,0 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR 5,0 Mio. EUR 11,0 Mio. EUR 10,0 Mio. EUR Sektor Dezentralisierung und Kommunalentwicklung TZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) TZ Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) FZ Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung Kommunaler Entwicklungsfonds (ficod) ( ) FZ Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung Kommunaler Entwicklungsfonds ( ) FZ Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung Kommunaler Entwicklungsfonds ( ) FZ Dezentralisierung/Kommunalentwicklung ( ) 1,5 Mio. EUR 4,95 Mio. EUR 0,05 Mio. EUR EUR 1,0 Mio. EUR 4,0 Mio. EUR 1,2 Mio. EUR 12,0 Mio. EUR 11,5 Mio. EUR 5,0 Mio. EUR 10,0 Mio. EUR 20

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