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1 Datenschutztag - HÄRTING und bvh: 20. März 2013 Berlin Die Stiftung Datenschutz RA Frederick Richter LL.M. Stiftungsvorstand

2 Gliederung Ausgangslage Struktur der Stiftung Stiftungszwecke: Auditierung / Zertifizierung Bildung / Aufklärung Ausblick 2

3 Ausgangslage extensive + intensive Datennutzung Vernetzung / Virtualisierung / Dezentralisierung des Umgangs mit Personendaten unter einem Rechtsregime mit Ursprüngen im prädigitalen Zeitalter bei fehlender internationaler Rechtseinheit 3

4 Ausgangslage zunehmende private Datenspeicherung auf Vorrat bei abnehmendem Nutzerwissen über den fremden Umgang mit den eigenen Daten 4

5 Datenschutzaufsicht ausreichend? anlassbezogenes Tätigwerden als Regelfall (ggf. anlassunabhängige Stichproben) erreicht wird [ ] eine eher zufällige Bestandsaufnahme von Einzelfakten. (Dr. Thilo Weichert, ULD, RDV 2005, 1) 5

6 Datenschutzaufsicht ausreichend? personelle Ausstattung ausbaubar... Bsp: LDI NRW: 20 Stellen beaufsichtigen Unternehmen LDI RLP: 8 Stellen beaufsichtigen Unternehmen Vor-Ort-Kontrolle regelmäßig nicht möglich Sanktionsregime unterentwickelt 6

7 Gesetzgebung ausreichend? national zu regulieren, damit der Bürger sich sicher fühlt - dieser Anspruch läuft gerade im Internet oft ins Leere. (BMin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, DIE ZEIT, 10. März 2011) zaghafte Ansätze in 16. und 17.WP: Rote-Linie-Gesetz ; kleine BDSG-Novellen 7

8 alternativer Ansatz Ergänzung hoheitlicher Betätigung ist BDSG nicht fremd: 4f (betrieblicher Datenschutzbeauftragter) 38a (Verhaltensregeln) Errichtung einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung privaten Rechts als unabhängige, staatsferne Institution 8

9 Stiftung Datenschutz: Genese erstmals erwähnt in Positionspapier FDP-Bundestagsfraktion, Oktober 2008 Aufnahme in Koalitionsvertrag, Oktober 2009 Eckpunktepapier von MdB Gisela Piltz, Mai 2010 ergänzende Eckpunktepapiere: BMI/BMJ, BfDI, DAV, BfDI.. Anerkennung der Rechtsfähigkeit: Januar

10 Stiftung Datenschutz: Aufbau geschäftsführender Vorstand (1 Person) kontrollierender Verwaltungsrat (5 Personen) beratender Beirat Eckpunktepapier (34 Personen) (14 x datenverarbeitende Wirtschaft) 10

11 Stiftung Datenschutz: Finanzierung Vermögensertrag (? % von ) Zuwendung aus Bundeshaushalt (2013: ) Zustiftungen und Spenden Lizenzeinnahmen aus Zertifizierung / Siegelnutzung Entnahme aus dem Stiftungsvermögen (bis 2017 jährlich bis zu ) 11

12 Säule 1: Bildung & Aufklärung Ansatz der Stiftung Datenschutz zentrale Anlaufstelle / Koordinationsplattform enge Zusammenarbeit mit KMK u.a. Entwicklung + Umsetzung von niedrigschwelligen Aufklärungskonzepten für alle Altersstufen Durchführen von (Multiplikatoren-)Schulungen 12

13 Säule 1: Bildung & Aufklärung Lösungsansätze bereits vorhanden: AK Datenschutz geht zur Schule des BvD e.v., AG Schule und Bildung der DSK, watch your web (BMELV/BMFSFJ) aber Bedarf größer als Angebot; keine flächendeckenden Angebote 13

14 Säule 2: Auditierung / Zertifizierung Ausgangspunkt: 9a BDSG (2001) Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit können Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und -programmen und datenverarbeitende Stellen ihr Datenschutzkonzept sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen sowie das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen. Die näheren Anforderungen an die Prüfung und Bewertung, das Verfahren sowie die Auswahl und Zulassung der Gutachter werden durch besonderes Gesetz geregelt. 14

15 Säule 2: Auditierung / Zertifizierung Anläufe in 16. Wahlperiode Antrag FDP (BT-Drs. 16/1169) Antrag GRÜNE (BT-Drs. 16/1499) Reg-Entwürfe für ein Datenschutzauditgesetz (DSAG) Nicht umgesetzt - zu bürokratielastig - neg. Kosten-Nutzen-Verhältnis - Vorab-Siegel-Verleihung inakzeptabel 15

16 Säule 2: Auditierung / Zertifizierung nur ein Bundesland hat bisher eigenes Audit umgesetzt: ULD / Schleswig-Holstein - Auditierung von Behörden - Zertifizierung und Gütesiegel für IT-Produkte zur Nutzung in der öffentlichen Verwaltung 16 verschiedene Audits/Gütesiegel? 16

17 Säule 2: Auditierung / Zertifizierung Stiftung Datenschutz: - Bündelung vorhandener Expertise des Zertifizierungsmarktes - Etablierung einer Dachmarke mit hohem Wiedererkennungswert - Steigerung des Verbrauchervertrauens durch verlässliche einheitliche Zertifizierungsanforderungen 17

18 Säule 2: Auditierung / Zertifizierung Vermarktung von Datenschutz als Wettbewerbsvorteil kann WIN-WIN-WIN-Situation herstellen: Mehrwert für Verbraucher / Hebung DS-Niveau mehr Nachfrage nach Zertifizierung mehr Aufträge für Auditoren mehr Kunden für Gütesiegelträger 18

19 Säule 3: Vergleichende Tests = Prüfung von Produkten und Dienstleistungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten - Entkopplung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit - Problem: fehlende Kooperation hinter dem Werkstor Prüfung einer Zusammenarbeit mit Stiftung Warentest 19

20 EU-Perspektive Artikel 39 DS-GVO-E Zertifizierung... Mitgliedstaaten und Kommission fördern Einführung von datenschutz-spezifischen Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegeln und -zeichen 20

21 EU-Perspektive KOM Reding im März 2013: Unternehmen könnten beispielsweise gemeinsame Vorgaben für eine Datenschutz-Zertifizierung erarbeiten Datenschutz wird sich zum Wettbewerbsvorteil entwickeln 21

22 Ein neuer Ansatz voller Chancen!

23 RA Frederick Richter LL.M. Präsident der Stiftung Datenschutz Karl-Rothe-Straße Leipzig 23

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