Abschnitt 11. Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung

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1 Abschnitt 11. Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung Vorwort Der Behinderten-Golfsport hat in Europa in den letzten Jahren stark zugenommen. So war es auch folgerichtig, dass sich Anfang 2000 die European Disabled Golf Association konstituierte. Die Zuwachsraten Behinderter, die den Golfsport ausüben, sind auch in Deutschland ungebremst. Eine Behinderung ist etwas völlig Normales. Behinderte wollen dies auch im Sport so verstanden wissen. Dennoch benötigt diese Sportlergruppe einige Sonderregelungen, um den Golfsport überhaupt ausüben zu können: Wer nicht gehen kann, benötigt ein Fahrzeug. Wer aber ein Fahrzeug nutzt (z. B. Rollstuhlfahrer), dem muss es gestattet sein, Bunker und Greens zu befahren. Blinde, die in großem Maße ihr Gefühl einsetzen, müssen Schläger in Hindernissen aufsetzen dürfen und sind zwingend auf die Unterstützung eines Caddies/Coaches angewiesen. Stark Bewegungseingeschränkte benötigen evtl. künstliche Hilfsmittel zum Spiel, die sonst nach den Regeln unzulässig sind. Mit solchen Anpassungen der Golfregeln für Spieler mit Behinderungen, wird es überhaupt erst möglich, behinderte Golfer sinnvoll in das Spielgeschehen einzugliedern. Dies ist um so wichtiger, da gerade dieser Personengruppe der Golfsport ein hohes Maß an Lebenswertgefühl vermittelt und für viele auch eine Therapie im gesundheitlichen Sinne darstellt. Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung: Die Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung sollen es behinderten Golfspielern ermöglichen, ohne Benachteiligungen mit einem Golfspieler ohne Behinderung oder einem Golfspieler anderer Behinderung zu spielen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Ziel gelegentlich zu einer Regeländerung führt, die vielleicht auf den ersten Blick unfair aussehen mag, weil es eine einfachere Antwort zu geben scheint, jedenfalls wenn zwei Golfspieler mit der gleichen Behinderung gegeneinander spielen. Schon aus praktischer Sicht ist es sinnvoll, Golfspieler mit Behinderung in Gruppen einzuteilen, von denen jede speziell auf sie zugeschnittene Anpassungen der Golfregeln erfährt. Fünf solcher Gruppen sind zu bilden: blinde Golfspieler, Golfspieler mit Amputationen, Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen, Golfspieler, die einen Rollstuhl benötigen und Golfspieler mit geistiger Behinderung. Im Folgenden wird versucht, die Golfregeln an die verschiedenen Gruppen von Golfspielern mit Behinderung anzupassen, wobei die Absicht, Benachteiligungen auszugleichen, als oberstes Ziel angestrebt wird. Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass diese Regeländerungen nur dann gelten, wenn sie von der Spielleitung für anwendbar erklärt worden sind. Diese Anpassungen gelten also nicht automatisch für einen Wettbewerb, an dem Golfspieler mit Behinderung teilnehmen. Hinweis: Bei Zweifeln über die Auslegung einzelner Bestimmungen ist stets auf die englische Originalfassung zurückzugreifen. Die Regeln werden vom Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews in unregelmäßigen Abständen überarbeitet Blinde Golfspieler Definition von Coach Der Status eines Coaches und die Pflichten, die er zu erfüllen hat, sollen klar definiert sein. Ohne eine solche Klärung wäre es zum Beispiel schwierig zu bestimmen, wie ein blinder Golfspieler vorgehen muss, wenn sein Ball nach einem Schlag seinen Coach oder den eines anderen Spielers trifft. Daher wird folgende Definition vorgeschlagen: Unter Coach versteht man eine Person, die einen blinden Golfspieler beim Ansprechen des Balls und beim Ausrichten vor dem Schlag unterstützt. Gemäß den Regeln hat ein Coach den gleichen Status wie ein Caddie. Anmerkung 1: Ein Spieler darf den Coach um Belehrung bitten und von diesem Belehrung entgegennehmen. Anmerkung 2: Ein Spieler darf jeweils nur einen Coach zur gleichen Zeit haben. Anmerkung 3: Ein Coach kann auch als Helfer bezeichnet werden. Werden diese Änderungen angewandt, so hat ein Helfer den gleichen Status wie ein Coach. Regel 6-4 (Caddie) Die Regeln verbieten es nicht, dass der Coach eines blinden Spielers auch als dessen Caddie tätig ist. Aus einer Reihe von Gründen könnte der Coach jedoch nicht in der Lage sein, den Pflichten eines Caddies nachzukommen. Daher sollte es einem blinden Golfspieler nicht untersagt sein, sowohl einen Coach als auch einen Caddie zu haben. In diesem Fall darf der Coach jedoch die Schläger des Spielers nicht tragen oder handhaben, außer um dem Spieler beim Beziehen der Standposition oder beim Ausrichten vor dem Schlag zu helfen oder ihm, entsprechend Decision 6-4/4.5, zu helfen. Andernfalls würde der Spieler sich eine Strafe nach Regel 6-4 zuziehen, da er mehr als einen Caddie (zu gleicher Zeit) hat. Ebenso zieht sich der Spieler die Strafe nach Regel 6-4 zu, wenn er mehr als einen Coach zur gleichen Zeit hat. Regel 8-1 (Belehrung) Hinsichtlich der Definition von Coach wird vorgeschlagen, Regel 8-1 folgendermaßen zu ändern:

2 8-1 Belehrung Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler (a) niemandem im Wettspiel, der auf dem Platz spielt, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen oder (b) nicht von irgendjemand anderem außer seinem Partner oder einem ihrer Caddies, oder -wenn anwendbar- ihrer Coaches Belehrung erbitten Regel 13-4b (Schläger im Hindernis aufsetzen) Von Regel 13-4 darf die folgende, weitere Ausnahme gestattet werden: Ausnahmen: 4. Vorausgesetzt, dass nichts zum Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses o- der zum Verbessern der Lage des Balls geschieht, ist es straflos, wenn ein blinder Golfspieler seinen Schläger in einem Hindernis in Vorbereitung zum Schlag aufsetzt. Unabhängig davon gilt, dass der Spieler den Ball angesprochen hat, sobald er seine Standposition bezogen hat. Regel 14-2b (Position von Caddie oder Partner) Auf Grund der komplexen Vorgänge, die beim Ausrichten eines blinden Golfspielers auf dem Grün eine Rolle spielen, kann es schwierig oder unzumutbar sein, von einem blinden Golfspieler und seinem Coach zu erwarten, Regel 14-2b einzuhalten. Daher ist es straflos, wenn sich der Coach eines Spielers während eines Schlages auf dem Grün auf der oder nahe an die Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball positioniert, vorausgesetzt, der Coach unterstützt den Spieler während des Schlages in keiner anderen Weise. Unter Berücksichtigung der Absicht von Regel 14-2b kann es jedoch sinnvoll sein, einem Coach zu verbieten, in einer Position zu bleiben, die gegen diese Regel verstößt, wenn er die Aufgaben eines Coaches oder Caddies für zwei verschiedene Spieler gleichzeitig erfüllt Golfspieler mit Amputationen Das derzeit einzig wichtige Problem in Bezug auf Golfspieler mit Amputationen ist der Status von unterstützenden Prothesen. Decision 14-3/15 klärt die Position des R&A zu diesen Prothesen und wird im Folgenden wiedergegeben: 14-3/15 Prothesen Bein- oder Armprothesen sind künstliche Hilfsmittel im Sinne von Regel Da das Hilfsmittel jedoch dazu bestimmt ist, ein gesundheitliches Problem zu lindern und der Spieler berechtigte gesundheitliche Gründe für die Benutzung eines solchen Hilfsmittels hat, trifft Ausnahme 1 zu Regel 14-3 zu, auch wenn z. B. eine Beinprothese eigens zu dem Zweck verändert wurde, um dem Spieler beim Spielen zu helfen oder eine Armprothese eine spezielle Vorrichtung zum Greifen eines Golfschlägers hat. Die Spielleitung muss jedoch davon überzeugt sein, dass eine auf solche Weise veränderte Prothese dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt. Ist die Spielleitung davon jedoch nicht überzeugt, trifft Ausnahme 1 zu Regel 14-3 nicht zu und die Benutzung eines solchen Hilfsmittels wäre ein Verstoß gegen Regel Die Schläger eines Spielers mit Armprothese müssen Regel 4-1 entsprechen, jedoch mit der Ausnahme, dass am Griff oder Schaft eine Zusatzeinrichtung angebracht sein darf, die dem Spieler hilft, den Schläger zu halten. Ist die Spielleitung jedoch der Ansicht, dass ein auf solche Weise veränderter Schläger dem Spieler einen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt, so ist sie berechtigt, diese Zusatzeinrichtung für ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3 zu halten. Spieler, die über die Zulässigkeit eines Hilfsmittels im Zweifel sind, sollten dies so bald als möglich mit der Spielleitung abklären. (Revidiert) Das Hereinsteigen in Bunker oder Heraussteigen aus Bunkern durch beinamputierte Golfspieler, die eine Prothese tragen, stellt ein mögliches Problem dar eine Situation, die aber eher selten vorkommen wird. Daher sollte Regel 28 (Ball unspielbar) ohne Änderung angewandt werden Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen Definition von Standposition Der Gebrauch von Hilfsmitteln wirft die Frage auf, aus welchen Komponenten das Beziehen der Standposition besteht. Dies ist ein kritischer Punkt beim Bestimmen der Erleichterung an einem unbeweglichen Hemmnis (Regel 24-2) oder bei ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel 25-1) und bei der Frage, ob ein Spieler eine Strafe erhält, wenn sich sein Ball vor dem Schlag bewegt. Folgende Definition wird vorgeschlagen: Standposition Die Standposition eines Spielers, der ein Hilfsmittel benutzt, ist bezogen, wenn er dieses Hilfsmittel und, soweit möglich soweit möglich, seine Füße in Vorbereitung für, oder für einen Schlag, in Position bringt. Das Hilfsmittel wird als Teil der Standposition des Spielers angesehen. Regel 6-4 (Caddie)

3 Entsprechend Decision 6-4/4.5 handelt jemand einschließlich eines anderen Caddies oder Spielers -, der einem Spieler beim Wiedererlangen seines Balls hilft, nicht als der Caddie dieses Spielers. Eine solche Handlung verletzt Regel 6-4 nicht, die es einem Spieler untersagt, mehr als einen Caddie zu gleicher Zeit zu haben. Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern) Das redliche Beziehen der Standposition eines Spielers festzustellen, ist eine der schwierigsten Bewertungen im Golf. Während die meisten Regeln klar und objektiv auszulegen sind, ist dies hier eher subjektiv. Decision 13-2/1 (Erläuterung von redliches Beziehen der Standposition ) enthält zwar Hinweise, jedoch bleibt immer noch eine Grauzone. Ein Golfspieler mit Behinderung, der ein Hilfsmittel verwendet, darf die Zweige eines Baumes oder Busches verbiegen oder sogar abbrechen, wenn dies nötig ist, um seine Standposition redlich zu beziehen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, das Hilfsmittel dazu zu benutzen, die Zweige absichtlich zurückzuhalten, die sonst in den Bereich des von ihm beabsichtigten Schwunges oder seiner Spiellinie im Wege stünden. Es gibt wohl keinen Ersatz für die schwierige Beurteilung, die für die Auslegung dieser Regel erforderlich ist; und es wird ihn wohl auch in Zukunft nicht geben. Regel 13-3 (Standposition herstellen) Die Verwendung von Hilfsmitteln von Golfspielern mit Behinderung stellt kein Herstellen der Standposition in der Bedeutung von Regel 13-3 dar. In diesem Zusammenhang gibt es außerdem folgenden strittigen Punkt: Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, wenn er eine Standposition herstellt, sodass die ihn stützende Krücke während des Schwunges nicht wegrutscht? Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich vom Konzept des redlichen Beziehens der Standposition (Regel 13-2) ab. Ein Spieler, der seine Standposition bezieht, indem er Erde anhäuft, gegen die er seine Krücke stützt, würde wegen Herstellen einer Standposition gegen Regel 13-3 verstoßen. Dennoch ist das Eingraben mit den Füßen in gewissem Umfang zulässig. Analog dazu wäre also auch ein gewisses Maß an Eingraben mit einem Hilfsmittel zulässig, um ein Rutschen zu verhindern, jedoch würde der Spieler ab einem gewissen Punkt gegen das redliche Beziehen der Standposition verstoßen. Letztlich ist dies eine subjektive Entscheidung, die die Spielleitung nach Abwägung aller Umstände zu treffen hat. Regel 13-4a (Beschaffenheit des Hindernisses prüfen) und Regel 13-4b (Berührung des Bodens bzw. Grundes im Hindernis) Decision 13-4/0.5 stellt klar, dass ein Spieler keine weitergehende Information über die Beschaffenheit eines Hindernisses erhalten darf als es durch die Handlungen geschieht, die notwendig sind, den Ball zu erreichen und seinen Stand einzunehmen. Daher würde ein Spieler, der ein Hindernis mit einem Stock oder mit Krücken betritt, also nicht gegen Regel 13-4a oder 13-4b verstoßen, vorausgesetzt, seine Handlungen dienen nicht dazu, die Beschaffenheit des Hindernisses zu prüfen. Regel 14-2 (Unterstützung) Vor dem Schlag ist es einem Golfspieler mit Behinderung gestattet, physische Unterstützung von jedermann in Anspruch zu nehmen, um ein von ihm benutztes Hilfsmittel oder sich selbst zu positionieren. Die Bestimmungen dieser Regel gelten nur, während der Spieler einen Schlag macht. Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung) Hilfsmittel eines Golfers mit Behinderung werden gemäß Regel 14-3 als künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung betrachtet. Ein Spieler verstößt jedoch nicht gegen Regel 14-3, wenn a) das Hilfsmittel dafür hergestellt wurde oder die Wirkung hat, ein gesundheitliches Problem zu mildern, b) der Spieler einen medizinisch gerechtfertigten Grund hat, das Hilfsmittel zu nutzen, und c) die Spielleitung der Meinung ist, dass der Spieler dadurch keinen unzulässigen Vorteil gegenüber den anderen Spielern hätte. Regel 16-1e (Über oder auf Puttlinie stehen) Angesichts der vorgeschlagenen Definition von Standposition wird empfohlen, Regel 16-1e folgendermaßen zu ändern: e. Über oder auf Puttlinie stehen Der Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition spielen, bei der er beiderseits der Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball steht oder diese Linie einschließlich der Verlängerung mit einem der Füße oder einem Hilfsmittel berührt. Ausnahme: Es ist straflos, wenn der Standposition unabsichtlich auf oder über der Puttlinie (oder einer Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball) eingenommen wird oder eingenommen wird, um nicht auf der Puttlinie oder voraussichtlichen Puttlinie eines anderen Spielers zu stehen. Regel 20-1 (Aufnehmen und Kennzeichnen) Siehe Ausführungen unter Golfspieler im Rollstuhl. Regel 22 (Ball unterstützt oder behindert Spiel) Siehe Ausführungen unter Golfspieler im Rollstuhl. Regel 24-2 (Unbewegliches Hemmnis) und Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffener Boden)

4 Die ergänzte Definition der Standposition (s. o.) gesteht einem Spieler bei einem unbeweglichen Hemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden eine Erleichterung zu, wenn das Hemmnis oder der ungewöhnlich beschaffene Boden beim redlichen Beziehen der Standposition auch das Platzieren seines Hilfsmittels beeinträchtigen würden. Die Ausnahmen zu Regel 24 und 25 würden jedoch eine Erleichterung für einen Spieler ausschließen, der durch diese Bedingungen beeinträchtigt wird, wenn er sein Hilfsmittel in einer für den erforderlichen Schlag unnötig abnormen Position platziert oder eine unnötig abnorme Spielrichtung wählt. Regel 28 (Ball unspielbar) Es ist eine Tatsache, dass ein Golfspieler ohne Behinderung versuchen darf, einen Schlag auszuführen und dies auch erfolgreich durchführen kann -, den ein anderer Golfspieler ohne Behinderung vielleicht als unspielbar erklärt hätte. Es ist auch eine Tatsache, dass ein Golfspieler mit Behinderung, der auf den Gebrauch von Stöcken, Krücken oder anderen Hilfsmitteln angewiesen ist, gelegentlich nicht in der Lage sein kann, einen Ball zu spielen, den ein Golfspieler ohne Behinderung spielen könnte. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Golfspieler, der Krücken benutzt, einen Ball als unspielbar erklären muss, der auf einem steil abfallenden, nassen Grasabhang liegt, um die Gefahr eines Sturzes zu vermeiden. Hierbei handelt es sich jedoch um einen nicht ungewöhnlichen und deshalb vergleichbaren Fall wie den, bei dem die Bälle zweier Golfspieler ohne Behinderung auf einem Kiesweg liegen und ein Spieler den Ball spielt, der andere seinen Ball jedoch für unspielbar hält, um so Verletzungen durch aufgewirbelten Kies zu vermeiden. Da die oben genannten Situationen möglicherweise gefährlich sind, könnte man argumentieren, dass Decision 1-4/10 (Gefährliche Situation, Klapperschlangen oder Bienen behindern das Spiel) Anwendung finden und dem Spieler eine straflose Erleichterung gewährt werden sollte, wie in dieser Decision beschrieben. Die oben genannten Situationen entsprechen aber nicht den Umständen bzw. der Lösung, die in der Decision 1-4/10 angegeben wird. Diese Decision betrifft nämlich einen Spieler, der in eine gefährliche Situation gerät, die sowohl völlig außerhalb seiner Kontrolle liegt als auch in keinem Zusammenhang zum normalen Ablauf des Spiels steht. Außerdem geht sie davon aus, dass der Ball des Spielers spielbar liegt. Wäre dies nicht der Fall, müsste der Spieler unter Anrechnung eines Strafschlags nach der Regel Ball unspielbar verfahren und dürfte keine straflose Erleichterung wie in der o. g. Decision beschreiben nehmen. Schließlich müssen alle Spieler nach besten Kräften beurteilen, ob sie sich selbst durch das Spielen eines bestimmten Schlages in Gefahr bringen oder nicht. Ist das der Fall, kann es die beste Option für einen Spieler sein, den Ball für unspielbar zu halten. Tut er dies, gilt Regel 28. Das Gewähren von strafloser Erleichterung in einer Situation, die möglicherweise Verletzungen verursachen würde, schafft unkontrollierbare Fälle, die Gelegenheit zu Missbrauch bieten würden Golfspieler im Rollstuhl Definition von Standposition Siehe Ausführungen unter Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen. Regel 1-2 (Beeinflussung des Balls), Regel 13-1 (Ball spielen wie er liegt) und Regel 18-2a (Ball in Ruhe von Spieler bewegt) Vor dem Schlag haben Golfspieler, die aus einem Rollstuhl heraus spielen, den Ball häufig ein kurzes Stück bewegt, um vor dem Ansprechen dessen Positionierung innerhalb der Standposition zu erleichtern ein Manöver, das oft als Anstoßen des Balls bezeichnet wird. Dieses Verfahren wird nicht länger als notwendig angesehen und ist keine akzeptable Anpassung der Golfregeln. Regel 6-4 (Caddie) Ausführungen zu dieser Regel finden Sie unter dem gleichen Stichwort bei Golfspielern, die Stöcke oder Krücken benötigen. Außerdem wäre es für einen Golfspieler im Rollstuhl zulässig, sowohl einen Caddie als auch einen Helfer einzusetzen, der ihn unterstützt, vorausgesetzt, der Helfer trägt oder handhabt die Schläger des Spielers nicht (siehe untenstehende Regel 8-1). Abhängig von seinen Verantwortlichkeiten müsste der Status des Helfers geklärt werden (siehe Ausführung zu Coach bei blinden Golfspielern und Ausführungen zu Supervisor bei Golfspielern mit geistiger Behinderung). Regel 8-1 (Belehrung) Setzt ein Golfspieler im Rollstuhl sowohl einen Caddie als auch einen Helfer ein (siehe oben stehende Regel 6-4.), ist es dem Helfer untersagt, dem Spieler eine Belehrung zu geben. Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs, oder Spiellinie verbessern) Regel 13-3 (Standposition herstellen) Regel 14-2 (Unterstützung) Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung)

5 Regel 16-1e (Über oder auf Puttlinie stehen) Regel 20-1 (Aufnehmen und Kennzeichnen) Regel 20-1 legt unter anderem fest: Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die besondere Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Balls zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2a zu. Diese Regel macht keine Änderung für Golfspieler mit Behinderung erforderlich. Da jedoch durch physische Einschränkungen und Hilfsgeräte, vor allem Rollstühle, der Zugang zum Ball erschwert sein kann, sollte diese Regel so großzügig ausgelegt werden, dass bei der Frage, ob versehentliches Bewegen unmittelbar auf die besondere Handlung... zurückzuführen ist, im Zweifel zugunsten des Golfspielers mit Behinderung entschieden wird. Regel 20-2a (Fallenlassen und erneutes Fallenlassen Von wem und wie) Statt einem Golfspieler mit Behinderung, der einen Rollstuhl benutzt, vorzuschreiben, den Ball über seinen Kopf zu halten und ihn dann fallen zu lassen oder nach oben zu werfen, um so die geforderte Schulterhöhe (eines aufrecht stehenden Spielers) zu erreichen, und um eine einheitliche Regelung zu erzielen, wird folgende Änderung von Regel 20-2a vorgeschlagen: Regel 20-2 Fallenlassen und erneutes Fallenlassen a. Von wem und wie Ein Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist, muss vom Spieler selbst fallengelassen werden. Der Spieler muss entweder stehen oder aufrecht sitzen, den Ball mit ausgestrecktem Arm in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen. Wird der Ball von jemand anderem oder auf andere Weise fallen gelassen und wird dieser Fehler nicht nach Regel 20-6 berichtigt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. Regel 20-3 (Hinlegen und Zurücklegen) Ein Spieler darf zwar eine andere Person ermächtigen, seinen Ball aufzunehmen, doch darf nach den Regeln nur der Spieler oder sein Partner einen Ball hinlegen. Auf Grund der physischen Einschränkungen kann es für einen Golfspieler im Rollstuhl schwierig oder unmöglich sein, einen Ball so hinzulegen wie in Regel 20-3a vorgesehen. Die folgende Anpassung der Regel 20-3 wird vorgeschlagen: 20-3 Hinlegen und Zurücklegen a) Durch wen und wohin Ein Ball, der nach den Regeln hinzulegen ist, muss vom Spieler oder seinem Partner oder einer anderen, durch den Spieler beauftragten Person hingelegt werden. Das Zurücklegen des Balls dürfte wohl nur selten Schwierigkeiten verursachen, da Regel 20-3 ein Zurücklegen nicht nur durch den Spieler oder seinen Partner, sondern auch durch die Person gestattet, die ihn aufgenommen hat. Regel 22 (Ball unterstützt oder behindert Spiel) Golfspieler mit Behinderung, die Hilfsmittel verwenden, neigen dazu, ihren Ball auf dem Grün nicht aufzunehmen, um die Gefahr möglicher Schäden auf der Oberfläche des Grüns zu verringern. Das ist kein so großes Problem, wie es scheinen mag, da der Spieler eine andere Person ermächtigen darf, seinen Ball aufzuheben und zu markieren. Regel 24-2 (Unbewegliche Hemmnisse) und Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffener Boden) Regel 26 Wasserhindernisse (einschließlich seitlicher Wasserhindernisse) Spieler im Rollstuhl können ein Problem haben, sich in eine Position zu bringen, aus der ein Schlag zu spielen ist. Besonders wird dieses Problem bei Erleichterung von einem seitlichen Wasserhindernis nach Regel 26-1c auftreten, bei dem der Spieler einen Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen nicht näher zum Loch als der letzte Kreuzungspunkt des Balls mit dem Wasserhindernis fallen lässt. Nach dem Fallenlassen kann es sein, dass ein Spieler im Rollstuhl den Ball nicht spielen kann, da die Böschung des Wasserhindernisses zu steil ist oder die Nähe des Wassers es ihm unmöglich macht, seinen Rollstuhl für den Schlag in Position zu bringen. Die folgende Anpassung von Regel 26-1c wird empfohlen: c) als zusätzliche Wahlmöglichkeiten nur dann, wenn der Ball zuletzt die Grenze eines seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat, außerhalb des Wasserhindernisses einen Ball fallen lassen innerhalb vier Schlägerlängen von dem Punkt und nicht näher zum Loch als (I) der Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, oder (II) ein Punkt an der gegenüberliegenden Grenze des Wasserhindernisses, gleich weit vom Loch entfernt.

6 Regel 28 (Ball unspielbar) Während es akzeptiert wird, dass der eine Spieler ohne Behinderung erfolgreich einen Ball spielen kann, den ein anderer Spieler ohne Behinderung für unspielbar halten würde, sind die Probleme von Spielern im Rollstuhl deutlicher. Spieler im Rollstuhl haben besondere Probleme beim Golf und dabei, sich in die Position für den Schlag zu bringen, oft genug wegen des unebenen Geländes, das auf den meisten Golfplätzen vorkommt. Ein Ball zwischen Bäumen gerade außerhalb des Fairways oder auf einer leichten Böschung kann unspielbar sein, da der Spieler Schwierigkeiten hat, den Ball zu erreichen oder befürchten muss, dass der Rollstuhl umfällt. Weiterhin mag es schwierig wenn nicht sogar unmöglich sein, einen Ball in einem Bunker zu spielen, wenn dieser ein entsprechendes Form hat. Eine steile Böschung oder eine Stufe verhindert, dass ein Spieler im Rollstuhl in den Bunker hinein- oder herausfahren kann. Weicher und tiefer Sand behindern die Bewegung im Bunker, so dass der Spieler den Ball nicht erreichen kann oder dort nicht seine Standposition einnehmen kann. Regel 28c erlaubt einem Spieler, einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von dem Punkt fallen zu lassen, an der der Ball lag, aber aus den o. g. aufgeführten Gründen mag eine solche Erleichterung nicht ausreichen. Zusätzlich war es dem Spieler mit einem Ball im Bunker in den bisherigen Anpassungen erlaubt, den Bunker zu verlassen und einen Ball außerhalb nach Regel 28 unter Anrechnung eines weiteren Strafschlags (zusammen zwei Strafschläge) fallen zu lassen, was jedoch unangemessen hart gegenüber einem Spieler im Rollstuhl war, dessen Ball gut spielbar lag und den er nur wegen der Form des Bunkers nicht erreichen konnte. Deshalb wird folgende Anpassung der Formulierung der Regel 28 empfohlen: Regel 28 Ball unspielbar Hält ein Spieler mit einer Behinderung seinen Ball für unspielbar, so muss er mit einem Strafschlag: a) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder b) einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt, an dem der Ball lag, fallen lassen, wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muss, an der der Ball fallen gelassen wird. Lag der Ball in einem Bunker, so darf er bei Anwendung dieser Klausel außerhalb des Bunkers fallengelassen werden; oder c) einen Ball nicht näher zum Loch innerhalb von vier Schlägerlängen von der Stelle, an der er lag, fallen lassen. Lag der Ball im Bunker, muss er bei Anwendung dieser Klausel im Bunker fallen gelassen werden. Die obige Formulierung kann zwar eine Grundlage für die Handhabung des Problems darstellen, das Golfspieler im Rollstuhl bei Bunkern haben, doch werden erhebliche Probleme in Bezug auf die Vorgabe entstehen, wenn diese endgültig als Lösung anerkannt wird. Die Vorgabenfragen werden in einem der folgenden Abschnitte dieser Ausführungen näher behandelt Golfspieler mit geistiger Behinderung Die Bedürfnisse eines Golfspielers mit geistiger Behinderung werden von Fall zu Fall individuell sein und von der Schwere der Behinderung abhängen. Wenn entschieden wird, nach den Golfregeln zu spielen, sollten diese Spieler auch die Fähigkeiten haben, den Regeln zu folgen, auch wenn einige von ihnen eventuell spielbegleitende Unterstützung benötigen, um verschiedenen oder allen Gesichtspunkten des Spiels, inklusive der Etikette, Rechnung tragen zu können. In diesem Zusammenhang hätte ein Supervisor, eine spielbegleitende unterstützende Person, in einigen Fällen eine ähnliche Funktion wie der Coach eines blinden Golfspielers. In anderen Situationen, in denen jemand bei Bedarf zur Verfügung steht, wäre diese Person als Aufsicht zu bezeichnen. Die Funktion einer Aufsicht ist allgemeiner als die eines Supervisors. Eine Aufsicht ist anwesend um jedem Spieler zu helfen und nicht einem einzelnen Spieler zugeordnet. Die folgende Erklärung wird vorgeschlagen: Aufsicht Eine Aufsicht ist eine von der Spielleitung beauftragte Person, die bei der Durchführung des Wettspiels hilft. Sie ist keinem bestimmten Spieler zugeordnet und auch nicht Teil einer Partei. Sie ist Nicht zum Spiel gehörig. Der Status eines Supervisors und seine Pflichten sollten klar beschrieben werden. Ohne eine solche Klarstellung ist es für einen Spieler mit geistiger Behinderung schwierig zu bestimmen, wie er in einer Vielzahl von Regelsituationen verfahren soll, z. B. Belehrung erbitten, oder wenn sein Ball nach dem Schlag seinen Supervisor oder den Supervisor eines anderen Spielers trifft. Die folgende Erklärung wird vorgeschlagen: Supervisor Ein Supervisor ist eine Person, die einem Spieler mit geistiger Behinderung beim Spiel sowie bei der Anwendung der Regeln und der Etikette unterstützt. Ein Supervisor hat nach den Regeln den gleichen Status wie ein Caddie. Anmerkung 1: Ein Spieler darf von seinem Supervisor Belehrung erbitten oder annehmen. Anmerkung 2: Ein Spieler darf nur einen Supervisor zur gleichen Zeit haben. Regel 6-4 (Caddie) Der Supervisor eines Spielers mit geistiger Behinderung ist in mancher Hinsicht mit dem Coach eines blinden Spielers vergleichbar. Die Rolle des Supervisors kann mit Regel 6-4 (Caddie) in Konflikt kommen. Daher sollte es

7 nicht verboten werden, dass ein Spieler mit geistiger Behinderung sowohl einen Supervisor als auch einen Caddie hat. Unter diesen Umständen darf der Supervisor jedoch nicht die Schläger des Spielers tragen oder anreichen, außer bei einer Hilfestellung analog zu Decision 6-4/4.5. Anderenfalls zieht sich der Spieler die Strafe nach Regel 6-4 zu, da er mehr einen Caddie zu gleicher Zeit hat. Regel 8-1 (Belehrung) In Hinblick auf die Erklärung Supervisor wird folgende Anpassung der Regel 8-1 vorgeschlagen: 8-1 Belehrung Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler (a) niemandem im Wettspiel, der auf dem Platz spielt, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen oder (b) nicht von irgendjemand anderem außer seinem Partner oder einem ihrer Caddies, oder - wenn anwendbar- von ihren Supervisoren Belehrung erbitten. Während die o. g. Regelungen die Grundlagen für den Umgang mit den Schwierigkeiten darstellen, die Golfspieler mit einer geistigen Behinderung bei der Anwendung der Regeln und der Etikette haben, kann es dennoch weitere Probleme geben, wenn der Golfspieler sowohl körperliche wie auch geistige Behinderungen hat. In solchen Fällen wird vorgeschlagen, dass die Anpassungen der Golfregeln sowohl für Spieler mit körperlicher wie auch mit geistiger Behinderung angewandt werden, soweit sie zutreffend sind Verschiedenes Golfspieler mit anderen Behinderungen; Liste von zugelassenen Hilfsmitteln vorbehaltlich medizinischer Notwendigkeit. Es gibt viele Golfspieler, die unter physischen Einschränkungen zu leiden haben, die zu einem gewissen Grad von Beeinträchtigung führen und erhebliche Auswirkungen auf ihre Fähigkeit haben können, Golf zu spielen. Beispiele dafür sind Golfspieler mit bloßen Sehbehinderungen und Golfspieler, die auf Grund schwerer Arthritis oder fehlender Finger keinen Schläger halten können. Für sie gelten die hier genannten Regeländerungen nicht spezifisch. In Fällen, in denen ein Hilfsgerät wie etwa eine Stütze oder Greifhilfe diesen Personen das Spielen ermöglicht, können sie die Spielleitung des jeweiligen Wettspiels bitten, die Verwendung des Hilfsmittels entsprechend der Ausnahme zu Regel 14-3 zu gestatten. Alternativ wird der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) dies überprüfen und von Fall zu Fall eine Entscheidung darüber fällen, ob die Verwendung eines solchen Hilfsmittels gegen Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung) verstößt oder nicht. Der R&A wird diese vorläufige Entscheidung an die Spielleitung wieterleiten, die darüber befinden muss, ob der Spieler mit diesem Hilfsmittel einen unangemessenen Vorteil hat und ob es deshalb zugelassen wird oder nicht. Jeder Spieler kann beim R&A schriftlich eine Regelentscheidung für die Hilfsgeräte beantragen, die er verwenden möchte. Liste von zugelassenen Hilfsmitteln vorbehaltlich medizinischer Notwendigkeit. Zusätzlich veröffentlicht der R&A auf seiner Homepage eine Liste von Hilfsmitteln, die die vorübergehend aus medizinischen Gründen zugelassen sind. Es handelt sich um eine Liste von Serienprodukten, die bestimmten Zwecken dienen. Ein Spieler verstößt nicht gegen die Regeln, wenn er ein Hilfsmittel von dieser Liste verwendet und a) er mit der Spielleitung des Wettspiels abstimmt, dass er eine gesundheitlches Problem hat, das in Zusammenhang mit einem Hilfsmittel auf der Liste aufgeführt ist, und b) die Spielleitung feststellt, dass der Spieler durch den Einsatz dieses Hilfsmittels keinen unangemessenen Vorteil gegenüber anderen Spielern erhält. Etikette Höflichkeit auf dem Platz, Spieltempo Dieser Abschnitt der Golfregeln lautet: Spieler sollten ein zügiges Spieltempo einhalten. Die Spielleitung kann Richtlinien zur Spielgeschwindigkeit aufstellen, an die sich alle Spieler halten sollten. Es liegt in der Verantwortung einer Spielergruppe, Anschluss an die Gruppe vor sich zu halten. Fällt sie ein ganzes Loch hinter der Gruppe vor sich zurück und hält sie die ihr folgende Gruppe auf, sollte sie dieser das Durchspielen anbieten, gleich wie viele Spieler in dieser Gruppe spielen. Falls eine Spielergruppe zwar kein ganzes Loch vor sich frei hat, es aber dennoch deutlich wird, dass die nachfolgende Spielergruppe schneller spielen kann, so sollte der nachfolgenden Gruppe das Durchspielen ermöglicht werden. Sowohl Golfspieler ohne Behinderung als auch Golfspieler mit Behinderung sollten sich nach besten Kräften bemühen, ihr Spieltempo und ihre Position auf dem Platz zu halten. Dieser Punkt bedarf daher keiner besonderen Aufmerksamkeit. Etikette Schonung des Golfplatzes Auf dem gesamten Golfplatz muss der Spieler dafür sorgen, dass jegliche Schäden durch Spikes, Räder oder andere Hilfsgeräte wieder beseitigt werden. Auf dem Grün sollten derartige Schäden behoben werden, nachdem alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Bei bestimmten Wetter- oder Bodenbedingungen kann es Golfspielern mit Behinderung meist vorübergehend untersagt werden, bestimmte Hilfsgeräte zu benutzen.

8 Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen von Hilfsgeräten dazu führen werden, die Beanspruchung des Platzes und der Grasnarbe weiter zu reduzieren. Es könnte auch erforderlich sein, die Öffentlichkeit besser über die wirklichen nicht bloß die vermuteten Auswirkungen dieser Geräte auf die Grasnarbe aufzuklären. Regel 6-7 (Unangemessene Verzögerung) Die Auslegung und Anwendung dieser besonderen Regel bringt bereits bei Golfspielern ohne Behinderung erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Eine Vorgehensweise vorzuschlagen, wie diese Regel speziell für Golfspieler mit Behinderung angewandt werden soll, ist genauso schwierig. Natürlich liegt in der Festlegung dessen, was eine unangemessene Verzögerung darstellt, bereits eine subjektive Einschätzung, was besondere Umsicht der Spielleitung erfordert. In diesem Zusammenhang wird bei Golfspielern mit Behinderung eine etwas großzügigere Auslegung dessen vorgeschlagen, was eine unangemessene Verzögerung darstellt. Letztendlich muss jede Spielleitung selbst entscheiden, welche Kriterien sie zum Messen einer unangemessenen Verzögerung als sinnvoll erachtet, wobei die Schwierigkeit des Golfplatzes, die Wetterbedingungen und die Platzbeschaffenheit in Betracht zu ziehen sind. Der Spielleitung eine allgemein gültige konkrete Anleitung an die Hand geben zu wollen, ist wohl unrealistisch. Vorgaben Zwar obliegt die Verwaltung und die Vergabe der Vorgaben nicht dem R&A, doch zeigen sich beim Festsetzen von Vorgaben für Golfspieler mit Behinderung sofort zwei Probleme. Erstens kann das jeweils anwendbare Vorgabensystem erst dann für Golfspieler mit Behinderung angepasst werden, wenn eine Anpassung der Golfregeln vereinbart wurde. Regel 28 (Ball unspielbar) und seine Anwendung auf einen Golfspieler im Rollstuhl, dessen Ball in einem Bunker liegt, dient als gutes Beispiel. Eine Lösung des mit dieser Regel verbundenen Vorgabenproblems wird notwendig sein, um z. B. die Diskrepanz zu beseitigen, die auftritt, wenn ein Golfspieler mit Behinderung seine Vorgabe auf einem Golfplatz mit nur wenigen Bunkern erlangt, während ein anderer Golfspieler mit der gleichen Behinderung seine Vorgabe auf einem Golfplatz erlangt, der sehr viele Bunker aufweist. Das zweite Problem betrifft die Art der Vorgabe, die ein Golfspieler mit Behinderung erhalten soll, wenn die Golfregeln und das entsprechende Vorgabensystem für Golfspieler mit Behinderung angepasst wurden soll es eine normale Vorgabe sein, eine provisorische Vorgabe, eine lokal begrenzte Vorgabe oder eine sonstige Vorgabe? Die Antwort kann je nach Vorgabensystem verschieden sein und hängt zumindest teilweise davon ab, inwieweit die angepassten Regeln (die von Golfspielern mit Behinderung verwendeten Regeln) von den eigentlichen Golfregeln abweichen. Zusammenfassung Die Golfregeln sind für Golfspieler mit Behinderung deshalb geändert worden, damit Golfspieler mit Behinderung und Golfspieler ohne Behinderung oder mit einer anderen Art von Behinderung auf gerechter Basis miteinander spielen können. Es ist zu hoffen, dass alle Probleme zumindest abgedeckt sind, doch ist zu erwarten, dass weitere Analysen und Änderungen notwendig sein werden, wie es auch bei den Offiziellen Golfregeln der Fall ist. Stand: Mai 2008

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