Regulatorisches Umfeld in
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- Insa Siegel
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1 1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Regulatorisches Umfeld in Europa und der Schweiz Was ist der Status Quo und wohin geht die Reise? 16. April 2012 P. Breuer
2 Inhalt Wettbewerbsfrage Regulatorisches Umfeld EU Regulatorisches Umfeld CH Diskussion 2
3 Rahmen Wettbewerb/Liberalisierung/ Marktordnung Institutioneller Rahmen / Organisation Eigentum /Bahnlandschaft 3
4 Wettbewerb als entscheidende Frage Ist der Wettbewerb das geeignete Mittel, um eine messbare Verbesserung (Effizienz / Qualität) des schienengebundenen öv in der Schweiz zu erreichen? Ja, in allen Segmenten Änderungsbedarf institutionelles Umfeld Vielleicht, in einzelnen Bereichen Liberalisierung, Trennung, Subventionsabbau EU Güterverkehr, Ausschreibewettbewerb RPV, internat. Fernverkehr BAV Abschätzung Risiko, politischer Konsens CH Nein, sicher nicht um den Preis der Qualität des öv-systems Schweiz Bestehendes System erhalten, keine strukturellen Veränderungen, etwas Wettbewerb 4
5 Entwicklung des EU Rechts 1991: RL 91/440/EG Vom Staat unabhängige TU Wettbewerb, Öffnung der Märkte 2001: 1. EU-Eisenbahnpaket Unabhängige Infrastrukturbetreiber Trennung GV und PV Unabhängige Trassenvergabestelle 2004: 2. EU-Eisenbahnpaket 2007: 3. EU-Eisenbahnpaket Aktuell: Recast 5
6 Liberalisierungsindex Europa 6
7 Stand einzelner EU-Länder Schweden: (vollständige Trennung von Infrastruktur und Transport) Höchste Bewertung im LIB-Index Frankreich: (Mischmodell) Hohe Eintrittsbarrieren, umstrittene Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets Deutschland: (Holding) Hoher Liberalisierungsgrad, umstrittene Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets 7
8 Regulierung im EU-Raum Institutionen Regulierung governance Deregulierung Privatisierung government Markt Wettbewerb integrated Technologie distributed 8
9 Bisherige Umsetzung in der Schweiz -1999: Bahnreform 1 (Umsetzung der RL 91/440/EG) -2001: 1. EU-Eisenbahnpaket: Nachvollzug ins Auge gefasst, aber noch offen -2004: 2. EU-Eisenbahnpaket: Nachvollzug ins Auge gefasst, aber noch offen -2007: 3. EU-Eisenbahnpaket: Nachvollzug in Prüfung -2009/aktuell: Bahnreform 2 in zwei Schritten 9
10 Situation CH Bundesverwaltungsgericht Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) Wettbewerbs- kommission (WEKO)/ Preisüberwacher Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bundesamt für Verkehr (BAV) 10
11 Liberalisierung CH Lex-Index Abbildung LEX-Index 2011 (Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr) 11
12 Liberalisierung CH Access-Index Abbildung ACCESS-Index 2011 (Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr) 12
13 Liberalisierung CH Com-Index Abbildung COM-Index 2011 (Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr) 13
14 Handlungs- und Weiterentwicklungs- bedarf gemäss BAV 14
15 Rollen Rolle Regulator Marktgestaltung, Wettbewerbsregeln, Gesetzgebung Sicherheitsaufsicht Zulassungen, Audits, Betriebskontrollen etc. Subventionsgeber Bestellung Regionalverkehr, Infrastruktur, Güterverkehr Konzessionsvergabe Schienenverkehr, Infrastruktur, internationale Busse Wettbewerbsaufsicht Marktbeherrschende Unternehmen Trassenvergabe Eignerrolle des Bundes SBB Privatbahnen mit Bundesbeteiligung Zuständig BAV BAV BAV BAV Weko Schiedskommission GS UVEK BAV 15
16 Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur -Prüft verkehrspolitischen Handlungsbedarf -Führt Hearings mit Betroffenen durch -Untersucht Optionen -Unterbreitet Vorschläge für ein praktikables Modell 16
17 Zusammensetzung Expertengruppe P. Blumenthal (Leitung) F. Kagerbauer H.J. Spillmann H. Steinegger E. Rutishauser H. Kasser H. Flury Prof. Dr. U. Weidmann Prof. Dr. Dr. M. Finger A. Herczog P. Breuer (Leiterin Geschäftsstelle) 17
18 Direkte Implikationen auf die Führung des Schienenverkehrs Bereiche mit Handlungsbedarf: - Regulator - Trassenvergabe - Langfristige Planung der Infrastruktur - Systemführer / Integrator - 18
19 Systemführer/Integrator Infrastruktur Integrator Störungsmanagement Rollmaterial Techn. Aufgaben Integrator Angebot Systemführer Systemführer Systemführer 19
20 Übernahme der Richtlinien zu Interoperabilität und Sicherheit Bestandteil der Bahnreform 2.2, vom Parlament am 16. März 2012 verabschiedet Nun Änderung von Verordnungen: - Bundesrats-Entscheid ca. im April Inkraftsetzung per 1. Juli 2013 Bundesamt für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, Direktor
21 Interop- und Sicherheits-Richtlinie: Elemente des New Approach der EU - Delegation hoheitlicher Aufgaben an private Stellen - In Schweiz in anderen Bereichen bereits Tatsache Bundesamt für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, Direktor
22 Zentrale Massnahmen der Interoperabilitäts-Richtlinie Einheitliche technische Anforderungen (TSI, NNTV) Europäisch vereinheitlichte Bewilligungsverfahren mittels Konformitätsbewertungsstellen (Reduktion von Mehrfachprüfungen) Abweichungen von TSI / NNTV: EU-Zustimmung Bundesamt für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, Direktor
23 Geltungsbereich Interoperabilitäts- Richtlinie - Verbindungsstrecken zum EU-Netz (bes. N-S + O-W): Richtlinie gilt vollständig Interop-Verkehr optimieren - Zulauf-/Ausweichstrecken des Normalspurnetzes: Richtlinie gilt mehrheitlich Interop-Verkehr gewähr- leisten - Nicht interoperable Normalspur- sowie alle Schmalspurstrecken Kein Interop-Verkehr Bundesamt für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, Direktor
24 Wohin geht die Reise Ist der Wettbewerb das geeignete Mittel, um eine messbare Verbesserung (Effizienz / Qualität) des schienengebundenen öv in der Schweiz zu erreichen? Ja, in allen Segmenten Änderungsbedarf institutionelles Umfeld Vielleicht, in einzelnen Bereichen Liberalisierung, Trennung, Subventionsabbau EU Güterverkehr, Ausschreibewettbewerb RPV, internat. Fernverkehr BAV Abschätzung Risiko, politischer Konsens CH Nein, sicher nicht um den Preis der Qualität des öv-systems Schweiz Bestehendes System erhalten, keine strukturellen Veränderungen, etwas Wettbewerb 24
25 2 5 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Vielen Dank
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