Amtsblatt. Frohe Weihnachtsfeiertage. für die Stadt Sonnewalde. Worte des Bürgermeisters im Innenteil

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1 Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde Ortsteile der Stadt Sonnewalde: Birkwalde, Breitenau, Brenitz, Dabern, Friedersdorf, Goßmar, Großbahren, Großkrausnik, Kleinbahren, Kleinkrausnik, Möllendorf, Münchhausen-Ossak, Pahlsdorf, Pießig, Schönewalde, Sonnewalde und Zeckerin Jahrgang 22 Sonnewalde, Mittwoch, den 18. Dezember 2013 Nummer 12 Frohe Weihnachtsfeiertage Worte des Bürgermeisters im Innenteil

2 Sonnewalde Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über die 1. Änderung der Satzung zur Umlegung der Verbandsbeiträge der Stadt Sonnewalde an den Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz Seite 2 Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in den kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Sonnewalde und deren Ortsteile -Kita-Gebührensatzung- Seite 3 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbepark Die Gehren der Stadt Sonnewalde gemäß 3 Abs. 2 BauGB Seite 5 Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg nach 3 Abs. 1 BauGB Seite 7 Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs der Außenbereichssatzung Brenitz - Alleestraße Fassung November 2013, OT Brenitz der Stadt Sonnewalde gemäß 3 Abs. 2 BauGB Seite 7 Öffentliche Sitzungstermine Seite 8 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom Seite 8 Impressum Seite 8 Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die 1. Änderung der Satzung zur Umlegung der Verbandsbeiträge der Stadt Sonnewalde an den Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz Auf Grundlage der 3 und 28 Absatz 2 Nr.9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Dezember 2007 (GVBl. I/07,Nr.S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13,Nr.18) sowie die 1, 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13Nr.18) und des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I 2010) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde in ihrer Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Sonnewalde ist auf Grund des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied des Gewässerverbandes Kleine Elster - Pulsnitz. (2) Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.v.m. 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. 2 Umlagentatbestand Die Stadt Sonnewalde erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücke kalenderjährlich die Umlagen zu den von ihr an den Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz zu leistenden Beiträge. In diesen Umlagen sind die Verwaltungskosten ab 2006 inbegriffen. 3 Umlagenschuldner (1) Umlagenschuldner ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Mehrere Umlageschuldner für die selbe Schuld haften als Gesamtschuldner. (4) Die Umlageschuldner haben alle für die Berechnung der Umlagen notwendigen Auskünfte wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu erteilen, und bei örtlichen Feststellungen durch Vertreter der Stadt die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Der Wechsel des Umlagenschuldners im Sinne des 3 Abs. 1 dieser Satzung ist der Stadt unverzüglich nachweisbar anzuzeigen. 4 Umlagemaßstab und Umlagesatz (1) Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die tatsächliche Quadratmeterfläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht. (2) Die Umlage beträgt für die Jahre 2003, 2004 und 2005 kalenderjährlich 0,00068 Euro / qm (6,80 Euro / ha). Ab dem Jahr 2006 beträgt die Umlage kalenderjährlich 0, Euro/qm (7,92 Euro / ha). 5 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Umlage (1) Die Umlage entsteht mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Gewässerverbandes Kleine Elster - Pulsnitz an die Stadt Sonnewalde. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Umlage wird als Jahresbetrag erhoben und einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides fällig. 12 b Abs.2 des Kommunalabgabengesetzes für das land Brandenburg bleibt hiervon unberührt. (3) Die Gewässerunterhaltungsumlage wird durch Umlagebescheid festgesetzt. Die Erhebung der Umlage kann im Zusammenhang mit der Festsetzung der Grundsteuer und anderen Gemeindeabgaben erfolgen. (4) Die Umlage wird zu einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Ist ein Fälligkeitszeitpunkt mit Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits überschritten, so wird der auf diesen Fälligkeitszeitpunkt entfallende Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

3 - 3 - Sonnewalde (5) Abweichend von Absatz 4 wird die gesamte Umlage am 15. August fällig, wenn sie einen Jahresbetrag von 15 Euro nicht übersteigt. Die Umlage wird zu je einer Hälfte des Jahresbeitrages am 15. Februar und 15. August fällig, wenn sie einen Jahresbetrag von 30,00 Euro nicht übersteigt. (6) Auf Antrag des Schuldners kann die Gewässerunterhaltungsumlage abweichend von den Absätzen 4 und 5 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne der 14 und 15 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Brandenburg handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Vertretern der Stadt, die zur Ermittlung der Umlagen notwendige Unterstützung nicht gewährt oder seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt ( 3 Abs. 4 und 5 dieser Satzung). Diese Ordnungswidrigkeiten werden gemäß 15 KAG des Landes Brandenburg behandelt. 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird angeordnet, dass die 1. Änderung der Satzung zur Umlegung der Verbandsbeiträge der Stadt Sonnewalde an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz vom (Beschluss am ) im Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde, Jahrgang 22, Ausgabe Nr. 12 vom öffentlich bekannt gemacht wird. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in den kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Sonnewalde und deren Ortsteile -Kita-Gebührensatzung- Auf der Grundlage der 3 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKV) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07. [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13,[Nr. 18], des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert worden ist und des 17 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I /, 04, [Nr. 16] S 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 25] sowie dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Elbe- Elster vom 12. Dezember 2012 über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Elbe-Elster hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines 1. Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte bildet der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Festlegung der täglich vereinbarten Betreuungszeit. 2. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte werden Elternbeiträge nach dieser Kita-Gebührensatzung erhoben. 3. Der Elternbeitrag wird vom Träger der Einrichtung als Gebühr erhoben. Zu diesem Zweck werden die Namen, Anschriften, Geburtsdaten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten des Kindes und entsprechende Daten der Eltern gespeichert. 4. Für die Versorgung der Kinder mit Essen und Getränken wird zusätzlich das Essen- und Getränkegeld erhoben. 5. Die Kündigung des Betreuungsvertrages erfolgt mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. 2 Aufnahmegrundsätze 1. Kindertagesstättenplätze werden für Kinder mit einem nach 1 KitaG in Zusammenhang mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert worden ist, begründeten Rechtsanspruch in Art und Umfang zur Verfügung gestellt. 2. Über den Antrag zur Aufnahme eines Kindes mit einem Rechtsanspruch nach 1 KitaG in Zusammenhang mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert worden ist, dessen gewöhnlicher Aufenthalt nicht die Stadt Sonnewalde ist, entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern freie Platzkapazitäten vorhanden sind und die Wohnortgemeinde eine Bestätigung zum angemessenen Kostenausgleich erteilt hat. 3. Vor Beginn der Vertragslaufzeit werden maximal 2 Wochen als Eingewöhnungsphase gewährt. Diese Wochen sind beitragsfrei. 3 Gebührenschuldner 1. Gebührenschuldner ist der Personensorgeberechtigte, auf dessen Veranlassung das Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird. 2. Erfüllen mehrere Personen nebeneinander die Voraussetzungen nach Abs. 1 so haften sie als Gesamtschuldner. 4 Entstehen der Gebühr / Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. 2. Die Gebühr wird als Monatsbeitrag erhoben, ist zum 20. des laufenden Monats fällig und für jedes angemeldete Kind zu zahlen, auch wenn das Kind nicht durchgängig anwesend sein sollte. 3. Bei Neuaufnahme eines Kindes in eine Kindereinrichtung wird die Gebühr wie folgt erhoben: - Aufnahme des Kindes bis zum 15. des Monats = voller Monatsbeitrag - Aufnahme des Kindes nach dem 15. des Monats = halber Monatsbeitrag 4. Die Gebührenzahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos, im Abbuchungsverfahren (Einzugsermächtigung) oder durch Selbsteinzahlung, unter Angabe des Vor- und Zunamens des Kindes und der Personenkonto-Nummer. 5. Nicht gezahlte Gebühren unterliegen der Betreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Bei Zahlungsrückständen der Gebühren von zwei Monaten hat die Stadt als Träger der kommunalen Einrichtungen das Recht, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen bzw. einen

4 Sonnewalde neuen Vertrag zu verweigern, wenn Verbindlichkeiten aus früheren Zeiträumen bestehen. 6. Der Beitrag für Kinder bis zu 3 Jahren (Krippenkinder) wird bis einschließlich des Monats berechnet, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. 7. Fehlt ein Kind begründet über einen längeren Zeitraum, bleibt der Anspruch auf den Betreuungsplatz für die erforderliche Zeit erhalten. Die Gebührenschuld bleibt unberührt, auch während der Schließzeit der Einrichtung. 5 Grundlagen für die Gebührenberechnung 1. Für die Berechnung der Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte werden das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen und die sonstigen Einkommen zugrunde gelegt. Nettoeinkommen ist das Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit abzüglich Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung sowie Lohn- und Kirchensteuer bzw. bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit abzüglich der Betriebsausgaben, Steuern auf die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Zahlungen an die, der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechenden privaten Versicherungen. Zu den sonstigen Einkommen gehören alle Geldbezüge, unabhängig davon ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, z. B.: - wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an die Personensorgeberechtigten und für das zu betreuende Kind usw. - Leistungen nach dem SGB III Arbeitsförderung, z.b. Unterhalts-, Überbrückungs-, Übergangs-, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II usw. - sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen z.b. Kranken-, Betreuungsgeld, Elterngeld, Kinder-, Übergangs- oder Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Wehrpflichtgesetz usw. - alle Renten und Pensionen - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 2. Leben Eltern getrennt, so wird das Einkommen des mit dem Kind zusammen lebenden Elternteils zugrunde gelegt und die Unterhaltsleistung für den Personensorgeberechtigten und das Kind hinzugerechnet. Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt, sofern sie die Eltern des Kindes sind. 3. Nachweisbar gezahlte Unterhaltsleistungen für Kinder außerhalb der Haushaltsgemeinschaft werden in voller Höhe vom Einkommen abgesetzt. 4. Weiterhin wird bei Arbeitnehmern der steuerliche Pauschbetrag für Werbungskosten vom Bruttoeinkommen abgesetzt. Nachgewiesene erhöhte Werbungskosten werden berücksichtigt. In diesen Fällen ergeht ein vorläufiger Bescheid. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides des Finanzamtes für das für die festgesetzte Gebühr relevante Jahr wird der endgültige Bescheid erlassen. 5. Für die Ermittlung des Elternbeitrages wird das Einkommen der letzten 3 Monate vor der Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung zugrunde gelegt. Bei Abweichungen von mehr als 10 % des aktuellen Einkommens, ist vom derzeitigen Einkommen auszugehen. 6. Einkommensveränderungen ab 10 % sind unverzüglich anzugeben. Weiterhin sind Änderungen der familiären Situation (Änderung des Familienstandes, Änderung der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, Aufnahme einer nichtselbständigen oder selbständigen Tätigkeit, Beschäftigungsmaßnahmen, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses u. a.) unverzüglich anzuzeigen. Daraus resultierende Änderungen des Elternbeitrages werden zum 1. des folgenden Monats festgesetzt. In jedem Fall ist jährlich einmal (aller 12 Monaten nach Aufnahme des Kindes in die Einrichtung) eine erneute Erklärung zum Einkommen durch die Gebührenpflichtigen einzureichen, wenn zwischenzeitlich keine Einkommensveränderungen angezeigt wurden bzw. keine Erklärung zum Einkommen durch den Träger der Kindereinrichtung angefordert wurde. 7. Die Beitragspflichtigen haben mit der Erklärung zum Einkommen geeignete Unterlagen zum Nachweis der einzelnen Einkommensarten vorzulegen (z.b. aktuelle Lohn-, Gehaltsbelege, Bescheide der Agentur für Arbeit, Wohngeldbescheid usw.). Bei Selbständigen z.b. Bescheinigungen des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers oder Selbsteinschätzung. In diesen Fällen ergeht, falls nicht der Höchstbeitrag erhoben wird, ein vorläufiger Bescheid. Nach Vorlage des Steuerbescheides des Finanzamtes für das für die Festsetzung der Gebühr relevante Jahr erfolgt die Gegenrechnung und der Erlass des endgültigen Elternbeitragsbescheides. 8. Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten, mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten oder Verlusten aus dem Vorjahr ist nicht zulässig. 9. Kommen die Gebührenschuldner ihrer Nachweispflicht nicht oder nur unvollständig nach, wird der Höchstbeitrag erhoben. 6 Gebührensatz 1. Die Gebühren werden nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder, dem Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang gestaffelt. 2. Gebührensätze für die Mindestbetreuungszeit (lt. 1 KitaG Abs. 3 Satz 1 - Rechtsanspruch in Verbindung mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch- Kinder und Jugendhilfe-): - für Kinder bis zur Einschulung bis 6 Stunden - für Kinder im Grundschulalter bis 4 Stunden anrechenbares Kinder im Alter Kinder im Alter Kinder im monatliches von von 3 Jahre - Grundschulalter Einkommen in 0-3 Jahre Einschulung davon % davon % davon % bis 1.032,00/1.300,00 Mindestbeitrag nach 6 Nr. 2 dieser Satzung bis 1.500,00 3,75 3,00 2,25 bis 1.750,00 4,00 3,25 2,50 bis 2.000,00 4,25 3,50 2,75 bis 2.250,00 4,50 3,75 3,00 bis 2.500,00 4,75 4,00 3,25 bis 2.750,00 5,00 4,25 3,50 bis 3.000,00 5,25 4,50 3,75 bis 4.000,00 5,50 4,75 4,00 über 4.000,00 Höchstbeitrag 230,00 200,00 170,00

5 - 5 - Sonnewalde 3. Gebühren bei erhöhtem Betreuungsbedarf: - Für Kinder bis zur Einschulung wird für eine Betreuungszeit von über 6 bis 8 Stunden ein Betrag von zusätzlich 15 % und über 8 bis 10 Stunden ein Betrag von zusätzlich 30 % der Gebühren nach 6 Nr. 2 erhoben. - Im Grundschulalter wird für eine Betreuungszeit über 4 bis 6 Stunden ein Betrag von zusätzlich 15 % und von 6 bis 8 Stunden ein Betrag von zusätzlich 30 % der Gebühren nach 6 Nr. 2 erhoben. 4. Gebühren bei geringerem Betreuungsbedarf - Für Kinder bis zur Einschulung wird für eine Betreuungszeit bis unter 6 Stunden ein Betrag von abzüglich 10 % erhoben. - Für Kinder im Grundschulalter wird für eine Betreuungszeit von unter 4 Stunden ein Betrag von abzüglich 10 % nach 6 Nr. 2 erhoben. 5. Gebührenstaffelung nach unterhaltsberechtigten Kindern: ein Kind = 100 % der Gebühr entsprechend der Betreuungszeit zwei Kinder = 80 % der Gebühr entsprechend der Betreuungszeit drei Kinder = 60 % der Gebühr entsprechend der Betreuungszeit ab vier Kinder = 50 % der Gebühr entsprechend der Betreuungszeit 6. Unabhängig von den genannten Kriterien ist für die Mindestbetreuungszeit lt. 1 KitaG Abs. 3 (Rechtsanspruch = für Kinder bis zur Einschulung bis 6 Stunden und für Kinder im Grundschulalter bis 4 Stunden) ein Mindestbeitrag für jedes betreute Kind bis zum Schuleintritt in der Einrichtung in folgender Höhe zu zahlen: 20,00 bei bis zu 6 Betreuungsstunden 27,00 bei bis zu 8 Betreuungsstunden 34,00 bei bis zu 10 Betreuungsstunden Für Kinder im Grundschulalter ist der Mindestbeitrag in der Einrichtung in folgender Höhe zu zahlen: 15,00 bei bis zu 4 Betreuungsstunden 23,00 bei bis zu 6 Betreuungsstunden 30,00 bei bis zu 8 Betreuungsstunden Die Bemessungsgrenze des Nettoeinkommens für diesen Mindestbeitrag liegt für Alleinerziehende mit einem Kind bei 1.032,00 EUR, für Familien mit einem Kind bei 1.300,00 EUR. Für jedes weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind werden dem Einkommen 268,00 EUR zugerechnet. Für Einkommen über diesen Bemessungsgrenzen erfolgt eine Staffelung nach gesetzlichen Erfordernissen des 17 KitaG und diesen Grundsätzen. 7. Für Kinder, denen vom Jugendamt Hilfe zur Erziehung gemäß 33 und 34 SGB VIII gewährt wird und die in einer Kita untergebracht werden, wird dem Jugendamt der Durchschnitt der Höhe der Elternbeiträge der Kita in Rechnung gestellt. 8. Gebühren bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit wird unabhängig vom Einkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder, ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR je angefangene Betreuungsstunde erhoben. 8 Elternbeiträge für Gastkinder Die Bezeichnung Gastkinder gilt für Kinder, für die in keiner anderen Kommunalen Einrichtung der Stadt ein Betreuungsvertrag besteht und die kurzzeitig in einer Kindertagesstätte angemeldet werden. Es werden folgende Elternbeiträge je Betreuungsstunde erhoben: für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr = 1,50 für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung = 1,25 für Kinder im Grundschulalter = 0,75 Ferienbetreuung An schulfreien Tagen sowie in den Ferien ist im Hort für Kinder mit einem Betreuungsvertrag eine Ganztagsbetreuung möglich. Hierfür wird zusätzlich zum Elternbeitrag nach 6 eine Ferienpauschale erhoben. Diese setzt sich aus der Differenz des Monatsbeitrages während der Schulzeit und des Monatsbeitrages entsprechend dem erhöhten Betreuungsbedarf zusammen und wird anteilig für die in Anspruch genommenen Tage berechnet. 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Stadt Sonnewalde vom außer Kraft. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird angeordnet, dass die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in den kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Sonnewalde und deren Ortsteile - Kita-Gebührensatzung - vom (Beschluss am ) im Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde, Jahrgang 22, Ausgabe Nr. 12 vom öffentlich bekannt gemacht wird. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbepark Die Gehren der Stadt Sonnewalde gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am den Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbepark Die Gehren, in der Fassung November 2013, bestehend aus der Planzeichnung den textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, gebilligt. Dieser Entwurf des o. g. Bebauungsplans enthält die umweltrelevanten Gutachten und Informationen: 1) Artenschutzfachbeitrag (Wiesner, September 2013) Mit den Darlegungen zu den im Plangebiet vorgefunden bzw. potentiell möglichen Vorkommen geschützter Arten Brutvögel, Knoblauchkröte, Erdkröte und Zauneidechse. Zum Ausschluss der Verbotstatbestände, gemäß 44 BNatSchG, wurden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen formuliert. 2) Stellungnahmen und sonstige Informationen Immissionsschutz - Blendwirkungen der PV-Anlage (LUGV Cottbus) Denkmalschutz (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege) Löschwasser (LKEE, Ordnungsamt) Natur-, Landschafts- und Artenschutz (LKEE, untere Naturschutzbehörde) Ver- und Entsorgung Trinkwasser, Abwasser, Regenwasser, Strom, Telekom (jeweilige Ver- und Entsorgungsträger) durchgeführte Ersatzmaßnahmen (städtebaulicher Vertrag)

6 Sonnewalde - 6-3) Grünordnungsplan (Engelmann Cottbus, zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan) Mit den Darlegungen zur Flächennutzung vor der Planung, zu den Auswirkungen der Planung und zu den erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen. Für den Eingriff wurden Grünordnerische Festsetzungen formuliert. Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen wurden die zu erwartenden spezifischen Auswirkungen des Vorhabens schutzgutbezogen beschrieben und einer Bewertung unterzogen. Für jedes Schutzgut wurden ausgehend von diesen Festlegungen auf der Basis des aktuellen Zustandes die potentiellen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Diese Darstellung wird für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Landschaft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter vorgenommen. Die vorhandenen Wechselwirkungen wurden ebenfalls berücksichtigt. Das geplante Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu den einzelnen Planungen und Inhalten der Regionalplanung. Die in den Plänen enthaltenen Aussagen und Festlegungen für das Plangebiet sind in den jeweiligen Zusammenhang gestellt worden und betreffen insgesamt das großräumige Umfeld des Standortes. Das Plangebiet ist bereits heute i.s. eines Gewerbe-/Innenstadtgebietes verlärmt. Gesundes Arbeiten und Wohnen sind dennoch zu gewährleisten. Die Einhaltung der Lärmbeurteilungspegel von neu zu errichtenden gewerblichen Anlagen kann durch die Festlegung der Abstände der zulässigen gewerblichen Nutzungen zur angrenzenden Innenstadtbebauung sichergestellt werden. Gemäß Artenschutzfachbeitrag lassen sich die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 und 3 BNatSchG unter Berücksichtigung der vorgesehenen artenspezifischen Schutzmaßnahmen und CEF-Maßnahmen für alle vom Vorhaben betroffenen Arten ausschließen. Für Biotope und die weiter entfernt liegenden Landschaftsschutzgebiete und FFH-Gebiete werden durch das geplante Vorhaben keine Auswirkungen prognostiziert. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch die entsprechenden Flurgehölzriegel am Übergang zur freien Landschaft durch die Höhe der baulichen Anlagen minimiert. Das Vorhaben beansprucht für Bebauungen unversiegelte Ackerfläche. Durch die festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich wird dieser Eingriff in das Schutzgut Boden/Wasser weitestgehend ausgeglichen. Dieser Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbepark Die Gehren in der Fassung November 2013, sowie die vorgenannten umweltrelevanten Gutachten und Informationen, liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Sonnewalde, während der Dienstzeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bauamt zu den genannten Zeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht werden können. Sonnewalde, Werner Busse Bürgermeister

7 - 7 - Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg nach 3 Abs. 1 BauGB Sonnewalde Die Stadt Sonnewalde hat in ihrer Sitzung am den Entwurf Stand Oktober 2013 des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg nebst Begründung mit Umweltbericht für das Gebiet der folgend aufgelisteten Grundstücke der Gemarkung Sonnewalde, Flur 1, Flurstücke 508, 366, 533, 755, 756, 363/2, 363/3, 739 gebilligt und beschlossen, diesen nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Des Weiteren wurde beschlossen, zeitlich parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes die Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs Stand Oktober 2013 des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg erfolgt in der Zeit vom vom bis einschließlich durch Auslegung der Planzeichnung und des Begründungstextes mit Umweltbericht im Bauamt (Zimmer 8) der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstr. 3, Sonnewalde zu folgenden Bürozeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Landwirtschaftsflächen Am Goßmarer Weg unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Sonnewalde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs der Außenbereichssatzung Brenitz - Alleestraße Fassung November 2013, OT Brenitz der Stadt Sonnewalde gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom die Aufstellung der Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Brenitz - Alleestraße der Stadt Sonnewalde, OT Brenitz beschlossen. Die Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden, TÖB und Nachbargemeinden nach 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom und fand in der Zeit vom statt. Die im Zuge der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Bedenken wurden durch die Stadtverordnetenversammlung abgewogen und in den nun vorliegenden Entwurf Fassung November 2013 eingearbeitet. In der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom wurde der überarbeitete Entwurf der o. g. Außenbereichssatzung in der Fassung November 2013 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf, einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom bis einschließlich im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Sonnewalde, während der Dienstzeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf der o. g. Außenbereichssatzung enthält folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen: Anbauverbotszone außerhalb von Ortsdurchfahrten (Landesbetrieb Straßenwesen) Naturschutz, Artenschutz, Schutzgebiete, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft (LUGV) Landschaftsplanung, Schutzgebiete, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Landschaftsplanung, Arten- und Biotopschutz, Eingriffsregelung, Bodenschutz (LKEE) Denkmalschutz (BLDAM, LKEE) Brandschutz (LKEE) Abfallwirtschaft, Telekom, Strom, Abwasser, Trinkwasser (Verund Entsorgungsträger) Forst (Landesbetrieb Forst) Kampfmittelbeseitigung (Kampfmittelbeseitigungsdienst) Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Sonnewalde zu den genannten Zeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht werden können. Sonnewalde, den Werner Busse Bürgermeister

8 Sonnewalde Donnerstag, um Uhr Sitzung des Ortsbeirates Möllendorf im Bahnhofsgebäude Öffentliche Sitzungstermine Dienstag, um Uhr Sitzung des Ortsbeirates Zeckerin in der Gaststätte Drei Linden Freitag, um Uhr Sitzung des Ortsbeirates Schönewalde in der Gaststätte Köllner Mittwoch, um Uhr Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Gemeindezentrum des OT Goßmar Freitag, um Uhr Sitzung des Ortsbeirates Friedersdorf in der Gaststätte Inhalt der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am /13 Beschluss zum Antrag auf Austritt aus dem WAV Westniederlausitz im Bereich Abwasser 58/13 Beschluss über den Weiterbetrieb der Kläranlage Sonnewalde/Münchhausen 59/13 Protokollbeschluss zur Abwasserbeitragserhebung im Stadtgebiet Sonnewalde 60/13 Überplanmäßige Ausgabe zum Erwerb von Hardware für die Verwaltung 61/13 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Umlegung der Verbandsbeiträge der Stadt Sonnewalde an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz 62/13 Erlass einer neuen Kita-Gebührensatzung 63/13 Entbehrlichkeit Flurstück 97/2, Flur 1, Gemarkung Goßmar 64/13 Entwurfsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Die Gehren der Stadt Sonnewalde 65/13 Beschluss zur Billigung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Landwirtschaftsflächen am Goßmarer Weg 66/13 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Landwirtschaftsflächen am Goßmarer Weg und zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und zur TÖB-Beteiligung 67/13 Abwägungsbeschluss zur Außenbereichssatzung Brenitz-Alleestraße der Stadt Sonnewalde OT Brenitz 68/13 Entwurfsbeschluss Fassung November 2013 und Offenlagebeschluss zur Außenbereichssatzung Brenitz-Alleestraße der Stadt Sonnewalde OT Brenitz 69/13 Verkauf des Flurstücks 97/2, Flur 1, Gemarkung Goßmar IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich, jeweils mittwochs, in einer Auflagenhöhe von zurzeit Stück und wird allen Haushalten der Stadt kostenlos zugestellt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inkl. Mwst. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Herausgeber: Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3 in Sonnewalde, OT Sonnewalde Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde: der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Herstellung, Vertrieb und Anzeigen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, An den Steinenden 10 in Herzberg, Tel , Fax: Redaktion: Bürgermeister Werner Busse, Geschäftsstelle der Stadtverwaltung Tel , Fax: , stadtsonnewalde@t-online.de Redaktionsschluss bei der Stadt: in der Regel der 1. Dienstag im Monat Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Stadtnachrichten Inhaltsverzeichnis - Aus dem Rathaus Erreichbarkeit und Sprechzeiten Seite 9 - Wir gratulieren Seite 9 - Info der Geschäftsstelle Seite 9 - Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters Seite 9 - Veranstaltungskalender Seite 10 - Not- und Bereitschaftsdienste Seite 10 - Entsorgungstermine Seite 10 - Fahrbibliothek Seite 10

9 - 9 - Sonnewalde Aus dem Rathaus Sitz der Stadtverwaltung Sonnewalde Tel.: (Zentrale) Schulstraße 3 Fax: Sonnewalde stadt-sonnewalde@t-online.de Internet: Sprechzeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Wir gratulieren Jubilare des Monats Dezember 2013 Der Bürgermeister der Stadt Sonnewalde und die entsprechenden Ortsvorsteher gratulieren allen unten genannten Jubilaren der Stadt ganz herzlich zu ihren Geburtstagen (Reihenfolge innerhalb einer Altersgruppe nach Geburtsdatum). Herrn Werner Büchner zum 92. Geburtstag in Sonnewalde Frau Irmgard Rösler zum 85. Geburtstag in Sonnewalde Frau Erna Schmidt zum 85. Geburtstag in Sonnewalde Frau Ursula Konzack zum 85. Geburtstag in Kleinbahren Frau Waltraud Völker zum 80. Geburtstag in Kleinbahren Herrn Georg Hoffmann zum 80. Geburtstag in Sonnewalde Frau Christa Herda zum 70. Geburtstag in Sonnewalde Frau Irmgard Urban zum 70. Geburtstag in Friedersdorf Herrn Hermann Baude zum 65. Geburtstag in Sonnewalde Frau Erika Kämmerer zum 65. Geburtstag in Münchhausen-Ossak Frau Ingrid Hecht zum 65. Geburtstag in Sonnewalde Herrn Heinz Rieger zum 60. Geburtstag in Goßmar Herrn Kurt Egler zum 60. Geburtstag in Großkrausnik Frau Maria Hartung zum 60. Geburtstag in Sonnewalde Info der Geschäftsstelle Amtsblatt - Termine des Jahres 2014 Monat Redaktionsschluss Erscheinungsdatum Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Ihre Beiträge senden Sie bitte wie bisher an pressestelle@stadtsonnewalde.de Das gesamte Amtsblatt finden Sie auf der Homepage der Stadt unter Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte die Weihnachtszeit nutzen, um Ihnen für Ihre Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen zu danken. Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende, Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir freuen uns auf Feiern im Familien- und Freundeskreis, auf ein paar freie Tage ohne Hektik und Alltagsstress. Die geruhsame Zeit zwischen den Jahren lädt dazu ein, das ablaufende Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen sowie erste Pläne für das neue Jahr zu schmieden. Viele Menschen ziehen eine persönliche Bilanz, viele blicken auf die Ereignisse der letzten Monate zurück. 2013, liebe Bürgerinnen und Bürger, war ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen. Bei uns und in aller Welt ist viel geschehen, was uns stark bewegte oder Betroffenheit auslöste. Dank der Bereitschaft vieler Bürger in unseren Ortsteilen, sich ehrenamtlich zu engagieren, konnten die Angebote in den Vereinen, vor allem für unsere Kinder und Jugendlichen aufrecht erhalten und ausgebaut werden. Beim Thema Sicherheit ist es uns gelungen, eine neue Struktur in der Freiwilligen Feuerwehr zu finden, die auch dem demografischen Wandel gewachsen ist und von den Wehrführungen und den Kameraden getragen wird. Auch die Investitionen im Bereich Bau haben dazu beigetragen, dass die Standortqualität weiter verbessert und gestärkt werden kann. Wünschenswert und auch notwendig ist hier weiterhin eine gemeinsame politische Anstrengung, damit die Stadt Sonnewalde mit den Ortsteilen im Rahmen der demografischen Entwicklung für alle Altersschichten ein attraktiver und zukunftsorientierter Wohnort sein kann. Wir können und wollen der Stadt Sonnewalde einen Schub nach vorn geben, auch wenn unsere Haushaltslage nach wie vor äußerst prekär ist. Wir müssen weiter deutlich sparen, uns auch von einigen lieb gewonnenen oder heute als überlebenswichtig eingestuften Standards trennen aber auch davon, dass der Bürger in Zukunft stärker finanziell beteiligt werden wird. Noch haben wir das Heft des Handels selbst in der Hand. Ich möchte lieber, dass wir die Zukunft der Stadt Sonnewalde mit allen Ortsteilen selbst entscheiden bevor dies andere für uns tun. Leider müssen auch Stillstände hingenommen werden, denn die Entwicklung und Neugestaltung in einigen Orten und die damit verbundene Stärkung bringt nicht immer das erhoffte Vorankommen. Aber wir werden diese Thematik auch weiterhin ganz oben auf unserer Agenda haben. Auch im neuen Jahr stellt uns unser Haushalt erneut vor große Zwänge und Einschränkungen. Trotzdem wird es positiv weitergehen. Wir werden an unseren Zielen festhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Bürgerinnen und Bürger engagiert und tolerant mitwirken. Was wären wir ohne unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Vereinen, Verbänden und Organisationen, mit deren Ideenreichtum und großem Engagement auf vielen Handlungsfeldern, ohne die unser Gemeinwesen nicht existieren könnte. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für Ihren Einsatz. Auch im Namen der Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung wünsche ich Ihnen im Kreise Ihrer Familien eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr Ihr Bürgermeister Werner Busse

10 Sonnewalde Veranstaltungskalender Dezember/Januar/ Februar und Vorschau Kneipenquiz in Sonnewalde im Sportlerheim Sonnewalde präsentiert von KURIO- Catering Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn 20:00 Uhr Tischreservierungen und Anmeldungen unter oder per kneipenquiz@streber24.de Unkostenpauschale 2,00 p. Ps Ü-30 Weihnachtsparty im Kulturhaus Sonnewalde Einlass 20:00 Uhr, Beginn 21:00 Uhr Die Partypiraten präsentieren Schlager und Hits der 70- er, 80-er & 90-er Weihnachtstanz im Lindenkrug in Großbahren ab Uhr mit Da Capo Diskothek Großes Fischessen Silvester im Lindenkrug Großbahren ab Uhr Vorschau auf 2014 Karnevalsveranstaltungen in Brenitz, Gaststätte Motto: Der Sack ist voll, wir haben genug, in Brenitz fährt der letzte Zug Uhr 1. Veranstaltung Uhr 2. Veranstaltung Uhr Rentnerkarneval Uhr 3. Veranstaltung Uhr Rosenmontag Karnevalsveranstaltungen des RCC in Sonnewalde, Kulturhaus Motto: Fetzig, Schrill & Bunt, in den 80 ern ging es rund! Uhr Großer Karnevalsumzug (Start Siedlung) mit Tombola Uhr Rentnerkarneval Uhr Weiberkarneval Uhr Hauptveranstaltung Uhr Rosenmontag Weiberfastnacht im Gasthof Strauch, OT Schönewalde Schönewalder Frauenklinik ob Arzt oder Schwester, ob privat oder Kasse - wir gehören alle zur selben Masse. Beginn: Uhr Kartenvorbestellung erbeten unter Tel: Kartenabholung zwischen Weihnachten und Silvester Kabarett Die Kaktusblüte im Gasthof Drei Linden in Zeckerin Best of die Kaktusblüte Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn: 20:00 Uhr Kartenpreis Vorverkauf 14,90 /AK 16,00 Tischreservierungen unter Not- und Bereitschaftsdienste Notrufe Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 Leitstelle Lausitz (Sitz Cottbus): Polizei: 110 Polizeiwache Finsterwalde: Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst für alle Orte der Stadt Sonnewalde Diese für das Land Brandenburg einheitliche Rufnummer für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen, an Wochenenden und Feiertagen. Hier erhalten Sie ambulante ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen. Rufbereitschaften: bei Störung der Trinkwassergewinnung und -versorgung bei Störung der Abwasserentsorgung bei Störung der Stromversorgung bei Fragen zur Fäkalienentsorgung Schiedsmann H.-G. Brunk Entsorgungstermine Dezember Mülltonnen am in allen Ortsteilen der Stadt Gelbe Säcke/Tonnen am in Birkwalde, Breitenau, Dabern, Goßmar, Großbahren, Großkrausnik, Kleinbahren, Kleinkrausnik, Möllendorf, Pahlsdorf, Pießig, Sonnewalde und Zeckerin am in Brenitz, Friedersdorf, Schönewalde und Münchhausen-Ossak Papiertonnen am in Birkwalde, Breitenau, Dabern, Goßmar, Großbahren, Großkrausnik, Kleinbahren, Kleinkrausnik, Möllendorf, Münchhausen-Ossak, Pahlsdorf, Pießig, Sonnewalde u. Zeckerin am in Brenitz und Friedersdorf am in Schönewalde Die Entsorgungstermine für den Monat Januar 2014 entnehmen Sie bitte dem neuen Abfallkalender. Dieser lag uns bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Termine für die Fahrbibliothek Fahrbibliothek Süd Tour 9 Die Fahrbibliothek Süd kommt am Montag, dem von bis Uhr nach Pießig. Fahrbibliothek Nord Tour 10 Die Fahrbibliothek Nord hält am Dienstag, dem in Schönewalde von bis Uhr Ossak von bis Uhr Münchhausen von bis Uhr Goßmar von bis Uhr Möllendorf von bis Uhr Breitenau von bis Uhr Großbahren von bis Uhr Tour 11 Die Fahrbibliothek Nord hält am Mittwoch, dem in Friedersdorf von bis Uhr Brenitz von bis Uhr Kleinkrausnik von bis Uhr Zeckerin von bis Uhr Sonnewalde von bis Uhr Ende der Stadtnachrichten

11 Sonnewalde Aus den Ortsteilen OT Breitenau Der Ortsbeirat wünscht all unseren Einwohnern der Gemeinde Breitenau ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute vor allem Gesundheit für das Jahr Stellvertretender Ortsbeirat Frank Böde OT Brenitz Liebe Einwohner von Brenitz, der Ortsbeirat wünscht Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen beste Gesundheit und viel Erfolg. Ihr Ortsvorsteher Peter Walter OT Dabern Der Ortsbeirat dankt allen Einwohnern für Ihr Engagement zum Wohle des Ortsteiles und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familien. Rutschen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie alle schön gesund. Ihr Ortsvorsteher Werner Lorenz OT Friedersdorf Kerzenschein Der Zauber dieser stillen Zeit fängt sich im Kerzenschein. Auf Tannenzweig und grünem Kranz umwirbt er uns im Flockentanz und zieht mit weihnachtlichem Glanz in uns re Herzen ein. Wir wünschen allen Friedersdorfer Bürgern eine freudvolle Adventszeit und ein besinnliches, ruhiges und weißes Weihnachtsfest. Lassen Sie es Silvester richtig krachen und starten Sie gesund und kraftvoll ins neue Jahr! Allen fleißigen Helfern danken wir für ihre Ideen und das Engagement für Friedersdorf. Auch 2014 freut sich auf die Zusammenarbeit. Ihr und euer Friedersdorfer Ortsbeirat Küchen-Treffen in der Heimatstube Wir probieren gern an alten und neuen Koch- und Backideen. Wer helfen und kosten möchte, ist gern gesehen! Wir treffen uns wieder am Donnerstag, dem , ab Uhr. Informieren Sie sich dazu auch an den Aushängen mit Speisenvorschau im Schaukasten und am Heimatstuben-Kücheneingang. Dort geben wir ca. 1 Woche vorher auch bekannt, was gebrutzelt, geköchelt, gebacken und probiert wird. Der Heimatverein OT Goßmar Für Ihr Engagement im Verein, der Feuerwehr und den diesjährigen Projekten im OT Goßmar, auch wenn nicht alle gesetzten Ziele erreicht wurden, möchten wir uns herzlich bedanken. Wir wünschen allen Einwohnern ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, erlebnisreiche Feiertage sowie einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr Ihr Ortsbeirat Goßmar OT Großbahren Liebe Einwohner von Großbahren, im Namen des Ortsbeirates danke ich Ihnen für Ihr Engagement zum Wohle des Ortsteiles. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche und friedvolle Weihnachtszeit und ein frohes neues Jahr. Ihr Ortsvorsteher Uwe Weber OT Großkrausnik Der Ortsbeirat und der Ortsvorsteher wünschen allen Familien eine recht gemütliche Advents- und Weihnachtszeit. Für das neue Jahr wünschen wir allen Gesundheit. Ihr Ortsbeirat OT Kleinbahren Liebe Einwohner von Kleinbahren, wir wünschen Ihnen von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr. Bleiben oder werden Sie gesund. Ihre Ortsbeiratsmitglieder Günter Lehmann und Heiko Miersch OT Kleinkrausnik Allen Einwohnern von Kleinkrausnik wünschen wir recht schöne Weihnachten. Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie Ihrem Ortsteil weiterhin verbunden. Ihre Ortsbeiratsmitglieder OT Möllendorf Der Ortsbeirat wünscht allen Möllendorfern eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie schön gesund. Ihr Ortsbeirat OT Münchhausen Allen Einwohnern von Münchhausen und Ossak wünschen wir recht schöne Weihnachten mit Familie und Freunden. Rutschen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie Ihrem Ortsteil weiterhin verbunden. Ihre Ortsbeiratsmitglieder Detlef Auras und Herbert Mittag OT Pießig Liebe Einwohner, im Namen des Ortsbeirates wünsche ich Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit und alles Gute. Manfred Kollesser, Ortsvorsteher OT Schönewalde Der Ortsbeirat wünscht allen Einwohner von Schönewalde eine schöne Adventszeit und besinnliche Weihnachtsfeiertrage. Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie schön gesund. Ihr Ortsvorsteher Wolfgang Müller

12 Sonnewalde OT Sonnewalde Liebe Sonnewalder Einwohner, ich danke im Namen des Ortsbeirates all denen ganz herzlich, die sich auf den verschiedensten Gebieten für unsere Stadt engagieren. Das sind Gewerbetreibende, die so manche Spende leisten, Menschen, die bei Arbeitseinsätzen zur Stelle sind, Feste der Stadt Sonnewalde organisieren oder sich ehrenamtlich um das Heimatmuseum kümmern. Das ist auch die Initiative Wasser 21, die sich so hartnäckig für unsere Belange einsetzt. Vereine, Feuerwehr, Kita und Schule leisten Bildungs- und Nachwuchsarbeit im besten Sinne und zum Wohl der Stadt. Ich wünsche Ihnen allen im Namen des Sonnewalder Ortsbeirates ein schönes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien sowie Erfolg und Gesundheit für das Jahr Unser diesjähriger Weihnachtsmarkt war wieder eine runde Sache und hat großen Anklang bei unseren kleinen und großen Einwohnern gefunden. Ich möchte allen Beteiligten, den Gewerbetreibenden, Händlern und Sponsoren recht herzlich danken. Mein besonderer Dank geht an Thomas Bubner, Jörg Jähnig und Hubert Schade für die große Unterstützung bei der Organisation. Ihr Ortsvorsteher Axel Große OT Zeckerin Liebe Einwohner des Ortsteiles Zeckerin, der Ortsbeirat wünscht Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr alles Gute und beste Gesundheit. Winfried Kuboth, Ortsvorsteher Weihnachten steht vor der Tür und ein ereignisreiches Jahr geht dem Ende entgegen. Es ist die Zeit der Rückschau, Ruhe und Einkehr. Allen Zeckerinern möchten wir herzlich für die geleistete Arbeit und Unterstützung in diesem Jahr danken. Schön, dass es so viele fleißige Helfer in unserem Dörflein gibt. Vielen Dank an das Team unserer Gaststätte Drei Linden, dass immer für uns Senioren e inen schönen Tag zauberte. Ebenfalls gilt unser Dank allen Großen und Kleinen für die vielen Überraschungen und das wir Alten nicht vergessen werden. Allen Zeckerinern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für die Reise in das Jahr Winfried und Gerda Kuboth Neues aus den Kitas Kita Wichtelland in Münchhausen Hallo liebe Leute, einen Vorgeschmack auf gemütliches fröhliches Beisammensein, Freude schenken und zurückbekommen, erlebten wir bei unserem Oma-Opa-Tag, den wir in der schönen Gaststätte Zum Erbhof in Frankena feierten. Dieses Fest ist immer eine wunderbare Gelegenheit, all unseren geliebten Omis und Opis zu zeigen, wie sehr wir sie schätzen und brauchen und sie mit einem großen Programm und Überraschungen zu beschenken. Die Kleinsten zeigten während eines Bewegungsliedes die verschiedenen Körperteile, welche sie schon kennen. Dass sie auch schon wissen, wofür man sie braucht, bewiesen sie mit klatschen, stampfen u. v. m. beim nächsten Tanzlied Hörst du die Musik erklingen. Die mittlere Gruppe ließ die Blätter tanzen und jedes Kind trug einen Monat des Jahreszeitengedichts auf. Nach der toll gestalteten Geschichte Von der Zahnbürste, die keine Zahnbürste mehr sein wollte war klar, dass wir so bleiben sollten, wie wir sind, denn so sind wir richtig. Die große Gruppe stellte den Großeltern ihr Ameisenprojekt vor und sang ihr Ameisenlied und gestaltete mit Elan die Geschichte Die Elfe Sumsinella und die Hilfe der Ameisen. Nun wissen alle, wie nützlich diese kleinen Tierchen sind und wie toll so ein Zusammenhalt ist. Anschließend überreichten die Wichtel ihre selbst gebastelten Laubwichtel und die laubgestalteten Eulen. Die Omis und Opas belohnten uns begeistert mit kräftigem Beifall und einer prall gefüllten Spendenbüchse. Ganz herzlichen Dank dafür! Dem leckeren Buffet, welches wir fleißigen Muttis verdanken, konnte auch keiner wiederstehen. Und so widmeten wir uns danach mit neuer Kraft dem Spielspaß. Ein Aufruf zum Bastelabend fand auch dieses Jahr wieder großen Anklang. Da es den Erziehern im letzten Jahr großen Spaß machte, gemeinsam mit den Eltern kreativ zu sein, luden sie nun wieder zur Weihnachtsvorbereitung ein. Und glaubt uns: an super originellen und individuell gestalteten Geschenken kann man Wichteleltern ebenso gut erkennen. Die Erzieher freuten sich sehr über die zahlreichen bastelwütigen Muttis und bedanken sich für die Hilfe! Doch auch wir Wichtelkinder haben das ganze Jahr über fleißig gebastelt und themengerecht die Sparkasse in Sonnewalde gestaltet. Denn in diesem Jahr hatte das Wichtelland das Glück, den Erlös des Glücksrades zu erhalten. Wir hoffen, dass Ihr Euch bei Besuchen an unserer Bastelfreude und Kreativität erfreut habt und ordentlich am Glücksrad gedreht habt. Wir danken der Sparkasse Elbe/ Elster ganz herzlich für diese Spende! An dieser Stelle allen treuen Sponsoren einen lieben Dank! Allen Großen und Kleinen - feiert fröhlich und gemütlich Weihnachten, erfreut euch an Geschenken und am Schenken, genießt die Zeit mit Eurer Familie, bleibt gesund und lasst es ordentlich zu Silvester leuchten und krachen! Es weihnachtet sehr Eure Wichtel aus dem Wichtelland Münchhausen Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten!

13 Sonnewalde Kita Fröbels Sonnenkinder in Sonnewalde Neues aus der Kita Rasselbande in Zeckerin Das Jahr 2013 ging wieder ganz schnell vorbei. An unseren Oma-Opa-Tagen, Ende November, zeigten wir unseren vielen Gästen anhand von Videoaufnahmen, was bei uns alles im letzten Jahr geschehen ist. Alle hatten viel Spaß zu sehen, wie ihre Enkelkinder bei uns in der Kita spielen, singen, lernen, tanzen und lachen. Im Anschluss tranken wir gemeinsam Kaffee und konnten den lecker gebackenen Kuchen von den Mutti s genießen oder auch die liebevoll zubereiteten Brote. Vielen Dank, liebe Eltern, auch für den Plätzchenteig, den wir schon ein paar Tage später mit in die Kita nehmen konnten. Denn dort haben wir zur Vorweihnachtszeit auch wieder unsere vielen süßen Plätzchen ausgestochen. Unsere Erzieher haben sie zu Hause gebacken und am nächsten Tag konnten wir sie bunt verzieren. Und die schmecken lecker!! Nun freuen wir uns auf den Weihnachtsmann, der vielleicht bald zu uns in die Kita kommt. Einige von uns haben ihn ja schon am Sonntag auf dem Sonnewalder Weihnachtsmarkt getroffen. Denn dort haben wir mit den Kindern der Kita Goßmar, gemeinsam ein kleines Weihnachtsprogramm aufgeführt. Viele Leute und auch unsere Eltern haben zu geschaut und werden sicherlich dem Weihnachtsmann davon berichten. Wir wünschen allen, die uns kennen, ein schönes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit für das Jahr Die Kinder und Erzieher der Kita Rasselbande Zeckerin es ist an der Zeit Danke zu sagen Die soziale Bildung geschieht im täglichen Miteinander. Kinder sollten lernen kompetent und verantwortungsvoll mit den eigenen und den Gefühlen anderer umzugehen, Vertrauen aufzubauen und zu entwickeln, damit sie selbstbewusst und hilfsbereit in der Gruppe agieren können. Um dies zu festigen ist unser Trainingsprojekt EFFEKT in die zweite Runde gegangen. Natürlich sind Ernie und Bert wieder mit am Start und unsere Kinder freuen sich auf neue konfliktbezogene Lern- und Rollenspiele. Viel Wissenswertes hat uns Frau Gierach von der Naturwacht bei ihrem letzten Besuch in unserer Einrichtung beschert. Zum Thema Igel gab es eine Menge Interessantes über das kleine possierliche Tierchen zu erfahren. Sogleich kam von den Kindern der Vorschlag eine Unterkunft zu bauen, wo der Igel in den kalten Monaten, nämlich von Oktober bis April, seinen Winterschlaf halten kann, denn schlafen, ja das mag er. Bis zu 20 Stunden hält er durch, bis er am Abend schnüffelnd auf Nahrungssuche geht. Bei soviel Information kam die Bewegung trotzdem nicht zu kurz. Finger- und Bewegungsspiele zum Thema bereiteten den Kindern Spaß und kleine Igelkuchen wurden auch noch gebacken. Die hätten unserem stachligen Freund sicher auch geschmeckt. An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiter der Naturwacht und wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit.

14 Sonnewalde Am hatte der Vorlesetag sein 10-jähriges Jubiläum in ganz Deutschland. Wir waren dabei und freuten uns auf tolle Geschichten und Erzählungen unserer Vorlesepaten, die nicht nur an diesem Tag den Kindern Freude bereiten. Wir danken Frau Tallarek und Frau Nauert für ihre ehrenamtliche Mitarbeit. Geehrt wurden auch die Großeltern am traditionellen Oma-Opa-Tag. Mit einem liebevoll einstudierten Programm der Kinder und einer anschließenden gemütlichen Kaffeetafel, sagten wir danke, dass es euch gibt. Ein erlebnisreiches Jahr geht zu Ende und wir möchten uns an dieser Stelle bei der Stadt Sonnewalde, den Eltern und dem Kita- Ausschuss für die gute Zusammenarbeit und Erziehungspartnerschaft bedanken. Wir wünschen uns allen eine besinnliche Adventszeit, eine ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Das Erzieherteam der Fröbels Sonnenkinder Kita Zwergenland Goßmar Nun geht das Jahr dem Ende zu und die Kinder der Kita Zwergenland Goßmar warten schon wieder gespannt auf den Weihnachtsmann. Auch in diesem Jahr haben wir wieder vieles erlebt, toll gefeiert und Neues entdeckt. Wir möchten jetzt noch von unserem schönen Herbstfest im Lindenkrug Großbahren berichten. Wir freuten uns über viele Gäste, welche ein herbstliches Programm unserer Kinder sahen. Auch die Allerkleinsten tanzten mit und alle bereiteten den zahlreichen Zuschauern viel Vergnügen. Die Basteleien von dem kleinen Basar fanden reichlich Abnehmer und der leckere Kuchen unserer fleißigen Bäckerinnen schmeckte allen vorzüglich. Vielen Dank dafür! Natürlich freuten sich auch alle Kinder auf das beliebte Eis von dem Wirt, Herrn Weber. Wir danken auch den tüchtigen Bastelfrauen, besonders Frau Jana Müller, ihre Ideen sind goldwert und gehen scheinbar niemals aus! Danke auch an unsere netten Verkäufer. Ihnen kann man einfach nicht wiederstehen, was die steigenden Verkaufszahlen beweisen. So ging auch dieser Nachmittag viel zu schnell vorbei. Doch alles hat nun mal seine Zeit! Deshalb nun die Vorfreude auf unseren Oma-Opa-Tag, den Nikolaus und dann den Weihnachtsmann. Hier sei schon mal den beiden Herren für ihren unermüdlichen Einsatz in jedem Jahr herzlichst gedankt. Es ist immer wieder schön die strahlenden Kinderaugen bei ihrem Erscheinen zu sehen. Doch seien wir ehrlich, auch bei uns Erwachsenen steigt die Aufregung, wenn wir an Weihnachten denken, aus welchem Grund auch immer!? Deshalb wünschen wir allen Leuten ein friedliches, ruhiges Weihnachtsfest. Einen guten Rutsch ins Jahr 2014 und uns viele liebe Kinderlein. Ihr Team der Kita und die Kinder aus dem Zwergenland Goßmar Schulnachrichten Grundschule Sonnewalde 4. Bläserklassentreffen auf Schloss Boitzenburg Vom 13. bis 16. November 2013 fand das 4. Bläserklassentreffen im Rahmen des Projektes Klasse: Musik für Brandenburg statt. Unter den 271 Schülern aus 13 Schulen des Landes Brandenburg waren 21 Kinder der Klasse 5 unserer Grundschule Sonnewalde dabei, sie wurden von 4 Betreuern begleitet. Das Schloss Boitzenburg war für 3 Tage ein Ort voller Musik und Spaß. Die Gesamt- und Registerproben verlangten den Musikschülern einiges ab, dennoch hatten alle ihre Freude am gemeinsamen Spiel und strengten sich mächtig an. Besonders gut kam die abendliche Disko an. Frisch gestylt und gut gelaunt wurde gemeinsam getanzt. Auch das angebotene Kinoprogramm traf genau den Nerv der vielen Zuschauer. Als am Sonnabendmorgen der Bus aus der Heimat eintraf, waren alle schon gespannt auf das Konzert in Potsdam. In der MS Arena angekommen wurde alles vorbereitet und nochmals geprobt. Dieser Nachmittag des 16. November 2013 wird sowohl den Mitwirkenden, als auch den Gästen immer in Erinnerung bleiben. Gemeinsam mit dem Jugendblasorchester des Landes Brandenburg, moderiert von Attila Weidemann, wurde diese große Halle bei Stücken wie Star Wars, Farmhouse Rock und Let s Rock zum Konzertsaal. Das Publikum war begeistert, gerührt und unendlich stolz auf die hervorragenden Leistungen unserer Kinder. Die Notenständer wieder in der Schule verstaut, waren sich die Teilnehmer dieses Treffens einig, allen hat es gut gefallen. Wir üben weiter und wollen im nächsten Jahr als Erinnerung an die wunderbare Zeit als Bläserklasse eine CD aufnehmen. Anmeldung Einschulung Werte Eltern der Einschüler des Schuljahres 2014/2015, die Vorschule ist ein erfolgreiches Instrument für den Schulstart an der Grundschule Sonnewalde. Sie stellt eine gute Alternative zum gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangstest dar. Um Ihnen die Vorschule vorzustellen, laden wir Sie recht herzlich am 14. Januar 2014, um Uhr in die Aula der Grundschule ein. Mit freundlichen Grüßen Carola Elsner Schulleiterin Vorinformation!! Anmeldung der Schulanfänger für alle Kinder, die bis zum das sechste Lebensjahr erreicht haben, beginnt im Schuljahr 2014/2015 die Schulpflicht. Die Anmeldung der Schulanfänger für die Einschulung 2014/15 erfolgt am:

15 Anmeldung: Erfolgt im Sekretariat der Grundschule Sonnewalde mit: Der persönlichen Vorstellung des Kindes Vorlage der Geburtsurkunde Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung Termine: Freitag, 14. Februar Uhr Montag, 17. Februar Uhr Ärztliche Untersuchung: Termine erhalten Sie im Sekretariat bei der Anmeldung. Eindrücke vom Adventsprogramm Liebe Leserinnen und Leser, wir hoffen, Sie können die herrliche Stimmung unseres Programms noch mit in die Adventszeit nehmen. Wir bedanken uns für die vielen Spenden und wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen unbekümmerten Start ins Jahr Lehrerinnen und Schüler der Grundschule Sonnewalde Jugendnachrichten Sonnewalde Jahresrückblick der Jugendkoordinatorin Beim Wochenendeinkauf ist Weihnachtsmusik zu hören, das heißt bald geht das Jahr zu Ende. Als Kinder-, Jugend- und Familienkoordinatorin war ich viel im Stadtgebiet unterwegs. Veranstaltungen mit den Jüngsten in Kita und im Hort zum Thema Mit Medien aufwachsen waren auf beiden Seiten sehr beliebt und aufschlussreich. Das gemeinsame Indianerfest im Sommer hatte nichts mit Medien zu tun, aber die verschiedenen Stationen begeisterten alle Teilnehmer und forderten ihr Können. Die sechste Klasse der Grundschule war an Informationen zur Soziale Netzwerken interessiert und interessierte Eltern in den Kitas und der Schule traf ich bei angebotenen Informationsund Präventionsveranstaltungen. Jugendliche waren in vielen Ortsteilen in ihren Jugendräumen zu finden, in denen sie sich insbesondere an den Wochenenden trafen, um sich auszutauschen, gemeinsame Unternehmungen zu planen oder darüber abzustimmen, wie sie sich in ihrem Ortsgeschehen einbringen können. Einige waren auch in der Wochenendaktion Wir packen an aktiv. Organisiert in Jugendclub oder Jugendfeuerwehr wurde Hand angelegt, um das Ortsbild zu verschönern. Es gab eine intensive Zusammenarbeit mit den Jugendfeuerwehren im Stadtgebiet und im gemeinsamen Zeltlager im Waldbad Crinitz viele schöne Erlebnisse. Einige Mädchen und Jungen der Grundschule ließen sich zur Teilnahme am Mädchen- oder Jungentag in der Sängerstadtregion begeistern oder nutzten andere Ferienangebote. Freude bereitete es mir zu erleben, wie unsere französischen Gäste aus der Partnerstadt sich mit den Jugendlichen der Region verständigten und gemeinsam viel erlebten. Wenn die Sprachkenntnisse nicht reichten wurden Hände und Gesten zur Hilfe genommen und Verständigung gelebt. In Zeiten knapper Kassen war es angenehm zu erfahren, dass es Vereinen, und Jugendgruppen gemeinsam mit mir gelang Fördermittel oder finanzielle Unterstützung von Projekten zu erhalten, um diese umsetzen zu können. Beratungsbedarf hatten Kinder, Jugendliche und Eltern zu verschiedenen Themen und so manches Formular wurde gemeinsam ausgefüllt, dafür stehe ich natürlich auch weiterhin zur Verfügung. Herzlich danke ich Stadtverordneten, Ortsvorstehern, der Stadtverwaltung, den Kitas, der Grundschule und anderen Institutionen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und hoffe darauf, dass sich diese im nächsten Jahr fortsetzt. So wünsche ich Allen angenehme und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch. Die Jugendclubs möchte ich daran erinnern, dass geplante Silvesterfeiern in ihren Räumlichkeiten, angemeldet werden müssen. C. Mittelstädt Jugendkoordinatorin Infos von Vereinen und Verbänden der Stadt Inhaltsverzeichnis - Förderverein/Heimatmuseum Sonnewalde Seite 16 - SV Blau Gelb 90 Sonnewalde e. V. Seite 16 - Judo/Ju-Jutsu Asahi Sonnewalde e. V. Seite 16 - Elternverein Wichtelland e. V. Münchhausen Seite 17 - RCC Sonnewalde e. V. Seite 17 - Schützengilde Sonnewalde 90 (1549) e. V. Seite 17 - Traditionsverein Münchhausen e. V. Seite 17 - Interessengemeinschaft Karneval Brenitz Seite 17

16 Sonnewalde Förderverein/Museumsteam Schlossstraße 21 in Sonnewalde, Tel Bei Voranmeldung Führungen vom 1. April bis 31. Dezember Dauer der Führung im Museum: 1,5 Stunden Teilnehmerzahl pro geführte Gruppe: mind. 2, max. 20 Preis: 2,00 Euro/Person, Schüler je 0,50 Euro, Kinder bis 5 Jahre frei, bei Gruppen ab 10 Personen 1,00 Euro/Person Öffnungs- bzw. Saisonzeiten des Heimatmuseums Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat sowie Dienstag und Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr. Zusätzliche Öffnung nach telefonischer Vereinbarung. Kontakt: Hubert Schade, Sonnewalde, Finsterwalder Str. 33a Sonnewalde Tel. (privat) H. Schade SV Blau Gelb 90 e. V. Sparte Fußball Der SV Blau-Gelb 90 Sonnewalde e. V. wünscht allen Mitgliedern, Fans und Sponsoren sowie all deren Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes neues Jahr Der Vorstand Fußball-Spaßturnier am 30. Dezember Wie schon traditionell findet auch in diesem Jahr ein Spaßturnier für alle Fans, aktiven Fußballspieler und Mitglieder aller Sparten des SV Blau-Gelb 90 Sonnewalde statt. Auch ehemalige Aktive und Mitglieder des Vereins (welche die Feiertage in der Heimat verweilen) sind herzlich eingeladen. Termin ist der , Beginn Uhr (Treff Uhr). Voranmeldungen für eine optimale Planung erbeten an Siegmar Hille (Tel.: oder ). Bei rechtzeitigem Erscheinen ist auch eine Teilnahme für Nachzügler möglich. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir hoffen viele Mitglieder, ob als Spieler oder Zuschauer begrüßen zu können. Diese umfasst neben dem Trikotsatz auch für jedes Kind einen Trainingsanzug. Die Bekleidung wurde durch die finanzielle Unterstützung der Firma Böllhoff Produktion GmbH, Sonnewalde und der Firma steep GmbH, Bonn möglich. Dies war für alle Kinder und Eltern eine gelungene Überraschung. Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit bei den beiden Firmen für ihre Unterstützung bedanken. Eine Investition in die Kinder- und Jugendarbeit unserer Vereine ist immer auch eine Investition in die Zukunft. Dafür ein herzliches Dankeschön im Namen aller Kinder und Eltern der F-Junioren des SV Blau-Gelb 90 Sonnewalde e. V.. Sparte Billard Nach dem überraschenden Auswärtssieg in der 1. Pokalhauptrunde beim hoch favorisierten Rückersdorfer SV kommt es am , um Uhr, zum Punktheimspiel gegen Rückersdorf. Beginn ist wieder um Uhr in Sonnewalder Kulturhaus. Anschließend folgen die Spiele bei Zeckerin II am 5. Januar, bei Hörlitz III am 12. Januar und in Kirchhain am 26. Januar, bevor es ab dem 7. Februar in die Play-Offs geht. Veit Spiering, Pressesprecher mehr Infos: Judo/Ju-Jutsu Asahi Sonnewalde e. V. Hellmann Turnier Vetschau Beim stark besetzten Judoturnier mit vielen Berliner Vereinen verloren Luzien Lehmann und Richard Kuhl ihren ersten Kampf gegen die Berliner. Nach diesem Schreck steigerten sich beide enorm und gewannen ihre nächsten Kämpfe vorzeitig mit Ippon. Damit gewannen beide Silber. Charlotte Hoffmann rundete mit dem 3. Platz das gute Ergebnis ab. Die Alten Herren des SV Blau Gelb 90 Sonnewalde e. V. Weitere Spielansetzungen, wie z. B. Nachwuchsturniere entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder unter Trikotübergabe an unseren jüngsten Fußball-Nachwuchs BTU-Cup in Cottbus Bei diesen Turnier zeigten sich unsere Judokas von ihrer besten Seite. Richard Kuhl und Luzien Lehmann beide U 9 erkämpften sich die Goldmedaille. Besonders Richard Kuhl, der all seine Kämpfe vorzeitig gewann, setzte sich gut in Szene. Charlotte Hoffmann U 9 gewann ihre ersten drei Kämpfe vorzeitig. Im hart umkämpften Finale verlor sie nur knapp und wurde Am bekamen unsere jüngsten Kicker neue Spielbekleidung überreicht. zweite. Der Verein Judo/Ju-Jutsu Asahi Sonnewalde e. V. wünscht allen Mitglieder, Eltern und Sponsoren eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

17 Sonnewalde Achtung! Die Judoabteilung sucht noch Jungen und Mädchen ab 6 Jahre für eine neue Anfänger Gruppe. Für Kinder ab 5 Jahre beginnt ab Januar einmal die Woche eine Spiel und Turnstunde (z. B. Vorwärts- u. Rückwärtsrolle). Der erste Schnuppermonat ist frei! Bei Fragen, Th. Müller Elternverein Wichtelland Münchhausen Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und Gesundheit und Glück für das neue Jahr wünscht allen lieben Leuten der Elternverein Wichtelland Münchhausen! Reiter-Carnevals-Club (RCC) Die bunte Welt der 80er-Jahre Es ist wieder so weit. Auf geht s in eine neue Karnevalssaison. Diese haben wir mit unserer Eröffnungsveranstaltung am eingeläutet. Wir danken unseren Mitgliedern und vor allen Dingen unseren Gästen für diesen gelungenen Start. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für unser neues Programm auf vollen Touren. Wer kennt sie nicht, die Hits und Trends der 80-er Jahre. Unter dem Motto Fetzig, Schrill & Bunt - in den 80ernging es rund beleben wir für euch diese Zeit mit Tanz, Humor und attraktiven Kostümen. Auf geht s - feiert mit uns! Der RCC lädt Euch zu folgenden Veranstaltungsterminen recht herzlich ein. Sonntag Großer Karnevalsumzug (mit Tombola) Samstag Rentnerkarneval Freitag Weiberkarneval (NUR für Frauen) Samstag Karnevalsveranstaltung Montag Rosenmontagsball Ja - Am Freitag, dem gibt es wieder unseren Weiberkarneval. Männerfreie Zone! Also schnell die Freundinnen und Kolleginnen anrufen. Spezielle Gäste für Euch Mädels: Das Männerballett aus Hennersdorf und die Wittmannsdorfer Butterboys erweitern unser Programm. Die muss man gesehen haben! Der Kartenvorverkauf hat bereits am begonnen. Eintrittskarten für alle Veranstaltungen gibt es im Kombi - Shop Grund sowie an der Tankstelle in Sonnewalde. Für alle Abendveranstaltungen sind die Eintrittskarten im Vorverkauf günstiger zu erwerben. Und gleich ein Gruß von dieser Stelle - mit einem dreifach Sonnewaale Gelle!!! Der Vorstand des RCC Sonnewalde wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren und Freunden des Karnevals ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Thomas Babbe Schützengilde Sonnewalde 90 (1549) e. V. Liebe Schützen und Freunde des Sportschießens! Ein anstrengendes Sportjahr liegt hinter uns. Ich möchte mich bei allen Schützen bedanken, die unseren Verein bei zahlreichen Wettkämpfen und Veranstaltungen würdig vertreten haben. Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern sowie den Stammtischfrauen und Sponsoren, die durch ihre Aktivitäten das Vereinsleben mitgestalteten. Ich wünsche allen Vereinsmitgliedern nebst Partnern, den Freunden des Schießsports, unseren Sponsoren sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sonnewalde eine besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Kurz nach dem Jahreswechsel, am startet für unsere Schwarzpulverschützen das neue Wettkampfjahr mit dem Neujahrsschießen. Ab Uhr beginnt der Wettkampf für die Vereinsmitglieder. Danach, ab ca Uhr wird wieder zur traditionellen Feuerzangenbowle geladen und unsere Gäste erhalten die Möglichkeit ihre Treffsicherheit zu testen. M. Meier/Präsidentin Traditionsverein Münchhausen e. V. Der Traditionsverein Münchhausen e. V. wünscht allen Mitgliedern und Einwohnern aus Münchhausen und deren Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes Jahr Wir danken auf diesem Wege allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die uns auch in diesem Jahr wieder so gut unterstützt haben. Der Vorstand Traditionsverein Münchhausen e. V. Interessengemeinschaft Karneval Brenitz Herzliche Einladung zum Karneval 2014 nach Brenitz Wir möchten alle, die den letzten Zug nicht verpassen wollen, zu den Karnevalsveranstaltungen unter dem Motto: Der Sack ist voll, wir haben genug, in Brenitz fährt der letzte Zug! zu Peter auf den Saal einladen. Hier schon einmal der Fahrplan für die neue Saison: Abfahrtszeiten ab Brenitz/Hauptbahnhof (bei Peter auf dem Saal): 1. Veranstaltung , Uhr 2. Veranstaltung , Uhr Rentnerkarneval , Uhr 3. Veranstaltung , Uhr Rosenmontag , Uhr Fahrscheine (Karten) gibt es unter oder am Fahrkartenschalter in Brenitz Wir laden schon heute alle Närrinnen und Narren zur neuen Saison 2014 ein - wenn es dann wieder heißt: Brenitz Tuff Tuff! Der Wirt und die Jecken von der Eisenbahn

18 Sonnewalde Kirchennachrichten Gottesdiensttermine Dezember/Januar Sonnew. Schönew. Goßmar Zeckerin Großkrausn. Wehnsdorf Uhr Uhr Adventsmusik Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Heiligabend - C h r i s t v e s p e r Uhr 1. Weihnachtstag Uhr Uhr 2. Weihnachtstag - Weihnachtsspiel Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Neujahrsspaziergang Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Pfarrer Hubert Grapentin: Telefon: Fax: grapentin@t-online.de Die Sekretärin, Frau Andrea Ulms, erreichen Sie im Pfarramtsbüro immer dienstags von bis Uhr. Anzeigen Besuchen Sie uns im Internet

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