AUSSTELLUNGSREGLEMENT
|
|
- Curt Böhme
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUSSTELLUNGSREGLEMENT Einleitung Firmen und Organisationen, die der Einladung Folge leisten und das Angebot annehmen, reichen ihre definitive Anmeldung auf dem vom OK versandten Anmeldeformular ein. Vorbehältlich der Erfüllung der Zulassungsbestimmung für Firmen und Ausstellungsobjekte ist damit ein Ausstellervertrag zustande gekommen. Er unterliegt folgenden Bedingungen: 1. Organisation Die Wirtschaftsvereinigung Region Andelfingen führt vom Freitag, 26. bis Sonntag, 28. September 2014 die WylandMäss 14 durch. Für diese Ausstellung zeichnet ein spezielles Organisationskomitee (OK) verantwortlich. Diese ist als eigenständiger Verein unter dem Namen Verein Wylandmäss 2014 organisiert. 2. Ort Dreifachsporthalle und Anlage des Ausbildungszentrums Niederfeld in Andelfingen. 3. Öffnungszeiten Ausstellung: Festwirtschaft: Bierzelt: Bar: Uhr nur Schüler und Eltern ab Uhr für die Öffentlichkeit Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr geschlossen 4. Teilnahmeberechtigung Alle Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Region Andelfingen. Nichtmitglieder der WRA mit separater Bewilligung des OK. 5. Gestaltung der WylandMäss 14 a) Der Aufbau der Stände gehört zur Gesamtgestaltung der Ausstellung und untersteht dem Ressort Infrastruktur. b) Die Ein- und Zuteilung der Stände und Ausstellungswände sind Sache des OK. Spezielle Wünsche der Aussteller werden nach vorgängiger Absprache mit dem Ressort
2 Infrastruktur nach Möglichkeiten berücksichtigt. Besondere Platzwünsche können jedoch nicht als Bedingung für eine Beteiligung an der WylandMäss 14 anerkannt werden. c) Die Stände weisen eine Tiefe von 3 bzw. 5 Metern auf. Die minimale Standfläche beträgt 9 m 2. Das OK ist berechtigt, Anpassungen im Interesse des Gesamtkonzepts der beantragten Standfläche vorzunehmen. d) Alle Aussteller mit Standardständen des Standbauers sind verpflichtet, ihre Stände auf eigene Kosten einheitlich mit Standnummer und Firmenname gemäss Vorgabe des OK beschriften zu lassen. Die Beschriftung erfolgt bei den Innenständen auf den Blenden. e) Aussteller mit reiner Standfläche (ohne Standardstand) sind verpflichtet den Stand mit Standnummer und Firmennamen in Absprache mit dem OK auf eigene Kosten zu beschriften f) Gemeinschaftsstände sind nur mit Zustimmung des OK gestattet. Es gelten separate Verrechnungsansätze. g) Aussteller mit gemeinsamen Ständen koordinieren ihre Stände selbständig. h) Die zugeteilten Standmasse müssen zwingend eingehalten werden. 6. Anmeldung Als provisorisch angemeldet gelten Unternehmen, die den Anmeldetalon komplett ausgefüllt und unterzeichnet retourniert haben. Dabei gilt das first come, first served - Prinzip. Die provisorische Anmeldung wird durch Begleichung der Grundgebühr definitiv. Ausgeschlossen davon sind Sonderwünsche von Hauptsponsoren. 7. Standgestaltung Nach dem Aufbau der Stände gemäss Standkonzept sind die Aussteller selber für die Einrichtung und die weitere Gestaltung der Stände zuständig. Feuerpolizeiliche Vorschriften bezüglich Durchgänge und verwendeten Materialien sind zu berücksichtigen. 7. Zusätzliches Material für die Standgestaltung Für die individuelle Gestaltung der Stände stellen die Standbaufirmen gegen Miete eine Reihe von zusätzlichem Material zur Verfügung (spezielle Wandelemente, Podeste, Stehtische, Stühle, Spotlampen, Schriften usw.). Für allfällige Beschädigung an gemieteten Standeinrichtungen und Ausstellungsräumlichkeiten haftet das OK nicht. Der Abschluss des Mietvertrags und die Abrechnung für zusätzliches Material erfolgen direkt mit der beauftragten Standbaufirma. 8. Spezialanschlüsse Zusätzliche Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse, Lichtquellen sowie Telefon- und Datenleitungen müssen beim Ressort Infrastruktur bestellt werden. Die entsprechenden Kosten werden separat verrechnet. 9. Standmiete Innenstand Folgende Leistungen sind im Mietpreis gemäss Ziffer 11 inbegriffen: a) Standfläche b) Modulstandwände c) Elektrifizierung mit einer Steckdose, 220V, 500 W pro Stunde d) Blende (ohne Beschriftung)
3 e) Bodenabdeckung Sporthalle f) Allgemeine Beratung der Aussteller durch den Standbauer g) Hallenreinigung allgemein (die Standreinigung ist Sache des Ausstellers) h) Lautsprecheranlage i) Durchführung der allgemeinen Werbemassnahmen j) Bewachungskosten k) Kosten für Strom (ohne Installation) l) Kosten für gesamte Infrastruktur m) Eintrag im Ausstellerverzeichnis 10. Standmiete Aussenstand Folgenden Leistungen sind im Mietpreis gemäss Ziffer 11 inbegriffen: a) Standfläche b) Elektrifizierung mit einer Steckdose, 220V, 500 W pro Stunde c) Lautsprechanlage d) Durchführung der allgemeinen Werbemassnahmen e) Bewachungskosten f) Kosten für Strom (ohne Installation) g) Kosten für gesamte Infrastruktur h) Eintrag im Ausstellerverzeichnis 11. Mietpreise Grundgebühr für Mitglieder der WRA Fr Grundgebühr für Nichtmitglieder der WRA Fr Zusätzliche Grundgebühr für Gemeinschaftsstände (max. 2 Aussteller) pro zusätzlich Aussteller Fr m 2 -Mietpreis in Halle inkl. Standardstand Fr. 75. m 2 -Mietpreis in Halle exkl. Standardstand Fr. 25. m 2- Mietpreise im Freien pro Fr. 10. Alle Preise exkl. Mwst 12. Zahlung Nach abgeschlossener Standzuteilung erhält jeder Aussteller für den Mietpreis eine Rechnung, die innert 30 Tagen rein netto zu überweisen ist. Verspätete Einzahlungen haben eine Bearbeitungs- und Mahngebühr von 3 % des Rechnungsbetrags zur Folge. Rechnungen, die 60 Tage oder weniger vor der Ausstellungseröffnung datiert sind, sind sofort zu bezahlen. 13. Rücktritt Bei einem Rücktritt ist die gesamte Standmiete trotzdem zu entrichten. Der Aussteller kann einen Nachmieter stellen. Wird die Standfläche von anderen Ausstellern übernommen, werden für Umtriebe pauschal 200. (zuzüglich Mwst) in Rechnung gestellt. 14. Ausstellungspflichten Nach der Anmeldung ist jeder Aussteller zur Standbelegung verpflichtet und haftet somit für die Miet- und die übrigen aufgelaufenen Kosten. Die Stände müssen während den offiziellen Öffnungszeiten mit Standpersonal besetzt sein.
4 15. Versicherungen Eine Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen wird vom OK abgeschlossen. Versicherungen für Stände und Waren sind Sache der Aussteller. 16. Sicherheit Das Gelände wird vom Donnerstag, 25. September, Uhr, bis Montag, 29. September 2014, Uhr, durchgehend bewacht. Das OK lehnt jede Verantwortung oder Haftpflicht für nicht oder nicht rechtzeitig versicherte Ausstellungsgüter, Standeinrichtungen, Personenschäden usw. ausdrücklich ab. 16. Bodenabdeckung in der Dreifachsporthalle Der Boden wird ganzflächig mit einem Teppich abgedeckt. Achtung: Der Sporthallenboden darf in keiner Weise beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gebohrt oder andere beschädigende Aktionen vorgenommen werden. Für allfällige Schäden des Hallenbodens haftet der Aussteller. 17. Standwände Die vom Standbauer gestellten Standwände bestehen aus folienbeschichteten Hartfaserplatten. Diese dürfen nicht beschädigt (vernagelt, verbosticht, bemalt) werden. Farbgestaltung / Beschriftung ist in Absprache mit dem Standbauer möglich. 18. Montage Die Stände und Wandflächen stehen den einzelnen Ausstellern ab Donnerstag, 25. September 2014, Uhr, zum Einräumen zur Verfügung. Die Arbeit für die Standeinrichtung muss bis spätestens Freitag, 26. September 2014, Uhr, abgeschlossen sein. Ab Ihr erfolgt die Abnahme der Stände durch das OK. 19. Demontage Die Stände und Wandflächen dürfen erst am Sonntag, 28. September 2014, ab Uhr, ausgeräumt bzw. abgebrochen werden. Am Montag, 29. September 2014, um Uhr, müssen die Aussteller das gesamte Ausstellungsgut weggeräumt haben. 20. Kehrichtabfuhr Jeder Aussteller ist für die fachgerechte Entsorgung seiner mit dem Ausstellungmaterial angelieferten und die in seinem Stand entstehenden Abfälle selber verantwortlich. Die übrigen Abfälle, die durch die Besucher verursacht werden, entsorgt ein spezieller Abfalldienst. Für die Entsorgung von brennbarem Material steht ein Presscontainer zur Verfügung. 21. Verkehr Die Besucherparkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Festgelände und müssen durch die Besucher benutzt werden. Sämtliche Quartierstrassen werden abgesperrt. Der Unkostenbeitrag beträgt Fr Die Ausstellerparkplätze befinden sich auf dem grossen Parkplatz des Ausbildungszentrums (unterhalb der Silidur). Die Zu- / Wegfahrt erfolgt über die
5 Niederfeldstrasse Richtung Dorfzentrum. Während den Ausstellungszeiten sind Zu- und Wegfahrten zu vermeiden. 22. Verkauf Über den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken entscheidet das OK in Absprache mit dem Aussteller. Für Degustationen und Demonstrationen, die möglicherweise Immissionen von Geruch, Lärm usw. verursachen, ist die Einwilligung des OK einzuholen. 23. Pressedienst und Werbung Das OK ist bestrebt, der Veranstaltung ein möglichst breites Echo zu verschaffen. Es bedient sich dazu verschiedener Werbemittel. Dies sind unter anderem: a) Zeitungsartikel b) Messezeitung c) Dorfeingangsbeschriftungen d) Beflaggung mit WylandMäss-Flaggen e) Plakate f) Autokleber g) Korrespondenzkleber h) Homepage i) Radio/TV 24. Unterhaltung / Festwirtschaften Das OK organisiert ein Rahmenprogramm und den Betrieb von Festwirtschaften. 25. Gewinnverwendung Über die Verwendung eines allfälligen Gewinns entscheidet das OK. 26. Ausstellervertrag Dieses Ausstellungsreglement bildet einen integrierenden Bestandteil zur Anmeldung. 27. Differenzbereinigung Bei allfälligen Differenzen mit einzelnen Ressortchefs oder zwischen Ausstellern entscheidet das OK endgültig. Andelfingen, 12. September 2013 Für das OK-WylandMäss 2014 OK-Präsident OK-Vizepräsident OK-Ressort Finanzen Valentino Russo Beat Aebi Beat Wyss
o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.
24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:
MehrSchöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira
SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma
MehrAussteller Reglement. Allgemeine Informationen. Veranstalter. Organisationskomitee. Ort
Aussteller Reglement Allgemeine Informationen Veranstalter Handwerker & Gewerbeverein Beinwil am See / Birrwil OK-Gewerbeausstellung Organisationskomitee Präsident Reto Grütter 079 787 77 94 reto@gruetter-bedachungen.ch
MehrAusstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrREGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN
REGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN 1. Einleitung Der Gewerbeverein Zentrum Brugg und der Gewerbeverein Windischplus haben ein Organisationskomitee mit der Durchführung der Expo 2015 Brugg-Windisch beauftragt.
MehrTeilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung
Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung / Anerkennung Die Anmeldung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung ist erst
MehrANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.
ANMELDUNG Teil 1 Anmeldeformular / Kontaktdaten Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. Nein, wir können leider nicht teilnehmen. Firma Ansprechpartner Straße/ HNr. PLZ / Ort Telefon
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrHandbuch für Ausstellungen im Foyer Alte Kaserne
Handbuch für Ausstellungen im Foyer Alte Kaserne Kontakt: Katja Kolitzus, 052 267 66 94 oder altekaserne@win.ch Im Foyer der Alten Kaserne ist jeden Monat eine neue Ausstellung beheimatet. Auf drei Stockwerken
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrDie Ausstellung findet im Raum Gemeindehaus, Zentralstrasse und Mehrzweckhalle statt.
Ausstellerreglement 1 I. Zweck Die Walliseller Messe bezweckt die bewusste Schaustellung des Handwerks und des Gewerbes unserer Gemeinde und der Nachbargemeinden. Zudem will die Walliseller Messe unter
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrVom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
MehrAusstellervereinbarung TeamConf 2013
Ausstellervereinbarung TeamConf 2013 (bitte an folgende Nummer faxen: +49 (0)89 420 17 639) Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Strasse: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrOrderset. für Ihren Messe-Erfolg! Gastkarten Kostenlose Werbemittel Gutscheine für ermäßigten Eintritt Werbung in der Messe
Orderset Kunst + Handwerk für Ihren Messe-Erfolg! ugsburg International Gastkarten Kostenlose Werbemittel Gutscheine für ermäßigten Eintritt Werbung in der Messe Erlebnis Region Schwaben Freizeit + Touristik
MehrMuster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
MehrAngebot. www.cmef.com.cn. zur Beteiligung am Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg. auf der
Angebot Baden Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Haus der Wirtschaft Willi-Bleicher-Straße 19 70174 Stuttgart Tel.: 0711.22787-0
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrGewerbeausstellung Gwerbi 2016 in Niederrohrdorf
Liebe Gwerblerinnen und Gwerbler Liebe Freundinnen und Freunde des Gewerbes Gewerbeausstellung Gwerbi 2016 in Niederrohrdorf Endlich ist es soweit! Der Termin und der Durchführungsort für die Gewerbeausstellung
MehrInformationen zum Bandprobenraum
Informationen zum Bandprobenraum 1. Allgemeines zum Bandprobenraum 2. Was ist zu tun, um den Raum zu nutzen 3. Schlüsselberechtigte 4. Nutzung des Raumes ohne feste Probenzeit 5. Nutzung mit fester Probenzeit
MehrAusstellervereinbarung
Ausstellervereinbarung (bitte an 089/ 420 17 639 faxen) Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Strasse: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die AgileCars 2014 getroffen.
MehrBetriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage
Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrAusschreibung zum 8. internationalen SchwobaCup
Die Vergabe der Startplätze erfolgt in der Reihenfolge des Nennungseingangs. 1. Veranstalter: N. Bengel GmbH Der Dellendoktor Mercedesstr. 11 Tel.: +49 7034 61655 Fax: +49 7034 61658 email: info@schwobacup.de
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015
ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrSaalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17
Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 vom 15.2.1990 SKR Nr. 8.31 2.1 Besondere
MehrMehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler.
Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler. Überzeugend: Die Vorteile der Kautionsgarantie Mieter mehr Geld für andere Dinge minimale jährliche
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrBenutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden
Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrAnmeldeformular für RailBuyer
Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des
MehrSonderrundschreiben. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15
Sonderrundschreiben Nr. 15 Dezember 2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15 Die relativ unklare Situation zu Fragen des
MehrBuntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation:
INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015 Buntes Treiben! Zeitraum 27.07.-14.08.2015 Organisation: Betreuungszeit: Betreuungsorte: Verlauf: Anzahl der Plätze: Anmeldung: Fotos Die Ferienspiele
MehrSponsoringvereinbarung zur TeamConf 2013
Sponsoringvereinbarung zur TeamConf 2013 (bitte an folgende Nummer faxen: +49 (0)89 420 17 639) Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Strasse: PLZ/Ort: eine Sponsoringvereinbarung
MehrAuf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg
Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller 1. Ausstellungskonzept
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrFirma: Ansprechpartner: Anschrift:
09.-10. Mai 2015 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner:
MehrAnschrift : Rochemaure Aquarelle Chez Michel RABAULT 288 Route des Videaux 07400 ROCHEMAURE... Allgemeines
Anschrift : Rochemaure Aquarelle Chez Michel RABAULT 288 Route des Videaux 07400 ROCHEMAURE... Allgemeines a- Ort und Datum der Ausstellung : Château de Joviac 07400 Rochemaure vom 5. bis zum 14. Juli
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrVeranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung:
Allgemeine Ausstellungsbedingungen zur Weiterleitung an die Aussteller Veranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung: Tagungsort:, Stauffenbergstr. 26, 10785 Berlin Internet:
MehrInfobooklet. Kontaktparty 2016. Samstag, 5. März 2016, 11.00 bis 16.00 Uhr. Die grösste akademische IT-Recruiting-Messe der Schweiz
Infobooklet Kontaktparty 2016 Samstag, 5. März 2016, 11.00 bis 16.00 Uhr Die grösste akademische IT-Recruiting-Messe der Schweiz www.kontaktparty.ch Unser Konzept Die Kontaktparty wird jährlich ehrenamtlich
MehrG360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G
G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G zwischen der Stadt Weingarten, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Ewald, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten im
MehrBenützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
MehrTEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017
TEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017 19.04.2016 BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel. +41 31 340 11 11 Fax +41 31 340 11 10 http://www.heimtexsuisse.ch, heimtexsuisse@bernexpo.ch
MehrBenutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus
Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal
MehrOrganisationskomitee Präsident: Martin Huber huber@huber-optik.ch 056 424 15 00 / 079 450 45 00
AUSSTELLER-REGLEMENT Würenloser Messe 2016 Veranstalter: Verein Furttalmesse, bestehend aus: GVW Gewerbeverein Würenlos GVR Gewerbeverband Regensdorf, Buchs und Dällikon GVUF Gewerbeverein Unteres Furttal
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrWissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r
MehrDurchschnittlich besuchen jährlich ca. 2000 Interessierte den Jungunternehmertag. Der Eintritt ist frei, Anmeldung obligatorisch.
WAS ist der Jungunternehmertag? Der Jungunternehmertag ist eine regelmäßige Informationsveran - staltung für GründerInnen & JungunternehmerInnen, die einmal pro Jahr veranstaltet wird. Alle Informationen,
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. Flugschule / Charterflug Gregor Stahnke, Mühlweg 4b, D-09385 Lugau OT Erlbach-Kirchberg, und Herrn / Frau
Seite 1 von 5 zwischen Ausbildungsvertrag, Mühlweg 4b,, und Herrn / Frau Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Straße PLZ Ort Tel. privat Tel. dienstlich Mobil E-Mail nachfolgend Ausbildungsteilnehmer
MehrIhr Ansprechpartner Bettina van de Loo
Ihr Ansprechpartner Etzestr. 34 22335 Hamburg Telefon +49(40) 50090604 Fax +49(40) 50090605 Mobil +49(173) 2402078 E-Mail vandeloo-hamburg@t-online.de Internet www.vandeloo.info Stimmungvolle Büro- und
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
MehrMietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.
Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrAUSSCHREIBUNg 3 TAGE KUNST. Ausschreibung. Messe für Gegenwartskunst. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kultur Kommunale Galerie Berlin Hohenzollerndamm
MehrVorbereitung der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2015/2016; Informationen zur Lernmittelrücknahme zum Schuljahresende 2014/2015
Per EPoS An die Leiterinnen und Leiter der im Schuljahr 2015/2016 an der Schulbuchausleihe teilnehmenden Schulen in Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2997
MehrInhalt. Samstag, 15. Juli 2006 Hochschule Pforzheim
Informationsmappe Inhalt 1. Konzeption 2. Call for Papers 3. Ausstellerinformationen 4. Anmeldung 5. Sponsoring 6. Übersichtsplan Konzeption Seit 2004 veranstaltet die Pforzheimer Linux User Group jedes
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrSehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren! November 2015
Sehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren November 2015 Die weltweit größte Handelsmesse findet vom 5. bis 9. März 2017 in Düsseldorf statt. Auf über 200.000 m 2 Brutto-Ausstellungsfläche
MehrBetriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.
Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser
Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrVom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.
Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015
MehrREGLEMENT USTER MESSE 2015
REGLEMENT USTER MESSE 2015 1. ZUSTÄNDIGE RESSORTLEITER: Sven Diem Beat Bucher Andreas Welschen Marianne Fried Präsident / Inserate / Messezeitung Vize-Präsident / Standbau / Technik / Sicherheit Finanzen
MehrKonzept. Erstellt von: Andreas von Kaenel Datum: 25. Januar 2015 Version: 04
Konzept zur Teilnahme des Berner Schiesssportverbandes (BSSV), der Landesteil-Verbände des BSSV und der Schützenvereine des BSSV am Umzug des Eidgenössischen Schützenfestes 2015 in Visp. Erstellt von:
MehrSeminar der. Medizinischen Reitlehre. mit Dr. Robert Stodulka, Wien. am 14.11.2015. 09.00 Uhr 18.00 Uhr. auf der Reitanlage Griebel, Schäfersgasse 60
Seminar der Medizinischen Reitlehre mit Dr. Robert Stodulka, Wien am 14.11.2015 09.00 Uhr 18.00 Uhr auf der Reitanlage Griebel, Schäfersgasse 60 96479 Weitramsdorf/Germany In diesem Kurs vermittelt Dr.
Mehrdentalbern.ch 9. 11.6.2016 Standreinigung, Aussteller-Parkplätze, Technische Bestellungen Hauptpartner: Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO
Standreinigung, Aussteller-Parkplätze, Technische Bestellungen Veranstalter: Swiss Dental Events AG Patronat: Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche Hauptpartner: Schweizerische Zahnärztegesellschaft
MehrS a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrSportverein Mering e.v.
Finanz- und Geschäftsordnung Sportverein Mering e.v. MITGLIED DES BAYERISCHEN LANDESSPORT-VERBANDES GEGRÜNDET 1925 Sportverein Mering e.v. * Tratteilstraße 50 * 86415 Mering * Tel.: 08233 / 9364 Gebilligt
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrI. Allgemeine Bestimmungen. II. Zuständigkeiten
Internet-Reglement 2 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die Gemeinde Freienbach tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 18. September 1997 im Internet unter www.freienbach.ch auf. Art. 2 Ziel ist es,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrInhaltsverzeichnis..SERVICE.GUIDE..BERLINER.FAHRRADSCHAU.
Inhaltsverzeichnis SERVICEGUIDEBERLINERFAHRRADSCHAU WILLKOMMEN 2 ANSPRECHPARTNER 3 KEYFACTSBERLINERFAHRRADSCHAU 4 ÖFFNUNGSZEITENFÜRAUSSTELLER 4 ÖFFNUNGSZEITENFÜRBESUCHER 4 ÖFFNUNGSZEITENFÜRAUFBAU 4 ÖFFNUNGSZEITENFÜRABBAU
MehrAllgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg
Allgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg 1. Willkommen Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum CHALLENGE-Spezialmarkt 2016! Zu Ihrer
MehrTeilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg
Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen
MehrLEITFADEN/Pflichtenheft Kantonaler Jugitag
LEITFADEN/Pflichtenheft Kantonaler Jugitag Organisator Der durch die Abteilung Anlässe GRTV beauftragte Organisator bestellt ein verantwortliches Organisationskomitee (OK). Folgende Chargen können berücksichtigt
MehrRethink. Website! your. AUSWIRKUNGEN DES EU-TABAKWERBEVERBOTS BTWE-Portal Tabak-Check in www.tabakwelt.de
AUSWIRKUNGEN DES EU-TABAKWERBEVERBOTS BTWE-Portal Tabak-Check in www.tabakwelt.de 1 Ausgangslage Die Tabakwerberichtlinie sieht ein weitgehendes Werbeverbot für Tabakwaren in Zeitungen, Zeitschriften,
MehrDie BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining
Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein Spaß Spiel Fußballtraining - Was ist das? Fünf (bzw. drei) Tage Fußballschule in den Pfingst- und Sommerferien Für die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins
MehrVertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,
Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrMarkt Markt Indersdorf
Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz
MehrSCHULVERTRAG. zwischen
SCHULVERTRAG zwischen der Neue Schule Wolfsburg ggmbh, Heinrich Heine Straße 36, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Schulleitung (im Folgenden auch Schule
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler
MehrFax. Nr. 044 / 332 48 22 1. Meldung Tel. Nr. 044 / 332 40 40 Fax (inkl. Deckblatt) Seiten
PATIO FRÜHSTÜCK Fax. Nr. 044 / 332 48 22 1. Meldung Tel. Nr. 044 / 332 40 40 Fax (inkl. Deckblatt) Seiten Offizieller Bank Anlass Externer Anlass Privater Anlass Frau Herr Name: Vorname: Instr. Tel: Anlassdatum:
Mehr