Der Wald als Windenergiestandort
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- Petra Schuler
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Neu-Anspach Der Wald als Windenergiestandort 2. Bürgerinfo Stadt Neu-Anspach, Süwag Erneuerbare Energien GmbH & juwi Energieprojekte GmbH 13. November
2 Begrüßung und Einführung durch Bürgermeister Hoffmann Herzlich Willkommen zur zweiten Bürgerinformationsveranstaltung
3 Moderation durch Herrn Joachim Eicker
4 Programm und Ablauf des Abends Themenblöcke: 1. Warum Windenergie in Neu-Anspach? Bürger-Fragerunde 2. Standortplanung: was, wann, wo und wie? Bürger-Fragerunde 3. Bürgerbeteiligung Bürger-Fragerunde
5 Warum Windenergie in Neu-Anspach 1. Stadt Neu-Anspach 2. Süwag Erneuerbare Energien GmbH 3. juwi Energieprojekte GmbH
6 Warum Windenergie in Neu-Anspach Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Stadt Neu-Anspach
7 Warum Windenergie in Neu-Anspach Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neu-Anspach zum Klimaschutz : Beschluss zur Teilnahme am Projekt 100 Kommunen für den Klimaschutz mit Unterzeichnung der Klimaschutz-Charta (Erstellung einer CO 2 -Startbilanz und eines Aktionsplans) Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für Neu-Anspach Aufbau eines kommunalen Gebäude- und Energiemanagements : Beschluss des Aktionsplans mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Förderung der Erneuerbaren Energien.
8 Warum Windenergie in Neu-Anspach Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neu-Anspach zum Klimaschutz : Beschluss zur Errichtung von Windkraftanlagen in Neu-Anspach und Ausweisung Windvorrangflächen : Beschluss Auswahl Investor (Bietergemeinschaft Süwag und Juwi) zur Verpachtung von städtischen Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen
9 Warum Windenergie in Neu-Anspach Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neu-Anspach zum Klimaschutz : Beschluss des Klimaschutzkonzeptes Neu-Anspach vom als grundsätzliche politische Handlungsempfehlung für die künftige Klimaschutzpolitik in Neu-Anspach Klimaschutz-Ziele als politische Selbstverpflichtung Einstellung eines vom BMU geförderten Klimaschutzmanagers (Teilfinanzierung über Pachteinnahmen aus dem PV und Windkraft- Projekt
10 Warum Windenergie in Neu-Anspach EU BRD Land Hessen Kommune
11 Warum Windenergie in Neu-Anspach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
12 Warum Windenergie in Neu-Anspach Klimaschutz-Ziel für Neu-Anspach: Die Stadt Neu-Anspach verpflichtet sich bis zum Jahr 2050 im Rahmen ihrer Möglichkeit eine höchst mögliche eigene erneuerbare Energie-Versorgung sicherzustellen und den Primärenergiebedarf 2010 von fast 400 Gigawattstunden bis 2050 um ein Drittel abzusenken in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Die drei Hauptsäulen der erneuerbaren Energien stellen die Solarwärme, die Umgebungswärme und die Windkraft dar.
13 Warum Windenergie in Neu-Anspach
14 Warum Windenergie in Neu-Anspach
15 Warum Windenergie in Neu-Anspach
16 Warum Windenergie in Neu-Anspach
17 Warum Windenergie in Neu-Anspach? Grüne Netze: Integration erneuerbarer Energien. Intelligente Netze. Internet der Energie. Grüne Produkte: Zertifizierter Ökostrom. Verbesserung der Energieeffizienz. Elektromobilität. Grüne Erzeugung: Ausbau der Wasserkraft. Erweiterung von Biomasse- und Solaranlagen. Investition in Windenergie.
18 Referenzen Windenergie im Wald juwi, der erfahrenste Projektentwickler im Wald juwi hat von 730 realisierten WEAs 220 Windenergieanlagen an mehr als 50 Waldstandorten gebaut. Entspricht etwa 70% der bundesweit im Wald errichteten WEAs. Enge Zusammenarbeit mit Landesforsten & Gemeinden. 18
19 Zeitplanung Beschluss Parlament Errichtung Windpark Erste Bürgerinformation Interessenbekundungsverfahren Beschluss Parlament Auswahl Investor Grenzgang 20. April 2013 Vertragsverhandlungen/Abschluss Vertrag Febr. Sept Durchführung Gutachten, Standortplanung März Dez BImSchG-Genehmigungsverfahren Herbst 2013 Frühjahr/Sommer 2014 Genehmigung u. Aufstellung Windmessmast Okt. - Nov. 2013
20 Zeitplanung Zweite Bürgerinformation Waldbegehung/Standortbegehung mit Bürgern Jan - März Weitere Bürgerinformationen: (Bürgerbeteiligung, Stand Windmessungen, Gutachten, Genehmigung etc.) Jan - März BImSchG-Genehmigung RP Frühjahr/Sommer 2014 Weitere Bürgerinformation: Info über Genehmigung etc. Sommer 2014 Vorbereitung Bauausführung und Errichtung Windpark Frühjahr 2014-Winter 2014/2015
21 Zeitplanung Gestattungsverträge WEA / Wege / Kabel / AGM Eingriffsminimierende Ausführungsplanung Umweltgutachten Genehmigungsverfahren nach BImSchG Ausgleichsmaßnahmen Windmessmast Bauphase und Inbetriebnahme Ausgleichsmaßnahmen Windpark
22 Bürger-Fragerunde
23 Standortplanung: Was, wo und wie? 23
24 2 Standortplanung: Was, wo und wie? 2.1 Planungskriterien & gesetzl. Vorgaben 2.2 Standortplanung & Anlagenplanung 2.3 Eingriffsminimierung & Flächeninanspruchnahme 2.4 Schall & Schatten 2.5 Visualisierung 2.6 Netzanbindung 2.7 Naturverträglichkeit 24
25 Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben Siedlungspuffer zu Wohnbebauung, Gewerbe sowie im Außenbereich Abstand zu Straßen, Stromleitungstrassen und Fernleitungen Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Biotope Vogelschutz-/FFH-Gebiete (eingeschränkt zulässig nach Einzelfallprüfung) Friedwälder, Saatgutbestände, Naturwaldreservate, ältere Laubholzbestände 25
26 Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben Militärische Belange (Richtfunkstrecken, Radar, Tieffluggebiete...) Öffentlich-rechtlich gesicherte Richtfunkstrecken Vorgaben DFS, Funkfeuer, Einflugschneisen Wasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete, etc. Denkmalschutz Wirtschaftlichkeit (höhere Oberflächenrauigkeit im Wald ist bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten zu beachten) 26
27 Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben Großräumige Ausschlusskriterien Funkfeuer/Flugsicherung und Siedlungsabstände
28 Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben Umweltrestriktionen und Siedlungsabstände im Stadtgebiet Neu-Anspach Größerer Maßstab und ohne dunklen 750 m Puffer 28
29 Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben - Windhöffigkeit HESSEN Grobe TÜV-Wind Karte Genaue juwi-wind Karte
30 Windmessung am Langhals Was und wie wird gemessen? 6 Anemometer zur Messung der Windgeschw. auf versch. Höhen (102m, 99m, 80m, 60m, 40m Höhe über Grund) 2 Windfahnen zur Messung der Windrichtung 2 Temperatur-/Luftfeuchte-Messgeräte 1 Luftdruck-Messgerät Wo wird gemessen? Freifläche auf dem Langhals eingriffsminimierende Standortwahl 30
31 Windmessung Eingriffsmiminierung und Ausgleich Ökologische Baubegleitung durch externes Fachleute Ausgleichsmaßnahmen in der Nähe (wenige 100m): Naturnahe Waldwiese Naturnaher Waldsaum 31
32 Warum Windenergie im Wald? Bewaldete Höhenlagen bieten beste Voraussetzungen für eine effektive Windenergieerzeugung Große Nabenhöhe erlauben es Windenergieanlagen im Wald zu bauen Mittelgebirgslagen mit guter Windhöffigkeit sind meist bewaldet Durch ausreichende Entfernungen zu Wohnsiedlungsbereichen besteht nur geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Schall und Schatten Gedämpfte Sichtbarkeit der Anlagen durch umgebenden Wald Gute Erschließung über das vorhandene Waldwegenetz meist gegeben In waldreichen Regionen kommen bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend Waldflächen in Frage
33 Standortplanung Unsere Grundsätze: Vermeiden, Vermindern, Ausgleichen Herangehensweise in Neu-Anspach: 1. Vorhandene Infrastruktur nutzen 2. Vorgeschädigte Bestände, Kahlflächen und Schneisen nutzen 3. Ökologisch geringwertige Bestände bevorzugen 4. Folgeschäden vermeiden Oberstes Ziel: Eingriffsminimierung 33
34 Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener Freiflächen Freiflächen am Langhals als Freiflächen am Standort, Schutz Langhals als Standort bestehenden Baumbestands
35 Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener Schusschneiße Bestehende Schneise für Zuwegung und Kranausleger werden genutzt Vermeidung von Folgeschäden durch Erhalt der windzugewandten Waldinnenränder
36 Eingriffsminimierung Nutzung vorgeschädigter Bestände Nutzung forstlich geprägter Fichtenforst Schutz des Laubwalds Nutzung g Freiflächen Borkenkäferbefall
37 Windpark Neu-Anspach
38 Windenergie-Anlagen im Wald Flächeninanspruchnahme im Wald (Vestas V112) Welcher Eingriff findet im Wald statt? Flächeninanspruchnahme und (Teil-)Versiegelung des Bodens mit Schotter Fundament ca. 490 m 2 (dauerhaft versiegelt) Kranstellfläche ca m 2 (dauerhaft geschottert) Kranausleger ca m 2 (dauerhaft, baumfrei) Montage-/Lagerflächen ca m 2 (temporär, baumfrei, Wiederaufforstung) Für den Bau einer Windenergieanlage (inkl. Zuwegung) müssen dauerhaft 0,75 ha in Anspruch genommen werden Nach dem Bau der Windenergieanlagen werden nicht weiter benötigte Flächen rekultiviert. 38
39 Flächeninanspruchnahme im Wald Neu-Anspach Waldfläche der Stadt Neu-Anspach: ha = 43,2% der Gemarkung Neu-Anspach (3.614 ha) sind bewaldet Dauerhafte beanspruchte Fläche pro Windrad inkl. Zuwegung: = ca qm => 0,75 ha bei 5 geplanten Windrädern =ca qm => 3,75 ha Das sind 0,239 % der Neu-Anspacher Waldfläche!
40 Anlagentyp Vestas V112 3MW Technische Daten Rotordurchmesser: Nabenhöhe: Gesamthöhe: Nennleistung: 112 m 140 m 196 m 3MW GH 196 m Prognostizierter Jahres-Stromertrag Pro WEA: ca kwh/a 5 WEA: ca kWh/a Regenerative Stromversorgung Pro WEA: ca Haushalte 5 WEA: ca Haushalte (bei durchschnittl. Verbrauch von kwh/a) NH 140 m RD 112 m Co2 Einsparung zur konv. Energieerzeugung Pro WEA ca t Co2 Positive Energiebilanz* Pro WEA nach 9 Monaten Betrieb 40
41 Schall relevante Immissionsorte und Ergebnisse Geringste Entfernung zur nächsten WEA A ca. 1360m B ca. 1490m C ca. 880m D ca. 1200m E ca. 1120m F ca. 1150m G ca. 1800m 41
42 Schall Wie laut ist ein db? Höchster Wert, der im Außenbereich ankommt Vorgaben der TA-Lärm: 40 db (allgemeines Wohngebiet, nachts) Quelle: BWE, Landesumweltamt NRW 42
43 Schallkarte bei Volllast aller 5 Windenergieanlagen 43
44 Schattenwurf Gesetzliche Grenzwerte von 30 Stunden/Jahr bzw. 30 Minuten/Tag werden eingehalten durch: Große Siedlungsabstände Sensoren und Abschaltautomatik Überschreitungen werden durch die Behörden nicht genehmigt! Grundlagen Windenergie Quelle: Siemens Wind Power von 57 juwi Academy
45 Schattenwurf Folgende theoretische Annahmen sind Grundlage der Berechnung: Die Sonne scheint täglich von Sonnenauf- bis untergang, d.h. 365 Tage im Jahr wolkenfreier Himmel Die Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung Die Windenergieanlage ist immer in Betrieb Theoretisch wären im Bereich Erlenbach 31:45 Stunden/Jahr möglich. Praktisch sorgen Wolken, Schattensensor und Abschaltautomatik für eine Unterschreitung der Grenzwerte. Grundlagen Windenergie 45 von 57 juwi Academy
46 Visualisierung - Fotopunkte Grundlagen Windenergie 46 von 57 juwi Academy
47 Visualisierung Blick vom Bürgerhaus Grundlagen Windenergie 47 von 57 juwi Academy
48 Visualisierung Blick aus Wehrheim Grundlagen Windenergie 48 von 57 juwi Academy
49 Visualisierung Blick von Rod am Berg Grundlagen Windenergie 49 von 57 juwi Academy
50 Visualisierung Blick vom Neubaugebiet Westerfeld Grundlagen Windenergie 50 von 57 juwi Academy
51 Visualisierung Blick vom Aussichtsturm Großer Feldberg Grundlagen Windenergie 51 von 57 juwi Academy
52 Visualisierung Blick aus Richtung Hegewiese Grundlagen Windenergie 52 von 57 juwi Academy
53 Kabeltrasse Verlegung entlang bzw. innerhalb von Wegen In ca. 0,80 1,20 m Tiefe Nach Verlegung Wieder- Begrünung
54 Netzanbindung UW-Westerfeld
55 Verträglichkeit - Vögel Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG. Ergebnis: Brutvogelgutachten es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt Raumnutzungsanalysen es konnten keine Konflikte festgestellt werden Zugvogelgutachten Erhebungen werden derzeit durchgeführt
56 Verträglichkeit - Fledermäuse Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG. Ergebnis: Fledermausgutachten in den laufenden Untersuchungen konnten keine Beeinträchtigungen festgestellt werden, Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträchtigung der vorhanden Wochenstuben vermieden werden entsprechende Monitoring Maßnahmen sind im Betrieb vorgesehen
57 Verträglichkeit weitere Arten Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG. Ergebnis: z.b. Wildkatze keine erhebliche Beeinträchtigung, Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes werden bereits im Frühjahr 2014 umgesetzt Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträchtigung der weiterer windkraftsensibler Arten vermieden werden
58 Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft Jeder Eingriff ist nach Naturschutzrecht 1:1 auszugleichen (ökologische Qualität ) Eingriffe im Wald sind zusätzlich durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung 1:1 auszugleichen (forstliche Quantität ) Schwerpunkt funktionaler Ausgleich Eingriffe in das Landschaftsbild sind zu ersetzen 58
59 Ausgleichsmaßnahmen Pflege und Erhalt im Betrieb Mögliche Maßnahmen im Wald: Ersatz- / Wiederaufforstung, Altbaumschutz, Aufwertung bestehender Waldflächen Waldrandaufbau & -entwicklung, Anlage von Feldgehölzen / Baumgruppen Flachwasserteich, Entnahme von Fichten an Wasserläufen Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen bzw. Quartieren Fledermausstollenschutz 59
60 Bürger-Fragerunde
61 Bürgerbeteilung 61
62 Übersicht Ihrer Beteiligungsmöglichkeiten Zielgruppe Modell Kurzbeschreibung Bürgerwindrad Die Bürger von Neu-Anspach können sich an einem Windrad beteiligen oder die Anlagen über eine Bürgergenossenschaft betreiben. Bürger Sparbrief Durch Kooperationen von juwi und lokalen Banken können Bürger durch Wind- oder Solarsparbriefe vom EE-Ausbau profitieren. 62
63 Fazit Sorgfältige, schonende Planung und Realisierung in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Forstamt. Kein Maximalszenario in der Anlagenanzahl für Neu- Anspach. Sensible Bereiche werden beachtet, verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, geringer Flächenverbrauch. Regionale Wertschöpfung durch Kooperation mit dem regionalen Energieversorger. Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht! 63
64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 64
65 HESSEN Süwag Erneuerbare Energien GmbH juwi Energieprojekte GmbH Dirk Gerber Geschäftsführer Schützenbleiche Frankfurt Telefon: +49 (0) 69/ Telefax: +49 (0) 69/ Philip Wen Projektingenieur Schützenbleiche Frankfurt Telefon: +49 (0) 69/ Telefax: +49 (0) 69/ Norbert Besier Regionalrepräsentant Hessen Brüsseler Straße Limburg Telefon: +49 (0)6431/ Mobil: +49 (0)171/ [email protected] Florian Stein Projektleiter Hessen Energie-Allee Wörrstadt Telefon: +49 (0)6732/ [email protected]
66 Stadt Neu-Anspach Bahnhofstraße Neu-Anspach Bürgermeister Klaus Hoffmann Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Mirjam Matthäus-Kranz Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0)
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