POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2008

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1 VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE Der Deliktsgruppe Vermögens- und Fälschungsdelikte sind folgende Straftaten zugeordnet: BETRUG VERUNTREUUNG UNTERSCHLAGUNG URKUNDENFÄLSCHUNG GELD- UND WERTZEICHENFÄLSCHUNG Im Gegensatz zur Entwicklung der Raub- oder Diebstahlskriminalität - nehmen die Straftaten der Vermögens- und Fälschungsdelikte tendenziell stark zu und tragen dadurch zu einer Strukturveränderung der Gesamtkriminalität bei. Jeweils im Abstand der in der Graphik dargestellten Dekaden wird ersichtlich, dass der Anteil dieser Deliktsgruppe von 13,4% (1988) über 19,8% (1998) auf 25,5% im Jahr 2008 mit Straftaten permanent zunahm. Die Analyse dieser Entwicklung im Vergleich zur Gesamtkriminalität zeigt, dass sich der Anteil der Vermögensund Fälschungsdelikte zwar kontinuierlich erhöhte, die Fallzahlen sich jedoch in der Vergangenheit häufig konträr zur allgemeinen Tendenz entwickelten. Derartige Schwankungen ergeben sich insbesondere bei den Kontrolldelikten Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Die Struktur der Vermögens- und Fälschungsdelikte hat sich im Laufe der Jahre ebenfalls stark verändert. Anfang der 80er Jahre war die gesamte Deliktsgruppe noch bis zu 80% von Betrugsdelikten beherrscht. In der Folgezeit nahm durch überproportionale Zunahmen der Urkundenfälschungen der Anteil des Betruges ab, sank teilweise auf unter 40% und liegt seit wenigen Jahren durch den Anstieg der Leistungserschleichung erstmals wieder über 80% (2008: 86,2%) URKUNDENFÄLSCHUNG ERSCHLEICHEN VON LEISTUNGEN BETRUG (ohne Erschl.v.Leistg.) SONST. VERMÖGENS- u.fälschungsdelikte war gegenüber 2007 eine vergleichsweise geringe Zunahme der Vermögens- und Fälschungsdelikte um 109 (0,4%) auf Fälle zu verzeichnen. Sie ergibt sich im Wesentlichen durch die Zunahme des Erschleichens von Leistungen sowie aus Veränderungen innerhalb der untergeordneten Deliktsgruppen mit gegenläufigen Bewegungen: - Zunahme der Betrugsdelikte von auf (1,8%) o Zunahme der Fallzahlen des Erschleichens von Leistungen von auf (14,0%) o Abnahme des Betrugs mittels rw. erlangter unbarer Zahlungsmittel von auf (-28,2%) o Abnahme des Waren-/Warenkreditbetrugs von auf (-15,6%) - Abnahme der Veruntreuungen von 203 auf 181 (-10,8%) - Abnahme der Unterschlagungen von auf (-6,5%) - Zunahme der Urkundenfälschungen von auf (6,8%) - Abnahme bei Geld- und Wertzeichenfälschung von 653 auf 388 Fälle (-40,6%) AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE / TATVERDÄCHTIGE Die hohe Anzahl aufgeklärter Delikte ( Fälle) beeinflusst die Gesamtaufklärungsquote maßgeblich. Aufgeklärte Vermögens- und Fälschungsdelikte - mit einer durchschnittlichen AQ von mehr als. 80% - tragen, abhängig vom Fallaufkommen, ca % zur Anzahl Gesamtzahl aufgeklärter Delikte der Gesamtkriminalität bei (2007: 34,1%; 2008: 36,1%) wurden Tatverdächtige ermittelt. 141

2 J A H R E e rfa s s te F ä lle VE R M Ö G E N S - U N D F ÄL S C H U N G S D E L IK T E Ve rä n d e ru n g a b s o lu t in % a u fg e klä rte F ä lle a b s o lu t in % ,7 % ,9 % ,1 % ,8 % ,3 % ,7 % ,4 % ,3 % ,6 % ,3 % ,6 % ,8 % ,9 % ,2 % ,4 % ,1 % ,1 % ,8 % ,8 % ,6 % ,3 % ,4 % ,2 % ,7 % ,6 % ,5 % ,3 % ,7 % ,7 % ,9 % ,5 % ,7 % ,1 % ,0 % ,4 % ,3 % ,8 % ,9 % ,2 % ,8 % ,5 % ,3 % VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE

3 1 BETRUG Mit erfassten Straftaten haben Betrugsdelikte einen Anteil von 86,2% an den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Die Gesamtzahlen werden vor allem durch die hohen Fallzahlen der Leistungserschleichung ENTWICKLUNG FALLZAHLEN BETRUG UND ERSCHLEICHEN VON LEISTUNGEN BETRUG Erschl.v.Leist (13.549) geprägt, deren Anteil an den Betrugsdelikten in der Entwicklung der letzten 20 Jahren mit durchschnittlich 43,1% überproportional hoch ist und 2008 mit 58,3% diesen Anteil weit überschreitet. Erschleichen von Leistungen ist - isoliert betrachtet - kein Gradmesser für steigende oder fallende Kriminalität. Die Veränderung der Fallzahlen dieses typischen Kontrolldeliktes spiegelt vielmehr die Häufigkeit von Kontrollen und den Zählmodus oder die Anzeigehäufigkeit der Verkehrsbetriebe wider. Für die Sicherheitslage sind solche Deliktsbereiche zwar nicht ausschlaggebend, sie stehen dennoch stellvertretend für mangelndes Rechtsbewusstsein und einen Werteverfall in der Gesellschaft. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in % Betrug gesamt ,8% 83,2% 87,3% Die Veränderung der Betrugszahlen ergab sich bei folgenden Deliktsgruppen: Waren- und Warenkreditbetrug (-440 Fälle = -15,6%) Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (-946 Fälle = -28,29%) Erschleichen von Leistungen (1.669 Fälle= 14,0%) DIE GRAPHIK VERANSCHAULICHT DIE STRUKTUR DER BETRUGSDELIKTE: BETR. MITTELS RW.ERL.UNBARER ZAHLUNGSMITTEL 10,4% SONSTIGER BETRUG 19,9% WAREN- u. BETEILIGUNGS- u. KAPITALANLAGEBETRUG WARENKREDITBETRUG 0,1% 10,3% GRUNDSTÜCKS- U. BAUBETRUG 0,0% ERSCHLEICHEN v. LEISTUNGEN 58,5% GELDKREDITBETRUG 0,9% AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE Analog zur höheren Zahl der Betrugsfälle (402) nahm die Zahl der aufgeklärten Fälle um zu, so dass die Aufklärungsquote erneut höher als in den Vorjahren war(2005: 80,5%; 2006: 80,2%; 2007: 83,2%; 2008: 87,3%). 143

4 Betrachtet man die Aufklärungsquote ohne das Kontrolldelikt Erschleichen von Leistungen, ergibt sich für die übrigen Betrugsdelikte eine AQ von 69,9%, die über den Aufklärungsquoten der letzten Jahre liegt (2003: 53,7%; 2004: 63,2%, 2005: 64,7%; 2006: 66,6%; 2007: 65,3%). Dieser Vergleich belegt, dass die Aufklärungsquoten nicht Abfallprodukt eines Kontrolldeliktes sind, sondern aus gleichbleibenden und sogar besseren Aufklärungsergebnissen der übrigen Betrugsdelikte resultieren. TATVERDÄCHTIGE Die signifikante Zunahme bei Erschleichen von Leistungen wirkt sich auch in höheren Zahlen der ermittelten Tatverdächtigen aus (2006: 7.727; 2007: 9.871; 2008: ). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen erhöhte sich minimal von 39,7% auf 40,4%. Betrug gesamt Anteil Anteil Veränderungen in % TV gesamt ,3% davon: Deutsche ,3% ,6% 415 7,0% Nichtdeutsche ,7% ,4% ,3% minderj. TV gesamt ,4% ,0% ,0% davon: Deutsche ,1% ,0% ,7% Nichtdeutsche ,9% ,0% 83 12,4% Die Zahl ermittelter Minderjähriger nahm proportional etwas stärker zu als die Gesamtzahl, so dass sich ihre Tatbeteiligung von 17,4% auf 18,0% erhöhte. Der hohe Anteil des Erschleichens von Leistungen beeinflusst die Tatverdächtigenstruktur des Betruges erheblich. 61,9% (6.612 TV) der bei Betrug ermittelten Tatverdächtigen fielen wegen Erschleichens von Leistungen auf. Anders sieht die Situation bei minderjährigen Tatverdächtigen aus: von minderjährigen Tatverdächtigen bei Betrugsdelikten fielen 75,1% (1.446) wegen Erschleichens von Leistungen auf. Ihr Anteil beträgt hier 21,9%. Ohne die Fälle von Leistungserschleichung, fielen lediglich 479 minderjährige TV (2006: 537; 2007: 500) im Zusammenhang mit sonstigen Betrugsdelikten auf - mit 11,7% (2006: 13,7%; 2007: 12,3%) sind sie auffallend unterrepräsentiert. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger ist mit 21,5% bei der Gesamtkriminalität und 23,5% bei den Betrugsdelikten fast identisch; bei Erschleichen von Leistungen liegt er mit 28,7% etwas darüber. SCHADEN Der durch Betrugsdelikte verursachte Schaden lag im vergangenen Jahr bei 23,9 Mio. (2006: 37,4 Mio. ; 2007: 40,9 Mio. ) und damit um 41,6% niedriger als Die höchsten Schadenssummen mit 12,9 Millionen wurden bei sonstigem, nicht näher zu klassifizierendem Betrug verursacht. Ebenfalls hohe Schadenssummen finden sich bei Waren- und Warenkreditbetrug (5,2 Mio. ), Sozialleistungsbetrug (2,5 Mio. ), Kreditbetrug (1,7 Mio. ) sowie bei Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (1,4 Mio. ). 1.1 WAREN- UND WARENKREDITBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5110 FF) Der Rückgang der Fallzahlen des Waren- und Warenkreditbetruges um 440 Fälle (-15,6%) ergab sich aus den Untergruppen Warenbetrug (- 302 Fälle= - 39,5%) und sonstiger Warenkreditbetrug (- 128 Fälle=- 6,4%). FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in % Waren-/-kreditbetrug ,6% 60,5% 56,9% - Warenbetrug ,5% 81,9% 76,4% Eine Verlagerung aus Deliktsbereichen der Eigentumskriminalität (Diebstahl, Hehlerei) und verschiedenen Betrugssparten zu Betrug bei Onlineauktionen lässt sich ebenso erkennen, wie der zunehmende Vertrieb gefälschter Produkte (Produktpiraterie). Die Hemmschwelle bei dieser Kriminalitätsform ist niedrig, da kein Kontakt zwischen Täter und Opfer stattfindet. Opferspezifische Merkmale lassen sich nicht benennen, da der Zugang zum Internet jedermann möglich ist. Die Schnäppchenmentalität aber auch Notlagen und Gutgläubigkeit lassen Menschen zum Opfer von Betrügern werden. Bei Warenbetrug spielen das Internet und dort insbesondere die gewerblichen Versteigerungen eine große Rolle. Die Umsätze für Waren- und Dienstleistungen im Online-Handel lagen 2008 in Deutschland bei ca. 19,3 Mrd. (Quelle: Bundesverband des Deutschen Versandhandels, bvh) und haben einen hohen Anteil am Umsatz der gesamten Versandhandelsbranche der sich 2008 nochmals auf 28,6 Mrd.. erhöhte. Die vom bvh in Auftrag gegebene Verbraucherstudie Distanzhandel in Deutschland belegen einen anhaltenden Aufwärtstrend im Internet, das 2008 von 31,4 Millionen Online-Kunden genutzt wurde. 144

5 Bei ebay erwirtschafteten professionelle Anbieter zwischen April 2008 und April 2009 ein Handelsvolumen von 3,1 Milliarden auf dem deutschen Online-Marktplatz (Quelle: onlinemarktplatz.de). Aktuelle Presseberichte 13 berichten über ebay als weltgrößtes Auktionsunternehmen mit einer exorbitanten Steigerung des Umsatzes (2007: 7,67 Milliarden US $; 2008: 8,54 Mrd. US $) wie auch des Handelsvolumens (4. Quartal 2007: 16,2 Milliarden US $) waren mehr als 20 Millionen ebay-nutzer allein in Deutschland registriert, weltweit soll die Zahl (Angaben von ebay) bei 83,2 Millionen aktiven Usern liegen. E-Commerce erreichte wie im Juli 2009 vom Bundesverband des deutschen Versandhandels festgestellt erstmals den größten Umsatzanteil am gesamten Distanzhandelsmarkt. Gemäß der internet facts Studie der AGOF kauften im Jahr ,05 Millionen Menschen in Deutschland Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Bücher stehen mit 36,7 Prozent für über ein Drittel der Internetnutzer nach wie vor auf Platz eins beim E-Commerce: 14,77 Millionen Personen beziehen ihre Lektüre über das Internet. Neben legalen Aktionen entwickelt sich der Betrug bei Onlineauktionen (Anbieten eines Artikels, Kassieren des Höchstgebotbetrages, Nichtliefern der Ware) fast zum Massendelikt. In Deutschland sind mehr als 40 Millionen Nutzer im Internet präsent (weltweit mehr als 1 Milliarde Nutzer [Quelle: Marktforschungsinstitut comscore, Stand Dez. 2008]); davon verfügen 80% über einen schnellen Internetzugang mit ISDN oder DSL. Hinzu kommt eine steigende Nutzerzahl mit mobilem Internetzugang (Hot Spots). Der gesamte Innenstadtbereich Frankfurts und der Flughafen sind mit WLAN abgedeckt und jeder kann (unerkannt) mit einem Laptop und geeigneter Software ins Internet. Dabei ist der Benutzer weder zu orten noch zu identifizieren. Seit 2005 gibt es in der PKS eine eigene Tabelle (Tabelle 5) für Internetkriminalität. Anhand dieser lässt sich belegen, dass von den Straftaten des Waren- und Warenkreditbetruges 493 Fälle (20,8%) der Internetkriminalität zuzurechnen sind. Noch höher ist der Anteil der Internetkriminalität bei Warenbetrug: 346 der insgesamt 764 Fälle (45,3%) wurden unter Benutzung dieses Mediums begangen. Es gibt kaum noch ein Geschäft, bei dem das Internet keine Rolle spielt. Da die Käufer zwischenzeitlich für die Risiken sensibilisiert und zusehends aufmerksamer geworden sind, gehen Verkäufer immer größere Risiken ein, um am umkämpften Markt Kunden zu gewinnen, was wiederum den Zuwachs der letzten Jahre bei Warenkreditbetrug begründen könnte. Die Höhe des Vermögensschadens bei Waren-/Warenkreditbetrug hat sich deutlich erhöht (2005: 3,16 Mio. ; 2006: 4,74 Mio. ; 2007: 3,2 Mio. ; 2008: 5,2 Mio. ); der durchschnittliche Schaden lag 2008 bei pro Delikt. Sofern die Täter innerhalb Deutschlands tätig sind, ist die Möglichkeit der Aufklärung recht hoch (76,4%). Vergleichbar hoch ist die Aufklärungsquote des Waren- und Warenkreditbetrugs bei Internetkriminalität (75,5%). K 242 (Täterorientierte Ermittlungen) ermittelt seit Mitte 2007 gegen eine Gruppierung von bislang 32 Beschuldigten, die im Verdacht stehen, banden- und gewerbsmäßig diverse Online-Versandhäuser in mehreren hundert Fällen durch betrügerische Bestellungen von meist hochwertigen Waren (z. B. technische Geräte, teure Kleidungsstücke, Haushaltswaren, Parfüm) geschädigt zu haben. Die Täter, die nach den bisherigen Ermittlungen arbeitsteilig seit Mitte 2006 bis April 2008 tätig waren, haben leerstehende Briefkästen mit erdachten Namensschildern versehen und auf diese Namen bei Online-Versandhäusern Waren bestellt. Nachdem Paketzusteller beim Auslieferungsversuch Paketbenachrichtigungskarten eingeworfen hatten, entnahmen die Täter diese aus den Briefkästen und holten die Pakete ab. Es konnten bisher ca. 260 Lieferadressen in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Rüsselsheim, Darmstadt, Langen und Neu-Isenburg ermittelt werden. Durchsuchungen in insgesamt 26 Objekten führten zur Sicherstellung von umfangreichem Beweismaterial, insbesondere betrügerisch erlangter Waren, deren Zuordnung noch andauert. Vier Beschuldigte haben in dieser Sache zeitweise in Untersuchungshaft gesessen. Der Gesamtwert der erlangten Waren dürfte im hohen sechsstelligen Euro-Bereich liegen. In präventiver Hinsicht hat das Fachkommissariat 2008 ein Faltblatt für Internetnutzer weiterentwickelt und überregional verteilt. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Kunden bei Onlinegeschäften vorsichtig und kritisch sein und den fälligen Kaufpreis erst dann entrichten sollen, wenn Verkäufer und Ware mindestens geprüft worden sind und einwandfrei feststehen. Weiterhin wird dringend davor gewarnt, Geldbeträge mittels Money-Transfer zu übersenden. Fachtagungen in mehreren Bundesländern führten zu mehr Information über bundesweite und internationale Bezüge der Internetkriminalität. Dabei wurde diese Informationsbroschüre einem weiteren Verwendungskreis in der Überzeugung, dass die in anderen Bundesländern durchgeführte Präventionsarbeit auch positive Auswirkungen auf Frankfurt zeigen wird, zugeführt. 1.2 GELDKREDITBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5140) Der aktuelle Zuwachs der Straftaten im Zusammenhang mit Krediten um 23 auf 201 Fälle (12,9%) zeigt sich vor allem beim Kreditbetrug nach 263 StGB ging erneut eine hohe Zahl von Anzeigen verschiedener Banken wegen sogenannter Kleinkredite ein. Für die Gewährung dieser Kleinkredite sind häufig lediglich die Vorlage des Personalausweises und eine Verdienstbescheinigung erforderlich. Zur Erlangung der Kredite legen die Kunden 13 onlinemarktplatz 145

6 gefälschte Gehaltsbescheinigungen vor, die mittels Vorlagen (unter anderem im Internet) problemlos zu erstellen sind und für den Bankmitarbeiter zunächst echt und seriös aussehen. Erst weitere Recherchen der Banken erhärten Anhaltspunkte für die Fälschung und führen zur Anzeigeerstattung. Die Tatmotive sind offenkundig und liegen häufig in der Kombination aus finanziell angespannter Situation und hinzukommender Arbeitslosigkeit der Kunden. 1.3 BETRUG MITTELS RECHTSWIDRIG ERLANGTER UNBARER ZAHLUNGSMITTEL(SCHLÜSSELZAHL 5160 FF) Die hohen Zahlen innerhalb des betrügerischen Zahlungsverkehrs sind auf den enormen Anstieg unbarer Zahlungsmittel im Handel zurückzuführen, der vielfache Tatgelegenheiten schafft. Innerhalb Deutschlands wurden 2007 nach Angaben der Deutschen Bundesbank mehr als Transaktionen getätigt, davon mehr als im Lastschriftverfahren. 30% der Umsätze des deutschen Einzelhandels werden mit Debitkarten im Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) abgewickelt; Kreditkarten haben mit 5% im deutschen Einzelhandel als Zahlungsmittel dagegen eine deutlich untergeordnete Rolle. In Deutschland sind aktuell 95 Millionen Debitkarten und 14 Millionen Kreditkarten im Umlauf. Der aktuelle Rückgang der Straftaten im unbaren Zahlungsverkehr um 786 Fälle ergibt sich fast ausschließlich aus den Veränderungen bei betrügerischem Einsatz von Kreditkarten und Debitkarten ohne PIN. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in % unbare Zahlungsmittel ,2% 46,7% 52,1% darunter: Kreditkarten ,8% 34,6% 38,6% Debitkarten ohne PIN ,1% 62,1% 67,5% Debitkarten mit PIN ,3% 39,8% 39,5% mit Daten v. Zahlungskarten ,4% 63,4% 56,2% DEBITKARTEN OHNE PIN (SCHLÜSSELZAHL 5162) Diese Betrugsform boomt in der Anonymität der Großstädte - in Frankfurt fallen 30% aller hessischen Delikte im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln an. In Frankfurt bilden betrügerische Einsätze von Debitkarten (EC-Karten) ohne PIN nach wie vor einen Schwerpunkt der Taten: die 971 bekanntgewordenen Fällen machen 40,3% der Betrugskriminalität mit rechtswidrig erlangten unbaren Zahlungsmitteln aus. Die Täter setzen die in der Regel durch Diebstähle erlangten Karten im sogenannten Lastschriftverfahren vorwiegend in Einkaufsmärkten und Kaufhäusern relativ einfach und risikoarm bis zur endgültigen Sperrung der Karten ein. Aus Zeitgründen kann das Kassenpersonal nur in Ausnahmefällen die Identität des Vorlegers oder dessen Unterschrift prüfen. Da viele Unternehmen aus Kostengründen die Onlineanbindung an die Zahlungssysteme der Geldinstitute und Verbände ablehnen, greifen die bankseitigen Sperrungen der Zahlungskarten im Lastschriftverfahren deshalb oft viel zu spät. Bis die internen Sperrlisten der Unternehmen aktualisiert sind, vergehen oft Monate. Strafanzeigen werden meist erst dann erstattet, wenn Inkasso-Unternehmen die Geldforderungen der geschädigten Vertragsunternehmen nicht eintreiben können und die Polizei dazu benutzen wollen, um die Anschriften der Gläubiger in Erfahrung zu bringen. Das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich ist deshalb sehr hoch. Einem weiteren Ausufern dieser Delikte kann seitens der Polizei nicht entgegengewirkt werden; hier können ausschließlich Sicherungsmaßnahmen von Banken und Geschäften greifen, indem beispielsweise Kartenzahlungen künftig nur über die Eingabe der PIN akzeptiert werden. Da diese Einrichtung für die Geschäftsinhaber jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden und weniger komfortabel ist, schrecken sie vor dieser Investition zurück. Spätestens bis zum Jahr 2010 ist eine EU-Richtlinie umzusetzen, wonach die Banken - und nicht wie bisher die Geschäfte - bei Schäden über einem Wert von 150,- im Lastschriftverfahren haften. Geplant ist sogar die Abschaffung des Lastschriftverfahrens in der jetzigen Form, die durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im PIN- Online-Verfahren abgelöst werden soll. Kriminalpolitisch ist diese Änderung zu begrüßen, da mit einer deutlichen Verminderung der Fallzahlen in diesem Deliktsbereich zu rechnen ist. Der entstandene Vermögensschaden hat sich - analog zu den (statistisch) rückläufigen Fallzahlen - um 15,4% reduziert (2006: ; 2007: ; 2008: ). Die durchschnittliche Schadenssumme pro Einzeltat beläuft sich auf 304 (2006: 367 ; 2007: 308 ). Zu diesem statistischen Mittelwert trug bei, dass in 251 Fällen (25,8%) die Schäden zwischen 250 und lagen. Bei mehr als der Hälfte aller Fälle (519 = 53,5%) waren Schäden zwischen 50 und 250 registriert. 146

7 Die Quote der vollendeten Delikte liegt seit 2003 bei ca. 97%, d.h. es bleibt nur zu 3% bei der versuchten Tatausführung. Täterermittlungen gestalten sich aufgrund fehlender Videoüberwachung sehr schwierig, da als Ermittlungsansatz nur die zeitaufwändige Spurensuche und -auswertung auf den Datenbelegen bleibt. Dennoch hielt sich die Aufklärungsquote in den letzten drei Jahren auf höherem Niveau als früher (2004: 58,8%; 2005: 63,4%; 2006: 68,3%; 2007: 62,1%; 2008: 67,5%) DEBITKARTEN MIT PIN (SCHLÜSSELZAHL 5163) Die Fallzahlen gingen von 651 auf 623 minimal zurück (- 4,3%). Der Anteil des betrügerischen Einsatzes von Debitkarten mit PIN hat sich dadurch von 31,7% im Jahre 2006 auf aktuell 25,9% reduziert (2007: 19,4%). Trotz intensiver Aufklärungsarbeit und vielfältiger Präventionsmaßnahmen werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen Karteninhaber die PIN auf der Karte notieren oder als Telefonnummer verschlüsselt zusammen mit der Karte in der Handtasche oder ähnlich ungesichert aufbewahren. Daher gelingt es den darauf spezialisierten Tätern nach den Diebstählen in vielen Fällen, die Karten auch an den Geldausgabeautomaten (GAA) mit PIN einzusetzen, solange das Limit nicht erreicht ist. Bis zur Sperrung der Karte können sie oft innerhalb kurzer Zeit erhebliche Beträge betrügerisch erlangen. Der betrügerische Karteneinsatz mit PIN erfolgt in der Regel an Geldausgabeautomaten (GAA); davon gibt es allein in Deutschland - dem Land mit dem dichtesten Netz GAA. 14 Ein wichtiger Ermittlungsansatz sind die Überwachungskameras an den Geldautomaten. Aus polizeilicher Sicht werden Bestrebungen einzelner Geldinstitute mit Sorge beobachtet, die Videoüberwachungen aus kommerziellen Gründen einzuschränken. Das betrifft in besonderem Maße Geldautomaten, die im Außenbereich installiert und deshalb besonders gefährdet sind. Dieser Entwicklung sollte kriminalpolitisch entgegengewirkt werden. Prävention kann in erster Linie vom Karteninhaber selbst betrieben werden. Das Fachkommissariat veröffentlichte zu diesem Thema in den Printmedien aber auch in Wirtschaftsmagazinen des Fernsehens und Rundfunks, Ratschläge zur Vermeidung des missbräuchlichen Karteneinsatzes. Darüber hinaus wurden Flyer erstellt, die über die besonderen Phänomene aufklären. Der entstandene Vermögensschaden hat sich analog zum minimalen Rückgang des Fallaufkommens von auf (-6,4%) reduziert. Die durchschnittliche Schadenssumme belief sich auf KREDITKARTEN (SCHLÜSSELZAHL 5164) Die Zahlen des Betrugs mittels Kreditkarten, die sich 2007 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hatten (2006: 952; 2007: Fälle), reduzierten sich 2008 auf 528 Fälle (- 59,8%). Zutreffend ist nach wie vor, dass sich die Anzeigebereitschaft der Emittenten manchmal von Jahr zu Jahr ändert. In der Regel werden nur noch bandenmäßig organisierte Straftaten von international agierenden Tätern angezeigt, die große Schäden verursachen. Ähnlich wie beim Einsatz von Debitkarten im Lastschriftverfahren werden gestohlene Kreditkarten bei betrügerischen Einkaufstouren eingesetzt. Die Schadenssumme bei Betrug im Zusammenhang mit Kreditkarten sank um 66,4% (2005: ; 2006: ; 2007: ; 2008: ) auf den niedrigsten Wert seit Beginn des Jahres Der Einsatz total gefälschter Kreditkarten als Zahlungsmittel in verschiedenen Variationen durch sogenanntes Kreditkartenskimming stellte sich als temporäre Kriminalität dar. Das erstmals in 2006 und 2007 festgestellte neue Phänomen, zuvor ausgelesene Kartendaten nicht ausschließlich auf Kartenrohlinge (white plastics), sondern auf beliebige Magnetstreifenkarten zu übertragen, hat sich 2008 nicht verfestigt. Diese Arbeitsweise wurde von malaiischen Staatsangehörigen bevorzugt, die in unregelmäßigen Abständen einzig zum Zwecke betrügerischer Einkaufstouren in Nobelgeschäften nach Europa kommen. Dabei traten sie in Banden auf. Im ersten Halbjahr 2008 konnten sechs Personen festgenommen werden. Offensichtlich waren diese Festnahmen nachhaltig, denn seitdem wurden in Frankfurt am Main keine weiteren Fälle bekannt. In der Vorweihnachtszeit beschäftigte ein kurioses Ermittlungsverfahren, das in den Medien unter der Überschrift Gigantisches Datenleck bei der Berliner Landesbank regelrecht ausgeschlachtet wurde, über eine Woche fast alle Mitarbeiter des zuständigen Kommissariates. Angeblich sollten zehntausende Kreditkartendaten der Berliner Landesbank dem Chefredakteur einer Frankfurter Zeitung zugespielt worden sein. Letztlich hat sich durch intensive Ermittlungen herausgestellt, dass zwei Paketzusteller Weihnachtsgebäck gestohlen und zur Vertuschung des Diebstahls Datenpaket und Weihnachtspaket vertauscht hatten. In dem ausgetauschten Weihnachtspaket fand der Chefredakteur nicht das Gebäck, sondern sensible Kreditkartendaten, die von einer Firma an die Berliner Landesbank per Post verschickt worden waren. 14 Stand ; Quelle: Deutsche Bundesbank, Zahlungsverkehrsstatistik Zentraler Kreditausschuss 147

8 1.3.4 DATEN VON ZAHLUNGSKARTEN (SCHLÜSSELZAHL 5165) Der betrügerische Einsatz von Kreditkartendaten ist seit Herbst 2008 stark steigend, während 2007 noch rückläufige Tendenzen feststellbar waren. Mit diesem relativ neuen modus operandi hat sich im Kommissariat K 23 ein neuer Bearbeitungsschwerpunkt entwickelt, der in der PKS als solcher nicht deutlich wird, weil ein Großteil der Datenabgriffe im Ausland geschieht und als Auslandsstraftat statistisch nicht erfasst werden kann. Die 185 für Frankfurt statistisch erfassten Fälle bilden nicht das tatsächliche Deliktsaufkommen des Jahres 2008 ab. Aus der Arbeitsstatistik ergeben sich zumindest 295 Fälle, bei denen in 113 Fällen der Tatort unbekannt war. Zwar zählen diese Fälle nicht in der Tatortstatistik Frankfurts, schlagen sich aber zumindest in der Arbeitsstatistik nieder. Eine seit ca. 5 Jahren festgestellte Arbeitsweise ist das Ausspähen von Geldkartendaten mittels Vorsatzgeräten und der dazugehörigen PIN unter Einsatz von Minikameras (sog. Skimming ) im Moment des berechtigten Geldabhebens durch den Karteninhaber. Das Vorsatzgerät mit Speichermedium oder Übertragungsmöglichkeit (z.b. W-LAN) wird am Karteneinzugsschacht des Geldautomaten und eine Minikamera in der Verblendung oberhalb der Tastatur angebracht. Die angebrachte Technik kann von Laien und selbst von Bankmitarbeitern oft als solche nicht erkannt werden. Neuere Generationen dieser Vorsatzgeräte übertragen per Funk die abgegriffenen Daten auf einen Laptop eines sich in der Nähe aufhaltenden Täters. Anschließend werden die ausgespähten Kartendaten vom Speichermedium auf die Magnetstreifen von Blankokarten ( white plastics ) kopiert. Die gefälschten Kartenrohlinge werden nicht selten schon ein bis zwei Tage später im Ausland eingesetzt und die Konten ahnungsloser Bankkunden in Deutschland abgeräumt - bis der Schwindel auffällt und die Kartensperren greifen. Aufgrund besonderer Sicherheitseinrichtungen in deutschen Geldautomaten können die Täter die nachgemachten Geldkarten nur im Ausland einsetzen. In Skimming-Fällen ist eine gut organisierte Aufgabenteilung feststellbar. Die im Inland agierenden Straftäter sind (nur) für die Datenabgriffe und die anschließende sofortige Weiterleitung der Daten ins Ausland verantwortlich. Erst im Ausland erfolgt durch andere Mitglieder der Tätergruppe die Codierung bzw. Herstellung der gefälschten Karten (white plastics). Wegen dieser Aufgabentrennung können bei den in Deutschland tätigen Tätern nur in den seltensten Fällen gefälschte Karten sichergestellt werden. Neu ist die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei der Fälschung von Zahlungskarten (mit Garantiefunktion), die gemäß 152 b StGB als Verbrechenstatbestand eingestuft wird. Fälle, in denen die Täter frühzeitig bereits direkt beim An- und/oder Abbau von Skimming-Equipment am Geldautomaten festgenommen werden konnten und in denen es noch nicht zur Herstellung von gefälschten Zahlungskarten gekommen ist, wurden vielfach als (noch) straflose Vorbereitungshandlung zum 152 b StGB oder gem. 202 a - c StGB behandelt. Der im 152 b Abs. 5 StGB enthaltene Verweis auf 149 StGB (Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen) wurde bisher nur in Einzelfällen angewandt. In einer Stellungnahme 15 vom hat sich der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren ausführlich mit der Anwendbarkeit des 149 StGB befasst und kommt zu dem Schluss, dass der 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB nach der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung auf Zahlungskarten-Lesegeräte zum Auslesen von auf Zahlungskarten gespeicherten Datensätzen, sog. Skimmer, anwendbar ist. Zusammenfassend schlussfolgert der GBA dass mithin 152 b Abs. 5, 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits das Herstellen, Sich- oder Einem-anderen-Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Einem-anderen-Überlassen eines solchen Computerprogrammes als Vorbereitungshandlung unter Strafe stellen, wird deutlich, dass in dem Auslesen und Speichern unter Einsatz der Kartenlesegeräte bereits ein über die bloße Vorbereitung hinaus gehendes unmittelbares Ansetzen zum Fälschungsvorgang zu sehen ist, der im Hinblick auf die aufgezeigten Besonderheiten desselben nicht erst mit dem Aufspielen der Daten auf die Kartenfalsifikate beginnt. Diese Rechtsauffassung des GBA wird in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom in dem betreffenden Revisionsverfahren nicht beanstandet. Seit ca. sechs Jahren steigen deutschlandweit die Fälle manipulierter Geldautomaten (2008: 809 manipulierte Automaten bei Angriffen auf GAA [Quelle BKA]). Die Angriffe haben sich gegenüber 2007 um erhöht. Schwerpunkte lagen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. In Hessen finden diese Manipulationen fast ausschließlich in Frankfurt am Main statt, da hier die Anonymität des Ballungsraumes genutzt wird und das hohe Publikumsaufkommen die Erfolgsaussichten steigert (Maximierung des kriminellen Gewinnes). In 14 Fällen wurden 2008 Manipulationen an Frankfurter Geldautomaten festgestellt, überwiegend in der Innenstadt (2006: 15; 2007: 18 Manipulationen). Die Taten werden meist von osteuropäischen Bandentätern rumänischer Herkunft verübt. Es handelt sich um sogenannte importierte Kriminalität, die überwiegend von rumänischen Staatsangehörigen, in Einzelfällen auch von Bulgaren, verübt wird. In keinem einzigen Fall sind bisher Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit ermittelt worden. Die Täter reisen zur Begehung ihrer Straftaten nach Deutschland ein und bringen ihr Equipment mit. Die mitge- 15 GBA Beschluss 1/StR 414/2008 vom

9 brachte Technik wird immer handlicher und ausgefeilter. Die Elektronikteile und Handlungsanleitungen mit geeigneten Computerprogrammen können von jedermann über das Internet bezogen werden. Die Täter gehen bei der Tatausführung sehr geschickt und professionell vor und treten immer in Banden auf, weil die Straftaten bis zum Eintritt des Erfolges in mehreren Schritten verübt werden. Eine hohe kriminelle Energie ist stets vorhanden. Hinter den statistisch erfassten Fällen stehen zwar unterschiedliche Tatbestände wie a) Ausspähen von Daten gemäß 202a StGB, b) Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß 152a, 152b StGB [Verbrechenstatbestand!] c) Computerbetrug gemäß 263a StGB, doch wirkt sich jeder Skimming-Fall statistisch mit nur einem Fall aus, weil die betrügerischen Geldkarteneinsätze im Ausland vollendet werden. Im Zusammenhang mit dem betrügerischen Einsatz von Kreditkartendaten hat sich ein neuer Modus operandi entwickelt die Vermittlerrolle der sogenannten Paketagenten. Demnach werden im Internet Kreditkartendaten ausgespäht, ohne dass die Verantwortlichen ermittelt werden können. Mit den abgegriffenen Daten werden betrügerische Onlineeinkäufe - häufig aus dem osteuropäischen Ausland - bezahlt. Nationale Grenzen spielen keine Rolle mehr das Internet bietet eine grenzüberschreitende Plattform. Geordert werden gängige Waren, oftmals teure Elektronikartikel bei namhaften Internetgeschäften. Als Auslieferungsanschrift wird eine in Deutschland wohnende Person angegeben oder Besuchsanschriften mitgeteilt. Dann hält sich eine Person vorübergehend (meist bei osteuropäischen Landsleuten) an einer Anschrift auf und wickelt die Weiterleitung und Neuverpackung der Pakete ab. Das sind die sogenannten Paketagenten, die angeworben und geringfügig entlohnt werden. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, die betrügerisch georderte Ware nach Osteuropa an die Hinterleute weiterzuleiten. Kleinere Pakete werden in ein größeres verpackt, größere Pakete neu adressiert und verschickt. Diese Taktik kann solange eingesetzt werden, bis der Geschädigte seine Kreditkartenrechnung ausgewertet hat in der Regel 3 Wochen später. Die Schäden sind enorm, weil pro Paketagent eine Vielzahl ausgespähter Kreditkartendaten zum Einsatz kommen. Jede eingesetzte Kreditkarte ist durchschnittlich mit Euro belastet SONSTIGE UNBARE ZAHLUNGSMITTEL (SCHLÜSSELZAHL 5169) Unter diesem Oberbegriff werden z.b. total gefälschte oder verfälschte Verrechnungs- und Orderschecks, Wechsel, Banküberweisungen, Lastschriften und sonstige Belege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie Tankkarten (Flottenkarten) zusammengefasst, die sich als geeignete Grundlage erwiesen haben, um relativ unauffällig schnelle Beute zu machen. Den spezialisierten Tätern ist beispielsweise bekannt, dass Schecks häufig in Fensterumschlägen versandt werden. Die organisiert arbeitenden Täter entwenden diese Briefe während des Postlaufs. Über Zwischenhehler werden die Schecks dann im In- und Ausland auf eigens für diese Zwecke eingerichteten Konten eingereicht. Beim Scheckbetrug mittels total gefälschter Schecks bleibt es meistens bei Versuchen, da Gutschriften nur nach Prüfung der Echtheit durch das bezogene Kreditinstitut erfolgen. Tateinheitliche Urkundenfälschungen sind in solchen Fällen jedoch immer vollendet. Die Scheckkriminalität hat wesentlich an Bedeutung verloren. Das hängt mit veränderten Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr (online-banking, mehr Zahlungskarten) zusammen Den Rückgängen 2006 und 2007 folgte 2008 eine Stagnation bei 48 Fällen. Die Aufklärungsquote erhöhte sich von 44,7% auf 83,3% - analog zur gestiegenen Anzahl aufgeklärter Fälle, die von 21 auf 40 zunahmen. TATVERDÄCHTIGE Die Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel nahm gegenüber dem Vorjahr um 47 Tatverdächtige ab (-9,4%). Die Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger blieben signifikant hoch, ihr Anteil liegt mit 56,5% höher als bei den meisten anderen Deliktsarten waren 43 der 257 nichtdeutschen Tatverdächtigen rumänische Staatsangehörige, weitere 33 waren polnischer, 21 italienischer, 25 türkischer und 13 bulgarischer Nationalität. TATVERDÄCHTIGE Betrug mittels rw. erlangter unbarer Zahlungsmittel Anteil Anteil Veränderungen in % TV gesamt ,4% davon: Deutsche ,6% ,5% - 6-2,9% Nichtdeutsche ,4% ,5% ,8% minderj. TV gesamt 94 18,7% 91 20,0% - 3-3,2% davon: Deutsche 53 56,4% 42 46,2% ,8% Nichtdeutsche 41 43,6% 49 53,8% ,5% 1.4 SONSTIGER BETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5170) Unter diesem Oberbegriff ist eine Vielzahl von speziellen Betrugsarten subsumiert, die insgesamt um 228 Fälle auf Straftaten (5,2%) zunahmen. Der eklatante Anstieg bei "weiteren Betrugsarten" (von auf 2.649) 149

10 um 581 Fälle entfiel auf Delikte in nicht näher zu klassifizierenden Deliktsbereichen wie beispielsweise Trick oder Abobetrug. Weitere Steigerungen lagen bei sonstigem Sozialleistungsbetrug (von 67 auf 156 Fälle) und Computerbetrug (von 46 auf 60 Fälle) vor. Rückläufig waren dagegen Kontoeröffnungs- / Überweisungsbetrug (von 637 auf 733 Fälle), Leistungskreditbetrug (von 655 auf 549 Fälle), Abrechnungsbetrug (von 148 auf 24 Fälle) und Leistungsbetrug (von 238 auf 194 Fälle) TRICKBETRUG - TRICKBETRUG DURCH UNTERSCHIEDLICHE TÄTERGRUPPIERUNGEN Ermittlungen in diesem Deliktsbereich, zu dem unter anderem auch der sogenannte Enkeltrick gehört, gestalteten sich in der Vergangenheit schwierig und meist erfolglos, da die Täter äußerst konspirativ vorgingen. Erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zum konnten aufgrund von TKÜ-Maßnahmen auch in diesem Segment diverse Straftaten geklärt werden. So war es zunächst mehreren Tätern gelungen, zum Nachteil einer in Frankfurt wohnhaften demenzkranken 80- Jährigen Rentnerin, innerhalb eines halben Jahres insgesamt Euro zu erschwindeln. Ausgeschöpfte Ermittlungsmaßnahmen in strafprozessualer, taktischer und technischer Art führten zunächst nicht zur Ermittlung der Beschuldigten. Diese standen nach wie vor in Kontakt zu der Geschädigten mit dem Ziel, weitere Gelder zu erlangen. Erst mittels TÜ-Anwendung war es schließlich möglich, eine überörtlich tätige Tätergruppe zu ermitteln und festzunehmen. Gegen den in Frankfurt am Main wohnhaften Haupttäter erging U-Haftbefehl. In einem weiteren Fall täuschte eine bis dahin unbekannte Frau einem geistig schwerbehinderten Mann vor, in ihn verliebt zu sein und sich in einer Notlage zu befinden. Dies veranlasste den Geschädigten, in mehreren Teilbeträgen der Täterin insgesamt Euro auszuhändigen. Dadurch wurden er und seine mit ihm zusammen lebende Mutter fast an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Auch hier war es letztlich erst durch TKÜ-Maßnahmen gelungen, die in Frankfurt wohnhafte Beschuldigte zu ermitteln. In einem weiteren Ermittlungsverfahren hatte eine zunächst unbekannte Täterin Kontakt zu einem ebenfalls geistig behinderten Mann aufgenommen, sich anschließend sein Vertrauen erschlichen und ihm ihre Liebe vorgetäuscht. Für eine angeblich dringend notwendige Operation spiegelte sie ihm vor, Geld zu benötigen. Nachdem der Geschädigte seiner eigenen 82-jährigen Mutter zunächst Euro gestohlen hatte, nahm er sogar einen Kredit in Höhe von Euro auf, um dieses Geld direkt an die Beschuldigte weiterzugeben. In der Folgezeit unternahm sie Versuche, den psychisch labilen Mann zu weiteren Kreditaufnahmen zu animieren. Dies misslang, da der Kranke bei keiner Bank mehr als kreditwürdig galt. Nachdem die Täterin auch bei einem 83-jährigen Bekannten des Opfers versucht hatte, für vermeintlich weitere Operationen und Medikamente weitere Euro zu erhalten, gelang es aufgrund kriminaltaktischer Maßnahmen, die Täterin in Frankfurt festzunehmen. Es handelte sich um eine erst 19-jährige österreichische Staatsbürgerin, die in U-Haft genommen wurde LEISTUNGSBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5171) Die Fälle des Leistungsbetruges nahmen von 238 auf 194 (-18,5%) ab. Die Anzahl aufgeklärter Fälle folgte diesem Abwärtstrend, was die Aufklärungsquote von 74,4% auf 72,2% sinken ließ. Zu Leistungsbetrug zählen unter anderem auch die kriminologischen Erscheinungsformen der Gewinnmitteilungen und Lotterien. Leistungsbetrug durch Internetseiten mit versteckten Kostenhinweisen Seit Frühjahr 2006 sind zunehmend Seiten im Internet festzustellen, die als vermeintlich kostenlose Leistungen Tests zur Lebenserwartung, IQ-Tests, Warenproben, SMS aufs Handy, Ahnenforschung, Gedichtsuche und ähnliches anbieten. Insbesondere junge Leute fühlen sich durch Aufmachung und Inhalt dieser Seiten angesprochen, tragen ihre persönlichen Daten ein und machen mit. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aber entweder ganz weit unten dargestellt und werden deshalb oftmals gar nicht mehr gelesen, oder sie lassen sich erst durch Anklicken eines speziellen Feldes öffnen, was offenbar viele Interessenten nicht tun. Erst die AGB enthalten Hinweise auf Kosten in Höhe von ca Euro. Die Anbieter sichern sich dadurch ab, dass Kunden eine Bestätigung anklicken müssen, wonach sie die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sodann werden postalisch entsprechende Rechnungen, bis hin zu anwaltlichen Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros, versandt. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass schon beim bloßen Öffnen einer Seite, nur teilweisem Ausfüllen und vorzeitigem Abbruch ohne jegliche Gegenleistung Rechnungen an die Nutzer versandt werden. In Frankfurt waren drei Sammelverfahren mit mehr als zweitausend Strafanzeigen anhängig, die sich gegen Verantwortliche mehrerer in Frankfurt ansässiger Unternehmen richteten, die derartig dubiose Dienste anboten. Geänderte PKS-Erfassungsrichtlinien lassen jedoch keine detaillierte Erfassung dieser Taten mehr zu, so dass sich der tatsächliche Kriminalitätsumfang nicht mehr in den Zahlen der bearbeiteten Einzelfälle widerspiegelt. 150

11 1.4.3 LEISTUNGSKREDITBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5172) Leistungskreditbetrug liegt vor, wenn beispielsweise Handwerker Leistungen erbringen, die nicht bezahlt werden. Auf dem Sektor des Leistungskreditbetruges blieben die Fallzahlen trotz Rückganges auf hohem Niveau (2006: 602; 2007: 655; 2008: 549 Fälle). Die Aufklärungsquote liegt mit 73,2% auf vergleichbarer Höhe mit der des Vorjahres (73,3%). Bei Leistungskreditbetrug gegenüber Internet-Diensteanbietern nutzen die Täter z. B. Angebote von Erotikseiten, SMS-Diensten, Musikdownloads, Auktionseinstellungen etc. in der Absicht, diese nicht bezahlen zu wollen und geben daher falsche Personalien und/oder Bankverbindungsdaten an. Diese Daten werden meist aus frei zugänglichen Informationsquellen (häufig auch aus dem Internet) oder mittels Phishing beschafft. Die Tatbegehungsweise beinhaltet neben Betrug stets auch den Tatbestand Fälschung beweiserheblicher Daten; (Schlüsselzahl 5430); diese Straftaten nahmen von 40 auf 43 zu KONTOERÖFFNUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5183) Die Fallzahlen dieser Betrugsart in all ihren Varianten gingen nach Anstiegen in den zurückliegenden Jahren von 733 auf 583 Fälle zurück (- 20,5%). In Hessen wurden 2008 insgesamt Fälle (2006: 1.218; 2007: 1.554) des Kontoeröffnungs- und Überweisungsbetruges bekannt, Frankfurt hat daran mit 36,2% einen erheblichen Anteil (2006: 52,3%; 2007: 47,3), was sich allein daraus erklärt, dass am Bankenplatz Frankfurt die gefälschten Überweisungen relativ anonym in den Bankkreislauf gegeben und somit gefahrlos größere Beträge betrügerisch erlangt werden können. Überweisungsbeträge in fünfstelliger Höhe sind hierbei keine Seltenheit. Der Gesamtschaden in Frankfurt belief sich 2008 auf 1,55 Mio. (2006: 0,9 Mio. ; 2007: 1,58 Mio. ), lag in Hessen mit 4,1 Mio. zwar mehr als doppelt so hoch, doch in Relation zum Fallaufkommen lag der durchschnittliche Schaden pro Delikt in Frankfurt mit höher als in Hessen (4.189 ). Täter auf dem Sektor des Kontoeröffnungsbetruges sind häufig EU-Ausländer mit gefälschten Dokumenten oder Schwarzafrikaner, die mittels gefälschter belgischer oder französischer Reisepässe auftreten. Die eigentlichen Haupttäter tarnen sich oft als Dolmetscher oder als wartender Begleiter vor der Bank. Die Kontoeröffnung ist nur Mittel zum Zweck, erst die Zielrichtung gibt Aufschluss über das eigentliche Motiv. Dieses kann beispielsweise der Kontoeröffnungsbetrug mit beabsichtigtem betrügerischem Einsatz von Debitkarten ebenso sein, wie Kontoeröffnungen zum Zwecke des Überweisungs- oder Kreditbetruges. Ein umfangreiches Verfahren wurde von März-Dezember 2008 von der AG KEB bearbeitet und nach aufwändigen Ermittlungen mit Erfolg zum Abschluss gebracht. Zu Beginn des Jahres 2005 nahm eine Serie von Kontoeröffnungsbetrügereien, die von polnischen Staatsbürgern begangen wurden, ihren Anfang. Die sich anschließenden Betrugshandlungen im Lastschriftverfahren wiesen unübersehbare Parallelen auf, so dass bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in der Abteilung XIII ein Strafverfahren gegen eine Gruppierung von Sinti und Roma, sowie polnische Staatsangehöriger, die als Tatwerkzeuge agieren, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Kontoeröffnungsbetrugs sowie banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei eröffnet wurde. Aufgrund umfangreicher verdeckter Maßnahmen (TKÜ, VP, längerfristige Observationen) und intensiver Auslandsermittlungen in Polen/Wroclaw konnte die Bandenstruktur, bestehend aus sieben Mitgliedern, aufgehellt und schließlich zerschlagen werden. Zwischenzeitlich ergingen Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse, die gegen die drei Hauptbeschuldigten am vollstreckt wurden. Insgesamt konnten der Bande 44 betrügerische Kontoeröffnungen nachgewiesen werden, wovon acht Kontoeröffnungen mittels gefälschter Personaldokumente vorgenommen wurden. Unter Nutzung dieser Kontoverbindungen erfolgten 200 betrügerische Lastschriftumsätze, 44 betrügerische Geldabhebungen, 22 betrügerische Reisestornierungen sowie Abschlüsse von Ratenzahlungskreditverträge. Der Schaden beziffert sich auf bisher ,42. Seit Mai 2008 häuften sich Strafanzeigen gegen bulgarische Staatsangehörige, denen Kontoeröffnungen, die in der Regel bei einer Postfiliale in Offenbach vorgenommen wurden und bei denen sich die Kontoeröffner mit ihren rechtmäßigen Ausweispapieren legitimierten, zugrunde lagen. Nach Erhalt ihrer EC- Karten, die an Scheinadressen im Stadtgebiet Frankfurt zugestellt wurden, nutzten sie diese für betrügerische Einkäufe im sogenannten elektronischen Lastschriftverfahren, ohne dass eine entsprechende Deckung des bezogenen Kontos vorlag. Weiterhin schlossen sie eine Vielzahl von Verträgen bei Mobilfunkbetreibern ab, um so in den Besitz hochwertiger Handys zu gelangen. Im Hinblick auf das bereits anhängige Verfahren der AG KEB (polnische Kontoeröffnungsbetrüger), war bei dem massiven Auftreten dieser bulgarischen Staatsangehörigen davon auszugehen, dass diese ebenfalls gezielt und organisiert in das Bundesgebiet gebracht wurden, um hier derartige Straftaten zu begehen. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse aus den bisherigen Umfeldermittlungen stellte sich heraus, dass an einer Vielzahl von Anschriften in Frankfurt und Offenbach etwa 400 bulgarische Staatsangehörige zum Teil nur für kurze Zeit gemeldet waren. 151

12 Wegen der umfangreichen Ermittlungen wurde von Juli bis September die AG Goldstrand eingerichtet, deren Ziel es war, vorrangig die banden,- und gewerbsmäßigen Strukturen aufzubrechen, zu zerschlagen, sowie weitere Hintermänner zu identifizieren und festzunehmen. Die Ermittlungen führten dazu, dass zwei bulgarische und ein türkischer Staatsangehörigen als Drahtzieher identifiziert werden und in Untersuchungshaft genommen werden konnten. Sie sind dringend verdächtig, bulgarische Staatsangehörige nach Deutschland geholt und bei rund 20 Kontoeröffnungen, sowie den anschließenden etwa 50 Betrugsstraftaten geleitet zu haben. Die Hauptverhandlung hat im Dezember 2008 vor dem LG Frankfurt am Main begonnen. Ein weiteres Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen deutschen Staatsangehörigen mit ukrainischer Herkunft, der im Verdacht stand, zwischen Oktober 2007 und November 2008 unter einer Vielzahl von Falschpersonalien insgesamt ca. 220 Bankkonten betrügerisch eröffnet zu haben. Die Möglichkeiten der weitgehend anonymen Kontoeröffnungen im PostIdent-Verfahren und an Packstationen der Deutschen Post nutzte er für seine Zwecke aus. Die Konten dienten ihm in der Folgezeit für betrügerische Aktionen, durch die er einen finanziellen Schaden in Höhe von ca verursachte. Die Vermögensgefährdung lag bei ca Gezielte polizeitaktische Maßnahmen (Fahndungs-TKÜ) führten am zur spektakulären Festnahme des Beschuldigten an der Frankfurter Hauptwache. Seit diesem Tag ist die Straftatenserie beendet, denn der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Die beschlagnahmten Beweismittel deuteten darauf hin, dass er sich mittels der Betrügereien ein auf Dauer ausgerichtetes Einkommen (gewerbsmäßige Begehungsweise) sichern wollte. Im Einzelnen ergab sich folgende Bilanz der letzten 2 Jahre: 374 Einzelfälle aus dem Betrugsbereich 227 betrügerisch eröffnete Konten 64 benutzte Alias-Personalien 30 geschädigte Banken, 96 geschädigte Firmen sowie 11 geschädigte Privatpersonen PHISHING Der Überweisungsbetrug mittels Online-Banking nach Abgriff von Phishingdaten erscheint seit 2007 rückläufig. Phishing steht für das Fischen nach Passwörtern. Dabei erhalten Kunden eine , die den Anschein erweckt, vom eigenen Kreditinstitut verschickt worden zu sein. Die Empfänger werden aufgefordert, sich über einen angezeigten Link auf eine imitierte Bankseite zu begeben und dort sensible Daten wie etwa Kontonummer, PIN und TAN einzutragen. Mit den so abgefischten Daten versuchen die Betrüger, die Bankkonten der Opfer abzuräumen. Durch Presseveröffentlichungen und Sicherheitsmaßnahmen der Kreditinstitute sind die Kunden sensibilisiert. Präventionsmaßnahmen haben offensichtlich gegriffen. Die strafrechtliche Relevanz der bekannten Arbeitsweisen wurde publik. Einschlägige Verurteilungen sind öffentlich geworden und dürften präventive Wirkungen gezeigt haben. Dennoch bietet das Internet immer wieder eine Vielzahl von Möglichkeiten, Kontodaten auszuspähen und diese aus dem Ausland gezielt einzusetzen, weshalb die eigentlichen Haupttäter häufig nicht zu ermitteln sind. Ermittlungserfolgen sind dabei deutliche Grenzen gesetzt. Die technische Entwicklung ist rasant und dieser kann nur begrenzt entgegengewirkt werden BETRUG ZUM NACHTEIL VON SOZIALVERSICHERUNGEN (SCHLÜSSELZAHL 5177) / SOZIALLEISTUNGS- BETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5178) Während unter die erste Kategorie alle jene Delikte fallen, bei denen ein Betrug zum Nachteil von Renten- oder Krankenversicherungen sowie ALG I vorliegt, steht beim Sozialleistungsbetrug das Erschwindeln von Kindergeld, Wohngeld, Bafög oder Hartz IV im Vordergrund. Diese Tatbestände gerieten in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus; fast entstand der Eindruck, es habe sich zu einer Art Volkssport entwickelt, falsche Angaben zu Einkommens- oder Vermögensverhältnissen zu machen oder Veränderungen umgehend zu melden, um dadurch in den Genuss von finanziellen Unterstützungen zu kommen, die den Antragstellern nicht zusteht. Sozialleistungsträger sind dazu übergegangen, verdachtsunabhängige Ermittlungen in Kooperation mit anderen Behörden zusammen zu führen, so dass das Entdeckungsrisiko bei verheimlichten Einkünften gestiegen ist. Neben dem strafrechtlichen Aspekt, kommt als Nebenfolge hinzu, dass die überzahlten Beträge zurückzuzahlen sind, bzw. zurückgefordert werden. ENTWICKLUNG DER FALLZAHLEN SEIT F ä lle g e k l. A Q F ä lle g e k l. A Q F ä lle g e k l. A Q F ä lle g e k l. A Q z N v S o z ia l/ -ve rs ic h e ru n g , , , , s o n s t. S o z ia lle is t u n g s b , , , , 7 152

13 Am wurde beim PP Frankfurt eine Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Sozialkriminalität gegründet, die bereits nach 10 Monaten, im Sommer 2008 (Stichtag ), 231 Strafverfahren eingeleitet hatte und Gelder in Höhe von zurückführen konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein Schaden von durch die AG SoKri aufgedeckt worden, darunter ca. 1 Million zu Lasten der Rhein-Main-Jobcenter GmbH und 1,2 Millionen zum Nachteil des Sozialamtes sowie knapp zum Nachteil außerhessischer Sozialleistungsträger. SCHADENSSUMMEN znv Sozial/-versicherung , , , ,00 sonst. Sozialleistungsb , , , ,00 SUMME , , , ,00 Die Schäden, die sich aus der Schadenstabelle der PKS entnehmen lassen, decken sich wie in anderen Deliktsbereichen nicht exakt mit dem tatsächlich entstandenen Schaden. So deckte die AG SoKri unter anderem auf, dass seit Ende der 1980er Jahre ganze Familien als angeblich Staatenlose hier lebten und sich im Verlauf von 20 Jahren durch falsche Angaben mehrere Hunderttausend erschwindelten. Selbst die real geschädigten Institutionen addieren lediglich die Beträge der letzten fünf Jahre, so dass der tatsächlich entstandene Schaden weitaus höher liegt als der statistisch Festgestellte. Fast schon kurios ist es, dass die Ermittlungsarbeit der AG Sokri (seit K 32-4) dazu führte, dass Mitglieder einzelner Großfamilien die Stadt verließen und sich nun in München aufhalten COMPUTERBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5175) Das unbefugte Abheben von Bargeld an Geldausgabeautomaten mit rechtswidrig eingesetzten Zahlungskarten erfüllt den Tatbestand des Computerbetrugs nach 263 a StGB. 263a StGB wurde nachträglich im Rahmen des 2. Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ins Strafgesetzbuch aufgenommen und soll Strafbarkeitslücken, die vom Betrug nach 263 StGB nicht erfasst werden, schließen. Da ein Betrug immer eine Täuschungshandlung mit einem wiederum daraus resultierenden menschlichen Irrtum voraussetzt, erfasst er nicht die missbräuchliche Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen. Außer den unter Ziffer (Betrug mittels Debitkarten mit PIN) erwähnten Fällen, werden zunehmend auch Dubletten von ausgespähten Karten - vorwiegend im Ausland eingesetzt. Die technische Entwicklung auf dem elektronischen Markt führt dazu, dass die meist ausländischen Täter die erforderlichen Gerätschaften "von der Stange" kaufen können. Die ausgelesenen Daten (siehe Ziffer 1.3.3) können aus sicherer Entfernung auf einem mitgeführten Laptop abgespeichert werden. Eine mit diesen Daten wird an Mittäter im Ausland geschickt, damit diese die Datenübertragung auf Dubletten vornehmen. Innerhalb weniger Minuten nach dem Auslesen der Daten können die Dubletten im Ausland bereits eingesetzt werden, weil dort keine Online-Prüfung erfolgt. Diese Straftaten erfordern einen hohen Ermittlungsaufwand. Zwischen Tatausführung und Entdeckung liegen meist mehrere Wochen, wodurch die Ermittlungen erschwert sind, da sie nicht zeitnah zu führen sind nahmen die Delikte von 46 auf 60 Fälle zu (30,4%). Die Aufklärungsquote liegt mit 51,7% über der des Vorjahres (37,0%). Die niedrig erscheinenden Fallzahlen könnten auf unterschiedlicher Auslegung der Erfassungsmodalitäten zurückzuführen sein, denn der Tatbestand kann sowohl dem Computerbetrug (Schlüsselzahl 5175) als auch dem Deliktsbereich Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (Debitkarte mit PIN: Schlüsselzahl 5163) zugerechnet werden selbst wenn die Erfassungsrichtlinien ausführen, dass die Delikte unter Schlüsselzahl 5163 zu erfassen sind. 1.5 COMPUTERBETRUG (SUMMENSCHLÜSSEL 8970) Unter diesem Summenschlüssel werden folgende Begehungsarten der Computerkriminalität zusammengefasst: - Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel / Debitkarten mit Pin (Schlüsselzahl: 5163) - sonstiger Betrug / Computerbetrug 263 a StGB (Schlüsselzahl: 5175) - Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten (Schlüsselzahl: 5179) - Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (Schlüsselzahl: 5430) - Datenveränderung / Computersabotage (Schlüsselzahl: 6742) - Ausspähen von Daten (Schlüsselzahl: 6780) - Softwarepiraterie / private Anwendung / Computerspiele (Schlüsselzahl: 7151) - Softwarepiraterie / gewerbsmäßig (Schlüsselzahl: 7152) Die Fallzahlen der Computerkriminalität (Schlüsselzahl 8970) gingen im dritten Jahr in Folge von über 964 auf 863 Fälle (- 10,5%) zurück; die AQ reduzierte sich von 43,5% auf 38,6%. Sich permanent verändernde Vorgangszahlen und anspruchsvollere Sachverhalte seien an dieser Stelle besonders erwähnt. "Hackerdelikte", das 153

14 Ausspähen von Betriebsgeheimnissen mittels EDV sowie das Verbreiten raubkopierter Software stehen im Mittelpunkt der Ermittlungstätigkeit. 1.6 INTERNETKRIMINALITÄT (TABELLE 5) Das Internet erlebte 2008 erneut einen erneuten Nutzerzuwachs. Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.v. (AGOF) stellte für das Jahr 2008 fest, dass 41,99 Millionen Deutsche ab 14 Jahren im Internet anzutreffen sind; 64,7% der deutschen Wohnbevölkerung (ab 14 Jahren) seien innerhalb der letzten zwölf Monate online gegangen (internet facts 2008-II). Die nachhaltige Etablierung des Internets als universelles Informations-, Kommunikationsund Transaktionsmedium ist generationsübergreifend. Die 14- bis 29-Jährigen sind mit 92,9% nahezu komplett online anzutreffen, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es mit 79,3 Prozent über drei Viertel. Auch bei den so genannten Silver Surfern hat das Internet in punkto Nutzung große Fortschritte gemacht: 60% der 50- bis 59-Jährigen sind im Internet unterwegs und ein Viertel der über 60-Jährigen ist ebenfalls online. Neben Büchern, die für mehr als ein Drittel der Internetnutzer nach wie vor auf Platz eins beim E-Commerce stehen, kristallisierten sich weitere beliebte Produkte beim Online-Einkauf wie Eintrittskarten, sowie Flug- und Bahntickets, Mode oder Schuhe heraus. Rund ein Viertel der Onliner tätigt Hotelbuchungen sowie den Kauf von Musik- CDs oder Computer-Hardware und Zubehör im Internet. Bei gut einem Fünftel stehen Urlaubsreisen und Last-Minute-Reisen sowie Filme auf DVDs oder Videos auf der Online-Einkaufsliste. Die steigende Nachfrage der Verbraucher nach komplexen, mobilen und multimedialen Endgeräten, die Video-, Sprach-, und Mobilfunkdienstleistungen in sich vereinen, wird die Angriffsfläche für Online-Kriminelle erweitern, da die Datenverarbeitungssysteme spezifische Schwachstellen aufweisen, die wiederum von Straftätern genutzt werden. Die Täter reagieren immer schneller auf Sicherheitslücken. Hinter den Angriffen stehen zunehmend kriminelle Netzwerke und Organisationen. In Frankfurt ging 2008 die Zahl registrierter Straftaten mit Tatmittel Internet um 435 Straftaten (-26,8%) von auf Straftaten zurück und entspricht damit exakt wieder dem Fallaufkommen des Jahres Hessenweit war ein Rückgang um 2,4 % von auf Straftaten zu verzeichnen, der maßgeblich aus der Entwicklung in Frankfurt resultiert. Zum wurden bei sechs hessischen Flächenpräsidien Fachkommissariate zur Bekämpfung der Internetkriminalität eingerichtet und parallel dazu wurde auch die polizeiliche Beratung um das Thema Internet erweitert. Hessen hat auf diesem Sektor eine bundesweite Vorreiterrolle. SCHL D E L I K T S A R T Fallzahlen Veränderung Fallzahlen Veränderung ZAHL PP Frankfurt H E S S E N PKS-Nr AQ 2008 AQ absolut in % 2007 AQ 2008 AQ absolut in % ---- Straftaten gesamt ,6% ,9% ,8% ,3% ,1% ,4% 1430 Verbr. pornograf. Schrift 62 53,2% 54 83,3% -8-12,9% ,0% ,6% 33 3,3% davon Besitz von Kinderpornografie 51 54,9% 49 85,7% -2-3,9% ,6% ,8% ,1% davon Verbreitung von Kinderpornografie 2 50,0% 0 0,0% , ,7% 79 81,0% ,3% 5100 Betrug ,8% ,5% ,5% ,3% ,8% 421 4,0% davon sonst. Warenkreditbetrug ,6% ,1% ,3% ,8% ,5% ,7% davon Warenbetrug ,8% ,7% ,0% ,9% ,1% ,2% 5160 Betrug mittels rw.erlangter unbarer Zahlungsmittel ,5% ,5% ,8% ,0% ,7% ,2% mit Daten v.zahlungskart ,3% ,2% ,2% ,0% ,8% ,7% davon Leistungsbetrug 49 49,0% 30 83,3% ,8% ,3% ,3% 0 0,0% davon Leistungskreditbetrug ,7% ,2% ,0% ,6% ,6% 0 0,0% 5400 Urkundenfälschung 29 41,4% 33 24,2% 4 13,8% ,9% ,9% 0 0,0% davon Fäl bew Daten/Täusch i RV 28 39,3% 33 24,2% 5 17,9% ,3% ,3% 0 0,0% 6300 Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei 8 62,5% 4 100,0% -4-50,0% ,7% ,7% 0 0,0% 6742 Datenveränd./Computersab. 18 5,6% 17 11,8% -1-5,6% ,7% ,7% 0 0,0% 6780 Ausspähen von Daten 42 19,0% 41 19,5% -1-2,4% ,6% ,6% 0 0,0% 7150 ST gg. Urheberrechtsbestimmungen 89 88,8% ,4% 36 40,4% ,0% ,0% 0 0,0% 154

15 B ETRUG Veränderung aufgeklärte Fälle J A H R E erfasste Fälle absolut in % absolut AQ in% ,1% ,5% ,5% ,0% ,0% ,4% ,4% ,7% ,5% ,7% ,8% ,3% ,2% ,5% ,0% ,0% ,6% ,6% ,5% ,8% ,1% ,3% ,4% ,1% ,4% ,2% ,9% ,8% ,9% ,1% ,8% ,9% ,1% ,8% ,8% ,5% ,7% ,2% ,8% ,2% ,3% ,3% B E T R U G S K R I M I N A L I T Ä T

16 VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,8% ,3% 4099,2 Vermögens- und ,3% ,9% 4075,9 Fälschungsdelikte ± 0,4% 6,1% 7,4% 9,0% -23, ,2% ,7% 3486,9 Betrug ,3% ,4% 3514,0 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b ± 1,8% 6,8% 8,3% 10,3% 27, ,5% ,8% 431,2 Waren- und Warenkreditbetrug ,9% ,1% 360,2 ± -15,6% -20,7% -0,8% 3,1% -71, ,5% ,7% 8,1 betrügerisches ,3% ,6% 6,5 Erlangen von Kfz ± -18,9% -16,3% 10,9% 29,6% -1, ,4% ,8% 306,0 sonstiger ,2% ,7% 283,6 Warenkreditbetrug ± -6,4% -6,9% 1,0% 3,8% -22, ,9% ,7% 117,1 Warenbetrug ,4% ,8% 70,1 ± -39,5% -43,6% -6,9% -3,8% -47, ,0% ,1% 0,9 Grundstücks- und Baubetrug ,0% ,3% 0,5 ± -50,0% -50,0% -33,3% 100,0% -0, ,0% ,4% 22,4 Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug ,0% ,0% 2,6 ± -88,4% -88,4% -38,5% 0,0% -19, ,0% 0,0 Prospektbetrug ,0% 1 0 0,0% 0,2 264a StGB ± 100,0% 100,0% 0,0% ± 0 0, ,0% ,6% 21,3 Anlagebetrug ,0% ,7% 1,5 263 StGB ± -92,8% -92,8% -45,5% -33,3% -19, ,0% ,0% 1,1 Betrug bei ,0 Börsenspekulation ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -1, ,0 Beteiligungsbetrug ,0% ,3% 0,9 ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0, ,0 Kautionsbetrug ,0 ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 Umschuldungsbetrug ,0 ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,1% ,5% 27,3 Geldkreditbetrug ,5% ,6% 30,5 ± 12,9% 9,9% 5,9% 21,8% 3, ,3% ,0% 0,9 Kreditbetrug ,0% ,1% 1,1 265b StGB ± 16,7% 40,0% -30,0% -42,9% 0, ,0 Subventionsbetrug ,0% 1 0 0,0% 0,2 264 StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,2% ,4% 25,6 Kreditbetrug ,2% ,1% 28,8 263 StGB ± 13,8% 7,9% 7,4% 26,7% 3, ,0% ,7% 0,8 Wechselbetrug ,0% ,0% 0,3 ± -60,0% 0,0% -33,3% -50,0% -0,5 156

17 BETRUGSDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,0 Wertpapierbetrug ,0% ,0% 0,2 ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0, ,6% ,9% 1820,4 Erschleichen von Leistungen ,7% ,3% 2055,9 265aStGB ± 14,0% 14,1% 14,0% 18,5% 235, ,7% ,4% 514,1 Betrug mittels rw. erl ,1% ,5% 365,5 unbarer Zahlungsmittel ± -28,2% -19,9% -9,4% -13,8% -148, ,2% ,3% 1,7 - Schecks ,1% ,0% 8,2 ± 390,9% 200,0% 66,7% 200,0% 6, ,1% ,5% 173,2 - Debit ohne PIN (Lastschrift) ,5% ,3% 147,3 ± -14,1% -6,7% 1,4% -2,1% -25, ,8% ,7% 99,8 - Debitkarten mit PIN ,5% ,9% 94,5 ± -4,3% -5,0% 4,0% 6,6% -5, ,6% ,8% 201,3 - Kreditkarten ,6% ,3% 80,1 ± -59,8% -55,1% -50,0% -62,2% -121, ,4% ,7% 31,0 - mit Daten von Zahlungskarten ,2% ,0% 28,1 ± -8,4% -18,8% -43,2% -53,1% -2, ,7% ,0% 7,2 - sonstige unbare ,3% ,9% 7,3 Zahlungsmittel ± 2,1% 90,5% 75,0% 175,0% 0, ,1% ,9% 670,7 sonstiger Betrug ,7% ,1% 698,8 ± 5,2% 11,3% 3,1% 3,5% 28, ,4% ,8% 36,5 Leistungsbetrug ,2% ,8% 29,4 ± -18,5% -20,9% -16,5% -20,8% -7, ,3% ,2% 100,4 Leistungskreditbetrug ,2% ,0% 83,3 ± -16,2% -16,3% -10,7% -3,7% -17, ,0% ,0% 0,9 Arbeitsvermittlungsbetrug ,7% ,0% 0,5 ± -50,0% -33,3% -33,3% -66,7% -0, ,9% ,8% 7,2 Betrug z. N.v. Versicherg., ,5% ,4% 7,0 263, 265 StGB ± -2,1% -6,5% 1,7% -3,8% -0, ,0% ,5% 7,0 Computerbetrug ,7% ,0% 9,1 263a StGB ± 30,4% 82,4% 75,0% 16,7% 2, ,2% ,1% 5,7 Provisionsbetrug ,9% ,3% 5,8 ± 2,7% 30,4% 100,0% 125,0% 0, ,0% ,3% 13,2 Betrug z.n. von ,8% ,3% 14,1 Sozialversich. u. Sozialversicherungsträgern ± 8,1% 5,8% 2,2% 2,1% 0, ,5% ,3% 10,3 sonstiger Sozialleistungsbetrug ,7% ,0% 23,7 ± 132,8% 133,3% 119,2% 118,2% 13, ,3% ,0% 9,7 Betrug mit Zugangsberechtigungen zu ,8% ,0% 5,5 Kommunikationsdiensten ± -42,9% -55,8% -52,4% -62,1% -4,2 157

18 BETRUGSDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,6% ,2% 22,7 Abrechnungsbetrug Gesundheitswesen ,8% ,2% 3,6 ± -83,8% -84,2% -60,0% 25,0% -19, ,6% ,7% 12,7 Einmietbetrug ,6% ,0% 11,8 ± -6,0% -9,9% -19,1% -29,6% -0, ,2% ,1% 112,3 Kontoeröffnungs-/ Überweisungsbetrug ,7% ,1% 88,5 ± -20,5% -18,0% -23,2% -25,3% -23, ,6% ,3% 14,7 Zechbetrug ,2% ,8% 14,0 ± -4,2% -3,5% 2,9% 17,6% -0, ,0% ,0% 0,6 Kreditvermittlungsbetrug ,0% 5 0 0,0% 0,6 ± 0,0% 0,0% 25,0% -100,0% 0, ,3% ,2% 316,9 - sonstige weitere Betrugsarten ,8% ,1% 402,0 ± 28,1% 40,0% 15,3% 12,7% 85, ,5% ,4% 31,1 Veruntreuungen ,5% ,5% 27,5 266, 266a, 266b StGB ± -10,8% -3,5% -11,8% -20,6% -3, ,3% ,2% 16,2 Untreue ,0% ,4% 11,2 266 StGB ± -30,2% -26,7% -25,2% -39,4% -5, ,0 Untreue bei Kapitalanlagegeschäften ,0% 2 0 0,0% 0,3 ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,0% ,5% 14,7 Vorenthalten u. Veruntreuen von Arbeitsentgelt ,9% ,0% 14,7 266a StGB ± 1,0% -1,0% -1,8% -9,8% 0, ,0% ,0% 0,2 Mißbrauch v. Scheck- und Kreditkarten ,0% ,2% 1,5 266b StGB ± 900,0% 2100,0% 200,0% -33,3% 1, ,0% ,7% 249,0 Unterschlagung ,3% ,9% 230,5 246, 247, 248a StGB ± -6,5% -10,2% -7,8% -13,8% -18, ,5% ,3% 24,5 Unterschlagung von Kfz ,5% ,2% 23,2 ± -4,4% -8,3% -13,5% -13,7% -1,3 158

19 URKUNDENFÄLSCHUNG Delikte der Urkundenfälschung nahmen erst ab Mitte der 80er Jahre starken Einfluss auf die Deliktsstruktur in Frankfurt. Noch 1979 hatte das Fallaufkommen mit 716 Fällen einen verschwindend geringen Anteil von 0,9% an der Gesamtkriminalität war mit Delikten und einem Anteil von 10,5% ein Höchststand dieser Kriminalitätsform erreicht, der sich durch die Folgeentwicklung bis 2008 wieder auf 1,5% reduzierte. Hinter den Fällen (1.611) verbergen sich neben den klassischen Fälschungsdelikten überwiegend Delikte, die im Zusammenhang mit einreisebedingten Verstößen von Immigranten begangen werden. Verfahrensgegenstand sind jeweils die bei Ein- oder Ausreisekontrollen festgestellten ge- oder verfälschten Ausweispapiere, in denen die Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsgenehmigungen manipuliert waren oder Visa gefälscht wurden. Die Konzentration in Frankfurt ergibt sich daraus, dass 56,9% (918 Fälle) der in Frankfurt registrierten Urkundenfälschungen aus Kontrollen am Frankfurter Flughafen resultieren, deren Sachbearbeitung von der Bundespolizei erfolgte war noch bei 70% aller in Hessen begangenen Urkundenfälschungen der Tatort in Frankfurt. Der Rückgang der Fallzahlen seit 1997, der sich auch in der Landesstatistik deutlich bemerkbar macht, reduzierte diesen Anteil aktuell auf 34,0%. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in% Urkundenfälschung ,8% 94,2% 93,5% DIE GRAPHISCHE DARSTELLUNG VERDEUTLICHT DIE ENTWICKLUNG IN FRANKFURT SEIT 1988: Urkundenfälschung ist ein typisches Kontrolldelikt. Dadurch sind Zu- und Abnahmen einerseits von der Kontrollhäufigkeit abhängig, andererseits - bezogen auf Immigranten - auch von bestimmten äußeren Gegebenheiten, die sich jeweils im Fallaufkommen widerspiegeln. Die Kontrolldichte hat sich in den vergangenen Jahren zwar nicht verändert, andere Einflüsse dafür umso mehr. Hierzu gehört die Erweiterung der EU ebenso wie Änderungen in der Visumspflicht oder in der Definition sogenannter sicherer Drittländer ebenso wie Auflagen, die den Fluggesellschaften erteilt werden. Ausländische Fluggesellschaften werden beim Transport nicht einreiseberechtigter Personen zur Zahlung einer Geldbuße zwischen zwei- und dreitausend Euro sowie zum kostenlosen Rücktransport dieser Personen verpflichtet. Offensichtlich zeigen diese Maßnahmen ebenso wie die von der Bundespolizei an sogenannte Problemflughäfen (z. B. Nairobi) vorverlegte Kontrollen ( Last-gate-checks ) Wirkung. Ein weiterer Faktor für die seit 1997 rückläufigen Fallzahlen ist die Tatsache, dass deutlich weniger Asylbewerber über den Frankfurter Flughafen einreisten. Dieser Einreiserückgang spricht auch dafür, dass der Frankfurter Flughafen dafür bekannt ist, dass intensiv kontrolliert wird. Im Gegenzug hat sich die Zahl der Immigranten, die auf dem Landweg über Drittländer einreisen, deutlich erhöht. Bekannt ist, dass Schlepperbanden alternative Reisewege nutzen. Bei klassischen Fälschungsdelikten, wie Herstellung und Vertrieb ge- oder verfälschter Urkunden im Zusammenhang mit Betrugsdelikten, ist ein Rückgang feststellbar. Aus den Arbeitsstatistik von D 500 (2006: 198 Fälle Ur- 159

20 kundenfälschung; 2007: 172; 2008: 192 Fälle), K 30 (2006: 296; 2007: 226; 2008: 275 Fälle) ergeben sich Zunahmen der Fälschungsdelikte in unterschiedlicher Höhe. Urkundenfälschungen sind häufig Ausgangsdelikte zur Begehung weiterer Straftaten wie illegaler Aufenthalt, Menschenhandel, Schleusung, Ausübung der verbotenen Prostitution, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität, Sozialhilfeoder Kontoeröffnungsbetrug, Spionage und Terrorismus. Daneben spielen auch ge- oder verfälschte TÜV-, ASU- und Zulassungsplaketten, Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel und Eintrittskarten eine wichtige Rolle. Der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Gebrauch nicht echter Urkunden entsteht, ist immens. Die Qualität der Fälschungen verbessert sich ständig, sodass es kaum noch möglich war, sich ohne Einsatz technischer Geräte von der Echtheit eines Dokumentes zu überzeugen. Zur intensiven Bekämpfung der Urkundenkriminalität wurde beim PP Frankfurt (D 570) Ende 2003 eine Prüfstelle eingerichtet und mit den notwendigen Prüfmitteln wie Projektina, Docubox, Waldmann-Gerät und Stereomikroskop mit eingebauter Digitalkamera angeschafft. Die Sachbearbeiter sind in internen und externen Seminaren ausgebildet und technisch auf dem neuesten Stand. Ergebnisbericht der Urkundenprüfstelle für das Jahr 2008 Die Urkundenprüfstelle bei D 570-GEA überprüfte im Jahre Dokumente (2006: 3.035; 2007: 4.688); in 747 Fällen (2006: 587; 2007: 670) fertigten die Mitarbeiter Prüfberichte (Dokumentationen erkannter Fälschungen bei der Urkundenprüfung). Überprüft wurden vor allem: - Reisepässe, Identitätskarten/Personalausweise, Aufenthaltstitel, Visa - Führerscheine, Fahrzeugscheine, Fahrzeugbriefe, TÜV-, ASU- und Zulassungsplaketten, amtliche Kennzeichen - Geldscheine und Münzgeld - Eintrittskarten (für Veranstaltungen wie Musikkonzerte, Sportveranstaltungen, etc.) - Akkreditierungskarten, Quittungen, Schulzeugnisse, Klassenarbeiten - Testamente und sonstige individuelle Bescheinigungen/Dokumente (die Sicherheitsmerkmale haben) Überprüfungsergebnisse: 231 Totalfälschungen (2006: 180; 2007: 224), 219 Verfälschungen (2006: 219; 2007: 169), 1 Fantasiedokument (2006: 4; 2007: 3), 283 Prüfberichte zur Dokumentation der Echtheit (z. B für Abschiebungen (2006: 172; 2007: 254) Insgesamt wurden Dokumente aus 80 (2007: 66) Nationen/Länder geprüft. Einen hohen Anteil hatten europäische Personaldokumente (31,3%). Mit Annahme einer dieser Nationalitäten verspricht sich der Inhaber das Freizügigkeitsrecht der EU, das aufenthalts- und arbeitsrechtlich der deutschen Staatsbürgerschaft fast in nichts nachsteht Organisationen, die Prüfberichte beantragten / anforderten: - alle Organisationsformen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, auswärtige Polizeipräsidien - Ausländerbehörden, Meldeämter, Servicebüros, Standesämter, Ordnungsämter, Stadtpolizei; Rhein- Main-Jobcenter, Jugend- und Sozialämter, Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main - Justizvollzugsanstalten, Gerichte, Staatsanwalt- und Amtsanwaltschaften, - Finanzamt Frankfurt am Main (Steuerfahndung), Zoll, BAG, Bundespolizei - Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsverantwortliche der Bundesbank - Geldinstitute, Autovermietungen, Reisebüros, Unternehmen des Einzelhandels und Schulen. Als zusätzliche Serviceleistungen bot die Urkundenprüfgruppe Veranstaltungen zum einfacheren Erkennen von Urkundenfälschungen an, die regen Zuspruch fanden, zumal auch die Verwaltungsbehörden (verschiedene Ausländerbehörden, Servicebüros, Melde- und Standesämter, Führerscheinstellen etc.), mit in die Schulung einbezogen waren. Gerade diese Institutionen zeigten großes Interesse, da das Waschen von Dokumenten, d.h. falsch gegen echt, in der Deliktsform immer beliebter erscheint. D 570 intensivierte die Maßnahmen gegen den Ausweismissbrauch durch Schulungen auf den Gebieten Profiling, Gesichtsfelderkennungen etc., zumal dieses Deliktsfeld bei der Personen- und Dokumentenkontrolle nur schwer festzustellen ist. AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE Die aufgeklärten Urkundenfälschungen hatten 2008 lediglich noch einen Anteil von 2,4% an der Gesamtzahl der aufgeklärten Straftaten (1989: 24,1%; 1996: 24,1%). 160

21 TATVERDÄCHTIGE 2008 wurden Tatverdächtige ermittelt, darunter Nichtdeutsche. Diese hohe Belastung Nichtdeutscher von 80,6% ergibt sich aus den angesprochenen Einreisedelikten sowie aus weiteren Fälschungshandlungen, die beispielsweise im Zusammenhang mit einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis stehen. TATVERDÄCHTIGE Urkundenfälschung Anteil Anteil Veränderungen in% TV gesamt ,2% davon: Deutsche ,6% ,4% 21 8,0% Nichtdeutsche ,4% ,6% 102 9,4% minderj. TV gesamt ,1% ,7% 37 24,8% davon: Deutsche 47 31,5% 43 23,1% - 4-8,5% Nichtdeutsche ,5% ,9% 41 40,2% AUFENTHALTSSTATUS NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER 51,1% der wegen Urkundenfälschung in Erscheinung getretenen nichtdeutschen Tatverdächtigen hielt sich illegal (604 TV) in Frankfurt auf; daneben wurden 579 Nichtdeutsche mit legalem Aufenthaltsstatus registriert. Lediglich 35 TV (3,0%) der insgesamt nichtdeutschen TV leben hier als Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten bzw. Gewerbetreibende oder Stationierungsstreitkräfte. Eine vergleichbare Anzahl von TV (40) hielt sich als Touristen oder Durchreisende auf. 24,8% der nichtdeutschen Tatverdächtigen waren Asylbewerber (293). Bei 211 TV liegt ein sonstiger Aufenthaltsstaus vor, z.b. bei rechtskräftig abgelehnten aber geduldeten Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Erwerbslosen oder Familienangehörigen. Eine Analyse der Tatort-Wohnsitz-Beziehung (Tabelle 29) gibt Aufschluss darüber, dass 27,8%, d.h. 329 TV (2007: 445 TV = 41,2%) ihren Wohnsitz im Ausland hatten, 629 TV (53,2%) waren ohne festen Wohnsitz, 39 TV (3,3%) hatten ihren Wohnsitz außerhalb Hessens (Bundesrepublik), 88 TV (7,4%) wohnten in Hessen und nur 119 TV (10,1%) hatten tatsächlich ihren Wohnort in Frankfurt. GELD- / WERTZEICHENFÄLSCHUNG Fälschungsdelikte (Schlüsselzahlen 5400, 5530) werden häufig tateinheitlich verübt, um z.b. mit gefälschten Personalpapieren und Scheinanmeldungen weitere Dokumente (z. B. Gehalts-/ Lohnabrechnungen) verfälschen zu können. Verbrechenstatbestände liegen dann vor, wenn z.b. Zahlungskarten mit Garantiefunktion gefälscht werden (Schlüsselzahlen 5531, 5532). Die Schäden sind oft hoch, wobei kleinere und größere Serien durch Mehrfachverfügungen mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten aufwendige Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. FÄLSCHUNG VON ZAHLUNGSKARTEN MIT UND OHNE GARANTIEFUNKTION (SCHLÜSSELZAHLEN 5530, 5531, 5532) Ein Anstieg der Fallzahlen zeigt sich beim Gebrauch gefälschter Karten und Vordrucke (Tatbeständen der 152 a und 152 b StGB [Schlüsselzahl 5531: 2007: 272; 2008: 302 Fälle) während die sonstigen Tathandlungen (Schlüsselzahl 5532: 2007: 341, 2008: 51 Fälle) rückläufig scheinen. Unter diesen beiden Schlüsselzahlen sind Manipulationen von Geldausgabeautomaten - die sogenannten Skimming-Fälle erfasst. Allerdings handelt es sich dabei nur um die Fälle, in denen die abgegriffenen Daten auf Kartendubletten ( white plastics ) im Ausland zum Einsatz kommen. Erst mit der Verwertungstat - dem Karteneinsatz - tritt der strafrechtliche Erfolg ein (Näheres im Kapitel Betrug, Ziffer 1.3.4). Die 14 im Jahr 2008 angegriffenen Geldautomaten wirken sich in der PKS als Ausspähen von Daten (Schlüsselzahl 6780) mit 74 Fällen aus. FALSCHGELD Das Herstellen, Verbreiten oder Abschieben von Falschgeld ist nur dann statistisch zu erfassen, wenn der Tatverdächtige geständig oder überführt ist. Diese Vorschrift in den Richtlinien zur Fallerfassung soll verhindern, dass durch die Erfassung der zahlreichen Anhaltefälle einzelner Falsifikate, die von demselben (unbekannten) Täter in den Zahlungsverkehr eingeschleust sein können, die PKS verfälscht wird. Diese restriktive Regelung hat jedoch zur Folge, daß der Umfang der bekanntgewordenen Falschgelddelikte nur einen Bruchteil dieser Straftaten abbildet. Für die PKS hat daher nur der Straftatbestand Inverkehrbringen von Falschgeld (Schlüsselzahl 5520) Relevanz. Die Fallzahlen 2008 sanken gegenüber 2007 von 30 auf 29 Fälle. Bis zur Euroeinführung 2002 wurden hauptsächlich die jeweiligen nationalen Währungen gefälscht. Mittlerweile hat sich der Euro als das Zahlungsmittel in Europa etabliert und wird auch in den Metropolen anderer Staaten (z. B. England), die noch über eine eigene Landeswährung verfügen, zunehmend akzeptiert. Den geänderten Gegebenheiten passten sich auch die Fälscherkreise schnell an und sehen in der neuen Währung mittlerweile ein weiteres globales Betätigungsfeld. Die Fälschungsqualität wird immer weiter optimiert, die Täter arbeiten aufwändiger und verwenden hochwertigere Technik als früher. 161

22 FÄLSCHUNGS- UND KONKURSDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,2% ,4% 231,1 Urkundenfälschung ,5% ,6% 244, , , 281 StGB ± 6,8% 6,0% 9,2% 9,4% 13, ,8% ,0% 10,0 Fälschung technischer Aufzeichnungen ,7% ,2% 1,8 268 StGB ± -81,5% -81,4% -82,3% -88,9% -8, ,0% ,0% 0,6 Fälschung zur Erlangung von Btm ,0 ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0, ,0% ,6% 6,1 Fälschung beweiserh. Daten ,9% ,7% 6,5 Täuschung in Rechtsverkehr ± 7,5% -33,3% -14,3% 25,0% 0, ,6% ,8% 100,1 Geld- und Wertzeichenfälschg., Fälsch.ung ,8% ,1% 58,9 Zahlungskarten und Vordrucken für ± -40,6% 12,4% -7,2% -5,7% -41, ,0% ,8% 1,4 Geld- und Wertzeichenfälschung ,0% ,0% 0,8 incl. Vorbereitungshdlg. ± -44,4% -44,4% -54,5% -88,9% -0, ,0% ,0% 4,6 Inverkehrbringen von Falschgeld ,0% ,0% 4,4 146 Abs. 1 Nr. 3, 147 StGB ± -3,3% -3,3% 16,7% 55,6% -0, ,0% ,6% 93,9 Fälschung von Zahlungskarten oder ,4% ,0% 53,6 Vordrucken für Schecks ± -42,4% 32,7% -14,8% -20,0% -40, ,1% ,2% 41,7 Gebrauch falscher Zahlungskarten ,9% ,0% 45,8 152a, 152b StGB ± 11,0% -9,1% 17,6% 13,3% 4, ,7% ,0% 52,3 sonstige Tathandlungen nach ,6% ,0% 7,7 152a, 152b StGB ± -85,0% 118,8% -73,3% -73,3% -44, ,0% ,0% 1,1 Insolvenzstraftaten ,0% ,0% 0,6 283, 283a-d StGB ± -42,9% -42,9% -50,0% -33,3% -0, ,0% ,5% 0,8 Bankrott ,0% ,0% 0,5 283 StGB ± -40,0% -40,0% -50,0% -66,7% -0, ,0 besonders schw. Fall des Bankrotts ,0 283a StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 Verletzung der Buchführungspflicht ,0% ,0% 0,2 283b StGB ± 0,0% 0,0% 0,0% 100,0% 0, ,0 Gläubigerbegünstigung ,0 283c StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 Schuldnerbegünstigung ,0 283d StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0,2 162

23 SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) Unter diesem Oberbegriff werden sieben Straftatengruppen zusammengefasst, für die es in den vorausgegangenen Obergruppen keinen Sachzusammenhang gibt. Die Graphik stellt die Anteile der einzelnen Untergruppen dar, die zusammen ein Fallaufkommen von Delikten haben. Sachbeschädigung und Beleidigung sind zur besseren Übersicht aus den "sonstigen Straftaten gemäß StGB" herausgenommen und im Detail dargestellt. STRAFTATEN GG DIE UMWELT 1,2% ERPRESSUNG 0,4% WIDERST.gg.d.STAATS- GEWALT / STRAFT.gg.d.öff.ORDNUNG 13,6% BEGÜNSTIGUNG, HEHLEREI, Geldwäsche 3,1% BRANDSTIFTUNG 2,0% SACHBESCHÄDIGUNG 60,2% BELEIDIGUNG 9,9% REST SONST.STRAFT.gem.StGB 5,3% STRAFBARER EIGENNUTZ 0,3% WETTBEWERBS- /KORRUPTIONS- /AMTSDEL. 0,2% Die Zunahme beträgt gegenüber dem Vorjahr Fälle (8,4%). Dabei fallen Zunahmen innerhalb der Deliktsgruppen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, der der Hausfriedensbruch zugeordnet ist sowie Sachbeschädigung besonders auf. Beide Delikte nahmen in der Summe um Fälle zu (Hausfriedensbruch: Fälle = 90,8%; Sachbeschädigung: Fälle = 10,0%). Folgende Delikte nahmen eine gegenläufige Entwicklung: Beleidigung (-183 Fälle = -12,0%), Umweltstraftaten nach dem StGB (- 38 Fälle = - 19,6%), Glücksspiel (- 16 Fälle = - 51,6%). 1 ERPRESSUNG Unter der Schlüsselzahl 6100 werden die Erpressungen statistisch erfasst, die nicht in die Deliktsgruppe 2100 (Raub, räuberische Erpressung) einzuordnen sind. Dabei handelt es sich um Delikte, bei denen die Bedrohung unmittelbar gegen eine Person gerichtet ist, aber auch einer anderen Person gelten kann, soweit der Bedrohte sich unter diesem Druck zu einer Vermögensverfügung entschließt. Der PKS ist für 2008 eine minimale Zunahme der erfassten Fälle von 50 auf 53 zu entnehmen. In der Mehrzahl der Delikte blieb es beim Versuch (40 Versuche = 75,5%). 13 Erpressungsfälle (2006: 26; 2007: 10) mit einem Schaden von (2006: ; 2007: ) wurden vollendet, wobei die PKS nur den Geldwert - nicht aber den wirtschaftlichen Schaden der geschädigten Firmen oder Personen - ausweist. Zur versuchten Erpressung eines Wirtschaftsunternehmens kam es im Januar Der Erpresser forderte zunächst telefonisch und drohte mit der Zündung von Bomben in Filialen des Unternehmens in Höchst und im Main-Taunus-Zentrum. Die erpresserische Drohung war ernst zu nehmen und wurde in einem am Folgetag in den Hausbriefkasten eingeworfenen Brief nachdrücklich wiederholt. Auf dem Brief fanden sich die Fingerabdrücke eines hinreichend wegen Betrugs in Erscheinung getretenen Beschuldigten. Seine Festnahme erfolgte unter Einsatz von Spezialkräften. AUFGEKLÄRTE FÄLLE - AUFKLÄRUNGSQUOTE - TATVERDÄCHTIGE 42 der insgesamt 53 Fälle wurden aufgeklärt, die AQ verringerte sich erneut von 86,0% auf 79,2%. Insgesamt wurden 50 Tatverdächtige ermittelt, davon waren neun weiblich. Die Tatbeteiligung von 22 Nichtdeutschen ergibt einen deutlich niedrigeren Ausländeranteil von 44,0% als in den Vorjahren (2006: 52,9%; 2007: 59,4%). 2 WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT / STRAFTATEN GEGEN DIE ÖFFENTLICHE ORDNUNG Unter der Schlüsselzahl 6200 wird ein breites Spektrum verschiedener Straftaten erfasst: Neben Widerstandshandlungen gegen Beamte im Rahmen der Dienstausübung (2006: 565; 2007: 484; 2008: 460 Fälle); sind in dieser Deliktsgruppe auch Hausfriedensbruch (2006: 1.889; 2007: 753; 2008: Fälle), Vortäuschen von Strafta- 163

24 ten (124 Fälle), Landfriedensbruch (2006: 336; 2007: 36; 2008: 75 Fälle), Gewaltdarstellung (4 Fälle) und Volksverhetzung (26 Fälle) enthalten. Auf diese Tatbestände entfallen insgesamt Delikte; die restlichen Straftaten (227) werden unter dem Oberbegriff Straftaten gegen die öffentliche Ordnung zusammengefasst. Die auffallende Zunahme der gesamten Deliktsgruppe 6200 um 655 Fälle (38,6%) resultiert aus hohen Fallzahlen des Hausfriedensbruchs - in der Regel Verstöße gegen das ausgesprochene Betretungsverbot im Hauptbahnhof oder den B-Ebenen. Wie auch die Veränderung bei anderen Kontrolldelikte zeigt, sind diese Fallzahlen eher Indikator für geänderte Kontrollfrequenzen oder Rechtsauslegung als für das reale Fallaufkommen. SPRENGDELIKTE Hinter den in der PKS ausgewiesenen (geringen) Zahlenwerten verbergen sich jeweils Sammelverfahren. Ein Großteil dieser Fälle stellen Straftaten nach 126 StGB dar Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Bombendrohungen/ Amokverdachtsfälle - die jedoch in der übergeordneten Schlüsselzahl 6200 subsumiert sind und in der PKS nicht gesondert ausgewiesen werden. Nach der Arbeitsstatistik bearbeitete K solcher Delikte (2006: 52; 2007: 46). Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gemäß 308 StGB - Verurteilungen nach Automatenaufsprengungen Im Zeitraum vom bis kam es nach Ausführungen von K 15 (bisher K 22) in den nördlichen Stadtteilen Praunheim, Nordweststadt und Heddernheim zu einer Serie von acht aufgesprengten Zigarettenautomaten, die aufgeklärt werden konnte. Im Zuge umfangreicher Ermittlungen konnten zwei Tätern insgesamt drei Aufsprengungen nachgewiesen werden. Die Auswertung der Schmauchspuren ergab, dass dem Sprengmittel Zusätze von Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver beigemischt waren, die vornehmlich in sogenannten erlaubnispflichtigen Pyro-Knallpatronen, 15 mm (sogenannter Vogel- oder Starenschreck ) als Blitz-Knall-Satz Verwendung finden. Die Tatverdächtigen hatten die delaborierten Sprengmittel in die Ausgabeschächte der Automaten eingebracht und ließen sie detonieren, um Zigaretten und Wechselgeld zu entwenden. An den Automaten entstand jeweils Totalschaden (gesamt: ). Die Sprengungen fanden in Wohngebieten statt. Durch die Wucht wurden metallene Gehäuseteile der Automaten bis zu 50 m weit geschleudert und beschädigten unter anderem am Straßenrand geparkte Fahrzeuge. Die Gefährdung von Menschen durch umher fliegende Metallsplitter war bei jeder Detonation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben. Es ist lediglich dem Zufall zu verdanken, dass nur Sach- und keinerlei Personenschäden entstanden. Die Serie war Mitte Februar nach einem Zeugenanruf beendet, nachdem es im Zuge der Fahndungsmaßnahmen gelang, zwei Heranwachsende (18 und 21 Jahre) der Tat zu überführen. Sie waren geständig einen Teil der Sprengungen durchgeführt zu haben. Bereits Ende Januar waren bei zwei Beschuldigten (17 und 18 Jahre) Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Hierbei konnten zwar insgesamt ca. 4 kg pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, Behältnisse mit Chemikalien, Zündschnüre und Lunten sichergestellt werden. Ein konkreter Bezug zu der Sprengserie konnte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht hergestellt werden. Herbeiführen einer Explosion Rohrbombe am Fahrzeug abgelegt Am ereignete sich in den frühen Morgenstunden eine Explosion in Kalbach. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte ein bislang unbekannter Täter am geparkten Fahrzeug eines dortigen Anwohners eine Rohrbombe abgelegt und gezündet. Am Fahrzeug entstand leichter Sachschaden. Eine Rohrkappe des etwa 50 cm langen Rohres hatte sich durch den Unterboden in die Rücksitzbank des Fahrzeuges gebohrt. Weitere Beschädigungen waren zwar nicht entstanden, doch belegt das Eindringen der Verschlusskappe des Rohres in das Fahrzeug, dass auch Passanten durch umherfliegende Metallteile einer großen Gefährdung ausgesetzt gewesen wären. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Anschlag vermutlich um einen Racheakt gehandelt hatte. 3 BEGÜNSTIGUNG / STRAFVEREITELUNG / HEHLEREI / GELDWÄSCHE Die Anzahl der Delikte nahm um 160 Fälle von 579 auf 419 Straftaten ab (- 27,6%). Der Rückgang bezog sich auf sonstige Hehlerei (-153 Fälle=- 30,6%). Auch Fälle nach 261 StGB (Geldwäsche) gingen von 37 auf 23 (-14= - 37,8%) zurück. Hehlerei gehört neben Raubkriminalität und Rauschgifthandel zu den Delikten mit einer hohen Tatbeteiligung Nichtdeutscher. So waren auch 2008 von 384 ermittelten Tatverdächtigen (2006: 426; 2007: 474) 171 nichtdeutscher Herkunft (44,5%). Höher als bei der Gesamtkriminalität ist der Anteil Minderjähriger bei Hehlerei, der sich gegenüber 2007 nur marginal veränderte. 93 der insgesamt 383 Tatverdächtigen (24,2%) waren unter 21-Jährige (2006: 91 = 21,4%; 2007: 116 = 24,5%). GELDWÄSCHE / FINANZERMITTLUNGEN Unabhängig von der förmlichen Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist eine PKS-Erfassung nur dann vorzunehmen, wenn das Ergebnis der Ermittlungen konkrete Hinweise auf Geldwäsche im Sinne von 261 StGB beinhaltet. In der PKS werden zudem nur die Straftaten erfasst, bei denen die konkrete Vortat 164

25 offenkundig ist. Die statistisch erfassten Delikte (2003: 2; 2004: 29; 2005:18; 2006: 55; 2007: 37; 2008: 23) sind daher nur ein Bruchteil dessen, was tatsächlich zu bearbeiten war. Geldwäscheverdachtsanzeigen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen werden beim Grunddelikt erfasst. Mit Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Mai 1998 wurden Änderungen im StGB, Geldwäschegesetz, der StPO und dem Finanzverwaltungsgesetz beschlossen, aus denen sich erweiterte Zuständigkeiten für die Ermittlungsbehörden auf dem Gebiet der Geldwäsche und Vermögensabschöpfung ergeben. In dem nunmehr erweiterten Vortatenkatalog des 261 StGB wird nicht mehr die banden- und gewerbsmäßige Begehung gefordert. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn eine der beiden Alternativen vorliegt. Dadurch ist ein verbesserter Einstieg in die Geldwäscheermittlungen zu finden. Ziel der Finanzermittlungen ist es, durch Auswertung von Konten und Bankinformationen, die Feststellung von Vermögenswerten sowie aller verfügbarer Informationen über finanzielle Hintergründe neue Ermittlungsansätze und Beweismittel zu finden. K 61 bearbeitete im vergangenen Jahr 263 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche, allgemeiner Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung. Gegenüber den Vorjahren verringerte sich die Zahl der Ermittlungsverfahren (2005: 282; 2006: 271; 2007: 273) nur geringfügig. Die Serviceleistungen des K 61 für andere Organisationseinheiten haben stark zugenommen. Erwähnenswert ist hier insbesondere die Zunahme der Auskunftsersuchen gemäß 24 c KwG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Die erst seit einigen Jahren mögliche Kontenauskunft ist als Basis für weitere Ermittlungen nicht mehr wegzudenken. Dies trifft insbesondere für die AG SoKri (Sozialkriminalität) zu. VERMÖGENSABSCHÖPFUNG Täterorientierte Finanzermittlungen mit dem Ziel der vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten bilden die Hauptaufgabe der speziell ausgebildeten Kriminalbeamten des K 65 (K 654). Die Vermögensabschöpfer prüfen in gewinnträchtigen Strafverfahren, ob Abschöpfungsmaßnahmen einzuleiten sind. Darüber hinaus sind sie zuständig für: das Aufspüren inkriminierter Vermögenswerte die Beschlagnahme beweglicher Sachen die Erstellung einer Statistik "Vermögensabschöpfung" den Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft und anderen Polizeidienststellen K 654 wird seit 2007 zusätzlich mit der Aufgabe der Koordination bei Anschaffungen aus Mitteln der Vermögensabschöpfung betraut. In 263 Ermittlungsverfahren des PP Frankfurt (2005: 282; 2006: 271; 2007: 273) erfolgte die vorläufige Abschöpfung von Vermögenswerten. Insgesamt belief sich die Summe aller Sicherungsmaßnahmen auf ,31 (2006: ,51 ; 2007: ,83 ). Ursächlich für den enormen Anstieg der Sicherungssumme war in diesem Jahr ein Großverfahren der Kriminalinspektion 30, in dem alleine Vermögenswerte von ca ,- gesichert wurden. Ausgebildeten Vermögensabschöpfern des PP Frankfurt gelang in 19 Verfahren die Sicherung von 10,23 Mio. weitere 1,05 Mio. konnten von nichtausgebildete Sachbearbeiter in 247 Verfahren gesichert werden. Erstmals nahm die Anzahl der gemeldeten Vermögensabschöpfungsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr deutlich ab. Die Höhe der gemeldeten Vermögenssicherungen verdoppelte sich allerdings im gleichen Zeitraum nahezu. Dies verdeutlicht, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren sowie die Höhe der Vermögenssicherungssummen von verschiedenen Faktoren abhängig ist und von Jahr zu Jahr teilweise erheblich variieren kann. Die Zahlen der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen ergaben sich aus der Arbeit folgender Dienststellen: K ,89 (2006: 2,9 Mio., 2007: 2,3 Mio. ) K ,58 (2006: 0,4 Mio., 2007: 3,4 Mio. ) Sonstige OE ,84 (2006: 1,1 Mio., 2007: 0,1 Mio. ) Diese Daten des PP Frankfurt am Main werden beim Hessischen Landeskriminalamt mit den Daten der anderen Polizeipräsidien zusammengeführt und mit den Statistiken der Staatsanwaltschaften zu einer gemeinsamen "Bilanz Vermögensabschöpfung" abgestimmt. Die Anzahl der gezielten Finanzermittlungsersuchen durch die Staatsanwaltschaft zum Zweck der Vermögensaufspürung und Vermögensabschöpfung stieg im letzten Jahr auf hohem Niveau leicht an. Darüber hinaus war ein starker Anstieg der Finanzermittlungsersuchen von Fachdienststellen festzustellen. Die Ergebnisse trugen allerdings meistens zur Unterstützung des Tatbestandes bei und mündeten weniger in Vermögensabschöpfungsmaßnahmen. 165

26 4 BRANDSTIFTUNG Brandereignisse finden in der Öffentlichkeit große Beachtung, nicht zuletzt, weil Menschen dabei verletzt werden oder zu Tode kommen und erhebliche Sachwerte zerstört werden. Rund 600 Menschen kommen jedes Jahr in Deutschland bei Bränden ums Leben (Frankfurt im Durchschnitt der letzten 10 Jahren 4-8 Brandtote), 80 Prozent dieser Opfer sterben in ihrer eigenen Wohnung. Ein Drittel der Opfer sind Kinder. Die Mehrzahl der jährlich rund Brände in Privathaushalten wird durch technische Defekte ausgelöst (Kabelbrände, Kurzschlüsse, usw.) 95 Prozent der Brandtoten sterben nicht durch die Flammen - sie ersticken im giftigen Qualm. Die Bestimmung und rechtliche Würdigung erfolgt nach ausgiebiger Tatortarbeit an der Brandstelle. Die Brandursachenermittlung erfolgt nach dem sogenannten Eliminierungsverfahren. Dazu wird zunächst die eigentliche Brandstelle lokalisiert. Anhand der vorhandenen Brandspuren werden alle denkbaren Brandursachen im Einklang mit dem korrespondierenden Gesamtspurenbild einzeln überprüft und entweder ausgeschlossen oder weiter untersucht. Eine ausführliche Dokumentation ist Voraussetzung für die schlüssige Beweisführung. Letztlich wird unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und nach Zeugenaussagen eine Hypothese zur Brandursache ermittelt. Diese Ermittlungen werden dadurch erschwert, dass die Brandstelle einer Vielzahl von Veränderungen unterliegt: durch das Feuer selbst, den entstehenden Rauchgasniederschlag, die thermische Brandeinwirkung und die Löscharbeiten. Der Ermittlungsabschluss beinhaltet auch die rechtliche Würdigung. Der immer häufiger festgestellte Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und die daraus entstandenen Sachschäden, die durch die Versicherungsgesellschaften zu regulieren waren, führten letztlich zu einer Strafrechtsreform. Diese trat zum in Kraft und war auf dem Sektor des Brandwesens die erste umfassende Reform seit Dabei wurden die Branddelikte und die mit Versicherungsbetrug in Zusammenhang stehenden Brandereignisse einer erheblichen Strafverschärfung unterzogen. Beispielhaft dafür ist die Strafbarkeit des vorsätzlichen Inbrandsetzens von Fahrzeugen ( 303 StGB) zu nennen, die nunmehr als Verbrechenstatbestand geahndet wird. Die Strafandrohung reicht von einem bis zu zehn Jahren. Aufgrund zunehmender Brände mit zum Teil tödlichem Ausgang, entwarf K 15 (bisher K 22) in Zusammenarbeit mit dem Vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr ein Informationsblatt Rauchmelder retten Leben, das an die Polizeireviere verteilt, in der Presse veröffentlicht und auf die Internetseiten des PP Frankfurt am Main und der Berufsfeuerwehr gestellt wurde. In diesem Zusammenhang wird auf die Gesetzesänderung der Hessischen Bauordnung (HBO) hingewiesen. Zum trat 13 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft. Danach müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Wohnungen in Neubauten müssen bereits jetzt mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Frankfurt kam es 2008 zu insgesamt 710 Brandfällen (2005: 752; 2006: 755; 2007: 721) bei denen ein Sachschaden von mehr als 15 Millionen entstand (2005: 17 Mio. ; 2006: 21,7 Mio. ; 2007: 17 Mio. ). Durch Brandeinwirkung wurden 2008 vier Menschen getötet (2006: 3; 2007: 5) und 75 Personen zum Teil schwer verletzt (2006: 72; 2007: 69). Brandfälle durch technischen Defekt lagen 2008 mit 111 Fällen gegenüber 2007 (105 Fälle) annähernd auf gleichem Niveau. Die Fälle von Brandstiftung (incl. vorsätzlicher Brandstiftung) nahmen in Frankfurt erneut um 43 (19,4%) auf 265 zu. Die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftung stieg von 128 auf 162 (26,6%). Unterschiedliche Werte zwischen den Zahlen von K 15 und der PKS ergeben sich unter anderem daraus, dass die überwiegende Zahl der Brände von den Revieren zunächst als Brandstiftungen aufgenommen werden, sich jedoch nach der erfolgten Tatortarbeit durch die Brandermittler des K 15 als fahrlässige Brandstiftung, technische Defekte oder Sachbeschädigungen durch Brand herausstellen. Dieses Phänomen ist damit zu erklären, dass grundsätzlich der Verdacht einer Straftat besteht und erst durch die abschließenden Ermittlungen festgestellt wird, ob ein Brand im Sinne des Gesetzes vorliegt. Ist dies nicht der Fall, reduziert sich das Delikt auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigung. Zwar sind fahrlässige Sachbeschädigungsdelikte rechtlich nicht existent, da nur vorsätzliche Sachbeschädigungen strafrechtlich verfolgt werden, dennoch fanden 75 Fälle der fahrlässigen Sachbeschädigungen in der internen Statistik von K 15 ihren Niederschlag (2007: 71). Sachbeschädigungen durch Brand sind 2008 von 370 auf 410 gegenüber 370 im Jahre 2007 gestiegen. AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE / TATVERDÄCHTIGE Die Zahl der aufgeklärten Fälle ging gegenläufig zu den Fallzahlen zurück (2006: 138; 2007: 96; 2008: 85). Durch diese ungünstige Konstellation sank die Aufklärungsquote von 43,2% auf 32,1% (2005: 22,2%; 2006: 38,5%). 166

27 Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen nahm ebenso wie die Zahl der aufgeklärten Fälle von 98 auf 96 ab, wobei sich die Abnahme überwiegend auf deutsche TV bezog. Die Tatbeteiligung Nichtdeutscher erhöhte sich von 25,5% auf 31,3% (2006: 34 TV; 2007: 25 TV; 2008: 30). Von der Gesamtzahl der 98 TV waren 16 noch unter 21 Jahren (2006: 24 TV = 21,4%; 2007: 17 TV = 17,3%). Mit 16,3% hat sich ihr Anteil gegenüber den Vorjahren nochmals minimal reduziert. Allerdings liegt ihr Anteil bei vorsätzlicher Brandstiftung höher als in den beiden Vorjahren (2006: 29,4%; 2007: 33,3%; 45,8%). 5 WETTBEWERBS-, KORRUPTIONS- UND AMTSDELIKTE Die PKS-Zahlen weisen einen Rückgang des Fallaufkommens in den Deliktsgruppen Vorteilsannahme/ Bestechlichkeit (- 3 Fälle) aus, ebenso bei Vorteilsgewährung / Bestechung, wo das Fallaufkommen von drei auf zwei zurückging. Die Fallzahlen der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nahmen um fünf Fälle von 14 auf 19 zu. Die enorme kriminelle Energie, die hinter einzelnen Tathandlungen steht, drückt sich (nur) qualitativ aus. Das reale Kriminalitätsaufkommen und die personal- und zeitintensive Ermittlungsarbeit spiegeln sich in der Statistik nicht wider, zumal in einer Vielzahl der Verdachtslagen die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass entweder keine Straftaten vorlagen und somit keine Erfassung in der PKS möglich war oder mit Korruption einhergehende Delikte (z. B. Betrug, Untreue, Geldwäsche, Verstoß gg. Abgabenordnung) im Vordergrund standen und unter diesen Straftaten statistisch erfasst wurden. K 61 bearbeitete 2008 insgesamt 43 statistisch erfasste Straftaten (2007: 104). 6 GLÜCKSSPIEL Erneut ist ein außerordentlich hoher Rückgang der Fallzahlen des Glücksspiels von 89 im Jahr 2006 über 31 Fälle 2007 auf 15 im Berichtsjahr festzustellen. Die hohen Fallzahlen 2006 resultierten aus Ermittlungsverfahren gegen Wettbüros bzw. Wettannahmestellen für unerlaubte Sportwetten. Beim Bundesverfassungsgericht war zunächst über die Klage einiger Betreiber von Wettbüros zu entscheiden, die ihre Rechte hinsichtlich ihrer Dienstund Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU beschnitten sahen. Die Einleitung der Verfahren erfolgte nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ( ) durch die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. Der Rückgang 2007 ergab sich durch die Aufgabe der Wettbüros. Eine neue Gesetzgebung im Januar 2008 ließ das Eröffnen von Wettbüros wieder zu. Gleichzeitig trat am 1. Januar 2008 der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, dessen Ziel es sein soll, die Spielsucht zu bekämpfen. Der Glücksspielstaatsvertrag sichert zukünftig das staatliche Monopol auf Lotterien und Sportwetten, indem er die gewerblichen Anbieter und Vermittler zurückdrängt. Die Konsequenz daraus ist, dass Internet- Wetten verboten werden; darüber hinaus ist auch die Werbung für staatliche Lotterien einzuschränken zeichnete sich ein neuer Trend - das Aufstellung von Glücksspielautomaten, bei denen sich der Gewinner die erspielten Punkte vom Betreiber der Lokalität auszahlen lassen kann - ab. Hieraus kann sich eine strafrechtliche Relevanz ergeben, wenn von einem unerlaubten Glücksspiel auszugehen ist. Bis auf einen Fall konnten die 15 Straftaten als geklärt erfasst werden. Von den 17 Tatverdächtigen (14 männlich, 3 weiblich) waren acht nichtdeutsche Tatverdächtige (47,1%). 7 WEITERE STRAFTATEN NACH DEM STGB Die Deliktsgruppe erfuhr eine Zunahme um 524 auf Straftaten (5,3%), die sich aus steigenden Fallzahlen bei Sachbeschädigung (+ 736 Fälle) und der gegenläufigen Entwicklung bei Beleidigung (- 183 Fälle) ergab. Den größten Anteil innerhalb der weitgefassten Deliktsgruppe sonstige Straftatbestände (Schlüsselzahl 6000) mit zusammen Delikten (76,6%) haben alle sonstige Straftaten gemäß StGB (Schlüsselzahl 6700). Hier wiederum bestimmen Sachbeschädigungen mit bekanntgewordenen Fällen quantitativ das Fallaufkommen. SACHBESCHÄDIGUNG Das Fallaufkommen stieg von auf Fälle (10,0%). 42,5% der angezeigten Sachbeschädigungen wurde an Kraftfahrzeugen begangen (3.458 Fälle). Die Zahl dieser Delikte hat nur unwesentlich zugenommen (2,0%). Das Gros der Zunahme entfiel auf nicht näher zu klassifizierende Sachbeschädigungen. In der Summe wurden von den Revieren Sachbeschädigungen bearbeitet (2005: 5.258; 2006: 2.835; 2007: 2.900) hinzu kommen von der AG Graffiti bearbeitete Sachbeschädigungen(2006: 662; 2007: 1.297). An die AG UJs wurden Sachbeschädigungen abgegeben, bei denen keine Ermittlungsansätze vorlagen. 167

28 bearbeitete Fälle 2007 bearbeitete Fälle D 101 D 102 D 103 D 104 D 405 D 306 D 307 D 408 D 409 D 410 D 311 D 312 D 113 D 314 D 315 D 416 D 417 D 318 D200 AG GRAFF. Rev. D 101 D 102D 103 D 104D 405 D 306D 307 D 408D 409 D 410D 311 D 312D 113 D 314D 315 D 416D 417 D 318D 200 Graff AQ 07 54,7 31,1 17,3 39,3 44,1 36,5 46,6 36,6 21,1 36,2 29,5 30,2 45,2 22,5 26,7 48,3 30,4 30,6 51,9 21,6 AQ 08 37,9 40,0 18,0 37,9 49,2 25,0 34,3 42,9 23,6 21,2 43,8 25,0 46,2 30,1 37,9 24,1 25,8 35,4 48,0 22,7 Die regionale Verteilung innerhalb des Stadtgebietes zeigt hohe Tatortbelastungen bei den Revieren 12 (921 Fälle), 14 (670 Fälle), 17 (634 Fälle), 10 (541 Fälle), 4 (517 Fälle und 6 (514 Fälle). In diesen Revierbereichen wurden 46,7% der in ganz Frankfurt erfassten Sachbeschädigungen begangen. Beim 4. Revier kommt die Besonderheit hinzu, dass innerhalb des Bahngeländes die Bundespolizei (BP) örtlich zuständig ist und alle Straftaten bearbeitet, die in diesem Zuständigkeitsbereich begangen werden SACHBESCHÄDIGUNG NACH TATORTREVIEREN 2007 / D 101 D 102 D 103 D 104 D 405 D 306 D 307 D 408 D 409 D 410 D 311 D 312 D 113 D 314 D 315 D 416 D 417 D 318 D In den letzten Jahren hat sich der Anteil von durchschnittlich 17,5% 22,0% Farbschmierereien an den angezeigten bzw. bekanntgewordenen Sachbeschädigung nicht mehr weiter erhöht, was sicher auch auf die AG Graffiti und deren erfolgreiche Arbeit zurückzuführen sein dürfte. Die AG Graffiti - organisatorisch bei der Direktion Nord angegliedert - übernahm am 1. Juni 2001 die zentrale Bearbeitung der illegalen Graffiti-Schmierereien. Sie arbeitet als interdisziplinäre Arbeitsgruppe, zusammen mit einem Beamten des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt und einem Betriebsangestellten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft. Ihre originäre Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung der Delikte Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti gemäß der 303 und 304 StGB. Sollte keine Straftat vorliegen, besteht die Möglichkeit, die Tat als Ordnungswidrigkeit auf der Basis des 7a der Polizeiverordnung der Stadt 168

29 Frankfurt zu verfolgen. Hierin wird das Beschmieren, Verschmutzen oder Verunreinigen von öffentlichen Wegen, Plätzen und Gebäuden reglementiert. Die Bereitschaft zur Anzeigeerstattung geschädigter Institutionen, wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften, Mainova AG oder VGF hat durch Personalzuwachs zugenommen, aber auch durch den gezielten Einsatz von Mitarbeitern bei Sicherheitsunternehmen und Reinigungsfirmen, die personell in der Lage sind, illegale Graffiti an Gebäuden, U-Bahnen und -Stationen und Verteilerkästen zu suchen, zu photographieren und in Form einer schriftlichen Anzeige der AG Graffiti direkt zur Kenntnis und weiteren Bearbeitung zu geben, bevor die Flächen gereinigt werden. Graffiti ist zum Teil Holkriminalität - dadurch hängt auch das Bekanntwerden bzw. Aufspüren neuer Tatorte von personellen Ressourcen ab. Die internen sowie die von der Justiz an die polizeiliche Sachbearbeitung gestellten Anforderungen sind hinsichtlich der speziellen und szeneneigenen Modalitäten gestiegen (schriftenvergleichende Gutachten, keine Zuordnung identisch gefertigter Schriftzüge, Antreffen auf frischer Tat). Die Vorgangsbearbeitung erfordert höheren Zeitaufwand, so dass weniger neue Tatorte eigeninitiativ gesucht werden (gerade bei Bekanntwerden eines Täters und dessen Tag ) und Observationen nicht erfolgen können. Dies geht zu Lasten der Informationsgewinnung innerhalb der aktuellen Szene und damit auch der Tataufklärung. Die von der AG Graffiti bearbeitete Anzahl von Sachbeschädigungen nahm um 274 Fälle auf Straftaten zu (21,1%). Die Anzahl aufgeklärter Fälle erhöhte sich um 77 auf 357 (2006: 125; 2007: 280), was jedoch aufgrund der überproportionalen Deliktszunahme lediglich zu einem Ansteigen der Aufklärungsquote um 1,6 Prozentpunkte auf 22,7% führte (2007: 21,6%). Seit ist gemäß 303 Absatz 2 StGB zur Erfüllung des Tatbestandes der Sachbeschädigung erforderlich, dass der Täter unbefugt das Erscheinungsbild einer Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Durch das Tatbestandsmerkmal nicht nur unerheblich soll z. B. die Bemalung mit Kreide oder Wasserfarbe aus der Strafbarkeit herausgenommen werden. Im Rahmen der Rechtsnorm besteht eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung, wenn die Veränderung nicht ohne fachliche Hilfe, nicht ohne Spezialwerkzeug oder nicht mit geringem, zumutbarem Aufwand behoben werden kann, ohne dass dadurch neue oder weitere Beeinträchtigungen entstehen. 15 AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE Die Anzahl der aufgeklärten Sachbeschädigungen nahm gegenüber dem Vorjahr von auf Fälle unwesentlich ab. Da dieser Rückgang nicht proportional zur Entwicklung der Fallzahlen verlief (+10,0%), ging die Aufklärungsquote von 19,3% auf 19,2% zurück. TATVERDÄCHTIGE Zu aufgeklärten Delikten wurden Tatverdächtige ermittelt (2006: 1.237; 2007: 1.144). Die Zahl der ermittelten minderjährigen Tatverdächtigen ging in vergleichbarem Umfang zurück (-1,8%) wie die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (-1,4%), dennoch erhöhte sich der Anteil der unter 21jährigen von 37,9% auf 39,2%. Im Vergleich zum Anteil Minderjähriger bei der Gesamtkriminalität (18,0%) bestätigt sich, dass auch Sachbeschädigung ein typisches Deliktsfeld Minderjähriger ist. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Minderjährigen sowie die Veränderungen zum Vorjahr: Alter Gesamtzahl der Tatverd. bis unter 14 Jahre in % 14-unter 16 Jahre in % 16-unter 18 Jahre in % 18-unter 21 Jahre ,5% 4,0% ,1% 6,4% ,4% 9,5% ,8 11,7 % ,3% 88 5,6% 150 9,6% ,8 % ,3% 74 5,1% 127 8,0% ,2 % ,9% 77 6,2% 99 8,0% ,5 % ,9% 101 8,8% ,6% ,6 % ,5% 93 8,2% 108 9,6% ,9 % ± % 07/08-1,4% 7,4% - 7,9% - 10,7% 16,7% in % Minderj. gesamt in % , , , , , , ,2-8 % -1,8% 15 Erläuterung aus der Kommentierung zum Graffiti-Bekämpfungsgesetz / NJW 42/2005 S

30 SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2007 / 2008 HZ Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % (gerundet) ,8% ,5% 1907,7 Sonstige Straftatbestände (StGB) ,8% ,4% 2047,3 ± 8,4% 3,7% -6,9% -12,3% 139, ,0% ,4% 7,7 Erpressung ,2% ,0% 8,0 253 StGB ± 6,0% -2,3% -21,9% -42,1% 0, ,0 Erpressung auf sexueller Grundlage ,0 ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,9% ,8% 260,2 Widerstand gg. die Staatsgewalt ,3% ,5% 357,0 und Straft. gg. die öffentliche Ordnung ± 38,6% 42,4% 2,5% -12,7% 96, ,6% ,5% 74,2 Widerstand gg. die Staatsgewalt ,1% ,9% 69,8 111, 113, 114, 120, 121 StGB ± -5,0% -4,4% -6,5% -18,8% -4, ,5% ,7% 115,4 Hausfriedensbruch ,7% ,5% 218,1 123, 124 StGB ± 90,8% 93,3% 19,6% -9,0% 102, ,5% ,7% 115,4 Hausfriedensbruch ,8% ,5% 217,9 123 StGB ± 90,7% 93,3% 19,6% -9,0% 102, ,0 schwerer Hausfriedensbruch ,0% 0 0-0,2 124 StGB ± 100,0% ± 0 ± 0 ± 0 0, ,9% ,0% 5,5 Landfriedensbruch ,0% ,4% 11,4 125, 125a StGB ± 108,3% 134,8% 71,7% 41,2% 5, ,4% ,0% 23,4 Vortäuschen einer Straftat ,6% ,8% 18,8 145d StGB ± -19,0% -18,8% -21,6% -12,7% -4, ,0% ,9% 6,4 Vortäuschen eines Raubes ,0% ,0% 1,8 ± -71,4% -71,4% -75,5% -87,0% -4, ,0% ,7% 8,7 Vortäuschen eines Diebstahls ,0% ,8% 6,7 ± -22,8% -22,8% -18,3% 0,0% -2, ,0% ,3% 0,5 Gewaltdarstellung ,0% ,3% 0,6 131 StGB ± 33,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0, ,0% ,0% 0,3 Schriften an Personen unter 18 Jahren ,0% 1 0 0,0% 0,3 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB ± 0,0% -50,0% -80,0% -100,0% 0, ,3% ,3% 4,1 Volksverhetzung ,2% ,5% 3,9 130 StGB ± -3,7% 100,0% 88,9% 33,3% -0, ,4% ,7% 88,7 Begünstigung,Strafvereitelung ,3% ,7% 63,6 Hehlerei, Geldwäsche ± -27,6% -23,0% -17,4% -25,4% -25, ,7% ,7% 1,1 Hehlerei von Kfz ,0% ,8% 3, a StGB ± 214,3% 266,7% 166,7% 183,3% 2, ,0 - gewerbsmäßig ,0% ,0% 0,6 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0, ,0 - Bandenhehlerei ,0 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% ,0% 0,2 - gewerbsmäßige Bandenhehlerei ,0 260a StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0,2 170

31 SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2007 / 2008 HZ Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % (gerundet) ,6% ,7% 76,6 sonstige Hehlerei ,0% ,5% 52, a StGB ± -30,6% -26,6% -19,0% -30,2% -24, ,7% ,4% 5,4 - gewerbsmäßig ,0% ,8% 3,0 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB ± -42,9% -26,7% 33,3% 37,5% -2, ,0% 2 0 0,0% 0,2 - Bandenhehlerei ,0 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0% ,0% 0,2 - gewerbsmäßige Bandenhehlerei ,0% ,5% 0,3 260a StGB ± 100,0% 300,0% 300,0% 250,0% 0, ,8% ,8% 5,7 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig ,0% ,5% 3,5 erlangter Vermögenswerte ± -37,8% -25,8% -39,5% -33,3% -2, ,2% ,5% 34,0 Brandstiftung und Herbeiführen ,1% ,3% 40,2 einer Brandgefahr ± 19,4% -11,5% -2,0% 20,0% 6, ,7% ,6% 19,6 (vorsätzliche) Brandstiftung und ,7% ,5% 24,6 Herbeiführen einer Brandgefahr ± 26,6% -34,5% -11,1% 12,5% 5, ,0% ,7% 4,1 Wettbewerbs- Korruptions- und Amtsdelikte ,0% ,1% 3,6 108b, 108e, 258a, , d, 355, ± -11,1% -11,1% -7,7% 33,3% -0, ,0% 4 0 0,0% 0,5 Vorteilsannahme, Bestechlichkeit ,0 108b, 108e, 331, 332, 335 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - Vorteilsannahme ,0 331 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0% 3 0 0,0% 0,3 - Bestechlichkeit ,0 108b, 108e, 332 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0 Bestechlichkeit gew. mäß. od. Mitgl. e. Bande ,0 335, Abs. 2, Nr. 3 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 alle sonstig. bes. schw. Fälle d. Bestechlichkeit ,0 335 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% ,0% 0,5 Vorteilsgewährung, Bestechung ,0% 3 0 0,0% 0,3 108b, 108e, 333, 334, 335 StGB ± -33,3% -33,3% -25,0% -100,0% -0, ,0 - Vorteilsgewährung ,0% 3 0 0,0% 0,3 333 StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,0% ,0% 0,5 - Bestechung ,0 108b, 108e, 334 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0, ,0 Bestechung gew. mäß. od. Mitgl. e. Bande ,0 335, Abs. 2, Nr. 3 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 alle sonstig. bes. schw. Fälle d. Bestechung ,0 335 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% 7 0 0,0% 0,9 sonstige Straftaten i.amt ,0% 4 0 0,0% 0,5 258a, d, 355, 357 StGB ± -50,0% -50,0% -42,9% ± 0-0, ,0 Körperverletzung im Amt ,0% 2 0 0,0% 0,2 340 StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,0% 3 0 0,0% 0,3 Verletzung d. Dienstgeheimnisses ,0% 1 0 0,0% 0,2 353b StGB ± -50,0% -50,0% -66,7% ± 0-0,2 171

32 SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2007 / 2008 HZ Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % (gerundet) ,0% 1 0 0,0% 0,2 wettbew. beschränk Abspr. bei ,0 298 StGB ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0% ,7% 2,1 Bestechlichkeit u. Bestechung i. geschäftl ,0% ,8% 2,9 299, 300 StGB ± 35,7% 35,7% 26,1% 100,0% 0, ,0% ,5% 2,1 Bestechlichkeit und Bestechung ,0% ,8% 2,9 299 StGB ± 35,7% 35,7% 52,6% 100,0% 0, ,0% 0,0 Bestechlichk. u. Bestechung im gesch.verkehr ,0% 0,0 gwm.od.als Mitglied einer Bande ± ± 0 ± 0 0,0% ± 0 0, Bestechlichk. u. Bestechgung ,0 im gesch.verk. - Vorteil gr. Ausmaßes ,0 300 S2, Nr.1 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,2% ,6% 9,0 Strafbarer Eigennutz ,7% ,7% 5,9 284,285, , 297 StGB ± -33,9% -36,4% -44,7% -34,9% -3, ,8% ,0% 4,8 Glücksspiel ,3% ,1% 2,3 284, 285, 287 StGB ± -51,6% -53,3% -58,5% -68,0% -2, ,7% ,0% 2,1 Wilderei ,4% ,3% 2,6 292, 293 StGB ± 21,4% 16,7% 6,7% 44,4% 0, ,3% 1 0 0,0% 0,5 Jagdwilderei ,0% 0 0-0,3 292 StGB ± -33,3% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0% 1 0 0,0% 0,3 Wucher ,0% ,0% 0,2 291 StGB ± -50,0% 0,0% 0,0% 100,0% -0, ,7% ,4% 1504,0 alle sonstig.straftaten ,3% ,8% 1568,8 gem. StGB ± 5,3% -8,4% -7,1% -6,0% 64, ,0% ,3% 7,5 Verletzung der Unterhaltspflicht ,0% ,8% 10,0 170 StGB ± 34,7% 34,7% 36,2% 16,7% 2, ,3% ,3% 0,9 Verl.der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ,0% ,0% 0,6 171 StGB ± -33,3% -20,0% -16,7% 150,0% -0, ,5% ,4% 233,2 Beleidigung ,7% ,7% 203, , 189 StGB ± -12,0% -11,8% -9,9% 3,4% -30, ,7% ,5% 29,4 Beleidigung auf sexueller Grundlage ,2% ,6% 31, , 189 StGB ± 8,3% 15,6% 14,6% 25,9% 2, ,3% ,0% 1132,5 Sachbeschädigung ,2% ,9% 1233, a StGB ± 10,0% -2,3% -1,4% -7,4% 100, ,8% ,4% 519,3 - Sachbeschädigung an Kfz ,6% ,0% 524,7 ± 2,0% -13,5% -0,3% 1,5% 5, ,0% 1 0 0,0% 3,1 Datenveränderg., Computersabotage ,7% 2 0 0,0% 3,5 303a, 303b StGB ± 15,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,1% ,8% 46,3 Sonst. Sachbeschädigung ,4% ,2% 88,6 auf Straßen, Wegen od. Plätzen ± 93,4% 9,1% 35,5% 16,7% 42, ,8% ,6% 2,9 Zerstör.wichtigerArbeitsmittel ,1% ,0% 3,2 305a StGB ± 10,5% 71,4% 71,4% 50,0% 0,3 172

33 SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2007 / 2008 HZ Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % (gerundet) ,0% ,3% 2,5 Sprengstoff und Strahlungsverbrechen ,3% ,3% 1, StGB ± -25,0% -50,0% -64,7% -66,7% -0, ,0 - Herbeiführen einer Explosion durch ,0 307 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% ,3% 2,5 - Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ,3% ,3% 1,8 308 StGB ± -25,0% -50,0% -64,7% -66,7% -0, ,0 Missbrauch ionisierender Strahlen ,0 309 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 Vorbereitung eines Explosions- oder ,0 Strahlungsverbrechens 310 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 - Freisetzen ionisierender Strahlen ,0 311d StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 - fehlerhafte Herstellung einer kerntech ,0 312 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,3% ,9% 29,7 Straftaten gegen die Umwelt ,0% ,4% 23,7 324, 324a, a StGB ± -19,6% -10,4% -11,3% -29,5% -6, ,3% ,7% 1,7 - Verunreinigung eines Gewässers ,3% ,7% 2,3 324 StGB ± 36,4% 66,7% 100,0% -50,0% 0, ,9% 3 0 0,0% 2,0 - Luftverunreinigung ,1% ,7% 1,1 325 StGB ± -46,2% -60,0% 100,0% 100,0% -0, ,0 - Lärmverursachung ,0% 0 0-0,2 325a StGB ± 100,0% ± 0 ± 0 ± 0 0, ,3% ,9% 23,8 - Umweltgefährdung durch Abfallbeseitigung ,2% ,9% 17,8 326 außer Abs. 2 StGB ± -24,5% -14,7% -21,8% -33,3% -6, ,0% 3 0 0,0% 0,5 - Unerl. Betreiben von Anlagen ,0% 3 0 0,0% 0,3 327 StGB ± -33,3% -33,3% 0,0% ± 0-0, ,0% 3 0 0,0% 0,3 Unerl. Umgangmit radioakt.u.and.gef ,0% 4 0 0,0% 0,6 Stoffen / Gütern 328 StGB ± 100,0% 300,0% 33,3% ± 0 0, ,0 - Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete ,0 329 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 - Abfallein-/-aus-/ -durchfuhr nach ,0% 1 0 0,0% 0,2 326 Abs.2 StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,0% 0 0-0,3 - schw. Gefährd. durch Freisetzen von Giften ,0% 0 0-0,2 330a StGB ± -50,0% ± 0 ± 0 ± 0-0, ,0 Gemeingefährliche Vergiftung nach ,0 314 StGB ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,9% ,0% 13,3 Ausspähen von Daten ,0% ,8% 11,2 202a StGB ± -14,9% -23,1% -20,0% 0,0% -2, ,0 Ausspähen von Daten ,0% 0 0-0,2 202a StGB ± 100,0% ± 0 ± 0 ± 0 0,2 173

34 STRAFRECHTLICHE NEBE NGESETZE Zu den Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze gehören folgende Deliktsgruppen: Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, Straftaten nach dem Luftsicherheitsgesetz) Rauschgiftdelikte Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor Die Straftatengruppe gegen strafrechtliche Nebengesetze (Schlüsselzahl 7000) erfuhr einen Rückgang um Fälle (-10,1%) auf erfasste Straftaten. Diese Deliktsgruppe hat einen Anteil von 17,1% an der Gesamtkriminalität. Zu den aufgeklärten Straftaten trägt sie mit Fällen mehr als ein Viertel bei (27,5%). Die größten Anteile innerhalb der Deliktsgruppe 7000 haben mit Fällen Straftaten nach dem Aufenthalts und Asylverfahrensgesetz (56,6%) sowie Rauschgiftdelikte (5.714 Fälle = 31,7%). Diese beiden Delikte sind aufgrund ihres hohen Fallaufkommens meist ausschlaggebend für quantitative Veränderungen des gesamten Deliktsbereiches. 1 STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE AUF DEM WIRTSCHAFTSSEKTOR FALLZAHLEN (7100) Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in % Strafrechtl. Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor ,7% 92,9% 90,8% In der Summe nahmen die Straftaten auf dem Wirtschaftssektor um 48 Fälle zu, wobei sich allerdings in den einzelnen Untergruppen gegenläufige Entwicklungen ergaben. Zunahmen erfuhren Straftaten im Zusammenhang mit Arznei- und Lebensmitteln (+ 79 Fälle = 92,9%) und Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen (+ 17 Fälle = 9,9%). Straftaten nach dem Aktien- und Genossenschaftsgesetz (- 2 Fälle) zeigten ebenso wie Delikte im Zusammenhang mit dem Bankgewerbe (- 6 Fälle) und Straftaten in Verbindung mit illegaler Beschäftigung (- 13 Fälle) eine rückläufige Tendenz. 1.1 STRAFTATEN NACH DEM AKTIEN- UND GENOSSENSCHAFTSGESETZ Diese Straftaten gingen minimal von 59 auf 57 Fälle zurück, die zudem alle aufgeklärt werden konnten. 49 der insgesamt 57 Fälle bezogen sich auf die Insolvenzverschleppung nach dem GmbH Gesetz, in einem weiteren Fall waren Tatbestände des HGB erfüllt. Lediglich bei neun der insgesamt 57 Straftaten lag die Tatzeit tatsächlich im Jahr 2008; bei 22 Verfahren bereits 2007 und bei 26 weiteren Fällen noch davor. Gerade bei komplexen Verfahren dieser Rechtsmaterie erstreckt sich die Bearbeitungszeit häufig über mehrere Jahre und wird in der PKS erst nach Abschluss des Verfahrens und Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst, was dazu führt, dass Sammelverfahren, die teilweise Jahre zuvor eingeleitet wurden, zu scheinbar aktuellen Steigerungen in der PKS führen. 1.2 STRAFTATEN IN VERBINDUNG MIT ILLEGALER BESCHÄFTIGUNG Die Erscheinungsformen von illegaler Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie sozialschädlich. Illegale Beschäftigung umfasst unterschiedlichste Beschäftigungsformen, bei denen gegen gesetzlich vorgeschriebene Pflichten - auf steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Sektor - verstoßen wird. Durch nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben entstehen dem Staat immense Einnahmeverluste. Dem illegal Beschäftigten oder Schwarzarbeiter entgehen Ansprüche auf finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit sowie Rentenansprüche; daneben ist mit Geldstrafe oder -buße zu rechnen sowie der Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen. Die Auftraggeber ihrerseits haben die Konsequenzen in anderer Form zu tragen. Neben Qualitätsmängeln sind sie durch Ausschluss von Schadensersatzansprüchen sowie das Entfallen der Haftung für Drittschäden zusätzlich betroffen. Davon unabhängig ist mit Sanktionen wie Bußgeld- oder Strafverfahren zu rechnen. 174

35 Ermittlungen auf diesem Kriminalitätssektor sind aufwändig und ziehen sich oft über Jahre. Sieben der insgesamt 20 Straftaten waren tatsächlich 2008 begangen worden, bei sechs Straftaten lag die Tatzeit im Jahr 2007 und in sieben weiteren Fällen lagen die Tatjahre noch weiter zurück. Neben der Polizei ist auf diesem Kriminalitätssektor auch der Zoll und hier die Organisationseinheit "Finanzkontrolle / Schwarzarbeit" (FKS) zuständig. Mit rund Beschäftigten bekämpft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bundesweit flächendeckend an 113 Standorten vertreten. Bei der Bundesfinanzdirektion West ist eine zentrale Abteilung mit über 120 Beschäftigten eingerichtet. Im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung führen Zöllnerinnen und Zöllner der FKS verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Bei den 2008 von der FKS 16 in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt durchgeführten Prüfungen von Arbeitgebern galt es festzustellen, ob die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) eingehalten werden oder ob gegen Meldepflichten verstoßen wurde wurden Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet bzw. abgeschlossen. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf 26,9 Mio.. Die Kontrollen der FKS in Richtung der Beschäftigten ( überprüfte Personen) bezogen sich darauf, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder ob bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen. Illegale Beschäftigte werden im Reinigungs-, Hotel- und Gaststättengewerbe, auf Baustellen, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, in der Textilbranche, bei Briefdienstleistern sowie in der Fleisch verarbeitenden Industrie und der Landwirtschaft eingesetzt. Die Hauptzollämter haben 2008 bundesweit 56,7 Mio. Bußgelder verhängt. Die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellten Schadenssummen beliefen sich auf 549,7 Mio.. Tatsächlich entgehen dem Staat durch Schwarzarbeit jedoch Milliarden. Auf der Internetseite der Bundesregierung (Regierung online) finden sich folgende Berechnungen: Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit ist, lässt sich naturgemäß nicht genau beziffern. Untersuchungen gehen von drei Prozent des gesamten Arbeitsvolumens aus. Das wären bei einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland von 2,5 Billionen Euro immerhin 75 Milliarden Euro. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen spricht von "Schattenwirtschaft" und beziffert den damit erwirtschafteten Umsatz für 2007 auf rund 349 Milliarden Euro (Der Begriff Schattenwirtschaft ist dabei etwas umfangreicher gefasst als die Schwarzarbeit). 1.3 STRAFTATEN GEGEN URHEBERRECHTSBESTIMMUNGEN UND PATENTGESETZ Die Fallzahlen erhöhten sich von 171 auf 188 (9,9%); die aufgeklärten Fälle nahmen von 153 auf 150 ab. Die Aufklärungsquote reduzierte sich von 89,5% auf 79,8%. Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen (Schlüsselzahl 7150) umfassen ausschließlich strafrechtliche Nebengesetze wie zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz oder das Marken- und Gebrauchsmustergesetz. Auf dem Sektor des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) finden sich Delikte wie Marken- oder Produktpiraterie. Unter dem Begriff Markenpiraterie ist die vorsätzliche Verwendung der rechtlich geschützten Marke, des Namens, der Geschäftsbezeichnung oder Verpackung zu verstehen. Produktpiraterie bezieht sich auf den Schutz, den das UGW gegen Nachahmung und direkte Leistungsübernahme gewährt. Die repressiven Möglichkeiten wurden um die Gewinnabschöpfung (Verfall) erweitert und ermöglichen die Einziehung von Tatwerkzeugen und schutzrechtsverletzender Ware. Darüber hinaus besteht seitens des Geschädigten ein Vernichtungsanspruch der inkriminierten Ware. Unter dem Stichwort gewerblicher Rechtsschutz haben aktuell etwa 730 Markeninhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt. Aufgrund eines solchen Antrags kann der Zoll bei der Einfuhrabfertigung von verdächtigen Waren tätig werden. Der Zoll am Frankfurter Flughafen führte dieser Grenzbeschlagnahmeverfahren durch (2006: 2.181). Produktpiraterie ist ein internationales Phänomen und stellt weltweit für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ein ernstzunehmendes Problem mit Milliardenschäden dar. Hinzu kommt, dass durch gefälschte Billigwaren in sicherheitsrelevanten Bereichen (Kfz, Sportartikel, Medikamente) ein erhebliches Risiko besteht, das materiell kaum messbar ist. In ärmeren Wirtschaftsregionen wie Fernost werden massenhaft und kaum strafrechtlich sanktioniert minderwertige Artikel aller Art Markenartikeln (Textilien, Uhren) täuschend ähnlich ohne Lizenzen produziert und zu Schleuderpreisen international verkauft. Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt nicht nur auf zweifelhaften Wegen, sie gelangen auch im regulären Handel in Filialketten und werden dort zu Preisen angeboten, die nicht zwangs- 16 Quelle: Zoll-online, Statistik Finanzkontrolle / Schwarzarbeit 175

36 läufig auf Plagiate schließen lassen. Insbesondere bei Textilien werden Ware und Markenlogo separat eingeführt und erst kurz vor dem Verkauf zusammengefügt. Das Entdeckungsrisiko ist gering. 17 Durch Ideenklau und Abkupfern von Markenartikeln sind allein in Deutschland bis zu Arbeitsplätze potentiell gefährdet. Umso bedeutender ist die intensive Arbeit des Zolls zum Schutz des Verbrauchers und für einen gerechten Wettbewerb. Bei seinen Einfuhrkontrollen beschlagnahmte der Zoll im abgelaufenen Jahr in Fällen gefälschte Marken oder Produkte, wobei der Wert der beschlagnahmten Waren mit fast 436 Mio. Euro weiterhin erschreckend hoch ist (Quelle Bilanz der deutschen Zollverwaltung des Jahres 2008). Der Jahresbilanz des Hauptzollamtes 18 am Frankfurter Flughafen ist zu entnehmen, dass im Jahr 2008 Waren im Gesamtwert von mehr als 22,5 Millionen (2006: 60 Mio. ; 2007: 50) als Fälschung erkannt und vom Markt genommen wurden. Dabei handelte es sich um gefälschte Produkte ( Einzelartikel), die bei Grenzbeschlagnahmeverfahren sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurden. Nennenswert ist die hohe Zahl (31.600) der gefälschten DVBT-Tuner aus China mit einem geschätzten Wert von sowie gefälschte Viagrapillen aus Indien im Gesamtwert von 6,6 Millionen. Im Gesamtkonzept der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie durch die Bundeszollverwaltung hat das HZA Darmstadt einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet. So beschlagnahmten die Beamten der Zollabfertigungsstelle Messe - unterstützt durch die Mobile Kontrollgruppe - bei den Konsumgütermessen in Frankfurt gefälschte Gegenstände des täglichen Bedarfs. Dadurch konnten die Darmstädter Zöllner bereits im Ansatz Geschäftsabschlüsse verhindern, die unweigerlich zur Lieferung einer nicht zu beziffernden Menge an Plagiaten geführt hätte. Präventiv führte K 31 bei Messen in Frankfurt im Zusammenhang mit Verstößen nach dem Markengesetz (Produktfälschungen Schlüsselzahl 7100) im Rahmen von Messebegehungen Gespräche mit Vertretern der Messe, ausstellenden Firmen sowie Beamten sonstiger beteiligter Behörden (Zoll, Gerichtsvollzieher) geführt. In besonderen Fällen insbesondere bei Verstößen nach dem Markengesetz veranlasst K 31 Berichterstattungen in der Presse. 17 Der Text wurde einer Veröffentlichung von K 31 im Intranet entnommen 18 Quelle: Pressemitteilung des Zoll unter dem Titel "Erfolgreiche Jahresbilanz 2007 des Hauptzollamts Frankfurt am Main / Flughafen" vom 19. März

37 STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE ( WIRTSCHAFTSSEKTOR) 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,3% ,0% 3068,3 Strafrechtliche Nebengesetze ,7% ,7% 2732,5 ± -10,1% -10,6% -11,0% -10,3% -335, ,9% ,5% 63,0 Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze ,8% ,5% 69,6 auf dem Wirtschaftssektor ± 11,7% 9,2% -3,6% 24,7% 6, ,3% ,0% 9,0 Straft. n. Aktien- Gen.-u.GmbHGes,HGB ,0% ,3% 8,6 RechnungslegungsGes ± -3,4% -1,7% 0,0% -24,3% -0, ,9% ,5% 7,4 - Insolvenzverschleppung ,0% ,3% 7,4 84 GmbHG ± 2,1% 4,3% 2,9% -27,3% 0, ,0% ,3% 0,8 - Insolvenzverschleppung ,0% 1 0 0,0% 0,2 130b, 177a HGB ± -80,0% -80,0% -85,7% -100,0% -0, ,0% ,9% 5,1 Del. i.z.m. illeg. Beschäftig. 10, ,0% ,5% 3,0 15, 15a AÜG ± -39,4% -42,4% -50,0% -65,5% -2, ,0% ,0% 1,8 Straftaten i.v.m. dem Bankgewerbe ,0% ,9% 0,9 ± -50,0% -50,0% -65,0% -25,0% -0, ,5% ,3% 26,2 Straftaten gg.urheberrechtsbestimmungen, ,8% ,1% 28,5 Patentgesetz etc. ± 9,9% -2,0% 3,7% 154,5% 2, ,4% ,5% 8,4 - Softwarepiraterie ,0% 1 0 0,0% 0,3 (priv. Anwendung z.b. Computerspiele) ± -96,4% -98,1% -98,1% -100,0% -8, ,0% 3 0 0,0% 0,3 - Softwarepiraterie i. F. gewerbsm. Handeln ,0% ,0% 0,3 ± 0,0% 0,0% 66,7% 100,0% 0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - Verrat v. Betriebs ,0% ,0% 0,6 17 Abs. 1 u. 4 UWG ± 300,0% 200,0% 400,0% 100,0% 0, ,0% ,0% 0,5 - Verrat v. Betriebs ,0% 1 0 0,0% 0,3 17 Abs. 2 u. 4 UWG ± -33,3% -66,7% -80,0% -100,0% -0, ,4% ,8% 13,0 Straft. im Zusammenhang mit Lebensmitteln ,2% ,7% 24,9 (z.b. Lebensmittel- u. Bedarfsgegenstände,...) ± 92,9% 111,8% 44,8% 0,0% 11, ,0% ,3% 0,8 Straftaten nach dem ,0% ,0% 1,5 Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz ± 100,0% 100,0% 100,0% 50,0% 0, ,5% ,6% 11,0 - Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz ,0% ,2% 23,1 ± 111,1% 136,5% 57,7% 5,6% 12, ,0% ,0% 0,2 - Straftaten nach dem Weingesetz ,0 ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0, ,0% ,4% 7,8 Sonstige Straftaten auf dem Wirtschaftssektor ,0% ,7% 3,6 ± -52,9% -52,0% -59,5% -51,2% -4, ,0 - Bestechung von Angestellten nach ,0 12 UWG ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - Straftaten nach ,0% ,7% 0,5 UWG (ohne 17) ± 200,0% 200,0% 200,0% 100,0% 0,3 177

38 2 STRAFTATEN GEGEN DAS AUFENTHALTS- / ASYLVERFAHRENS- UND FREIZÜGIGKEITSGESETZ Zu diesem Deliktsbereich zählen folgende Einzeldelikte: 7251: Unerlaubte Einreise ( 95, Abs. 1, Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 a Aufenthaltsgesetz) 7252: Einschleusen von Ausländern ( 96 Aufenthaltsgesetz), 7253: Erschleichen eines Aufenthaltstitels ( 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz) 7254: Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gem. 97 Aufenthaltsgesetz 7255: Straftaten gegen 84 und 85 Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) 7256: Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung ( 84 a AsylVerfG) 7257: illegaler Aufenthalt ( 95, Abs. 1, Nr. 1,2 und Abs. 2 Nr. 1 b Aufenthaltsgesetz) 7258: Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts ( 9 Freizügigkeitsgesetz / EU) 7259: Sonstige Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote (7250) ± absolut in % AufenthaltsG/AsylVerfG ,5% 99,5% 99,6% 2008 gingen die Fallzahlen erheblich zurück (-11,5%). Der höchste Rückgang um Fälle entfällt auf die vom PP Frankfurt bearbeiteten Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz (-24,6%), während die in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei entfallenden Straftaten Delikte lediglich von auf zurück gingen (-3,7%). DIE GRAPHISCHE DARSTELLUNG VERDEUTLICHT DIE PROZENTUALE VERTEILUNG DER EINZELDELIKTE: SONSTIGE STRAFTATEN n.d. AUFENTHG; 2435; 21,2% 7251: UNERLAUBTE EINREISE n.d.aufenthg; 3196; 27,8% ILLEGALER AUFENTHALT n.d. AUFENTHG; 5124; 44,5% STRAFTATEN n. 84, 85 ASYLVERFG; 82; 0,7% 7254: EINSCHLEUSEN n. 97 AUFENTHG; 5; 0,0% 7252: EINSCHLEUSEN nach AUFENTHG 96; 96; 0,8% 7253: ERSCHLEICHEN EINES AUFENTHALTSTITELS; 564; 4,9% Die Bearbeitung der Ausländerdelikte erfolgt in Frankfurt seit Juli 2001 überwiegend zentral bei D 570, der dort eingerichteten Ermittlungsgruppe GEA (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ausländerrecht). Neben der zentralen Bearbeitung von Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz werden auch täterorientierte Ermittlungen mit dem Ziel der Abschiebung durchgeführt. Diese Arbeitsgruppe gliedert sich in drei Ermittlungseinheiten: die zentrale Haftsachenbearbeitung (ZHB), die Kontroll- und Festnahmeeinheit (KFE) und die GAI. Seit Bestehen ( ) wurden von der GAI bis Ende ausländische Intensivtäter abgeschoben, denen Straftaten nachgewiesen wurden (durchschnittlich 46 Straftaten pro Täter) schob die GAI 63 ausländische Intensivtäter ab (2007: 83). In Zahlen ausgedrückt stellte sich die Arbeit der GEA im vergangenen Jahr folgendermaßen dar: Bearbeitung von Haftsachen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz von der ZHB Festnahme von 800 Personen anlässlich von Razzien, Durchsuchungen, Personen- u. Fahrzeugkontrollen durch die KFE. Der Erfolg, der im Hinblick auf die geringere Kriminalitätsbelastung im Vergleich zu früheren Jahren eingetreten ist, kann nicht mit konkreten Zahlen belegt werden, doch dürfte ein Zusammenhang zwischen den sich verringernden Zahlen delinquenter nichtdeutscher Tatverdächtiger und der Arbeit der GEA bestehen. Daneben griffen weitere Maßnahmen wie verstärkte Tatortarbeit, Aufklärung von Serien international agierender Banden im Bereich des Einbruchsdiebstahls und des Raubes. 178

39 AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE Die hohe Anzahl aufgeklärter Delikte hat mit Fällen einen Anteil von 16,2% (2006: 17,7%; 2007: 17,7%) an den aufgeklärten Straftaten der Gesamtkriminalität; das Fallaufkommen der Straftaten gegen das Ausländergesetz hat mit 9,7% einen wesentlich niedrigeren Anteil. TATVERDÄCHTIGE 2008 wurden (2006: 8.994; 2007: 9.613) Tatverdächtige ermittelt; das entspricht mehr als einem Fünftel (22,3%) aller bekanntgewordenen Tatverdächtigen (38.475). Bezogen auf die Gesamtzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger (21.130) stellen die im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen (8.478) einen Anteil von 40,1% (2006: 39,1%; 2007: 42,6%). AufenthaltsG/ AsylverfG Anteil Anteil Veränderungen in % TV gesamt ,9% davon: Deutsche 159 1,7% 88 1,0% ,7% Nichtdeutsche ,3% ,0% ,3% minderjährige TV 725 7,5% 765 8,9% 40 5,5% davon: Deutsche 2 0,3% 3 0,4% 1 50,0% Nichtdeutsche ,7% ,6% 39 5,4% Die Tatbeteiligung Minderjähriger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieses Deliktsbereiches erhöhte sich aufgrund der aktuellen Entwicklung von 7,5% auf 8,9%. 78% (6.683) der nichtdeutschen TV (2006: 6.716; 2007: 7.602), die wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz auffielen, hielten sich illegal in Frankfurt auf; lediglich nichtdeutsche TV hatten einen legalen Aufenthaltsstatus (2007: 1.847). Zum legalen Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen lässt sich konkretisieren, dass von den nichtdeutschen Tatverdächtigen 698 Asylbewerber waren (2003: 333; 2004: 269; 2005: 206; 2006: 107; 2007: 89). 43 TV waren Personen, die hier als Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten bzw. Gewerbetreibende leben (2007: 84). Eine vergleichbare Anzahl von TV (37 TV) hielt sich als Touristen oder Durchreisende hier auf. Auf TV traf die Klassifizierung Sonstige zu. Zu dieser Kategorie zählen Personen, deren Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, ebenso z.b. Bürgerkriegsflüchtlinge, rechtskräftig abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, Familienangehörige, Erwerbslose oder Sozialhilfeempfänger. Eine Analyse der Tatort-Wohnsitz-Beziehung der nichtdeutschen Tatverdächtigen (Tabelle 29) gibt Aufschluss darüber, dass TV (58,4%) ihren Wohnsitz im Ausland hatten (2007: 4.663=49,3%), TV (27,0%) waren ohne festen Wohnsitz, 330 TV (3,9%) hatten ihren Wohnsitz in der übrigen Bundesrepublik, weitere 278 TV (3,3%) in Hessen und 836 TV (9,9%) wohnten tatsächlich in Frankfurt (2007: TV = 10,8%). DIE HÄUFIGSTEN NATIONALITÄTEN NICHTDEUTSCHER TV SKIZZIERT DIE GRAPHIK: Sri Lanka 137 TV 1,6% Pakistan 157 TV 1,8% Philippinen 172 TV 2,0% Mexiko 124 TV 1,4% Libyen 110 TV 1,3% Venezuela 105 TV 1,2% alle übr.länder (< 100 TV) TV 39,0% Vietnam 196 TV 2,3% Marokko 209 TV 2,4% Algerien 214 TV 2,5% Äthiopien/Eritrea 241 TV 2,8% Nigeria 248 TV 2,9% Iran 302 TV 3,5% Türkei 373 TV 4,3% Ex-Jugosl. 386 TV 4% Indien 509 TV 6% ehem. SU 552 TV 6% China TV 14,1% 3 STRAFTATEN GEGEN DAS WAFFENGESETZ Mit Inkrafttreten des 2003 novellierten Waffengesetzes (z.b. kleiner Waffenschein ) waren bis 2005 deutlich höhere Fallzahlen zu verzeichnen. Seit 2006 setzte ein Rückgang ein, der sich 2008 fortsetzte, sodass 171 Straftaten weniger festgestellt wurden wie im Vorjahr (- 15,4%). 58% aller Delikte wurden am Frankfurter Flughafen im 179

40 Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen festgestellt und bearbeitet (2003: 483 Fälle; 2004: 814; 2005: 998; 2006: 1.009; 2007: 717; 2008: 541). Hier liegt auch die Ursache des erneuten Rückganges der Fallzahlen, da die Flugpassagiere sich auf die neuen Modalitäten eingestellt haben. Die geänderte Gesetzeslage im Neuen Waffenrecht führt in Teilbereichen des Waffenrechts zu Irritationen. Insbesondere sind häufig Gotcha-Waffen (Farbmarkierungswaffen) und Soft-Air-Waffen Gegenstand der Rechtsunsicherheit der Waffenträger. Sowohl Gotcha- als auch Soft-Air-Waffen sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes, da es sich um Gegenstände handelt, die zur Markierung, zu Sport oder Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Bei K 15 (ehemals K 22) werden alle sichergestellten Softairwaffen einem Beschuss sowie einer waffenrechtlichen Beurteilung unterzogen. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote (7260) ± absolut in % Straftaten gg. WaffenG ,5% 88,9% 91,5% Wie eingangs erwähnt entfiel der Hauptanteil des Rückgangs auf die Direktion 200 am Flughafen; der Rückgang des Fallaufkommens (zu Schlüsselzahl 7260) bei K 15 betrug lediglich 33 Fälle (- 11,5%) und ging auf 253 Delikte zurück. Die Arbeitsbelastung insgesamt nahm bei K 15 jedoch zu, weil mehr Sachbeschädigungen durch Brandfälle zu bearbeiten waren. Die Zahl der Tatverdächtigen bei Straftaten nach dem Waffengesetz war - analog zur Entwicklung der Fallzahlen - stark rückläufig wurden insgesamt 861 TV ermittelt (2005: TV; 2006: 1.362; 2007: 1.004); das entspricht einer Abnahme um 14,2%. Die Zahl der unter 21jährigen Täter nahm im Gegensatz zu den Vorjahren 2008 lediglich um 5,0% ab (2006: 300; 2007: 242; 2008: 230 TV). Damit einhergehend erhöhte sich ihr Anteil an der Gesamtzahl der TV und lag bei 26,7%, dem bisher höchsten Wert (2002: 58 TV = 24,2%; 2003: 160 TV = 20,5%; 2004: 22,0%; 2005: 24,1%; 2006: 22,0%; 2007: 230 TV = 24,1%). Im Gegenzug stieg die Zahl der erwachsenen Tatverdächtigen seit der Novellierung des Waffengesetzes bis einschließlich 2006 deutlich an (2002: 182 TV; 2003: 619; 2004: 981; 2005: 1.077; 2006: 1.062; 2007: 762). Auch 2008 lag der Rückgang der Tatverdächtigenzahlen überwiegend bei den erwachsenen Tätern (- 131 TV) und lag mit 631 TV weit unter dem Vorjahreswert (762). Der prozentuale Rückgang lag bei 17,2%. 180

41 STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,6% ,8% 2065,2 Sonstige strafrechtliche Nebengesetze ,9% ,6% 1785,7 ± -12,7% -12,4% -12,2% -11,4% -279, ,0% ,0% 0,3 Straftaten gegen ,0% 1 0 0,0% 0,2 27 Abs. 2 JÖSCHG ± -50,0% -50,0% -50,0% -100,0% -0, ,0 Straftaten gegen ,0 27 Abs. 1 JÖSCHG ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0 Straftaten gegen ,0 24 Passgesetz ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,5% ,3% 1762,5 Straft. gg. Aufenthalts- u. Asylverfahrens ,6% ,0% 1545,5 u. das Freizügigkeitsgesetz / EU ± -11,5% -11,4% -10,9% -10,3% -217, ,3% ,8% 489,7 - unerlaubte Einreise 95 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs ,8% ,8% 510,9 AufenthaltsG ± 5,4% 5,8% 6,9% 6,9% 21, ,8% ,8% 14,7 - Einschleusen von Ausländern gemäß ,2% ,4% 8,2 96 AufenthaltsG ± -43,8% -49,5% -39,4% -45,8% -6, ,8% ,8% 86,4 - Erschleichen eines Aufenthaltstitels gemäß ,1% ,0% 64,5 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthaltsG ± -24,6% -25,2% -26,6% -24,0% -21, ,0% ,3% 0,8 - Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge ,0% ,0% 0,2 97 AufenthaltsG ± -80,0% -80,0% 133,3% 600,0% -0, ,3% ,0% 12,6 - Straftaten gegen ,6% ,0% 10,6 84, 85 Asylverfahrensgesetz ± -14,6% -12,7% -30,6% -31,9% -1, Gewerbs- u. bandenmäßige ,0 Verleitung zur mißbr. Asylantragstellung ,0 84a Asylverfahrensgesetz ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,6% ,9% 785,2 illegaler Aufenthalt ,6% ,2% 645,8 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 u. Abs. 2 Nr. 1b ± -16,9% -16,9% -17,5% -17,2% -139, ,0 Einreisen od. Aufenthalt trotz Versagung des ,0% ,0% 0,8 Freizügigkeitsrechts gem. 9 FreizügigkeitsG / ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0, ,8% ,2% 373,1 sonst. Verstöße gg. das AufenthaltsG ,9% ,4% 304,5 ± -17,6% -17,6% -27,3% -26,4% -68, ,9% ,6% 169,6 Straftaten gg. WaffG u. KWKG ,7% ,6% 142,0 ± -15,4% -12,8% -14,2% -17,3% -27, ,7% 7 0 0,0% 0,9 Sprengstoffgesetz ,0% 8 0 0,0% 1,2 ± 33,3% 100,0% 14,3% ± 0 0, ,2% ,0% 167,2 - Straftaten gegen das Waffengesetz ,5% ,8% 139,9 ± -15,5% -13,3% -14,2% -17,6% -27, ,0% ,1% 1,5 - Straftaten gegen das KriegswaffenkontrollG ,0% ,3% 0,9 ± -40,0% -14,3% -14,3% 25,0% -0, ,0 Straft. gg. das Bundesdatenschutzgesetz ,7% 1 0 0,0% 0,9 ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0,9 181

42 4 RAUSCHGIFTKRIMINALITÄT Rauschgiftkriminalität ist sogenannte Holkriminalität, das heißt Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden fast ausschließlich aufgrund polizeilicher Maßnahmen bekannt. Die reinen statistischen Zahlen lassen daher keine direkten Schlüsse über den tatsächlichen Umfang der Drogenkriminalität oder Konsumverhalten zu, sondern sind abhängig von Kontrollintensität und taktischen Maßnahmen oder besonderen Einsatzkonzeptionen. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in% RG-DELIKTE ,7% 91,9% 89,7% Der Rückgang bei der Rauschgiftkriminalität insgesamt ergibt sich quantitativ aus der Zunahme der allgemeinen Verstöße gegen das BtMG. Fälle ± absolut in % Allgemeine Verstöße (Erwerb, Konsum) Fälle - 5,5% Illegaler Handel und Schmuggel Fälle - 2,1% Illegale Einfuhr von BtM ± 0 Fälle ± 0,0% sonstige Verstöße gg. das BtMG Fälle -22,5% 4.1 DROGENARTEN Sowohl die Angebotspalette als auch die Drogenqualität haben sich nicht wesentlich verändert. Kokain - häufig in Form von Crack, einem Kokain-Derivat mit extrem hohem Abhängigkeitspotential, ist unter den harten Drogen stärker vertreten als Heroin. Daneben ist Cannabis (Haschisch) die am häufigsten konsumierte und sichergestellte Droge. Die neue Präferenz für Cannabis ist als bedenklich zu bewerten. Ihre scheinbare Harmlosigkeit haben sogenannte weiche Drogen dadurch verloren, dass immer deutlicher auch hier die akute Gefahr einer Abhängigkeit belegbar ist. In Zusammenhang mit der MoSyD-Studie (Monitoring System Drogen) war in einer Expertenrunde der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität zu erfahren, dass immer mehr Jugendliche und Jungerwachsene in starkem Maße Cannabisprodukte konsumieren und oft schon nach wenigen Wochen psychotische Anfälle bekommen und ärztlich behandelt werden müssen. Ärzte der Uniklinik bestätigen diese Beobachtung. Diese Anfälle wiederholen sich unvorhersehbar und bedürfen langwieriger Behandlung. JA H R JA H R V eränderungen 2007 / 2008 F älle F älle A Q F älle F älle A Q ± ± ± ges am t gek lärt % ges am t gek lärt % F älle in % gek lärt in % 7310 Allg e m e in e Ve rs tö ß e g e g e n B tmg , , , , m it H e ro in , ,1 42 4,1 39 3, m it K o ka in (C ra ck) , , , , m it L S D , , , , m it Am p h e ta m in (P u lv/fl.) , ,0-2 -1,4-2 -1, m it Am p h e t. (Ta b /E cs ta s y) , , , , m it C a n n a b is + Zu b e re it , , , , m it s o n s tig e n B tm , , , ,8 4.2 IllEGALER HANDEL UND SCHMUGGEL Die Abnahme der Gesamtzahl der Straftaten des illegalen Handels mit und Schmuggels von Rauschgiften um 10 Fälle ergab sich aus den Rückgängen bei Heroin und Ecstasy, während es bei Kokain, Cannabis und sonstigen Drogen zu unterschiedlich hohen Zunahmen kam. JA H R JA H R V e rä n d e ru n g e n / F ä lle F ä lle A Q F ä lle F ä lle A Q ± ± ± g e s a m t g e k lä rt % g e s a m t g e k lä rt % F ä lle in % g e k lä rt in % ille g. H a n d e l/s c h m u g g e l m it/vo n B tm , , , 1 0 0, m it/vo n H e ro in , , , , m it/vo n K o k a in (C ra c k ) , , 8 5 5, , m it/vo n L S D , , , , m it/vo n Am p h. (P u lv/fl.) , , , , m it/v Am p h.(t a b /E c s ta s y) , , , , m /v C a n n a b is + Z u b e re it , , 0 9 5, , m it/vo n s o n s tig e n B tm , , , , 0 Zwar findet im Bahnhofsgebiet noch immer Handel und Konsum von Rauschgift - mit entsprechenden Begleitumständen - statt, ist jedoch im Vergleich mit zurückliegenden Jahren deutlich weniger geworden und dürfte unter anderem als Erfolg des Projektes OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention und Prävention) zu wer- 182

43 ten sein. Das Projekt wurde im August als Ergänzung der vorhergehenden Maßnahmen - gestartet und ist ein gemeinsames Projekt von Drogenreferat, Ordnungsamt, den Trägern der Hilfseinrichtungen und der Polizei. Speziell für dieses Projekt eingestellte Sozialarbeiter/innen verteilten innerhalb der Drogenszene im Bahnhofsviertel Flyer, um die Drogenabhängigen darüber zu informieren, dass Verhaltensweisen wie öffentlicher Konsum oder Störungen nicht mehr geduldet werden und sie Drogenhilfseinrichtungen aufsuchen sollen. Die Maßnahmen trugen dazu bei, das Erscheinungsbild im Bereich des Bahnhofsgebietes deutlich zu verbessern. Größere Ansammlungen von Drogenabhängigen, Vermüllung, offenes Fixen und offener Drogenhandel auf den Straßen ließen merklich nach. Sowohl die Anlieger und umliegenden Geschäftsinhaber als auch der Sicherheitsdezernent der Stadt befürworten die Maßnahmen uneingeschränkt. Die Polizei schreitet mit deutlich geringerer Toleranzschwelle ein, Platzverweise und Aufenthaltsverbote werden ausgesprochen. Ziel war und ist es, die Rauschgiftabhängigen den Konsum- bzw. Drogenhilfseinrichtungen zuzuführen. Dort wiederum gibt es breite Hilfsangebote (u. a. Vermittlung von Therapieplätzen oder Rückkehrhilfen). Das Projekt kann als sehr erfolgreiche Ergänzung der bisherigen Maßnahmen angesehen werden, insbesondere was die engagierte Arbeit von Polizei und den eingestellten Sozialarbeiter/innen anbelangt. Die konsequente Bekämpfung der Drogenkriminalität vom Straßenhandel bis zum organisierten Einfuhrschmuggel ist unverändert Schwerpunkt polizeilichen Handels. Die repressiven Maßnahmen - wie Razzien und ähnliche Aktionen zur Rückbildung der Drogenszene und zur Bekämpfung des gewerbsmäßigen BtM-Handels an den bekannten Brennpunkten rund um den Hauptbahnhof sowie in der Innenstadt, in den Bereichen Zeil, Haupt- und Konstablerwache, wurden konzeptionell mit hohem personellem und sachlichem Aufwand weitergeführt. 4.3 EINFUHRSCHMUGGEL (IN NICHT GERINGER MENGE) 2008 trat mit 90 registrierten Straftaten eine Stagnation ein. Einfuhrschmuggel über den Frankfurter Flughafen (sogenannte Aussteigerlagen) zeigten 2008 eine fortgesetzt rückläufige Tendenz: 68 der insgesamt 90 Fälle des Einfuhrschmuggels wurden dort festgestellt (2006: 132; 2007: 82). 4.4 SICHERSTELLUNGSMENGEN Nach wie vor fließen große Mengen illegaler Drogen nach Frankfurt. Die aktuellen Rauschgift-Sicherstellungsmengen des Zoll am Flughafen und der Frankfurter Polizei manifestieren erneut die Aussage, dass Frankfurt insbesondere wegen des Rhein-Main-Flughafens ein bedeutender Einfuhr- und Umschlagplatz des nationalen und internationalen Drogenhandels und schmuggels ist. RRAAUUSSCCHHGI IIFFTTSSI IICCHHEERRSSTTEELLLLUUNNGEENN PPOLLI IIZZEEI FFRRAANNKKFFUURRTT (I( IINN KKG BBZZW... SSTTÜÜCCKKZZAAHHLLEENN) ) Heroin (kg) 73,06 57,7 39,3 81,9 25,5 32,1 23,0 45,9 35,9 85,0 Kokain (kg) 30,4 282,0 55,4 39,2 60,0 22,3 51,2 69,9 19,8 24,7 Haschisch (kg) 199,5 472,4 304, , 185,0 986,6 673,5 389,6 119,5 80,3 Crack (kg) 2,6 0,8 0,9 1,06 4,0 2,2 1,8 2,16 1,92 2,2 Amphetamin (kg) 0,9 1,6 2,8 7,1 4,9 6,6 4,9 17,0 17,0 9,29 Ecstasy (Tabletten) Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück 60 Stück SSI IICCHHEERRSSTTEELLLLUUNNGGEENN (ZZOOLLLL) ( ) VVOONN HHAASSCCHHI IISSCCHH,,, HHEERROOI IINN UUNNDD KKOOKKAAI IINN (I( IINN KKGG) ) AAMM FFRRAANNKKFFUURRTTEERR FFLLUUGGHHAAFFEENN 5.152,7 HASCHISCH (in kg) ,0 HEROIN (in kg) KOKAIN (in kg) , ,0 208, ,6 508,0 172,6 22,4 28,0 44,6 98,0 61,0 42,0 390,0 360, ,1 577,9 25,80 292,5 36,90 408,9 423,1 282,0 236,0216,6 382,0 555,0 451,0 522,

44 Frankfurt hat eine Sonderstellung unter den deutschen Großstädten. Die zentrale Lage am bedeutendsten Kreuzungspunkt des Schienen- und Straßenverkehrs sowie der internationale Flughafen, einer der größten Umsteigeflughäfen der Welt, bieten die logistische Grundlage internationaler Geschäfts- und Handelsbeziehung, die auch von Kriminellen genutzt wird. 4.5 TATVERDÄCHTIGE Analog zum Verlauf der Fallentwicklung ging die Anzahl bekanntgewordener TV bei Rauschgiftkriminalität zurück. Die Zahlen Nichtdeutscher nahmen dabei prozentual und in absoluten Zahlen stärker ab, als die der Deutschen. TATVERDÄCHTIGE RG-Delikte insgesamt Anteil Anteil Veränderungen in % TV gesamt ,2% davon: Deutsche ,6% ,8% ,3% Nichtdeutsche ,4% ,2% ,6% minderj. TV ,4% ,5% ,6% davon: Deutsche ,4% ,7% ,3% Nichtdeutsche ,6% ,3% - 8-3,9% Deutsche TV sind lediglich bei allgemeinen Verstößen gegen das BtMG überproportional vertreten: TABELLE 1 allgemeine Verstöße gg BtMG illegaler Handel u. Schmuggel illegale Einfuhr von BtM Deutsche TV (64,2%) (63,5%) 181 (42,0%) 189 (41,3%) 6 (5,8%) 17 (16,7%) Nichtdeutsche (35,8%) (36,5%) 250 (58,0%) 269 (58,7%) 97 (94,2%) 85 (83,3%) GESAMTZAHL (100 %) (100 %) 431 (100 %) 431 (100 %) 103 (100 %) 102 (100 %) HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN Frankfurt ist nicht mehr im selben Maße wie in früheren Jahren von auswärtigen Drogenabhängigen frequentiert, was an der stark zurückgegangenen Zahl der von außerhalb Kommenden ersichtlich ist. Die seit 1993 getroffenen Maßnahmen greifen. Um diese Aussage zu belegen, werden in der folgenden Tabelle daher zum Vergleich die Zahlen des Jahres 1994 angeführt: HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN (%-Werte nach Tabelle 21) außerhalb Deutschl. 3,2% andere Bundesländer 9,2% ohne festen Wohnsitz 14,3% Frankfurt 53,1% OHNE FESTEN WOHNSITZ AUSLAND ANDERE BUN- DESLÄNDER ÜBR. HESSEN FRANKFURT übriges Hessen 24,4% TATORT-WOHNSITZ-BEZIEHUNG BEI RAUSCHGIFTDELIKTEN INSGESAMT: TATVERDÄCHTIGE Gesamtzahl FRANKFURT übriges Hessen andere Bundesländer außerhalb Deutschlands ohne festen Wohnsitz (33,3%) (26,7%) 619 (13,6%) 94 (2,1%) (24,3%) x (53,1%) 893 (24,4%) 337 (9,2%) 119 (3,2%) 525 (14,3%) x Nach Tabelle 21: In der Summe ergeben die Einzelwerte eine höhere Zahl als die Gesamtzahl, analog dazu liegt auch der %wert über

45 4.5.2 AUFENTHALTSSTATUS NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER AUFENTHALTSSTATUS Allg. illegaler Illegale sonst. Verst. RG-Delikte Verstöße Handel Einfuhr gg. das GESAMT gegen BtMG / Schmuggel BtMG I L L E G A L L E G A L d a v o n : Schüler und Studenten; Arbeitnehmer und Gewerbetreibende Touristen / Durchreisende Asylbewerber sonstiger legaler Aufenthaltsstatus (z.b.erwerbslose,familienangehörige etc.) Stat.Streitkräfte u. Angehörige Zu den Nichtdeutschen, die Straftaten nach dem BtMG begangen haben, ist festzustellen, dass sich lediglich 83 TV illegal (5,5%) in Frankfurt aufhielten und TV einen legalen Aufenthaltsstatus hatten. Es fällt auf, dass innerhalb der Gruppe mit legalem Aufenthalt der überwiegende Anteil auf Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus entfällt. Dieser Gruppe sind die nichtdeutschen TV zuzurechnen, auf die die in der PKS festgelegten Kriterien (s. Tabelle) nicht zutreffen: z.b. rechtskräftig abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Arbeitslose, Familienangehörige, Erwerbslose etc ALTERSSTRUKTUR DER MINDERJÄHRIGEN TATVERDÄCHTIGEN (2006 / 2007 / 2008) Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren ist bei Rauschgiftkriminalität seit 2004 (971 Minderjährige) rückläufig und erreichte 2008 mit 495 minderjährigen Tatverdächtigen den bisher niedrigsten Stand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2008 ein Rückgang der Fallzahlen vorlag. In etwas geringerem Umfang zeigen sich die rückläufigen Tatverdächtigenzahl der unter 21-Jährigen auch in ihrem gesunkenen Anteil an der Gesamtzahl der TV bei Rauschgiftdelikten (2004: 21,3%; 2005: 18,8%; 2006: 16,2%; 2007: 15,4%; 2008: 13,5%), der seit 2006 sogar unter dem Anteil, den unter 21-Jährige bei der Gesamtkriminalität haben, liegt (Gesamtkriminalität: 2006;: 16,6%; 2007:16,9%; 2008: 18,0%). bis 14 JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE bis 14 JAHRE nahm die Zahl der unter 21-Jährigen Rauschgift konsumierenden Tatverdächtigen gegenüber 2005 um 133 TV (- 16,9%) ab, was allerdings auch mit rückläufigen Fallzahl zusammenfiel erfolgte trotz steigender Fallzahlen eine nochmalige Reduzierung um weitere 39 TV (- 6,0), der im Berichtsjahr erneut eine Verringerung von 616 auf 495 folgte. Im Alter bis unter 14 gab es 2008 keinen Tatverdächtigen (2006: 0; 2007: 1). 185

46 4.5.5 BEGLEITKRIMINALITÄT ANTEIL DER VON DROGENABHÄNGIGEN BEGANGENEN STRAFTATEN (IN RELATION ZUR ANZAHL AUFGEKLÄRTER DELIKTE, NACH PKS, TAB. 12) PKS DELIKT GEKLÄRTE FÄLLE begangen durch Konsumenten harter Drogen SchlZ STRAFTATEN gesamt =16,3% =17,4% =18,9% 0000 Straftaten gegen das Leben = 4,5% 6 = 12,0% 7 = 14,6% 2100 Raub gesamt = 25,4% 137 = 27,8% 125 = 29,1% darunter: 2160 Handtaschenraub = 25,0% 12 = 46,2% 9 = 39,1% 2170 Raub auf Straßen, Wegen, Pl = 22,9% 48 = 23,1% 37 = 20,2% 2200 Körperverletzung gesamt = 7,7% 390 = 8,5% 333 = 7,3% 3000 Einfacher Diebstahl gesamt = 19,2% = 21,1% = 23,0% darunter: 310* in/aus Büro-/Arbeitsräumen = 30,6% 17 = 11,9% 22 = 15,5% 315* in/aus Gaststätten, Hotels = 23,2% 23 = 21,9% 27 = 21,8% 326* Ladendiebstahl = 19,6% = 21,7% = 24,4% 3**5 von unbaren Zahlungsmitteln = 26,0% 66 = 25,3% 72 = 25,5% 4000 Schwerer Diebstahl gesamt = 25,5% 365 = 22,4% 657 = 35,4% darunter: 410* in/aus Büro-/Arbeitsräumen = 24,9% 44 = 21,0% 75 = 34,9% 425* in/aus Geschäften (incl.426*) = 37,8% 38 = 30,4% 50 = 45,9% 435* Wohnungseinbruchdiebstahl = 14,1% 17 = 7,4% 50 = 28,4% darunter: 436* TWE = 9,1% 6 = 5,6% 29 = 34,1% 450* ED aus Pkw = 43,4% 102 = 26,2% 195 = 37,5% 5100 Betrug = 15,0% = 18,8% = 17,8% darunter: 5150 Erschleichen von Leistungen = 25,0% = 27,2% = 23,8% 5160 rechtsw.erl.unb.zahlungsm = 6,0% 146 = 9,3% 177 = 14,1% 6220 Hausfriedensbruch = 64,4% 248 = 34,5% 888 = 63,9% 6320 Hehlerei = 19,0% 72 = 15,6% 75 = 22,1% 6730 Beleidigung = 5,3% 65 = 5,1% 50 = 4,4% 6740 Sachbeschädigung = 8,2% 154 = 10,8% 77 = 5,5% 7300 Rauschgiftdelikte gesamt = 54,9% = 56,9% = 57,9% Die Zahl der ermittelten Konsumenten harter Drogen nahm im Vergleich zu 2007 um zu, was bei näherer Betrachtung hauptsächlich durch höhere Fallzahlen bei Kontrolldelikten wie Hausfriedensbruch (+640 TV) und Ladendiebstahl (+ 262 TV) ausgelöst wurde. Eine hohe Zunahme um 225 drogenabhängige TV fällt bei schwerem Diebstahl auf; wobei bei der Interpretation der Zahlen neben dem hohen Dunkelfeld auch zu berücksichtigen ist, dass Delikte des schweren Diebstahls, die traditionell der Beschaffungskriminalität zuzurechnen sind, eine niedrige Aufklärungsquote haben wurden Straftaten von Konsumenten harter Drogen begangen, darunter (25,0%) Rauschgiftdelikte. Die Differenz zu den in der Tabelle einzeln aufgeführten Straftaten liegt bei darunter: Straftaten nach dem AufenthG/Asylverfahrensgesetz (679 Fälle), sonstiger Betrug (172 Fälle), Freiheitsberaubung/Nötigung/Bedrohung (86 Fälle), Widerstand gegen die Staatsgewalt (89 Fälle), Urkundenfälschung (38 Fälle) sowie 120 sonstige Delikte. 186

47 Bei Beschaffungskriminalität wird unterschieden zwischen direkter und indirekter Beschaffungskriminalität. Direkte Beschaffungskriminalität bezieht sich auf die Delikte, die auf die unmittelbare Erlangung von Drogen gerichtet sind (Diebstähle von BtM aus Apotheken, Rezeptfälschung, Raub zur Erlangung von BtM). Zur indirekten Beschaffungskriminalität gehört eine breite Palette von Straftaten, durch deren Begehung oder Verwertung des erlangten Gutes Geldmittel zum Erwerb von Drogen bezogen werden. Klassische Delikte sind Pkw-Aufbrüche, Wohnungseinbrüche, Ladendiebstähle, Straßenraub und Anschlusstaten wie Hehlerei. Die teilweise geringe Aufklärungsquote der genannten Delikte hat zwangsläufig zur Folge, dass in der PKS die Tatbeteiligung Drogenabhängiger nicht in dem tatsächlichen Umfang ausgewiesen werden kann. Daneben besteht unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auch die Möglichkeit, durch Straßenprostitution an die nötigen Mittel zur Finanzierung zu kommen. Welche Risiken gerade dieser Gelderwerb birgt, ist im Kapitel Sexualdelikte angesprochen. DIE GRAPHIK ZEIGT DIE VON DROGENABHÄNGIGEN 2008 BEGANGENEN STRAFTATEN (OHNE BTM-DELIKTE): Die Gesamtzahl der aufgeklärten Delikte, die von Konsumenten harter Drogen begangen wurden, hat gegenüber 2007 von auf im Jahr 2008 um 9,2% ( ) erheblich zugenommen. ERSCHL.V.LEISTG FÄLLE PKW-AUFBRUCH 195 FÄLLE BETR.M.RW.ERL.UNB. ZAHLUNGSM. 177 FÄLLE RAUB 125 FÄLLE SACHBESCHÄDIGUNG 77 FÄLLE KÖRPERVERLETZUNG 333 FÄLLE HEHLEREI 75 FÄLLE WOHNUNGSEINBRUCH 50 FÄLLE HAUSFRIEDENSBRUCH 888 FÄLLE LADENDIEBSTAHL 581 FÄLLE Für den evidenten Anstieg der Gesamtzahl um aufgeklärte, von Konsumenten harter Drogen begangenen Straftaten waren in erster Linie gewisse Kontrolldelikte ausschlaggebend, die einen vergleichbar hohen Anstieg und daher höhere Tatverdächtigenzahlen aufwiesen: Bei Hausfriedensbruch (+ 640 TV = 258,1%), Ladendiebstahl (+ 233 TV = 25,5%) und Drogendelikten (+ 193 TV = 6,5%) nahm die Zahl der von Konsumenten harter Drogen begangenen Fälle überproportional zu, wodurch der Rückgang bei Rauschgiftdelikten und die Stagnation bei Erschleichen von Leistungen quantitativ ausgeglichen wurden. Erwähnenswert ist dass die Ermittlungen der Tatverdächtigen zu schweren Diebstählen zu ebenfalls gestiegenen Werten führten. Da sich die Proportionen nicht wesentlich verändert haben, ist noch immer zutreffend, dass jeder fünfte Raub jeder dritte schwere Diebstahl jede vierte Schwarzfahrt jeder vierte einfache Diebstahl jede fünfte Hehlerei und jeder zweite Hausfriedensbruch von Konsumenten harter Drogen begangen wurden. 187

48 ANTEIL DER DROGENABHÄNGIGEN TATVERDÄCHTIGEN (IN RELATION ZUR ZAHL DER TATVERDÄCHTIGEN - PKS, TAB. 22) PKS DELIKT TATVERDÄCHTIGE d a v o n Konsumenten harter Drogen SchlZ TATVERDÄCHTIGE gesamt = 5,9% = 6,6% = 6,5% 0000 Straftaten gg. das Leben = 1,9% 5 = 7,9% 5 = 7,8% 2100 Raub gesamt = 12,8% 88 = 13,3% 80 = 12,9% darunter: 2160 Handtaschenraub = 23,1% 6 = 21,4% 8 = 25,8% 2170 Raub auf Straßen, Wegen, Pl = 10,6% 33 = 10,6% 29 = 9,2% 2200 Körperverletzung = 4,2% 226 = 4,7% 203 = 4,2% 3000 Einfacher Diebstahl gesamt = 6,9% 510 = 8,1% 506 = 7,9% darunter: 310* in/aus Büro-/Arbeitsräumen = 7,4% 10 = 7,2% 12 = 8,9% 315* in/aus Gaststätten, Hotels = 12,5% 16 = 13,6% 15 = 10,7% 326* Ladendiebstahl = 6,9% 401 = 8,4% 418 = 8,7% 3**5 von unbaren Zahlungsmitteln = 13,0% 38 = 13,9% 38 = 13,9% 4000 Schwerer Diebstahl gesamt = 12,6% 152 = 11,7% 167 = 13,6% darunter: 410* in/aus Büro-/Arbeitsräumen = 10,2% 27 = 11,3% 39 = 8,0% 425* in/aus Geschäft (incl.426*) = 16,0% 24 = 16,6% 26 = 21,0% 435* Wohnungseinbruchdiebstahl = 12,9% 13 = 9,2% 14 = 9,8% darunter: 436* TWE = 6,8% 3 = 5,3% 9 = 14,5% 450* ED aus Pkw = 26,3% 38 = 16,7% 41 = 24,0% 5100 Betrug = 7,3% 935 = 9,5% 961 = 9,0% darunter: 5150 Erschleichen von Leistungen = 13,1% 847 = 14,6% 862 = 13,0% 5160 rechtsw.erl.unb.zahlungsm = 3,9% 35 = 7,0% 36 = 7,9% 6220 Hausfriedensbruch = 27,4% 75 = 15,2% 138 = 23,4% 6320 Hehlerei = 10,3% 38 = 8,0% 45 = 11,7% 6730 Beleidigung = 2,7% 33 = 2,5% 32 = 2,7% 6740 Sachbeschädigung = 4,9% 58 = 5,1% 39 = 3,5% 7300 Rauschgiftdelikte gesamt = 39,9% = 42,4% = 43,6% Die Erhebung bezieht sich auf die Zahl der Tatverdächtigen. Hier kommt deutlich zum Ausdruck, dass, bezogen auf die Gesamtzahl der Konsumenten harter Drogen (2.488 TV) 64,2% der Täter i.z.m. Drogendelikten auffielen (1.597 TV). Darüber hinaus wurden Konsumenten harter Drogen bei Freiheitsberaubung/Nötigung/ Bedrohung (58 TV), sonstigem Betrug (95 TV), Widerstand gegen die Staatsgewalt (67 TV), Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (27 TV), Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz /Asylverfahrensgesetz (58 TV) und Urkundenfälschung (18 TV) ermittelt. Die Gegenüberstellung der Anzahl der TV (ohne RG: 891) und der von ihnen begangenen aufgeklärten Fälle (ohne RG 8.918, s. Tabelle S. 189) zeigt die Mehrfachtäterschaft dieser Klientel und belegt - bezogen auf die Gesamtzahl dass jeder Täter durchschnittlich zehn Straftaten begangen hat (2001: 15,3; 2002: 11,8; 2003: 13,1; 2004: 12,0; 2005: 12,0; 2006: 9,5; 2007: 8,5). Interessant ist, dass vergleichbar viele Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss standen (2.395=6,2% aller TV), ihre Zahl ist unwesentlich kleiner, als die der Konsumenten harter Drogen (2.488=6,5%), die als TV in Erscheinung traten. 188

49 4.6 DROGENTOTE J A H R E F A L L - Z A H L E N F a llza h le n u n d D ro g e n to t e a b ( b is m it M a in - T a u n u s -K re is ) A N Z A H L D E R D R O G E N T O T E N J A H R E F A L L - Z A H L E N A N Z A H L D E R D R O G E N T O T E N m ä n n li c h w e i b li c h G e s a m t m ä n n l ic h w e ib li c h G e s a m t Seit dem Höchstwert des Jahres 1991 sank die Zahl der Drogentoten in den Folgejahren kontinuierlich. Diese positive Entwicklung resultiert aus verbesserten Drogenhilfemaßnahmen (ärztliche und soziale Versorgung) und dem Ausbau der Substitutionsprogramme. Dennoch verstarben 2007 in Frankfurt 44 Drogenkonsumenten an den Folgen ihrer Drogensucht. Seit Einführung der Druckräume 1994 bewegt sich die Zahl der Drogentoten auf sichtlich niedrigerem Niveau (ø 33 pro Jahr, davor ø 45 p.a.). Eine Überdosis Heroin war in der Mehrzahl der Todesfälle die am häufigsten festgestellte Ursache für den Tod der Drogensüchtigen. Daran hat sich trotz der intensiven Bemühungen der Drogenhilfe, dem entgegenzuwirken, nicht geändert. Heroinabhängige gehören eher Risikogruppen hinsichtlich der Verbreitung ansteckender Krankheiten (HIV, Hepatitis A, B und C) an als andere Drogenkonsumenten männlich weiblich Oktober 1991: Substitutionsbeginn Rückbildungsmaßnahmen offene Drogenszene November Konsumraum Dezember Insgesamt hat sich der Trend der vergangenen Jahre verfestigt, wonach seit mehr als fünf Jahren ein stetiger Anstieg der polizeilich bekannten Konsumenten harter Drogen feststellbar ist. Ob der leichtere Zugang zu Heroin 189

50 diese Entwicklung begünstigt, ist allerdings noch unklar, da auch bei Ecstasy und Amphetamin Steigerungen vorhanden sind. 350 ANZAHL DER DROGENTOTEN SEIT 1970 (HESSEN / FRANKFURT) FRANKFURT HESSEN Den intensiven und erfolgreichen repressiven Maßnahmen gegen alle Erscheinungsformen des Rauschgifthandels - vom kleinen Straßenhandel bis zum OK-relevanten Einfuhrschmuggel - sind deshalb neben der Drogenprävention vielfältige Hilfsangebote zur Seite gestellt. Ziel dieser Angebote (differenzierte (psycho-)soziale und gesundheitsfördernde Hilfestellungen) - die die Frankfurter Drogenpolitik kennzeichnen - ist es, den langjährig Abhängigen Möglichkeiten zur Stabilisierung und Reintegration anzubieten, um einer weiteren Ausgrenzung und Verelendung entgegenzuwirken. Dazu gehören auch die von der Frankfurter Drogenhilfe zur Verfügung gestellten vier Konsumräume, in denen die Abhängigen Heroin unter hygienischen Umständen konsumieren können. Diese Örtlichkeiten sind fester Bestandteil des abgestimmten Hilfsangebotes und erweisen sich als Beitrag zu qualifizierter Drogenhilfsarbeit, die sich offensichtlich bewährt hat und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung der Lebensgefahr, die dem intravenösen Drogenkonsum immanent ist. Befürchtungen, dass diese Krisenzentren in Drogenumschlagplätze umfunktioniert werden, haben sich durch konsequentes Einschreiten - auch mit polizeilicher Unterstützung - nicht bestätigt. Die Schaffung dieser Möglichkeiten geht einher mit der Absicht, einen Rückgang der Beschaffungskriminalität zu bewirken. Die Maßnahmen führten in ihrer Gesamtheit zwischenzeitlich unstrittig auch optisch zu einer erkennbaren Entspannung. Das sogenannte Frankfurter Modell hat auch dazu beigetragen, dass Konsum nicht mehr offen und aggressiv in der Öffentlichkeit, sondern in einem beachtlichen Maß, kontrolliert in den beschriebenen Gesundheitsräumen stattfindet. 190 R A U S C H G I F T K R I M I N A L I T Ä T V e r ä n d e r u n g a u f g e k lä r t e F ä lle J A H R E e r f a s s t e F ä lle a b s o lu t in % a b s o lu t A Q in % , 1 % , 4 % , 7 % , 3 % , 9 % , 5 % , 8 % , 6 % , 3 % , 2 % , 5 % , 5 % , 0 % , 2 % , 5 % , 6 % , 6 % , 5 % , 8 % , 6 % , 7 % , 5 % , 5 % , 3 % , 9 % , 7 % , 1 % , 4 % , 4 % , 7 % , 0 % , 6 % , 9 % , 7 % , 3 % , 9 % , 3 % , 2 % , 7 % , 9 % , 8 % , 7 %

51 RAUSCHGIFTDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,9% ,4% 928,1 Rauschgiftdelikte gesamt ,7% ,2% 867,0 ± -5,7% -7,9% -8,2% -6,6% -61, ,7% ,8% 814,0 Allg. Verstöße gegen das BtMG ,1% ,5% 761,7 ± -5,5% -8,2% -9,9% -7,9% -52, ,2% ,7% 157,8 - mit Heroin ,1% ,3% 162,7 ± 4,1% 3,9% -2,4% -3,8% 4, ,6% ,1% 211,8 - mit Kokain ,8% ,2% 197,7 ± -5,7% -1,4% -3,7% 6,7% -14, ,0% ,3% 0,8 - mit LSD ,0% 4 0 0,0% 0,6 ± -20,0% -20,0% -33,3% -100,0% -0, mit Amphetamin / ,1% ,8% 22,1 Methamphetamin und deren Deriva ,0% ,1% 21,5 ten in Pulver- o. flüssiger Form ± -1,4% -1,5% -1,5% 0,0% -0, mit Amphetamin /Methamphet ,1% ,2% 16,1 und deren Derivaten in Tabletten bzw ,5% ,5% 12,3 Kapselform (Ecstasy) ± -22,9% -22,5% -24,3% -67,9% -3, ,2% ,1% 329,4 - mit Cannabis ,3% ,2% 306,8 ± -6,0% -16,2% -14,7% -14,6% -22, ,9% ,6% 76,0 - mit sonstigen Btm ,4% ,9% 60,1 ± -20,2% -17,8% -13,6% 0,0% -15, ,3% ,0% 72,5 Illeg. Handel / Schmuggel v. Rauschgiften ,3% ,7% 70,3 29 BtMG ± -2,1% 0,0% 6,3% 7,6% -2, ,7% ,0% 25,1 - mit Heroin ,9% ,6% 20,0 ± -19,5% -21,0% -17,0% -16,2% -5, ,1% ,7% 14,1 - mit Kokain ,8% ,3% 14,7 ± 5,4% 12,2% 23,8% 39,2% 0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - mit LSD ,0 ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, mit/von Amphetamin / ,7% ,3% 1,1 Methamphetamin und deren Deriva ,0% 9 0 0,0% 1,2 ten in Pulver- o. flüssiger Form ± 14,3% 33,3% 50,0% -100,0% 0, m./v. Amphetamin /Methamphet ,0% ,6% 2,9 und deren Derivaten in Tabletten bzw ,0% ,8% 1,8 Kapselform (Ecstasy) ± -36,8% -36,8% -31,6% 16,7% -1, ,3% ,1% 24,4 - mit Cannabis ,0% ,7% 25,5 ± 5,7% 11,3% 14,0% 9,3% 1, ,6% ,2% 4,8 - mit sonstigen Btm ,6% ,2% 7,0 ± 48,4% 52,0% 69,6% 50,0% 2,2 191

52 RAUSCHGIFTDELIKTE 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,0% ,2% 13,8 Illegale Einfuhr von Btm ,9% ,3% 13,7 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ± 0,0% -1,1% -1,0% -12,4% -0, ,0% ,3% 0,3 - mit Heroin ,0% ,9% 0,9 ± 200,0% 200,0% 16,7% -40,0% 0, ,0% ,4% 11,6 - mit Kokain ,6% ,0% 11,2 ± -2,6% -3,9% 0,0% -8,8% -0, ,0 - mit LSD ,0 ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, von Amphetamin / ,0% ,7% 0,5 Methamphetamin und deren Deriva ,0% 1 0 0,0% 0,2 ten in Pulver- o. flüssiger Form ± -66,7% -66,7% -66,7% -100,0% -0, von Amphetamin /Methamphet ,0% ,0% 0,3 und deren Derivaten in Tabletten bzw ,0 Kapselform (Ecstasy) ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0, ,0% ,3% 0,8 - mit Cannabis ,0% ,8% 1,1 ± 40,0% 40,0% 50,0% 40,0% 0, ,0% ,0% 0,3 - mit sonstigen Btm ,0% ,0% 0,3 ± 0,0% 0,0% -33,3% -33,3% 0, ,5% ,6% 27,9 Sonstige Verstöße gegen das BtMG ,9% ,6% 21,4 ± -22,5% -23,8% -15,7% -21,4% -6, ,8% ,7% 3,4 - Illeg. Anbau von Btm ,3% ,1% 2,0 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ± -40,9% -33,3% -43,5% -40,0% -1, ,0% 2 0 0,0% 0,3 - Btm Anbau, Herstellg, Handel bandenmäßig ,9% ,7% 2,1 30 Abs. 1 Nr. 1, 30a BtMG ± 600,0% 550,0% 1400,0% 100,0% 1, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - Bereitstell. v.geldmitt. o.a.vermögens ,0 gegenständen ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,0 - Werbung für Btm ,0 29 Abs. 1 Nr. 8 BtMG ± ± 0 ± 0 ± 0 ± 0 0, ,0% ,0% 0,6 - Abgabe,Verabr.,Überl. von Btm an Minderj ,0% ,3% 1,2 ± 100,0% 100,0% 125,0% 50,0% 0, ,0% 0 0-0,3 Leichtfert. Verursachung des Todes eines ,0 durch Abgabe von BtM ± -100,0% ± 0 ± 0 ± 0-0, ,0% 1 0 0,0% 0,2 - Illeg. Verschr. od. Verabreichen durch Ärzte ,0 ± -100,0% -100,0% -100,0% ± 0-0, ,3% ,7% 23,0 - Illeg. Handel, Herstellung, Abgabe u ,5% ,2% 16,1 Besitz in nicht ger. Menge v. BTM ± -29,3% -32,9% -30,1% -37,9% -6,9 192

53 STRAFTATEN GG STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE AUF DEM UMWELTSEKTOR 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % TV ges. TV ND ND in % HZ (gerundet) ,9% ,6% 12,0 Straftaten gegen strafrechtl. Nebengesetze ,6% ,1% 10,2 auf dem Umweltsektor ± -14,1% 0,0% 32,4% 100,0% -1, ,0 Straftaten nach dem ChemikalienG ,0% 1 0 0,0% 0,2 ± 100,0% 100,0% 100,0% ± 0 0, ,0% ,0% 0,2 Straftaten nach dem Infektionsschutz- und ,0 Tierseuchengesetz ± -100,0% -100,0% -100,0% -100,0% -0, ,0% ,2% 6,9 Straftaten nach dem Naturschutz-, ,0% ,0% 6,5 Tier-, Bundesjagt, PflanzenschutzG u.a. ± -4,4% 37,0% 61,5% 160,0% -0,4 Unter dem Oberbegriff 7400 werden außer den unter 7410 bis 7430 aufgelisteten Normen folgende weitere strafrechtliche Nebengesetze statistisch erfasst (keine abschließende Aufzählung): - Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) - Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - Heilpraktikergesetz Der Rückgang der Deliktsgruppe 7400 um neun auf 67 Fälle (- 14,1%) ergibt sich aus nicht näher zu klassifizierenden Einzeldelikten ab. Straftaten nach dem Naturschutz-, Tierschutz- und Pflanzenschutzgesetz nahmen nach steigenden Tendenzen in den Vorjahren 2008 zum zweiten Mal in Folge um zwei Straftaten auf aktuell 43 Fälle ab, von denen 86,0% aufgeklärt werden konnten. Diese Entwicklung ist als Ergebnis der seit vier Jahren konsequent durchgeführten Kontrollen von Tierbörsen (Reptilien, Schmetterlinge, pp.) zu bewerten, die seit 2004 zu einem Anstieg der Artenschutzdelikte geführt hatten. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sich die Händler auf die Kontrollen eingestellt haben und es nur noch vereinzelt zu Straftaten kommt. Hessische Veterinärämter außerhalb Frankfurts haben die korrekte Abwicklung der Tierbörsen in Frankfurt als beispielhaft dargestellt. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genießen mittlerweile mehr als Tierarten und ca Pflanzenarten besonderen Schutz. Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen nach den Bestimmungen des Artenschutzes - sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Durchschnittlich anderthalbmal am Tag deckte der Flughafenzoll 2008 die illegale Einfuhr geschützter Tiere, Pflanzen und Erzeugnissen daraus auf. Nach der Jahresbilanz des Hauptzollamtes Frankfurt am Main Flughafen wurde 2007 bei insgesamt 561 Aufgriffen der Schmuggel dieser Tiere und Pflanzen (incl. der Erzeugnisse daraus) aufgedeckt und Einzelexemplare sichergestellt. Im Sommer kontrollierten Beamte des Fachkommissariates und des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität auf der Messe decorate life. Am Stand einer indonesischen Firma fielen Badematten auf, die augenscheinlich unter anderem auch aus dem besonders geschützten Raminholz gefertigt waren. Die für die Einfuhr und Vermarktung erforderlichen Papiere konnte der Geschäftsführer nicht vorlegen, daher war ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz einzuleiten. Auf der Messe Ambiente wurden im Februar Schuhe und Gürtel - aus Schlangenleder, vermutlich Python - ohne Einfuhrgenehmigung oder legale Herkunftsnachweise ausgestellt. Pythons (Pythonidae spp.) und Riesenschlangen (Boidae spp.) sind im Anhang B der EG-VO 338/97 gelistet und unterliegen besonderem Schutz. Für die Vermarktung von Präparaten, Teilen oder Erzeugnissen dieser Tiere ist mindestens ein legaler Herkunftsnachweis erforderlich. Einige Arten sind zudem nach EG-VO 338/97 streng geschützt. Hier stellt schon die einmalige Vermarktungshandlung eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar, wenn keine Vermarktungsgenehmigung oder eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden kann. 193

54 Die weiteren Ermittlungen führten zur Durchsuchung der Geschäftsräume einer Firma in Aachen, wo weitere Gürtel und Schuhe sichergestellt werden konnten. Vermutlich wurden die Waren ohne amtliche Genehmigung aus Marokko eingeführt. Wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktiker- und Heilmittelwerbegesetz vollzog das Fachkommissariat einen Durchsuchungsbeschluss für Wohn- und Praxisräume einer Beschuldigten. Diese stand im Verdacht, Synergetik- Therapieanwendungen durchzuführen, ohne im Besitz einer notwendigen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu sein. Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München als auch das Verwaltungsgericht Braunschweig stellten in der Vergangenheit entschieden, dass Synergetik-Therapie das Ausüben der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes darstellt. In ihrer Internetpräsentation verspricht die Beschuldigte Heilung bei unterschiedlichen Erkrankungen wie Ängste, Panik, Phobien, Depression, ebenso bei Traumen nach Missbrauch und Vergewaltigung. Weitere positive Wirkungen sollten sich durch die Synergetik-Therapie bei Kopfschmerzen, Heuschnupfen, Zahnschmerzen, Rückenschmerzen, Herzarrhythmie, Bandscheibenvorfall, Phantomschmerz, Verbrennungen etc. einstellen. Es erfolgte bei den Patienten keine Differenzierung zwischen einer somatischen und / oder psychischen Erkrankung. Ihnen wurde jedoch die Heilung der Krankheiten oder zumindest eine signifikante Besserung der Beschwerden versprochen. Die Durchsuchung führte zur Sicherstellung beweiserheblicher Unterlagen. 194

55 GEWALTKRIMINALITÄT In dieser Deliktsgruppe sind ausschließlich Straftaten zusammengefasst, bei denen sich die Gewalt gegen Personen richtet; Gewalt gegen Sachen - speziell Aggressionsdelikte wie Vandalismus - sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Analyse der aufgeführten Einzeldelikte erfolgte bereits in vorausgegangenen Kapiteln; die abschließende Bewertung der Gewaltkriminalität orientiert sich ausschließlich an dem Summenschlüssel (8920). Folgende Deliktsgruppen sind per Definition der Gewaltkriminalität zuzurechnen: Mord / Totschlag, Kindestötung, Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung, Raub / räuberische Erpressung, Gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergiftung, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Die Gewaltkriminalität, auf die immer wieder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerichtet ist, macht mit Fällen gerade 2,9% an der Gesamtkriminalität aus (2006: 3.696, 3,5%; 2007: = 3,1%). Nachrichten über Gewalt und Verbrechen werden intensiv wahrgenommen - normabweichendes Verhalten erhöht den Aufmerksamkeitswert. Intensive Berichterstattungen zu Gewaltthemen führen zu einer Realitätsverzerrung. Studien in dieser Richtung - deren Grundlage die Tageszeitungen verschiedener Großstädte waren - haben ergeben, daß der Berichterstattung über Gewaltkriminalität in den Medien weitaus mehr Platz eingeräumt wird als der um ein Vielfaches höher liegenden Zahl begangener Diebstähle. 20 Das Ergebnis einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen von 2004 (u.a. zu Mediengewohnheiten) fasst der Kriminologie und Institutsleiter Christian Pfeiffer so zusammen: Je mehr Zeit die Bürger (...) täglich vor dem Fernseher verbringen und je häufiger sie dabei kriminalitätshaltige Sendungen einschalten, um so gravierender fallen ihre Fehleinschätzungen zum Kriminalitätsgeschehen aus. 21 Tatsächlich hat die Zahl der Sendungen, deren Themensetzung Kriminalität ist (Spielfilme, Reality-TV Dokumentationen,) zwischen 1985 und 2003 um das Zehnfache zugenommen und ihren Anteil an der gesamten Sendezeit von 3,5% auf 11% ausgebaut. Hinzu kommt, daß immer detaillierter über Kriminalfälle von der Begehung der Tat bis zum abschließenden Richterspruch - berichtet wird. Beispielhaft sei die Berichterstattung über sexuelle Gewalttäter oder die Entführung oder Ermordung von Kindern erwähnt, die mehrmals täglich Gegenstand von Nachrichtensendungen und Sondersendungen sind. Durch die mehrfache Wiederholung in unterschiedlichen Zusammenhängen, wie die Erweiterung kriminalistischer Beweistechnik, der genetische Fingerabdruck oder die Forderung nach konsequenter Sicherheitsverwahrung bestimmter Tätertypen, verfestigt sich der Eindruck, daß Gewalt stärker zugenommen hat als es statistisch zu belegen ist. Kriminalität hingegen hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur zugenommen, sondern wies in einigen Jahren auch rückläufige Tendenzen auf. Diese werden jedoch nicht in dem erwünschten Maße publiziert, zumal die Medien diesen Umstand nicht im selben Ausmaß berichten, wie von steigender Kriminalität. Daraus lässt sich leicht der Eindruck gewinnen, dass nur schlechte Nachrichten gute Nachrichten sind. Zudem wird der Fokus meist auf Gewaltkriminalität gerichtet, die häufig im Zusammenhang mit Jugendkriminalität genannt wird. In Frankfurt weisen jedoch weder die polizeilich registrierte Jugendkriminalität noch die bekanntgewordenen Fälle der Gewaltkriminalität dramatische Entwicklungen auf, wie die weiteren Betrachtungen zeigen werden. Die alljährlich vom Bürgeramt der Stadt Frankfurt durchgeführte Bürgerumfrage einer repräsentativen Auswahl hiesiger Einwohner belegt, dass sie sich sicherer in ihrer Stadt fühlen als in früheren Jahren. Entgegen den in den Medien in regelmäßigen Abständen immer wieder auftauchenden Berichterstattungen zum Thema Kriminalitätshauptstadt Frankfurt, sieht nur noch jeder achte befragte Frankfurter hinsichtlich der Kriminalität und der öffentlichen Sicherheit darin ein großes Problem. Bis weit in die Mitte der 90er Jahre waren es dagegen rund die Hälfte. 22 Die Frankfurterinnen und Frankfurter fühlen sich in der Stadt so sicher wie nie. Alle in den Bürgerumfragen der letzten Jahre gemessenen Indikatoren zum Thema Sicherheitsgefühl weisen in diese Richtung. Seit der Jahrtausendwende gilt die Verkehrssituation den Frankfurterinnen und Frankfurtern als das drängendste Stadtproblem, Feltes, Thomas: Stigmatisierung durch Kriminalberichterstattung? in Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, Kriminalistik- Verlag, Heidelberg 1993, S. 234 Steiner Elsbeth: Medien und Gewalt, terra cognita 6/2005 Die größten Stadtprobleme aus Sicht der Frankfurterinnen und Frankfurter Ergebnisse der Bürgerbefragung vom Dezember 2007, in: Frankfurter Statistik Aktuell; Nr. 08/

56 während sich die Sicherheitslage das Top-Thema der 90er Jahre heute auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der jährlichen Beobachtung stabilisiert hat. 23 Ebenfalls abgefragt wird die Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen in der Stadt. Interessant ist, dass Der Rückgang der Nennungen Kriminalität als größtes Stadtproblem dabei lange nicht einher ging mit einer höheren Zufriedenheit mit der öffentlichen Sicherheit/Schutz vor Kriminalität. (...) Das subjektive Sicherheitsempfinden hat sich in praktisch allen Bereichen und über breite Bevölkerungsgruppen hinweg deutlich verbessert. 24 Zwar führt noch immer knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie sich nachts in der Innenstadt unsicher fühlen, doch hat sich diese Haltung gegenüber früheren Jahren (z.b. 1997: 73%; 1999: 61%) deutlich verändert. Dieser enorme Wandel hat sich bei Jung und Alt, Frauen wie Männern fast gleichermaßen vollzogen und dürfte nicht zuletzt auch die Wirksamkeit der seit Jahren laufenden städtischen Projekte und Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention widerspiegeln. Allerdings belegen die Umfragenergebnisse auch eindrücklich, dass bei älteren Menschen und Frauen eine generell größere Unsicherheit, mehr Bedenken, stärkere Ängste vorliegen, die in keiner Weise der objektiven Bedrohungslage entsprechen. (...) Zur Erklärung der überproportionalen Verbrechensfurcht bei Frauen und im Alter werden häufig psychologische Faktoren angeführt. Hierzu zählen insbesondere eine erhöhte allgemeine Ängstlichkeit, das Gefühl von Hilflosigkeit und vor allem auch das stärkere Bewusstsein über die möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen, z.b. für die Gesundheit oder die ökonomische Situation. Dass Männer nicht nur häufiger Täter, sondern auch häufiger Opfer krimineller Handlungen sind, ist eine Tatsache, die sich anhand der PKS belegen lässt (hierzu auch S. 197 f). Die Entwicklung auf dem Sektor der Gewaltkriminalität war in Frankfurt 2008 erneut von einer Abnahme dieses Mal um 8,0% - gekennzeichnet. Der Rückgang ist in allen Deliktsarten zu finden, die der Gewaltkriminalität zuzurechnen sind, am höchsten fiel er bei Raubkriminalität aus (- 175 Fälle = -15,9%) aus. Prozentual höher fiel nur der Rückgang bei Vergewaltigungen aus (- 31 Fälle = - 28,2%). Innerhalb der Tötungsdelikte waren bei Mordfällen niedrigere Fallzahlen festzustellen (- 4 Fälle = - 28,6%), während die Fälle des Totschlags um drei auf 36 Fälle zunahmen (9,1%). FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in % Gewaltkriminalität ,0% 67,7% 69,2% Gesunkene Fallzahlen bei gefährlichen Körperverletzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen - einer Untergruppe der Körperverletzungsdelikte - um 106 Fälle (-8,7%) ist überaus positiv zu bewerten. Allein das Wissen um polizeiliche Präsenz verhindert nicht zwangsläufig körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit. Vielmehr führten vertrauensbildende Maßnahmen neben offensiver Polizeiarbeit und der Kooperation mit den unterschiedlichsten Institutionen, die mit dem Thema Gewalt beschäftigt sind, definitiv zu geändertem Opferverhalten und zwar sowohl im Hinblick auf die Gewalt hinter geschlossenen Wohnungstüren als auch bestimmte, in der Öffentlichkeit stattfindende Formen der Gewalt, zum Beispiel in Schulen. Schüler und auch Schulleiter setzen sich häufiger als früher mit der Polizei in Verbindung, nicht zuletzt auch, um einer Anzeigepflicht der Unfallgenossenschaft gegenüber nachzukommen. Daher ist der Schluß zulässig, dass das Einschalten der Polizei mit dazu beiträgt, dass diese Gewaltformen langfristig rückläufig sein werden und sich auch auf das Dunkelfeld auswirken. Das Gewaltschutzgesetz mit den darin vorgesehenen Möglichkeiten für Polizei und Gerichte scheint ebenfalls zu greifen, was sich in einer erhöhten Anzeigebereitschaft der Opfer von häuslicher Gewalt zeigt. Frauen, denen im häuslichen Umfeld Gewalt widerfährt, verschweigen dies nunmehr offensichtlich seltener als früher und gehen von sich aus auf die Polizei zu, in der Gewißheit, daß ihnen Hilfsangebote gemacht und konkrete erste Schritte eingeleitet werden können. Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist die Reaktion der Legislative auf die Auffassung, daß die in persönlichen Beziehungen stattfindende Gewalt nicht als Privatangelegenheit gesehen und geregelt werden darf. Vielmehr muß häusliche Gewalt von Polizei und Justiz als Straftat wahrgenommen werden. (...) Das deutsche Gewaltschutzgesetz und die modifizierten Polizeigesetze der Länder wurden diesbezüglich (...) als mustergültig angesehen a.a.o. Sicherheitsgefühl in Stadträumen - Ergebnisse der Frankfurter Bürgerbefragung vom Dezember 2004, in: Frankfurter Statistik Aktuell; Nr. 05/2005 DFK-Newsletter Nr. 42, Dezember 2004, Herausgeber: Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Bonn 196

57 Die Graphik zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in Frankfurt und Hessen seit Fallzahlen HESSEN Fallzahlen PP FFM Linear (Fallzahlen PP FFM ) Linear (Fallzahlen HESSEN) Die Graphik veranschaulicht die teilweise diametrale Entwicklung in Hessen im Vergleich zu der in Frankfurt. In früheren Jahren war der Anstieg in Hessen hauptsächlich durch die gestiegenen Fallzahlen in Frankfurt hervorgerufen. Die beiden Trendlinien zeigen den unterschiedlichen Verlauf den Gewaltstraftaten in Frankfurt und Hessen seit Beginn der Auswertung nahmen. Die Gewaltkriminalität in Hessen nahm einen steilen Aufwärtstrend und hat sich in dem beobachteten Zeitraum um 70% erhöht. Seit 2002 übersteigen die Fallzahlen den Mittelwert ( Fälle) und lagen im vergangenen Jahr erneut um 15,3% darüber. In Frankfurt verlief die Trendlinie weitaus flacher, da hier die Zunahme im Direktvergleich mit 1988 mit 1,2% sichtlich geringer ausfiel. Die durchschnittliche Fallzahl lag bei Gewaltdelikten; der Mittelwert wurde 1999 bis 2002 und auch 2008 um 11,3% unterschritten. Die Zahl der Gewaltdelikte, bei denen die Tatausführung unter Einsatz von Schußwaffen erfolgte, ist gesunken. Die Zahl der (aufgeklärten) Fälle, in denen eine Schußwaffe mitgeführt wurde, lag 2008 mit 32 Delikten unter den früheren Werten (2001: 77; 2002: 64; 2003: 89; 2004: 72; 2005: 45; 2006: 45; 2007: 32). Gegenüber 2007 hat sich die Zahl der Fälle, in denen bei der Tatausführung mit Schußwaffen gedroht wurde, ebenfalls reduziert Vergleich zu den Jahren halbiert (2001: 136; 2002: 135; 2003: 172; 2004: 134; 2005: 75; 2006: 69; 2007: 80). Der gleiche Verlauf ist bei Delikten festzustellen, bei denen von der Waffe tatsächlich Gebrauch gemacht wurde: 2008 wurde in acht Fällen geschossen (2001: 35; 2002: 35; 2003: 30; 2004: 27; 2005: 24; 2006: 16; 2007: 26). OPFER Analog zum Rückgang der Fallzahlen nahm auch die Zahl der Opfer ab (- 280 = - 7,1%) wurden Menschen Opfer von Gewaltdelikten (2001: 3.612; 2002: 3.787; 2003: 4.273; 2004: 4.317; 2005: 4.027; 2006: 4.383; 2007: 3.946), darunter Frauen. Die Zahl weiblicher Opfer hat sich gegenüber 2007 (1.124) um 94 (-8,4%) reduziert, ebenso ihr Anteil an der Gesamtzahl der Opfer, der von 28,5% auf 28,1% zurückging. Bei männlichen Opfern lag eine geringere Abnahme von auf vor (-186 = -6,7%). Eine Untersuchung der Gesamtzahl der Opfer in Relation zu den Fallzahlen erbrachte für die Jahre , dass pro Gewaltdelikt 1,18 Menschen zu Opfern werden. Dieser Wert blieb im gesamten Zeitraum unverändert. Die Zahlen der erwachsenen Opfer (2.720) liegen im aktuellen Jahr wieder auf dem Normalwert (2003: 2.852; 2004: 3.189; 2005: 2.962; 2006: 3.328; 2007: 2.940). Die absolute Anzahl der Opfer bis unter 21 Jahren (946) liegt um 60 (-6,0%) unter der Zahl von 2007 (1.006). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Opfer erhöhte sich dagegen permanent (2003: 24,8%; 2004: 26,1%; 2005: 26,4%; 2006: 24,1%; 2007: 25,5%) und liegt aktuell bei 25,8%. Dieser recht hohe Anteil minderjähriger Opfer dürfte - im Zusammenhang mit dem ebenfalls hohen Anteil minderjähriger Täter - ein Indiz dafür sein, dass die Gewalt der unter 21jährigen sich häufig gegen Gleichaltrige richtet. 197

58 Wie eingangs festgestellt, ist die Verbrechensfurcht bei Frauen und im Alter ausgeprägter als bei Männern. Den Tatsachen und der PKS folgend ist aber das Opferrisiko bei Männern je nach Deliktsart um ein Vielfaches höher als bei Frauen, wie die nachfolgende Tabelle, unterteilt nach den Einzeldelikten der Gewaltkriminalität, zeigt: MÄNNLICHE UND WEIBLICHE OPFER BEI DEN EINZELDELIKTEN DER GEWALTKRIMINALITÄT: Gewaltkriminalität gesamt darunter: Mord Totschlag Raub (ohne Handtaschenraub) gef. und schwere Körperverletzung Opfer gesamt davon: männlich w e i b l i c h Bezogen auf die Gesamtzahl der Opfer liegt das Risiko der Männer mehr als doppelt so hoch, bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung sogar 2,8fach und bei Raub 3,8fach höher. Dennoch haben Männer im Gegensatz zu Frauen weitaus weniger Angst Opfer einer schweren Straftat zu werden. BEZIEHUNG DES OPFERS ZUM TATVERDÄCHTIGEN FLÜCHT.VORBEZ. 14,4% LANDSMANN 1,7% TÄTER-OPFER-BEZIEHUNG BEI MÄNNLICHEN OPFERN Weitere 67,4% KEINE VORBEZ. 57,1% Die Betrachtung der Täter-Opfer- Beziehung zeigt bei männlichen und weiblichen Opfern deutliche Unterschiede, die die beiden Graphiken einprägsam veranschaulichen: BEKANNTSCH. 14,5% VERWANDTSCH. 2,0% UNGEKLÄRT 10,3% VERWANDTSCH. BEKANNTSCH. LANDSMANN FLÜCHT.VORBEZ. KEINE VORBEZ. UNGEKLÄRT FLÜCHT.VORBEZ. 10,8% LANDSMANN 1,1% BEKANNTSCHAFT 26,0% TÄTER-OPFER-BEZIEHUNG BEI WEIBLICHEN OPFERN VERWANDTSCHAFT 15,9% Weitere 46,2% VERWANDTSCHAFT BEKANNTSCHAFT LANDSMANN FLÜCHT.VORBEZ. KEINE VORBEZ. UNGEKLÄRT KEINE VORBEZ. 38,7% UNGEKLÄRT 7,5% nur 32,6% der männlichen Opfer hatten eine Vorbeziehung zum Täter, während dieser Prozentsatz bei weiblichen Opfern mit 53,8% wesentlich höher ist. Lediglich 2,0% der männlichen Opfer stehen in verwandtschaftlicher Beziehung zum Täter, bei Frauen sind dies 15,9%! Bei beiden Opfergruppen vergleichbar minimal sind die Vorbeziehungen, die unter das Kriterium Landsmann fallen, d.h. Täter und Opfer gehören derselben ausländischen Nationalität an. Die Anteile bei flüchtigen Vorbeziehungen differieren ebenfalls mit 14,4% (männlich) bzw. 10,8%. Bei 14,5% der männlichen Opfer stammte der Täter aus dem Bekanntenkreis, bei weiblichen Opfern ist dieser Prozentsatz mit 26,0% erheblich höher. 198

59 Die graphische Darstellung stellt die Fallentwicklung der Gewaltkriminalität mit der Veränderung der Opfer- und Tatverdächtigenzahlen in einen Zusammenhang. Im Direktvergleich von 2008 zu 1998 zeigt sich, dass bei der Zahl der Straftaten wie auch der Opferzahl keine nennenswerte Veränderung eingetreten ist, die aktuellen Zahlen liegen vielmehr wieder in der Nähe der Ausgangswerte von Auffallend verändert haben sich die Zahlen der Tatverdächtigen, deren Gesamtzahl um 24,9% zunahm. Signifikant ist der kontinuierliche Anstieg der unter 21- Jährigen; ihre Zahl liegt 2008 um 45,0% höher als Ebenso kontinuierlich erhöhte sich ihre Tatbeteiligung, die bei der Gesamtkriminalität ohne allzu große Schwankungen im identischen Zeitraum zwischen 16% und 18% variierte. Bei der Gewaltkriminalität stieg ihre Tatbeteiligung von 29,6% (1998) auf 34,4% im Berichtsjahr. F a llz a h le n G e w a ltk r im in5a 0litä 0 0t Z a h le n r e ih e z u G e w a lt k r im in a lit ä t, O p f e r n, T a t v e r d ä c h t ig e n u n d u n t e r J ä h r ig e n T V Z a h l d e r O p f 4e 0r Z a h l d e r T a tv e r d ä c h tig e n ( T V ) Z a h l d e r u n te 1 r J ä h r ig e n T 1 V F a l l z a h l e n G e w a l t k r i m i n a l i t ä t Z a h l d e r O p f e r Z a h l d e r T a t v e r d ä c h t i g e n ( T V ) Z a h l d e r u n t e r 2 1- J ä h r i g e n T V AUFGEKLÄRTE FÄLLE / TATVERDÄCHTIGE Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Gewaltkriminalität gingen nicht proportional zum Straftatenaufkommen zurück (2007: 2.283; 2008: 2.146), wodurch die Aufklärungsquote von 67,7% auf 69,2% leicht zunahm. Ebenfalls ein Rückgang (- 2,8%) war bei der Zahl der ermittelten TV festzustellen. Bei minderjährigen TV hingegen fällt ein Plus von neun TV (0,9%) auf. TATVERDÄCHTIGE Gewaltkriminalität Anteil Anteil Veränderungen in % TV gesamt ,8% davon: Deutsche ,1% ,6% - 2-0,1% Nichtdeutsche ,9% ,4% ,7% minderj. TV ,1% ,4% 9 0,9% davon: Deutsche ,7% ,1% 38 7,4% Nichtdeutsche ,3% ,9% ,5% Gewaltkriminalität war eines der Delikte, bei denen minderjährige Nichtdeutsche mit einer Tatbeteiligung von ø 60% einen hohen Anteil hatten (1999: 65,4%; 2000: 58,9%; 2001: 57,3%: 2002: 53,9%; 2003: 53,7%). Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gesunken (2004: 52,6; 2005: 54,1%; 2006: 47,5%; 2007: 46,3%) und liegt 2008 bei 42,9%. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass gerade minderjährige Deutsche häufig einen Migrationshintergrund haben, der sich anhand der PKS jedoch nicht quantifizieren lässt. ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN Nach Zunahmen in den beiden vorausgegangenen Jahren ging 2008 die Gesamtzahl der Tatverdächtigen um 2,8% zurück. Dieser Entwicklung folgten die Zahlen der unter 21-Jährigen Tatverdächtigen nicht, diese Zahlen nahmen erneut wenn auch nur um 0,9% - zu. Aufgrund der leicht rückläufigen Gesamtzahl der Tatverdächtigen hat sich die Tatbeteiligung Minderjähriger bei Gewaltkriminalität von 33,1% auf 34,4% erhöht und liegt damit wie seit vielen Jahren - erheblich höher als bei der Gesamtkriminalität (18,0%). 14,0% der insgesamt ermittelten Minderjährigen (6.919) fielen wegen Gewaltdelikten auf (966). 199

60 So geringfügig die Veränderung der Gesamtzahl Minderjähriger war, so unterschiedlich kam dieses Ergebnis zustande. Die überproportionalen Rückgänge bei 16 bis unter 18-Jährigen (- 53 TV = - 18,3%) und 18 bis unter 21-Jährigen (- 34 = - 8,6%) überlagerten die Zuwachsraten bei Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der Kinder unter 14 Jahren nahm um 16,3% auf 114 TV zu (2005: 105; 2006: 111; 2007: 98). Bei 14 bis unter 16-Jährigen stieg die Anzahl der Tatverdächtigen um 40 auf 214 TV (23,0%). AUFSCHLÜSSELUNG DER ALTERSGRUPPEN DEUTSCHER UND NICHTDEUTSCHER TV: Altersklassen DT. TV 2007 bis < 14 Jahre unter 16 J unter 18 J unter 21 J. 223 Summe bis 21 J unter 23 J unter 25 J unter 30 J unter 40 J. 247 älter als 40 J NDT.TV Differenziert nach Altersgruppen der Minderjährigen verteilen sich deren Anteile folgendermaßen: unter 14jährige: 11,8% (2004: 9,9%; 2005:12,6%; 2006: 11,7%; 2007: 10,2%), 14 bis unter 16-Jährige: 22,2% (2004: 22,7%; 2005: 18,8%; 2006: 20,9%; 2007: 18,2%), 16 bis unter 18-Jährige: 25,6% (2004: 29,7%; 2005: 29,9%; 2006: 26,1%; 2007: 30,3%) 18 bis unter 21-Jährige: 28,1% (2004: 37,7%; 2005: 38,7%; 2006: 41,3%; 2007: 41,3%). Die Graphik stellt die Zahlen der einzelnen Altersgruppen der Frankfurter minderjährigen Tatverdächtigen den hessischen Zahlen gegenüber: HESSEN FRANKFURT dt bis <14 nt.dt bis <14 dt.14-<16 nt.dt.14- <16 dt.16-<18 nt.dt.16- <18 dt.18-<21 nt.dt.18- <21 dt.21-<23 nt.dt.21- <23 dt.23-<25 nt.dt.23- <25 HESSEN FRANKFURT Dabei fallen drei Faktoren auf: in Frankfurt liegt die durchschnittliche Tatbeteiligung nichtdeutscher Minderjähriger bei 42,9%, während sie im hessischen Durchschnitt (ohne Frankfurt) lediglich 27,9% ausmacht. Das Verhältnis von deutschen zu nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt in Frankfurt bei 1,3 zu 1 und stellt sich in Hessen (ohne Frankfurt) mit 2,6 zu 1 völlig unterschiedlich dar. Der Anteil der in Frankfurt auffällig gewordenen 966 unter 21jährigen TV liegt lediglich bei 14,9% - bezogen auf die Gesamtzahl der in Hessen ermittelten minderjährigen TV bei Gewaltkriminalität. Dieser Prozentsatz ist zwar bei Deutschen mit 12,1% niedriger als bei Nichtdeutschen (21,2%), aber in der Gesamtbetrachtung umso erstaunlicher als gerade in Großstädten Minderjährigen eine deutlich höhere Gewaltbereitschaft unterstellt wird als in Kleinstädten oder ländlichen Gegenden. In Hessen haben unter 21-Jährige mit Tatverdächtigen einen Anteil von 43,6% an der Gesamtzahl der TV bei Gewaltkriminalität, in Frankfurt scheint ihre Tatbeteiligung mit 34,4% niedriger. 200

61 GRAPHISCHE DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG DER TATVERDÄCHTIGENZAHLEN IN DEN EINZELNEN ALTERSGRUPPEN ZWISCHEN 1998 UND dt bis <14 nt.dt bis < nt.dt.14-<16 dt.14-< nt.dt.16-<18 dt.16-< nt.dt.18-<21 dt.18-< nt.dt.21-<25 dt.21-<

62 WEITERE ANGABEN ZU TATVERDÄCHTIGEN Die hohe Aufklärungsquote der Gewaltkriminalität von 69,2% lässt weitere dezidierte Betrachtungen zu Tatverdächtigen zu. Die Tabelle 12 der PKS bezieht sich auf die aufgeklärten Fälle nicht auf die TV daher können bei den einzelnen Delikten mehrere Kriterien zutreffen und die Quersumme ist dadurch höher als die in der ersten Rubrik angeführte Zahl aufgeklärter Fälle. Aufgeklärte Fälle (Tab 12) Alleinhandelnde TV (75,5%) (66,4%) (71,8%) (71,4%) Bereits als TV in Ersch. getreten (79,8%) (70,2%) (81,3%) (83,0%) Konsument harter Drogen 350 (15,2%) 331 (12,3%) 330 (14,5%) 299 (13,9%) TV unter Alkoholeinfluß 540 (23,4%) 551 (20,5%) 556 (24,4%) 521 (24,3%) Tatverdächtige mit... Taten (Tabelle 232) Mehrfachtäter Intensivtäter Fälle von Schußwaffenmitführung 45 (2,0%) 45 (1,7%) 32 (1,4%) 32 (1,5%) Gewaltkriminalität gehört zu den Kriminalitätsformen, bei denen die Täter zu mehr als 70% bereits vorher polizeilich in Erscheinung getreten waren. Die Fälle, in denen eine Schusswaffe mitgeführt wurde, stagnierten Im Wesentlichen sind die Veränderungen auf die geringere Anzahl aufgeklärter Fälle zurückzuführen. Rückgänge der Tatverdächtigenzahlen und ihres prozentualen Anteils fallen über den gesamten Zeitraum bei Konsumenten harter Drogen auf, während sich Zahlen, der Alkoholeinfluss stehenden Tatverdächtigen nur unwesentlich veränderten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem die Delikte der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei. Die Tabelle zeigt das Verhältnis von Einzel- zu Mehrfach- und Intensivtätern (2008): Geschlecht TV Einzelder TV gesamt täter Anteil an TV 2 Taten 3 Taten 4 Taten Anteil an TV 5 bis 9 Taten und mehr Anteil an TV männlich: , , ,8 weiblich: , , ,7 gesamt: , , ,8 TATVERDÄCHTIGE Gesamtzahl TATORT-WOHNSITZ-BEZIEHUNG BEI GEWALTKRIMINALITÄT: wohnhaft in Frankfurt (74,2%) (73,0%) (71,3%) Hessen 433 (15,0%) 472 (16,3%) 469 (16,7%) andere Bundesländer 90 (3,1%) 129 (4,5%) 124 (4,4%) Außerhalb Deutschlands 30 (1,0%) 17 (0,6%) 20 (0,7%) ohne festen Wohnsitz 218 (7,5%) 205 (7,1%) 217 (7,7%) In den Vergleichsjahren blieb das Verhältnis trotz jeweils veränderter Zahlen - von örtlichen zu überörtlichen Tatverdächtigen - relativ unverändert. HÄUSLICHE GEWALT Eine spezielle Konstellation von Gewalt liegt bei häuslicher Gewalt vor. Unter diesem Begriff sind sämtliche Arten der körperlichen oder psychischen Einwirkung in einer Partnerschaft oder nach deren Beendigung zu verstehen, die sich aus dieser Beziehung ergeben. In der PKS gibt es seit 2005 eine Zuordnung zu dieser besonderen Art von Beziehungstat. 202

63 Danach waren im vergangenen Jahr in Frankfurt Fälle von häuslicher Gewalt Ursache für polizeiliches Einschreiten (2006: 1.620; 2007: 1.263). Im Einzelnen wurden dabei folgende Straftaten begangen: Straftaten insgesamt (2006: Fälle; 2007: Fälle) darunter: einfache Körperverletzung 734 (2006: 877 Fälle, 2007: 748 Fälle) Bedrohung 121 (2006: 199 Fälle, 2007: 122 Fälle) Gefährliche Körperverletzung 213 (2006: 314 Fälle, 2007: 248 Fälle) Nötigung 22 (2006: 31 Fälle, 2007: 21 Fälle) Freiheitsberaubung 13 (2006: 43 Fälle, 2007: 19 Fälle) Stalking 17 (erst seit 2007 erfasst, 2007: 13 Fälle) Beleidigung 6 (2006: 31 Fälle, 2007: 14 Fälle) Sachbeschädigung 5 (2006: 27 Fälle, 2007: 19 Fälle) Vergewaltigung + sexuelle Nötigung 14 (2006: 25 Fälle, 2007: 22 Fälle) sonstige Sexualdelikte 4 (2006: 9 Fälle, 2007: 4 Fälle) Mord / Totschlag (einschl. Versuch) 3 (2006: 7 Fälle, 2007: 1 Fall ) Von den Opfern (2006: 1.595; 2007: 1.264;) waren (87,0%) weiblich (2006: = 85,3%; 2007: = 86,3%), 156 Opfer waren männlich (2006: 235; 2007: 173). Umgekehrt proportional ist das Verhältnis bei den Tatverdächtigen. Lediglich 119 der insgesamt Tatverdächtigen waren weiblich (11,5%) und 915 männlich (2006: 1.126; 2007: 922). Zur Beziehung zwischen Opfern und Tätern war festzustellen, daß bei 721 Fällen die Beteiligten miteinander verwandt waren (2006: 993; 2007: 750), bei 429 Opfern lag ein bekanntschaftliches Verhältnis - vermutlich meist in Form einer Lebensgemeinschaft - vor. Der gegenüber männlichen Opfern höhere Anteil weiblicher Opfer in Verwandtschaftsverhältnissen (88,5%) oder Bekanntschaftsbeziehung (85,5%) ist evident. Diese Tatsachen und die daraus zu ziehenden Schlüsse decken sich in manchen Bereichen mit den Forschungsergebnissen der Studie des BMFSFJ 26, die daher zumindest teilweise auf Frankfurt bezogen werden können. So zeigt die Studie zeigt auch besondere Risikofaktoren - wie eine beabsichtigte Trennung der Frau vom Partner oder auch das Vorliegen einer Schwangerschaft - auf, die als tatauslösend für partnerschaftliche Gewalt erkannt wurden. Soweit hinsichtlich der Gewaltausübung überhaupt eine Differenzierung getroffen werden sollte, spielt sich die Form der Gewalt, die Frauen Männern gegenüber ausüben vor allem im psychischen Bereich ab oder zeigt sich in verstärkter Sozialkontrolle; sexualisierte oder unmittelbare körperliche Gewalt gehört zu den Ausnahmen. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Gewalt von männlichen Tätern ausgeht. Häusliche Gewalt ist meist kein einmaliges Ereignis, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung eskaliert. (...) Die Folgekosten von Männergewalt werden in der Bundesrepublik auf etwa 14,8 Mrd. pro Jahr geschätzt hierin enthalten sind die Kosten für Justiz und Polizei, aber auch für ärztliche Behandlungen, Ausfallzeiten am Arbeitsplatz usw. (vgl. BT-Drs. 14/849, S. 3). 27 Kinder sind nicht nur mitbetroffen von der Gewalt in den Familien. Das Beobachten der Gewalt gegen die Mutter führt zur gleichen Traumatisierung wie eine direkte körperliche Mißhandlung waren in Frankfurt in 445 Fällen Kinder im betroffenen Haushalt, insgesamt waren 718 zumindest Tatzeuge. Für 2008 liegen diese Zahlen leider nicht vor; es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie sich gravierend verändert haben. Spinnt man den Faden weiter, ließe sich die aus psychologischen und soziologischen Quellen stammende These, wonach Opfer von Gewalt selbst zu Gewalttätern werden, teilweise aus dem polizeilichen Alltagsgeschehen belegen. Dass Frauen von häuslicher Gewalt in größerem Ausmaß betroffen sind als Männer ist anhand der Frankfurter Zahlen zu belegen. Es gibt Frauengruppen, die von Gewalt deutlich stärker betroffen sind als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung in Deutschland: Türkische und osteuropäische Migrantinnen etwa (...). Während 40% der in der Hauptuntersuchung Befragten über körperliche oder sexuelle Gewalt oder beide Arten seit dem 16. Lebensjahr berichteten, waren dies bei den Frauen osteuropäischer Herkunft 44% und bei den türkischstämmigen Frauen 49% (...). Bei Gewalt in Paarbeziehungen fällt vor allem die hohe Betroffenheit türkischer Frauen auf, die deutlich über dem Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung in Deutschland liegt. Sie erlitten auch schwerere Gewaltformen und Verletzungsfolgen. Ergänzend dazu: das Ergebnis einer Studie von der Universität Ankara mit türkischen Geldern und der EU in der Türkei: Fast 40% der türkischen Frauen sehen es als Recht des Ehe- 26 Gemeinsam gegen häusliche Gewalt Kooperation, Intervention, Begleitforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Die wichtigsten Fakten zum Thema häusliche Gewalt 28 a.a.o. 203

64 mannes an, sie in bestimmten Fällen zu schlagen. Als solche gelten Verweigerung des Geschlechtsverkehrs, Widerspruch und angebranntes Essen. 29 Im Kontext mit den niedrigen Opferzahlen (kein weibliches Opfer), die anhand der PKS dem Kriterium landsmannschaftliche Beziehung zuzuordnen sind, ist darüber hinaus festzustellen, dass außer den genannten Gründen bei der ausländischen Bevölkerung zusätzlich noch weitere Barrieren hinzukommen, wie - ungenügende Sprachkenntnisse, - isolierte oder abgeschiedenes Lebensformen (häufig in der selben Ethnie), - mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen wie Polizei und Gericht aufgrund schlechter Erfahrungen im Heimatland, - Unkenntnis hinsichtlich der Strafbarkeit bei Gewalt in Partnerschaften und nicht zuletzt - Angst vor Ausweisung. Abschließend bleibt im Hinblick auf die Opfer der Gewaltkriminalität noch festzustellen, dass Gewalt gegen erwachsene Männer zum Großteil in der Öffentlichkeit stattfindet, während sich Gewalt gegen Frauen überwiegend im häuslichen Bereich ereignet. Häufig wird verkannt, dass Gewalt in Familien die in ihrer Häufigkeit und Schwere am stärksten unterschätzte Form von Gewalt ist. Die Belastungen und Schädigungen für direkt und indirekt betroffene Kinder/Jugendliche sind von erheblichem Ausmaß und gehen nicht nur aufgrund des Präventionsauftrages die Polizei etwas an. Im Rahmen des Mentoringprogrammes wurde von KHK in Schütte (RKI Hanau / ASt Gelnhausen) eine Projektarbeit zu diesem Thema erstellt, die unter anderem dazu führte, dass es nun erstmalig im Main-Kinzig-Kreis und einzigartig in Hessen Hilfsbroschüren speziell für diese betroffenen Kinder gibt. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, wieso es notwendig ist, dass Kinder/Jugendliche als e i g e n s t ä n d i g e Opfer im Kontext häuslicher Gewalt viel mehr als bisher wahrgenommen werden sollten und es werden konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ihnen gegeben. Mit freundlicher Genehmigung von KHK in Schütte werden nachfolgend die wichtigsten Fakten und Ergebnisse zitiert: Seit November 2000 gilt gem II BGB, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen jedoch davon aus, dass über 80% der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt werden, das heißt, über 11 Millionen Kinder erleben körperliche Elterngewalt. Etwa 1,3 Mill. werden gar körperlich misshandelt. Jede Gewalt gegen ein Kind demonstriert die Überlegenheit des Erwachsenen und besiegelt die Ohnmacht des Kindes. Dieses führt häufig zu wenig Selbstwertgefühl, zur Revolte und/oder zur Entwicklung von Feindbildern. Kinder, die Opfer elterlicher Gewalt geworden sind, werden dreimal häufiger gewalttätig als die, die diese Erfahrung nicht machen mussten. Gewaltanwendung schadet insofern nicht nur den Kindern, sondern verursacht gesamtgesellschaftlich große Folgeschäden. Ernstzunehmenden Schätzungen zufolge entstehen jährlich in Deutschland etwa 250 Millionen Euro Folgekosten im Bereich der häuslichen Gewalt, darunter auch ein großer Anteil für Aufwendungen, die bei der Verfolgung (schwerer) Gewalttaten anfallen, die oft von (ehemaligen) Opfern begangen werden. Viele Polizeibeamte kennen es aus eigener Erfahrung ihrer dienstlichen Praxis: Gewalt wird in sehr vielen Familien generationsübergreifend weitergereicht wie ein unabänderliches Erbe. In vielen dieser der Polizei bereits auffälligen Familien befinden sich als Opfer (vergessene) Kinder, die mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit eine Keimzelle zukünftiger Gewalt darstellen! Weiterhin behalten überdurchschnittlich viele Mädchen, die der bedrohlichen Gewaltatmosphäre zu Hause ausgesetzt sind, die Opferrolle und erscheinen später als Erwachsene wieder in unseren Akten als Geschädigte häuslicher Gewalt. Wir gehen heute verstärkt und notwendiger Weise gegen die Misshandlung von Frauen in Lebensgemeinschaften u. a. strafrechtlich vor. Warum sollten wir einen anderen Maßstab anlegen, wenn die Opfer sehr verletzliche Kinder sind? Da solche Gewalthandlungen fast ausschließlich innerhalb der Familie selbst verübt und in der Regel nicht offen angesprochen werden, sind diese Kinder u. Jugendlichen hilf- u. schutzlos der Situation ausgeliefert. In über 90 % aller Fälle wird die Gewalt von dem Ehemann/Partner der Frau gegen diese ausgeübt und in mindestens einem Drittel aller Fälle erfahren auch die Kinder selbst von dem Vater/ Partner der Mutter Gewalt. Oftmals sind es aber auch die in einem desolaten Zustand befindlichen Mütter, die in Überforderungssituationen mindestens doppelt so häufig selbst Misshandlungen gegen die eigenen Kinder ausüben, als diejenigen Mütter, die selbst keine Gewalterfahrungen durch den Partner erleiden mussten. Der Beschuldigte/die Beschuldigte hat kein Interesse daran, dass die Kinder über die zu Hause herrschende gewaltbesetzte Atmosphäre reden. Weiterhin wird eine Mutter, die kaum in der Lage ist sich selbst zu schützen, wenig Sicherheit für die Kinder bieten können. Diese Frauen wenden sich zu wenig an Kinderschutzeinrichtungen/ 29 Gewalt gegen Frauen und gegen Männer, Monatsheft Weißer Ring 1/05 S

65 Jugendämter, denn sie müssten dort ihr eigenes Versagen offenbaren. Der Gewaltprozess muss also von außen unterbrochen werden. Es ist auch viel zu wenig bekannt, dass Kinder, die nur Zeugen elterlicher Gewalt sind, dadurch in aller Regel selbst psychische Gewalt erleiden. Die psychischen Folgewirkungen direkt betroffener Kinder also die neben der Mutter ebenfalls geschlagener oder auch (sexuell) missbrauchter Kinder - unterscheiden sich im Grunde n i c h t von denen der indirekt betroffenen Kinder! Gewalt gegen die Mutter ist insofern eine Form der Gewalt gegen das Kind. Die Folgen für die betroffenen Kinder sind vielfältig und von immensem Ausmaß, so dass ich hierzu eine gesonderte Anlage erstellt habe. Ein Polizeieinsatz ist für diese Kinder eine sehr belastende und angsterfüllte Situation, der sie unvorbereitet ausgesetzt sind. Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen haben bei den oft als schwierig und unangenehm empfundenen Einsätzen anlässlich häuslicher Gewalt wenig Zeit und Spielraum, sich auf die Kinder einzustellen und auf deren Ängste und Bedürfnisse einzugehen. Es gehört auch nicht unmittelbar zu ihrem Auftrag. Leider werden sie dabei häufig übersehen und erhalten keine kindgerechten Erklärungen über die getroffenen oder einzuleitenden polizeilichen Maßnahmen. Kinder und Jugendliche haben in Konflikt- und Notlagen einen Anspruch auf Beratung durch die Sozialen Dienste/ Jugendamt, notfalls auch ohne dass die Eltern davon Kenntnis erlangen. Die wenigsten betroffenen Kinder wissen um diese Hilfsmöglichkeit. Dabei ist das Jugendamt selbstverständlich die originär zuständige Behörde für diese Kinder. Die gesellschaftlichen Institutionen sollten begreifen, wie viel Verantwortung sie bei der Gewalt im privaten Raum gerade für die schutzbedürftigste Gruppe unserer Gesellschaft die betroffenen Kinder- haben. Wünschenswert wäre sicherlich auch, wenn mehr Zivilcourage von Seiten der Kontaktpersonen (Verwandte, Nachbarn, Lehrer, Ärzte) gezeigt würde, damit den misshandelten Kindern und auch den Kindern, die in einer permanenten existentiellen Bedrohungssituation leben, ein Ausweg aus dem gewalttätigen Umfeld hin zu einem gewaltfreien Aufwachsen geebnet werden könnte. Aber auch die Polizei ist hier angesprochen: Wir müssen in Zukunft diese Kinder viel mehr wahrnehmen Mit Aufmerksamkeit, Ansprache und dem Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten können wir viel bewirken 30. AUFGEKLÄRTE FÄLLE / TATVERDÄCHTIGE Bis auf drei Straftaten konnten alle Fälle der häuslichen Gewalt aufgeklärt werden. Zu geklärten Fällen wurden Tatverdächtige ermittelt. Frauen spielen mit 11,5% nach den statistischen Zahlen keine große Rolle, doch ist hier in Bezug auf die Anzeigebereitschaft von männlichen Opfern mit einem hohen Dunkelfeld zu rechnen. Bei häuslicher Gewalt ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger mit 51,5% sehr hoch. 165 TV der insgesamt 532 TV (31,0%) hatten die türkische Staatsangehörigkeit, mit weitem Abstand folgen polnische (38) und italienische TV (36). Bei Betrachtung der Einzeldelikte fallen noch höhere Tatbeteiligungen Nichtdeutscher auf; so wurden alle Tötungsdelikte von Nichtdeutschen begangen, bei Vergewaltigungen lag ihr Anteil bei 57,1%, bei sexueller Nötigung ( 66,7%) und Bedrohung (69,3%) wurden ebenfalls Spitzenwerte erreicht. 30 Andrea Schütte: Die Bedeutung des polizeilichen Einsatzes im Deliktsbereich der Häuslichen Gewalt für betroffene Kinder 205

66 WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT Der Begriff Wirtschaftskriminalität umfaßt eine Reihe von Straftaten, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigungen begangen werden und - über eine Schädigung von einzelnen hinaus - das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können, und/oder deren Aufklärung besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erfordert. 31 Das Deliktsspektrum ist breit gefächert. Bei den Delikten, die der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen sind, handelt es sich um keine homogene Gruppe von Straftaten. Die Bandbreite reicht von Kartellabsprachen, Zollstraftaten, Waffenschiebereien, Insolvenzdelikten bis zu Steuerhinterziehungen. Der Straftatenkatalog in 74c, Abs.1 Nr. 1-6 GVG summiert unter anderem folgende Tatbestände bzw. Gesetzesnormen: Subventions-, Kapitalanlage-, Kredit-, Computerbetrug, Bankrott, Schuldner-/ Gläubigerbegünstigung, Straftaten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), AktienG, GmbHG, AÜG, SGB III, Straftaten nach dem Bank-, Depot-, Börsen-, Kreditwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetz, Straftaten nach dem Lebensmittel- und Weingesetz, etc. Andere Delikte wie Untreue oder Betrug werden nur dann zur Wirtschaftskriminalität gerechnet, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind ( 74c Abs.1 Nr. 6 GVG). Wirtschaftskriminalität existiert unter dem Begriff white-collar-crime seit Ende der dreißiger Jahre. Dieser Begriff wurde von dem amerikanischen Soziologen Edwin H. Sutherland geprägt, um zu verdeutlichen, dass kriminelles Verhalten nicht nur in unteren sozialen Schichten existiert. Als Kriterien für Weiße-Kragen-Kriminalität gelten folgende Merkmale: Straftaten, die von einer ehrbaren Person mit hohem sozialem Ansehen verübt werden, und zwar im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. 32 Im Kern liegt den Wirtschaftsstraftaten seit jeher die gleiche Motivation zugrunde: Gewinnstreben sowohl auf der Täter- wie auch zum Teil auf der Opferseite. Die tatsächliche Ausgestaltung dieser Wechselbeziehung ist facettenreich. Das Opfer vernachlässigt zu Gunsten des vermeintlich außerordentlichen Gewinnes seine zivilrechtlichen Sorgfaltspflichten, kaufmännische Grundsätze und ein gesundes Mißtrauen. Nicht selten werden sogar Gesetzesverstöße in Erwartung des Gewinnes bedenkenlos verharmlost, verdrängt oder bewußt in Kauf genommen. Der Täter wiederum nutzt diese Gewinnsucht gezielt aus. Gesetzeslücken und unpräzise Rechtsbegriffe werden in Kenntnis der mangelnden Kontrollmöglichkeiten professionell umgangen. Dazu werden künstliche unüberschaubare Firmengeflechte konstruiert (häufiger Wechsel des Firmennamens, ständiger Austausch der Geschäftsführer, Verlegung des Firmensitzes etc.) und die Einzelaktionen bis zur Unkenntlichkeit verschleiert. Firmensitze im Ausland oder in Steueroasen (z.b. Cayman Islandsetc.) bieten zusätzliche Tarnungsmöglichkeiten. Wo diese nicht ausreichen, müssen bewußte Täuschungen, Fälschungen, Falschbeurkundungen, Bestechung oder Untreue für angebliche Legalität, Kompetenz, Glaubwürdigkeit und seriöses Geschäftsgebaren herhalten. Zeiten wirtschaftlicher Rezession werden häufig zur Begehung bestimmter Arten der Wirtschaftskriminalität ausgenutzt. Gutgläubige Anleger, getäuschte Kreditgeber, ahnungslose Arbeitnehmer oder andere Gläubiger bleiben dabei auf der Strecke. Vor diesem Hintergrund wird es für potentielle Opfer nahezu unmöglich, betrügerische Machenschaften rechtzeitig zu erkennen und unseriöse Angebote zu durchschauen. Auch für die Ermittlungsbehörden wird es immer schwieriger und aufwendiger, in diesen komplexen Zusammenhängen eine nachvollziehbare Beweisführung zu erbringen. Aus der Studie Wirtschaftskriminalität 2008 in Handel und Konsumgüterindustrie für die weltweit Unternehmen in 40 Ländern befragt wurden, lassen sich folgende Aussagen und Parameter zur Wirtschaftskriminalität entnehmen 33 : Handels- und Konsumgüterunternehmen in Deutschland sind häufiger von Wirtschaftskriminalität betroffen als der Durchschnitt aller deutschen Unternehmen. Der Vergleich zu ausländischen Handels- und Konsumgüterunternehmen sowie zu Unternehmen anderer Branchen zeigt, dass die deutschen Händler Kriminalpolizeilicher Meldedienst: Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie - Eine praxisorientierte Einführung, Kriminalistikverlag, Heidelberg 1993 Wirtschaftskriminalität 2008; Internationale und deutsche Ergebnisse ; PricewaterhouseCoopers und Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg Economy and Crime Research Center, Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Halle 206

67 und Konsumgüterhersteller im Hinblick auf Risikoerkennung und -prävention noch erheblichen Nachholbedarf haben In Deutschland waren zwischen 2005 und % aller Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen, im Bereich Handel und Konsumgüter sogar 56%. Im weltweiten Vergleich kam es pro Unternehmen im Untersuchungszeitraum zu durchschnittlich sechs Delikten in Deutschland lagen die erkannten Fälle (12) doppelt so hoch Der Gesamtschaden, der deutschen Unternehmen allein durch die aufgedeckten Straftaten entsteht, beläuft sich hochgerechnet auf 6,05 Milliarden jährlich. Der Schadensdurchschnitt pro geschädigtem Unternehmen beläuft sich auf eine Million, wobei in 2% der Fälle die individuellen Schäden über 10 Mio. lagen. Immaterielle Folgeschäden wie Reputationsverlust, Beeinträchtigung der Mitarbeitermoral sowie der Geschäftsbeziehungen sind nicht messbar. Nach Vorfällen von Korruption litten über zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland (68%) unter derartigen Folgeschäden Die Ursachen der Wirtschaftskriminalität liegen oftmals nicht allein in den internen Bedingungen eines Unternehmens, sondern vielfach bei den Tätern. Die internationale Werteforschung stellt im Generationenvergleich seit langem das Phänomen einer zunehmenden Fragmentierung der Werte fest. Je nach Situation und Kontext werden sie unterschiedlich angewendet und akzeptiert, bzw. innerhalb und außerhalb der Familie oder im Beruf nicht gleichermaßen eingehalten Der typische Wirtschaftsstraftäter ist zwischen 31 und 50 Jahre alt, männlich, sozial unauffällig, in der Regel nicht vorbestraft, bereits länger im Unternehmen tätig und in der Folge schwer zu identifizieren. Fast ein Viertel der polizeilich registrierten Täter entstammt dem Topmanagement. Wirtschaftskriminalität stellt somit für Unternehmen ein unkalkulierbar hohes Risiko dar. [Sie] zeichnet sich dadurch aus, dass wenige Beschuldigte viele Opfer schädigen 34 Der PWC-Studie folgend, sind es vor allem drei Ursachen, die für die Entstehung von Wirtschaftskriminalität verantwortlich sind: Die Person muss einen Anreiz zur Begehung des Wirtschaftsdelikts haben Die Person muss eine Gelegenheit wahrnehmen. Die Person muss die Tat zumindest vor sich selbst rechtfertigen können Der Vergleich der einzelnen Aspekte, die die befragten deutschen Unternehmen als häufigste Ursachen für ihre konkret erlebten Betrugsfälle beobachteten, zeigt, dass diese mit den drei Faktoren des Betrugsdreiecks deckungsgleich sind: Zu aufwändiger Lebensstil (37 %) (Faktor Anreiz) Ungenügende interne Kontrolle (42 %) (Faktor Gelegenheit) Mangelndes Werte- und Unrechtsbewusstsein (66 %) (Faktor Rechtfertigung) Das Fazit, wonach die Kriminalität von Eliten in erster Linie auf einem Missbrauch ihrer Machtposition, auf mangelndem Unrechtsbewusstsein sowie überzogenen Ansprüchen beruht, wird durch zahlreiche andere internationale kriminologische Studien bestätigt. Wirtschaftskriminalität gehört zu den Delikten mit langer Bearbeitungszeit und Tatzeiten, die oft mehrere Jahre zurückliegen. Insofern sagen statistische Werte wenig über die reale bzw. aktuelle Kriminalitätslage aus, wie es die folgende Übersicht zeigt waren lediglich bei 93 Straftaten (10,6%) Tatjahr und Erfassungsjahr identisch. Bei der Interpretation der Fallzahlen ist daher zu berücksichtigt, dass sich die Bearbeitungszeit der Verfahren häufig über mehrere Jahre erstreckt und sich nicht unmittelbar in der PKS des Berichtszeitraumes auswirkt. Der Abschluss einzelner Groß- und Sammelverfahren, die teilweise Jahre zuvor eingeleitet wurden, führt zu Steigerungen in der PKS - die zu bewertende Relevanz lag jedoch in einem anderen Jahr. Er- F allzahlen m it Tatzeit Aufklärung (absolut) AQ in % S chlüs- S traftaten fass te Fä lle m it Ta tze it Fä lle m it T a tzeit selzahl Fälle JAHR JA HR JAHR JA HR F älle JA HR in Vor- JA HR frühere u. fr üher gesam t 2008 jahren 2008 Jahre 8930 W irtschaftskrim inalität ,3 99, bei Betrugsdelikten ,5 99, Insolvenzstrafta ten ,0 100, im A nlage- u.finanzbereich ,0 100, W ettbewer bsdelik te ,1 94, i.z.m. Arb eitsverhältnissen ,0 97, B etrug/un tr. K apitala nlagen ,0 100,0 Die Erfassungsproblematik für die PKS (z.b. durch Großverfahren, unterschiedliche Bewertungen bei der dezentralen Erfassung oder nicht berücksichtigter Wirtschaftsverfahren, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden) ist hinreichend bekannt und wird sich auch zukünftig kaum ändern. 34 Tätermotivation in der Wirtschaftskriminalität, Thomas Cleff, Lisa Luppold, Gabriele Naderer, Jürgen Volkert; Hochschule Pforzheim, Nr. 128, Dezember

68 Die Zahlen der 2008 in Frankfurt bekanntgewordenen bzw. statistisch erfassten Straftaten der Wirtschaftskriminalität liegen auf dem bisher höchsten Niveau und haben sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 757 über 726 auf 874 (20,4%) signifikant erhöht. Die hohe Zahl der statistisch für 2008 erfassten Fälle kam durch Straftaten und Verfahren zustande, deren Tatzeit in den Vorjahren lag, und die 2008 abgeschlossen wurden WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT erfasste Fälle Die Veränderungen der Zahl der Wirtschaftsstraftaten bewegen sich nach Einschätzung von K 61 im Langzeitvergleich innerhalb einer normalen Schwankungsbreite. Quantitative Veränderungen der bekanntgewordenen Wirtschaftskriminalität sind daher nicht Ausdruck einer sich abzeichnenden Tendenz, zumal diese Kriminalität vom Anzeigeverhalten abhängig und allein dadurch Schwankungen unterliegt. Die 2008 registrierten 874 Fälle von Wirtschaftskriminalität gliedern sich in verschiedene kriminologische Kategorien: Wettbewerbsdelikte ; 54 im Anlageu.Finanzbereich; 33 bei Insolvenzstraftaten; 54 i.z.m. Arbeitsverhältnissen; 99 Betrug/Untr. bei Kapitalanlagen; 19 Wikri bei Betrugsdel.; waren 620 Delikte (70,5%) der Wirtschaftskriminalität diversen Betrugsdelikten zuzurechnen (2006: 316; 2007: 310). Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen standen Fälle (2006: 163; 2007: 119). Auf Insolvenzstraftaten und auf Wettbewerbsdelikte entfielen mit je 54 Delikten 2008 nur 6,1% (2007: 22,6%). Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzbereich machten 2008 ebenfalls nur 3,8% aus (2007: 20,1%). 2,2% der Straftaten hatten einen Bezug zu Betrug / Untreue bei Kapitalanlagen (2005: 121; 2006: 117; 2007: 146 Fälle). Wirtschaftskriminalität ist kein quantitatives, sondern ein qualitatives Problem; wenige Tatverdächtige schädigen viele Opfer und verursachen traditionell hohe Vermögensschäden. Der materielle Schaden bei Wirtschaftskriminalität betrug Millionen (2002: 35,6; 2003: 13,08 Mio. ; 2004: 42 Mio. ; 2005: 96,3 Mio. ; 2006: 44,2 Mio. ; 2007: 37,9 Mio. ) und unterliegt - wie auch die Zahl der Straftaten - ähnlich hohen Schwankungen wie die Fallzahlen. Die Schadenssumme der einzelnen Begehungsarten setzen sich folgendermaßen zusammen: Wirtschaftskriminalität bei Betrug 2,2 Mio. (2006:19,8; 2007: 17,7 Mio.) Insolvenzstraftaten 4,0 Mio. (2006: 1,8; 2007: 1,2 Mio.) Betrug und Untreue i.z.m. Beteiligung und Kapitalanlagen 1,5 Mio. (2006: 4,7; 2007: 1,8 Mio.) Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzbereich 2,5 Mio. (2006: 4,2; 2007: 4,2 Mio.) Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 1,9 Mio. (2006: 4,4; 2007: 1,3 Mio.) Wirtschaftskriminalität hat mit 874 Delikten lediglich einen Anteil von 0,8% am gesamten Straftatenaufkommen, der dabei bekanntgewordene Schaden macht jedoch ein Viertel des Schadens aller Straftaten aus. Bei 265 vollendeten Wirtschaftsstraftaten entstand ein durchschnittlicher Schaden von , der nur deswegen so niedrig ausfiel, weil in einigen Verfahren der geldwerte Schaden nicht zu beziffern war und daher statistisch lediglich der symbolische Schaden von einem erfasst wurde. Andererseits schlagen 26 Fälle zu Buche, in denen der Schaden jeweils über lag. 208

69 Der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs fordert das Vortäuschen einer sicheren und hochverzinslichen Geldanlage entweder über Spekulationsgeschäfte oder Anlagen in (Wertpapier-) Fonds. Hinter fast jedem statistisch erfassten Fall verbirgt sich eine hohe Zahl von Einzeldelikten, bei denen bis zu Geschädigte bekannt und zum Sachverhalt vernommen werden müssen. Die Erfassungsrichtlinien der PKS geben vor, dass auch bei arbeitsintensiven Ermittlungsverfahren nur ein Fall zu erfassen ist. Die statistisch erfassten (18) Fälle können weder über den tatsächlichen Arbeitsaufwand noch über das reale Fallaufkommen Auskunft geben. Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (2007: 119 Fälle; 2008: 99 Fälle ) stehen in engem Kontext zu verschiedenen Tatbeständen nach dem Strafgesetzbuch (Arbeitsvermittlungsbetrug, Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungen, Vorenthalten / Veruntreuen von Arbeitsentgelt) oder auch strafrechtlichen Nebengesetzen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Sozialgesetzbuch, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Ermittlungen und repressive Maßnahmen auf diesem Sektor erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung und Institutionen wie Ausländer- und Arbeitsamt sowie dem Zoll. Mehrere Jahre führte die AG Spenden Ermittlungen, die eindeutig belegen, dass der Verein Deniz Feneri seit 2002 ca. 41 Mio. von türkischen Muslimen in Deutschland, Frankreich, Holland, Belgien und Österreich für humanitäre Zwecke gesammelt hatte und dass der überwiegende Teil davon (ca. 60%) von den Angeklagten zweckwidrig verwendet wurde (Kauf von Immobilien, eines Fährschiffs, Kapitalausstattung der von ihnen beherrschten Gesellschaften in Deutschland und der Türkei). Beim Werben um die Spendengelder für den Verein Deniz Feneri (türkisch für Leuchtturm) nutzten die Beschuldigten neben dem Mitleid der überwiegend türkischstämmigen Spender mit notleidenden Menschen und Katastrophenopfern auch kulturelle und religiöse Gegebenheiten für ihre Zwecke aus. Deniz Feneri ist in der türkischen Bevölkerung ebenso bekannt, wie etwa das Rote Kreuz oder UNICEF und schien vertrauenswürdig. Deshalb sahen zahlreiche in Deutschland lebende Muslime ihre Spenden dort auch als besonders gut aufgehoben an. Die Scham, gerade der Muslime, über den erlittenen Betrug und die damit verbundene Schmach ist verständlicherweise über die Maßen groß. Zumal für sie Spenden Regel und religiöse Pflicht zugleich ist. (Quelle: Spendenleuchtturm versinkt in kriminellem Morast Readers Edition Die AG Spenden stellte weiter fest, dass verschiedene ausländische Hilfsprojekte und Opferschlachtungen im Namen des Vereins tatsächlich auch durchgeführt wurden, um den Schein zu wahren. Wegen der zweifelhaften, fehlenden oder unzureichenden Dokumentation erscheint eine ordnungsgemäße Mittelverwendung der Spendengelder allerdings höchst fragwürdig. Die Täter handelten gemeinschaftlich, von der Türkei aus koordiniert und geführt, innerhalb klar festgelegter hierarchischer Strukturen und hochgradig organisiert. Dabei nutzten sie auch konspirative Techniken der organisierten Kriminalität, um ihre Taten zu verschleiern. Nach Tatentdeckung versuchten sie, betrügerisch erlangte Vermögenswerte für sich in Sicherheit zu bringen, auf aussagewillige Beteiligte direkt einzuwirken oder sich mittels politischer Kontakte in die laufenden Ermittlungen einzuschalten. Die wichtigsten Fakten der AG Spenden: Beginn des Ermittlungsverfahrens im Januar 2006 Ermittlungen der AG Spenden von August 2006 bis Ende Mai 2008 groß angelegte Durchsuchungsaktion von 14 Objekten mit 340 Einsatzkräften am Asservate (überwiegend Buchhaltung, Belegwesen, Schriftverkehr, EDV) ein Jahr Auswertungsarbeit der mehrere tausend Seiten umfassenden Geschäftspapieren in türkischer Sprache Auswertung von elektronisch vorhandener s in türkischer Sprache Überprüfung von Transaktionen auf 15 Vereins-, 34 Firmen- und 29 Privatkonten Auswertung mehrerer Terabyte elektronischer Buchhaltungsdaten und Korrespondenz Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten in Höhe von ca. 12 Mio. 300seitiges Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (Kosten: ,- ) 400seitiger kriminalpolizeilicher Schlussbericht der AG Spenden, elektronisch aufbereitet, mit Verlinkungen In der ersten Septemberwoche 2008 fand die Verhandlung statt und es kam für den Haupttäter zu einer Verurteilung wegen schweren Betrugs zu fünf Jahren und zwei Monaten. Es bestätigte sich der anfängliche Verdacht, dass der einzige Zweck des Vereins vergleichbar mit einer Briefkastenfirma - gewesen sei, Spendengelder betrügerisch zu erlangen, um sie für Anschubfinanzierungen der von den Tätern gegründeten Kapitalgesellschaften zu nutzen. Der Hauptangeklagte und seine Hintermänner in der Türkei hätten dabei religiöse und politische Motive der Milli-Görüs-Bewegung verfolgt und Gelder für einen regierungsnahen konservativ-religiösen Fernsehsender sowie die von ihnen beherrschten Kapitalgesellschaften in der Türkei und Deutschland genutzt, um Ihre Ziel zu erreichen. 209

70 UMWELTKRIMINALITÄT Umweltkriminalität ist eine besondere Form der Wirtschaftskriminalität, die oft mit gemeinschädlichen Wirkungen verbunden ist. Die Umwelt zu schädigen, ist grundsätzlich nicht das primäre Ziel delinquenten Handelns, sondern notwendiges Übel in dem Bestreben, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Die Gewinnmaximierung ist der Antrieb der Täter! Die Delikte haben in der Regel eine große Nähe zu den Wirtschaftsdelikten und werden teilweise organisiert begangen. So verdeutlicht ein Blick nach Italien eine unmittelbare Verbindung zwischen der organisierten Kriminalität und der Abfallwirtschaft. Dort ist die illegale bzw. umweltgefährdende Abfallbeseitigung einer der Tätigkeitsschwerpunkte der neapolitanischen Camorra (Quelle: Lagebericht OK 2008, KI 60/ASTOK). In Teilbereichen ist Umweltkriminalität ein Kontrolldelikt, denn die Aufhellung des Dunkelfeldes hängt maßgeblich von verwaltungsrechtlicher Kontrolle und polizeilicher Ermittlungsintensität ab. Steigende oder fallende Fallzahlen spiegeln - insbesondere in Zeiten des Personalabbaus bei der Verwaltung - weniger die reale Kriminalitätslage wider als vielmehr die Intensität der Ermittlungen. FALLZAHLEN Veränderungen Aufklärungsquote ± absolut in% (Schlüsselzahl 8980) Umweltkriminalität ,8% 70,3% 82,0% Straft.gg.d.Umwelt (6760) ,6% 59,3% 66,0% Straft. gg. strafrechtliche Nebengesetze (7400) ,1% 76,9% 89,6% Straft.i. Z. m. Lebens- Arzneimitteln etc. (7160) ,9% 89,4% 98,2% Die PKS-Zahlen unterliegen im Bereich der Umweltdelikte alljährlich starken Veränderungen. Vergleiche, die sich lediglich auf das Vorjahr beziehen, lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die Kriminalitätslage zu. In diesem Deliktsbereich werden häufig Großverfahren bearbeitet, in denen sich die Tatzeiten über mehrere Jahre erstrecken und die erst nach Abschluss der Ermittlungen statistisch erfasst werden. Daraus ergeben sich Steigerungen oder Rückgänge, die sich verzerrend auswirken. Die Graphik zeigt diese Schwankungen deutlich auf. Die Fallzahlen gehen zurück bis zum Jahr 1982; davor waren die heute geltenden Bestimmungen noch nicht Bestandteil des Strafrechts. Die Schlüsselzahl 8980 für Umweltkriminalität, die neben den Delikten nach dem StGB auch die strafrechtlichen Nebengesetze umfasst, existiert erst seit UMWELTDEL. (8980) UMWELTDEL. (StGB 6760) Ausschlaggebend für die Zunahmen der Umweltdelikte nach dem StGB von 2004 und 2005 waren die Fallzahlen bei unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen. In früheren Jahren handelte es sich dabei meist um Straftaten, die aufgrund ihrer Arbeitsweise der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen waren 2005 und 2005 ging es um 210

71 das Abstellen schrottreifer Altfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Die städtischen Bediensteten, die diesen Tatbestand feststellten, verfolgten die Vorfälle zunächst als Ordnungswidrigkeiten, erstatten jedoch seit Beginn 2005 konsequent Strafanzeigen nach 326 StGB (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen), wodurch die Zunahme ausgelöst wurde. Da das corpus delicti die Ermittlung der Verursacher erleichtert, waren die Aufklärungsquoten von durchschnittlich 75% recht hoch und lagen über dem Landesergebnis (60%). Umweltdelikte nach dem StGB sind bundesweit seit 1999 rückläufig - ein Trend, der sich auch in den PKS-Zahlen in Frankfurt widerspiegelt. Die hohen Fallzahlen 1997 und 1998 resultierten aus mehreren Großverfahren wegen Abfallverschiebung (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen), die in die PKS 1998 einflossen. Daran schloss sich eine Phase deutlich niedrigeren Niveaus an. Die höheren Zahlen nach strafrechtlichen Nebengesetzen in den Jahren 2004 und 2005 ergaben sich aus Straftaten im Zusammenhang mit dem Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (z. B. Verkauf nicht zugelassener Medikamente). K 34 (K 66 neu) stellt einen leichten Rückgang der Fallzahlen fest, die im Zusammenhang mit Abfalldelikten stehen. Durch die Ausweitung der kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten (Kühl- und Elektrogeräte) könnte das Motiv, die Altgeräte illegal und umweltgefährdend zu entsorgen weggefallen sein. In den übrigen Bereichen sind die Zahlen nahezu stabil. Die Gammelfleischskandale der letzten Jahre zeigen, dass sogar im Bereich der Lebensmitteldelikte organisierte Strukturen vorhanden sind, um minderwertige oder bereits verdorbene Ware noch an den Endverbraucher zu veräußern. Das K 66 ist darüber hinaus seit Oktober 2008 für Ermittlungen im Zusammenhang mit Dopingfällen sachlich zuständig - ein Bereich, der unbestritten organisierte Strukturen besitzt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die zu Umweltkriminalität gehörenden Deliktsschlüssel für 2007 und 2008 die in der Tabelle aufgeführten Zahlen und Veränderungen der Umweltkriminalität für Frankfurt und Hessen aus: SCHL D E L I K T S A R T Fallzahlen Veränderung Fallzahlen Veränderung ZAHL PP Frankfurt H E S S E N PKS-Nr AQ 2008 AQ absolut in % 2007 AQ 2008 AQ absolut in % 6750 Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen ( StGB) 16 50, , ,0% 30 56, ,3 0 0,0% 6751 Herbeiführen ein.explosion durch Kernenergie 0 0,0 0 0, ,0 0 0, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 16 50, , ,0% 27 55, ,0 1 3,7% 6753 Missbrauch ionisierender Strahlen 0 0, ,0 0 0, Vorber.eines Explosions-oder Strahlungsverbr. 0 0, , , ,7% 6755 Freisetzen ionisierender Strahlen 0 0, , , , Fehlerhafte Herstellung einer kerntechn.anlage 0 0, ,0 0 0, Straftaten gegen die Umwelt , , ,6% , , ,9% 6761 Verunreinigung eines Gewässers 11 27, ,3 4 36,4% , , ,5% 6762 Luftverunreinigung 13 76,9 7 57, ,2% 27 74, , ,0% 6763 Lärmverursachung 0 0,0 1 0, ,0 2 50, , Unerl. Umgang m. gef. Abfällen , , ,5% , , ,2% 6765 Unerl. Betreiben von Anlagen 3 100, , ,3% 43 93, , ,2% 6766 Unerl. Umgang m. Kernbrennstäben 2 50, , ,0% 14 92, ,7 7 50,0% 6767 Gefährdung schutzw. Gebiete 0 0,0 0 0, , , , Abfallein-/aus-/durchfuhr 0 0, , , , ,0 0 0,0% 6769 Schw. Gefährd. durch Freisetzen v. Giften 2 0,0 1 0, ,0 2 0,0 4 25, ,0% 6770 Gemeingef. Vergift./Fahrl. Gemgefährdg ,0 0 0, , Strafttaten im Zus. m. Lebensmit , , ,9% , , ,2% 7161 Lebensmitel u. Bedarfsgegenstände Ges , , ,0% , , ,5% 7162 Arzneimittelgesetz 72 87, , ,1% , , ,0% 7163 Weingesetz 1 100,0 0 0, , , ,0 5 71,4% 7400 Strafrechtliche Nebengesetze (Umwelt) 78 76, , ,1% , ,1-1 -0,2% 7410 Chemikaliengesetz 0 0, , , , ,0 0 0,0% 7420 Seuchen u. Geschlechtskrankheiten Ges ,0 0 0, , ,0 0 0, , Naturschutz G, Tierschutzgesetz, pp 45 60, ,0-2 -4,4% , ,5 5 0,9% 8980 Umweltdelikte , , ,8% , ,0 51 2,5% 211

72 SUMMENSCHLÜSSEL 2007 / 2008 Schlüsselzahl Delikte Jahr erf. Fälle gekl. Fälle AQ in % T V ges. T V ND ND in % HZ (gerundet) ,5% ,7% 14645,2 Straft. gesam t o. Aufenthalts- u ,3% ,5% 14431,0 u. das Freizügigkeitsgesetz / EU ± -0,5% 2,8% -0,2% -0,7% -214, ,7% ,4% 931,2 Rauschgiftkrim inalität insgesam t und direkte ,7% ,2% 868,0 Beschaffungskrim inalit. ± -5,9% -7,9% -8,2% -6,6% -63, ,0% ,2% 3,1 - direkte Beschaffungskrim inalität ,3% ,6% 0,9 ± -70,0% -44,4% -18,2% 150,0% -2, ,7% ,9% 516,4 Gewaltkrim inalität ,2% ,4% 470,4 ± -8,0% -6,0% -2,8% -5,7% -46, ,2% ,3% 111,2 W irtschaftskrim inalität ,2% ,8% 132,6 ± 20,4% 20,3% -30,2% -19,6% 21, ,4% ,7% 47,5 - W irtschaftskrim inalität ,7% ,4% 94,1 bei Betrug ± 100,0% 98,7% -51,1% -25,0% 46, ,3% ,9% 9,2 - Insolvenzstraftaten ,0% ,2% 8,2 ± -10,0% -8,5% -9,5% -27,8% -1, ,4% ,9% 25,1 - W irtschaftskrim inalität ,0% ,1% 5,0 im Anlage- u. Finanzierungsbereich ± -79,9% -79,8% -39,7% -13,3% -20, ,5% ,7% 14,6 - W ettbewerbsdelikte ,9% ,2% 8,2 ± -43,2% -44,2% -33,3% -8,3% -6, ,0% ,9% 18,2 - W irtschaftskrim inalität ,0% ,0% 15,0 i.z.m. Arbeitsverhältnissen ± -16,8% -18,5% -8,4% -22,6% -3, ,0% ,4% 22,4 - Betrug u. Untreue i.z.m. Beteiligung und ,0% ,2% 2,9 Beteiligung und Kapitalanlage ± -87,0% -87,0% -30,8% 0,0% -19, (Summenschlüssel seit ) ,0 Menschenhandel ,7% ,6% 2,1 insgesam t ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 2, (Sum m enschlüssel seit ) ,0 Sachbeschädigung im Zusam m enhang ,5% ,0% 261,9 m it Graffiti ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 261, ,7% ,4% 1,4 Straft. gg. Bestim m ungen zum Schutze der ,5% ,3% 1,2 ± -11,1% 16,7% -18,2% -25,0% -0, ,5% ,8% 147,7 Com puterkrim inalität ,6% ,2% 131,0 ± -10,5% -20,5% -19,5% -11,2% -16, ,3% ,3% 54,7 Um weltkrim inalität ,0% ,0% 63,3 ± 16,8% 36,3% 20,5% 4,3% 8, (Sum m enschlüssel seit ) ,0 Um weltkrim inalität ,0% ,4% 23,7 29 A StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 23, (Sum m enschlüssel seit ) ,0 Um weltkrim inalität ,0% ,2% 4,6 sonstige StGB ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 4, (Sum m enschlüssel seit ) ,0 Um weltkrim inalität ,7% ,8% 35,1 nach strafrechtlichen Nebengesetzen ± 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 35, ,1% ,9% 2866,8 Straßenkrim inalität gesam t ,9% ,7% 2889,3 ± 1,8% 0,6% 1,7% -1,1% 22, ,5% ,6% 106,0 Straßenraub insgesam t ,0% ,6% 88,9 ± -15,3% -14,2% 5,5% 7,9% -17, ,8% ,7% 1985,3 Straßendiebstahl gesam t ,8% ,0% 1991,9 ± 1,3% 15,5% -0,4% -3,8% 6,6 212

73 ORGANISIERTE KRIMINALITÄT (OK) Die Kriterien für Organisierte Kriminalität in Deutschland wurden von der AG Justiz und Polizei 1990 festgelegt: ORGANISIERTE KRIMINALITÄT ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen (Alternative a),* unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel (Alternative b) * oder OK-DEFINITION UND ERHEBUNGSRASTER: unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft (Alternative c) * zusammenwirken. * Dabei ist zu beachten, dass neben den allgemeinen Merkmalen der Definition auch zumindest ein spezielles Merkmal der Alternativen a c einzeln oder kumulativ als besonderes Beschreibungsmerkmal gegeben sein muss. INDIKATOREN für Organisierte Kriminalität können sein: 34 Tatvorbereitung und - planung Tatausführung Beuteverwertung konspiratives Täterverhalten Täterverbindungen, Tatzusammenhänge Gruppenstruktur Hilfe für Gruppenmitglieder Korrumpierung Die Zahlen der Delikte, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, ergeben sich nicht aus der PKS, da sie nicht auf bestimmte Straftaten festzulegen sind. Sie basieren auf dem Lagebild Organisierte Kriminalität und werden von jeder hessischen Dienststelle auf der Grundlage der OK-Definition sowie des Erhebungsrasters OK erstellt. Die Graphik zeigt die Entwicklung der OK-Verfahren in Hessen im Vergleich zu den in Frankfurt bearbeiteten Verfahren seit 1992, wobei deutlich wird, dass Frankfurt meist in mehr als der Hälfte aller Fälle Aktionsraum der OK ist: HESSEN FRANKFURT Jedes der 19 Frankfurter Verfahren (hessenweit: 42) beinhaltet eine Vielzahl von Einzeldelikten, von teilweise einigen hundert Tatbeständen, die jedoch seit 2005 nicht mehr detailliert dargestellt werden wurden sechs (2007: 9; 2006: 5) neue und elf (2006: 15; 2007: 10) Verfahren aus den Jahren 2004 bis 2006 fortgeschrieben. 13 Ermittlungsverfahren bearbeitete K 60, die OK-Inspektion (2007: 15), drei weitere Verfahren waren jeweils bei anderen Kommissariaten und ein Verfahren bei einer Sonderkommission von K 31 (AG Spenden, siehe S. 209) anhängig. 34 Clages, Horst, in: Kriminalistik 2/93, Kriminalistik Verlag Heidelberg,

74 D - S ä u l e G SO E POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2008 Bei den sechs neuen Verfahren lagen die Ursprünge bei drei Verfahren in polizeilichen Erkenntnissen, in zwei Verfahren lag eine Anzeigeerstattung zugrunde. Neun der 17 Verfahren konnten abgeschlossen werden, acht Verfahren werden ins Jahr 2009 übernommen. Schwerpunkte der in Frankfurt bearbeiteten OK-Verfahren waren organisierter Rauschgifthandel und Rauschgiftschmuggel sowie Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Die Verteilung der OK-Verfahren auf einzelne Deliktsfelder ergibt sich aus dem Lagebild OK von K 60: Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel und -schmuggel Waffenhandel und -schmuggel Kriminalität i. Z. mit dem Wirtschaftsleben Fälschungskriminalität Eigentumskriminalität Kriminalität i. Z. mit dem Nachtleben Gewaltkriminalität Schleuserkriminalität Geldwäsche sonst. Kriminalitätsbereiche (Steuer/Zoll/Geldwäsche) SUMME (durch Mehrfachzuordnungen ist die Summe höher als die Zahl der Verfahren) DARSTELLUNG DER OK-RELEVANZ (analog zum Erhebungsraster S. 213) Alternative a gewerbliche od. geschäftsähnliche Strukturen Alternative b Anwendung von Gewalt, Einschüchterung Alternative c: Einflußnahme, Korruption Alternative a und b Alternative a und c Alternative b und c Alternative a, b und c Die Verfahren in Schlagworten: 2008 ergab sich bei den speziellen OK-Merkmalen ein besonderer Schwerpunkt bei Alternative a: (gewerbliche Strukturen) In 16 der 17 Verfahren erfolgte die Tatbegehung international in 30 ausländischen Staaten 57,1% der im gesamten Ermittlungsverlauf der 17 Verfahren ermittelten 261 Tatverdächtigen waren Nichtdeutsche Alle 17 Verfahren wurden von Finanzermittlungen begleitet. In zwei Verfahren erfolgten Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Wert von 0,96 Millionen (2005: 2,1; 2006: 3,7 Mio. ; 2007: 3,6 Mio. ) TATVERDÄCHTIGE Im gesamten Ermittlungsverlauf wurden insgesamt 261 Tatverdächtige ermittelt (2000: 354; 2001: 482; 2002: 557; 2003: 521; 2004: 245; 2005: 517; 2006: 438; 2007: 411). Die Anzahl der Tatverdächtigen lag pro Ermittlungsverfahren zwischen vier und 72 Personen. In einem Verfahren wurden mehr als 50 Beschuldigte ermittelt wurden 112 Deutsche (42,9%) und 149 Nichtdeutsche (57,1%) als Tatverdächtige bekannt. Der hohe Ausländeranteil resultiert aus der internationalen Tatbegehung auf diesem Sektor der Kriminalität. Die von 2001 bis 2003 bestehende Majorität Deutscher zeigte sich zuletzt

75 2008 bestimmten Ausländer aus insgesamt 33 Staaten die Tatverdächtigenszene. Der hohe Anteil Nichtdeutscher belegt die internationale Tatbegehung. Dominierende Ethnien waren: 28 marokkanische (18,8%), 21 türkische (14,1%) und 17 litauische (11,4%) Staatsangehörige. TATVERDÄCHTIGE IM ERMITTLUNGSVERLAUF SEIT d e u t s c h n ic h t d e u t s c h TÄTERSTRUKTUREN Homogene Täterstrukturen wurden lediglich in zwei Verfahren festgestellt, heterogene Strukturen überwogen. In der Mehrzahl der Verfahren agierten Täter zweier unterschiedlicher Nationalitäten (6 Verfahren). In jeweils drei Verfahren waren drei bzw. vier Täter verschiedener Staatsangehörigkeiten involviert. In drei weiteren Verfahren waren zwischen sechs und acht Täternationalitäten vertreten. SCHADENSSUMME / ERZIELTE GEWINNE Hinsichtlich der Schadenssumme (analog der Bewertung in der PKS) lässt sich für Frankfurt ein tatsächlich entstandener Schaden von 14,079 Millionen belegen (2006: 38,9; 2007: 43,68 Mio. ). Die erzielten bzw. geschätzten Gewinne liegen meist weit darüber (2004: 328,0; 2006: 18,2; 2007: 47,4; 2008: 26,661 Mio. ). Die hohe Zahl für 2004 resultierte aus einem Verfahren mit einer Gewinnschätzung von 300 Mio. ; im Zusammenhang mit den erzielten Gewinnen kam es zu Steuerhinterziehungen und Geldwäschestraftaten ,2 M io ,3 (g e ld w e rt e r) S c h a d e n in M io. (a n a lo g P K S - R ic h t lin ie n ) z u s ä t z lic h g e s c h ä t z t e G e w in n e 4 6,7 3 3,8 3 8,9 4 3,7 4 7, , , ,7 3,0 8,8 1 4,21 2,5 1 5,4 1 6,6 1 8,2 1 4, Gewinnabschöpfung Im vergangenen Jahr erfolgten in zwei Verfahren sechs Maßnahmen der Vermögensabschöpfung mit einem Gesamtvolumen von ,00 (2004: ; 2005: ; 2006: ; 2007: ). 215

76 OK - POTENTIAL Das OK-Potential errechnet sich anhand von 50 Einzelpunkten, in die die spezifischen Indikatoren der Organisierten Kriminalität aufgeschlüsselt und (durch das HLKA) prozentual bewertet werden. Der Mittelwert errechnet sich aus dem Gesamtpotential geteilt durch die Anzahl der Ermittlungsverfahren und ist somit Ausdruck für das Gefahrenpotential. Dieser Wert für die erkannten OK-Strukturen ist 2008 in Frankfurt auf 45,29 Punkte gefallen (2006: 43,97; 2007: 49,47) und belegt weiterhin das hohe Gefahrenpotential der Organisierten Kriminalität. FAZIT Von 1994 bis 2003 war ein stetiger Rückgang der OK-Ermittlungsvorgänge zu verzeichnen. Aufgrund des im Jahre 2002 geänderten Kontrollkonzeptes für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nahmen die OK-Verfahren zugunsten intensiver Struktur- und Initiativermittlungen ab. Die Organisierte Kriminalität bleibt in Hessen und insbesondere in Frankfurt weiterhin ein herausragendes Kriminalitätsphänomen -fast jedes zweite hessische OK-Verfahren wurde in Frankfurt bearbeitet. Organisierte Kriminalität stellt sich unabhängig der vorliegenden Fallzahlen als ein in seinen wirklichen Ausmaßen und Auswirkungen schwer überschaubares Kriminalitätsphänomen dar. Die Bedrohung durch Organisierte Kriminalität liegt nicht in der Anzahl der Delikte, sondern in deren Qualität sowie in den auf Dauer fest gefügten Strukturen der Tätergruppen. Die nachhaltige Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bleibt weiterhin das Ziel aller mit der Strafverfolgung befassten Behörden. 216

77 V TATVERDÄCHTIGE (TV) 1 ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DER TATVERDÄCHTIGENZAHLEN Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen unterliegt ähnlichen Schwankungen wie die Zahl der registrierten Straftaten. Die Tatverdächtigenzahlen sind abhängig von der Anzahl aufgeklärter Straftaten. Veränderungen ergeben sich darüber hinaus aus der Deliktsstruktur; so hat ein Anstieg aufklärungsstarker Straftaten bestimmter Kontrolldelikte in jedem Fall auch eine Zunahme der Tatverdächtigenzahlen zur Folge und kann - je nach Deliktsart (z.b. Anstieg ausländerrechtlicher Delikte oder Urkundenfälschungen, die im Zusammenhang mit illegaler Einreise stehen) - auch zu Verzerrungen führen. TV Gesamt Differenz in % 6,6% - 6,3% - 2,6% -16,3% 1,9% 12,8% 8,7% 2,0% 0,3% - 0,1% - 2,7% ENTWICKLUNG DER TATVERDÄCHTIGENZAHLEN SEIT 1984 (BEGINN DER ECHTTÄTERZÄHLUNG) Auffallend sind überproportionale Zunahmen der Tatverdächtigenzahlen zwischen 1984 und 1989, die aus hohen Zunahmen der Straftaten in Verbindung mit illegaler Einreise mittels ge- oder verfälschter Dokumente herrührten. Deutliche Rückgänge kennzeichnen die Jahre 1990, 1994 und Danach setzte nochmals eine umgekehrte Entwicklung ein: 2003 und 2004 gab es jeweils einen Zuwachs um 12,8% bzw. 8,7%. Seit 2005 sind nur geringfügige Veränderungen erkennbar; fast kann von einer Stagnation gesprochen werden. Die Zahl der Tatverdächtigen erhöhte sich gegenüber 1984 um insgesamt (79,9%). Im selben Zeitraum stieg die Gesamtkriminalität um 4,4% und die aufgeklärten Fälle von auf (94,2%). Die Zahlen deutscher TV erhöhten sich gegenüber 1984 von auf (22,2%), die der Nichtdeutschen stiegen von auf (193,6%). Bleiben ausländerrechtliche Straftaten bei Nichtdeutschen unberücksichtigt, fiel die Zunahme um 150,0% nicht ganz so gravierend aus (1984: 5.355; 2008: TV). Die Zahl weiblicher Tatverdächtiger stieg seit 1984 von auf Durch die Zunahme der TV-Zahlen insgesamt blieb ihr Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen in all den Jahren annähernd konstant (1984: 23,6%; 2008: 26,9% bzw. 24,7% ohne ausländerrechtliche Delikte). Die Differenzierung nach Altersgruppen zeigt, dass bei unter 21-Jährigen die weibliche Tatbeteiligung mit 32,2% (2007: 29,4%) höher ausfällt als bei der Gruppe der Erwachsenen (25,7%). Hier kündigt sich seit etwa fünf Jahren eine Wandlung an. Die höchste Tatbeteiligung weiblicher TV war auch 2008 mit 42,3% (2.039 TV) bei Ladendiebstahl festzustellen. Knapp über dem durchschnittlichen Wert liegt ihre Beteiligung bei Betrugsdelikten (3.030 TV = 28,3%). Bleibt Beförderungsschleichung unberücksichtigt, liegt die Beteiligung weiblicher TV bei Betrug mit 29,1% leicht darüber. Weitere weibliche Tatverdächtige begingen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz; auch hier ist ihr Anteil mit 34,1% höher als ihre durchschnittliche Tatbeteiligung bei der Gesamtkriminalität (26,9%). Diese drei Delikte umfassen mit 77,3% - bezogen auf die Gesamtzahl weiblicher Tatverdächtiger - die wesentlichen Delinquenzbereiche weiblicher Täter. 217

78 2 HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN Die Tabelle weist in nahezu allen Herkunftskategorien mit Ausnahme örtlicher TV und TV mit Wohnsitz im Ausland - für 2008 minimale Abnahme gegenüber 2006 aus. Im Direktvergleich mit 1998 erhöhten sich die Zahlen in den einzelnen Kategorien jedoch, wobei ein außergewöhnlich hoher Rückgang bei wohnsitzlosen Tätern auffällt: ihre Zahl nahm um 51% ab. Auf die Gesamtzahl der Tatverdächtigen bezogen trifft die Aussage zu, dass seit 2001 durchschnittlich jeder fünfte TV im Ausland lebt. Zwischen 1996 und 1999 lag dieser Wert unter 10%. Eine erhebliche Verzerrung ergibt sich durch die vielen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, bei denen mehr als 80% der Tatverdächtigen einen Auslandswohnsitz haben, bzw. als wohnsitzlos klassifiziert wurden. Die Auswertung der TV-Zahlen unter Schlüsselzahl 8900 (Straftaten ohne Delikte nach dem Aufenthalts- / Asylverfahrensgesetz) hat zwar in der Kategorie wohnsitzloser Tatverdächtiger einen mit 13,5% noch immer hohen Wert, doch zeigt sich bei im Ausland lebenden Tatverdächtigen (1.952 TV = 6,3%) ein wesentlich niedrigerer Anteil. Von 1996 bis 2003 lag der Anteil örtlicher Täter bei durchschnittlich 41,2%, hat sich aber seit 2004 auf durchschnittlich 45,4% erhöht. Vermutlich ist ein Zusammenhang zwischen dieser Zunahme und den seit 2003 überproportional gestiegenen Fallzahlen bei Erschleichen von Leistungen, die überwiegend von örtlichen Tätern begangen werden, zu sehen TV ins ges am t Pro ze n ta n te il 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % 1 0 0,0 % d a vo n : Ta to rtg e m e in d e Pro ze n ta n te il 4 2,1 % 4 3,9 % 4 2,2 % 4 0,9 % 4 1,7 % 4 0,3 % 4 5,2 % 4 6,1 % 4 4,7 % 4 6,4 % 4 4,7 % H e s s e n Pro ze n ta n te il 1 5,5 % 1 5,8 % 1 4,2 % 1 6,7 % 1 6,8 % 1 5,3 % 1 6,7 % 1 7,0 % 1 6,9 % 1 6,6 % 1 6,9 % übriges Bundes geb Pro ze n ta n te il 6,2 % 6,1 % 5,6 % 7,4 % 7,1 % 6,8 % 6,9 % 8,4 % 7,9 % 7,9 % 7,9 % auß erh.des Bundes gebietes Pro ze n ta n te il 8,2 % 8,5 % 1 3,7 % 2 0,4 % 2 0,4 % 2 4,8 % 1 9,9 % 1 6,7 % 1 9,7 % 1 6,6 % 1 9,7 % ohne fes ten W ohns itz Pro ze n ta n te il 2 8,1 % 2 5,6 % 2 4,2 % 1 8,1 % 1 7,6 % 1 6,5 % 1 6,2 % 1 6,2 % 1 4,9 % 1 7,4 % 1 4,9 % Eine Differenzierung zwischen deutschen und nichtdeutschen TV im Hinblick auf die Herkunft zeigt deutliche Unterschiede. Während 64,2% der deutschen TV (11.139) in Frankfurt wohnen und hier auch straffällig wurden, liegt dieser Prozentsatz bei nichtdeutschen TV lediglich bei 35,1% (7.411 TV). Umgekehrt ist demzufolge der auswärtige Einzugsbereich bei ausländischen Tatverdächtigen: 31,4% (6.625 TV) wohnen im Ausland (bei Deutschen 0,4%), 21,3% sind ohne festen Wohnsitz (4.508 TV). Bezogen auf die Gesamtzahl wohnsitzloser TV (5.804) haben Ausländer mit TV daran einen Anteil von 77,7%. HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN ( ) O HNE FEST EN W OHNSITZ AUSSERHALB DEUT SCHL. DEUT SCHLAND HESSEN STADT F RANKFURT

79 3 SYNOPSE: DEUTSCHE UND NICHTDEUTSCHE TATVERDÄCHTIGE Die Betrachtung bezieht sich auf den Zeitraum seit Einführung der Echttäterzählung (1984: TV). Bei deutschen Tatverdächtigen zeigten sich über viele Jahre hinweg keine nennenswerten Veränderungen. Der Basiswert von 1984 mit damals TV begann erst 2003 merklich anzusteigen und liegt seit 2004 über dem Ausgangswert. Evidente Veränderungen zeigen sich bei nichtdeutschen Tatverdächtigen. Die Zahlen Nichtdeutscher erfuhren einen regelmäßigen Anstieg, der sich erst seit 2004 nicht mehr in steigender prozentualer Tatbeteiligung zeigt (1984: 33,6%; 2003: 62,3%; 2004: 57,5; 20008: 54,9%. Die Graphik zeigt die Langzeitentwicklung der Tatverdächtigen seit In der linken Spalte sind die Werte deutscher TV dargestellt, der Mittelbereich enthält die Zahlen nichtdeutscher TV, die bei sonstigen Delikten in Erscheinung traten, und im rechten Randbereich sind die Werte der nichtdeutschen TV im Zusammenhang mit ausländerspezifischen Delikten ausgewiesen DEUTSCHE TV NICHTDT. TV sonstige Delikte NDT TV wg. AuslG TV GE S A MT DE UTS CHE NICHTDEUTSCHE Anteil in % 33,6% 62,7% 62,6% 63,2% 62,0% 62,2% 62,0% 61,2% 62,3% 57,5% 57,1% 57,0% 56,1% 54,9% Nt.Dt. wg. AufenthaltsG Nt.Dt. TV sonstige Del ANTEIL Nt.Dt. TV ohne AufenthaltsG 28,5% 54,0% 53,0% 51,5% 50,8% 49,5% 51,5% 50,5% 50,1% 47,2% 47,8% 47,2% 44,7% 44,5% Die Zahlen deutscher TV liegen im Direktvergleich mit dem Jahr 1984 um TV über dem damaligen Niveau (22,2%); die der nichtdeutschen TV erhöhten sich um 193,6% (auf ). Werden in dieser Berechnung die Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz nicht berücksichtigt, liegt eine Zunahme der Zahlen Nichtdeutscher von auf um (150,0%) vor. Diese Alternativbetrachtung belegt, dass die gestiegene Delinquenz nicht allein auf die Begehung ausländerrechtlicher Delikte zurückzuführen ist, sondern dass auch Zunahmen bei anderen Delikten stattgefunden haben. 219

80 Die Aussage wird auch durch die folgende Tabelle verdeutlicht, die einen Überblick über die Tatbeteiligung deutscher und nichtdeutscher TV bei den wichtigsten Straftaten im Vergleich der Jahre 2007 und 2008 gibt: S CHL. Z A HL T A T B E T E IL IG U N G D E U T S C H E R u n d N IC H T D E U T S C H E R T V B E I E IN Z E L D E L IK T E N D E L I K T T V g e sa m t d t. T V n ic h td t. T a tv e rd T V g e sa m t d t. T V n ic h td t. T a tv e rd D iff. 0 7 /0 8 D e u ts c h e D iff. 0 7 /0 8 N ic h td t. G e s a m t z a h l d e r Ta t ve rd ä c h t ig e n A n t e il in % 4 3, 9 % 5 6, 1 % 4 5, 1 % 5 4, 9 % -0, 1 % -4, 7 % M o rd u n d To t s c h la g A n t e il in % 4 0, 4 % 5 9, 6 % 4 7, 5 % 5 2, 5 % 2 1, 7 % -8, 8 % V e rg e w a lt ig u n g / s e x u e lle N ö t ig u n g A n t e il in % 3 0, 9 % 6 9, 1 % 4 2, 6 % 5 7, 4 % 1 6, 0 % -3 0, 4 % R a u b, rä u b. E rp re s s u n g (g e s a m t ) A n t e il in % 5 3, 7 % 4 6, 3 % 5 1, 2 % 4 8, 8 % -1 0, 7 % -1, 3 % g e fä h rlic h e u. s c h w. K V A n t e il in % 5 1, 6 % 4 8, 4 % 5 3, 3 % 4 6, 7 % 1, 1 % -5, 5 % B e d ro h u n g A n t e il in % 5 3, 8 % 4 6, 2 % 4 7, 7 % 5 2, 3 % -1 3, 6 % 1 0, 4 % *9 0 * Ta s c h e n d ie b s t a h l A n t e il in % 3 0, 9 % 6 9, 1 % 2 3, 0 % 7 7, 0 % -1 4, 7 % 2 7, 6 % * W o h n u n g s e in b ru c h d ie b s t a h l A n t e il in % 3 9, 4 % 6 0, 6 % 4 0, 6 % 5 9, 4 % 3, 6 % -1, 2 % * s c h w. D ie b s t. a. R o h b a u t e n / B a u s t e ll A n t e il in % 3 2, 1 % 6 7, 9 % 3 8, 1 % 6 1, 9 % -1 1, 1 % -3 1, 6 % * s c h w e re r D ie b s t a h l in / a u s P k w A n t e il in % 5 2, 4 % 4 7, 6 % 5 3, 8 % 4 6, 2 % -2 2, 7 % -2 6, 9 % 4 **1 s c h w e re r D ie b s t a h l vo n P k w A n t e il in % 4 6, 3 % 5 3, 8 % 4 9, 3 % 5 0, 7 % -1 0, 8 % -2 0, 9 % B e tru g m itte ls rw e rl. u n b.z a h lu n g s m A n t e il in % 4 0, 6 % 5 9, 4 % 4 3, 5 % 5 6, 5 % -2, 9 % -1 3, 8 % E rp re s s u n g A n t e il in % 4 0, 6 % 5 9, 4 % 5 6, 0 % 4 4, 0 % 7, 7 % -4 2, 1 % W id e rs ta n d g g.d.s ta a ts g e w a lt A n t e il in % 4 9, 5 % 5 0, 5 % 5 6, 1 % 4 3, 9 % 6, 0 % -1 8, 8 % s o n s tig e H e h le re i A n t e il in % 4 8, 3 % 5 1, 7 % 5 5, 5 % 4 4, 5 % -7, 0 % -3 0, 2 % G lü c k s s p ie l A n t e il in % 3 9, 0 % 6 1, 0 % 5 2, 9 % 4 7, 1 % -4 3, 8 % -6 8, 0 % S t ra ft a t e n n a c h d e m W a ffe n g e s e t z A n t e il in % 4 3, 4 % 5 6, 6 % 4 5, 4 % 5 4, 6 % -1 0, 3 % -1 7, 3 % DEUTSCHE TV NICHTDEUTSCHE TV MORD / TOTSCHLAG VERGEWALTIG. RAUB GEF. KV SCHW.DIEBST. Betr.rw.Zahl. WAFF.GES. RG-HANDEL 220

81 3.1 DEUTSCHE UND NICHTDEUTSCHE TATVERDÄCHTIGE BEI EINZELDELIKTEN 2007 / 2008 Gesamtzahl der TV davon Nichtdeutsche Anteil in % Gesamtzahl der TV davon Nichtdeutsche Anteil in % SCHL. ZAHL D E L I K T E TV insgesamt ,1% ,9% 0000 Straftaten gegen das Leben ,6% ,0% Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darunter: ,8% ,7% Vergewaltigung u. sex. Nötig. ( 177 Abs. 2-4 u. 178 StGB) ,1% ,4% 2100 Raub, räuberische Erpressung ,3% ,8% darunter: auf sonst.zahlst./geschäfte ,0% ,1% Summe aus Handtaschen- u.straßenraub ,5% ,2% gefährliche u. schwere Körperverletzung 2220 darunter: ,4% ,7% 2221 auf Straßen, Wegen, Plätzen ,8% ,5% 2320 Freiheitsberaubung, Nötigung u.bedrohung ,3% ,1% 4999 DIEBSTAHL insgesamt ,1% ,8% davon: 3000 einfacher Diebstahl ,0% ,9% 4000 schwerer Diebstahl ,8% ,9% 5100 BETRUG - darunter: ,7% ,9% darunter: 5140 Geldkreditbetrug ,5% ,6% 5160 B.mittels rw erl.unb.zahlungsm ,4% ,5% 5177 B. z.n.v. Sozialversicherung ,3% ,3% 5400 URKUNDENFÄLSCHUNG ,4% ,6% 6200 Widerstand gg.die Staatsgewalt u.straft.gg.d.öffentl. Ordnung ,8% ,5% 6320 sonstige Hehlerei ,7% ,5% 6610 Glücksspiel ,0% ,1% 6740 Sachbeschädigung ,0% ,9% 7250 Straftaten gg. AufenthaltsG / Asylverfahrensgesetz ,3% ,0% 7260 Straftaten nach dem Waffengesetz ,6% ,6% 7300 RAUSCHGIFTDELIKTE darunter: ,4% ,2% 7320 illeg. Handel u. Schmuggel ,0% ,7% 8920 Summenschlüssel Gewaltkriminalität ,9% ,4% 221

82 3.2 AUFENTHALTSSTATUS LEGALER / ILLEGALER NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER 2007/2008 S T A D T F R A N K F U R T Differenz 2007 / 2008 absolut in % TATVERDÄCHTIGE i n s g e s a m t ,7% Nichtdeutsche Tatverdächtige insgesamt ,7% d a v o n : 1. Stationierungsstreitkräfte und Angehörige ,3% 2. Touristen / Durchreisende ,9% 3. Studenten / Schüler ,5% 4. Arbeitnehmer ,9% 5. Gewerbetreibende ,1% 6. Asylbewerber ,8% 7. sonstiger Aufenthaltsstatus ,7% (Summe 1-7 =) Nichtdeutsche mit legalem Aufenthaltsstatus ,7% Differenz Nichtdeutsche mit illegalem Aufenthalt ,2% Die Gesamtzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger nahm im Vergleich zu 2007 um (-2,7%) ab. Frankfurt hat nach wie vor eine hohe Anziehungskraft auf Angehörige der verschiedensten Nationen und bietet wie auch andere Großstädte Möglichkeiten für Straftäter, in die Illegalität abzutauchen. Diese These lässt sich durch den hohen Anteil der in Frankfurt aufgegriffenen, illegal hier lebender nichtdeutscher Tatverdächtiger (34,5%) belegen. Im Vergleich zu den Jahren 2003 und 2004 ist die Zahl der Asylbewerber in den Folgejahren zurückgegangen, stieg jedoch 2008 erstmals wieder an (2003: 687; 2004: 735; 2005: 433; 2006: 216; 2007: 182; 2008: 815), wodurch sich ihr Anteil an den nichtdeutschen Tatverdächtigen von bislang durchschnittlich 3,1% auf aktuell 3,9% erhöhte. Die Zahlen der tatverdächtigen Touristen und Durchreisenden hatten sich 2006 (aufgrund der WM) signifikant erhöht, liegen 2008 jedoch wieder auf normalem Niveau (2003: 913; 2004: 1.421; 2005: 2.344; 2006: 3.114; 2007: 1.774; 1.383). Rückgänge liegen bei Arbeitnehmern (- 498 = -26,9%), Stationierungsstreitkräften (-22 = -39,3%), bei Schülern/Studenten (-114 = -17,5%) vor. Personen mit sonstigem legalem Aufenthaltsstatus erfuhren eine leichte Zunahme (3,7%). Zu dieser Personengruppe zählen beispielsweise Erwerbslose, Familienangehörige, rechtskräftig abgelehnte aber geduldete Asylbewerber. sonst.leg.status 46,3% ILLEGAL 32,3% Touristen 6,5% Die Graphik zeigt den Aufenthaltsstatus nichtdeutscher TV: Knapp ein Drittel (32,3%) der in Erscheinung getretenen Nichtdeutschen hielten sich illegal in Frankfurt auf. Stat.streitkr. 0,2% Asylbew. 3,9% Gewerbetr. 1,9% Arbeitn. 6,4% Stud./Schüler 2,6% Zwei Drittel der nichtdeutschen TV hatten einen legalen Aufenthaltsstatus, wobei hier die größte Gruppe diejenige mit sonstigem legalem Aufenthalt ist. Hierzu zählen die Personen, auf die keine der vorgegebenen Klassifizierungen zutreffen (z.b. Erwerbslose, Familienangehörige, rechtskräftig abgelehnte aber geduldete Asylbewerber etc.). 222

83 Die Graphik verdeutlicht, wie hoch bei nichtdeutschen Tatverdächtigen die Anteile des jeweiligen Aufenthaltsstatus an der Gesamtzahl sind und stellt die Werte des PP Frankfurt den hessischen Zahlen gegenüber. AUFENTHALTSSTATUS NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER (VERGLEICH HESSEN / FRANKFURT 2008) GEWERBETREIBENDE TV (2,7%) ARBEITNEHMER TV (11,9%) SCHÜLER / STUDENTEN TV (6,4%) TOURISTEN / DURCH- REISENDE TV (4,9%) Stationierungsstreitkräfte Hessen (108 = 0,2%) Stationierungsstreitkräfte PP Frankfurt (34 = 0,2%) ASYLBEWERBER TV (2,7%) ILLEGALE TV (17,1%) SONSTIGER LEGALER AUFENTHALTSSTATUS TV (54,1%) HESSEN : PP Frankfurt : NDT.TV GESAMT: NDT.TV GESAMT: GEWERBETREIBENDE 394 TV (1,9%) ARBEITNEHMER TV (6,4%) SCHÜLER / STUDENTEN 539 TV (2,6%) TOURISTEN TV (6,5%) SONSTIG. LEG. AUFENTHALT TV (46,3%) ASYLBEW. 815 TV (3,9%) ILLEGALE TV (32,3%) Bezogen auf die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen in Hessen ( ) entsprechen die in Frankfurt ermittelten Tatverdächtigen mit 25,0% dem Anteil, den Frankfurt an den hessischen Straftaten (25,8%) hat. Die Differenzierung nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ergibt jedoch eine andere Gewichtung: 43,7% der in Hessen in Erscheinung getretenen nichtdeutschen Tatverdächtigen (48.324) wurden in Frankfurt auffällig (21.130). Gemessen daran, dass bei deutschen Tatverdächtigen dieser Anteil nur 16,4% beträgt, sind nichtdeutsche Tatverdächtige in der Region Frankfurt überrepräsentiert. Noch deutlicher wird dieses Missverhältnis, wenn die jeweiligen Aufenthaltsarten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden: Der Anteil nichtdeutscher Illegaler in Frankfurt (6.832) macht mit 82,8% den Hauptanteil an der hessischen Zahl (8.247) aus. Diese Zahl ist ein Indiz dafür, dass Frankfurt nicht nur eine bekannte Anlaufstelle für Ausländer ist, sondern diese die Anonymität der Großstadt auch bewusst zum illegalen Aufenthalt nutzen. Bei Nichtdeutschen mit sonstigem Aufenthalt ist der Anteil der Frankfurter - bezogen auf die hessische Zahl - mit 37,4% ebenfalls recht hoch. Die absoluten Zahlen straffällig gewordener Asylbewerber sind sowohl in Hessen als auch in Frankfurt gestiegen. Im Vergleich zu der prozentualen Verteilung bei den anderen Kriterien, liegt die Frankfurter Zahl, mit einem Anteil von 62,1% deutlich darüber. Die Anteile der übrigen Nichtdeutschen (Gewerbetreibende: 30,1%, Arbeitnehmer: 23,6%, Schüler/Studenten: 17,3%) liegen im Normalbereich. 223

84 3.3 NATIONALITÄTEN AUSLÄNDISCHER TATVERDÄCHTIGER IM VERGLEICH DER JAHRE 2007 / 2008 Der Schluss, dass Ausländer - gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil von 20,2% - krimineller sind als Deutsche, ist zu undifferenziert, wenn die Zahlen nicht in Relation zueinander gesetzt werden. Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Nationalitäten unter dem Begriff Nichtdeutsche zusammengefasst ist, die lediglich einer einzigen Gruppe, der der Deutschen, gegenübergestellt werden. Was Zahlen nicht auszudrücken vermögen ist die Tatsache, dass die in Frankfurt oder auch der Bundesrepublik lebenden Deutschen alle sozialen Schichten repräsentieren. Bei den in Deutschland lebenden Ausländern hingegen sind überproportional jene vertreten, die zu einem höheren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten angehören. Gerade diese Merkmale sind es, die auch bei Deutschen zu einem höheren Kriminalitätsrisiko führen 35. Neben den kulturellen sind es vielmehr die sozialen Unterschiede, die eine Delinquenz fördern. In der Tabelle sind die Länder aufgelistet, deren Staatsangehörige bei den Tatverdächtigen zahlenmäßig stärker vertreten sind als andere ausländische Bevölkerungsgruppen: NATIONALITÄT Ge sa m tza hl nichtde utsche r TV darunter: TV Urkundenfälschung TV Ausländergesetz TV restliche Delikte (Schlüsselzahl 8900) JAHR 2007 JAHR 2008 JAHR 2007 JAHR 2008 JAHR 2007 JAHR 2008 JAHR 2007 JAHR 2008 Nichtdt. TV ge sa m t TÜRKEI JUGOSLAW IEN (ehemaliges) CHINA, VOLKSREPUBLIK ITALIEN M AROKKO POLEN SOW JETUNION (ehemalige) RUM ÄNIEN INDIEN EINSCHL. SIKKIM VEREIN. STAATEN VON AMERIKA BRASILIEN ÄTHIOPIEN (incl. Eritrea) IRAN AFGHANISTAN BULGARIEN ALGERIEN FRANKREICH PHILIPPINEN NIGERIA PAKISTAN VIETNAM GRIECHENLAND SPANIEN TUNESIEN TSCHECHEI (EHEMALIG) ÄGYPTEN GHANA PORTUGAL LIBYEN KOLUM BIEN IRAK Sonstige Nationen Diese detaillierte Betrachtung zeigt, dass es Nationalitäten gibt, die trotz hoher Gesamtzahlen hauptsächlich im Zusammenhang mit ausländerspezifischen Delikten auffielen (China, Brasilien, Indien). Bleiben solche Länder unberücksichtigt, dominieren vor allem Staatsangehörige der folgenden sechs Nationen: TÜRKEI ITALIEN 825 EHEM. JUGOSLAWIEN POLEN 770 MAROKKO 767 RUMÄNIEN 718 Angehörige dieser Länder stellen mit insgesamt TV einen Anteil von 36,2% aller nichtdeutschen Tatverdächtigen. Ohne ausländerrechtliche Delikte liegt ihr Anteil mit 49,8% (6.895 TV) sogar höher. Die hohe Zahl der US-Amerikaner resultiert aus höheren Fallzahlen der sonstigen Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze, in der Regel Straftaten nach dem Luftsicherheitsgesetz. 35 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom , Seite 2 224

85 NATIONALITÄTEN AUSLÄNDISCHER TATVERDÄCHTIGER (STADT FRANKFURT 2007/2008) N A T I O N A L I T Ä T E N STADT FRANKFURT 2007 ( ) Anzahl der amtlich gem. nichtdt. Einw. STADT FRANKFURT 2008 ( ) Anzahl der amtlich gem. nichtdt. Einw. Anzahl der nichtdt. TV Anzahl der nichtdt. TV G e s a m t z a h l TÜRKEI JUGOSLAWIEN (EHEMALIGES)* CHINA SOWJETUNION (EHEMALIGE) ** ITALIEN POLEN MAROKKO RUMÄNIEN INDIEN IRAN ÄTHIOPIEN (einschl. ERITREA) VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA BRASILIEN BULGARIEN NIGERIA AFGHANISTAN ALGERIEN PAKISTAN IRAK VIETNAM GRIECHENLAND FRANKREICH SPANIEN PHILIPPINEN SRI LANKA PORTUGAL STAATENLOS GHANA TUNESIEN MEXIKO TSCHECHOSLOWAKEI (ehem. Staat) GROßBRITANNIEN+NORDIRLAND SYRIEN VENEZUELA KOLUMBIEN SUMME LÄNDER SONSTIGE LÄNDER Die Einwohnerzahlen, die von der Stadt Frankfurt veröffentlicht werden, weichen aufgrund eines anderen Zählmodus (Haupt- und Nebenwohnsitzzählung) von denen des Statistischen Landesamtes Wiesbaden ab. * Summe aus: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Slowenien ** Summe aus: Armenien, Aserbeidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine, Weißrussland und ehemalige Sowjetunion. 225

86 4 TATVERDÄCHTIGE NACH ALTER UND GESCHLECHT 2007 / wurden in Frankfurt Tatverdächtige ermittelt; gegenüber dem Vorjahr mit TV liegt eine Abnahme um Tatverdächtige (-2,7%) vor. Anteil der Geschlechter männlich weiblich insgesamt 2007 (Anteil in Prozent) 2008 (Anteil in Prozent) (73,3%) (73,1%) ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN (26,7%) (26,9%) (100,0%) (100,0%) ERWACHSENE (21- über 60 Jahre) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) MINDERJÄHRIGE ( u n t e r 21 Jahren) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) d a v o n HERANWACHSENDE (18 - unter 21 Jahren) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) JUGENDLICHE (16 - unter 18 Jahren) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) JUGENDLICHE (14- unter 16 Jahren) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) KINDER (bis unter 14 Jahren) %-Anteil an der Gesamtzahl der TV davon weiblich: (in % von gesamt) / - (%) (83,1%) (21,8%) (16,9%) (5,0%) (8,2%) 833 (2,1%) (4,0%) 458 (1,2%) (2,8%) 439 (1,1%) 728 (1,8%) 240 (0,6%) (82,0%) (21,1%) (18,0%) (32,2%) (8,4%) 916 (2,4%) (4,4%) 532 (1,4%) (2,9%) 502 (1,3%) 751 (1,9%) 275 (0,7%) (-3,9%) 226 (3,4%) - 7 (0,2%) 78 (4,9%) 132 (11,8%) 23 (3,2%) ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN 2005 / 2006 / 2007 / <25J <21 J <18 J. 14- <16 J < 14 Jahre

87 ANTEILE ERWACHSENER UND MINDERJÄHRIGER DEUTSCHER UND NICHTDEUTSCHER TV AN DER GESAMTZAHL DER TV 2008 * einschließlich der Straftaten gg. AufenthaltsG / Freizügigkeits- u.asylverfg NICHTDEUTSCHE TV * über 21 Jahre ( TV) 48,3% DEUTSCHE TV über 21 Jahre ( TV) 34,7% NICHTDEUTSCHE TV * unter 21 Jahren (3.221 TV) 8,1% DEUTSCHE TV unter 21 Jahren (3.472TV) 8,8% ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN UND ZAHLEN ZU DEN AUSLÄNDERSPEZIFISCHEN DELIKTEN IN DEN EINZELNEN ALTERSGRUPPEN Gesamtzahlen <14 Jahre 14-<18 Jahre 18-<21 Jahre Gesamtzahl unter 21 J. TV ü b e r 21 Jahre TV gesamt Deutsche Nichtdeutsche (in %) (57,0%) 286 (41,1%) (46,7%) (52,3%) (49,0%) (58,6%) davon: TV Straft. gg. AufenthG sonstige Delikte (Schl.z.8900) TV gesamt Deutsche Nichtdeutsche (in %) (54,9%) 301 (40,1%) (41,6 %) (48,7%) (44,8%) (57,1%) davon: TV Straft. gg. AufenthG sonstige Delikte (Schl.z.8900) D eutsc he N ichtdt.sonst.d el. N ichtdt. w g. AuslG 1 8 -<2 1 J <1 8 J <1 6 J b is <

88 Der unteren Übersicht ist zu entnehmen, dass 2008 bei TV unter 21 Jahren höhere Zahlen zu konstatieren waren (+ 226 TV = 3,4%), die sich quantitativ überwiegend bei Erschleichen von Leistungen (+ 227 = 18,6%) und einfachen Diebstählen (+ 112 TV = 5,9%) zeigten. Bei Ladendiebstahl (+ 72 TV = 5,0%), Sachbeschädigung (+ 8 TV = 1,8%), Erschleichen von Leistungen (+227 TV = 18,6%) erhöhten sich die Zahlen, während bei schwerem Diebstahl (- 53 TV = - 10,3%), Rauschgiftkriminalität (-121 TV= - 19,6%), Straftaten nach dem Waffengesetz (- 15 TV = -6,2%), Raub (- 25 TV = -7,8%) und Hehlereidelikten (- 23 TV = -19,8%) niedrigere Tatverdächtigenzahlen vorlagen. Der Anteil minderjähriger Ausländer an der Gesamtkriminalität Minderjähriger verringerte sich von 48,1% auf 44,8%. Signifikant höher ist ihre Beteiligung bei Straftaten gegen das Leben (52,6%), Straftaten nach dem Waffengesetz (54,0%), Raub (45,8%), illegalem Handel und Schmuggel von Rauschgift (60,3%) sowie der Gewaltkriminalität (42,9%). SCHL ZAHL TATBETEILIGUNG DER UNTER 21JÄHRIGEN TV BEI EINZELDELIKTEN 2007/ Differenz 2007 / 2008 DELIKT mj. TV gesamt deutsche TV nichtdt.t V mj. TV gesamt deutsche TV nichtdt.t V mj. TV gesamt Deutsche Nichtdt. Gesamtzahl minderjähriger TV Anteil in % 51,9% 48,1% 55,2% 44,8% 3,4% 10,0% -3,8% 0000 Straftaten gegen das Leben Anteil in % 35,3% 64,7% 47,4% 52,6% 11,8% 50,0% -9,1% 1000 Sexualdelikte Anteil in % 60,9% 39,1% 63,8% 36,2% 2,2% 7,1% -5,6% 2100 Raub insgesamt Anteil in % 52,2% 47,8% 54,2% 45,8% -7,8% -4,2% -11,7% 2160 Straßen-/ u.handtaschenraub Anteil in % 48,9% 51,1% 53,6% 46,4% 5,3% 15,3% -4,3% 2220 gef. und schwere Körperverletzung Anteil in % 54,8% 45,2% 57,8% 42,2% 1,7% 7,3% -5,0% 3000 einfacher Diebstahl Anteil in % 60,5% 39,5% 62,8% 37,2% 5,9% 9,9% -0,1% 326* Ladendiebstahl Anteil in % 61,0% 39,0% 62,7% 37,3% 5,0% 7,9% 0,4% 4000 schwerer Diebstahl Anteil in % 55,9% 44,1% 57,4% 42,6% -10,3% -8,0% -13,2% 5150 Erschleichen von Leistungen Anteil in % 63,8% 36,2% 62,2% 37,8% 18,6% 15,7% 23,8% 6320 sonstige Hehlerei Anteil in % 56,0% 44,0% 62,4% 37,6% -19,8% -10,8% -31,4% 6740 Sachbeschädigung Anteil in % 69,6% 30,4% 73,1% 26,9% 1,8% 7,0% -9,8% 7262 Verstoß gegen das Waffengesetz Anteil in % 39,0% 61,0% 46,0% 54,0% -6,2% 10,6% -17,0% 7300 Rauschgiftdelikte Anteil in % 66,4% 33,6% 66,7% 33,3% -19,6% -19,3% -20,3% 7320 illegaler Handel und Schmuggel Anteil in % 50,0% 50,0% 39,7% 60,3% 26,0% -0, ,3% 0, ,3% 8920 Gewaltkriminalität Anteil in % 53,7% 46,3% 57,1% 42,9% 0,9% 7,4% -6,5% Diebstahlskriminalität ist, wie die Tatverdächtigenzahlen belegen, ein Delikt, in dem unter 21jährige stärker repräsentiert sind als bei anderen Deliktsarten. Bei der Gesamtzahl der einfachen und schweren Diebstähle liegt ihr Anteil bei 32,2% (2004: 29,8%; 2005: 31,1%; 2006: 28,8%; 2007: 31,2%) und damit über dem Durchschnittswert bei der Gesamtkriminalität (18,0%). Nach einfachen und schweren Diebstählen differenziert, war ihre Tatbeteiligung mit 31,1% (2004: 38,8%; 2005: 39,0%; 2006: 35,2%; 2007: 35,2%) bei einfachen Diebstählen prozentual niedriger als bei schweren Diebstählen (37,6%). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die geringere AQ des schweren Diebstahls (11,7%) wenig geeignet ist, repräsentative Aussagen zu machen. Bei einfachen Diebstählen fallen weitaus mehr Minderjährige auf (1.999 TV, davon wegen Ladendiebstahls) als bei schweren Diebstählen (462 TV) ermittelt werden konnten. In Relation zur Gesamtzahl der Minderjährigen trat demzufolge ein Fünftel (21,9%) der unter 21jährigen wegen Ladendiebstahls in Erscheinung. Nimmt man ausländerrechtliche Verstöße aus der Betrachtung, fallen lediglich 37,3% der minderjährigen TV wegen eines Diebstahls auf. Die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der bekannt gewordenen aufgeklärten Straftaten von Minderjährigen um Klein- und Massenkriminalität handelt, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass gerade diese Straftaten als Einstiegsdelikte in eine mögliche kriminelle Karriere von besonderer Bedeutung sein können. 228

89 4.1 MINDERJÄHRIGE TATVERDÄCHTIGE Die Graphik dokumentiert den Parallelverlauf der Tatverdächtigen insgesamt im Verhältnis der Gesamtzahlen zu denen der unter 21jährigen seit GESAMTZAHL TV unter 21JÄHR IGE Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine rückläufige Tendenz der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ( TV), während bei Minderjährigen eine Zunahme um 226 TV erfolgte (3,4%), die einen erneut höheren Anteil Minderjähriger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen zur Folge hatte (2006: 16,6%; 2007: 16,9%; 2008: 18,0%). TV Minderj. TV Diff.z.Vorjahr 6,7% 3,1% -0,5% 12,8% -2,1% -12,3% -6,8% 1,8% 7,1% 10,0% -0,5% -6,7% 1,8% 3,4% %-Anteil an TV gesamt 21,3% 15,9% 16,1% 16,6% 17,5% 18,3% 16,5% 18,3% 18,3% 17,4% 17,6% 17,4% 16,6% 16,9% 18,0% Eine Auswertung der Tatverdächtigen nach der Altersstruktur ergibt, dass im Direktvergleich mit 1984 (Beginn der Echttäterzählung) eine Zunahme der minderjährigen Tatverdächtigen von auf um 52,2% erfolgte. Der Höchststand war 1989 mit Minderjährigen und einem Anteil von 18,2% an den Tatverdächtigen erreicht. In Relation zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist ein Parallelverlauf zwischen den Gesamtzahlen und der Entwicklung bei Minderjährigen festzustellen. Ausschlaggebend für deutliche Veränderungen war - sowohl bei den Gesamtzahlen wie bei Minderjährigen - die Vielzahl von ausländischen Tatverdächtigen, die im Zusammenhang mit ausländerspezifischen Delikten auffällig wurden. Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zeigten Auswirkungen und in der Folgezeit rückläufige Fall- und Täterzahlen. Der prozentuale Anteil der Minderjährigen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen liegt im Vergleich zu mit damals 21,3% - seit Ende der 80er Jahre auf konstant niedrigerem Niveau MINDERJÄHRIGE DEUTSCHE UND NICHTDEUTSCHE TATVERDÄCHTIGE Zur weiteren Analyse der PKS-Zahlen sei kritisch vorangestellt, dass ein realistischer Vergleich der Zahlen Nichtdeutscher mit denen der deutschen Tatverdächtigen nur ansatzweise möglich ist. Neben dem Dunkelfeld, das sich außer bei der Kriminalität auch in der Bevölkerungsstruktur zeigt, gibt es darüber hinaus deutliche Unterschiede in der Geschlechts-, Alters- und Sozialstruktur, die bei Deutschen zwangsläufig geringer sind, weil alle Schichten gleichermaßen präsent sind. Die Zahlen sind das Spiegelbild einer Entwicklung, die hier zwar den Sektor Kriminalität innerhalb des gesamtgesellschaftlichen Gefüges betrifft, der aber stellvertretend für viele Faktoren steht. Selbst der kleine Teilbereich der Betrachtung minderjähriger Tatverdächtiger zeigt soziale Probleme und Brennpunkte auf, die sich bei den hier lebenden jungen Ausländern der zweiten bzw. dritten Generation ergeben haben. Das Schlagwort Kulturkonflikt bezeichnet die Situation, in der diese Minderjährigen hier leben. Kulturelle Wertund Verhaltensnormen, die ihnen im Elternhaus übermittelt werden, decken sich häufig nicht mit der von gleichaltrigen (Deutschen) vorgelebten Lebensart und -einstellung. Sehen sich deutsche Jugendliche überwiegend dem 229

90 Generationskonflikt ausgesetzt, kommen bei jungen Ausländern noch Integrationsprobleme, Heimat- und Orientierungslosigkeit hinzu, für die die Eltern keinen Ausgleich schaffen können. Aufgrund mangelnder Perspektiven und fehlender Ziele wird die Diskrepanz zwischen Erwartungshaltung und tatsächlicher Lebenssituation immer größer. Nicht zuletzt daraus resultiert - in Verbindung mit der fehlenden Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen - die Bereitschaft, die eigenen Interessen aggressiv und notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Gewaltfreie Erziehung ist noch immer keine Selbstverständlichkeit und bekanntermaßen können aus Opfern potentielle Täter werden. Diese Situation trifft für junge Deutsche nur bedingt zu. Obwohl auch hier zum Teil eine Orientierungslosigkeit herrscht, ist diese im Vergleich zu ausländischen Altersgenossen nicht so gravierend, da sie mit einer gewissen Selbstverständlichkeit ihre Rechte einfordern und häufig auf höhere Akzeptanz stoßen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Wechsel der Staatsangehörigkeit im Hinblick auf Delinquenz offenbar keine Rolle zu spielen scheint. ENTWICKLUNG DER TATVERDÄCHTIGENZAHLEN DEUTSCHER UND NICHTDEUTSCHER MINDERJÄHRIGER SEIT 1984: TV unter 21 Jahren (Minderjährige) * Gesamtzahl deutsche TV nichtdt. TV davon: AuslG Sonst.Delikte nichtdt. minderjährig. TV %-Ant.an Mj. 31,8% 61,8% 62,9% 60,7% 57,8% 56,1% 53,8% 52,0% 53,3% 50,0% 49,3% 46,9% 45,3% 43,1% 45,8% 40,0% * seit 2001 werden nt.dt.tv mit Schl.Zahl 8900 ohne Straft.n.d.AuslG gesondert aufgeführt gegenüber den Vorjahren, in denen eine Restberechnung vorgenommen wurde, sind diese Zahlen aufgrund der Echtzählung genauer. Die Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen verlief bei deutschen und nichtdeutschen Minderjährigen sehr unterschiedlich. Während sich die Zahlen der Nichtdeutschen mehr als verdoppelten (1984: 1.512, 2008: 3.099), ist bei unter 21-Jährigen deutschen TV im Direktvergleich mit 1984 ein Anstieg um lediglich 25,9% festzustellen dt.m j. N d t.m j.in c l. o h ne A u s lg

91 4.1.2 VERÄNDERUNG IN DEN ALTERSGRUPPEN SEIT 1998 Bei den folgenden Betrachtungen muss der Aspekt berücksichtigt werden, dass in einem Zeitvergleich von zehn Jahren Tatverdächtige aus der jeweiligen Altersklasse nur maximal drei Jahre enthalten sind, bis sie in die nächste Gruppe hineinwachsen. MINDERJÄHRIGE TV BIS UNTER 14 JAHRE Veränderung 2008 / 1998 Deutsche ,1% Nichtdeutsche ,3% NICHTDEUTSCHE DEUTSCHE Die Gesamtzahlen der unter 14-jährigen TV haben sich gegenüber 1998 von 583 auf 751 erhöht (28,8%). Verändert haben sich die Proportionen: 1998 waren 51,8% aller tatverdächtigen Kinder ausländischer Herkunft; 2008 waren 60,0% deutsch. MINDERJÄHRIGE TV 14 BIS UNTER 16 JAHRE Veränderung 2008 / 1998 Deutsche ,6% Nichtdeutsche ,6% NICHTDEUTSCHE DEUTSCHE Im Vergleich der vier Altersgruppen erhöhte sich die Gesamtzahl bei 14- bis unter 16-Jährigen ebenfalls stark. Sie nahm von auf um 14,8% zu. In dieser Altersklasse lässt sich ebenfalls erkennen, dass die absolute und prozentuale Zunahme deutscher TV seit 2001 höher ausfällt als bei Nichtdeutschen eine Folge der geänderten Einbürgerungsmodalitäten aufgrund des 2001 geänderten Staatsangehörigkeitenrechts. 231

92 MINDERJÄHRIGE TV 16 BIS UNTER 18 JAHRE Veränderung 2008 / 1998 Deutsche ,6% Nichtdeutsche ,3% NICHTDEUTSCHE DEUTSCHE In dieser Altersgruppe ist ein Rückgang von auf (- 9,9%) ebenso festzustellen wie eine hohe Zunahme bei Deutschen gegenüber einem Rückgang der Zahlen Nichtdeutscher, die bis 1999 auf höherem Niveau stagnierten und seit 2000 eine rückläufige Tendenz zeigen. MINDERJÄHRIGE TV 18 BIS UNTER 21 JAHRE Veränderung 2008 / 1998 Deutsche ,3% Nichtdeutsche ,4% NICHTDEUTSCHE DEUTSCHE Auffallend ist in dieser Altersgruppe die zahlenmäßige Angleichung deutscher und nichtdeutscher TV seit Die Dominanz Nichtdeutscher ist von 1998 (65,3%) gegenüber den Deutschen gleichen Alters auf aktuell 48,7% zurückgegangen. Während die Zahl Deutscher sich im Direktvergleich mit 1998 um 326 (24,3%) erhöhte, reduzierte sich die Zahl Nichtdeutscher (-16,0%), was den Rückgang der Zahlen der Tatverdächtigen dieser Altersgruppe um 16,0% auslöste (1998: heranwachsende TV; 2008: 3.246). 232

93 ÜBERSICHT ÜBER DELIKTSARTEN UND DIE ALTERSGRUPPEN DER TATVERDÄCHTIGEN ALTERSGRUPPEN GEWALTKRIMINALITÄT bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-< ALTERSGRUPPEN RAUBKRIMINALITÄT bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-< ALTERSGRUPPEN RAUSCHGIFTKRIMINALITÄT bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-<

94 ALTERSGRUPPEN SCHWERER DIEBSTAHL bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-< ALTERSGRUPPEN LADENDIEBSTAHL bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-< ALTERSGRUPPEN SACHBESCHÄDIGUNG bis 14 J. 14-<16 16-<18 18-<

95 4.1.3 PROZENTUALER ANTEIL VERSCHIEDENER EINZELDELIKTE 2008 IN DEN EINZELNEN ALTERSGRUPPEN MINDERJÄHRIGER TATVERDÄCHTIGER R auschgiftdelikte 0,0% so nstige SchlZ ,1% TATVERDÄCHTIGE bis unter 14 Jahre A ufenthg 5,2% WaffenG 3,0% so nstige SchlZ ,4% Straftaten gg. das Leben 0,1% Straftaten gg. d. sexuelle Selbstbestim m un g 0,1% R auschgiftdelikt e 1,2% s o ns t ige S c hlz ,4% TATV ERDÄCHTIGE 1 4 bis unte r 1 6 J a hr e W affeng 2,0% s o ns t ige S c hlz ,4% A ufenthg 5,2% S t raftaten gg. das Leben 0,0% S t raftaten gg. d. s exuelle S elbs t bes t im m u ng 0,7% Sachbeschädigun g 9,1% so nstige B etrugsdelikte 1,1% G ewaltkrim inal it ä t 14,2 % S ac hbes c hädigu ng 6,4% s o ns t ige B etrugs delik te 3,8% G e w a l t k r i m i n a l i t ä t 14, 7 % Erschleichen vo n Leistungen 1,6% schwerer D iebstahl 4,7% so nst. einf. D iebstahl 6,7% Ladendiebstahl (326*) 48,7% E rs c hleic hen v o n Leis t ungen 11,8% s c hwerer D iebs t ahl 7,7% s o ns t. einf. D iebs t ahl 7,3% Ladendiebs t ahl (326*) 31,5% Klar erkennbar ist besonders die Entwicklung des Ladendiebstahls in den einzelnen Altersgruppen. Während dieses Delikt bei Kindern (bis 14 Jahre) mit einem Anteil von 48,7% vorherrscht, reduziert sich dessen Prävalenz mit zunehmendem Alter. Bei 16- unter 18-Jährigen und 18- unter 21-Jährigen verliert Ladendiebstahl mit 16,5% bzw. 9,1% zunehmend an Bedeutung. Bei Rauschgiftdelikten verläuft die Entwicklung genau umgekehrt. In den vier dargestellten Altersgruppen steigt der Anteil dieser Delikte von 1,2% bei unter 16-Jährigen bis auf 9,7% bei 18- unter 21-Jährigen. Ähnlich verhält es sich bei den restlichen Delikten unter der Schlüsselzahl Hierbei handelt es sich vor allem um Straftaten nach dem Aufenthalts-/Asylverfahrensgesetz und nach dem Waffengesetz. Bemerkenswert ist hier, dass Straftaten nach dem Waffengesetz bei Kindern und Jugendlichen mit 3,0 bzw. 2,0% keine untergeordnete Rolle mehr spielen. Bei Heranwachsenden reduziert sich der Anteil hingegen auf 2,9%. Bei Erschleichen von Leistungen ist zu erkennen, dass sich mit zunehmendem Alter der Anteil dieses Deliktes erhöht (Heranwachsende: 24,0%; Kinder: 1,6%). Interessant ist die Tatsache, dass der Anteil der Gewaltkriminalität bei den 18 bis 21-Jährigen mit 9,8% deutlich niedriger liegt als in allen anderen Altersgruppen. Eine vergleichbare Entwicklung ist bei den Anteilen bei Sachbeschädigung zu erkennen (Heranwachsende: 4,5%; Kinder: 9,1%). TATVERDÄCHTIGE 16 bis unter 18 Jahre TATVERDÄCHTIGE 18 bis unter 21 Jahre AufenthG 9,9% Rauschgiftdelik te 5,8% sonstige SchlZ ,2% WaffenG 3,5% sonstige SchlZ ,2% Straftaten gg. das Leben 0,1% Straftaten gg. d. sexuelle Selbstbestimm ung 0,6% Gewaltkriminalitä t 13,6% Ladendiebstahl (326*) 16,5% R ausc hgiftdelik te 9,7% s onstige SchlZ ,6% AufenthG 12,1% s ons tige S chlz ,6% W affeng 2,9% Straftaten gg. das Leb en 0,4% Straftaten gg. d. se xuelle Selb stbestimmung 0,6% G ew altkr im inalität 9,8 % Ladendiebs tahl (3 26*) 9,1% Sachbeschädigun g 5,4% sonstige Betrugsdelikte 5,2% Erschleichen von Leistungen 18,4% sonst. einf. Diebstahl 6,1% schwerer Diebstahl 6,4% Sac hbesc hädigung 4,5% s onstige Betrugs delik te 8,3 % Ersc hleic hen v on Leis tungen 24,0% s onst. einf. D iebs tahl 5,4 % schwe rer Diebstahl 4,9% 235

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