Erneuerbare Energien im Gebirge: Bleiben Landschaftsund Naturschutz auf der Strecke?
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- Hede Dittmar
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1 Erneuerbare Energien im Gebirge: Bleiben Landschaftsund Naturschutz auf der Strecke? Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 1
2 Gliederung: 1. Konflikt zwischen zwei förderungswürdigen Ressourcen 2. Windkraft 3. Solaranlagen 4. Fazit Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 2
3 Energie ist wichtig... 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Notwendigkeit des Ausbaus der neuen erneuerbaren Energieträger (nee) ist unbestritten. Ausgangslage: Politik sucht rasche holzschnittartige Lösungen, Atomausstieg soll nicht vom Umweltschutz behindert werden ( Wer A sagt.. ). Derzeitiger Anteil der nee (Biomasse, PV, Wind) noch deutlich unter der Prozent-Grenze. Stromverbrauchswachstum CH 2010 von 4% entspricht ungefähr der Produktion von ca. 480 Windkraftanlagen (2 MW). Stromnetz CH ist auf die 4 KKW- und grossen Wasserkraftstandorte ausgerichtet. Geplant ist Aus- und Neubau von rund 1000 km Leitungen. Forschungsgelder bislang von Nukleartechnologie dominiert. Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 3
4 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit...Landschaft auch! Der Landschaftsschutz geniesst einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung (80% wollen Einschränkung der Bautätigkeit in besonders schönen Landschaften). Der Schutz der Landschaften ist seit 1907 (Art. 702 ZGB) in zahlreichen Gesetzen verlangt. Auch die europ. Landschaftskonvention fordert den Landschaftsschutz. Naturnahe, unbelastete Landschaften sind das Kapital des Tourismus und bilden einen wichtigen Standortfaktor. Naturnahe Landschaften sind öffentliches Gut und für das Wohlbefinden, das Bedürfnis nach Erholung, Spiritualität und für unsere Identität und Sinnsuche unersetzbar Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 4
5 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Konflikte zwischen zwei grundsätzlich förderungswürdigen Ressourcen -> ökologische Kriterien sind unabdingbar! Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 5
6 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Windkraft: eine wichtige Energieressource mit einer landschaftsschützerischen Achillesferse Wann ist Landschaft schützenswert? Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 6
7 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Problemfelder Windkraft keine Einpassung ins Landschaftsbild möglich (Anlagegrössen bis 180 Meter): Proportionalität, Naturcharakter versus industrieller Produktionscharakter und Zweckdominanz akustische Emissionen und Stroboskopeffekt > Entwertung von Landschaftsqualitäten (Gefahr von Barrierewirkung und Anlageketten in der Horizontlinie, Gebirgssilhouetten werden Blickfänger, Stichwort bewegte Kreten, negativ für Erholungsfunktion...) > kein Ausgleich realistisch Vogel- und Fledermausschutzprobleme Limitierende Faktoren: geringe Windhöfigkeit, Topografie, geschützte und bewaldete Kretenlagen, disperse Siedlungsstruktur Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 7
8 Kritische Beispiele 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Marchairuz JU: keine Vorbelastung, BLN-Gebiet Mont Sujet Chasseral BE: exponierte erste Jurakrete, Natur- und Erholungsgebiet Bidmer/Furka VS: Hochgebirge über 2000 Meter, Naturlandschaft Wann ist Landschaft schützenswert?
9 Kritische Beispiele 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Hagen/Schaffhausen: keine Vorbelastung, Erholungsgebiet, höchster Punkt des Kantons, BLN-Gebiet Emmental: Einzelanlagen, schwach bewindete Standorte, Naherholungsgebiet Heitersberg AG: Einzelanlage
10 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Ausweg aus dem Dilemma 1. Die Bewilligung der KEV ist via Kriterien zwingend an die gesetzliche Standorteignung zu binden. Vorteil: Es lassen sich bereits frühzeitig Konflikte vermeiden 2. Das Thema Windkraft ist aus nationaler Sicht zu koordinieren, die Ausscheidung, Prüfung und zahlenmässige Begrenzung der Standorte soll auf der Stufe Bundessachplan erfolgen. Vorteil: Es können so effiziente Pärke an den überregional geeigneten Standorten geplant werden. 3. Die Anlagen sollen in wenigen, aber grösseren Pärken an gut bewindeten Standorten (ab 5,5 m/sec) konzentriert werden, einzelne Grossanlagen sind abzulehnen (auf bestehende Zufahrt und Netzanschluss achten). Vorteil: Das Konzentrationsprinzip gilt in der Raumplanung für alle grossen Infrastruktur- und Gewerbebauten und dient dem haushälterischen Umgang mit dem Boden. Grossanlagen arbeiten erst ab 6 m/sec effizient. Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 10
11 Gute Beispiele Mont Crosin: geringe Fernwirkung, keine Schutzgebiete, räumliche Situierung Collonges: grosse Vorbelastung, Siedlungsnähe 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Grimsel: Kombination mit Stausee Wann ist Landschaft schützenswert? Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 11
12 Beispiel: Wegleitung Kanton BE vom März 2008 Grundsatz: Grössere Anlagen sollen an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Positiv- und Negativplanung auf Stufe regionaler Richtplan, Festlegung der Standorte im regionalen Richtplan. Schutzgebiete von Bund und Kanton sind zu berücksichtigen. Keine Windturbinen an exponierten Stellen (Aussichtspunkte, Berggipfel, Bergkreten, Geländekanten). Distanz zu geschützten Ortsbildern. 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Wann ist Landschaft schützenswert? Keine Windturbinen in Gebieten mit störungsempfindlichen Vogelarten. Gruppierung der Anlagen zu Produktionseinheiten mit Zwischenräumen, Barrierewirkung und Linienwirkung vermeiden. Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 12
13 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Leitfaden für die Planung von Windkraftwerken (SL, 2010) Ausschlusskriterien Freizuhalten sind: a. Nationale Schutzgebiete und objekte; b. kantonale Schutzobjekte, sofern die Anlagen den Schutzzielen widersprechen, und kantonale Schutzgebiete, sofern die Anlagen den Zielen der Freihaltung der unbelasteten Landschaft entgegenstehen; c. Wald, Seen (Ausnahme: Stauseen mit Staumauern) und Flüsse sowie Wohngebiete (Mindestabstand zu Wohngebieten und ganzjährig bewohnten Häusern beträgt 300 Meter; ACHTUNG: Hier sind nun grössere Abstände nötig, mind m); d. Vogelzugrouten, Wann Rastplätze ist Landschaft von Zugvögeln und schützenswert? Important Bird Areas, Gebiete mit Grossvögeln oder störungssensiblen Vogelarten, Gebiete mit sensiblen Fledermauslebensräumen; e. Exponierte und unbelastete Kretensituationen, die Teil eines markanten Gebirgspanoramas oder einer Landschaftssilhouette sind (z.b. die erste Jurakette oder die erste Voralpenkette). Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 13
14 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Solaranlagen - nicht auf der grünen Wiese,... Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 14
15 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit...sondern auf und an bestehender Infrastruktur Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 15
16 Schlussfolgerung 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit Die Standorteignung des Berggebietes für Windparks ist begrenzt. Am konfliktärmsten sind Standorte in den mittleren Juraketten und in den grossen Talgebieten (Rhonetal, ev. Rheintal). Im Alpenraum sind Windparks aufgrund der Landschaftsqualitäten, der kulturgeschichtlichen, patrimonialen und touristischen Bedeutung grundsätzlich unerwünscht; Ausnahmen: unmittelbare Nähe grosser Staukraftwerke oder in grossen Skigebieten. Im stark gewellten Hügelgebiet und Voralpenraum sind Windanlagen zu exponiert, zu wenig effizient und können nicht in Pärken gruppiert werden. Wann ist Landschaft schützenswert? Kohärentere Gesetze, partizipative Planung, Beschwerderecht sind zentrale Eckpfeiler des Good Governance Der Solarweg ist der naturverträglichste und effizienteste (Biomasse und ev. Geothermie sind ebenfalls interessant). Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 16
17 Vorschlag: Zusammenfassung 1. Sorgfältige Standortplanung auf Bundes/Kantonsebene mit allen Partnern (Bsp. Wasserstrategie Bern, Schutz- und Nutzungskonzept EE Uri); 2. Bei Anlagen mit grossen Umweltauswirkungen (Windpärke, Grosswasserkraftwerke): Positivplanung; 3. Bei Kleinanlagen: Negativplanung; 4. Koordinationsverfahren ist zu prüfen; 1) Konflikt 2) Wind 3) Solar 4) Fazit 5. Erleichterte Verfahren bei Biomasseanlagen (?) und Solarenergie; 6. Energieeffizienzvorgaben auf planerischer und technischer Ebene; 7. Stromnetzumbau und vermehrte Erdverlegung als Stromsparmassnahme. Königsweg : Hohen Verbrauch (z.b. der Haushalte [30%]) stark reduzieren mittels Energieeffizienz und dezentrale Produktion von Energie mittels primär PV Energietag, Grafenort, , Felix Hahn SL - Landschafts- und Naturschutz, Teil Wind- und Solarkraft 17
!Wann Wann ist Landschaft schützenswert? Energiestrategie 2050 (aus Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie vom 4.9.
Konflikte Windräder, verschandeln sie die Landschaft? Energieträger Natur Landschaft Siedlung Verkehr Weitere Bauten und Anlagen Windkraft Biomasse Wasserkraft Photovoltaik Geothermie Quelle: ARE!Wann
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