für den Masterstudiengang BIOMEDICAL ENGINEERING Vom 22. September 2003

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1 FH Albstadt- Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft University of Applied Sciences Gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - und der Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - für den Masterstudiengang BIOMEDICAL ENGINEERING Vom. September 003 Aufgrund von 7 Abs. in Verbindung mit 3 Abs. 1, 35 Abs. 3 Satz und 38 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Land Baden - Württemberg (Fachhochschulgesetz - FHG) in der Fassung vom 01. Februar 000 (GBl. v , S. 15) hat der Senat der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen am und der Senat der Fachhochschule Furtwangen am folgende Studien- und Prüfungsordnung beschlossen. A. Allgemeiner Teil Für den Masterstudiengang Biomedical Engineering gelten die Regelungen der 1 bis 5 der Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - für Masterstudiengänge vom in der jeweils geltenden Fassung. Ergänzend gelten folgende Regelungen: 13 Abs. : Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen die nicht unter Absatz 1 fallen, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie nach Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - oder der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - im Wesentlichen entsprechen. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, sind Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. 1 Abs. : Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Es wird vom Rektor, in Ausnahmefällen von einem Prorektor, sowie vom zuständigen Dekan, in Ausnahmefällen von seinem Stellvertreter, unterzeichnet und mit dem Siegel der Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - oder der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - versehen. Seite 1

2 Abs. 1: Die Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - oder die Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - verleiht nach der bestandenen Master-Prüfung im Studiengang Biomedical Engineering den akademischen Grad Master of Science, abgekürzt MSc. Abs. 5: Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Master-Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des Master- Grades beurkundet. Die Master-Urkunde wird mit dem Siegel der Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - oder der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - versehen. B. Besonderer Teil 6 Master-/Aufbaustudiengang Biomedical Engineering (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für den Masterstudiengang Biomedical Engineering, der gemeinsam von der Fachhochschule Furtwangen und der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen eingerichtet und angeboten wird. Grundlage der Einrichtung dieses Studienganges ist der am vom Senat der FHAS und am vom Senat der FHF genehmigte Kooperationsvertrag. () Studienstandorte sind für die Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - der Standort Sigmaringen und für die Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft - die Abteilung Villingen- Schwenningen. (3) Der Studiengang bietet entsprechend den Vereinbarungen des Kooperationsvertrages verschiedene Ausrichtungen an. So ist zum einen ein vertiefendes Studium in Richtung molekularbiologischer und medizinischer Inhalte und Methoden, zum anderen ist ein vertiefendes Studium in Richtung geräte- und informationstechnischer Anwendungen in der Medizin möglich. Die erstgenannte Ausrichtung wird am Studienort Sigmaringen, die zweite wird am Studienort VS-Schwenningen angeboten. () Der Studierende wählt seine gewünschte Ausrichtung im Verlauf des ersten Studiensemesters. Ein Wechsel der Ausrichtung im weiteren Verlauf des Studiums ist vorbehaltlich der Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Der Studierende hat dann selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle für die gewünschte Ausrichtung erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht werden. Wahlpflichtfächer können in allen Semestern belegt werden. (5) Es besteht die Möglichkeit, während eines laufenden Semesters an verschiedenen Standorten Vorlesungen zu hören und Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Studierenden melden sich für diese Prüfungsleistungen an der jeweiligen Hochschule innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums an. (6) Spätestens ab dem. Studiensemester hat sich der Studierende für einen der möglichen Ausrichtungen zu entscheiden. Ein gleichzeitiges Absolvieren beider Ausrichtungen ist nicht möglich. (7) Das Studium beginnt einmal jährlich. Ein Quereinstieg ist möglich. (8) Die Immatrikulation ist unabhängig von der Ausrichtung an beiden Standorten möglich. Der Studierende bleibt unabhängig von der Ausrichtung Studierender der Hochschule, an der er sich immatrikuliert hat. Seite

3 (9) Ein Studierender wird durchgängig, auch bei einem Studienortswechsel, von derjenigen Hochschule verwaltungstechnisch betreut, bei der er zum Studienbeginn immatrikuliert wurde (10) Der Studierende stellt in einem Umfang von mindestens 1 Credits seine persönliche Auswahl der Wahlpflichtfächer zusammen. Bei der Auswahl steht dem Studierenden eine vom Prüfungsausschuss beauftragte Person beratend zur Seite. Als Wahlpflichtfächer können in allen Semestern gewählt werden: Fächer aus einem vorgegebenen Wahlpflichtfachkatalog (einer Liste von regelmäßig angebotenen Wahlpflichtfächern; diese Liste kann jederzeit vom Prüfungsausschuss erweitert und aktualisiert werden); alle im Rahmen des Masterstudienganges angebotenen Fächer, die nicht Pflichtfächer der gewählten Ausrichtung sind; insbesondere das Studienangebot der jeweiligen Partnerhochschule; Fächer aus anderen Studiengängen auf Antrag, wenn die Wahl des Faches inhaltlich begründet werden kann. (11) Über die Zusammenstellung des vorgegebenen Wahlpflichtfachkataloges entscheidet der Prüfungsausschuss. Dieser Wahlpflichtfachkatalog kann auch Lehrveranstaltungen enthalten, die von dritter Seite, also anderen in- und ausländischen Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen als der Fachhochschule Furtwangen und der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen angeboten werden. (1) Jeder Studierende muss für die Zulassung zur Masterprüfung mindestens Semester im Masterstudiengang Biomedical Engineering an einer der beiden Hochschulen immatrikuliert sein. Auch bei Anerkennung von Vorleistungen sind während dieser beiden Semester Kurse (ohne mündliche Masterprüfung und Masterthesis) im Umfang von mindestens 0 Credits zu absolvieren. Der Studierende kann während dieser Zeit auch die mündliche Masterprüfung und Masterthesis absolvieren. (13) Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen für die Bildung der Gesamtnote geht aus den Tabellen 1 und der Anhänge A und B zu 6 dieser StuPO hervor. (1) Auf Antrag werden die Noten in einem international gängigen Format bezeichnet. Die Noten werden nach folgender Tabelle umgerechnet. Bei einem Durchschnitt von 1,0 bis einschließlich 1,5 Bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich,5 Bei einem Durchschnitt von,6 bis einschließlich 3,5 Bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich,0 = A = B = C = D (15) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des dreisemestrigen Master- Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich beträgt 5 Semesterwochenstunden. (16) Arbeits- einschließlich Prüfungssprache ist in allen Fächern des Masterstudiums die deutsche und/oder die englische Sprache. (17) Die für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und den zugehörigen Prüfungs- und Studienleistungen ergeben sich jeweils aus den Tabellen der Anhänge A und B zu 6 dieser StuPO. Seite 3

4 Anhang A zu 6 der StuPO für den Master-/Aufbaustudiengang Biomedical Engineering Studienangebot der Fachhochschule Furtwangen Tabelle 1 Masterstudium (1. bis 3. Semester) Lehrveranstaltung Art Umfang (SWS) Studiensemester Prüfungsleistung Studienleistung Credits 1 Artificial Organs: Membranes V/P 1 K Human-Machine-Interfaces S 1 K Measurement/Sensorics V/P 1 K, A Microcomputertechnik S 1 A Modelling V 1 K Systemtheory V 6 1 K 6 Summe Artificial Organs: Extrakorporale Systeme V/P 1 K Artificial Organs: Medical Devices V/P 1 A Bildverarbeitung V 1 K Biosignalverarbeitung V 1 K Künstliche Intelligenz in der Medizin V 1 K Minimalinvasive Medizin & Technik V 1 K Robotik in der Medizin V/P 1 K + A Simulationstechnik S 1 A Summe Wahlpflichtfächer mind. 10 SWS mind. 3 als Prüfungsleistung mit mindestens 8 SWS 1 als Vorleistung mit SWS gem. SWS Mündliche Masterprüfung 1 M 5 Thesis-Seminar S 1 1 R 1 Master-Thesis 0 Summe 11 3 Gesamt Seite

5 Noch Anhang A - Studienangebot der Fachhochschule Furtwangen Es sind Wahlpflichtfächer im Umfang von mindestens 10 SWS, davon mindestens 3 als Prüfungsleistungen mit mindestens 8 SWS zu erbringen und maximal SWS als Studienleistung. Die Gewichtung der Noten, der mündlichen Masterprüfung und der Master-Thesis für die Gesamtnote der einzelnen Prüfungsleistungen ergeben sich aus Tabelle Bildung der Fachprüfungsnoten für den Masterstudiengang Biomedical Engineering Fachprüfung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Gewicht der Prüfungsleistung für die Fachnote Gewicht der Fachnote für die Gesamtnote Prüfungsvorleistung zur Masterprüfung Wahlpflichtfach mit SWS Thesis-Seminar Artificial Organs Extrakorporale Systeme (*) 6 Medical Devices (*) Membranes (*) Informatik Bildverarbeitung (*) Künstliche Intelligenz in der Medizin (*) Microcomputertechnik (*) 8 Mensch- Maschine- Kommunikation Human-Machine- Interfaces Minimalinvasive Medizin & Robotik Minimalinvasive Medizin & Technik (*) 6 Robotik (*) Signalverarbeitung Biosignalverarbeitung (*) 6 Measurement/ Sensorics (*) Simulation Modelling (*) Simulationstechnik (*) 6 Systembildung Systemtheory 6 6 Wahlpflichtfächer mind. 3 WPV gemäß SWS gem. SWS Mündliche Masterprüfung Mündliche Masterprüfung 5 5 Für die Bildung der Gesamtnote hat die Master-Thesis das Notengewicht 0. Die mit (*) gekennzeichneten Prüfungsleistungen müssen mit mindestens ausreichend (,0) bewertet sein. Seite 5

6 Anhang B zu 6 der StuPO für den Master-/Aufbaustudiengang Biomedical Engineering Studienangebot der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen Die für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Prüfungs- und Studienleistungen ergeben sich aus Tabelle 1 Masterstudium (1. bis 3. Semester) Lehrveranstaltung Art Umfang (SWS) Studiensemester Prüfungsleistung Studien- leistung 1 Membranes in Artificial Organs V/P 1 K Molekulare Medizin I (Zellbiologie) V/P 1 K Managementsysteme in der Biomedizin V/P A Medizinische Biotechnologie I V/P 1 K Molekulare Immunologie und Virologie V/P 1 K+R Biomedizin I V 1 R Summe Biomedizin II V/P 1 K Pharmakokinetik und Drug Targeting V/P 1 K Biometrie V/P 1 K Medizinische Biotechnologie II V 1 K Praktikum Molekularbiologie P 1 A Molekulare Medizin II (Genetik) V/P 1 M Colloquium BME V 1 R Summe 7 Credits 3 Wahlpflichtfächer mind. 1 mind. 3 mind. 1 Mündliche Masterprüfung 1 M 5 Masterthesis 1 T + R 0 Summe Gesamt (mind.) Seite 6

7 Noch Anhang B - Studienangebot der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen Die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen, der mündlichen Masterprüfung und der Masterthesis für die Gesamtnote ergeben sich aus Tabelle Gewichtung der Noten Fachprüfung Prüfungsleistung * Gewicht der Prüfungsleistung für die Fachnote Gewicht der Fachnote für die Gesamtnote Fachprüfung A Biomedizin I Biomedizin II Biometrie Mangementsysteme in der Biomedizin Fachprüfung B Molekulare Medizin I Molekulare Medizin II Praktikum Molekularbiologie Molekulare Immunologie und Virologie Pharmakokinetik und Drug Targeting 1 18 Fachprüfung C Medizinische Biotechnologie I Medizinische Biotechnologie II Membranes in Artificial Organs Colloquium BME 10 Wahlpflichtfächer Mündliche Masterprüfung mind Mündliche Masterprüfung 5 5 Masterthesis 0 * Die einzelnen Prüfungsleistungen müssen jeweils mindestens mit der Note ausreichend bestanden sein. Seite 7

8 Seite 8

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