Arbeitssicherheit im DLR Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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- Waltraud Martin
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1 Arbeitssicherheit im DLR Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1
2 Herausgeber: Redaktion: Sekretariat: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Stabsstelle -Zentrale Sicherheit- B. Elias, Köln Porz A. Prager, Köln Porz S. Soest, Köln Porz Telefon: ( ) Telefax: ( ) Anschrift: Internet: Linder Höhe Köln Köln Porz im Oktober
3 Arbeitssicherheit im DLR Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3
4 Inhalt Seite Vorwort 5 Sicherheitsorganisation in der DLR 6 Versicherungsschutz 7 Verhalten bei Unfällen 7 Was haben Sie zu beachten 8 - Zuständigkeitsbereich, Verantwortung 8 - Unfallgefahren 8 - Unnötige Handlungen 8 - Sicherheitskennzeichnung 8 - Alkohol, andere berauschende Mittel 8 - Arbeiten an Maschinen und anderen Arbeitsmitteln 8 - Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen 8 - Probebetrieb 9 - Leitern und Tritte 9 - Schweißen, Brandverhütung, Feuerlöscher 9 - Störfälle, Sammelplatz 9 - Rettungswege, Notausgänge 10 - Gefährliche Stoffe 10 - Gasflaschen 10 - Persönliche Schutzausrüstungen 10 - Sauberkeit und Ordnung 11 - arbeitsmedizinische Untersuchungen 11 - Abfälle, Sonderabfälle 11 - Transport, Krane und Lasten 11 - Lagern 11 - Elektrische Betriebsmittel, Elektrofachkraft 12 - Lärm 12 - Gerüste 12 - Betriebsgelände, innerbetrieblicher Verkehr 12 - Vorschlagswesen 12 Anhang - Rettungszeichen 13 - Brandschutzzeichen, Gefahrenkennzeichnung 14 - Verbotszeichen 14 - Warnzeichen 16 - Gebotszeichen 18 - Wichtige Rufnummern 19 - Verhalten im Notfall 20 4
5 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wesentlichen Aspekte zur Arbeitssicherheit und deren Organisation im DLR geben. Insbesondere den neuen Mitarbeitern wünschen wir zum Antritt Ihrer neuen Arbeitsstelle viel Erfolg. In der Luft- und Raumfahrt gilt seit langer Zeit der wichtige Grundsatz safety first. Da die Sicherheit der Menschen am Arbeitsplatz und aktiver Umweltschutz wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensziele sind, soll diese Prämisse in allen Betriebsbereichen des DLR - Labor, Werkstatt und Büro- eine starke Beachtung finden. Die primäre Aufgabe der Arbeitssicherheit ist es, das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu erhalten. Daher ist sie ein untrennbarer Bestandteil aller Arbeiten, trägt zum betrieblichen Erfolg sowie zur Arbeitszufriedenheit bei, wirkt kostenmindernd und verhindert Imageschäden am DLR. Sicheres Arbeiten muß erlernt, trainiert und beibehalten werden. Nutzen Sie dazu auch unsere Fortbildungsmaßnahmen, die u. a. auch im Bildungsprogramm angeboten werden. Den Unternehmen -den Vorgesetzten und Mitarbeitern- sind durch Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften den Arbeitsschutz betreffende Aufgaben auferlegt, die es gemeinsam zu erfüllen gilt. Daneben sind im Betrieb noch weitere Stellen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bemüht, wie z. B. die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, bestimmte andere Betriebsbeauftragte und auch der Betriebsrat. Nutzen Sie deren Knowhow und beziehen Sie sie rechtzeitig zur Unterstützung ein. Ihre Mitarbeit ist notwendig, um das gemeinsame Ziel -Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten- zu erreichen. Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnische Regeln und Hinweise dienen dem eigenen Schutz sowie der allgemeinen Sicherheit und müssen deshalb auch von allen beachtet werden; denn jeder Unfall ist vermeidbar. ARBEITEN SIE SICHER!!! Auf eine gute Zusammenarbeit, Ihre Zentrale Sicherheit Bodo Elias Leitender Sicherheitsingenieur 5
6 Model der Sicherheitsorganisation im DLR Erläuterungen: Die regionalen Beauftragten für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt unterstützen den Geschäftsführer (beraten, Anlagen überprüfen, Durchführungen kontrollieren, Mitarbeiter motivieren u.a.), andere Führungskräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. In der Einrichtung sind die Sicherheitsbeauftragten die ersten Ansprechpartner unmittelbar vor Ort. Auch der Betriebsrat am Standort ist vielfältig aktiv an der Arbeitssicherheit beteiligt. Überregional sind der Vorstand, der Gesamtbetriebsrat und der Leitende Sicherheitsingenieur für die Arbeitssicherheit zuständig. 6
7 Versicherungsschutz Durch die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches sind Sie während der betrieblichen Tätigkeit, auf dem direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei Dienstreisen und in bestimmten Fällen während der Ausübung des Betriebssportes oder anderen betrieblichen Veranstaltungen gegen Unfälle und Berufskrankheiten gesetzlich versichert. Versicherungsträger für alle Standorte unseres Betriebes ist: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Gustav-Heinemann-Ufer 130, Köln Internet: Die von dieser Berufsgenossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschriften haben Gesetzescharakter und sind für die Betriebe verbindlich. Diese liegen an ausgesuchten, markieren Stellen im Betrieb und bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Einsicht aus. Außerdem findet man sie, wie alle anderen relevanten Rechtsnormen und aushangpflichtigen Gesetzestexte, unter Verhalten bei Unfällen Sollten Sie einen Unfall erleiden, so melden Sie diesen unverzüglich Ihrem Vorgesetzten und dem jeweiligen Sicherheitsbeauftragten vor Ort. Sollten Sie zu Unfällen hinzugezogen werden, so leisten Sie bitte im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die notwendige Erste Hilfe und melden den Unfall, falls der Verunfallte dies nicht kann. Lassen Sie auch kleinere Verletzungen sofort von einem Betriebssanitäter oder Ersthelfer behandeln und zwecks evtl. Nachbearbeitung erfassen. Beachten Sie auch die im Betrieb veröffentlichten Hinweistafeln mit der Notrufnummer, z. B. Notruf- oder Alarmpläne. Die wichtigsten Informationen dabei sind: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wieviele Personen sind betroffen? Wer meldet und ist Wie erreichbar? Warten auf Rückfragen!!! 7
8 Was haben Sie zu beachten? Sollten Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrem Arbeitsumfeld Unfallgefahren erkennen, so beseitigen Sie diese bitte baldmöglichst. Gehört das nicht zu Ihrer Aufgabe, so informieren Sie bitte unverzüglich den zuständigen Vorgesetzten, den dort zuständigen Sicherheitsbeauftragten oder direkt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit dieser Mangel schnellstmöglich beseitigt werden kann. Jeder Beschäftigte ist in seinem Zuständigkeitsbereich nicht nur für seine fachliche Arbeit verantwortlich, sondern auch für die Arbeitssicherheit und somit auch für die Gesundheit der unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Unterlassen Sie alle unnötige Handlungen, mit denen Sie sich und andere gefährden können (Spielereien und Neckereien). Daraus erwachsende Unfälle können für alle Beteiligten unangenehme Folgen - z. B. Schadenersatzansprüche - nach sich ziehen. Beachten Sie unbedingt die zur Sicherheit aller ausgegebenen Weisungen wie z. B. Organisationsanweisungen, Aushänge, Mitteilungen usw. Sicherheitskennzeichen jeder Art, wie Hinweise, Gebote, Verbote usw. müssen beachtet und eingehalten werden (siehe Anhang). Jegliches eigenmächtige Anbringen, Ändern oder Entfernen dieser Informationen ist nicht gestattet. Diese Zuständigkeit liegt bei den Sicherheitsdiensten. Der Genuß von alkoholischen Getränken, Tabak und die Einnahme von einschränkenden Medikamenten ist nicht erlaubt, wenn sie die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder Mitarbeiter gefährden können. Andere berauschende Mittel sind verboten. Arbeiten Sie nur mit Maschinen, Betriebseinrichtungen, Geräten oder anderen Arbeitsmitteln, wenn Sie dazu befugt und ausreichend eingewiesen sind. Alle Betriebseinrichtungen und Arbeitsgeräte dürfen nur für den Zweck benutzt werden, für den sie bestimmt sind. Prüfen Sie Ihre Arbeitsgeräte vor der Benutzung auf einen ordnungsgemäßen Zustand. Niemals schadhafte Arbeitsmittel benutzen!!! Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu verwenden. Diese dürfen nicht umgangen oder unwirksam gemacht werden. 8
9 Tragen Sie bei der Arbeit an Maschinen enganliegende Kleidung. Lange Haare verlangen einen Haarschutz. Ärmel schlagen Sie nur nach innen um, Armbanduhr, Ringe, Ketten und ähnliche Schmuckstücke sowie Krawatten sind ebenfalls gefährlich bei der Arbeit an bewegten Maschinenteilen. Bei Arbeiten an umlaufenden Werkstücken kann eine erhöhte Gefährdung vorhanden sein. Benutzen Sie die für die Maschine vorgesehenen Halte- und Spannvorrichtungen. Späne entfernen Sie nur mit besonderen Hilfsmitteln, z. B. Spänehaken oder Handbesen. Achten Sie auch auf einen ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Werkzeuge. Müssen Sie Einrichtungen probeweise in Betrieb nehmen, so sind zuvor die besonderen Gefährdungen zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei ist rechtzeitig die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benachrichtigen. Benutzen Sie nur einwandfreie Leitern und Tritte. Stühle, Tische, Kisten, Fässer und dergleichen sind kein Ersatz dafür. Sichern Sie Leitern gegen Abrutschen, Wegkippen und übermäßiges Schwanken. Wenden Sie besondere Vorsicht an beim Schweißen und Schleifen sowie bei brand- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Insbesondere darf der Funkenflug nicht auf daneben oder darunter befindliche Räume, Kanäle usw., auf gefährliche Arbeitsstoffe, leicht brennbare Materialien, Staubansammlungen oder offene Batterien einwirken können. Beim Elektroschweißen muß neben dem obligatorischen Schweißschild z. B. durch Stellwände ein Verblitzen der Augen anderer verhindert werden. Bei feuergefährlichen Arbeiten außerhalb fest eingerichteter Arbeitsplätze informieren Sie vorzeitig den Betriebsschutz. Informieren Sie sich, wo Feuerlöscher hängen und wie sie zu bedienen sind. Machen Sie sich mit der Feuermeldung im Störfall sowie über die Rettungswege und Notausgänge vertraut. Helfen Sie mit, daß die Feuerlöscheinrichtungen immer gebrauchsfähig und frei zugänglich sind. Jede Betätigung eines Löschgerätes ist sofort dem Betriebsschutz oder dem Sicherheitswesen zu melden. Rauchverbotszonen sind mittels Schilder gekennzeichnet und auch zu Ihrem Schutze erlassen. Rauchverbote können auch dort ausgesprochen sein, wo keine Brand- und Explosionsgefahr jedoch eine verstärkte Gesundheitsgefahr besteht. Sollte einmal ein größerer Störfall auftreten, so suchen Sie umgehend Ihren Sammelplatz auf. Sie finden diesen auf den ausgehängten Flucht- und Rettungsplänen bzw. Alarmplänen. 9
10 Halten Sie Verkehrs- und Rettungswege sowie Notausgänge stets frei. Diese dürfen auch nicht vorübergehend mit Fahrzeugen, Materialien oder anderen Gegenständen verstellt werden. Gefährliche Stoffe dürfen nur in solchen Mengen an Arbeitsstätten vorhanden sein, wie sie für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Rauchen, Feuer und offenes Licht sind beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen verboten. Zündquellen jeglicher Art sind fernzuhalten. Bei der Beschaffung gefährlicher Arbeitsstoffe ist das zutreffende EU- Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen mit anzufordern und damit eine Betriebsanweisung zu erstellen. Beachten Sie die Etikettierung von entsprechenden Gebinden und die Betriebsanweisungen für den Umgang mit diesen Stoffen. Bei fehlender Etikettierung ist der Vorgesetzte zu verständigen. Sorgen Sie für eine ausreichende Be- und Entlüftung und nötigenfalls für geeignete Schutzausrüstungen. Mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzlappen, Tücher usw. dürfen nur in dafür geeignete Abfallbehälter gegeben werden. Gießen Sie niemals gefährliche Stoffe in Waschbecken oder andere Ausgüsse, entsorgen Sie diese Stoffe ordnungsgemäß. Hierbei unterstützt Sie bei Bedarf der örtliche Umweltschutzbeauftragte. Benutzen Sie zur Aufbewahrung von gefährlichen flüssigen Stoffen niemals Gebinde oder Flaschen, die mit Getränkeflaschen oder Eßgefäßen zu verwechseln sind. Benutzen Sie zum Abfüllen ätzender Flüssigkeiten, wie Säuren und Laugen aus Ballons, Fässern usw. Ballonkipper oder -heber. Heber niemals mit dem Mund ansaugen! Transportieren Sie zerbrechliche Gefäße mit ätzenden Flüssigkeiten nur in besonderen Tragemitteln, z. B. in Korbflaschen oder Kunststoffeimern. Beachten Sie beim Umgang mit Gasflaschen, daß diese gegen Hitzeeinwirkung, mechanische Einwirkungen, Umfallen und Wegrollen geschützt sind. Flaschenventile von Acetylen-Gasflaschen (ohne roten Ring am Flaschenhals) müssen vor einer Gasentnahme mindestens 40 cm höher als der Flaschenfuß gelegt werden. Benutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die an Ihrem Arbeitsplatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. Augenschutz, Gehörschutz, Handschutz, Schutzschuhe usw. Wird Körperschutz bereitgestellt, so muß er bei einer möglichen Gefährdung benutzt werden. In besonderen Fällen - z. B. im Gefahrenbereich von drehenden Maschinenteilen wie Bohrmaschinen - darf kein Handschutz verwendet werden. 10
11 Benutzen Sie auch die vom Betrieb zur Verfügung gestellten Hautschutz-, Hautpflege- und Reinigungsmittel. Reinigen Sie niemals Ihre Hände mit Benzin oder Lösemittel. Sauberkeit und Ordnung sind auch ein wichtiger Bestandteil der Unfallverhütung. So stellt z. B. ein durch Öle verunreinigter Fußboden eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Lassen Sie auch die Hygiene nicht außer acht. Ist beispielsweise in einem bestimmten Arbeitsbereich Essen und Trinken nicht gestattet, so hat das seinen guten Grund, da hier bei Mißachtung mit Gesundheitsgefahren zu rechnen ist. Beim Umgang mit bestimmten gefährlichen Arbeitsstoffen und gefährdenden Arbeiten können arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich werden. Auskunft hierüber erteilt gerne der Betriebsarzt. Werfen Sie Abfälle, z. B. Scherben, spitze Gegenstände verbrauchte oder defekte Batterien jeder Art, ölige Putzlappen usw. nur in die dafür bestimmten Behälter. Für diese Abfälle sowie für Zigarettenkippen ist der Papierkorb völlig ungeeignet. Für die Beseitigung von Sonderabfall gelten besondere Bestimmungen. Fragen Sie bitte den örtlichen Umweltschutzbeauftragten. Achten Sie beim Transport stets auf freie Sicht. Beladen Sie Fahrzeuge nicht zu hoch und immer so, daß Transportgüter nicht herabfallen und beim Fahren nirgends anstoßen können. Sichern Sie das Ladegut gegen Kippen, Rollen und Wegrutschen. Besondere Vorsicht gilt bei langen und sperrigen Gegenständen, an Gebäudeecken, durch Türen und Tore usw. Fahren Sie nur auf Fahrzeugen mit, wenn diese eigens dafür eingerichtet sind. Transportfahrzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedürfen zum Führen einer besonderen betrieblichen Erlaubnis. Heben Sie Lasten aus der Hocke heraus zur Vermeidung von körperlichen Schäden. Benutzen Sie nach Möglichkeit zweckentsprechende Hilfsmittel. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten sowie Schrägziehen von Lasten beinhalten wesentliche Gefahren und sind deshalb verboten. Krane dürfen nur von den Mitarbeitern benutzt werden, die entsprechend eingewiesen sind. Berücksichtigen Sie beim Lagern die Tragfähigkeit des Bodens, der Regale und der Schränke. Achten Sie darauf, daß Lager und Stapel so errichtet und abgebaut werden, daß keine Gefahren durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände bzw. durch ausfließende Stoffe entstehen. 11
12 Achten Sie darauf, daß elektrische Betriebsmittel eine gültige Prüfplakette besitzen und nicht beschädigt sind. Stellen Sie irgendwelche Mängel an diesen Geräten fest, so legen Sie diese still und sorgen für eine sofortige Reparatur durch die Elektroabteilung. Melden Sie neue elektrische Betriebsmittel bei der Elektroabteilung an. Ebenso ist für Installationen und Änderungen am elektrischen Versorgungsnetz nur die Elektroabteilung zuständig. Bei der Verwendung von Elektrowerkzeugen in engen Räumen aus leitfähigen Stoffen, z. B. Kabinen, Flugzeugrümpfe, Behälter usw., muß - gemäß 33 VDE Schutztrennung oder Schutzkleinspannung angewendet werden. Elektrische Prüffelder, Hochspannungsprüfplätze und ähnliche elektrische Einrichtungen sind entsprechend den VDE-Bestimmungen besonders auszustatten und zu betreiben. Fragen Sie Ihre Elektrofachkraft. Werden Sie mit lärmintensiven Arbeiten betraut, so verwenden Sie den zur Verfügung gestellten Gehörschutz. In besonders gekennzeichneten Räumen oder Lärmbereichen (> 85 db (A)) müssen Sie Gehörschutz tragen. Hochgelegene Arbeitsplätze wie Gerüste können besondere Vorkehrungen erfordern. Verhindern Sie Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände. Achten Sie darauf, daß Sicherungen gegen Absturzgefahr von Personen wie z. B. stabile Geländer oder Geschirr vorhanden sind. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sicherheitsbeauftragten bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Begehen Sie keine Dächer ohne Zustimmung der Bauverwaltung und achten Sie auf die maximale Tragfähigkeit. Seien Sie besonders aufmerksam in der Nähe von stromführenden Leitungen. Auf dem Betriebsgelände einschließlich der Parkplätze gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sinngemäß. Beachten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Parkplatzordnung und halten Sie Feuerwehrzufahrten frei. Benutzen Sie nur Fahrzeuge, die sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, und vergessen Sie auch hier nicht, Ihren Sicherheitsgurt anzulegen. Wenn Sie gute Ideen zur Vermeidung von Unfällen haben, steht Ihnen dafür das betriebliche Vorschlagswesen zur Verfügung. Auch Ihr zuständiger Sicherheitsbeauftragte bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit freuen sich über Verbesserungsvorschläge. 12
13 Rettungszeichen E06 Erste Hilfe E13 Richtungsanzeige (nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen) E08 Notdusche E09 Augenspüleinrichtung E10 Notruftelefon E07 Krankentrage E15 Arzt E16 Sammelstelle E04 Rettungsweg E01 Rettungsweg E15 Treffpunkt E02 Notausgang E05 Notausgang E03 Notausgang 13
14 F06 Einrichtungen zur Brandbekämpfung F05 Brandmelder F02 Löschschlauch F03 Leiter F04 Feuerlöschgerät Brandschutzzeichen Gefahrenkennzeichnung F01 Richtungsanzeige (nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen) Verbotszeichen K1 Kennzeichnung ständiger Gefahrenstellen K1 Kennzeichnung von unmittelbarer Gefahr P21 Verbot (nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen) P18 Mobilfunk verboten 14
15 Verbotszeichen P01 Rauchen verboten P02 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten P03 Für Fußgänger verboten P04 Mit Wasser löschen verboten P05 Kein Trinkwasser P06 Zutritt für Unbefugte verboten P15 Verbot für Personen mit Metallimplantaten P16 Essen verboten P09 Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung P10 Nicht schalten P11 Verbot für Personen mit Herschrittmacher P12 Nichts abstellen oder lagern P13 Seilfahrt verboten (Personenbeförderung) 15 P07 Für Flurförderzeuge verboten
16 Warnzeichen Warnung vor W01 feuergefährlichen Stoffen W02 explosionsgefährlichen Stoffen W03 giftigen Stoffen W04 ätzenden Stoffen W05 radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen W06 schwebender Last W07 Flurförderzeugen W08 gefährlicher elektrischer Spannung W09 einer Gefahrenstelle W10 Laserstrahl W11 brandfördernden Stoffen W12 elektromagnetischem Feld W13 magnetischem Feld W14 Stolpergefahr 16
17 Warnzeichen Warnungen vor W15 Absurzgefahr W16 Biogefährdung W17 Kälte W18 gesundheits schädlichen oder reizenden Stoffen W19 Gasflaschen W20 Gefahren durch Batterien W21 explosionsfähiger Atmosphäre W22.. Fräßwelle W23 Quetschgefahr W24 Kippgefahr beim Walzen W25 automatischem Anlauf W26 heißer Oberfläche W27.. Handverletzungen W28 Rutschgefahr 17
18 Gebotszeichen M01 Augenschutz benutzen M02 Schutzhelm benutzen M03 Gehörschutz benutzen M04 Atemschutz benutzen M05 Schutzschuhe benutzen M06 Schutzhandschuhe benutzen E07 Schutzkleidung benutzen M08 Gesichtsschutzschild benutzen M09 Auffanggurt anlegen M10 Für Fußgänger M11 Allgemeines Gebotszeichen M12 Übergang benutzen M13 Vor Öffnen Netzstecker ziehen M14 Vor Arbeiten freischalten 18
19 Wichtige Rufnummern Leitender Sicherheitsingenieur: Bodo Elias, (02203) Stabsstelle -Zentrale Sicherheit- Umweltschutzbeauftragter: Andreas Prager, (02203) Stabsstelle -Zentrale Sicherheit- Regionale Beauftragte für Arbeitssicherheit und Umweltschutz: Betriebsschutz: Andere: Weitere Informationen unter: und Für eigene Notizen 19
20 222 bzw (Je nach Standort) Ruhe bewahren!!! 1. Alarmieren 2. Erste Hilfe 3. Löschversuch unternehmen 4. In Sicherheit bringen Notruf Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Verletzte? Wer meldet? Warten! Feuermelder betätigen! Bergen und versorgen der Verletzten Absicherung des Unfallortes Mehrere Feuerlöscher bereitstellen Nur bei Entstehungsbrand Feuerlöscher einsetzen Geeignetes Löschmittel einsetzen Gefährdete Personen warnen Hilfsbedürftige und ortsunkundige Personen mitnehmen Türen schließen (nicht verschließen) Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Anweisungen beachten Keinen Aufzug benutzen Sammelplatz aufsuchen 20
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