Ergonomie am Bildschirm arbeitsplatz. Leitfaden

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1 Ergonomie am Bildschirm arbeitsplatz Leitfaden

2 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Stubenring 1, A-1010 Wien sozialministerium.at Verlags- und Herstellungsort: Wien Quelle: AUVA Redaktion: Mag. a Monika Kremser Coverbild: Sozialministerium Portraitbild: interfoto (Seite 3) Layout & Druck: BMSGPK Alle Rechte vorbehalten: Jede kommerzielle Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk, sowie für die Verbreitung und Einspeicherung in elektronische Medien wie z. B. Internet oder CD-Rom. Im Falle von Zitierungen im Zuge von wissenschaftlichen Arbeiten sind als Quellenangabe BMSGPK sowie der Titel der Publikation und das Erscheinungsjahr anzugeben. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des BMSGPK und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Bestellinfos: Kostenlos zu beziehen über das Broschürenservice des Sozialministeriums unter der Telefonnummer sowie unter

3 Vorwort Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie verbringen täglich viele Stunden an Ihrem. Darum ist es besonders wichtig, dass Ihr Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet ist. Die laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist eine wichtige Aufgabe des Dienstgebers, um Fehlbelastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Wesentlich ist aber auch Ihre persönliche Mitwirkung an der richtigen Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes. SC in Mag. a Dr. in Brigitte Zarfl Mit vorliegender Broschüre möchten wir Ihnen kurz zusammengefasst die wichtigsten Gestaltungshinweise für Ihren mitgeben und Sie über Ihre Ansprechpersonen (generell bei Fragen rund um die gesunde Ausgestaltung des Arbeitsplatzes) und einschlägige gesetzliche Regelungen informieren. Mit freundlichen Grüßen SC in Mag. a Dr. in Brigitte Zarfl Leiterin der Sektion I 3

4 Ansprechpersonen Falls Sie Fragen zur Gestaltung Ihres es haben können Sie sich gerne an folgende Personen wenden: Arbeitsmedizinerin Dr. in Elisabeth Chlastak Sicherheitsfachkräfte Franz Taschner und Manuela Kastner Mag. a Monika Kremser Leiterin der Kompetenzstelle Gesundheitsförderung und spezielle Personalangelegenheiten DW Sicherheitsvertrauenspersonen: Magda Frank DW Gertrude Kasper DW Mag. Walter Schreier DW Dr. in Elisabeth Schaffler DW Helmut Schroller-Rozsahegyi

5 Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Die richtige ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen minimiert das Risiko von Fehlbelastungen und daraus resultierenden Beschwerden wie Schulter- und Nackenschmerzen, Rücken- und Kreuzschmerzen, Kopfschmerzen sowie Augenbeschwerden. Beachten Sie insbesondere folgende Empfehlungen: Bildschirmaufstellung Aufstellung von Maus und Tastatur Einstellung des Arbeitssessels und Sitzhaltung Bewegung Pausen und Tätigkeitswechsel Augenübungen und Augenuntersuchungen Bildschirmaufstellung Bei der Bildschirmaufstellung ist darauf zu achten, dass die Blickrichtung annähernd parallel zu den Fensterflächen gerichtet ist. Es dürfen keine störenden Reflexionen am Bildschirm, z. B. durch Fenster, Lichtkuppeln oder Leuchten entstehen. Die oberste Informationszeile darf nicht über der Augenhöhe liegen. Ein Sehabstand von 50 bis 70 cm (= eine Armlänge) sollte eingehalten werden. Die Bildschirmneigung ist so einzustellen, dass die Sehachse im rechten Winkel auf die Bildschirmmitte trifft. Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, Tastatur und Bildschirm sollten eine Linie bilden. Seitliche Verdrehungen sollten vermieden werden. 5

6 Bild: Richtige Aufstellung von Bildschirm und Tastatur Quelle: Maus und Tastatur Die Tastatur sollte so flach wie möglich eingestellt sein, frontal vor der Benutzerin / dem Benutzer liegen und gut erreichbar sein. Die Maus sollte neben der Tastatur liegen. Die Bewegungen für die Maus sollten nicht nur aus dem Handgelenk, sondern aus Schulter und Ellenbogen kommen. 6

7 Einstellung des Arbeitssessels und Sitzhaltung Stellen Sie Ihre Sitzhöhe so ein, dass Sie Ihre Unterarme bequem bei hängenden Schultern auf der Tischoberfläche im rechten Winkel ablegen können. Die Unterschenkel sollen rechtwinkelig zum Oberschenkel abgebogen sein, die Füße vollflächig auf dem Boden stehen. Sollte der Winkel im Kniegelenk kleiner oder größer als ein rechter Winkel sein, ist eventuell eine Tischhöhenverstellung erforderlich. Kontaktieren Sie diesbezüglich die Arbeitsmedizinerin oder die Sicherheitsfachkraft. Stellen Sie die Rückenlehne so ein, dass sie eine gute Abstützung ermöglicht. Bewegung Die Referenzposition ist nicht als dauernde Sitzposition gedacht. Forcieren Sie aus dieser Position heraus dynamisches Sitzen. Immer die nächste Sitzhaltung ist die beste! Bauen Sie kurze Rückenübungen im Arbeitsalltag ein. Stehen Sie zwischendurch auf (z. B. beim Telefonieren). Stellen Sie den Drucker etwas weiter weg auf. Nutzen Sie die Bewegungsangebote des Dienstgebers und der SVSM im Rahmen des Gesundheitsförderungsprogrammes. 7

8 Pausen und Tätigkeitswechsel Legen Sie nach 50 Minuten Bildschirmarbeit eine 10-minütige Pause oder einen Tätigkeitswechsel ein (z. B. Telefonat, Kurzbesprechung). Oftmalige und kürzere Pausen sind besser als seltene und lange Pausen! Augenübungen und Augenuntersuchungen Machen Sie in den Bildschirmpausen Augenübungen (siehe das Merkblatt Augentraining im Intranet unter Personal und Ausbildung / Gesundheitsförderung-Bedienstetenschutz / Arbeitsmedizinische Betreuung). Lassen Sie Ihren Blick zwischendurch schweifen und beachten Sie abwechselnd Gegenstände in unterschiedlicher Entfernung. Decken Sie Ihre Augen hin und wieder leicht und ohne Druck mit beiden Händen ab und lassen Sie sie im Dunkeln einige Zeit ruhen. Öfter blinzeln. Gehen Sie zum Sehtest, der seitens der Arbeitsmedizinerin alle zwei bis drei Jahre an der Dienststelle angeboten wird. Lassen Sie Ihre Augen beim Augenarzt / bei der Augenärztin untersuchen. Verwenden Sie am Ihre vom Augenarzt / von der Augenärztin verordnete Lesebrille. Falls eine Bildschirmbrille verordnet wurde, werden die Kosten dafür vom Dienstgeber ersetzt (siehe dazu das Rundschreiben des Sozialministeriums). 8

9 Gesetzliche Definitionen und Erfordernisse: Gemäß 67 Abs. 1 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz liegt ein vor, wenn das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden. Gemäß der Verordnung der Bundesregierung über den Schutz der Bundesbediensteten bei Bildschirmarbeit (B-BS-V), i. V. m. der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung-BS-V), jeweils in der geltenden Fassung: ist Bildschirmarbeit die Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dialogverkehr, Textverarbeitung, Bildbearbeitung oder CAD/CAM-Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen unter Verwendung von Bildschirmgeräten. muss nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen, der geeignet ist, mögliche Belastungen, die durch die Arbeit am Bildschirm auftreten können, zu verringern, wenn pro Tag ununterbrochen mehr als zwei Stunden Bildschirmarbeit geleistet wird. Lässt der Arbeitsablauf eine solche Pause/einen solchen Tätigkeitswechsel nach 50 Minuten nicht zu, kann diese/dieser auch in der jeweils zweiten Stunde erfolgen. Pausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen. 9

10 haben Bedienstete, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Tagesdienstzeit, das sind durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden, Anspruch auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sowie auf Vergütung der Anschaffungskosten von Bildschirmbrillen. 10

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