Nur per . Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.v Bochum
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1 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Berlin Nur per Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.v Bochum info@fachanwalt-fuer-steuerrecht.de Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. info@steuerzahler.de Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter Münster info@bdfr.de Bundesrechtsanwaltskammer zentrale@brak.de Bundessteuerberaterkammer zentrale@bstbk.de Bundesverband deutscher Banken e.v. bankenverband@bdb.de Bundesverband der Deutschen Industrie Steuern- und Finanzpolitik steuerpolitik@bdi-online.de Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Berlin info@bvr.de Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) Berlin info@bdl-online.de HAUSANSCHRIFT TEL FAX MD Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstraße 97, +49 (0) (0) IVA7@bmf.bund.de DATUM 20. November
2 Seite 2 Bundesverband der Steuerberater e.v Berlin info@bvstb.de Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.v Berlin office@bvb.org Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. info@bga.de Bundesverband Investment und Asset Management e. V Frankfurt am Main info@bvi.de Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands e. V Berlin postmaster@voeb.de Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V München info@bvzl.de Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abt_11@bda-online.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Berlin post@staedtetag.de DBB-Deutscher Beamtenbund-Tarifunion redaktion@dbb.de Deutsche Bundesbank Frankfurt/Main info@bundesbank.de Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf kontakt@deloitte.de Deutsche Steuer-Gewerkschaft dstg-bund@t-online.de
3 Seite 3 Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.v Köln dstjg@otto-schmidt.de Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin drv@drv-bund.de Deutscher Anwaltsverein e. V. dav@anwaltverein.de Deutscher Buchprüferverband e.v Düsseldorf info@dbvev.de Deutscher Gewerkschaftsbund Reiner.Hoffmann@dgb.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. (DIHK) info@dihk.de Deutscher Richterbund e.v. (DRB) info@drb.de Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Steuern@dsgv.de Deutscher Steuerberaterverband e. V. dstv.berlin@dstv.de Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bonn poststelle@bfdi.bund.de Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft info@de.ey.com Flick Gocke Schaumburg (steuerzentrierte Rechtsberatung) Bonn bonn@fgs.de
4 Seite 4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. berlin@gdv.de Handelsverband Deutschland - HDE e.v. hde@einzelhandel.de Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.v. (HLBS) verband@hlbs.de Institut für Finanzen und Steuern e.v Bonn info@ifst.de Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V Düsseldorf info@idw.de KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf information@kpmg.de Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) Berlin info@nvl.de PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt webcontakt_anfragen@de.pwc.com Verband der Auslandsbanken e. V Frankfurt/Main verband@vab.de Verband der Deutschen Freien öffentlichen Sparkassen e.v Bremen info@verband-freier-sparkassen.de Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Frankfurt/Main info@vka.de Wirtschaftsprüferkammer Berlin kontakt@wpk.de
5 Seite 5 Zentralverband des Deutschen Handwerks info@zdh.de nachrichtlich: Bundesministerium des Innern poststelle@bmi.bund.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz poststelle@bmjv.bund.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie poststelle@bmwi.bund.de Bundesministerium für Gesundheit info@bmg.bund.de BETREFF Diskussionsentwurf Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ANLAGEN 1 GZ IV A 7 - O 2200/14/10015 :009 DOK 2014/ (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, die Steuerverwaltung ist bestrebt, die Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren vor dem Hintergrund der technischen und demographischen Entwicklung weiter zu optimieren und zu modernisieren. Von der Möglichkeit eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes im Besteuerungsverfahren sollen alle Beteiligten gleichermaßen profitieren. Der demographischen Entwicklung und den zunehmend globalisierten Geschäftsprozessen in der Wirtschaft soll mit Effizienzsteigerungen durch Einsatz moderner IT-Verfahren Rechnung getragen werden. Bund und Länder haben hierzu ein gemeinsames Konzept mit Gesetzgebungsvorschlägen sowie weiteren untergesetzlichen Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet und in dem beigefügten Diskussionsentwurf festgehalten. Im Wesentlichen sieht der Diskussionsentwurf folgende gesetzliche und untergesetzliche Handlungsfelder vor: Weitgehende elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung und den am Besteuerungsverfahren Beteiligten, wobei die sog. ELSTER-Quote ohne zusätzliche
6 Seite 6 gesetzliche Verpflichtungen zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen durch Verbesserung der Servicequalität ausgebaut werden soll. Reduzierung des Umfangs der Steuererklärungen - Gesetzliche Pflichten zur Vorlage von Belegen mit der Steuererklärung werden weitest möglich durch sog. Belegvorhaltepflichten ersetzt. - Bezüglich der Daten, die der Finanzverwaltung bereits aufgrund elektronischer Datenübermittlungspflichten Dritter bekannt sind, werden über die sog. vorausgefüllte Steuererklärung hinaus weitere Erleichterungen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung geprüft. Dabei ist sicherzustellen, dass der Steuerbürger von den von Dritten übermittelten Daten abweichende Angaben machen kann. Sachverhaltsermittlung und Bescheiderteilung im Veranlagungsverfahren - Die Möglichkeit des Einsatzes von IT-gestützten Risikomanagementsystemen bei der Prüfung von Steuererklärungen wird ausdrücklich in der Abgabenordnung normiert. Verifikation und Gleichmäßigkeit der Besteuerung müssen dabei durch entsprechende gesetzliche Vorgaben rechtlich gewährleistet bleiben. - Die Quote ausschließlich elektronisch bearbeiteter Einkommensteuerklärungen einschließlich automatischer Erteilung elektronischer Steuerbescheide (derzeit unter 10 %) soll deutlich gesteigert werden. Verbesserung des Rechtsschutzes im elektronischen Steuerverfahren - Eine spezifische Änderungsnorm für vollautomatisch erlassene Bescheide (mit 1-jähriger Antragsfrist) soll die Rechtsposition der Steuerpflichtigen stärken. - Eine ausdrückliche Korrekturmöglichkeit bei Schreib- und Rechenfehlern des Steuerpflichtigen, wie von Verbänden und steuerberatenden Berufen gefordert, soll ebenfalls zu einem bürgerfreundlicheren Verwaltungsvollzug beitragen. Neben einer gesetzlichen Verankerung des Auskunftsanspruchs im Besteuerungsverfahren sollen als Reaktion auf die verstärkte Nutzung elektronischer Daten bereichsspezifische Datenschutzregelungen geschaffen werden. Die Neuregelung der Steuererklärungsfristen und des Verspätungszuschlages dient der besseren Planbarkeit der Arbeitsanfälle bei Steuerberatern und in den Finanzämtern und kann auch zu einer zeitnäheren Steuererhebung beitragen. Der Gesetzesentwurf soll bereits in 2015 fertiggestellt werden, so dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Die Umsetzung eines Großteils der aus dem Gesetz folgenden Maßnahmen, ebenso wie die Umsetzung der weiteren im Diskussionsentwurf vorgesehenen untergesetzlichen Maßnahmen, bedarf allerdings eines nicht unerheblichen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb sind in den Gesetzentwurf entsprechende Anwendungsvorschriften aufzunehmen.
7 Seite 7 Die im Diskussionsentwurf beschriebenen Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten im Besteuerungsverfahren. Daher möchte ich Ihnen hiermit bereits vor Einleitung des formalen Gesetzgebungsverfahrens die Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben, die damit schon bei der Ausarbeitung des Referentenentwurfes Eingang finden kann. Im Hinblick auf die enge zeitliche Planung wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Stellungnahmen bis zum 30. Januar möglichst in elektronischer Form - unmittelbar an das Referat IV A 7 (IVA7@bmf.bund.de) übersenden. Wir werden Ihre Stellungnahmen zeitnah auswerten und ggf. zu gemeinsamen Gesprächen einladen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sell Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.
Ausschließlich per E-Mail. Bund der Steuerzahler e. V. Französische Straße 9-12 10117 Berlin. Bundessteuerberaterkammer Neue Promenade 4 10178 Berlin
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