Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot
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- Elmar Günther
- vor 8 Jahren
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1 Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot für Treuhänder
2 Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich Liechtenstein hat mit Österreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuer) unterzeichnet, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Was bedeutet dies für Sie und? Das Abkommen stellt die Nachversteuerung (Regularisierung) von unversteuerten Vermögen österreichischer Steuerpflichtiger für den Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem 31. Dezember 2013 sicher und regelt die künftige Besteuerung ab 1. Januar 2014 bei liechtensteinischen Zahlstellen. Geregelt werden auch die Eingangsbesteuerung an sowie die Besteuerung von Zuwendungen von intransparenten Stiftungen oder anderen intransparenten Vermögensstrukturen. Die Pflichten der Zahlstelle Gemäss dem Steuerabkommen fungieren nicht nur liechtensteinische Banken, sondern auch liechtensteinische Treuhänder als Zahlstellen (sog. Organ-Zahlstellen). Das Steuerabkommen unterscheidet sich diesbezüglich vom Schweizer Steuerabkommen mit Österreich. Wir gehen davon aus, dass Treuhänder die technische Abwicklung des Abkommens betreffend die Regularisierung der Vergangenheit an Banken delegieren können. Für die Regularisierung der Vergangenheit sowie für die zukünftige Besteuerung von Vermögenswerten nehmen Sie als Organ-Zahlstelle verschiedene Aufgaben wahr: von der Information Ihrer Kunden über die Berechnung bzw. Abwicklung der möglichen en bis hin zur.
3 Ihre Aufgaben als Zahlstelle Regularisierung der Vergangenheit Information Ihrer Kunden über ihre Rechte und Pflichten Zukünftige Besteuerung Information Ihrer Kunden über ihre Rechte und Pflichten Einmalzahlung Freiwillige Meldung Quellensteuer Freiwillige Meldung Einmalige Berechnung der Einmalzahlung Tagesaktuelle Berechnung der Quellensteuer Eingangs- resp. Zuwendungssteuer Zuwendungen an intransparente Vermögensstrukturen (Eingangssteuer) Zuwendungen von intransparenten Vermögensstrukturen (Zuwendungssteuer) Was ist die Herausforderung? Die Aufgaben sind komplex. Die grosse Herausforderung besteht darin, die staatsvertraglichen Pflichten mit tragbarem Ressourceneinsatz in einer effizienten Abwicklungslösung umzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung Bei der Umsetzung der Schweizer Steuerabkommen haben wir umfangreiche Erfahrungen gesammelt sowie Prozesse und Systeme aufgebaut, die sich in vielen Bereichen auf die liechtensteinisch-österreichische Vereinbarung übertragen lassen. Profitieren Sie von unserem Leistungsangebot Delegieren Sie Aufgaben im Bereich der technischen Umsetzung des Steuerabkommens an uns. Wir erledigen die Abwicklungs aufgaben für Sie, während Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können auf Ihre Kunden. Dabei setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und unkomplizierte Abläufe zwecks reibungsloser und Erfolg versprechender Zusammenarbeit.
4 Unser Leistungsangebot Regularisierung der Vergangenheit Technische Unterstützung im Bereich Teilberechnung der Einmalzahlung «LGT gebuchte Vermögen» (Modul 1) n Basis: bei LGT gebuchte Vermögenswerte des Kunden n Seit 1. Mai 2013 verfügbar n Reports in LGT Class verfügbar n Vor 31. Dezember 2013: Simulationsberechnung Kostenlos Technische Unterstützung im Bereich Berechnung der Einmalzahlung «weltweite Vermögen» (Modul 2) n Basis: weltweite Vermögenswerte des Kunden n Seit 1. Mai 2013 verfügbar n Effizienter Datentransfer mittels gesicherter Leitungen n Reports in LGT Class n Alternative: Datentransfer mittels Microsoft Excel Vorlage und Einzelkunden-Reports (bei LGT Kundenberater zu bestellen) n Vor 31. Dezember 2013: Simulationsberechnung n Per 31. Dezember 2013: Schlussberechnung Technische Unterstützung im Bereich Abwicklung der Einmalzahlung bzw. der freiwilligen Meldung (Modul 3) n Einmalzahlung (Voraussetzung: Nutzung Modul 1 oder Modul 2) Abführung Einmalzahlung an Steuerverwaltung Journal an Treuhänder Kundenbestätigung an Vertragspartner (i.d.r. Treuhänder) n Freiwillige Meldung Meldung an Steuerverwaltung Journal an Treuhänder Kundenbestätigung an Vertragspartner (i.d.r. Treuhänder) Kostenpflichtig (Pauschalpreis pro Kunde) Kostenpflichtig (Pauschalpreis pro Kunde) Übersichts-Report Treuhandbüro Übersichts-Report Treuhandbüro Einzelkunden-Report Einzelkunde Einzelkunden-Report Einzelkunde Zukünftige Besteuerung von Kapitaleinkünften Eine Kollisionsregel in den Umsetzungsbestimmungen des Steuerabkommens klärt die Verantwortung für Geschäfts beziehungen mit Kunden, bei denen sowohl eine Bank- wie auch eine Organ-Zahlstelle involviert ist. Gestützt darauf gewährleistet die LGT eine effiziente Abwicklung der künftigen Besteuerung der bei ihr gebuchten Vermögen.
5 Ihr Nutzen Ausbildung sichert Beratungsqualität Ergänzend zum Leistungsangebot bieten wir Ihnen Schulungen an. Diese erfüllen dieselben hohen Standards wie unsere bankinternen Kurse. Kurzum: Ihre Mitarbeitenden profitieren vom selben Wissenstransfer wie unsere Kundenberater. Ihr Nutzen n Qualität: fachlich einwandfreie Lösung n Kosten: minimaler Ressourceneinsatz n Qualifikation: Umfassende Schulungen und Schulungsunterlagen n Zeit: Termingerechte Umsetzung Wir sind für Sie da Als Ihr Partner ist es uns wichtig, Sie rasch und kompetent bei der Umsetzung des Steuerabkommens zu unterstützen. Ihr Kundenberater freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen.
6 Die Abbildungen in dieser Broschüre sind Details aus einem Werk von Quentin Massys, Ende 1. Viertel 16. Jh. LIECHTENSTEIN. The Princely Collections, Vaduz Vienna Risikohinweise/Disclaimer Die in diesem Dokument veröffentlichten Informationen und geäusserten Meinungen dienen nur zu Informationszwecken und sollen lediglich einen allgemeinen Überblick über die im Zusammenhang mit dem zwischen Liechtenstein und Österreich geschlossenen Abkommen bestehenden Verpflichtungen vermitteln. Die in diesem Dokument veröffentlichten Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Es übernimmt jedoch weder die LGT Gruppe Stiftung noch andere Mitglieder der LGT Gruppe wie die LGT Bank AG, Vaduz, eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. LGT übernimmt auch keine Haftung für Fehler oder Irrtümer im Rahmen der Auslegung des Abkommens. Der Inhalt dieses Dokuments stellt keine Anlage-, Rechts-, Steuerberatung oder sonstige Beratung dar. Wenden Sie sich an Ihren Anlage-, Rechts- oder Steuerberater, falls Sie eine derartige Beratung benötigen. Die gesamte Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschliesslich direkter oder indirekter Schäden bzw. Folgeschäden, die durch Nutzung der oder Zugang zu in diesem Dokument veröffentlichten Informationen entstehen könnten, wird ausdrücklich wegbedungen. Der genaue Umfang der angebotenen Dienstleistungen kann erst definitiv bzw. verbindlich festgelegt werden, wenn das Steuerabkommen von beiden Ländern ratifiziert ist und die dazugehörigen Umsetzungsbestimmungen erlassen sind. LGT Bank AG Herrengasse 12 FL-9490 Vaduz Tel Die LGT Group ist an mehr als 20 Standorten in Europa, Asien und dem Mittleren Osten präsent. Die vollständige Adressübersicht finden Sie unter de 0314 online
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