Inhalt. Vorwort 3. Nachhaltigkeit Unser Standpunkt 23 Nachhaltigkeitsprojekte der Firmen 23 und der Industrie

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1 Jahresbericht 2018

2 Inhalt Vorwort 3 Gesetzgebung Schweizerische Gesetzgebung 4 Kosmetikrecht 4 Revisionen des Schweizer 6 Chemikalienrechts Lenkungsabgabe VOC 7 «Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika 8 Meetings & Anlässe Kartellrechtliche Compliance 9 Generalversammlung 10 Vorstand 10 Stakeholder Council (SC) 10 Technische Kommissionen (TK) 10 Arbeitsgruppe Professionelle 11 Reinigung (AG ProRe) Arbeitsgruppe Professionelle 11 Haarpflege (AG PHP) AG Swissness und Export 11 Geschäftsführerkonferenz 11 Netzwerk Kontakte aufbauen und pflegen 12 Politik 13 Behörden 13 Nationale Verbände 14 und Organisationen Internationale Verbände 15 und Organisationen Dienstleistungen Attraktives Paket 21 Informationen an Mitglieder 21 Auskünfte an Mitglieder 22 und Stakeholder Auskünfte an ausländische Firmen 22 und Organisationen Free Sale Certificates 22 Exporte und Fachmessen 22 ARGUSavenue 22 Nachhaltigkeit Unser Standpunkt 23 Nachhaltigkeitsprojekte der Firmen 23 und der Industrie Zahlen Kosmetikmarkt 24 Wasch- und Reinigungsmittelmarkt 25 Organisation Mitgliederentwicklung 26 Mitgliederliste 26 Organisation 27 Mitglieder in Gremien / Arbeitsgruppen 27 Vertretungen 33 Organigramm 34 Kommunikation Die Stimme der Branche 18 Medienarbeit 19 Konsumenteninformation 19 «Geschirrspülen» Reaktivierung der AG Kommunikation 19 -Dienstleistungsanalyse 20 Social Media 20 Inhalt 2

3 Das Jahr verging wie im Flug der meist gehörte Ausspruch vieler Freunde und Kollegen am Ende jedes Jahres! Und so ist es auch: 2018 ist Geschichte! 2018 war ein interessantes Jahr, das unseren Verband in seiner Tätigkeit zugleich gefordert, und für die Zukunft fit gemacht hat. Immer neue Gesetze und Veränderungen in der Wahrnehmung der Schweizerinnen und Schweizer fordern nicht nur jedes unserer Mitglieder, sondern eben auch unsere Interessenvertreter in der Politik. «Problem erkannt Problem gelöst» so wollen Politik und Gesellschaft die grossen Themen angehen. Angesichts der Menge und der Komplexität der Probleme ist der Wunsch, jede «Baustelle» so schnell wie möglich zu schliessen, auch mehr als verständlich. Nur funktioniert das so leider nicht! Wenn ein Thema von grosser Bedeutung zum Problem wird, und «Action» gefordert ist, scheint es mir wichtig zu sein, nicht nur die Plausibilität von Zusammenhängen zu prüfen. Viel wichtiger scheint mir, deren Auswirkung in die Überlegungen mit aufzunehmen und deren Relevanz im Grössenvergleich zu berücksichtigen, um dann die richtigen Massnahmen zu treffen, die auch wirklich einen Nutzen bringen. Sie finden, das ist selbstverständlich? Ich auch und doch vermisst man genau das manchmal in den Debatten. Beispiel: Plausibilität es gibt (noch) Mikroplastikpartikel in Zahnpasta Auswirkung gelangen sie durch unsere Abwasserreinigungsanlagen in den Kreislauf? Relevanz gelangen sie in einer relevanten Menge in die Gewässer? Nein wir müssen die Fragestellungen proaktiv angehen und die richtigen Fragen stellen, um «wahre Positionen» zu schaffen. Denn die Themen, die da auf uns zukommen, sind Themen, die uns alle betreffen und die auch nur gemeinsam gelöst werden können. Und dafür müssen die Relationen stimmen. Ich freue mich deshalb besonders, dass unser Verband 2019 einen ersten «Informationstag Verpackung und Umwelt» veranstaltet, der zum Ziel hat, die Umweltthemen, die die Gesellschaft beschäftigen, wie Verpackung und Recycling, Rohstoffe und Umwelt sowie Mikroplastik, objektiv zu betrachten und in Relation zu setzen. Um objektiv zu informieren und Denkanstösse zu vermitteln, wie diese Themen sinnvoll angegangen werden können. Für uns als Verband bedeutet das, dass wir uns um Objektivität in der Debatte bemühen müssen, und dass wir bei aktuellen Problemstellungen egal aus welcher Richtung sie stammen stets Augenmass bewahren. Wir dürfen die Fragen nach Plausibilität, Auswirkung und Relevanz nie aus den Augen lassen. Die guten Erfolge in der Vergangenheit bei der Revision des Kosmetik- und Chemikalienrechts, der VOC-Abgabe oder der Vermeidung von Furocumarinen in kosmetischen Zubereitungen werden fortgeführt und wir werden dafür besorgt sein, die Themen früh zu erkennen und uns gut vorzubereiten. Im Interesse unserer innovativen Industrie und im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten! Das erfordert gute Arbeit und dafür sind wir dankbar! Allen voran bei unserem Direktor Dr. Bernard Cloëtta, seinem schlagkräftigen Team und dem gesamten Vorstand bedanke ich mich deshalb sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und für die Erreichung der gesetzten Ziele! Vorwort Thomas Früh Präsident Mikroplastik durch den Abrieb von Autoreifen entsteht in tausendfachen Mengen und wird vom Regen weggespült oder vom Wind verweht. Einweggeschirr wird in Europa mehrheitlich dem Abfall-Kreislauf zugeführt. Gelangt davon Mikroplastik in die Weltmeere? Was ist wahr, was ist relevant? Und Ihnen, liebe Mitgliedsfirmen des, danke ich für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und natürlich dafür, dass Sie uns in unserer Verbandsarbeit so aktiv unterstützen! Diese Fragen aufzuwerfen und die Relationen herzustellen, werden uns als Verband in den nächsten Jahren sehr intensiv beschäftigen. Es wird nicht reichen, im «Schützengraben» zu warten, bis ein Thema aufkommt, um es dann möglichst schnell zu bekämpfen. Thomas Früh, Präsident Vorwort 3

4 Gesetzgebung Gesetzgebung Schweizerische Gesetzgebung Im Kosmetikrecht stand die Bekämpfung der vom EU- Recht abweichenden Schweizer Sonderregelung für Furocumarine vor dem Bundesverwaltungsgericht im Vordergrund, ebenso das vom BLV aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses in Erwägung gezogene Verbot von Aluminiumsalzen in Deos. Im Umwelt- bzw. Chemikalienrecht standen das Thema Mikroplastik und die Inkraftsetzung der revidierten Chemikalienverordnung bzw. Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung an, zu welcher der jeweils Stellung nahm und ausführlich informierte. Bei der Abschaffung der Lenkungsabgabe VOC wurde eine abgeschwächte Version der Motion Wobmann vom Ständerat angenommen, welche die Abgabe zwar bestehen lässt, aber administrative Vereinfachungen für die Unternehmen verlangt. Nach dem Inkrafttreten der «Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika am 1. Januar 2017 richteten sich die Aktivitäten 2018 vorwiegend auf die Zusammenarbeit der Verbände mit dem Institut für geistiges Eigentum zur Durchsetzung des Schutzes von «Swiss Made»-Produkten im Ausland. Kosmetikrecht Die «dynamischen Verweise» auf die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung im neuen Schweizer Kosmetikrecht ermöglichen eine umfassende und permanente Harmonisierung der beiden Rechtssysteme. Gesetzliche Änderungen des EU-Rechts können nun zeitund inhaltsgleich in der Schweiz umgesetzt werden. Leider hat der Gesetzgeber mit der Sonderregelung der Furocumarine in Art. 6 Abs. 1 VKos eine wesentliche Differenz zum EU- Recht geschaffen, indem er die Limitierung des Furocumaringehaltes von 1mg/kg auf alle Produkte ausweitete, die dem Sonnenlicht ausgesetzt werden können. In der EU betrifft diese nur die Sonnenschutzprodukte und Selbstbräuner. Dies führte zu einer grossen Rechtsunsicherheit für Produkte wie Cremes, Lippen-, Haar- und Nagelprodukte sowie Parfums, Eaux de Toilette und Deodorants. 4

5 Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ermöglicht es grundsätzlich, EU-konforme Produkte in der Schweiz in Verkehr zu bringen, auch wenn sie die schweizerischen Vorschriften nicht vollständig erfüllen. Diese Möglichkeit hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 25. September 2017 mit einer Allgemeinverfügung für Furocumarine unterbunden. Der und verschiedene Mitgliedsfirmen erhoben dagegen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht. Der koordinierte die Prozessführung und die Gespräche der Industrievertreter mit dem BLV, welche zu folgenden Resultaten führten: Das BLV hob die oben genannte Allgemeinverfügung am 3. Juli 2018 auf. Damit ist das vom BLV ausgehebelte Cassisde-Dijon-Prinzip wieder anwendbar. Daraufhin zogen die Industrievertreter die Klagen beim Bundesverwaltungsgericht zurück. Das BLV präzisierte den Text von Art. 6 Abs. 1 VKos am dahingehend, dass Parfums, Eaux de Toilette und Kölnischwasser von der Limitierung des Furocumaringehaltes auf weniger als 1 mg/kg explizit ausgenommen sind. «Der ist ein engagierter Industrieverband. Dank seiner hohen Sachkompetenz und seiner guten Vernetzung ist es gelungen, staatliche Importbeschränkungen für Furocumarine-Produkte erfolgreich abzuwehren.» Dr. Felix Kesselring LL.M., Rechtsanwalt, CMS von Erlach Poncet AG Der Anwendungsbereich für weitere Produkte ist auf der BLV-Website in den Erläuterungen näher beschrieben. Folgende Mittel fallen nicht unter diese Regelung (nicht abschliessende Liste): Nagelpflegemittel und -kosmetika Haarbehandlungsmittel Zahn- und Mundpflegemittel Deodorants Nachtpflegemittel Mittel, die abgespült werden («Rinse-off»-Produkte) Das BLV plant nach eigenen Angaben, die neue Regelung von Art. 6 Abs. 1 VKos in den Ausnahmekatalog der Gesetzgebung über technische Handelshemmnisse aufzunehmen (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV). Dies erfordert ein Anhörungsverfahren und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip weiterhin anwendbar. Gesetzgebung 5

6 «Der ist für uns der wichtigste Ansprechpartner der Branche. Der Verband initiierte einen direkten Austausch mit dem BAFU, um offene Fragen zur Regelung der in der Luft stabilen Stoffe gemäss ChemRRV zu diskutieren, und leitete dann die Erkenntnisse innerhalb des Verbands weiter.» Dr. sc. nat.christoph Moor Sektionschef Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien, BAFU Die seit 2010 bestehenden «Abgrenzungskriterien des BAG» von Kosmetika zu Heilmitteln bzw. Biozid-Produkten sind nach Angaben des BLV weiterhin in der Überarbeitung. Der hat dazu eine umfassende Stellungnahme mit den wichtigsten Anliegen der Industrie eingereicht und ist daran interessiert, in diesem Dossier eng mit dem BLV zusammenzuarbeiten. Bezüglich Claims besteht allgemein eine grosse Rechtsunsicherheit, nicht zuletzt wegen unterschiedlicher Auslegungen der von der EU übernommenen Regelungen durch die kantonalen Vollzugsorgane. Dies hat sich an diversen Veranstaltungen des deutlich gezeigt, unter anderem am Meeting der Technischen Kommissionen am 7. November und an einer zusammen mit dem Verband KS/CS Kommunikation Schweiz am 23. August in Zürich durchgeführten Fachtagung zu Claims. Revisionen des Schweizer Chemikalienrechts Revision der Chemikalienverordnung (ChemV) Damit Produkte noch besser identifiziert werden können, muss künftig auf der Verpackung und bei der Meldung ein Identifikationselement (UFI) angegeben werden. Dies betrifft bestimmte gefährliche Produkte, die an Privatpersonen abgegeben werden. Die Übergangsfrist für diese neue Bestimmung läuft bis Ende Das BAG ist seit längerer Zeit mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung beschäftigt. Dies führt zu einer unerwünschten Zeitverknappung für die korrekte Umsetzung in der Industrie, weshalb der beim BAG intervenierte. Folgende Revisionspunkte wurden vor allem aufgrund der Stellungnahmen der Industrie und der Kantone bei der Revision der ChemV nicht umgesetzt: Änderung der Definition des Begriffs «Nanomaterial» Änderung der Abgabebeschränkungen insbesondere in Schulen Einführung der Meldung der Verwendung von Nanomaterialien Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) Gesetzgebung Am 1. März 2018 traten verschiedene Änderungen der ChemV in Kraft. Die Chemikalienverordnung verlangt neu eine spezifische Meldepflicht für synthetische faser- oder röhrenförmige Nanomaterialien, die als solche in den Verkehr gebracht werden. Die Meldepflicht gilt innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen unter der neuen Regelung. Zwischenprodukte waren bisher von der Meldepflicht ausgenommen, unterliegen in der EU jedoch einer Registrierungspflicht. Ab 1. März 2018 unterliegen Zwischenprodukte, die gefährliche Eigenschaften haben und in Mengen von über 100 kg/jahr in der Schweiz vermarktet werden, auch in der Schweiz der Meldepflicht. Diese Massnahme stellt u.a. sicher, dass die Ärztinnen und Ärzte von Tox Info Suisse (Notfallnummer 145) die richtigen Massnahmen empfehlen können. Auch 2018 sind diverse Wirkstoffe für Biozidprodukte von Genehmigungs- oder Nichtgenehmigungsentscheiden in die Wirkstofflisten betroffen (Anhang 2 der Biozidprodukteverordnung, VBP). Im Fall der Genehmigung sind die Übergangszulassungen ZN oder ZB von Produkten mit den entsprechenden Wirkstoffen durch neue Produktzulassungen oder Anerkennungen zu ersetzen. Im Fall der Nichtaufnahme eines Wirkstoffes sind Produkte, welche diesen enthalten, vom Markt zu nehmen. Die Inhaber betroffener Zulassungen werden von der Anmeldestelle Chemikalien angeschrieben. Diverse -Mitgliedsfirmen beklagten sich über die zu lange dauernde Registrierung von Biozidprodukten. Auch in diesem Punkt trat der mit dem BAG in Verbindung. 6

7 Revisionen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) In der 8. ATP der europäischen CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Chemikalien werden Änderungen des weltweiten UN- GHS umgesetzt. Per 1. Februar 2018 hat die Schweiz diverse Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung bezüglich mehrerer Gefahrenklassen geändert, insbesondere bei den Wirkungen auf die Haut und die Augen. Umfangreiche Anpassungen gibt es auch bei den Sicherheitshinweisen (P-Sätzen). Produkte, welche bereits vorher in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch längstens während zweier Jahre abgegeben werden. Mit der 9. ATP der CLP-Verordnung wurden 26 Stoffe neu mit einer harmonisierten Klassierung in Anhang VI aufgenommen. Für 22 weitere Stoffe wurde die bisherige harmonisierte Klassierung geändert. Seit dem 1. März 2018 dürfen Stoffe und Zubereitungen mit diesen Stoffen nur noch mit der neuen Einstufung und Kennzeichnung abgegeben werden. Geändert wurden neben anderen die Einträge für Bisphenol A (BPA) und Diisobutylphthalat (DBP). Ebenfalls betroffen sind diverse Wirkstoffe von Biozidprodukten. Die Liste der krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) im Anhang 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wurde um 15 Stoffe erweitert. Es handelt sich um Stoffe, die mit einer der letzten ATPs der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft wurden. In den Anhang aufgenommen ist Formaldehyd. Damit wird die Anpassung von Anhang XVII REACH durch die Verordnung VO (EU) 2017/1510 ins schweizerische Recht übernommen. Die betroffenen Stoffe dürfen seit dem 1.September 2018 nicht mehr als solche oder in Zubereitungen (typischerweise ab einer Konzentration von 0.3 %, teilweise auch tiefer) an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Lenkungsabgabe VOC Der und weitere betroffene Industrieverbände stellen seit längerer Zeit den Nutzen der Lenkungsabgabe VOC grundsätzlich in Frage. Das Lenkungsziel ist mittlerweile erreicht, dennoch werden die unterstellten Produkte weiterhin unnötigerweise verteuert, ohne dass dabei eine Lenkungswirkung erzielt wird. Diese Verteuerung erhöht den Anreiz eines Einkaufs im grenznahen Ausland. Die Motion des Nationalrats Walter Wobmann «Abschaffung der VOC-Abgabe» wurde im Nationalrat am 9. März 2017 angenommen, trotz Ablehnungsempfehlung des Bundesrates. Der Ständerat hat am einer inzwischen abgeschwächten Version der Motion Wobmann zugestimmt. Danach soll die VOC- Abgabe grundsätzlich beibehalten werden. Der Bundesrat wird aber beauftragt, in der VOC-Verordnung Anpassungen vorzunehmen, «die den administrativen Aufwand im Vollzug so weit wie möglich reduzieren, unter Beibehaltung des Schutzniveaus». Mit dieser Lösung war dann auch eine im Vorfeld vom BAFU in die Diskussion gebrachte Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung vom Tisch. Ziel des Bundesrates ist es, dass die entsprechend revidierte VOC-Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Im Hinblick darauf will die Bundesverwaltung in den Jahren 2019 und 2020 Workshops mit den Anwendern aus Wirtschaft und Verwaltung durchführen. Der hat deshalb ein «Expertenteam VOC» ins Leben gerufen. Darin vertreten sind sowohl Importeure wie auch Schweizer Hersteller. Dieses Expertenteam soll für die bevorstehenden Gespräche und Workshops mit den Behörden die für unsere Industrie relevanten Anliegen zu gewünschten Vereinfachungen beim administrativen Aufwand liefern. Mit der 10. ATP der CLP-Verordnung wurden 24 Stoffe neu mit einer harmonisierten Klassierung in Anhang VI aufgenommen. Für 13 weitere Stoffe wurde die bisherige harmonisierte Klassierung geändert. Gesetzgebung 7

8 «Swiss Made»-Verordnung für Kosmetika Durchsetzung im Ausland Nach der Inkraftsetzung der neuen Swissness- Gesetzgebung am 1. Januar 2017 war in erster Linie die Durchsetzung der neuen Bestimmungen im Ausland das Hauptanliegen der Schweizer Hersteller. Insbesondere auf den asiatischen Märkten, aber auch in Europa, den USA und Kanada werden immer wieder missbräuchlich oder fälschlich verwendete «Swiss Made»-Herkunftsbezeichnungen bzw. Schweizer Flaggen auf Produkten festgestellt. Eine unmittelbare Geltung haben die neuen Vorschriften nur auf dem Gebiet der Schweiz. Es bestehen aber internationale Abkommen und weitere Optionen für eine Missbrauchsbekämpfung im Ausland. Das Institut für geistiges Eigentum IGE koordiniert die Anstrengungen der betroffenen Wirtschaftsverbände gegen Missbräuche im Ausland. Es führt Dialoge mit ausländischen Wettbewerbsbehörden und ersucht in konkreten Fällen die jeweilige diplomatische Vertretung der Schweiz, im jeweiligen Land direkt die fehlbaren Firmen auf die missbräuchliche Verwendung des Schweizer Wappens bzw. des Schweizer Kreuzes aufmerksam zu machen, Markenanmeldungen zu blockieren, und die betroffenen Branchenverbände in der Schweiz zu informieren. Die häufigsten Interventionen fanden erwartungsgemäss in China statt, gefolgt von Indien, Argentinien, den USA und diversen EU- Ländern. Dies mit Erfolg, wurden doch in den letzten 5 Jahren in knapp 400 Fällen zugunsten der Intervention des IGE entschieden, und hunderte von Produkten eingezogen. Auch im Inland intervenierte das IGE in über 400 Fällen. Dennoch bleibt die Anzahl der Missbräuche sehr hoch. Positivliste für Rohstoffe Der führt eine Positivliste der in der Schweiz hergestellten Rohstoffe und Zubereitungen für Kosmetika. Das Reglement dazu steht auf der -Website bereit. Die Liste wird ab dem ersten Eintrag aufgeschaltet. Interessierte Lieferanten von in der Schweiz hergestellten Rohstoffen sind eingeladen, ihre Produkte zu registrieren. Für den Verkauf ihrer «Swiss Made»-Kosmetika bietet die genannte Vermutung erhebliche Vorteile auf dem Markt: Ist ein Material in der Liste aufgeführt, so dürfen die Hersteller kosmetischer Mittel vermuten, dass das betreffende Material in der Schweiz gemäss den Angaben des Produzenten in ausreichender Menge und Qualität verfügbar ist. Der ist Mitglied im vom IGE koordinierten «Netzwerk Rechtsdurchsetzung Swissness», dem zahlreiche Wirtschaftsverbände mit Schweizer Herstellern angehören. Am 10. September 2018 beschloss das «Netzwerk», die Zusammenarbeit der Verbände und dem IGE zu institutionalisieren und die Ergebnisse der Überwachung von Markenanmeldungen zentral zu verwalten und zu veröffentlichen (enforcement.ipi.ch). Längerfristig ist zu prüfen, ob die Rechtsdurchsetzung im Ausland durch das IGE und die Verbände oder durch interessierte Dritte gemeinsam wahrgenommen werden soll. Gesetzgebung 8

9 Kartellrechtliche Compliance Verbände sind für die Mitgliedsfirmen einzigartige Plattformen, um sich über fachliche und rechtliche Fragen sowie Stakeholderanliegen und Medienthemen zu informieren und auszutauschen. Nur so kann eine Industrie die gemeinsamen Anliegen der Firmen klar formulieren und erfolgreich vertreten. Dabei ist eine kontrollierte und genaue Einhaltung der Regeln des Kartellund Wettbewerbsrechts sowie weiterer Compliance- Vorschriften unerlässlich. Für alle -Veranstaltungen gelten strikte Compliance- Regeln. Dies ermöglicht den Teilnehmern, die einzigartige Dienstleistungs- und Wissensplattform und das Netzwerk des Verbandes im sicheren Umfeld ohne Bedenken zu nutzen. Meetings & Anlässe Meetings & Anlässe 9

10 Generalversammlung Stakeholder Council (SC) «Der ist national und international gut vernetzt und dadurch eine wertvolle Unterstützung für Steinfels Swiss. Uns erschliessen sich alle relevanten Brancheninformationen. Bei individuellen Fragestellungen werden wir kompetent und schnell beraten. Der Verband bündelt zudem die Interessen der Mitglieder und steigert die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und Politik signifikant.» Christian Koch CEO Steinfels Swiss Die Generalversammlung fand am 26. April 2018 in der Giesserei Oerlikon in Zürich statt. Besprochen wurden in erster Linie statutarische Geschäfte. Als neue Mitglieder in den Vorstand gewählt wurden Ralf Brüngger (Diversey), Thierry Mousseigne (Unilever) und Ingo Tanger (Beiersdorf). Thomas Früh wurde als Präsident für ein weiteres Jahr bestätigt. Die bisherigen Mitglieder des Vorstandsauschusses, Marco Baumann, Rausch, und Ralf T. Gehlen, P & G, wurden ebenfalls wiedergewählt. Herr Dominik Stocker, The Nielsen Company, referierte über das Marktumfeld im Near Food Bereich Schweiz, unter dem Titel «What is the New Reality in Swiss Beauty & Cleaning?». Die Geschäftsstelle informierte unter anderem über den Stand der Diskussionen zur VOC- Lenkungsabgabe (Motion Wobmann), das neu gegründete -Expertenteam «Verpackung und Umwelt», den Stand der - Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Schweizer Sonderregelung für Furocumarine und die laufende Beschwerde gegen Tamedia / Le Matin bei der Lauterkeitskommission gegen eine diffamierende Werbung für Naturkosmetik. Im öffentlichen Teil mit Gästen referierte David Zaruk, Professor an der Universität St. Louis in Brüssel, über das Thema «Navigating the Activist Playbook». Vorstand Der Vorstand tagte am 22. März (Themen: Finanzen, Mitgliedschaft von Consultants, Beschwerde gegen Tamedia / Le Matin, Vorbereitung GV) und am 3. Dezember (Zielsetzungen 2019, Finanzen, und Social Media bzw. Claims, Auswertung -Dienstleistungsanalyse). Der Stakeholder Council traf sich am 5. September bei Steinfels Swiss in Winterthur. Nach einer Betriebsbesichtigung fand ein Austausch zu folgenden Themen statt: Recycling von Verpackungen (PET, Kunststoff, Glas, Spraydosen) Naturkosmetik Mikrokunststoffe Lenkungsabgabe VOC Claims (Wirkungsversprechen Täuschungsschutz) -Projekte Technische Kommissionen (TK) Am 7. November tagten die beiden Technischen Kommissionen im Novotel Zürich City West. An der TK Kosmetik referierten: Dr. Bernard Cloëtta (): Informationen zum CH-Kosmetikrecht Dr. Christian Gründling (FCIO): Update EU-Kosmetikrecht Petra Hüsler (LUZI AG / SFFIA): Regulatorische Änderungen in der Duftbranche Vorstellung der Stiftung St. Jakob durch Ivan Skender In der TK Wasch- und Reinigungsmittel wurde auf folgende Themen eingegangen: Dr. Christian Gründling (FCIO): Update EU-Chemikalienrecht Meetings & Anlässe 10

11 Sascha Nissen (A.I.S.E.): Product Environmental Footprint PEF & Update «Charter for Sustainable Cleaning» Dominique Werner (scienceindustries): Update VOC / Umweltschutzgesetzgebung Schweiz AG Swissness und Export Die frühere AG Swissness und die ERFA Export wurden zusammengelegt und werden jetzt unter der neuen Bezeichnung «AG Swissness und Export» weitergeführt. Im Anschluss an die jeweiligen Referate fand ein Erfahrungsaustausch statt. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel «Gesetzgebung». Arbeitsgruppe Professionelle Reinigung (AG ProRe) Die Sitzung der AG ProRe fand am 19. September im EuroAirport Business Center, Saint- Louis Cedex (F) statt. Nach den Informationen der Geschäftsstelle wurden die verschiedenen Statistiken dieser Arbeitsgruppe besprochen. Danach referierte Herr Dr. phil. nat. Yves Parrat, Chemieinspektor Kantonales Labor Basel Stadt, zum Thema «Gesetzgebung bei professionellen Reinigungsmitteln Anliegen der Vollzugsbehörde an die Industrie und umgekehrt». Am 7. Juni trafen sich deren Mitglieder im Novotel Zürich City West. Präsentiert wurden zuerst je ein Update über die Kosmetikgesetzgebung in China (Gerald Renner, Cosmetics Europe) und über das Freihandelsabkommen Schweiz-China (Sébastien Martin, SECO). Es folgte eine Information über die verschiedenen Distributionskanäle in China (Daniel Bont, Switzerland Global Enterprise) bzw. über Kosmetikexporte in den Iran (Thomas Früh, Präsident ). Schliesslich gab es noch Marktinformationen zu Japan und Südkorea (Jacqueline Tschumi, Switzerland Global Enterprise), eine Information zur Rohstoff-Positivliste und zur Durchsetzung des Schutzes von Swissness im Ausland (RA Dr. Simon Holzer, MLL). Zum Schluss informierte Hanspeter Hunziker (DeltaBlue) zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen. Geschäftsführerkonferenz «Als offizieller Exportförderer legen wir viel Wert auf die enge Zusammenarbeit mit dem unser gemeinsames Ziel ist es, unsere exportierenden Firmen international noch wettbewerbsfähiger zu machen.» Daniel Bont Senior Consultant China, Hong Kong, Taiwan Switzerland Global Enterprise Arbeitsgruppe Professionelle Haarpflege (AG PHP) Am 14. November tagte die AG Professionelle Haarpflege im Sorell Hotel Zürichberg in Anwesenheit des coiffuresuisse-präsidenten (Damien Ojetti) und des Geschäftsführers (André Forrer). Besprochen wurden hauptsächlich gemeinsame Projekte mit coiffuresuisse, insbesondere der neu ausgehandelte Vertrag mit dem Sponsoringpool «Frisieren für Lernende» und der Interessengemeinschaft «Club des Amis de l Equipe Suisse (CAES)». Am 26. September fand die Geschäftsführerkonferenz zum Thema «Compliance Update» im Hotel Sheraton, Zürich, statt. Auf dem Programm standen Informationen über Neuerungen im Schweizer Kosmetik- und Chemikalienrecht, aktuelle Fachthemen (Furocumarine, Aluminiumsalze, Mikroplastik, Konservierungsstoffe, Plastik-Recycling etc.) und Informationen aus dem Bereich Kommunikation (Medienthemen, Relaunch der AG Kommunikation, Anliegen Mitgliedsfirmen). Im Hauptteil präsentierte Rechtsanwalt Dr. Felix Schraner die wichtigsten Neuerungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht bzw. in der Datenschutzgesetzgebung. Meetings & Anlässe 11

12 12Netzwerk Netzwerk Kontakte aufbauen und pflegen Aufbau und Pflege eines umfassenden Netzwerks zu allen relevanten Stakeholdern und Partnerorganisationen auf nationaler oder internationaler Ebene ist die vorrangige Aufgabe eines Verbandsmanagers. Der ist in diesem Bereich seit längerer Zeit sehr erfolgreich, der Geschäftsführer pflegt und erweitert ständig seine Kontakte zu nationalen und internationalen Stakeholdern und Partnerorganisationen. Nachfolgend eine kurze Übersicht über die wichtigsten Themen und Kontakte des Berichtsjahres.

13 Politik Diverse Koordinationsgespräche mit interessierten Verbänden bezweckten eine gemeinsam abgestimmte Information an Mitglieder des Parlaments im Zusammenhang mit der Motion Wobmann, «Abschaffung der VOC-Abgabe». Koordination der Position der Industrie mit economiesuisse und Promarca zum Thema «Revision Kartellrecht» und zum Thema «Hochpreisinsel Schweiz». Koordination der politischen Vorbereitungsarbeiten betreffend die Schweizer Sonderregelung für Furocumarine, um dieses massive Handelshemmnis und die willkürliche Beschränkung des Cassisde-Dijon-Prinzips in der Kosmetikbranche wenn nötig auch auf politischer Ebene anzugehen. Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe Teilnahme des Geschäftsführers an der Sitzung der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe am 10. Dezember. Bundesamt für Gesundheit (BAG) Für den ist diese Behörde der wichtigste Ansprechpartner bei der Revision des Chemikalienrechts. Die Interessenvertretung erfolgt koordiniert mit unseren Partnerverbänden. Austausch mit dem stellvertretenden Direktor des BAG, Dr. Roland Charrière, zu den Anliegen der Industrie im Zusammenhang mit dem Vollzug und den Revisionen der Chemikalienverordnung am 20. September. Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Behörden Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Diverse Besprechungen zur Schweizer Sonderregelung für Furocumarine zwischen der Industrie und dem BLV. Weitere Informationen im Teil «Gesetzgebung». Genereller Austausch mit dem BLV zu gegenseitigen Anliegen der Behörden und der Industrie am 13. Februar. Bundesamt für Umwelt (BAFU) Einreichung einer Stellungnahme des zu Mikroplastik. Der Handelskrieg zwischen der USA und der EU hatte Auswirkungen auf die Kosmetikindustrie, da einige Produktkategorien von den USA für den Import mit Strafzöllen belegt wurden. In einer Korrespondenz mit dem SECO wurde versucht zu klären, welche Auswirkungen diese Sanktionen gegenüber der EU auf die Schweiz haben könnten. Zum Beispiel, ob die Schweiz die Retorsionsmassnahmen der EU (zusätzliche Zolltarife auf gewisse US-Kosmetika) übernimmt oder eine autonome Position einnimmt. Der nahm Stellung zur Anfrage des SECO betreffend Handelshemmnisse mit China im Hinblick auf eine Konferenz des WTO-Komitees für technische Handelshemmnisse (TBT-Komitee) in Genf im Juni. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Dialog mit dem BAFU und dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA zum Thema Oberflächengewässer am 8. Juni. Auskunft zu einer Projektarbeit der ETH Zürich über Tenside in Klärschlämmen, die an das BAFU eingereicht werden soll. Erfahrungsaustausch mit dem IGE und interessierten Verbänden bzw. schriftliche Stellungnahme zum Thema Koordination der Rechtsdurchsetzung bei Missbräuchen der Herkunftsbezeichnung «Swiss-Made» bzw. Verwendung der Schweizer Fahne auf Produkten im Ausland am 10. September und 20. November. Netzwerk 13

14 Nationale Verbände und Organisationen Arbeitsgruppe der Desinfektionsmittelanbieter Schweiz (ADA) «Seit meinem Amtsantritt im August 2018 durfte ich bereits einige Male mit dem und insbesondere Herrn Dr. Cloëtta in Kontakt treten und entsprechend auch über neue Vertragsangelegenheiten «verhandeln». Ende 2018 einigten wir uns für den Sponsoring-Pool der Coiffurebranche auf einen professionellen und stringenten Vertragsentwurf, der im Rahmen der Lehrlingsfrisieren für die Branche auch in Zukunft von grosser, finanzieller Bedeutung sein wird. Ich danke dem sowie Herrn Cloëtta sehr für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und bin überzeugt, dass wir auch in Zukunft die sehr befruchtende Partnerschaft weiterentwickeln werden.» André Forrer Geschäftsführer coiffuresuisse economiesuisse Teilnahme des Geschäftsführers an verschiedenen Meetings, unter anderem Sitzungen der Kommission für Wettbewerbsfragen zur Koordination der Wirtschaftsverbände im Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht. scienceindustries und Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie Es fanden diverse Koordinationsmeetings zu aktuellen politischen und rechtlichen Themen und zur VOC-Lenkungsabgabe in Zürich statt. Zu diesem Thema finden Sie weitere Angaben im Teil «Gesetzgebung». coiffuresuisse Ein Treffen zur Besprechung gemeinsamer Projekte, Aktivitäten und gegenseitiger Anliegen im Bereich professionelle Haarpflege fand am 20. September in Bern statt. Schweizer Fachverband für Kosmetik SFK Koordinationsmeeting mit der Präsidentin und der Geschäftsführerin am 15. Oktober über Fragen der Kosmetikinstitute an die Industrie und zu Medienthemen. swiss export Als Vertreter von 50 Schweizer Herstellerfirmen war der «swiss export tag» am 24. Mai bei Stöckli Swiss Sports AG, Malters, ein wichtiger Anlass mit wertvollen Informationen und Kontakten. Teilnahme am Informationsaustausch vom 18. Oktober zu rechtlichen und fachlichen Themen in Zürich-Flughafen. Helvetic Association for Cosmetic Ingredients (HCI) Ständiger Austausch und ein Meeting mit der Geschäftsführerin am 6. September betreffend fachlicher Zusammenarbeit zwischen Rohstofflieferanten und der Kosmetikindustrie; Koordination der zahlreichen Diskussionen über Inhaltsstoffe für Kosmetika. Verband KS/CS Kommunikation Schweiz Gemeinsame Durchführung eines Praxisworkshops am 23. August in Zürich für Journalisten und -Mitgliedsfirmen. Unter dem Titel «Kosmetikwerbung ohne Sorgenfalten» referierten der -Geschäftsführer, Judith Deflorin vom BLV und Dr. iur Marc Schwenninger von der Lauterkeitskommission zu rechtlichen Aspekten von Claims und Kosmetikwerbung. Stiftung St. Jakob Der arbeitet mit der Stiftung St. Jakob, ein Behindertenwerk und wirtschaftlich ausgerichtetes Sozialunternehmen, zusammen. Im Zentrum steht die Förderung des Selbstwertgefühls von Menschen mit Beeinträchtigung durch Engagement bei zielorientierter marktgerechter Arbeit. Die Stiftung stellt für -Mitglieder interessante Dienstleistungen zur Verfügung; ihre Mitarbeiter füllen die Bulkware unter GMP-Bedingungen ab, konfektionieren und verpacken die Produkte und versenden sie anschliessend an Kunden. The Swiss Flavour and Fragrance Industry Association (SFFIA) Netzwerk 14 Der ständige Informationsaustausch in Fragen rund um die Duft- und Riechstoffe ist für den von grosser Bedeutung, denn diese Rohstoffe sind in sehr vielen Produkten enthalten und unterliegen einer grossen Regulierungsdichte.

15 Swiss Recycling Verschiedene NGOs Am Stakeholder Meeting vom 28. März mit Swiss Recycling ging es um einen Erfahrungsaustausch zu bevorstehenden Initiativen der Recyclingbranche, der Industrie, des Handels und diversen NGOs. Teilgenommen haben Recyclingorganisationen, die Industrie, der Handel, Vertreter des Städte- und Gemeindeverbandes und das BAFU als Beobachter. Im Vordergrund stand eine Bedarfsabklärung für den Aufbau eines «selektiven» Recyclingsystems, ausgerichtet auf die Bedürfnisse des Marktes und auf die Projekte der EU und der Branchenverbände. Ziel ist der Einbezug der ganzen Supply Chain und die Vermeidung einer staatlichen Regelung. Beschlossen wurde die Gründung der «Allianz Design for Recycling Plastics» für sinnvolles Plastik-Recycling mit allen Stakeholdern. Informationsaustausch mit «Twenty Fifty» zum Thema «Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte». Teilnahme an der GV des Fachverbandes Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) am 26. April. Informationsaustausch mit IG Detailhandel Schweiz zu Fragen des Vollzugs des neuen Kosmetikrechts am 6. April und 30. November. Teilnahme an diversen Vorstandssitzungen des Verbandes «Swiss Associations Managers (SAM)». Koordinationsgespräche mit dem Verband der Markenhersteller Promarca zu Fragen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. «Der setzt sich für die Lauterkeit und damit für faire Marktverhältnisse in der kommerziellen Kommunikation seiner Branche ein.» RA Dr. Marc Schwenninger Rechtskonsulent Dachverband KS/CS Kommunikation Schweiz Allianz Design for Recycling Plastics Die «Allianz Design for Recycling Plastics» versteht sich als Bindeglied zwischen öffentlicher Hand, Verbänden, NGOs und der Privatwirtschaft. Die Zusammenarbeit innerhalb der Branche und aller Beteiligten entlang der ganzen Wertschöpfungskette (Rohstofflieferanten, Verpackungshersteller, Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie, Einzel- und Grosshandel, Sammelsysteme, Verwertungsunternehmen) ist der einzige Weg in die richtige Richtung, um auf freiwilliger Basis und ohne gesetzliche Eingriffe ein einheitliches Verständnis und die koordinierte Umsetzung dafür wahrzunehmen. Die Allianz fördert und setzt sich ein für ein qualitativ hochwertiges Kunststoff-Recycling. Denn nur für hochwertige Rezyklate gibt es eine Nachfrage. Die Nachfrage ist ein Schlüsselelement: Erst mit dem Wiedereinsatz von Rezyklat werden Kreisläufe geschlossen und ein Umweltnutzen entsteht. Internationale Verbände und Organisationen Cosmetics Europe Active Association Members (AAM) Teilnahme des Geschäftsführers an der AAM- Konferenz vom 11. September in Berlin. Koordination der Themen Mikrokunststoffe, Rohstoffe und Umweltfragen. Mitarbeit in der «Task Force China», welche die Zusammenarbeit von Cosmetics Europe mit den chinesischen Behörden zu gesetzgeberischen Aktivitäten koordiniert. A.I.S.E. National Associations Commitee (NAC) Teilnahme des Geschäftsführers an der NAC- Konferenz vom 12. September in Berlin. Der ist Gründungsmitglied und Netzwerkpartner der «Allianz Design for Recycling Plastics». Der informierte die Schweizer Behörden über die Entwicklungen bei der «Charter for Sustainable Cleaning» und den weiteren Nachhaltigkeitsinitiativen der A.I.S.E., ebenso über das Industrienetzwerk zur GHS/CLP Klassifizierung «DetNet», das von den Schweizer Netzwerk 15

16 «Cosmetics Europe depends on its national members to provide support and advice across a range of key issues facing our industry. The is a highly active and reliable partner for us not least because frequently issues and challenges arise in Switzerland before they become topics of pressing concern at EU level, recent examples being aluminium salts and furocoumarines. The skill and diligence with which those issues are managed in Switzerland is important for the European industry as a whole, and the s role has been vital in this respect.» John Chave Director-General Cosmetics Europe Behörden als branchenspezifische Lösung zur Umsetzung von «Bridging Principles» akzeptiert wird. International Associations Collaboration (IAC) In der IAC haben sich Industrieverbände und internationale Konzerne aus der ganzen Welt zusammengeschlossen. Ziel ist der Informationsaustausch und die weltweite Koordination der Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Gesetzesvollzug und Kommunikation. Die IAC bietet auch eine optimale Möglichkeit zur Pflege der weltweiten Kontakte und zur Erweiterung des internationalen Netzwerks. Am Meeting vom 12. Juni in Brüssel standen die internationale Koordination und der Erfahrungsaustausch über weltweite Medienthemen, NGO-Kampagnen und gesetzgeberische Aktivitäten im Vordergrund. Das ganze Jahr über fanden diverse Webinare statt, an denen der Geschäftsführer teilnahm. Cos D-A-CH (Hu-Ro) Das jährliche Treffen der deutschsprachigen Verbände des Bereichs Kosmetik mit den Verbänden Ungarn und Rumänien fand am 21. August in Bukarest statt; besprochen wurden aktuelle fachliche und regulatorische Themen und die Koordination der Kommunikation im Bereich Kosmetik. Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.v. (IKW) Teilnahme des Geschäftsführers an der IKW- Mitgliederversammlung am 3. Mai in Frankfurt a.m., und an der Messe CosmeticBusiness in München am 7. Juni. BDIH Referat des Geschäftsführers an der 47. Kosmetikfachtagung des Bundesverbandes der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.v. (BDIH) am 13. Dezember in Mannheim zum Thema «Kosmetikmarkt Schweiz». Look Good Feel Better Schweiz Look Good Feel Better ist in 26 Ländern weltweit vertreten hatten sich verschiedene Kosmetikunternehmen in der Schweiz zusammengetan und die Stiftung «Look Good Feel Better Schweiz» gegründet, welche als gemeinnütziger Verein eingetragen ist. Mit dem Partners Lunch vom 16. Mai in Zürich wurde die ehrenamtliche Tätigkeit aller Sponsoren, Stiftungsräte, Kader und Teammitglieder gewürdigt. Der -Geschäftsführer hat an diversen Meetings als Mitglied des Board of Trustees teilgenommen. Netzwerk 16

17 Look Good Feel Better die Erfolgsgeschichte geht weiter 2018 konnte die Stiftung Look Good Feel Better ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben. So nahmen über Krebsbetroffene an einem der mehr als 180 kostenlosen Workshops teil, welche die Stiftung im vergangenen Jahr in der ganzen Schweiz durchgeführt hat. Gleichzeitig hat Look Good Feel Better 2018 ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die langjährige Stiftungsratspräsidentin, Johanna Ruys, die Look Good Feel Better in der Schweiz 2005 gegründet und aufgebaut hat, ist per Mitte Mai 2018 zurückgetreten. An ihrer Stelle hat Maike Kiessling, CEO von Estée Lauder GmbH Schweiz, das Präsidium des Stiftungsrats übernommen. Neu dazugestossen ist Dunja Kern, die mit viel Engagement, Drive und Energie die Stiftung seit dem 1. Juli 2018 als Geschäftsführerin leitet. Die neuen Gesichter bringen auch frischen Wind in die Stiftung. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, das Programm auszubauen und neu auch Workshops für Männer anzubieten und das Angebot für Jugendliche zu erweitern. Damit Look Good Feel Better ihre Beauty-Workshops auch zukünftig kostenlos anbieten kann, werden zusätzliche Partner gesucht und die Fundraising-Aktivitäten signifikant erhöht. Während des ganzen Jahres hat Look Good Feel Better mit Präsentationen und/oder Infoständen an verschiedenen Fachveranstaltungen sowie durch Medienpräsenz den Bekanntheitsgrad des Programms weiter steigern können. Darüber hinaus prägten zwei grosse Charity Events das Jahr von Look Good Feel Better. Highlights 2018: Juni: Look Good Feel Better Monat schweizweite Fundraising-Aktion Oktober: Wohltätigkeitsverkauf von Estée Lauder Companies LGFB als Begünstigte Oktober: Pink Ribbon Night LGFB als Begünstigte November: Präsenz an der Pink Circles Brustkrebs Café-Tour in Zürich, St.Gallen, Bern, Luzern, Basel Präsenz und Präsentationen an diversen Krebsforen, Tag der offenen Türen und spezialisierten Veranstaltungen für Krebsbetroffene Look Good Feel Better ist neu auch in den sozialen Medien vertreten: facebook.com/lookgoodfeelbetter switzerland instragram.com/lookgoodfeelbetter switzerland Zahlen 2018: Total 184 Beauty-Workshops durchgeführt teilnehmende Krebsbetroffene Präsenz in 52 Spitälern und Krebszentren 120 ehrenamtliche Kosmetikprofis betreuten die Workshops 32 Marken sponserten die Produkte für die Workshops Insgesamt Produkte von Partnern und Sponsoren zur Verfügung gestellt Möchten Sie die Stiftung Look Good Feel Better als Partner, Sponsor oder Spender unterstützen? Weitere Informationen gibt es unter oder Tel Rückmeldungen von Workshop-Teilnehmerinnen: «Ein sehr guter Anlass, viele fröhliche Gesichter und guter Austausch untereinander. Danke für die Zeit und die Beratung.» «Je voulais vous remercier pour cet après-midi de maquillage, j ai eu beaucoup de plaisir et je me suis sentie revalorisée et contente d avoir tous ces conceils, merci aussi pour la trousse de maquillage. Bravo à toutes ces bénévoles qui font ce travail, cela m a fait chaud au coeur.» «I have learned so much about make-up and I feel beautiful plus I had a lot of fun, thank you very much.» Text: Carolin Kiefer, Kommunikationsverantwortliche Look Good Feel Better Netzwerk 17

18 18Kommunikation Kommunikation Die Stimme der Branche Ein Verband ist für seine Mitglieder nur von Nutzen, wenn er von Politik, Medien und NGOs wahrgenommen wird. Um die Anliegen der Industrie an der richtigen Stelle platzieren zu können, ist ein breites Netzwerk, die Repräsentativität und eine glaubwürdige und transparente Kommunikation Grundvoraussetzung.

19 Medienarbeit Medienmitteilungen, Stellungnahmen und Hintergrundgespräche erfordern stets ein rasches und koordiniertes Handeln sowie eine klare Sprache. Verschiedene Medien haben sich 2018 über Markttrends, Marktzahlen, Inhaltsstoffe sowie rechtliche und fachliche Fragen erkundigt. TV-Interview von Dr. B. Cloëtta über Kosmetik in der Schweiz für das Wirtschaftsmagazin «ECO» des Schweizer Fernsehens SRF Interview von Dr. B. Cloëtta über den Schweizer Kosmetikmarkt für die Zeitschrift «annabelle» Radio-Interview von Dr. B. Cloëtta über Mikroplastik für das Konsumentenmagazin «Espresso» des Schweizer Radios SRF 1 Interview von Dr. B. Cloëtta über Mikroplastik in Kosmetika für die Online- Ausgabe der «annabelle» Interview von Dr. B. Cloëtta über Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln für die Zeitung «Blick» Stellungnahme zu sinkenden Umsätzen von Kosmetika in der Schweiz für die Zeitschrift «Beobachter» und die Zeitung «NZZ am Sonntag» Interview von Dr. B. Cloëtta zu Werbeaussagen von Kosmetikprodukten für die Spezialausgabe «Hautsache» (MEDIA- PLANET, Beilage im Tages-Anzeiger) Stellungnahme zu Emulgatoren in Sonnenschutzmitteln für das Konsumentenmagazin «Gesundheitstipp» Im Berichtsjahr wurden ausserdem folgende Stellungnahmen auf der -Website publiziert oder überarbeitet: Blondierungen Furocumarine: Update zur Sonderregelung Schweiz Kunststoffpartikel in kosmetischen Mitteln Octocrylen Palmkernöl in Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmitteln Sicherheit von kosmetischen Produkten vs. Le Matin / Tamedia: Entscheid der Lauterkeitskommission Konsumenteninformation «Geschirrspülen» Wir haben im Berichtsjahr die Online-Publikation «Geschirrspülen» erarbeitet. Die übersichtliche Broschüre richtet sich vor allem an Schulen (Berufsschulen, Hauswirtschaftsschulen etc.), Spitäler oder Pflegeheime und kann auf der -Website heruntergeladen werden (nur auf Deutsch erhältlich). Reaktivierung der AG Kommunikation Auskunft über Duftöl-Zusammensetzungen für die Zeitschrift «Reader s Digest» Interview von Dr. B. Cloëtta zum Thema Frottierwäsche für die Magazine «Hausbesitzer» und «Wohneigentümer» der Hauseigentümerverbände Kt. Basel-Stadt und Region Winterthur (De-Jo Press) Verschiedene Auskünfte rund ums Thema Waschen für die Zeitung «Daheim» Der erhält oft Medienanfragen zu verschiedenen Themen aus den Fachbereichen Kosmetik und Wasch-/Reinigungsmittel. Dabei ist es wichtig, als Verband einerseits rasch darauf zu reagieren und andererseits im Interesse der Branche bzw. der Mitgliedsfirmen zu handeln. Um als «Stimme der Branche» agieren zu können, benötigt ein Verband Informationen und Hintergrundwissen von seinen Mitgliedsfirmen. Um die Kommunikationsverantwortlichen der Firmen bei Bedarf direkt kontaktieren zu können, haben wir die AG Kommunikation Kommunikation 19

20 reaktiviert und nach Bereich aufgeteilt (AGK Kosmetik und AGK Wasch-/Reinigungsmittel). Zusätzlich können wir die Mitglieder der beiden AGK mittels CRM-Tool nach Produktkategorien filtern und die Information so gezielt an die Kommunikationsverantwortlichen der betroffenen Mitgliedsfirmen senden (z. B. aus der AGK Kosmetik ausschliesslich alle Firmen mit Sonnenschutzmittel). Ziele der AG Kommunikation: Geschlossener Auftritt des bei Stellungnahmen und Medienanfragen Aufbau eines Kommunikations-Netzwerks durch direkten Einbezug der Mitgliedsfirmen Beratende Funktion für die Verbandskommunikation Social Media Unser Dachverband A.I.S.E. hat im Frühjahr 2018 eine Umfrage mit anschliessender Social Media Schulung bei ihren Mitgliederverbänden durchgeführt. Daraufhin hat der ein Konzept zur Nutzung von Social Media im Verband erstellt. Der Vorstand hat im Dezember 2018 entschieden, dass zurzeit kein Bedarf nach weiteren Social Media Aktivitäten besteht; die -Mitglieder werden regelmässig per und Website über alle wichtigen Aktivitäten des informiert. Netzwerkpflege sowie das Verbreiten von zusätzlichen Inhalten kann die -Geschäftsführung über die bestehenden persönlichen LinkedIn-Accounts abdecken. Der unterstützt die Bestrebungen der beiden Dachverbände A.I.S.E. und Cosmetics Europe im Bereich Social Media. Anlaufstelle für Inputs an die - Kommunikation Eine Mitgliederliste der AGK Kosmetik und Wasch-/Reinigungsmittel finden Sie im Teil «Organisation». -Dienstleistungsanalyse Im Herbst 2018 führten wir bei den -Mitgliedern eine Dienstleistungsanalyse durch. Wir wollten herausfinden, welches zurzeit und in naher Zukunft die grössten Herausforderungen unserer Mitglieder sind. Die Online- Umfrage wurde nach den Anspruchsgruppen «Schweizer Hersteller / Lohnhersteller» und «Importeur / Distributor» ausgewertet. Die Resultate sendeten wird den Mitgliedern am Ende des Berichtsjahres zu. Kommunikation 20

21 Attraktives Paket Als national und international vernetzter Industrieverband mit einem sehr breit gefächerten Wissenspool können wir den Mitgliedsfirmen ein umfassendes Dienstleistungspaket anbieten, das eine Mitgliedschaft sowohl für internationale Konzerne als auch für Schweizer Hersteller sehr attraktiv macht. Informationen an Mitglieder Wir informieren die verschiedenen Fachbereiche und Arbeitsgruppen unserer Mitglieder laufend per über fachliche und gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene. Dienstleistungen Hauptthemen der Mitteilungen im gesetzgeberischen Bereich waren das Kosmetikrecht, das Chemikalienrecht, die Swissness-Gesetzgebung, das Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse und die Revision der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Auf internationaler Ebene standen Informationen über REACH («Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals»), GHS («Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals») bzw. die daraus abgeleitete CLP-Verordnung der EU («Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures») DetNet sowie die EU-Kosmetikverordnung im Vordergrund. Der informiert seine Mitglieder und die Stakeholder laufend über Projekte und Kampagnen der beiden europäischen Dachverbände A.I.S.E. und Cosmetics Europe (z. B. «Keep Caps from Kids», «Recommendation on Solid Plastic Particles» etc.). Dienstleistungen 21

22 Auskünfte an Mitglieder und Stakeholder Ein umfangreicher Bestandteil der täglichen Arbeit der Geschäftsstelle ist die Beantwortung von Anfragen der Mitglieder. Zusätzlich gelangen vielfältige Anfragen von Konsumentinnen und Konsumenten, Firmen, Studierenden, Behörden, NGOs bzw. anderer Verbände und Behörden an uns. Free Sale Certificates Für unsere Mitglieder stellten wir im Berichtsjahr 168 Free Sale Certificates für den Export aus. Die meisten Zertifikate wurden für die Länder China, Indien, Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgestellt. Bei den Auskünften an die Mitglieder standen im Berichtsjahr vor allem Fragen zur Umsetzung von Rechtsvorschriften und zu Inhaltsstoffen des Kosmetik- und Chemikalienrechts in der Schweiz und der EU im Vordergrund. Der befasste sich auch oft mit Fragen aus dem Handelsund Wettbewerbsrecht. Für Schweizer Hersteller steht das umfassende internationale Netzwerk zur Verfügung, dank dem alle Fragen von Registrierung, Marktzugang und regulatorischen Vorschriften weltweit abgerufen werden können. Es wurden auch sehr viele Fragen zur Umsetzung der neuen Swissness-Gesetzgebung gestellt. Viele Stakeholder, vor allem Bildungsinstitute, wenden sich bei Fragen zur Kosmetik- und Waschmittelindustrie und ihren Produkten an den. Exporte und Fachmessen Für unsere 58 Schweizer Herstellerfirmen bieten wir eine spezielle Unterstützung für den Bereich Export. Sie können sich der Arbeitsgruppe «Swissness und Export» anschliessen und auf das weltweite -Netzwerk im Bereich «Regulatory International» zurückgreifen. Der hat dieses Netzwerk dank weltweiten Partnerschaften mit internationalen Verbänden und Firmen ständig ausgebaut. So stehen den -Mitgliedern der Zugang zu Informationen über Gesetzgebung und Registrierung von Produkten sowie die Veranstaltungen, die Beratungsdienstleistungen und die Publikationen der wichtigsten Industrieverbände, Fachmessen und Exportorganisationen zur Verfügung. Auskünfte an ausländische Firmen und Organisationen ARGUSavenue Dienstleistungen Die Schweizer Gesetzgebung weist Besonderheiten auf. Viele internationale Konzerne haben für die Bereiche Recht und Technik in der Schweiz keine eigenen Dienststellen mehr. Das führt zu einer Häufung der Anfragen von ausländischen Firmen und Verbänden beim. Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften ist, dass die jeweilige Firma Mitglied in ihrem Landesverband ist. Dies ermöglicht es -Mitgliedern im Gegenrecht, Fragen zu Gesetzgebung und Registrierungsvorschriften in anderen Ländern stellen zu dürfen. Alle -Mitglieder erhalten bei Verbandseintritt einen Zugang zur Medienplattform ARGUSavenue und können so alle für sie relevanten Medienberichte zu bestimmten Themen effizient verwalten und bearbeiten. Ein sehr nützliches Instrument, das auch gerne für das Reporting an firmeninterne Stellen eingesetzt wird. Zusätzlich versendet der einen wöchentlichen Medienrückblick per an die Mitglieder, jeweils für die Bereiche Kosmetika bzw. Wasch- und Reinigungsmittel. 22

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