Zinsgünstige Kredite vom Staat

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1 KfW-FÖRDERPROGRAMM Zinsgünstige Kredite vom Staat Wohneigentum Erwerben, Energieeffizient Bauen, Wohnraum Modernisieren, Energieeffizient Sanieren

2 KfW-Programme für Wohnimmobilien Weitere Informationen direkt bei der KfW Internet: Aktuelle Zinskonditionen: per Faxabruf: , Infocenter der KfW Förderbank: Weitere Informationen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Internet: Baufinanzieren/Bau- und Sparförderung/KfW-Förderprogramme Schwäbisch Hall-Außendienst Hinweis: Die Inhalte dieser Informationsbroschüre wurden den Internetseiten der KfW Förderbank ( entnommen. Stand: April 2009 Wir übernehmen für die richtige Wiedergabe keine Haftung. Beachten Sie bitte, dass die Aussagen zu den KfW-Programmen aktualisiert werden und sich kurzfristig ändern können. Wir empfehlen daher den aktuellen Stand unter abzurufen.

3 Wohneigentum (124) Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Nicht finanziert werden Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen wird finanziert? Zinsgünstige langfristige Finanzierung Fester Zinssatz wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre Alle Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln uneingeschränkt möglich Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben/bauen Bau und Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Bau: Finanzierung der Kosten des Grundstücks, der Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer etc.) und der Außenanlagen Kauf:Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen Ausnahme: Der Kauf von Grundstücken darf bis zu 6 Monate zurückliegen. Mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken erhalten Höchstbetrag Bis maximal Euro bzw. bis zu 30 % der Gesamtkosten Laufzeit Maximal 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder maximal 35 Jahre Laufzeit mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Ein tilgungsfreies Anlaufjahr muss in Anspruch genommen werden. Abruffrist 12 Monate nach Zusage der KfW Bereitstellungszinsen Zwei Tage und vier Monate nach der Zusage der KfW beginnt die Erhebung einer Zusageprovision. Sie beläuft sich auf 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Ist während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW kann gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt/-bezahlt werden. Sicherheiten Grundpfandrechtliche Sicherheiten Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) frei kombinierbar. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen darf die Summe der Bau- bzw. Kaufkosten nicht übersteigen. Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Das durchleitende Kreditinstitut ist zur Überwachung und Dokumen - tation der ordnungsgemäßen und fristgerechten Verwendung der Mittel in banküblicher Form verpflichtet. Wann müssen Sie den Antrag stellen? Zur Information Der Antrag ist mit dem Formular (Formular-Nr ) vor Beginn bzw. Abschluss des Kaufvertrages bei der durchleitenden Bank zu stellen. Programmvariante Wettbewerb: Wohnen für (Mehr)-Generationen Gemeinschaft stärken, Quartier beleben Gefördert wird entsprechend den geltenden Programmbedingungen im KfW-Wohneigentumsprogramm der Bau oder Erwerb (einschließlich Modernisierung, Instandsetzung, Umbau) von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zum Zwecke des gemeinschaftlichen Wohnens. 2

4 Energieeffizient Bauen (153/154) Mithilfe von Energieeffizient Bauen kann der energetisch hochwertige Neubau von Wohngebäuden im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes finanziert werden. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Langfristige zinsgünstige Finanzierung für den Bau des KfW-Effizienzhauses 55, 70 und Passivhäusern Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 10 Jahre Flexibel durch vorzeitige Rückzahlung, auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und dem KfW-Wohneigentumsprogramm Jeder, der in den Neubau von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren Die KfW fördert/finanziert Neubau, Herstellung sowie Ersterwerb von: Wohngebäuden Wohn-, Alten- und Pflegeheimen auf dem energetischen Niveau von KfW-Effizienzhäusern 55, 70 und Passivhäusern. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf und der auf die wärme - übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust von einem Sachverständigen zu ermitteln. Zu welchen Konditionen wird finanziert? Höchstbetrag Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück). Tilgungsfreie Anlaufjahre/Laufzeit Mind. 1 höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Auszahlung 100 % Auszahlung des Zusagebetrages Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die jeweils angeforderten Beträge müssen innerhalb von drei Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. Abruffrist/Bereitstellungszinsen Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Sie ist bereitstellungszinsfrei. Danach kann die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird ein Bereitstellungszins von 0,25 % pro Monat fällig. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurück. Außerplanmäßige Tilgung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen innerhalb der ersten Zinsbindung ist ohne Kosten möglich. Sicherheiten Bei privaten Bauherren: Bankübliche Sicherheiten (Grundschuld etc.) Bei Gebietskörperschaften: Keine Sicherheiten Bei Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Antragstellern: 100 %ige modifizierte Ausfallbürgschaft Ihrer Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers 3

5 Verwendungsnachweis Nachweis des programmgemäßen und zeitgerechten Einssatzes der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen Vorlage der Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren" (Formular-Nr ) mit Unterschrift vom Kreditnehmer und bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zusätzlich mit Unterschrift vom Sachverständigen (entfällt beim Ersterwerb eines sanierten Gebäudes) Einreichung der Bestätigung bei der KfW Technische Anforderungen KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007 ) Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) des Gebäudes nicht mehr als 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche (A N ) und Jahr beträgt. Gleichzeitig dürfen Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (H T ) jeweils 55 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Passivhaus Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) nicht mehr als 40 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Q H ) nicht mehr als 15 kwh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Q H ) sind nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren durch einen Sachverständigen nachzuweisen. KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007 ) Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) des Gebäudes 60 kwh pro m² Gebäudenutzfläche (A N ) und Jahr nicht überschreitet. Gleichzeitig dürfen Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (H T ) jeweils 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (H T ') sind nach der EnEV 2007 durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Wann müssen Sie den Antrag stellen? Der Antrag ist mit dem Formular (Formular-Nr ) vor Beginn der Vorhaben bei der durchleitenden Bank zu stellen. Für KfW-Effizienzhäuser 55, 70 und Passivhäuser ist die vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen 153/154 (Formular-Nr ) zusammen mit dem Antragsformular einzureichen. 4

6 Wohnraum Modernisieren (141) Dieses Programm rundet Ihre Finanzierung der Sanierung oder Modernisierung Ihres Wohneigentums durch eine Basisförderung ab. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Was sind STANDARD- Maßnahmen? Langfristige Finanzierung für Wohnungsmodernisierungen und Umbauten Sichere Kalkulationsgrundlage durch Festzinssatz für die ersten 5 oder 10 Jahre Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten Vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen Mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. 1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden Bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung) Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen) Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z. B. Fenster, Fußböden) Bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau) Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. 2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen Bei der Durchführung von STANDARD-Maßnahmen sind u. a. die geltenden Vorschriften der EnEV 2007 zu beachten. Zu welchen Konditionen wird finanziert? Höchstbetrag Finanzierung des Vorhabens bis zu 100 %: STANDARD: maximal Euro je Wohneinheit Tilgungsfreie Jahre/Laufzeit Mind. 1 höchstens 2 tilgungsfreie Jahre/bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Jahre/bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Jahre/bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Bereitstellungszinsen STANDARD: 0,25 % pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und vier Monate nach Zusage der KfW für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge Auszahlung STANDARD: 96 % Abruffrist Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Bitte beachten: Bei Krediten für KfW-Effizienzhäuser 50, 70 und Passivhäuser müssen die jeweils angeforderten Beträge innerhalb von drei Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. 5

7 Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen innerhalb der ersten Zinsbindung ist ohne Kosten möglich. Sicherheiten Private Bauherren: Bankübliche Sicherheiten Gebietskörperschaften: Keine Sicherheiten erforderlich Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und andere öffentliche Antragsteller: Hier benötigen wir eine 100 %ige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers. Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Krediten oder Zulagen/Zuschüssen) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren ist nicht möglich. Verwendungsnachweis Nachweis des programmgemäßen und zeitgerechten Einsatzes der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen Wann müssen Sie den Antrag stellen? Zur Information Der Antrag ist mit dem Formular (Formular-Nr ) vor Beginn der Vorhaben bei der durchleitenden Bank zu stellen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller (z. B. Gemeinden und deren Eigengesellschaften) beantragen den Kredit mit dem Antragsformular (Formular-Nr ) direkt bei der KfW. Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr. 155) Förderung von Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes Gliederung in Förderbausteine, Umsetzung einzeln oder in Kombination: 1. Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen (Gebäudezugang, Wohnungszugang, Maßnahmen im Inneren der Wohnung) 2. Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen 3. Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung Der Förderhöchstbetrag beträgt pro Wohneinheit. Für geförderte Maßnahmen in Bezug auf die Barrierereduzierung gelten technische Mindestanforderungen. 6

8 Energieeffizient Sanieren (151/152) Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Langfristige Finanzierung für die umfangreiche energetische Sanierung von Altbauten Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten Deutliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, Festzinssatz für zehn Jahre Tilgungszuschuss bei Einhaltung des EnEV-Neubau-Niveau und bei deutlicher Unterschreitung Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentl. Mitteln und KfW Programmen, jedoch nicht mit der Zuschussvariante Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Zinsverbilligung: Förderung durch ein langfristiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem deutlich verbilligten Zinssatz. Dieser wird für die ersten zehn Jahre festgeschrieben. Tilgungszuschuss: wird als Sondertilgung dem Darlehenskonto gutgeschrieben. Zuschussvariante: Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energie effizient Sanieren aufnehmen, steht alternativ eine Zuschussvariante zur Verfügung (siehe Seite 9). Gefördert werden Maßnahmen an: Wohngebäuden Wohn-, Alten- und Pflegeheimen (Bauantrag vor dem gestellt oder Bauanzeige erstattet) Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. 1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Förderung von Maßnahmen zur Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzhauses (unterschiedliche Standards): KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007 ): Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) und spezifischer Transmissionswärme - verlust (H T ) max. 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007 ): Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) und spezifischer Transmissionswärmeverlust (H T ) max. 100 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Sofern zusätzlich eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden Zuschuss gefördert werden (siehe Seite 9). Tilgungszuschüsse: Gewährung des Tilgungszuschusses bei Nachweis von KfW-Effizienzhaus Standards und fachgerechter Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen Bei Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusage betrages gewährt Bei Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 beträgt der Tilgungszuschuss 5 % des Zusagebetrages 2. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller Erneuerung der Fenster Einbau einer Lüftungsanlage Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B Die genannten Einzelmaßnahmen können im Rahmen des Kredithöchstbetrages frei kombiniert werden Empfehlung der Durchführung von aufeinander abgestimmte Maßnahmen als Maßnahmenkombination und Energieberatung durch einen Sachverständigen (evtl. Förderung im Rahmen der Vor-Ort Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Bei Maßnahmenkombinationen Gewährung eines Zuschusses für Baubegleitung Voraussetzungen für die Fördermittelgewährung: Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (Formular-Nr ) 7

9 Zu welchen Konditionen wird finanziert? Höchstbetrag 151: max. 75 T pro Wohneinheit 152: max. 50 T pro Wohneinheit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, einschließlich Nebenkosten (z. B. Architekt, Energieeinsparberatung) Tilgungsfreie Anlaufjahre/Laufzeit Mind. 1 höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre/bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Auszahlung 100 % Abruffrist/Bereitstellungszinsen Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Sie ist bereitstellungsprovisionsfrei. Danach kann die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Bitte beachten: Die jeweils angeforderten Beträge müssen innerhalb von drei Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährl. Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen ist innerhalb der ersten Zinsbindung ohne Kosten möglich. Sicherheiten Bei privaten Bauherren: bankübliche Sicherheiten (Grundschuld etc.) Bei Gebietskörperschaften: Keine Sicherheiten Bei Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Antragstellern: 100 %ige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers. Kombination mit anderen Fördermitteln Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bei Förderung der Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination keine gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites/BAFA-Zuschusses für erneuerbare Energien möglich. Keine Kombination mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm 430) Kombination mit Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (Programm-Nr. 431) möglich Keine steuerliche Förderung gemäß 35a Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für Handwerker - leistungen) Verwendungsnachweis Nachweis des programmgemäßen und zeitgerechten Einsatzes der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen Vorlage der Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren (Formular-Nr ) mit Unterschrift vom Kreditnehmer und bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zusätzlich mit Unterschrift vom Sachverständigen (entfällt beim Ersterwerb eines sanierten Gebäudes) Einreichung der Bestätigung bei der KfW Bestätigt werden: Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen des Bauhandwerks Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Falle der Heizungserneuerung Im Fall der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Einhaltung des beantragten energetischen Niveaus Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen: Einhaltung der Mindestanforderungen für das jeweilige Bauteil Wie ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist mit dem Formular (Formular Nr ) vor Beginn des Vorhabens bei der durchleitenden Bank zu stellen. Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Kreditnehmer unterschriebene Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren (Formular Nr ) beizulegen. Im Fall der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV 2007 ) ist die Bestätigung zusätzlich vom Sachverständigen zu unterschreiben. Für die Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151/152) sind die Anträge direkt bei der KfW zu stellen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller, z. B. Gemeinden und deren Eigengesellschaften können einen Direktkredit bei der KfW beantragen. 8

10 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO 2 Gebäudesanierungsprogramms Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Was wird durch Zuschüsse gefördert? Direkte Zuschüsse im Rahmen von energetischen Sanierungen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 WE) oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentums - wohnungen Wohneigentümergesellschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer) Maßnahmen an Wohngebäuden, mit Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem Energetische Maßnahmen mit förderfähigen Investitionskosten einschließlich der Planungs- und Bau - begleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten zur Fertigstellung und Funktion des Gebäudes Fördermittelgewährung nur bei Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie bei Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Sanierung zum: KfW-Effizienzhaus 70: Gewährung eines Zuschusses von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100: Gewährung eines Zuschusses von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: Gewährung eines Zuschusses von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max pro Wohneinheit. Wie ist der Antrag zu stellen? Kombination mit anderen Fördermitteln: Verwendungsnachweis: Wie erfolgt die Auszahlung? Kombinationen von Krediten aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur ergänzenden Finanzierung einer bereits mit dem Zuschuss geförderten Maßnahme ist nicht möglich. Kombination mit Zuschüssen Dritter ist möglich, sofern die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung wird der Zuschussbetrag anteilig gekürzt. Kombination mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (151/ 152) ist nicht möglich. Kombination mit Investitionsfinanzierung Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431) ist möglich. Der Antrag ist mit dem Antragsformular (Formular-Nr ) vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen. Der Antragssteller erhält von der KfW eine Eingangsbestätigung und nach Prüfung der Unterlagen wird die Zuschusszusage versandt. Dem Antragsformular ist die unterschriebene Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren (Formular-Nr ) beizulegen. Bei Sanierung zum KfW Effizienzhaus (EnEV 2007 ) ist zusätzlich die Bestätigung vom Sachverständigen erforderlich. Darüber hinaus ist eine Kopie des Personalausweises vom Antragssteller einzureichen. Für Vermieter oder bei Baudenkmälern gelten zusätzliche Anforderungen ( Spätestens 36 Monate nach Zuschusszusage ist die programmgemäße Verwendung mit dem Formular Verwendungsnachweis (Formular-Nr ) zusammen mir der Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren (Formular-Nr ) einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Nachweises über die programmgemäße Verwendung der Mittel (einschließlich der entsprechenden Anlagen). 9

11 Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431) Sonderförderung mit Zuschüssen im Rahmen des CO 2 Gebäudesanierungsprogramms Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Was wird duch Zuschüsse gefördert? Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO 2 Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden, wie: Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen Austausch von Nachtstromspeicherheizungen Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden: Privatpersonen Wohnungsunternehmen / Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeinschaftsverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts 1. Zuschuss für Baubegleitung Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen mit folgendem Leistungsumfang: Detailplanungen, sofern anlagetechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen eingebaut bzw. erneuert werden) Unterstützung bei der Angebotsauswertung Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen evtl. Bekleidungen Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung in die Haus- und Regeltechnik, sofern anlagetechnische Komponenten eingebaut bzw. erneuert werden Höhe des Zuschusses Förderfähigen Kosten in Höhe von 50 %, max. jedoch pro Antragssteller und Investitionsvorhaben Im Rahmen der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren ist eine Finan - zierung von Aufwendungen, die die max. Kosten von übersteigen möglich 2. Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen Zuschuss in Höhe von 200 für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen, je abgebautem Gerät (Zuschuss ist an die Erneuerung der Heizung gebunden) 3. Optimierung der Wärmeverteilung Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, insbesondere: Analyse des Ist-Zustandes (DIN EN 15378) Ermittlung der Sollgröße der Anlage Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inkl. des hydraulischen Abgleichs (14336) Verbesserung der Regeltechnik inkl. des hydraulischen Abgleichs Planen und Erstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen Einbau von Hocheffizienzumwälz- und /oder zirkulationspumpen, Strangdifferenzdruckreglern sowie der Austausch von nicht voreinstellbaren Ventilen Höhe des Zuschusses Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Bei Kosten unter 400 beträgt der Zuschuss 100, bei Kosten unter 100 wird kein Zuschuss ausgezahlt. Kombination mit anderen Fördermitteln: Wie ist der Antrag zu stellen? Wie erfolgt die Auszahlung? Kombination von einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Sonderförderung untereinander möglich Kombination mit dem Programm Energieeffizient Sanieren sowie mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern keine Doppelförderung vorliegt Steuerliche Förderung gemäß 35a Abs. 3 EStG (Handwerkerleistungen) ausgeschlossen Antragsstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen und muss bis spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem abgeschlossen wurden. Die Antragsstellung erfolgt über das Antragsformular (Formular-Nr ). Zusätzlich ist als Nachweis die Rechnung des Fachunternehmens bzw. Sachverständigen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Zusage.

12 Ihr Ansprechpartner: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Crailsheimer Straße Schwäbisch Hall MDF 15/06/09

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