BG/GUV-SR Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen. Stoffliste zur BG/GUV-SR Online-Fassung. August 2010

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1 2004 BG/GUV-SR 2004 Stoffliste r BG/GUV-SR 2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen Online-Fassung August 2010

2 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße Berlin Tel.: Fax: Internet: Diese Regel wurde von der Fachgruppe Bildungswesen der DGUV in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Gefahrstoffe der DGUV erstellt. Ausgabe August 2010 BG/GUV-SR 2004 beziehen vom ständigen Unfallversicherungsträger. Die Adressen finden Sie unter 2

3 Vorbemerkung Die Stoffliste r DGUV Regel 2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen enthält eine Liste mit den im schulischen Unterricht verwendeten Stoffen. Diese Liste enthält Angaben r und Kennzeichnung sowie Grenzwerte nach Gefahrstoff verordnung, EU-Richtlinien und Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Angaben r nach dem Katalog wassergefährdender Stoffe, Hinweise r und, Hinweise r möglichen Verwendung in Schülerexperimenten sowie eine Spalte Inventarverzeichnis/bereiche r Nutng als Gefahrstoffverzeichnis. Die Stoffliste r DGUV Regel 2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen wird als eigene Druckfassung DGUV Regel 2004 herausgegeben, um Änderungen insbesondere bei der und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln können. Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.b. aus - staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder - berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder - technischen Spezifikationen und/oder - den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetng seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen r Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind r Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang sammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in kleinerer Schrift gegeben. 3

4 Erläuterungen r Stoffliste Spalte 1 Stoffbezeichnung Stoffe, die in der Schule nicht mehr verwendet bzw. aufbewahrt werden dürfen (z.b. krebserzeugende Stoffe), sind in der Spalte 8 mit S,-w, L bzw. in der Spalte 11 mit N ausgewiesen. Spalte 2 Spalte 1 In dieser Spalte wird die Stoffbezeichnung nach Spalte 1 konkretisiert oder es werden Synonyma aufgelistet. Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 CAS-Nr. Die CAS-Nr. dient der eindeutigen Identifikation des Stoffes. en als Zubereitungen des Stoffes erhalten dieselbe CAS-Nr. Es sind die des jeweiligen Stoffs angegeben. Die sind im Kapitel III-14.1 näher erläutert.. Hinweise auf besondere (R-Sätze) Es sind die Nummern der R-Sätze angegeben, der gehörige Text ist im Kapitel III-14.2 ausgeführt. Die Ziffern sind durch einen waagrechten Strich oder durch einen Schrägstrich getrennt. Der waagrechte Strich bedeutet, dass die Ziffern getrennt lesen und die besonderen als Einzelsätze angegeben sind. Sind die Nummern mit Schrägstrichen verbunden, gibt es dafür einen kombinierten Text. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Es sind die Nummern der S-Sätze angegeben, der gehörige Text ist im Kapitel III-14.3 ausgeführt. Die Ziffern sind durch einen waagrechten Strich oder durch einen Schrägstrich getrennt. Der waagrechte Strich bedeutet, dass die Ziffern getrennt lesen und die Sicherheitsratschläge als Einzelsätze angegeben sind. Sind die Nummern mit Schrägstrichen verbunden, gibt es dafür einen kombinierten Text. Die Sicherheitsratschläge S 1 und S 2 sind in Klammern angegeben und können nur dann bei der Kennzeichnung weggelassen werden, wenn die Stoffe und Zubereitungen ausschließlich für industrielle Zwecke verwendet werden. 4

5 Spalte 7 Krebserzeugende Gefahrstoffe In dieser Spalte wird die 1 der krebserzeugenden Stoffe aufgeführt: K1 Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. K2 Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. K3 Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass r Besorgnis geben, über die jedoch nicht genug Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Erbgutverändernde Gefahrstoffe In dieser Spalte wird die 1 der erbgutverändernden Stoffe aufgeführt: M1 M2 M3 Kategorie 1: Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd wirken. Kategorie 2: Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten. Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen Besorgnis Anlass geben. Fortpflanngsgefährdende (reproduktionstoxische) Gefahrstoffe In dieser Spalte wird die 2 der fortpflanngsgefährdenden (reproduktionstoxischen) Stoffe aufgeführt: R..1 Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanngsfähigkeit (Fruchtbarkeit) bekanntermaßen beeinträchtigen. Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken. R..2 Kategorie 2: Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanngsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten. Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten. R..3 Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanngsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen Besorgnis Anlass geben. R F R E steht für die Beeinträchtigung der Fortpflanngsfähigkeit (Fruchtbarkeit). steht für fruchtschädigend (entwicklungsschädigend). 1 Diese Stoffe sind in der EG-Richtlinie 67/548/EWG einschließlich der Änderungs- und Anpassungsrichtlinien sowie in der TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanngsgefährdender Stoffe aufgeführt. Die in der TRGS 905 aufgeführten Stoffe sind in der Liste mit einem * gekennzeichnet. Diese nationalen en sind sätzlich r so genannten Legaleinstufung der EU bei den Umgangsbeschränkungen beachten. 2 Siehe Fußnote 1 5

6 Hautresorption H Gefahr der Hautresorption Hautresorption bei Stoffen, welche die äußere Haut leicht durchdringen vermögen, kann bei vielen Gefahrstoffen in der Praxis eine ungleich größere Vergiftungsgefahr bedeuten als die Einatmung. So können z.b. durch Anilin, Nitrobenzol, Phenole, bestimmte Pflanzenschutzmittel lebensgefährliche Vergiftungen, häufig ohne Warnsymptome, entstehen. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist Hautkontakt vermeiden. Das H weist nicht auf eine eventuelle Hautreingsgefahr hin. Sensibilisierung S Gefahr der Sensibilisierung (Allergisierung) Allergische Erscheinungen können nach Sensibilisierung z.b. der Haut oder der Atemwege je nach persönlicher Disposition unterschiedlich schnell und stark durch Stoffe verschiedener Art ausgelöst werden. Auch die Einhaltung des Luftgrenzwertes gibt hier keine Sicherheit gegen das Auftreten derartiger Reaktionen. Fallen jedoch Arbeitsstoffe durch häufigere Sensibilisierung als gewöhnlich auf, d.h. lösen sie in weit überdurchschnittlichem Maße Überempfindlichkeitsreaktionen allergischer Art aus, werden sie durch ein S gekennzeichnet. Spalte 8 Die in Spalte 8 verwendeten Abkürngen bedeuten folgende. Die genauen Beschränkungen sind in den jeweiligen Kapiteln dieser Regeln näher ausgeführt + Schüler- und Lehrerexperimente sind mit diesen Stoffen ohne Einschränkungen erlaubt - Generelles Tätigkeitsverbot an Schulen o L für Lehrer - S Tätigkeitsverbot für Schüler für Schüler bis Jahrgangsstufe 4 - S 16 Jahre für Schüler bis 16 Jahren - w für gebärfähige Frauen, werdende oder stillende Mütter Ersatzstoffprüfung (Stoffe mit KMR, T+, T, E und C mit R 35) erforderlich 6

7 Spalte 9 e (AGW) Der (AGW) ist die höchstlässige Konzentration eines Gefahrstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, der nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel 8stündiger täglicher Exposition und einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Expositionsspitzen werden mit Kurzzeitwerten beurteilt. Von den gesamten im Atembereich eines Beschäftigten vorhandenen Schwebstoffen (Stäube, Rauche und Nebel) wird lediglich ein Teil eingeatmet. Er wird als einatembarer Anteil bezeichnet und messtechnisch als einatembare Fraktion erfasst. e, die sich auf diese Fraktion beziehen, sind in der Liste mit einem nachgestellten E gekennzeichnet. Der alveolengängige Anteil des einatembaren Anteils wird messtechnisch als alveolengängige Fraktion erfaßt. e, die sich auf diese Fraktion beziehen, sind in der Liste mit einem nachgestellten A gekennzeichnet. Bei Stäuben und Rauchen ist in Abhängigkeit vom die einatembare bzw. alveolengängige Fraktion heranziehen. Bei Nebeln ist die einatembare Fraktion messen. In dieser Spalte wurden die Einträge aus der TRGS 900 e übernommen. Bei mit *) gekennzeichneten Stoffen wurden bindende EG-Grenzwerte oder bindende AGS-Expositionsbegrenngswerte herangezogen. Spalte 10 Spitzenbegrenng Um den in der Praxis auftretenden Expositionsspitzen gerecht werden, werden die Schichtmittelwerte (AGW) durch Spitzenbegrenngen - Kurzzeitwerte ergänzt: Kurzzeitwerte ergänzen die e, indem sie die Konzentrationsschwankungen um den Schichtmittelwert nach oben hin sowie in ihrer Dauer und Häufigkeit beschränken. Die maximale Höhe der kurzzeitigen Überschreitung des es orientiert sich an den sehr unterschiedlichen Wirkungseigenschaften der einzelnen Stoffe. Eine pauschale Festlegung der Kurzzeitwertparameter ist daher nicht möglich. Die Kurzzeitwertkonzentration ergibt sich aus dem Produkt von und Überschreitungsfaktor. Der Schichtmittelwert ist in jedem Fall einhalten. Der maximale Überschreitungsfaktor beträgt 8. Bei 8facher Überschreitung des es 4-mal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst das Produkt aus Schichtlänge und überschritten wird. Für die Intervalle zwischen den Perioden mit einer Konzentration oberhalb des es (Kurzzeitwertphase) ist ein Zeitraum von einer Stunde anstreben. Insgesamt sind vier Kurzzeitwertphasen innerhalb einer Schicht lässig. Bei der Festlegung von Expositionsspitzen werden die Stoffe gemäß ihrer toxikologischen Wirkung in folgende zwei Kategorien eingeteilt: 7

8 Kategorie I Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe a) Als Basiswert wird ein Überschreitungsfaktor von 1 festgelegt, der stoffspezifisch angepasst werden kann (bis max. 8). Die Kurzzeitwertphase darf 15 Minuten nicht überschreiten. Die betriebliche Überwachung soll durch messtechnische Mittelwertbildung über 15 Minuten erfolgen, z.b. durch eine 15 minütige Probenahme. b) In begründeten Fällen kann auch ein Momentanwert festgelegt werden, der keinem Zeitpunkt überschritten werden darf. Die Stoffe werden in der Spalte Spitzenbegrenng durch das Zeichen = = und den Überschreitungsfaktor ausgewiesen (in der Regel: =2=). Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind so festlegen, dass die Kurzzeitwertkonzentration nicht überschritten wird. Für die betriebliche Überwachung ist eine möglichst kurze Mittelungsdauer entsprechend den messtechnischen Möglichkeiten wählen. Bei einigen Stoffen der Kategorie I wird sowohl ein 15-Minuten-Mittelwert als auch ein Momentanwert festgesetzt. In diesem Fall werden beide Überschreitungsfaktoren in der Spalte aufgeführt. Ein Eintrag von z.b. 2,=4= (I) bedeutet, dass die zweifache konzentration als Mittelwert über 15 Minuten einhalten ist und im gleichen Zeitraum die vierfache konzentration keinem Zeitpunkt überschritten werden darf. Kategorie II Resorptiv wirksame Stoffe Als Basiswert (15-Minuten-Mittelwert) wird ein Überschreitungsfaktor von 2 festgelegt, der stoffspezifisch angepasst werden kann (bis max. 8). Die betriebliche Überwachung soll durch messtechnische Mittelwertbildung über 15 Minuten erfolgen, z.b. durch eine 15 minütige Probenahme. Bei Stoffen der Kurzzeitwert-Kategorie II sind auch längere Überschreitungsdauern lässig, solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer eingehalten wird (Beispiel: Bei einem ÜF von 8 ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich). Spalte 11 N In der Schule nicht aufbewahren. ds bs dbs bf K D E SSG unter Verschluss (z.b. diebstahlsicheres Behältnis/ Schrank). Wirksam be- und entlüftet aufbewahren, z.b. Schrank. Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren. von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Kapitel I im Kühlschrank; falls brennbare Flüssigkeiten aufbewahrt werden, muss dieser explosionsgeschützt sein von Druckgasflaschen oder Druckgasdosen gemäß Kapitel I-5.1. von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß Kapitel I-4.1. begrenngen der 1. Sprengstoffverordnung gemäß Kapitel I-4.1 beachten. 8

9 Spalte 12 sratschläge Die angegebenen Kürzel bedeuten folgendes: Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung EB FB G1 G2 Entwicklerbäder Abfälle Fixierbäder Abfälle Flüssige organische Abfälle halogenfrei Flüssige organische Abfälle halogenhaltig Entwicklerbäder Abfälle Fixierbäder Abfälle Flüssige organische Abfälle halogenfrei Flüssige organische Abfälle halogenhaltig Getrennte : Entwicklerbäder - Abfälle Getrennte : Fixierbäder - Abfälle Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei Gefäß 2: Flüssige organische Abfälle - halogenhaltig G3 Feste organische Abfälle Feste organische Abfälle Gefäß 3: Feste organische Abfälle Gefäß 4: Anorganische Abfälle (sauer und alkalisch) mit Schwermetallen. Saure u. alkalische Abfälle Auf alkalischen ph-wert achten. G4 Anorganische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Gefäß 5: Quecksilberglasbruch mit Quecksilber in geringen. G5 Quecksilber Glasbruch mit Quecksilber G6 Quecksilberverbindungen Quecksilberverbindungen Abfälle Gefäß 6: Quecksilberverbindungen mit Quecksilberabsorbentien in geringen. Die sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. Die sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. Die sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen. Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. Die sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen. Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. Die sollte in Kunststoff- oder Glasbehältern unter Verschluss erfolgen. Vorbehandlungsmaßnahmen für diverse Gefahrstoffe beachten. Die kann in Kunststoffbehältern erfolgen. Unbedingt einen permanenten ph-wert größer als 8 einhalten, damit bei eventuell vorhandenen Cyanidresten kein Cyanwasserstoff freigesetzt wird. Vorbehandlungsmaßnahmen für Alkalimetalle, Carbide, Chromate, Cyanide, Fluoride, Kaliumchlorat und Nitrite beachten. In diesem gasdichten Gefäß darf Quecksilber nur in geringen sammen mit dem event. Glasbruch unter Verschluss gesammelt werden. Größere müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtungen der einschlägigen Vorschriften. In diesem gasdichten Gefäß dürfen Quecksilberabsorbentien nur in geringen sammen mit Quecksilberverbindungen unter Verschluss gesammelt werden. Größere absorbierten Quecksilbers müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften. 9

10 Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung GE GE A GE CS GE E GE F+ GE G Diverse Restmüll - fest oder flüssig / gelöst Kohlenstoffdisulfid Explosionsgefährliche Stoffe Hochentzündliche / selbstentzündliche Abfälle Gase - brennbare Gase GE H Holzstaub Holzstaub GE VA Sauer und alkalische Stoffe Zuordnung wählen (z.b. Katalysator, Peroxid...) GEK Katalysatoren Katalysatoren GEO Starke Oxidationsmittel Starke Oxidationsmittel Möglichst im Originalgebinde entsorgen. Feste Stoffe können m Restmüll, in Wasser gelöste Stoffe können mit viel Wasser in den Abfluss gegeben werden. Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter entsorgen. Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Als Abfall nicht aufbewahren. Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter (Katalysator) entsorgen. Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter (Starke Oxidationsmittel) entsorgen. Falls die im Originalgebinde nicht möglich ist, muss der konkrete spfad geprüft werden, um eine unnötige Freisetng in die Umwelt vermeiden. Die Gefährdung ist gering. Feste Reste können daher m Restmüll gegeben werden. Flüssige bzw. gelöste Reste können mit viel Wasser durch den Abfluss gespült werden. Kleine von Kohlenstoffdisulfid können im Abg oder im Freien verbrannt werden. Es entsteht Schwefeldioxid und Kohlenstoffdioxid. Diesen Gefahrstoff in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss r aufbewahren. In kleinsten offen im Freien abbrennen. Nicht als Abfall aufbewahren. Nicht brennbare Gase im Abg entsorgen. Reste brennbarer Gase vorsichtig im Abg abfackeln. Möglichst ohne weitere Staubbelastung in z.b. einem PE-Beutel sammeln und verschlossen dem Hausmüll führen. Kleine neutralisieren und mit Wasser in den Ausguss geben. Katalysatoren in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss r aufbewahren. Starke Oxidationsmittel in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss r aufbewahren. 10

11 Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung GEP Peroxide Peroxide Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter (Peroxide) entsorgen. RAD Radioaktive Stoffe Radioaktive Stoffe Getrennte. REC Recycling Recyclingfähige Stoffe V AL V ALH V AM V CR Alkaloide Aluminium-Halogenide Alkalimetalle Chromate Flüssige organische Abfälle halogenhaltig Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Flüssige organische Abfälle halogenfrei Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 2: Flüssige organische Abfälle - halogenhaltig Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Peroxide in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss r aufbewahren. Entsprechend der Strahlenschutzverordnung bzw. der Allgemeinen Richtlinie m Strahlenschutz ( Strahlenschutz in Schulen... ) entsorgen. Solche Verbindung können recycelt werden oder für weitere Experimente aufbewahrt werden. Ggf. mit sunternehmen Einzelheiten klären. Alkaloide, wie sie in einem Oberstufenkurs über pharmazeutische Chemie als Reste anfallen können, werden mit Königswasser zerstört. Die entstehende Lösung wird neutralisiert und dem Sammelgefäß G1, falls Halogenanteile vorliegen G2, geführt. Kleine werden vorsichtig - möglichst unter dem Abg - mit viel Wasser versetzt und anschließend mit Kalkwasser neutralisiert. Die Reste werden dem Sammelgefäß G4 geführt. Lithium wird mit Wasser und Natrium mit einer größeren Menge Brennspiritus umgesetzt. Reste von Kalium werden in kleinen Portionen in tertiären Butanol gegeben. Verkrustete Kaliumstücke reagieren langsam. Nach vollständiger(!) Reaktion wird mit Wasser verdünnt und mit verd. Schwefelsäure neutralisiert. Man trennt im Scheidetrichter ab und gibt die wässrige Phase in das Sammelgefäß G1. Ethanol und vor allem Methanol sind für diese Umsetng nicht geeignet. Die Reaktion wäre heftig. Alle Maßnahmen sind wegen der möglichen Wasserstoffentwicklung im Abg durchführen. Die Lösungen z.b. mit Natriumhydrogensulfit-Lösung bei ca. ph = 2 Chrom(III)-Salzen reduzieren. Für z.b. ca. 20 g Chromtrioxid sind ca. 40 g Natriumhydrogensulfit erforderlich. Nach einer Reaktionszeit von mind. 2 Stunden kann die grüne Lösung in das Sammelgefäß G4 gegeben werden. 11

12 Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung V CY V DS Cyanide Dimethylsulfat Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen V EXO Expl. Stoffe - behandelt "Nicht explosiver Stoff" V GG V HAL V HF V HY Grignard-Verbindungen Halogene Fluorwasserstoff Fluoride Hydrazinhydrat Flüssige organische Abfälle halogenhaltig Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend getrennte. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 2: Flüssige organische Abfälle - halogenhaltig Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Lösungen von Cyaniden dürfen auf keinen Fall mit Säuren in Berührung kommen. Bei ph <9 wird bereits giftige Blausäure freigesetzt, also auch durch Kohlensäure! Wässrige Lösungen von Cyaniden werden auf einen Gehalt <2 g/l bei einem ph-wert von 11 eingestellt und mit Kupfersulfat als Katalysator versetzt. Anschließend wird unter dem Abg mit tropfenweise gesetzter wässriger Wasserstoffperoxid-Lösung, w = 30%, mind. 2 Stunden oxidiert. Die Lösung wird dann in das Sammelgefäß G4 gegeben. Vorsichtig im Abg mit Natronlauge mischen (Schutzhandschuhe). Dann in den Ausguss geben. Ammoniumdichromat, Azodiisobuttersäuredinitril, Peroxide oder Pikrinsäure durch Wassergabe mit ca. 30% Wasser phlegmatisieren. Die Verpackung (dicht, bruchsicher) gefahrstoffspezifisch kennzeichnen. Hinweis "Nicht explosiver Stoff" anbringen. Überschüssige in Ethern gelöste GRIGNARD-Reagenzien werden mit Wasser hydrolisiert, wobei ein Alkan und ein Magnesium-halogenid-hydroxid entsteht. Man trennt im Scheidetrichter und gibt die organische Phase in das Sammelgefäß G2, die wässrige Phase ins Abwasser. Die Lösungen der Halogene werden mit Natriumthiosulfat-Lösung den entsprechenden Halogeniden reduziert. Das Reaktionsgemisch gibt man nach einer Neutralisation mit Natriumhydrogencarbonat ins Abwasser. Lösungen dieser Stoffe werden verdünnt, mit Natriumhydrogencarbonat neutralisiert und anschließend mit Calciumhydroxid versetzt. Das entstehende Calciumfluorid wird abfiltriert und in das Sammelgefäß G4, das Filtrat ins Abwasser gegeben. Beim Umgang mit Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure) unbedingt Schutzhandschuhe tragen! Mit Kaliumpermanganat oder Wasserstoffperoxid w = 30% oxidieren (Schutzhandschuhe). Anschließend in das Sammelgefäß G4 geben. 12

13 Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung V I V NIL V NIT Carbide - Hydride - Phosphide Nitrile Nitrite Flüssige organische Abfälle halogenfrei Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen V O Starke Oxidationsmittel Starke Oxidationsmittel V OB V OK Organische Basen und Amine Kaliumchlorat Saure u. alkalische Abfälle Schwermetallsalzlösungen Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend getrennte : Brandfördernde Abfälle Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Vorbehandlung gem. Anweisung erforderlich. Anschließend Gefäß 4: Saure und alkalische Abfälle. Auf alkalischen ph-wert achten. Carbid-Reste (z.b. Calcium-) werden im Abg vorsichtig mit Wasser umgesetzt. Das entstehende Ethin wird mit Hilfe des Gasbrenners ständig abgefackelt. Die anfallende Kalkmilch wird mit verdünnter Schwefelsäure neutralisiert, der dabei entstehende Gips wird abfiltriert, das Filtrat ins Abwasser, der Rückstand m Hausmüll gegeben. Phosphid-Reste werden mit Wasser vorsichtig umgesetzt und in das Sammelgefäß G4 gegeben. Eventuell freiwerdende Gase werden verbrannt. Hydride und Phosphorhalogenide vorsichtig mit Wasser umsetzen. Entstehende Gase ins Freie leiten. Lösungen in das Gefäß 4. Nitrile können mit max. 15%iger wässriger Natriumhypochlorit- oder Calciumhypochlorit-Lösung unter kräftigem Umrühren oxidiert werden. Anschließend in das Sammelgefäß G1 geben. Kleine können direkt in das Sammelgefäß G4 (anorganische Säuren, Laugen, Salze) gegeben werden. Größere Nitrite werden mit einer wässrigen Kaliumpermanganat- Lösung Nitraten oxidiert. Anschließend ebenfalls in das Sammelgefäß G4 geben. Ggf. anfeuchten und in dicht geschlossenen Behältern getrennt aufbewahren und dem Sonderabfall führen. Kennzeichnung: brandfördernd. Zur Vermeidung von Geruchsbelästigung im Abg mit verd. Salzsäure bzw. Schwefelsäure vorsichtig neutralisieren (ph prüfen). Anschließend in Gefäß 2 bzw. 1 geben. Die wässrige Lösung von Kaliumchlorat wird mit verd. Salzsäure angesäuert und mit Eisen oder Zinkpulver Kaliumchlorid reduziert. Die entstehende Schwermetallsalz-Lösung wird nach Umsetng mit Natronlauge in das Sammelgefäß G4 gegeben. 13

14 Kürzel Kategorie Gefäß Bezeichnung sbezeichnung Erläuterung V P Phosphor Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. Kleinere von Phosphorresten, auch Lösungen von Phosphor in Kohlenstoffdisulfid, werden unter dem Abg oder im Freien verbrannt, wobei der Phosphor in einer Porzellanschale mit etwas Ethanol angezündet wird. Alle mit Phosphor in Berührung gekommenen Geräte werden mit dem Gasbrenner erhitzt, um anhaftende Reste verbrennen. Glasgeräte lassen sich diesem Zweck mit einer Natriumhypochlorit-Lösung, w = 5%, spülen. Auch roter Phosphor sollte in kleinen im Freien oder im Abg verbrannt werden, da er teilweise gelbem Phosphor resublimiert. Spalte 13 Spalte 14 Die von Stoffen hinsichtlich ihrer wassergefährdenden Eigenschaften erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe. Die Bewertung des Wassergefährdungspotenzials erfolgt auf Grund von Stoffeigenschaften, insbesondere der akuten Toxizität gegenüber Säugetieren, Bakterien und Fischen, des Abbauverhaltens, der Langzeitwirkungen und physikalischchemischer Merkmale. Der Katalog teilt die Stoffe in vier n (WGK) ein: nwg WGK 1 WGK 2 WGK 3 im Allgemeinen nicht wassergefährdend schwach wassergefährdend wassergefährdend stark wassergefährdend Die Einteilung in WGK ermöglicht abgestufte Sicherheitsvorkehrungen m Schutze der Gewässer beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und gibt Anhaltspunkte für Maßnahmen nach Schadensfällen. Die n können bei der Abschätng der schulinternen smaßnahmen helfen. bei Nach der Zubereitungsrichtlinie 1999//EG werden für Zubereitungen und Lösungen Gehaltsgrenzen für die in ein bestimmtes Gefährdungsmerkmal angegeben. Beispiele: (Spalte) Benzylalkohol Xn 20/22 Xn: > 25 % Brenztraubensäure C 34 Xi: 5 % < w < 10 % 14

15 Die Angaben bedeuten: a) Zubereitungen mit einem Benzylalkohol-Massenanteil w > 25 % sind als gesundheitsschädlich einstufen, Zubereitungen mit einem Benzylalkohol-Massenanteil w < 25 % sind nicht mehr als Gefahrstoff einstufen. b) Zubereitungen mit einem Brenztraubensäure-Massenanteil w > 10 % sind als ätzend einstufen, mit einem Brenztraubensäure- Massenanteil 5 % < w < 10 % nur noch als reizend. Bei einem Brenztraubensäure-Massenanteil w < 5 % ist die Zubereitung nicht mehr als Gefahrstoff einstufen. Spalte 15 Die Stoffliste kann dort, wo mit gefährlichen Stoffen (Reinstoffen) umgegangen wird, also insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, als Gefahrstoffverzeichnis benutzt werden. In dieser Spalte sind die vorhandenen eintragen. Eine Kenntnis über die vorhandenen ist für die Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Allgemeiner Hinweis: Die Angaben in der Stoffliste geben den Stand August 2010 wieder. 15

16 Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Acetanilid Aceton Acetonitril Acetophenon Acetylaceton Acetylbromid Acetylchlorid 1-Acetylnaphthalin Acetylsalicylsäure Acridinorange Acrylaldehyd Stoffbezeichnung Spalte 1 CAS-Nr. ren kungen Spitzenbegrenng Entsorgunklasse Acenaphthen N 51/ G3 2 Acetaldehyd siehe Ethanal Acetamid bs G3 1 Xn: w > 1 % Essigsäureamid Propanon Methylcyanid F, Xn 11-20/21/ Methylphenylketon ,4-Pentandion Acrolein, 2-Propenal Xn 40 36/37 K3, Xn 22 F, Xi /37 H Xn Xn H 24/25 C F, C Xn 22-52/53 61 Xn 22 Xn 68 36/37 F, T+, N / Wassergefährdungs- G3 1 Xn: w > 25% H - S, 0,2 0,09 2 bs bf K 2 bs bf K G1 1 V NIL 2 G1 1 Xn: > 25% bs bf G1 1 Xn: > 25% bs G2 1 Xi: 5% < w < 10% bs bf K G2 1 Xi: 5% < w < 10% G1 2 Xn: w > 25% G3 2 2 dbs bf K G3 1 Xn: w > 25% G1 3 T: 1 % < w < 7 % 16

17 -61 17

18 Acrylamid Acrylnitril Acrylsäure Adenin Adipinsäure Adipinsäuredichlorid (-)-Adrenalin DL-Aepfelsäure Spalte 1 Acrylsäureamid Acrylsäurenitril Propensäure Fluka CAS-Nr Hexandisäure Xn Xi 36 2 C (-)-Epinephrin (Fluka) Hydroxybernsteinsäure () Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Spitzenbegren- Entsor- Wassergefährdungs- ren kungen ng gung klasse T K2-4 N G1 3 20/ / /23/24/ K2 F, T, N /24/25-37/ / C, N 10-20/21/ S, -w, ol,, T 23/24/25, Xi 36 4 dbs bf bs bf V NIL 3 T R: w > 0,1% G1 1 Xi 36/37/38: 1% < w < 5% G1 3 Xn: w > 25% G3 1 Xi: w > 20% G2 3 Xi: 5% < w < 10% ds G3 3 Xn: 3 % < w < 25% G3 1 18

19 Gefah- Tätigkeitsbeschrän- DL-Alanin L-Alanin 3-Aminopropionsäure () Aminopropionsäure () Aminopropionsäure () GE A 1 + GE A 1 Stoffbezeichnung Spalte 1 CAS-Nr. ren kungen Spitzenbegrenng Agar GE A Aktivkohle GE A nwg beta-alanin + GE A 1 Albumin Fraktion V GE A nwg Alizarin Hedinger Xi G Alizarinsulfonsäure di-natrium-salz Alizarinrot S C.I , + G1 2 Xi: w > 20% () Alizaringelb GG C.I () Alkaliblau C.I () Aluminiumpulver Aluminiumhydroxidacetat G /25 + G3 F / A GE A 22-24/25 + GE A 1 nwg 19

20 Aluminiumbromid Wasserfrei Aluminiumcarbid Spalte 1 Fluka/Riedel de Haen CAS-Nr Aluminiumchlorid Wasserfrei Aluminiumchlorid Hexahydrat Aluminiumhydroxid Aluminiumiodid Aluminiumnitrat Nonahydrat Aluminiumoxid Aluminiumphosphid Aluminiumsulfat Hexadecahydrat Aluminiumsulfat Hydrat Roth Roth C /8-26- F, Xi /37/ /37/39 C 34 7/8-28- Xi 36/38 C O, Xi 8-36/38 F, T+, N 15/ A 3/9/ / Xi Xi Spitzenbegrenng V ALH 1 Xi: 5% < w < 10% V I 1 V ALH 1 Xi: 5% < w < 10% G4 1 2 GE A G4 3 Xi: 5% < w < 10% G4 1 4 G4 nwg - S, N V I 2 GE A 1 G4 1 20

21 Amaranth Ameisensäure konz., %ig Spalte 1 CAS-Nr. Azorubin S C.I Amidosulfonsäure Sulfaminsäure Aminopropan-2-ol Isopropanolamin Aminopropan-1-ol 3-Aminopropylalkohol Amino-N,Ndimethylanilithyl-1,4-phe- N,N-Dimenylendiamin Aminoazobenzol p-(phenylazo)anilin; Anilingelb Aminobenzoesäure Aminobenzoesäure Aminobenzoe- säureethylester 4-Aminobenzolsulfonsäure Sulfanilsäure Xi 36/37/38 36/37/39 C , Xi 36/38-52/ C 34 S: C T 23/24/25 28-, T, N -50/ Spitzenbegrenng G3 Xi: w > 20% 9,5 5 2 G1 1 C, R 35: w > 90 % C, R 34: 10 < w < 90 % Xi R36/38: 2 % < w < 10 % G4 1 Xi: w > 20% 5,8 2 2 G1 1 Xi: 5% < w < 10% G1 1 Xi: 5% < w < 10% ds G3 K2 - N G1 3 Xi 36 G G3 1 Xi 43 24/25-37 S Xi 36/ S 2 G3 1 Xi: w > 20% 21

22 1-Aminobutan 2-Aminoethanol 6-Aminohexansäure 2-Aminophenol 3-Aminophenol 4-Aminophenol Ammoniak Ammoniak-Lösung di-ammoniumhydrogenphosphat Spalte 1 Butylamin Ethanolamin wasserfrei CAS-Nr F, C /21/ C 20/21/ H Xn 20/ /37 M 3, Xn, N 20/ /53 Xn, N 20/ /53 T, N / C, N M 3, Spitzenbegrenng bs bf 5,1 2 G1 1 Xi: 1% < w < 5% 2 G1 1 Xi: 5% < w < 10 % + G3 1, G3 2 Xn: w > 25% G3 2 Xn: w > 25% G3 3 Xn: w > 25% D dbs GE G 2 2 G4 2 C, R 34-50: w > 25 %; C, R 34: 10 % < w < 25 %; Xi, R 36/37/38: 5 % < w < 10 % + G Ammoniumacetat G4 1 22

23 Ammoniumbromid Stoffbezeichnung Spalte 1 Ammoniumaluminiumsulfat Dodecahydrat Ammoniumbenzoat Ammoniumcarbonat Ammoniumcer(IV)- nitrat Ammoniumcer(IV)- sulfat Ammoniumchlorid Ammoniumchromat Alfa Aesar CAS-Nr Xn T, N K2, S -S, -w, ol, 50/53 Xi 36/37/ E, T+, N K2, S -S, -w. ol, /43-48/23-50/ tri-ammoniumcitrat Wasserfrei Ammoniumdichromat Ammoniumdihydrogenphosphat Ammoniumeisen(III)-citrat Ammoniumeisen- (II)-sulfat Hexahydrat Fluka/Riedel de Haen Spitzenbegrenng + GE A 1 Xn 22 G1 1 Xi 36/38 26 G4 1 Xn 22 G4 1 O, Xn G4 1 Xn: w > 25% + G4 1 Xi 36/37/ G4 1 Xn: w > 25% ds V CR 3 G3 1 ds, SSG V EXO 3 + G4 1 + GE A 1 G4 1 23

24 Stoffbezeichnung Ammoniumeisen- (III)-sulfat Dodecahydrat Ammoniumfluorid Ammoniumformiat Spalte 1 CAS-Nr Ammoniumhexacyanoferrat(II) Hydrat Ammoniumhydrogencarbonat Ammoniumferrocyanid (FLUKA) Xi 36/37/ /37 T 23/24/ H, Xi 36/37/ Xn 20/21/ /37 Spitzenbegrenng G4 1 1 E 4 ds V HF 1 Xn: 3% < w < 25% G3 1 G4 Ammoniumoxalat Monohydrat Ammoniumoxalat Dihydrat Ammoniumperchlorat Xn Ammoniumiodid G4 1 Ammoniummolybdat Fluka/Riedel Xi 36/37/38 26 G4 1 de Haen Tetrahydrat Ammoniummonovanadat Sigma- Aldrich- Gruppe Ammoniumnickelsulfat Hexahydrat Ammoniumnitrat Sigma- Aldrich- Gruppe O Xn 21/22 24/25 Xn 21/22 24/25 O /37 Ammoniumperoxodisulfat Ammoniumpersulfat T /37/38 T / /37- O, Xn /37/38-42/ GE A 1 Xn: w > 25 % - S, ds G4 3 Xn: 0,1 % < w < 1 % K1, S - N G4 S G4 1 G3 1 Xn: w > 25% G3 1 Xn: w > 25% G4 1 G4 1 Xn: w > 25% 24

25 Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Wassergefährdungs- Stoffbezeichnung Spalte 1 CAS-Nr. ren kungen Spitzenbegrenng Entsorgunklasse Ammoniumsulfat GE A 1 Ammoniumsulfidlösung Ammoniumsulfid Fluka/Riedel de Haen Anilinblau wasserlöslich Sigma- Aldrich- Gruppe F, C C bs bf G4 2 Xi: 5 % < w < 10 % bs G4 2 Xi: 5 % < w < 10 % Ammoniumtartrat G4 Xi: w > 25% Ammoniumthiocyanat Xn 20/21/22-13 G4 1 Xn: w > 25% Ammoniumthiosulfat + G Amygdalin Xn 22 36/37/39 G3 1 Xn: w > 25% Amylase Xn S G /37 Anilin Phenylamin T, N 23/24/ K3, M3, 7,7 2 G H, S, /23/24/ Anilinhydrochlorid Xi 36/37/ T, N 23/24/ /23/24/ K3, M3, H, S, GE A 3 ds G3 2 25

26 Stoffbezeichnung Anilinphthalat- Sprühlösung Anilinsulfat Anisol Anthracen Anthrachinon Anthrachinon-2- sulfonsäure Natriumsalz Anthron Antimon Pulver Antimon(III)-chlorid Antimon(III)-oxid Spalte 1 CAS-Nr Methylphenylether Alfa Aesar Bayer CropScience ,10-Dihydro-9-oxoanthracen () F, T 23/24/25-39/23/24/ /23/24/ 25 T, N 23/24/ /23/24/ Xn 36/37/38-42/43 36/37- K3, H, K3, M3, Spitzenbegrenng dbs bf ds G bs bf Xi /25 C, N 34-51/ Xn /37 K3, Wassergefähr- Entsorgunklassdungs- G1 1 G3 2 G3 2 + G3 1 + G1 1 + G3 2 G4 1 bs G4 2 Xi: 5 % < w < 10 % G4 1 26

27 Antimon(V)-chlorid Antimon(III)-sulfid Antimon(V)-sulfid Spalte 1 CAS-Nr. Antimonpentachlorid Alfa Aesar Sigma- Aldrich- Gruppe C, N 34-51/ Xn, N 20/22-51/53 61 F 11 Spitzenbegrenng G4 3 Xi: 5% < w < 10 % G4 3 G4 D(-)-Arabinose GE A L-Arginin Xi G3 nwg Xi: w > 20% Arsen T, N 23/25-20/21- ds G4 3 50/ , Arsen(III)-oxid Arsenik T+, C, N K1 - N G /53 Arsensäure T, N K1 - N G4 3 23/ /53 Arsenwasserstoff Arsin F+, T+, N H - S, 0,016 8 N GE G 3 T: 1% < w < 48/ , % 50/53 36/ Asbest Aktinolith, T -48/ K N GE Amosit, u.a F/m³ Ascorbinsäure BASF GE A 1 (S)-(+)-Asparagin + GE A 1 Monohydrat Atropin T+ R: 26/28 S: S, ds G3 3 Xn: 0,1% < w < 1% Atropinsulfat T+ R: 26/28 S: S, ds G3 3 Xn: 0,1% < w < 1% 27

28 Auramin Ar-Eosin- Methylenblau- Lösung Barium Bariumacetat Bariumcarbonat Auraminhydrochlorid Azobenzol Spalte 1 CAS-Nr. 4,4'-Carbon- imidoylbis- [N,N-dimethylanilin]) Auraminhydrochlorid α,α-azodiisobutyrodinitril Azoisobuttersäuredinitril Giemsa- Lösung () Bariumchlorat Monohydrat Bariumchlorid Dihydrat Bariumchromat Barytgelb, Gelber Ultramarin Xn, N /53 36/37-61 K2, M3, H Xn, N /53 T, N - 20/22-48/22-50/53-68 E, Xn / /53 Xi Spitzenbegrenng - N G3 1 36/37-61 K2, M3, H - N G K2, M3 - N G3 3 F, Xi 11-14/15-36/37/ /37 - S, ds, SSG bs bf V EXO 2 G1 2 G4 1 Xn 20/ ,5 (E) 2 G3 1 Xn: w > 1% Xn 22 24/25 0,5 (E) 2 G4 nwg Xn: w > 25% O, Xn 9-20/ S 0,5 (E) 2 V O 2 Xn: w > 25% T 20-25, Xn 20/ ,5 (E) 2 ds G4 1 T: w > 25% V CR 28

29 Bariumhydroxid Octahydrat Bariumnitrat Spalte 1 CAS-Nr Bariumoxid Wasserfrei Bariumperchlorat Wasserfrei Bariumperoxid Wasserfrei Bariumsulfat Benzamid Benedicts-Reagenz enthält Kupfersulfat (FLUKA) Bentonit Fluka/Riedel de Haen Benzaldehyd Benzidin 4,4'-Diaminobiphenyl Benzil Acros Organics Benzin, schwer Sdb.: C () Benzin Sdb.: C () C 20/ O, Xn 8-20/ Xn 20/22 28 O, Xn 9-20/22 27 O, Xn 8-20/ Xn 20/21/22 36/ A Spitzenbegrenng 0,5 E 2 G4 1 Xi: 5% < w < 10% 0,5 E 2 G4 1 Xn: w > 1 % G4 1 Xn: w > 1% 0,5 E 2 G4 1 Xn: w > 25% G4 1 2 GE A nwg G /25 + GEK Xn bs bf G1 2 Xn: w > 25% Xn /37 G3 1 Xn: w > 25% T, N K1, H - N G3 3 50/53 Xi 36/ /39 G3 2 F, Xn, N bs G1 1 51/ bf F, Xn, N /20-51/ / bs bf G1 3 29

30 Stoffbezeichnung Spalte 1 Benzin Sdb.: C F, Xn, N, / Benzin- Ottokraftstoff Benzo(a)pyren p-benzochinon Benzoesäure Benzoin Benzol Benzolsulfonsäure Benzonitril Benzophenon CAS-Nr. () enthält max 1 % Benzol und 3 % Methanol p-chinon α-hydroxybenzylphenylketon () C Phenylcyanid Acros Organics F+, T, N , 38-48/20/21/ / / T, N / T, N 23/25-36/37/ K2, M2 R F 2, R E 2, H - S, -w,, Spitzenbegrenng bs bf bs bf Wassergefähr- Entsorgunklassdungs- G1 1 GE F+ 3 - N G3 3 ds G3 3 Xn: 3% < w < 25% Xn G3 1 Xn: w > 25% + G3 2 F, T /38-48/23/24/ K1, M2, H Xn 21/22 23 Xi, N 36/37/ /53 37/ ,25 1 N G1 3 G1 1 G1 2 G1 2 Xi: w > 20% 30

31 1-Benzopyran-2-on Benzoylaceton Benzoylchlorid Benzylalkohol Benzylamin Benzylbenzoat Benzylcyanid Benzylorange Kaliumsalz Bernsteinsäure Benzyltriethylammoniumchlorid Bernsteinsäureanhydrid Beryllium Spalte 1 CAS-Nr. Cumarin () Phenyl- 1,3-butandion () Phenylmethylamin Benzoesäurebenzylester Phenylacetonitril () Benzolsul- fonsäure-4- azo-4'-(nbenzylanilin) Riedel de Haen Alfa Aesar Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Spitzenbegren- Entsor- Wassergefährdungs- Verdün- ren kungen ng gung klasse nung Xn 22 G1 1 Xn: w > 25% + G3 C 20/21/ S Xn 20/22 26 C 21/ Xn T /37- Xi 36/37/38 26/36 Xi Xn 22-36/37-48 T K2, S -S, -w, 26-36/37/ /23 G2 1 Xi: 5% < w < 10% G1 1 Xn: w > 25% G1 1 G1 2 - S, G1 3 + G1 G3 1 G3 1 Xi: w > 20% G3 1 Xi: 5 % > w > 1% ds G4 1 31

32 Spalte 1 CAS-Nr. (+)-Biotin (D-Biotin) Vitamin H (BASF) Spitzenbegrenng + GE A Biphenyl 2,2 -Bipyridyl Bis-(2-ethylhexyl)- phthalat Bismut Bismut(III)-chlorid Diphenyl Xi, N 36/37/38-50/ H T 21/ /37- T 53- R E 2, - S, -w, ol, R F 2, H 2,2 -Bipyridin () Phthalsäu- rebis-2- ethylhexylester Wismut, Pulver (Sigma- Aldrich- Gruppe) Bismuttrichlorid () F Xi 36/38 G3 2 ds G dbs G1 1 G4 nwg G4 2 Bismut(III)-oxid G4 2 Bismut(III)-nitrat G4 2 Blei Pulver oder gekörnt T, N 61-20/ R E 1, R F 3 -S, -w, ol, 0,15 E ds G4 nwg Blei(II)-acetat Wasserfrei Blei(II)-acetat Basisch Bleidiacetatbis(bleidihyd roxid) /53-62 T, N /22-50/53-62 T, N /22-50/ R E 1, R E 3 K3, R E 1, R F 3 -S, -w, ol, -S, -w, ol, 0,15 E 0,15 E ds G4 3 ds G

33 Blei(II)-acetat Trihydrat Blei(II)-azid Blei(II)-bromid Blei(II)-chlorid Blei(II)-chromat Blei(II)-iodid Blei(II)-nitrat Blei(II)-oxid Spalte 1 Alfa Aesar Chromgelb Blei(II)-hydroxidcarbonat Bleicarbonat, basisch Riedel de Haen CAS-Nr T, N /22-50/ / / / / / /53-62 E, T, N / T, N 61-20/ T, N 61-20/ T, N T, N 61-20/ T, N 61-20/ T, N 61-20/ /53-62 T, N 61-20/ / R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 R E 1, R F 3, R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, R E 1, R F 3 -S, -w, 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E Spitzenbegrenng ds G4 3 ds GE E 3 ds G4 3 T R61-33: w > 0,5% ds G4 3 T R61-33: w > 0,5% ds V CR 3 ds G4 3 T R61-33: 0,5% < w < 1% ds G4 3 T R61-33: 0,5% < w < 1% ds G4 3 ds G4 3 33

34 Blei(II)-sulfat Blei(II)-sulfit Blei(II,IV)-oxid Blei(IV)-oxid Spalte 1 Alfa Aesar CAS-Nr T, N / / / /53-62 T,N 61-20/ T, N 61-20/ T, N 61-20/ R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 R E 1, R F 3 -S, -w, ol, -S, -w, ol, -S, -w, ol, R E 1, R F 3 -S, -w, ol, 0,15 E 0,15 E 0,15 E 0,15 E Spitzenbegrenng ds G4 3 ds G5 3 ds G4 ds G /53-62 Bleitetraethyl T+, N R E 1, -S, -w, ol, 0,15 E 26/27/28- R F /53-62 Blut-Agar + GE A 1 Bor nwg Fluka 10 + G1 Borax-Karmin- Lösung nach Grenacher Borax wasserfrei Pentahydrat Decahydrat T 53- R E 2, R F 2 -S, -w, ol, dbs G1 3 Xn: 0.05% < w < 0,1% 0,5 2 G 4 1 R 60/61: > 4,5 % wasserfrei; > 6,5 % Pentahydrat, > 8,5 % Decahydrat 34

35 Bornylacetat Borsäure Bortrioxid Spalte 1 CAS-Nr. Essigsäurebornylester (Fluka/ Riedel de Haen) Acros Organics Borsäureanhydrid (Fluka/- Riedel de Haen) Brenzcatechinviolett Brenztraubensäure 2-Oxopropionsäure () Brillantgrün C.I () Brilliantkresylblau C.I Brom 2-Brombutan sec.-butylbromid () Ethylenbromchlorid (Acros Organics) Brom-2-chlorethan () Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Spitzenbegren- Entsor- ren kungen ng gung 23-24/25 + G1 T 53/ R E 2, R F 2 T 60/ R E 2, R F 2 C S, -w, ol, -S, -w, ol, 0,5 2 G4 1 R 60/61: > 5,5 % G4 1 R 60/61: > 3,1 % + G1 Xn T+, C, N / T 23/24/25-36/37/38-40 G3 1 Xi: 5% < w < 10% G3 2 Xn: w > 25% + G3 2 - S, 0, / bs bf 28-, 1 dbs V HAL 2 T, Xi: 1% < w < 5% G2 2 dbs G2 3 35

36 2-Bromanilin Brombenzol 1-Brombutan 2-Brombutan Stoffbezeichnung 2-Brom-2-methylpropansäure Spalte 1 α-bromisobuttersäure Butylbromid () CAS-Nr Xi, N /53 F, Xi, N 11-36/37/38-51/ sek- Butylbromid () C T, N 23/24/ /53 36/37-, Spitzenbegrenng dbs G2 3 bs bf bs bf 10-52/ bs bf G2 G2 2 Xi: w > 20% G2 2 G2 2 Bromethan Bromethansäure 1-Bromhexan 2-Bromhexan Ethylbromid F, Xn 11-20/22-40 T, C, N 23/24/ Bromessigsäure Hexylbromid () Hexylbromid () Xi, N /53 36/37 K2, H - N G2 1 S, dbs G2 2 Xn, Xi: 1% < w < 5% bs bf 10 + bs bf G2 2 G2 3 Bromkresolgrün G3 2 Bromkresolgrün + G2 2 Natriumsalz Bromkresolpurpur 5',5"-Dibrom-o-kresolsulfonphthalein () G3 2 36

37 Spitzenbegrenng M3, H - N G2 3 Stoffbezeichnung Spalte 1 CAS-Nr. Brommethan Methylbromid T, N 23/ /37/38-36/ / /59 1-Bromoctan / G1 2 Bromoform dbs G2 3 Tribrommethan T, N /38-51/ K3, 2-Brompentan 2-Bromphenol 3-Bromphenol 4-Bromphenol Bromphenolblau Natriumsalz 1-Brompropan 2-Brompropan N-Bromsuccinimid Bromthymolblau Natriumsalz Bromthymolblau- Lösung 2-Bromtoluol 2-Pentylbromid Propylbromid T, F /37/38-48/ T, F Isopropylbromid F, Xi 11-36/37/ /37/39 bs bf N 50 24/ bs bf G2 2 Xi 38 G2 3 Xi: w > 20% Xn G3 3 + G2 3 48/20-66 Xn 22-36/37/ R F 2, R E 3 - S, -w, dbs bf G2 G R F 1 - S. w, dbs bf G G3 3 Xn: w > 25% + G2 2 Xn, N 20-51/53 26/ G1 2 G2 2 Xn: w > 25% 37

38 3-Bromtoluol 4-Bromtoluol Spalte 1 CAS-Nr Xn, N 20-51/53 26/25-61 Xn, N 20-51/53 26/25-61 Spitzenbegrenng G2 2 Xn: w > 25% G2 2 Xn: w > 25% α-bromtoluol Benzylbromid Xi 36/37/ S Bromwasser w = 1%-5% T, Xi / /38, Bromwasserstoff C /9-26- Wasserfrei Bromwasserstoffsäure Brucin Hydrogenbromid (Air Products) %ig () EG: C / ,3-Dimethoxystrychnin T+ 26/28-52/53, G2 2 Xi: w > 20% 0,7 1 dbs V HAL 2 D bs GE G 1 bs G4 1 Xi: 5% < w < 10% S, ds G1 3 Xn: 0,1% < w < 1% Buta-1,3-dien F+, T K1, M2 - N GE G 2 Butan Butadienfrei F S D bs GE G nwg Jahre, Butanal Butan-1,4-diol Butan-1-ol Butyraldehyd Butylenglykol () F Xn 22 Xn / / / bs bf G1 1 4 G1 1 Xn: w > 25% 1 bs bf G1 1 Xn: w > 25% 38

39 Butan-2-ol iso-butanol tert.-butanol Butan-2-on But-1-en But-2-en But-2-in-1,4-diol Spalte 1 2-Methyl-1- propanol CAS-Nr S: 7/ / Methyl-2- propanol Ethylmethylketon Butylen 2-Butin-1,4- diol Butoxyethylacetat Butylglykolacetat Buttersäure n-butansäure iso-buttersäure 2-Methylpropionsäure Brom-2-methylpropan tert.- Butylbromid (Fluka/ Riedel de Haen) Xi 10-7/ / /25- Xi R: 10-37/ F, Xn F, Xi H F S 16 Jahre, F S 16 Jahre, T, C 21-23/ / H, Xn 20/21 24 H C Xn 21/22 F Spitzenbegrenng bs bf bs bf 4 bs bf 1 bs bf K Wassergefähr- Entsorgunklassdungs- G1 1 G1 1 D bs GE G nwg D bs G1 nwg 0,2 E G1 1 Xn: w > 25% G1 1 Xi: w > 20% 1 ds G3 2 Xn: 3% < w < 25 % 4 G1 1 Xn: w > 25% bs G1 1 Xi: 5% < w < 10% bs G1 1 Xn: w > 25% bs G2 1 39

40 n-butylacetat tert.-butylacetat n-butylacrylat Spalte 1 CAS-Nr. Essigsäuren-butylester Essigsäuretert.-butylester Acrylsäurebutylester Butyllithium-Lösung 15%ige Lösung in n- Hexan () 2-Butoxyethanol 4-Butyrolacton Cadmiumpulver tert.-butylmethylether 2-Methoxy- 2-methylpropan, MTBE Butylglykol stabilisiert Cadmiumacetat wasserfrei Cadmiumcarbonat Dihydrat Gefah- Tätigkeitsbeschrän- Spitzenbegren- Entsor- Wassergefährdungs- ren kungen ng gung klasse bs bf G1 1 F Xi 10-36/37/38-43 F, C, N 14/ / S S F, Xi Xn 20/21/22-36/38 36/37-46 H - S. 4. Xn T+, N K2, M2 -S, -w, 48/23/25- R E 3, R F /53 Xn, N 20/21/22-50/53 Xn, N 20/21/22-50/53 bs bf K 11 2 G1 1 2 bs bf G1 1 Xi: w > 20% bs bf GE F ,5 bs bf G1 1 4 G1 1 Xn: w > 25% G1 1 ds G4 3 K2 - N G3 3 Xn: w > 0,1% K2 - N G4 3 Xn: w > 0,1% 40

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Entsorgungsratschläge Die angegebenen Kürzel bedeuten folgendes: Entsorgungsratschläge Die angegebenen Kürzel bedeuten folgendes: EB Entwicklerbäder Entwicklerbäder Getrennte Entsorgung: Entwicklerbäder Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. FB Fixierbäder Fixierbäder

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