FINANZ THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & FINANZEN. Die in mehreren Stufen errichtete und seit 1999 bestehende Wirtschafts- und Währungsunion

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1 OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM INITIATIVE THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & EN Nr. 14 B Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion Die in mehreren Stufen errichtete und seit 1999 bestehende Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) deren sichtbarstes Element der Euro ist ist Teil der Geschichte der europäischen Integration. Nach den Erfahrungen der Zwischenkriegszeit und des Zweiten Weltkriegs wurde die europäische Integration als Friedensprojekt initiiert. Ihr zugrunde lag die Idee, dass Nationalstaaten, die eng zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen, Konflikte nicht mehr in Form von kriegerischen Auseinandersetzungen austragen. Der Einigungsprozess hat sich seither als Erfolgsgeschichte erwiesen. Aus der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) entwickelte sich später die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Gemeinschaft (EG) und schließlich die EU mit einem gemeinsamen Binnenmarkt. Die Weichen für eine dreistufige Errichtung der WWU wurden nach langen erfolglosen Bemühungen gegen Ende der 1980er Jahre gestellt wurde dann der Euro als gemeinsame (Buch-) Währung eingeführt. Die Schaffung eines gemeinsamen Währungs- raums ist einer der wichtigsten Integrationsschritte in der Geschichte der Europäischen Union (EU). Die Euroländer haben ihre nationalen Währungen durch eine gemeinsame, einheitliche Währung den Euro ersetzt und ihre geldpolitische Zuständigkeit an eine supranationale Institution die EZB abgetreten. Autorin: Anita Roitner, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit

2 Gründung der EGKS Die europäische Integration geht auf eine deutschfranzösische Initiative zurück. Jahrhundertealte Rivalitäten, insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich, sollten durch die gemeinsame Kontrolle kriegswichtiger Industriezweige, wie Kohle und Stahl, abgebaut werden. Die Idee zum Zusammenschluss der westeuropäischen Montanindustrie stammt vom Franzosen Jean Monnet und wurde vom französischen Außenminister Robert Schuman der Öffentlichkeit präsentiert. Durch den Vertrag von Paris wurde 1951 schließlich die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder auch Montanunion ) gegründet. Bei ihr handelte es sich um die erste supranationale (d.h. überstaatliche) Organisation. Im Unterschied zur Mitgliedschaft in internationalen Organisa tionen (z.b. Vereinte Nationen, Welthandelsorgani sation) geben die Nationalstaaten einen Teil ihrer Zu ständigkeiten an eine höher stehende Ebene ab, die für die einzelnen Mitgliedsstaaten verbindliche Entscheidungen treffen und Regelungen setzen kann. Um den innereuropäischen Frieden zu sichern, setzte sich der EGKS sowohl aus Siegern als auch aus Besieg ten des Zweiten Weltkrieges zusammen (Mitgliedstaaten: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg). Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäischen Gemeinschaften (EG) 1957 beschlossen die sechs Mitgliedsstaaten der EGKS mit den Verträgen von Rom die Errichtung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Euro päischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Erstere stellte auf Förderung der Kernforschung und Friedenssicherung durch gegenseitige Kontrolle der Kernenergie ab. Hingegen war das Ziel der EWG die Beseitigung von Handels- und Zollhemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten und die Errichtung eines gemeinsamen Marktes. Die erste Stufe dieses Prozesses war die Schaffung einer Zollunion. Das ist ein einheitliches Zollgebiet, in dem bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der Union keine Zölle anfallen, sonstige Handelshemmnisse wie zum Beispiel mengenmäßige Beschränkungen abgebaut werden und gegenüber Drittstaaten ein gemeinsamer Zolltarif gilt. Weiters mussten auch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten einander angepasst werden. Mit einem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht wurden die wettbewerbsverzerrenden Folgen unterschiedlicher nationaler Regeln beseitigt. Darüber hinaus war in den Gründungsverträgen auch ein gemeinsames Vorgehen in den Bereichen Außenhandel, Landwirtschaft und Verkehr vorgesehen. Die drei bestehenden europäischen Gemeinschaften (EGKS, Euratom und EWG) wurden mit einem Fusionsvertrag 1967 zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) zusammengeführt. Damit einher ging die Einsetzung gemeinsam zuständiger Organe: der Europäischen Kom mission und des Rates 1. Die geplante europäische Wirtschaftsintegration baute zunächst auf einem intakten internationalen Währungssystem dem Bretton-Woods-System auf, das durch feste Wechselkurse sowie der Umtauschbarkeit von Dollar in Gold ( Goldstandard ) gekennzeichnet war. Ab Mitte der 1960er Jahre kam es allerdings zu Spannungen in diesem System, die vor allem durch hohe U.S.-amerikanische Zahlungsbilanzdefizite (d. h. es wurde mehr importiert als exportiert) hervorgerufen wurden. Um die wirtschaftliche Integration voranzutreiben, war daher auch eine engere Zusammenarbeit in währungspolitischen Fragen geboten. Denn die Länder der EWG waren auch schon zu dieser Zeit wirtschaftlich stark miteinander verflochten und wiesen eine starke Außenhandelsorientierung auf. Aufgrund dieser Offenheit waren sie alle von Wechselkursschwankungen, die mit erheblichen Kosten einhergingen, stark betroffen. Die währungspolitische Integration Europas rückte damit in den Fokus der Aufmerksamkeit. Währungsunion gemäß Werner-Plan scheitert Im Jahr 1969 legte die Europäische Kommission den sogenannten Barre-Plan vor, um die währungspolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Auf dessen Grundlage forderte der Europäische Rat (Staats- und 1 Der Rat ist nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln, der sich aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammensetzt. Der Rat wird umgangssprachlich auch als Ministerrat bezeichnet bzw. seit dem Vertrag von Maastricht als Rat der Europäischen Union, da er je nach Politikfeld in unterschiedler Besetzung zusammentritt (zum Beispiel in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister als ECOFIN). 2

3 Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften) den Ministerrat auf, einen Plan zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auszuarbeiten. Die zuständige Arbeitsgruppe stand unter der Leitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner. Ihm verdankt der Arbeitsgruppenbericht auch den Namen Werner-Plan, der drei Stufen zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion vorsah. Darauf basierend verabschiedete der Ministerrat 1971 eine Grundsatzentscheidung über die Errichtung dieser Wirtschafts- und Währungsunion. Die erste Stufe begann bereits im selben Jahr und sah volle Währungskonvertibilität, die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse und eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs vor. Ziel war es, die Währungsunion bis 1980 zu vollenden. Aufgrund der Anfang der 1970er Jahre herrschenden internationalen Rahmenbedingungen Dollarkrise, Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems, Übergang zu flexiblen Wech selkursen, weltweite Rezession infolge des Ölpreisschocks und des Anstiegs der Inflation scheiterte dieser erste Anlauf zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Allerdings führte er dennoch zu wichtigen Entscheidungen bzw. zur Gründung von Institutionen, die für die weitere währungspolitische Integration der Europäischen Gemeinschaften wichtig waren. So wurde im April 1972 der Euro- päische Wechselkursverbund ( Währungsschlange ) eingeführt, der die Schwankungen zwischen den europäischen Währungen zu stabilisieren versuchte Wirtschaftsunion Währungsunion Eine Wirtschaftsunion stellt auf die Vollendung des Binnenmarktes ab. Dafür sind der Abbau von Zollschranken, die Anpassung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Sicherung des freien und fairen Wettbewerbs erforderlich. Auch eine enge wirtschaftspolitische Zusammenarbeit, insbesondere in der Fiskalpolitik, ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftsunion. Eine Währungsunion ist ein Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten zu einem einheitlichen Währungsgebiet mit einer gemeinsamen Währung. Sie erfordert absolut feste Wechselkurse und die vollständige Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs. Innerhalb einer Währungsunion gibt eine gemeinsame Geldpolitik. wurde der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit gegründet und ein System des Währungsbeistandes bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten eingeführt. Delors-Bericht fixiert dreistufige Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion Ein erneuter Vorstoß in Richtung einer währungspolitischen Integration erfolgte auf Initiative des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt und des französischen Präsidenten Valérie Giscard d Estaing. Diese führte schließlich zum Beschluss zur Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS). Es trat 1979 in Kraft und löste den Europäischen Wechselkursverbund ab. Wie auch schon sein Vorgänger, stellt das EWS auf die Schaffung eines stabilen Währungsgebiets ab. Es umfasst neben einem finanziellen Beistandssystem und einem Wechselkursinterventionsmechanismus auch die Einführung der Europäischen Währungseinheit (European Currency Unit, ECU). Diese oftmals als Vorläufer des Euro bezeichnete Währungseinheit war eine Rechnungseinheit, deren Wert sich aus einem Korb europäischer Währungen ergab. Das Ziel der Schaffung einer Währungsunion wurde erneut mit Beschluss der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 bekräftigt, die die rechtliche Grundlage für die Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1993 darstellte und auch das Ziel einer Europäischen Union festschrieb. Abermals wurde vom Europäischen Rat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion vorantreiben sollte. Der nach dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors benannte Bericht sah wie auch schon der Werner-Plan drei Stufen vor. Er ist die Grundlage der Ausgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion. 3

4 Vertrag von Maastricht: Die Europäische Union Basierend auf den drei Stufen des Delors-Berichts wurde beschlossen die erste Stufe der Währungsunion mit zu starten und Regierungskonferenzen zur konkreten Ausgestaltung der weiteren beiden Stufen einzuberufen. Der ausgearbeitete Vertragsentwurf wurde 1991 im Europäischen Rat angenommen und trat 1993 in Kraft. Er ist der Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU), der neben der Wirtschafts- und Währungsunion auch Schritte in Richtung einer politischen Union, wie z.b. die Unionsbürgerschaft, beinhaltet. Entsprechend dem Vertrag von Maastricht folgt die EU einem Drei-Säulen-Modell: Die erste Säule wurde von den bereits bestehenden drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, Euratom und der nun auf EG umbenannte EWG) gebildet. Die zweite und dritte Säule stellten die neuen Felder der Zusammenarbeit dar: die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde in drei Stufen mit fixen Fristen eingeführt. Während die Wirtschaftsunion vor allem auf der bereits erreichten Marktintegration aufbaute und keine neuen Institutionen erforderte, war die Gründung der Währungsunion mit einer einheitlichen Währung das umfangreichste Projekt. Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beginnt im Jahr 1999 mit 11 EU-Staaten Die drei Stufen der Währungsunion Quelle: EZB ( Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, wurde die zweite Stufe bereits mit eingeleitet und führte zur Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Dieses sollte die Voraussetzungen für die einheitliche Geldpolitik in der dritten Stufe und für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) schaffen. Die Geldpolitik blieb aber weiterhin in nationaler Zuständigkeit. Das EWI ging in der dritten Stufe in der Europäischen Zentralbank (EZB) auf wurde die Entscheidung über die Mitgliedsländer des Euro raums getroffen und die Wechselkurse unwiderruflich fixiert. Der Euro wurde mit als Buchgeld eingeführt. Zeitgleich übernahmen das Eurosystem, das ESZB, der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der neue Wechselkursmechanismus II innerhalb der EU ihre Funktionen. Voraussetzung für die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet war die Erfüllung der Konvergenzkriterien, die sicherstellen sollten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion ausgeglichen ist. Diese Konvergenzkriterien sind nach wie vor zu erfüllen, wenn ein weiteres Land dem Euro raum beitreten möchte: Preisstabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preis stabilsten Mitgliedsstaaten liegen. Öffentliche Haushalte: Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des BIP aufweisen, es sei denn, er ist deutlich rückläufig, sodass der Referenzwert in Zukunft erreicht wird. Die jährliche Neuverschuldung (öffentliches Defizit) darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen, ausgenommen ist eine ausnahmsweise und vorübergehende Überschreitung dieses Referenzwertes. Wechselkurs: Der potenzielle Mitgliedsstaat muss zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung die im Rahmen des Wechselkursmecha- 4

5 nismus vorgesehenen engen Bandbreiten (±15 %) ohne starke Spannungen eingehalten haben. Langfristige Zinssätze: Der langfristige Nominalzinssatz des Mitgliedsstaats darf nicht um mehr als 2 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zinssatz der drei Mitgliedsstaaten mit den niedrigsten Inflationsraten liegen. Die Zentralbank muss unabhängig sein. Wer die Kriterien erfüllt, wird aufgenommen Die Entscheidung über die Aufnahme der folgenden 11 Länder erfolgte vom Europäischen Rat im Mai 1998: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Dänemark und Großbritannien entschieden sich gegen eine Teilnahme am gemeinsamen Währungsgebiet, Griechenland und Schweden 2 erfüllten die Konvergenzkriterien nicht. Die unwiderruflichen Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro wurden am festgelegt. Die nationalen Währungen wurden de facto zu Untereinheiten des Euro. Seit 1999 sind auch nicht mehr die nationalen Zentralbanken für die Geldpolitik zuständig, sondern der EZB-Rat. Dieser setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten bzw. Gouverneuren der nationalen Zentralbanken des Euro systems zusammen. Eines der wichtigen wirtschaftspolitischen Instrumente, die Geldpolitik, ist damit auf supranationaler Ebene angesiedelt. Primäre Aufgabe der EZB und des Eurosystems ist es, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten, denn dies ist der beste Beitrag, den eine glaubwürdige Geldpolitik zu Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand leisten kann. Es ist daher nur konsequent, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken der am Euroraum teilnehmenden Länder einen hohen Grad an Unabhängigkeit von politischem Einfluss aufweisen. Im Gegensatz zur zentralen Geldpolitik, ist die Fiskalpolitik weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Nationalstaaten. Da die Stabilität und Koordinierung der öffentlichen Finanzen Voraussetzung für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion ist, wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt geschaffen, der den Maastricht-Referenzwert bei Budgetdefiziten für die Zukunft festschreibt. (Siehe dazu ec.europa.eu/economy_finance/sgp/index_de.html) 2001 erfolgte eine Erweiterung des Euro-Währungsgebietes um Griechenland. Am wurde mit der Einführung des Euro-Bargelds die Wirtschaftsund Währungsunion vollendet. Slowenien wurde 2007 ein Euroland, 2008 Zypern und Malta, 2009 die Slowakei und 2011 Estland. Der Euroraum umfasst nun 17 EU-Länder (Stand 2012). 2 Schweden erfüllte das Wechselkurskriterium nicht, da es dem EWS nicht beitrat. 5

6 Europa am Beginn des 21. Jahrhunderts Neben der Wirtschafts- und Währungsunion waren die Osterweiterungen der EU zentrale Fortschritte im europäischen Einigungsprozess. Diese erforderten insti tutionelle Reformen der EU-Institutionen, um die Handlungsfähigkeit der nunmehr angewachsenen Union sicherzustellen. Hier ist zunächst der Vertrag von Nizza zu nennen, der 2003 in Kraft trat. Er schuf die Voraussetzungen für die erste Osterweiterung mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern. Eine weitere Reform der Europäischen Union erfolgte mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Dieser löste die seit dem Vertrag von Maastricht bestehende Drei-Säulen-Struktur auf. Die bisher bestehenden Verträge wurden zusammengeführt, die Europäische Gemeinschaft wurde in Europäische Union umbenannt. Die tiefgreifenden Reformen führten zu einer Ausweitung des Einflusses des Parlaments und zu einer veränderten Beschlussfassung im Europä i schen Rat. Neu sind auch die Funktionen eines gewähl ten EU-Ratspräsidenten (Stand 2012: Herman van Rompuy) und jene eines hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik (Stand 2012: Catherine Ashton), der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist. Weiterführende Informationen: Erläuterungen und Erklärungen zu in diesem Themenblatt verwendeten Begriffen finden sich im Glossar der OeNB unter Medieninhaber und Herausgeber: Oesterreichische Nationalbank, 1090 Wien. Stand: Dezember

7 Eckdaten der europäischen Integration Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion ) Römische Verträge: Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom ) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaften (EG): Zusammenschluss von EGKS, EAG und EWG Barre-Plan (einheitliche Währung) Werner-Plan: Schritt in Richtung Wirtschaft- und Währungsunion Großbritannien, Irland und Dänemark treten der EG bei Europäisches Währungssystem (EWS) Griechenland tritt der EG bei Spanien und Portugal treten der EG bei Einheitliche Europäische Akte (EEA): Binnenmarktprogramm Delors-Report zur Wirtschafts-und Währungsunion Europäische Union (EU): beruht auf dem Vertrag von Maastricht, der die Errichtung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bis spätestens 1999 vorsieht Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur EU Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), Einführung des Euro als Buchgeld in 11 Ländern Aufnahme Griechenlands in den Euroraum Einführung des Euro als Bargeld Vertrag von Nizza Südosterweiterung der EU: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Beitritt Sloweniens zum Euroraum Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU Beitritt Maltas und Zyperns zum Euroraum Beitritt der Slowakei zum Euroraum Vertrag von Lissabon Beitritt Estlands zum Euroraum 7

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