MERKBLATT LÜFTEN NACH KONZEPT. 1 Allgemeines. 2 Baurechtliche Anforderungen. AUSGABE Dezember 2011

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1 LÜFTEN NACH KONZEPT Dezember Allgemeines Das vorliegende Merkblatt informiert über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Gewährleistung eines erforderlichen Luftwechsels in Neu- und Altbauten. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat u.a. zum Ziel, die Lüftungswärmeverluste eines Gebäudes weitestgehend zu reduzieren. Die Gebäudehülle muss daher so luftdicht wie möglich ausgebildet werden. Luftwechselraten kleiner als 1,5 h -1 (das gesamte Raumluftvolumen wird in einer Stunde eineinhalbmal ausgetauscht) gehören im Holzhausbau bereits seit geraumer Zeit zum Stand der Technik. Gleichzeitig ist aus Gründen der Hygiene und der Behaglichkeit die Zuführung von Frischluft erforderlich. Und um dabei weiterhin Heizenergie zu sparen, sind intelligente und nutzergerechte Lüftungskonzepte notwendig. 2 Baurechtliche Anforderungen Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. (EnEV 2009, 6 (2)) Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Raumluftfeuchte sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft nach bauaufsichtlichen Vorschriften z.b. Feueranlagenverordnung der Bundesländer zu achten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn während der Heizperiode ein auf das Luftvolumen innerhalb der Systemgrenze bezogener durchschnittlicher Luftwechsel von 0,5 h -1 bei der Planung sichergestellt wird. (DIN : Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssytems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten. (DIN : Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen)

2 LÜFTEN NACH KONZEPT 2/10 Während für Neubauten nach DIN grundsätzlich ein Lüftungskonzept zu erstellen ist, wird bei Instandsetzungsmaßnahmen (ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n 50 -Wert von 4,5 h -1 ) ein Lüftungskonzept bei folgenden lüftungstechnisch relevanten Änderungen erforderlich: Wenn in einem Mehrfamilienhaus (MFH) mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und In einem Einfamilienhaus (EFH) mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche luftdicht ausgebildet werden. Die Auslegung von fensterlosen Räumen erfolgt nach DIN Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren 3 Lüftungskonzept und Lüftungsstufen nach DIN Der Planer und bei Übernahme von Planungsleistungen ggf. auch das am Bau ausführende Unternehmen muss im Rahmen eines Lüftungskonzeptes nach DIN festlegen, wie der aus Gründen der Hygiene und des Feuchteschutzes notwendige Mindestluftwechsel erfolgt. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen bzw. in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Das Kernstück der DIN ist die Einteilung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität: Lüftung zum Feuchteschutz Die Lüftung zum Feuchteschutz muss ständig und nutzerunabhängig gewährleistet werden. Es handelt sich um die Mindestlüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Feuchteschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen. Reduzierte Lüftung Zusätzliche notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards in Bezug auf die Schadstoffbelastung und des Feuchteschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Nennlüftung Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen und des Feuchteschutzes bei normaler Nutzung der Wohneinheit. Für die Ermittlung dieser Lüftungsstufe kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z.b. durch Kochen, Waschen, Trocknen). Der Nutzer kann hier ebenso mit aktiver Fensterlüftung berücksichtigt werden.

3 LÜFTEN NACH KONZEPT 3/10 4 Lüftungstechnische Maßnahmen 4.1 Freie Lüftungssysteme Querlüftung Frischluftzuführung und Abführung der verbrauchten Innenluft erfolgt durch Außenluftdurchlässe (ALD). Diese Funktionsweise ist von Winddruck und Windsog auf die Gebäudeaußenfläche abhängig. Gerade im Altbau eignen sich aufgrund des oft nicht vorhandenen Platzes ALD als dezentrale Lüftungseinheiten, die im Rahmen der freien Lüftung über geeignete Führungsgrößen (Feuchte, Differenzdruck, CO 2 ) die Außenluftvolumenströmen für den Feuchteschutz selbsttätig und nutzerunabhängig regeln können (DIN , ). Diese ALD können z.b. auch als bedarfsgeführte Zuluftelemente in Blendrahmen von Fenstern ausgeführt werden. Bild A.1, DIN , Anhang A Freie Lüftung, Querlüftung (Feuchteschutz) Schachtlüftung Während die Frischluftzufuhr durch Außenluftdurchlässe ermöglicht wird, erfolgt die Ableitung der verbrauchten Innenluft durch vertikal geführte Lüftungsschächte. Dieses System funktioniert über den thermischen Auftrieb in den Lüftungsschächten. Bild A.3, DIN , Anhang A Freie Lüftung, Schachtlüftung (thermische Auftriebslüftung)

4 LÜFTEN NACH KONZEPT 4/ Ventilatorgestützte Lüftungssysteme Abluftsystem ohne Wärmerückgewinnung Ein reines Abluftsystem stellt ventilatorgestützt in Verbindung mit Außenluftdurchlässen den erforderlichen Mindestluftwechsel sicher. Die verbrauchte Luft wird aus Räumen wie Küche, Bad und WC mit einem Ventilator über ein Rohrsystem abgeführt und über das Dach oder durch eine Außenwand nach draußen abgeleitet, während die Frischluft durch Außenluftdurchlässe in die Wohn-, Kinder- oder Schlafzimmer nach innen zugeführt wird. Bild A.5, DIN , Anhang A Abluftsystem, Zentralventilatorlüftungsanlage mit ALD im EFH Zu- und Abluftsystem mit Wärmerückgewinnung Über einen Wärmetauscher (z.b. Kreuzstromwärmeübertrager) wird die zentral angesaugte Außenluft erwärmt. Über ein weiteres Rohrkanalsystem werden die Wärmerückgewinne den Wohn- und Schlafräumen wieder zugeführt und entlasten so das Heizsystem. Zentrale Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung werden in der Regel als wesentliche Komponente in Einfamilienhäusern in Kombination mit Luft/Wasser- oder Luft/Luft- Wärmepumpen eingesetzt. 5 Ein wichtiger Schritt im Lüftungskonzept: Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen Bild A.10, DIN , Anhang A Zu-/Abluftsystem, Wohnungslüftungsgerät im EFH Muss für ein Gebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden, ist zunächst zu prüfen, ob der wirksame Infiltrationsluftvolumenstrom, also der über die verbleibenden Undichtheiten der Gebäudehülle eindringende Luftvolumenstrom, ausreicht, die Lüftung zum Feuchteschutz zu gewährleisten. Ist der ermittelte notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz q v,ges,ne,fl größer als der wirksame Infiltrationsluftvolumenstrom q v,inf, wirk muss eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme, die den erforderlichen Luftwechsel ermöglicht, berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Volumenströme im Rahmen eines Lüftungskonzeptes kann durch entsprechende Auslegungssoftware oder auf der Grundlage erforderlicher Planungsdaten durch diverse Lüftungsanlagenhersteller erfolgen.

5 LÜFTEN NACH KONZEPT 5/10 Beispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen a) Ermittlung des notwendigen Luftvolumenstromes zum Feuchteschutz q v,ges,ne,fl q v,ges,ne,fl = f ws * (-0,001 * A NE ² + 1,15 * A NE + 20) (DIN , 4.2.2) b) Ermittlung des wirksamen Infiltrationsluftvolumenstromes q v,inf, wirk Es ist zur Ermittlung des vorhandenen wirksamen Infiltrationsluftvolumenstromes nach Vollendung der baulichen Maßnahme eine Luftdichtheitsmessung nach DIN EN durchzuführen, um den in der Formel verwendeten n 50 -Wert festzustellen. q v,inf, wirk = f wirk,komp * A NE * H R * n 50 *( f wirk,lage * Δp/50) n (DIN , 4.2.3) A NE = 120 m² Fläche der Nutzungseinheit H R = 2,50 m Raumhöhe f ws = 0,3 Faktor zur Berücksichtigung des Wärmeschutzes mit 0,3 für Wärmeschutz hoch (Gebäude mit Dämmstandard mind. nach WSchV95) mit 0,4 für Wärmeschutz gering (alle anderen Gebäude) f wirk,komp = 0,50 Einflussfaktor der Lüftungskomponente mit 0,5 (vereinfachend wird für die Feststellung der lüftungstechnischen Maßnahmen innerhalb des Lüftungskonzeptes die freie Lüftung in Form von Querlüftung zugrunde gelegt) f wirk, Lage = 1,00 Einflussfaktor der Lage mit 1,0 (vereinfachend wird für die Feststellung der lüftungstechnischen Maßnahmen innerhalb des Lüftungskonzeptes ein Gebäude in normaler Lage und bis zu 4 Geschossen zugrunde gelegt) Δp = 5 Pa Auslegungsdifferenz (windschwaches Gebiet bei mehrgeschossige Nutzungseinheiten) n = 2/3 Druckexponent (Vorgabe oder Messwert) gemäß DIN , n 50 Messwert des Luftwechsel nach DIN EN a) q v,ges,ne,fl = 0,3 * (-0,001 * (120)² + 1,15 * ) = 43,08 m³ b) q v,inf, wirk = 0,5 * 120 * 2,5 * n 50 *( 1,0 * 5/50) 2/3 = 32,32 m³ * n 50 Auf folgende Weise wird überprüft ab welchem n 50 -Wert eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme umgesetzt werden muss: q v,inf, wirk < q v,ges,ne,fl 32,32 m³ * n 50 < 43,08 m³ n 50 < 1,3 h -1 Für das in diesem Beispiel gewählte durchschnittliche EFH mit 120 m² Nutzfläche und einer Raumhöhen von 2,50 m ergibt sich, dass nach Abschluss der lüftungstechnisch relevanten Änderungen der Gebäudehülle bei einem gemessenen n 50 -Wert 1,3 h -1 keine zusätzliche Lüftungsmaßnahme zur Gewährleistung der Lüftung zum Feuchteschutz erforderlich ist. Der Infiltrationsluftvolumenstrom reicht dann aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig zu ermöglichen. Wird die Gebäudehülle mit einem n 50 -Wert < 1,3 h -1 ausgebildet, muss eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme umgesetzt werden. Man kann also bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus (A NE = 120 m²) mit den üblichen Randbedingungen davon ausgehen, dass ab einem n 50 -Wert von < 1,5 h -1 nutzerunabhängiger lüftungstechnischen Maßnahmen im Lüftungskonzept zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich ist allerdings die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen auch bei höheren n 50 -Werten zu überprüfen.

6 LÜFTEN NACH KONZEPT 6/10 6 Zusammenfassung und Empfehlung Zusammenfassung der Vorgehensweise gemäß der DIN : Zunächst muss anhand der Kriterien der DIN die Prüfung erfolgen, ob eine lüftungstechnisch relevante Baumaßnahme (siehe Abschnitt 2) vorliegt, d.h. ob ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. In der Folge ist zu prüfen, ob nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahmen notwendig sind. Hierzu ist zu ermitteln, ob der wirksame Infiltrationsluftwechsel q v,inf, wirk noch ausreicht, die Lüftung zum Feuchteschutz q v,ges,ne,fl nutzerunabhängig zu gewährleisten oder nicht. Sofern der Infiltrationsluftwechsel nicht mehr für den Feuchteschutz ausreicht, ist gemäß den Anforderungen (Energie, Hygiene, Schallschutz, ggf. Feuerstätte) die nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme festzulegen. Nutzerunabhängige lüftungstechnische Maßnahmen stellen den Stand der Technik dar und sollten dem Bauherrn immer empfohlen werden. In der DIN Lüftung von Wohnungen sind verschiedene lüftungstechnische Maßnahmen berücksichtigt, die für das Lüftungskonzept herangezogen werden können. Diese reichen von einfachen freien Systemen wie Quer- oder Schachtlüftung bis hin zu ventilatorgestützten Systemen wie Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung. Grundsätzlich ist eine mechanische Lüftungsanlage bei Neubau oder Sanierung eines Wohnhauses nicht zwingend vorgeschrieben, bzw. notwendig. Wer sich aber als Planer oder Bauausführender darauf verlässt, dass der erforderliche Luftwechsel allein durch den Infiltrationsluftwechsel und die freie Fensterlüftung des Nutzers gewährleistet wird, setzt sich einem Haftungsrisiko aus. Lässt sich der erforderliche Luftwechsel nur durch Lüftungsmaßnahmen erreichen, die von der Beschaffenheitsvereinbarung abweichen, liegt ein Werkmangel vor, für den der Planer bzw. der Unternehmer einzustehen hat. (Quelle: Rechtsgutachten des Bundesverband für Wohnungslüftung e.v., 2006) Für den Fall, dass vom Holzbauunternehmen eine lüftungstechnisch relevante Baumaßnahme angeboten und durchgeführt wird, ist diesem Merkblatt ein Informationsschreiben für den Bauherrn beigefügt. Im Falle der Mitverantwortung bei der Planung und Umsetzung des Lüftungskonzepts und nach entsprechender Feststellung der Notwendigkeit einer nutzerunabhängigen Lüftungsmaßnahme sind bei einer ablehnenden Haltung des Bauherrn diesem gegenüber Bedenken anzumelden (siehe Vorlage im Anhang). Normen: DIN : Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen DIN : Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren DIN EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen EnEV 2009, 6 (2) Energieeinsparverordnung 2009 VDI Richtlinie 2082 Raumlufttechnische Anlagen für Verkaufsstätten Literatur: [1] DIN-Fachbericht : Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden- Teil 8: Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden

7 LÜFTEN NACH KONZEPT 7/10 Anhang Für die einzelnen Stoffe sind folgende Eigenschaften und Orientierungswerte zu beachten, um Beeinträchtigungen der Innenraumluft vorzubeugen: Raumluftfeuchte Bei einer dauerhaften Feuchtekonzentration über 70 % rel. Raumluftfeuchte oder über 80 % rel. Oberflächenfeuchte kann sich Schimmelpilz bilden. Siehe hierzu das Merkblatt von Holzbau Deutschland Schimmelpilze auf Holz und Holzwerkstoffen. Tabelle 1: Typischen Feuchtequellen in Wohnungen in einem Vier-Personen-Haushalt bei durchschnittlichem Feuchteanfall pro Tag von kg (Auszug aus Tabelle 1, DIN-Fachbericht : [1]) Emission [g/h] Feuchtequelle Art (bei einer Raumtemperatur von 20 C) Mensch Bad leichte Aktivität mittelschwere Aktivität schwere Arbeit Wannenbad ca. 700 Duschen ca Küche Kochen Wäschetrocknen 5 kg geschleudert 2.500/Waschmaschine Kohlendioxid CO 2 CO 2 ist u.a. ein Produkt der menschlichen Atmung. Dessen Konzentration in der Innenraumluft gibt unmittelbar über die Intensität der Nutzung eines Raumes Auskunft. Eine Konzentration von CO 2 ist in Innenräumen ab ppm ( mg/m³) zunehmend hygienisch bedenklich. Hohe Konzentrationen machen sich in Form von Müdigkeit und Konzentrationsschwächen beim Menschen bemerkbar. Die CO 2 -Abgabe eines Menschen liegt je nach Tätigkeit bei l/h [= dm³/h]. Weiterhin muss im Durchschnitt von einer Außenluftkonzentration von ca. 400ppm ( ca. 732 mg/m³) ausgegangen werden, auf die die Konzentration im Innenraum aufbaut. Radon Das natürlich radioaktive Edelgas Radon entsteht als Zerfallsprodukt von Uran und Thorium im Erdreich. Aus dem Baugrund gelangt Radon ins Freie. In das Gebäude dringt Radon ein, wenn der bodenberührte Gebäudebereich (entweder der Keller oder nicht unterkellerte Bereiche über die Bodenplatte und die Anschlüsse der aufgehenden Bauteile) nicht ausreichend dicht ist. Deshalb ist die Dichtheit im erdberührten Bereich von enormer Bedeutung für die Radonkonzentrationen im Gebäudeinneren. Undichte Fugen zwischen Bauwerksteilen, ungenügend abgedichtete Kabel- und Rohrdurchführungen und andere Schwachstellen begünstigen das Eindringen des Edelgases Radon in das Gebäude. Radon gelangt vorwiegend durch die Atemluft in den menschlichen Körper und verursacht Lungenkrebs. - Zielwert für Neubauten: 100 Bq/m 3 - Orientierungswert für Sanierungsentscheidungen an Altbauten: 200 Bq/m 3 Passivhäuser sind aufgrund ihrer dichten Bauweise weitestgehend sicher. Kritisch sind Häuser mit reinen Abluftanlagen, da diese durch den entstehenden Unterdruck im Haus ein Eindringen durch erdberührte Bauteile verursachen. Demgegenüber wirkt eine Zu- und Abluftanlage, wie sie in Passivhäusern eingesetzt wird, mit kontinuierlichen Luftaustausch hohen Radonkonzentrationen entgegen. Wird die Atemluft über einen Erdwärmetauscher geführt, ist dessen Dichtheit, besonders an den Rohrverbindungen, sicherzustellen. Weitere Informationen und eine aktuelle Karte der Radonverteilung in Deutschland können auf der Internetseite eingesehen werden.

8 LÜFTEN NACH KONZEPT 8/10 Flüchtige organische Stoffe (Total volative organic compounds, TVOC) Viele dieser Stoffe können aus Möbeln, Bodenbelägen und aus Baumaterialien stammen. Bei der Bewertung von Konzentrationen flüchtiger organischer Stoffe in der Innenraumluft entsteht allerdings das Problem, dass ein komplexes und zeitlich oft sehr variables Gemisch von Stoffen beurteilt werden muss. Flüchtige organische Stoffe in der Innenraumluft sind in der Summe nach dem Basisschema und einzeln nach dem Richtwertsystem (RW I und RW II) der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene- Kommission des Umweltbundesamtes und der obersten Landesgesundheitsbehörden zu beurteilen. Informationen hierzu können beim Umweltbundesamt ( abgefragt werden. Bei der raumlufttechnischen Auslegung der Nutzungseinheiten kann in Anlehnung an die DIN EN und der VDI Richtlinie 2082 von den in Tabelle 2 aufgeführten empfohlenen Richtwerten für den erforderlichen Luftwechsel ausgegangen werden. Tabelle 2: Richtwerte für den stündlichen Luftwechsel bei unterschiedlicher Raumnutzung Gebäude, Bereiche Empfohlener Luftwechsel [1/h] Wohnbereich: Wohnräume, allgemein 0,5 (je nach Bedarf) Schulen, Klassenräume 3-7 Hörsäle, Vortragsräume 6-8 Gewerbliche Küchen Gaststätten 8-12 Werkstätten mit hoher Luftverschlechterung Werkstätten mit geringer Luftverschlechterung 3-6 Der Mensch benötigt je nach Tätigkeit bis zu 30 m³ Frischluft pro Stunde.

9 LÜFTEN NACH KONZEPT 9/10 Vorlage Hinweisschreiben (Für den Fall der Ausführung von lüftungsrelevanten Baumaßnahmen ohne Planungsleistung) Sehr geehrte Bauherren, wir führen an Ihrem Wohnhaus bauliche Maßnahmen durch, wodurch Ihre Gebäudehülle (Dach und Wände) luftdichter und somit energieeffizienter wird. Deshalb müssen wir Sie aber auch auf einige Zusammenhänge hinweisen, die hinsichtlich des aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht erforderlichen Luftwechsels von Bedeutung sind: Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Wohngebäude luftdicht gebaut werden müssen. Der Gesetzgeber stellt diese Forderung, damit Wärmeverluste über Undichtigkeiten reduziert werden, um so den Energieverbrauch und in der Folge die C0 2 -Emissionen zu senken. Zur Abführung der Feuchtigkeit z.b. aus Bad und Küche sowie zur Vermeidung von erhöhten Schadstoffkonzentrationen in der Innenraumluft ist aber gleichzeitig ein regelmäßiger Luftaustausch erforderlich. Um diesen Luftaustausch zu gewährleisten müssen die Verantwortlichen bei einem Bauvorhaben (Bauherr, Bauunternehmer und Planer) Sorge dafür tragen, dass ein Konzept zur Lüftung nach DIN erstellt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Gebäude neu errichtet oder an einem zu modernisierenden Gebäude lüftungstechnisch relevante Änderungen vorgenommen werden, als da sind z.b. in einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssytems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten. Da die bei Ihnen geplante bzw. vorgenommene bauliche Maßnahme den o.g. Voraussetzungen entspricht, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass ein Konzept zur Lüftung für Ihr Gebäude zu erstellen ist. Wir raten Ihnen daher einen Fachplaner hinzuzuziehen, damit für Ihr Wohnhaus ein Lüftungskonzept erstellen werden kann. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines Fachplaners behilflich. Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

10 LÜFTEN NACH KONZEPT 10/10 Vorlage Bedenkenschreiben (Für den Fall der Ausführung von lüftungsrelevanten Baumaßnahmen mit Planungsleistung) Sehr geehrte Bauherren, Sie haben sich bei der Planung Ihres Bauvorhabens bislang gegen den Einbau einer geregelten, nutzerunabhängigen Lüftungsanlage zur Gewährleistung des Feuchteschutzes sowie des hygienisch notwendigen Luftwechsels in Ihrem Haus entschieden. Daher müssen wir Sie auf einige wichtige Zusammenhänge aufmerksam machen. Zunächst einmal müssen die Verantwortlichen bei einem Bauvorhaben (Bauherr, Bauunternehmer und Planer) Sorge dafür tragen, dass ein Konzept zur Lüftung nach DIN erstellt wird, Dies ist erforderlich, wenn ein Gebäude neu errichtet oder an einem zu modernisierenden Gebäude lüftungstechnisch relevante Änderungen vorgenommen werden, als da sind z.b. im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie hygienische Gesichtspunkte zu beachten. Laut DIN muss mit dem Lüftungskonzept sichergestellt werden, dass die Lüftung zur Gewährleistung des Feuchteschutzes nutzerunabhängig funktioniert. Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt, Wärmeverluste über Undichtigkeiten zu reduzieren, um so Energie einzusparen und die C0 2 - Emissionen zu senken, kann der erforderliche Luftaustausch nur durch eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme erreicht werden. Eine solche nutzerunabhängige Lüftung ist notwendig, um den Luftwechsel Tag und Nacht sicherzustellen. Geschieht dies nicht oder nicht in ausreichendem Maße, kann dies u. a. zu einer Erhöhung der Schadstoffkonzentration der Innenraumluft, zu einem Wachstum von Schimmelpilzen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Atemwegserkrankungen, führen. Es ist für Ihr Bauvorhaben erforderlich, ein Lüftungskonzept nach DIN zu erstellen und in Anbetracht der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle eine nutzerunabhängige Lüftungsmaßnahme zu realisieren. Da Sie sich bislang gegen den Einbau einer nutzerunabhängigen Lüftungsmaßnahme entschieden haben, müssen wir an dieser Stelle Bedenken anmelden und darauf hinweisen, dass eine manuelle Lüftung alleine nicht ausreicht, den notwendigen Luftwechsel zum Feuchteschutz zu gewährleisten. Wir raten Ihnen daher ausdrücklich zur Installation einer nutzerunabhängigen Lüftungsmaßnahme. Nur diese stellt den erforderlichen Luftwechsel kontinuierlich sicher und kann als heizungsunterstützende Variante gleichzeitig erheblich Heizkosten einsparen. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass wir Sie auf die oben genannten Punkte im Zuge der Werkplanung hingewiesen haben und Sie diese Zusammenhänge verstanden haben. Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Hinweise erhalten und zur Kenntnis genommen: (Datum, Unterschrift Bauherrschaft)

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