Jugendhilfebericht 2018

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1 Landkreis Mittelsachsen Jugendhilfebericht 2018 Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Jugend und Familie September 2019 Jugendhilfebericht 2018 Seite 1

2 Inhalt Vorwort Überblick Demographische Entwicklung im Landkreis Mittelsachsen Sozialregionale Betrachtung Ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe Das Jugendamt Jugendhilfeausschuss Abteilung Jugend und Familie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Familienbildung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Zuweisungen an Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen Absenkung und Übernahme von Elternbeiträgen Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen Erziehungsberatung Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Teilstationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen Jugendhilfebericht 2018 Seite 2

3 3.4.9 Hilfen zur Erziehung für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche/ Hilfen für junge Volljährige Adoption Kindschaftsrecht Beurkundungen Beratung und Unterstützung Beistandschaften Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften Jugendgerichtshilfe Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Eltern- und Erziehungsgeld Bundeselterngeld Sächsisches Landeserziehungsgeld Betreuungsgeld Jugendhilfeplanung Abkürzungsverzeichnis Begriffserklärungen Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Jugendhilfebericht 2018 Seite 3

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5 1 Überblick 1.1 Demographische Entwicklung im Landkreis Mittelsachsen Im Landkreis Mittelsachsen lebten zum insgesamt junge Menschen im Alter von unter 27 Jahren, zum waren es 27 junge Menschen mehr. Somit ist in diesem Altersbereich nach einem Anstieg von 2014 zu 2015 erneut ein Rückgang zu verzeichnen. Auch die Gesamtbevölkerungszahl verringerte sich im selben Zeitraum leicht um 0,6 %. Abbildung 1: Landkreiseinwohner unter 27 Jahren nach Altersgruppen zum d. J Junge Landkreiseinwohner im Alter von... bis unter... Jahren Quelle: Statistisches Landesamt, Bevölkerungsstatistik Tabelle 1: Landkreiseinwohner unter 27 Jahren nach Altersgruppen zum d. J. Kinder unter 3 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 10 Jahre bis unter 14 Jahre unter 14 Jahren Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre junge Volljährige 21 bis unter 27 Jahre junge Menschen insgesamt Einwohner insgesamt Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen Die Betrachtung der Altersgruppenentwicklung von 2017 zu 2018 zeigt eine Konstanz bei den Kindern, einen leichten Anstieg bei den Heranwachsenden (um 3 %), aber auch einen leichten Rückgang bei den Jugendlichen und jungen Volljährigen (um 1 bzw. 2 %). Jugendhilfebericht 2018 Seite 5

6 Der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung des Landkreises ging seit 2010 kontinuierlich von 22,4 % auf 21,2 % (2018) zurück. Daran hat die Altersgruppe der jungen Volljährigen mit einem Rückgang um 49 % ( Personen) den größten Anteil. Abbildung 2: Anzahl der Lebendgeborenen nach Quartalen IV. Quartal III. Quartal II. Quartal I. Quartal Quelle: Statistisches Landesamt, Bevölkerungsstatistik Nachdem im Jahr 2016 mit Neugeborenen im Betrachtungszeitraum seit 2010 die meisten Kinder im Landkreis geboren worden waren, sank deren Zahl in den letzten beiden Jahren jeweils um 5 %. Jugendhilfebericht 2018 Seite 6

7 1.2 Sozialregionale Betrachtung Im Bereich der Planungsaufgaben wird verstärkt auf der Ebene von Sozialregionen gearbeitet (InfoKT 002/2016). Dafür wurden die 53 Städte und Gemeinden des Landkreises in sieben Sozialregionen eingeordnet. Das soll eine kleinräumige Beschreibung der Sozialstruktur, von Lebenslagen sowie der vorhandenen Infrastrukturangebote im Landkreis Mittelsachsen ermöglichen. Abbildung 3: Sozialregionen im Landkreis Mittelsachsen Sozialregion 6 (Nord/Döbeln) Sozialregion 5 (West/Mittweida) Sozialregion 7 (Nordost/Hainichen) Sozialregion 4 (Südwest/Burgstädt) Sozialregion 1 (Freiberg) Sozialregion 3 (Süd/Flöha) Sozialregion 2 (Südost/Sayda) Quelle: Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Soziales und Gesundheit Im Folgenden werden Sozialdaten und Infrastrukturangebote mit Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe für die einzelnen Sozialregionen dargestellt (Begriffserklärungen im Anhang): Datenstand Einwohnerzahlen Anteil ausländische Bevölkerung Anteil Jugendarbeitslosigkeit Anteil Existenz sichernde Leistungen Schulabgänger mit Abschlussart Schuljahr 2017/2018 Status als zentraler Ort Schulen nach Schulart Angebote im Leistungsbereich des SGB VIII Jugendhilfebericht 2018 Seite 7

8 Sozialregion 1 (Freiberg) Freiberg Sozialregion 1 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 9 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 3 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 6 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum - Mittelzentrum Freiberg Schulen Grundschulen 8 Oberschulen 3 Förderschulen (L, E, G) 2 (L,G) Gymnasien 2 Berufsschulen 3 Kindertagesbetreuung 30 Kindertageseinrichtungen, 15 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus 3 Mobile Jugendarbeit - Schulsozialarbeit 1 Gymnasium, 3 Oberschulen, 1 Förderschule (L) Familienbildung 1 Angebot Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Beratungsstelle ambulante Hilfen 5 Angebote teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen 3 Angebote Jugendhilfebericht 2018 Seite 8

9 Sozialregion 2 (Südost/Erzgebirge) Bobritzsch-Hilbersdorf / Brand-Erbisdorf Dorfchemnitz / Eppendorf / Frauenstein Großhartmannsdorf / Lichtenberg / Mulda Neuhausen / Rechenberg-Bienenmühle Sayda / Weißenborn Sozialregion 2 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 1 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 2 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 4 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Brand-Erbisdorf und Frauenstein Mittelzentrum - Schulen Grundschulen 13 (1 in allen Gemeinden außer Dorfchemnitz, in Bobritzsch- Hilbersdorf 3) Oberschulen Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Eppendorf, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda Förderschulen (L, E, G) Brand-Erbisdorf (E) Gymnasien Brand-Erbisdorf Berufsschulen Brand-Erbisdorf Kindertagesbetreuung 36 Kindertageseinrichtungen, 6 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus Brand-Erbisdorf Mobile Jugendarbeit Eppendorf, Großhartmannsdorf Schulsozialarbeit Brand-Erbisdorf (Förderschule), Oberschulen in Bobritzsch- Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Eppendorf, Rechenberg- Bienenmühle und Sayda Familienbildung - Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Brand-Erbisdorf (Beratungsstelle) ambulante Hilfen - teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen Bobritzsch-Hilbersdorf (1), Lichtenberg (2), Frauenstein (1) Jugendhilfebericht 2018 Seite 9

10 Sozialregion 3 (Süd/Flöha) Augustusburg / Flöha Frankenberg / Leubsdorf Niederwiesa / Oederan Sozialregion 3 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 3 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 2 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 5 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Flöha, Frankenberg, Oederan Mittelzentrum - Schulen Grundschulen 7 (in allen Gemeinden, in Frankenberg 2) Oberschulen Flöha, Frankenberg, Niederwiesa, Oederan Förderschulen (L, E, G) Flöha (L,G), Frankenberg (G) Gymnasien Augustusburg, Flöha, Frankenberg Berufsschulen Flöha Kindertagesbetreuung 30 Kindertageseinrichtungen, 18 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus Flöha, Frankenberg, Oederan Mobile Jugendarbeit Augustusburg, Leubsdorf Schulsozialarbeit Oberschulen in Flöha, Frankenberg, Niederwiesa und Oederan, Förderschule (L) in Flöha Familienbildung - Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Flöha (Beratungsstelle), Frankenberg (Beratungsstelle) ambulante Hilfen Flöha (1) teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen Flöha (1),Frankenberg(7) Jugendhilfebericht 2018 Seite 10

11 Sozialregion 4 (Südwest/Burgstädt) Burgstädt / Claußnitz Hartmannsdorf / Lichtenau Lunzenau / Mühlau Penig / Taura Sozialregion 4 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 2 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 2 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 4 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Burgstädt und Penig Mittelzentrum - Schulen Grundschulen 12 (in allen Gemeinden, in Lichtenau 3, in Burgstädt und Penig 2) Oberschulen Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Lichtenau, Lunzenau, Penig Förderschulen (L, E, G) Burgstädt (L) Gymnasien Burgstädt und Penig Berufsschulen Burgstädt (2) Kindertagesbetreuung 33 Kindertageseinrichtungen, 7 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus Burgstädt, Lichtenau (2), Penig Mobile Jugendarbeit Hartmannsdorf Schulsozialarbeit Burgstädt (Förderschule), Oberschulen in Burgstädt, Claußnitz, Lichtenau und Penig Familienbildung - Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Burgstädt (Beratungsstelle) ambulante Hilfen Burgstädt (2) teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen Burgstädt (4) Jugendhilfebericht 2018 Seite 11

12 Sozialregion 5 (West/Mittweida) Altmittweida / Erlau / Geringswalde Königsfeld / Königshain-Wiederau Kriebstein / Mittweida / Rochlitz Rossau / Seelitz / Wechselburg / Zettlitz Sozialregion 5 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 2 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 2 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 4 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Rochlitz Mittelzentrum Mittweida Schulen Grundschulen 10 (1 in allen Gemeinden außer Königsfeld, Wechselburg und Zettlitz, in Mittweida 2) Oberschulen Erlau, Mittweida, Rochlitz Förderschulen (L, E, G) Erlau (E), Rochlitz (L), Zettlitz (G) Gymnasien Mittweida, Rochlitz Berufsschulen Mittweida (2), Rochlitz (3) Kindertagesbetreuung 36 Kindertageseinrichtungen, 3 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus Mittweida (2), Rochlitz Mobile Jugendarbeit Kriebstein, Mittweida, Rossau Schulsozialarbeit Oberschulen in Mittweida und Rochlitz, Förderschulen in Erlau und Rochlitz, Grundschule in Rochlitz Familienbildung Mittweida (1) Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Mittweida und Rochlitz (Beratungsstelle) ambulante Hilfen Mittweida (1), Rochlitz (2) teilstationäre Hilfen Mittweida (1) stationäre Hilfen Erlau (1), Mittweida (4) Jugendhilfebericht 2018 Seite 12

13 Sozialregion 6 (Nord/Döbeln) Döbeln / Großweitzschen / Hartha Leisnig / Ostrau / Roßwein Waldheim / Zschaitz-Ottewig Sozialregion 6 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 4 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 4 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 6 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Roßwein sowie Hartha, Leisnig und Waldheim als grundzentraler Verbund Mittelzentrum Döbeln Schulen Grundschulen 14 (Döbeln (6), Großweitzschen, Hartha (2), Leisnig (2), Ostrau, Roßwein, Waldheim) Oberschulen Döbeln, Hartha, Leisnig, Roßwein, Waldheim Förderschulen (L, E, G) Döbeln (L,G), Roßwein (L), Waldheim (L) Gymnasien Döbeln, Hartha Berufsschulen Döbeln (4) Kindertagesbetreuung 50 Kindertageseinrichtungen, 2 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus Döbeln (3), Roßwein, Waldheim Mobile Jugendarbeit Leisnig Schulsozialarbeit Döbeln (Gymnasium, Oberschule und Förderschule), Roßwein (Oberschule und Förderschule), Oberschulen in Hartha, Leisnig und Waldheim Familienbildung Döbeln (1) Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung Döbeln (Beratungsstelle) ambulante Hilfen Döbeln (3) teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen Döbeln (4), Großweitzschen (5), Ostrau (1), Roßwein (1) Jugendhilfebericht 2018 Seite 13

14 Sozialregion 7 (Nordost/Hainichen) Großschirma / Hainichen Halsbrücke / Oberschöna Reinsberg / Striegistal Sozialregion 7 Landkreis Mittelsachsen Einwohner am davon junge Menschen davon unter 3 Jahren unter 6 Jahren unter 10 Jahren unter 14 Jahren unter 18 Jahren unter 21 Jahren unter 27 Jahren Anteil Ausländer 2 % 3 % Anteil Jugendarbeitslosigkeit 2 % 3 % Anteil Existenz sichernde Leistungen 4 % 5 % Schulabgänger Schuljahr 2017/2018 ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss Zentrale Orte Grundzentrum Hainichen Mittelzentrum - Schulen Grundschulen 9 (Großschirma (2), Hainichen, Halsbrücke (2), Oberschöna, Reinsberg, Striegistal (2)) Oberschulen Hainichen, Halsbrücke Förderschulen (L, E, G) - Gymnasien - Berufsschulen Halsbrücke Kindertagesbetreuung 26 Kindertageseinrichtungen, 9 Tagespflegestellen Offene Jugendarbeit Jugendhaus - Mobile Jugendarbeit Großschirma, Hainichen Schulsozialarbeit Oberschulen in Hainichen und Halsbrücke Familienbildung - Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung - ambulante Hilfen - teilstationäre Hilfen - stationäre Hilfen - Jugendhilfebericht 2018 Seite 14

15 1.3 Ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Tabelle 2: Ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Fallzahlen 2017 zu 2018 in % Jugendarbeit u.a. ( 11-14) 1 geförderte Angebote % Kleinprojekte % Förderung der Erziehung in der Familie 1 gemeinsame Wohnform ( 19) % Betreuung in Notsituationen ( 20) Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege angemeldete Kinder % abgesenkte Elternbeiträge % übernommene Elternbeiträge % Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche 1 (ohne 28) % Erziehungsberatung ( 28), Beratungsfälle % ambulante Hilfen ( 27, 29, 30, 31) % teilstationäre Hilfen ( 32) % stationäre Hilfen ( 33, 34, 35) % Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ( 35a) % Hilfen für junge Volljährige % ambulante Hilfen ( 27, 30, 35a, 41 Abs. 3) % stationäre Hilfen ( 33, 34, 35, 35a) % Inobhutnahmen ( 42), Neufälle % Unbegleitete ausländische Minderjährige ¹ - Inobhutnahmen, Neufälle % Anschlusshilfen % Anschlusshilfen für junge Volljährige (ehem. UMA) % Adoption bestätigte Adoptionen % Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege % Adoptionsbewerber % Beurkundungen (Unterhalt, Sorgerecht) % Beistandschaften % Amtsvormundschaften % Amtsvormundschaften UMA % Amtspflegschaften % Jugendgerichtshilfe, Neufälle % außergerichtliche Verfahren % gerichtliche Verfahren % Unterhaltsleistungen nach UVG, Auszahlfälle % Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld % bewilligte Erstanträge Bundeselterngeld % bewilligte Erstanträge Landeserziehungsgeld % bewilligte Erstanträge Betreuungsgeld im Jahr / 2 am d. J. / 3 am d. J. / 4 Jahresdurchschnitt Jugendhilfebericht 2018 Seite 15

16 1.4 Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe Mit dem Haushaltsjahr 2013 wurde im Landratsamt Mittelsachsen das neue kommunale Haushaltsund Rechnungswesen eingeführt. Die Leistungen der Abteilung Jugend und Familie wurden in 10 Produkte gegliedert. Im Haushaltsjahr 2015 erforderte die Übertragung der neuen Aufgaben der Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger die Bildung von 2 weiteren Produkten, im Haushaltsjahr 2016 eines dritten Produktes. Tabelle 3: Produkt- Nummer Produkte der Abteilung Jugend und Familie Produktbezeichnung Unterhaltsvorschussleistungen Elterngeld, Betreuungsgeld und Sächsisches Landeserziehungsgeld Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Fachberatung, Zuweisungen und Zuschüsse Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendpauschale Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Hilfen zur Erziehung Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Adoptionsvermittlung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren Mitwirkung in Verfahren nach JGG, Beistandschaft, Amtspflegschaft und vormundschaft Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - unbegleitete ausländische Minderjährige Hilfen zur Erziehung - unbegleitete ausländische Minderjährige Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII unbegleitete ausländische Minderjährige Quelle: LRA Mittelsachsen, Produktplan Nach den doppischen Buchungsvorschriften sind finanzielle Sachverhalte als Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie als Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzrechnung zu erfassen. Die Darstellungen in diesem Bericht beziehen sich ab 2013 auf die Ergebnisrechnung. Hinweis: Die Darstellung der Aufwendungen bzw. Zuschüsse nach den bisherigen Leistungsbereichen wird beibehalten bzw. ab 2015 um den Bereich UMA erweitert. Die Zuordnung der Leistungen orientiert sich an den gebildeten Produkten. Dadurch kommt es rückwirkend in den Jahren 2010 bis 2012 zu Verschiebungen zwischen den Leistungsbereichen. Leistungsbereich Produktnummer Kindertagesbetreuung , Hilfen zur Erziehung , , , UMA , , Jugend-/-sozialarbeit UVG Sonstige Aufgaben , Die Aufwendungen bzw. Zuschüsse enthalten nicht die Aufwendungen für Personalkosten, das Bundeseltern- und Landeserziehungsgeld sowie den Betriebskostenzuschuss des Landes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Jugendhilfebericht 2018 Seite 16

17 Der Haushaltsplan 2018 wies für die Produkte der Abteilung Jugend und Familie insgesamt Erträge und Aufwendungen aus. Der Abteilung standen 2018 zusätzlich 210,8 T Haushaltsmittel zur Verfügung, die aus dem Haushaltsjahr 2017 zweckgebunden (für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und UMA- Einrichtungen) übertragen worden sind. Auch aus dem Haushaltsjahr 2018 wurden 499,6 T in das Folgejahr 2019 übertragen. Abbildung 4: Finanzkennzahlen der Abteilung Jugend und Familie Planansatz fortgeschriebener Ansatz Ergebnisrechnung Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Der fortgeschriebene Ansatz enthält die bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. 185,9 T. Diese wurden vollständig durch entsprechende Erträge aus Fördermitteln bzw. Rückzahlungen gedeckt. Überwiegend handelt es sich um Kita-Investmittel und zusätzlich benötigte Mittel zur Umsetzung der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit. Insgesamt liegen die Aufwendungen der Abteilung unter dem Planansatz. Im Deckungskreis UMA- wurden die veranschlagten Mittel nicht vollständig benötigt (5 Mio. ), da die Zuweisungen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Rahmen des bundesweiten Verteilverfahrens wesentlich geringer ausfielen als zum Zeitpunkt der Planerstellung erwartet. Aufgrund Zeitverzugs beim Baufortschritt wurden 2,2 Mio. Fördermittel für Errichtung und Sanierung von Kinderbetreuungsangeboten im Haushaltsjahr 2018 nicht in Anspruch genommen und in das Folgejahr übertragen. Auch beim Unterhaltsvorschuss kam es zu 1,2 Mio. Minderaufwendungen, da zum Zeitpunkt der Planerstellung die Gesetzesänderung mit einer erheblichen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gerade in Kraft getreten war. Jugendhilfebericht 2018 Seite 17

18 Ausweislich der Ergebnisrechnung 2018 betrugen die Aufwendungen aus dem Kreishaushalt für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Damit sind sie von 2017 zu 2018 um 0,7 Mio. - das sind 2 % - gestiegen. Das liegt in erster Linie an den Aufwendungen für Unterhaltsleistungen nach dem UVG i. H. v. 9,6 Mio., 3,2 Mio. mehr als Außerdem erhöhten sich die Aufwendungen für den Bereich Jugend-/-sozialarbeit um 1,1 Mio. wegen der erheblichen Erweiterung von Angeboten der Schulsozialarbeit. Kostenintensivster Leistungsbereich mit insgesamt 13,1 Mio. Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 bleiben die Hilfen zur Erziehung (siehe Abbildung 5 - hier im Vergleich mit dem Jahr 2010). Abbildung 5: Aufwendungen aus dem Kreishaushalt nach Leistungsbereichen (siehe Hinweis S. 16) % 1% 22% 25% 1% 17% 7% 19,5 Mio. 45% 8% 14% 37,5 Mio. 35% Kindertagesbetreuung Hilfe zur Erziehung UMA Jugend-/-sozialarbeit UVG Sonstige Aufgaben Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Tabelle 4: Aufwendungen aus dem Kreishaushalt nach Leistungsbereichen (siehe Hinweis S. 16) Leistungsbereich Kindertagesbetreuung 4.323,3 T 9.654,1 T 7.028,0 T 6.410,2 T Hilfe zur Erziehung 8.785,5 T ,4 T ,1 T ,0 T UMA ,7 T 8.100,3 T 5.162,7 T Jugend-/-sozialarbeit 1.448,3 T 1.641,4 T 1.855,3 T 2.919,7 T UVG 4.843,6 T 4.173,0 T 6.459,3 T 9.648,3 T Sonstige Aufgaben 139,5 T 291,3 T 308,7 T 299,8 T Gesamtaufwendungen ,2 T ,0 T ,7 T ,7 T Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 18

19 Die im Jahr 2018 erzielten Erträge i. H. v. insgesamt T resultieren aus Zuweisungen und Zuschüssen von Bund und Freistaat, aus Kostenerstattungen von anderen Leistungsträgern sowie aus Kostenbeiträgen der jungen Menschen bzw. ihrer Unterhaltspflichtigen. So erhielt der Landkreis: T Bundes- und Landesanteil an Unterhaltsvorschussleistung T Kostenerstattungen für Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Land T Fördermittel vom Land für die Schulsozialarbeit 952 T Jugendpauschale vom Land 494 T Fördermittel von Bund und Land für Errichtung und Sanierung von Kinderbetreuungsangeboten 315 T Fördermittel von Bund und Land für Projekte Frühe Hilfen. Der verbleibende Zuschussbedarf der Kinder- und Jugendhilfe ist im Berichtsjahr um T - das entspricht 9 % - im Vergleich zum Jahr 2017 gestiegen. Wie in den Vorjahren beanspruchten den größten Anteil am Zuschussbedarf auch im Jahr 2018 die Leistungsbereiche Hilfe zur Erziehung mit 58 % sowie Kindertagesbetreuung mit 29 % (siehe Abbildung 6 hier im Vergleich mit dem Jahr 2010). Abbildung 6: Zuschüsse aus dem Kreishaushalt nach Leistungsbereichen (siehe Hinweis S. 16) % 1% 9% 1% 4% 32% -1% 3% 29% 13,5 Mio. 19,6 Mio. 54% 57% Kindertagesbetreuung Hilfe zur Erziehung UMA Jugend-/-sozialarbeit UVG Sonstige Aufgaben Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Tabelle 5: Zuschüsse aus dem Kreishaushalt nach Leistungsbereichen (siehe Hinweis S. 16) Leistungsbereich Kindertagesbetreuung 4.272,0 T 7.214,4 T 5.738,1 T 5.806,2 T Hilfe zur Erziehung 7.354,5 T ,5 T ,0 T ,2 T UMA ,2 T -503,7 T -313,8 T Jugend-/-sozialarbeit 532,0 T 557,4 T 618,2 T 531,0 T UVG 1.193,3 T 799,5 T 920,8 T 1.895,8 T Sonstige Aufgaben 139,5 T 164,9 T 138,8 T 127,1 T Gesamtzuschuss ,3 T ,5 T ,2 T ,6 T Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 19

20 2 Das Jugendamt 2.1 Jugendhilfeausschuss Am 25. Mai 2014 wurde der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen für die Wahlperiode gewählt. Mit den Kreistagsbeschlüssen 029 bis 031/01./2014 wählte der Kreistag am 06. August 2014 die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und weiteren 14 stimmberechtigten Mitgliedern sowie mindestens neun beratenden Mitgliedern. Tabelle 6: Besetzung des Jugendhilfeausschusses 2018 Stimmberechtigte Mitglieder Landrat Matthias Damm - Vorsitzender Michael Albrecht (CDU/RBV) Renate Naumann (CDU/RBV) Gunter Pech (CDU/RBV) Ralf Schreiber (CDU/RBV) Uwe Weinert (CDU/RBV) Sabine Lauterbach (DIE LINKE) Jan Held (SPD/Grüne) Steffi Schädlich (FWM) Eric Braun (Sportjugend Kreissportbund Mittelsachsen e. V.) Martin Creutz (Diakonie Döbeln e. V.) Ines Klein (Kinderarche Sachsen e. V.) Jürgen Krause (Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.) Susann Meißner (Muldentaler Jugendhäuser e. V.) Karin Straßburger (Deutscher Kinderschutzbund Regionalverband Freiberg e. V.) Stellvertreter Ralf Schreiber (CDU/RBV) Stellvertreter/Sitzungsleitung Jörg Höllmüller (2. Beigeordneter) Stellvertreter/Stimmrecht Sabine Hopf (CDU/RBV) Donald Bösenberg (CDU/RBV) Stephan Lazarides (CDU/RBV) Antje Hillinger (CDU/RBV) Thomas Firmenich (CDU/RBV) David Rausch (DIE LINKE) Simone Violka (SPD/Grüne) Reiner Hentschel (FWM) Michael Jubelt (Sportjugend Kreissportbund Mittelsachsen e. V.) bis 03/2018 Veit Lindner (Sportjugend Kreissportbund Mittelsachsen e. V.) seit 03/2018 Hanna Winkler (Diakonie Döbeln e. V.) Henry Weyhmann (Kinderarche Sachsen e. V.) Volker Berger (Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.) Marcel Berger (Muldentaler Jugendhäuser e. V.) Dominique Rath (Deutscher Kinderschutzbund Regionalverband Freiberg e. V.) Jugendhilfebericht 2018 Seite 20

21 weiter Tabelle 6 Beratende Mitglieder Heidi Richter (Abteilungsleiterin Jugend und Familie) Christoph Kuhn (Amtsgericht Freiberg) Stellvertreter Carmen Randhahn-Renner (Referatsleiterin 31.2 Allgemeiner Sozialer Dienst) bis 10/2018 Annett Voigtländer (Referatsleiterin 31.3 Fachdienste) seit 10/2018 Ines Opitz (Amtsgericht Döbeln) Frank Uhlig (Agentur für Arbeit) Inga Fischer (Jobcenter Mittelsachsen) Matthias Lessig (Sächsische Bildungsagentur) Henry Schneider (Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge) Johannes Köst (Katholische Kirche) N. N. Katrin Dost (Agentur für Arbeit) Simone Haronska (Jobcenter Mittelsachsen) Matthias Möbius (Sächsische Bildungsagentur) Anja Lippoldes (Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge) Gregor Claus (Evangelische Kirche) Annett Schrenk (Gleichstellungsbeauftragte) Josefine Grabenhorst (Evangelische Kirche) Manuela Nützenadel (Sachbearbeiterin Europaangelegenheiten) Der Jugendhilfeausschuss kam im Berichtszeitraum zu 4 Sitzungen zusammen. Die 16 in öffentlicher Sitzung im Berichtszeitraum gefassten Beschlüsse betrafen die Themen Jugendhilfeplanung - Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen Jugendhilfeplanung - Angebotsentwicklungsplanung für stationäre erzieherische Hilfen Jugendhilfeplanung - Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Jugendhilfeplanung - Evaluation der geförderten Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Jugendhilfeplanung Start des Planungsprozesses zur Fortschreibung des Teilfachplanes B ( SGB VIII) für 2021 bis 2026 Teilnehmerwettbewerb zur Einrichtung einer Inobhutnahmestelle Förderung von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII Förderung von Baumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen an den Amtsgerichten Freiberg und Döbeln. Der Jugendhilfeausschuss informierte sich in seinen Sitzungen umfassend über aktuelle Entwicklungen in den Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Jugendhilfebericht 2018 Seite 21

22 Unterausschuss für Jugendhilfeplanung Im Berichtsjahr gab es keine Änderung in der Besetzung des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung. Tabelle 7: Besetzung des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung 2018 Michael Albrecht (CDU/RBV) Renate Naumann (CDU/RBV) Ralf Schreiber (CDU/RBV) Martin Creutz (Diakonie Döbeln e. V.) - Vorsitzender Ines Klein (Kinderarche Sachsen e. V.) - Stellvertreterin des Vorsitzenden Susann Meißner (Muldentaler Jugendhäuser e. V.) Karin Straßburger (Deutscher Kinderschutzbund Regionalverband Freiberg e. V.) Der Unterausschuss für Jugendhilfeplanung kam im Berichtszeitraum zu 4 Sitzungen zusammen und befasste sich intensiv mit den Themen der anstehenden Jugendhilfeausschuss-Sitzungen. Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII Im Berichtsjahr 2018 waren im Landkreis tätige Träger der freien Jugendhilfe aktiv in Arbeitskreis Offene Jugendarbeit Arbeitskreis Schulsozialarbeit Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung und deren Unterarbeitsgruppe UMA (Unbegleitete ausländische Minderjährige). Die Arbeitsgemeinschaften werden in Verantwortung der jeweiligen Fachreferate geführt. Der Arbeitskreis Offene Jugendarbeit traf sich im Jahr 2018 gemeinsam mit dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit zu einem Fachaustausch und zur inhaltlichen Fortbildung zum Thema Risiken und Gefahren im Umgang mit digitalen Medien. Der Arbeitskreis Schulsozialarbeit kam im Berichtsjahr sechsmal zusammen. Neben dem stets stattfindenden fachlichen Austausch zu aktuellen Themen standen auch wechselnde Schwerpunkte auf der Tagesordnung. In zwei Sitzungen wurde mit Unterstützung des Präventionsbeauftragten der Polizei über Risiken und Gefahren im Umgang mit digitalen Medien informiert. An zwei Tagen wurden die Fachkräfte der Schulsozialarbeit am Methodentag Suchtprävention als Multiplikatoren geschult. In einer weiteren Sitzung fanden im Rahmen des Themenschwerpunkts Selbstverletzendes Verhalten von Schüler_innen eine Besichtigung der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh und ein Austausch mit der dortigen Chefärztin statt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 22

23 Der Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz beschäftigte sich in seinen zwei Sitzungen im Jahr 2018 mit fachlichen Entwicklungen und neuen thematischen Angeboten, die von Mitgliedern des Arbeitskreises vorgestellt wurden. Der Umsetzungsstand des Projektes PiT-Mittelsachsen (Prävention im Team), bei dem die Jugendschutzfachkraft der Abteilung in der Steuerungsgruppe mitarbeitet, wurde vorgestellt. Ein weiteres Thema war die 2018 durchgeführte Evaluation der geförderten Angebote nach 14 SGB VIII im Landkreis Mittelsachsen, in welche der Arbeitskreis einbezogen wurde. Die Unterarbeitsgruppe UMA (Unbegleitete ausländische Minderjährige) der Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung kam zu drei Sitzungen im Jahr 2018 zusammen. Regelmäßig in jeder Sitzung wurde über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Landkreis informiert und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe ermöglicht. Durch fachlichen Input externer Referenten und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung wurden die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft beispielsweise informiert über: das Erfordernis der Passbeschaffung, Konsequenzen, Begleitung zur Botschaft, Zuständigkeit Passbeschaffung durch Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), Strafverfahren, Bescheid der ZAB Organisation der Abschiebung Ausbildungsduldung Aufenthaltsverlängerung Beschäftigungsformen während und nach dem Asylverfahren EU-Datenschutzgrundverordnung Perspektivgestaltung der Minderjährigen nach Eintritt der Volljährigkeit Hilfe für junge Volljährige Haltung, Verständnis, Verfahren. Mit der 16. Sitzung der UAG UMA wurde die Arbeit der AG in Anbetracht der zurückgehenden Zahl unbegleiteter ausländischer Minderjähriger eingestellt. Zukünftige Anliegen und Fragen zu unbegleiteten ausländischen Minderjährigen werden im Rahmen der Treffen der Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung aufgenommen und bearbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung kam im Jahr 2018 zu zwei Sitzungen zusammen. Beratungsthemen waren: die Auslastung und Weiterentwicklung der stationären Angebote im Landkreis Mittelsachsen in Umsetzung der Ergebnisse der Angebotsentwicklungsplanung das Freiplatzonlineportal für stationäre Angebote im Landkreis Mittelsachsen, das weiter genutzt und inhaltlich ausgebaut werden soll das Verfahren zum Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in der Heimerziehung und die Verbesserung der Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Trägern der freien Jugendhilfe. Jugendhilfebericht 2018 Seite 23

24 2.2 Abteilung Jugend und Familie Abbildung 7: Struktur der Abteilung Jugend und Familie bis Abteilungsleitung Jugend und Familie Heidi Richter Bereich Abteilungsleitung Referat 31.1 Finanzielle Leistungen Thomas Hinkel Referat 31.2 Allgemeiner Sozialer Dienst Carmen Randhahn-Renner Referat 31.3 Fachdienste Volkmar Hanke Referat 31.4 Besondere Soziale Dienste Frank Ziller Im Rahmen der Umsetzung der Strukturänderung im Landratsamt Mittelsachsen und auf der Grundlage des Ergebnisses einer Organisationsuntersuchung in der Abteilung Jugend und Familie galt für einen Zeitraum von 5 Monaten eine Übergangsstruktur, bevor ab die abschließende Zuordnung der Aufgaben und Leistungen auf die weiterhin fünf Referate erfolgte. Abbildung 8: Struktur der Abteilung Jugend und Familie vom bis Abteilungsleitung Jugend und Familie Heidi Richter Bereich Abteilungsleitung Referat 31.1 Finanzielle Leistungen Thomas Hinkel Referat 31.2 Allgemeiner Sozialer Dienst Carmen Randhahn- Renner bis 09/2018 Frank Ziller ab 12/2018 Referat 31.3 Fachdienste Annett Voigtländer Referat 31.4 Besondere Soziale Dienste Frank Ziller Referat 31.5 Kindschaftsrecht Ute Pfuhl Jugendhilfebericht 2018 Seite 24

25 Ausweislich der Stellenpläne für 2017 und 2018 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten der Abteilung Jugend und Familie von 119,55 VZÄ im Jahr 2017 auf 125,55 VZÄ im Jahr Jugendhilfebericht 2018 Seite 25

26 In der Abteilung wird als Fachverfahren die Jugendhilfe-Software LogoData eingesetzt. Die Bereiche Bundes- und Landeserziehungsgeld sowie Betreuungsgeld sind nicht Bestandteil der Software. Hier sind die im Freistaat Sachsen einheitlich genutzten IT-Verfahren der sächsischen Staatsverwaltung im Einsatz. Das im Jahr 2013 quantitativ und qualitativ erweiterte Berichtswesen für die Abteilung Jugend und Familie wurde fortgeführt und modifiziert. Abbildung 9: Struktur des Berichtswesens der Abteilung Jugend und Familie Monatlich wird ein Finanzbericht erstellt, welcher den Stand der Bewirtschaftung der Planansätze im Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) der 13 Produkte der Abteilung Jugend und Familie enthält. Für 11 der 13 Produkte der Abteilung werden Monatsberichte erstellt, die für die jeweiligen Leistungen der Produkte den aktuellen Stand von Fallzahlen, Umfang von Hilfeleistungen, Projekten und zugehörigen Aufwendungen/Erträgen zusammenfassen. Diese Berichte erhalten die Fachbereichsbzw. Referatsleiter entsprechend ihres Verantwortungsbereiches, die Abteilungsleiterin für die gesamte Abteilung. Die Quartalsberichte beinhalten eine summarische Darstellung der Finanzdaten des Ergebnishaushaltes sowie eine komprimierte Darstellung der Leistungsdaten der Abteilung anhand ausgewählter Kennzahlen. Diese Information erhalten die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie und der Leiter des Geschäftskreises Soziales und Gesundheit. Der Jugendhilfebericht macht durch die Kontinuität seines Aufbaus Entwicklungen im Berichtszeitraum (seit 2010) sichtbar. Zusätzlich zu dem gestrafften Überblick über die Vielzahl der im Laufe des Jahres erfassten Leistungs- und Finanzdaten enthält er Informationen über verschiedene Projekte, welche die Abteilung Jugend und Familie durchgeführt oder begleitet hat. Der Jugendhilfebericht wird dem Jugendhilfeausschuss seit 2012 jährlich vorgelegt. Für die Leistungen des Produktes Elterngeld und Sächsisches Landeserziehungsgeld - stellt der Kommunale Sozialverband Monats- und Jahresberichte sowie ein quartals- und jahresweises Benchmarking mit den anderen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten bereit. Jugendhilfebericht 2018 Seite 26

27 3 Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe 3.1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Die Träger von Angeboten der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhielten in den Haushaltsjahren 2010 bis 2018 Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach den und 16 SGB VIII sowie der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen der Jugendhilfe nach den SGB VIII. Dabei wurden den Trägern auch die Mittel aus der Förderrichtlinie Jugendpauschale des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Zuwendung für jeden im Landkreis wohnenden unter 27-Jährigen, die für örtliche Angebote und Leistungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendgerichtshilfe sowie der Familienbildung und familienunterstützenden Beratung eingesetzt werden soll. Abbildung 10: Entwicklung der Erträge aus der Jugendpauschale , , , , , , , , , , (vor der Kürzung) Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Zu Beginn des Jahres 2010 kürzte der Freistaat die Jugendpauschale rückwirkend ab von bis dahin 14,30 auf 10,40, d. h. um 27 %. Dadurch erhielt der Landkreis 306,6 T weniger Einnahmen als erwartet. Im Vergleich der Jahre bis 2012 war durch die Koppelung an die Jugendeinwohnerzahl ein weiterer jährlicher Rückgang an Einnahmen aus der Jugendpauschale zu verzeichnen. Um diese Entwicklung auszugleichen, verteilt der Freistaat seit 2013 die durch die rückläufige Jugendeinwohnerzahl noch zur Verfügung stehenden Mittel an die zehn Landkreise und drei kreisfreien Städte. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage des Rückgangs der Jugendeinwohnerzahl. Der Landkreis Mittelsachsen erhielt im Jahr 2018 so 85 T Jugendpauschale zusätzlich. Nach demselben Schlüssel wurden im Jahr 2018 weitere zusätzliche Mittel bereitgestellt, so dass dem Landkreis mit Bescheid vom weitere 49,4 T bewilligt wurden. Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 erhöhte der Freistaat die Jugendpauschale auf 12,40. Jugendhilfebericht 2018 Seite 27

28 Mit den Beschlüssen JHA 041 bis 043 und 045 bis 047/13./2017 vom legte der Jugendhilfeausschuss projektbezogen die maximale Höhe der Förderung von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2018 fest. Mit Beschluss JHA 060/16./2018 vom stimmte der Jugendhilfeausschuss der Erweiterung des Projektes Familientreff Mittweida des CJD Sachsen e. V. (nach 16 SGB VIII) und einer entsprechend erhöhten Förderung für das Jahr 2018 zu. Abbildung 11: Aufwendungen zur Förderung von offenen Angeboten nach SGB VIII Zuschusshöhe SGB VIII 12 SGB VIII 13 SGB VIII 14 SGB VIII , , , , , , , , , , , , , , , ,82 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Tabelle 8: Anzahl der geförderten haupt- und ehrenamtlichen Angebote Jugendarbeit 11 Jugendverbandsarbeit 12 Jugendsozialarbeit 13 Erzieherischer Kinderund Jugendschutz hauptamtlich ehrenamtlich insgesamt Jugendhilfebericht 2018 Seite 28

29 Abbildung 12: Geförderte Angebote der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII zum Jugendclubs/Jugendtreffs in 24 Gemeinden, 15 i.tr.v. Jugendvereinen 37 i.tr.v. Jugendinitiativen 2 Angebote der mobilen Jugendarbeit in 8 Gemeinden 19 Jugendhäuser in 13 Gemeinden 2 sonstige hauptamtliche Angebote in 2 Gemeinden Die Abbildung 12 zeigt die räumliche Verteilung der im Jahr 2018 geförderten Angebote der Jugendarbeit im Landkreis. Tabelle 9: Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen nach SGB VIII Anzahl geförderter Maßnahmen Aufwendungen im Haushaltsjahr , , , ,57 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Nach dieser Förderrichtlinie wurden mit 59 % der in 2018 geförderten Maßnahmen überwiegend Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unterstützt. Weitere 40 % der geförderten Maßnahmen waren dem Förderschwerpunkt Kleinprojekte zuzuordnen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 29

30 Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit im Landkreis auf Grundlage der sächsischen Förderrichtlinie Schulsozialarbeit Mit Hilfe der seit 2017 geltenden Richtlinie des SMS zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) wurden die Angebote der Schulsozialarbeit nach 13 SGB VIII im Landkreis Mittelsachsen in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 weiter ausgebaut, so dass zum an insgesamt 36 Schulen Schulsozialarbeiter tätig waren. Das betraf die Schularten: Oberschule (25), Förderschule (8), Gymnasium (2) und Grundschule (1). Der Landkreis erhielt im Haushaltsjahr 2018 aus der FRL Schulsozialarbeit 1.384,9 T, die er zusammen mit dem kreislichen Kofinanzierungsanteil i. H. v. insgesamt 1.497,4 T an die Träger der Angebote weiterreichte. Abbildung 13: Angebote der Schulsozialarbeit nach 13 SGB VIII zum Angebote der Schulsozialarbeit Stand S S S S an Oberschulen an Förderschulen an Gymnasien an Grundschulen S S S S S S S S S S S S S S S S S Träger der Angebote BAFV Brand-Erbisdorf Diakonie Rochlitz S S S S S S S S S S S S S S S S S DKSB Freiberg S Don Bosco Chemnitz Kindervereinigung Leipzig inpeos e. V. S Vfb Mittweida Don Bosco ggmbh Jugendzentrum Flöha Muldentaler Jugendhäuser Schulsozialarbeit ist auf die Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung der Schüler ausgerichtet und soll die elterliche Erziehungsverantwortung stärken. Lehrer sind ebenfalls Kooperationspartner in der täglichen Arbeit. Im Jahr 2018 leisteten die Schulsozialarbeiter insgesamt mehr als Einzelfallberatungen sowie mehr als 900 intensivere Einzelfallhilfen. Durch Elternabende, Beratungen und Hausbesuche wurden mehr als Eltern erreicht. Jugendhilfebericht 2018 Seite 30

31 Abbildung 14: in der Schulsozialarbeit bearbeitete Bedarfe im Jahr 2018 psychische Auffälligkeiten familiäre Probleme schulische Probleme Konflikte/Gewalt Der Schwerpunkt der von den Schulsozialarbeitern bearbeiteten Bedarfe lag im Jahr 2018 im Bereich Konflikte/Gewalt, gefolgt von psychischen Auffälligkeiten und schulischen Problemen. Neben der Einzelfallarbeit und der Elternarbeit ist auch die Arbeit mit mehreren Schülern in Gruppen bzw. Projekten ein wichtiger Bestandteil der Schulsozialarbeit. Im Jahr 2018 nahmen an den durchgeführten Projekten mehr als Schüler teil. Die Abbildung 15 zeigt die inhaltlichen Schwerpunkte der Projekte sowie deren unterschiedliche Verteilung nach Schularten. Abbildung 15: Gruppenarbeit im Rahmen der Schulsozialarbeit im Jahr 2018 Umfang und Schwerpunkte der Gruppenarbeit/Projekte (Themen abhängig vom Bedarf vor Ort) 25% 1 42% % 1 - präventive Angebote zur Stärkung des Schulklimas und des respektvollen Umgangs miteinander 2 - Angebote des sozialen Lernens und sozialpädagogische Intervention mit dem Ziel der Reduzierung von Mobbing/Ausgrenzung /Diskriminierung 3 - Angebote des sozialen Lernens u. sozialpädagogische Intervention mit dem Ziel der Verringerung von körperlich/verbal gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Schüler_innen Oberschule Förderschule Gymnasium 23% 33% 44% 35% 32% 33% 24% 12% 64% Jugendhilfebericht 2018 Seite 31

32 Projekt "JUGEND STÄRKEN im Quartier" Der Landkreis Mittelsachsen nimmt seit 2015 an dem ESF-Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" teil (Beschluss des Kreistages Nr. 106/03./2014). Das Programm bietet jungen Menschen i. S. d. 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren Unterstützung zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf. Es richtet sich an schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge neu Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf, die durch andere Angebote besonders schwer oder nicht zu erreichen sind. Territorialer Schwerpunkt ist die Stadt Freiberg. Zur Projektumsetzung und -steuerung wurde eine Koordinierungsstelle im Referat Fachdienste der Abteilung Jugend und Familie (0,5 VZÄ) eingerichtet. Für die Umsetzung der Angebote mit den jungen Menschen werden 4 sozialpädagogische Fachkräfte bei zwei Trägern der freien Jugendhilfe beschäftigt. Das CJD Sachsen im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. setzt das Projekt Neustart um. Es richtet sich an Schüler, die Probleme haben, den Hauptschulabschluss zu erlangen. Dazu wurden mit 3 Freiberger Oberschulen und 2 Förderschulzentren Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Im Jahr 2018 konnte die intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit mit 14 Schülern fortgeführt werden. Auch die festen Präsenzzeiten der Sozialpädagogen an den kooperierenden Schulen wurden beibehalten. Der Berufsausbildungsförderverein Brand-Erbisdorf e. V. (BAFV) unterstützte in der Jugendberatungsstelle 110 junge Menschen im Alter von 15 bis 26 Jahren mit Sozialisations- und Integrationsdefiziten bei der sozialen und beruflichen Integration. Dies erfolgte durch kurz- oder langfristige intensive Einzelfallbegleitung und Beratung. Bei der Hälfte der Rat- und Hilfesuchenden wurde das Integrationsziel erreicht, indem sie in Arbeit, Ausbildung oder berufsvorbereitende und sonstige Maßnahmen vermittelt wurden. Am begann mit 11 Teilnehmern beider Projekte die Realisierung des Mikroprojektes - Kreativwerkstatt - Wir packen an zur Umgestaltung des Cityquartiers im Pi- Haus. Die Gruppenmaßnahme wurde von zwei Ausbildern des BAFV und einem Sozialarbeiter unterstützt. Die Teilnehmer entwarfen und bauten benötigte Möbel und gestalteten die Räume farblich. Dabei wurden 5 Räume umgestaltet. Zum Abschluss gestalteten die Jugendlichen eine Broschüre über den Verlauf des Projektes und einen Comic über verschiedene Arbeitsabläufe. Mit dem Jahr 2018 endet die 4-jährige Förderperiode des Projektes. Der Landkreis Mittelsachsen hat sich erfolgreich um eine Fortsetzung des Projektes beworben und die entsprechende Bewilligung für die Jahren 2019 bis 2021 erhalten. Jugendhilfebericht 2018 Seite 32

33 3.2 Förderung der Erziehung in der Familie Familienbildung Im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 SGB VIII erhalten seit 2010 drei Träger von Angeboten der Familienbildung Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach den und 16 SGB VIII und der Förderrichtlinie Jugendpauschale des Freistaates Sachsen. Abbildung 16: Anzahl der geförderten Angebote und Aufwendungen zur Förderung nach 16 SGB VIII , ,0 Zuschusshöhe ,0 3,0 2,0 1,0 Fachkräfte (VZÄ) Zuschüsse für Angebote der Familienbildung , , , ,31 geförderte Fachkräfte (VZÄ) 3,0 4,3 4,6 4,82 0,0 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Die drei Träger der freien Jugendhilfe (in Mittweida, Döbeln und Freiberg verortet) orientieren sich am Konzept der sächsischen Staatsregierung zur Familienbildung und wirken vernetzt mit anderen Trägern von familienbildnerischen Angeboten im Arbeitskreis Familienbildung Mittelsachsen mit. Sie bieten (werdenden) Eltern, Großeltern, Erzieher/innen und anderen an der Erziehung beteiligten Personen mit einem niedrigschwelligen, zielgruppenorientierten und teilweise mobilen Ansatz ein breites Spektrum familienbildnerischer Angebote an. Das sind z. B.: thematische Elterntreffen, auch in Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern und in deren räumlichen Strukturen Eltern-Kind-Gruppen Familienfreizeiten bzw. Familienbildungswochenenden Elterncafé offene Begegnungsmöglichkeiten für junge Familien mit Kindern Treffen für Alleinerziehende Elternseminare, -workshops Eltern-Kind-Kurse individuelle (aufsuchende) Beratung und Begleitung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern. Jugendhilfebericht 2018 Seite 33

34 Die Fachkräfte unterstützen junge Eltern bei der Lösung und Bewältigung relevanter Angelegenheiten und Problemlagen. Wissen und Informationen werden gezielt weitergegeben, ebenso Methoden und theoretische Zusammenhänge in den Bereichen Erziehung und kindliche Entwicklung. Bildungsund Freizeitangebote befähigen die Eltern, sich mit ihren eigenen Wertvorstellungen auseinander zu setzen, ihre erzieherischen Kompetenzen zu steigern und damit ihre erzieherische Verantwortung besser wahrzunehmen. Dabei spielt die Idee der Vernetzung eine wichtige Rolle und soll vor allem zum Austausch von Wissen und Erfahrungen beitragen sowie das Gefühl des Miteinanders erzeugen. Die Basis hierfür liegt in der Gestaltung eines vertrauten Umfelds. Die Niedrigschwelligkeit der Angebote erleichtert der Nutzergruppe den Zugang, die offene Struktur fördert die Begegnung, den Austausch und die Unterstützung zwischen den Teilnehmern und trägt letztendlich zur Aktivierung der Selbsthilfepotentiale bei. Die Familienbildungsangebote befinden sich an Orten, zu denen Familien bereits einen gewohnten Zugang haben, beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen oder ähnliches. Seit 2018 wird das Angebot Aufsuchende Familienbegleitung im Rahmen der Förderung nach 16 SGB VIII von einem Träger umgesetzt. Zielgruppe sind (werdende) Eltern mit Kindern unter 3 Jahren. Es ist niedrigschwellig, kostenfrei und soll insbesondere sozial benachteiligte, bildungsungewohnte Familien sowie alleinerziehende Väter und Mütter erreichen. Die aufsuchende Beratung/Begleitung findet im privaten Umfeld oder auch in Kleingruppenarbeit statt. Bearbeitete Themen sind: Förderung einer altersentsprechenden Entwicklung, Erziehung, Übergangsgestaltung in die Kinderkrippe, Trennung/Scheidung und Umgangsregelungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ggf. Weitervermittlung an andere Netzwerkpartner, Alltagsbewältigung und Selbstfürsorge. Das Angebot wird gut angenommen. Es besteht bereits seit 2014 und wurde bis 2017 über das Bundesförderprogramm Frühe Hilfen finanziert. Jugendhilfebericht 2018 Seite 34

35 3.2.2 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kindern bis unter sechs Jahren können bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch die gemeinsame Betreuung in einer geeigneten Wohnform unterstützt werden ( 19 SGB VIII). Tabelle 10: Fallzahlenentwicklung 19 SGB VIII Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Tabelle 11: Aufwendungen für 19 SGB VIII Aufwendungen , , , ,80 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Abbildung 17: Fallzahlen und durchschnittlicher Betreuungsumfang 19 SGB VIII Fallzahl Betreuungstage Fallzahl 19 SGB VIII durchschnittliche Betreuungstage je Unterstützungsfall Die Fallzahl gibt die Anzahl der Mütter an, welche diese Unterstützungsform nutzten. Im Jahr 2018 verringerte sich die Fallzahl im vierten Jahr in Folge, im Vergleich zum Vorjahr um 29 %. Die an der Anzahl der Betreuungstage gemessene Betreuungsintensität sank nur leicht um 9 % auf durchschnittlich 145 Unterstützungstage je Fall. Daher betrugen die Aufwendungen nur 56 % des Vorjahreswertes. Jugendhilfebericht 2018 Seite 35

36 3.2.3 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Gemäß 20 SGB VIII soll ein Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ausfällt. Tabelle 12: Fallzahlenentwicklung 20 SGB VIII Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat < 1 < 1 0 < 1 Tabelle 13: Aufwendungen für 20 SGB VIII Aufwendungen 3.090, , ,50 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Abbildung 18: Fallzahlen und durchschnittlicher Betreuungsumfang 20 SGB VIII Fallzahl Betreuungstage Fallzahl 20 SGB VIII durchschnittliche Betreuungstage je Unterstützungsfall Unterstützung nach 20 SGB VIII ist nur in Einzelfällen erforderlich. Bedingt durch die individuellen Problemlagen variiert die Anzahl der Betreuungstage erheblich. Betrug diese im Jahr 2012 insgesamt 392 Tage, waren 2016 nur 68 Tage zu verzeichnen. Im Jahr 2017 gab es keinen Bedarf für diese Unterstützungsleistung. Im Jahr 2018 waren 63 Betreuungstage erforderlich. Jugendhilfebericht 2018 Seite 36

37 3.2.4 Netzwerk präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen Mittelsachsen Die seit 2007 bestehende Netzwerkkoordination präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen ist für die Umsetzung des Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz (Landesförderprogramm) und für die Handlungsschwerpunkte der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen (Bundesförderprogramm) im Landkreis Mittelsachsen zuständig. Eine wichtige Aufgabe der Netzwerkkoordination besteht u. a. im Aufbau und in der Pflege regionaler Kooperationsstrukturen mit Fachkräften inner- und außerhalb der Jugendhilfe zum präventiven Schutz von Kindern und für Angebote der Frühen Hilfen. Dazu arbeiten die Koordinatorinnen in zahlreichen Arbeitsgruppen mit und leiten mehrere Arbeitsgremien zur Vernetzung und zum interdisziplinären Fachaustausch von Fachkräften, z. B. die Steuerungsgruppe präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen, die regionalen Netzwerktreffen Kinder im Blick und den Arbeitskreis Familienbildung. Im besonderen Lebensbereich rund um die Geburt haben Eltern einen Anspruch auf Information und Beratung, der durch das Angebot der Willkommensbesuche rund um die Geburt umgesetzt wird. Dieser Leistungsbereich ist Bestandteil des sächsischen Handlungskonzeptes und wird in Mittelsachsen durch Bezirkssozialarbeiter des ASD durchgeführt, die (junge) Eltern im Hausbesuch zu relevanten Themen beraten. Es werden Beratungs- und Unterstützungsangebote frühzeitig bekannt gemacht und im Bedarfsfall notwendige Hilfen vor der Verfestigung von Problemlagen angeboten. Über dieses Angebot werden Eltern durch persönliche Anschreiben der Bezirkssozialarbeiter bzw. einen speziellen Flyer, der den Elterngeldbescheiden beigelegt wird, aufmerksam gemacht. Sie können diese Geburtenhausbesuche bei Interesse mittels Terminvereinbarung nutzen. Zusätzlich können Eltern auch die bereitgestellte Elternbriefmappe kostenfrei beziehen - eine Sammelmappe von altersspezifischen Informationsheften des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V., in denen Fragen des Erziehungsalltags in verschiedenen Entwicklungsstufen des Kindes verständlich thematisiert werden. Die Koordinierungsstelle leistet umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Die im Laufe ihrer Tätigkeit erstellten Informationsmaterialien werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf verschiedenen Wegen - traditionell in Papierform oder digital - Netzwerkpartnern und Familien zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich z. B. um den Familienwegweiser Mittelsachsen, eine Informationssammlung zu vorhandenen Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien in Mittelsachsen, die Broschüre Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre, die insbesondere in Kooperation mit Frauenärzten, Schwangerenberatungsstellen und Hebammen an Schwangere überreicht wird, das Kinderschutz-ABC des Landkreises Mittelsachsen, einen Flyer mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialen Dienstes, verschiedene Flyer für die Angebote der Frühen Hilfen: Elternbriefe, Familienhebammen und Familienpaten sowie die Handreichung Kinderschutz, die als Informationsgrundlage für Fachkräfte zum sicheren Handeln bei vermuteter Kindeswohlgefährdung dient und umfassende Hinweise zu Verfahrensabläufen, rechtlichen Grundlagen, Dokumentationshilfen etc. enthält sowie den Familienkalender Mittelsachsen mit diversen Themen, die zur niedrigschwelligen Information von Eltern, Kindern und Familien dienen und vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzeigen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 37

38 Zur Stärkung der Handlungskompetenzen von Fachkräften im Bereich präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen werden zahlreiche Seminare und Fachtage angeboten. Diese Veranstaltungen werden regelmäßig von zahlreichen Fachkräften besucht, die neben den Arbeitsbereichen Jugendhilfe und Kita v. a. auch in Schulen, Schwangerenberatungsstellen, ergo- und logopädischen Praxen, Frühförderstellen, als Hebammen oder in den Tätigkeitsbereichen der Frühen Hilfen wirken. Die mehrmals im Jahr angebotenen Informationsveranstaltungen zum Umgang mit vermuteter Kindeswohlgefährdung werden bei Bedarf auch als Schulungen vor Ort in Einrichtungen, Schulen oder bei Jugendhilfeträgern durchgeführt. Mit diesen umfangreichen Fortbildungsinhalten wurden im Jahr 2018 insgesamt 370 Teilnehmer erreicht. Ein Bestandteil des landkreisspezifischen Konzeptes zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen ist der Einsatz von Familienhebammen für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Die Arbeit der Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKIKP) soll zur Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern und zum Bindungsaufbau beitragen und somit die Chancen auf eine gesunde Entwicklung von Kindern fördern. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt durch mittlerweile 11 freiberufliche Fachkräfte, die im Jahr 2018 aktiv 59 Familien bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet und unterstützt haben. Abbildung 19: Anzahl und Betreuungsumfang der Familienhebammen betreute Familien Betreuungsstunden betreute Familien Familienhebammen abgerechnete Stunden Dieses sekundärpräventive Unterstützungsangebot ist ausschließlich für (werdende) Eltern mit einem erkennbaren Hilfebedarf in erschwerenden Lebenssituationen vorgesehen, wie Minderjährigkeit, das Vorliegen psychisch starker Belastungen oder Erkrankungen, geringer Bildungsstand und fehlende Schulabschlüsse, Mehrlingsgeburten, Erkrankung oder Behinderung der Mutter oder des Kindes. Durch ein aktives Fachkräftenetzwerk erfahren Eltern mit Unterstützungsbedarf von diesem freiwilligen Angebot und können es beantragen. Die Netzwerkkoordinatorin ist Ansprechpartner für Interessierte, zuständig für das Antragsverfahren, die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, für Öffentlichkeitsarbeit, die Gesamtkoordination dieses Angebotes sowie die Fachberatung und Begleitung der Familienhebammen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 38

39 Als weiteres niedrigschwelliges Angebot für Familien wurde das Projekt Familienpaten im Landkreis Mittelsachsen in Kooperation mit drei Trägern der freien Jugendhilfe auf- und ausgebaut, welches eine Variante der Nachbarschaftshilfe für Familien mit Kindern bis 3 Jahren darstellt. Schwerpunkte und Inhalte des Projektes sind auf die Begleitung der Kinder sowie die Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der Herausforderungen des Alltages ausgerichtet. Familienpaten sind Ansprechpartner bei lebenspraktischen Angelegenheiten und werden oft zur Vertrauensperson für Eltern und Kinder. Allen Familienpaten werden Basisschulungen, Austauschmöglichkeiten mit anderen Familienpaten sowie eine fachliche Begleitung durch die Familienpatenkoordinatorinnen angeboten. Das Interesse an der Nutzung dieses primärpräventiven Angebotes bei Familien ist sehr groß, die Vermittlung eines passenden ehrenamtlichen Familienpaten ist nicht zuletzt aufgrund der Größe des Landkreises und der ländlichen Struktur eine Herausforderung. Dennoch konnten Familienpaten bereits in sehr viele Familien vermittelt werden. Abbildung 20: Anzahl der Familienpaten und -patenschaften Familienpaten aktive Familienpatenschaften noch nicht vermittelte Familien am Jahresende Jugendhilfebericht 2018 Seite 39

40 3.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Zuweisungen an Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder Die Berechnung und Auszahlung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten erfolgt durch den Landkreis. Maßstab für die Bemessung des Landeszuschusses ist die von den Städten und Gemeinden gemeldete Anzahl der am 1. April des Vorjahres in den Einrichtungen und Tagespflegestellen aufgenommenen Kinder, berechnet auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit ( 18 SächsKitaG i. V. m. SächsKitaFinVO). Abbildung 21: Anzahl der in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege angemeldeten Kinder Krippe Kindergarten Hort Tagespflege Zum waren 1 % mehr Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen angemeldet als zum Stichtag des Vorjahres, wobei in den Bereichen Hort und Tagespflege jeweils ein Anstieg von 2 % zu verzeichnen ist. Abbildung 22: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden Krippe Kindergarten Hort Tagespflege Jugendhilfebericht 2018 Seite 40

41 Tabelle 14: Landeszuschuss zu den Betriebskosten Landeszuschuss ,56 * , , ,36 * enthält ,81 Kostenerstattung vom Freistaat für Kinder im letzten Kindergartenjahr Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Der Landeszuschuss betrug seit 2009 pro Jahr pro Kind. Er wurde ab schrittweise erhöht und betrug: ab : 2.010, ab : 2.085, ab : 2.165, ab : 2.295, ab : pro Kind. Der 8,1 %ige Anstieg der Auszahlungen von 2017 zu 2018 resultiert zum Großteil aus dieser Erhöhung, zum geringeren Teil aus der Erhöhung der für diesen Zeitraum als Berechnungsgrundlage dienenden Betreuungsstunden um 1,3 % (Abbildung 22). Tabelle 15: Pauschalierte Förderung von Investitionen Bundesmittel , , , ,25 Landesmittel , , , ,97 Landkreismittel , , , ,51 Im Rahmen der Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung wurden in den Jahren 2010 bis 2018 von Bund und Land 18,1 Mio. bereitgestellt. Aus dem unterschiedlichen Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen ergeben sich Verschiebungen des Mitteleinsatzes zwischen den Jahren (siehe Tabelle 16). Von 2010 bis 2018 wurden insgesamt 276 Maßnahmen zur Schaffung von neuen bzw. Sanierung und Modernisierung von bestehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Abbildung 23 zeigt die Verteilung auf die Bereiche Krippe sowie Kindergarten und Hort. Der Landkreis hat diese Maßnahmen mit 1,8 Mio. unterstützt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 41

42 Abbildung 23: Pauschalierte Förderung von Investitionen Anzahl der Plätze Anzahl der Maßnahmen Krippenplätze Kindergartenund Hortplätze Anzahl der Maßnahmen Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen Den Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen obliegen die Beratung von Eltern, Einrichtungen, Trägern der freien Jugendhilfe sowie Städten und Gemeinden in Fragen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege ( 22 ff SGB VIII) und die Fachberatung nach 21 SächsKitaG die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) die Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen die Organisation von Fortbildungen für Leiter und Erzieher in Tageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen ( 21 Abs. 2 SächsKitaG). Tabelle 16: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erlaubnisse per d. J Betreuungsplätze per d. J erteilte Erlaubnisse Die Fachberaterinnen bereiteten auch im Jahr 2018 Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen, Erzieher und Tagespflegepersonen inhaltlich vor. Die organisatorische Abwicklung der Veranstaltungen erfolgte durch die Volkshochschule Mittelsachsen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 42

43 3.3.3 Absenkung und Übernahme von Elternbeiträgen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, abzusenken. Dieser Absenkungsbetrag wird den Trägern der Einrichtungen und den Tagespflegepersonen durch den Landkreis erstattet ( 15 SächsKitaG). Weiterhin übernimmt der Landkreis auf Antrag den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit die Belastung den Eltern und dem Kind gemäß 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht zuzumuten ist ( 15 SächsKitaG). Tabelle 17: Zahlfälle für Absenkungen und Übernahmen von Elternbeiträgen (Jahresdurchschnitt) Kinder mit abgesenkten Elternbeiträgen Kinder mit übernommenen Elternbeiträgen Die Tabelle 18 weist den Jahresdurchschnitt für die Anzahl der Kinder mit abgesenkten Elternbeiträgen aus. Dieser blieb von 2017 zu 2018 relativ konstant. Die gleiche Entwicklung zeigt die Tabelle 18 für den Jahresdurchschnitt der Kinder mit vom Landkreis übernommenen Elternbeiträgen. Abbildung 24: Anzahl der Kinder mit abgesenkten Elternbeiträgen (Jahresdurchschnitt) Tagespflege Hort Kindergarten Krippe Jugendhilfebericht 2018 Seite 43

44 Abbildung 25: Anzahl der Kinder mit übernommenen Elternbeiträgen (Dezember-Fallzahlen) Hort Kindergarten Krippe Tabelle 18: Anteil der Bereiche an Gesamtzahlfällen Absenkungen Übernahmen Krippe 22 % 22 % 22 % 22 % 16 % 14 % 15 % 16 % Kindergarten 43 % 47 % 47 % 48 % 41 % 54 % 51 % 49 % Hort 33 % 30 % 30 % 29 % 43 % 32 % 34 % 35 % Tagespflege 1 % 1 % 1 % 1 % in obigen Werten enthalten Von 2010 zu 2011 hatte sich der Anteil des Kindergarten-Bereiches an den gesamten Zahlfällen sowohl bei den abgesenkten als auch bei den übernommenen Elternbeiträgen deutlich erhöht. Hauptursache dafür war die Abschaffung des beitragsfreien Schulvorbereitungsjahres ab dem (Änderung 15 Abs. 3 SächsKitaG), wodurch die Fälle, die in das Schulvorbereitungsjahr fielen, zusätzlich wieder zu bearbeiten waren. Seit 2011 kam es diesbezüglich zu keinen wesentlichen Änderungen bei den abgesenkten Elternbeiträgen. Bei der Übernahme von Elternbeiträgen gab es im Jahr 2018 eine Verschiebung zugunsten der Bereiche Krippe und Hort. Jugendhilfebericht 2018 Seite 44

45 Tabelle 19: Aufwendungen für Absenkungen und Übernahmen von Elternbeiträgen Aufwendungen für Absenkungsbeträge Aufwendungen für übernommene Elternbeiträge , , , , , , , ,20 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Nach dem erheblichen Anstieg von 2010 zu 2011 (um jeweils 22 %) wegen des Wegfalls des beitragsfreien Schulvorbereitungsjahres haben sich die Aufwendungen aus dem Kreishaushalt in beiden Leistungsbereichen von 2011 zu 2017 unterschiedlich entwickelt. Die Aufwendungen für ganz oder teilweise übernommene Elternbeiträge blieben von 2013 bis 2015 konstant. Seit dem Jahr 2016 sanken sie, zuletzt im Jahr 2018 um 8 %. Die Aufwendungen für Absenkungsbeträge stiegen seit 2012 kontinuierlich, zuletzt von 2017 zu 2018 um 7 %. Das ist maßgeblich auf die von 2017 zu 2018 um durchschnittlich 4 % gestiegenen Elternbeiträge zurückzuführen. Im Krippenbereich beläuft sich der Anstieg dabei auf 6 %. Abbildung 26: Aufwendungen für Absenkungen und Übernahmen von Elternbeiträgen 1.000,00 800,00 600,00 400,00 200,00 - Absenkungen im Jahresdurchschnitt je Kind Übernahmen im Jahresdurchschnitt je Kind ,82 702, ,09 714, ,44 809, ,39 752,45 Abbildung 26 verdeutlicht, welche Mittel im Durchschnitt pro Jahr für ein Zahlfall-Kind aufgewendet werden. Das waren im Jahr 2018 für die Absenkung des Elternbeitrags wegen Alleinerziehung oder Geschwisterermäßigung 456 sowie 752 für die Übernahme des Elternbeitrags. Jugendhilfebericht 2018 Seite 45

46 3.4 Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen Tabelle 20: Gesamtüberblick Fallzahlen und Aufwendungen für 27 bis 42 SGB VIII Fallzahl Aufwendungen Fallzahl Aufwendungen Fallzahl Aufwendungen Fallzahl Aufwendungen ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen stationäre Hilfen Zwischensumme Inobhutnahmen Erziehungsberatung Gesamtzahl Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Der Gesamtblick auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung und angrenzenden Leistungen ( 27 bis 42 SGB VIII) enthält die erzieherischen Hilfen für Minderjährige, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige und junge Volljährige, die Hilfen für junge Volljährige, die Inobhutnahmen und die erzieherischen Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige sowie Hilfen nach Eintritt der Volljährigkeit. In diesen Leistungsbereichen sind insgesamt von 2017 zu 2018 die Fallzahlen um 5 % sowie die Aufwendungen um 9 % gesunken. Um eine Vergleichbarkeit der dargestellten Daten seit Beginn der Berichterstattung im Jugendhilfebericht 2010/2011 zu gewährleisten, wird die im Jugendhilfebericht 2015 begonnene separate Darstellung der Fallzahlen und Aufwendungen für Inobhutnahme und erzieherische Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige beibehalten. Die Gliederungspunkte bis enthalten keine Fallzahlen und daraus folgende finanzielle Leistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige. Diese sind in den Gliederungspunkten und dargestellt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 46

47 Die Abbildung 27 weist aus, mit wie vielen Hilfen junge Menschen unter 18 Jahren bzw. über 18 Jahren unterstützt worden sind. Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) vor und nach Eintritt der Volljährigkeit sind besonders hervorgehoben. Die Zahl der Inobhutnahmen und der Beratungsfälle in der Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII sind nicht in der Gesamtfallzahl enthalten. Abbildung 27: Gesamtfallzahlen nach Altersbereichen (ohne 28 und 42 SGB VIII) Gesamtfallzahl Hilfen für UMA Hilfen für Minderjährige Hilfen für ehemalige UMA Hilfen für junge Volljährige In der Abbildung 28: Gesamtüberblick Fallzahlen und Aufwendungen (ohne 28 und 42 SGB VIII)Abbildung 28 werden die Gesamtfallzahl sowie die entsprechenden Aufwendungen nach ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen (für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, einschließlich seelisch Behinderter) differenziert dargestellt. In diesem Bereich ist von 2017 zu 2018 insgesamt ein Rückgang der Fallzahlen um 6 % zu verzeichnen. Die Aufwendungen haben sich um 9 % verringert. Jugendhilfebericht 2018 Seite 47

48 Abbildung 28: Gesamtüberblick Fallzahlen und Aufwendungen (ohne 28 und 42 SGB VIII) Hilfefälle Aufwendungen ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen stationäre Hilfen Aufwendungen ambulant Aufwendungen teilstationär Aufwendungen stationär Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Abbildung 29: Entwicklung der Fallzahlen nach Leistungsparagraphen (ohne 28, 29, 35 SGB VIII) a Der höchste Zuwachs ist bei den Hilfen für junge Volljährige ( 41) bedingt durch die weitere Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher nach Eintritt der Volljährigkeit zu verzeichnen. Danach folgt die Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31). Jugendhilfebericht 2018 Seite 48

49 Abbildung 30: Entwicklung der Falldichte nach Leistungsparagraphen (ohne 28, 29, 35 und 41 SGB VIII) 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 Fälle je minderjährige Landkreiseinwohner 2,0 1,0 0, a ,0 1,4 3,1 0,5 5,9 2,9 0,9 0, ,1 1,3 3,3 0,1 7,3 7,0 1,2 6, ,0 1,4 3,0 0,2 8,2 6,7 1,5 2, ,8 1,7 3,3 0,2 7,2 4,7 1,4 1,4 Abbildung 31: Entwicklung der Aufwendungsquote nach Leistungsparagraphen (ohne 28, 29, 35 und 41 SGB VIII) Aufwendungen je minderjährige Landkreiseinwohner a Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Die Abbildungen 30 und 31 stellen die Entwicklung der Fallzahlen bzw. der Aufwendungen im Berichtszeitraum in Relation zu je im Landkreis wohnenden 0- bis unter 18-Jährigen dar. Sie enthalten keine Angaben zu den Hilfeleistungen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII. Für diese Altersgruppe stieg die Falldichte von 20,8 im Vorjahr auf 28,1 im Jahr 2018 und die Aufwendungsquote von auf (jeweils bezogen auf je im Landkreis wohnende 18- bis unter 21-Jährige). Jugendhilfebericht 2018 Seite 49

50 3.4.1 Erziehungsberatung Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zum Alter von 21 Jahren, welches im Landkreis von drei Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt wird. Abbildung 32: Anzahl der Beratungsfälle und durchschnittliche Aufwendungen je Beratungsfall ,00 Beratungsfälle ,00 200,00 Aufwendungen Beratungsfälle 28 SGB VIII 0 Aufwendungen je Beratungsfall ,18 493,55 450,47 512,60 - Quelle: Jahresstatistik der Erziehungsberatungsstellen; LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; eigene Berechnungen Abbildung 33: Anzahl der Beratungskontakte Anzahl der Beratungskontakte Quelle: Jahresstatistik der Erziehungsberatungsstellen (Meldung zum Statistischen Landesamt); eigene Berechnungen Während die Anzahl der beratenen Familien von 2017 zu 2018 konstant blieb, stieg die Anzahl der Beratungskontakte um 3 % an. Dementsprechend erhöhte sich auch die Beratungsintensität von 8,9 auf 9,2 Kontakte je Beratungsfall. Tabelle 21: Aufwendungen für 28 SGB VIII Aufwendungen , , , ,37 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 50

51 3.4.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung zählen: flexible Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII Erziehungsbeistand nach 30 SGB VIII und sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII. Die Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII stellt ein besonderes Hilfsangebot dar, weil sie von Hilfesuchenden direkt - ohne den Weg über das Jugendamt zu nehmen - in Anspruch genommen werden kann. Daher wurde über diese Hilfeform im Gliederungspunkt separat berichtet. Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII findet im Landkreis zumeist integriert in andere erzieherische Hilfeformen statt, in geeigneten Fällen werden auch bestehende Angebote der Jugendgerichtshilfe - z. B. soziale Trainingskurse - genutzt. Aus diesem Grund werden keine separaten Fallzahlen für Hilfen nach 29 SGB VIII ausgewiesen. Abbildung 34: Fallzahlen und Aufwendungen ambulanter Hilfen für Kinder und Jugendliche Hilfefälle Aufwendungen 0 Fälle 27 SGB VIII Fälle 30 SGB VIII Fälle 31 SGB VIII Aufwendungen 27 SGB VIII Aufwendungen 30 SGB VIII Aufwendungen 31 SGB VIII Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Die unterschiedliche Entwicklung der drei Hilfearten von 2017 zu 2018 ist in Abbildung 34 ersichtlich. Die Entwicklung der Aufwendungen korrespondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen. Im Jahr 2018 waren bei den flexible Hilfen zur Erziehung ( 27 SGB VIII) die niedrigsten und bei der sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGB VIII) die höchsten Fallzahlen im Berichtszeitraum seit 2010 zu verzeichnen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 51

52 Tabelle 22: Fallzahlenentwicklung ambulanter Hilfen für Kinder und Jugendliche 27 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Die Fallzahlen der einzelnen Hilfearten geben die Anzahl der im jeweiligen Jahr gewährten Hilfen wieder und setzen sich somit aus der Anzahl der im Jahr beendeten Fälle und der Anzahl der am des Jahres (und darüber hinaus) noch laufenden Fälle zusammen. Das Fallgeschehen in den einzelnen Hilfearten wird durch die gleichzeitige Betrachtung der Neufälle eines Jahres (Zugänge) deutlicher als nur durch die Betrachtung der Stichtagsfälle zum eines Jahres. Tabelle 23: Aufwendungen für ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche Aufwendungen 27 SGB VIII , , , ,93 Aufwendungen 30 SGB VIII , , , ,85 Aufwendungen 31 SGB VIII , , , ,52 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 52

53 Abbildung 35: Fallzahlen und Betreuungsumfang 27 SGB VIII Hilfefälle Betreuungsumfang 0 Betreuungsstunden Betreuungstage Fälle 27 SGB VIII Flexible Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII werden sowohl in ambulanter Form als auch in Kombination von ambulanten und stationären bzw. teilstationären Leistungen erbracht. Fallzahlen und Betreuungsumfang sanken von 2017 zu 2018 um 19 bzw. 25 %. Abbildung 36: Fallzahlen und durchschnittlicher Betreuungsumfang 30 und 31 SGB VIII Hilfefälle Betreuungsstunden Fälle 30 SGB VIII Fälle 31 SGB VIII durchschnittliche Betreuungsstunden je Hilfefall nach 30 SGB VIII durchschnittliche Betreuungsstunden je Hilfefall nach 31 SGB VIII Der durchschnittliche Betreuungsumfang (errechnet aus der Summe der Betreuungsstunden im Jahr dividiert durch die Anzahl der Fälle im Jahr) stieg für beide Hilfearten von 2017 zu 2018 leicht an (um 1 %). Für Hilfen nach 30 SGB VIII wurden 2018 insgesamt Betreuungsstunden geleistet, für Hilfen nach 31 SGB VIII insgesamt Jugendhilfebericht 2018 Seite 53

54 3.4.3 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Teilstationäre Hilfen zur Erziehung werden Kindern und Jugendlichen in Form der Erziehung in einer Tagesgruppe nach 32 SGB VIII gewährt. Abbildung 37: Fallzahlen und Aufwendungen teilstationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche Hilfefälle Aufwendungen 5 0 Fälle 32 SGB VIII Aufwendungen 32 SGB VIII Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Tabelle 24: Fallzahlenentwicklung teilstationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche 32 SGB VIII Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Tabelle 25: Aufwendungen für teilstationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche Aufwendungen 32 SGB VIII , , , ,94 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Seit Jahresende 2012 steht das Angebot einer Lerntherapeutischen Tagesgruppe für Hilfen nach 32 SGB VIII, auch i. V. m. 35a SGB VIII, im Landkreis mit einer Kapazität von 6 Plätzen zur Verfügung. Jugendhilfebericht 2018 Seite 54

55 3.4.4 Stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche Zu den stationären Hilfen zur Erziehung zählen: Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach 34 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach 35 SGB VIII. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 waren keine Hilfefälle nach 35 SGB VIII zu verzeichnen. Abbildung 38: Fallzahlen, Aufwendungen und Erträge für stationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche Hilfefälle Aufwendungen/Erträge Fälle 33 SGB VIII Fälle 34 SGB VIII Aufwendungen 33 SGB VIII Aufwendungen 34 SGB VIII Erträge SGB VIII Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Sowohl die Fallzahlen als auch die Aufwendungen für Vollzeitpflege sind von 2017 zu 2018 gesunken (um 13 bzw. 8 %). Während sich das Pflegegeld für Vollzeitpflege nur leicht erhöht hat, sanken die Aufwendungen des Landkreises für Kostenerstattungsfälle um 18 %. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen der Landkreis nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf ein anderes Jugendamt diesem weiterhin die Kosten der Vollzeitpflege zu erstatten hat (nach 89a SGB VIII). Bei den Hilfen nach 34 SGB VIII sind von 2017 zu 2018 zwar die Fallzahlen um 9 % zurückgegangen, der Betreuungsumfang (Betreuungstage) aber um 5 % gestiegen. Zusammen mit teilweise gestiegenen Entgelten der Leistungserbringer verursachte dies die Erhöhung der Aufwendungen um 4 % gegenüber dem Vorjahr. Tabelle 26: Jahresdurchschnitt der Aufwendungen stationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche je Hilfefall Aufwendungen 33 SGB VIII 9.647, , , ,46 Aufwendungen 34 SGB VIII , , , ,41 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Jugendhilfebericht 2018 Seite 55

56 Tabelle 27: Fallzahlenentwicklung 33 SGB VIII 33 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Kostenerstattungen nach 89a Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Die Anzahl der in der örtlichen Zuständigkeit des Landkreises Mittelsachsen in Vollzeitpflege betreuten Kinder und Jugendlichen blieb von 2017 zu 2018 konstant. Zusätzlich waren 99 sogenannte Kostenerstattungsfälle nach 89a SGB VIII zu verzeichnen (2 Fälle weniger als 2017). Eine Aufgabe der Sozialarbeiter des Bereiches Pflegekinderdienst ist die Begleitung der Pflegefamilien, der Pflegekinder sowie derer Herkunftsfamilien. Am gab es im Landkreis 182 Pflegepersonen bzw. Pflegefamilien, darunter 11 Bereitschaftspflegestellen. Von den 224 Plätzen für Vollzeitpflege und 14 für Bereitschaftspflege waren am Jahresende 215 bzw. 9 belegt, davon 7 mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. In 61 Fällen bestand zwischen Pflegeperson und Pflegekind ein Verwandtschaftsverhältnis, meist handelte es sich dabei um Großeltern. Die Differenz zu den o. a. Fallzahlen entsteht durch die Betreuung von Pflegefamilien, bei denen Pflegekinder leben, für die der Landkreis Mittelsachsen nicht zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe ist. Damit wird der Anspruch der Pflegefamilien auf eine ortsnahe Beratung und Unterstützung gemäß 37 Abs. 2 SGB VIII sichergestellt. Der Bereich Pflegekinderdienst unterbreitet in jedem Jahr mehrere eigene Angebote zur Fortbildung und informiert über externe Angebote. Eingeladen werden zusätzlich zu den Pflegeeltern auch Adoptiveltern sowie -bewerber. Im Jahr 2018 wurden drei Fortbildungsveranstaltungen organisiert: Zum Thema Fröhlicher Alltag Leben mit Pflegekindern trafen sich 30 Pflegeltern im März 2018 zu zwei weiterbildenden Gesprächsrunden mit einer externen Referentin in Döbeln und Freiberg. In sehr bildhaften, lebendigen Beiträgen ging es darum, das Tun des Pflegekindes und seine Geschichte verstehen zu lernen. Die speziellen Themenstellungen der Verwandtenpflege wurden mit 11 Pflegepersonen in einer Veranstaltung am 26. Mai 2018 besprochen. Stille Störungen bei Pflegekindern war der Titel einer weiteren Tagesveranstaltung am 25. August 2018, an der 31 Personen teilnahmen. Weiterhin finden unter fachlicher Begleitung des Pflegekinderdienstes für Pflegefamilien im Raum Mittweida/Freiberg und in Döbeln regelmäßig Pflegeelternstammtische statt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 56

57 Tabelle 28: Fallzahlenentwicklung 34 SGB VIII 34 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Die Fallzahlen für die Hilfen nach 34 SGB VIII - Heimerziehung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 9 %. Die 35 stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis, die Leistungen nach 34 SGB VIII erbringen, waren im Jahr 2018 im Durchschnitt zu 90 % ausgelastet (vgl. Tabelle 29). 53 % der vorhandenen 262 Plätze waren mit Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis Mittelsachsen belegt, darunter 29 % mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Damit ist der Auslastungsgrad im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (um 3 %). Wegen des Rückgangs der Zahl zu betreuender unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sind im Jahr 2018 drei darauf ausgerichtete Einrichtungen nach 34 SGB VIII mit insgesamt 30 Plätzen geschlossen worden. Die Einrichtungen im Landkreis sind teilweise auf bestimmte Altersgruppen oder Problemlagen spezialisiert. Neben dem klassischen Kinder- und Jugendheim gibt es auch unterschiedliche betreute Wohnformen wie Wochengruppen, heilpädagogische Wohngruppen, Jugendwohngruppen, Trainingswohnen bzw. Verselbstständigungswohnen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 57

58 Tabelle 29: Belegungsstatistik stationärer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Mittelsachsen Einrichtung Wohngruppe f. Mädchen mit (sexueller) Gewalterfahrung Freiberg ALAIF Wohngruppe (UMA) Freiberg (Schließung am ) Betreutes Jugendwohnen ALAIF (UMA) Freiberg Verselbständigungswohnen für UMA Frankenberg (Schließung am ) Wohngruppe für UMA Rochlitz (Schließung am ) Wohngruppe (UMA) Villa Burgstädt Wohngruppe UMA Verselbständigungswohnen Burgstädt Betreutes Jugendwohnen (UMA) Frankenberg Träger CJD Sachsen Chemnitz CJD Sachsen Chemnitz CJD Sachsen Chemnitz Delphin Projekte ggmbh Chemnitz Diakonisches Werk Rochlitz e. V Rochlitz Don Bosco Jugend-Werk GmbH Sachsen Burgstädt Don Bosco Jugend-Werk GmbH Sachsen Burgstädt DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V Hainichen Kapazität 8 Altersgruppe lt. Betriebserlaubnis 12 Jahre bis 21 Jahre 12 ab 14 Jahre 4 ab 16 Jahre 10 ab 16 Jahre 8 ab 10 Jahre 10 ab 14 Jahre 4 ab 16 Jahre neu ab ab 16 Jahre Belegung in % mit jungen Menschen aus dem Landkreis Mittelsachsen % 95 % 57 % 0 % 11 % 32 % 99 % 69 % 54 % 99 % 69 % 54 % 100 % 90 % 77 % 100 % 90 % 77 % 98 % 87 % 42 % 98 % 87 % 42 % 110 % 93 % 78 % 110 % 93 % 78 % 117 % 112 % 94 % 117 % 111 % 57 % 94 % 97 % 94 % 97 % 123 % 150 % 109 % 123 % 150 % 109 % Betreutes Wohnen UMA Mittweida 1 Mittweida DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V Hainichen 4 ab 16 Jahre 87 % 100 % 106 % 87 % 100 % 106 % Betreutes Wohnen UMA Mittweida 2 Mittweida DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V Hainichen 3 ab 16 Jahre neu ab % 90 % 100 % 90 % Der Kompass Großweitzschen, OT Gallschütz Förster-Hausmann und Wolf GbR Döbeln 6 ab 6 Jahre 94 % 98 % 91 % 17 % 45 % 16 % Jugendhilfebericht 2018 Seite 58

59 Einrichtung Heilpädagogische familienorientierte Wohngruppe Beerwalde Erlau, OT Beerwalde Mut zum Leben" Frankenberg, OT Dittersbach Haus Nassau Frauenstein Intensiv-pädagogische Kleingruppe Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Niederbobritzsch Kinder- und Jugendheim Lichtenberg Wohngruppe Lichtenberg Kinder- und Jugendheim Burgstädt Sozialpädagogische Wohngruppen Burgstädt Kinder- und Jugendheim Burgstädt Trainingswohnen Burgstädt Kinderhaus Gärtitz Döbeln, OT Gärtitz Kinderhaus Gärtitz Verselbständigungsgruppe Döbeln, OT Gärtitz Der Kaktus Großweitzschen, OT Höckendorf Träger Internationaler Bund IB Leipzig JHP Courage e. V Aachen Sven-Olaf Kersten Frauenstein Kinderarche Sachsen e.v Radebeul Kinderarche Sachsen e.v Radebeul Kinderarche Sachsen e.v Radebeul Kinderarche Sachsen e.v Radebeul Kinderhaus Gärtitz GmbH & Co. KG Döbeln Kinderhaus Gärtitz GmbH & Co. KG Döbeln Barbara Mehlhorn Großweitzschen Kapazität Altersgruppe lt. Betriebserlaubnis 10 ab 6 Jahre 3 ab 7 Jahre 8 ab 6 Jahre 5 ab 5 Jahre 6/ 12 ab 02/2018 ab 6 Jahre 16 ab 3 Jahre 2 ab 16 Jahre 8 ab 3 Jahre 4 ab 16 Jahre 7 7 bis 21 Jahre Belegung in % mit jungen Menschen aus dem Landkreis Mittelsachsen % 93 % 127 % 94 % 93 % 92 % 53 % 67 % 33 % 0 % 0 % 17 % 77 % 99 % 94 % 36 % 12 % 13 % 98 % 100 % 99 % 10 % 20 % 20 % 98 % 99 % 89 % 54 % 74 % 57 % 94 % 99 % 87 % 44 % 34 % 24 % 96 % 86 % 81 % 12 % 0 % 0 % 100 % 100 % 98 % 26 % 25 % 18 % 102 % 100 % 94 % 102 % 100 % 94 % 114 % 96 % 97 % 14 % 7 % 0 % Jugendhilfebericht 2018 Seite 59

60 Einrichtung Kinder- und Jugendwohngruppen Die Distel, Intensivpädagogische Jungenwohngruppe Großweitzschen Kinder- und Jugendwohngruppen Die Distel, Schwerpunkt UMA Großweitzschen (ab Gr. I /II zusammengefasst, 14 Plätze ab 6 Jahre) Träger Thomas Mehlhorn Döbeln Thomas Mehlhorn Döbeln Kapazität Altersgruppe lt. Betriebserlaubnis 6 ab 6 Jahre 8 ab 15 Jahre Belegung in % mit jungen Menschen aus dem Landkreis Mittelsachsen % 94 % 98 % 0 % 17 % 17 % 125 % 100 % 99 % 125 % 100 % 99 % Sozialpädagogisch betreutes Wohnen Distel Großweitzschen Thomas Mehlhorn Döbeln 6/ 8 ab 10/2018 ab 16 Jahre 99 % 98 % 100 % 99 % 67 % 100 % Rückgrat GmbH Co. KG Wohngruppe Grunau Roßwein Rückgrat GmbH & Co. KG Döbeln 6 ab 3 Jahre 100 % 100 % 99 % 79 % 33 % 30 % Startklar GmbH & Co. KG Jugendwohnen Döbeln Startklar GmbH & Co. KG Döbeln 16 ab 16 Jahre 88 % 79 % 76 % 88 % 67 % 63 % Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Heilpädagogische Wohngruppe I Frankenberg VfB Mittweida e. V Mittweida 7 ab 6 Jahre 103 % 93 % 80 % 62 % 64 % 45 % Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Heilpädagogische Wohngruppe II Frankenberg VfB Mittweida e. V Mittweida 7 ab 6 Jahre 105 % 97 % 99 % 68 % 66 % 70 % Jugendhilfebericht 2018 Seite 60

61 Einrichtung Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Wochengruppe Frankenberg Träger VfB Mittweida e. V Mittweida Kapazität Altersgruppe lt. Betriebserlaubnis 8 ab 6 Jahre Belegung in % mit jungen Menschen aus dem Landkreis Mittelsachsen % 66 % 81 % 98 % 66 % 81 % Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Familienähnliche Wohngruppe Frankenberg VfB Mittweida e. V Mittweida 8 ab 6 Jahre 99 % 95 % 97 % 89 % 73 % 72 % Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Jugendwohngruppe Mittweida Heimverbund Sonneneck/Immenhof" Sozialpädagogische Wohngruppe - Humboldtstraße Frankenberg Jugendhilfeeinrichtung Flöha - Wohngruppe Flöha Waldhaus Noschkowitz Ostrau, OT Noschkowitz Wohngruppe Am Ring Döbeln, OT Gärtitz VfB Mittweida e. V Mittweida VfB Mittweida e. V Mittweida Volkssolidarität RV Freiberg e. V Flöha Waldhaus Noschkowitz Sibylle Gierschner (seit ) Ostrau WG Am Ring GmbH & Co. KG Döbeln 7 14 bis 21 Jahre 6 ab 6 Jahre 12/ 10 ab 07/2018 ab 6 Jahre 8 6 bis 18/21 Jahre 9 ab 0 Jahre 100 % 94 % 85 % 62 % 68 % 57 % 99 % 103 % 103 % 99 % 103 % 91 % 95 % 97 % 82 % 95 % 97 % 82 % 96 % 94 % 99 % 12 % 15 % 20 % 100 % 100 % 98 % 6 % 11 % 2 % ; Meldungen der Träger Jugendhilfebericht 2018 Seite 61

62 Tabelle 30: Entwicklung von Aufwendungen und Erträgen stationärer Hilfen für Kinder und Jugendliche Aufwendungen 33 SGB VIII , , , ,94 Aufwendungen 34 SGB VIII , , , ,02 Erträge 33 und 34 SGB VIII , , , ,54 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Erträge im Zusammenhang mit stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche entstehen aus Kostenerstattungen von anderen Leistungsträgern (Jugendämtern und Sozialleistungsträgern) sowie aus Kostenbeiträgen der jungen Menschen bzw. ihrer Unterhaltspflichtigen. Sie verringerten sich von 2017 zu 2018 um 25 %. Abbildung 39: Pflegegeld für Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII bis unter 6-Jährige 6- bis unter 12-Jährige 12- bis unter 18-Jährige und junge Volljährige Kosten für den Sachaufwand Kosten für die Pflege und Erziehung Aufgrund der Beschlussfassung des sächsischen Landesjugendhilfeausschusses wird den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege - kurz: Pflegegeld - seit 2012 ohne zeitliche Verzögerung gefolgt. Von 2010 bis 2015 wurde das Pflegegeld jährlich angehoben, 2015 und 2016 blieb es bei konstanten Beträgen. Ab stieg der Anteil für den Sachaufwand in der Altersgruppe der 0 bis unter 6- Jährigen um 7, was eine Erhöhung des Pflegegeldes um 1 % bedeutet. Ab wurden die Kosten für Pflege und Erziehung sowie die Kosten für den Sachaufwand in den ersten beiden Altersgruppen um jeweils 1 % angehoben. Jugendhilfebericht 2018 Seite 62

63 3.4.5 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird gemäß 35a SGB VIII nach dem im Einzelfall vorliegenden Bedarf in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt. Abbildung 40: Fallzahlen, Aufwendungen und Erträge für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfefälle Aufwendungen/Erträge Fälle ambulant Fälle teilstationär Fälle stationär Aufwendungen ambulant Aufwendungen teilstationär Aufwendungen stationär Erträge 35a SGB VIII Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Bei 27 der 57 im Jahr 2018 gewährten ambulanten Eingliederungshilfen handelt es sich um sogenannte Schulbegleiter. Diese unterstützten 9 Minderjährige beim Besuch einer Förderschule, 4 in der Grundschule, 11 in der Oberschule, einen auf dem Gymnasium und zwei in der Berufsschule. Trotz analog zu den Fallzahlen leicht gesunkenem Betreuungsumfang (um 2 %) erhöhten sich die Aufwendungen für ambulante Eingliederungshilfe von 2017 zu 2018 um 5 %. Ursache dafür sind die gestiegenen Entgelte der Leistungserbringer. Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen gingen sowohl die Fallzahlen als auch der Betreuungsumfang erheblich zurück (um ca. 40 %). Dementsprechend sanken auch die Aufwendungen auf 70 % des Vorjahresergebnisses. Teilstationäre Eingliederungshilfe wurde im Jahr 2018 nicht gewährt. Die Entwicklung der Erträge in diesem Bereich wird neben einem relativ konstanten Grundstock von Erträgen aus Kostenbeiträgen für stationäre Hilfeleistungen durch diskontinuierlich eingehende Kostenerstattungen von anderen Jugendämtern oder anderen Sozialleistungsträgern beeinflusst. Jugendhilfebericht 2018 Seite 63

64 Tabelle 31: Fallzahlenentwicklung in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a ambulant Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat a teilstationär Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat 1 < a stationär Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Tabelle 32: Entwicklung von Aufwendungen und Erträgen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Aufwendungen 35a SGB VIII ambulant Aufwendungen 35a SGB VIII teilstationär Aufwendungen 35a SGB VIII stationär , , , , , , , , , ,71 Erträge 35a SGB VIII , , , ,29 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 64

65 3.4.6 Hilfe für junge Volljährige Hilfe für junge Volljährige nach 41 SGB VIII kann gewährt werden in Form von ambulanter Hilfe als: flexible Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII Erziehungsbeistand nach 30 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige nach 35a SGB VIII Nachbetreuung für junge Volljährige nach 41 Abs. 3 SGB VIII stationärer Hilfe als: Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige nach 35a SGB VIII Für die Hilfen nach 28 und 29 SGB VIII gelten die unter Gliederungsnummer getroffenen Aussagen. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 waren keine Hilfen für junge Volljährige nach 27 und 35 SGB VIII zu verzeichnen. Abbildung 41: Fallzahlen, Aufwendungen und Erträge für Hilfen für junge Volljährige Hilfefälle Aufwendungen/Erträge 0 ambulante Hilfen stationäre Hilfen Aufwendungen ambulant Aufwendungen stationär Erträge 41 SGB VIII Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Jugendhilfebericht 2018 Seite 65

66 Tabelle 33: Fallzahlenentwicklung der ambulanten Hilfen für junge Volljährige 30 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat a ambulant Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Abs. 3 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Tabelle 34: Aufwendungen für ambulante Hilfen für junge Volljährige Aufwendungen 30 SGB VIII , , , ,32 Aufwendungen 35a SGB VIII , , , ,82 ambulant (2012) Aufwendungen 41 Abs. 3 SGB VIII , , , ,49 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Im Bereich der ambulanten Hilfen für junge Volljährige haben sich von 2017 zu 2018 sowohl die Fallzahlen (um 11 %) als auch die Aufwendungen (um 63 %) erhöht. Das ist durch die Entwicklung in den Hilfearten Erziehungsbeistand nach 30 SGB VIII und ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige nach 35a SGB VIII verursacht, wo sowohl die Fallzahlen und der Betreuungsumfang als auch infolgedessen die Aufwendungen erheblich gestiegen sind. Aus buchungstechnischen Gründen konnte erstmals für das Jahr 2012 eine Aussage zu den Ausgaben für ambulante Hilfen für seelisch behinderte junge Volljährige ( 35a SGB VIII) getroffen werden (erstmalige Erfassung in einer separaten Haushaltsstelle). Jugendhilfebericht 2018 Seite 66

67 Tabelle 35: Fallzahlenentwicklung der stationären Hilfen für junge Volljährige 33 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat a stationär Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Durchschnittliche Zahl laufender Fälle im Monat Tabelle 36: Aufwendungen für stationäre Hilfen für junge Volljährige Aufwendungen 33 SGB VIII , , , ,89 Aufwendungen 34 SGB VIII , , , ,11 Aufwendungen 35a SGB VIII stationär k. A , , ,18 Erträge 41 SGB VIII , , , ,86 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Im Bereich der stationären Hilfen für junge Volljährige haben sich von 2017 zu 2018 sowohl die Fallzahlen (um 13 %) als auch die Aufwendungen um 9 % erhöht. Der erhebliche Rückgang im Betreuungsumfang bei Hilfen nach 34 SGB VIII (um 50 %) wurde durch Steigerungen bei den Hilfen nach 33 bzw. 35a SGB VIII (um 27 % bzw. 50 %) aufgefangen. Auch bei den jungen Volljährigen ist festzustellen, dass die Entwicklung der Erträge in diesem Bereich neben einem relativ konstanten Grundstock von Erträgen aus Kostenbeiträgen für stationäre Hilfeleistungen durch diskontinuierlich eingehende Kostenerstattungen von anderen Jugendämtern oder anderen Sozialleistungsträgern beeinflusst wird. Jugendhilfebericht 2018 Seite 67

68 3.4.7 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Abbildung 42: Fallzahlen und durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen Fallzahl Betreuungstage 0 Neufälle durchschnittliche Dauer der Inobhutnahme Die Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach 42 SGB VIII war im Jahr 2018 in 50 Fällen erforderlich. Dabei handelte es sich in 17 Fällen um Kostenerstattungsfälle nach 89b SGB VIII, d. h. die Inobhutnahme erfolgte durch ein anderes Jugendamt. Die Eltern hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt aber im Landkreis Mittelsachsen, weshalb dem anderen Landkreis/der kreisfreien Stadt die Kosten zu erstatten waren. Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeutet das einen Rückgang der Inobhutnahmen durch das Jugendamt des Landkreises (um 28 %) und einen Anstieg der Kostenerstattungsfälle (um 31 %). Dementsprechend hat sich auch die Gesamtdauer der Inobhutnahmen im Vergleich zum Jahr 2017 erhöht (um 17 %). Die Kinder und Jugendlichen blieben im Berichtsjahr insgesamt Tage in der Obhut des Jugendamtes, so dass eine Inobhutnahme im Durchschnitt 31 Tage dauerte. Dabei war bei den Inobhutnahmen durch andere Jugendämter ein Jahresdurchschnitt von 31 Tagen, bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt des Landkreises ein Jahresdurchschnitt von 32 Tagen zu verzeichnen. Dieser Wert ist im Wesentlichen auf 13 Inobhutnahmen zurückzuführen, bei denen zwischen einem und neun Monate erforderlich waren, um für die Minderjährigen eine gute Perspektive bzw. in Fällen stationärer Betreuungsbedarfe die passende Hilfeeinrichtung nach SGB VIII zu finden. Nach vorherigem Teilnahmewettbewerb beschloss der Jugendhilfeausschuss am , den Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e. V. an den Aufgaben der Inobhutnahme nach 42 und 42 a SGB VIII zu beteiligen. Dem freien Träger obliegt dabei die stationäre Betreuung und Versorgung der in Obhut genommenen Minderjährigen. Daher wurde zum die bisherige kreisliche Inobhutnahmestelle in Lichtenberg geschlossen und neu in Flöha eröffnet. Tabelle 37: Entwicklung der Aufwendungen und Erträge für Inobhutnahmen Aufwendungen 42 SGB VIII , , , ,09 Erträge 42 SGB VIII 2.767, , , ,93 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 68

69 Die Aufwendungen für Inobhutnahmen sanken im Vergleich zu 2017 um 9 %. Damit erhöhten sich die durchschnittlichen Fallkosten von 7.734,61 pro Fall im Jahr 2017 auf 8.336,62 pro Fall im Jahr Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen Das Jugendamt ist nach 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII dazu verpflichtet, einen ausländischen Minderjährigen in Obhut zu nehmen, wenn dieser unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01. November 2015 wurden für diesen Personenkreis die vorläufige Inobhutnahme nach 42a SGB VIII sowie ein bundesweites Verteilverfahren nach 42b SGB VIII eingeführt. Im Jahr 2018 nahm das Jugendamt 15 unbegleitete ausländische Minderjährige in Obhut, was 20 % der Vorjahreszahl (70) entspricht. Alle kamen im Rahmen des Verteilverfahrens in den Landkreis. Tabelle 38: Fallzahlen der Inobhutnahmen von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen a vorläufige Inobhutnahme Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am b Inobhutnahme im Rahmen des Verteilverfahrens Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Tabelle 39: Entwicklung der Aufwendungen für Inobhutnahmen von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Aufwendungen 42 SGB VIII (UMA) Quelle: LRA Mittelsachsen, Ergebnisrechnungen , , , ,81 Die im Rahmen der Inobhutnahme entstandenen Aufwendungen werden nach 89d SGB VIII vom zuständigen Erstattungspflichtigen (i. d. R. Sächsisches Landesjugendamt, bei Altfällen vor dem auch andere Bundesländer) übernommen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 69

70 3.4.9 Hilfen zur Erziehung für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche/ Hilfen für junge Volljährige Nach Beendigung der Inobhutnahme erhalten die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bedarfsgerechte Anschlusshilfen nach 27 ff SGB VIII. Nach Eintritt der Volljährigkeit werden entsprechend des Hilfebedarfs Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII gewährt. Hilfen zur Erziehung für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche bzw. Hilfen für junge Volljährige können gewährt werden in Form von ambulanter Hilfe als: flexible Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII Erziehungsbeistand nach 30 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach 35a SGB VIII Nachbetreuung nach 41 Abs. 3 SGB VIII (nur für junge Volljährige) stationärer Hilfe als: Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach 35a SGB VIII In den Jahren 2015 bis 2018 waren keine Hilfen nach 27, 29 und 35 SGB VIII zu verzeichnen. Abbildung 43: Fallzahlen und Aufwendungen erzieherischer Hilfen für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige Hilfefälle Aufwendungen ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen stationäre Hilfen Aufwendungen ambulant , , ,71 Aufwendungen teilstationär Aufwendungen stationär , , , ,75 0 Der Großteil der Hilfen wurde im Jahr 2018 in stationärer Form erbracht (77 %), überwiegend als Hilfe nach 34 SGB VIII (Heimerziehung oder sonstige Wohnform). Zusätzlich wurde ein Jugendlicher in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform ( 13 Abs. 3 SGB VIII) betreut (17.687,22 ). 39 % der am Betreuten (einschließlich Inobhutnahme und junge Volljährige) waren 15 bis 17 Jahre alt, 50 % bereits volljährig. Die jungen Menschen stammten hauptsächlich aus afrikanischen Ländern (40 %), Afghanistan (31 %)und Syrien (19 %). Jugendhilfebericht 2018 Seite 70

71 Tabelle 40: Fallzahlen der erzieherischen Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am a ambulant Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Tabelle 41: Aufwendungen für erzieherische Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige Aufwendungen 30 SGB VIII , , ,30 Aufwendungen 33 SGB VIII 2.626, , , ,83 Aufwendungen 34 SGB VIII , , , ,63 Aufwendungen 35a SGB VIII ambulant , ,86 Quelle: LRA Mittelsachsen, Ergebnisrechnungen Die im Rahmen der erzieherischen Hilfen entstandenen Aufwendungen werden nach 89d SGB VIII vom zuständigen Erstattungspflichtigen, dem Sächsischen Landesjugendamt, übernommen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 71

72 Im Berichtsjahr 2018 erhielten 120 junge Menschen (ehemalige UMA) nach Eintritt der Volljährigkeit Hilfen nach 41 SGB VIII. Das waren 42 ambulante Hilfen (Nachbetreuung bzw. Erziehungsbeistand) und 78 stationäre Hilfen (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform). Tabelle 42: Fallzahlen der Hilfen für junge Volljährige (ehemalige UMA) Abs. 3 Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Übernommene Fälle aus dem Vorjahr Zugänge Abgänge Laufende Fälle am Tabelle 43: Aufwendungen für Hilfen für junge Volljährige (ehemalige UMA) Aufwendungen 41 (3) SGB VIII , , ,49 Aufwendungen 30 SGB VIII , , ,06 Aufwendungen 33 SGB VIII , , ,06 Aufwendungen 34 SGB VIII , , ,23 Quelle: LRA Mittelsachsen, Ergebnisrechnungen Die im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige entstandenen Aufwendungen werden nach 89d SGB VIII vom zuständigen Erstattungspflichtigen, dem Sächsischen Landesjugendamt, übernommen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 72

73 3.5 Adoption Der Landkreis Mittelsachsen hat in der Abteilung Jugend und Familie eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet. Abbildung 44: Entwicklung der Fallzahlen zur Adoption bestätigte Adoptionen im Jahr 11 6 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege am Jahresende 7 8 Adoptionsbewerber am Jahresende Im Berichtsjahr 2018 erfolgten acht Stiefkindadoptionen. Tabelle 44: Entwicklung der Fallzahlen zur Adoption Adoptionsbewerber Anzahl am Jahresende Zugänge Abgänge Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege Anzahl am Jahresende Zugänge Abgänge Die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle führten im Berichtsjahr 71 Erstgespräche mit Pflegeeltern- bzw. Adoptionsbewerbern. Im September/Oktober 2018 fand in Döbeln, Freiberg und Mittweida jeweils eine Informationsveranstaltung statt. Dort erhielten insgesamt 35 Interessierte einen umfangreichen Überblick über Voraussetzungen und Herausforderungen einer Pflegeelternschaft. Außerdem führen die Mitarbeiter Seminare für Adoptionsbewerber und Pflegeelternbewerber durch. Im Jahr 2018 wurde für jede Gruppe ein viertägiges Seminar durchgeführt (eine Schulungsveranstaltung pro Monat). Dabei bestand die Adoptiveltern-Bewerbergruppe aus 7 Paaren und die Pflegeeltern-Bewerbergruppe aus 5 Paaren und einer Einzelperson. Jugendhilfebericht 2018 Seite 73

74 3.6 Kindschaftsrecht Beurkundungen Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind nach 59 SGB VIII befugt, u. a. Urkunden unterhaltsrechtlichen Inhalts (Vaterschaftsanerkennung, Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen) und sorgerechtlichen Inhalts (Sorgeerklärung) auszustellen. Abbildung 45: Anzahl der Beurkundungen Beurkundungen Urkunden unterhaltsrechtlichen Inhalts Urkunden sorgerechtlichen Inhalts Die Gesamtzahl der Beurkundungen verringerte sich von 2017 zu 2018 um 4 %. Unter den im Jahr 2018 ausgestellten Urkunden unterhaltsrechtlichen Inhalts sind 862 Urkunden über Vaterschaftsanerkennungen Beratung und Unterstützung Alleinsorgende Mütter und Väter sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach 18 und 52a SGB VIII. Abbildung 46: Anzahl und Falldichte der Beratungs- und Unterstützungsfälle Fallzahl Falldichte Beratung und Unterstützung (durchschnittlicher Jahreswert) Falldichte Beratung und Unterstützung Jugendhilfebericht 2018 Seite 74

75 Die Anzahl der durchschnittlich im Jahr geleisteten Beratungen und Unterstützungen ist im Vergleich zu 2017 leicht gestiegen. Die Falldichte zeigt, dass der Landkreis im Berichtsjahr für 26 von wohnhaften 0 - unter 21-Jährigen Beratung und Unterstützung leistete Beistandschaften Mit der Führung von Beistandschaften nach 55 SGB VIII vertritt das Jugendamt - auf Antrag eines Elternteiles - die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Abbildung 47: Anzahl und Falldichte der Beistandschaften Beistandschaften Falldichte Beistandschaften Falldichte Beistandschaften Die Anzahl der errichteten Beistandschaften ist von 2017 zu 2018 leicht gesunken. Im Berichtsjahr wurde das Jugendamt für 22 von wohnhaften Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) zur Interessenvertretung als Beistand tätig. Jugendhilfebericht 2018 Seite 75

76 3.6.4 Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften Das Jugendamt wird auf Beschluss des Familiengerichts Vormund oder Pfleger nach 55 SGB VIII und übernimmt damit die elterliche Sorge ganz oder teilweise. Die Amtsvormundschaft tritt auch in gesetzlich geregelten Fällen (z. B. bei Kindern minderjähriger Mütter oder bei Einwilligung in die Adoption) ein. Seit August 2015 ist das Jugendamt ebenfalls Vormund für die unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen. Abbildung 48: Anzahl der Amtsvormundschaften und Pflegschaften Vormundschaften Vormundschaften für UMA Pflegschaften Die Anzahl der am Jahresende geführten Amtsvormundschaften erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6 %. Im Jahr 2018 wurden zusätzlich 114 Amtsvormundschaften für unbegleitete ausländische Minderjährige geführt ( : 62). Die Anzahl der Amtspflegschaften stieg von 2017 zu 2018 um 27 % an. Tabelle 45: Entwicklung der Fallzahlen zu Vormundschaften und Pflegschaften zum d. J. Amtsvormundschaften Gesetzliche Amtsvormundschaft Bestellte Amtsvormundschaft Bestellte Amtsvormundschaft für UMA Amtspflegschaften Amtspflegschaften Jugendhilfebericht 2018 Seite 76

77 3.7 Jugendgerichtshilfe Das Jugendamt wirkt nach 52 SGB VIII in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit, um erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Dabei sind die Vertreter der Jugendgerichtshilfe sowohl bei gerichtlichen Verfahren (Erhebung der öffentlichen Klage, Erlass von Strafbefehlen) als auch bei außergerichtlichen Verfahren (Entscheidungen nach Ordnungswidrigkeitengesetz, Absehen von der Verfolgung nach 45 JGG - Diversionsverfahren) beteiligt. Abbildung 49: Anzahl der Neufälle gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren Fallzahl Neufälle außergerichtliche Verfahren Neufälle gerichtliche Verfahren Im Berichtszeitraum hat sich die Gesamtzahl an Neufällen gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren um 10 % erhöht. Die Verfahren betrafen zu 49 % Jugendliche (14- bis unter 18-Jährige) und zu 51 % Heranwachsende (18- bis unter 21-Jährige). Tabelle 46: Entwicklung ausgewählter erteilten Weisungen/Auflagen Arbeitsleistungen Sozialer Trainingskurs Betreuungsweisung Täter-Opfer-Ausgleich Verkehrserziehungskurs Die Zahl der in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren erteilten Weisungen und Auflagen nach 10 und 15 JGG ist im Vergleich zum Vorjahr um 36 % höher. Im Jahr 2018 wurden 51 % der Weisungen/Auflagen an Jugendliche und 49 % an Heranwachsende erteilt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 77

78 Abbildung 50: Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe für ambulante Maßnahmen Zuschusshöhe ,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 Fachkräfte (VZÄ) Gesamtzuschüsse im Jahr , , , ,82 geförderte Fachkräfte (VZÄ) 3,8 4,95 4,95 4,2 0,0 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie Die Zuschüsse werden drei Trägern der freien Jugendhilfe für die Durchführung ambulanter Maßnahmen gewährt. Im Jahr 2018 nahmen an sozialen Trainingskursen, Anti-Gewalt-Kursen, Betreuungsweisungen, Täter- Opfer-Ausgleichen und anderen ambulanten Maßnahmen insgesamt 162 junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren teil. Die Jugendlichen und Heranwachsenden erhalten in diesen ambulanten sozialpädagogisch geleiteten Maßnahmen die Möglichkeit, sich mit den jeweiligen Tatbeständen und deren Hintergründen aktiv auseinander zu setzen. Dafür sind soziale Handlungskompetenz, die Ausbildung bzw. Erweiterung individueller Problemlösungsstrategien sowie das Erkennen möglicher Ressourcen für alternatives Handeln erforderlich. Dies soll zu einer besseren Bewältigung der Alltagsanforderungen, einer verbesserten Selbst- und Fremdwahrnehmung und der damit verbundenen Entwicklung von Selbstkontrolle und Ausdauer beitragen. Die jungen Menschen sollen in die Lage versetzt werden, ihre persönliche und berufliche Perspektive zu erfassen und diese motiviert umzusetzen. Jugendhilfebericht 2018 Seite 78

79 3.8 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistungen (Unterhaltsleistungen) nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dient der Sicherung des Unterhalts von minderjährigen Kindern alleinstehender Mütter und Väter. Mit Wirkung vom wurde die bis dahin geltende Altersgrenze von 12 Jahren und die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Unterhaltsvorschuss wird nunmehr bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gilt als zusätzliche Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Abbildung 51: Auszahlfälle Unterhaltsleistungen nach Altersgruppen Auszahlfälle bis unter 18- Jährige 6- bis unter 12- Jährige 0- bis unter 6- Jährige 0 Das Diagramm (Abbildung 51) weist für 2010 die Stichtagszahlen zum d. J. aus, ab 2016 die Gesamtzahl der Kinder, für die Unterhaltsleistungen im jeweiligen Jahr gezahlt wurden unabhängig von der Leistungsdauer. Aufgrund der Gesetzesänderung erhöhte sich von 2016 zu 2017 die Anzahl der Kinder, für die Unterhaltsleistungen gezahlt wurden, um 72 %. Im Jahr 2018 ging die Gesamtzahl um 8 % auf Kinder zurück. Dabei reduzierten sich die Zahlfälle in der 1. Altersgruppe um 25 % und in der 2. Altersgruppe um 11 %, während sie in der 3. Altersgruppe nochmal um 11 % stiegen. Somit erhielten 2018 durchschnittlich 92 von im Landkreis wohnhaften Minderjährigen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. o Altersgruppe 1: 61 von o Altersgruppe 2: 112 von o Altersgruppe 3: 104 von Jugendhilfebericht 2018 Seite 79

80 Im Kalenderjahr 2018 erhielten Kinder der 1. Altersgruppe 154 und der 2. Altersgruppe 205 pro Monat sowie Kinder der 3. Altersgruppe 273 pro Monat Unterhaltsleistungen (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld). Tabelle 47: Entwicklung der Aufwendungen und Einzahlungen für Unterhaltsleistungen Aufwendungen für Unterhaltsleistungen , , , ,00 Erstattung von Bund/Land , , , ,61 Einzahlungen aus übergegangenen oder Ersatzansprüchen nach 5 und 7 UVG , , , ,66 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen Die Aufwendungen für Unterhaltsleistungen stiegen von 2017 zu 2018 um 49 %. Bund und Freistaat erstatten dem Landkreis ab Juli 2017 insgesamt 70 % der ausgezahlten Unterhaltsleistungen (vorher zwei Drittel), welche um realisierte Ersatzansprüche nach 5 UVG gegen die Zahlungsempfänger bereinigt werden. Der Landkreis ist verpflichtet, 40 % der Einzahlungen (bis Juni %), die aus der Wahrnehmung des Rückgriffsrechtes nach 7 UVG resultieren, an den Freistaat abzuführen. Im Jahr 2018 wurden zwar 3 % Rückgriffsfälle weniger bearbeitet als im Jahr 2017, die dadurch erzielten Einzahlungen nach 7 UVG erhöhten sich aber um 44 %. Dadurch erhöhte sich die Rückholquote leicht von 13,9 auf 14,4. Abbildung 52: Aufwendungen für Unterhaltsleistungen und Rückholquote , ,0 Aufwendungen ,0 10,0 Rückholquote ,0 0 Leistungen nach UVG Rückholquote 10,8 22,7 13,9 14,4 bearbeitete Rückgriffsfälle im Jahr ,0 Quelle: LRA Mittelsachsen, Haushalts- bzw. Ergebnisrechnungen; Abt. Jugend und Familie; Freistaat Sachsen, UVG- Jahresstatistiken Jugendhilfebericht 2018 Seite 80

81 3.9 Eltern- und Erziehungsgeld Bundeselterngeld Zur finanziellen Unterstützung von Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes wird Bundeselterngeld nach dem BEEG gewährt. Tabelle 48: Antragszugang und Bewilligung Bundeselterngeld Antragszugänge Erstanträge Neufeststellungen (Änderungsanträge) zugegangene Anträge gesamt Bewilligungen Erstanträge Neufeststellungen (Änderungsanträge) bewilligte Anträge gesamt Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik Die Statistik des Kommunalen Sozialverbandes wird nicht auf das Kind bezogen geführt, sondern nach Antragstellern. Bei Antragstellung durch Mutter und Vater werden demnach zwei Anträge gezählt. Die Anzahl der zugegangenen Anträge sank von 2017 zu 2018 insgesamt um 7 %, die Erstanträge auf Bundeselterngeld um 5 %. Im Jahr 2018 wurden 72 Erstanträge weniger als im Vorjahr bewilligt. Das spiegelt sich auch im Rückgang der Bewilligungsquote (Bewilligungen je Einwohner) zu den Erstanträgen auf Bundeselterngeld wider. Abbildung 53: Bewilligungen und Bewilligungsquote Erstanträge Bundeselterngeld Bewilligungen Bewilligungsquote bewilligte Erstanträge Bewilligungen je Einwohner 0 9,2 11,9 10,7 10,5 0 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik, Statistisches Landesamt Sachsen, Bevölkerungsstatistik, eigene Berechnungen Jugendhilfebericht 2018 Seite 81

82 Tabelle 49: Entwicklung der Auszahlungen für Bundeselterngeld Auszahlungen (auf volle Tausend gerundet) Zahlfälle davon Väter Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik Die Auszahlungen für Bundeselterngeld (kassenmäßig über die Bundeskasse vollzogen) verringerten sich von 2017 zu 2018 ebenfalls, um 3 %. Der Anteil der Väter an den Zahlungsempfängern betrug wie im Vorjahr 28 %. Die Höhe des im Einzelfall gewährten Bundeselterngeldes liegt einkommensabhängig zwischen mindestens 300 und maximal im Monat, im ElterngeldPlus-Bezug zwischen 150 und 900. ElterngeldPlus kann für Geburten ab beantragt werden. Aus einem Basiselterngeldmonat werden 2 ElterngeldPlus-Monate. Der Bezug von ElterngeldPlus kann sich bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung vorteilhaft auswirken. Im Durchschnitt des Jahres 2018 wurden je Zahlfall im gesamten Jahr ausgezahlt Sächsisches Landeserziehungsgeld Eltern mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen können - beginnend im zweiten oder im dritten Lebensjahr ihres Kindes - Landeserziehungsgeld erhalten, wenn sie ihr Kind weiterhin zu Hause betreuen und erziehen. Tabelle 50: Antragszugang und Bewilligung Landeserziehungsgeld Antragszugänge Erstanträge Neufeststellungen (Änderungsanträge) zugegangene Anträge gesamt Bewilligungen Erstanträge Neufeststellungen (Änderungsanträge) bewilligte Anträge gesamt Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik Die Anzahl der zugegangenen Anträge sank von 2017 zu 2018 insgesamt um 7 %. Wegen des entsprechenden Rückgangs der Einwohnerzahl blieb die Bewilligungsquote (Bewilligungen je Einwohner) bei den Erstanträgen auf Landeserziehungsgeld im dritten Jahr in Folge konstant. Jugendhilfebericht 2018 Seite 82

83 Abbildung 54: Bewilligungen und Bewilligungsquote Erstanträge Landeserziehungsgeld , ,0 Bewilligungen ,0 1,0 Bewilligungsquote bewilligte Erstanträge Bewilligungen je Einwohner 0 3,3 1,8 1,8 1,8 0,0 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik, Statistisches Landesamt Sachsen, Bevölkerungsstatistik eigene Berechnungen Tabelle 51: Entwicklung der Auszahlungen für Landeserziehungsgeld Auszahlungen (auf volle Tausend gerundet) Zahlfälle Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Statistik Die Auszahlungen für Landeserziehungsgeld (kassenmäßig über die Hauptkasse des Freistaates Sachsen vollzogen) gingen von 2017 zu 2018 um 2 % zurück. Landeserziehungsgeld wird überwiegend an die Kindsmütter ausgezahlt. Nur 3 % (19) der Zahlungsempfänger im Jahr 2018 waren Väter. Auch Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gezahlt. Anspruchsberechtigte Eltern erhalten seit 2011 je nach Anzahl und Alter der Kinder höchstens zwischen 150 und 300 pro Monat. Für Geburten ab wird ab dem dritten Kind einkommensunabhängig gezahlt. Im Durchschnitt des Jahres 2018 wurden je Zahlfall im gesamten Jahr ausgezahlt. Jugendhilfebericht 2018 Seite 83

84 3.9.3 Betreuungsgeld Seit dem konnten Eltern im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes Betreuungsgeld erhalten, wenn für das Kind keine frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege (nach 24 Abs. 2 i. V. m. 22 und 23 SGB VIII) in Anspruch genommen wird. Die entsprechenden Regelungen wurden in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz aufgenommen. Betreuungsgeld wurde bei Vorliegen der Voraussetzungen einkommensunabhängig i. H. v. 150 im Monat gezahlt. Es konnte ab dem 14. Lebensmonat des Kindes für maximal 22 Monate bezogen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom erklärte das Betreuungsgeldgesetz für nichtig. Daher wurden ab diesem Zeitpunkt keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr bewilligt. Bereits bewilligte Leistungen wurden aber weitergezahlt. Seit 2013 waren insgesamt Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen, von denen im o. g. Zeitraum (82 %) bewilligt wurden. Betreuungsgeld wurde überwiegend an die Kindsmütter ausgezahlt. Nur 3 % der Zahlungsempfänger waren Väter. Von 2013 bis 2017 wurden insgesamt 2.512,0 T über die Bundeskasse ausgezahlt. Im Jahr 2018 erfolgten keine Auszahlungen mehr. Jugendhilfebericht 2018 Seite 84

85 3.10 Jugendhilfeplanung In Umsetzung der Gesamt- und Planungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach 79 und 80 SGB VIII werden in jedem Jahr verschiedene Abschnitte und Teilfachpläne des Jugendhilfeplanes des Landkreises Mittelsachsen bearbeitet. Abbildung 55: Struktur des Jugendhilfeplans Tabelle 52: Befassung mit dem Jugendhilfeplan im Jugendhilfeausschuss Teilfachplan E - Angebotsentwicklungsplanung für stationäre erzieherische Hilfen nach 34 SGB VIII ab 2018 Teilfachplan B - Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit ab Teilfachplan D - 22 bis 26 SGB VIII - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für 2018/2019 und 2019/2020 Teilfachplan B - Regionales Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit für den Planungszeitraum ab Teilfachplan B - Evaluation der geförderten Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Abschlussbericht Teilfachplan B - 11 bis 14 SGB VIII Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinderund Jugendschutz, Beschluss der Fortschreibung für den Zeitraum 2021 bis 2026 Sitzung vom Beschluss Information Nr. 050/14./ Nr. 053/15./ Nr. 054/15./ Nr. 057/16./ Nr. 058/16./ Nr. 062/17./2018 Jugendhilfebericht 2018 Seite 85

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