HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1
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- Alexander Kaiser
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1 AKTIEN 1. Allgemeines 1.1 Begriff Eine Aktie ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am gesamten Vermögen der betreffenden Aktiengesellschaft und einige genau festgelegte Rechte bei ihrer Verwaltung verbrieft. Somit ist der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens. Aktien werden zum Nennwert ausgegeben dh. zu dem auf der Aktie aufgedrucktem Betrag, welcher ausdrückt mit welcher Summe der Aktionär am Grundkapital beteiligt ist. Manchmal werden sie auch über den Nennwert (über pari), jedoch nie unter dem Nennwert ausgegeben. 1.2 Arten Die gängigste Gattung ist die Stammaktie, die mit Stimmrechten ausgestattet ist, im Gegensatz zu den Vorzugsaktien, die in der Regel kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung besitzen. Dafür sind diese mit einer Vorzugsdividende ausgestattet und verbriefen den Anspruch auf Nachzahlung einer eventuell ausgefallenen Dividende. Fallen 2 Jahre hintereinander die Dividende aus, erhalten die Vorzugsaktionäre laut österr. Aktiengesetz automatisch das Stimmrecht. Vorzugsaktien sind in der Regel billiger zu haben als die Stämme. In Hinsicht auf die Übertragbarkeit teilt man Aktien in 2 weitere Kategorien ein: die Namens- und Inhaberaktien. Inhaberpapiere können formlos übertragen werden und treten am Häufigsten auf, doch hin und wieder werden auch Namensaktien ausgegeben, die auf den Namen des Aktionärs der Gesellschaft lauten. Sie werden sorgfältig in einem Aktienbuch registriert, einschließlich Wohnort und Beruf des Besitzers. Die Übertragung kann durch Indossament erfolgen, wobei die Aktiengesellschaft von jeder Übertragung unter Vorlage der Aktienurkunde benachrichtigt werden muss. Vinkulierte Namensaktien können überhaupt nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Eine vor allem in den USA und GB übliche Form der Aktie ist die nennwertlose Aktie. Sie lautet nicht auf einen bestimmten Nennwert, sondern stellt einen prozentuellen Anteil an einem Unternehmen dar. Kurse und Dividende solcher Aktien werden in Währungseinheit pro Stück angegeben. 1.3 Aktienurkunde Eine Aktie besteht wie die meisten Wertpapiere aus einem Mantel und einem Kuponbogen. Der Mantel verkörpert das Grundrecht und man ersieht, um welche Aktiengesellschaft es sich handelt, ob Inhaber- oder Namensaktie, der Nennwert der Aktie und ob die Aktie mit Vorzugsrechten ausgestattet ist. Der Kuponbogen verkörpert das Recht auf Ertrag. Er besteht aus mehreren, fortlaufend nummerierten Kupons (Gewinnanteils-, Dividendenscheine), die der Reihe nach zur Ausübung der Vermögensrechte verwendet werden. 1.4 Die Aktiengesellschaft HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1
2 Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) durch Einlagen an dem in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Die Organe sind der Aufsichtsrat, Vorstand und die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan über den von ihm bestimmten, meist aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand, der die Geschäftsleitung übernimmt. Der 1. Vorstandsdirektor ist der Generaldirektor und gilt als Topmanager des Betriebs. Vorstand und Aufsichtsrat müssen der Hauptversammlung jährlich Rechnung legen. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse über die Verwendung des Reingewinns, Satzungsänderungen, Bestellung und Ablösung des Aufsichtsrates und Auflösung des Unternehmens. Bei Gründung einer AG wird in den Satzungen festgelegt, wie groß das Aktienkapital sein soll, wobei ein Mindestkapital von ATS ,00 vorgeschrieben ist. 1.5 Rechte des Aktionärs Auskunftsrecht bei der Hauptversammlung: Der Aktionär darf bei der Hauptversammlung Fragen über die Angelegenheiten der Gesellschaft stellen, die im allgemeinen beantwortet werden müssen. Stimmrecht in der Hauptversammlung: Die Beschlüsse werden durch Abstimmung gefällt. Vermögensrechte: Recht auf Dividende: Dies ist jener Teil des Jahresgewinnes der Gesellschaft. Sie wird in Schilling pro Stück Aktie oder in Prozent des Nominalwertes angegeben und wird abzüglich 25 % Kest ausbezahlt. Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen: Wachsende Unternehmen haben einen steigenden Kapitalbedarf und müssen von Zeit zu Zeit ihr Grundkapital dem Geschäftsvolumen anpassen. Hiezu werden neue Aktien verkauft und zwar zu einem niederen Preis als dem Börsenkurs der Alten. Den Aktionären steht daher ein Vorkaufsrecht auf diese jungen Aktien zu. Recht auf den Bezug von Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung): Diese Aktien entstehen aus der Umwandlung von Rücklagen (Geldreserven: ein Teil des Gewinnes wird für eine Investition im nächsten Jahr zurückgestellt) in Grundkapital. An die Aktionäre werden in diesem Fall neue Aktien ohne weitere Kapitalzuzahlung verteilt. Das Recht, im Falle der Liquidation (Auflösung), einen Anteil am Verkaufserlös nach Abzug der Schulden zu erhalten. 1.6 Vor- und Nachteile Vorteile: Wachstumschancen, mögliche Dividenden, Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen und somit eine gewisse Unabhängigkeit von der Geldentwertung, anonyme Geldanlage, Bezugsrecht von jungen Aktien, Verkauf zum Tageskurs, Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Auskunfterteilung Nachteile; Nicht als Geldreserve geeignet, langfristige Geldanlage bei Verkauf daher mögliche Kursverluste, Kauf- und Verkaufsspesen, hohes Risiko. 2. Aktien an der Börse HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 2
3 2.1 Begriff und Wiener Börse Aktien werden an der Börse gehandelt. Unter Börse versteht man in allgemeinen die regelmäßig an einem Ort zu einer bestimmten zeit stattfindenden Zusammenkunft von Kaufleuten zum Abschluss von Handelsgeschäften. Die verwertbaren Güter, die gehandelt werden, sind nicht gleichzeitig zur Stelle und werden auch nicht gleichzeitig bezahlt. In Österreich ist kein Börsenzwang, weshalb der Großteil des Wertpapierhandels auch über Kreditinstitute abgewickelt wird. Die Börsenzeit beginnt in Wien mit dem Gong-Schlag um 9.30 Uhr und endet um Uhr. Manchmal kann sie jedoch auch verlängert werden. Seit Juni 1996 wird der Kassamarkt der Wiener Börse schrittweise auf Computerhandel umgestellt. Das speziell dafür entwickelte System nennt sich EQOS und bringt einige Änderungen mit sich wie zb. Änderung der Kursschwankungsgrenze, Verlängerung der ultimogültigen Order auf Ende des Folgemonats. 2.2 Personen an der Wiener Börse Die an der Börse tätigen Personen ist einerseits der Sensal, welcher hauptsächlich für alle amtlich notierten Wertpapiere zuständig ist. Nach erfolgreich bestandener Börsensalprüfung und Vereidigung durch den Landeshauptmann, übernehmen sie die Vermittlung der an sie herangebrachten Geschäfte. Sie besitzen jedoch kein Selbsteintrittsrecht, welches bedeutet, dass sie keine Börsengeschäfte für eigene Rechnung abschließen dürfen. Als Entlohnung erhalten sie eine Maklergebühr auch Sensarie od. Courtage. Andererseits gibt es den freien Makler, dem die Kursfestsetzung im geregelten Freiverkehr unterliegt. Sie verfügen über ein Selbsteintrittsrecht und können dadurch Geschäfte sowohl für fremde als auch für eigene Rechnung vermitteln und durchführen. 2.3 Wie die Börse funktioniert Aktien können nur unter Einschaltung eines Kreditinstituts gehandelt werden. Zunächst muss man einer Bank den Auftrag erteilen, für sich die betreffenden Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen. Das Geldinstitut besorgt/verkauft die Wertpapiere. Soweit dies über die Börse erfolgt, sammeln die Sensale alle Kauf- und Verkaufsaufträge amtlich notierter Aktien. Sie sind stets bemüht Angebot und Nachfrage auszugleichen, damit der Umsatz besonders groß ist. Zu bestimmten Zeiten während der Börsensitzung werden die Einheitskurse (=Kassakurse) festgelegt. Dieser Kassakurs ist jener Preis, der für sofort gehandelte Wertpapiere zu zahlen ist. Daneben gibt es auch noch variable Notierungen (=Fließhandel). Dies sind mehrere der Höhe nach voneinander abweichende Aktienkurse für ein Wertpapier im Rahmen der Börsensitzung. 2.4 Zulassung von Wertpapieren Bevor Aktien zum Börsenhandel zugelassen werden, muss die Aktiengesellschaft umfangreiche Unterlagen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen (Bilanz, Handelsregisterauszug, ). HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 3
4 Der Amtliche Börsenhandel ist das Kernstück des Aktiengeschäftes. Der Antrag auf Zulassung eines Wertpapiers ist bei der Wiener Börsenkammer von der Gesellschaft schriftlich einzubringen und von einer Bank, die Mitglieder der Wiener Börse ist, mitzufertigen. Dem Antrag ist ein Prospekt anzuschließen, in dem umfassende Angaben über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und deren Entwicklungsaussichten sowie über seine rechtliche Stellung enthalten muss. Der Exekutivausschuss entscheidet über die Zulassung. Beim Geregelten Freiverkehr unterliegt die Zulassung weniger strengen Kriterien. Normalerweise notieren dabei Aktien kleinerer Unternehmungen. Der Sonstige Handel ist das 3. Segment der Wiener Börse, das keine strengen formalen Zulassungskriterien an die Aktiengesellschaft stellt. Der Telefonhandel ist ein außerbörslicher Handel, der vorwiegend als Markt für ausländische Aktien dient. 2.5 Börsenkurs In der Regel wird täglich nach Angebot und Nachfrage ein Kurs festgestellt. Er orientiert sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, an den allgemeinen wirtschaftlichen sowie politischen Rahmenbedingungen jedoch auch Stimmungen, Meinungen, usw. Können die Kursentwicklung und damit den Ertrag der Investition beeinflussen. Kursfestsetzung erfolgt durch den Vorstand der Börse. Die Makler vermerken in ihren Auftragsbüchern alle von den Banken für ihre Kunden aufgegebenen Aufträge und setzen danach den Kurs amtlich fest > Notierung Kurswert ist der sich aufgrund des Börsenkurs ergebende Wert eines Wertpapiers. Bei Notierung in Stück ist der Kurs dem Kurswert gleich, wenn jedoch die Notierung in Prozenten des Nominal- bzw. Nennwertes erfolgt, so errechnet man den Kurswert: Nominalwert x Kurs durch Aktienkauf 3.1 Eröffnung eines Depots Um Aktionär zu werden genügt ein eigenes Wertpapierdepot, das man ganz einfach bei jedem Geldinstitut eröffnen kann. Sobald dies durchgeführt wurde, erfolgt die Abrechnung und eine entsprechende Einbuchung. Dem zugehörigen Girokonto wird der Kaufpreis und die Gebühren angelastet. Beim Verkauf werden die Aktien aus dem Depot ausgebucht und die Gutschrift wird dem Konto gutgeschrieben. Diese Depots haben folgende Vorteile: -Schutz vor Verlusten durch sichere Aufbewahrung -Information bei Kapitalerhöhung, -berichtigung, Umtauschangeboten -Vertretung der Interessen bei der Hauptversammlung -Termingerechte Gutschrift von Dividenden -Termingerechte Verwaltung von Bezugs- und Teilrechten 3.2 Erteilung der Order Die Order erfolgt entweder bei dem Wertpapierberater eines Kreditinstitutes oder durch schriftlichen Antrag an das Geldinstitut, kann jedoch auch telefonisch sein. Wichtig ist nur die Angabe, welche Aktie in welcher Stückzahl gekauft oder verkauft werden soll. HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 4
5 Auf der einen Seite gibt es die Limitorder, bei welcher der Aktionär den Hochpreis nennt, den er beim Kauf maximal zahlen würde, oder den Mindestpreis, den er beim Verkauf erzielen möchte. Auf der anderen Seite gibt es die Bestensaufträge, die zu jedem zustandegekommenen Kurs durchgeführt werden. Der Kunde kann dabei bestimmen, ob der Auftrag einen Tag oder ein Monat (ultimogültige Order) gültig bleiben soll. 3.3 Kurszusätze und die 10% Klausel * Können nicht alle Aufträge erfüllt werden, weil entweder die Nachfrage das Angebot oder das Angebot die Nachfrage übersteigt, werden Kursnotizen rg und rw hinzugefügt. rg (repartiert Geld) bedeutet, dass ein Teil der Nachfrage, nämlich mind. 25% befriedigt werden konnten, jedoch zu diesem Kurs weitere Nachfrage bestand. rw (repartiert Ware) heißt, dass mind. 25% des Angebots zu diesem Kurs verkauft werden konnten, aber nicht das gesamte Angebot Käufer fand. Ist eine Kursfeststellung nicht möglich, das sich Angebot und Nachfrage nicht ausgleichen lassen, kann auch eine Taxe notiert werden, welche das Publikum informiert, auf welcher Basis Angebot und Nachfrage überwiegen. Zum Schutz des Anlegerpublikums findet an der Wiener Börse die 10% Klausel Anwendung, welche festlegt, dass sich der Kurs inländischer Aktien pro Börsentag nur um max. 10% verändern kann. Ausnahmen gibt es bei der Neueinführung inländischer Aktien, auländischen Aktien und wenn der Handel für einen oder mehrere Tage ausgesetzt wurde und alle Order in diesem Papier für erloschen erklärt wurden. *Durch die Einführung des EQOS wird die Klausel von +/- 10% auf +/- 15 % erweitert. 3.4 Kosten Ausgangsbasis für die Gebührenverrechnung ist der Kurswert (siehe Kurse). Bei Börsengeschäften im Ausland kommen zusätzlich noch die fremden Spesen hinzu, welche die Spesen der Auslandsbank oder eines Brokers (engl./am. Bezeichnung f. Makler) darstellen. 4. Kennzahlen Jede Aktiengesellschaft muss nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss veröffentlichen. Hiezu sind die gegebenen Erläuterungen die wichtigsten Unterlagen für die Errechnung der Kennzahlen: 4.1 Bilanzkurs Wenn man von der Summe der Vermögenswerte (Bilanzsumme) jene Geldmittel abzieht, die das Unternehmen ausgeliehen hat (Fremdkapital), so bleibt jener Teil, der alleine den Aktionären zuzuschreiben ist (Eigenkapital = Grundkapital + Rücklagen auf der Passiva). Dieser Betrag mal 100, 500 oder 1000 (abhängig von der Mindeststückelung) dividiert durch das Grundkapital ergibt einen HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 5
6 Wert, den man dem Aktienkurs gegenüberstellt. Ist er höher als der Aktienkurs, dann ist die Aktie preisgünstig. 4.2 Ertragswert Die Basis für die meisten Kennzahlen bildet der in den Unternehmensanalysen errechnete sogenannte geschätzte Nettogewinn eines Unternehmens. Er ist der Näherungswert für den erzielten Betriebsgewinn. Ein Vergleich der Ergebnisse aus mehreren Jahren gibt Aufschluss über die Entwicklung der Erträge des Unternehmens. Noch aussagekräftiger werden jedoch diese Zahlen, wenn man sie zu anderen Größen in Beziehung setzt: Nettogewinn x 100 durch Umsatz (Umsatzrentabilität) gibt Aufschluss, ob die Gesellschaft pro Umsatzeinheit viel oder wenig verdient. Nettogewinn x 100 durch Eigenkapital (Eigenkapitalrentabilität) spiegelt den Ertrag des eingesetzten Eigenkapitals wider. Nettogewinn x 100 durch Bilanzsumme (Gesamtkapitalrentabilität) zeigt, ob sich die Vermögenswerte niedrig oder hoch verzinst haben. Nettogewinn x Mindeststückelung durch Grundkapital (Gewinn je Aktie) zeigt, wieviel vom Gewinn auf eine Aktie pro Mindeststückelung entfällt. Kurs/Gewinnverhältnis (Price/earinings ratio): Aktienkurs durch Gewinn je Aktie gibt an, wie oft der Nettogewinn im aktuellen Aktienkurs enthalten ist. Sinkt dieser Wert, so bedeutet dies, dass der Kurs je Aktie, gemessen am Unternehmensgewinn, billiger wurde. Ein Anstieg bedeutet eine Verteuerung 4.3 Weiter Kennziffern Cash Flow: zeigt die Finanzierungskraft des Unternehmens. Er setzt sich aus dem steuerlichen Nettogewinn, der gesamten Abschreibung sowie der Nettoerhöhung des Personalkapitals (Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen) zusammen. Dividendenrendite/Bruttorendite (Dividende x Mindeststückelung durch Aktienkurs): Gibt an, mit welchem Prozentsatz sich der Kapitaleinsatz allein durch den jährlich ausgeschütteten Gewinnanteil (ohne Berücksichtigung von Kursgewinnen) verzinst; zb. 10 ATS Dividende bei einem Aktienkurs von 200 ATS = 5% Dividendenrendite 5. Steuern Die Einkünfte aus Aktien sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn sie jährlich ATS 7.000,00 übersteigen. Kapitalertragssteuern werden bei einer freiwilligen Steuererklärung von der Finanzbehörde zurückerstattet. Ausländische Quellensteuern können meistens rückgefordert werden. Kursgewinne aus Aktien sind einkommenssteuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr beträgt. Sonst HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 6
7 können von den Kursgewinnen die im gleichem Zeitraum bestehenden Kursverluste abgezogen werden. Prinzipiell müssen Kursgewinne nur dann versteuert werden, wenn sie mehr als ATS 6.000,00 pro Jahr betragen. Bei inländischen Aktien werden 25% der Dividende an Kest einbehalten. Die Regelungen für die ausländischen Aktien sind ähnlich. +: Gut erklärte Einführung, deckt die wichtigsten Begriffe ab, gute Gliederung. -: Keine Literaturangaben, Anlagearten wie Optionen, Fonds etc. fehlen. HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 7
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