HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1"

Transkript

1 AKTIEN 1. Allgemeines 1.1 Begriff Eine Aktie ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am gesamten Vermögen der betreffenden Aktiengesellschaft und einige genau festgelegte Rechte bei ihrer Verwaltung verbrieft. Somit ist der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens. Aktien werden zum Nennwert ausgegeben dh. zu dem auf der Aktie aufgedrucktem Betrag, welcher ausdrückt mit welcher Summe der Aktionär am Grundkapital beteiligt ist. Manchmal werden sie auch über den Nennwert (über pari), jedoch nie unter dem Nennwert ausgegeben. 1.2 Arten Die gängigste Gattung ist die Stammaktie, die mit Stimmrechten ausgestattet ist, im Gegensatz zu den Vorzugsaktien, die in der Regel kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung besitzen. Dafür sind diese mit einer Vorzugsdividende ausgestattet und verbriefen den Anspruch auf Nachzahlung einer eventuell ausgefallenen Dividende. Fallen 2 Jahre hintereinander die Dividende aus, erhalten die Vorzugsaktionäre laut österr. Aktiengesetz automatisch das Stimmrecht. Vorzugsaktien sind in der Regel billiger zu haben als die Stämme. In Hinsicht auf die Übertragbarkeit teilt man Aktien in 2 weitere Kategorien ein: die Namens- und Inhaberaktien. Inhaberpapiere können formlos übertragen werden und treten am Häufigsten auf, doch hin und wieder werden auch Namensaktien ausgegeben, die auf den Namen des Aktionärs der Gesellschaft lauten. Sie werden sorgfältig in einem Aktienbuch registriert, einschließlich Wohnort und Beruf des Besitzers. Die Übertragung kann durch Indossament erfolgen, wobei die Aktiengesellschaft von jeder Übertragung unter Vorlage der Aktienurkunde benachrichtigt werden muss. Vinkulierte Namensaktien können überhaupt nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Eine vor allem in den USA und GB übliche Form der Aktie ist die nennwertlose Aktie. Sie lautet nicht auf einen bestimmten Nennwert, sondern stellt einen prozentuellen Anteil an einem Unternehmen dar. Kurse und Dividende solcher Aktien werden in Währungseinheit pro Stück angegeben. 1.3 Aktienurkunde Eine Aktie besteht wie die meisten Wertpapiere aus einem Mantel und einem Kuponbogen. Der Mantel verkörpert das Grundrecht und man ersieht, um welche Aktiengesellschaft es sich handelt, ob Inhaber- oder Namensaktie, der Nennwert der Aktie und ob die Aktie mit Vorzugsrechten ausgestattet ist. Der Kuponbogen verkörpert das Recht auf Ertrag. Er besteht aus mehreren, fortlaufend nummerierten Kupons (Gewinnanteils-, Dividendenscheine), die der Reihe nach zur Ausübung der Vermögensrechte verwendet werden. 1.4 Die Aktiengesellschaft HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1

2 Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) durch Einlagen an dem in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind. Die Organe sind der Aufsichtsrat, Vorstand und die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan über den von ihm bestimmten, meist aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand, der die Geschäftsleitung übernimmt. Der 1. Vorstandsdirektor ist der Generaldirektor und gilt als Topmanager des Betriebs. Vorstand und Aufsichtsrat müssen der Hauptversammlung jährlich Rechnung legen. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse über die Verwendung des Reingewinns, Satzungsänderungen, Bestellung und Ablösung des Aufsichtsrates und Auflösung des Unternehmens. Bei Gründung einer AG wird in den Satzungen festgelegt, wie groß das Aktienkapital sein soll, wobei ein Mindestkapital von ATS ,00 vorgeschrieben ist. 1.5 Rechte des Aktionärs Auskunftsrecht bei der Hauptversammlung: Der Aktionär darf bei der Hauptversammlung Fragen über die Angelegenheiten der Gesellschaft stellen, die im allgemeinen beantwortet werden müssen. Stimmrecht in der Hauptversammlung: Die Beschlüsse werden durch Abstimmung gefällt. Vermögensrechte: Recht auf Dividende: Dies ist jener Teil des Jahresgewinnes der Gesellschaft. Sie wird in Schilling pro Stück Aktie oder in Prozent des Nominalwertes angegeben und wird abzüglich 25 % Kest ausbezahlt. Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen: Wachsende Unternehmen haben einen steigenden Kapitalbedarf und müssen von Zeit zu Zeit ihr Grundkapital dem Geschäftsvolumen anpassen. Hiezu werden neue Aktien verkauft und zwar zu einem niederen Preis als dem Börsenkurs der Alten. Den Aktionären steht daher ein Vorkaufsrecht auf diese jungen Aktien zu. Recht auf den Bezug von Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung): Diese Aktien entstehen aus der Umwandlung von Rücklagen (Geldreserven: ein Teil des Gewinnes wird für eine Investition im nächsten Jahr zurückgestellt) in Grundkapital. An die Aktionäre werden in diesem Fall neue Aktien ohne weitere Kapitalzuzahlung verteilt. Das Recht, im Falle der Liquidation (Auflösung), einen Anteil am Verkaufserlös nach Abzug der Schulden zu erhalten. 1.6 Vor- und Nachteile Vorteile: Wachstumschancen, mögliche Dividenden, Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen und somit eine gewisse Unabhängigkeit von der Geldentwertung, anonyme Geldanlage, Bezugsrecht von jungen Aktien, Verkauf zum Tageskurs, Teilnahme an der Hauptversammlung, Recht auf Auskunfterteilung Nachteile; Nicht als Geldreserve geeignet, langfristige Geldanlage bei Verkauf daher mögliche Kursverluste, Kauf- und Verkaufsspesen, hohes Risiko. 2. Aktien an der Börse HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 2

3 2.1 Begriff und Wiener Börse Aktien werden an der Börse gehandelt. Unter Börse versteht man in allgemeinen die regelmäßig an einem Ort zu einer bestimmten zeit stattfindenden Zusammenkunft von Kaufleuten zum Abschluss von Handelsgeschäften. Die verwertbaren Güter, die gehandelt werden, sind nicht gleichzeitig zur Stelle und werden auch nicht gleichzeitig bezahlt. In Österreich ist kein Börsenzwang, weshalb der Großteil des Wertpapierhandels auch über Kreditinstitute abgewickelt wird. Die Börsenzeit beginnt in Wien mit dem Gong-Schlag um 9.30 Uhr und endet um Uhr. Manchmal kann sie jedoch auch verlängert werden. Seit Juni 1996 wird der Kassamarkt der Wiener Börse schrittweise auf Computerhandel umgestellt. Das speziell dafür entwickelte System nennt sich EQOS und bringt einige Änderungen mit sich wie zb. Änderung der Kursschwankungsgrenze, Verlängerung der ultimogültigen Order auf Ende des Folgemonats. 2.2 Personen an der Wiener Börse Die an der Börse tätigen Personen ist einerseits der Sensal, welcher hauptsächlich für alle amtlich notierten Wertpapiere zuständig ist. Nach erfolgreich bestandener Börsensalprüfung und Vereidigung durch den Landeshauptmann, übernehmen sie die Vermittlung der an sie herangebrachten Geschäfte. Sie besitzen jedoch kein Selbsteintrittsrecht, welches bedeutet, dass sie keine Börsengeschäfte für eigene Rechnung abschließen dürfen. Als Entlohnung erhalten sie eine Maklergebühr auch Sensarie od. Courtage. Andererseits gibt es den freien Makler, dem die Kursfestsetzung im geregelten Freiverkehr unterliegt. Sie verfügen über ein Selbsteintrittsrecht und können dadurch Geschäfte sowohl für fremde als auch für eigene Rechnung vermitteln und durchführen. 2.3 Wie die Börse funktioniert Aktien können nur unter Einschaltung eines Kreditinstituts gehandelt werden. Zunächst muss man einer Bank den Auftrag erteilen, für sich die betreffenden Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen. Das Geldinstitut besorgt/verkauft die Wertpapiere. Soweit dies über die Börse erfolgt, sammeln die Sensale alle Kauf- und Verkaufsaufträge amtlich notierter Aktien. Sie sind stets bemüht Angebot und Nachfrage auszugleichen, damit der Umsatz besonders groß ist. Zu bestimmten Zeiten während der Börsensitzung werden die Einheitskurse (=Kassakurse) festgelegt. Dieser Kassakurs ist jener Preis, der für sofort gehandelte Wertpapiere zu zahlen ist. Daneben gibt es auch noch variable Notierungen (=Fließhandel). Dies sind mehrere der Höhe nach voneinander abweichende Aktienkurse für ein Wertpapier im Rahmen der Börsensitzung. 2.4 Zulassung von Wertpapieren Bevor Aktien zum Börsenhandel zugelassen werden, muss die Aktiengesellschaft umfangreiche Unterlagen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen (Bilanz, Handelsregisterauszug, ). HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 3

4 Der Amtliche Börsenhandel ist das Kernstück des Aktiengeschäftes. Der Antrag auf Zulassung eines Wertpapiers ist bei der Wiener Börsenkammer von der Gesellschaft schriftlich einzubringen und von einer Bank, die Mitglieder der Wiener Börse ist, mitzufertigen. Dem Antrag ist ein Prospekt anzuschließen, in dem umfassende Angaben über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und deren Entwicklungsaussichten sowie über seine rechtliche Stellung enthalten muss. Der Exekutivausschuss entscheidet über die Zulassung. Beim Geregelten Freiverkehr unterliegt die Zulassung weniger strengen Kriterien. Normalerweise notieren dabei Aktien kleinerer Unternehmungen. Der Sonstige Handel ist das 3. Segment der Wiener Börse, das keine strengen formalen Zulassungskriterien an die Aktiengesellschaft stellt. Der Telefonhandel ist ein außerbörslicher Handel, der vorwiegend als Markt für ausländische Aktien dient. 2.5 Börsenkurs In der Regel wird täglich nach Angebot und Nachfrage ein Kurs festgestellt. Er orientiert sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, an den allgemeinen wirtschaftlichen sowie politischen Rahmenbedingungen jedoch auch Stimmungen, Meinungen, usw. Können die Kursentwicklung und damit den Ertrag der Investition beeinflussen. Kursfestsetzung erfolgt durch den Vorstand der Börse. Die Makler vermerken in ihren Auftragsbüchern alle von den Banken für ihre Kunden aufgegebenen Aufträge und setzen danach den Kurs amtlich fest > Notierung Kurswert ist der sich aufgrund des Börsenkurs ergebende Wert eines Wertpapiers. Bei Notierung in Stück ist der Kurs dem Kurswert gleich, wenn jedoch die Notierung in Prozenten des Nominal- bzw. Nennwertes erfolgt, so errechnet man den Kurswert: Nominalwert x Kurs durch Aktienkauf 3.1 Eröffnung eines Depots Um Aktionär zu werden genügt ein eigenes Wertpapierdepot, das man ganz einfach bei jedem Geldinstitut eröffnen kann. Sobald dies durchgeführt wurde, erfolgt die Abrechnung und eine entsprechende Einbuchung. Dem zugehörigen Girokonto wird der Kaufpreis und die Gebühren angelastet. Beim Verkauf werden die Aktien aus dem Depot ausgebucht und die Gutschrift wird dem Konto gutgeschrieben. Diese Depots haben folgende Vorteile: -Schutz vor Verlusten durch sichere Aufbewahrung -Information bei Kapitalerhöhung, -berichtigung, Umtauschangeboten -Vertretung der Interessen bei der Hauptversammlung -Termingerechte Gutschrift von Dividenden -Termingerechte Verwaltung von Bezugs- und Teilrechten 3.2 Erteilung der Order Die Order erfolgt entweder bei dem Wertpapierberater eines Kreditinstitutes oder durch schriftlichen Antrag an das Geldinstitut, kann jedoch auch telefonisch sein. Wichtig ist nur die Angabe, welche Aktie in welcher Stückzahl gekauft oder verkauft werden soll. HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 4

5 Auf der einen Seite gibt es die Limitorder, bei welcher der Aktionär den Hochpreis nennt, den er beim Kauf maximal zahlen würde, oder den Mindestpreis, den er beim Verkauf erzielen möchte. Auf der anderen Seite gibt es die Bestensaufträge, die zu jedem zustandegekommenen Kurs durchgeführt werden. Der Kunde kann dabei bestimmen, ob der Auftrag einen Tag oder ein Monat (ultimogültige Order) gültig bleiben soll. 3.3 Kurszusätze und die 10% Klausel * Können nicht alle Aufträge erfüllt werden, weil entweder die Nachfrage das Angebot oder das Angebot die Nachfrage übersteigt, werden Kursnotizen rg und rw hinzugefügt. rg (repartiert Geld) bedeutet, dass ein Teil der Nachfrage, nämlich mind. 25% befriedigt werden konnten, jedoch zu diesem Kurs weitere Nachfrage bestand. rw (repartiert Ware) heißt, dass mind. 25% des Angebots zu diesem Kurs verkauft werden konnten, aber nicht das gesamte Angebot Käufer fand. Ist eine Kursfeststellung nicht möglich, das sich Angebot und Nachfrage nicht ausgleichen lassen, kann auch eine Taxe notiert werden, welche das Publikum informiert, auf welcher Basis Angebot und Nachfrage überwiegen. Zum Schutz des Anlegerpublikums findet an der Wiener Börse die 10% Klausel Anwendung, welche festlegt, dass sich der Kurs inländischer Aktien pro Börsentag nur um max. 10% verändern kann. Ausnahmen gibt es bei der Neueinführung inländischer Aktien, auländischen Aktien und wenn der Handel für einen oder mehrere Tage ausgesetzt wurde und alle Order in diesem Papier für erloschen erklärt wurden. *Durch die Einführung des EQOS wird die Klausel von +/- 10% auf +/- 15 % erweitert. 3.4 Kosten Ausgangsbasis für die Gebührenverrechnung ist der Kurswert (siehe Kurse). Bei Börsengeschäften im Ausland kommen zusätzlich noch die fremden Spesen hinzu, welche die Spesen der Auslandsbank oder eines Brokers (engl./am. Bezeichnung f. Makler) darstellen. 4. Kennzahlen Jede Aktiengesellschaft muss nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss veröffentlichen. Hiezu sind die gegebenen Erläuterungen die wichtigsten Unterlagen für die Errechnung der Kennzahlen: 4.1 Bilanzkurs Wenn man von der Summe der Vermögenswerte (Bilanzsumme) jene Geldmittel abzieht, die das Unternehmen ausgeliehen hat (Fremdkapital), so bleibt jener Teil, der alleine den Aktionären zuzuschreiben ist (Eigenkapital = Grundkapital + Rücklagen auf der Passiva). Dieser Betrag mal 100, 500 oder 1000 (abhängig von der Mindeststückelung) dividiert durch das Grundkapital ergibt einen HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 5

6 Wert, den man dem Aktienkurs gegenüberstellt. Ist er höher als der Aktienkurs, dann ist die Aktie preisgünstig. 4.2 Ertragswert Die Basis für die meisten Kennzahlen bildet der in den Unternehmensanalysen errechnete sogenannte geschätzte Nettogewinn eines Unternehmens. Er ist der Näherungswert für den erzielten Betriebsgewinn. Ein Vergleich der Ergebnisse aus mehreren Jahren gibt Aufschluss über die Entwicklung der Erträge des Unternehmens. Noch aussagekräftiger werden jedoch diese Zahlen, wenn man sie zu anderen Größen in Beziehung setzt: Nettogewinn x 100 durch Umsatz (Umsatzrentabilität) gibt Aufschluss, ob die Gesellschaft pro Umsatzeinheit viel oder wenig verdient. Nettogewinn x 100 durch Eigenkapital (Eigenkapitalrentabilität) spiegelt den Ertrag des eingesetzten Eigenkapitals wider. Nettogewinn x 100 durch Bilanzsumme (Gesamtkapitalrentabilität) zeigt, ob sich die Vermögenswerte niedrig oder hoch verzinst haben. Nettogewinn x Mindeststückelung durch Grundkapital (Gewinn je Aktie) zeigt, wieviel vom Gewinn auf eine Aktie pro Mindeststückelung entfällt. Kurs/Gewinnverhältnis (Price/earinings ratio): Aktienkurs durch Gewinn je Aktie gibt an, wie oft der Nettogewinn im aktuellen Aktienkurs enthalten ist. Sinkt dieser Wert, so bedeutet dies, dass der Kurs je Aktie, gemessen am Unternehmensgewinn, billiger wurde. Ein Anstieg bedeutet eine Verteuerung 4.3 Weiter Kennziffern Cash Flow: zeigt die Finanzierungskraft des Unternehmens. Er setzt sich aus dem steuerlichen Nettogewinn, der gesamten Abschreibung sowie der Nettoerhöhung des Personalkapitals (Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen) zusammen. Dividendenrendite/Bruttorendite (Dividende x Mindeststückelung durch Aktienkurs): Gibt an, mit welchem Prozentsatz sich der Kapitaleinsatz allein durch den jährlich ausgeschütteten Gewinnanteil (ohne Berücksichtigung von Kursgewinnen) verzinst; zb. 10 ATS Dividende bei einem Aktienkurs von 200 ATS = 5% Dividendenrendite 5. Steuern Die Einkünfte aus Aktien sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn sie jährlich ATS 7.000,00 übersteigen. Kapitalertragssteuern werden bei einer freiwilligen Steuererklärung von der Finanzbehörde zurückerstattet. Ausländische Quellensteuern können meistens rückgefordert werden. Kursgewinne aus Aktien sind einkommenssteuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr beträgt. Sonst HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 6

7 können von den Kursgewinnen die im gleichem Zeitraum bestehenden Kursverluste abgezogen werden. Prinzipiell müssen Kursgewinne nur dann versteuert werden, wenn sie mehr als ATS 6.000,00 pro Jahr betragen. Bei inländischen Aktien werden 25% der Dividende an Kest einbehalten. Die Regelungen für die ausländischen Aktien sind ähnlich. +: Gut erklärte Einführung, deckt die wichtigsten Begriffe ab, gute Gliederung. -: Keine Literaturangaben, Anlagearten wie Optionen, Fonds etc. fehlen. HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 7

Aktien. Ronald Lübbeke

Aktien. Ronald Lübbeke Ronald Lübbeke Inhalt: I. Grundlagen II. Überblick III. Unterteilung 1. nach dem Umfang der Rechte 2. nach der Übertragbarkeit 3. nach der Kapitalzerlegung IV. Sonstige Aktien (Sonderformen) V. Aktienqualität

Mehr

1. Finanzinstrumente / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie S. 1

1. Finanzinstrumente / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie S. 1 1. Finanzinstrumente / 1.4 Beteiligungstitel Mantel einer Aktie Reste des Bogens der Aktie S. 1 E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-3 Was versteht

Mehr

Finanzinvestitionen /4.Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie S.1

Finanzinvestitionen /4.Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie S.1 Mantel einer Aktie Reste des Bogens der Aktie S.1 Finanznachricht S.2 E4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E4-3 Was versteht man unter a) technischer

Mehr

Folgende Eigenkapitalpositionen einer Aktiengesellschaft sind gegeben (in TEUR):

Folgende Eigenkapitalpositionen einer Aktiengesellschaft sind gegeben (in TEUR): Aufgabe 1 Nennen Sie die Rechte des Inhabers von Stammaktien. Aufgabe 2 Folgende Eigenkapitalpositionen einer Aktiengesellschaft sind gegeben (in TEUR): I. Gezeichnetes Kapital 20.000 II. Kapitalrücklage

Mehr

FRW II /1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft?

FRW II /1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-3 Die Gewinn-und Verlustrechnungen von drei Aktiengesellschaften ergeben jeweils einen Jahresüberschuss

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines über Wertpapiere 13 1. Was versteht man unter dem Begriff Wertpapiere"? 13 2. Wie unterscheidet man die einzelnen Wertpapiergruppen? 13 a) nach dem verbrieften Recht 13

Mehr

C Kosten- und Erlösrechnung

C Kosten- und Erlösrechnung A U F G A B E N 60 Aufgaben C Kosten- und Erlösrechnung Lösungen ab Seite 208 1. Aufgaben und Grundbegriffe der Kosten- und Erlösrechnung kalkulatorische Zinsen Kostenarten Aufgabe C-1 Zinsen für Festgeld

Mehr

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Bezugsangebot I Barkapitalerhöhung Die Hauptversammlung des Emittenten hat am 19. Dezember 2014 (die Außerordentliche Hauptversammlung

Mehr

Aktie und Unternehmensfinanzierung

Aktie und Unternehmensfinanzierung DEUTSCHES AKTIENINSTITUT Aktie und Unternehmensfinanzierung Präsentation anlässlich der IAM 2002 in Düsseldorf Dr. Franz-Josef Leven Deutsches Aktieninstitut e.v. Aktiengesellschaft: Rechtsform mit System

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Grundwissen Aktiengesellschaft. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Grundwissen Aktiengesellschaft. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Grundwissen Aktiengesellschaft Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 1. Übersicht Die Aktiengesellschaft Als fortschrittsverwöhnte

Mehr

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Börsenführerschein Agenda Aktien 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Die Bilanz 1. Die Bilanz Aktiva Passiva Eigenkapital - Grundkapital

Mehr

Finanzmärkte Teil 3 BiTS, Wintersemester 2004/2005 Dr. Stefan Kooths

Finanzmärkte Teil 3 BiTS, Wintersemester 2004/2005 Dr. Stefan Kooths Finanzmärkte Teil 3 BiTS, Wintersemester 2004/2005 Dr. Stefan Kooths KOOTHS BiTS: Finanzmärkte, WS 2004/2005 Teil 3 1 Gliederung 1. Einführung und Einordnung 2. Geld und Geldpolitik 3. Geldmärkte 4. Rentenmärkte

Mehr

Freiwilliges Angebot. zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Inhaber-Stückaktien. der. update software AG ISIN AT0000747555

Freiwilliges Angebot. zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Inhaber-Stückaktien. der. update software AG ISIN AT0000747555 Freiwilliges Angebot zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der update software AG ISIN AT0000747555 WKN 934523 gestellt von der Aurea Software FZ-LLC, mit dem Sitz in Dubai, Vereinigte

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

Glossar: Börsenbegriffe

Glossar: Börsenbegriffe Glossar: Börsenbegriffe Agio (Aufgeld) Der Betrag, um den bei der Neuausgabe von Wertpapieren der Ausgabekurs den Nennbetrag übersteigt. Aktie Die Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Inhaber einen bestimmten

Mehr

Wertpapier-Kenn-Nr ISIN DE

Wertpapier-Kenn-Nr ISIN DE EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 ISIN DE0008081506 Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 9. Mai 2017, 10.00 Uhr, in der

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis

Preis- und Leistungsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 12.2017 Kapitel C: Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden Hinweis: Für die in diesem Preis-Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen,

Mehr

5. Die Hauptversammlung

5. Die Hauptversammlung 5. Die Hauptversammlung 37 5. Die Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. Sie wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt

Mehr

Vertiefung FRW I / Prolog (Was wird wie bilanziert?)

Vertiefung FRW I / Prolog (Was wird wie bilanziert?) Aufgabe 1 Unter welchen Bilanzpositionen werden die folgenden Sachverhalte ausgewiesen? (1) Ein Patent, wenn es a. selbst geschaffen wurde, b. entgeltlich erworben wurde. (2) Eine maschinelle Anlage a.

Mehr

II. Aktiengesellschaft

II. Aktiengesellschaft II. Aktiengesellschaft 1 AktG (1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

Mehr

Banken und Börsen, Kurs (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs (Inhaltlicher Bezug: KE 3) 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2012 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Kursermittlung an Wertpapierbörsen 50 Punkte Im Börsenhandel der PAPIER-Aktie werden im Abstand

Mehr

Wie funktioniert eine Aktiengesellschaft?

Wie funktioniert eine Aktiengesellschaft? Wie funktioniert eine Aktiengesellschaft? - Das Quiz - ------- Folie 1 von 25 1. Was ist eine Aktie? 1. Ein Darlehen an ein Unternehmen, das mit einem festen Satz verzinst wird. 2. Ein Wertpapier, welches

Mehr

Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien

Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Am 20. Juli 2016 hat die außerordentliche Hauptversammlung der KTM AG die gesetzlich verpflichtende

Mehr

FRW II / 1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie

FRW II / 1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie Mantel einer Aktie Reste des Bogens der Aktie E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-3 Im Folgenden finden Sie zwei Bekanntmachungen im Zusammenhang

Mehr

EINLADUNG. zur Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2015

EINLADUNG. zur Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2015 EINLADUNG zur Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. April 2015 3 RWE AKTIENGESELLSCHAFT ESSEN International Securities Identification Numbers (ISIN): DE 0007037129 DE 0007037145

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 : Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 : Aktienrecht A. Einführung 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe 13 II. Satzungsstrenge 13 IM. Fungibilität der Aktie 13 IV. Einführung der sogenannten kleinen AG" 14 V. Hohe Regelungsdichte

Mehr

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum Seite 1 Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG Für den Zeitraum Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft

Mehr

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 6. Juli 2018 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 6. Juli 2018 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 6. Juli 2018 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG Willkommen Herzlich Willkommen Hauptversammlung 2018 Top 1 TOP 1 der Tagesordnung Vorlage des festgestellten

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

FINANZMATHEMATIK. Toker Claudia, Hackner Denise

FINANZMATHEMATIK. Toker Claudia, Hackner Denise FINANZMATHEMATIK Toker Claudia, Hackner Denise AKTIEN Aktien Ökonomische Grundlagen Graphische Darstellung von Aktienkursverläufen Aktienkurs und Aktienindex Die Rendite einer Aktie Statistik der Aktienmärkte

Mehr

Optionen. Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen. Beispiel:

Optionen. Börsennotierte Finanzanlageprodukte Optionen. Beispiel: bieten einerseits die Möglichkeit hochspekulative Geschäfte zu machen, andrerseits aber ist es genauso möglich zur Absicherung einzusetzen. Mit lassen sich z.b. Aktiendepots gegen Kursverluste absichern,

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27.

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27. DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27. Juli 2017 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht,

Mehr

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 7. Juli 2017 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 7. Juli 2017 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 7. Juli 2017 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG Willkommen Herzlich Willkommen Hauptversammlung 2017 Top 1 TOP 1 der Tagesordnung Vorlage des festgestellten

Mehr

HALBJAHRESABSCHLUSS DER INVEST UNITY AG ZUM 30. JUNI 2007 INVESTUNITY AG

HALBJAHRESABSCHLUSS DER INVEST UNITY AG ZUM 30. JUNI 2007 INVESTUNITY AG HALBJAHRESABSCHLUSS DER INVESTUNITY AG ZUM 3. JUNI 7 INVEST UNITY AG Bilanz Bilanz Bericht aus den Beteiligungen der INVESTUNITY AG, München zum 3.. 7 Aktiva Bericht aus den Beteiligungen A. Anlagevermögen

Mehr

pier Das Wer OR 965 unde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht

pier Das Wer OR 965 unde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht Das Wer ertpa tpapier pier Das Wer ertpa tpapier pier ist eine Urkunde unde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch h auf andere e übertr tragen en

Mehr

Sparkasse Vorpommern Stand: 1. Oktober 2012

Sparkasse Vorpommern Stand: 1. Oktober 2012 1. Orderpreis 1 (Kauf, Tausch, Verkauf, Aktiensplit) 1.1. Aktien (inkl. Bezugsrechtshandel und Optionsscheinausübung) 1.1.1. Im Inland gehandelte Aktien 2 1.1.2. Im Ausland gehandelte Aktien 2 1.1.3. Ausübung

Mehr

Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien

Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Plaut Aktiengesellschaft Wien, FN 124131 x Information zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Bitte beachten Sie den Hinweis zur Ausbuchungsanzeige Ihrer Depotbank auf Seite 2! Sehr geehrte

Mehr

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 11. Juli 2014 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 11. Juli 2014 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 11. Juli 2014 in München Willkommen Herzlich Willkommen 1 Hauptversammlung 2014 Top 1 TOP 1 der Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis

Preis- und Leistungsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 11.2015 Kapitel C: Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden Hinweis: Für die in diesem Preis-Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen,

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Integrata Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart Zettachring 4, 70567 Stuttgart Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung

Mehr

Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen. Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes

Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen. Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes Sparen Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes Ansparen für kleine und große Ziele Urlaube Auto / Motorrad

Mehr

Buchungssatz Übersicht

Buchungssatz Übersicht Buchungssatz Übersicht Thema Fall Buchung / Konto Notiz Wertschriften Ankauf Wertschr.bestand /(Bank..) Verkauf (Bank..)/ Wertschr.bestand Kursschwankungen und Dividenden WS- Bestand / Wertschriftenerfolg

Mehr

EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT und EBIT-Marge

EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT und EBIT-Marge Nachfolgend werden zentrale Finanzkennzahlen der Lenzing Gruppe näher erläutert. Sie sind weitgehend aus dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernabschluss des Vorjahres der Lenzing Gruppe

Mehr

Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns

Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns Von Gert Krettek TECHNISCHE HOC 'SCHULE DARMSTADT Fachbereich 1 G e s ci ' ' f b i b I i o t h e!< B et'i e o > vv i r i K c. i"i

Mehr

Keil: Die Aktie und DU

Keil: Die Aktie und DU Keil: Die Aktie und DU Diplom-Volkswirt Hans Keil Die Aktie und DU Was man beim Kauf von Aktien und Investmentanteilen wissen muß Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Verlags-Nr. 476 ISBN 978-3-322-98293-3

Mehr

Kapitalmarktpapiere (Effekten)

Kapitalmarktpapiere (Effekten) Kapitalmarktpapiere (Effekten) Vertretbare Wertpapiere (große Zahl mit gleichem Inhalt) Kapitalaufbringung aus Sicht des Emittenten Kapitalanlage aus Sicht des Anlegers Aktie und Schulverschreibung als

Mehr

Gebühren Wertpapierdepot Sparkasse Neuhofen Bank AG, Stand:

Gebühren Wertpapierdepot Sparkasse Neuhofen Bank AG, Stand: Wertpapierdepot Sparkasse Neuhofen Bank AG, Stand: 1.5.218 1. Auftragsausführung Wertpapierhandel in George Die werden in Ihrer Auftragsabrechnung detailliert angeführt und vom Verrechnungskonto Ihres

Mehr

Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g

Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft Bregenz, FN 58920 y E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur 83. ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Bedingungen der. ZINSKURVEN-PERFORMER Wandelschuldverschreibung. der IMMO-BANK Aktiengesellschaft 2005-2020/7

Bedingungen der. ZINSKURVEN-PERFORMER Wandelschuldverschreibung. der IMMO-BANK Aktiengesellschaft 2005-2020/7 Termsheet der der IMMO-BANK Aktiengesellschaft 2005 bis 2020/7 bis zu Nominale EUR 10.000.000,-- mit Aufstockungsmöglichkeit ZEICHNUNGSANGEBOT Emittent: ISIN: IMMO-BANK Aktiengesellschaft AT0000186481

Mehr

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden B E S C H L U S S fassen:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden B E S C H L U S S fassen: 22. ordentliche Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 3. Mai 2013 B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E Zu Punkt 2. der Tagesordnung Der im Jahresabschluss 2012 ausgewiesene

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum. 31. Dezember Investunity AG Westendstraße Frankfurt am Main

JAHRESABSCHLUSS. zum. 31. Dezember Investunity AG Westendstraße Frankfurt am Main JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2013 Investunity AG Westendstraße 41 60325 Frankfurt am Main BILANZ zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 A. Anlagevermögen I.

Mehr

Die diesen Aktionärsrechten zugrunde liegenden Regelungen des Aktiengesetzes lauten wie folgt:

Die diesen Aktionärsrechten zugrunde liegenden Regelungen des Aktiengesetzes lauten wie folgt: HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄß 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG In der Einberufung zur Hauptversammlung finden sich bereits im Abschnitt Teilnahmebedingungen Hinweise zu den

Mehr

Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07-

Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07- Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07-1. Unterscheidung 2. Arten von Aktien 3. Aktienarten im Ausland 4. Beispiel für Zusammensetzung des Grundkapitals 5. Börsenindizes 1. Unterscheidung

Mehr

LS Servicebibliothek 2: AKTIENHANDEL

LS Servicebibliothek 2: AKTIENHANDEL LS Servicebibliothek 2: AKTIENHANDEL Bei uns handeln Sie Aktien länger und oft günstiger. 50 US-Dollar: Präsident Ulysses S. Grant (1822 1885) Was sind die Vorteile im Aktienhandel mit Lang & Schwarz?

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 0. Juni 206, um 0:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 0623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 22 Abs. 2, 26 Abs.,

Mehr

Inhalt. Finanzierung 4. Investition 84. Kostenrechnung und Controlling 98. Buchführung und Bilanzierung 148 IFRS 215. Literaturverzeichnis 251

Inhalt. Finanzierung 4. Investition 84. Kostenrechnung und Controlling 98. Buchführung und Bilanzierung 148 IFRS 215. Literaturverzeichnis 251 2 Inhalt Finanzierung 4 Investition 84 Kostenrechnung und Controlling 98 Buchführung und Bilanzierung 148 IFRS 215 Literaturverzeichnis 251 4 Finanzierung Die betriebliche Finanzierung befasst sich mit

Mehr

Reinvestition Abschreibungsrest. amjahresende zujahresbeginn

Reinvestition Abschreibungsrest. amjahresende zujahresbeginn 3. Finanzierung / 3.4 Innenfinanzierung E3.4-1 Ein Unternehmen kauft am Beginn des Geschäftsjahres 01vier Maschinen zu je 3.000 EUR. Die Maschinen haben eine Lebensdauer von drei Jahren und werden linear

Mehr

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.4 Aussenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz )

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz ) Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz 16.10.2014) 1 Schenkung einer AG oder einer GmbH Wenn der Schenker die Aktien im Privatvermögen hält und die Schenkung in direkter

Mehr

S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main

S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main S+O Mineral Industries AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A0Q62X8 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 24. Mai 2016, um 10.00 Uhr im Radisson

Mehr

Binder + Co AG Gleisdorf. 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April Satzungsgegenüberstellung

Binder + Co AG Gleisdorf. 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April Satzungsgegenüberstellung Binder + Co AG Gleisdorf 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April 2016 Satzungsgegenüberstellung bisherige Fassung neue Fassung 4 Grundkapital und Aktien 4 Grundkapital und Aktien (1) Das Grundkapital

Mehr

Textänderungen: unterstrichen

Textänderungen: unterstrichen 11. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG vom 31. Mai 2010 - Tagesordnungspunkt 9. Beschlussvorschläge Aufsichtsrat und/oder Vorstand Anlage./1 bzw. Anlage./2 GEGENÜBERSTELLUNG der Satzungsänderungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 29. ordentliche Hauptversammlung 3. September 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen

Mehr

Information zur Kapitalherabsetzung und Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien

Information zur Kapitalherabsetzung und Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Plaut Aktiengesellschaft Wien, FN 124131 x Information zur Kapitalherabsetzung und Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Am 1. August 2011 ist das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz

Mehr

Finanzierung. 1) Was versteht man unter der self-liquidating period und in welchem Finanzierungsbereich findet dieser Aspekt Anwendung?

Finanzierung. 1) Was versteht man unter der self-liquidating period und in welchem Finanzierungsbereich findet dieser Aspekt Anwendung? 1) Was versteht man unter der self-liquidating period und in welchem Finanzierungsbereich findet dieser Aspekt Anwendung? 2) Was versteht man unter der shiftability und in welchem Finanzierungsbereich

Mehr

2. Referenzindex Allgemein: Vergleichswert; bei einem Fonds auch Referenz- oder Vergleichsindex.

2. Referenzindex Allgemein: Vergleichswert; bei einem Fonds auch Referenz- oder Vergleichsindex. 1. Aktie Mit dem Kauf einer Aktie wird der Anleger Aktionär und erhält somit einen Anteil an der Gesellschaft. Die Aktie gewährt dem Aktionär die gesetzlich und vertraglich festgelegten Rechte. Dazu gehören

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK KANTON ZUG VORLAGE NR. 1098.1 (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. MÄRZ 2003

Mehr

Volksbank Investments

Volksbank Investments Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften

Mehr

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 5. Juli 2013 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 5. Juli 2013 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG. Willkommen. Herzlich Willkommen Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 5. Juli 2013 in München Willkommen Herzlich Willkommen 1 Hauptversammlung 2013 Top 1 TOP 1 der Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Mehr

Unternehmensbewertung anhand von Kennziffern

Unternehmensbewertung anhand von Kennziffern Unternehmensbewertung anhand von Kennziffern Um als Unternehmen einen Kredit zu erhalten, muss man i. d. R. den JAHRESABSCHLUSS der Bank vorlegen, damit das Unternehmen bewertet werden kann. Um diese Bewertung

Mehr

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Kategorie Aktienarten Lösung 10 Was verbrieft eine Stammaktie? Ein Teilhaberrecht mit gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten am Grundkapital

Mehr

------------------------------ X1/5X Quiz-Fragenpool Hintergrundmaterial für Anleitende Das Quiz umfasst in der Standardvariante elf Fragen. Zusätzlich gibt es drei schwerere Extrafragen, die je nach Bedarf

Mehr

IP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012

IP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012 IP Strategy AG (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 Langenstraße 52-54 28195 Bremen Tel. 0421/5769940 Fax 0421/5769943 e-mail: info@ipstrategy.de Internet: www.ipstrategy.de

Mehr

Basiswissen GEZIELT ZUR PASSENDEN GELDANLAGE. Börse für Einsteiger. Inhalt

Basiswissen GEZIELT ZUR PASSENDEN GELDANLAGE. Börse für Einsteiger. Inhalt Basiswissen GEZIELT ZUR PASSENDEN GELDANLAGE Börse für Einsteiger Mit Ihrem Online-Depot können Sie Ihre Wertpapiere ganz einfach handeln und verwalten. Bevor es losgeht, sollten Sie darauf achten, dass

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist

Mehr

Neuemission der. Variable s Wohnbauanleihe 2008-2023/3

Neuemission der. Variable s Wohnbauanleihe 2008-2023/3 Neuemission der Variable s Wohnbauanleihe 2008-2023/3 Emittent: Art der Anleihe: Emissionsvolumen: s Wohnbaubank AG Wandelschuldverschreibungen offen, Daueremission Emissionsbeginn: 14.1.2008 Verzinsung:

Mehr

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn ISIN: DE000A0KPM66 WKN: A0KPM6. Einladung zur Hauptversammlung

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn ISIN: DE000A0KPM66 WKN: A0KPM6. Einladung zur Hauptversammlung Bonn ISIN: DE000A0KPM66 WKN: A0KPM6 Einladung zur Hauptversammlung Liebe Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft am Dienstag, den

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

4. Änderungen in Ausweis und Darstellung

4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 40 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4.1 Angabe der eigenen Aktien von KGaA in der Größenklasse einer Kleinstkapitalgesellschaft Die bisherige Fassung des

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Nr. 3 AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Nr. 3 AktG HAUPTVERSAMMLUNG 2011 , Gummersbach - ISIN DE0005079909 - Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits die gemäß

Mehr

Nennwert , Nominalzinssatz 4,5%, jährlicher Zinstermin , Erwerbskurs 96, Rückzahlung am zu pari.

Nennwert , Nominalzinssatz 4,5%, jährlicher Zinstermin , Erwerbskurs 96, Rückzahlung am zu pari. Aufgabe 1 Ein Investor erteilt seinem Kreditinstitut am Mittwoch, 23.04.2014 die Order zum Kauf der folgenden Schuldverschreibung: Nennwert 200.000, Nominalzinssatz 4,5%, jährlicher Zinstermin 01.04.,

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin Bericht des Vorstands Oliver Oechsle Eine kurze Rückblende: 3 Anfang 2015 erste Gespräche mit Heitkamp & Thumann (H&T) bzgl. möglichem

Mehr

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München ISIN DE000A1EWZM4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. Oktober 2014 um 15.00 Uhr

Mehr

Erläuterungen zu den Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Erläuterungen zu den Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Erläuterungen zu den Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Den Aktionären stehen vor und während der Hauptversammlung unter anderem die folgende Rechte zu: Aktionäre,

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum. 31. Dezember Investunity AG Ziegelhäuser Landstraße Heidelberg

JAHRESABSCHLUSS. zum. 31. Dezember Investunity AG Ziegelhäuser Landstraße Heidelberg JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2015 Investunity AG Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg Inhaltsverzeichnis Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlagen 2 Bilanz zum 31. Dezember 2015 3 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Jungheinrich AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach Frankfurt

Jungheinrich AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach Frankfurt , Hamburg Ordentliche Hauptversammlung am 24. Mai 2016 in Hamburg Ergänzende Erläuterungen gemäß 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes einschließlich

Mehr