FIFA-Fussballförderung
|
|
- Mina Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 jj FIFA-Fussballförderung Häufige Fragen April 2016
2 1. Was sind die allgemeinen Ziele der FIFA-Fussballförderung? Den Fussball weltweit fördern und beste Bedingungen für seine Entwicklung in allen 209 Mitgliedsverbänden (MV) schaffen. Die Werte des Fussballs wie Teamgeist und Disziplin sowie Förderung von Bildung, Gesundheit und Wohlbefinden verbreiten. Das Gefälle zwischen den Teams mindern, damit die Spiele ausgeglichen und unberechenbar bleiben. 2. Wie sieht die FIFA-Entwicklungsarbeit in Zahlen aus? Gemäss FIFA-Finanzbericht 2014 flossen 72 % der FIFA-Ausgaben direkt in den Fussball inkl. FIFA- Jugendwettbewerbe und -Entwicklungsprogramme investierte die FIFA über USD 274 Millionen in die Fussballförderung und soziale Projekte, das sind mehr als USD pro Tag. Seit 1999 hat die FIFA ihre Mitgliedsverbände und die Konföderationen mit Entwicklungsgeldern in Höhe von über USD 2 Milliarden unterstützt. Die FIFA fördert die Entwicklung in folgenden Bereichen: o institutionelle und organisatorische Stärkung der FIFA-Mitgliedsverbände o Weiterbildung von wichtigen Fussballakteuren (Trainer, Schiedsrichter, Funktionäre) o Fussballinfrastruktur und -ausrüstung o Jugend- und Frauenfussball o weltweites Fussballnetzwerk 3. Was hat die FIFA für Entwicklungsprogramme? Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) o Das 1999 lancierte Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) soll den Verbänden und Konföderationen dabei helfen, eigene Entwicklungsprogramme zu realisieren, die ihren Bedürfnissen entsprechen und den Fussball und seine Verwaltung langfristig stärken, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Jugendfussball und technische Entwicklung. o Mitgliedsverbände und Konföderationen, die vom FAP profitieren wollen, müssen bei der FIFA ein entsprechendes Gesuch einreichen. o Die jährlichen FAP-Beiträge an die MV liegen derzeit gemäss FIFA-Budget bei USD je Verband. o Die jährlichen FAP-Beiträge an die Konföderationen betragen derzeit gemäss FIFA-Budget USD 5,5 Millionen je Konföderation. Goal-Programm o Das 1999 lancierte Goal-Programm unterstützt die Mitgliedsverbände bei der Umsetzung von Projekten zur Fussballförderung in den Bereichen Infrastruktur, Ausbildung und Jugendfussball. o Mitgliedsverbände, die von Goal profitieren wollen, müssen bei der FIFA ein entsprechendes Gesuch einreichen. FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 2
3 o Gemäss Beschluss des FIFA-Kongresses 2014 wurde der FIFA-Goal-Beitrag für die Geschäftsperiode von USD auf USD erhöht. o Durchschnittliche Anzahl Goal-Projekte, die für die einzelnen Konföderationen bewilligt werden: OFC: 4,5, CONMEBOL: 4,3, AFC: 3,7, CAF: 3,7, CONCACAF: 3,4, UEFA: 2,6. Bildungsangebote: o Die Ausbildungskurse vermitteln wichtigen Fussballakteuren wie Trainern, Funktionären, Schiedsrichtern und medizinischen Fachleuten neustes Fachwissen. In den letzten vier Jahren wurden angesichts der Bedürfnisse und Herausforderungen der Mitgliedsverbände u. a. folgende Programme eingeführt: o MV-Extranet: Informationsplattform für Mitgliedsverbände o PERFORMANCE: Fussballmanagementprogramm o Challenger: massgeschneiderte Hilfsprogramme für die ärmsten Mitgliedsverbände o Win-Win: Programm zur Erschliessung von Einnahmequellen von Verbänden o Connect: Registrierungsplattform mit unverkennbarer ID weltweit o Jugendfussball: Bildungsangebote und Wettbewerbe 4. Wie viel investiert die FIFA insgesamt in die Entwicklung und wieso? Entwicklung ist ein wichtiger Teil der FIFA-Mission. Investitionen in die Fussballförderung sind für die FIFA deshalb Pflicht. Um ihre Entwicklungsaufgaben bestmöglich zu erfüllen, hat die FIFA ihre Kontrollmechanismen in den letzten Jahren verstärkt. In den letzten Jahren hat die FIFA die Methoden, Vorschriften und Dienstleistungen für Entwicklungsprojekte laufend verbessert und ihre interne Organisation zur Kontrolle von Projekten in den 209 Mitgliedsverbänden angepasst. Das FIFA-Entwicklungsbudget für den Finanzzyklus beläuft sich auf USD 900 Millionen (ohne möglichen Bonus aufgrund der Finanzergebnisse). o 39 % für das Programm Finanzielle Unterstützung für Mitgliedsverbände und Konföderationen o 25 % für Entwicklungsprojekte (Goal, Challenger, Win-Win, Solidaritätsfonds) o 17 % für Ausbildung und technische Unterstützung (Kurse, Frauen-, Jugend-, Kinderfussball, Beach-Soccer, Futsal, Schiedsrichterwesen, CIES) o 8 % für Entwicklungsleistungen (MV-Führung, PERFORMANCE, Connect, Fussballanlagen, MV- Extranet) o 11 % für Medizin, soziales Engagement und andere Bereiche Schwerpunkte der neuen Investitionen/Prioritäten: o Erhöhung der Goal-Beiträge (Anstieg um 50 % seit 2010) USD ab 2015 o Verdoppelung der Gelder für die Frauenfussballförderung o Optimierung des Finanzmanagements und der Verwaltung der FIFA-Entwicklungsgelder FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 3
4 o Unterstützung neuer und bestehender nationaler Juniorenwettbewerbe o Verfünffachung der Mittel für die Lieferung von Fussballausrüstung für vordringliche Projekte (Jugend-, Frauen-, Kinderfussball, Futsal und Beach-Soccer) o Finanzielle Unterstützung für bedürftige MV für Qualifikationsspiele (FIFA U-17- Weltmeisterschaft der Männer und Frauen) Logistik-, Reise- und Vorbereitungskosten o Stärkung der Fussball-Informationssysteme weltweit und bei den Mitgliedsverbänden o Stärkung des Finanzmanagements und der Finanzverwaltung von Mitgliedsverbänden 5. Wer bewilligt FIFA-Entwicklungsprojekte? FIFA-Entwicklungsprojekte werden von der FIFA-Entwicklungskommission bewilligt, die zweimal pro Jahr tagt. Ein bewilligtes Projekt wird von der FIFA-Administration begleitet und begutachtet und von der Auditund Compliance-Kommission der FIFA und von KPMG (statutarischer Buchprüfer der FIFA) kontrolliert. Die Beschlüsse der FIFA-Entwicklungskommission müssen vom FIFA-Exekutivkomitee verabschiedet werden. 6. Wie wirken sich die vom ausserordentlichen FIFA-Kongress verabschiedeten Reformen auf die FIFA-Entwicklungsarbeit aus? Zur weiteren Verbesserung der Planung und Realisierung von FIFA-Entwicklungsprojekten wurden vom FIFA-Kongress am 26. Februar 2016 die folgenden Massnahmen verabschiedet: FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 4
5 Der FIFA-Rat (der das FIFA-Exekutivkomitee ersetzt) definiert die Standards, Vorschriften und Verfahren, die für die Vergabe von Zuschüssen für die Fussballförderung gelten. Gemäss geänderten FIFA-Statuten (Art. 42 Abs. 2) befasst sich die Entwicklungskommission mit den globalen Entwicklungsprogrammen der FIFA. Sie erarbeitet und definiert angemessene Strategien, überprüft diese Strategien und analysiert die entsprechende Unterstützung und die Programme für die Mitgliedsverbände und Konföderationen. Die Mitglieder aller ständigen Kommissionen der FIFA, einschliesslich der Entwicklungskommission, werden von der unabhängigen FIFA-Prüfungskommission zwingenden und umfassenden Wählbarkeitsprüfungen unterzogen. 7. Was ist die FIFA Development AG, und wieso wurde diese von der FIFA gegründet? Die FIFA vertraute bei der Realisierung ihrer Entwicklungsprojekte lange auf ihre Entwicklungsleiter. Entwicklungsleiter waren vor Ort für die FIFA tätig und sorgten für die ordnungsgemässe Umsetzung, Verwaltung und Weiterführung der Arbeiten mit den Mitgliedsverbänden. In den letzten zehn Jahren haben sie zusätzliche Aufgaben und damit immer mehr Verantwortung übernommen, weshalb ihr Verhältnis zur FIFA gestärkt werden musste. Aus diesem Grund wurde als Tochtergesellschaft die FIFA Development AG gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist die Leitung der zwölf FIFA-Entwicklungsbüros weltweit. Die Integration aller Entwicklungsbüros in eine Schweizer Rechtsform garantiert mehr Einheitlichkeit und mindert auf verschiedenen Ebenen Risiken. Durch die FIFA Development AG kann die FIFA die Überwachung und Kontrolle ihrer Entwicklungsgelder weiter verbessern sowie das Know-how und die Flexibilität vor Ort ausbauen. 8. Kann jeder Mitgliedsverband von FIFA- Entwicklungsprogrammen profitieren? Die FIFA-Entwicklungskommission bewilligt Entwicklungsprojekte auf Antrag der Mitgliedsverbände und anhand technischer Kriterien, weshalb nicht jeder Mitgliedsverband im gleichen Mass begünstigt wird. Im Sinne der Solidarität will die FIFA das Gefälle zwischen den Mitgliedsverbänden mindern und spricht deshalb einigen Mitgliedsverbänden mehr Entwicklungsprojekte zu als anderen. Alle FIFA-Mitgliedsverbände können FAP, Goal-Projekte, Unterstützung durch das PERFORMANCE- Programm und technische Unterstützung beantragen. Das Win-Win- und das Challenger-Programm, die 6,6 % des aktuellen FIFA-Entwicklungsbudgets ausmachen, sind an sportliche, finanzielle und andere Kriterien geknüpft, die von der FIFA- Entwicklungskommission festgelegt werden, und stehen daher nur bedürftigen Mitgliedsverbänden offen. 9. Was sind die grössten Erfolge der FIFA-Entwicklungsarbeit? Stärkere Beteiligung am Fussball, insbesondere bei Mädchen und Frauen Fussball ist ein universeller Sport. Professionellere Strukturen auf Ebene der Mitgliedsverbände. Mehr Ausgeglichenheit insbesondere auf Jugendstufe durch die Minderung des Gefälles zwischen kleinen und grossen Nationen. Realisierung von Entwicklungsprojekten in allen 209 Verbänden und 6 Konföderationen. FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 5
6 Entwicklungsleistungen von über USD 2 Milliarden (50 % direkte finanzielle Hilfe) an die Mitgliedsverbände und Konföderationen seit Unterstützung von 736 Goal-Projekten in 207 Mitgliedsverbänden. 75-facher Anstieg der Mittel für die Fussballförderung in den letzten 20 Jahren. Massgeschneiderte Fussballförderungsprogramme als Antwort auf die Herausforderungen in den Bereichen Finanzen, Registrierung von Anspruchsgruppen und Management. 10. Was hat die unabhängige Kommission für Governance (UKG) für die FIFA-Entwicklungsprogramme empfohlen? Bildung einer Entwicklungskommission zur Erörterung aller Aspekte der FIFA- Entwicklungsprogramme, inkl. Strategie, Tätigkeiten und Budgetierung im Juni 2012 umgesetzt. Finanzkontrolle: neues Reglement und Verdoppelung der Zahl der Mitgliedsverbände, die einer Buchprüfung unterzogen werden im März 2013 umgesetzt. Offenlegung der Mittelverwendung: spezifischere und genauere Angaben zu jedem Mitgliedsverband auf FIFA.com im September 2012 umgesetzt. 11. Wie stellt die FIFA sicher, dass Entwicklungsprojekte ordnungsgemäss realisiert werden? Die FIFA gewährleistet die ordnungsgemässe Umsetzung von Entwicklungsprojekten durch die folgenden Reglemente, die überarbeitet oder neu erlassen wurden: o FIFA-Standardstatuten o Allgemeines Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme* o Goal-Reglement o FAP-Reglement o PERFORMANCE-Reglement FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 6
7 o Reglement für das Win-Win-Programm o Reglement für das Challenger-Programm o Team Plus** *Das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme ist im Juli 2013 in Kraft getreten und gilt seit 2015 für alle Mitgliedsverbände. Das Dokument, das auf Vorschlag der unabhängigen Kommission für Governance verfasst wurde, definiert die allgemeinen Regeln und Grundsätze, die für alle Entwicklungsprogramme für Mitgliedsverbände und Konföderationen gelten. Ziel ist eine stärkere Führung und Compliance. **Seit 2015 wendet die FIFA das neue Projektmanagementtool Team Plus an, das die Überwachung, die interne Kontrolle und den Informationsfluss von Entwicklungsprojekten verbessern soll. 12. Wieso hat die FIFA 2013 das Allgemeine Reglement für FIFA- Entwicklungsprogramme erlassen? Das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme ist Ergebnis einer eingehenden von der FIFA-Administration eingeleiteten Analyse der FIFA-Entwicklungsarbeit. Aufgrund der zunehmenden Zahl und Komplexität von FIFA-Entwicklungsprojekten und der Transparenzvorgaben der Audit- und Compliance-Kommission im Rahmen des FIFA-Reformprozesses mussten zusätzliche allgemeine und einheitliche Vorschriften erlassen werden und 2014 informierte die FIFA bei elf regionalen Seminaren alle 209 Mitgliedsverbände über die Ziele und die Umsetzung des neuen Reglements. 13. Was sind die grössten Probleme, seitdem das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme für alle Mitgliedsverbände gilt? Einhaltung der FIFA-Standardstatuten durch die Mitgliedsverbände. Wechselwirkung zwischen Führungs- und Entwicklungsaspekten. Systematische jährliche Generalversammlung mit Protokoll. Vorliegen einer umfassenden Buchprüfung. Anpassungsschwierigkeiten des MV-Personals. 14. Was für Sanktionen gelten bei Verstössen gegen das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme? Gemäss Art. 3 des Allgemeinen Reglements für FIFA-Entwicklungsprogramme und dem FAP- Reglement werden Zahlungen an fehlbare Mitgliedsverbände ab dem dritten Quartal 2016 blockiert. Mitgliedsverbände, die sich nicht an das Reglement halten, haben zudem keinen Anspruch auf weitere Entwicklungsprojekte. 15. Wie viele Mitgliedsverbände werden jährlich einer zentralen FIFA-Buchprüfung unterzogen? 20 % (zuvor 10 %) der Mitgliedsverbände und Konföderationen werden einer zentralen Programmbuchprüfung unterzogen, die sämtliche FIFA-Entwicklungszahlungen einschliesslich Goal- Projekte einbezieht. Die zentrale Buchprüfung wird vom statutarischen Buchprüfer der FIFA, KPMG (Zürich), vorgenommen. FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 7
8 Die Berichtsvorgaben für die Mitgliedsverbände und Konföderationen wurden verschärft: o lokale Buchprüfung für die FIFA-Entwicklungsprogramme o Prüfung der letzten Jahresrechnung (statutarischer Buchprüfungsbericht), wie sie der Generalversammlung des Mitgliedsverbands vorgelegt wurde Bilanz (Erfolgsrechnung) o Protokoll der letzten Generalversammlung des Mitgliedsverbands Die FIFA-Entwicklungsmittel werden klar ausgewiesen und kanalisiert: o Alle Transaktionen werden über das FIFA-Programmkonto abgewickelt, das auf den Namen des Mitgliedsverbands oder der Konföderation lautet. o Der Buchprüfer muss kontrollieren und bestätigen, dass der begünstigte Inhaber dieses Bankkontos der Mitgliedsverband ist. Weitere wichtige Änderungen: o Das Projektantragsverfahren wurde überarbeitet und umfasst mehr Details. o Sämtliche Arbeiten im Wert ab USD müssen systematisch ausgeschrieben werden. o Das FIFA-Programmkonto darf keinen Negativsaldo aufweisen. 16. Kann die FIFA gegen Mitgliedsverbände, die sich nicht an diese Vorschriften halten, weitere Sanktionen verhängen? Wenn das FIFA-Generalsekretariat vermutet, dass die Programmmittel womöglich nicht wie bewilligt verwendet werden, werden die FIFA-Finanzkommission sowie die Audit- und Compliance- Kommission der FIFA informiert. Die FIFA-Finanzkommission ergreift zur Sicherung der von der FIFA ausgeschütteten Mittel angemessene Massnahmen und kann den Fall zur Prüfung weiterer möglicher Massnahmen an die zuständige unabhängige FIFA-Instanz überweisen, falls ein Verdacht auf Betrug oder einen anderen Verstoss gegen die massgebenden Reglemente besteht. Das zuständige FIFA-Rechtsorgan entscheidet gemäss FIFA-Disziplinarreglement und/oder FIFA-Ethikreglement. FIFA-Fussballförderung häufige Fragen 8
Frauenfussballförderung
Frauenfussballförderung Tagesordnung/Themen Frauenfussballförderung bei der FIFA Mission Programme zur Frauenfussballförderung Richtlinien 2012 2015 FIFA-Mitgliedsverbände und Frauenfussballförderung FIFA-Mission
MehrHäufige Fragen zu den FIFA-Statutenreformen FIFA-Kongress
Wann sind die überarbeiteten FIFA-Statuten in Kraft getreten? Die beim ausserordentlichen FIFA-Kongress am 26. Februar 2016 verabschiedeten FIFA-Statuten sind am 27. April 2016 nach Ablauf der statutarischen
MehrFür die Verwaltung und Umsetzung des Programms ist die Division Mitgliedsverbände und Entwicklung verantwortlich (Art. 4.4).
FIFJt Far the Came. Far the Warld. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1309 Zürich, 11. Juni 2012 GS/clo-fgu PERFORMANCE: FIFA-Fussballmanagementprogramm Neues Reglement Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrProgramm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP): Reglement und administrative Richtlinien für 2016
For the Came. For the WorLd. An die Mitglieder der FIFA Zirkular Nr. 1512 Zürich, 25. November 2015 GGS/clo-csu Programm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP): Reglement und administrative Richtlinien
MehrThema I. Die Struktur des Frauenfußballs in den Mitgliedsverbänden
Thema I Die Struktur des Frauenfußballs in den Mitgliedsverbänden Einführung durch: Thierry Regenass Direktor der FIFA-Division Mitgliedsverbände & Entwicklung Zusammenarbeiten, um das Wachstum des Frauenfußballs
MehrFussball in Zentralafrika Das erste Goal -Projekt Finanzierung Goal-Projekt Verwendung FAP-Mittel Projekt (Teilprojekte 1 und 2)
daher nicht, dass die verschie-denen Projekte nur mit Verzögerung umgesetzt werden können. Der Fussball ist auch in Zentralafrika die Sportart Nummer eins. Der Verband bemüht sich, an allen wichtigen internationalen
MehrFIFA-Statuten Ausgabe Juli 2013
FIFA-Statuten Ausgabe Juli 2013 Fédération Internationale de Football Association Präsident: Joseph S. Blatter Generalsekretär: Jérôme Valcke Anschrift: FIFA FIFA-Strasse 20 Postfach 8044 Zürich Schweiz
MehrWeitere Informationen zu den einzelnen Wettbewerben und den Bewerbungsfristen sind den folgenden Seiten zu entnehmen.
Far the Game. Far the Warld. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1413 Zürich, 5. März 2014 GS/mfa/ial Bewerbungsverfahren für die folgenden FIFA-Weltmeisterschaften: o FIFA Klub-Weltmeisterschaften
MehrFIFA- STATUTEN. Ausgabe April 2016
FIFA- STATUTEN Ausgabe April 2016 Fédération Internationale de Football Association Präsident: Gianni Infantino Geschäftsführender Generalsekretär: Markus Kattner Adresse: FIFA-Strasse 20 Postfach 8044
MehrVerordnung über das Risikomanagement
0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98
MehrFIFA-Entwicklungsprogramme: Beschaffungsformular für FIFA-Entwicklungsprogramme
FIFA FOt the Came. Forthe World. An die Mitgliedsverbände und die Konföderationen Zirkular Nr. 1532 Zürich, 22. März 2016 GGSclo-csu FIFA-Entwicklungsprogramme: Beschaffungsformular für FIFA-Entwicklungsprogramme
MehrReglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt DER GEMEINDE OBERWIL
Reglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEIN...3 1 Zweck...3 2 Geltungsbereich...3
MehrCorporate Governance
Corporate Governance Corporate Governance bezeichnet die Umsetzung aller Strukturen und Regeln, die sich ein Unternehmen selbst auferlegt hat oder die ihm vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Zudem umfasst
MehrRichtlinien über den Verfahrensweg für die Zusatzfinanzierung von wissenschaftlichen Apparaten 1
RSETHZ 45. Richtlinien über den Verfahrensweg für die Zusatzfinanzierung von wissenschaftlichen Apparaten (Apparatezusatzfinanzierungsrichtlinien) vom 7. Juni 005 (Stand am. Februar 006) Der Vizepräsident
MehrReglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward
Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward Das FIFA-Forward-Programm läutet in der globalen Fussballförderung eine neue Ära ein. Mit zusätzlichen Investitionen stärkt die FIFA das Fundament für
MehrProgramm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP): Bericht der lokalen FAP-Buchprüfung 2011
Far the Game. Far the Warld. An die Mitglieder der FIFA und die Konföderationen Zirkular Nr. 1295 Zürich, 1. Februar 2012 GS/clo/csu Programm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP): Bericht der lokalen
MehrVwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg
VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird
MehrEnergieberatung 2.0 Von der Kampagne über die Impulsberatung zur Detailberatung
Energieberatung 2.0 Von der Kampagne über die Impulsberatung zur Detailberatung Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland e.v. (ead) Martin Sambale Geschäftsführer Energie- & Umweltzentrum
MehrSatzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009
Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
MehrINHALTSVERZEICHNIS Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9
Reglemen INHALTSVERZEICHNIS Artikel 1 1 GELTUNGSBEREICH 1 Artikel 2 1 EMPFÄNGER 1 Artikel 3 1 KATEGORIEN VON VERDIENSTORDEN 1 Artikel 4 1 NOMINIERUNGEN 1 Artikel 5 2 ÜBERGABE 2 Artikel 6 2 ABERKENNUNG
Mehr1 Der FSU ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Statuten Art. 1 Name 1 Der FSU ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Er ist sia-fachverein für Raumplanung. Art. 2 Zweck 1 Der FSU schliesst die im Bereich der Raumplanung tätigen Personen in
MehrBerufsbildungszentrum Bau und Gewerbe
Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe Inhalt Vorwort 3 Zweck des Leitbildes 4 Bildungsauftrag 5 Unterricht 6 Schulmanagement 7 Professionalität der Lehrperson 8 Schulkultur 9 Aussenbeziehungen 10 Vom Leitbild
Mehr1. Wird die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit erbracht?
G r e n z ü b e r s c h r e i t e n d e A r b e i t s k r ä f t e ü b e r l a s s u n g v o m E W R / E U - R a u m 1 n a c h Ö s t e r r e i c h a u s g e w e r b e r e c h t l i c h e r S i c h t Die
MehrFIFA-Forward-Programm/finanzielle Unterstützung Betriebskosten
FIFA Far the Game. Far the Wa rld. An die Mitgliedsverbände der FIFA Zirkular Nr. 1545 Zürich, 8. Juni 2016 MAV/FGU FIFAForwardProgramm/finanzielle Unterstützung 2016 Betriebskosten Sehr geehrte Damen
Mehr1.2 Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Domizil der Geschäftsstelle. 1.3 Der Verein ist politisch wie konfessionell neutral.
Trägerverein Label Energiestadt Statuten 2015 1 Name, Sitz 1.1 Unter dem Namen «Trägerverein Label Energiestadt» / «Association Label Cité de l énergie» besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. des Schweizerischen
MehrSehr geehrte Präsidenten und Generalsekretäre der 211 FIFA-Mitgliedsverbände,
FIFA For the Came. For the Wond. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular-Nr. 1541 Zürich, 31. Mai 2016 SGS/clo FIFA-Forward-Programm Sehr geehrte Präsidenten und Generalsekretäre der 211 FIFA-Mitgliedsverbände,
MehrFussball in Mauretanien Das erste Goal -Projekt Finanzierung Goal-Projekt Verwendung FAP-Mittel Projekt Projekt genehmigt am Stand Finanzierung Goal
es bleibt zu hoffen, dass mit den durch das Goal- verbesserten Das erste Goal- Der am 4. Juli 2001 vom Goal-Bureau genehmigte Bau eines Verbandsgebäudes mit technischem Zentrum in Nouakchott konnte 2002
MehrOffenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung
Offenlegung des Vergütungssystems der Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015/2016-1 - Präambel... 3 1. Governance Strukturen... 4 2.
MehrVorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen
Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz
MehrEntwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D]
Entwurf [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] ENTWURF 1. Zweck Der definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien. Die Einhaltung der
MehrGeschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben
Mehr[Anlage C] Entwurf FIFA-Statuten Kongress 2014
[Anlage C] Entwurf FIFA-Statuten Kongress 2014 13. Abstimmung über die Vorschläge auf Änderung der FIFA-Statuten, der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten sowie der Geschäftsordnung des Kongresses [ANLAGE
MehrEins für alle. Das neue Prüfzeichen von TÜV Rheinland.
Eins für alle. Das neue Prüfzeichen von TÜV Rheinland. Wir geben Antworten... auf alles, was Sie über das neue Prüfzeichen von TÜV Rheinland wissen wollen. Nach dem Motto Eins für alle ersetzt das neue
MehrQuestions and Answers Sondermassnahmen 2016
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Kommission für Technologie und Innovation KTI Förderagentur für Innovation Questions and Answers Sondermassnahmen 2016 Generelle Fragen
MehrCrash-Kurs: Die Mittel der Ligen gegen den finanziellen Kollaps ihrer Klubs
Crash-Kurs: Die Mittel der Ligen gegen den finanziellen Kollaps ihrer Klubs Dr. iur. Eugen Mätzler (Swiss Sport Forum) SCHWAGER M ÄT Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E Poststrasse 23 9001
MehrFussball im Sudan Das erste Goal -Projekt Finanzierung Goal-Projekt Verwendung FAP-Mittel Projekt Projekt genehmigt am Stand Finanzierung Goal FAP
Das erste Goal- Das Goal-Bureau hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2001 den Bau eines technischen Zentrums in Khartum bewilligt. Die Kosten wurden von Goal und dem Programm Finanzielle Unterstützung
MehrIFV JUNIORENOBLEUTE- UND J+S-COACH-TAGUNG. Informationen aus dem Ressort Frauenfussball. Franziska Schild Sempach, 31.01.2015
IFV JUNIORENOBLEUTE- UND J+S-COACH-TAGUNG Informationen aus dem Ressort Frauenfussball Franziska Schild Sempach, 31.01.2015 Inhalt Promotion FIFA WM Canada 2015 Ausführungsbestimmungen Frauenfussball 15/16
MehrKlimaschutz weltweit und zu Hause. Klimaschutz & CO 2 -Beratung. CO 2 -Kompensationsprojekte
Klimaschutz weltweit und zu Hause Klimaschutz & CO 2 -Beratung CO 2 -Kompensationsprojekte Der Klimawandel bedroht nicht nur unsere Umwelt, sondern gleichzeitig auch die Entwicklungschancen von Millionen
MehrPrüfung und Beratung. Stiftungen und kulturelle Einrichtungen
Prüfung und Beratung Stiftungen und kulturelle Einrichtungen Stiftungen privaten Rechts Stiftungen, Kulturbetriebe und gemeinnützige Einrichtungen Für viele der von uns betreuten Unternehmen rückt das
MehrERZO ENTSORGUNG REGION ZOFINGEN EIGENTÜMERSTRATEGIE. Energie aus unserer Region.
ERZO ENTSORGUNG REGION ZOFINGEN EIGENTÜMERSTRATEGIE Erwartungen und Vorgaben der Eigentümer an die zukünftige Entwicklung der Unternehmung erzo Gültigkeit ab: 01.01.2016 Energie aus unserer Region. 1.
MehrVerein Altersheim Riggisberg STATUTEN
STATUTEN Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name/Sitz 3 Artikel 2 Zweck 3 Artikel 3 Ziel 3 Artikel 4 Mitgliedschaft 3 Artikel 5 Austritt 3 Artikel 6 Organe des Vereins/Organisation 4 Artikel 7 Die Vereinsversammlung
Mehr13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten
MehrFussball in Sambia Das erste Goal -Projekt Finanzierung Goal-Projekt Verwendung FAP-Mittel Projekt Projekt genehmigt am Stand Finanzierung Goal FAP
Das erste Goal- FIFA-Präsident Joseph S. Blatter eröffnete am 6. April 2002 in Begleitung des Sportministers Sambias, Norman Chibamba, das Haus des Fussballs in Lusaka. Die Kosten wurden von Goal, dem
MehrReglement für den Darlehens- und Stipendienfonds sowie weitere Fonds der Universität St. Gallen [DSR]
Universitätsrat Universität St. Gallen Reglement für den Darlehens- und Stipendienfonds sowie weitere Fonds der Universität St. Gallen [DSR] vom 5. Mai 01 Der Universitätsrat der Universität St. Gallen
MehrNachhaltigkeit in der Logistik Wettbewerbsvorteile nutzen
Nachhaltigkeit in der Logistik Wettbewerbsvorteile nutzen Michael Werner PwC Sustainability Leader Deutschland Erfurter Wirtschaftkongress 2012 7. Agenda Was bedeutet Nachhaltigkeit? Herausforderungen
Mehrunkompliziertes Hochladen und Anpassen von Fotos für Identitätsausweise
For the Came. For the World. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1497 Zürich, 31. Juli 2015 GS/mbu/mib FIFA-Liste der internationalen Schiedsrichter 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen,
MehrEN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen
VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:2014 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee
Mehrenergo Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen 2) STATUTEN
Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen 2) STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck und Ziel Art. 1 Name, Sitz 1. Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen ist ein politisch
MehrWie im FIFA-Veranstaltungskalender 2016 aufgeführt, finden die FIFA-Kongresse an folgenden Daten statt:
FIFA For the Came. For the WorLd. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1509 Zürich, November 2015 GSGS/cfe FIFAVeranstaltungskalender 2015 I 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Änderungen am
MehrFragen und Antworten zur Umsetzung der Betreuungsgutscheine für Eltern
Fragen und Antworten zur Umsetzung der Betreuungsgutscheine für Eltern Seit 1. Januar 2011 wird die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschul- und Schulbereich und bei Tageseltern mit dem Betreuungsgutscheinsystem
Mehr(VPVKEG) vom 3. Juli 2001
Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen (VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Der Schweizerische
MehrFörderverein Evangelische Regelschule
Satzung des Förderverein e.v. Seite 1 von 5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: "Fördervein e.v." 2. Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
MehrInternationalisierung von Unternehmen mit SMATRA. Unternehmensaufbau, Unternehmens- & Handelsberatung in Hongkong und China
Internationalisierung von Unternehmen mit SMATRA Unternehmensaufbau, Unternehmens- & Handelsberatung in Hongkong und China SMATRA ist ein inhabergeführtes deutschchinesisches Beratungs- und Handelsunternehmen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION
MehrRichtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien)
Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien) (vom 5. Juni 2008) Die Bildungsdirektion, gestützt auf 2 Abs. 3 der Verordnung über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen,
MehrZSV Bezirke Zürich und Dietikon SCHÜTZENVETERANEN- VEREINIGUNG BEZIRKE ZÜRICH UND DIETIKON STATUTEN
ZSV Bezirke Zürich und Dietikon SCHÜTZENVETERANEN- VEREINIGUNG BEZIRKE ZÜRICH UND DIETIKON STATUTEN I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Schützenveteranen-Vereinigung Bezirke Zürich und Dietikon" besteht
MehrIn Afrika mit Afrika gewinnen
In Afrika mit Afrika gewinnen Konkrete Massnahmen und Stärkung eigener Kompetenzen Die FIFA hat ihre Entwicklungstätigkeit seit der Wahl von Joseph S. Blatter zum FIFA-Präsidenten 1998 insbesondere in
MehrBekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung)
Bekanntmachung betreffend Abreden mit beschränkter Marktwirkung (KMU-Bekanntmachung) Beschluss der Wettbewerbskommission vom 19. Dezember 2005 In Erwägung, I) dass die Wettbewerbskommission nach Art. 6
Mehrvom 26. Juni 2012 (Stand 1. August 2012) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, und das Kloster sowie die Stiftsschule Engelberg,
.6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden vom 6. Juni 0 (Stand. August 0) Der Regierungsrat
Mehrgestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1),
Gesetz über das Campieren vom 4. Dezember 04 (Stand. März 05) 97.4 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4,, 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. März 968 ), beschliesst:. Bewilligung
MehrKultur rinikenlive.ch 5223 Riniken. Statuten. Revidierte Fassung vom 22. Januar 2007. 1 von 5
Kultur rinikenlive.ch 5223 Riniken Statuten Revidierte Fassung vom 22. Januar 2007 1 von 5 1. Kultur rinikenlive.ch ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff mit Sitz in Riniken 2. Der Vereinszweck besteht in
MehrLohnreglement. für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich. Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl. Anhang 3. gültig ab 1.
Anhang 3 Lohnreglement für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl Version vom Mai 2008 gültig ab 1. Juli 2008 Februar 2011 Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis I.
MehrDie FIFA/Coca-Cola-Weltrangliste
Die FIFA/Coca-Cola-Weltrangliste Wissen, wo man steht und ob man sich verbessert hat seit der Einführung im August 1993 hat sich die FIFA- Weltrangliste zu einem festen Bestandteil der internationalen
MehrReglement öffentliche Sicherheit
EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.
MehrBei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.
Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. Art. 1 Name Unter dem Namen TEVS (Tageselternverein Sense) besteht mit Sitz in Tafers ein Verein im Sinne
MehrPrüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision. Seminar Wintersemester 2004/2005: Unternehmensberatung und Prüfung Thema (3)
Technische Universität München UNIV.-PROF. DR. DR. H.C. WOLFGANG LÜCK LEHRSTUHL FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE ACCOUNTING - AUDITING - CONSULTING Prüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision
MehrSPVGG HÖHENKIRCHEN Abteilung Fußball
Jugendkonzept Spaß am Fußball und Persönlichkeitsentwicklung stehen im Vordergrund der Arbeit unserer fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Trainer und Betreuer mit den Spielerinnen und Spielern der
MehrHaftung des Vorstandes
Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:
MehrBericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat
Ergänzungskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31
MehrFIF~ AN DIE MITGUEDER DER FIFA. GS/mbu/ftr. Schiedsrichter-Förderprogramme für FIFA-Mitgliedsverbände. Zirkular Nr Zürich, 23.
FIF~ Far the Game. Far the Warld. AN DIE MITGUEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1407 Zürich, 23. Januar2014 GS/mbu/ftr Schiedsrichter-Förderprogramme für FIFA-Mitgliedsverbände Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrREGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES Bern, 1. April 2017
REGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES 2 Inhalt 1. Mission 3 2. Zusammensetzung 3 3. Rollen und Aufgaben 3/4 4. Organisation 5 5. Weitere Aufgaben 5 3 1. Mission Der Revisions- und Risikoausschuss
MehrGemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten
Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten Juni 2013 #1 Heidi Horten ist bekannt für ihr gemeinnütziges Engagement. Das Vermögen der viertreichsten Österreicherin befindet sich in Österreich, Gutes
MehrInterne Kontrolle, Compliance-Funktion und Risikokontrolle Abgrenzung und Überschneidung
Interne Kontrolle, Compliance-Funktion und Risikokontrolle Abgrenzung und Überschneidung Stephan Heinimann heinimann@peqsolutions.ch Überblick Was hat sich geändert? Begriffsdefinition Kontrollhierarchie
MehrBericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat
Pensionskasse Alcan Schweiz, Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2016 KPMG AG Zürich, 23. Mai 2017 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172 Postfach Telefon +41 58 249 31 31 CH-8004
MehrLizenzvertrag zur Nutzung des Regionalzeichens. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Verbandsgemeinde Rockenhausen
Lizenzvertrag zur Nutzung des Regionalzeichens Vereinbarung zwischen den Inhabern des Regionalzeichens die Nordpfalz Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Verbandsgemeinde Rockenhausen und Unternehmen/ Institution:
MehrWICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ FÜR RADIO UND FERNSEHEN IN DER GANZEN SCHWEIZ Für die Lokalsender und die SRG Mit Ihrem Beitrag machen Sie vielfältige Programmangebote
MehrSatzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal
Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.Dezember 2006, BGBl.
MehrArbeitsgruppe Rechtsfragen
Arbeitsgruppe Rechtsfragen 10.11.06 Thema: Mergers & Acquisitions Interim Provisions on the Takeover of of Domestic Enterprises by Foreign Investors vom 08.08.2006 Was ist ist für die deutschen Unternehmen
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / 7715 16. 11. 2015. 15. Wahlperiode. der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7715 16. 11. 2015 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes A. Zielsetzung Zur
MehrLEITBILD Fussball in der Region
LEITBILD Fussball in der Region Dieses Leitbild ist unser Bekenntnis, zeigt uns den Weg und ist unser Ziel. 1. SELBSTVERSTÄNDNIS 2.VEREINSLEBEN 3.ETHIK, FAIRNESS UND PRÄVENTION 4.FÜHRUNG UND ORGANISATION
MehrReglement des Prüfungsausschusses (Audit Committee) der VAT Group AG. jjj
Reglement des Prüfungsausschusses (Audit Committee) der VAT Group AG jjj 1 Inhaltsverzeichnis 1. ZWECK... 3 2. BEFUGNISSE... 3 3. ZUSAMMENSESTZUNG... 3 4. ORGANISATION... 4 5. AUFGABEN UND PFLICHTEN...
MehrJugendfussballförderung - Unterstützung für nationale Jugendfussballiigen
IFA For the Game. For the World. An die Mitglieder der FIFA Zirkular Nr. 1517 Zürich, 10 Dezember 2015 GGS/jne/jdi/car Jugendfussballförderung - Unterstützung für nationale Jugendfussballiigen Sehr geehrte
MehrSLOWAKEI ÖSTERREICH ÖSTERREICH TSCHECHIEN ÖSTERREICH UNGARN Programmdokumente
Programmdokumente * Dokumente nur in englischer Sprache Operationelles Programm (SK- AT)* Handbuch für Antragsteller und Begünstigte Kommunikationsplan* Homepage: www.sk-at.eu Operationelles Programm (AT-CZ)
MehrO R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.
1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes
MehrFedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.
FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com
MehrBundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
Mehr1 Rechtsstellung und Name des Eigenbetriebes
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtischer Bauhof der Stadt Guben Aufgrund des 3 und des 93 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286),
MehrAufnahmeverfahren an die Gymnasien. Dokumentation
Aufnahmeverfahren an die Gymnasien Dokumentation Inhalt Aufnahmeverfahren an die Gymnasien Das Verfahren im Allgemeinen Erläuterungen Weitere Bestimmungen Seite 2 Das Verfahren im Allgemeinen Geregelt
MehrLEITBILD FC Rorschach-Goldach 17
LEITBILD FC Rorschach-Goldach 17 Dieses Leitbild ist unser Bekenntnis, zeigt uns den Weg und ist unser Ziel. 1. SELBSTVERSTÄNDNIS 2. VEREINSLEBEN 3. ETHIK, FAIRNESS UND PRÄVENTION 4. FÜHRUNG UND ORGANISATION
MehrTurn- und Sportverein Wietzen e. V
Turn- und Sportverein Wietzen e. V Satzung Stand: Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Rechtsform 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaften des TSV Wietzen e.v. 4 Geschäftsjahr
MehrFörderleitlinien der Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
Förderleitlinien der Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg 1. Allgemeine Grundsätze Die Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg wurde 1996 als rechtsfähige Stiftung
MehrVitalitäts*management
Vitalitäts*management oder wie wir REO fit für die Zukunft machen *Vitalität = Lebendigkeit, Lebenskraft Worum geht es beim Vitalitätsmanagement? Risiken und Schwächen frühzeitig erkennen Gegenmaßnahmen
MehrAN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER FIFA
AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER FIFA Zirkular Nr. 1618 Zürich, 15. Februar 218 ZBO/coj/git fifaforwardberichterstattung 217: zentrale Buchprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Zirkular
MehrFIFA. An die Mitglieder der FIFA. Zirkular Nr. 1463. Zürich, 19. Dezember 2014 GS/clo-csu. Sehr geehrte Damen und Herren,
FIFA Far the Came. Far the Warld. An die Mitglieder der FIFA Zirkular Nr. 1463 Zürich, 19. ezember 2014 GS/clo-csu FIFA-Programm Finanzielle Unterstützung 2015 (FAP) und Bonus für die Jahresergebnisse
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. April 2011 (03.05) (OR. en) 9044/11 ENFOPOL 109
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. April 2011 (03.05) (OR. en) 9044/11 ENFOPOL 109 I/A-PUNKT-VERMERK des Generalsekretariats für den AStV/Rat Nr. Vordok.: 6173/2/11 REV 2 ENFOPOL 25 Betr.: Entwurf
MehrVereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn
Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach 23, 44 BHO zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Kapitel 6002, Titel 883 31)
MehrGesetzlich und fair: BESA. Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem
Gesetzlich und fair: BESA Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem für Pflege- und Behandlungsleistungen in den Altersheimen der Stadt Zürich Amt für Altersheime der Stadt Zürich Walchestrasse
Mehr