Erbrecht, Behindertentestament
|
|
|
- Daniela Seidel
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag Fachanwälte für Verwaltungsrecht Erbrecht, Behindertentestament Werkstätten:Messe 2009 am in Nürnberg Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße München Telefon (089) Telefax (089) Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 1
2 Vorstellung Referent Rechtsanwalt Jürgen Greß Hoffmann & Greß, Rechtsanwälte, München Fachanwalt für Verwaltungsrecht Schwerpunkt Tätigkeit als Rechtsanwalt: - Sozialrecht - Behindertenrecht - Erbrecht - Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderung und insbesondere Eltern von behinderten Kindern Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 2
3 Vorstellung Referent Veröffentlichungen im Bereich Sozial- und Behindertenrecht sowie Erbrecht u. a. - Recht und Förderung für mein behindertes Kind, Elternratgeber für alle Lebensphasen - alles zu Sozialleistungen, Betreuung u. Behindertentestament, Beck-Rechtsberater im dtv, (erscheint Juni 2009) - Elternbrief VdK-Bayern - epd-sozial (Evangelischer Pressedienst) - Fachinformationen für Menschen mit Behinderung und deren Eltern (Homepage: Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 3
4 Vorstellung Referent Referententätigkeit im Bereich Sozial- und Behindertenrecht sowie Erbrecht: - Elternabende in Behinderteneinrichtungen - Fortbildungsinstitut Lebenshilfe Bayern - In-House-Schulungen für Sozialdienste von Behinderteneinrichtungen - VHS München - Kanzleiworkshops Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 4
5 Problemaufriss Was ist ein Behindertentestament? Welchen Zweck hat es? Wie sicher ist es? Wer braucht ein Behindertentestament? Schwierigkeiten bei der Errichtung eines Testamentes Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 5
6 Überblick Die entscheidenden Mechanismen des Sozialrechts; Nachrangprinzip Erbrechtliche Konsequenzen Regelungen des Behindertentestaments Weniger empfehlenswerte Alternativen Regelung des 102 SGB XII (späterer Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass des Hilfebedürftigen) Behandlung von Lebensversicherungen Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 6
7 Sozialhilferechtliches Nachrangprinzip Vorrangiger Einsatz des eigenen Einkommens und des Vermögens Ausnahme für das sog. Schonvermögen Katalog des 90 II SGB XII: u. a. - Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse und deren Besitz kein Luxus ist ( 90 II Nr. 7 SGB XII) - Angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück bzw. Eigentumswohnung ( 90 II Nr. 8 SGB XII) - Kleinere Barbeträge, sonstige Geldbeträge (Nr. 9) Folge für das behinderte Kind: Ungeschützt geerbtes Vermögen ist einsetzen! Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 7
8 Sozialhilferechtliches Nachrangprinzip Kostenbeiträge/Freibeträge bei Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege nach SGB XII, Grundsicherung WfbM/ Wohnheim Ambulante Maßnahmen Grundsicherung SGB XII Förderstädte Betreutes Wohnen Volljährige Kinder monatl. Einkünfte über 702,- Vermögen nicht einzusetzen Einkommen einzusetzen Vermögensfreibetrag 2.600,- Einkommen einzusetzen Vermögensfreibetrag 2.600,- Einkommen ist einzusetzen Vermögensfreibetrag 2.600,- minderjährige Kinder Häusliche Ersparnis; Häusliche Ersparnis; und ihre Eltern Regelmäßig nur Mittagessen Max. 150 % des Regelsatzes der Sozialhilfe Eltern volljähriger Kinder kein Kostenbeitrag 48,99 monatlich 27,69 monatlich Bei jährlichen Einkünften über ,- keine Leistungen Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 8
9 Problemlösung Keine Optionen Keine Optionen: Nichts tun, also kein Testament errichten; Problem: das behinderte Kind wird gesetzlicher Erbe und gesetzlicher Erbteil ist nicht vor Zugriff des SozTr. geschützt Enterbung; Problem: Pflichtteil Schenkungen der Eltern zu Lebzeiten an nicht behinderte Geschwisterkinder; Problem: 10-Jahres- Frist (Einzige) Option: Behindertentestament für die Versorgung und Absicherung des behinderten Kindes Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 9
10 Enterbung des behinderten Kindes - keine Lösung Die gesetzliche Erbfolge kann durch ein Testament abgeändert werden Enterbung bedeutet: Dem behinderten Kind steht kein Erbteil zu. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 10
11 Enterbung des behinderten Kindes - keine Lösung Das behinderte Kind hat immer einen Anspruch auf seinen Pflichtteil (der wertmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht). Der Sozialhilfeträger kann diesen Pflichtteilsanspruch gemäß 93 SGB XII auf sich überleiten und von den Erben einfordern Weiterer Nachteil: Das behinderte Kind wird gerade nicht abgesichert! Die Enterbung ist damit keine sinnvolle Lösung Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 11
12 Berliner Testament führt zur Enterbung - auch keine Lösung Ehepartner errichten ein gemeinschaftliches Testament Üblicher Inhalt dieses Testamentes: Ehepartner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder werden Schlusserben, wenn beide Elterteile verstorben Folge des Berliner Testaments: Bei dem ersten Erbfall wird das behinderte Kind enterbt, also auf den Pflichtteil gesetzt; bei dem zweiten Erbfall erhält das Kind ohne die Gestaltung als Behindertentestament einen verwertbaren Erbteil Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 12
13 Schenkungen an nicht behinderte Geschwister- auch keine Lösung Die Eltern verschenken zu Lebzeiten ihr Vermögen (z. B. Eigenheim) an nicht behinderte Geschwisterkinder, um die spätere Erbmasse zu verringern Probleme: - 10-Jahres-Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche des behinderten Kindes; - ohne Vorbehalt eines Nießbrauchsrecht keine Absicherung der Eltern; - mit Nießbrauchsrecht für Eltern kein Fristbeginn Keine Absicherung des behinderten Kindes Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 13
14 Lösung Behindertentestament Zuwendung eines vor dem Zugriff des Staates geschützten, unverwertbaren Erbteils Die Errichtung eines Testamentes ist erforderlich (auch als gemeinschaftliches Testament möglich) Das behinderte Kind ist als Erbe mit einer Erbquote über der Pflichtteilsquote einzusetzen Testamentsvollstreckung mit einer Verwaltungsanordnung ist anzuordnen Eine Vor- und Nacherbschaft ist anzuordnen Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 14
15 Einsetzung des behinderten Kindes als Erbe In dem Testament wird das behinderte Kind (neben anderen Erben) als Erbe eingesetzt Wichtig: Die Erbquote muss in jedem Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Pflichtteilsgrenze) übersteigen; andernfalls sind zu Lasten des behinderten Kindes angeordnete Beschränkungen (z.b. Testamentsvollstreckung) nichtig ( 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB) Da das Erbe verwertbares Vermögen i.s.d. 90 SGB XII darstellt, unterliegt es ohne weitere Regelungen in dem Testament dem Zugriff des Sozialhilfeträgers Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 15
16 Anordnung einer Testamentsvollstreckung Weiterhin muss in dem Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden, damit die Gläubiger des behinderten Kindes, insbesondere der Sozialhilfeträger nicht auf das der Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zugreifen können ( 2214 BGB). Verwaltungsanordnungen für den Testamentsvollstrecker: Es muss im Testament im Detail geregelt und angeordnet werden, welche Leistungen für das behinderte Kind mit den Erträgen aus der Vorerbschaft finanziert werden müssen. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 16
17 Verbindliche Verwaltungsanordnungen für den Testamentsvollstrecker Verwendung der Erträge aus dem Erbteil des behinderten Kindes, ausschließlich für (z. B.) - Hobbys, Freizeitaktivitäten,Urlaubsaufenthalte - ärztliche Behandlungen, Therapien und Medikamente, die von der Krankenkasse nicht (vollständig) bezahlt werden - Zusätzliche Assistenz, z.b. für kulturelle Veranstaltungen, Spaziergänge, etc. - Geschenke Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 17
18 Anordnung einer Testamentsvollstreckung Es muss ausgeschlossen werden, dass es durch Auskehrungen an den behinderten Menschen zu einer Leistungskürzung bzw. Entlastung der Sozialleistungsträger kommt Die Testamentsvollstreckung ist ferner sinnvoll, da eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden muss; das behinderte Kind u. U. nicht in der Lage ist, sein Vorerbe ordnungsgemäß zu verwalten. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 18
19 Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ( 2100 ff. BGB) Das behinderte Kind wird als (nichtbefreiter) Vorerbe eingesetzt Nacherben sind z.b. die eigenen Kinder oder die Geschwister des behinderten Kindes Warum Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft? - Im Ergebnis ist das im Wege der Vor- und Nacherbschaft zugewandte Vermögen ein von dem sonstigen Vermögen des behinderten Kindes rechtlich getrenntes Sondervermögen, das das behinderte Kind nur in einem eingegrenzten Umfang nutzen kann ( 2113 ff. BGB) (Schutz vor Gläubigern und 102 SGB XII) Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 19
20 Erbfolge Behindertentestament Vermögen der Eltern: Familienanwesen, Wert ,- Güterstand: Zugewinngemeinschaft (1) Ein Elternteil verstirbt gesetzl. Erbteil 1/2 Lisa (behindert) Markus Erbe 5/6 gesetzl. Erbteil 1/4 1/4 Pflichtteil 1/8 ( ,-) 1/8 Nicht befreiter Vorerbe: 1/6 ( ,-) - Herr Krause Frau Krause Nachlass ,- (Pflichtteilsstrafklausel) Nacherbe: Überlebender Elternteil bzw. Markus Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 20
21 Erbfolge Behindertentestament Vermögen der Eltern: Familienanwesen, Wert ,- Güterstand: Zugewinngemeinschaft (2) Beide Elternteile versterben Herr Krause Frau Krause Lisa (behindert) Markus gesetzl. Erbteil 1/2 1/2 Pflichtteil 1/4 ( ,-) 1/4 Nachlass: , , ,- Nicht befreiter Vorerbe: 1/3 ( ,-) 2/3 Erbe: ( ,-) Nacherbe ist Markus Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 21
22 Eckpfeiler eines Behindertentestamentes Errichtung eines Testaments Erbeinsetzung des behinderten Kindes als (nichtbefreiter) Vorerbe Anordnung der Testamentsvollstreckung für beh. Kind mit Verwaltungsanordnung Betreuervorschlag mit Begründung Konkrete Überlegungen der Eltern für den Fall der Fälle: Wie würde es aktuell nach unserem Versterben mit unserem Kind weitergehen? Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 22
23 Schwierigkeiten bei dieser Gestaltung des Behindertentestamentes Frage der Sittenwidrigkeit: Vom Bundesgerichtshof (BGH) seit 1993 verneint, jedenfalls für kleine bis mittlere Vermögen Feststellung der den Pflichtteil übersteigenden Erbquote Schenkungen und Pflichtteilsergänzungsansprüche Ausschlagung des Vorerbes durch das behinderte Kind bzw. durch den gesetzlichen Vertreter ( 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB) Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 23
24 Abschließende Hinweise Es gibt kein Standard Behindertentestament! Wichtig ist ein auf die familiären Verhältnisse und auf die speziellen Bedürfnisse des behinderten Kindes abgestimmtes Testament Musterformulierungen sind ungeprüft und ohne entsprechende Anpassung ungeeignet! Insbesondere auf Sozial-, Behinderten- und Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare bieten Gewähr für funktionstüchtige und wirksame Behindertentestamente Testamente sollten regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände der Familie sowie an die aktuelle Rechtslage angepasst werden Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 24
25 Checkliste zur Überprüfung des eigenen Behindertentestamentes Die nachfolgend genannten Anhaltspunkte sollen es Eltern erleichtern, ein bereits vorliegendes Behindertentestament selbst dahingehend durchzusehen, ob es zumindest die wesentlichen Regelungen enthält. Stellen Eltern bereits anhand der Checkliste selbst fest, dass einige Punkte nicht oder nur ungenau geregelt sind, sollte das Testament sicherheitshalber überarbeitet werden. Für eine vollständige und verbindliche Überprüfung und Überarbeitung des Testamentes empfiehlt sich dringend die Beauftragung eines fachkundigen spezialisierten Rechtsanwalts oder Notars. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 25
26 Checkliste zur Überprüfung des eigenen Behindertentestamentes 1. Wurde das behinderte Kind sowohl für den Erbfall nach dem erstversterbenden Elternteil als auch für den Schlusserbfall (Versterben des zweiten Elternteils oder auch gleichzeitiges Versterben) als Erbe eingesetzt? Fehlt dies beispielsweise für den ersten Erbfall, könnte der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Kindes einfordern. 2. Ist der Erbteil bzw. die Erbquote des behinderten Kindes deutlich höher als sein Pflichtteil? Wurde der Güterstand der Eltern dabei richtig berücksichtigt? Sind eventuelle lebzeitige Zuwendungen oder Schenkungen der Eltern bei der Bestimmung der erforderlichen Höhe der Erbquote des behinderten Kindes berücksichtigt? Zuwendungen zu Lebzeiten können den Wert der Pflichtteilsansprüche des behinderten Kindes so erhöhen, dass diese möglicherweise den Wert der Erbquote übersteigen und der Sozialhilfeträger zumindest einen Restpflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsansprüche einfordern könnte. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 26
27 Checkliste zur Überprüfung des eigenen Behindertentestamentes 3. Wurde Immobilienvermögen im Ausland oder eine ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern bei der Testamentserstellung berücksichtigt? 4. Ist das behinderte Kind als sogenannter nichtbefreiter Vorerbe eingesetzt? Wurden Nacherben und ausreichend Ersatznacherben benannt, so dass sichergestellt ist, dass jedenfalls ein Nacherbe das behinderte Kind überlebt? Sind nicht ausschließlich die nichtbehinderten Geschwister als Nacherben eingesetzt? 5. Wurde eine Regelung getroffen für den Fall, dass das behinderte Kind vorverstirbt? 6. Wurde geregelt, ob und inwieweit der überlebende Ehegatte nach dem Versterben des ersten Ehegatten das Testament noch abändern darf? 7. Ist eine auf die konkreten familiären und finanziellen Verhältnisse abgestimmte Teilungsanordnung enthalten? Ist geregelt, in welcher Form das behinderte Kind seinen Erbteil erhält (z. B. in bar oder als Immobilienanteil)? Ansonsten droht u. U. eine langwierige und schwierige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 27
28 Checkliste zur Überprüfung des eigenen Behindertentestamentes 8. Wird sowohl für den Erbfall nach dem Erstversterbenden als auch für den Schlusserbfall für den Erbteil des behinderten Kindes Dauertestamentsvollstreckung auf Lebenszeit angeordnet? 9. Ist konkret festgelegt, für welche (sozialhilferechtlich nicht angreifbare) Zwecke und nach welchen Modalitäten der Testamentsvollstrecker die Erträgnisse des behinderten Kindes zu verwenden hat? Sonst droht der Zugriff des Sozialhilfeträgers. 10. Wurde an eine Regelung gedacht, die es dem behinderten Kind ermöglicht, zusätzlich zu den Erträgen seines Vorerbes erforderlichenfalls auch auf den Stamm seiner Erbschaft zuzugreifen? 11. Sind ausreichend Testamentsvollstrecker und Ersatztestamentsvollstrecker benannt und eine Vergütung für diese festgelegt? Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 28
29 Checkliste zur Überprüfung des eigenen Behindertentestamentes 12. Wurden Vorschläge für den Fall gemacht, dass eine Betreuung für das Kind erforderlich ist oder wird? Ist für ein minderjähriges Kind ein Vormund gemäß 1776 Abs. 1 BGB benannt? Sind als Testamentsvollstrecker und als Betreuer bzw. Vormund unterschiedliche Personen vorgesehen? 13. Besteht vorsorglich für den Fall, dass die Erbeinsetzung des behinderten Kindes als Vorerbe (evtl. aufgrund Sittenwidrigkeit) unwirksam sein sollte, eine Ersatzerbeneinsetzung, wonach das behinderte Kind nur seinen Pflichtteil erhält? Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 29
30 Zugriff des SozHTr. auf den Nachlass des Behinderten nach 102 SGB XII Ersatzpflicht des Erben für Sozialhilfekosten, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall für den Verstorbenen aufgewendet worden sind. Keine Ersatzpflicht, - wenn Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen der allg. Einkommensgrenze ( 85 Abs. 1 SGB XII) oder - der Wert des Nachlasses unter dem Betrag von liegt, wenn der Erbe der Ehegatte oder Lebenspartner oder verwandt ist und nicht nur vorübergehend bis zum Tod der leistungsberechtigten Person mit dieser in häuslicher Gemeinschaft gelebt und sie gepflegt hat. Kein Zugriff auf Vorerbenvermögen des Menschen mit Behinderung, da dieses nicht in den Nachlass, sondern direkt an den Nacherben fällt. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 30
31 Behandlung von Lebensversicherungen der Eltern Begünstigte oder Ersatzbegünstigte im Falle des Vorversterbens des Ehegatten sollten nicht die behinderten Kinder sein. An Begünstigte ausgezahlte Lebensversicherungen werden nicht über ein Behindertentestament ( geschützt ) vererbt, sondern sind Schenkungen an die Begünstigten. Daher könnten Sozialhilfeträger darauf zugreifen. Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 32
33 Anhang: Erbschaftssteuer Freibetragsgrenzen Ehegatten, eingetr. Lebenspartner Kinder, Kinder verstorbener Kinder Eltern und Voreltern im Erbfall Enkelkinder Geschwister, Eltern bei Schenkung Entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen Freibeträge (alt ) ( ) ( ) ( ) ( ) (5.200 ) Steuerklassen I I I II III Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 33
34 Anhang: Erbschaftssteuer Erbschaftsteuertabelle Nachlass abzüglich Freibeträge in Steuersatz in der Erbschaft-Steuerklasse I II III neu / alt neu / alt neu / alt bis % 30 % (12 %) 30 % (17 %) bis % 30 % (17 %) 30 % (23 %) bis % 30 % (22 %) 30 % (29 %) bis % 30 % (27 %) 30 % (35 %) bis % 50 % (32 %) 50 % (41 %) bis % 50 % (37 %) 50 % (47 %) Erbrecht, Behindertentestament, Jürgen Greß 34
FACHINFO: Behindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens. Jürgen Greß. 5.
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 5. Auflage 2008 Jürgen Greß Rechtsanwalt Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße
Erbrecht, Behindertentestament
Fachanwälte für Verwaltungsrecht Erbrecht, Behindertentestament Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281
Behindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen. - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 10. Auflage - 2016 Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht
Pflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 25.06.2012 Pflichtteilsrecht / Erbvertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701 Das Pflichtteilsrecht
TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 [email protected] TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Vorstellung Emil Haubner Steuerberater,
Behindertentestament in der Nachfolgeplanung
Behindertentestament in der Nachfolgeplanung 12. Februar 2015 Ein behindertes Kind bezieht in der Regel Sozialleistungen. Wenn Sie ein behindertes Kind haben, möchten Sie, dass Ihr Kind auch nach Ihrem
Notwendigkeit & Voraussetzungen des Behindertentestament
Schön, dass alles geregelt ist! Rechtsanwalt Matthias Weber des Behindertentestament Referent Matthias Weber Rechtsanwalt, Mediator & Zertifizierter Testamentsvollstrecker Zielstellung Behindertentestament
Das Behindertentestament
Das Behindertentestament Vererben zugunsten behinderter Menschen Katharina Prokein (Ass.Jur.) 1 Problemlage Vererben zugunsten Behinderter, ohne dass der Sozialhilfeträger auf das Vermögen zugreifen bzw.
Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht
Vortrag von Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann 7. Juli 2011 Bergische VHS Lesben, Schwule Vorsorgevollmacht und Erbrecht Notare Prof. Dr. Baumann + Dr. Fabis Geschwister-Scholl-Platz 2 in 42275 Wuppertal
Das Behindertentestament
Das Behindertentestament 1. Auflage 2008 Das Behindertentestament schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Zerb 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 935079
Behindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 8. Auflage 2013 Jürgen Greß Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann
12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
Musterbeispiele für Testamente
Musterbeispiele für Testamente Bitte beachten Sie, dass ein handschriftlich verfasstes Testament vom Erblasser selbst eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss! 1. Einfaches Testament Zu meinem
Welche erbrechtlichen. werden können
06 Welche erbrechtlichen Anordnungen getroffen werden können I n einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene Verfügungen getrof fen werden. Wer erben oder nicht erben soll, wer er satzweise
Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung
Rechtsanwalt Markus Pöschl erbrecht-x.de rechtsanwaelte-steinstrasse.de Tel: 089 / 230 88 20 Fax: 089 / 230 88 233 [email protected] Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung 1. Ausgangssituation;
TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 [email protected] TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
Testament zu Gunsten Menschen mit Behinderung Behindertentestament
Testament zu Gunsten Menschen mit Behinderung Behindertentestament Ausgangslage Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder, einen Sohn Stefan und eine Tochter Tina. Stefan hat eine Behinderung, aufgrund derer
Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Behindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 7. Auflage 2011 Jürgen Greß Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann
Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene
Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.
Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Behindertentestament - Rechte der Eltern gestärkt -
InfoBrief Sozialrecht März 2011 Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Behindertentestament - Rechte der Eltern gestärkt - Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht Hoffmann
Informationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter
Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.
Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen
Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Ein Vermächtnis können Sie im Testament oder Erbvertrag anordnen. Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung, sondern die Zuwendung eines
Erläuterungen zum Behindertentestament
Erläuterungen zum Behindertentestament Einführung Behinderte Menschen sind häufig auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angewiesen. Wer sich jedoch selbst helfen kann oder Hilfe von dritter
Testament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
Testamentsgestaltung für Eheleute
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht [email protected] www.verein-rechtverstaendlich.de die nächste Stunde
Verschenken und Vererben
Verschenken und Vererben Dr. Matthias Conradi Rechtsanwalt und Notar in Ober-Ramstadt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Steuerrecht Büro Darmstadt Bleichstraße
Erbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
Berliner Testament Risiken und häufige Fehler
Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Das Berliner Testament, also ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Ehegatten zuerst als Erben und dann gemeinsam die Kinder als Erben des Letztversterbenden
Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen
Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren
Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen
Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin
Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:
Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine
PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Beispielsfall Behindertentestament (nach BGH NJW 1994, 248 ff.): Erblasserin E hinterlässt einen volljährigen Sohn S und eine ebenfalls volljährige Tochter T, die an einer
Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.
Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht Begriffe 1 (Erbl.) d. verstorbene Person Erbe Gesetzlicher Erbe durch
Das Behindertentestament Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, Wermelskirchen ;
Das Behindertentestament Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, 42929 Wermelskirchen 02196-1064; www.sozialanwalt-wermelskirchen.de Inhalte Problem Einsatz von Einkommen und Einkommen, 82 Abs.
Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Erben und Vererben Dies ist ein Thema, das gern verdrängt wird. Erhebungen haben ergeben, dass nur in ca. 20% aller Erbfälle ein Testament existiert und hiervon wiederum nur ein geringer Anteil steueroptimal
Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung
Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung www.notare-ott-doernhoefer.de - 2 - 1. Gestaltungsformen Erbrechtliche Gestaltung lässt sich in verschiedenen Formen verwirklichen. Grundform ist das Testament,
Repetitorium Familien- und Erbrecht am 16.07.2010: Erbrecht VI: Testamentsanfechtung, Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Erbschein
Repetitorium Familien- und Erbrecht am 16.07.2010: Erbrecht VI: Testamentsanfechtung, Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Erbschein Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552
Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
27.07.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 [email protected] TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
SCHILLER & JEROSCH RECHTSINFORMATION AKTUELL
SCHILLER & JEROSCH Notar RAe SCHILLER JEROSCH Brackeler Hellweg 76 44309 Dortmund RECHTSINFORMATION AKTUELL HANS-MICHAEL SCHILLER und Notar Fachanwalt für Familienrecht SIGURD JEROSCH Fachanwalt für Erbrecht
Vorerbe. Was ist ein Vorerbe und. was darf er mit der Erbschaft machen?
Vorerbe Was ist ein Vorerbe und was darf er mit der Erbschaft machen? Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist
Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3
Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das
RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1
23.03.2019, Folie 1 Agenda I. Probleme der gesetzlichen Erbfolge II. Minderjährige in der Erbengemeinschaft III. Erbrechtliche Verfügungen IV. Fazit 23.03.2019, Folie 2 23.03.2019, Folie 3 I. Et hätt noch
Behindertentestament. so sichern Sie Ihr behindertes Kind ab
Behindertentestament so sichern Sie Ihr behindertes Kind ab Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist ein Behindertentestament?...
Vererben zugunsten behinderter Menschen von Katja Kruse und Günther Hoffmann
Vererben zugunsten behinderter Menschen von Katja Kruse und Günther Hoffmann Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, www.bvkm.de 1 Impressum Vererben
Aufsatz - Das klassische Behindertentestament. 1. Zweck
Aufsatz - Das klassische Behindertentestament 1. Zweck Behinderte Kinder sollen vom Sozialleistungsträger weiterhin Leistungen beziehen und zusätzliche Aufwendungen aus dem Nachlass erhalten. Die Lebenssituation
Meiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:
Erbrecht Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen
Testament - Vorlage, Muster & Vordruck
Testament - Vorlage, Muster & Vordruck Testamente einer Einzelperson Mit diesem Testament widerrufe ich alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen. Es soll allein das hier Geschriebene gelten.
Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher
Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen
Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht
Erbrecht Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht - allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 5. Buch Testament vor Wiedervereinigung 03.10.1990 geschrieben --> altes DDR-Recht
Verhandelt. Heidi Mustermann. Nummer 000 der Urkundenrolle für das Jahr zu Musterhausen am. Vor der unterzeichnenden Notarin
Nummer 000 der Urkundenrolle für das Jahr 2013 Verhandelt zu Musterhausen am Vor der unterzeichnenden Notarin Heidi Mustermann mit dem Amtssitz in Musterhausen, Musterstraße 1, erschienen heute - 2-1.
Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung
173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich
Fälle zum Familien- und Erbrecht
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Familien- und Erbrecht von Prof. Dr. Martin Löhnig, Dr. Martin Leiß 2., neubearbeitete Auflage Fälle zum Familien- und Erbrecht Löhnig / Leiß wird vertrieben von beck-shop.de
Vererben zugunsten behinderter Menschen.... von Katja Kruse und Günther Hoffmann
Vererben zugunsten behinderter Menschen... von Katja Kruse und Günther Hoffmann 1 Impressum Vererben zugunsten behinderter Menschen Autoren Katja Kruse Rechtsanwältin und Referentin für Sozialrecht beim
Testament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament Wiederholung Wie unterscheidet sich der Anfechtungsgrund des 2078 Abs. 1 von dem des 119 Abs. 1 BGB? Kein objektiver Bewertungsmaßstab
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den
Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja
Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.
Behindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht
Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht Die gesetzliche Erbfolge Vorrang der gewillkürten Erbfolge Verwandtenerbrecht Gesetzliches Erbrecht
ÜBERTRAGUNG VON VERMÖGENSWERTEN Was ist beim Steuerrecht und beim Erbrecht zu beachten?
ÜBERTRAGUNG VON VERMÖGENSWERTEN Was ist beim Steuerrecht und beim Erbrecht zu beachten? Nicht erst die zum 1. April 2008 bevorstehende Erbschaftssteuerreform hat in vielen Familien zu der Überlegung geführt,
Peter Goller Rechtsanwalt 79346 Endingen. Telefon: 07642/925433 E-Mail: [email protected] Telefax: 07642/924637 Internet: www.advogo.
Peter Goller Rechtsanwalt 79346 Endingen Telefon: 07642/925433 E-Mail: [email protected] Telefax: 07642/924637 Internet: www.advogo.de Newsletter Spezial Das Berliner Testament als Steuerfalle 7. Februar
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
Vorerbschaft. Rechte & Pflichten im Überblick
Vorerbschaft Rechte & Pflichten im Überblick Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist eine Vorerbschaft?... 4
Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben
Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,
Die Reform des Erbrechts zum
Die Reform des Erbrechts zum 01.01.2010 Alexander Doll Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Inhalt - Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil - Wahlrecht zwischen beschränktem Erbteil und Pflichtteil
14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
Wie vererbe ich sinnvoll an Menschen mit Behinderung?
Wie vererbe ich sinnvoll an Menschen mit Behinderung? Vortrag am 13. November 2018 Münchner Volkshochschule Referentin : DR. ULRIKE TREMEL Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung
Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie. Freitag:
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie Freitag: 30.09.2016 Referent: RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht Agenda - Begrüßung und Einleitung - Relevanz des
Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck
Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand
Das Behindertentestament. Rechtsanwalt Marc Oliver Möller
Das Behindertentestament Rechtsanwalt Marc Oliver Möller Klassisches Behindertentestament Kombination aus Vollstreckungsschutz zugunsten des Nacherben und Zugriffsverbot auf die der Testamentsvollstreckung
BGH, Urteil vom IV ZR 7/10 Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig
April 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT APRIL 2011 BGH, Urteil vom 19.01.2011 IV ZR 7/10 Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig BGH, Beschluss
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
Erbrecht und Testamentsgestaltung. Merkblatt
Erbrecht und Testamentsgestaltung Merkblatt (Stand: März 2017 ersetzt keine notarielle Beratung) T: 0621/397 499-0 F: 0621/397 499-10 [email protected] www.notarin-spies.de I. Der Erbfall Verstirbt
Hinweise. für Testament und Erbfolge
Hinweise für Testament und Erbfolge Die Fragen des richtigen Vererbens ohne Streit in der Familie beschäftigt fast jeden. Dabei ist meist Ziel, dass das Vermögen möglichst ungeschmälert auf die Familie
Fall 3: Guter Rat ist teuer
Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 3: Guter Rat ist teuer Dr. Carlos Dastis www.examinatorium.jura.lmu.de Ausgangspunkt Frage nach den Möglichkeiten einer rechtlichen der Wünsche
