Landvolk Rotenburg-Verden Mitteilungen aus dem Niedersächsischen Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e. V.

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1 Landvolk Rotenburg-Verden Mitteilungen aus dem Niedersächsischen Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e. V. Januar Jahrgang Ausgabe 1 1,30 Euro :: Fristverlängerung In den kommenden zwei Jahren haben Bundesregierung, Landwirte und Sachverständige Zeit, Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu erarbeiten und zu testen. Seite 7 :: Mobiler Lernort Der regionale Bildungsträger NEUA stellt eigenes Infomobil in Deelsen vor. Der Anhänger soll künftig auch von Mitgliedern des Landvolks kostenfrei genutzt werden können. Seite 3 :: Hofabgabeklausel Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabeklausel ab dem 1. Januar 2019 für ungültig erklärt. Dadurch gibt es nun mehr Möglichkeiten für eine Hofübergabe. Seite 9 Aktuelles Mitgliederversammlung Das lädt seine Mitglieder am Mittwoch, 6. März, um 13 Uhr in Prüser s Gasthof (Dorfstr. 5, Hellwege) zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Neben den gängigen Tagesordnungspunkten Begrüßung, Geschäftsbericht, Ehrungen und Verschiedenes ist außerdem ein Gastreferat geplant. Andreas Hensel vom Bundesinstitut für Risikobewertung spricht zum Thema Moderne Landwirtschaft zwischen Wahrnehmung, Wissenschaft und Ökonomie: Ein unlösbarer Konflikt?. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen! Junglandwirtetag 2019 Am Dienstag, 19. Februar, findet von 9.30 Uhr bis 13 Uhr der Junglandwirtetag in der DEULA Nienburg statt. Veranstalter sind die Junglandwirte Niedersachsen. Verschiedene Vorträge sind zum Thema Klimawandel und die Folgen für die Landwirtschaft geplant. So zählen der Agrarmeteorologe und Landwirt Falk Böttcher, der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes Walter Heidl sowie Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, zu den eingeladenen Referenten. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Sibirien mit dem Rad Am Dienstag, 26. Februar, um 14 Uhr laden die Landsenioren zu einer Veranstaltung im Waldhof in Unterstedt ein. Interessierte können dort dem Vortrag von Herrn Bassen von der örtlichen Sparkasse folgen. Er berichtet mit Bildern und Videos über seine Reise mit dem Rad durch Sibirien. Für Kaffee und Kuchen wird ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben. Um Anmeldung wird gebeten unter Anmeldeschluss ist der 19. Februar LV MEDIEN Verlag LV Medien GmbH Hauptstr , Syke Redaktion und Anzeigen: Tel.: Fax: Mail: presse@landvolk-row-ver.de Preis geht nach Stemmen Familie Peters als Ausbildungsbetrieb des Jahres geehrt Stemmen (lpd). Jedem Landwirt schlägt das Herz höher, wenn der Nachwuchs den Hof später einmal übernehmen will. Das ist auch bei Familie Peters aus Stemmen bei Rotenburg der Fall. Die Söhne Alexander (26) und Sebastian (22) sorgen bei Vater Andreas und Mutter Karin für den Stolz: Beide Söhne haben die landwirtschaftliche Ausbildung absolviert und steigen nach dem Studium in den Betrieb ein. Sie wollen ihn gemeinsam voranbringen. Alexander Peters ist zudem als Ausbilder tätig, wie auch sein Vater Andreas und einst der Opa. Seit 1967 werden auf dem Hof Peters junge Menschen für den Beruf des Landwirts in der Milchviehhaltung ausgebildet. 57 Azubis erlernten bislang hier das praktische und theoretische Wissen und alle mit großem Erfolg. Am 5. Dezember zeichnete das Landvolk Niedersachsen auf der Mitgliederversammlung den Hof Peters als Ausbildungsbetrieb des Jahres 2018 aus. Vizepräsident Jörn Ehlers, zugleich Vorsitzender des Bildungsausschusses im ROW/VER (sas). Bereits seit zwei Jahren arbeitet Sarina Tiencken als Justiziarin beim Kreisverband Rotenburg-Verden e. V. Während sie zunächst als stellvertretende Geschäftsführerin Ralf Grobler unterstützte, übernahm sie ab Sommer 2018 die kommissarische Leitung, als Grobler aus privaten Gründen ausfiel. Am 6. November 2018 beschloss der Vorstand, die gebürtige Sellstedterin ab sofort als Geschäftsführerin zu beschäftigen. Im Interview spricht sie über die Herausforderungen der Branche und ihre Pläne für die Zukunft. Landvolk Niedersachsen und Vorsitzender des Kreisverbands Rotenburg-Verden, überreichte der Familie das Schild, das zukünftig den Hof als ausgezeichnete Bildungsstätte kennzeichnet. In Niedersachsen sind fast Ausbilder in der Landwirtschaft anerkannt, rund junge Frauen und Männer absolvieren aktuell eine landwirtschaftliche Ausbildung. Die Landwirtschaft braucht Menschen wie Familie Peters, die mit Leidenschaft, Geduld und Freude diese Aufgabe übernehmen, lobte Jörn Ehlers das Engagement der Familie. Gemeinsam mit drei festangestellten Mitarbeitern sowie zwei Auszubildenden bewirtschaften sie 250 Hektar im Ackerfutterbau und halten 400 Milchkühe plus Nachzucht. Dahinter steht viel Arbeit und großes Wissen, das Andreas und Alexander Peters ihren Azubis immer wieder motiviert mit auf den Weg geben: Ob die Feinheiten im 14-er Fischgrät-Melkstand, das Füttern mit dem Siloking-Selbstfahrer, die Wartung der Maschinen, die Bodenbearbeitung Frau Tiencken, wie haben Sie sich in Ihre neue Aufgabe eingearbeitet? Tiencken: Da ich unsere Mitglieder bereits seit zwei Jahren in allen rechtlichen Fragen berate, bin ich in die anliegenden Thematiken gut eingearbeitet. Natürlich musste ich mich hier und da auch etwas Einlesen und Fragen stellen. Aber hinter mir steht ein Team aus tollen Kollegen, die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen, wofür ich sehr dankbar bin. Und auch der intensive Austausch mit unseren Vorstandsmitgliedern verschafft mir einen stetig aktualisierten Blick auf die anliegenden Belange den landwirtschaftlichen Bereich betreffend. Welche Themen bewegen die Landwirte denn momentan? In unserer Region sind unterschiedlichste Problematiken aktuell. Diese sind immer abhängig von dem jeweiligen Betrieb und dem Gebiet. Beispielhaft zu nennen sind hier die Diskussionen um die Ferkelkastration, die Düngegesetzgebung sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Im letzten Jahr spielte außerdem das Thema Dürre eine große Rolle. Daneben denke ich, dass die zunehmende Bürokratie und die damit verbundenen Auflagen für viele Landwirte ein Problem darstellen. oder aber auch das Vermitteln betriebswirtschaftlicher Inhalte. Gerade was die Zahlen und deren Verständnis angeht. Das ist meine Herzensangelegenheit! Die jungen Menschen hierfür zu begeistern, das klappt meistens, aber nicht immer, verrät Andreas Peters, der seit 1982 als Ausbilder tätig ist. Das bestätigten die beiden ehemaligen Auszubildenden Malte Hagenah und Lennart Röhrs, die in diesem Jahr ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Sie loben den Familienanschluss und Zusammenhalt auf dem Rotenburger Milchhof. Das gemeinsame Essen mittags und der Kaffee am Nachmittag sind bei uns wichtig. Hier wird der Tag besprochen und alles geklärt, unterstreicht Alexander Peters und lobt die Kochkunst der 83-jährigen Senior-Chefin Luise Peters. Fast täglich versorgt sie gemeinsam mit Schwiegertochter Karin die Mannschaft mit guter Hausmannskost. Den Peters macht es Spaß, die Azubis erfolgreich zur Prüfung zu bringen, und daher blicken alle zuversichtlich in die Zukunft. Tiencken neue Geschäftsführerin Landvolk setzt auf Digitalisierung und Imagebildung Wie kann das Landvolk dabei helfen, Bürokratie zu vereinfachen? Wir befinden uns hier grad in einem großen Umbruch. Das Stichwort heißt Digitalisierung. Im letzten Jahr haben wir unser gesamtes Softwaresystem umgestellt, mit dem Ziel, den bürokratischen Arbeitsaufwand für unsere Mitglieder zu vereinfachen und insgesamt zu verringern. Dazu mussten wir auch unsere Arbeitsprozesse anpassen, Aufgaben neu- oder umverteilen. Im digitalen Zeitalter ist es unerlässlich, Angebote anzubieten, die es den Landwirten erlaubt, papierlos und digital mit uns in Kontakt zu treten und Arbeitsaufträge zu verteilen, aber auch zu überwachen. Mithilfe von DATEV Unternehmen online ist es uns gelungen, dieses Angebot für alle Mitglieder zu schaffen. Viele Betriebe nutzen es bereits erfolgreich. Das ist der nächste Schritt in Richtung Zukunft. Fortsetzung auf Seite 2 Foto: Landvolk Niedersachsen Kommentar Liebe Mitglieder, es wird eng! Gemeint ist hier nicht die Hose, die auch bei mir über die Feiertage etwas strammer zu sitzen scheint. Nein, ich meine unser Umfeld, unser Land, unsere Fläche. Während die Hose eine gewisse Flexibilität hat oder unter Umständen gegen eine passendere Größe getauscht werden kann, ist unser Lebensraum auf das begrenzt, was wir zur Verfügung haben. Unveränderbar! Kein Problem. mag man denken. Der demographische Wandel zeigt doch sehr deutlich: Wir werden immer weniger. Die Hose sollte passen. Doch hier geht die Schere auseinander: Immer weniger Menschen benötigen dramatisch mehr Fläche für Wohnung, Verkehr und Arbeitsplätze. In Niedersachsen ist dieser Flächenanteil in den letzten 25 Jahren um 20 Prozent angestiegen. Laut nationaler Nachhaltigkeitsstrategie soll der tägliche Flächenverbrauch ab 2020 noch 30 Hektar betragen ist bekanntlich in einem Jahr und wir liegen derzeit noch bei etwa 60 Hektar/Tag. In Niedersachsen hat man sich als Ziel einen Flächenverbrauch von vier Hektar am Tag für das Jahr 2030 vorgenommen. Auch dieses Ziel ist ambitioniert, da derzeit immerhin noch fast zehn Hektar täglich verbraucht werden. Wenn es um Fläche geht, dann geht es oftmals auch um Landwirtschaft, da diese in Niedersachsen auf 60 Prozent und in Deutschland auf 50 Prozent des Landes betrieben wird. Fast 1,3 Millionen Hektar haben wir Landwirte in den letzten 25 Jahren hergeben müssen. Fläche, die für uns Bauern einer der wichtigsten Faktoren unserer Betriebe ist. Ob eine Fläche verkauft und versiegelt wird, hat der darauf wirtschaftende Landwirt selber oft nicht mehr in der Hand, da der Pachtanteil mittlerweile bei über 50 Prozent liegt. Wird gebaut, muss der hierdurch für die Natur entstandene Schaden ausgeglichen werden. Leider auch hier oftmals durch Flächen, die vom Landwirt kommen. Eine Entwicklung die nicht aufzuhalten ist? Gerade dies sind Herausforderungen, die hier vor Ort, in den Räten und Verwaltungen angepackt und gelöst werden können! Ein selbst gesteckter Grenzwert für den Flächenverbrauch sollte genauso vehement durch die Politik eingefordert werden wie der für Feinstaub oder Nitrat! Wir brauchen Innenentwicklung und Entsiegelung. Kompensationsmaßnahmen müssen flächenneutral durchgeführt werden. Als Ausgleich sollte es möglich sein, ausreichend vorhandene Naturschutzgebiete und Biotope durch Kompensationsmaßnahmen aufzuwerten. Auch die flächenmäßige Ausweitung von Naturschutz muss Grenzen haben, soll nicht die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung hierfür verloren gehen. Alle diese Maßnahmen erfordern von den Verantwortlichen mehr Geduld, Kreativität und eventuell auch mehr finanzielle Mittel. Gerne sind wir als Landvolk bereit, uns hier vor Ort in diese Diskussion mit einzubringen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.. Jörn Ehlers Vorsitzender

2 2 Aus dem Kreisverband Damals wie heute Zu Zeiten des akuten Fachkräftemangels scheint dieser Auszug aus einem Buch, das in Jörn Ehlers Bücherregal steht, mehr als aktuell zu sein. Berufsbildung, also das Aneignen von Wissen, galt auch 1906 bereits als hohes Gut. In dieser Ausgabe greifen wir daher gleich mehrmals auf das Thema Berufsbildung zurück: Da wäre Familie Peters als Ausbildungsbetrieb des Jahres zu nennen. Aber auch die letzte Runde des Kreismelkwettbewerbs sowie der anstehende Berufswettbewerb der deutschen Landjugend 2019 tragen zur Sicherung gut ausgebildeter Fachkräfte in der Landwirtschaft bei. Wert und Würde des Bauernstandes aus: Beruf und Heimat Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen und die bodenständige Bevölkerung Niedersachsens von H. Peters und A. Trapp, 1906, 5. Auflage, Leipzig, Verlag von Hugo Voigt. Oper & Operette auf dem Bauernhof In Waffensen wird wieder musiziert Waffensen (sas). Vom 12. bis 14. Juli heißt es wieder Oper & Operette auf dem Bauernhof auf Schloms Hof bei Familie Holstein in Waffensen. Eintrittskarten gibt es unter www. vb-ww.de/veranstaltung direkt zum Ausdrucken oder ab Ostern per Fax über die Volksbank Wümme-Wieste (Fax Nr.: ). Das Kartenkontingent ist limitiert und die DBV legt Situationsbericht vor ROW/VER (sas). Wie jedes Jahr legte der Deutsche Bauernverband (DBV) auch im Dezember 2018 seinen Situationsbericht vor. Darin kommt der DBV zu dem Ergebnis, dass sich der Strukturwandel insgesamt verlangsamt hat. So sei die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in 2018 gegenüber des Vorjahres lediglich um circa ein Prozent auf Stück zurückgegangen. Foto: DBV Veranstalter weisen darauf hin, dass eine Bestellung per Fax oder telefonisch erst ab dem 23. April 2019 berücksichtigt werden kann. Der Kartenpreis beläuft sich auf 26 Euro, weitere Informationen gibt es außerdem unter: Folgende Termine können gebucht werden: Freitag, 12. Juli, 18 Uhr Samstag, 13. Juli, 18 Uhr Sonntag, 14. Juli, Uhr Foto: Kuhlmann Dies gelte jedoch nicht für die Viehhalter, die rund 67 Prozent aller Betriebe ausmachen. So verringerte sich die Anzahl der Rinderhalter im Vergleich zu 2017 um 2,2 Prozent, jene der Schweine haltenden Betriebe um 3,8 Prozent, bei den Milchviehbetrieben um fünf Prozent und bei den Sauenhaltern um 4,7 Prozent. Nach Angaben des DBV seien vor allem der internationale Wettbewerb, der technische Fortschritt, gesetzlicher Regelungsdruck sowie kritische, öffentliche Diskussionen über die Landwirtschaft treibende Kräfte dieser rückläufigen Entwicklungen. DBV-Präsident Joachim Rukwied stellte außerdem die aktuellen Zahlen des Wirtschaftsjahrs 2017/18 vor und betont dabei, dass die Folgen der Dürre darin noch nicht Berücksichtigung finden. Trotz der Frostschäden im vergangenen Jahr sind die Unternehmensergebnisse stabil. Das ist erfreulich, aber wir schauen mit Sorge auf das laufende Wirtschaftsjahr, wenn die gestiegenen Kosten und vor allem die Dürre zu Buche schlagen, sagte Rukwied in einer Pressekonferenz in Berlin im Dezember. Untenstehend eine Auflistung nach Betriebszweigen: Milchviehhaltung: Die Unternehmensergebnisse stiegen von Euro/FAK in 2016/17 auf Euro/FAK an. Ackerbaubetriebe: Die Unternehmensergebnisse lagen mit Euro/FAK um ein Prozent niedriger als im Vorjahr. Schweinehaltung: Bei den Veredlungsbetrieben sind die Unternehmensergebnisse von Euro/ FAK auf Euro/FAK stagniert. Ökologischer Landbau: Hier wurden Euro/FAK im Wirtschaftsjahr 2017/18 mehr erzielt. Fortsetzung von Seite 1 Tiencken neue Geschäftsführerin Das passt irgendwie gar nicht zu dem Bild, das häufig von Landwirten in den Medien präsentiert wird Hierzu kann ich nur sagen, dass die Landwirte aus unserem Kreisverband einem solchen negativen Bild nicht entsprechen. Die Landwirtschaft hat sich enorm entwickelt, insbesondere in der Produktivität, und dies nicht zuletzt aufgrund der hohen Technikstandards. Bei dieser Entwicklung wurde der Verbraucher vielleicht zu wenig mitgenommen. Zudem gibt es Gruppierungen, die zu gerne die Landwirte als Feindbild verwenden. Umso wichtiger ist es daher, dass wir als Interessenvertretung mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit dem entgegenwirken. Hier ist verstärkt Aufklärungsarbeit gefordert. Außerdem müssen wir noch mehr mit den Verbrauchern ins Gespräch kommen. Dabei sind wir alle gefragt: die Landwirte und wir als Verband. Um ein aktuelles Thema anzusprechen: Wie stehen Sie zur Dürreproblematik? Die Betriebe bei uns vor Ort sind sehr stark von der Dürre betroffen, das zeigt vor allem ein Blick auf die eingegangenen Anträge auf Dürrehilfen. Wir befürworten hier für die Zukunft ein neues Hilfsmodell. Es muss für Landwirte eine Möglichkeit geschaffen werden, aus eigener Kraft solche Widrigkeiten zu überstehen, beispielsweise mithilfe einer entsprechenden Versicherung. Außerdem sollte es in Zeiten des Klimawandels jederzeit gute Preise für gute Lebensmittel geben, damit die Betriebe sich auf ein Auskommen verlassen können. ROW/VER (sas). Bereits zum 34. Mal findet im Jahr 2019 der Berufswettbewerb der deutschen Landjugend statt. Dieses Jahr steht er unter dem Motto Grüne Berufe #landgemacht Qualität. Vertrauen. Zukunft.. Alle Auszubildenden in der Land-, Tier-, Haus- und Forstwirtschaft erhalten die Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen und sich fachlich miteinander zu messen. RoW (sas). Im Dezember trafen sich die angehenden Landwirte der BBS Rotenburg zum sechsten und letzten Melkwettbewerb des Kreisgebiets in Westervesede auf dem Hof von Wolfgang Wichern. Die Teilnehmer, die sich im Übrigen alle freiwillig angemeldet haben, messen sich in theoretischen Teil, der bereits im November stattfand, sowie in der Praxis beim Melken und beim Schalmtest. Wo sehen Sie das Landvolk in fünf Jahren? In fünf Jahren haben wir unseren internen Digitalisierungsprozess sicherlich final umgesetzt und die Angebote für unsere Mitglieder ausgebaut und weiterentwickelt. Durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit werden wir außerdem die Kommunikation mit der Bundesweit nehmen über Auszubildende und Fachschüler in den Sparten Landwirtschaft 1 (Auszubildende) und Landwirtschaft 2 (Schüler der Berufsbildenden Schulen), Hauswirtschaft, Tierwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau teil. Auch im Kreisverband Rotenburg-Verden werden sich im Februar 2019 wieder die Berufsbildenden Schulen an diesem Wettbewerb beteiligen. Am 4. Februar findet der Wettbewerb an der BBS Rotenburg statt. In Verden treffen sich die Teilnehmer am 13. Februar in der BBS Verden- Dauelsen. Die Aufgabenstellungen sind dabei ziemlich vielfältig. In den letzten Jahren mussten Teilnehmer beispielsweise Beleuchtungskabel an einem Während der Prüfung im Melkstand kommt es jedoch nicht nur darauf an, möglichst viel Milch zu melken. Insgesamt stehen weitere elf Kriterien auf der Liste der Prüfer. Richtiges Melken, sagt Constanze Kühl von der ausrichtenden Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die wie die Landwirte Frank Cordes, Joachim Rathjen und Katja Staub zur Jury zählt, ist eine Kombination aus Schnelligkeit, Sorgfalt und Technik. Jeder Teilnehmer muss gleichzeitig zwei Kühe melken. Dabei haben sie vom Berühren der ersten Zitze bis zum Ansetzen des ersten Melkbechers maximal eine Minute Zeit. So schnell muss ausgeschlossen werden, dass die Kuh eine Euterentzündung hat oder etwas anderes gegen das Anlegen des Melkzeugs spricht. Nach dem Anlegen kontrollieren die Teilnehmer dann immer wieder, ob die Melkbecher richtig sitzen. Im Hintergrund machen sich die Juroren ihre Notizen. Zum Schluss muss jeder Teilnehmer noch einen Milchzelltest machen und von der Milchkonsistenz Rückschlüsse auf die Genießbarkeit der Milch ziehen. Da die Einschätzung darüber entscheidet, ob die Milch in den Supermarkt kommt Politik ausgebaut haben und uns noch mehr Gehör verschaffen. Gemeinsam werden wir mit unseren Mitgliedern dynamisch auf Herausforderungen der Zukunft reagieren. Berufswettbewerb 2019 Grüne Berufe #landgemacht Qualität. Vertrauen. Zukunft. Anhänger reparieren, Reifen wechseln, Futtermittel und Werkzeuge bestimmen, berufstheoretische Aufgaben und Fragen des Allgemeinwissens lösen und ihren Beruf in einer Präsentation vorstellen. Zur Gliederung des Wettbewerbs: Auf die Qualifizierungsrunde in den einzelnen Kreisgebieten folgt ein Landesentscheid, indem es dann um die Teilnahme am Bundesentscheid geht. Dort treffen sich dann die besten der besten. Wir wünschen schon jetzt allen viel Erfolg! Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse folgt in der nächsten Ausgabe. Geprüft in Theorie und Praxis Schüler der BBS Rotenburg messen sich beim Melkwettbewerb Foto: Silke Aswald oder nicht, wiegt dieser Teil der Prüfung sehr hoch. Die Ergebnisse des Wettbewerbs fließen jedoch nicht in die Schulnoten mit ein. Ziel der Veranstaltung ist es, die Auszubildenden auf die schulischen Prüfungen vorzubereiten. Die Ergebnisse des Wettbewerbs standen zu Redaktionsschluss noch nicht fest und werden in der kommenden Ausgabe nachgereicht. Foto: almotti / pixelio.de

3 Aus dem Kreisverband 3 Mobiler Lernort Bauernhof Verein NEUA stellt eigenes Infomobil vor ROW/VER (sas). Ende des Jahres stellte der regionale Bildungsträger NEUA (Förderverein für Nachhaltige Ernährung, Umweltbildung und Agrarwirtschaft e. V.) sein neues Infomobil vor. Hannover (lpd). Die Landwirtschaft ist einer der wesentlichen Austragungsorte für den Erhalt der Biodiversität in Deutschland. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität können jedoch nur gelingen, wenn alle relevanten Stakeholder aktiv eingebunden werden und Naturschutz und Landwirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das Projekt F.R.A.N.Z. ermöglicht einen frühen Praxis-Check und liefert wissenschaftlich fundierte Ergebnisse, die an politische Entscheidungsträger kommuniziert werden. Auf diese Weise findet eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Umwelt- und Agrarpolitik von der lokalen bis hin zur internationalen Ebene statt. Christine Tewes von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist die maßgebliche Organisatorin des Vereins. Sie präsentierte auf dem Betrieb der Deelsen Holstein KG in Deelsen (Kirchlinteln) gemeinsam mit Sponsoren, Kooperationspartnern und weiteren Unterstützern den Anhänger, der zukünftig als mobiler Lernort Bauernhof genutzt werden soll. Er ist vollgepackt mit Informationen zum Thema Landwirtschaft und Ernährung und besitzt sogar einen Fernseher, auf dem Videos gezeigt werden können. Den Großteil der Finanzierung übernahm die Sparkassenstiftung Verden und die niedersächsische Bingo-Umweltstiftung. Auf diesem Wege möchte ich allen Unterstützern noch einmal ein herzliches Dankeschön, auch im Namen des Landvolks und der Landfrauen aussprechen, betont Christine Tewes im Interview. NEUA setzt sich für eine sachliche Aufklärung und Informationsweitergabe sowie den Abbau von Vorurteilen in Bezug auf die Landwirtschaft und Ernährungswissenschaft ein. So erarbeitet der Verein unterschiedliche Lernangebote mit den Schwerpunkten Land-, Forst-, und Ernährungswissenschaften für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, den Teilnehmern das Erleben und Erfahren der für die Region typischen Agrar- und Forstwirtschaft zu vermitteln. Auf diese Weise soll Wissen zum Umweltschutz und zu einem nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln aufgezeigt werden. Damit stellt NEUA eine wichtige Schnittstelle zwischen Verbrauchern und Akteuren aus der Landwirtschaft dar. Foto: Diercks Das neue Infomobil kann auch von allen Mitgliedern des Landvolks genutzt werden. Melden Sie sich bei Interesse einfach bei Christine Tewes unter christine.tewes@lwk-niedersachsen.de oder unter der Telefonnummer ROW/VER (sas). In jedem Jahr lädt das im November und Dezember alle Mitglieder aus Verden und Rotenburg zu Klönabenden in den unterschiedlichen Regionen ein. Neben der Besprechung von aktuellen agrarpolitischen Themen und den Tätigkeiten des Landvolks wurden dort 2018 turnusgemäß auch die neuen Ortsvertrauensleute gewählt. Während sich die Bereiche Dörverden, Verden und Links der Weser im Landhotel Zur Linde in Groß-Hutbergen trafen, kamen die Mitglieder aus Oyten, Achim und Langwedel im Gasthaus Niedersachsen in Oyten-Bassen zusammen. Im Gasthaus Zur Linde in Kirchlinteln-Neddenaverbergen besprach sich der Bereich Kleinbahnbezirk und Kirchlintelner Geest und in Bauern und Naturschützer vereint F.R.A.N.Z.-Projekt erhält Deutschen Nachhaltigkeitspreis Mit diesen Worten begründet die Jury des deutschen Nachhaltigkeitspreises ihr Votum in der Kategorie Forschung. Das Dialog- und Demonstrationsprojekt F.R.A.N.Z. der Umweltstiftung Michael Otto und des Deutschen Bauernverbandes wurde mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2019 in dieser Kategorie ausgezeichnet. Die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis lobte den Preis zum zehnten Mal aus und übergab ihn in Düsseldorf. Auch in Niedersachsen engagiert sich das F.R.A.N.Z.-Projekt mit einem Demonstrationsbetrieb, freut sich Hans Heinrich Ehlen. Er ist Vorsitzender des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, dessen Tochter, die Stiftung Kulturlandpflege, die Betreuung und Beratung des Demonstrationsbetriebes übernommen hat. Das Projekt ist eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit dem Naturschutz zusammenzuarbeiten, urteilt Betriebsleiter Jochen Hartmann aus Lüneburg. Unterstützt wird er von Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege. Mehrjährige Blühstreifen als Pollenspender für Insekten und Rückzugsmöglichkeit für Kleintiere, Erbsenfenster als Brutplätze für Feldlerchen, Sommergetreide mit blühenden Untersaaten sowie bunt blühende Vorgewende werten die Feldflur als Nahrungshabitate für Insekten, Feldvögel und Amphibien auf. Die Auszeichnung honoriert, dass Landwirte in die Gestaltung von Naturschutzmaßnahmen mit einzubinden sind und mit dem Naturschutz partnerschaftlich zusammenarbeiten Wichtiges besprechen Klönabende in Verden und Rotenburg wollen. Erfolgreiche Strategien für den Naturschutz in der Landwirtschaft fördern nicht nur die Artenvielfalt, sondern sind in die Abläufe landwirtschaftlicher Betriebe zu integrieren und damit auch wirtschaftlich tragfähig. Nur so lässt sich tatsächlich mehr Biodiversität realisieren. Die Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises spornt Landwirte, Betriebsberater und Forscher gleichermaßen an, damit Naturschutz und produktive Landbewirtschaftung zu einer Einheit werden. Weitere Information unter Bellmann s Gasthof in Ottersberg- Fischerhude versammelten sich die Mitglieder aus Ottersberg, Fischerhude und Posthausen. Alle vier Klönabende waren zahlreich besucht, sodass es einen regen Austausch zwischen den Vorsitzenden und Mitarbeitern des Landvolks Rotenburg- Verden, Referenten der niedersächsischen Landwirtschaftskammer und den Landwirten gab. Zu einigen Abenden waren außerdem weitere Redner geladen, die Themen wie die Verdener Imkermischung oder das richtige Beschneiden von störenden Ästen am Feldrand aufgriffen. Außerdem stellte sich Sarina Tiencken als neue Geschäftsführerin sowie Silke Aswald als neue Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit vor. Im Mittelpunkt der Klönabende standen danach aktuelle Anliegen wie Ferkelkastration, ASP, Wolf, Südlink, Stalleinbrüche und Düngeverordnung. Ortsvertrauensleute Bereich Verden Dörverden: Dirk Zeyn, Jörn Kücker (Ahnebergen); Lutz Ohlmeier (Dörverden); Michael Kappel (Westen); Rebekka Krause, geb. Schünemann (Barme). Verden: Henrike Wöbse, Harm Janssen (Rieda); Richard Wöbse (Eissel); Lutz Wittbold-Müller (Eitze); Frank Meyer (Scharnhorst). Thedinghausen, Morsum, Blender: Reiner Wortmann (Beppen); Matthias Röpke (Morsum); Wohler Stöckmann (Morsum); Dirk von Salzen (Blender-Gahlstorf); Hermann Mügge (Blender-Laake); Johann Stöver (Blender-Intschede); Hartmut Suhr (Blender- Ritzenbergen). Foto: Aswald Achim: Andree Behnken (Achim-Borstel); Jürgen Ditzfeld (Achim-Borstel), Marco Vagt (Achim-Bollen); Hendrik Meyerholz (Achim-Baden), Jörn Mindermann (Achim-Embsen), Ehler Mindermann (Achim-Uesen). Oyten: Jörn Dahlweg (Oyten-Tüchten), Reiner Mindermann (Oyten-Bassen), Hans Peter Osmers (Oyten-Bockhorst), Gerd Ellmers (Oyten), Erich Schnakenberg (Oyterdamm), Bernd Klee (Oyten- Sagehorn), Marlies Fahrenholz (Oyten- Schaphusen). Langwedel: Dr. Rudolf Lüdemann, Carsten Spöring, Sebastian Ernst (Etelsen); Meik Huß, Harm Heimsoth (Völkersen), Heinrich Blohme (Hagen-Grinden). Kirchlinteln: Jürgen Eggers (Armsen), Cord Meyer (Brunsbrock), Heinrich Luttmann (Klein-Heins), Hermann Norden jun. (Holtum-Geest), Jörn Gaudig (Kreepen), Steffen Spöring (Otersen), Volker Bockelmann (Gr.-Sehlingen), Marco Eggers (Stemmen), Manfred Scharninghausen (Verdenermoor), Holger Meier (Deelsen), Michael Ahlden (Weitzmühlen), Claus-Hermann Hoops, Gerd Tietje (Luttum), Lars Hogrefe (Kirchlinteln), Torsten Müller (Kükenmoor). Ottersberg-Fischerhude: André Mahnken, Wolfgang Behling, Henry Lange, Hajo Peper, Peter Nevelin, Günter Bruns, Willem Müller, Hartwig Knüppelmann, Harm-Dirk Gieschen, Heino Wicke. Die neu gewählten Vorstandsmitglieder der landwirtschaftlichen Vereine standen zu Redaktionsschluss noch nicht komplett fest. Die vollständige Liste werden wir daher in der kommenden Ausgabe abdrucken. LandvolkRotenburgVerden

4 4 Aus dem Kreisverband Stall und Weide haben Stärken und Schwächen Systemanalyse Milch legt umfangreiche Forschungsergebnisse vor Termine und Fristen jährlich laufend Bereich Wirtschaftsdüngermeldung. Vier-Wochen-Frist ab Liefertermin. Die Termine für die Halbjahresfristen fallen dadurch weg Sperrfrist für Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost Stichtagsmeldung Schweine-, Schaf- u. Ziegenhalter in HI-Tier Stichtagsmeldung Tierseuchenkasse Meldung zum Antibiotikaeinsatz für das 2. Halbjahr Sperrfristende Gülleausbringung Ende zulässiger Pflege von Feldgehölzen Beseitigung von Zwischenfrüchten (ÖVF) möglich Nährstoffvergleich erstellen Aktive Begrünung von Brache muss erfolgt sein Verbot des Mähens und Zerkleinerns bei Brachen (GAP) Abgabeschluss EU-Antrag Abgabeschluss Änderungen EU-Antrag Ende Übertragung von Zahlungsansprüchen Abgabefrist Stoffstrombilanz (Für Betriebe, die als Bezugsjahr das vorherige Kalenderjahr haben) Aus der Produktion genommene Flächen dürfen geschlegelt werden Meldungen Antibiotika Einsatz für das 1. Halbjahr Maßgeblicher Zeitraum Anbaudiversifizierung (Hauptkultur) Greening (GAP) Meldeschluss im Meldeprogramm für Wirtschaftsdüngeraufnahme/abgabe für das 1. Halbjahr Ende der Abgabefrist für "Dieselrückvergütung" Endtermin für die Ansaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der ÖVF-Regelung Pflege von Feldgehölzen möglich Beginn Sperrfrist Gülleausbringung auf Ackerland (DüVo) * Beginn Sperrfrist Gülleausbringung auf Grünland (DüVo) Ende Nachweisfrist Gülleausbringung BV Abgabefrist Stromsteuerrückerstattung Hannover (lpd). Weidende Kühe entsprechen nach den Vorstellungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher dem Idealbild der Milchviehhaltung. Wissenschaftler dagegen sehen sowohl bei reiner Weidehaltung, gelegentlichem Weidegang und auch reiner Stallhaltung von Milchkühen Stärken und Schwächen Abgabefrist Stoffstrombilanz (Für Betriebe, die als Bezugsjahr das Wirtschaftsjahr haben) * Es gibt bei bestimmten Konstellationen Ausnahmen für Zwischenfrüchte, Winterraps und Feldfutter, allerdings muss dafür die Düngung vor dem erfolgen. Tarif EWE Strom Landvolk Rahmenvereinbarungen für 2019 verlängert Tarif für Landvolkmitglieder EWE Strom Landvolk : Jahresverbrauch 1 bis kwh bis kwh Ob sich der Milchviehhalter für den Stall oder die Weide entscheidet, hat keine so große Bedeutung, fasst Dr. Karsten Padeken als Vorsitzendes des Grünlandzentrums Niedersachsen zusammen. Ausschlaggebend ist das richtige Management, dann gehen Tierwohl und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand, fügt er an. Diese Aussage bestätigen die Ergebnisse von 15 Doktorandinnen und Doktoranden, die in einem Verbundprojekt an drei Universitäten, einer Fachhochschule und zwei Instituten geforscht haben. 60 Milchviehbetriebe waren einbezogen, über fünf Jahre wurden Daten erhoben, verglichen, bewertet und analysiert. Auf mehr als Seiten haben die Beteiligten die Ergebnisse zusammengetragen. Unter dem Aspekt Tierwohl schneiden reine Weidehaltungshöfe besser ab als diejenigen mit ganzjähriger Stallhaltung, allerdings lassen sich die Tiere im Stall besser beobachten und kontrollieren. Dies dient in erster Linie der Tiergesundheit. Unter wirtschaftlichen Aspekten liegt die Stallhaltung etwas vorn. Die Doktoranden merken jedoch einschränkend an, dass in den Jahren 2015 und 2016 die Auszahlungspreise ROW/VER (lb). Am 1. Januar trat das neue Teilhabechancengesetz in Kraft, welches Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber vorsieht, die sich bereit erklären, Langzeitarbeitslose einzustellen. Hierbei gibt es zwei verschiedene Programme. Kalenderjahr Konzessionsabgabe 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 1,32 Abgaben nach EEG 0,430 0,470 0,512 0,750 0,847 1,100 1,382 2,047 3,530 3,592 5,277 6,240 6,170 6,354 6,880 6,792 6,405 KWK 0,310 0,324 0,336 0,341 0,289 0,199 0,231 0,130 0,030 0,002 0,126 0,178 0,254 0,445 0,438 0,345 0,280 Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 Industrieumlage 19 NEV 0,151 0,329 0,092 0,227 0,378 0,388 0,370 0,305 Offshore Haftungsumlage 17f EnWG Umlage für abschaltbare Lasten Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis Euro/Jahr 21, ,40 21, ,40 Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und einem allgemein unruhigen Marktumfeld wurden nach intensiven Verhandlungen die Rahmenvereinbarung mit EWE zum Strombezug um ein weiteres Jahr verlängert. Die neuen Bezugspreise gelten vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember Entwicklung der Steuern und Abgaben beim Strombezug von 2003 bis ,25 0,25-0,05 0,04-0,028 0,037 0,416 0,009 0, ,006 0,011 0,005 Umsatzsteuer in % Steuern und Abgaben 4,77 4,83 4,89 5,17 5,36 5,56 5,93 6,60 8,25 8,47 11,13 12,07 11,87 12,60 13,15 13,00 12,83 Alle Angaben in Cent je Kilowattstunde, außer Umsatzsteuer in keinem Haltungssystem die Vollkosten decken konnten, also schlicht zu niedrig waren. Mit Blick auf den Klimaschutz könnte zukünftig dem Rohrschwingel eine größere Bedeutung zukommen, allerdings ist diese Grasart für Kühe weniger attraktiv als das bislang bevorzugte Weidelgras. Mehr Augenmerk müssen die Landwirte der Stickstoffauswaschung unter Weiden beimessen, mit einer effizienten Nutzung, die dem Graswachstum angepasst wird, vermeiden sie Nährstoffverluste. Dies sind nur einige Erkenntnisse des vom Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums geförderten Verbundprojektes mit dem Namen Systemanalyse Milch. Alle Details haben die am Projekt Beteiligten in einem 98 Seiten starken ebook für Praktiker zusammengefasst, es ist im Netz unter abrufbar. Über Wissenschaftsjournale werden die Ergebnisse ebenfalls verbreitet. Förderung von Langzeitarbeitslosen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber Die genannten Preise beinhalten die vorläufigen Netzentgelte der EWE sowie die Steuern und Abgaben für 2019 und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent. Es sind jedoch noch weitere Einsparungen durch einen Strombezug über die Landvolk Betriebsmittel GmbH möglich. Für weitergehende Informationen sollten sich Interessierte daher an die Mitarbeiter/innen des Kreisverbands wenden. Von der neuen Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt können Menschen profitieren, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Stellt ein Arbeitgeber eine solche Person ein, erhält er einen Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters von 100 Prozent des Mindestlohns bzw. bei Tarifgebundenheit oder -orientierung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um zehn Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Für notwendige Qualifizierungen können dem Arbeitgeber Euro je Förderfall erstattet werden. Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Deren neue Arbeitgeber werden im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des Lohns und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des Lohns bezuschusst. Bei beiden Förderungen werden die ehemaligen Langzeitarbeitslosen durch sogenannte Coaches unterstützt, die ihnen dabei helfen, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist bei der erstgenannten Förderung keine Rückzahlung vorgesehen, bei der zweiten Förderung nur für die letzten sechs Monate. Wenn Sie Interesse daran haben, von den Förderungen zu profitieren, nehmen Sie Kontakt mit einem Jobcenter auf: Jobcenter Landkreis Verden Heike Voit / Beate Scheffold Telefon: h-voit-alv@landkreis-verden.de b-scheffold-alv@landkreis-verden.de Jobcenter Landkreis Rotenburg Andrea Kaiser / Amir Motamedi Telefon: andrea.kaiser@lk-row.de amir.motamedi@lk-row.de Änderungen der Bauordnung ROW/VER (sas). Zum Jahreswechsel änderte sich die niedersächsische Bauordnung. Seit dem 1. Januar müssen Landwirte, die einen Stall bauen möchten, in ihrem Bauantrag auch einen Plan für die Verwertung der tierischen Hinterlassenschaften mitliefern. Diese neue Vorgabe gilt für Tierhaltungsanlagen wie beispielsweise Schweinemastställe, Lagerbehälter für Wirtschaftsdünger (Güllebehälter) oder Biogasanlagen. In dem Konzept soll die ordnungsgemäße Verwertung sowie die dauerhaft sichere Lagerung des Wirtschaftsdüngers einschließlich der Gärreste nachgewiesen werden. Das Verwertungskonzept wird der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde der Landwirtschaftskammer als Düngebehörde zur Prüfung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www. lwk-niedersachsen.de (Webcode: ). Wichtig: Das Konzept gehört zu den Bauvorlagen und wird mit dem Bauantrag und allen übrigen Vorlagen über die Gemeinde vorgelegt. Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass es für dieses Konzept eine vorgeschriebene Struktur gibt. Nicht prüfbare Konzepte gehen zurück an den Antragsteller.

5 PLATTDÜÜTSCH von Inge Müller Wünsche för heet dat nee Johr,un mine Wünsche sünd gans klor: Gesundheit, Geld un Freeden, un een langet Leben. Gerechte Politik - nich bloß för den Ogenblick, sonnern standhaft un stabil, un dat möglichst eene lange Wiel! In eigener Sache: Fotos: privat Im Lohnbereich am Standort Rotenburg ist außerdem Angela Höhns neu im Team. Die in Sittensen wohnende Lohnsachbearbeiterin ist 49 Jahre alt, verheiratet, hat einen Sohn und bringt einen großen Erfahrungsschatz mit. Vor ihrer Anstellung beim Kreisverband Rotenburg-Verden arbeitete sie bereits 27 Jahre beim Kreisverband Zeven, ebenfalls als Lohnsachbearbeiterin. Angela Höhns ist erreichbar unter der Telefonnummer Bescheidenheit un Ehrlichkeit, grenzt jo fast an Herrlichkeit! Groot sünd Havgier un Betrug. Dorvon hebb ik nu genug! Soziolet Mit-Eenanner, friedvullet B-Eenanner, Minschlichkeit an irster Steer, so schall dat wäden up us Eer! Neu in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit beim ist die 32-jährige Silke Aswald. Die gebürtige Göttingerin ist von Kindheit an mit der Landwirtschaft verbunden: Sie half als Jugendliche täglich im Milchviehbetrieb ihres Onkels aus. Nach dem Germanistik-Studium zog es sie zunächst ins Agenturleben nach Bremen. Seit dem 1. Dezember 2018 ist sie nun Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit des Landvolks Rotenburg-Verden e. V und setzt sich engagiert für alle Belange die Landwirtschaft betreffend ein. Silke Aswald ist unter der Telefonnummer zu erreichen. Am Standort Verden ist Anja Prätorius ein neues Mitglied im Team der Steuerfachangestellten. Die 44-jährige ist in Wismar geboren, in Rostock aufgewachsen und wohnt seit 2001 in Visselhövede. Momentan pflegt sie den Stammdatensatz und unterstützt bei der Rechnungslegung. Sie erreichen Anja Prätorius unter der Telefonnummer Steuerberatung zwischen Hamburg und Bremen Die Steuerabteilung unseres Verbandes bietet Ihnen als Steuerfachangestellte/r eine exzellente berufliche Perspektive in einer unserer Niederlassungen. Fröhlicher Jahresausklang Klönen und Ehrungen bei der Weihnachtsfeier des Landvolks ROW/VER (sas). Jedes Jahr findet beim eine Weihnachtsfeier statt, zu der sowohl Mitarbeiter/innen als auch Mitglieder des Vorstands eingeladen sind. In diesem Jahr traf sich die gesellige Runde in Kirchwalsede im Gasthaus Zum grünen Jäger. Nachdem die 1. und 2. Vorsitzenden Jörn Ehlers und Christian Intemann alle Mitarbeiter/innen begrüßten und ihnen für das erfolgreiche Jahr und die gute Zusammenarbeit dankten, wurden außerdem noch einige Prüflinge geehrt und langjährigen Mitarbeiter/ innen Dank ausgesprochen. So bestanden Lea Mahnke und Erik Rottinghaus die Prüfung zur/m Steuerfachangestellten, Tanja Müller kann sich seit März 2018 Steuerfachwirtin nennen und Svenja Hanschmann absolvierte erfolgreich ihre Fortbildung Steuersachbearbeiter. Das Landvolk Rotenburg-Verden hat damit auch im Jahr 2018 einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von den so dringend gesuchten Fachkräften geleistet. Und auch die Anzahl der Jubilare lässt darauf schließen, dass nach einer bestandenen Ausoder Weiterbildung das Landvolk ein geschätzter Arbeitgeber bleibt: Ganze fünf Mitarbeiter/ innen gehörten im Jahr 2018 zu den Geehrten. Daniela Harms und Malena Hachmeister sind bereits zehn Jahre beim Aus dem Kreisverband 5 Jörn Ehlers und Christian Intemann bedankten sich bei den Jubilaren für ihre langjährige Unterstützung. Es fehlt auf dem Bild: Elisabeth Dopp. Fotos: Aswald Landvolk, Elisabeth Dopp sogar schon 20 und Heike Bösenberg sowie Karin Krömer gehören seit nunmehr 30 Jahren zu den Mitarbeiterinnen. Alle Jubilare und Prüflinge erhielten von den beiden anwesenden Vorsitzenden einen Blumenstrauß. Nach diesem offiziellen Teil nahm der Abend bei leckerem Essen und einigen Spielen seinen Lauf. Es wurde gelacht und geklönt und zuversichtlich ins Jahr 2019 geblickt. Neben den auf der Weihnachtsfeier geehrten Mitarbeiter/innen haben im Verlauf des Dezembers drei weitere ihre Ergebnisse erhalten. So bestand Eva Hecker ihre schriftliche Prüfung zur Steuerberaterin. Jennifer Noack und Esther Rabbe schlossen indes erfolgreich ihre schriftlichen Prüfungen zur Steuerfachangestellten ab. Alle drei glänzen mit überdurchschnittlich guten Noten. Herzlichen Glückwunsch! Zu den bestandenen Prüfungen auf diesem Wege nochmals herzlichen Glückwunsch. Wir bieten Ihnen ein interessantes und vielseitiges Betätigungsfeld. Kenntnisse im landwirtschaftlichen Steuerrecht sind keine Voraussetzung. Bewerbungen von Berufseinsteigern werden gerne berücksichtigt. 9 Vertraulichkeit der Bewerbung wird zugesichert. Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e. V., Buchstellenleiter Jan Kaup, Lindhooper Str. 61, Verden kaup@landvolk-row-ver.de

6 6 Aus dem Kreisverband Landkreise (mb). Nachdem sich die Wallstreet lange von Sorgen unbeeindruckt gezeigt und zu Beginn des vierten Quartals noch neue Rekordstände erreicht hatte, gerieten in den letzten drei Monaten des Jahres 2018 auch US-Aktien massiv unter Druck. Angesichts des ungelösten amerikanischchinesischen Handelsstreits, eines drohenden ungeregelten Brexits und zunehmender Anzeichen einer Konjunkturabkühlung erlebten die Aktienmärkte das schlechteste Quartal seit der Finanzkrise vor zehn Jahren. Die amerikanische Notenbank Fed hob wie mehrheitlich erwartet ihre Leitzinsen im Dezember wieder um einen Viertel Prozentpunkt (also um 25 Basispunkte ) an, das vierte Mal in diesem Jahr und somit das neunte Mal seit den Zinssenkungen infolge der Finanzkrise vor zehn Jahren. Das Zielband der sogenannten Fed Funds Rate wurde damit auf 2,25 bis 2,50 Prozent erhöht. Für 2019 stellte die Fed zwei weitere Leitzinserhöhungen und fortgesetzte Anleiheverkäufe in Aussicht. Der Kapitalmarkt hatte sich weniger Tempo bei der Verschärfung der Geldpolitik gewünscht und reagierte mit Kursverlusten. Unterdessen unternahm die Europäische Zentralbank (EZB) erste Schritte zu einer Normalisierung ihrer Zinsen: Für das vierte Quartal halbierte sie das Volumen ihrer monatlichen Anleihestützungskäufe auf 15 Milliarden Euro. Zum Jahreswechsel stellte sie ihre Anleihekäufe dann weitgehend ein. Nach einem uneinheitlichen Auftakt im Oktober verzeichneten die größten Anleihemärkte im vierten Quartal fallende Renditen und damit steigende Kurse. Haupttreiber der fallenden Anleihezinsen waren zunehmende Anzeichen dafür, dass sich die Weltkonjunktur 2019 abkühlt. So fiel die Rendite von US- Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit von über drei auf 2,7 Prozent und näherte sich damit den kurzfristigen Zinsen an. Die so entstandene sogenannte flache Zinsstruktur gilt als Warnsignal für die Konjunktur. Auch die Rendite deutscher Bundesanleihen sank deutlich, bei zehn Jahren Laufzeit von 0,53 auf 0,19 Prozent. Bei den wichtigsten Währungen brachte das Abschlussquartal 2018 wenig Veränderungen. Im Oktober zeigte sich der Euro angesichts der Probleme der EU zwar etwas schwächer, im November und Dezember pendelte die europäische Gemeinschaftswährung dann aber in einer recht engen Bandbreite gegen US-Dollar und japanischen Yen seitwärts. Die japanische Währung profitierte von der vergleichsweise guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen US- Dollar verlor der Euro letztendlich im Berichtszeitraum nur 1,2 Prozent auf 1,147 USD/EUR, aber gegen Yen 4,6 Prozent auf 126 JPY/EUR. An den Rohstoffmärkten überwogen im vierten Quartal angesichts schlechterer Marktbericht 2018 Konjunkturaussichten fallende Preise. Eine Ausnahme bildeten die Edelmetalle, die als Krisenwährung von den politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten profitierten. So verteuerte sich die Feinunze Gold um 7,6 Prozent auf Dollar und Silber um 5,8 Prozent auf 15,50 Dollar. Palladium setzte seinen im August begonnenen steilen Anstieg fort und reichte mit einem Plus von 17,9 Prozent auf Dollar fast an den Goldpreis heran. Platin fiel dagegen nach einer Rallye im Oktober im November wieder zurück, so dass das Quartal sogar mit einem Rückgang um 2,4 Prozent auf knapp 800 Dollar pro Unze beendet wurde. Bei den Industriemetallen überwogen fallende Kurse. Der Ölpreis brach deutlich, nämlich um gut ein Drittel ein. Ein Barrel der europäischen Rohölsorte Brent verbilligte sich auf rund 46 Dollar, ein Barrel der USamerikanischen Sorte WTI auf rund 54 Dollar. Unter dem Strich verzeichneten Rohstoffpreisindizes deshalb Quartalsverluste, so der Dow Jones Commodity Index in Höhe von 8,4 Prozent und der RICI sogar von 12,1 Prozent. Zum Auftakt des Quartals markierten US-Standardaktien noch ein neues Rekordhoch vor allem getragen von den sogenannten FAANG-Aktien Facebook, Amazon, Apple, Netflix und Google (Alphabet), die aufgrund ihres hohen Börsenwertes auch hohes Gewicht in den Aktienindizes erhalten hatten. Doch dann löste die Angst vor steigenden Zinsen zunächst Gewinnmitnahmen aus, insbesondere bei den zuvor lange und weit gestiegenen Technologieaktien. Schon im Laufe des Oktobers weiteten sich die Kursverluste an den Aktienmärkten zum größten Rückgang seit Anfang Februar aus. Die Bekanntgabe der überwiegend noch guten Geschäftsergebnisse des dritten Quartals konnten die Ängste vor den Auswirkungen der US-Strafzollpolitik und steigenden Zinsen nicht vertreiben. Von politischer Seite kamen die Aufkündigung des INF- Atomwaffen-Abrüstungsvertrags durch US-Präsident Trump und die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi durch das saudische Salman-Regime als Belastungsfaktoren hinzu. In Europa drückten zudem der Streit um den italienischen Staatshaushalt und die Gefahr eines harten Brexit auf die Stimmung. Die politische Schwächung von Präsident Trump bei den Midterm-Wahlen zum US-Kongress wurde von den Aktienmärkten kurzzeitig eher positiv aufgenommen. Auswirkungen auf Trumps Handelspolitik blieben allerdings offen. Nach nur zwei Wochen mit stabilisierten Aktienkursen überwogen dann wieder die Kursverluste. Wiederauflebende Sorgen um den amerikanisch-chinesischen Handelsstreit, den US-Immobilienmarkt und der fallende Ölpreis belasteten die Wallstreet. Aussagen des US-Notenbankchefs Jerome Powell, die als Signal für weniger Leitzinserhöhungen im kommenden Jahr verstanden wurden, sorgten vorübergehend für zwischenzeitliche Kursgewinne an der Wallstreet. Auch auf die Verschiebung zusätzlicher Strafzölle im amerikanischchinesischen Handelsstreit reagierten die Börsen erleichtert. Allerdings kehrten die Sorgen rasch zurück, als auf Betreiben der USA hin in Kanada die Finanzchefin des chinesischen Huawei- Konzerns festgenommen wurde. Die USA werfen Huawei Verstöße gegen ihre Iran-Sanktionen vor. Im Laufe des Quartals mehrten sich zudem die Anzeichen dafür, dass sich die Weltwirtschaft 2019 spürbar abkühlen dürfte. Als die US-Notenbank im Dezember wie erwartet ihren Leitzins erhöhte, reagierte die Wallstreet enttäuscht auf den Ausblick der Notenbank. Kurz vor dem Jahresende drückte dann auch noch der Regierungsstillstand in den USA auf die Stimmung der Anleger. Der Kompromiss zur Abwendung eines EU- Defizit-Strafverfahrens gegen Italien wirkte dagegen nur wenig über die italienische Börse hinaus positiv. Der Dow Jones verlor im vierten Quartal 11,8 Prozent auf Punkte, der S&P-500 sogar 14,0 Prozent auf Zähler. Nebenwerte und Technologie-Aktien traf es noch härter: Der Nasdaq-100-Index verlor 17,0 Prozent, der Nasdaq-Internet-Branchenindex 18,4 Prozent und der US-Nebenwerteindex Russell-2000 sogar 20,5 Prozent. Die Aktienmärkte außerhalb der USA konnten sich den schlechten Vorgaben nicht entziehen. Mit einem Rückgang des Euro-STOXX-50 um 11,7 Prozent auf endete das vierte Quartal für europäische Aktien kaum besser. Noch höher waren die Verluste bei einigen nationalen Aktienindizes wie dem deutschen DAX (-13,8 Prozent auf ), dem französischen CAC-40 (-13,9 Prozent) und dem österreichischen ATX (-17,9 Prozent). In Deutschland entwickelten sich Nebenwerte nun schlechter als die großen Standardwerte. So verzeichnete der MDAX einen Quartalsrückgang um 17,0 Prozent und der SDAX sogar von 19,8 Prozent. Auch die Aktienmärkte in Asien litten unter der Sorge eines zunehmend gestörten Welthandels und einer Konjunkturschwäche. Der japanische Nikkei- 225-Index beendete das vierte Quartal mit einem Rückgang um 17,0 Prozent bei Zählern. Sollten Sie Interesse an eine unabhängigen Beratung haben oder möchten Sie noch mehr erfahren über die Chancen der Kapitalmärkte dann setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Kontakt, um zu prüfen, welche Lösungen es für Sie gibt, in Zukunft Ihr Geld sicher und trotzdem rentabel für Sie arbeiten zu lassen. Kontakt zur Landvolk MB Finanz GmbH gibt es unter Telefon , per Fax unter oder per Mail unter info@lvmb-finanz.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage Problemwölfe in Niedersachsen Politik kurbelt Diskussion neu an ROW/VER (sas). Laut Angaben des niedersächsischen Wildtiermanagements, das von der Landesregierung und in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. sowie ehrenamtlichen Wolfsberatern mit einem landesweiten passiven Wolfsmonitoring beauftragt wurde, stieg die Anzahl der Wölfe in den Jahren 2016/2017 drastisch an. Während 2011/2012 lediglich 100 Wolfsmeldungen bearbeitet wurden, waren es 2016/2017 bereits Anzahl Meldungen Anzahl an Meldungen nach Quartal Öffentlichkeit zu verschaffen, fanden außerdem Demonstrationen mit Landwirten aus dem Kreisverband statt; unter Anderem zur Umweltministerkonferenz in Bremen. Und tatsächlich beschloss die EU Anfang November 2018, Herdenschutz und Kompensation zu 100 Prozent zu fördern, womit der Spielball wieder bei den Ländern liegt, die diese Förderung schnellstmöglich und unkompliziert umsetzen müssen. Angefeuert durch einen vermeintlichen Wolfsangriff auf einen Menschen in Steinfeld bei Rotenburg entfachte Anfang Dezember erneut die Diskussion über Wolfsobergrenzern, Zäune und Jagd auf die Tiere. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast forderte in der Folge sogenannte wolfsfreie Zonen und verwies auf andere europäische Länder, in denen es bereits solche Zonen gäbe. Insbesondere in den Küstengebieten sieht die Ministerin Handlungsbedarf und sagte in einem Interview: Wo Schafe etwa ihren Beitrag zum Hochwasserschutz leisten, ist kein Platz für den Wolf. Umweltminister Olaf Lies forderte hingegen die Prüfung, ob und wann die I_2012 II_2012 III_2012 IV_2012 I_2013 II_2013 III_2013 IV_2013 I_2014 II_2014 III_2014 IV_2014 I_2015 II_2015 III_2015 IV_2015 I_2016 II_2016 III_2016 IV_2016 I_2017 II_2017 III_2017 IV_2017 I_2018 II_2018 III_2018 Quartal Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. Immobilienund Projektfinanzierungen Liquidätsmanagement Anlageberatung und Vermögensverwaltungen 6b EStG Lösungen Land- und Immobilienmakler ERFAHRUNG BERATUNG ERFOLG Erfolg braucht ein Konzept und unabhängige Bankkaufleute, die es verwirklichen! Zum Flugplatz Rotenburg (Wümme) Tel.: / Fax: / Mail: info@lvmb-finanz.de produktunabhängig langfristig und ganzheitlich zeitlich und örtlich unabhängig flexibel und individuell ohne Zielvorgabe für einzelne Produkte Lindhooper Str Verden Tel.: / Fax: / Landwirte hatten 2018 vermehrt mit Angriffen auf ihre Nutztiere zu kämpfen. Denn der Wolf hat zwar ein breit gefächertes Nahrungsspektrum, doch ist wildlebende Beute als Nahrungsgrundlage nur in geringer Dichte vorhanden, werden vor allem ungeschützte Nutztiere wie Rinder oder Schafe zur Hauptnahrung. Um aktiv und gemeinsam gegen den Wolf vorzugehen, gründete sich vor 1,5 Jahren das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement, das sich im Jahr 2018 an unterschiedlichsten Stellen Gehör verschaffte. So fanden bereits im März mehrere Gespräche mit Olaf Lies, seinerseits Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauern und Klimaschutz, statt. Das Aktionsbündnis forderte von ihm ein unbürokratischeres Arbeiten und die hundertprozentige Vergütung aller Schutzmaßnahmen. Um diesen Forderungen eine laute Stimme in der Wir suchen: Für Landwirte und vorgemerkte Käufer: landwirtschaftliche Nutzflächen, Acker, Grünland und Wald zum Verkauf. Immobilienabteilung Jürgen zum Mallen Hoya, Tel.: ( ) Nils H. Gieße Verden, Tel.: ( ) Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht helfen kann, um beispielsweise Fragen von Zuständigkeiten und Befugnissen zu lösen, sagte Lies am 4. Dezember 2018 der Deutschen Presseagentur. Weiter verweist er in dem Interview darauf, dass vor allem das Agrarland Niedersachsen von Wolfsrissen betroffen sei. Dies sei auch der Grund für die von ihm im Bundestag angestoßene Initiative für ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement. Wie ein solches aussehen könnte, bleibt 2019 weiter zu diskutieren. Das niedersächsische Umweltministerium gab außerdem bekannt, dass sie Tiere mit Peilsendern versehen will, um herauszufinden, wie nah diese den Menschen tatsächlich kommen. Mitte Januar trafen sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze, um zu klären, ob der Abschuss von Wölfen in Deutschland zum Schutz von Nutztieren erleichtert werden soll. Die Ergebnisse des Zusammentreffens lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

7 Aus dem Kreisverband 7 Antworten auf Zukunftsfragen fehlen Mitgliederversammlung vom Landvolk Niedersachsen in Hannover Hannover (lpd). Präsident Schulte to Brinke machte auf der Mitgliederversammlung deutlich: Bauern bestehen schwere Zeiten, probieren Neues aus und blicken nach vorn. Doch dafür brauchen sie auch klare Antworten auf entscheidende Fragen. Ein klares Bekenntnis zur europäischen Idee gab Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke auf der Mitgliederversammlung des Landvolkes Niedersachsen ab. Wir Deutschen verdanken Europa 70 Jahre Frieden und wirtschaftlichen Aufschwung, sagte er bei der Mitgliederversammlung im Dezember in Hannover und fügte an: Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein Eckpfeiler der europäischen Integration. Der Landvolkpräsident erinnerte vor knapp 300 Delegierten und Gästen aus Politik, Behörden und Institutionen auf der Mitgliederversammlung des Verbandes zugleich daran, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als wichtigstes Ziel die Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen nenne. Und hier sieht er noch deutlichen Nachholbedarf. Wenn es den bäuerlichen Familien gut geht, profitieren auch Handwerk, kleine Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe auf dem Land, schilderte Schulte to Brinke. Deutlich warnte der Präsident daher vor zu hohen Auflagen im Natur- und Umweltschutz und einer Verschiebung von EU-Geldern von den Direktzahlungen in die Zweite Säule. Dort müssten LandFrauen-Programm 2019 Kreis Verden Ver (sas). Auch im neuen Jahr bietet der Kreisverband der LandFrauen- Vereine Verden ein kunterbuntes Programm an. Einige Veranstaltungen fanden bereits im Januar statt. Wir listen daher lediglich eine Auswahl der naheliegenden Programmpunkte ab Februar 2019 auf. Eine aktuelle Übersicht aller Termine ist hier zu finden: Februar, Uhr: Jahreshauptversammlung in Klenkes Gasthaus in Langwedel 25. Februar, 19 Uhr: Überraschungsfilm im Cine City Verden in der Zollstraße 1. Anmeldung bei Susanne Bostelmann unter IMPRESSUM Herausgeber: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e. V. Geschäftsführer: Sarina Tiencken (V.i.S.d.P.) Redaktion: Silke Aswald Anschrift: Zum Flugplatz 5, Rotenburg Tel.: , Fax: info@landvolk-row-ver.de Verlag, Satz und Layout: Verlag LV Medien GmbH Hauptstraße 36-38, Syke Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Erscheinung: quartalsweise Für Mitglieder des Landvolks Rotenburg- Verden kostenlos. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt der Redaktion, die sich Sinn wahrende Kürzungen von Manuskripten und Leserbriefen vorbehält. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Leseranschriften sind computergespeichert. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Entschädigung. 13. März, Uhr: Versammlung Bäume - sturmfest und erdverwachsen in der Weserlust in Barme. Auch Nicht- Mitglieder sind herzlich willkommen. Zusätzlich bieten die Landfrauen regelmäßig stattfindende Angebote an. Dazu gehört der Singkreis, der bei Veranstaltungen im Oktober, Dezember und März auftritt. Informationen dazu erhalten Interessierte bei Käthe Göbel unter An jedem ersten Donnerstag im Monat kommt der Literaturkreis der Landfrauen zusammen. Beginn ist immer um 15 Uhr, im Grünen Zentrum in der Lindhooper Str. 61 in Verden. Hier lautet das Motto Bücher lesen und besprechen. Gern können sich Interessierte für weitere Informationen bei Helga Kruse unter melden. Kreis Rotenburg RoW (sas). Bereits im Januar luden die Landfrauen des Kreisverbands Rotenburg zur Grünen Woche nach Berlin ein, um vor Ort mit Herstellern und Vermarktern aus der ganzen Welt ins Gespräch zu kommen. Aber auch das Programm in der Region kann sich sehen lassen. Wir listen aufgrund der Vielzahl der anstehenden Programmpunkte lediglich eine Auswahl der nahestehenden Veranstaltungen auf. Eine aktuelle Liste aller Programmpunkte lässt sich online einsehen unter Februar, 18 Uhr: AK Salate im Glas zum Mitnehmen im Seminarraum Zürnhof, Hassendorf, Anmeldung bis 5. Februar bei Sandra Buthmann unter Februar, 14 Uhr: Vortrag: Gärten in der zweiten Lebenshälfte pflegeleicht genießen im Hotel Heidejäger in Mulmshorn. 16. März, 10 Uhr: Stele aus Holz, Anmeldung bis 1. März unter März: Fahrt zur Hamburger Staatsoper. Auf dem Programm steht Giuseppe Verdis Nabucco. Anmeldung bis 20. Februar bei Christine Tewes unter die Landwirte in Vorleistung treten, erheblichen Aufwand zur Erfüllung höherer Standards betreiben und hätten am Ende keinen Cent mehr auf dem Konto, gab Schulte to Brinke zu bedenken. Die größte durch Dürre und Hitze verursachte Not haben die Landwirte in Eigenregie abgemildert, zog er zu dem Jahrhundertsommer Bilanz. Früher hätte so eine Dürre Hungertote gekostet, heute sind nur die Pommes ein bisschen kürzer, brachte er die Auswirkungen für die Verbraucher auf den Punkt. Entschieden wandte sich Schulte to Brinke gegen Bilder, die nicht zu entschuldigende Zustände in Ställen, oder wie jüngst geschehen, auf Schlachthöfen zeigen. Missstände müssen zweifelsfrei abgestellt werden, aber die Nutztierhaltung muss ebenso zweifelsfrei ein Teil der Landwirtschaft bleiben, sagte er an die Adresse radikaler Tierschutzorganisationen, die jegliche Nutzung von Tieren in Abrede stellen. Als einen unübersehbaren Faktor für Veränderungen bezeichnet der vor einem Jahr gewählte Landvolkpräsident den Klimawandel. So müssten die Landwirte ihre Fruchtfolgen und Ackerbaumethoden neu justieren. Hier setze auch die Ackerbaustrategie des Bauernverbandes an. Zugleich würden stärker als in früheren Jahren Ansprüche zu mehr Biodiversität berücksichtigt. Dies drücke sich nicht nur in den umfangreichen Greeningflächen, sondern auch in vielen freiwilligen Initiativen aus. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind auf vielen Feldern deutlich weiter und beweglicher, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, fasste der Präsident zusammen. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, sprach zu Überlegungen, wie die vielfältigen Aufgaben in der Tierhaltung und im Ackerbau in Zukunft angegangen werden sollen. Albert Schulte to Brinke brachte Kritik an: Die Politik habe auf immer wieder zu Recht gestellte Fragen der Bauern keine befriedigenden Antworten. Damit bezog er sich vor allem auf die Sauenhaltung, bei der nicht klar sei, ob die Gesellschaft für sie überhaupt noch eine Zukunft sehe. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast stellte die Bauernfamilien an den Anfang ihrer Rede. Sie verstehe gut, wenn es manchen angesichts der besonders schwierig erscheinenden Situation derzeit schwer falle, mit Zuversicht voranzugehen. Sie betonte: Diese Landesregierung steht an Ihrer Seite! Sie sei angetreten, um die großen Herausforderungen für die Landwirtschaft konstruktiv zu lösen. Nach den zahlreichen Gesprächen, die sie in ihrem ersten Amtsjahr mit Albert Schulte to Brinke, den Vorständen des Landvolks, Vertretern der Kreisverbände und mit Bäuerinnen und Bauern im ganzen Land geführt habe, sei ihr Eindruck, dass sich ein vertrauensvoller Umgang entwickelt habe und man gern und gut zusammenarbeite. Auf der Suche nach praxistauglichen Lösungen Fristverlängerung für betäubungslose Ferkelkastration ROW/VER (sas). Ende November 2018 war es soweit: Die Mehrheit der Sachverständigen sprachen sich für eine Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration aus. Der Ernährungsausschuss des Bundestages stimmte daraufhin für eine Verlängerung und die sich daraus ergebene Änderung im Tierschutzgesetz. Im Dezember winkte der Bundesrat die Änderung durch. Geplant ist, die bisherige Praxis bis zum 31. Dezember 2020 beizubehalten und die drei alternativen Wege Ebermast, Immunokastration sowie Kastration unter Narkose mittels Isofluran praxistauglich zu gestalten. Aber auch der von den Landwirten favorisierte vierte Weg rückt weiter ins Zentrum der Diskussionen. In den kommenden zwei Jahren soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden, damit isofluranhaltige Tierarzneimittel nicht nur eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland erhalten, sondern auch entsprechend von Landwirten eigenständig genutzt werden dürfen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat indes bis zum 31. Mai 2019 Zeit, dem Bundestag eine Vorlage zu liefern, in der die Freigabe von Isofluran- Narkosemitteln für Landwirte und die dazugehörigen verpflichtenden Schulungen genau geregelt sind. Bis Mitte 2019 sollen in Abstimmung mit den Tierärzten die fachlichen Inhalte dieser Schulungen erarbeitet werden. Außerdem soll eine Aufklärungskampagne für eine größere Akzeptanz der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration bei Verbraucher/ innen auf die Beine gestellt werden. Auch der Deutsche Bauernverband meldet sich zu Wort: Unsere Priorität war nicht die Fristverschiebung, sondern die Verfügbarkeit praxistauglicher Lösungen., betont DBV-Präsident Joachim Rukwied in einem Interview. Daher fordert der DBV, mehrere unterschiedliche Verfahren praxistauglich zu etablieren, damit allen Betrieben und Betriebsgrößen eine Lösung zur Verfügung steht. Dazu gehört auch die Einführung eines vierten Weges: die Lokalanästhesie wie sie in Schweden oder Dänemark bereits praktiziert wird. Diese Forderung beruht vor allem darauf, dass Deutschland jährlich circa sechs Millionen Ferkel aus Dänemark importiert. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für die deutschen Landwirte seien daher nur fair. Diese Methode ist Fotos: Landvolk Niedersachsen jedoch unvereinbar mit dem momentan geltenden deutschen Tierschutzgesetz, das im Gegensatz zum dänischen nicht eine Reduktion der Schmerzen, sondern eine gänzlich wirksame Ausschaltung fordert. Von Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung heißt es dazu im Internet: Die Zeit drängt, sich über diese Variante zu beraten und abschließend zu entscheiden, damit die Ferkelerzeuger Planungssicherheit haben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt zurzeit verschiedene Vorhaben zur Ferkelkastration. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schließt indes eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist ab 2021 kategorisch aus. Insgesamt stellen CDU/ CSU und SPD 38 Millionen Euro für den Ausstieg zur Verfügung und erhoffen, dadurch in den kommenden zwei Jahren eine Vorreiterrolle bei der Schmerzausschaltung einzunehmen.

8 8 Aus dem Kreisverband Anja Meier erklärt den Grundschülern, wie sich das Geschlecht des Kalbes feststellen lässt. Das war so ein schöner Tag Grundschüler besuchen landwirtschaftlichen Betrieb Deelsen (sas). Auf dem Hof von Familie Meier aus Deelsen (Kirchlinteln) gab es Mitte Januar viel zu sehen für die Klasse 4a der Lintler Geest-Schule Bendingbostel. Gemeinsam mit ihrer Lehrerin Ilka Dehn nahmen die 22 Schülerinnen und Schüler an einem Hoftag teil, der vom gemeinnützigen Verein NEUA (Förderverein für Nachhaltige Ernährung, Umweltbildung und Agrarwirtschaft) in Zusammenarbeit mit der Grundschule in dieser Woche gleich für mehrere Klassen organisiert wurde. Nach der Anreise mit dem Bus teilten sich die Schülerinnen und Schüler in vier Gruppen ein, um unterschiedliche Bereiche des Milch- und Ackerbaubetriebs der Familie Meier kennen zu lernen. Sowohl Anja Meier als auch ihr Mann Holger sowie Tochter Mareike und ein Angestellter kümmerten sich um die wissbegierigen Grundschüler/ innen. Im Kälberstall gingen die Kinder auf Tuchfühlung mit den Kälbchen, erst zögerlich, aber dann begeistert stiegen sie in die Ställe und ließen ihre Hände ablecken. Haben die Kleinen denn schon Zähne?, fragt Anja Ver (sas). Bereits zum vierten Mal in Folge fand im Januar 2019 das jährliche Treffen Gemeinsam geht s besser der Imker und Landwirte aus den Kreisen Rotenburg und Verden statt. Insgesamt folgten der Einladung von Imker Heinrich Kersten, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen/Außenstelle Verden, der Landberatung Verden sowie dem Maschinenring und Saatenlieferant 120 Interessenten, über die Hälfte davon Landwirte, ein Drittel Imker sowie Vertreter der Jägerschaft, des NABU und des BUND. Außerdem war neben Fotos: Silke Aswald Meier die Gruppe. Aufgaben wie diese sollen die Kinder dazu anregen, mehr über das bäuerliche Leben sowie die Herstellung von Lebensmitteln zu lernen. Und beim Blick in die Augen der Kinder wird klar: Das klappt. Mit Begeisterung hören sie zu, als die Landwirtin den Unterschied im Verhalten zwischen den kleineren und größeren Kälbchen erklärt. Mareike Meier zeigt ihrer Gruppe derweil, wie aus Getreide Mehl hergestellt wird. Die Kinder mahlen in einer kleinen Mühle bis sie mit dem Ergebnis zufrieden sind. Natürlich darf danach probiert werden. Nach einer kleinen Mittagspause, bei der selbstverständlich Joghurt und Milch nicht fehlen durften, ging es für einige Jungs der Klasse gemeinsam mit Holger Meier in den Kuhstall. Wow, ist der groß!, meint ein Schüler beim Anblick des riesigen Stalls. Nachdem der Landwirt erklärt hat, welches Futter für seine Kühe tagtäglich bereit steht, sollen die Schüler schätzen, wie viel Kilogramm davon eine Kuh am Tag isst. 200 vielleicht?, antwortet ein Schüler. Nein. Es sind 50 Kilogramm. Wisst ihr, wie viel das ist?, fragt Holger Meier in die Runde und hält den Schülern bereits Mistgabeln hin, mit deren Hilfe sie einen 50 Kilogramm schweren Futterhaufen schaufeln. Ganz schön anstrengend! Aber die Grundschüler sind begeistert: Das war so ein schöner Tag!, sagt eine Schülerin und lächelt zufrieden. Anja Meier erklärt indes: Es ist schön zu sehen, wie die Kinder Nachfragen stellen und Berührungsängste verlieren. Manch wollen sich am Anfang gar nicht dreckig machen und sind am Ende gar nicht mehr aus dem Stall raus zu bekommen. Genau das möchte der Förderverein NEUA mit den Hofbesuchen erreichen: Begeisterung für das ländliche Leben. Denn Ziel des Vereins ist es, einen Dialog zwischen jungen Verbrauchern und Akteuren aus der Landwirtschaft herzustellen. Das geht am besten direkt auf den Betrieben hat NEUA bereits mit 18 Schulen zusammen gearbeitet und 19 landwirtschaftliche Betriebe empfingen Schulklassen im Raum Verden und Rotenburg. Hauptansprechpartner bei Interesse ist Christine Tewes. Sie ist erreichbar unter der lokalen Presse auch die Chefredakteurin vom Deutschen Bienen Journal aus Berlin angereist. Die große Anzahl der zum Teil weit angereisten Teilnehmer/innen ließ also eine umfassende Diskussion erwarten. Neben dem über die Landesgrenzen hinaus bekannten Imker waren daher auch verschiedene Fachreferenten vor Ort. Dazu gehörten: Jörn Ehlers (Landvolk), Dr. Gert Kracke (LWK), André Buske (Landberatung Verden) sowie Matthias Joost (Maschinenring Mitte). Imkermischung Verden auf der Überholspur Die Imkermischung Verden hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Während sie beispielsweise im Landkreis Verden im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen 2016 im ersten Jahr auf circa 153 Hektar ausgebracht wurde, waren es 2017 bereits 202 Hektar und 2018 sogar circa 270 Hektar. Die Zahlen sprechen für sich. Damit schaffen wir ein Landjugend hilft in Ghana Spenden sammeln für Youth City ROW/VER (sas). Der Verein zur Unterstützung der Rural Youth Association Ghana e. V., kurz Ghana e.v., der vor 30 Jahren von Mitgliedern der Niedersächsischen Landjugend gegründet wurde, baute bereits 2008 mithilfe von Fördergeldern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit das Ausbildungszentrum Youth City in Wenchi. Dort erlernen mittlerweile mehr als 30 junge Menschen eine Vielzahl davon mit körperlichen Behinderungen verschiedene handwerkliche Berufe. Zusätzlich bietet das Zentrum eine schulische Grundausbildung und Auffrischung der Allgemeinbildung an, um junge Menschen fit für das Leben zu machen. Wir wollen mit unseren Projekten die Dörverden (sas). Krankheiten, Umweltgifte oder das Wegbrechen von Lebensräumen sorgen dafür, dass die Biene in ihrer Existenz bedroht ist. Landflucht reduzieren, körperlich beeinträchtigten Menschen helfen, sich eine Existenzgrundlage aufzubauen und den Einheimischen Bleibeperspektiven bieten kurz: Hilfe zur Selbsthilfe, schildert Maike Dreß, Vorsitzende des Ghana e.v., die Werte und Ziele. Mittlerweile zählt er bundesweit mehr als 130 Mitglieder. Youth City trägt sich mittlerweile zu 80 Prozent selbst, vornehmlich durch den Verkauf der Produkte und Einnahmen aus einem Restaurant. Für den restlichen Teil benötigt das Zentrum Spendengelder. Die können auf folgendes Konto überwiesen werden: IBAN: DE BIC: BRLADE21SHL Sparkasse Scheeßel Bienen im Blickpunkt Landfrauen pflanzen zwei Apfelbäume Gemeinsam geht s besser Imker und Landwirte treffen sich zum Workshop für die Blühflächenprogramme 2019 Fachliche Unterstützung holte sich Heinrich Kersten (links) von Jörn Ehlers (Landvolk), Dr. Gert Kracke (LWK), André Buske (Landberatung Verden) sowie Matthias Joost (Maschinenring Mitte). Foto: Aswald zusätzliches Angebot für unsere Insekten und Bienen. Ein Bienenvolk benötigt zur Energieversorgung etwa 70 Kilogramm Nektar und 50 Kilogramm Blütenpollen pro Jahr. Ohne solche Agrarumweltmaßnahmen und weitere Blühangebote würden die Bienen und Insekten unter Mangelerscheinungen leiden, betont Heinrich Kersten in der Veranstaltung. Zusätzliches Plus: Auch Wildbienen profitieren von der elfteiligen Saatenmischung, denn drei davon sind für solitäre Wildbienen geeignet. Auch mit der Verlängerung der Aussaatfrist bis zum 30. April 2018 zeigten sich die anwesenden Landwirte zufrieden. Diese hatte Dr. Gert Kracke von der Landwirtschaftskammer beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium erwirkt. Die aktuelle Aussaatfrist für 2019 endet am 15. April. Die Landwirtschaftskammer teilt terminliche Veränderungen jedoch umgehend mit. Ausblick in die Zukunft Heinrich Kersten möchte in den kommenden Jahren weitere Blühflächen- Offensiven in den beiden Landkreisen Rotenburg und Verden verwirklichen. Dazu hat Kreistagsmitglied Wilhelm Hogrefe (CDU) im Umweltausschuss des LK Verden einen Antrag für ein Förderprogramm Wildblumen gestellt, sodass im jetzigen Haushalt Euro für entsprechende Maßnahmen bereitgestellt wurden. Ziel der Initiative Blühflächen überall ist es, Wildblumensaat an Privatpersonen, Um auf dieses wichtige Insekt und deren Schutz hinzuweisen, pflanzten die Landfrauen vom Kreisverband Verden zwei Apfelbäume auf dem Kulturgut Ehmken Hoff in Dörverden: die beiden alten Sorten Prinz Albrecht von Preußen und Pfannkuchenapfel. Ähnliche Aktionen wurden zum Ende des Jahres 2018 in allen Regionen des Landesverbandes mit finanzieller Förderung der Bingo-Umweltstiftung umgesetzt. Die Biene hat für die Landfrauen eine ganz besondere Bedeutung, schließlich ist sie auf dem Verbandszeichen zu sehen und steht für soziales Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn. Foto: luise / Pixabay Schulen sowie Kindergärten zu verteilen, um dem Insektensterben aktiv zu begegnen und die Bevölkerung zum Thema Insekten zu sensibilisieren. Ab 2019 sollen außerdem die neuen Projekte Saatmischungen für Rapsersatz-Blühflächen und Blühstreifen am Wegesrand etabliert werden. Dazu bildeten sich bereits auf der Veranstaltung zwei Arbeitsgruppen. Der Rapsanbau verliert immer mehr an Attraktivität. Es wird zunehmend nach Alternativen wie beispielsweise dem Mischanbau von Mais mit Feuerbohne gesucht. Hierbei hat der Berater und Experte Heinrich Romundt aus dem Landkreis Rotenburg/Bremervörde gute Erfahrungen gemacht. Bei zwei Drittel Mais und ein Drittel Feuerbohne steige laut seiner Aufzeichnungen das Rohprotein gegenüber 100-prozentigem Maisanbau von 7,1 auf 9,9 Prozent und das nutzbare Protein von 12,9 auf 13,5 Prozent. Versuche mit anderen Bohnenarten laufen weiter. Hier bietet die am Mais hochwachsende Feuerbohne ein zusätzliches Nahrungsangebot für Insekten, erklärt Heinrich Kersten und betont außerdem: Die angesprochene Bedenken bezüglich Guttationswasser werden von Fachleuten eher als gering eingeschätzt. Dazu sind im Sommer 2019 vergleichende Bienenvölker- und Honiguntersuchungen geplant. Bezüglich der Analytik ist bereits Kontakt mit einem international anerkannten Labor aufgenommen worden.

9 Steuerrecht kompakt 9 EDITORIAL Liebe Mandanten, sollten Sie mehrere Erben haben und ihr Betrieb ist verpachtet, beachten Sie bitte dringend den Artikel Vermögensnachfolge: Achtung Steuerfalle. An dieser Stelle hat sich die Rechtsprechung geändert. Hier drohen hohe Steuerlasten, die vermeidbar sind. Wir müssen über alle diese Fälle erneut sprechen. Zusammen mit den Juristen der Rechtsabteilung werden wir bestimmt eine Lösung für Sie und Ihre Familie finden. Sprechen Sie uns an, vereinbaren Sie einen Termin. Besinnliches zum Jahreswechsel spare ich mir an diese Stelle. Bleiben Sie gesund und zahlungsfähig. Ihr Jan Kaup, Steuerberater Foto: Kuhlmann Vermögensnachfolge: Achtung Steuerfalle! Foto: geralt / Pixabay Arbeitnehmer: Mindestlohn steigt 2019 Berechnungsgrundlage für das monatliche Gehalt: Wochenarbeitszeit x 52 Wochen Beispiel: 12 Monate = monatliche Arbeitszeit x Stundenlohn = monatliches Gehalt 40 Stunden x 52 Wochen 12 Monate ROW/VER (lv). Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Ab 1. Januar 2020 wird er auf 9,35 Euro angehoben. bestehende Arbeitsverträge sollten Arbeitgeber hinsichtlich der Wochenarbeitsstunden oder der Vergütung zum 1. Januar 2019 entsprechend anpassen. Diese Regelung gilt auch für mündlich vereinbarte Arbeitsverhältnisse und Minijobber. = 173,33 x 9,19 Euro = 1.592,94 Euro Maximale Wochenarbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten: 450,00 Euro / 9,19 Euro = 48,97 Stunden pro Monat 48,97 Stunden/ 4,33 Wochen = 11,31 Stunden pro Woche ~ 11:25 Stunden pro Woche Wer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag für seine Mitarbeiter abgeschlossen haben, sollte dies bis zum 1. Januar nachholen. Generell gilt, dass Arbeitgeber nach Paragraph 3 Nachweisgesetz eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen haben. Dazu versendet das Lohnteam des Landvolks Rotenburg-Verden entsprechende Vorlagen. Ihre Ansprechpartnerin ist Antje Smidt (Tel.: ). Bitte senden Sie Änderungen oder Neuverträge zeitnah per Mail an smidt@ landvolk-row-ver.de. Rentenreform: Das ändert sich 2019 Übergangsbereich für geringfügig Beschäftigte (Midijobber): Der sogenannte Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ausgeweitet. Midijobber dürfen dann zwischen 450 Euro und Euro (bisher 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Diese Neuerungen gelten ab Juli Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Wer einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, wird rentenrechtlich so behandelt, als wenn jemand bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hätte. D.h., die Zurechnungszeiten werden angehoben und so berechnet als hätte der Antragsteller bis zu einem Alter von 65 Jahren und acht Monaten gearbeitet. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Ausweitung Mütterrente: Zusätzliche Rentenansprüche erhalten alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Sie bekommen ab 2019 einen halben Rentenpunkt zusätzlich anerkannt. Das sind 2,5 Rentenpunkte und genauso 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, bekommen drei Jahre. Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Januar durch das neue Rentenpaket von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt. Pflegeversicherung: Foto: Thorben Wengert / pixelio.de Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ab 1. Januar von 3,0 Prozent auf 3,05 Prozent erhöht, bzw. für kinderlose Versicherte auf 3,30 Prozent. Mit einer überraschenden Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) einen Gestaltungsweg bei der Vermögensnachfolge versperrt, den viele schon eingeschlagen hatten. Nun heißt es: Auf die Bremse treten und nach neuen Wegen suchen. Es geht um eine Gestaltung, bei der ein verpachteter Betrieb auf mehrere Personen aufgeteilt werden soll, ohne die stillen Reserven also unversteuerte Wertsteigerungen versteuern zu müssen. Kein Problem bei Übergabe an eine Person Wird ein Betrieb im Ganzen an nur eine Person übertragen, ist das kein Problem. Egal ob aktiver oder verpachteter Betrieb, ob durch Übertragung oder durch Erbe: Die übernehmende Person darf die Buchwerte des Übergebers weiterführen. Auch ein an den Übergeber zu leistendes Altenteil oder Abstandszahlungen an Geschwister sind unschädlich, wenn sie nicht zu hoch sind. Problem bei Verteilung an mehrere Kinder Wird ein aktiver oder verpachteter Betrieb an mehrere Kinder verteilt, führt das grundsätzlich zur Zerschlagung des Betriebes. Alle stillen Reserven müssen versteuert werden. Beispiel: Landwirt Schmidt hat seinen Betrieb seit vielen Jahren verpachtet. Eine Betriebsaufgabe hat er gegenüber dem Finanzamt nie erklärt. Daher schlummern die stillen Reserven im Betriebsvermögen als bisher unversteuerte Wertsteigerungen, vor allem Deutscher Bundestag schafft Hofabgabeverpflichtung ab Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt ROW/VER (mk). Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere gesetzliche Änderungen zum 1. Januar einher. Versicherungsfreiheit bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Inanspruchnahme der Regelaltersrente Befristung der Erwerbsminderungsrenten und Anrechnung von Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver Weiterbewirtschaftung Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrente Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte (Selbständige) entfällt Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei in den Flächen und der Hofstelle. Für Schmidt ergibt sich: Verkehrswerte Euro Buchwerte Euro = stille Reserven Euro. Da keines seiner Kinder den Betrieb fortführen wird, möchte er jedem Kind die Hälfte der Flächen übertragen. Folge: Die gleichzeitige Übertragung jeweils des halben Betriebes an beide Kinder führt zur Versteuerung aller stillen Reserven. Das wird über Euro Steuern kosten. Unter Umständen kann Landwirt Schmidt die Vergünstigungen für die Betriebsaufgabe geltend machen, aber auch dann wird die Steuerbelastung noch weit über Euro betragen. Problem bei Verteilung mit Gestaltung Da Landwirt Schmidt aus obigem Beispiel die Versteuerung der stillen Reserven unbedingt vermeiden will, wählt er folgende Gestaltung: 1. Schritt: Die beiden Kinder gründen eine Personengesellschaft, z. B. eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Vater Schmidt überträgt den Betrieb nun in das Vermögen dieser Gesellschaft. 2. Schritt: Eine gewisse Zeit später lösen die Kinder die GbR auf und teilen die Grundstücke unter sich auf. Der erste Schritt, die Übertragung des Betriebes an die Personengesellschaft, darf wie die Übertragung an nur eine Person zu Buchwerten erfolgen daran ändert auch die neue Rechtsprechung nichts. Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende Ansprüche werden nun mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1. Januar betrifft allein zukünftig geltend gemachte Rentenansprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, sofern ihr Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand. Zudem sind Auswirkungen auf die Beitragszahlung in der Krankenversicherung zu bedenken! Zum Problem wird der 2. Schritt: Bisher konnten die Flächen zu Buchwerten aus der Gesellschaft an die einzelnen Kinder verteilt werden. Nach dem neuen BFH-Urteil kommt es zur Aufdeckung aller stillen Reserven, wenn die Kinder die erhaltenen Flächen weiterhin verpachten. Testamentsgestaltung überprüfen! Noch einfacher war bisher, die beschriebene Gestaltung im Testament zu regeln. Im Testament wurde geregelt, dass der Betrieb bei Versterben des Hofeigentümers an eine Erbengemeinschaft fällt. Das ist der oben beschriebene 1. Schritt und auch hier weiterhin unproblematisch. Der 2. Schritt ist dann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, also die Verteilung des Vermögens an die Miterben. Das war bisher zu Buchwerten möglich. Nach dem neuen BFH-Urteil führt es jedoch zur Versteuerung aller stillen Reserven, wenn die Miterben die Flächen nach der Verteilung weiterhin verpachten. Was ist zu tun? Alle Übergaberegelungen und Testamente, mit denen ein Betrieb an mehrere Personen verteilt werden sollen, müssen im Hinblick auf die neue Rechtsprechung überprüft werden. Insbesondere der oben beschriebene 2. Schritt, die Auseinandersetzung einer Personengesellschaft oder einer Erbengemeinschaft darf aktuell auf keinen Fall erfolgen, ohne die steuerlichen Folgen neu zu prüfen. Sprechen Sie uns gern an. Ihre Ansprechpartnerin in diesem Fall ist Sarina Tiencken: (Tel.: ). Quelle: BFH-Urteile vom VI R 66/15 und VI R 73/15 Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass bei ihnen nicht die Krankenversicherung der Rentner greift, sondern der Beitrag eines landwirtschaftlichen Unternehmers weiter zu zahlen ist. Beiträge sind neben den Beiträgen aus der Rente auch aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt höher ausfallen als die zu erwartende Rente aus der Alterskasse. Vor Rentenantragstellung empfiehlt sich eine Beratung beim. Ihr Ansprechpartner in Rotenburg ist Thomas Exner ( ), in Verden wenden Sie sich bitte an Martina Könekamp ( ). Ab 1. Januar gelten folgende Beitragssätze: Arbeitslosenversicherung: 2,50 % Gesetzliche Pflegeversicherung: 3,05 % Kinderlose (ab 23. Lebensjahr): 3,30 %

10 10 Steuerrecht kompakt Baukindergeld: Neue Förderung für das erste Eigenheim Das Baukindergeld ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Bedingungen sind allein in einem Merkblatt geregelt, das Sie auf der Internetseite www. kfw.de herunterladen können. Ein Baukindergeldgesetz gibt es nicht. Die Förderung im Überblick Gefördert wird der erstmalige Kauf oder Neubau von Wohneigentum, in dem der Antragsteller zehn Jahre lang wohnt. Als Baukindergeld werden zehn Jahre lang Euro, also insgesamt Euro, je begünstigtes Kind gezahlt. Begünstigt sind Kinder des Antragstellers oder Partners, die im Antragszeitpunkt unter 18 sind und im Haushalt leben. Das Haushaltseinkommen darf folgenden Betrag nicht überschreiten: Euro bei einem Kind Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzungen für das Eigenheim Es muss ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder neu gebaut werden. Der Antragsteller muss daran zusammen mit seinem Partner oder begünstigten Kindern einen Eigentumsanteil von insgesamt mindestens 50 Prozent haben. Anbau oder Erweiterung einer Wohnung sind nicht begünstigt. Baugenehmigung oder Kaufvertrag müssen zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erfolgt sein. Die Kosten für den Neubau oder Kauf müssen höher sein, als die Summe der Förderung z. B. bei drei Kindern Euro. Aber Vorsicht: Verbilligte Wohnungskäufe unter Angehörigen werden von der KfW kritisch gesehen. Da man auf die Förderung keinen Rechtsanspruch hat, sind solche Gestaltungen unsicher. Die Bayerische Eigenheimzulage gibt es für Verkäufe unter Angehörigen in gerader Linie gar nicht. Unschädlich ist, wenn man auf einem geschenkten Grundstück selbst baut. Es muss die erste Immobilie sein. Das meint, dass weder der Antragsteller, noch sein Partner oder ein begünstigtes Kind im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung oder dem Tag des Kaufvertrages eine andere zu Wohnzwecken selbstgenutzt oder vermietete Immobilie besitzen dürfen. Welche Kinder sind begünstigt Mitgezählt werden Kinder, die im Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt des Antragstellers gemeldet sind, unter 18 Jahre alt sind und für die der Antragsteller oder sein im Haushalt lebender Partner kindergeldberechtigt ist. Bei den Kindern geht es ausschließlich um die Verhältnisse am Tag der Antragstellung. Nach diesem Tag geborene oder im Haushalt aufgenommene Kinder werden nicht berücksichtigt. Andererseits ist unschädlich, wenn Kinder nach diesem Tag 18 Jahre alt werden oder aus dem Haushalt ausziehen. Die Wohnung muss zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden: das gilt aber Saisonbeschäftigung: 70 Tage oder drei Monate: Regelung wird verlängert Die Bundesregierung hat ihre ablehnende Haltung gegen eine Entfristung der 70-Tage- bzw. Drei-Monats- Regelung aufgegeben. Ende August einigte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf eine branchenunabhängige unbefristete Verlängerung der Regelung. Für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung sollen über den 31. Dezember 2018 hinaus die bisher nur übergangsweise geltenden Zeitgrenzen von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen weiterhin Anwendung finden. Foto: Archiv Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Quelle: Bundestagsdrucksache 19/4948: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV n. F. allein für den Antragsteller alle anderen könnten die Wohnung nach der Antragstellung verlassen. Die Einkommensgrenze Foto: Nathan Fertig / Unsplash Baukindergeld wird nur gewährt, wenn das Haushaltseinkommen Euro bei einem Kind zuzüglich Euro für jedes weitere Kind beträgt. Haushaltseinkommen meint das Einkommen von Antragsteller und im Haushalt lebenden Partner. Maßgebend ist das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (z. v. E.) im Durchschnitt des zweiten und drit- Das Niedersächsischen Finanzgericht verweist mit Urteil vom darauf, dass bei Landund Forstwirten die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres abschließend in 8c EStDV geregelt ist. Danach ist für den reinen Ackerbaubetrieb kein Wahlrecht auf Umstellung des Wirtschaftsjahres möglich. Sachverhalt: Die Parteien streiten darüber, ob bei dem landwirtschaftlichen Betrieb (landwirtschaftliches Normalwirtschaftsjahr 1. Juli bis 30. Juni) der Klägerin das Wirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) umgestellt werden kann. Die Klägerin betreibt einen als Einzelunternehmen geführten land- und forstwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb. Daneben betreibt sie mehrere Gewerbebetriebe (Spedition, Lohnunternehmen, Photovoltaikanlage, gewerbliche Vermietungen). ten Jahres vor der Antragstellung. Beispiel Wirtschaftsjahr: Antrag auf Umstellung Antragstellung im Jahr 2018 g Maßgebend ist das z. v. E z. v. E. 2016, geteilt durch zwei. Was ist die Haushaltsgemeinschaft? Das Merkblatt der KfW spricht immer wieder von der Haushaltsgemeinschaft, das meint den Antragsteller und den Partner. Als Partner werden berücksichtigt der Ehegatte, Partner aus eingetragener Lebenspartnerschaft oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Entscheidend kann sein, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht dann werden z. B. die Kinder des Partners berücksichtigt, aber auch sein Einkommen und sein schon vorhandenes Wohneigentum. Wie und wann stelle ich den Antrag Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug gestellt werden. Besonderheiten gibt es bei Einzug vor Start des Antragsverfahrens am 18. September Der Antrag und alle Nachweise erfolgen ausschließlich online auf der Internetseite der KfW. Als Nachweise sind hochzuladen: Einkommensteuerbescheide: Man muss dafür sorgen, dass die maßgebenden Einkommensteuerbescheide rechtzeitig vorliegen. Meldebestätigungen: Ob Antragsteller, Partner und Kinder in der Wohnung leben, wird aus-schließlich mit der amtlichen Meldebestätigung (als Hauptwohnsitz) nachgewiesen. Nicht rechtzeitig umgemeldet = kein Baukindergeld! Grundbuchauszug: Der Nachweis über das Eigentum wird mittels Grundbuchauszug erbracht. Quelle: Zuschuss 424 Mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 beantragte sie für den landwirtschaftlichen Betrieb den Wechsel des Gewinnermittlungszeitraums vom landwirtschaftlichen Normalwirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr. Die Familie betreibe mehrere Gewerbebetriebe; für die finanzierenden Kreditinstitute werde die Familie als ein Kreditnehmer angesehen. Die finanzierenden Kreditinstitute würden daher eine konsolidierte Jahresbilanz der Gesamtunternehmen erwarten. Da das Kreditengagement der Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag in Anspruch genommen habe, verlange die Bank einen konsolidierten Jahresabschluss bis März des Folgejahres. Da zu diesem Zeitpunkt das Wirtschaftsjahr der Land- und Forstwirtschaft noch nicht beendet sei, müsse zu diesem Zweck ein gesonderter Jahresabschluss gefertigt werden, was zu erheblichen Mehrkosten führe. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei deshalb die Umstellung des Wirtschaftsjahres des landwirtschaftlichen Betriebes auf das Kalenderjahr sinnvoll. Die Zustimmung des Finanzamtes zu der Wahl eines Wirtschaftsjahrs ist nach ständiger Rechtsprechung eine Ermessensentscheidung. Gemäß 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei Land- und Forstwirten das Normalwirtschaftsjahr der Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist dabei abschließend in 8c EStDV geregelt. Danach ist für den reinen Ackerbaubetrieb der Klägerin kein Wahlrecht eröffnet, so dass es -wie vom Finanzamt entschieden- bei dem landwirtschaftlichen Normalwirtschaftsjahr verbleiben muss. Nach dem BFH Urteil vom hätte die Klägerin allerdings durchaus die Möglichkeit, das Wirtschaftsjahr der anderen gewerblichen Unternehmungen an das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr aus betriebswirtschaftlichen Gründen anzupassen. Hinweis: Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für den Inhalt der Beiträge keine Haftung übernommen werden.

11 Steuerrecht kompakt 11 Stromleitungen: Sind Entschädigungen steuerfrei? Die Meldung sorgte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen: Nach einem neuen BFH-Urteil sind Entschädigungen für Stromleitungen steuerfrei. In bestimmten Fällen ist das zwar richtig, die meisten Landwirte können von dem Urteil aber nicht profitieren. Für sie gilt, was wir bereits in unserer ersten Ausgabe dieses Jahres beschrieben haben: Im Regelfall fallen Steuern an. Bei Grundstücken im Privatvermögen oft keine Steuern Gesetzesänderungen: Anreize zu Investitionen Zum Jahresende wird die Bundesregierung in der Steuergesetzgebung aktiv. Die wichtigsten Änderungen: Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen Noch ist das Thema umstritten, für viele aber sicher interessant: Die Regierung will den Bau günstiger Mietwohnungen durch eine Sonderabschreibung steuerlich fördern. Diese soll gelten, wenn die Mietwohnungen neu gebaut oder im Jahr ihres Baus gekauft werden. Laut Plan wird die Sonderabschreibung in den ersten vier Jahren jeweils fünf Prozent betragen zusätzlich zur Regelabschreibung von zwei Prozent. Die Bau- oder Anschaffungskosten dürfen nicht höher als Euro je Quadratmeter sein. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sollen maximal Euro je Quadratmeter sein. Um von der Sonderabschreibung profitieren zu können, müssen die Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Die Frist für die Bauanträge ist vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2021 es geht also auch um schon laufende Bauvorhaben. Es ist noch unsicher, ob der Bundesrat der Bundesregierung die erforderliche Zustimmung erteilt. Wir werden weiter berichten. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betraf den Besitzer eines Einfamilienhauses mit Grundstück, das zum Privatvermögen zählt. Weil ein Stromnetzbetreiber eine Hochspannungsleitung über sein Grundstück errichtete, bekam er eine Entschädigung. Wie üblich, wurden die Überspannung und deren Absicherung als Grunddienstbarkeit ohne jede zeitliche Begrenzung ins Grundbuch eingetragen. Für Fälle wie diesen hat das BFH entschieden, dass auf die Entschädigungszahlung keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Einige Wochen später ging es vor dem BFH um einen ähnlichen Fall. Der Eigentümer hatte aber eine vertragliche Regelung erreicht, dass die Grunddienstbarkeit unter einer bestimmten Bedingung wieder aus dem Grundbuch gestrichen wird. Damit war die Belastung nicht mehr zeitlich unbegrenzt. Daher musste der Eigentümer die Entschädigung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Leitung über Acker: Entschädigung meist steuerpflichtig Nur wenn verpachtete landwirtschaftliche Flächen ausnahmsweise zum steuerlichen Privatvermögen gehören, kann eine Entschädigung wie oben beschrieben auch steuerfrei sein. Selbst bewirtschaftete Flächen sowie die meisten verpachteten Flächen von aktiven und ruhenden Betrieben gehören zum Betriebsvermögen. Werden hier über oder unter der Erde Leitungen verlegt, dann zählt die Entschädigung zum steuerpflichtigen Gewinn des landwirtschaftlichen Betriebs. Wie diese dann berücksichtigt wird, hängt davon ab, wie der Betrieb seinen Gewinn ermittelt. Buchführende Betriebe verteilen die Einnahme mit einem Rechnungsabgrenzungsposten in der Regel über einen Zeitraum von 25 Wirtschaftsjahren. Familienentlastungsgesetz Unstreitig ist die Anhebung des Kindergelds. Es wird ab 1. Juli 2019 um zehn Euro je Kind und Monat steigen. Für das erste und zweite Kind werden dann 204 Euro gezahlt, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Angehoben werden auch die Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen. Elektromobilität wird gefördert Foto: geralt / Pixabay Der Kauf von Elektro- und bestimmten aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird gefördert: Die Besteuerung der Privatnutzung wird halbiert. Das gilt, wenn Unternehmer das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen und für Arbeitnehmer mit Dienstwagen. Normalerweise wird die steuerpflichtige Privatnutzung dann mit ein Prozent des Bruttolistenneupreises je Monat bewertet. Für die begünstigten Fahrzeuge wird mit dem halben Bruttolistenneupreis gerechnet. Die Regelung greift für zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekaufte Fahrzeuge. Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mietwohnungsbaus BtDrucks. 19/4949, Familienentlastungsgesetz Bt- Drucks. 19/4723, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen BrDrucks. 559/18 Bei der Einnahmen-Überschussrechnung erhöht die Entschädigung in voller Höhe den Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem sie auf das Konto fließt. Der BFH lässt es in der Regel nicht zu, die Summe auf mehrere Wirtschaftsjahre zu verteilen. Die Einnahmen-Überschussrechnung wird von den meisten Verpachtungsbetrieben angewendet. ROW/VER (eh). Anlass für die Einführung der Bauabzugsteuer war die zunehmende illegale Betätigung im Baugewerbe. Durch den Steuerabzug sollte das Steueraufkommen gesichert werden. Seit dem 1. Januar 2002 sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dazu verpflichtet, bei bestimmten in Auftrag gegebenen Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent des Bruttoentgelts vorzunehmen. Der einbehaltene Betrag ist dem für den Leistenden zuständigen Finanzamt (i. d. R. das Wohnsitzfinanzamt) bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Zahlung der Rechnung folgt, anzumelden und an dieses abzuführen. Das einbehaltene Entgelt wird dann mit den Steueransprüchen gegen den Leistenden verrechnet und stellt somit eine Art Vorauszahlung dar. Betroffen sind auch Kleinunternehmer, pauschalierende Land- und Forstwirte und solche Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen (beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung), d. h. auch Vermieter von privaten Wohnräumen fallen grundsätzlich unter die Bauabzugssteuer. Welche Leistungen sind betroffen? Bauleistungen sind nach 48 Abs. 1 EStG alle Leistungen zur Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken. Hierunter fallen z.b. auch der Einbau von Türen, Bodenbelägen, Heizungsanlagen und Photovoltaikanlagen, nicht aber die bloße Lieferung und Entsorgung von Material oder das zur Verfügung stellen von Baugeräten. Es gibt Ausnahmen vom Steuerabzug Der Steuerabzug hat nicht zu erfolgen, wenn der leistende Unternehmer/Handwerker eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Diese erhält der Unternehmer von der zuständigen Finanzbehörde, wenn diese Behörde zum Schluss kommt, dass in seinem Fall keine Gefährdung des Steueranspruches zu befürchten ist. Der Auftraggeber/Kunde sollte deshalb darauf pochen, dass eine solche Bescheinigung vorgelegt wird und darauf verweisen, dass er andernfalls lediglich 85 Prozent des Rechnungsbetrages zahlen und den Rest an das Finanzamt abführen wird. Auch ohne Freistellungsbescheinigung kann der Steuerabzug unterbleiben, falls das Entgelt an den jeweiligen Bauunternehmer im Kalenderjahr voraussichtlich Bei Betrieben, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln ( 13a EStG), streiten die Fachleute aktuell: Ist die Entschädigung mit dem Durchschnittssatzgewinn abgegolten, oder muss sie im Zuflussjahr als Zuschlag versteuert werden? Fazit: Juristische Beratung notwendig nicht über Euro liegt. Bei Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung erzielen erhöht sich diese Grenze auf Euro. Aber Vorsicht! Wird diese Grenze doch überschritten, muss die Steuer nachträglich noch abgeführt werden. Beispiel 1: Ein Landwirt will Bauarbeiten an einem Stall vornehmen lassen. Der beauftragte Bauunternehmer legt keine Freistellungsbescheinigung vor, der Kostenvoranschlag liegt bei Euro. Hiervon ist zunächst eine Abschlagszahlung über Euro zu leisten, der Rest nach Erteilung der Schlussrechnung im selben Kalenderjahr. Da von vornherein feststeht, dass die Bagatellgrenze von Euro überschritten wird, ist der Steuerabzug vorzunehmen. Beispiel 2: Der Kostenvoranschlag beträgt nur noch Euro. Die Abschlagszahlung von Euro wird ohne Steuerabzug getätigt, da die Freigrenze voraussichtlich nicht überschritten wird. Aufgrund von Zusatzarbeiten Foto: Nikiko / Pixabay Wenn Sie von einem Leitungsbauprojekt betroffen sind, ist eine gute juristische Betreuung unerlässlich. Von den vertraglichen Regelungen hängen dann auch die steuerlichen Folgen ab Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an Sarina Tiencken (Tel.: ). Quelle: BFH-Urteile vom IX R 31/16 und vom IX R 3/18, zu 13a EStG siehe OFD Frankfurt vom S 2230 A 010 St 216 Steuerabzug bei Bauleistungen Was müssen Landwirte wissen? beträgt die Abschlussrechnung jedoch Euro, wodurch die Gesamtleistung (5.500 Euro) dem Steuerabzug unterliegt. Haftungsgefahr Sollte der Steuerabzug trotz Überschreiten der Freigrenze und fehlender Freistellungsbescheinigung nicht vorgenommen werden, kann sich für den Kunden/ Leistungsempfänger ein Haftungsfall ergeben. Stellt sich nämlich heraus, dass der beauftragte Bauunternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen ist, kann die Finanzbehörde den Leistungsempfänger zur Haftung heranziehen 15 Prozent aus dem Rechnungsbetrag müssten aus eigener Tasche noch einmal an das Finanzamt abgeführt werden. Daneben bestehen Besonderheiten bei ausländischen Handwerkern/Unternehmern. Um Haftungsfälle zu vermeiden wenden Sie sich bei Fragen zu den betroffenen Leistungen und zur Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Buchstelle. Steuerberatung zwischen Hamburg und Bremen Die Steuerabteilung unseres Verbandes bietet Ihnen als Steuerberater/in eine exzellente berufliche Perspektive in einer unserer Niederlassungen. Wir bieten Ihnen ein interessantes und vielseitiges Betätigungsfeld. Kenntnisse im landwirtschaftlichen Steuerrecht sind keine Voraussetzung. Bewerbungen von Berufseinsteigern werden gerne berücksichtigt. Vertraulichkeit der Bewerbung wird zugesichert. Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e. V., Buchstellenleiter Jan Kaup, Lindhooper Str. 61, Verden kaup@landvolk-row-ver.de

12 12 Steuerrecht kompakt Grundfreibetrag: Anhebung für 2019 Im Jahr 2019 steigen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen hat die Bundesregierung am 27. Juni 2018 beschlossen. Der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2018 beträgt Euro und wird um 168 Euro auf dann Euro angehoben. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils doppelte Beträge. Der Kinderfreibetrag wird von Euro (2018) um weitere 192 Euro auf Euro (2019) steigen. Gleichzeitig wird das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich je Kind angehoben. Der Unterhaltshöchstbetrag ( 33a EStG) wird von jetzt Euro um 168 Euro auf Euro (2019) angehoben. Geldwerter Vorteil: Absagen zu Betriebsfeiern Der geldwerte Vorteil, der sich aus der Teilnahme an einer Weihnachtsfeier ergeben kann, erhöht sich für den teilnehmenden Arbeitnehmer nicht dadurch, dass Kollegen abgesagt haben. Dies gilt einem aktuellen Urteil des FG Köln zufolge jedenfalls dann, wenn jeder Teilnehmer ohnehin unbegrenzt Speisen und Getränke zu sich nehmen kann. Hintergrund: Die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung führt zu Arbeitslohn, soweit der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil einen Freibetrag von 110 Euro übersteigt. Streitfall: Die Klägerin, eine GmbH, bot ihren Arbeitnehmern anlässlich der Weihnachtsfeier einen gemeinsamen Kochkurs an. Jeder Arbeitnehmer durfte unbegrenzt Speisen und Getränke zu sich nehmen. Hierfür meldeten sich 27 Arbeitnehmer an; tatsächlich nahmen jedoch nur 25 Arbeitnehmer teil, weil zwei Arbeitnehmer noch absagten. Die Kosten für den Kurs reduzierten sich dadurch aber nicht. Das Finanzamt teilte die Kosten des Kochkurses durch 25 Teilnehmer und gelangte so zu einem höheren geldwerten Vorteil pro Teilnehmer. Die Klägerin wehrte sich gegen die Lohnsteuerfestsetzung und war der Ansicht, dass die Kosten durch 27 zu teilen seien, weil 27 Arbeitnehmer ihre Zusage erteilt hätten. Entscheidung: Das Finanzgericht Köln (FG) gab der Klage statt: Die Kosten der Weihnachtsfeier sind durch die Anzahl der angemeldeten Arbeitnehmer zu teilen, also durch 27 und nicht durch die Anzahl der tatsächlich erschienenen Arbeitnehmer. Die teilnehmenden Arbeitnehmer hatten keinen Vorteil davon, dass zwei weitere Arbeitnehmer nicht zum Kochkurs erschienen sind. Denn jeder Teilnehmer durfte ohnehin unbegrenzt essen und trinken. Hinweise: Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, damit dieser die Frage der Zurechnung der Kosten bei angemeldeten, aber nicht erschienenen Teilnehmern klärt. Im Streitfall war ausschlaggebend, dass sich für den teilnehmenden Arbeitnehmer kein konkreter Mehrwert in Gestalt weiterer Speisen oder Getränke ergab. Allerdings kann man auch einwenden, dass ein Kochkurs mit weniger Teilnehmern mehr wert ist als ein ausgebuchter Kochkurs; dies könnte dann relevant werden, wenn der Veranstalter des Kochkurses den Preis je nach Teilnehmerzahl staffelt. Das FG widerspricht mit seiner Entscheidung der Auffassung der Finanzverwaltung, die auf die Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer abstellt und damit pro Teilnehmer zu einem höheren Wert gelangt, der zur Überschreitung des Freibetrags von 110 Euro führen kann. Tarifglättung: Verfahren bewegt sich wieder Schon seit Ende 2016 steht die Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Einkommensteuergesetz, ohne dass sie angewendet werden darf. Grund ist, dass die erforderliche Genehmigung durch die EU- Kommission noch aussteht. Nun kommt wieder Bewegung in das Verfahren: Die EU-Kommission hat in Aussicht gestellt, die Tarifglättung zu genehmigen. Voraussetzung ist, dass noch Änderungen vorgenommen werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der der Kommission vorliegt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Kommission dem zustimmt. Eine Forderung der Kommission ist, dass die Tarifglättung zum Wahlrecht wird. Das Gute daran: Der Knackpunkt, Foto: Kevin Curtis / Unsplash dass die Tarifglättung in Einzelfällen auch empfindliche Nachzahlungen bedeuten kann, würde elegant beseitigt. Nun muss wieder abgewartet werden. Nimmt die Kommission die Änderungsvorschläge an, muss ein Gesetzgebungsverfahren angeschoben werden. Das würde erst im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Zum Hintergrund: Tarifglättung bedeutet vereinfacht, dass die Steuernachteile, die auf den Gewinnschwankungen der landwirtschaftlichen Betriebe basieren, nachträglich berechnet und erstattet werden sollen. Dazu werden Drei-Jahres-Zeiträume zusammengefasst, erstmals die Jahre 2014 bis Sollte die Tarifglättung im kommenden Jahr umgesetzt werden, können die betroffenen Betriebe mit einer Steuererstattung rechnen. Klarstellung: Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen In der letzten Ausgabe Steuerrecht kompakt im September haben wir u. a. über Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse im Falle von Dienstleistungen berichtet. In diesem Zusammenhang eine Klarstellung: Veräußerungsverluste: Verlust aus Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass der Geschäftsbetrieb des Dienstleisters auf eine Vielzahl von Kundenkontakten ausgerichtet ist und sich der Kundenkontakt im Wesentlichen auf die Bestellung und den kurzen Bezahlvorgang beschränkt. Die Ausnahme greift wiederum nicht, wenn der Kundenkontakt in etwa der Foto: Alexas_Fotos / Pixabay Dauer der Dienstleistung entspricht und der Kunde auf die Dienstleistung individuell Einfluss nehmen kann. Bei Friseuren greift die Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, anders als in der Vorausgabe dargestellt, daher nicht. Gleiches gilt für Kosmetiker und vergleichbare Berufsgruppen. der Veräußerung von Aktien Verkauft ein Anleger wertlos gewordene Aktien zu einem symbolischen 2013 Aktiengewinne in Höhe von ca. Außerdem erzielte der Kläger im Jahr Kaufpreis, der die Transaktionskosten nicht übersteigt, erzielt er einen von 25 Prozent unterlagen. Er stellte ei Euro, die der Abgeltungsteuer Veräußerungsverlust, der auf Antrag nen Antrag auf Steuerfestsetzung, damit die Aktiengewinne mit den Aktien- mit Aktiengewinnen verrechnet werden kann. Die Veräußerung zu einem verlusten verrechnet werden können. symbolischen Kaufpreis ist kein Gestaltungsmissbrauch. in dem Verkauf der Aktien zum Preis Dies lehnte das Finanzamt ab, weil es von 14 Euro keine Veräußerung sah. Hintergrund: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Erzielt der Steuerpflichtige Aktiengewinne, kann er beantragen, dass statt der Abgeltungsteuer eine Steuerfestsetzung mit dem individuellen Steuertarif erfolgt und hierbei Aktienverluste berücksichtigt werden. Streitfall: Der Kläger hatte in den Jahren 2009 und 2010 Aktien zum Preis von ca Euro gekauft, die im Streitjahr 2013 nahezu wertlos waren. Er verkaufte die Aktien zum Preis von insgesamt 14 Euro an eine Sparkasse; der Kaufpreis wurde von der Sparkasse als Transaktionskosten einbehalten. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof gab der Klage statt: Foto: FirmBee / Pixabay Der Kläger hatte die wertlosen Aktien veräußert, da er sie gegen Entgelt an die Sparkasse verkauft hatte. Unbeachtlich ist, dass die Transaktionskosten genauso hoch waren wie der Kaufpreis. Damit hat der Kläger einen Veräußerungsverlust in Höhe von rund Euro erlitten. Der Verkauf zu einem symbolischen Kaufpreis ist kein Gestaltungsmissbrauch. Denn der Verkauf war für den Kläger der einzige Weg, um sich von den wertlos gewordenen Aktien zu trennen. Ihm war nicht zuzumuten, die Aktien zu behalten und zu warten, bis sie eines Tages von der Bank ausgebucht werden. Damit konnte der Verlust aus der Veräußerung mit dem Gewinn aus dem Aktienverkauf verrechnet und die Steuerlast gemindert werden. Hinweise: Der BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Veräußerung nicht anerkennt, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Dem BFH zufolge kommt es nicht darauf an, ob der Kaufpreis höher ist als die Transaktionskosten. Selbst ein Kaufpreis von 0 Euro würde ausreichen, um von einer Veräußerung auszugehen, wenn die Aktien wertlos sind. Offen blieb, ob der BFH eine bloße Ausbuchung der wert-losen Wertpapiere ebenfalls als Veräußerung gewertet hätte. Im Übrigen macht der BFH deutlich, dass der Steuerpflichtige entscheidet, ob, wann und mit welchem erzielbaren Ertrag er Aktien kauft und verkauft.

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