Eigenverbrauch dezentraler Produktionsanlagen in der Praxis

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1 Eigenverbrauch dezentraler Produktionsanlagen in der Praxis 9. Werkleiterforum des DSV, Freitag, 31. Oktober 2014 Stefan Witschi Leiter Netzwirtschaft BKW Energie AG

2 Agenda 1. Eigenverbrauchsregelung in der Schweiz 2. Eigenverbrauch bei der BKW 3. Kosteneffekte dezentrale Produktion und Eigenverbrauch 4. Tarifmodelle für die Zukunft Seite 2

3 IK: IK: P: E: B: Gesetzliche Vorgaben Par. In Ziele Rasche Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien Keine Bestrafung der Grossverbraucher Erhöhung KEV-Deckel von 1 auf 1.5 Rp/kWh Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (< 10 KW) Einführung Eigenverbrauchsregelung EnG / EnV / Vollzugshilfe BFE Massnahmen Umsetzung Entlastung der stromintensiven Unternehmen (teilweise Rückerstattung KEV) Die erzeugte Elektrizität kann vor Ort selber verbraucht werden und auf mehrere Endverbraucher aufgeteilt werden Gleichzeitigkeit der Produktion und des Eigenverbrauchs ist zu gewährleisten Eigenverbrauch gilt für alle Produktionsanlagen, unabhängig von der Grösse, Technologie oder Förderung Die Anlage muss nicht im Besitz der Mieterschaft oder des Hauseigentümers sein Die Bildung separater Kundengruppen für Endverbraucher ist bei Produktionsanlagen < 10kW de facto verboten Regelung gültig seit ; Umsetzungsfrist für EVU längstens bis E: Eröffnung IK: Inkraft B: Beschluss P: Publikation Seite 3

4 BFE Vollzugshilfe Eigenverbrauchsregelung (1/2) PV-Anlage mit einem Endverbraucher PV-Anlage mit mehreren Endverbrauchern Eigenverbrauch ist unabhängig von KEV oder Einmalvergütung Bei Eigenverbrauch muss ein bidirektionaler Bezugs- und Abgabezähler installiert sein Bei Eigenverbrauch wird nur der Überschuss vergütet Erhält der Eigentümer die KEV, muss er sich dafür Herkunftsnachweise (HKN) ausstellen lassen Andernfalls ist es ihm selbst überlassen, ob er sich für den ökologischen Mehrwert der Anlage HKN ausstellen lassen will oder nicht. Produzent und Endverbraucher müssen eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bilden. Die EVG dient alleine zum Zweck der Abwicklung des Eigenverbrauchs. Die Abrechnung untereinander ist die Sache der EVG. Jeder Endverbraucher wird separat gemessen. EVG muss sich auf ein einheitliches Stromprodukt einigen. Zusammenschluss zur Erlangung des freien Netzzugangs ist nicht zulässig. Bild-Quelle: BFE-Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs nach Art. 7 Abs. 2bis und Art. 7a Abs. 4bis des Energiegesetzes; Erschienen: Die Eigenverbrauchsregelung bei mehreren Endverbrauchern (Mehrfamilienhaus) setzt ein einheitliches Stromprodukt voraus Seite 4

5 Agenda 1. Eigenverbrauchsregelung in der Schweiz 2. Eigenverbrauch bei der BKW 3. Kosteneffekte dezentrale Produktion und Eigenverbrauch 4. Tarifmodelle für die Zukunft Seite 5

6 Eigenverbrauch bei der BKW Messpunkte davon Einspeiser (EEA 1 ) Typisches Produktions- und Verbrauchsprofil: PV-Anlagen; davon 80% < 30 kva Durchschnittliche Leistung: 19.8 kva Anschlussgesuche in Gesuche pro Tag Bei Anlagen bis 30 kva ca %, über 30kVA ca. 30% mit Eigenverbrauch Durchschnittlich 30% Eigenverbrauch (Anteil des selber produzierten Stroms am Gesamtverbrauch) 1 EEA: Energieerzeugungsanlage Haushalt mit kwh Jahresverbrauch PV-Anlage mit 8 kw Peak Seite 6

7 Eigenverbrauch bei der BKW Lösung / Angebot PV-Anlage mit einem Endverbraucher PV-Anlage mit mehreren Endverbrauchern Eigenverbrauch durch einen Endverbraucher Varianten: Einfamilienhaus EEA 1 auf einen Zähler (z.b. Allgemein) Mehrere Einzelanlagen Einbau bidirektionaler Bezugs- und Abgabezähler (inkl. Leistungserfassung) Überschuss wird über bidirektionalen Zähler gemessen Bei EEA 1 > 30 kva wird die Produktion und der Endverbraucher mit einem Lastgangzähler ausgerüstet (Datenlieferung, Entwertung gem. HKN-Verordnung) 1 EEA: Energieerzeugungsanlage Eigenverbrauch durch Eigenverbrauchsgemeinschaft Bei Nichtteilnahme bzw. Austritt eines Endverbrauchers, wird dieser installationsseitig vor dem EVG-Zähler angeschlossen Einbau zusätzlicher bidirektionaler Bezugs- und Abgabezähler (inkl. Leistungserfassung) Einzelne Endverbraucher werden separat gemessen und bleiben Kunden der BKW Überschuss wird über bidirektionalen Zähler gemessen Produktionsanlage wird separat gemessen Bei EEA 1 > 30 kva wird die Produktion und der Endverbraucher mit einem Lastgangzähler ausgerüstet (Datenlieferung, Entwertung gem. HKN-Verordnung) Die Regelung des Eigenverbrauchs im Einfamilienhaus ist einfach, bei mehreren Endverbrauchern (Mehrfamilienhaus) jedoch anspruchsvoll. Seite 7

8 Eigenverbrauch bei der BKW Tarifzuordnung PV-Anlage mit einem Endverbraucher Neuer Eigenverbrauchstarif gilt nur für Endverbraucher mit einer EEA 1 10kVA und einem Jahresbezug von max kwh Für Endverbraucher mit einer EEA 1 < 10 kva oder mit einem Jahresverbrauch grösser kwh gelten die Standardtarife PV-Anlage mit mehreren Endverbrauchern Neuer Eigenverbrauchstarif gilt für alle Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) mit einem Jahresbezug von max kwh Für EVG mit einem Jahresverbrauch grösser kwh gelten die Standardtarife mit Leistung Jahresbezug EEA 1 < 10 kva EEA 1 10 kva Jahresbezug EEA 1 < 10 kva EEA 1 10 kva kwh Standardtarif ohne Leistung Tarif für Eigenverbrauch mit Leistung kwh Tarif für Eigenverbrauch mit Leistung Tarif für Eigenverbrauch mit Leistung > kwh Standardtarif mit Leistung > kwh Standardtarif mit Leistung 1 EEA: Energieerzeugungsanlage Die Eigenverbrauchsregelung wird weitgehend mit den bestehenden Netztarifen umgesetzt. Seite 8

9 Produktblätter NS EVE & NS EVG Tarifblätter und weiter Informationen zum Eigenverbrauch sind abrufbar unter BKW unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung des Eigenverbrauches: Planung, Realisierung und Betrieb von Fotovoltaikanlagen. Steuerung der Boilerladung via Rundsteuersignal Wir unterstützen Sie auch beim Thema Smart Grid z.b. Systematik/Kompendium: Seite 9

10 Agenda 1. Eigenverbrauchsregelung in der Schweiz 2. Eigenverbrauch bei der BKW 3. Kosteneffekte dezentrale Produktion und Eigenverbrauch 4. Tarifmodelle für die Zukunft Seite 10

11 Eigenverbrauchsregelung führt zu einer Entsolidarisierung beim Tragen der Netzkosten Auswirkung Eigenverbrauch Massnahmen Netzkosten (CHF) Preis (Rp./kWh) Netztarif Leistung (kw) Energie (kwh) Höchstlast Endverbrauch (kw) (kwh) Über PV-Anlagen < 30 kva im BKW- Netz, welche bereits Eigenverbrauch nutzen. Im Durchschnitt liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 30% vom Gesamtverbrauch 1. Bei Anlagen < 10kW derzeit keine Massnahmen möglich! (Schätzung: 80% der Fälle) 2. Bei Anlagen > 10kW einführen eines neuen Tarifes mit Leistungskomponente 3. Anpassung StromVG Keine Tarifeinschränkungen für VNB Netznutzungstarif kein Instrument für Energieeffizienz 4. Neue Tarifmodelle (Vorschläge Branche!) Die Befreiung von der Netznutzung bei Eigenverbrauch führt zu einer Umverteilung der Netzkosten zu Lasten der übrigen Kunden Entsolidarisierung! Seite 11

12 Umverteilung der Netzkosten im Segment Haushalte (am Beispiel BKW) Versorgungsgebiet BKW Fakten und Annahmen Fakten: Anzahl Haushaltskunden BKW: davon EFH: (potentiell Eigenverbraucher!) Gesamtkosten Netznutzung Haushaltskunden: 97 MCHF (exkl. SDL und Abgaben) davon EFH: 26 MCHF EFH Fix (Grundpreis): 6 MCHF Variabel: 20 MCHF Restliche Haushalte Fix (Grundpreis): 18 MCHF Variabel: 53 MCHF Annahmen: Eigenverbrauchsanteil (Anteil selber produzierter Strom an Gesamtverbrauch) 25% der in EFH verbrauchten Energie Seite 12

13 Umverteilung der Netzkosten im Segment Haushalte (am Beispiel BKW) Gesamtkosten: 97 Mio. CHF Gesamtkosten: 97 Mio. CHF 26 exkl. Abgaben exkl. Abgaben 19 exkl. Abgaben exkl. Abgaben Netznutzung EFH Netznutzung MFH Netznutzung EFH Netznutzung MFH Senkt jeder Einfamilienhausbesitzer durch die Eigenverbrauchsregelung seine Netznutzungskosten um 25%, so steigt die Netznutzung bei den übrigen Kunden um knapp 10% an Zusätzlich gibt es eine weitere Umverteilung bei den gesetzlichen Abgaben und SDL Seite 13

14 Agenda 1. Eigenverbrauchsregelung in der Schweiz 2. Eigenverbrauch bei der BKW 3. Kosteneffekte dezentrale Produktion und Eigenverbrauch 4. Tarifmodelle für die Zukunft Seite 14

15 Tarifmodelle für die Zukunft Internationale Erfahrungen/Meinungen Erfahrungsbericht Niederlande Quelle: Seite 15

16 Tarifmodelle für die Zukunft Internationale Erfahrungen/Meinungen Bundesnetzagentur Deutschland Quelle: Seite 16

17 Tarifmodelle für die Zukunft Internationale Erfahrungen/Meinungen Seite 17

18 Spektrum Tarifmodelle Netznutzung Energieeffizienz-Anreize (auch bei Eigenverbrauch?) Aber: Entsolidarisierung! Heutige Modelle Kostenverursachung Netzeffizienz-Anreize Aber: Umsetzung/Akzeptanz Flatrate Modelle Rp./kWh GP 1 & Rp./kWh CHF/kW Rp./kWh CHF/kW (p.m.) CHF/kW (p.a.) CHF/A (Sicherung) CHF/mm 2 Kabel- Querschnitt «Kapazitätsband» Flatrate mit Leistungs- und Mengenbeschränkung Alternative 1 GP: Grundpreis Neue Anforderung: Flexible Nutzung des Netzes, ausreichende Kapazität und verursachergerechte Kostentragung Seite 18

19 Neues Tarifmodell «Kapazitätsband» Kapazitätsband (Verbrauch) Netznutzungs-Kategorie Innerhalb Band Fix [CHF] Ausserhalb Band Variabel [CHF/kW; Rp./kWh] S 8 kw / kwh 250 CHF p.a. 30 CHF/kW 12.5 Rp./kWh M 10 kw / kwh 400 CHF p.a. 40 CHF/kW 10.0 Rp./kWh L 12 kw / kwh 750 CHF p.a. 60 CHF/kW 8.5 Rp./kWh XL 16 kw / kwh CHF p.a. 80 CHF/kW 6.5 Rp./kWh Kunde kann selber wählen (kann Einfluss nehmen) Leistungs- und mengenorientiert (keine reine Flatrate) Umsetzung ohne Systemumbau möglich (Leistungsmessung) Verursachergerechter als eine mehrheitlich kwh-basierte Netznutzung, einfach und kundenorientiert. Seite 19

20 Tarifmodelle für die Zukunft Anpassungsbedarf StromVG / StromVV 1. Die gegenläufige Zielsetzung für die Tarifierung ist zu eliminieren: Verursachergerechte Kostentragung vs. Ziele einer effizienten Elektrizitätsverwendung. (vgl. Art. 14 Abs. 3 Bst. a. und e. StromVG) keine Energieeffizienzvorgaben auf den Netztarifen (Art. 14 Abs. 3 Bst. e StromVG streichen) 2. Die Netztarifen sollen sich in erster Linie an der Inanspruchnahme der Netzkapazität orientieren keine Verpflichtung für mehrheitlich kwh-basierte Netztarife (Art. 18 Abs. 2 StromVV streichen) Keine Sonderregelung für Eigenverbraucher (Art. 18 Abs. 1 bis StromVV aufheben) Gesetz gibt den Rahmen für die Netznutzungstarife vor Gefordert sind aber die Netzbetreiber Kreativität und Umsetzungswille Seite 20

21 Vielen Dank! Seite 21

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