Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser
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- Inge Dresdner
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1 Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser Dr.-Ing. Michael Schmalz Institut Dr.-Ing. Gauer
2 Sonderangebot 1 km Asphaltstraße geeignet für schwerste Beanspruchung. hochwertigste Materialien, tragfähig, abriebfest, witterungsbeständig, wiederverwendbar, 5 Jahre Garantie!, Sonderpreis nur EUR 2,5 Mio incl. MWSt. Fa. P. Leite u. K. Onkurs, Tel.: 0876 / 5454 Es könnte so einfach sein 2
3 Sonderangebot 3
4 Sonderangebot 4
5 Sonderangebot 5
6 Sonderangebot 6
7 Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 1. Eignungsnachweis Zusammensetzung Erklärung 2. Eigenüberwachung Protokollpflicht Vorlage der Ergebnisse auf Verlangen 3. Kontrollprüfung erneute Kontrollprüfung, zusätzliche Kontrollprüfung, Schiedsuntersuchung Die einzelnen Prüfungen bauen aufeinander auf Werkliefervertrag! 7
8 Prüfungen Erstprüfung: Eignungsnachweis: Nachweis, dass die Anforderungen der TL Asphalt-StB erfüllt werden kein Nachweis der Eignung für den vorg. Verwendungszweck keine Prüfung, aber vertragliche Vereinbarung auf Basis der Ergebnisse der Erstprüfung Eigenüberwachung: Prüfungen des AN, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen Kontrollprüfung: Prüfungen des AG, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen Grundlage für die Abnahme 8
9 Vielfach praktiziert: Abnahme durch Augenschein 9
10 Abnahme ohne Kontrollprüfung Negative Folgen für den AG Umkehrung der Beweispflicht nur noch Gewährleistung Gefahrenübergang erfolgt nicht vorbehaltene Ansprüche gehen verloren Volle Vergütung für Leistung unbekannter Qualität Verzicht auf mögliche Abzüge Achtung gilt auch bei teilweiser Kontrollprüfung 10
11 VOB Teil C ATV / DIN (enthält noch veraltete Begriffe, muss überarbeitet werden) Abschnitt 2.2.3: Kontrollprüfung Die Verpflichtung des Auftragnehmers nach den Abschnitten (Eignungsprüfung) und (Eigenüberwachungsprüfungen) wird durch die Kontrollprüfung des AG nicht eingeschränkt d.h. der AN bleibt in vollem Umfang für seine Prüfungen verantwortlich (Randstrich = Vertragsbedingung) 11
12 VOB Teil C ATV / DIN Abschnitt 4.2.9: Kontrollprüfungen einschließlich der Probenahme und zugehörige Leistungen sind Besondere Leistungen aber nur dann, wenn sie hilfsweise vom AN durchgeführt werden sollen, sonst Vergabe an eine Prüfstelle außerhalb des Bauvertrages 5. Auftragsvergabe für Kontrollprüfungen (OBB) Aufträge für Kontrollprüfungen an dafür anerkannte RAP Stra- Prüfstellen können wie bisher außerhalb der förmlich geregelten Vergabeverfahren im Zuge einer freihändigen Auftragsvergabe vergeben werden, sofern das Auftragsvolumen Euro nicht überschreitet. 12
13 Kontrollprüfungen im LV Achtung! Der AN sucht sich die Prüfstelle offensichtliche Interessenskollision Priorität ist nicht Kontrolle sondern z. B.: Ruf der Prüfstelle Beeinflussbarkeit der Prüfstelle Abhängigkeit der Prüfstelle Preis 13
14 Sonderangebot Prüfungen aller Art Boden, Mineralstoffe, Asphalt, Beton, Eigenüberwachung, Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen schnell und billig, Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten Institut Dr. Schnäppchen, Tel.: 0856 / 7852 Was Sie nicht sehen 14
15 Qualität des Labors 15
16 16
17 Kontrollprüfungen im LV Negative Folgen für den AG Keinen Einfluss auf die Wahl der Prüfstelle Aufhebung der Trennung von Eigenüberwachnung und Kontrollprüfung Ggf. Verzicht auf Förderung Schaffung einer Spekulationsposition Der AN könnte Annehmen v. d. Pflicht zur Eigenüberwachung befreit zu sein 17
18 Kontrollprüfungen ausgeschrieben Der AG wählt die Prüfstelle über den Wettbewerb offensichtliche Interessenskollision Prioritäten sind nicht Vertrauen Unabhängigkeit Sachverstand und Engagement sondern fast ausschließlich der Preis 18
19 Das Ausschreiben von Kontrollprüfungen führt zu einem Preisverfall und letztlich zum Verlust der Leistungsfähigkeit der Prüfstellen Zum Prüfen braucht man Experten Warum? Ausgebildete Laboranten Prüfgeräte Technische Prüfvorschriften 19
20 Betreiber einer Prüfstelle? 20
21 Probenahme und Prüfung Prüfung TP Asphalt-StB Probenahme: Teil 27 Vorbereitung der Proben: Teil 28 Herstellung von Probekörpern: Teil 30 Bindemittelgehalt: Teil 1 Dichte, Hohlraum und Verdichtungsgrad: Teile 6 und 8 Stabilität und Fließwert: Teil 34 Korngrößenverteilung: Teil 2 21
22 ZTV-Verfahren Entnahme von drei (vier) Mischgutproben (AN, AG, RAP Stra Prüfstelle, ggf. Mischguthersteller) und zwei Bohrkernen alle 6000 m² Dabei ist auf die Identität von Asphaltmischgutund Bohrkernentnahmestelle zu achten Erforderlich: Vorbereitung, Anwesenheit, sorgfältige Probenahme, Protokoll der Entnahmen = jede Menge Arbeit 22
23 Mengen: bis 16 mm -12 kg je Teilprobe 36 bzw. 48 kg bis 22 mm -14 kg je Teilprobe 42 bzw. 50 kg üb. 22 mm -20 kg je Teilprobe 60 bzw. 80 kg 23
24 Grundsätze der Probenahme TP Asphalt-StB Teil Entnahme nur in Gegenwart und unter Aufsicht je eines Bevollmächtigten der Vertragsparteien 2. Informationspflicht gegenüber dem Lieferanten bei Schiedsfällen 3. Anwendung vorschriftsmäßiger Probenahmeverfahren 4. Anfertigung einer Niederschrift über Verfahren, nähere Begleitumstände und geforderte Untersuchungen 24
25 Altes Verfahren: Asphaltmischgutproben Drei (vier) Teilproben 1. Prüfstelle 2. Auftragnehmer 3. Auftraggeber 1) (4. Mischgutlieferant) 1) Für evtl. Schiedsuntersuchung mind. 6 Monate aufzubewahren 25
26 Probenahmen gem. TP Asphalt-StB Teil 27 Entnahme vom LKW Für die Gewinnung von Teilproben sind Einzelproben an unterschiedlichen, möglichst weit auseinanderliegenden Stellen, jedoch mindestens 30 cm von der Seitenwand des LKW entfernt, aus einer Tiefe von mindestens 10 cm unter der Materialoberfläche zu entnehmen Entnahme aus der Verteilerschnecke Für die Gewinnung von Teilproben sind mit der Probenahmeschaufel Einzelproben an der Verteilerschnecke des Straßenfertigers zu nehmen. Verteilerschnecke muss vollständig gefüllt sein 26
27 Bohrkerne Bei Ausbauproben wird i. d. R. nur die Teilprobe für die Prüfstelle entnommen Die zu einer Entnahmestelle gehörenden BK sind im Abstand von 5-10 cm zu entnehmen Schichtdicke Raumdichte Schichtenverbund Ein BK mit mind. 100 mm Zwei BK mit (150 ± 2) mm Zwei BK mit (150 ± 2) mm BK für Schichtenverbund dürfen nicht für Raumdichte verwendet werden Spurbildungsversuch Zwei BK mit mind. 300 mm 27
28 Bohrkerne (Ausnahmen) Zur Durchführung weiterer Untersuchungen Einzelprobe: So viele BK, dass Probemenge für gewünschte Untersuchung vorhanden, jedoch min. z w e i BK Durchschnittsprobe F ü n f Bohrkerne im Abstand von etwa 5 m aus einem Einbaustreifen Ausbaustücke Abmessungen mindestens 40 x 40 cm² 28
29 Prüfungen am Mischgut ZTV Asphalt-StB - Tab. 26 Art der Prüfung 1. Korngrößenverteilung 2. Bindemittelgehalt 3. Erweichungspunkt T R&B 4. elastische Rückstellung PmB 5. Raumdichte u. Hohlraumgehalt MPK 6. Stat. Eindringtiefe einschl. Zunahme 7. ggf. weiter Untersuchungen z. B. Kornform und Bruchflächigkeit Prüfverfahren TP A Teil 2 TP A Teil 1 DIN EN 1427 DIN EN TP A Teile 30, 5 und 6 TP A Teil 20 DIN EN 933 Teile 3, 4 und 5 Für jede Schicht und je angefangene 6000 m² Einbaufläche eine Probe; bei Bedarf kann die Anzahl der Proben erhöht werden z.b. im Stadtstraßenbau oder bei Brückenbelägen Gegebenfalls sind besondere Zuschlagstoffe und Zusätze zu berücksichtigen 29
30 Eingebaute Schicht ZTV Asphalt-StB - Tab. 26 Art der Prüfung 1. Einbaudicke bzw. Einbaumenge 2. Hohlraumgehalt 3. Verdichtungsgrad 4. Schichtenverbund (Abscherversuch) 5. profilgerechte Lage (Querneigung) 6. Ebenheit 8. Griffigkeit Regelwerk TP D-StB TP A Teil 6 TP A Teile 5 und 6 TP A Teil 80 Nivellement Neigungsmesser TP Eben TP Griff-StB (SKM) und (SRT) Für jede Schicht und je angefangene 6000 m² Einbaufläche eine Probe Gegebenfalls sind weitere bauvertraglich vereinbarte Eigenschaften zu prüfen 30
31 Prüfungen an Bohrkernen Im Regelfall werden je Entnahmestelle die einzelnen Schichten von zwei Bohrkernen geprüft, da die Raumdichte als Mittelwert aus zwei Messungen angegeben werden muss. Für die Herstellung der MPK werden die Einzelproben zu einer Sammelprobe vereint Die Trennung der Bohrkernschichten erfolgt ausschließlich durch Schneiden Wenn nur ein BK vorhanden ist, darf dieser vertikal in zwei Hälften geteilt werden Unregelmäßige Unterseiten sind eben und möglichst parallel zur Oberseite zu schneiden 31
32 Verdichtungsgrad Regelfall: TP Asphalt-StB Teil 8 Zur Berechnung des Verdichtungsgrades darf nur die Raumdichte von MPK aus einer zugehörigen Mischgutprobe herangezogen werden. Mischgutprobe und Ausbaustück müssen von einem Transportfahrzeug stammen Ausnahme: Kein Mischgut vorhanden oder Identität nicht gewährleistet Sofern genug Material vorhanden ist, werden MPK aus dem BK-Mischgut hergestellt und daran die Raumdichte bestimmt. Im Prüfbericht ist darauf hinzuweisen 32
33 Prüfbericht In den TP Asphalt-StB sind für jedes Verfahren die Angaben im Prüfbericht vorgegeben Ergebnisse werden den Anforderungen gegenübergestellt, Abweichungen der Einzelwerte von den Anforderungen des Bauvertrages oder der ZTV gekennzeichnet Bei mehreren Prüfergebnissen erfolgt auch eine Mittelwertbetrachtung mit entsprechend geringeren Toleranzen Ein Prüfbericht ist kein Gutachten! Es werden keine Gründe für Abweichungen angegeben 33
34 Verfahren nach LKT-Regel (ZTV-LW) Keine Entnahme von Mischgutproben während der Bauausführung dafür: Entnahme einer größeren Zahl von Bohrkernen nach Fertigstellung des Bauloses alle 250 (200) m ein Bohrkern, jedoch mindestens 4 Bohrkerne je Baumaßnahme Entnahme durch AN in Anwesenheit des AG oder eines Beauftragten gem. Vordruck 34
35 Prüfbericht LK-Regel / ZTV LW Prüfbericht analog ZTV-Asphalt, jedoch z. T. andere Grenzwerte und Toleranzen, die den speziellen Bedingungen im kommunalen / landwirtschaftlichen Wegebau angepasst sind. Bsp.: Toleranzen des Bindemittelgehalts Deckschicht ZTV Asphalt ± 0,5 M.-% Deckschicht ZTV LW ± 0,5 / -0,3 M.-% 35
36 Zusätzliche Kontrollprüfung AG: Recht auf zusätzliche Kontrollprüfungen nach seinem Ermessen AN: Beantragt zusätzliche Kontrollprüfungen wenn anzunehmen ist, dass das Ergebnis der KP nicht kennzeichnend für die ganze zugeordnete Fläche ist. Festlegung der Entnahmestellen durch AG und AN gemeinsam. Ergebnis gilt für die zugeordneten Teilflächen und ergänzen die vorliegenden Ergebnisse Kosten trägt der Veranlasser 36
37 Schiedsuntersuchung Eine Schiedsuntersuchung ist die Wiederholung einer Kontrollprüfung, an deren sachgerechter Durchführung begründete Zweifel des AG oder des AN (z. B. aufgrund eigener Untersuchungen) bestehen. Begründung Antragsfrist 2 Monate nach Eingang der Mängelrüge Andere Prüfstelle mit Zulassung G4 Doppelbestimmungen Ergebnisse ersetzen die bisherigen Ergebnisse Kosten trägt der Verlierer 37
38 Kontrollprüfungen von nicht anerkannter Prüfstelle Negative Folgen für den AG Prüfzeugnis ungültig und nicht beweiskräftig Abweichung vom Bauvertrag AG haftet für Schäden Verlust aller Ansprüche aus nicht entdeckten Mängeln Ggf. Verlust der finanziellen Förderung 38
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40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
41 Vertrauen ist gut Kontrollprüfungen sind besser Dr.-Ing. Michael Schmalz Institut Dr.-Ing. Gauer
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