Beschaffungsvarianten
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- Bärbel Grosser
- vor 8 Jahren
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1 Beschaffungsvarianten 1. Eigenversorgung Bei dieser Variante wird die Versorgung einer Liegenschaft mit benötigter Energie durch den Eigentümer oder Nutzer der Liegenschaft selber vorgenommen. Die, bei den untersuchten Objekten benötigten Energieformen beschränken sich hauptsächlich auf elektrische und thermische Energie, wobei letztere in Kälte und Wärme unterschieden wird. Eine Eigenversorgung ist derzeit in Reinstform nicht vorhanden, da kein Objekt komplett autark ist. Vorzufinden ist eine Mischform aus Fremdlieferung und Eigenumwandlung. Die öffentlichen Versorger liefern die Basis (elektrischen Strom und Erdgas) und der Eigentümer wandelt diese in die benötigten Endformen in Eigenregie um. Eigenversorgung Strom Zur Eigenversorgung mit elektrischer Energie müssten entsprechende Anlagen aufgebaut werden. Die Eigenerzeugung könnte beispielsweise mittels Windkraft-, Fotovoltaik oder einer KWK-Anlage erfolgen. Die regenerativen Erzeugungsanlagen sind allerdings in der Altstadt an den denkmalgeschützen Objekten nicht möglich. Sollte man auf diese Variante aus sein, so ist ein Standort außerhalb der Altstadt zu finden. Hier wird auf den Solarpool des Projektes Äquivalenter Solarpool -Innerstädtischer Investoren - mit regionalem Nutzungsbezug in der Hansestadt Stralsund verwiesen. Bei KWK-Anlagen wäre der Vorteil, dass gleichzeitig Wärme erzeugt werden könnte. Zur wirtschaftlichen Abbildung ist aber ein ganzjähriger Wärmebedarf erforderlich, was bei den untersuchten Liegenschaften nicht der Fall ist. Hier wäre anzustreben, dass möglicherweise mit benachbarten Liegenschaften eine gemeinschaftliche Versorgung aufgebaut wird, wo ein ganzjähriger Wärmebedarf ansteht. Beim Rathaus wäre dies denkbar, da hier in der Nachbarschaft Objekte mit Warmwasserbedarf aufgebaut sind bzw. sich gerade im Aufbau befinden. Im Aufbau befindet sich das Quartier 17. Eine gemeinschaftliche Versorgung wurde seitens der SWS mit dem Bauherrn von Q 17 kurz besprochen, konnte aber im Rahmen dieses Projektes nicht weiter definiert werden. Eigenversorgung Wärme und Kälte. Die Eigenversorgung mit Wärme und Kälte erfolgt bereits in allen Liegenschaften durch die Hansestadt Stralsund. Die jeweiligen Umwandlungsanlagen sind in diesem Bericht ausführlich beschrieben und untersucht. Vorteile der Eigenversorgung Der Eigenversorger ist unabhängig von einem Dritten, dem die Anlagen möglicherweise gehören könnten. Der Eigentümer hat bei guter Betriebsführung und entsprechenden Fachkenntnisse selber die Möglichkeit seine Anlage auf mögliche Bedarfsänderungen anzupassen, was sein eigenes Energiebewusstsein schärfen kann. Er erbringt die Dienstleistung selber, was sein Kosten reduzieren kann, wenn er ohnehin technisches Personal hat. Nachteile der Eigenversorgung Der Eigenversorger muss die Anlagen selber finanzieren, damit die Anlagen errichtet werden können. Es ist eigenes Personal notwendig, was die Anlagen betreut. Bei Reparaturen muss der Eigenversorger selber die Organisation und Finanzierung der Maßnahmen durchführen. Bei den untersuchten Liegenschaften ist dies nur teilweise der Fall. Es ist zwar technisches Personal vorhanden, aber nicht in dem Maße, dass Wartungsarbeiten und Reparaturen selber durchgeführt werde können. Somit werden hier Dienstleister ergänzend herangezogen.
2 2. Contracting Beim Contracting wird die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie vom Contractinggeber übernommen. Die Energie kann dabei in Form von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder in anderen Formen geliefert werden. Der Contractinggeber liefert dazu noch Technik, Kapital und Know-how, dadurch wird die Energieeffizienz der Gebäude gesteigert. Die Vorteile für den Contractingnehmer sind z.b.: Übernahme der Koordinierung und Abwicklung durch den Contractor keine Tätigung von Investitionen in die Energieanlage Einsatz von effizienter und energiesparender Technik Erhöhung der Versorgungssicherheit regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Anlage Senkung des Primärenergieverbrauchs Beitrag zum Umweltschutz Entstehung von Kostenvorteilen und Synergieeffekten durch die Abwicklung von Einkauf, Planung und Errichtung der Anlage über den Contractor Abb. Management-Kreis
3 Im folgenden Bild ist die Vorgehensweise von einer Projektentwicklung bis hin zum funktionieren Contracting schematisch dargestellt. Überblick über das schrittweise Vorgehen in öffentlichen Gebäuden 1 Projekt Entwicklun g 2 Machbarkeitsstudie 3 Ausschreibung Verhandlung Vergabe 4 Implemen -tation 5 Vertrag Entscheidungspunkt 1 Entscheidungspunkt 2 Entscheidungspunkt 3 Abb. Contracting-Projektschritte Vorgehensweise in öffentlichen Gebäuden Beim Contracting wird zwischen zwei verschiedenen Modellen unterschieden. Beim Energiespar- Contracting wird eine langfristige Garantie für Energiekosteneinsparungen gegeben und beim Energieliefer-Contracting wird eine energieeffiziente Versorgung langfristig garantiert. [Quellen: dena Deutsche Energie-Agentur, Verband für Wärmelieferung e.v.] Energieeinspar-Contracting Was ist Energieeinspar-Contracting? Ein Namensteil ist Energieeinsparung. Es geht um die Einsparung von Energie. Der Begriff Contracting hat seinen Ursprung in dem englischen Wort contract. Die deutsche Übersetzung lautet "Vertrag" und schließt damit das Vertragsdokument ein. Es handelt sich um die vertraglich fixierte Verlagerung einer Energieeinsparmaßnahme an einen Energiedienstleister, genannt Contractor. Bei dieser Form des Contracting plant, finanziert und errichtet (oder erweitert) der Contractor eine Maßnahme zur Energieeinsparung für den Kunden. Die Refinanzierung erfolgt über ein in einem Vertrag fixiertes und über die Vertragslaufzeit vom Kunden direkt an den Contractor zu zahlendes Entgelt. Dieses Entgelt bezeichnet man als Contracting-Rate, die die Kosten des Contractors über die Vertragslaufzeit deckt. Der Contractor garantiert durch seine Investitionen eine Einsparung an Energie- und Betriebskosten und erhält Teile des Geldwertes der Einsparung als Entgelt. Diese Form des Contracting bietet sich für Bereiche an, in denen eine hohe Verbrauchsminderung erreichbar ist, sei es im Bereich Beleuchtung, Klima, Heizung, Pumpen, Druckluft oder elektrische Antriebe. Es lohnt sich nur bei größeren Objekten mit hohem Einsparpotenzial, das die nötigen Investitionen übertrifft. In der Hansestadt Stralsund sowie im nahen Umland tritt die SWS Energie GmbH als ein erfahrener und erfolgreicher Contractor auf.
4 Abb. Typisches Beispiel für ein Energieeinspar-Contracting Die angegebenen Zahlen in Prozent sind fiktiv und können je nach Projekt abweichen. Welche Vorteile hat der Kunde? Geringe Kosten: keine Investitionskosten für die Energiesparmaßnahme mehr Liquidität für andere Vorhaben, wirtschaftlich sinnvolle Erneuerungen können ohne eigenes Kapital durchgeführt werden, geringere Gesamtkosten nach Ende der Vertragslaufzeit. Bequem und zuverlässig: kein eigenes Risiko, die Energieeinsparung wird vom Contractor garantiert, Entlastung von der organisatorischen Umsetzung der Energieeinsparmaßnahme. Schutz der Umwelt: hohe Energieeffizienz, Reduzierung des Strombedarfs, CO 2 - und Schadstoffreduktion. Kompetente Partner: Contractor besitzt Know-how in Planung und Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen. Beispiel In einer 15 Jahre alten Tiefgarage sind zur Beleuchtung noch die ursprünglichen ineffizienten T8 Leuchtstoffröhren mit Starter im Einsatz. Da der Energieverbrauch sehr hoch ist, erwägt der Betreiber der Garage energiesparende Maßnahmen. Die Überlegungen reichen von veränderten Betriebs- oder Zeitschalten bis hin zur kompletten Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf hochmoderne Beleuchtungsmittel. Jedoch sind die zu erwartenden Investitionen und die ihr gegenüberstehenden Energieeinsparungen nicht einfach zu ermitteln. Für die Sanierungsmaßnahmen kommen drei Möglichkeiten in Betracht: 1. Installation von Bewegungsmeldern zur Verkürzung der Brenndauer durch den Garagenbetreiber, 2. Installation neuer Lampen mit modernen Leuchtmitteln durch den Garagenbetreiber, 3. Installation neuer Lampen mit modernen Leuchtmitteln durch einen Contractor.
5 Um eine Entscheidung fällen zu können, wird eine Untersuchung zu den notwendigen Investitionen und möglichen Energieeinsparungen durchgeführt und die Kosten verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist die Entscheidung, die Investition in die Installation der neuen Leuchten von einem externen Energiedienstleistungsunternehmen vornehmen zu lassen. Der Contractor hat die mögliche Energieeinsparung berechnet und garantiert diese dem Kunden über die Vertragslaufzeit hinaus. Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde die gleichen (oder auch bereits geringere) Kosten wie vor Vertragsschluss. Dabei sind die Energiekosten jedoch geringer. Die Differenz zwischen alten und neuen Energiekosten zahlt der Kunde über die Vertragslaufzeit als Contracting-Rate an den Contractor. Nach Auslauf des Vertrages bleiben alle Vorteile des geringeren Stromaufwandes auf der Seite des Kunden. Ein weiterer Vorteil der modernen Leuchtmittel ist die bedeutend längere Lebensdauer, so dass der Aufwand zum Wechsel der Leuchtstoffröhren künftig geringer ausfällt. Außerdem verspricht diese Lösung folgende Vorteile: 4. keine eigenen Investitionsaufwendungen, 5. freiwerdendes Kapital für andere Sanierungsmaßnahmen, 6. keine höheren Gesamtkosten für den Betrieb der Beleuchtungsanlage während der Vertragslaufzeit, 7. geringere Kosten nach Ende der Vertragslaufzeit für Strom und Wartung. Energieliefer-Contracting Was ist ein Energieliefer-Contracting? Ein Namensteil ist Energielieferung. Es geht um die Lieferung von Energie Dritter (im Allgemeinen Energiedienstleistungsunternehmen) an den Kunden (im Allgemeinen Gewerbebetrieb, Immobilieneigentümer oder -betreiber). Der Begriff Contracting hat seinen Ursprung in dem englischen Wort contract. Die deutsche Übersetzung lautet Vertrag und schließt damit auch das Vertragsdokument ein. Es handelt sich folglich um die vertraglich fixierte Verlagerung beispielsweise der Wärmelieferung an einen Energiedienstleister. Man spricht auch vom Wärmeliefer-Contracting oder Wärme-Contracting. Die Energielieferung kann auch eine Kältelieferung sein. Dann spricht man von einem Kälteliefer-Contracting. Bei dieser Form des Contracting plant, finanziert, errichtet (oder erweitert) und betreibt der Contractor beispielsweise eine Wärmeerzeugungsanlage für den Kunden. Die Refinanzierung erfolgt über den Grundpreis gemäß Wärmelieferungsvertrag, den der Kunde direkt an den Contractor zahlt. Ein Arbeitspreis beinhaltet unter anderem die verbrauchsabhängigen Heizkosten. Von diesen beiden Preisbestandteilen werden die Kosten des Contractors über die Vertragslaufzeit gedeckt. Der Kunde erhält die Wärme zu marktgerechten Kosten. Gegebenenfalls zahlt der Contractor dem Kunden eine Miete für die Bereitstellung des Heizraumes. Arbeitspreis und Grundpreis beinhalten: Arbeitspreis [ct/kwh, EUR/MWh] Grundpreis [EUR/Jahr; EUR/kW, EUR/m 2 a etc.] - Brennstofflieferung und -verbrauch - Investitionskosten - Prüfung d. Betriebsbereitschaft u. -sicherheit - Kapitalzinsen - Reinigung d. Anlage und des Heizraumes - Reparatur- und Instandhaltungskosten - Betriebsführung und Wartung/Pflege d. Anlage - Verwaltungskosten - Messung nach Bundesimmissionsschutzgesetz - Abschreibungen - Elektrischer Betriebsstrom - gegebenenfalls Miete / Pacht für Heizraum Bestandteil eines Energieliefer-Contracting kann auch die Installation eines BHKW (Blockheizkraftwerk) oder einer Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien sein und gegebenenfalls auch die Stromlieferung beinhalten. In der Hansestadt Stralsund sowie im nahen Umland tritt die SWS Energie GmbH als ein erfahrener und erfolgreicher Energieliefer-Contractor auf.
6 Welche Vorteile hat der Kunde? Geringe Kosten: keine Investitionskosten für eine Heizungsanlage mehr Liquidität für andere Vorhaben, wirtschaftlich sinnvolle Erneuerungen können ohne eigenes Kapital durchgeführt werden, marktgerechte Preise für die Wärme. Bequem und zuverlässig: Rundum-Sorglos-Paket, 24-Stunden-Notdienst, Versorgungssicherheit durch moderne Technologie, Minimierung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Anlage durch regelmäßige und fachgerechte Wartung, einfache Abrechnung und geringer Verwaltungsaufwand. Schutz der Umwelt: hohe Energieeffizienz, Einsparung von fossilen Brennstoffen, CO 2 - und Schadstoffreduktion. Kompetenter Partner: Contractor besitzt Know-how in Planung und Betrieb von modernen Heizungsanlagen. Abb. Schema Energieliefer-Contracting
7 Beispiel In einem Pflegeheim existiert eine zentrale Wärmeversorgung für die Bereiche Pflegeheim und Wohnungen. In der Heizzentrale stehen ein Gas- und ein Ölkessel. Da der über 20 Jahre alte Ölkessel nicht mehr einsatzfähig ist und der bisherige Ölvorratsraum in Zukunft für andere Zwecke genutzt werden soll, ist die Wärmeversorgung für die Zukunft neu sicherzustellen. Für die Sanierungsmaßnahmen kommen vier Möglichkeiten in Betracht: 1. reiner Kesselbetrieb mit zwei Gaskesseln durch das Pflegeheim (Eigenbetrieb), 2. reiner Kesselbetrieb mit zwei Gaskesseln durch externen Betreiber (Contractor), 3. Installation einer Blockheizkraftwerk-Anlage (BHKW) zum vorhandenen Gaskessel in Eigenbetrieb, 4. Installation einer Blockheizkraftwerk-Anlage (BHKW) zum vorhandenen Gaskessel durch einen externen Betreiber (Contractor). Um eine Entscheidung fällen zu können, wird eine energetische Untersuchung durchgeführt und die Kosten verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist die Entscheidung, die Investition und den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage an ein Energiedienstleistungsunternehmen zu vergeben. Der Contractor wird künftig den vorhandenen Gaskessel betreiben sowie aufgrund des hohen Warmwasserbedarfes zusätzlich ein BHKW errichten. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass die Eigentümer des Pflegeheimes in Zukunft nicht mehr selbst eine Wärmeerzeugungsanlage betreiben, sondern sich auf das Pflegen und Betreuen von Menschen konzentrieren wollen. Darüber hinaus wird ein Teil des benötigten Stromes mit dem BHKW günstig erzeugt, was wiederum die CO 2 - Emissionen senkt und sich Imagefördernd für das Pflegeheim auswirkt. Außerdem verspricht diese Lösung folgende Vorteile: 5. keine eigenen Investitionsaufwendungen, 6. freiwerdendes Kapital für andere Sanierungsmaßnahmen, 7. keine höheren Kosten für Wärme als bisher, 8. keine eigenen Wartungs- und Reparaturaufwendungen mehr, 9. einfache Abrechnung und geringer Verwaltungsaufwand. 3. PPP Begriffsbestimmung Unter dem Begriff der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP)/Public Private Partnership (PPP) versteht man die Realisierung von Aufgaben bzw. die Durchführung von Investitionen aus dem öffentlichen Bereich durch die Privatwirtschaft. Im Allgemeinen werden die Rechte und Pflichten aus der Partnerschaft vertraglich vereinbart.
8 Ziele von ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaften zielen darauf ab, öffentliche Leistungen effizienter, schneller und kostengünstiger bereit zu stellen. Entscheidender Maßstab dabei ist die Wirtschaftlichkeit des ÖPP- Projektes. Ob ein ÖPP-Projekt die wirtschaftlichere Alternative gegenüber einer herkömmlichen Beschaffung ist, muss in jedem Einzelfall ergebnisoffen geprüft werden. Wirtschaftlichkeitsreserven werden insbesondere durch die Berücksichtigung des Lebenszyklus eines Projektes bereits bei Konzeption und Planung sowie eine angemessene Risikoverteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner gehoben. Danach werden jedem Partner die Risiken zugewiesen, die er am besten beherrschen kann. Damit entfällt die bislang oftmals wenig effiziente Aufteilung auf verschiedene Projektstadien, die von unterschiedlichen Akteuren mit unterschiedlichen Interessen gestaltet werden es erfolgt eine Projektrealisierung aus einer Hand. ÖPP ist kein Instrument, um Investitionen in Zeiten knapper Kassen zu realisieren. Es geht vielmehr um eine effiziente Bereitstellung hochwertiger Leistungen für Staat und Bürgerinnen und Bürger. Initiativen der Bundesregierung Durch die Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes im September 2005 wurden die Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften deutlich verbessert. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil von ÖPP an den öffentlichen Investitionen erheblich anzuheben, um öffentliche Beschaffungen wirtschaftlicher zu gestalten. Hierzu wurde unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ein Unternehmen die Partnerschaften Deutschland - gegründet, das nahezu hälftig von der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen getragen wird. Dieses Unternehmen soll öffentliche Auftraggeber bei der Entscheidung über eine Beschaffung mittels Öffentlich-Privater Partnerschaften qualifiziert, ergebnisoffen und unabhängig beraten. Darüber hinaus gibt das Unternehmen durch den Transfer von Erfahrungen aus der konkreten Projektarbeit und die Entwicklung allgemeiner Standards neue Impulse für den ÖPP-Markt. Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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