Richtlinie. First Responder der Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn
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- Ina Kramer
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1 Richtlinie First Responder der Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn Erlassen durch Gesundheitsamt des Kantons Solothurn und Solothurnische Gebäudeversicherung Gültig ab: 1. Januar 2009 Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-1
2 Grundsätzliches In einer Vielzahl von Studien wurde aufgezeigt, dass die Überlebenschancen bei Kreislaufstillständen durch frühzeitige Defibrillation verbessert werden können, selbst wenn der Zeitvorteil nur gering ausfällt. Eindeutige Steigerungen ergeben sich, wenn die Basismassnahmen der Reanimation sowie insbesondere die Defibrillation schnellstmöglich nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand ergriffen werden. Je rascher desto besser jede Minute kostet 7 10 % Überlebenschance. Die Notwendigkeit der möglichst frühzeitigen Defibrillation hat in Verbindung mit der Entwicklung von halbautomatischen Defibrillatoren (AED) dazu geführt, dass auch medizinische Laien in diesem Bereich tätig werden können. Verschiedene Feuerwehren im Kanton Solothurn sind mit AED-Geräten ausgerüstet und für deren Einsatz ausgebildet. Der Einsatz erfolgt, wenn: Eigene Feuerwehrleute im Einsatz von Herzproblemen betroffen sind. Die lebensrettenden Sofortmassnahmen von Personen im Schadenfall sichergestellt werden müssen, bis die professionellen Rettungsdienste vor Ort eintreffen. Bei Einsätzen als First Responder (Ersthelfer) zur Unterstützung der Rettungs- dienste (RD). Gemäss den gesetzlichen Grundlagen legt die Solothurnische Gebäudeversicherung (Feuerwehrinspektorat) die minimalen Anforderungen für die FRFw fest. Voraussetzung Gemäss Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (GVG) können die Gemeinden den Einsatz ihrer Feuerwehr für FRFw-Einsätze ebenfalls zur Kernaufgabe erklären. Dabei ist sicherzustellen, dass der Einsatz für die ursprünglichen Kernaufgaben gewährleistet bleibt. Voraussetzung für die Bildung der FRFw ist der entsprechende Beschluss der zu- ständigen Gemeindebehörde (Gemeinderat). Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-2
3 Die FRFw haben den Status von Laienhelfern. Damit das System ohne verpflichtende Pikettorganisation funktioniert, benötigt eine Feuerwehr eine FRFw Gruppe von AdF. Es erhalten immer alle Angehörigen der FRFw-Gruppe die Alarmmeldung direkt auf den Pager (es findet kein Konferenzgespräch statt). Die Mitglieder der FRFw verpflichten sich, wenn kein zwingender Hinderungsgrund vorliegt, ins Magazin einzurücken. Im Magazin wird dann entschieden, wer sich zum Patienten begibt (siehe Einsatz). Eine besondere Kennzeichnung der FRFw ist nicht notwendig. Aufsicht Die Aufsicht über das kantonale Feuerwehrwesen obliegt der Gebäudeversicherung. Die adminstrative Aufsicht im sanitätsdienstlichen Bereich über die FRFw obliegt dem Kantonalen Gesundheitsamt (GESA). Die fachdienstliche Aufsicht liegt bei dem durch das GESA bestimmten Facharzt und dem verantwortlichen Facharzt der Ausbildungsanbieter. Aufgabe Ersteinsatz für die Sicherstellung der lebensrettenden Sofortmassnahmen von Personen mit Herznotfällen (insbesondere Herzkreislaufstillstand) bis der RD vor Ort eintrifft. - Patientenbeurteilung nach ABCD-Schema - wenn notwendig CPR und Einsatz des AED-Gerätes - Übergaberapport an den RD - Unterstützung des RD soweit notwendig Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-3
4 Ausbildung Die Ausbildung der FRFw erfolgt im Rahmen des kantonalen Feuerwehr-Ausbil- dungsprogrammes durch Fachausbildner des RD. Die Grundausbildung dauert 1 Tag (8 h) und beinhaltet nebst CPR und AED auch weitergehende Ersthilfemassnahmen. Die Ausbildung erfolgt nach den SRC-Richtlinien. Die zweijährlich stattfindenden Wiederholungskurse sind durch die Mitglieder der FRFw-Teams zwingend zu besuchen (Eigenkontrolle in der Feuerwehr). Dauer 4 h. Um im ganzen Kanton eine einheitliche und jederzeit aktuelle Ausbildung zu gewährleisten, sind die im kantonalen Kursprogramm der Feuerwehr festgelegten Kurse durch die FRFw zwingend zu besuchen. Die Feuerwehren führen jährlich mindestens zwei interne Übungen der Herznotfall- gruppen durch. Diese sind im Jahresprogramm festzuhalten. Aufgebot/Alarmierung Die FRFw sollen in erster Linie bei Verdacht auf Herz-Kreislaufstillstand bei Erwachsenen aufgeboten werden. Die Aufgebotskompetenz liegt bei der Sanitätsnotrufzentrale 144. Das Aufgebot der FRFw erfolgt mittels Pager der Feuerwehr. Mit dem Aufgebot der FRFw erfolgt immer gleichzeitig auch das Aufgebot des zuständigen RD. Pagermeldung Die Pagermeldung ist vorwiegend für den Rettungsdienst aufgebaut. Es sind deshalb Elemente enthalten, die für die Feuerwehr nicht zwingend notwendig sind. Dadurch wurde unter Umständen die Gesamtkapazität des Pagers (80 Zeichen inkl. Leerzeichen) überschritten und die Adressangaben waren für die FRFw unvollständig. Um sicherzustellen, dass die Feuerwehr die für sie wichtigen Daten vollständig erhält, wurde deshalb der Ablauf der Meldung wie folgt angepasst: Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-4
5 Elemente der Pagermeldung Team Dringlichkeit Einsatzart Diagnose Gemeinde Strasse Hausnr. Objekt / Person / Name Zieladresse für Patient Beispiele: 0 T 201 D 1 Herznot Kappel Bergstrasse 18 Müsterli Peter Spital Olten 0 T 202 D 1 Herznot Neuendorf Gäu-Park Frau ca. 50 Spital Olten Die hinterlegten Angaben sind für den Rettungsdienst bestimmt. Einsatz Die Feuerwehren gewährleisten eine 24-Stunden-Verfügbarkeit ihrer FRFw. Einsatz-Vorgabezeit: max. 8 Minuten ab Alarmierung bis zum Patienten. Es rücken mindestens zwei Mitglieder der FRFw mit entsprechendem Ausbildungs- stand in Dienstkleidung (Fw-Bekleidung Combinaison, Samariter-Kleidung) zum Patienten aus. Die Fahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Patienten ist mit Sondersignal zuge- lassen (dringliche Einsatzfahrt mit Blaulicht und Horn). Dabei sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Die FRFw unterstützt den RD, wenn dieser schon vor Ort ist. Ein Patiententransport erfolgt immer durch den RD. Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-5
6 Eigenschutz Hepatitisimpfung (Hepatitis B) Tragen von Latex-Handschuhen Bei der direkten Beatmung Maske oder steriles Schutztuch verwenden. Wenn immer möglich aber Beatmungsbeutel einsetzen. Fahrzeug und Material Die FRFw rücken mit einem in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeug mit Sonder- signal zum Patienten aus. Die Fahrzeuge dürfen nur von Feuerwehrangehörigen (AdF) geführt werden Fahrten in Privat Pw sind aus versicherungstechnischen Gründen untersagt (mit Ausnahme Einrücken ins Magazin). AED Gerät inkl. Einweg-Rasierer, Kleiderschere und Handschuhe. Beatmungsausrüstung (Taschenmaske oder Beatmungsbeutel, Material für die Sauerstoffabgabe usw.) Erste Hilfe-Ausrüstung Einsatznachbesprechung und Nachbetreuung FRFw Einsatznachbesprechung nach jedem Ernstfall standardmässig durch den Einsatzleiter. Informationen über den Patientenzustand soweit möglich und unter Berücksichtigung des Daten- und Patientenschutzes. Eine allfällig weitergehende Nachbetreuung des FRFw durch eine ausgewiesene Fachkraft (siehe Pt Aufsicht) ist sicherzustellen. Bei aussergewöhnlichen oder besonders belastenden Einsätzen soll eine ausführ- liche Einsatznachbesprechung unter Beizug eines ausgebildeten Debriefers (Fw-Peer-Debriefer genügt für diese Aufgabe nicht) und einer medizinischen Fachperson durchgeführt werden. Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-6
7 Einsatzrapportierung/Datenerhebung Die AED-Datenkarte wird vom RD mitgenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bei Einsätzen mit Wiederbelebungsmassnahmen muss die AED-Datenkarte zwingend dem RD mitgegeben werden. Erfassen des speziellen FRFw-Einsatzrapportes in LODUR innert zwei Tagen. Der Materialaustausch (Ersatz Akkus/Defipads) ist auf dem Einsatzrapport zu vermerken. Geräteretablierung/Materialaustausch In der Regel erfolgt der Austausch der verwendeten Elektroden nach einem Einsatz direkt durch den entsprechenden Rettungsdienst vor Ort. Austausch der Elektroden nach jedem Einsatz. Dadurch ist gewährleistet, dass die Geräte sofort wieder einsatzbereit sind. Austausch der Batterien bei entsprechender Warnmeldung des Gerätes Batterie schwach oder wenn im Einsatz mehrere Elektroschocks abgegeben wurden und keine Ersatzbatterie vorhanden ist. Da das Gerät alle 24 Stunden einen Selbsttest durchführt, ist ein Batterieaustausch nach jedem Einsatz oder nach jedem abgege- benen Elektroschock unnötig. Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass bei den Feuerwehren nicht unnötig teures Reservematerial gelagert wird. Verrechnung Einsatzmaterial (Akkus, Pads) Die Feuerwehren führen eine Eigenkontrolle über das bezogene Material. Die Rechnungsstellung für das bezogene Material (Elektroden, Akkus) erfolgt durch eine Sammelrechnung des Lieferanten quartalsweise direkt an das entsprechende Feuerwehrkommando. Zu Kontrollzwecken erhalten die Feuerwehren quartalsweise eine Bestätigung über das abgegebene Material von den zuständigen Rettungsdiensten. Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-7
8 Kosten Die Kosten der FRFw für die Organisation, Ausbildung, Ausrüstung, Verbrauchsma- terial und den Einsatz gehen zu Lasten der Gemeinde (Feuerwehr). Gemäss gesetz- licher Vorgabe ist eine Weiterverrechnung der Einsatzkosten (z. B. an den Patienten) nicht gestattet. Entschliesst sich eine Gemeinde (Feuerwehr), diese Aufgabe neu zu übernehmen, werden die Kosten für die Erstausbildung (Grundausbildung bis max. 15 AdF während eines Tages), ohne Besoldung und Erwerbsersatz, sowie die Kosten für die Erstbeschaffung eines AED-Gerätes vom GESA übernommen. Gesundheitsamt GESA Kantonsarzt Solothurnische Gebäudeversicherung Feuerwehrinspektor Dr. Christian Lanz Paul Haus Geht an: - Feuerwehrkommandos - Einwohnergemeinden z. K. an: - Frau RR Esther Gassler, VWD - Herr Alain Rossier, Direktor SGV - Dr. Cyrill Morger, begleitender Facharzt - Rettungsdienste der Spitäler Olten, Solothurn, Niederbipp, Langenthal, Aarau, Zofingen - Geräte und Ersatzteil-Lieferant - Notfalltraining Schweiz, Biberist Richtlinie First Responder Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn 8-8
WEISUNG FIRST-RESPONDER DER FEUERWEHR
WEISUNG FIRST-RESPONDER DER FEUERWEHR Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T 044 308 21 11 F 044 303 11 20 info@gvz.ch www.gvz.ch GRUNDSÄTZLICHES 1 GRUNDSÄTZLICHES
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