IHK-Information. Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit gem. 8 der Berufszugangsverordnung

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1 IHK-Information Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit gem. 8 der Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Goetheplatz Friedberg Ansprechpartnerin: Sonja Albus Telefon: 06031/ Telefax: 06031/ albus@giessen-friedberg.ihk.de 1

2 Allgemeine Informationen: Für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer sog. Gemeinschaftslizenz durch die zuständige Verkehrsbehörde ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers, die finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie die fachliche Eignung des Unternehmers oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person nachzuweisen Die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist nach der Berufszugangsverordnung (GBZugV) für den Güterkraftverkehr grundsätzlich durch eine Prüfung nachzuweisen. Nach 8 GBZugV kann die fachliche Eignung auch durch Bestätigung einer mehrjährigen leitenden Tätigkeit erbracht werden. Die leitende Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse nach 4 GBZugV auf den festgeschriebenen Sachgebieten vermittelt haben, die auch Gegenstand der schriftlichen/mündlichen Prüfung sind. Der Antragsteller muss dies anhand geeigneter Unterlagen belegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Anerkennung nicht möglich. Von der zuständigen Industrie- und Handelskammer wird geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und stellt ggf. den Fachkundenachweis zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde aus. Bitte beachten Sie folgende Kriterien für die Antragstellung: Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Maßgeblich ist das Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse erworben wurden. Es können nur leitende Tätigkeiten (Unternehmer, Geschäftsführer, Prokurist o.ä.) in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehrs anerkannt werden. Die leitende Tätigkeit im Bereich Güterkraftverkehr muss mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein, und zwar in dem Zeitraum vom bis zum , in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung und Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr). Die Durchführung von gewerblichem Güterkraftverkehr darf daher nicht nur eine Nebentätigkeit gewesen sein. 2

3 Der IHK sind zur Beurteilung aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Den Antrag hierzu finden Sie auf den Folgeseiten. Senden Sie diesen bitte ausgefüllt mit den geforderten Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sind die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend, kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch durchgeführt werden. In dem Gespräch werden die erforderlichen Kenntnisse überprüft. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21. Dezember Übergangsregelung für die Anerkennung leitender Tätigkeit (1) Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. (2) Die Prüfung der Voraussetzungen nach Absatz 1 obliegt der Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Hat der Bewerber seinen Wohnsitz im Ausland, ist die Industrie- und Handelskammer des Bezirkes zuständig, in dem der Bewerber arbeitet. Der Bewerber hat der Kammer die zur Prüfung nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht Bitte zurücksenden an: aus, so kann die Kammer mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. Hält die Kammer den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie eine Bescheinigung nach dem Industrie- und Handelskammer Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung Gießen-Friedberg aus. z. H. Sonja Albus Goetheplatz Friedberg 3

4 Eingang am: Bitte zurücksenden an: Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg z. H. Sonja Albus Goetheplatz 3 Fachkunde anerkannt ja nein Fachkundegespräch ja am _ nein Wird von der IHK ausgefüllt! Friedberg Güterkraftverkehr Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit (gem. 8 der Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr) 1. Angaben zum Antragsteller Name Vorname Privatanschrift: (Straße, PLZ und Ort) Geburtsdatum Geburtsort und Geburtsland Telefon Firmensitz: Straße, Nr. PLZ, Ort Rechnungsanschrift: (falls abweichend von oben) Ich beantrage die Ausstellung der oben genannten Bescheinigung (Gebühr Stand Januar 2016; 100,00 ) 4

5 2. Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist Fotokopie des Arbeitsvertrages, aus dem der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters hervorgeht bzw. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Fotokopie des Gesellschaftsvertrages Kopie der Gewerbeanmeldung, mit sachbezogener Unternehmensangabe oder - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, aus dem - die leitende Tätigkeit (Tätigkeit als Geschäftsführer/Prokurist) - der Gegenstand des Unternehmens hervorgeht. 3. Aneignung von Kenntnissen im Sinne des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Fügen Sie dem Antrag entsprechende Arbeitszeugnisse über Ihre Tätigkeit bei: -Umfang der Tätigkeit -Verantwortung (Prokura, Handlungsvollmacht, Vertretungsbefugnisse evt.) -Arbeitsgebiete (Recht, Kosten- und Leistungsrechnung, kaufmännische Tätigkeiten usw. -Personalverantwortung (Urlaub/Berufsausbildung usw.) Fügen Sie eine Bestätigung Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers o.ä. bei, über Ihre mindestens zehnjährige verantwortliche Unternehmertätigkeit / leitende Tätigkeit und Zuständigkeit für die Steuererklärung/den Jahresabschluss Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit und legen Sie bitte dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit aneignen konnten (siehe Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung -Nachweis der erforderlichen Kenntnisse nach 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr-). 5

6 Bestätigungen von Kunden über die Verhandlung von Transportverträgen (Preise, Bedingungen) und Vertragsabschlüssen (Auftraggeber, Subunternehmer usw.). Die nachfolgenden Dokumente/Nachweise können Sie Ihrem Antrag zusätzlich beifügen. Diese Unterlagen können als Anhaltspunkt gewertet werden, dass Sie sich mit bestimmten Prüfungssachgebieten bereits beschäftigt haben. (Bitte durch entsprechende Fotokopien belegen). Güterkraftverkehrsrecht: - Güterkraftverkehrsunternehmer: Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. EG-Lizenz - Güterkraftverkehrsunternehmer: Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach 7 a GüKG Arbeits- und Sozialrecht: Beschäftigung von Arbeitnehmern (z.b. durch Kopie der letzten Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV/Lohnnachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Gefahrgutrecht: - Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (Schulungsnachweis/EG-Schulungsnachw.) - Tätigkeit als Gefahrgutfahrer (ADR-Bescheinigung) Abfallrecht: Transportgenehmigung nach dem KrW-/AbfG/nach der TgV Laden und Entladen der Fahrzeuge: Besuch von Lehrgängen zur Ladungssicherung von Fahrzeugen Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr: Nachweis über die Durchführung grenzüberschreitender Güterkraftverkehre (ggf. Bestätigung des Auftraggebers) Zollrecht: - Teilnahme am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (Zollverschlussanerkenntnis, Bürgschaftsurkunde) - Teilnahme am Carnet-TIR-Verfahren (Deckblatt des zuletzt verwendeten Carnet-TIR Weitere Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung

7 Mir ist bekannt und ich erkläre mich damit einverstanden, dass die IHK die zuvor gemachten Angaben im Rahmen eines ergänzenden mündlichen Fachgespräches überprüfen kann. Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 fällig. Ich versichere durch die nachfolgende Unterschrift die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben. Ort, Datum Unterschrift 7

8 1 Erforderliche Kenntnisse zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung 1. Recht 1.1 Güterkraftverkehrsrecht 1.2 Gewerberecht einschl. Gefahrgut- und Abfalltransport; der Beförderung lebender Tiere 1.3 Straßenverkehrsrecht 1.4 Arbeitsrecht 1.5 Sozialversicherungsrecht 1.6 Bürgerliches Recht 1.7 Handelsrecht 1.8 Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 2.1 Zahlungsverkehr und Finanzierung 2.2 Kostenrechnung 2.3 Beförderungsbedingungen und -preise 2.4 Beförderungsdokumente 2.5 Buchführung 2.6 Versicherungswesen 2.7 Spedition 2.8 Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen 2.9 Marketing 3. Technische Normen und technischer Betrieb 3.1 Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge 3.2 Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge 3.3 Fahrzeuggewichte und Abmessungen 3.4 Laden und Entladen der Fahrzeuge 3.5 Beförderung gefährlicher Güter 3.6 Beförderung von Nahrungsmitteln 3.7 Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4. Straßenverkehrssicherheit 4.1 Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind 4.2 Verkehrssicherheit 8

9 5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr 5.1 Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie diesen und Drittländern gelten 5.2 Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente 5.3 Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 5.4 Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen mit Antrag zur Prüfung an die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Sonja Albus Goetheplatz Friedberg Nach Prüfung erhalten Sie dann, bei Erfüllung der Voraussetzungen, die entsprechende Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung zur Vorlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. 9

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