I.D.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen Biologische Produktion (BIO)
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- Lorenz Frei
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1 I.D I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika Biologische Produktion, geschützte geographische Angaben, geschützte Ursprungsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1 I.D Biologische Produktion, geschützte geographische Angaben, geschützte Ursprungsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten... 1 I.D.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.D.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 2 I.D.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle... 4 I.D.3.a Organisation der Kontrolle... 4 I.D.3.b Kontrollpläne... 5 I.D.4 Verbindungsstelle... 5 I.D.5 Audits... 5 I.D.6 Arbeitstechnische Kriterien gemäß Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 882/ I.D.7 Review und Anpassung des Kontrollplanes... 6 I.D.8 Anhang... 7 I.D.8.a Anhang BIO-Kontrollstellen... 7 I.D.8.b Anhang gga/gu- Kontrollstellen... 8 Abkürzungsverzeichnis BMG Bundesministerium für Gesundheit BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft BMWFW Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft EU-BIO-Verordnungen Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 und Durchführungsverordnungen gga geschützte geographische Angaben gu geschützte Ursprungsangaben gts garantiert traditionelle Spezialitäten idgf in der geltenden Fassung ISO/IEC 17065:2012 DIN EN ISO/IEC 17065: Konformitätsbewertung Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren. LH Landeshauptmann LMG 1975 Lebensmittelgesetz 1975 Seite 1 von 8
2 I.D.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen Biologische Produktion (BIO) Die biologische Produktion, ein freiwilliges Qualitätsproduktionssystem im Rahmen der Landwirtschaft und der nachfolgenden Verarbeitung bis hin zum Verbraucher, stellt hohe Anforderungen an die Kontrolle der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsverordnungen (EU BIO Verordnungen) um den Sektor und die VerbraucherInnen vor Irreführung zu schützen. Dies wird durch eine einmal jährliche risikoorientierte physische Kontrolle vor Ort durch nach DIN EN ISO/IEC 17065: Konformitätsbewertung Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren (ISO/IEC 17065:2012) akkreditierte und von den zuständigen Behörden (der Landeshauptmann, LH) zugelassene Kontrollstellen und deren Überwachung durch diese erreicht. Ebenso erfolgt durch den LH eine risikobasierte Marktkontrolle. Geschützte geographische Angaben (gga), geschützte Ursprungsangaben (gu) und garantiert traditionelle Spezialitäten (gts) Die Produktion von Erzeugnissen mit gga, gu und gts, basiert auf freiwilligen Qualitätsproduktionssystemen im Rahmen der Landwirtschaft und der nachfolgenden Verarbeitung. Eine solche Produktion stellt hohe Anforderungen an die Kontrolle der Spezifikationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und deren Durchführungsverordnungen um den Sektor und die VerbraucherInnen vor Irreführung zu schützen. Dies wird durch Kontrollen von nach ISO/IEC 17065:2012 akkreditierten und von den zuständigen Behörden zugelassenen Kontrollstellen und deren Überwachung durch diese erreicht. Ebenso erfolgt durch die zuständigen Behörden eine risikobasierte Marktkontrolle. I.D.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen BIO Die Grundlage für die Vollziehung der EU-BIO-Verordnungen bildet das Lebensmittelgesetz 1975, (der Verweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gilt als Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007). Mit dem LMG 1975 wird festgelegt, dass Genehmigungs-, Zulassungs-, Untersagungs- oder Anmeldeverfahren vom LH durchzuführen sind. Dem LH obliegt die Überwachung der Vorschriften betreffend die EU-BIO-Verordnungen. Aufgaben der Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Artikel 27 wurden an die in I.D.8.a Anhang BIO-Kontrollstellen aufgelisteten Kontrollstellen übertragen. Diese Übertragung erfolgt mit Zulassung durch den Landeshauptmann. Die Kontrollstellen sind nach ISO/IEC 17065:2012 akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Seite 2 von 8
3 gga, gu und gts Die Grundlage für die Durchführung der Kontrolle der Produktspezifikation nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 bildet 45 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). Die Liste der in Österreich geschützten Angaben sind auf der Website des Patentamtes zu finden ( Aufgaben der Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wurden an die in I.D.8.b Anhang gga/gu Kontrollstellen aufgelisteten Kontrollstellen übertragen. Diese Übertragung erfolgt mit Zulassung durch den LH. Die Kontrollstellen sind nach ISO/IEC 17065:2012 akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt durch das BMWFW. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Im BMG ist für die Koordination die Abteilung II/B/13, Lebensmittelrecht, -sicherheit und qualität zuständig. Landeshauptmann Der LH hat die Tätigkeit der Kontrollstellen regelmäßig zu überprüfen. Folgende Dienststellen der Ämter der Landesregierungen sind für diese Überprüfungen zuständig. Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 6, Hauptreferat Öffentlicher Gesundheitsdienst Referat Nahrungsmittelkontrolle Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 5, Kompetenzzentrum Gesundheit Lebensmittelaufsicht Magistrat Klagenfurt Abteilung Gesundheitsamt Lebensmittelaufsicht Magistrat Villach Veterinär- und Lebensmittelpolizei Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung LF5, Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Magistrate Wr. Neustadt und St. Pölten Oberösterreich Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen Magistrate Steyr, Linz und Wels Seite 3 von 8
4 Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Referat 9/03 - Lebensmittelaufsicht und Verbraucherschutz Magistrat Salzburg Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft; Gesundheit und Pflegemanagement, Referat Veterinärdirektion/ öffentliches Veterinärwesen Magistrat Graz Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Landessanitätsdirektion Lebensmittelaufsicht Magistrat Innsbruck Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Gesundheit und Sport, Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Wien Amt der Wiener Landesregierung, MA 59 - Marktservice & Lebensmittelsicherheit I.D.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle Siehe Organigramm I.A.8.a Anhang Grafik System der Lebensmittelkontrolle in Österreich I.D.3.a Organisation der Kontrolle Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist mit der Koordinierung der Kontrollen befasst. Die Kontrolle der Einhaltung der EU-BIO-Verordnungen und der Regelungen zu gga, gu und gts wird von zugelassenen Kontrollstellen bei Betrieben durchgeführt, die auf den Stufen der Produktion, der Aufbereitung bis zum Vertrieb tätig sind. Der LH hat die Tätigkeit der Kontrollstellen regelmäßig zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt auf Basis bundesweit einheitlicher Verfahrensanweisungen im Qualitätsmanagementsystem der Lebensmittelaufsicht (Audits im Büro der Kontrollstelle, Begleitung der Kontrollstelle, Betriebskontrolle ohne Begleitung der Kontrollstelle). Office-Audits am Sitz der Kontrollstelle finden jährlich statt. Den Anordnungen des LHs ist Folge zu leisten. Die Kontrollstellen sind gegenüber dem LH berichtspflichtig. Maßnahmen (Sanktionen) betreffend Erzeugnisse oder Unternehmer werden in schwerwiegenden Fällen vom LH durchgeführt. Seite 4 von 8
5 Die Meldung des Unternehmers in der biologischen Produktion gemäß Artikel 28 (1) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Meldung über die Teilnahme am Kontrollsystem) wird bei den Kontrollstellen durchgeführt, die diese Meldungen an die zuständige Behörde (LH) weitergeben. Von der Möglichkeit der Befreiung von Unternehmern, die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher oder -nutzer verkaufen, wurde Gebrauch gemacht. Die Meldung des Unternehmers betreffend die Produktion von Erzeugnissen mit gga, gu und gts gemäß 45 Absatz 3 des LMSVG wird bei den Kontrollstellen durchgeführt, die diese Meldungen an die zuständige Behörde (LH) weitergeben. Weitere rechtliche Grundlagen und erforderliche Dokumente zur Umsetzung für die amtliche Kontrolle sind auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit des BMG unter Verbrauchergesundheit Lebensmittel unter BIO und Herkunfts- und Spezialitätenschutz zu finden. I.D.3.b Kontrollpläne Die amtliche Kontrolle (Marktkontrolle) betreffend BIO-Erzeugnisse und gga, gu und gts erfolgt neben den Kontrollen der Kontrollstellen zusätzlich im Rahmen des Nationalen Kontrollplans. Die Planung erfolgt auf Basis einer Risikobewertung und statistischer Daten gemäß I.A.3.b. Der risikoorientierte Ansatz der Kontrollen durch die Kontrollstellen unter Berücksichtigung sowohl des Grundrisikos der Betriebsart als auch des individuellen Risikos wird derzeit von den Kontrollstellen implementiert und die Implementierung von den zuständigen Behörden (LH) im Rahmen der Überwachung überprüft. Die Koordinierung der laufenden Tätigkeiten erfolgt in Sitzungen des BMG mit den zuständigen Behörden (LH), Kontrollstellen und Ministerien (BMG, BMLFUW, BMWFW). I.D.4 Verbindungsstelle Bei der Bearbeitung von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 werden die zuständigen Behörden in der administrative Abwicklung im "Organic Farming Information System" (OFIS) von der Abteilung Kontakt und Unterstützungsstelle der AGES unterstützt. I.D.5 Audits Das österreichische Auditsystem gemäß Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wird im Kapitel Einleitung und horizontale Aspekte, 7.7 Anhang Auditsystem beschrieben. I.D.6 Arbeitstechnische Kriterien gemäß Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 Die Einhaltung der arbeitstechnischen Kriterien betreffend die zugelassenen und akkreditierten Kontrollstellen wird im Rahmen derer Zulassung und Akkreditierung und deren Überwachung von den zuständigen Behörden und der Seite 5 von 8
6 Akkreditierungsstelle im BMWFW überwacht (betreffend zuständiger Behörden siehe I.A.6). I.D.7 Review und Anpassung des Kontrollplanes Review und Anpassung des Kontrollplanes betreffend die Kontrollen durch die Kontrollstellen erfolgt im Rahmen des Kontrollplanes für die nächste Kontrollperiode durch die Kontrollstellen unter Berücksichtigung des Risikos. Die Überprüfung erfolgt von den zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung. Review und Anpassung betreffend Marktkontrolle erfolgt durch die zuständigen Behörden im Rahmen der Erstellung des nationalen Kontrollplans. (siehe I.A.7) Seite 6 von 8
7 I.D.8 Anhang I.D.8.a Anhang BIO-Kontrollstellen Aufgaben gemäß Verordnung (EG) 834/2007 wurden an folgende Kontrollstellen übertragen. Diese Übertragung erfolgt mit Zulassung durch den LH. Die Kontrollstellen sind nach der ISO/IEC 17065:2012 akkreditiert. AT-BIO-301 Austria Bio Garantie GmbH Königsbrunnerstrasse 8 A-2202 Enzersfeld AT-BIO-401 BIOS - Biokontrollservice Österreich Feyregg 39 A-4552 Wartberg/Krems AT-BIO-402 LACON GmbH Am Teich 2 A-4150 Rohrbach AT-BIO-004 GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbh Prinzenstraße 4 D Göttingen AT-BIO-501 SLK GesmbH Kleßheimer Straße 8a A-5071 Wals AT-BIO-701 Kontrollservice BIKO Tirol Wilhelm - Greil - Straße 9 A-6020 Innsbruck AT-BIO-901 LVA GmbH Magdeburggasse 10 A-3400 Klosterneuburg AT-BIO-902 SGS Austria Controll - Co. GesmbH Diefenbachgasse 35 A-1150 Wien Seite 7 von 8
8 I.D.8.b Anhang gga/gu- Kontrollstellen Aufgaben gemäß Verordnung (EG) 1151/2011 wurden an folgende Kontrollstellen übertragen. Diese Übertragung erfolgt mit Zulassung durch den LH. Die Kontrollstellen sind nach der ISO/IEC 17065:2012 akkreditiert. Verordnung (EG) 1151/2011 agrovetgmbh Königsbrunnerstrasse 8 A-2202 Enzersfeld LACON GmbH Am Teich 2 A-4150 Rohrbach SLK GesmbH Kleßheimer Straße 8a A Wals Kontrollservice BIKO Tirol Wilhelm - Greil - Straße 9 A-6020 Innsbruck SGS Austria Controll - Co. GesmbH Diefenbachgasse 35 A-1150 Wien Seite 8 von 8
Informationen gemäß 4 Abs. 9 EU-QuaDG und Artikel 35 der VO (EG) Nr. 834/2007 ivm Artikel 94 der VO (EG) Nr. 889/2008
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