Geoschutz Qualitätsmanagement in NRW

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1 Geoschutz Qualitätsmanagement in NRW 2. Runder Tisch Lebensmittelspezialitäten NRW am in der NUA, Recklinghausen Christiane Ratsak Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 1 Inhalt 1. Auftrag an das LANUV 2. Herstellerkontrollen 2.1 Zulassung von privaten Kontrollstellen 2.2 Bündler-Lösung 2.3 Änderung von Spezifikationen 3. Marktkontrollen 2 1

2 1. Auftrag an das LANUV Prüfung, ob die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Qualitätsregelungen erfüllt sind ( 36 VO (EU) Nr. 1151/2012): Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation = Herstellerkontrollen ( 37 VO (EU) Nr. 1151/2012) Überwachung der Verwendung des Namens auf dem Markt auf der Grundlage einer Risikoanalyse = Marktkontrollen ( 38 VO (EU) Nr. 1151/2012) Zulassung von privaten Kontrollstellen Bisher zugelassene Kontrollstellen in NRW Lacon GmbH Moltkestr. 4, Offenburg Büro NRW: Siemensstr. 42, Bönen lacon@lacon-institut.org ABCERT AG Martinstraße 42-44, Esslingen Intertek Certification GmbH Hanns-Martin-Schleyer-Str. 2, Mönchengladbach 4 2

3 Neue Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW vom Zur Anpassung an die Regelungen der VO (EU) Nr. 1151/2012 und an neue Normen für Produktzertifizierungsstellen Die Kontrollstelle muss als Produktzertifizierungsstelle gemäß 1. der Europäischen Norm EN 45011, 2. des ISO-Leitfadens 65 oder 3. der Norm DIN EN ISO/IEC akkreditiert sein. 5 3 Pflichten der Kontrollstelle Kontrollkonzept mit Kontrollinhalten und Kontrollfrequenzen auf Grundlage einer Risikoanalyse beim LANUV genehmigen lassen. Kontrollvertrag mit jedem angemeldeten Hersteller über sämtliche Betriebsstätten schließen. Spezifische Kontrollbögen für jede Spezialität gestalten, die durch das LANUV freigegeben werden müssen. 6 3

4 3 Pflichten der Kontrollstelle Die Kontrollstelle stellt nach einer Kontrolle ohne Abweichung von der betreffenden Spezifikation ein zeitlich befristetes Produktzertifikat aus. Die Dauer der Befristung wird in Abhängigkeit der erforderlichen Kontrollfrequenz festgelegt. Feststellungen, die den Erlass einer Anordnung oder eine Ahndung begründen, sind von der Kontrollstelle unverzüglich dem LANUV zu melden. Auf Verlangen des LANUV sind alle geplanten Betriebskontrollen eines Monats vier Wochen im Voraus zu melden Bündler-Lösung Eine Herstellergemeinschaft kann durch eine juristische Person des Privatrechts als Bündler, z.b. dem Verband, vertreten werden. Mit dem Bündler wird der Kontrollvertrag geschlossen. Für wen kommt die Bündler-Lösung in Betracht? Hersteller, für die die regelmäßig anfallenden Kontrollkosten unzumutbar wären. Unzumutbar : Die jährlichen Kontrollkosten sind höher als 2 % vom jährlichen Spezialitätenumsatz. 8 4

5 Bündler-Lösung beim Spargelanbau 1. Schritt: Abstimmungsgespräch mit der Schutzgemeinschaft 2. Schritt: Schutzgemeinschaft übernimmt Bündlerfunktion 3. Schritt: Bündler führt saisonalen Register Daten der Schutzgemeinschaft (Ertragsmengen, Durchschnittpreise, Vollkosten) Daten der Mitglieder (Name, Adresse, Kontaktdaten, Anbaufläche, Pflanzjahr, Anteil Ab-Hof-Verkauf, QM-Zertifizierung) 4. Schritt: Bündler beschreibt Mindestanforderungen und Kontrollinhalte 5. Schritt: Vertragsabschluss mit einer zugelassenen Kontrollstelle Änderung von Spezifikationen Art. 3 Nr. 5 VO (EU) Nr. 1151/2012: Besondere Merkmale eines Erzeugnisses sind die charakteristischen Eigenschaften eines Erzeugnisses, durch die sich ein Erzeugnis von anderen gleichartigen Erzeugnissen derselben Kategorie deutlich unterscheidet. 10 5

6 geringfügige Änderungen : a) kein besonderes Merkmal des Erzeugnisses betreffen; b) nicht den Zusammenhang zwischen Qualität, Ansehen, Merkmal und geografischen Ursprung ändern; c) keine Änderung des Namens oder irgendeines Teils des Namens des Erzeugnisses; d) keine Auswirkungen auf die Abgrenzung des geografischen Gebiets oder e) nicht zu einer Zunahme der Beschränkungen des Handels mit dem Erzeugnis oder seinen Rohstoffen führen. 11 Verlauf bei Abweichung von einer Spezifikation Phase 1: Kontrollstelle stellt Abweichungen von der Spezifikation bei der Herstellung fest. Phase 2: Sind die Abweichungen vermeidbar? Phase 3: Sind die unvermeidbaren Abweichungen von der Schutzgemeinschaft erwünscht? Phase 4: Schutzgemeinschaft stellt Änderungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt Phase 5: Sind unvermeidbare, erwünschten Abweichungen geringfügig? Phase 6: Duldung von geringfügigen, unvermeidbaren Abweichungen 12 6

7 3. Marktkontrollen Vorbereitung Identifizierung von Handelsunternehmen, die mit geschützten Produkten handeln Informationsschreiben an den Handel und Abfrage der gehandelten Produktklassen Durchführung von Stichprobenkontrollen im Handel Prüfung der Etikettierung und Aufmachung Prüfung der Lieferbelege und Rechnungen zur Rückverfolgung Prüfung der Vorlieferanten Ordnungsbehördlicher Eingriff und Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Verstößen 13 Überwachung auf der Grundlage einer Risikoanalyse Unternehmensstruktur: Risikobewertung für Größe, Handelspartner, Produktsparte Betriebliches Qualitätsmanagement: Risikobewertung für Dokumentation, Kontrollmaßnahmen Sortiment: Risikobewertung für Produktklassen Kontrollverlauf: Risikobewertung für Prüfbehinderung/-verweigerung, Werbemittel, Etikettierung, Missbrauch Einteilung in Risikogruppe und Festlegung der Kontrollfrequenz 14 7

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15 8

zugelassen für die Kontrollbereiche* A AA AI B C D E Name und Anschrift der Kontrollstelle Code-Nummer

zugelassen für die Kontrollbereiche* A AA AI B C D E Name und Anschrift der Kontrollstelle Code-Nummer Verzeichnis der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen n gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr.834/2007 unter Berücksichtigung der Erfüllung der Bedingungen der EN 45011 bzw. der Norm DIN EN

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