zu 1. und 2. Der Kostenbegriff als solcher und in Abgrenzung zu Auszahlungen und Aufwand wird mit vermittelt.
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- Falko Böhm
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1 Grundsätzliche Ziele der KLR im mittleren Lehrgangsbereich: 1. Vermittlung der Grundsätze der Gebührenkalkulation (insb. 6 KAG). Die Relevanz der KLR für jeden Bürger soll hier verdeutlicht werden. Durch die Abfall- und Abwassergebühren ist jeder direkt oder indirekt betroffen. Die Höhe dieser Gebühren ist aber teilweise von Ermessensentscheidungen abhängig, z.b. von der Wahl der Abschreibungsmethode. 2. Bedeutung der Kostenrechnung für die Kalkulation von Produktkosten: z.b. Trauung, Reisepass, Theater. - Wie hoch wäre ein 100% kostendeckender Ansatz? - Wie viel müssen Sie tatsächlich bezahlen? Die KLR soll das Neue kommunale Finanzmanagement (NKF) unterstützen: a) als Informationssystem zur Verwaltungssteuerung ( 18(1) GemHVO) b) und damit zur wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung beitragen ( 75(1) S.2 GO). c) Dazu wird die KLR u.a. zur Kalkulation der internen Leistungsbeziehungen benötigt ( 17 GemHVO). zu 1. und 2. Der Kostenbegriff als solcher und in Abgrenzung zu Auszahlungen und Aufwand wird mit vermittelt. 3. Wirtschaftlichkeitsanalysen Die Teilnehmenden sollen das Bewusstsein erwerben, dass bei sehr vielen Investitionen eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (in der Privatwirtschaft Investitionsrechnung genannt) sinnvoll ist, da Investitionen die Verhältnisse einer Kommune für viele Jahre festlegen. Exemplarisch wird die einfach anzuwendende Kostenvergleichsrechnung thematisiert. Die dynamischen Verfahren, wie die Kapitalwertmethode, sind dem Angestellten-Lehrgang 2 vorbehalten. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 1
2 Sachbereich: Die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung für die Kommunalverwaltung die Bedeutung der Kostenund Leistungsrechnung in der Kommunalverwaltung insbesondere in den Bereichen Gebührenkalkulation, Produktkosten und Wirtschaftlichkeitsanalysen aufzeigen und Verweise auf gesetzliche Regelungen herstellen 4 Die Gebührenkalkulation bestimmt teilweise die Höhe der Erträge und Einzahlungen ( 6 KAG): Das Ergebnis der Benutzungsgebührenkalkulation bestimmt in vielen Bereichen (Abfall, Abwasser, Friedhof ) nach 6(1) KAG die Höhe der Einzahlungen und Erträge, da dort nach 6(1) S.1 KAG die Kosten grundsätzlich verursachungsgerecht kalkuliert und nach 6(1) S.3 vollständig (=100%) auf die Nutzer umgelegt werden sollen. Folge: Die Kalkulation und die Anwendung von Ermessensspielräumen betreffen unmittelbar die finanziellen Ressourcen der Kommune (Höhe der Erträge Haushaltsausgleich) und den Geldbeutel der Bürger (durch Gebühren)! Im NKF sollen in Zukunft die Kosten der Produkte bestimmt und ausgewiesen werden ( 4 i.v.m. 17, 18 GemHVO unter Beachtung von 75(1) S.2 GO): Z. B. Kosten einer Trauung, Kosten eines Reisepasses, Kosten der Eintrittskarte im Theater. Kommunales Finanzmanagement Kommunale Abgaben NKF Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen bestimmt den Handlungsspielraum einer Kommune über viele Jahre ( 14 (1) GemHVO): Investitionen benötigen nicht nur Ressourcen des aktuellen Jahres, sondern verursachen Folgewirkungen (Kosten und Erlöse) über viele Jahre; teilweise bis zu 30 Jahren. Deswegen ist eine sorgfältige Investitionsentscheidung im Sinne jedes Bürgers (und damit auch jedes Lehrgangsteilnehmenden). Deswegen sollen nach 14(1) GemHVO für Investitionen über einer vom Rat festgelegten Wertgrenze die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 2
3 Sachbereich: Die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung für die Kommunalverwaltung die Bedeutung der Kostenund Leistungsrechnung für eine wirtschaftliche Handlungsweise in der Kommunalverwaltung an einfachen Beispielen aufzeigen und deren Folgen für jeden Bürger (und damit jedes Lehrgangsteilnehmenden) und/ oder für die Stadt/ Ort/ Kreis erläutern Kostenrechnung soll helfen Kosten zu vermeiden, wirtschaftlich zu handeln und dabei nicht selber unnötig Kosten verursachen. Rechtsgrundlagen: - 6(3) KAG: Abwägung zwischen exakter KLR (Wirklichkeitsmaßstab) und wirtschaftlicher KLR (Wahrscheinlichkeitsmaßstab) in der Gebührenkalkulation - 75 (1) GO: Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit der Haushaltswirtschaft - 18 GemHVO: Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung Die Arbeitsplatzkosten in der Kommunalverwaltung betragen nach KGSt als Daumenwert 1 Euro pro Minute bzw pro Jahr durchschnittlich für jeden Verwaltungsmitarbeiter. Anhand dieses Daumenwertes können die Teilnehmenden die Unwirtschaftlichkeit von einzelnen Sachverhalten (z. B. Büromaterial im NKF als Lagervorrat zu verbuchen oder die Unwirtschaftlichkeit einer unnötig aufwendigen Kostenrechnung) aufzeigen. NKF Unwirtschaftliches Handeln (in) der Kommunalverwaltung muss im Endeffekt vom Bürger (und damit auch von jedem Lehrgangsteilnehmenden) bezahlt werden oder führt zur Einschränkung von freiwilligen kommunalen Leistungen (z.b. im Kulturbereich oder bei freiwilligen sozialen Leistungen). Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 3
4 Sachbereich: Grundsätze und Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung Grundsätze der KLR erläutern Vollständigkeit: ( 6(2) S.1 KAG): Der gesamte betriebstypische Werteverzehr ist als Kosten zu erfassen. D.h. z.b., dass auch entgangene Eigenkapitalzinsen berücksichtigt werden. NKF, u.a. GoB Zweckmäßigkeit/ Wirtschaftlichkeit der Kalkulation: ( 6(3) S.1,2 KAG und 75(1) S.2. GO): Die KLR sollte so umfangreich wie erforderlich aber gleichzeitig auch so einfach wie möglich durchgeführt werden. ( Auch Prinzip genannt ). Dadurch werden 2 Ziele erreicht: a) Die Kostenrechnung erzeugt nicht unnötig Kosten b) Die Kostenrechnung ist einfacher nachvollziehbar: i) für die Kostenrechner selber, die teilweise erst nach 1 Jahr eine (dann alte) Kostenrechnung überprüfen müssen ii) für die Entscheidungsträger in Verwaltung und Rat/ Politik. Folge: Die KLR hat eine größere Wirksamkeit (Grundsätzlich) Verursacherprinzip: ( 6(1) KAG): Kosten sind möglichst verursachungsgerecht den Leistungen zu zuordnen 6(1) KAG. Belegprinzip : Keine KLR ohne die spätere Möglichkeit, diese wieder nachvollziehen zu können: Belege und nachvollziehbare Berechnungen sind notwendig. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 4
5 Sachbereich: Grundsätze und Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung die Unterschiede zwischen Kosten, Aufwand und Auszahlungen einerseits und Erlösen, Erträgen und Einzahlungen andererseits an einzelnen Beispielen sicher aufzeigen 8 Die Abgrenzung von Kosten, Aufwand und Auszahlungen anhand von Beispielen ist elementar. Die Begriffsbestimmungen neutraler Aufwand, a.o. Aufwand, Grundkosten, Zusatzkosten, Anderskosten etc. und das entsprechende übliche Schaubild (mit Balken und senkrechten Linien) sind nicht notwendig! Aus didaktischen Gründen kann es hilfreich sein, einzelne Begriffsbestimmungen trotzdem zu verwenden. Abgrenzungsbeispiele - Investitionsauszahlung gegenüber kalkulatorischen Abschreibungen - Zins(aus)zahlungen gegenüber kalkulatorischen Zinsen (insbesondere bei Eigenfinanzierung) - Vorauszahlung von Versicherungsbeiträgen, Zahlung von Rechnungen aus dem Vorjahr oder Nachzahlung von Verbrauch (z.b. Gas, Strom ) im Vorjahr - Personalkosten gegenüber Personalauszahlungen (siehe Pensionsrückstellungen oder die Bezahlung von Januarbeamtengehälter im Dezember des Vorjahres) (soll) Aufwand wird nach NKF definiert, d.h. u.a. - Umlaufvermögen: Büromaterial und andere geringfügige Lagerbestände (Papier, Toner ) werden als Sofortaufwand (Sofortverbrauchsfiktion) definiert (wg. Gebot der Wirtschaftlichkeit nach 75(1) S.2 GO) ( wird auch in der KLR sofort zu 100%igen Kosten) - Anlagevermögen: GWGs als Sofortaufwand, wg. des Gebots der Wirtschaftlichkeit nach 33(4) GemHVO i.v.m. 75(1) S.2 GO ( wird auch in der KLR sofort als 100%ige Kosten kalkuliert) - Bilanzielle Abschreibung von Anlagevermögen ab dem Kauf folgendem Monat, unabhängig von der wirklichen Nutzung (gemäß 35(2) GemHVO), im Gegensatz zur KLR, bei der grundsätzlich der Nutzungsbeginn relevant ist. Erlöse, Erträge und Einzahlungen werden nur in Grundzügen behandelt Kommunales Finanzmanagement NKF Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 5
6 Sachbereich: Die Kostenartenrechnung die Kostenartenrechnung in das System der Kosten- und Leistungsrechnung einordnen (kann) 11 Einordnung in grundsätzlichen (einfachen) BAB, d.h. es wird nur die Struktur vorgestellt, ggf. ohne die Begriffe Kostenstelle und Kostenträger zu diesem Zeitpunkt zu nennen (kann) KFM Kommunale Abgaben Personalkosten und pauschale Arbeitsplatzkosten ermitteln und anwenden Personalkosten können (grundsätzlich) entweder aus den NKF-Haushaltsdaten übernommen werden oder pauschaliert mit dem KGSt-Bericht Kosten eines Arbeitsplatzes ermittelt werden. NKF Aus der Höhe der Arbeitsplatzkosten nach KGSt ergibt sich der durchschnittliche Daumenwert von 1 Euro pro Minute bzw pro Jahr (durchschnittlich) für eine(n) Verwaltungsbeschäftigte(n). Da nach wissenschaftlichen Untersuchungen die KLR die höchste Wirksamkeit hat, die möglichst einfach ist bzw. verstanden und angewendet werden kann, ist dieser Daumenwert für überschlägige Kalkulation von Produktkosten und Tätigkeiten in der Praxis elementar. Beispielhaft können Kosteneinsparungen bei vereinfachten Verfahrensabläufen in der gesamten Verwaltung (schnell) kalkuliert werden. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 6
7 Sachbereich: Die Kostenartenrechnung die Probleme der Ermittlung kalkulatorischer Abschreibungen in Grundzügen beschreiben AW/HK; WBZW; WBW, Abschreibungsdauer, Zulässigkeit der Abschreibung in der Gebührenkalkulation sowohl auf den AW, wie auch auf den WBZW. Verkürzte und verlängerte Abschreibungsdauer (soll) Grundsätzlich lineare Abschreibung in der Gebührenkalkulation gemäß 6 (2) KAG Bei gleichem Sachverhalt: Unterschiedliche Höhe von bilanziellen Abschreibungen und kalkulatorischen Abschreibungen (z.b. in der Gebührenkalkulation) ), falls die kalk. Abschreibung auf den WBZW kalkuliert wird. Beispiel: Bilanzielle Abschreibung auf den Anschaffungswert und kalkulatorische Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Dies führt in der Regel dazu, dass der Abschreibungsaufwand geringer ist als die Abschreibungskosten. Der Begriff AfA wird nicht verwendet, da dies ein Begriff aus dem Steuerrecht darstellt. Es wird der Begriff kalkulatorische Abschreibung verwendet. (Grund: Eindeutigkeit der Begrifflichkeit). Die kalk. Abschreibung auf den AW ist meist geringer als die Abschreibung auf den WBZW und entlastet damit (gem. 6(1) KAG) den Bürger durch geringere Abfall- und Abwasser(Benutzungs)gebühren. Dadurch ist die kalk. Abschreibung auf den AW aber gleichzeitig(!) nachteilig für den kommunalen NKF-Haushaltsausgleich nach 75(2) GO (Vergleich von Aufwand und Ertrag). Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 7
8 Sachbereich: Die Kostenartenrechnung Gründe für die Notwendigkeit und die Auswirkungen kalkulatorischer Abschreibungen erläutern : - jährlicher Werteverzehr wird dokumentiert und ggf. vollständig dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt (analog Tilgung eines Kredits) Abschreibung als Finanzierung eines Anlageguts durch den Bürger analog der Tilgung eines Kredits (zusätzlich zu den kalkulatorischen Zinsen analog zu Kreditzinsen). Im exemplarischen Fall werden die Einnahmen aus dem Gebührenanteil Abschreibung zu 100% an die finanzierende Bank zur Tilgung des Kredits weitergereicht (soll). Um den Aufwand der Kalkulation von Abschreibungen zu minimieren, werden die Kosten nicht mit Hilfe von Einzelwertgutachten für jedes Anlagegut exakt ermittelt, sondern angenähert mit einfachen mathematischen Verfahren fiktiv berechnet. - Ansatz eines fiktiven (= kalkulatorischen) anstatt eines realen Werteverbrauchs Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 8
9 Sachbereich: Die Kostenartenrechnung kalkulatorische Zinsen berechnen und die Probleme der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen aufzeigen 4 In der Gebührenkalkulation muss die Restwertmethode (d.h. Zinsberechnung auf RBW) nach OVG NW , es bestätigte OVG NW , verwendet werden. Die Durchschnittszinsmethode (Halbwertmethode) ist in der Gebührenkalkulation nicht zulässig! Kommunales Finanzmanagement Gebührenkalkulation: Nach 6 Abs. 2 KAG NW wird das aufgewandte Kapital in kostenrechnenden Einheiten verzinst. Dies hat das OVG Münster in seinem Urteil vom (9A 1248/92) konkretisiert: Es ist nur eine Verzinsung der Restbuchwerte auf Basis Anschaffungswerte, NICHT der Wiederbeschaffungs(zeit)werte, erlaubt. Nur das betriebsnotwendige Anlagevermögen wird verzinst, nicht auch das Umlaufvermögen (80-20-Prinzip). Kommunale Abgaben NKF Gebührenkalkulation: Das Abzugskapital wird nicht mitverzinst ( 6(2) S.4 KAG). Als Abzugskapital werden hier exemplarisch nur Abwasser- und Abfallgebührenbeiträge oder Landeszuweisungen verwendet. Als Kalkulationsmöglichkeit wird hier nur die behandelt, die sofort das Abzugskapital vom Anschaffungswert abzieht und dann mit diesem reduzierten Betrag weiterkakuliert. Ein (meist einheitlicher) kalkulatorischer Zinssatz wird verwendet (nicht wie im NKF, da dort je nach Kreditvertrag verschiedene Fremdkapitalzinssätze zur Anwendung kommen) (80-20-Prinzip). Unterschied von kalk. Zinsen und Zinsaufwand anhand von Beispielen. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 9
10 Sachbereich: Die Kostenartenrechnung die Notwendigkeit interner Leistungsverrechnungen erläutern 1 Der Ressourcenverbrauch eines Produktbereiches/ Produktgruppe/ Produkts wird sonst nicht vollständig ermittelt Daumenregel: 15% - 20% der Gesamtkosten sind interne Leistungen Finanzwirtschaftliche Folgen von fehlenden internen Leistungsverrechnungen: - Fehlerhafte Benutzungsgebührenhöhe, z.b. der Abfall- und Abwassergebühren - Fehlerhafte Kostenerstattungshöhe, z.b. für eine Gemeinde, die den Winterdienst auf einer Kreisstraße übernimmt oder für die Betreibung eine gemeindeübergreifenden VHS - Fehlerhafte Beitragshöhe, z.b. der Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge Controlling-Folgen von fehlenden internen Leistungsverrechnungen: Die effiziente und wirtschaftliche Steuerung einer Verwaltung wird erschwert, weil Kosten unvollständig ermittelt werden. Forderungen gemäß 18 GemHVO und 75(1) S.2: GO werden nicht erfüllt. Interne Leistungsverrechnungen werden im NKF und damit im kommunalen Haushaltsrecht interne Leistungsbeziehungen genannt Verwaltungsorganisation KFM NKF Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 10
11 Sachbereich: Die Kostenstellenrechnung einen Betriebsabrechnungsbogen als eine strukturierte Möglichkeit und Darstellung der Gebührenkalkulation erläutern 6 Ein einfacher Betriebsabrechnungsbogen wird von den Teilnehmenden erstellt. An diesem werden die grundlegenden Eigenschaften erläutert - 3 (mögliche) Stufen der (Gebühren-)Kalkulation: Kostenarten, - stellen, -träger - grundsätzliche Eigenschaften der 3 Stufen die Struktur einer Betriebsabrechnung anhand der Aufgabenstellung einer kostenrechnenden Einrichtung beschreiben und unterschiedliche Gliederungsmöglichkeiten der Kostenstellen aufzeigen Vor- und Endkostenstellen Kostenarten verursachungsgerecht auf Kostenstellen verteilen und dabei die Probleme der verursachungsgerechten Verteilung erläutern Primärkostenverrechnung: direkt oder unter Zuhilfenahme verschiedener Verteilungsschlüssel (Äquivalenzziffenrechnung) Verteilungsschlüssel können einfach (und ggf. transparent) oder genau (und ggf. komplex) sein. Die Kostenrechnung muss deswegen immer Genauigkeit, Wirtschaftlichkeit/Aufwand der Berechung und Verständlichkeit abwägen! ( 6(3) S.1,2 KAG) (Hinweis auf Daumenregel Jede Minute Verwaltungsarbeit (und damit KLR- Kalkulation) kostet in der Kommune (und damit dem Steuerzahler) ca. 1 Euro ) Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 11
12 Sachbereich: Die Kostenstellenrechnung Vorkostenstellenkosten nach dem Anbau- und Stufenleiterverfahren auf Endkostenstellen möglichst verursachungsgerecht verteilen Sekundärkostenverrechnung: Kalkulation mit Anbau-, und Stufenleiterverfahren Auf die weiteren Möglichkeiten der mathematischen oder Iterationsverfahren wird nur hingewiesen. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 12
13 Sachbereich: Die Kostenträgerrechnung die Kostenträgerrechnung in das System der Kosten- und Leistungsrechnung einordnen Betriebsabrechnungsbogen Bezüge zwischen Kostenträgern und Produktbereichen/ Produktgruppen/ Produkten/ Leistungen je nach Untersuchungsgegenstand herstellen Verwaltungsorganisation KFM NKF Entgeltkalkulationen auf der Basis der Divisionskalkulation sowie Äquivalenzziffernkalkulation durchführen und die Anwendbarkeit dieser Verfahren erläutern 4 Einfache Divisionskalkulation Mehrfache Divisionskalkulation Äquivalenzziffernkalkulation Auf die Zuschlagskalkulation wird nur in Grundzügen hingewiesen: - im KGSt-Arbeitskosten-Bericht (für die Kalkulation der Gemeinkosten) - in der Privatwirtschaft für die Kalkulation von Material- und Fertigungsgemeinkosten Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 13
14 Sachbereich: Ausblick auf weiterführende Fragestellungen der Kosten- und Leistungsrechnung Ansatzpunkte für weiterführende Fragestellungen der Kosten- und Leistungsrechnung aufzeigen Unterscheidung in variable und fixe Kosten - Fixe Kosten: Kosten der Betriebsbereitschaft - variable Kosten und einfache Deckungsbeitragsrechnung Abgrenzung von Investitionen und Finanzierungen 6 Verschiedene Tilgungsmöglichkeiten bei Krediten: - konstante Tilgungsraten, - Endtilgung (gesamtfällige Schuld am Ende), - steigende Tilgungsraten durch Annuitätenkredit (Annuitätenprozentwerte werden in der Prüfung vorgegeben) einfache Wirtschaftlichkeitsrechnungen, gemäß der Kostenvergleichsrechnung, teilweise mit Restwerten, aber nur für den Alternativenvergleich (nicht für Ersatzvergleich) * Die Aufzählungen sind beispielhaft und konkretisieren die bereits formulierten Lerninhalte. 44 Unterricht + 2 für individuelle Schwerpunkte 1 Klausur à 2 Unterrichtsstunden = 2 Std. 1 Unterrichtsstunde für die Besprechung der Klausur = 1 Std. 1 Unterrichtsstunde Besprechung der sonstigen Leistungen = 1 Std. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 14
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